Štirn a j ste seje deželnega zbora Ljubljanskega dne 21. septembra 1868. leta. Nazoči: Prvosednik: Deželni glavar Karl plem. Wurzbach.— Vladina zastopnika: Deželni predsednik Conrad pl. Eybesfeld in vladni svetovalec It o th. — Vsi članovi razun: Knezoškof dr. Widmar, grof Coronini, dr. Klun, grof Margheri, dr. Suppan, baron Zois, Kozler Ivan, vitez Gariboldi, pl. Langer, Jugovič. — Zapisnikar: Poslanec Deschmann. Dnevni I e«1: 1. Poročilo deželnega odbora o dozdanjih obravnavah zastran deželne sirotnice. - , 2. Poročilo deželnega odbora o neki premembi statut Šelenburgovih dijaških ustanov. — 3. Poročilo odseka za posilno delavnico o predlogu deželnega odbora, da bi se zopet ustanovil ženski oddelek v poslini delavnici. — Poročilo finančnega odbora o prevdarku deželnega zaklada za 1.1868 in 1869. — 5. Poročilo finančinega odseka o prevdarku zaklada za zemljiščino odvezo za 1.1868 in 1869. — 6. Poročilo finančnega odseka o računskem sklepu sirotniškega zaklada pro 1866 in 1867, in o prevdarku tega zaklada za 1.1868 in 1869. — 7. Poročilo finančnega odseka o računskem sklepu Peter Pavel Glavarjeve ustanove za uboge in bolne za 1.1866 in 1867 in o prevdarku te ustanove za 1.1868 in 1869. Stenographischer Dericht der vierzehnten Sitzung des Landtages zu Laibadr am 21. September 1868. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Carl v. Wurzbach. — Vertreter der k. k. Regierung: Landcspräsident Conrad v. Eybesfeld; Rcgicrungs-rath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von Sr.fnrstbischöflichenGnaden Dr. Widmer und der Herren Abgeordneten: Graf Coronini, Dr. Klun, Gras Margheri, Dr. Suppan, Baron Zois, Kosler Johann, Ritter v. Gariboldi, v.Langer, Jugovič. — Schriftführer: Abg. Deschmann. Tagesordnung : 1. Bericht des Landesausschusses über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen in Betreff der Errichtung einer Landeswaisen-Anstalt. — 2. Bericht des Landesausschusses wegen einer Aenderung in den Statuten der Jakob von Schellen-bnrg'schen Stndentenstiftnng. — 3. Bericht des Ausschusses für Zwangsarbeitshaiis-Angelegenheiten über den Antrag des Landes-Ausschusses wegen Wiederherstellung der weiblichen Abtheilung in der Zwangsarbeits-Anstalt. — 4. '-bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1868 und 1869. — 5. Bericht des Finanzausschusses über Den Voranschlag des krainischeu Grundcntlastungsfondes pro 1868 und 1869. — Bericht des Finanz-Ausschusses über den Rechnungsabschluß des Waisenfondes pro 1866 und 1867 und den Voranschlag dieses Fondes pro 1868 und 1869. — 7. Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des Peter Paul Glavar'schen Armen- und Krankcnstiftungsfondes pro 1866 und 1867, dann über die Präliminarien dieses Fonds pro 1868 und 1869. OhM'a: Peticije. — Poročilo deželnega odbora o dozdanjih obravnavah zastran deželne sirotnice. — Splošni in posebni razgovor ter sprejem predlogov deželnega odbora v 2. in 3. branju. — Poročilo deželnega odbora o neki premembi statut Šelenburgovih dijaških ustanov. — Se odobri v 2. in 3. branju. — Poročilo odseka za posilno delavnico o predlogu deželnega odbora, da bi se zopet ustanovil ženski oddelek v posilili delavnici. — Se sprejme v 2. in 3. branju. — Poročilo finančnega odseka o prevdarku deželnega zaklada za 1. 1868 in 1869. — Se sprejme v 2. in 3. branju. — Poročilo finančnega odseka o prevdarku zaklada za zemljiščino odvezo za 1. 1868 in 1869. — Se sprejme v 2. in 3. branju. — Poročilo finančnega odseka o računskem sklepu sirotniškega zaklada za 1.1866 in 1867 in o prevdarku tega zaklada za 1.1868 in 1869. — Se potrdi v 2. in 3. branju. — Poročilo finančnega odseka o računskem sklepu P. P. Glavarjeve ustanove za uboge in bolne za 1. 1866 in 1867 in o prevdarku te ustanove za 1. 1868 in 1869. — Se odobri v 2. in 3. branju. — Dnevni red prihodnje seje. — Konec. Inhalt: Petitionen. — Bericht des Landesausschusses über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen in Betreff der Errichtung einer Laudeswaiseiianstalt. — Generaldebatte. — Specialdebatte und Annahme der Ansschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Landesausschnsscs wegen einer Aenderung in den Statuten der Jakob von Schellenbnrg'schen Studentenstiftung. — Annahme der diesbezüglichen Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Ausschusses für Zwangsarbeitshaus-Angelcgcnheiten über den Antrag des Landesausschusses wegen Wiederherstellung der weiblichen Abtheilung in der Zwangsarbeitsanstalt. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1868 und 1869. — Genehmigung der Aus-schußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des krainischcn Grnndentlastungs-foudes pro 1868 und 1869. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Waisenfondes pro 1866 und 1867 und den Voranschlag dieses Fondes pro 1868 und 1869. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des Peter P. Glavar'schen Armen- und Kraukeustistungssondes pro 1866 und 1867, daun über die Präliminarien dieses Fondes pro 1868 und 1869. — Annahme der Ansschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Tagesordnung der nächsten Sitzung. — Schluß. (Seja se začne o 25. minuti črez 10. uro. — Beginn her Sitzung 10 Ahr 25 Min.) XIV. Sitzung. 1 Landeshauptmann: Wir sind beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Tavčar verliest dasselbe — Zapisnikar Tavčar ga bere.) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause — Po prestanku:) Wenn nicht, so ist das Protokoll vom hohen Hause genehmiget. Ich bitte einen der Herren, welche gestern das Scru-tinium bei der Schriftführerwahl vorgenommen haben, das Resultat desselben bekannt zu geben. Landeshauptmannstellvertreter Peter Koster: Zu Schriftführern sind gewählt die Herren Abgeordneten Deschmann und Dr. Prevc. Landeshauptmann: Ich habe dem hohen Hause nachfolgende Mittheilungen zu machen: Šolski odbor je povabljen v sejo danes popoldne ob 4. uri. Finančni odbor ima danes popoldne ob 5. uri sejo. Die Herren Mitglieder des Landesausschusses ersuche ich, sich nach der Sitzung zu einer Landesausschußsitzung zu versammeln. Das löbliche k. k. Officierscorps ladet die Herren Landtagsabgeordnetcn sammt ihren Familien zu dem heute Abends 7 Uhr auf der Schießstätte stattfindenden Concerte der Regiments-Musikcapellen ein. Es sind folgende Petitionen an den hohen Landtag eingelangt : 1. Petition des constitutionellen Vereins in Laibach, um Ablehnung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verwirklichung der sprachlichen Gleichberechtigung in der Schule, überreicht durch Herrn Landtagsabgeordneten Ritter v. Kal-tenegger. Ich beantrage, diese Petition........(Rufe: Od kod pride? — Woher kommt sie?) Vom constitutionellen Verein in Laibach. (Heiterkeit links — Veselost na levici.) Ich beantrage, diese Petition dem Schulausschusse zuzuweisen. Wenn keine Einwendung erhoben wird (nach einer Pause — po prestanku), so ist mein Antrag genehmiget. 2. Petition des Anton Stritar von Heiligenkrenz im Bezirke Gurkfeld um Erwirkung, daß die Requisitionsforderungen de 1797 und 1805/6, sowie auch die Vergütungsbeträge für das Zwangsdarlehen de 1806 zahlbar angewiesen werden, überreicht durch Herrn Landtagsabgeordneten Zagorc. Ich werde diese Petition dem Petitionsausschusfe zuweisen. (Nach einer Pause — Po prestanku:) Mein Antrag ist genehmiget. 3. Prošnja dramatičnega društva zarad podpore in deželnega gledišča. Ueberrcicht durch Herrn Dr. Toman. Wird dem Petitionsausschusfe zugewiesen. 4. Prošnja kameniških mestjanov o zadevi pre-membe deželnega volilnega reda. Ueberrcicht durch Herrn Dr. Prevc. Wird dem Verfassungsausschusse zugewiesen. Ich habe heute auf die Pulte der Herreu Abgeordneten vertheilen lassen: 1. Poročilo odbora za premembe deželnega volilnega reda v vladinem predlogu postave o premembi § 6 kranjskega občinskega reda. 2. Bericht des LaudcSausschusscs in Betreff eines von ihm über Ersnchen des hohen Finanzministeriums zu er-stattcudcu Gutachtens über die beabsichtigten Reformen der Grund- und Gebäudebesteuerung. 3. Poročilo ustavnega odbora zastran prošnje, da bi se privolilo 31°/0 občinske priklade na prave davke za stavbene stroške farovških poslopij v Škocijanu. 4. Sporočilo odbora, ki je bil postavljen, da pregleda in pretrese volitev deželnega poslanca za Novo-mesto, Krško, Metliko, Črnomelj, Kostanjevico in Višnjo goro. 5. Bericht des Landesausschusses mit einer statistischen Nachwcisung über den Verdienst der Zwänglinge. 6. Bericht des Landesausschusses, womit der Rechnungsabschluß des krainisd)cn Grundentlastungsfondes pro 1866 vorgelegt wird. 7. Neuerlich wurde vertheilt der richtiggestellte Bericht ds Ausschusses für Zwangsarbeitshausangelegcnheitcn in Betreff der für die Zwangsarbeitsanstalt bestimmten Dienstesinstruction. 8. Endlich der Bericht des Landesansschusses über das gestellte Ansuchen des Stadtpfarrers zu St. Jakob um Bewilligung eines Beitrages zur Herstellung der Maricn-statne am St. Jakobsplatze. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand derselben ist: Bericht des Landesausschusses über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen in Betreff der Errichtung einer Landeswaisenanstalt. Ich bitte, Herr Berichterstatter, die Tribüne zu besteigen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest von der Tribüne — bere iz odra): „Hohe r Landtag! In der Sitzung am 28. November 1866 (sten. B. pag. 32—42) hat das hohe Haus über Antrag des Landesausschusses in der Waisenhaus-Angelegenheit folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Das zu gründende Waisenhaus wird als eine Landesanstalt erklärt. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, diesen Beschluß der k. k. Landesbehörde behufs weiterer Amtshandlung zur Kenntniß zu bringen und unter einem um die Uebergabe des bisher in der Verwaltung der Landcsbehörde stehenden Waisenfondes in jene der Landesvertretung unter Einräumung des staatlichen Oberaufsichtsrechtes und gegen Aufrechthaltung der stiftbriefmäßigen Verpflichtungen der einzelnen Stiftungen und der etwaigen stiftbricflichcn Presentations- und Verleihungsrechte einzuschreiten. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, Sr. k. k. apost. Majestät ein allerunterthänigstes Gesuch um aller- ! gnädigste Zuwendung eines Theiles des Ertrages einer der nächsten Staatswohlthätigkeitslotterien für das zu gründende krainische Waisenhaus zu unterbreiten. Diese Beschlüsse des hohen Hauses hat der Landcs-ausschuß sofort in Vollzug gesetzt und ist jetzt in der angenehmen Lage, dem hohen Landtage den günstigen Erfolg seiner diesfälligen Schritte zu melden. Erstlich wurde die Uebergabe des Waisenvermögcns in die Verwaltung der Landesvertretnng unter den obange- führten Bedingungen nämlich: unter Borbchalt des staatlichen Oberaufsichtsrcchtes, dann unter der Bedingung der Aufrechthaltung der stiftbriefmäßigen Verpflichtungen der einzelnen Stiftungen, der Widmung der nicht gestifteten Vermögcnstheile für Waisenzwecke und der etwaigen stift-brieflichen Prüsentations- und Vcrlcihungsrechtc vom hohen Staatsministerium mit Erlaß vom 3. Februar 1867 Z. 733 definitiv genehmiget und sich hiebei nur noch „die alljährliche Vorlage nicht documentirter Rechnungs-Extracte ^bedungen, so wie auch selbstverständlich die Genehmigung "cmcr allfülligen Veräußerung oder sonstiger Veründerun-"gcit einzelner Bestandtheile des zu übergebenden Fondes „nach § 20 der Landesordnuug den Stiftungsvorschriftcn ^vorbehalten." Da diese Vorbehalte nur ein Ausfluß des staatlichen Obcranssichtsrechtes sind, so nahm der Landes-ausschuß daran keinen Anstoß, und cs ist die factische Uebernahme dieses Fondes auch bereits am 28. September 1867 erfolgt. Laut den Nachweisungen der Landesbuchhaltung, welche dem hohen Landtage sammt den Rechnungsabschlüssen des Waisenfondes pro 1866 und 1867 und dem Voranschläge pro 1868 abgesondert in der öteit Sitzung vorgelegt worden sind, betrug das Waisenvermögen mit Schluß des Jahres 1867 im Obligativnen-Neunwerthc die Summe von 175.407 fl. 87 kr. oft. W. und im Courswerthe, nach dem Tages-Course vom 12. Februar 1868 berechnet, die Summe von 113.224 fl. 3 kr., wovon auf das gestiftete Vermögen der Theilbctrag von 53.300 fl. und der Rest per 59.924 st. 3 kr. auf das freie, das heißt, mit keiner speciellen Widmung