873 Amtsblatt zur »ailiacher Zeituna Nr. 122. Donnerstag den 29. Mai 1873. Cmlcllrs-Ausschreil'lmg. Oberförster, und ssörsterstellen im neueu Qrga »iSmus der <2taatS. ssorft. und Domänen» Verwaltung. In dem neuen Organismus der Staats 3orst« und Domänen-Verwaltung wird eine größere Anzahl von Oberforsterstellen mit dem Range in der IX. Klasse und Fö'rsterstellcn mit dem Nange in der X. blasse und mit den im Gesetze vom 15. April l. I. normierten Bezügen zur Besetzung gelangen. Bewerber um solche Dienststellen haben ihre mit dem Hiachwcise übcr die abgelegte Staats' Prüfung jür Forstwirthe, über ihre bisherige praktische Verwendung im Forstdicnstc, über ihre sonstigen speciellen Kenntnisse, insbesondere im forstlichen Bausache, dann über ihre Sprachkcnntnissc beleg-ten Gesuche bis längstens den 1 »>. Juni l. I. Unmittelbar bei dem Ackcrbau Ministerium zu überreichen. Wien, am 23. Mai 1«?!',. Vom k. k. Ackerlmu-Minifterium. l234—1) Nr. 3031. Ausschmbung von kostenfreien Vlilitarzöglinsssplatzen im Mi» litarrollessium zu St. Polten «nd in der tech» n»s«hen Militarasadcmie in Tvic«. Mit Allerhöchster Erniä'chtlgung Seiner k. k. apostolischen wiajestät werden auch sür das nächste Schuljahr Söhne von Civil Staatsbeamten Nller^ höchsten Ortes zur ausnahmswciscn Vcthcilung "nt kostenfreien Militärzöglingsplätzcn in dem Mi ^litarcollegium zu St. Polten und in der technischen Militärakademie in Wicn beantragt werden, sofern dies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Ossi ziere oder Militär-Beamten zulässig erscheint und bie Aspiranten den Aufnahmsbedingnisscn vollkom Men entsprechen. Die Aspiranten sür das Militä'rcollegium küssen die 4. Klasse eineS Unter- oder eines Realgymnasiums absolviert und darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben. Ferner müssen die Aspiranten der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein und dürfen bis zum Beginne des nächsten Schuljahres das Lebensalter von höchstens 1?"/,, Jahren nicht über. sHritten haben. Jeder Aspirant wird vor der definitiven Auf Nahme in das Militärcollcgium dafclbst einer Vor-Prüfung aus den im Untergymnasium vorkommenden Gegenständen, mit Ausnahme der griechischen Sprache unterzogen. Äus dem Militärcollegium werden die Zög< l'nge nach befriedigend absolviertem zweijährigen ^ursc in die ncustädtcr Militärakademie überseht, auö welcher dieselben nach einem vierjährigen Kurse '" das l. t. Heer als Offiziere übertreten, wenn s'e den bestehenden Vorschriften nach die Eignung pch hiezu erwerben. In der technischen Militärakademie besteht "ne Artillerie- und eine Genieabtheilung mit je vier Jahrgängen. Die Aspiranten für die eine oder für die albere dieser Abtheilungen müssen eine vollständige ^ oder ? klassige) Realschule absolviert, ebenfalls euipfehleudc >icugmsse erworben haben, dcr deut schen Sprache vollkommen kundig sein und dürfen ^s 1». Lebensjahr bis zum Beginne des nach ^n Schuljahres nicht überschritten haben. Die Aspiranten haben gleichfalls eine AufnahmSprü >""g in der Akademie felbst abzulegen, und zwar Nld gefordert: '^ 3n der deutschen Sprache. Jene l)cm^it im wündllchen O-danlenauslauschc, um den deutschen Lehlvorlrilgtn ln der Akademie mit Verständnis sol» gen zu kennen, ferner einige Gewandtheit in schrifl-licher Darstellung befchrcibendcr und erzühlcnder Aufsähe. l)) Französische Sprache. Einige Kenntnis. l) Mathe malil. Kenntnis der Arithmetik und Algebra einschließlich der Auslosung dcr Gleichungen zweiten Oradee mit em«r und zwei Unbelannlcn; der »r>lh-metlschln (hohern Nangesj und acomctrischell Nethen; dann der Eombinallonsl lne. Planometlic, Stereo-Mtlrie, ebene ut,d spharische Trigonomelrie. (1) D at stell« nde Geometrie. Ueber die Gerade und (ebene, einschließlich de« iibenen-Schnille mit Pliemen und P,ramidtri, dann der Durchdringungen dleslr itölper. <) Pl)Us,l. Allgemeine und besondere ElgenschaftlN der «Orper, Mecpanll, Wellcnlchrc, «lluslll. Oplil, Wärme, Magnclismue und lilclülcllal mil rllmcn» lar-nilll^emallschcr Vegruudulig nach emem der Lehrbücher der Physil siir Obelgyinnsslen oder Ober-realschulen. j) Chemie. Oelehe der chenoschen Verbindungen, Älomc, Molelule, Werlhlglcil der Atome u»>d Molecule, Aequlvalcliz, ^rundzuge der chemischen Theorie über die Konstitution der Körper, Vedcutung dcr chcnujchen Symbole und Formlln, Vorkommen, Darstellung, ^»gtliichaslel! und Anwendung der sür da« pralllsche kleben wichtigen Olemenle und Bclbindun« gen der unorganischen und organischen Chemie. K) Geographie, stündlich« itennlnis del physilali» schen und politischen Geographie von Europa, dann iibclslchlllche Darstellung dei