Mittheilungen im December 1863. Redigirt von dom Secretär und Geschäftsleiter, k. k. Finanz-ConcipisteN August Dimitz. Znhalt: Ist das alte Aemona an der Stelle von Laibach oder von Jgg gestanden? Von P. Hitzinger. — Sind in Kram unter den Römern noch Freie von den ältern Einwohnern geblieben? Von P. Hitzinger. — Monats-Versammlung. — Catalogus Prae-posilorum Imp. Capituli Rudolfswerthensis, ab anno 1509 usque ad 1715. — Verzeichniß der Erwerbungen. Ast das alte Aemona an der Stelle von Laibach oder von Agg gestanden? Von P. Hitzinger. u dieser Frage und ihrer Beantwortung gibt der in diesen Mittheilungen eben veröffentlichte Aufsatz vom Herrn Müllner „Notizen über einige römische Jnschriftsteine" die besondere Veranlassung; Schönleben glaubte diese Frage mit der Schrift „Aemona vindicata« bereits abgeschlossen zu haben, doch ist dieß lange nicht der Fall. Nachdem in früherer Zeit die Städte Cittanova in Istrien und Glemona in Friaul mit der Stadt Laibach um die Ehre des alten Namens gestritten, trat bereits im I. 1856 Dr. Prinzinger in seiner Schrift: „Die älteste Geschichte des baierisch - österreichischen Volksstammes", mit der Behauptung auf, daß Aemona nicht an der Stelle des heutigen Laibach zu suchen sei, sondern daß cs in der Gegend des Dorfes Jgg, südöstlich von Laibach, gestanden sei, indem dafür sprachliche, örtliche und geschichtliche Gründe sprechen *). Eben diese Behauptung nahm Herr Müllner auf, nur glaubte er sich hier allein auf örtliche Gründe stützen zu müssen. Es möge nun hier eine anderseitige Untersuchung der vorgebrachten Gründe Platz finden, um darnach das Wahre an der Frage zur klaren Erkenntniß zu bringen. Daß die Stätte, au welcher gegenwärtig die Stadt Laibach gelegen ist, und an welcher nach der gewöhnlichen Annahme das alte Aemona erbaut war, nach ihrer natürlichen Beschaffenheit, vermöge der Vereinigung mehrerer Hauptstrasscn, der umliegenden Ebene und des anstoßenden Schloßberges, dazu eines schiffbaren Flusses, einen wichtigen Punkt zur Beherrschung einer weiten Umgebung bildete, und daher von dem praktisch sich umsehenden Blicke der einstigen Römer nicht übergangen werden konnte; dieß erkennt der Verfasser der abgedachten Notizen selbst bereitwillig an, und findet nur, daß der Ort wohl für ein römisches Standlager, doch nicht für eine etwas bedeutende Eolonic Raum gehabt habe. Ein Paar Legionen, denen *) Siche Mittheil. be8 histor. Vereins f. Srnin 1857, S. 44. — Uebrigcns vergl. auch Jllyr. Blatt 1836, Nr. 22. derselbe ihren Standort daselbst anweisen zu können glaubt, sind jedoch, dazu noch mit Zunahme des Trosses, auch keine gar so geringe Menge und lassen sich mit der Volkszahl einer nicht ganz unbedeutenden Colonie immer sehr gut in Vergleich bringen, und somit scheint der erste etwas auffällige Grund von selbst zu weichen. Doch es sei gestattet, die Angemessenheit der Lage von Aemona an der Stelle des heutigen Laibach aus einem Schreiben des bewährten Alterthums- und Geschichts-Forschers Dr. Kandier näher zu beleuchten; derselbe äußert sich in folgender Weise: „Die Fläche der alten Stadt Aemona (nämlich ein Rechteck von 312 römischen Schritten oder 260 Klaftern Länge und 252 röm. Schritten oder 210 Klaftern Breite) ist echt römisch geformt, auf 1260 (Monisten berechnet; die Anlage ist ganz neu, indem ich meine, daß die Römer die alte pannonische Stadt nicht zur Colonie occupirten. Dieses Quadra tum (int weiten Sinne) ist die römische COLON!A IVLIA, die gebietende Stadt; die pannonische lag da, wo heute Laibach steht, Aemona, die nnterthänige Stadt. Die Straße, welche durch die Colonie und gegen Norden fortzieht, war unstreitig der Cardo maximus, sowohl der Colonie als des Colonial-Ackergrundcs, ein Ausgangspunkt für weitere Forschungen in der Umgegend. Nimmt diese Linie die Richtung nach Stein? Diese Richtung würde leicht auf die Entdeckung führen, an welchem Tage die Colonie auf den Boden gezeichnet worden." „Die Colonia Julia war (muthmaßlich) von zwei parallel laufenden Strassen, sowohl in der Länge als in der Quere getheilt, woraus sich 6 große Inseln oder Häuser-Complexe herstellten, die wieder durch kleinere Gassen untcr-gethcilt waren. Das Capitolium dürfte an der äußersten Ecke Nordost gestanden sein, das Forum hingegen im nördlichen Theile der Stadt; den noch vorhandenen unterirdischen Wassergraben halte ich für einen Abzugscanal, nicht für eine Wasserleitung. Ein Campus Martius muß irgendwo gestanden haben; wo? etwa im Felde gegen St. Peter?" „Dieser Colonial-Grund war nicht der einzige Bauplatz; die Stadt dürfte sich in der Breite und in der Länge, und zwar in letzterer gegen Norden, um das Doppelte erweitert haben. Dieß wird wahrscheinlich in den Zeiten Hadrian's und der Antonine geschehen sein; Inschriften dürsten sichere Andeutungen geben, bessere die Ruinen aus der Römerzeit. In den Zeiten Hadrian's und der Autoniuc wurden die beiden pannonischen und die drei dacischen Provinzen geformt und auf eine Blüthe gebracht, die nie mehr sich in solcher Weise zeigte; der Zug aus Italien nach Pannonien ging über Aemona, mit unberechenbarem Vortheile dieser Stadt. Bei dem Falle des römischen Reiches traf die Zerstörungswuth der Barbareuhorden die Colonia Julia, welche nie mehr sich erholte; die pannonischc Stadt Aemona wurde entweder erhalten, oder kam bald darauf in's neue Leben; die Römer verschwanden und ihre (Monte blieb ein Steinhaufen durch lange Jahrhunderte." „Auf dem Schloßbcrge muß ein Castell und eine Warte gestanden haben, von wo aus die telegraphischen Zeichen nach allen Richtungen von Castell zu Castell gingen, und wohin solche wieder kamen, besonders aus Italien über Aquileja. Diese Kreutfcuer, oder wie man sic richtiger benennen muß, waren bis auf neue Zeiten in Uebung. „Das Standlager der Legions-Abtheilungen war nicht in Aemona; man müßte es aus einer nicht ganz kleinen Entfernung auf einem der Hauptwcge suchen, ich dächte bei Treffen (betn alten Praetorium Latovicorurn, thcilweise wohl auch bei Oberlaibach, dem alten Nauportus). Die Inschriften, die Fundorte derselben, geben hiebei Licht; nur sollten die Inschriften nach römischer Topographie zusammengestellt werden, sonst werden die Sachen verworren. Sie müßten auch berichtiget, und wo nöthig, beleuchtet werden; etwas oder auch viel würde sich herausstellen, worauf man nicht vorbereitet ist; vor Allem müßten die barbarischen von den rein römischen gesondert werden." Ueber den Colonial-Ackcrgrund von Aemona äußert sich Dr. Kandler in einem andern Schreiben in nach stehender Weise: „Die Fläche des Ackergrundes von Aemona dürfte 400 römische Quadrat - Meilen oder Centurien zu 200 röm. Joche, oder nach gegenwärtigem Maße 16 österrei chischc Quadrat-Meilen oder 25.600 österreichische Joche betragen haben. Nicht nur eigentliches Baufeld, sondern auch eine Waldung muß innerhalb des Ackerlandes zur Beholzung der Monte bestanden haben; diese dürfte im hügeligen Lande östlich von Laibach zu suchen sein, während der übrige Grund theils nördlich, theils südlich von der Stadt gelegen sein mag, so daß auch ein Theil des Morastes dazu gehörte. Die Grenzen des Ackerlandes wären nach meinen Vermuthungen über folgende Punkte zu ziehen: Bresvviz, Dobrova, Berg Utik, Medno, St. Martin unter Kahlenberg, Berg Urcmschiz, Lustthal, Sostro, Berg Molnik, Jgg, Seedorf." „Als Carclo maximus zur Bezeichnung der Hauptrichtung des Terrains ist eine Linie von Scedorf am Moraste über die Stätte von Aemona gegen die Stadt Stein zu ziehen. Der Umbilicus agri oder der Knotenpunkt für die weitere Vermessung des Ackerlandes stand wahrscheinlich bei St. Christof am Laibacher Gottesacker. Durch diesen Punkt Ufer ist eine Querlinie als Decumanus maximus senkrecht auf bett Gardo maximus zu ziehen; dieselbe trifft in der Verlängerung westwärts auf St. Katharina und ostwärts auf Jawor. Parallel mit dem Gardo maximus sind oft- und westwärts die Cardines einer nach dem andern in der Entfernung von 2400 römischen Schritten oder 2000 österr. Klaftern zu verzeichnen; auf gleiche Weise sind die Decu-mani einer nach dem andern parallel mit dem Decumanus maximus zu ziehen. Die weitere Vertheilung des Ackerlandes geschieht mit Linien, die 480 röm. Schritte oder 400 österr. Klaftern von einander abstehen." „In dieser Form sehe ich das Ackerland der römischen Monte Aemona im Geiste vor mir. Forschungen an Ort und Stelle, Jnzichten gezogen aus Steininschriftcu, Stätten röm. Mcilcnzeigcr, Resten von einstigen Castellen, alten kirchlichen Begrenzungen u. s. w. würden etwas Bestimmteres und Richtigeres geben. Zu bemerken ist insbesondere, daß an den äußersten Linien des Ackerlandes Castelle in bemessenen Distanzen bestanden haben müssen, dieß zum Schutze und zur Zuflucht der Monisten, oder richtiger der in Diensten der Monisten stehenden Feldarbeiter." Die hier angeführten Worte des gelehrten Mannes sind an sich schon genügend, um die oben angeregte Frage wegen der Lage des alten Aemona gewissermaßen entscheidend zu beantworten. Einiges möge doch noch zu mehrerer Beleuchtung des Ganzen hier folgen: Der Flächenraum des Baugrundes der Colonic Aemona, wie er an der Stätte des heutigen Laibach erscheint, eignet dieselbe tvohl nicht den größten römischen Ansiedelungen zu, läßt dieselbe doch nicht unter die kleinsten herab sinken. Man