belastete Waiscuvermögcn entfällt. Die reelle Einnahme des gcsammten Waisenfondes belief sich im Jahre 1867 auf 8.472 fl. 66 kr. Ferner haben Se. k. k. apost. Majestät in allcrgnä-digstcr Gewährung der Bitte des hohen Landtages mit allerhöchster Entschließung vom 28. Februar 1867 anzuordnen geruht, daß das train. Waisenhaus zur Bctheilung aus dem Ertrage einer der nächsten Staatswohlthütigkeits-lottericn in Vormerkung genommen werde. Bekanntlich hat auch der Gemcindcrath der Landeshauptstadt Laibach, von welchem der erste Impuls zur Wiedererrichtung eines Waisenhauses ausgegangen ist, schon im Jahre 1866 mit dem Berichte vom 20. März die Bereitwilligkeit ausgesprochen, für den Fall, als das zu gründende Waisenhaus als Landesanstalt erklärt werden würde, auch die in seiner Verwaltung befindlichen Waisenstiftungcn in die Verwahrung und Verwaltung der Landesvertrctung zu übergeben, unter der Bedingung, daß das Waisenhausstatut einvernehmlich mit dem Gemeinderathe entworfen werde, daß derselbe von den Ergebnissen der Verwaltung entsprechende Kenntniß erhalte und zu jeder Verfügung mit der Substanz des städtischen Waiscnvcrmögcns dessen Zustimmung eingeholt tverde. Das städtische Waiscnvcrmögcn beträgt gegenwärtig im Obligationcu-Ncnnwcrthc die Summe von 56.785 fl. und im Courswerthc die Summe von 25.156 fl. und gibt ein Jahreserträgniß von 2424 fl. 97 kr. Ueber seincrzeitige Anregung des Gemcinderathcs wurde zur nähern Erörterung der Frage wegen Errichtung eines Waisenhauses in Laibach ein eigenes Semite, bestehend aus Vertretern der Landcsbchördc, des Landcsausschusscs und des Gemcinderathcs eingesetzt. Dieses Comite, in welches die k. k. Landesregierung den Herrn Johann Hozhcvar, k. k. Bezirksamts-Adjuncten, der Landcsausschuß den Prof. Dr. Bleiweis, und die Stadt- gemeinde Herrn Bürgermeister Dr. E. H. Costa, dann die Herren Gcmcinderäthe: Dr. Ritter v. Kalteuegger, Eduard v. Strahl und V. C. Supan abordnete, hat seine Wirksamkeit am 24. Juli 1865 damit begonnen, daß der Herr Bürgermeister Dr. E. H. Costa, (welcher zum Ob-mann gewählt wurde) und der Herr Regierungs-Vertreter Aufklärungen über den Bestand des Waisenvermögcns und der verschiedenen Waiscnstiftungen ertheilten. In der ersten Comitesitzung wurde der Beschluß gefaßt, die Verwaltungen der Waisenhäuser in Salzburg, Prag, Brünn und Klagenfurt, so wie die Dircctionen der Taubstummen-Jn-stitute in Linz um Ueberscndung der Statuten, Jahresberichte und sonstiger zweckdienlicher Mittheilungen zu ersuchen. In Folge dieses Ansuchens sind die gewünschten Berichte und Mittheilungen nach und nach eingelangt, von den Comitemitgliedern eingesehen und ist vom Herrn Eduard v. Strahl auf Grund des gcsammten vorliegenden Materiales mit gewohnter Bereitwilligkeit ein gründliches und umfangreiches Referat darüber ausgearbeitet worden, wie die Waisenhaussrage am zweckmäßigsten und schnellsten gelöst werden könnte und welche leitenden Grundsätze für das künftige Waisenstatut zu gelten hätten. Das Comite hat dieses Elaborat in der Sitzung am 18. Jänner 1866 einer eingehenden Discussion unterzogen und die Verhandlung in einem gedruckten Berichte veröffentlicht, welcher im November 1866 auch an die Herren Landtags-Abgeordneten vertheilt worden ist. Ein Theil der Anträge des Canute's hat seither bereits die Zustimmung der betheiligten Factoren, d. i. der hohen Regierung, des hohen Landtags und des löblichen Gemeinde-rathes der Landeshauptstadt Laibach erhalten und ist mittlerweile auch schon durchgeführt. So ist die Nothwendigkeit der Errichtung eines Waisenhauses mit Beseitigung des Systems der Handstipen-dicn im Principe anerkannt, die Erklärung dieser, mit dem Standorte in Laibach zu gründenden Waisenanstalt als Landesanstalt, wie bereits Eingangs erwähnt, erfolgt, die Ueber« tragung des gcsammten Waisenvcrmögens — sowohl jenes, welches bisher die k. k. Landesregierung administrirte, als auch jenes, welches bis nun noch dem Magistrate der Landeshauptstadt anvertraut ist, in die Verwaltung der Landesvertretung genehmiget und es ist die Vormerkung auf den Ertrag einer der kommenden Wohlthätigkeitslotterien Allerhöchsten Orts erwirkt. Es erübriget demnach nur noch die Besprechung der ; übrigen, im nachfolgenden aufgeführten Anträge des Comite's: 1. Die Waisenanstalt habe aus zwei nach dem Geschlechte der Kinder getrennten Abtheilungen zu bestehen und es sei die weibliche Abtheilung wo nur möglich einer weiblichen Ordenscongregation, insbesondere den Ursulinerinnen in Laibach zu übergeben. 2. Für die männliche Abtheilung mit einem Belags-raume von mindestens 50 Köpfen sei ein geeignetes Ge- i bände anzukaufen oder neu zu bauen. 3. Die k. k. Landesregierung und der Gemeinderath j seien um ihre Zustimmung zu ersuchen, daß auch das sogenannte belastete Waisenvermögen vorschußweise einen ver- ; hältnißmäßigcn Beitrag zu den Kosten der ersten Errichtung der Waiscnanstalt beisteuere. 4. Zur Aufbringung der Errichtungskosten sei sich mittelst öffentlichen Aufrufes auch an die Privatwohlthätig-kcit und endlich wegen Zuwendung einer Dotation aus Landesmitteln an den h. Landtag zu verwenden. l* Die Realisirung des im ersten Antrage des Somite's angedeuteten Projected der Unterbringung der Waisenmädchen in die Obsorge eines FrancnklosterS scheitert in der ablehnenden Aeußerung des fürstbischöflichen Ordinariates, welches in der Note an den hiesigen Magistrat ddo. 12. Mai 1867 Z. 411 erklärte, daß bei Errichtung des Waisenhauses die beiden gegenwärtig in Krain bestehenden Ursulinc-rinnen-Convente zu Laibach und Lack wegen Abganges hiezu erforderlicher UntcrnchtSkräftc und Localitäten nicht in Betracht gezogen werden können. Hicnach bleibt kein anderer Ausweg, als die Errichtung sowohl einer Mädchen- als Knabenabthcilung in einem eigenen, entweder anzukaufenden oder neu zu erbauenden Hause anzustreben. Nach der Berechnung des Somite’s dürfte ein Betrag von 00.000—60.000 fl. erforderlich sein, um ein Waisenhaus mit einem BelagSraumc für 50 Knaben aufzuführen oder anzukaufen und sohin zweckentsprechend zu adaptiren. Dic Errichtung einer weiblichen Abtheilung dürfte eine gleiche Summe oder doch mindestens 40.000—50.000 fl. beanspruchen, mithin der ganze Aufwand für die Herstellung und erste Einrichtung der ins Leben zu rufenden Anstalt wohl auf 90.000—100.000 fl. sich belaufen. Das gegenwärtige Waisenvermögen, mit Inbegriff der städtischen Stiftungen, im Gesammt - Ncnnwcrthe von .... 232.192 fl. 87 kr. oder im Eourswcrthc von .... 138.380 fl. 3 kr. reicht aber ungeachtet der ansehnlichen Höhe deS FondcS, selbst wenn man das sogenannte gestiftete Vermögen vorschußweise mit in Verwendung ziehen wollte, offenbar nicht auS, um zu dem sofortigen Ankaufe oder Baue einer eigenen Waisenanstalt mit der entsprechenden Einrichtung schreiten zu können und nebstbei die nöthigen Mittel zur Do-tirung der Stiftplätze, dann zur Sicherstellung der Vcrwal-tungS-, Lehr- und Regiekosten zu reserviren. Daß der Appell an die Privatwohlthätigkeit den namhaften Abgang decken werde, ist heutzutage bei der herrschenden allgemeinen Geldnoth und wo die Mildthätigkeit ohnehin von allen Seiten in Anspruch genommen wird, nicht zu erwarten, und ebensowenig vermöchte der Landesfond diesem Zwecke derzeit eine ergiebige Subvention zu gewähren. Die Errichtung des allseitig als so dringend erkannten Waisenhauses wäre sonach jedenfalls in eine unberechenbare Ferne gerückt, wenn nicht Frau Maria Svetina durch eine hochherzige testamentarische Verfügung dieser Humanitätsanstalt eine wesentliche Unterstützung in sichere Aussicht gestellt hätte. In ihrem Testamente vom 21. September 1863 hat dieselbe nämlich verfügt: „§ 28. Mein Vermögen weihe ich der katholischen Kirche zur Beförderung ihrer heiligen Zwecke; diesemnach setze ich zu meinem Universalerben das Laibacher Bisthum in der Art ein, daß das hochwürdigste bischöfliche Ordinariat von Laibach ausschließlich und unabhängig von jeder Art weltlicher Behörde im Einverständnisse mit dem Domcapitel die Verwaltung und Verwendung deS Vermögens besorgen wird und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Nach gerichtlicher Abhandlung meines Verlasses wolle das fnrstbischöfliche Ordinariat im Vereine mit dem Domcapitel daS nach Auszahlung obiger Legate übrigbleibende Vermögen ins Eigenthum übernehmen. Alsdann muß darüber eine Urkunde, worin der gesammte übriggebliebene Nachlaß und meine diesbezüglichen Universalerben betreffenden testamentarischen Bestimmungen genau anzuführen sind, ausgefertigt und dieselbe auf mein Haus Nr. 73 zur BenchmnngSwiffcnschaft intabnlirt werden. f) DaS fürstbischösliche Ordinariat und Domeapitel darf nie und unter keiner Bedingung daS von mir mit so vieler Mühe erbaute ebenbenannte Haus in der Kapuzinervorstadt Nr. 73 sammt Nebengebäuden verkaufen, sondern soll dasselbe stets fruchtbringend zum Wohlc der Diöccse Laibach verwalten lassen. g) DaS jährliche Erträgnis; meines auf diese Weise für fromme Zwecke legirten Nachlasses wird das fürstbischöflichc Ordinariat unter Beirath des DomcapitclS und der ältesten zwei theologischen Professoren ohne Jngercnz einer weltlichen Behörde in meinem Sinne zu wirklich frommen, mein und meiner Verwandten ewiges Heil fördernden Zwecken der Diöccse Laibach verwenden. h) Da der katholischen Kirche die Erziehung der armen Waisen und von gewissenlosen Eltern ganz vernachlässigten Kinder besonders am Herzen liegt, und da durch Unterstützung solcher Erziehungsanstalten gewiß der beste und unserm lieben Gott wohlgefälligste Zweck erreicht würde, ist cS mein Wille, daß das fürstbischöfliche Ordinariat im Falle der Errichtung eines Waisenhauses für das Land Krain mein in der Kapuzinervorstadt sub Nr. 73 gelegenes Hans und falls cs für die Beschäftigung der für den Feldbau zu erziehenden Waisen noth-wendig wäre, auch einzelne oder mehrere gesammte Grundstücke an daS besagte Waisenhaus um einen möglichst ermäßigten Pachtzins vcrmicthcn würde, jedoch so, daß alle in diesem Testamente angeführten und auf daS Haus intabulirten Legate, sowie auch die Steuern und andere mit der Administration und Erhaltung des Hauses verbundenen Auslagen immer gedeckt werden. i) Da aber die Erfahrung lehrt, daß die edelsten und nothwendigsten Anstalten unter einer unmoralischen und unchristlichcn Leitung den guten Zweck nicht erreichen und mehr zum Verderben als zum Wohlc der Kirche und Menschheit beitragen, so erkläre ich ausdrücklich, daß der Punkt h dieses Paragraphen außer Kraft tritt und nicht befolgt zu werden braucht, wenn das zu errichtende Waisenhaus nicht unter der Aufsicht der Kirche und unter der Leitung eines Ordens oder eines weisen und frommen Priesters stehen wird." Diese letztwilligc Verfügung der Frau Maria Svetina dürfte cS ermöglichen, unter den mit dem fürstbischöflichen Ordinariate und dem hochwürdigen Domcapitel näher zu vereinbarenden Modalitäten das geräumige, für eine Waisenanstalt ohne Schwierigkeit einzurichtende Haus Nr. 73 an der Wienerstraße nach beendeter Verlaßabhandlung in ewige Miethe zu bekommen, wobei der MiethzinS voraussichtlich ein verhältnißmäßig so geringer sein wird, daß schon die Einkünfte deS jetzigen WaiscnvermögcnS (auch abzüglich deS auf die erste Einrichtung entfallenden Betrages) genügen werden, die Anstalt sohin unverzüglich ins Leben rufen zu können. Bei dem angeführten Sachverhalte hat das zur Erörterung der Waisenhausfrage eingesetzte Somite in Erwägung, daß zur Activirung bcS Waisenhauses — welches principiell bereits als Landesanstalt erklärt ist — der Lau- dcsausschnß berufen erscheint, seine Wirksamkeit als beendet angesehen und sich aufgelöst, hievon die I k. Landesregierung, den Gemeindcrath und den Landesausschuß, letzteren Unter Einsendung seiner Verhandlungen und des gesummten, höchst schätzenswcrthen Materiales in die Kenntniß setzend. Diese Auflösung des Somite's wurde von allen betheiligten Factorcn genehmigend zur Wissenschaft genommen, und cs hat sich der Landesausschuß seinerseits verpflichtet gefühlt, dem Sonnte für seine verdienstvolle Thätigkeit den gebührenden Dank auszudrücken. Bevor nun der Landesausschuß auf dem angebahnten Wege vorwärts schreiten kann, muß er sich vom hohen Landtage specielle Vollmacht und die Instruction erbitten, an welche Grundsätze er sich bei dem Entwürfe des Waisen-hansstatntes und bei den Verhandlungen mit dem fürst-bischöflichen Ordinariate und dem hochw. Domcapitel wegen Acquirirung des Mediat’schen Hauses zu halten habe. Das Waisenhauscomitö hat seinerzeit nachstehende Grundzüge empfohlen: 1. Das Waisenhaus hätte in den beiden für Knaben und Mädchen gesonderten Abtheilungen einen Belagsraum von mindestens je 50 Köpfen zn enthalten. 