O>0ftraphle, Hudlogra» phie und politische (5,mhciluna der übrigen Welüheile. il) Oeschlchlc. Allcrlhum, Milielaller und neucic Heil bl« tmschlichlich de« Jahre« ljj49. Diejenigen Aspiranten, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind und sich ein gutes Maturitätszeugnis an einer Oberrealfchule erworben haben, sind von der Aufnahmeprüfung befreit. Nach gut abfolviertcm vierjährigen (5urfe tre« ten die Zöglinge als Offiziere in die Artillerie oder Genie-Waffe. Für bcide Anstalten muffen die Aspiranten auch die körperliche C'igmmg zur Aufnahme in die Militärerzichung besitzen. Bewerber, welche ihre Studien mit Vorzug zurückgelegt haben, dann folche Aspiranten, bei denen die gestellten Bedingungen überhaupt erfüllt sind, deren Mter aber früher im Militär mit Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, werden für die fragliche Aufnahme besonders berücksichtigt. Die Gesuche sind an daö Reichskriegsmini' sterium zu richten und haben daselbst längstens bi» 16. Juli d. I. einzulangen. In denselben ist die Anstalt zu bezeichnen, wohin die Aufnahme des Aspiranten angestrebt wird. Bei den Bewerbern für die technische Akademie kommt überdies die Abtheilung (Artillerie oder Genie) anzugeben, wobei jedoch bemerkt wird, dasi in jeder Abtheilung dcr Zo'glinaMand normiert ist und die Bitten nur innerhalb der Gren zen dcttsclben erfüllt werden können. Bewerber, welche die Einthc,!ung ausschließlich nur in cinc dcr genannten Abtheilungen an streben, haben dies in ihren Gesuchen ausdrücklich zu erwähnen, weil denselben dann nur nach Mög lichlcit »iechnung getragen werden kann. Als Beilagen kommen jedem Gesuche beizu schließen: ». Bezüglich der Aspiranten. l<) Der Geburtsschein; !>) da« ^mpsunMtunni« oder statt desselben die ürzt« liche Gestütiauna iirnr die vollzogene Impfung; l) das von einem graduierten Militärärzte ausgcsleUte ärztliche Zeugnis über die lörptlliche Oignung zur Anfnahme in die Mllitärcr^ehunst: ,1) in diesem Zeugnisse ist auch das Körpermaß an« zugeben; c) die Scdlllzcugnifse aus den absolvierten Gymnasial« vezithun) die behördliche Bestätigung der Familien« und Ver-msgensverhültnissl der Vewerber. K. k. Neichokriegsministerinm. (233—2) Nr?6587 Kallzlistcnstclle. Bei dem l. k. Bezirksgerichte Vurkfeld ist die Kanzlistenstelle mit der systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen sich auch über die volle Kenntnis der deutsä)en und slovenischen Sprache in Wort und Schrift auszuweifen ist, binnen vier Wochen rücksichtlich biö 18. Juni l. I. bei diesem Präsidium einzubringen. Die vorgemerkten Militärbewerber habe» ihre Gesuche in Gemäßheit deS Gesetzes vom I3ten April 1872, Z. 60 R. G. B., und Beiordnung vom 12. Juli 1872, Z. 88 R. G. V., zu üb», reichen und die Bedingungen des H 6 des Pa< tentes vom 3. Mai 1853, Z. 81 St. G. V., nachzuweisen und sich der daselbst vorgeschriebenen Prüsung zu unterziehen. Rudolfswerth, am 17. Mai 1873. A. K. Kreiogerichls.Prälidium. (22Id—3) «r. 4ln7 Kundmachung. Von der t. k. Kinanzdirettion für Kram »nb bekannt gegeben, daß der eicindierte provisorische k. k. Tabakverlag in Großlaschitz im politischen Ve zirke wottschee im Wege öffentlicher Concurrenz «it-telst Ucberreichung schriftlicher Offerte an denjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen wird, welcher die geringste Berschleißprovision anspricht,' oder auf jede Provision Verzicht leistet, oder ohne Änfpruch auf eine Provision einen jährlichen Pachb schilling (Gewinstrücklaß) zu zahlen sich verpstichtlt. Die Offerte sind längstens bis 26. Juni 1873, mittags 12 Uhr, beim Vorstande der l.l. Fina^-direction in kaibach zu überreichen. Im übrigen wird sich aus die ausführliche Kuno. machung, enthalten im Amtsblatte der „Laibacher Leitung" 3ir. 116 vom 21. Mai 1873, berufen. kaibach, am 21. Mai 1873. (233—3) Nr. z<54b7 Rinderpest. AuS Anlaß der in der Zeit vom 4. bi« 15. Mai l. I. in Kroatisch Vrod-Moraviie aus-gebrochenen Rinderpest »ird allgemein kundgemacht, daß gemäß § 2? deS l. Gesetzes vom 29. Juni 1808, Z. HU R. G. Bl., der Seuchengre»z< bezirk im Gerichtsbezirke Gottschee festgestellt und in denselben nachstehende Ortschaften einbezogen werden: k. das gefammte Gebiet der Ortsgemeinden Ko» stel und Unterlag d. von der Gemeinde Möfel die Ortschaften Ober-pokstein, Ober- und Unterftiegendorf, Ober-und Unterskrill, Küchlern und Berdreng; 0. die Ortschaft Suchenreiter der Gemeinde hin» terberg. In dicfcm Seuchcngrenzbezirl sind alle geschlichen Vorkehrungen zur Verhütung ber Vin-schleppung der Rinderpest nach Kram getroffen worden, was hiemit zur Kenntnis gebracht «ird. Gottschee am 22. Mai 1873. H. k. Pe)iskohauplmannschafl