vergleiche damit die Baugründe der Colonicn Pola und Patavium, welche beide Dr. Kandier im I. 1858 in einer Gelegenheitsschrift zur Feier des Stapellaufcs des ersten österreichischen Linienschiffes „Kaiser" veröffentlicht hat. Der Plan der Colonie Pola bildete eine unregelmäßige Rundung mit einem Durchmesser von etwa 400 Wiener Klaftern, und einem Flächenraumc von ungefähr 126.000 lH Klaftern oder 78 österr. Joch. Der Plan der Colonie Patavium oder Padua war ein regelmäßiges Viereck mit einer Scitcnlänge von 400 Klaftern und einem Flächcn-raume von 160.000 □ Klaftern oder 100 österr. Joch. Dagegen hat das Rechteck der Colonie Aemona in Laibach nur einen Flächcnraum von 54.600 □ Klaftern oder 38 öfters. Joch; doch ist dieß noch immer ein bedeutender Raum, besonders bei regelmäßiger Benützung, wie cö eben bei genauen römischen Colonial-Bauten der Fall war. Im Vergleiche damit hatten die Vierecke der Standlagcr zu Nauportus bei Obcrlaibach, dann zu Castra bei Heiden-chaft, jedes nur eiuen Flüchenraum von 6400 sH Klaftern oder 4 österr. Joch, hiermit einen fast zehnmal geringeren Umfang. Nimmt man nun dazu, daß außer dem vorbc-'chriebenen länglichen Vierecke cs noch freie Bauplätze gegen Norden längs der Wiener Linie und gegen Osten am andern des Flusses gegeben habe, so zeigt sich hinlänglicher Raum für eine Stadt, die dem gegenwärtigen Laibach kaum Eichenwälder bestanden. Anderwärts fand man unter der nachgegeben haben dürfte. Die Lage und Umgebung von Laibach ist ferner auch nicht der Art, daß die praktisch sehenden Römer diese Stätte zugleich wegen anderer vortheilhaftcn Umstände nicht hätten zur Anlage einer Colonie wählen können, zumal die Gegend in alter Zeit nicht den noch vor 40 und mehr Jahren bestandenen traurigen Anblick bot. Das Laibachcr Banfeld in der Richtung gegen den Savcfluß ist noch immer eines der besseren in Krain; der Schottergrund ist auch in den übrigen ebenen Gegenden bei Stein, Krainburg, Radmanns-dorf, dann bei Gurkfcld und Landstraß vorhanden, doch nicht überall so hoch mit fruchtbarer Erde bedeckt. Der Morastboden hingegen war, allem Ansehen nach> in alter Zeit in keinem so unwirthbaren Zustande, als er sich später, namentlich vor Beginn der Entsumpfungs-Arbeiten, dem Auge zeigte; darüber hat sich Schreiber dieses schon bei einer früheren Gelegenheit ausführlicher ausgesprochen *). Die Gegend von Laibach entbehrte demnach einer frischen Luft nicht so sehr, als cö später bei der Ucber-handnahme des Morastes der Fall war. Was die von mancher Seite so sehr betonte Wafferarmnth der Stadt Laibach betrifft, so hat es damit auch ein etwas anderes Bcwandtniß; denn der Schloßberg hat fließende Quellen auf der Sonnen- und auf der Schattenseite, und die Hügel um Schischka und Rosenbach bieten solche ans mehreren Seiten. Allem Ansehen nach bestand eine Wasserleitung von dieser letztgenannten Seite in der nämlichen Richtung wie heutigen Tages, da bei dem Gasthause „zum Elefanten" Reste eines Bades gefunden wurden. Daß insbesondere der Morast in alter Zeit gar nicht in der Ausdehnung und Höhe bestanden, als er sich zu Ende des vergangenen und noch im Anfange dieses Jahrhundertes sehen ließ, dafür hat man mannigfaltige Beweise. Der alterthümliche Aquädiict fand sich zuletzt ganz vom Wasser des Laibnchfluffcs bedeckt, wie er ursprünglich, wenn er auch nur einen Abzugsranal darstellte, nicht angelegt sein konnte. Bei der Ausräumung des Flußbettes fand sich, außer Schlamm und Schotter, auch ungemein viel Gestein und Schutt von früheren und späteren Zerstörungen, wodurch das Flußbett erhöhet und der Ablauf des Wassers gehemmt wurde; die Mühlwehren und die Schanzpfähle, welche in gedachter Hinsicht besonders nachthcilig wirkten, gehörten alle den letzten Jahrhunderten an, und gaben zu Manchen Klagen wegen Ueberschwemmung ehemals trockener Wiesen und Aecker Anlaß. Am Moraste stieß man bei den Entsumpfungs-Arbeiten häufig auf starke Eichenstämmc in einer Tiefe von 4, 6 bis 10 Schuh unter dem Torfboden, namentlich zwischen den Ortschaften Inner - und Außcr-Goriz und der Triestcr Straße; welcher Umstand den Beweis lieferte, daß hier '*) Siehe Slovenski romar 1838 , S. 59, auch abgedruckt in der Zeitschrift »Novice« im S. 1857, unter der Aufschrift: Ljubljansko močvirje. Torfschichte alterthümliches Geräthe, unter Anderem Steine von einer Handmühle; bei Rudnik und Moosthal traf man in einer Tiefe von 5 bis 6 Schuh alte Kähne von Eichenholz. Bei Moosthal und bei Brcsoviz entdeckte man mit Stein beschotterte Strassen in einer Tiefe von 4 Schuh unter der Moosdecke; die Richtung derselben ging gegen den Laibachfluß und auf Podpetsch. Man fand wohl auch Geräthschaftcn aus neuerer Zeit, unter Anderem türkische Hufeisen; allein diese lagen mehr auf der Oberfläche oder am Saume des Morastes. Dieser Unterschied in der Tiefe der Funde ist ein zu deutlicher Beweis, daß die Morast-gegend in älterer Zeit weit mehr trocken war, als in den jüngst vergangenen Jahrhunderten. Endlich findet man in Obcrlaibach am rechten Ufer des Laibachflusscs viele alte Mauerrcste an solchen Orten, die in neuerer Zeit mehr oder weniger unter Wasser standen; offenbar wurden die Gemäuer ursprünglich auf einem mehr trockenen Grunde aufgeführt. Außerdem muß man annehmen, daß die Heerstraße von Nauportus nach Aemona in alter Zeit eine mehr gerade Richtung verfolgte, als dieß in der Folge Statt hatte, wo sich die Straße allen Ausbiegungen des niedrigen Gebirgszuges anschmiegte, um dem weichen und morastigen Boden auszuweichen; denn die in den alten Jtinerarien angegebene Entfernung von 12 römischen oder 2% österreichischen Meilen entspricht weit mehr der heutigen geraden Triestcr Hauptstraße, als dem ehemaligen, vielfach gekrümmten Sanmwege zwischen Laibach und Oberlaibach. Eine mehr gerade Straße konnte jedoch daselbst nur dann Raum haben, wenn der Boden, gleichwie in der Jetztzeit, mehr trocken war; man fand in der Gegend von Lukowiz auch wirklich eine beschotterte Straße in der Richtung gegen Laibach, in einer Tiefe von 6 Schuh unter der jetzigen Straße und unter einer 2 Schuh dicken Torfschichte. Wenn nach der bisherigen Darlegung die örtlichen Verhältnisse bei Laibach, gar nicht gegen die Annahme einer römischen Colonic daselbst, sondern vielmehr für dieselbe sprechen, so bleibt anderseits die Frage, ob die Oertlichkeit von Jgg auch nach allen Seiten sich für die Anlage einer Colonie geeignet zeige. Die Schönheit und Fruchtbarkeit der Gegend, das treffliche Wasser und die frische Gebirgs-tuft ist hierbei nicht allein das entscheidende Moment; cS handelt sich vor Anderem um eine gesicherte und zur Vertheidigung geeignete Stätte, um leichten und möglichst bequemen Zugang, uni die kürzeste und geradeste Verbindung mit andern Städten und Ländern, hiermit um die Lage an einem Hauptwcge, oder gar am Verüindungspnnkte mehrerer Hauptwege und allenfalls an einem schiffbaren Flusse. Eben eine solche Stätte und Lage bietet die Gegend von Laibach dar; wogegen die Oertlichkeit von Jgg alles dieses nicht aufzuweisen hat, da cs sowohl von der aus Nord nach Süd, als von der aus West nach Ost führenden Hauptstraße, wie auch vom schiffbaren Laibachslusse entfernt ist. Dafür ist die Gegend von Jgg ob ihrer angenehmen und gesunden Lage ganz geeignet zu einem Landaufenthalte für die benachbarten Stadtbewohner; die vielen alterthüm-lichcn Reste daselbst können eben den Beweis liefern, daß die Bewohner der Colonia Julia, sowie die Insassen der Altstadt zu Aemona sich an dem lieblichen Orte viele Villen oder Landhäuser gebaut haben. Nachdem die örtlichen Gründe für die Lage der (Monte Aemona nach beiden Seiten erwogen sind, kommt die Reihe an die Untersuchung der geschichtlichen Zeugnisse für die eine oder die andere Oertlichkeit. Es ist hier.nicht nothwendig, die Angaben der alten Geographen und Historiker, welche vor Allem in Betracht zu kommen haben, mit "aller Weitläufigkeit neuerdings darzulegen und zu prüfen; dieß ist schon gar oft und in Fülle geschehen, von Schöuleben und Valvasor angefangen bis auf Linhart und Richter, und bis auf mehrere noch lebende Mitarbeiter an den Mittheilungen des historischen Vereins für Kram*). Wunderlich ist cd, daß alle Diejenigen, welche der Stadt Laibach die Ehre eines alten Namens bestreiten wollen — ob sie das alte Aemona nach Cittanova oder nach Glemona, oder zuletzt nach Jgg versetzen mögen —■ eben über die so deutlichen schriftlichen Zeugnisse des Alterthums sich so leicht hinweg setzen. Man nehme den wohl zwar mystisch umkleideten, doch im Kerne eine geschichtliche Wahrheit enthaltenden Zug der Argonauten, sei cs nach der Darstellung des Plinius oder Zosimus, oder Sozomcuus; man findet nach allen Berichten, daß Aemona am Ufer des Nau-portus oder des Laibachflusses gebaut worden sei **). Man betrachte die Kricgsfahrten der römischen Kaiser Maximinus und Theodosius, sowie des gothischen Königs Manch, und zwar nach den Beschreibungen des Hcrodianus,' Julius Capitolinus, Pacatus und Zosimus; man ersieht aus allen Umstünden, daß die Strcitcrmasscn jederzeit auf gerader Heeresstraßc in Aemona eingezogen und dann weiter gerückt seien ***). Man untersuche die Lage der Stadt Aemona nach den geographischen Schilderungen des Plinius und Ptolcmäus; man erkennt aus allen Angaben, daß die Stadt am Nauportus oder Laibachflusse, zunächst am Berge Celius, dessen Endpunkt der Kahlenberg ob Laibach bildet, und knapp an der Grenze von Noricum, welche eben durch das Gebirge Cetius bezeichnet wurde, gelegen sei f). Man gehe endlich auf die römischen Jtinerarien oder Reiscbcschrei-bungen, auf die in einer Copie erhaltene römische Reise-mappe über; man erfährt aus allen Aufzeichnungen, daß die Stadt Aemona auf geradem Wege von Aquileja über *) Schocnleben Apparatus, S. 45 ff. — Valvasor 2. 