2. Zur Ausnahme ins Waisenhaus werden im allgemeinen nur entweder von beiden oder von einem Eltern-thcile verwaiste Kinder beider Geschlechter zugelassen, welche a) von krainischen Eltern abstammen und katholischer Religion sind; 1)) keine oder nur in drückender Armuth lebende Angehörige haben, denen gesetzlich die Pflicht der Erhaltung und Erziehung sonst obliegen würde; c) welche überhaupt erziehungsfähig, somit mit keinem derartigen Leibes- oder Gcistesgebrechcn behaftet sind, welches die Erziehung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. 3. Die uneheliche Geburt an sich bildet kein Hinderniß zur Aufnahme in die Waisenanstalt, immer jedoch unter den sub 2 angeführten Bedingungen. 4. Bei Besetzung der Stiftplätze der Anstalt werden zwei Kategorien unterschieden: allgemeine, d. i. solche, wo die Kosten von dem allgemeinen unbelasteten Waiscn-vermögen getragen werden, und specielle, d. i. solche, für welche der Aufwand ans speciellen Stiftungsmitteln bestritten wird. Bei letzteren sind selbstverständlich die durch derlei Stiftuugen näher vorgeschriebenen Bedingungen und Modalitäten genau zu beachten und namentlich auch die hin und wieder einzelnen Personen oder Körperschaften zustehenden Vorschlags- oder Prüsentationsrcchte zu respectiren. 5. Auch gegen Bezahlung können, soweit es die Ramn-verhältuisse gestatten, Waisenkinder in die Anstalt aufgenommen werden. 6. Das aufzunehmende Kind muß das fünfte Lebensjahr zurückgelegt und darf das 10. nicht überschritten huben. 7. Das Recht der Aufnahme der Waisenkinder in die Anstalt steht, insofern nicht besondere Stiftungen Ausnahmen begründen, beut Landcsausschusse zn. 8. Die Verpflegung und Erziehung im Waisenhause hat längstens mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre ihr Ende zu nehmen. 6. Unter besonderen, noch näher zu regelnden Verhältnissen kann zur weitern Ausbildung eines, mit besonderen Fähigkeiten begabten Waisenkindes ein Stipcndiuni oder eine Ausstattung aus dem Waisenhausfonde auch nach dem Austritte aus der Anstalt bewilliget werden. 10. Der Hauptzweck der Waisenanstalt ist der, den darin aufgenommenen Kindern nebst dein Elementarunterrichte in den für die Normalschulc, eventuell auch für die Unterrealschule vorgeschriebenen Lehrgegenständen jene Erziehung angedeihen zu lassen, welche sie befähiget, bei ihrem Austritte und zwar die Knaben als Hilfsarbeiter bei Gewerben und Handwerken, die Mädchen aber als rechtschaffene Dienstboten verwendet zu werden. 11. Bon einer Vereinigung des Waisenhauses mit einer Taubstummen- oder Blindenanstalt sei vorläufig abzusehen. 12. Für alle in der Waisenanstalt unterbrachten Kinder bildet die Direction die Vorinundschast. 12. Diese Landesanstalt steht selbstverständlich unter der Leitung und Aussicht des Landesausschusses. 14. Die Ernennung des Directors und des HilsSper-sonales der Anstalt steht beut Landcsausschusse zu. Diesen Anträgen des Somite’s hat der Herr Regie-rungsvertreter noch nachstehendes Separatvotum beigegeben: „Sollten Fälle vorkommen, in welchen die Aufnahme einer Waise mit Rücksicht auf die Religion nach Punkt 2 a. statutenmäßig nicht stattfinden kann, die Waise aber die sonstigen erforderlichen Eigenschaften zur Unterstützung aus dem Waisensonde nach Maßgabe der betreffenden Stiftungs-bestimmungen besitzt, so wird sich die Betheilung einer solchen Waise mit einem entsprechenden Handstipendium vorbehalten." Der Landesausschuß ist der Ansicht, daß in den angeführten Punkten eine angemessene Grundlage für den Entwurf eines Waisenhausstatutes gegeben ist, und daß auch die testameutarischen Bestimmungen der Frau Maria Svetina eine annehmbare Basis zu weiteren Verhandlungen mit den Universalerben bieten. Diesen Bericht vorausgeschickt, stellt der Landcsaus-schuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die erfolgte Ucbergabe des Waisenstiftungsfondes von Seite der k. k. Landesregierung an den Landesausschuß unter den vom hohen Ministerium gestellten Bedingungen , sowie die erwirkte Vormerkung auf einen Antheil ant Ertrage einer der nächsten Staats-Wvhlthätigkeitslottericn wird zur Keitittniß genommen. 2. Der hohe Landtag spricht Sr. k. k. apost. Majc-stüt für die allergnädigste Gewährung der Bitte, daß das krainische Waisenhaus mit einem Antheile aus einer der nächsten Staats-Wohlthätigkeitslotterien bedacht werde, den ehrfurchtsvollsten Dank aus und stellt an das hohe Präsidium der k. k. Landesregierung das Ersuchen, diesen unter« thänigsten Dank tut Namen des Landtages an die Stufen des allerhöchsten Thrones zu leiten. 3. Der Landesausschuß wird ermächtiget, auch die Mut Stadtmagistrate Laibach in Verwahrung befindlichen Waisenstiftungsfonde unter den vom Gemeinderathe in der Sitzung vom 20. März 1866 festgesetzten Bedingungen zu übernehmen. 4. Der Landesausschuß wird beauftragt, mit dem fürstbischöflichen Ordinariate und beut Laibacher Domcapitcl als Universalerben der Frau Maria Svetina wegen der künftigen Unterbringung der Waiscnanstalt tut Hause Nr. 73 die entsprechenden Verhandlungen zu Pflegen. 5. Der Landesausschuß erhält bett Auftrag, mit Berücksichtigung der vorstehend angeführten oder vom hohen Landtage allenfalls modificirt werdenden Grundzüge den Entwurf eines Statutes für die zu errichtende Landeswaisenanstalt, einvernehmlich mit dem fürstbischöflichen Const- ftorium, mit dcm Gemeinderathe der Landeshauptstadt Laibach und der k. k. Landesregierung als Stiftnngs-Obcrauf-sichts-Behörde zu verfassen und sohin dem Landtage vorzulegen." La»deshimptma»n: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Deschmann: Als vor zwei Jahren der Landtag den Beschluß faßte, daß ein Waisenhaus als Landesanstalt errichtet werde, war insbesondere die Rücksicht maßgebend, das Waisenfondsvcr-mogcn in die eigene Administration des Landes zu bekom-ncn. Heute werden uns bezüglich dieses Gegenstandes weitere Anträge des Landesausschusses zur Beschlußfassung vorgelegt und wenn ich dieselben näher prüfe und erwäge, so finde ich in ihnen außer dem ersten und dem zweiten Antrage, welche als eine Erledigung der geschäftlichen Behandlung eines Gegenstandes mehr in den Rechenschaftsbericht gehören würden, durchaus nichts neues, nichts solches, was sich nicht ohnehin von selbst verstünde. Der Bericht des Ausschusses scheint mir im wesentlichen nur aus Excepten jenes umfassenden Berichtes, welchen die Commission zur Berathung der Frage wegen Errichtung eines Waisenhauses von Kram schon im Jahre 1866 geliefert hat, zu bestehen. Wir sollen diesmal allgemeine Principien feststellen, nach denen das Statut des Waisenhauses verfaßt werden soll und im künftigen Jahre wird das ausgearbeitete Statut nochmals zur Beratung in diesem hohen Hause vorkommen. Diesen Vorgang nun, meine Herren, nenne ich nicht eine Gcschäftsvcrcinfachung, das nenne ich eine Geschäfts-Vervielfältigung. Ich glaube, daß der Landesausschuß ohnehin verpflichtet ist, über alle Gegenstände, welche Landesanstalten betreffen, die Berathung zu pflegen und bezügliche Anträge zu stellen. Der § 26 der Landesordnung bestimmt seinen Wirkungskreis, indem er sagt: „Der Landesausschuß besorgt die gewöhnlichen Berwal-tungsgeschäftc des Landesvermögens, der Landesfonde und Anstalten, er leitet und überwacht die Dienstleistung der ihm untergebenen Beamten und Diener. Er hat hierüber, sowie über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse dem Landtage Rechenschaft zu geben und Anträge in Lan-desangelegenhciten für den Landtag über Auftrag desselben oder aus eigenem Antriebe vorzubcrathen." Es sind demnach die Punkte 3 bis 5 nach meiner Ansicht selbstverständlich. Stelle ich jedoch die Frage, in welchem Stadium befindet sich heutigen Tages die Waisenhausangelegenheit, so erblicke ich wohl einen geänderten Standpunkt im Vergleiche zu dem des vorigen Jahres. Es sind nämlich folgende Momente seitdem ins Leben getreten: Das Waisenhausfondsvermögen ist von der Landesvertretung übernommen worden; cs ist die allerhöchste Zusicherung uns zu Theil geworden, daß die Einkünfte einer der nächsten Staatswohlthätigkeitslotterien dem Waisenhausfond zugewiesen werden sollen; weiters haben wir schon eine bestimmte Erklärung von Seite des fürstbischöflichen Ordinariats, daß jene Voraussetzung, es würden sich die Ursulinerinnen vielleicht herbeilassen, die weibliche Abtheilung des Waisenhauses zu übernehmen, keine Aussicht hat, rcalisirt zu werden; der letzte Punkt endlich ist der, daß uns durch das Svetina'schc Testament die Gelegenheit geboten ist, ein Waisenhaus in Kürze zu activiren. Eben bezüglich dieses letzten Punktes, meine Herren, finde ich, daß der Landesausschuß diese Frage in suspenso : gelassen hat. Erst im künftigen Jahre sollen wir bezüglich dieses Testamentes der Frage des Waisenhauses gegenüber in dein nämlichen Stadium stehen, in dem wir uns heute befinden. Es sind durch das Svetina'schc Testament gewisse Punkte festgestellt worden, welche bei der Ueberlassung ihres Gebäudes für die Zwecke eines Waisenhauses maßgebend sein sollen. Der Wille der Stifterin ist klar und deutlich ausgesprochen, und ich meine daher, daß schon jetzt an den Landtag die Verpflichtung herantritt, sich darüber auszusprechen, ob er diese bestimmten Bedingungen auch acceptiren wolle. Es sind nämlich von der Erblasserin Svetina drei wesentliche Punkte aufgestclt worden, über die nach meiner Anschauung schon jetzt der hohe Landtag sein Votum aus-sprcchcn soll. ___ Erstens nämlich ist ein Punkt des Svetina'sckcn Testamentes der, daß das Waisenhaus in ihrem Hanse untergebracht werden soll unter der Bedingung, daß cs unter der Aufsicht der Kirche stehe. Nun, meine Herren, frage ich, wie paßt denn diese Bedingung zu dem Principe, welches unter Nr. 13 aufgestellt ist, nämlich daß die Anstalt selbstverständlich unter der Leitung und Aussicht des Landcsausschusses steht. Für eines müssen wir uns denn doch entscheiden! Oder können Sie ein Gedeihen von dem Waiscnhausc erwarten, wenn eine dreifache Aufsicht über dasselbe stattfindet, nämlich von Seite des Landesausschusses, des hochwürdigen Consistorinms und endlich der Staatsverwaltung. Ein zweiter wichtiger Punkt des Svctina'schen Testamentes scheint mir der zu sein, daß darin genau festgesetzt ist, wer die Leitung des Waisenhauses haben soll, nämlich entweder ein Orden, oder ein weiser und frommer Priester; nur unter diesen beiden Bedingungen überläßt die Erblasserin ihr Haus zur Benützung für ein Waisenhaus, jede andere Leitung sieht sie sozusagen als unmoralisch und un-christlich an, die den guten Zweck nicht erreiche und mehr zum Verderben als zum Wohle der Kirche und der Menschheit beitrage. Es wird sich also darum handeln, ob der Landesausschuß mit einem Orden in Verhandlung treten soll wegen allfälliger Uebernahme der Leitung des Waisenhauses; cs wird sich darum handeln, ob wir uns die Hände binden sollen derart, daß niemals ein anderer zum Leiter des Waisenhauses ernannt werden soll, als ein Priester. Sie wissen es, mit welchen Schwierigkeiten das hochwürdige Consistorium schon derzeit zu kämpfen hat, um sämmtliche Seelsorgestationcn mit Priestern zu besetzen; nun frage ich, werden sich auch immer geeignete Priester vorfinden zur Leitung dieser Anstalt? Alle diese Fragen demnach, die nach meiner Anschauung von principieller Wichtigkeit sind und bezüglich deren schon der jetzige Landtag einen Beschluß fassen soll, nämlich, welche Stellung der Landesausschuß gegenüber dem Sve-tina'schen Testamente einzunehmen habe, alle diese Fragen würden in dem Ausschußberichte gar nicht berührt und in Schwebe gelassen, so daß dieselben erst im künftigen Jahre zur Entscheidung in diesem hohen Hause kommen werden. Eben in der Absicht, damit dieser Gegenstand sobald als möglich seine Erledigung erlange, erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß diese Vorlage des Landesausschusses nn ein aus beut hohen Hause zu wählendes (Semite von 5 Mitgliedern zur Uebcrprüfuug und Antragstellung in dem non mir angedeuteten Sinne überwiesen werde. Landeshauptmann: Wird der soeben gestellte Antrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — Zgodi se.