83b., S. 230 ff. — Linhart, Geschichte von Krain, 1. Bb., S. 308. — Richter, Gesch. b. Stabt Laibach. — Mittheil, des hisior. Vereins 1856, S. 14, 85; 1861, S. 46. **) Plinius hist. nat. lib. IM. c. 23. — Zosimus hist. lib. 5. —■ Sozo-menus hist. eccl. lib. 1. ***) Herodianus lib. 7. — Julius Capit. in Maxim, e. 21. — Pacatus in Paneg. — Zosimus lib. 5. f) Plinius hist. nat. lib. 111. c. 25. — Ptolemaeus Geogr. lib. 2. c. 15. die Mischen Alpen, dann über die Save nach Geleja und Petoviurn oder Pcttau, sowie anderseits über Praetorium Latovicorum nach Noviodunum und Siscia ober Sissek ihren Standort gehabt habe, und daß selbst die in römischen Meilen angegebenen Entfernungen der Stadt Aemona von den benachbarten Stationen sehr gut zusammen stimmen *). Man vergleiche diesen, so genau in's Einzelne gehenden Bestimmungen gegenüber die Lage von Jgg mit seiner Umgebung. Es ist vom Ufer des Laibachflusses bei % Meilen und selbst von dem Jschizaflussc % Meile entfernt; eine Straße von der Save über Jgg nach Oberlaibach bildet einen zu großen Umweg und hat zudem bett Laibachfluß zweimal unnöthigcr Weise zu übersetzen. Die angegebene Meilen-Entfernung von Nauportus nach Aemona, mit 12 römischen oder 2% öfters. Meilen, würde wohl auch bei der Annahme von Jgg übereinstimmen; aber die Entfernung von Jgg bis zur Save mit 9 römischen Meilen, und bis Adrans oder Trojanci mit 25 römischen oder 5 österr. Meilen ist immer zu gering. Dazu müßte, wenn bic (Monte Aemona in Jgg zu suchen wäre, von den alten Schriftstellern oder Reisebeschrcibern doch auch für das bedeutende Castrum bei Laibach ein besonderer Name angegeben werden, gleichwie das Castrum bei Obcrlaibach für sich den Namen ad Nonuin führte. Doch findet man nicht die mindeste Andeutung für irgend eine andere alle OrtSbenennung bei Laibach; wogegen sich für Jgg die Mittheilung des alten Namens leichter vermissen läßt, wenn diese Ortschaft nur für den Landaufenthalt der Bewohner von Aemona diente. Zu bett geschichtlichen Zeugnissen gehören vorzüglich auch die Inschriften, welche auf alten Grab-, oder Altar-, oder sonstigen Denksteinen vorkommen. Solche Inschriften, zugleich mit ihrem Fundorte in Vergleich gebracht, können auch über die Stätte und Lage der (Monte Aemona entscheidende Beweise geben. Es ist hierbei die Menge der ausgcsundencn Denksteine von Gewicht, jedoch nicht nur diese, sondern auch der Inhalt der Inschriften ist von Bedeutung. Man hat ferner nicht nur jene Inschriften in Betracht zu ziehen, welche noch gegenwärtig vorhanden sind, sondern auch andere, über deren einstiges Vorhandensein und Inhalt man verläßliche Zeugnisse hat, wenn sie auch für die Jetztzeit verloren gegangen stub. Man findet in dieser Hinsicht bei Lazius Denksteine angeführt, die Schön-lcbcn nicht mehr entdecken konnte; und wieder liest man bei Schönlcbcn und Valvasor Inschriften, die heutigen Tages nicht mehr vorhanden sind. Fragt man nun um die Menge der bei Laibach auf-gefuudencn alten Denksteine, und vergleicht damit die Zahl *) Itinerariuin Antonini. — ltinerarium Hierosolymilanum. —■ Tabula Peutingeriana, römische Marschrouien-Karlc. Nach der Pentinger'-schen Tafel finb von Aemona bis Nauportus Bet Oberlaibach 12, bis Longalicum bei Loitsch 18, anderseits bis Savo fluvio am Saveiibergange entweder bei Lustthal ober bei Zwischenwässern 9, bis Mons Adrans 25 und bis Praetorium Latobicorum bei Treffen 32 römische Meilen, zu 5 auf eine österr. Meile zu rechnen. her bei Jgg entdeckten Inschriften, auf welcher Seite findet sich wohl das Uebergcwicht? Bon gewisser Seite wird wohl die Menge der lctztern vor jener der erstem betont. Eine genaue Zählung zeigt eine Anzahl von 43 bis nun bei Jgg aufgefundenen Denksteinen, von denen 5 ohne Inschrift sind and mehrere wieder in Verlust gegangen. Dagegen sind bei Laibach bis nun 46 Denksteine nebst einer ehernen Statue entdeckt worden, wozu noch 6 in den benachbarten Orten angetroffene gezählt werden können. Die große Menge der bei Jgg aufgefundenen Denksteine läßt sich bei der Annahme, daß die Bewohner von Aemona daselbst viele Landhäuser hatten, leicht damit erklären, daß manche derselben auch ihre Grabstätte sich dort gewählt haben. Doch die Zahl allein entscheidet nicht, cs fragt sich auch um den Inhalt der Inschriften. Nun findet man, laut der Stcininschriftcn, bei Laibach zunächst eine größere Zahl von Göttertempeln; die Votivsteine lauten auf Jupiter, JNeplunus, Hercules, Laburus, Aesculapius, Diana, Ceres, Aecora. Bei Jgg entdeckt man nur wenige solcher Götter-immeit; man liest nämlich nur Jupiter, Mithras und Ad-salluta. Ferner zeigt die Stätte von Laibach mehrere Magistrats-Personen, wie solche eben in einer Colonie bestanden. Man trifft den Decurio Titius Barbius Titianus, die 8oviri T. Yellius Onesimus, M. Aurelius Serenus und L. Caeser-nius Primilivus, die Curiones C. Aemilius Felix und C. Gl. Prianus, den Tabellarius L. Publius Aper. Bei Jgg findet .man kaum eine städtische Magistrats-Person verzeichnet, nämlich den Sevir L. Caesernius Januarius, und auch diesergeh ört allem Ansehen nach dem Laibacher Emona. Auch wird in den zu Laibach entdeckten Denksteinen eine viel größere Menge von Militär-Personen genannt, darunter ein Centurio T. Barbius Titianus; in Jgg liest man nur 3 Militär-Personen und auch diese nur geringern Ranges. Ucbrigens sind die vielen nichtrömischen Personen-Namen auf den Denksteinen von Jgg eher ein Beweis für das Gegentheil von dem, daß eine römische Colonie dort gewesen sei; es zeigt sich mitunter, daß daselbst eben eine größere ländliche Ortschaft ein Vicus (wenn auch nicht Vious magnus) mit einheimischer Bevölkerung bestanden habe. Selbst der Name der Colonie Aemona erscheint auf den alten Denksteinen von Laibach häufiger, nämlich fünfmal oder gar sechsmal, während er in Jgg nur dreimal zu lesen ist. Es sind wohl bei Laibach mehrere Inschriften mit diesem Namen nicht mehr vorhanden; nämlich eine ist verloren, eine nach Wien überbracht, die dritte wird anders gelesen. Mein das Zeugniß von Lazius, Schönleben, Valvasor und Linhart, welche dieselben in früherer Zeit gesehen haben, ersetzt uns in dieser Beziehung auch die alten Monumente selbst. Dafür sind aber auch in Jgg nicht mehr alle .Inschriften vorhanden, die einst daselbst zu sehen waren, und selbst diese gehörten allem Ansehen nach dem Laibachcr Aemona an. Wollte man jedoch behaupten, daß die in Laibach vorhandenen gewichtigern Jnschriftsteine von Jgg .dahin übertragen worden seien, weil der Podpctscher Kalk- stein, aus dem sie bestehen, dafür spreche; so vergesse man nicht, daß in Laibach noch gegenwärtig meistens mit Pod-petschcr Stein gebaut wird. Endlich ist in dieser Beziehung zu bemerken, daß Laibach noch hinlängliche Reste von einstigen Umsangsmaucrn und Gebäuden zeigt, welche den Bestand der Colonie Aemona bestätigen, während man in der Gegend von Jgg noch wenig von altem Mauerwerk angetroffen hat, welcher Umstand eben das Dasein einer Colonie daselbst sehr unwahrscheinlich macht. Außer örtlichen und geschichtlichen Gründen sind von einer Seite selbst sprachliche Momente genannt worden, welche die Lage der Colonie Aemona für die Gegend von Jgg erweisen sollen. Welche sprachlichen Momente können dieß anders sein, als die noch vorhandenen Ortsnamen? Allein solche Benennungen, die mit dem alten Namen Aemona sich in Verbindung bringen ließen, sind in der Gegend von Jgg kaum vorhanden. Der Name lg wird von Vodnik mit dem slavischen jigo, Joch, und auch mit jug, Süden, erklärt; andere Namen, wie Matena, Staje, Verblenje, Strahomer, Tomiselj, geben wohl noch weniger Anhaltspunkte her *). Dagegen kann der alte Name Aemona, Emona, auch Hemona, sehr gut mit dem neuen Namen Ljubljana in Verein gebracht werden, wenn man nach Herrn Tersteiijak'S Vorgänge das indo - europäische Wnrzelwort kam, lieben, wie es im Sanskritischen und Persischen lautet, bei der Erklärung zu Hilfe nimmt. Darnach ist Kamana die Geliebte, durch Abschwüchnng oder Verwandlung der Laute Hama na, Amana •—- Hemona, Emona ; darnach bedeutet das alte Wort Emona eben so gut einen angenehmen lieblichen Ort, wie die neue Benennung Ljubljana, vom slavischen ljub, ljubiti, lieb, lieben **). Einer solchen etymologischen Erklärung des Namens wird man wohl auch ihre Berechtigung nicht absprechen können; außer man sei gegen jeden etymologischen Versuch schon im Voraus grundsätzlich eingenommen. Allein, wenn auch der vielfältige Mißbrauch des Etymolvgisircns dasselbe schon vielfältig verleidet hat, so kann der gute Gebrauch desselben darum nicht einfach verworfen oder ignorirt werden; int Dunkel der Geschichte ist dann und wann die Sprachforschung noch das einzige Hilfsmittel zur Aufklärung. Tollatur abusus, maneat usus. Sind in Krnili unter den Römern noch Freie von den ältern Einwohnern geblieben? Sott P. Hitzingcr. Auch zu dieser Frage und ihrer Beantwortung veranlaßt den Schreiber dieses der in diesen Mittheilungen veröffentlichte Aufsatz vom Herrn Müllner, unter der Aufschrift: „Notizen über einige römische Jnschriftsteine, mit Bemerkungen über deren Werth für die Landcsgeschichte Krain's."- *) Sergl. Mittheil, des histor. Vereins f. Krain 1848, S. 88. **) Vergl. die Mich eil. 1857, S. 150. Darin wird unter Anderem die Behauptung aufgestellt, daß das Studium der auf römischen Lapidar-Denkmälern vorkommenden Personen-Namen für Folgerungen über die Natur- und Stammcsbeschaffenhcit der vorrömischen Bevölkerung ganz unfruchtbar sei, weil die kriegstüchtige männliche Bevölkerung bei der Eroberung des Landes durch die Römer theils im ersten Anfalle niedergehauen, theils aus-gehoben, unter die Legionen gesteckt und in entfernte Gegenden versetzt, der Rest aber zu Sclaven gemacht wurde; denn ein solches sei das gewöhnliche Vorgehen der Römer bei Eroberung einer neuen Provinz gewesen. Eine solche Behauptung erscheint bei ihrem ersten Verlauten zu auffallend und ungewöhnlich. Mögen die Römer bei gewaltsamer Unterwerfung eines Landes auch immer dahin gearbeitet haben, die Widerstandskraft der Bewohner für die Zukunft zu brechen, so ging ihr Absehen doch nicht daraus aus, die Völkerschaften selbst in ihrem Bestände zu vernichten. Denn in diesem Falle könnte nach der Begründung der Römcrherrschaft kaum noch in irgend einer Provinz von nichtrömischen Völkern welche Rede Statt haben; und doch werden auch in der Folge der Geschichte noch fortwährend außer andern: Gallier in Ober-Italien und Gallien, Jberier in Spanien, Illyrier und Thracier in der Halbinsel des Balkan, Griechen in Hellas und Klein-Asien, Cilicicr, Syrier und Araber in Vorder - Asien, Egypter, Numidier und Mauritanier in Afrika als Provinzbcwohncr genannt. Ferner, mögen die Römer auch überall in eroberten Provinzen eigene Colo-uisten eingeführt und denselben Städte und Grundbesitz zur Niederlassung angewiesen haben, um dadurch die Behauptung dieser Provinzen zu sichern, so gab es nebstbei doch noch auch Municipien als Wohnsitze freier Laudcs-cingeborner, welche eine eigene Gemeinde-Verwaltung mit gewissen, wenn auch beschränkten Rechten besassen. Endlich, verwendeten die Römer zur Bebauung des Landes auch allerwärts Sclaven, die keine persönliche Freiheit und keine Bedeutung int bürgerlichen Leben hatten, so gab es nebstbei doch auch Colonen oder L a n d b a n c r n, die zwar dinglich unfrei und an den Boden gebunden, aber persönlich frei und ehrsam waren *). Geht man von diesen allgemeinen Sätzen über die Verhältnisse der Bewohner im großen römischen Reiche auf die Gegenden des heutigen Krain's über, welche in alter Zeit unter die drei Provinzen Istrien, Pannonien und Noricum vertheilt waren, so findet man auch hier neben ciugewanderten Römern noch ursprüngliche LandcSciuwohncr, neben Colonien auch Municipien und neben Sclaven auch Colonen. Erstlich haben die Römer die ursprünglichen Völkerschaften in den Gegenden des heutigen Krain's zwar größtentheils mit den Waffen in der Hand bezwungen, doch nicht vollständig vernichtet, oder in andere Provinzen verführt. Die erste Völkerschaft, welche die Römer in diesen Gegenden unterjochten, waren die Jstrer in der nach ihnen benannten Halbinsel; wegen Plünderung römischer Schiffe wurden sie im I. 221 vor Chr. mit Krieg überzogen und bezwungen. Und doch konnten dieselben im I. 181 v. Chr. sich noch der Ausführung der Colonic zu Aquilcja widersetzen, und später noch in den Jahren 178, 173 und 128 v. Chr. mit den Römern Krieg führen; und zur Zeit des römischen Kaiserreiches werden sie von Strabo und Plinius noch immer als eine eigene Völkerschaft aufgeführt *). An die Jstrer stießen östlich die Jap öden, welche zunächst um den Mons Albius oder Schnccbcrg wohnten und bis an die Meeresküste reichten. Jener Theil dieses Volkes, welcher näher an Istrien, an der Westseite der julischen Alpen, wohnte, wurde von den Römern im 3.128: v. Chr. bezwungen; der andere Theil, welcher gegen Pannonien und Dalmatien zu seine Wohnsitze hatte, wurde vom Kaiser Augustus im 1.35 v. Chr. unterworfen. Hierbei ging nur die Stadt Metullum vollständig zu Grunde, da die Einwohner zuletzt selbst die Stadt anzündeten, sich selbst, ihre Frauen und Kinder tödtcten; die übrigen Städte ergaben sich freiwillig, und das Volk selbst erhielt sich noch in späterer Zeit und wird bei Strabo und Plinius ausdrücklich neben andern illyrischen Völkern gezählt **). An die Jstrcr und Japoden stießen im Nordwesten die Karner, welche ihre Wohnsitze längs des Jsonzo und Tagliaiucnto bis an die Alpen inne hatten. Die Karner waren wohl schon zugleich mit den übrigen cisalpinischen Galliern um das I. 189 v. Chr. unter römische Botmäßigkeit gekommen; ihre vollständige Unterwerfung geschah jedoch erst im I. 173 v. Chr. nach einem erneuerten Aufstande. Hierbei gingen zwar nach dem Berichte des Plinins einzelne ihrer Städte zu Grunde, wie Segeste und Ocra, eine dritte 12 Meilen von Aquileja entfernte Stadt wurde jedoch nur gegen den Willen des römischen Senates zerstört. Doch wurde daö Volk der Karner selbst nicht völlig vernichtet; cs sprechen von demselben noch Strabo, Pliuius und Ptvlemäns, selbst in der heutigen Furlaner-Sprache erhalten sich Anklänge an die Sprache der einstigen einheimischen Bewohner ***). Die P a n n onier hatten ihre Wohnsitze längs der Save, Drave und Raab, von den julischcn Alpen bis an die Donau. Sic wurden vom Kaiser Augustus zuerst nach Einnahme der Stadt Segeste oder Siscia int 3.35 v. Chr. unterworfen, erregten doch vielfältige Aufstände in den Jahren 33, 16, 12 und 6 v. Chr., 7 und 8 n. Chr., und wurden erst im I. 9 von Tiberius vollständig besiegt. Ihr *) Eutropius lib. 3. — Livius Dec. IV. lib. 10; Dec. V. lib. 1. — Strabo lib. 6. — Plinius lib. 111. c. 19, 22. **) Inscriptiones Bet Grater. — Appianus de hello illyr. — Strabo lib. 5, 6 et 7. — Plinius lib. III. c. 25. ***) Inscriptiones Bei Gruter. — Strabo lib. 5. — Plinius lib. 3. c, 23. — Mittheil. des histor. Vereins f. Kram 1855, S. 41. *) Vergl. darüber Mu char's Römisches Noricum, 1, Bd. Stamm ging hierbei doch nicht zu Grunde, und nach ausdrücklicher Bemerkung des Dio Cassius wurde nur das junge Volk größtentheils weggeführt; von ihrem Dasein, ihrer Abstammung, ihren Sitten und Gebräuchen sprechen noch fortwährend Strabo, Plinius, Ptolcmäus und Dio Cassius, sowie sich auch der alte Name ihres Landes bis in's Mittel-alter erhielt *). Endlich sind cS die Noriker, deren Wohnsitze an der oberen Save, Drave, Mur und Enns, von den julischcn Alpen bis an die Donau reichten. Ihre Unterwerfung geschah durch Drusus und Tiberius im I. 16 v. Chr., und nach einer neulichen Erhebung wieder im I. 12 v. Chr. Von ihren Städten ging wohl nach des Plinius Berichte Noreja zu Grunde, doch erhielt sich das Volk noch fortwährend, wie die Aufzeichnungen bei Strabo, Plinius, Ptolcmäus und Sextus Rufus es darthnn **). Neben diesen Hauptvölkern werden von Plinius und Ptolcmäus auch kleinere Stämme namentlich angeführt, die entweder Theile derselben bildeten, oder von Anderwärts , insbesondere von Celten, abstammten. So werden zwischen Öftrem und Japodcn die Sccusscn, Snbocrincr, Catalcr und Monacalcner, bei den Pannoniern die Lato-vikcr, Colapianer und Breukcr, südwärts von Noricum an der Save und Kulpa, bei den Norikern die Tauriskcr, Scvakcr, Ambidraver und Ambisoutcr angeführt, und überhaupt bemerkt, daß die Völkerschaften in viele Stämme getheilt seien. Von bett genannten Völkerschaften wohnten die L a t o v i k c r in Unterkrain, wie der Name ihrer Stadt, Praetorium Latovicorum, zwischen Aeinona und Novio-dun'um andeutet. Die K ola p i a ner sind schon ihrer Benennung nach die Anwohner der Kulpa; dieBrcuker finden sich, nach Terstenjak's Ausspruche, noch in der heutigen Benennung der Anwohner der Save und Kulpa, nämlich Brajei. Die Catalcr versetzt Dr. Kandier in die Gegend an der Poik, wo noch heutigen Tages der Name des Berges Catalan bei Feistriz daran erinnert; außerdem spricht die Angabe einer Steinschrift über ihre Aufnahme in die Gemeinde von Triest, daß sie in der Nähe dieser Stadt ihre Wohnsitze hatten ***). Alles dieses gibt hinlängliche Beweise dafür, daß sich die alten Völkerschaften in den Gegenden Krain's auch unter der Römerherrschaft in ihrem Bestände erhielten, und daß nicht alle ursprünglichen Einwohner bloß niedergemetzelt, in die Legionen vertheilt, oder zu Sclaven gemacht wurden. Ein zweiter Punkt in der vorangestellten Frage ist der, ob cs in Krain, außer den eigentlichen römischen Colonien, auch Municipien der ursprünglichen Landcsbcwohncr *) Appianus de bello illyr. — Strabo lib. 7. — Plinius lib. 3. c. 28. —- Ptolemaeus lib. 2. c. 15. — Dio Cassius lib. 49, 51. **) Strabo lib. 5. — Plinius lib. 3. c. 14, 28. — Ptolemaeus lib. 2. c. 14. — S. Rufus c. 7. ***) Plinius lib. 3. c. 24, 28. — Ptolemaeus lib. 2. c. 14, 15, 16. — Novice 1855, S. 150. ■— Dr. Kandier Indication!, S. 177. gegeben habe; denn der Bestand solcher Municipien setzt eben voraus, daß von diesen Völkerschaften noch ansehnliche Mengen theils im Besitze eigener Gründe, theils in der Führung von Handwerken während der Römcrhcrrschaft sich erhalten haben. In den Angaben von Plinius und Ptolemäns erscheint nur