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? Poslanec Pintar: Prosim besede. Jaz sicer ne vem, iz kterega vzroka nam slavni deželni odbor ni takih nasvetov podal, kakor smo jih zdaj slišali iz predgovornikovih ust, mislim pa, da bi vendar uganil, ako rečem, da obravnava zapuščine Marije Svetine še ni dokončana in tudi tako hitro končana biti ne more. Ko bi bil nam tedaj deželni odbor take nasvete podal, bi bil morebiti brez birta rajtengo delal. Če pa tale predlog prevdarjam, ga ne najdem tako slabega, kakor ga je gospod spred-nik obsodil. Mislim, da se je deželni odbor, kolikor mu je bilo v moči, prizadeval nalogo spolniti, ki mu je bila dana. On je vendar precejšno stopinjo naprej storil in stavil vodila, na ktera se bode mogel red za sirotnico opirati in mislim, kdor je na tanko ta vodila pregledal, da more spoznati, da se dä na taka vodila dober red za našo sirotnico sezidati. Jaz moram reči, da tudi mene navdaja ta misel, kakoršna je navdajala preblago gospo Marijo Svetinovo, da le na podlagi kršanstva se dä prava človeška sreča doseči. Kaj pomaga človeku vsa olika, ako ga pa nazaduje v časno in večno nesrečo pelja! Že davno poprej, kakor sem vedel misel preblage gospe Svetinove, da misli ona svojo lepo, s tolikimi stroški in težavami sozidano hišo kranjskim sirotam odpreti, že davno poprej sem tudi jaz premišljeval, komu bodemo izročili vodstvo kranjske deželne sirotnice, in glejte! Lansko leto na Sv. ltešn. Telesa dan, ko sem na Dunaju gledal lepo procesijo Sv. Kešu. Telesa, sem videl na čelu te procesije mladenče in deklice, ki staršev nimajo, prav lepo preskrbljene. Bile so dunajske sirote. Šlo jih je kardelo za kardelo in srce vsakega človeka je čutilo veselje, ko je videl sirote po kršanski ljubezni tako lepo oskrbljene. Med vsemi temi sirotami, kterih je na tisoče bilo, me je pa eno kar-delce naj bolj zanimalo. Bili so sirotni mladenči, ki so pod vodstvom šolskih bratov. Vsi so bili lepo omiti, gladko počesani, lepo in vsi enako oblečeni, kakor bi bili vsi bratje, in enaka resnoba se mi je zdela na njihovih licih. Gnalo me je srce, videti hišo, ki jih od-gojuje, grem v Karlove ulice in najdem to družico v cerkvi lepo tiho in pobožno moliti. Ko pogledam vso prostrano sirotnico, moram reči, da mi je vse dopadlo. Vse je bilo snažno, obleke so imeli otroci za šestkrat preobleči. Vse je bilo v naj lepšem redu. Zvedel sem tudi, da je bila poprej ta sirotnica v posvetnih rokah, pa vendar ni dobro napredovala. Zlasti ni nobeden hotel sirot za plačilo v to sirotnico dajati. Pred nekaj leti so prevzeli to sirotnico šolski bratje, lctere so Dunajčani vanjo poklicali. Od tistega časa se je v sirotnici veliko, veliko spremenilo in njeni stroški so se pomanjšali. Poprej je direktor imel 3000 gld., zdaj ima 315 gld. in ravno toliko vsi drugi bratje ; poprej je bilo plačevalnih otrok komaj 5 do 6, in zdaj jih plačuje 80 do 100 in ravno iz tega je pravi dobiček došel vladi, ki plačuje to sirotnico. Zdaj vleče vlada od vsacega otroka 50 gld., tako da so ti otroci lansko leto ravno toliko plačevali v državno kašo, kolikor so šolski bratje plačila iz nje dobivali. Jaz sem si ta čas mislil, ali bi ne bilo dobro, če bi tudi v Krajnsko deželo poklicali šolske brate in jim izročili svojo sirotnico v skrb in vodstvo? Naj cenejše bo gotovo to vodstvo. In zdaj je ta moja misel še toliko bolj potrjena, ker so pogoji postavljeni, da imamo le pod temi pogoji Svetinovo hišo za sirotnico v najem dobiti, če postavimo na čelo ali kršanski red, ali modrega duhovna. Kavno je rekel moj predgovornik, da že zdaj manjka v naši deželi duhovnov, in res je, veliko služb je že zdaj praznih in komaj bode morebiti mogoče, da bi mogel kaki duhoven to reč oskrbljevati. Mislim tedaj, da bi ne bilo napčno, ako pokličemo po izgledu dunajskem tudi mi keršanske šolske brate in jim izročimo vodstvo naše sirotnice. Jaz sicer zastran tega ne stavim nobenega predloga, le to je moja želja, da bi deželni odbor, kadar bode zadnjo besedo govoril pri ustanovljevanju sirot-niškega nadzorstva, to mojo željo pred očmi imel in prevdaril. Vem, da se bode od ene strani ugovarjalo ali reklo, tujcev nikar več ne vlecite v deželo, ki nas potem zaničujejo. Častiti gospodje, jest potrdim Vaše skrbi, pa Vam vem povedati, da sem videl tamkej na Dunaju tudi mladenče iz slovenske dežele, kteri so stopili med šolske brate in se za učitev pripravljajo. Tedaj mislim, da nam bodo šolski bratje poslali domače sinove, ki bodo imeli vam enaka čutila. Pa od druge strani se morda poreče: mi že imamo tako preveč duhovnih udov v svoji deželi, dandanašnji posvetni ljudje bolj znajo mladino odgojevati, kakor duhovni. Moja gospoda, tako se res govori dandanašnje, ali dokazano še ni. To še ni dognana resnica. Pa naj bode, kakor mu drago, vendar mislim, in mojo srce je do konca prepričano, da človek, ki vse svoje življenje iz ljubezni do svojega bližnjega daruje, ki svojega bližnjega podučuje, ga vsestransko na dobro napeljuje in za vse to ne tirja več, kakor toliko, da revno živi, kakor delajo šolski bratje, mislim, da tak človek je vreden časti in hvale, če tudi ne nosi fraka ali zurke, ampak črno ali rujavo haljo. Poslanec dr. Costa: Prosim besede. Gospod poslanec Dežman je očital deželnemu odboru, da je pomanjkljiv predlog, o kterem ravno zdaj govorimo, in je po tem tudi govoril o pogojih, po kterih je izročila Medjatova udova svojo zapuščino kranjskim sirotam. Kar drugo zadene, sem prepričan, da stoji gospod Dežman na čisto drugem stališču, kakor jaz; kar prvo zadene, moram izreči, da predlog deželnega odbora zadostuje na vse strani in da ni pomanjkljiv, tudi v najmanjši točki ne. Gospod Dežman zahteva, da deželni odbor koj danes izreče, ali prevzame ustanovo Medjatovo po tistih pogojih, kakor so izrečeni jasno v testamentu, in tudi jaz sem tistih misli, da deželni zbor danes mora to izreči in to on izreče, alco odobri četrto točko predloga. Ako deželni zbor danes izreče (bere — liest): „Der Landesausschuß wird beauftragt, mit dem fürstbischöflichen Ordinariate und dem Laibacher Domcapitel als Universalerben der Frau Maria Svetina wegen der künftigen Unterbringung der Waisenanstalt im Hause Nr. 73 die entsprechenden Verhandlungen zu pflegen;" ako dä tako nalogo deželnemu odboru, po tem ni dvomljivo, kake misli da ima deželni zbor in ni dvomljivo, kako da misli deželni zbor o pogojili ustanove Medjatove. Ni tedaj treba in to tudi ni navadno pri takih ustanovah, da bi se sebi razume, da je to le mogoče po tistih pravilih, ktere je stavil ustanovitelj teh ustanov. Jaz tedaj priznam, da je zahteva gospoda Dežmaua opravičena, pa moram tudi reči, da predlog deželnega odbora zadostuje na vse strani. Kar pa drugo vprašanje zadene, kar zadene vprašanje, ali zamoremo prevzeti pod tistimi pogoji, ktere smo stavili, za našo stranko ni dvomljivo, da jih moramo potrditi; kajti naša dežela ima kršanski značaj in prepričani smo, da je naj bolji (Dobro! na levici in med poslušalci — Gut! links und auf der Galleric) in če bi udova Medjatova sama ne bila postavila teh pogojev, bi bili mi mislili na kak primeren red. (Dobro! — Gut!) Po vsem tem tedaj ni dvomljivo, kako da imamo soditi o testamentu Medjatovem. (Živa pohvala na levici — Lebhafter Beifall links.) Pa gospod Dežman še drugo ugovarja. Gospod Dežman pravi, kako bode neki mogoče, da bode pri tisti Medjatovi ustanovi nadzorstvo te sirotnice obdržala cerkev, ker je vendar ena točka v sporočilu, da ta kranjska sirotnica stoji pod vodstvom in nadzorstvom deželnega odbora ! Gospoda moja, jaz se vendar čudim, kako je gospod Dežman mogel vprašati to! Saj vemo. da vse ustanove in tako tudi deželni zaklad ne stoji samo pod vodstvom deželnega odbora, temveč tudi pod vodstvom cesarske vlade; kar je na eno stran mogoče, zakaj bi tudi na drugo stran ne bilo ? Če imamo vladino nadzorstvo nad deželne ustanove, zakaj ne bi mogoče bilo, da bi se mi pogodili z knezo-školijskim konsistorijem, ker je cerkev prevzela nadzor-ništvo nad to ustanovo? Kako bode to nadzorstvo vred-jeno, o tem se bode pa ravno po tem predlogu deželnega odbora in po današnjem sklepu deželni odbor pogodil s kuezoškofijskim konsistorijem. Tedaj bode na tanko izrečeno, kako hoče konsi-storij nadzorstvo izpeljati pri tej Medjatovej ustanovi. Druga posebno prijateljska skrb gospoda Dežmana je, da bode pomanjkovalo duhovnov na Kranjskem, kterih je zdaj že premalo za vse ustanove, ki so. Slišalo se je že iz govora gospoda Pintarja, da ne bode tako težko, tem v okom priti. Sicer smo zmirom slišali, da imamo preveč duhovnov (Veselost — Heiterkeit), danes pa nastopi lepa skrb, da jih premalo imamo v naši deželi. (Veselost — Pravo! na levici — Heiterkeit — Bravo! links.) Jaz mislim, da to skrb gospod Dežman naj prepusti konsi-storiju, ki bode pot našel, da bodo potrebni duhovni tudi prišli iz šol. Tedaj jaz res ne vem, kaj da namerava predlog gospoda Dežmana, da se izroči ta predlog deželnega odbora posebnemu odseku. Meni se zdi ta reč tako jasna, da danes lahko reče vsak svojo misel očitno pred svetom, da je ni treba skrivati pod poseben komite. (Pohvala na levici — Beifall links.) Ako kteri gospodov teh misli ni, da imamo Medjatovo ustanovo prevzeti, zarad tega ne, ker zahteva, da bode naša sirotnica kršanska in da ima cerkev nadzorstvo, ta naj glasuje zoper četrto točko predloga deželnega odbora; mi pa smo prepričani od velikodušnosti in smo hvaležni za to Medjatovo ustanovo; zakaj brez nje bi ne mogli, ker je kapital še premajhen, v kratkem osnovati sirotnice. Mi smo hvaležni in prepričani, da bode ta ustanova tudi primerna in prava ter zdrava za našo deželo, in zato bodemo glasovali za četrto točko predloga pričujočega ter s tem izrekli, da hvaležno vzamemo tiste pogoje, ktere je stavila Medjatova udova v svojem testamentu. Tedaj priporočam predlog deželnega odbora za odobrenje. Landeshauptmann; Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte zu sprechen? Mg. Deschmann; Ich bin dem Herrn Landcsausschußmitgliede Dr. Costa sehr verbunden für die Aufklärungen, welche er uns über die Intentionen des Landcsausschusses und über die Tragweite des vierten Antrages soeben gegeben hat. Wenn der Herr Dr. Costa die Meinung aussprach, ich hätte beabsichtiget, meine Anschauungen unter dem Mantel eines besonderen Somite’s zu verbergen, so kann ich dem Herrn Vorredner erwidern, daß ich Mann genug bin, meine ! Meinung auch im hohen Hause hier zuin Ausdruck zu bringen. Eines jedoch kommt mir sonderbar vor, nämlich dieses; Wenn sonst gemeinnützige Stiftungen von irgend jemand zum Wähle des Landes gemacht worden sind, wenn diesfalls dem hohen Hause die Kunde zukam, so beantragte der betreffende Ausschuß doch immer, der Landtag möge eine solche Stiftung mit Dank annehmen, und ich frage den Herrn Dr. Costa, der doch Mitglied des Landesausschusses ist, wie es denn komme, wenn im Antrage 4 des Landcsausschusses die Absicht gelegen ist, der Landtag nimmt die Bedingungen der Svetina'schcn Stiftung an, daß man dies nicht klar und deutlich ausgesprochen habe? Davon wird Herr Dr. Costa nimmermehr mich überzeugen, daß Punkt 4 der Anträge des Landesausschusses Klarheit über diesen Punkt gebe, und daher werde ich gegen diesen Ausschußantrag stimmen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand der Herren in der allgemeinen Debatte das Wort? Poslanec dr. Costa: Samo besedice prosim. Opomnim samo to, da deželni odbor ne predlaga, da se izreče že danes hvala Medjatovej udovi in to zarad tega ne, ker te ustanove danes še ne prevzamemo; mi danes le naročujemo deželnemu odboru, naj preskrbi, da se prevzame; kadar bodemo to ustanovo prevzeli, se bode gotovo primerna prilika pokazala, da se hvala izreče za to velikodušno darilo deželi. Landeshauptmann: Wenn Niemand der Herren mehr das Wort wünscht Abff. Kromer: Ich bitte um das Wort! Ich muß offen gestehen, wie der vorliegende Bericht im Landesausschnsse vorgelesen wurde, hielt ick ihn als einen ganz überflüssigen, aber auch als einen ganz unschuldigen. Er war überflüssig, weil er wirklich nur das enthält, was bereits in den früheren Berichten nach allen Richtungen klar beleuchtet worden ist, bis aus jene Anwartschaft, welche unS durch den Todesfall der Svetina in Aussicht gestellt ist. Welchen Werth jedoch diese Anwartschaft habe, das können wir jetzt noch nicht wissen; wir kennen weder den Aetivstand, noch den Passivstand der Svetina'schen Verlassenschaft, wir wissen überhaupt die Bedingungen nicht, unter welchen der eingesetzte Universalerbe uns das Haus der Svetina zur Unterbringung des Waisenhauses zu überlassen gedenkt. Eben deshalb können wir vorläufig gar nicht reden, ob uns dieses Svetina'sche Legat annehmbar oder nicht annehmbar erscheinen wird. Wird es sich als annehmbar darstellen, dann wird es ohnehin Pflicht des Landesausschusses sein, mit dem betreffenden Notherben in weitere Verhandlung zu treten und hierüber seine Anträge dem Landtage vorzulegen. Solange dies nicht klar vorliegt, ist es auch ganz überflüssig, dem Landesausschusse irgend welche Aufträge zu geben. Es war daher sowohl der vorliegende Bericht als die Predigten, die wir darüber gehört haben, wirklich unnoth-roenbig. Was übrigens die Bemerkung anbelangt, daß die Leitung der Jugend immer und überall unter der Hand der Geistlichen am besten stehe, so sage ich ganz offen, daß dies noch eine offene Frage ist, ich machte in dieser Frage eine den gehörten Behauptungen entgegengesetzte Wahrnehmung. (Beifall rechts — Pohvala na desni.) Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Panse — Po prestanku:) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Poročevalec dr. Klei weis: Po tem, kar sta govorila prečastita gospoda predgovornika Pintar in dr. Costa, ne ho mi treba dolgega besedovanja. (Dr. Toman: glasno! — laut!) Gospod Dežman in gospod Kromer sta rekla, da sporočilo deželnega odbora je nepotrebno. Čuditi se moram, kako da ta dva gospoda, ki že več let sedita v zboru, moreta izreči tako misel; ali deželni zbor ni odločne naloge dal deželnemu odboru? (Dežman : Rechenschaftsbericht ! — Sporočilo!) Treba mu je tedaj bilo povedati, kako je svojo nalogo spolnil in ali jo je spolnil. Tedaj čudim se omenjenemu ugovoru. Gospod Dežman pa je posebno neko nježno skrb j za napravo sirotnice razodeval; želel je, da bi bil de- j želni odbor dalje stopil. Tu bi vendar gospoda Dežmana vprašal, ker ima toliko skrb za sirotnico našo, kako da njemu ni na misel prišlo nekdaj, da bi bil on sprožil potrebno zadevo in da jo je prepustil gospodu Valentinu Zupanu v mestnem odboru? Ves govor gospoda Dežmana se suče okoli tega, da ne bi du- I bovščina nadzorstvo imela v tej sirotnici. To je tem I XIV. Sitzung. gospodom trn vpeti. (Dežman: oho!) Gospod Dežman ni sicer tega očitno rekel; al gospod Kromer je bil tako pošten, da je to očitno rekel (Kromer: ja wie immer! — da kakor zmiraj!); on ne poje hvale duhovnom o izreji naše mladosti. To je očitno priznal; mi pasmo druge misli. Mi, ki več let ljudske šole opazujemo, vidimo, da ravno duhovni so bili, ki so za omiko našega ljudstva v šolah naj več storili, oni so celo šole državali tam, kjer učiteljev ni bilo (res je! resnično! istina! na levici — in Wahrheit! wahr ist's!). Jaz konečno le to vprašam: kako more kdo nasprotovati temu, kar deželni odbor predlaga, ker, če bi ranjka Svetina ne bila take blage oporoke naredila, ne imeli bi danes nič druzega pred seboj, kakor to, da bi rekli: toliko ima kapitala sirotnica, toliko bode stroškov, mi po takem moramo odložiti to stvar ad calendas grcecas. Tako bi se bilo v takem položaji glasilo celö kratko sporočilo danes. Po takem tedaj jaz res ne razumem, kako se je moglo reči, da je vse to sporočilo nepotrebno. Potrebno je bilo, da storimo stopinjo naprej, in to bomo mogli storiti le po podpori blagodušne ranjke Svetine. Kar se tiče duhovnega nadzorstva, moram vendar še obema predgovornikoma, gospodu Dežmanu in gospodu Kromerju, omeniti to, da deželni odbor ni nič bolj duhovnih misli, kakor je bil posebni odbor sam, ki je bil ustanovljen za prevdarek tega, kako naj se napravi pri nas sirotnica,. Ta odbor, v kterem sta bila tudi gospoda vitez Kaltenegger in plemeniti Strahi, vendar ne bote po vsem šteli v vrsto klerikalcev! In ta odbor je vendar nasvetoval sam prvo točko (bere — liest): „Die Waisenanstalt habe aus zwei nach dem Geschlechte der Kinder getrennten Abtheilungen zu bestehen, und es sei die weibliche Abtheilung wo nur möglich einer weiblichen Ordenscongregation, insbesondere den Ursulinerinnen in Laibach zu übergeben." To imam omeniti, a druzega nič. Landeshauptmann: Die Generaldebatte ist geschlossen. Es liegt ein Vertagungsantrag vor, welcher zur Abstimmung kommt. Der Vcrtagungsantrag des Herrn Abg. Deschmann lautet: Die gegenwärtige Vorlage sei einem Comite von 5 Mitgliedern zur Vorberathung und Antragstellnng zuzuweisen. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Vertagungsantrag genehmigen, sich zu erheben. (Mehrere Mitglieder erheben sich — Nekteri poslanci vstanejo.) Es ist die Minorität, der Pertagungsantrag ist daher vom h. Hause abgelehnt. Wir kommen nun zur Specialdebattc. Nr. 1 der Ans-schnßanträge liegt vor. Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Panse — Po prestanku:) Wenn nicht, so stimmen wir ab und ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — N (jeden ne vstane.) Der Antrag Nr. 1 ist vom hohen Hause einstimmig angenommen. (Ebenso werden die Ausschußantrüge Nr. 2 und Nr. 3 zum Beschluß erhoben — Ravno tako se sprejmejo točke 2 in 3.) Wünscht Jemand der Herren zum Antrage Nr. 4 zu sprechen? (Abg. Ritter v. Kaltenegger meldet sich zum Wort — Poslanec vit. Kaltenegger prosi za besedo.) Abg. Ritter v. Kaltenegger hat das Wort. Abg. Ritter b. Kaltenegger: Antrag 4 ist derjenige meine Herren, um welchen sich eigentlich schon die Generaldebatte allein gedreht hat, und cs ist daher natürlich, daß die Generaldebatte der Spccial-dcbattc schon vorgegriffen hat. Wenn ich jedoch in der Generaldebatte das Wort nicht ergriffen habe, so geschah dies aus dem Grunde, weil ich der Ansicht war, daß, wenn das h. Hans den Bcrtagungs-antrag, welcher zum Zweck hatte, diesen Punkt einer genauen Erörterung und Würdigung zuzuführen, nicht annehmen sollte, cs dann noch an der Zeit sein würde, über die Tragweite des Antrages Nr. 4 zu sprechen und einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. Das erlaube ich mir nun zu unternehmen. Ich kann nicht verkennen, meine Herren, daß der Antrag 4 entweder überflüssig ist, oder eine tiefere principielle Bedeutung hat. Wenn das hohe Haus mit dem Antrage 4 einfach sagen sollte, der Landesausschuß hat die Verhandlungen und Erwägungen über die künftige Errichtung eines Waisenhauses in Krain auch in der Richtung zu versuchen, unbeschadet dem autonomen Einflüsse des hohen Landtages, beziehungsweise des Landesausschusses, auf Grundlage der Bedingungen, wie sic uns hier in dem Svetina'schen Testamente vorliegen, dann ist die Sache selbstverständlich, weil es nicht nur im Berufe, sondern auch in der Pflicht des Landesausschusses liegt, alle Eventualitäten, alle Möglichkeiten, welche sich für das Jnslcbentrctcn einer solchen Landesanstalt bieten, in die Hand zu nehmen. Nachdem ungeachtet dessen noch der besondere Antrag gestellt ist, der Landesausschuß möge mit den Erben der Svetina in Verhandlung treten, so ist es natürlich, daß in diesem Antrage etwas mehr gesagt sein soll, als sich von selbst verstehen würde. Es ist bereits von Seite des Herrn Vorredners darauf hingewiesen worden, daß allerdings eine solche principielle Entscheidung tut Sinuc liege; dieser Sinn aber lautet dahin, dem Landesausschussc binde man für die Hinkunft die Hände in Bezug auf die zweckmäßigste Wahl des Directors und in Bezug auf die Einrichtung der Anstalt, er compromittire in vorhinein auf alle jene Bedingungen, welche aus einer Anerkennung der wortdeutlichen Stiftungs-bedingungen des Svetina'schen Testamentes, und aus der Vereinigung des Landeswaisenvermögcns mit dieser Stiftung sich ergeben. Diese principielle Entscheidung, meine Herren, ist nun eine solche, welche ich nicht für eine glückliche erkennen kann. Ja! noch mehr, ich glaube, sie läßt sich nicht ausführen, ohne daß der h. Landtag, beziehungsweise der Landesaus-schnß den Punkten 13 und 14, welche im Antrage 5 zur Annahme empfohlen werden, untreu wird. Ich werde mir erlauben, dies mit wenig Worten durchzuführen. Das Testament sagt im Punkte i: „Da aber die Erfahrung lehrt, daß oie edelsten und nothwendigsten Anstalten unter einer unmoralischen und unchristlicher Leitung den guten Zweck nicht erreichen und mehr zum Verderben als zum Wohlc der Kirche und Menschheit beitragen, so erkläre ich ausdrücklich, daß der Punkt h dieses § außer Kraft tritt und nicht befolgt zu werden braucht, wenn das zu errichtende Waisenhaus nicht unter der Aufsicht der Kirche und unter der Leitung eines Ordens, oder eines weisen und frommen Priesters stehen wird." Dieser Paragraph setzt also fest, daß nur der eine Stand, der hier bezeichnet ist, berufen sein soll, aus seiner Mitte den Director der Anstalt zu geben. Es ist schon das etwas, was mir bedenklich scheint; weil ich es nicht für zweckmäßig halten kann, im voraus zu bestimmen, ich werde künftig und für alle Zeiten den Director nur in diesem Stande finden und ich will, wenn ich, sei cs auch wider Erwarten, in einem anderen Stande doch einen fähigeren Mann dafür treffen sollte, doch diesen nicht wählen, sondern den minder fähigen, weil er eben diesem Stande angehört und keinem andern. (Bravo! Bravo! rechts — Pravo! pravo! na desnici.) Ich glaube, darin liegt nicht etwas, was sich empfehlen läßt, weil man in vorhinein nicht bestimmen kann, was in der Zukunft gut oder besser sein wird. Es liegt aber auch ein Irrthum in der Behauptung, das katholische Interesse, welches in einem anderen Punkte der Anträge an die Spitze der Grundsätze gestellt ist, kann nur dann gewahrt werden, wenn der geistliche Stand berufen ist, dasselbe wahrzunehmen. Meine Herren, cs ist das ein, ich will nicht sagen, Vorwurf, aber doch ein Armutszeugniß, ein Mißtrauen gegen alle anderen Stände, wozu kein Anlaß vorliegt. Allein noch weiter, meine Herren, ich bitte den § 28 des Testamentes zu lesen, hier heißt es: „Mein Vermögen weihe ich der katholischen Kirche zur Beförderung ihrer heiligen Zwecke; diesemnach setze ich zu meinem Universalerben das Laibacher Bisthum in der Art ein, daß das hochwürdigste sürstbischöfliche Ordinariat von Laibach ausschließlich und unabhängig von jeder weltlichen Behörde im Einverständnisse mit dem Domcapitel die Verwaltung und Verwendung des Vermögens besorgen wird und zwar unter nachstehenden Bedingungen": Diese Bedingungen sind dann unter den folgenden lit. a bis i enthalten. Ich frage Sie nun, meine Herren, können Sie hoffen, daß in strenger Durchführung dieser Wünsche oder eigentlich Bedingungen, welche die Erblasserin gestellt hat, wodurch der Einfluß jeder weltlichen Behörde ausgeschlossen wird, können Sie hoffen, daß die Punkte 13 und 14 der Grundzüge, welche Sie selbst dem hohen Hause empfehlen, können Sie hoffen, daß diese Grundzüge, dieses Ernennungsrecht des Directors und des Hilfspersonals, daß diese Leitung und Aufsicht des Landes nicht leere Worte bleiben werden, können Sic hoffen, daß diese Bedingungen sich in anderer Weise gestalten werden, als daß der Landesausschuß, anstatt eine Wahl, eine Ernennung zu vollziehen, nur lediglich etwas anzunehmen habeit wird, was die nach § 28 des Testamentes von jedem Einflüsse der weltlichen Behörde unabhängig sprechende geistliche Behörde dem Landesausschusse zumuthen wird? Ich schließe zwar in meiner Argumentation die Möglichkeit nicht aus, daß in diesem Punkte ein Entgegenkommen zu finden sein wird; es ist möglich und ich will hoffen, daß itt Rücksicht der Stellung, welche der Landesausschuß sich selbst zuzuweisen schuldig ist, gegenüber den bedeutenden Beiträgen, welche aus dem Lande und von dem Lande dieser Anstalt zugebracht werden, ich will hoffen, daß dem Landesausschussc ein gewisses Recht zugestanden werden wird, etwas mehreres, als lediglich die Bestätigung eines von der geistlichen Behörde namhaft gemachten Directors. Allein wenn ich dies hoffe nnd voraussetze, kann ich mich umsoweniger mit dem Antrage Nr. 4 einverstanden erklären, der, wie die Sache jetzt steht und wie ich voraussetzen