Aeinona als eigentliche römische Colonie und ausgezeichnete Stadt. Aus Inschriften, die sich zu Verona und zu Rom vorfinden und auf denen mehrere aus Aernona gebürtige Veteranen verzeichnet sind, erhellt cs, daß diese Colonie eine ju lisch e gewesen sei, daß daher die ersten römischen Ansiedler vom Kaiser Angnstus nach der Unterwerfung Pannonieu's, wahrscheinlich gleich nach dem I. 35 v. Chr. daselbst eingeführt worden seien. Andere Inschriften, die in Laibach und in Rom aufgefunden worden, deuten an, daß Aeinona zur claudischen Tribus cinbezogen gewesen sei, und hiermit auch unter dem Kaiser Claudius neue Ansiedler erhalten habe *). Außer der Colonie Aemona werden theils von alten Geschichtschreibern, theils auf Juschriftsteinen auch mehrere Municipien in den. Gegenden des heutigen Krain's angeführt. So nennt Tacitus die Stadt N a u p o r t u s, das heutige Obcrlaibach, ein Municipium; aus Inschriften, die bei Gurkfeld gefunden wurden, zeigt es sich, daß auch N o v i o d u n u m bei Gurkfeld und Praetorium Lato-V i c o r ti in bei Treffen einst römische Municipien waren **), und zwar gehörte ersteres zur flavischen Tribus, erhielt hicmit vom Kaiser Fl. Vespasianus besondere Vorrechte und Ansiedler. Ueber andere Ortschaften Krain's aus der Römerzeit fehlen dießfälligc Andeutungen; cs sei denn, daß sich der auf einem zu Radmannsdorf gefundenen Jnschriftsteine genannte decurio L. Hel. Verecundus, auf welches andere Municipium, z. B. ans Santicum bei Krainburg, oder auf ldunum, welches man nach den Angaben des Ptolcmäus in der Gegend von Radmannsdorf suchen könnte, beziehen dürfte. Endlich erübriget noch der dritte Punkt in der besprochenen Frage, ob cs nämlich in Krain zur Römerzeit, außer unfreien und freigelassenen Sclaven, auch persönlich freie Colonen oder Land bauern gegeben habe; denn das Dasein dieser letzteren macht cs klar, daß von den ursprünglichen Landeseinwohncrn eben viele belassen worden seien, damit das Land auch ferner bebaut werden konnte. Da das Land Krain in der Römerzeit zum Theile gleich Anfangs, zum Theile später in den Bereich von Italien cinbezogen war, so läßt cs sich schon darnach schließen. *) Plinius lib. 3. c. 28. — Ptolemaeus lib. 2. c. 15. — Massel Museum Ven. — Odorico Thes. — Vergl. Linhart Gcsch. 1. 33b., S. 215. — Illyr. Blatt 1836, Nr. 22. — Mittheil. des histor. Vereins 1854, S. 56, 94. **) Tacitus Ann. lib. 1. — Ptolemaeus lib. 2. c. 14. — Schoenleben App., S. 222. — Valvasor 2. Bd., S. 259. — Linhart 1. Bd., S. 425. — Mittheil. des histor. Vereins 1846, S. 15; 1851, S. 1; 1856, S. 19, 20. daß auch daselbst italienische Einrichtungen Platz gefunden. Nun hat sich durch ganz Ober-Italien bis in die neueste Zeit das Colonensystcm in der Weise erhalten, wie cs sich unter der römischen Herrschaft dargestellt findet; die Langobarden hatten zu ihrer Zeit das vorgefundene System behalten und in ihre Gesetze aufgenommen. Das spätere fränkische Unterthanenwesen unterscheidet sich wohl in vielen Stücken von dem longobardischcn, übrigens ist cs doch nur eine andere Form für den nicht völlig freien, sondern an die Erdscholle gebundenen Bauernstand. Uebrigens findet sich ein ausdrückliches und sehr ausführliches Zeugniß für das Dasein von Colonen oder Landbauern in unsern Gegenden bei Virgilius in seiner Beschreibung der Viehseuche in den Alpcngegendcn bei den Norikern und Japodcn; es ist von Hirten und Ackersleuten nicht anders die Rede, als wie von solchen, die sich persönlich frei und nicht wie willenlose Sclaven bewegen *). Nach allen vorstehenden Ausführungen kann es nun nicht so verkehrt und unfruchtbar sein und bleiben, wenn man bei altcrthümlichcn Forschungen in Krain auch auf die. Namen der in Büchern oder Steiniuschriften angeführten Personen Rücksicht nimmt, und daraus auf die Stammesvcrwandtschaft der Bewohner Schlüsse zu ziehen sucht. Denn, wie cs hier bewiesen worden, mein hat cs nicht nur mit solchen Individuen zu thun, die von Anderwärts angesiedelt oder eingewandert sind, sondern man hat eine Masse von einheimischer Bevölkerung vor sich, die nicht immer so unfrei und so unwerth war, daß sic nicht auch auf Stein ihre Personen-Namcn hätte verewigen können. Mag übrigens die Frage, ob die den Römern vorausgegangene Bevölkerung dieser Gegenden eine slavische war, auch vielfältig als eine ungereimte angesehen werden, so muß man doch bemerken, daß das Dunkel in der Sache sich mehr und mehr zu klären anfängt, seitdem uralte Funde die Annahme umzustoßen beginnen, als seien die Celten, denen man von gewisser Seite jeden alterthümlichen Fund zueignen wollte, und nach ihnen die Germanen die ältesten oder die Ureinwohner von Mittel-Europa gewesen. Die in neuester Zeit aufgedeckten Pfahlbauten in der Schweiz, die jüngstens wissenschaftlich untersuchten Hünengräber, Riesenstuben, Hüncnbettcn und uralten Küchenrestc in Scandinavien haben dargethan, daß den Celten und Germanen, welche mehr dem Eiscnaltcr zugehörcn, andere ältere Völker vorangegangen sind, die für sich das Stcin-und Broncealter einnehmen, welche Völker aber längst verschwunden sind, um den Celten, Germanen und auch den Slaven Platz zu machen **). *) Virgil» Georg. 1. 3. v. 471 bis zu Ende; man bergt, die Ausdrücke »regna pastoruni, tristis arator opere in medio defixa relinquit aratra, quaesitae ad sacra boves Junonis. — Bergt, dießfallö auch Muchar'S Römisches Noricum, 1. Bd. **) Siehe die österreichische Wochenschrift, 2. Bd. 1863, ats Beitage zur „Wiener Zeitung", unter dem Artikel: „Die Urbebölkerung Europa's." Um endlich noch auf die Frage zu antworten, in welche römischen Truppen-Abtheilungen die einstigen jungen Männer Krain's eingereiht, oder in welchen Gegenden dieselben als ausgediente Krieger mit Ländereien bctheilt wurden, so möge noch im Nachstehenden angemerkt werden, was bis nun in diesem Punkte klar geworden. Die Provinzen Pannonien und Noricum gaben dem .. römischen Heere immer vortreffliche Krieger, namentlich Pannonien auch gute Reiter und Wagenführer, wie es bereits Tacitus lobend ausspricht *). Aus ihnen, wie auch aus Italien, Hispanieu und Macedonien wurde auch die kaiserliche Leibwache (Miiites praetorians) ausgehvbcn, da die dortigen Mannschaften einen schönen Anblick gewährten und angenehme Sitten besassen **). Sie gaben theils einzelne Cohorten auserlesener Mannschaft, theils ganze Legionen, und für die Reiterei mehrere Schaarcn (alae), dann auch Abtheilungen für die SchiffSflottillcn auf den Flüssen. Im Einzelnen werden aus der ersten Zeit des römischen Kaiserreiches genannt: Cohors I. et III. Hercules Pannoniormii, cohors I. Noricorum, cohors I. Pannoniorum, cohors III. Bmicorurn in Pannonia, cohors Tauriscorum; ferner: Legio I. Noricorum, legio II. Julia, legio XV. ex Pannonia, ala I. Pannoniormii, ala II. equitum Pannonio-ruin, Veredarii Pannonii. Unter Kaiser Galba wurde ausgehoben : Legio I. adjulrix in Pannonia ins.; unter Vespasian : Legio II. adjutrix ex Pannonia ins.; unter Trajan: Ala I. Ulpia contariorum, cohors 1. Ulpia Paniioniorum; unter Marcus Aurelius: Cohors III. praetoria, legio II. in Norico, legio III. alpina, miiites montani; ferner noch: Equilum Singularis Umna Nigritii, miiites in classe pan-nonica ***). Die Provinz Istrien und Venetien wurde zu Italien gerechnet, und gab hiermit auch ihre junge Mannschaft zu den italienischen Legionen, sowie zur kaiserlichen Leibwache; außerdem gab sie auch Abtheilungen zur Kriegsflotte aus dem adriatischcn Meere und in die Waffenfabriken. Im Einzelnen werden daselbst genannt: Legio X. Claudia primi-genia feiix, legio X. gemina, legio XL Claudia ; dann: Cohors I. praetoria, cohors II. praetoria; endlich: Miiites classis praetoriae Ravennatis, clecuria armamentaria -j-). Die Gegenden des heutigen Krain'S wurden in der ersten Kaiserzeit theils zu Noricum und Pannonien, theils zu Italien gezählt; unter den spätern Kaisern gehörte der nördliche und westliche Theil sammt der Stadt Aemona zu Italien, der südöstliche zur Saveprovinz in Pannonien. Darnach zeigt sich auch die waffenfähige Mannschaft in die einzelnen Legionen und Cohorten vertheilt; namentlich finden *) Juventus Rhaetorum Noricorumque armis assueta, Pannoniorum alares robur equitatus! (Tacit, bist. lib. 1.) **J Herodianus lib. 2. — Dio Cassius lib. 61. ***) Gruter Thes. inscriptionum. — Tacitus Annal. lib. 5. — Panvini Notitia imperii occ. et orient. — Muchcir's Römisches Noricum,. 1. Bd. f) Muratorii Thes. inscriptionum. sich jedoch nur Eingebornc der Stadt Aernona verzeichnet. Aus der ersteren Zeit liest man auf einzelnen Steinen: Barbius Titianus, decurio Aemonae, Centurio Leg. II. adjutricis; dann C. Poetilius Paulus, Emona, miles coh. III. praetoriac; beide sind sonach bett pannonischcn Kricger-schaaren beigezählt. Im spätern Zeitraume findet man in größer» Verzeichnissen von verdienten und gedienten Kriegern: L. Yibius Secundus Aquil., L. Valerius Carus AquiL, L. Caesernius Festinus Emona, und zwar ans der Zeit der Consult! Avitus und Maximus, oder vom I. 144; ferner aus der Zeit des zweiten Consulates des Kaisers Severus vom I. 194: L .... Aquil., C. Veratius Severus Emona, C. Lusius Lucanus Emona, M. Tullius Tertius Emo..; cs sind hiernach alle der Aqnilejer Mannschaft und sonach den italischen Legionen beigeordnet. Außerdem findet man einzelne Angehörige von Aernona auch andern Truppenkörpern beigesellt; so liest man: L. Optatus Secun-dinus Emon. miles Coh. IX. praetoriae *). Ans den angezogenen und noch aus andern-Verzeichnissen, die an mehreren Orten Jtalicn's auf Stcininschriftcn gefunden wurden, lassen sich auch die Gegenden entnehmen, in welche die Krieger aus dem alten Aernona versetzt, oder too dieselben nach ihrer Entlassung mit Ländereien bctheilt worden sind. Die obengenannten, von Aernona gebürtigen Krieger finden sich ans zwei Stcintafeln zu Florenz verzeichnet; dagegen stehen ans Inschriften zu Verona: L. Tiitienus Vitellins-, natus Aquilejae educalus Julia Aernona und M. Vlpius Verus Emona ; ferner: .. lius Cupi-tus Emona, S .. Quinlilianus Emona. In R o m ließt man auf mehreren Inschriften: C. Poetilius Paulus Emona, C. Romanius Italius Emona, C. Aurelius Paternus Emona, C. Julius Victorious Emon., P. Elius Victorinus Emon.; ferner: . .Janus Emona, Januarius Emona, C. Pontius Moderatus Emona, T. Caesernius Festinus Emona **). Ucbrigcns waren die norischen und pannonischcn Legionen mehrentheils in ihrer Heimat vertheilt, um die Donaugrenze gegen die Barbaren zu schützen; dcßgleichen standen die oberitalischcn Legionen in ihrem heimischen Lande, um die Alpengrcnze gegen feindliche Einfälle zu vertheidigen; zugleich waren ihnen Truppen ans andern Provinzen zugetheilt. Im I. 78 kämpften die pannonischen Legionen in Italien für den Kaiser Otto; um daö I. 300 zogen sic nach Asien gegen die Perser, später kämpften dieselben unter Constantin und dessen Söhnen theils in Pannonien, theils in Ober-Italien; unter Theodosius stritten sie im I. 384 und 394 gegen die Tyrannen Maximus und Eugenins bei Pettau und im Wippacherthale. Die letzten Kämpfe zwischen den römischen Gegenkaisern und zuletzt die Kriege gegen die vordringenden Barbaren rieben jedoch fast diese ganze kampfesfähigc Mannschaft auf. *) Muratori Thesaurus inscriptionum. — Linhart Geschichte Krain's, 1. Bd. — Mittheil. des histor. Vereins 1854, S. 56, 94. **) Mitth eil. des histor. Vereins 1854, S. 94. — Linhart Gesch Krain's, 1. Bd. ___________________ JKonats^crjammsung. In der Monatsversammlung vom 17. December 1863 hielt der Vereinssecretär nachstehende Vorträge: 1. „Zur Geschichte des Laibacher Schießstandes." In diesen Blättern (S. 51) sind einige Beiträge zur Geschichte des Schtitzcnwesens in Krain gegeben worden. Da der Gegenstand wohl von allgemeinem, nicht bloß cultur-historischcm Interesse ist, so sollen im Nachstehenden einige seitdem anfgcfundcne Daten gcgeben werden. Der Laibachcr Magistrat scheint int 18. Jahrhunderte sich eben nicht als sonderlicher Gönner des von Manchen vielleicht als kostspieliger Zeitvertreib betrachteten Schießens bewährt zu haben. Im Jahre 1703 sah sich der damalige krainerische Vicedom genöthigt, den Magistrat zur regelmäßigen Abhaltung des Schießens zu veranlassen und (1. Juni) eine bezügliche Amtsinstructiou zu erlassen. Im Jahre 1706 waren die Vorsteher der Sckmtzengesellschaft, Ober -, Witter- und Unterschützenmeister „sammt Schützen und Schießgcsellcn" genöthigt, den Vicedom um Schutz gegen den Magistrat anzugehen, welcher das Schießen abzuhalten keine Miene machte, auch dm Schützen auf ihre Beschwerde keine Antwort gab und vorhaben sollte, das Schießen in ein „MnSquctenexercitium" zu verwandeln. Am 16. Juni 1706 wurde die Beschwerde erneuert, weil inzwischen der Magistrat mit seinem Ansinnen wegen Verwandlung des Schießens in ein Musquctenexercitium vom Vicedom ab- und auf den §. 15 der Instruction gewiesen worden war. Am 17. Juni 1706 erflog demzufolge eine Vicedomöverordnung an den Magistrat, welcher demgemäß die nöthigen Vorkehrungen traf, das Schießen am 20. d. M. eröffnete und die Wahlen der SchUtzenmeistcr vornehmen ließ. Bei diesen Wahlen fielen nun die bereits in unserer ersten Skizze (S. 52) erwähnten Unordnungen vor, worüber sich I. Bapt. Hardt, Oberschützenmeister, Martin Supp an, Mitterschützcnmeister und Christoph Saitz, Unterschützenmeister beim Vicedom am 21. Juni 1706 beschwerten , und baten, er möge sich vom Stadtrichtcr und SyndicuS Bericht erstatten lassen. Syndicns Joachim Grafhaiden berichtete auch hierüber 1. Juli an den Vicedom Grafen Lanthieri. Im Wesentlichen stimmt dieser Bericht mit dem oben erwähnten Sachverhalte überein, nur Einiges ist uns neu. So tritt nach Grafhaiden der Bürgermeister Eder als Vertheidiger des MuSquetcnexercitiums, welches er für nothwendiger als das „Plänkeln" halte, auf, und es stimmen ihm hierin die meisten Votanten bei. Der Syndicus gibt ferner an, wie er dem Bürgermeister gegenüber die Rechte des Magistrates gewahrt, von einem gewissen Lorenz Zaun aber mit derben Worten angefahren .und ein „Diener" gescholten worden. Er habe in der nächsten Magistratssitzung Genugthuung begehrt, aber nicht erhalten. Wir fügen noch bei, daß bei dieser Schützenmeisterwahl 180 Schützen zugegen waren und in Folge dieser Zwistigkeiten nur 24 zum Schießen znrückbliebcn. Was in Bezug auf ein Gesuch um Errichtung einer Schützen-ordnung früher angeführt wurde, kann hier dadurch ergänzt werden, daß im Jahre 1710 eine Eingabe der „gesambt continuircndcn Liebhaber bürgerlicher Schützen" an den Vicedom mit der gleichen Bitte vorkommt. Insbesondere wird darin angeführt, daß nicht Jeder zum Schießen mit Zielröhrcn tauglich sei oder genug Vermögen besitze, sich Schießzeug anzuschaffen, wodurch in Folge des bisher geübten Zwanges zum Schießen Unlust entstehe, während doch zum Schießen vor allem „Freude und Freiheit" gehöre. Die Bitten werden nachstehend formulirt: 1. Soll der Magistrat seinen gewöhnlichen „Schießaufsatz" ungeschmälert jährlich leisten und die Schießstattreparation jährlich bestreiten. 2. Die untauglichen oder unvermögenden Schlitzen nicht zum Schießen zwingen, sondern, da doch die ganze Bürgerschaft in diesem nützlichen Exercitium geübt werden soll, allenfalls die minder tauglichen mit MuSqticten sich üben lassen. 3. (Sitte Schieß - und Schützenordnung nach dem Muster anderer Hauptstädte aufstellen. 4. Solle den heuer und in der Folge mitschießenden Bürgern freistehen, die „interessirten" Schützenmeister zu cassiren und andere unparteiische zu Wahlen, welche 5. künftig eine ordentliche Schießcaffe und Protokoll gleich anderen Schießstätten halten und gegen Recompens eines Freischusses bei jedesmaligem Schießen 6. jährlich Rechnung legen sollen. Die Bittsteller preisen des Vicedoms rühmliche Regierung und versichern, daß er sich durch Gewährung ihrer Bitte ein unsterbliches Andenken sichern werde. Mit Bescheid vom 23. Mai 1710 wurde auch vom Viccdomamt dem Magistrat bedeutet, im Gegenstände binnen 8 Tagen so gewiß sein Gutachten zu erstatten, als sonst in der Supplicanten Begehren gewilligt werden solle. Daß außer den bürgerlichen Schützen auch eine „adelige und Civilcompagnie des Scheibenschießens" in Laibach bestand, ersehen wir aus nachstehender Bittschrift dieser Letzteren an die n. iS. Regierung und Hofkammcr de praes. 29. Juli 1733. Es hat Johann Chrisostom von Guetthaimb vor 26 Jahren in seinem alhier zu Laibach ans der Pöllandt unter dem Schloßbcrg liegenden Garten eine Schießhüttr, woraus man in die an besagt hofcameralischen Schloßberg und Gemein gestandene Scheiben schießet, und also in dem sowohl Cavaliers als andere civile Personen ohne mindesten praejudicio des dasselbstigen Viehweidsdistrict sich ehrlich exerciren können, aufgebaut, auch diese Schießstatt nach deffeu Hinscheiden zu Diensten erstgemeldten Liebhaber Josef Antoni v. Webern gehalten, bis endlich verwichenes Jahr der Magistrat alda zu Laibach für sich selbst oder durch seine untergebene Leute am Fuß vorgedachten Schloßbcrgs und resp. hofcammeralischen Gemein, woselbst die Scheiben gestanden, heimlichcrweis nicht allein den Schei-benstvck auszuwerfen, sondern auch des Zieler seine Schutzmauer zu ruiniren und also besagte Schießstatt in emulatloncm zu hindern und dieses Oertlein sich zinsbar zu machen angemaßt. Wann aber der Magistrat derlei hofcammeralische und resp. freie Gemein propria autcritate sich zu appropriiren, viel weniger aber uns eine in denen kaiserl. Ländern bevorderist aber in Scheibenschießen zugelassene honette Recreation, welche auch ihre Utilitäten in •ordine Puhlici nach Erforderniß der Zeiten dermaleinst nach sich ziehen könnte, zu hindern und demnach bei solcher abgethaner Schießstatt dahin, daß wir mit dessen untergebenen Bürgern und Handwerkern in Scheibenschießen das Exercitium die Gemeinschaft halten sollen, sogestalten aufzudrängen gar nicht befugt ist, also zwar, daß wir der geh. Hoffnung leben, uns adelicher und civiler Versammlung ungeacht der oberzälten magistratischen Turbation bei dieser besonderen Schießstatt, wie es über 20 Jahr her beschehcn, folgends diese freie und honette Divertirung, welche sonsten nirgends m praejudicium fallen kann, gnädig zu verstatten, als Gelanget an E. Exc. Gnaden unser geh. Bitten, dieselben geruhen dem Herrn Landesvicedom alhir in Crain anzufügen, daß der Herr uns ein Oertlein Grundes von berührt unter dem Schloßberg liegender cameralischcr Gemein und zwar nur so viel, als der Scheibenstock und des Zieler seine Schutzmauer bedarf, nicht allein ausweißen, sondern auch den magistralisäien Anmaßungen, welche sowohl für sich selbst als dessen Leute uns hierin