muß, streng auf dem Wortlaute, dem Sinne und dem Geiste des Testaments fußend, den Landesausschuß in diesem Punkte ausschließlich dem Aussprüche der geistlichen Behörde unterwirft. Der Herr Berichterstatter hat erwähnt, daß, wenn dieser § 4 hinwegfällt, einerseits der Zweck jeder Berichterstattung entfallen wäre, weil man dann lediglich gehört hätte, so viel ist Vermögen hier, so viel sind Auslagen, und cs ist daher nicht möglich, diese Anstalt zu errichten, sie muß ad calendas graecas, d. h. bis zu einem Zeitpunkte, der nix eintreten wird, vertagt werden. Das letztere ist nun wohl eine etwas übertriebene Redeweise. So sehr ich bedauern würde, wenn man mit der Hintansetzung der großmüthigen Stiftung, welche die Fran Svetina gemacht hat, das Jnslebentreten der Anstalt auf lange Zeit verzögern würde, so kann ich damit doch nicht zugeben, daß diese lange Zeit eine unendliche, eine immer fortdauernde sein werde. Wir haben ja gehört, daß der Ertrag einer der künftigen Staatswohlthätigkeits-Lottcricn der Stiftung zugewiesen werden wird; wir wissen auch, daß anderweitige Stiftungen im Lande sind, die, wenn auch mit der Beschränkung, daß sie auf besondere Zwecke gerichtet sind, wie z. B. die Taub-stuunncn-, die Blindenstistungen, denn doch unter Umständen auch dazu benützt werden können. Auf jeden Fall ist der Zeitpunkt, inag er ferne oder nahe liegen, kein solcher, daß er nie eintreten wird. Ich meine also, die Worte: die Landes-Waisenanstalt ist damit für ewig zu Grabe getragen, sind ausgesprochen worden, ohne daß man sich über die Tragweite vollständig Rechnung gegeben hätte. Auch das Präjudiz, welches damit geschaffen worden ist, daß der Landtag ausgesprochen hat, die weibliche Abtheilung dieser Anstalt möge wo möglich in dem Convente der hiesigen Ursulinerinnen untergebracht werden, ist gegenüber der Ansicht, die ich hier vertrete, nicht maßgebend. Meine Herren, dort haben wir eine bestimmte Persönlichkeit, eine bestimmte Corporation vor Augen gehabt, die sich durch ihr Wirken das Vertrauen des Landes und der Stadt erworben hat; es war natürlich, daß wir ans sic das erste Augenmerk gelenkt haben. Auch war damals noch nicht von einer solchen einschränkenden Bedingung die Rede, welche das Anfsichtsrccht des Landesausschusses vollständig illusorisch gemacht hätte. Dann, glaube ich, sollte man sich bei Entscheidung einer solchen Frage die Hände nicht im voraus derart binden, daß man nur auf einen Stand int voraus Rücksicht nimmt und daß man die Bedeutung des Vertrauens zu dieser oder jener Persönlichkeit, auf welches cs doch ankommt, vollständig in den Wind schlägt, so daß man sich später sagen müßte, wenn ich frei wählen dürfte, so würde ich nicht diese, sondern eine andc Persönlichkeit berufen, ohne Rücksicht, welchem Stande sic angehört. Ich glaube, es werden manche, die wir heute hier sind, in der Lage gewesen sein, das an sich selbst zu erfahren. Aus allen diesen Gründen und damit wir, wie gesagt, sucht in irgend einer Weise einschränkend vorgreifen, möchte ich dem hohen Hause empfehlen, den Ausschußantrag nicht anzunehmen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand der Herren zu Punkt 4 zu sprechen? Abg. Deschmann: Ich gerathe hier in das sonderbare Dilemma, daß ich einen Zusatzantrag zu diesem Paragraphe stellen muß, wofür ich jedoch nicht stimmen werde. (Heiterkeit — Veselost.) Im Interesse der Klarheit, der unzweifelhaften Auslegung dieses vierten Antrages wünsche ich eben, daß das sphynxartige Dunkel, womit er umhüllt ist, behoben werde. Da Dr. Costa eben früher erklärte, der Landesausschuß habe damit beabsichtigt, daß man in die Bedingungen des Svetiua'schcn Testamentes eingehe, so würde ich, damit hierüber kein Zweifel obwalte, folgenden Zusatzantrag stellen: Nr. 4 der Ausschußanträge habe zu lauten: Der hohe Landtag nimmt die im Svetiita'schen Testamente aufgestellten Bedingungen der Ueber« taffung ihres Gebäudes für ein Landcswaisenhaus mit Dank an, und der Landesausschuß wird beauftragt u. s. w. Wie gesagt, ich werde für diesen Zusatzantrag nicht stimmen, jedoch dünkt er mir zur Klarstellung der Sachlage unumgänglich nothwendig. Landeshauptmann: Wird der soeben vernommene Antrag unterstützt? Bitte diejenigen Herren, welche dcnselbctt unterstützen, sich zu erheben. (Abg. Deschmann erhebt sich — Poslanec Deschmann vstane; Heiterkeit — Veselost.) Der Antrag ist nicht gehörig unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren zu Antrag Nr. 4 zu sprechen? Poslanec dr. Toman: Prosim besede. Jaz bi moral prav za prav le k peti točki govoriti, ravno zato, da bi gosp. Kalteueg-gerja potolažil. Ako se v 5. točki dve besedici vrinite, bode gotovo vsak zamogel varnost videti, da deželni odbor obravnava s knezoškofijskim ordinarijatom. Kedar bode obravnaval s knezoškofijskimi konzistorijem in potem tudi z mestnim zborom, ter deželno vlado, bode on statute izdelal in jih predložil deželnemu zboru; takrat, moja gospoda, mora nam ostati pravica, da mi o tem dokončno določimo, da nam ne pride vse to samo na znanje, temveč da zamoremo sklep storiti. Zato bodem jaz pri peti točki nasvetoval, da se dve besedi vrinite. Morem pa pri tej priložnosti reči, da sem tudi jaz tistih misli, ktere je izrekel gosp. dr. Costa, ktere izreka sporočilo in ktere je tudi tisti posebni odbor izrekel, da vendar odgoja dobro leži v duhovnih rokah: ravno tako v rokah možkega reda, ka-kar so nasvetovali v tistem odboru zastran reda St. Uršule v Ljubljani. Jaz mislim, ako je bilo mogoče odpovedati zastran Uršulinarc, da se imamo tudi zastran pogojev pogajati s knezoškofijskim ordinarijatom. In to nam bode tem bolj mogoče, ker nam morebiti vendar ta obravnava nanese kakih 80.000 gld. za našo deželo in tudi mislim, da ni bilo treba zastran četrte točke predloga deželnega odbora toliko opomniti, kar se je reklo, ker tukaj ni pravi kraj in danes ni pravi čas za to. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? r» Poslanec Svetec: Meni se zdi, da je ves prepir, ki se je vnel za te reči, zelo nepotreben. Mi imamo, gospoda moja, na izbero le dvoje. Eno je, ali hočemo imeti precej sirotnico, ali je nečemo precej imeti. Ako jo hočemo precej imeti, moramo se vdati tem pogojem, k ter e je postavila ranjca Svetina; ako je nečemo, potlej lahko zavržemo te pogoje. Ako se pa, gospoda moja, vpraša, kaj je bolje, sirotnico imeti vendar po nekih pogojih in sicer pod tem pogojem, da mora vodstvo duhovno biti, ali pa nobene sirotnice imeti, mislim, da se bode vsak pametni človek, in tudi mi, odločil za prvo. Kaje bomo vzeli sirotnico pod duhovnim vodstvom, kakor pa nobene, in v tem položaju smo danes. Zdaj je prevdarjati, da deželni zbor odda nekoliko svoje svobode, tako, da ne more vodstva postavljati; ali, gospoda moja, tej pravici se mi odpovemo proti temu, da dobimo vračilo za to, in da dobimo sirotnico precej, in da dobimo premoženja 80.000 gld. ... Jaz mislim, da se proti takim pogojem lahko odpovemo za zdaj pravici, vodstvo postavljati. Moja gospoda! razim tega je še nekaj druzega v obzir vzeti; ako bi se sčasoma deželnemu zboru težavno zdelo, držati se takih pogojev, trpeti to, da se mora podvreči duhovnemu vodstvu, ima vsak dan svobodo, to razmero razdreti, ako mu ni všeč, in odstopiti od tega, da le darilo, ktero je prejel, nazaj dä. Ali to lahko stori, če bo dobil premoženje. Ako do tistihmal dobimo pripomočkov, ktere našteva gosp. Kaltenegger, ne bo težavno to razmero razdreti in postaviti se na svoje noge; do tistihmal vendar. gospoda moja, bode bolje, nekoliko podvreči se tujemu uplivu in sirotnico imeti, kakor na svojih nogah stati, pa sirotnice ne imeti. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr in der Generaldebatte das Wort wünscht.........(Abg. Baron Apfaltrern: Es ist ja keine Generaldebatte — Poslanec bar. Apfaltrern: Ni general-debata). Abg. Ritter b. Kaltenegger: Ich wollte nur erwidern, daß diejenigen, welche nach meinem Antrage gegen den Punkt 4 stimmen werden, in gar keiner Weise verfangen, daß der Landcsausschuß, der freie Hand behalten wird, auch alles dasjenige thue, was er nach Punkt 4 zu thun ohnehin berufen ist, daß aber andererseits der Landtag sich nicht von vorne herein Schranken setze und das Waisenhaus errichte unter den Bedingungen, welche vorliegen. Ich glaube, mein Antrag ist viel unprä-judicirender, viel unvorgreislicher, als der Antrag, wie er hier steht. Poslanec dr. Toman: Zdaj pa moram besede prositi, da bodem vendar povedal, kteri predlog mislim staviti. Poglavitno je, da mora deželni odbor predložiti zboru statute, ktere bode naredil s knezoškofijskim ordinarijatom, ljubljanskim mestnim zborom in potlej z deželno vlado. V tem statutu mora vse stati, mora stati zastran volitve vodstva tudi mora že pred tem se pogoditi zastran vodstva in zastran sprejema Svetinove ustanove. Ali 5. točka, ki predlaga, „der Landcsausschuß erhält den Auftrag n. s. w. zu verfassen und sohin dem Landtage vorzulegen," ni jasna in se ne ve, ali ima deželni zbor to stvar dokončno določiti ali ne. Če bi se reklo „zu verfassen und sohin dem Landtage „„zur Beschlußfassung"" oder „„zur verfassungsmäßigen Behandlung"" vorzulegen," po tem so nam za prihodnjost vse moči prihranjene, da bode mogoče reči, ali je statut narejen po naših željah, ali ne, in po tem se bomo mi dokončno odločili, kar pa še zdaj pred početo obravnavoslmezoškofijskim ordinarijatom ni mogoče. Ako to hočemo, recimo, da jo ima deželni odbor pogajati in po tem še le bodemo to konečno določili po sklepu. Zato nasvetujem, da se vstavijo besede „zur Beschlußfassung vorzulegen" in da se o tem glasuje. Landeshauptmann: Ich werde diesen Zusatzantrag bei der Verhandlung über den Ansschnßantrag Nr. 5 zur Unterstützungsfrage und zur weitern Verhandlung bringen. Wünscht noch Jemand der Herren zu Punkt 4 das Wort? (Nach einer Pause — Po prestanku:) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Poročevalec dr. Bleiweis: Plemeniti dr. Kaltenegger se boji, ako sprejmemo 4. točko, da si vežemo roke, da si veže zbor deželni roke. Jaz mislim, da ta strah gospoda dr. Kalteneggerja je čisto prazen. Ako te točke 4. ni v sporočilu, kakor je že gospod dr. Toman dokazal, nimamo vodila; odbor pa mora vendar vedeti, da sme se v obravnavo spustiti s knezoškofijstvom in stolnim kapitelom. Dalje ne vem, česar se gospod dr. Kaltenegger more bati, ako v predlogu stoji: „entsprechende Verhandlungen," to je, v primerno in dostojno obravnavo, to je, po vodilih, ki jih je sirotični odbor nasvetoval; po takem pa tudi 13. in 14. točka spadata pod „entsprechende Verhandlungen." Jaz mislim tedaj, da tukaj se nikomur ni bati, da si roke veže, da si roke veže deželni zbor, in želim, da se dr. Tomanov dostavek sprejme, ker je ves v smislu deželnega odbora. Poslanec dr. Toman: Prosim, jaz dostavljam, da je res, kar je gospod poročevalec rekel in jaz kot ud deželnega odbora, ko sem slišal citati poročilo, nisem za to reč toliko skrbi imel. Pa ravno zarad tega, da se ta reč, da imamo konečno sklepati, razjasni, sem prej svoj predlog stavil. Landeshauptmann: Die Debatte über den vierten Absatz der Ausschußanträge ist beendet. Wir schreiten zur Abstimmung. Ich bitte jene Herren, welche den Antrag 4 des Landesausschusses genehmigen, sitzen zu bleiben. (Die Mitglieder der rechten Seite erheben sich — Desna stranka se vzdigne.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmiget. Wir kommen nun znm fünften Absatz der Ausschußvorlage. Hier kommt der Zusatzantrag des Abgeordneten Dr. Toman zu erwägen, er lautet (liest — bere): „5. Der Landesausschnß erhält den Auftrag, mit Berücksichtigung der vorstehend angeführten Gruudzügc den Entwurf eines Statutes für die zu errichtende Laudeswaisenanstalt einvernehmlich mit dem fürstbischöflicheu Con- sistorim», mit dem Gemcindcrathe der Landeshauptstadt Laibach und der k. k. Landesregierung als Stiftungsoberaufsichtsbehörde zu verfassen............" Wie präcisire» Herr Dr. Toman diesen Antrag? Landeshauptmann: Ich bitte zu sprechen. Abg. Dr. v. Kaltenegger: Poslanec dr. Tornau: „Und sohin dem Landtage „„zur Beschlußfassung"" vorzulegen." Landeshauptmann: Also der Schlußabsatz lautet: „. . . zu verfassen und sohin dem Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen." Wird dieser Zusatzantrag unterstützt? Ich bitte diejenigen Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — Se zgodi.