mehr ein Hinderniß und Turbation fürkehren wollten, bei Bedrohung einer empfindlichen Pcu ernstlich steuern solle rc. Hierüber erfloß eine kaiserl. Verordnung vom 29. Juli 1733 an den Vicedom Franz Seyfried, Graf v. Thurn und Valsassina, daß den Supplicanten ein Ort zum Scheibenschießen ausgewiesen werden solle. — Der Empfang eines Freisinger Bischofs inLack. (Bericht des Freiherrn Wolf Sigm. v. Stroblhof, Verwalter des Landesvicedom-amts (Stellvertreter des Vicedoms) in Kram, vom 18. August 1698 an Kaiser Leopold I.). Allergnädigstcr Herr Herr und Erblandsfürst. Demnach Eure kais. Maj. unterm 30. Juni nächsthin dem Landcs-vicedomben in Krain allergnädigst durch Verordnung anbefohlen, zu dcro gewiffen Nachricht ohne Anstand zu berichten mit waS Soleu- nität seine Andacht der Bischof *) zu Freising tu seiner letzten, zu Bischoflack gehaltenen Visitation von der dasclbstigen Stadt und dahin gehörigen Unterthanen empfangen, wie er Zeit seiner Subsistenz bcncvcntirt, was eigentlich seine Verrichtungen gewesen, was sonsten vorbeigangen und was gestalten er von dort in seiner Abreiß begleitet worden.. *) Johann V. Franz Ekher, Freiherr von Kapfing und Lichteneck, erstgeborner Sohn des Freiherrn Johann Christoph Ekher (gest. 6. Jänner 1685, alt 77 Jahre) und dessen zweiten Gemalin Maria Salome, einer Tochter des Hanns Sigmund von Kuding und Schönhering zu Haselbach (welche am 23. Jänner 1704 starb), — geboren auf dem Schlosse Train, eine Stunde von Abcnöperg am 18. October 1649, verlegte sich in seiner Jugend nebst den Wissenschaften vorzüglich auf die Malerei; wurde am 23. Juni 1673 Domherr zu Freisingen, bekam am Charsamstage 24. März 1674 zu Freisingen die Priesterweihe,' und hielt sein erstes feierliches Meßopfer Sonntags am 25. Juni 1674 im berühmten Kloster Ettal bei dem Altare der heil. Jungfrau Maria ab; nahm am 24. Juli 1675 zuerst unter den Capitular-Domherren seinen Platz und. wurde wegen seiner Verdienste am 24. Juli 1684 zum Domdechaute erwählt. Er ließ sich nun vorzüglich angelegen sein, seine durch Alter schwach gewordenen Eltern bei sich zu verpflegen, und alle auf die Geschichte des Bisthums Freisingen Bezug habenden Urkunden zu sammeln, um einem allfülligen Verluste derselben vorzubeugen. Nachdem Joseph Clemens, Herzog von Baierii, ein Sohn des Churfürsten Ferdinand und Bruder des Churfürsten Maximilian II., Emanuel zum Churfürsten und Erzbischöfe von Cöln befördert worden war, wurde er am 29. Jänner 1695 zum Fürstbischöfe von Frcisingen erwählt; am 13. Jänner 1696 vom Papste Jnnocenz Xll. bestätiget, im Mai 1696 vom Brixcuer Bischöfe Johann IX. Franz, Grafen von fiucn, unter Assistirung der Weihbischöfe von Augsburg und Eichstadt feierlich consecrirt, und vom Kaiser Leopold I. am 6. Juli 1696 mit den bisthümlich frcisingen'schen Gerechtsamen investirt und belehnt. Eifrig übte er nun die bischöflichen Functionen aus, und unternahm allmählich Reisen nach seinen im Hochstifte Freisingen in Steiermark, Krain (1698) und Tirol gelegenen Besitzungen; consecrate am 27. October 1697 die Capuzinerkirche in Erding, gründete im Jahre 1697 zu Freisingen ein Gymnasium, führte im Jahre 1701 daselbst die Buchdruckerkunst ein, erhielt am 10. September 1706 durch seinen Abgeordneten vom Kaiser Joseph I. im Favoriten - Palaste zu Wien die Belehnung mit den bisthllmlich freisingen'schen Regalien, bereisetc im Jahre 1707 wieder seine Diöcese, ließ zuerst im BiSthume Freisingen im Jahre 1709 Thaler mit seinem Brustbilde prägen, sandte im Jahre 1712 nach Wien zwei Deputirte an den Kaiser Carl VI., welchen dieser nach vorläufig angenommener Huldigung in seiner Burg im Namen ihres Machtgebers die Belehnung mit den bisthümlich freisingen'schen Regalien ertheilte, verbesserte im Jahre 1713 die theologischen Studien in Freisingen, ließ die Cathedral- und nebenangebaute Kirche des heil. Benedict mit bedeutenden Kosten verschönern und mit Marmor Pflastern; vom Jahre 1716 bis 1722 das Schloß zu Lack in Krain wiederherstellen und befestigen, weihte am 2. October 1718 die neu erbaute Klosterkirche zu Weltenburg, nahm bei zunehmendem Alter, mit Einwilligung de« Papstes und des Kaisers Carl VI. und mit Eiuverständuiß des Domcapitelö am 19. November 1723 den churbaierischen Prinzen und Regensburger Bischof Johann Theodor zum Coadjutor mit dem Rechte der Rach-folge an, feierte in der ersten Woche des Monates October 1724 zu Freisingcn, in Gegenwart des hiezu eingeladenen Churfürsten Maximilian II. Emanuel und dessen durchlauchtigsten Familie, zwei Jubiläen: eines zum Gedächtnisse der tausend Jahre vorher dnrch den heil. Corbinian bewirkten Gründung des BisthumS von Freisingen, — das andere zum Gedächtnisse der ihm vor fünfzig Jahren ertheilten Priesterweihe und seiner dreißigjährigen bischöflichen Amtsführung. Zum Gedächtnisse an diese Jubelfeier ließ er sehr schöne Hierauf erstatte in Abwesenheit des Grafen Landesvicedomben ich den allergeh. Bericht soviel ich von Particular glaubwürdigen Personen vernehmen können, daß, als selbiger Fürst zu Freising in seiner Ankunft ans Bischoflack begriffen toar, so sein demselben erstens der alldort zu Bischoflack bewohnte Adel und die daselbst gelegene Emphiteutä oder sogenannte Lchensholden, deren in Anzahl etwa 11 oder 12 Personen außer der Diener gewest sein, hinaus vor das Stadtthor ein ziemlich Wegs entgegen geritten und ihn in die Stadt und Herrschaft begleitet. Der Stadtrath daselbst aber hat ihn bei dem Stadtthor empfangen, allwo er nebens einer durch den Stadt-wichter gethanen Rede die Thorschlüsscl ihm überreicht, die übrige völlige burgerschaft, so beiläufig in 100 Personen bestanden ist, mit dem Ober - und Untergewehr sammt fliegenden Fahnen aufgezogen, auf dem Platz gestanden, zwischen denen hochgedachter Bischof durch die Stadt in das daselbstige auf dem Perg hart an der Stadt stehende Schloß neben seinen mit sich Gehabten hohen und niederen Standes in die 30 Personen bestehenden Comitat eingezogen, worauf gleich in dem Schloß mit Stucken, auf dem Platz aber durch obberührte Bürgerschaft aus denen Musgneten Salven gegeben worden. Daselbsten ist hochged. Fürst ungefähr 10 Tag subsistirt und sich inzwischen auch allster nach Laibach mit 2 Reißcarozzen verfügt, deren eine mit 6, die andere mit 4 Pferden bespannt war, barinen neben dem Fürsten etliche seiner Hofbediente Edelleut gesessen und nm 8 Uhr Morgens Frühe die 3 Meilen Wegs von Lack auf Laibach ankommen, bei denen P. P. Discalceatis vor dem Stadtthor ohne weiterem Gepräng Meß gelesen, darauf das Frühmal bei dem Prälaten von Sittich eingenommen, nachmittag aber wiederum nach Bischoflack und nach etlichen verflossenen Tagen folgends auf jene Weis, wie er angekommen ist, seine Abreise genommen, besten Verrichtung dem Verlauten nach bestund in bent, daß er seine Herrschaft und Stadt Lack sehen, auch den Stand und Beschaffenheit derselben erfahren und erforschen wollte, welches ich re. — Die Stabil h urner in Laibach. Bereits im 16. Jahrh, bestanden die von der Landschaft in Krain besoldeten Stadtthnrner. In Valvasor's „Ehre des Hcrzogthums Krain", Xi. Buch, S. 669, finden wir Folgendes: „Dieser Thurm (der Thurm des Laibacher Berg-schloffes) ist auf der Höhe mit einem Gange versehen, auf welchem um 11 Uhr zu Mittag, fast alle Tage im Sommer, auch sonst öfters im Winter, die Stadtthnrner in ihrer grünen Stadtlibercy mit drei Posaunen und einer Zinken oder Cornet sich hören lassen, auch von der Stadt als gute Instrumental-Musikanten besoldet werden." Die und nun schon selten gewordene Doppel-Ducaten prägen. Am 4. März 1725 ertheilte er dem chnrbaierischen Prinzen, Churfürsten und Erzbischöfe zu Sollt, Clemens August, auf dem churfürstlichen Schlosse Schwaben in Baiern die Priesterweihe und assistirte einen Monat später zu München in der Jcsnitenkirche bei dessen feierlichen Primiz, — starb plötzlich am Schlagfluße 23. Februar 1727, alt 77} Jahre, und wurde in der Cathedralkirche neben dem Altare der heil. Jung-frau Maria, wo er sich bereits im Jahre 1710 sein Grabmal hatte errichten lassen, mit dem feierlichsten Gepränge, desgleichen man bis-hin zu Freisingen noch nie sah, bestattet. Er hatte 186 Kirchen und Capellen, 17 Siebte und Pröbste, 688 Priester, 624 Diaconen und 607 Subdiaconen geweiht. Papst Clemens XI. hat ihn daher mit Recht genannt: = Verum Ecclcsiae suae Pasto rem.» Noch verdient zu seinem besondern Lobe bemerkt zu werden, daß er den gelehrten Benedictiner P. Carl Meichelbek durch Mittheilung des betreffenden geschichtlichen Materials bewogen hat, eilte Geschichte des Bisthums Freisingen zu verfassen, welche in zwei Theilen unter folgendem Titel in Druck erschien: Historia Frisingensis Auctore A. P. Carolo Meichelbek, Benedic-tino Benedietinoburano Celsissirnorum S. R. J. Principom Episcopi Frisingensis et Abbatis Oampidonensis Consiliario Ecclesiastico. Tom. I. Augustae Vindelicorum et Graeoii 1724. Tom. 11. Aug. Vind. 17e9. — religiösen Anschauungen der damaligen Zeit griffen oft störend in das Gewerbe der Thnrner. Die Verbote „alles Saiten - und Freudenspiels bei Tag und bei Nacht, auch des gewöhnlichen Musicirens der Stadtthnrner" erneuerten sich oft aus Anlaß von Feindesgefahr oder verheerenden Krankheiten, welche zur Buße aufforderten. Solche Verbote ergingen: 1596 wegen der Feindesgefahr; 1600; 1617 wegen Ablebens der Erzherzogin Maria Anna; 1665. Diese Befehle wurden den Bicedomen zur strengen Vollziehung eingeschärft und von Diesen ebenso vollzogen. So forderte der Vicedom 1617 bett Landgerichts-Inhabern Bericht ab, ob in ihren Bezirken dem Verbote nachgelebt werde, und diese berichteten mit ängstlicher Gewissenhaftigkeit, wenn irgendwo auf einer Bauernhochzeit eine Geige zum Tanze aufspielte. So berichten Richter und Rath von Rudolfswerth, daß bei bett Einheimischen ein „strafmäßiges" Tanzen und Mnsiciren nicht vorkomme, allein, daß hin und wieder fremde Herren in Wirthshäusern oder andern ansehnlichen und durch Landlente bewohnten Losaments einkehren, und wenn unter ihren Dienern sich solche befinden, die der Musiča oder Geigen kündig, diese zur Recreation ihrer Herren aufspielen. Außerdem habe Michel Rosman's Tochter Hochzeit gehalten, dabei ansehnliche Herren ans Carlstadt trab andern Orten gewesen, und der Organist des Probstcn lasse sich mit seinem Regal hin und wieder brauchen. Die von Radmannsdorf berichten: Etliche Bauern, die vom Lande in die Stadt gekommen, hätten sich über bett Platz bis zur Kirche geigen lassen. Gleichfalls die von Landstraß: Zwei Söhne des Doritsch wären nach dem Gottesdienste mit den Geigern in der Stadt herumgezogen, dann mit Wehr und Büchsen vor des Richters Haus gezogen, hätten die Wehren trntzig entblöst und gefragt, ob der Richter zu Haus wäre? Im I 1650 suchen die Laibacher Stadtthnrner bei der Regierung in Gräz an, es möchte ihnen gestattet werden, in den Häusern ans „ehrlichen Hochzeiten" und Zusammenkünften zu spielen, da sic durch das nach dem Tode der Kaiserin Leopoldine ergangene Verbot alles Saitenspiels und aller Musiča fast ans den Bettelstab gebracht worden seien. Hierüber wurde ihnen unterm 3. Febr. 1650 bewilligt, zu Zeiten in den Häusern bei Hochzeiten und andern „Ehrenfreuden", doch ohne Tanz, nicht aber ans offenen Gaffen und Straßen zu spielen. Unterm 12. Jänner 1684 bewilligte die n. ö. Regierung den Thurnermeistern und der gesammten Musik-Compagnie zn Laibach, bei hochzeitlichen Ehrentagen und andern „ehrlichen" Mahlzeiten Musik zu halten (nachdem dieß zeitweilig eingestellt war), jedoch sei darauf zu sehen, daß „alles übrige Tanzen und Springen, wie zumal alle Scandala und liederliche Purschieren" eingestellt werde. Diese Bewilligung scheint zurückgenommen worden zu sein; den 27. Mai 1689 bewilligte die n. ö. Regierung, daß „die Musiken auf den Hoch - und Mahlzeiten, auch in andern ehrlichen ZnsantmenkÄnften wieder, jedoch nicht positive, sondern vielmehr connivendo zugelassen werden sollen." Noch mit Patent vom 22. August 1713 wurden wegen drohender Contagion alle öffentlichen Freudenfeste, Tänze, Saiten - und andere klingende Spiele, wie auch Trompeten und Jägerhorn, allenthalben verboten und der Vicedom dessen erinnert, die Uebcrtreter zur Strafe zu ziehen, wie auch alle Obrigkeiten und Magistrate darauf zu sehen, daß nach gegebenem Zapfenstreich bei schwerer Strafe kein Wein oder Bier mehr ansgeschänkt, noch in den Wirthshäusern, Kaffehgewölbern, das „sich anstockende Volk" geduldet, besonders aber aus die Fremden Acht gegeben werde. Daß außer den Stadtthnrnern auch ein Institut der Stadtgeiger bestanden, und beide des lieben Brodes wegen öfters in Disharmonie gerathen, entnehmen wir aus einer von dem Laibacher Magistrate, 14. Nov. 1712, ans Anlaß solcher Streitigkeiten entworfenen Musik-Ordnung, deren wesentlichste Punkte folgende sind: 1. Der Stadtgeiger sollen nicht mehr als vier sein und sich mit keinen andern Musikanten in Verbindung setzen, und solchergestalt um Bezahlung spielen dürfen. 2. Die Aufnahme der Stadtgeiger behält sich der Magistrat vor. 3. Die Stadtgeiger sollen den Thurnern in ihren Dienst auf keinerlei Weise eingreifen, und bei denen „Versprechungen, Hofrechtcn, Hochzeiten, Primitien, Comödien, Spiel - und andern Tänzen" nur über vorläufige Anmeldung bei den Stadtthurner», dem Turnermcistcr, oder in dessen Abwesenheit einem Gesellen und sohin enthaltene Erlaubniß der Stadtthnrner, mitwirken. 4. Die Stadtthurncr können ihren Abgang aus den Stadtgcigcrn ersetzen. 5. Andere Musikanten sollen von den Thurnern dem Stadtrichtcr präsentirt und von ihm bestätigt werden, aber sie sollen keinen Dienst annehmen, der den Thurnern oder Geigern anständig wäre, sondern nur, wenn diese schon mit einem solchen versehen, sich bei dem Stadtrichter um die Erlaubniß melden dürfen. 6. Gleichmäßig haben sich die vom „Gay" oder ans den (Land-) Städten zur Faschingszeit hereinkommenden Geiger bei den Thurncrn zu melden und bei dem Stadtrichter um Erlaubniß anzuhalten, widri-gens ihnen die Geigen zerbrochen oder gar (!) weggenommen werden sollen. Diese Musik-Ordnung reichten die Thurner bei dem Vicedom ein, mit der Bitte, dieselbe zu bestätigen, indem sic sich über einen gewissen Hans Samb beschwerten, welcher, nachdem er auf dem Lande bei Bauernhochzeiten seine Geige gebraucht, sich zu den Stadtthurncrn gesellt, dann zu den Stadtgeigern übergangen und seinen ehemaligen Genossen viel Schaden zugefügt habe. Die Thurner fügten bei, die Stadtgeiger seien der Musik, mit Ausnahme des Samb, unkündig und könnten weder den Gottesdienst in der Kirche, noch einen h. Adel gebührend bedienen, auch passen sie an den Straßenecken auf Dienste und machen durch stetes Gassenstreichen Unruhe, in der Stadt. C a t a I o g u s Praepositorum Imp. Opituli Rudolfswerthensis, ab anno 1509 usque ad 1715. 1510. Jacobus Aursberger, Parochus 8. Ruperti. 1514. Georgius S1 a 1 k o j n a, Episc. Viennensis et Pet. (Sub isto instilula Praeposilura sub Leo X. 1514.) 1526. Jacobus Nicolai, Parochus in Ponikl in Slyr. 1543. Sebastianus C o 1 p e s c h (Kolpekh). 1545. L e o n a r d u s N. (cognomen ignoralur, secundum alios jam 1544). 1560. Georgius Graff. 1573. Petrus Petronaei. 1580. Polydorus Monta gnana, lpsius tempore lota civitas combusta suit. 1599. Marcus Khunius; hie ut dr. limitavit cano-nicstus et praeposiluram reaedificavit. 1615. Albertus Pesi er. 1620. Carolus P e s 1 e r. Antequam installaretur, ex-spiravit. 1635. Nicolaus M r a v, Episc. Scardoncnsis t 20. Maji 1643. 1642. Franciscus Mr a v. t 1. Junii 1650. 1650. Michael a Cumber g, monachus Francise. Episc. Christopolitanus. t 20. Julii 1653. 1653. Joannes a Sternberg, Episc. Scopiensis. f 18. Apr. 1666. 1666. Germaniens, Comes a Turri qui infulam per-petuam procuravit et majus Altare fecit, t Viennae 15. Januarii 1679. 1679. Sigism. Christoph. Comes ab Herberstein, suit promotus (1683) ad Episcopalian Labacensem et eo exemplariter abdicate (1703) regulärem vilam amplexus in congregations Oratorij (religions 8. Philippi Neri). 1683. Frid. Hieronymus Comes a Lanthieri et Pamlico ; sub ipso majus altars deauraium. Cessit suo nepoti praeposituram. 1698. Raymundus Comes de Lanthieri, canonicus Olomucensis. 1715, 15. Febr. Georgius Xav. de Marolti, Episc. Dardaniensis coadjutor Petinensis. Verzeichnis der erroeröimQcn im Jahre 1863. (Schluß.) CXLIX. Vom Herrn Johann S t e ß k a, k. k. Rechnungs-rathe in Klagenfurt: 322. Ein Fascikel Druckschriften, enthaltend Proclama-tionen, Tagesberichte rc. aus der Zeit Napoleon's i. CL. Vom Herrn J. P. S n p a n t s ch i t s ch, Privatier in Laibach: 323. 68 Kupfermünzen neuerer Zeit. 324. Zwei Bons der Stadt Laibach. CLL Vom historischen Vereine in St. Gallen: 325. Mittheilungen zur Vaterland. Geschichte. H. St. Gallen 1863. 8. CLII. Vom thüringisch - sächsischen Gcschichts - und Alterthums - Vereine zu Halle an der Saale: 326. Neue Mittheilungen. Halle 1862. 8. IX. 2. % Heft. CLIII. Vom Vereine von Alterthumsfrcuuden im Rhein- lande zu Bonn: 327. Jahrbücher. Bonn 1863. 8. XXXV. 1. CLIV. Vom Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin: 328. Märkische Forschungen. Berlin 1863. 8. \ III. Bd. CLV. Vom histor. Vereine für Nicderbaiern zu Landshut: 329. Verhandlungen. Laudshut 1863. IX. 3. 4. CLVI. Vom Vereine für mecklenburgische Geschichte unb Altcrthumökunde zu Schwerin: 330. Jahrbücher. Schwerin 1863. 8. 28. Jahrg. CLVII. Von der löbl. k. k. Central-Commission zur Erfor- schung und Erhaltung der Baudenkmale in Wien: 331. Mittheilungen. VIII. December. Wien 1863. 4. CLVIII. Vom Herrn Dr. Barthelmä Supp an z, L L Notar in Laibach: 332. Ein Autograph, eigenhändiges Schreiben des Herrn Dr. Ranke, ddo. Münster den 27. October 1863. CL1X. Vom Herrn Alois Can toni, Handelsmann in Laibach: 333. Geschichte der Kärntner und Merkwürdigkeiten ihrer heutigen Provinz. Von Carl Mayr. Cilly und Wolfsberg 1785. 8. CLX. Von der löbl. Redaction der »Novice« in Laibach: 334. Novice. 21. tečaj 1863. V Ljubljani. 4. CLXI. Vom Herrn Josef B l a s n i k, Buchdruckerei - und Hausbesitzer in Laibach: 335. Zgodnja članica. Katolisk cerkven list. V Ljubljani 1863. 4. CLXI1. Vom Herrn Ignaz Edlen v. Kleinmayr, Buch-, Händler und Buchdruckerei-Besitzer in Laibach: 336. „Laibacher Zeitung". Jahrg. 1862. Fol. nebst Beilagen. Laibach, 31. December 1863. Von der Direction des historischen Vereins. Berichtigung eines unliebsamen Druckfehlers. Pag. 25 — XXXIII. des Verzeichnisses der Erwerbungen, wolle gelesen werden: Vom Herrn Fr. Edelmann, k. k. Straßen-Assistenten in Neumarktl u. s. to. Verlag des histor. Vereins für Kram. — Druck von Ign. v. Kleinmayr Si F. Bamberg in Laibach.