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort zu Antrag :")? Abgeordneter Ritter v. Kaltenegger: Ich hatte schon früher die Absicht, nachdein der Ausschußantrag Nr. 4 angenommen worden ist, zum Antrage 5 einen, meine Idee mehr präcisirenden und meine Besorgnisse besser ausschließenden Zusatzantrag zu stellen; dasjenige, was der Herr Berichterstatter mit Hinweisung auf den Zusatz „entsprechende Verhandlungen" gesagt hat, bestärkt meinen Entschluß, hier das Wort zu ergreifen, denn das Wort „entsprechend" kann sich nur offenbar auf dasjenige beziehen, was im Paragraph 4 gesagt ist, zu dem spätern , Paragraph 5 kann das Wort nicht in Betracht gezogen werden. Die entscheidenden Grundsätze, welche ich hier im Auge habe, sind die Grundzüge 13 und 14, wie schon gesagt. Dieselben lauten: 13. Diese Landesanstalt steht selbstverständlich unter der Leitung und Aufsicht des Landesausschusses. 14. Die Ernennung des Directors und des Hilfspersonales der Anstalt steht dem Landcsauschnssc zu. Um nun gar keinen Zweifel darüber zu lassen, daß diese Grundzüge nicht nur berücksichtiget, sondern auch wahrhaft festgehalten werden sollen, habe ich einen Zusatzantrag zu Paragraph 5 zu stellen, dahin, daß nach den Worten „der vorstehend angeführten Grundzüge" eingeschaltet würde „insbesondere mit thunlichstcr Fcsthaltung der Grundzügc 1 13 und 14." Nachdem ich jetzt zu Paragraph 5 das Wort habe, und um dasselbe für die spätere Debatte nicht zu verlieren, muß ich sofort auch in Bezug ans die Grundzügc, aus welche sich hier sub 5 berufen wird, mir noch eine Bemerkung erlauben, und das ist in Bezug auf den Punkt Nr. 11, welcher sagt: Von einer Bereinigung des Waisenhauses mit einer ' Taubstummen- oder Blindenanstalt sei vorläufig abzusehen. Wenn ich jetzt bei dem Worte bleiben darf, möchte ich mir erlauben . . . Landeskmnptmann: Ich bitte, Herr Abgeordneter wollen wohl einen Antrag stellen? Dann wäre es nicht zulässig. Abgeordneter Ritter v. Kaltenegger: Ich werde keinen Antrag stellen, sondern nur gegen den Punkt 11 sprechen. Ich werde keinen Antrag stellen, möckitc aber nur bemerken, daß es zweckmäßiger wäre, den Punkt I I einfach wegzulassen, und die Frage, ob von einer Vereinigung des Waisenhauses mit einem Taubstummen- oder Blindenanstalt vorläufig abzusehen sei, als eine offene zu betrachten. Ich beantrage dies darum, damit, wenn die weitere Verhandlung des Landesansschusses es als zweckmäßig erscheinen ließe, mit Hinblick auf das den Taubstummen und Blinden gehörige Vermögen das Waisenhaus mit diesen Anstalten zu vereinigen, dem Landesausschusse nicht die Hände gebunden seien, in dieser Beziehung das zweckmässige zu veranlassen. Ich sehe wahrhaftig nicht ein, warum wir heute schon aussprechcn sollen, von einer Vereinigung des Waisenhauses mit einer Taubstummen- und Blindenanstalt sei vorläufig abzusehen, und beantrage daher, daß Punkt 11 wegzulassen sei. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort zu dem vom Herrn Abgeordneten Dr. v. Kaltenegger zu dem fünften Ausschußantrage gestellten Zusatzantrage? Derselbe geht dahin, daß in der vierten Zeile dieses Antrages einzuschalten wäre: „insbesondere mit thunlichstcr Festhaltung der Grundsätze 13 und 14 u. s. w." Ich werde zuerst die llntcrstützungsfragc stellen und bitte jene Herren, welche diesen Zusatzantrag unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — Se vzdignejo.) Er ist hinlänglich unterstützt. Ich muß aber, che wir weiter fortfahren, bemerken, daß, da der Herr Abgeordnete Ritter v. Kaltenegger jetzt schon die Grundzüge in die Berathung hincinbczogen hat, wir vorläufig über den Zusatzantrag Kaltenegger hinweggehen und über die Grundzüge 1 bis 14 debattiren und beschließen. Darum befrage ich das hohe Haus, ob dasselbe die Grundzügc nun in die Specialberathung nehmen will. Poslanec dr. Tomani Prečastiti gospod predgovornik je prav imel, da v to peto točko spada poprejšnjih štirnajst toček, ali vendar njegovega predloga ne bodemo potrdili, ker ni o pravem času. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu dem fünften Antrage das Wort? Abg. Deschmann: Ich bin der Meinung, wenn wir über die Grundzüge beschließen sollen, so muß uns jetzt schon die Spccialdebatte darüber gegönnt sein, indem sonst dieser fünfte Ausschußantrag gar keine Bedeutung hätte. Auf keinen Fall aber kann er so lauten, wie er hier gestellt ist. Jedenfalls müßte der Passus wegzulassen sein oder vom hohen Landtage allenfalls modificirt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Zusatzantrag Kalteneggers, für den ich übrigens stimmen werde, nicht angenommen werden sollte. Landeshauptmann: Ich erlaube mir, das hohe Haus nochmals zu befragen, ob es wünscht, daß wir nun in die Berathung der Grund-züge eingehen, oder erst, nachdem wir über den fünften Ausschußantrag, jedoch mit Offenhaltung des Beschlusses bezüglich der Stelle, welche sich auf die Grundzüge bezieht, beschlossen haben. Abg. Dr. v. Kaltenegger: In diesem Falle würde ich mir den Antrag erlauben, daß wir zuerst über die Grundzüge dcbattircn und dann erst über Punkt fünf. Landeshanplmann: Ich bin einverstanden, daß Punkt fünf in suspenso bleibt und daß wir zu den Grundzügen übergehen. nann und Dr. v. Kaltenegger. Der Antrag des Herrn Abg. Kroiuer fällt weg, weil er bereits bei den Grundzügen abgelehnt wurde. (Abg. Krvmer: Ganz richtig — Besnica.) Ich) bitte die Herren Abgeordneten Dr. Tornau, Desch-iittmn und Dr. v. Kaltenegger, mir ihre Anträge schriftlich zu überreichen. (Die genannten Herren Abgeordneten überreichen ihre Anträge dein Herrn Landeshauptmann — Imenovani gospodje poslanci podajo gospodu predsedniku svoje predloge.) Der Antrag Toman lautet < liest — bere): „5. Der Landesausschuß erhält den Auftrag, mit Berücksichtigung der vorstehend angeführten Grundzüge den Entwurf eines Statutes für die zu errichtende Landeswaisen-anstalt einvernehmlich mit dem sürstbischöflichen Consistorium, mit dein Gemeinderathe der Landeshauptstadt Laiback) und bee k. k. Landesregierung als Stiftungsoberaufsichtsbehörde zu verfassen und sohin dem Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen." Der Antrag Kaltenegger lerntet ; liest — bere): „5. Der Landesausschuß erhält den Auftrag, mit Berücksichtigung der vorstehend angeführten Grundzüge, insbesondere mit thunlichster Festhaltung der Grundzüge 13 und 14, den Entwurf eines Statutes für die zu errichtende Landeswaisenanstalt einvernehmliä) mit dem fürstbischöflichen Consistorium, mit dem Gemeinderathe der Landeshauptstadt Laibach und der k. k. Landesregierung als Stiftungsoberaufsichtsbehörde zu verfassen und sohin dem Landtage vorzulegen." Endlick) der Antrag Desd)inann lautet (liest bere): „Der Landesausschuß erhält den Auftrag, mit Berücksichtigung der vom hohen Hanse angenommenen Grundzüge den Entwurf u. s. w. vorzulegen." Ich werde nun die Reihenfolge der Abstimmung auf folgende Weise bestimmen. Der Antrag Tornau kommt als der am weitesten gehende zuerst zur Abstimmung, dann würde als Zusatzantrag der Antrag Kaltenegger zur Abstimmung kommen. Würden beide Anträge abgelehnt, dann gelangt der Antrag Deschmann zur Abstimmung. Wird and) dieser abgelehnt, dann wird über den Ausschußantrag abgestimmt. Ist etwas gegen diese Reihenfolge der Abstimmung einzuwenden? Abg. gnmter: Ich glaube, alle Herren sind in dem Punkte einig, daß der Entwurf dem hohen Landtage zur Besd)lnßfassung vorgelegt werde, daher sollen and) jene Anträge, welche von XIV. Sitzung. jenen des Ausschusses am meisten abweichen, zuerst zur Abstimmung kommen, mithin Antrag Deschmann zuerst, dann der Antrag Kaltenegger und zuletzt der vom Dr. Toman. Landeshauptmann. Tie Form der Abstimmung ist im vorliegenden Falle eigentlich ganz gleichgiltig. Wir werden einen ganz gesunden Beschluß fassen, wir mögen in was immer für einer Reihenfolge abstimmen. Id) füge mich der Abstimmung nach dem Antrage Kromer, wenn vom hohen Hause kein Einwand dagegen erhoben wird. Stimmen der Herr Abgeordnete Deschmann vielleicht dem Zusatzantrage Toman bei ? Poslanec dr. Toman: Mojega predloga ne more gospod Dežman staviti. Abg. Deschmann: Zur Aufklärung möchte id) nur bemerken, daß den einzelnen Zusatzanträgen Kaltenegger, sowie auck) Toman die Abstimmung ohnehin gewahrt bleibt, daher ich glaube, daß über meinen Antrag zuerst abgestimmt werden soll. Landeshauptmann: Id) bitte, das geht doch reicht, denn wenn Ihr Antrag angenommen werden sollte, so würde der Antrag Toman .............(wird unterbrochen von........— besedo mu preseka) Abg. Deschmann: Nach meiner Ansicht könnte über meinen Antrag bis zu beut Zusatze, den der Herr Abgeordnete Dr. Tornau gestellt hat, abgestimmt werden, nämlich von den Worten angefangen „der Landesausschuß erhält den Auftrag" bis „zu verfassen" und dann könnte über den Zusatz des Herrn Abgeordneten Dr. Toman abgestimmt werden. (Dr. Toman: To je zopet druga misel, kakor Kromerjeva! — Das ist wieder ein ganz anderer Gedanke, als der des Herrn Kromer!) Landeshauptmann: Wenn vorn hohen Hanse keine Einwendung erhoben wird, werde id) also über den Antrag Deschmann zuerst abstimmen lassen; id) komme übrigens auf jedem Wege zum Ziele. Ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrage Deschmann einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht — Se vzdignejo.) Es ist die Mnorität. Nun kommt der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Toman zur Abstimmung mit Vorbehalt des Zusatzantrages des Herrn Abgeordneten Dr. v. Kaltenegger. Ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrage Toman einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht — Se vzdignejo.) Er ist angenommen. Nun bitte ich über den Zusatzantrag Kaltenegger abzustimmen, welcher beantragt, daß und) dem Worte „Grundzüge" ciitgc) d)dtct würde: „insbesonders mit thunlichster Festhaltung der Grundzüge 13 und 14." Ich bitte jene Herren, welche mit diesem Zusatzantrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Gescksieht — Se vzdignejo.) Er ist abgelehnt. Somit sind alle fünf Punkte der Vorlage vom hohen Hanse genehmiget. 3 Abg. Dr. v. Kaltenegger: Darf ich mir zur Klarstellung der Abstimmung eine Bemerkung erlauben? Es ist hier die Rede von Grundzügen. In der Vorlage sind blos die Punkte von 1 bis 14 angegeben und als Grundlage für den Statutenentwurf berufen. Das Sitzungsprotokoll wird also zu constatiren haben, daß nun auch noch ein 15. Grundsatz zur Geltung komme, nämlich das von mir aufgenommene und vom hohen Hause angenommene Separatvotum des Regierungsvertreters. Poslanec dr. Toman: Prosim, tudi jaz nisem drugače mislil, pa iz dru-zih vzrokov; sporočilo ima ta Separatvotum, da smo tudi to vodilo slišali. Landeshauptmann: Ueber den vom Herrn Ritter v. Kaltenegger aufgenommenen Antrag, betreffend das Separatvotum des Herrn Regierungsvertreters, ist bereits abgestimmt worden, er ist daher kein Gegenstand einer weiteren Abstimmung. Da nun diese Vorlage aus fünf Anträgen besteht, so ist eine dritte Lesung nöthig und ich bitte jene Herren, welche diese Vorlage im ganzen in dritter Lesung annehmen wollen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — Nijeden ne vstane.) Die Anträge sind im ganzen auch in dritter Lesung genehmiget. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, das ist: Bericht des Landesausschuffes wegen einer Aenderung in den Statuten der Jakob v. Schellenburg'schen Studentenstiftung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Bericht vorzutragen. Berichterstatter Abg. Kramer (liest von der Tribüne — bere iz odra): „Hoher Landtag! Der kaiserliche Rath Jakob Schell v. Schellenburg, einer der edelsten Wohlthäter unseres Kroulandes, hat nebst vielen anderen Stiftungen — laut Uebereinkommens vom 17. April 1713, dann in seiner nachträglichen Erklärung vom 4. August 1714 und im Testamente vom 22. Jänner 1715 — auch dem damaligen Jesuiteu-Seminar in Laibach ein Capital von 26.000 fl. deutscher Währung mit der Widmung legirt, daß aus den jährlichen Interessen dieses Capitals fortgesetzt zehn weltliche und zwei geistliä)e Alumnen tut gedachten Seminar herangebildet und darin vollständig versorgt werden sollen. Das Verlcihungs- rücksichtlich Aufnahmsrecht hat der Stifter den vormaligen Ständen Krains übertragen und in dieser Richtung angeordnet, daß in das Seminar nur arme oder weuig bemittelte, in Krain oder doch in den österreichischen Erbländern — vorzüglich aber in Tirol geborene Alumnen ausgenommen, daß jedoch dem Stifter und seiner Ehegattin Verwandte jure praelationis in der Aufnahme vor allen anderen berücksichtiget werden sollen. — Weitere von dem Stifter selbst gestellte Aufnahmsbedingungen oder Beschränkungen liegen aus dem Stiftbriefe und aus den obangezogenen Urkunden nicht vor. Das Jesuiten-Collegium fand jedoch alsbald den jährlichen Bedeckungsfond unzureichend und hat daher bereits im Jahre 1717 diese Stiftung der weiteren Obsorge der krainischcn Stände überlassen, worauf die Schcllcnburg'schc Alumueustiftung durch längere Zeit vom bischöflichen Seminar übernommen und mit letzterem vereiniget wurde. — Nachdem jedoch tut Jahre 1781 auch Karl Graf Herberstein, damaliger Fürstbischof in Laibach, jede weitere Fürsorge für die Aufrcchthaltung der fraglichen Stiftung ablehnte, wurde letztere mit beut Stiftbriefe vom 1. Mai 1781 in zwölf Handstipendien ä 79 fl. für zehn weltliche und zwei geistliche Alumnen verwandelt und in der späteren Stiftbrief-Regulirung vom 21. April 1848 unter anderen auch die abändernde Bestimmung getroffen, daß jene Stift-linge, welche solchen Studien obliegen, wofür in Laibach Lehranstalten bestehen, bei sonstigem Verluste der Stiftung verpflichtet sind, dieselben in Laibach zu besuchen. Die Jakob v. Schellenburg'schen Stiftungen bieten derzeit ein jährliches Ertrügniß ä pr. 62 fl. 57 kr. öftere. Währ., und die Anverwandschast der Ehegattin des Stifters, Namens Katharina, geborene Hofsteter, ist in Krain sehr zahlreich vertreten, daher um jeden erledigten Stiftungsplatz auch mehrere verwandte Studircnde sich bewerben, welche itach dem ausdrücklichen Willen des Stifters vor allen anderen Bewerbern berücksichtiget werden sollen. — So haben mit den mit Beginne des Schuljahres 1867/8 erledigten 2. und 8. Stiftplatz in allem 17 Schüler sich beworben, von welchen drei des Stifters Ehegattin im 11. und sechs andere Bewerber im 12. Grade verwandt sind. — Von den neun Anverwandten befinden sich gegenwärtig deren sieben am Gymnasium zu Laibach, während der 8. am Gymnasium in Krainburg und der 9. mt jenem zu Rudolfswerth ihre Studien fortsetzen. Die beiden letztgcdachtcn Anverwandten konnten bei der Verleihung obiger Stiftplätze ungeachtet ihres ausgezeichneten Fortganges lediglich aus dem Grunde nicht berücksichtiget werden, weil die Stiftbriefänderung vom 21. April 1848 ausdrücklich bestimmt, daß jene Stiftlinge, welche solchen Studien obliegen, wofür in Laibach Lehranstalten bestehen, bei sonstigem Verluste der Stiftung verpflichtet sind, dieselben in Laibach zu besuchen. Diese Beschränkung des Stiftungsgenuffes dürfte jedoch wohl nur im gänzlichen Verkennen der eigentlichen Intention des Stifters und der seither geänderten Verhältnisse getroffen worden sein. — Der Stifter wollte ein Knabeu-Seminar errichten und es der Aussicht und Leitung des hierorts bestandenen Jesuiten-Collegiums anvertrauen. Es ist sohin natürlich, daß er sein Institut dort placiren mußte, woselbst das leitende Collegium seinen Sitz hatte. Er hat jedoch an das gedachte Seminar vor allen seine und seiner Gattin Anverwandte und erst nach diesen auch andere Studierende Krains, Tirols und der übrigen Erbländcr berufen. Wenn sohin dieses von ihm errichtete Institut ob der später eingetretenen Hindernisse in Laibach sich nicht erhalten tonnte, so kann daraus zunächst nicht gefolgert werden, daß wenigstens die aus dem Stiftungsfoude dotirten Handstipendicu nur den Studirenden des hiesigen Gymnasiums zukommen sollen. — Denn nicht dieses letztere, sondern nur das hierorts nicht mehr bestehende Jesuiten-Collegium hat der Stifter zur Leitung des Institutes berufen; die Dotirung des einen oder anderen Gymnasiums hatte er gar nicht im Sinne und konnte insbesondere auf die Gymnasien in Kram-burg und Rudolfswerth, welche damals gar nicht bestanden, selbstverständlich nicht refiectireu. Vielmehr liegt aus beut Inhalte der Stiftungsurkunde unbezweifelt vor, daß er mit dem gewidmeten Stiftnngs-fonde vorerst für seine Anverwandten gesorgt und ihnen bic Möglichkeit einer wissenschaftlichen Ausbildung gesichert haben wollte; daher auch bei der Beurtheilung der Bewerber um die aus obigem Fonde errichteten Handstipendien jn Voraussetzung der sonstigen Erfordernisse nicht der Ort, wo sie studiren, sondern vor allem die Frage, ob und in welchem Grade sie mit dein Stifter oder seiner Ehegattin anvcrwandt sind, — zunächst maßgebend in die Wagschale fallen soll. Damit sohin im wissenschaftlichen Fortgange ausgezeichnete und verwandte Bewerber lediglich aus dein Grunde, weil sie zufällig nicht in Laibach studiren, gegen den Willen des Stifters auch bei künftigen Verleihungen vom Stif-tungsgenusse nicht ausgeschlossen bleiben, hat der Landes-ausschuß mit Note vom 17. April l. J. Z. 1460 die k. k. Landesregierung um die Veranlassung ersucht, auf daß abgedachte — in die Stiftbrief-Regulirnng vom 21. April 1848 aufgenommene Beschränkung gänzlich aufgelassen werde. — Hierüber hat die k. k. Landesregierung mit Zuschrift vom 30. August l. I. Z. 5562 dem Landesausschusse mitgetheilt, das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht finde laut Erlasses vorn 30. Juli 1868 Z. 5750 in Würdigung der dargestellten Verhältnisse keinen Anstand, die von dem Landcsausschnsse beantragte Abänderung, betreffend die Verpflichtung der Jakob Schell v. Schcllcn-barg'schcn Stipendisten zur Betreibung ihrer Studien in Laibach, — vom Standpunkte der l. f. Tutelarbehörde zuzulassen. Diese Abänderung müsse jedoch in Uebereinstimmung mit dem, was das hohe Hofkanzleidecret vom 22. April 1839 Z. 12904 über die Einflußnahme der Stände Krams auf diese Stiftung festgestellt und mit dein Wirkungskreise des Landesausschusses in Stiftungsangclcgenheiten, — von dem Landtage beschlossen, rücksichtlich genehmiget werden. Mit Rücksicht aus diese Darstellung des Sachverhaltes findet sohin der Landesausschuß zu beantragen: Der hohe Landtag wolle beschließen: a. Die dein Stiftbricfc des Jakob Schell v. Schel-lcnburg ddv. 4. August 1714 von der krainisch ständisch. Verordnctcnstelle am 21. April 1848 nachträglich beigesetzte Beschränkung, laut welcher die Stiftlinge, welche solchen Studien obliegen, wofür in Laibach Lehranstalten bestehen, bei sonstigem Verluste der Stiftung verpflichtet sind, dieselben in Laibach zu besuchen, — werde gänzlich aufgelassen. b. Der Landcsausschuß werde beauftragt, diesen Beschluß in der bezüglichen Stiftungsurkunde wortgetreu einzutragen, und sohin letztere zur Beirückung der landes-fnrstlichcn Zustimmung der k. k. Landesregierung mitzutheilen." Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause — Po prestanku:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spccialdcbatte. Wünscht Jemand von den Herren in der Specialdcbatte das Wort? (Nach einer Panse ■— Po prestanku:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. (Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird die Vorlage in 2. und 3. Lesung vom hohen Hause ohne Debatte genehmiget. — Pri glasovanju se predlog v 2. in 3. branju odobri brez debate.) Wir kommen nun zum dritten Gegenstände der Tages-vrdnung, zum Bericht des Ausschusses für Zwangsarbeits- haus-Angelegenhciten über den Antrag des Landesausschuffes wegen Wiederherstellung der weiblichen Abtheilung in der Zwangsarbcitsanstalt. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Savinscheg (liest von der Tribüne — bere iz odra): „Hoher Landtag! Der Ausschuß für Zwangsarbeitshaus-Angelegenhciten erstattet über den ihm zur Prüfung überwiesenen Antrag des Landesausschuffes wegen Wiederherstellung der weiblichen Abtheilung in der Zwangsarbeitsanstalt nachstehenden Bericht. Der Ausschuß mußte sich vor allem die Fragen stellen, ob gegen die Wiederherstellung der weiblichen Abtheilung irgend ein Bedenken abwalte? und wenn die Wiederherstellung erfolgen sollte, ob hinlänglicher Bclagsraum vorhanden sei? Beide Fragen finden ihre befriedigende Lösung darin, daß von Seite der Regierung gegen die Wiederherstellung der weiblichen Abtheilung in dem hinlänglich Raum bietenden Anstaltsgebäude umsoweniger ein Bedenken erhoben wurde, als eine solche Abtheilung bereits bestanden hat und nur deshalb nach Lankovitz entfernt wurde, weil dieses An-staltsgebäudc zu Strafhauszwecken in Anspruch genommen worden ist. Wenn eine weibliche Abtheilung errichtet wird, so entfielen auch die kostspieligen Schübe nach Lankovitz und die Anstalt selbst würde vollständiger dastehen. Nachdem die Aufsicht über die weibliche Abtheilung durch die verläßlichsten, ältesten und verheirateten Aufseher stattfinden könnte, so wäre auch in dieser Richtung ohne Vermehrung der Kosten zweckentsprechend vorgesorgt. Die Errichtung selbst würde nur dann von vortheilhaftcm Erfolge begleitet sein, wenn die Vcrpflegstaxe auf den gleichen Betrag, wie in Lankovitz, also auf 39 kr. festgesetzt werden würde; der Ausschuß glaubt daher diese Fixirung der Taxe auf 39 kr. umsomehr empfehlen zu sollen, nachdem die weiblichen Zwänglinge durch ihre Eignung für mannigfache Hausarbeiten re. ohne Zweifel der Anstalt von vielem Vortheil sein werden, wodurch sich der Unterschied in der Verpflegstaxe gegenüber jener der männlichen Zwänglinge rechtfertiget. Was den Kostenpunkt der Einrichtung anbelangt, so hat der Ausschuß nach Besichtigung des Anstaltsgebäudes die Ueberzeugung gewonnen, daß die Kosten kaum 100 fl. betragen würden. Die Zwaugsarbcitsanstalt befindet sich in einem ganz guten Bau,zustande und ist mit allen nothwendigen Einrichtungen auf das zweckmäßigste versehen; sie hat eine« Belagsraum von 235 Köpfen. Unter Beobachtung der strengen Separirung der weiblichen mm den männlichen Zwänglingen könnte die Wiederherstellung der weiblichen Zwünglingsabtheilung auf einen Stand von 80 bis 90 Köpfen ohne wesentliche Beeinträchtigung des Gesammtbelagsraumes der Anstalt, und zwar in der Art bewirkt werden, daß der nordöstliche Theil der Anstalt , mit Ausnahme der beiden Zimmer Nr. 43 und 44, welche durch die definitive Absperrung des bereits angebrachten Gangthores von der in Frage stehenden Weiberabtheilung ganz getrennt werden könnten, hiezu verwendet werden, und die bisherige Hauptbcwegung der männlichen Zwänglinge auf die Hauptstiege der Anstalt unter Absper- 3* rung derselben durch Uebertragung und theilweise Umändc-rung zweier Eisengitterthöre verlegt werden würde. Den weiblichen Awänglingen könnte auch ein eigener Spazierhof eingeräumt werden, da die beiden Spazicrhöfc durch eine Zwischenmauer getrennt sind und der Eingang in denselben unmittelbar aus der weiblichen Abtheilung führen würde. Auch in der Hauscapclle wäre auf den Seitenchöreu, welche vergittert sind, genügend Platz. Es ließe sich also der dcr-maligc Belagsraum der Anstalt mit 235 Köpfen aus je 90 weibliche und 145 männliche oder umgekehrt zweckmäßig und ohne wesentliche Kosten vertheilen. Seinerzeit bei Ucber-wcisnng der weiblichen Zwünglinge wäre insbesondere die Zuweisung aus jenen Ländern anzustreben, bereit männliche Individuen zur Aufnahme in diese Anstalt bestimmt sind, und vorzugsweise für die gegenwärtig in Lankovitz unterbrachten Krainerinnen, wodurch der Anstalt auch das ersetzt wird, was ihr in Folge der Errichtung der Zwaugsarbcits-anstaltcn in Niederöstcrreich und Steiermark entzogen wird. Die Verpflegstaxe für männliche Zwäugliugc ist mit 47 kr. per Kopf und Tag festgesetzt; diese Taxe jedoch kann mit Rücksicht auf die Gebarungserfolge ohne Nachtheil für die Anstalt auf 42 kr. gemindert werden. Der Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Verpflegstaxe für die männlichen Zwünglinge in der hierländigen Zwangsarbeitsanstalt wird per Kopf und Tag auf 42 kr. ermäßiget. 2. Für den Fall einer Minderung des durchschnittlichen Standes der männlichen Zwünglinge aus 145 Köpfe und darunter ist die weibliche Abtheilung der Zwaugs-arbeitsanstalt sogleich zu errichten. 3. Die Verpflegstaxe an dieser weiblichen Abtheilung werde auf 39 kr. per Kopf und Tag festgesetzt. 4. Der Laudesausschuß werde beauftragt, das Nothwendige einzuleiten, damit sohin sowohl die heimischen, in Lankovitz detenirten weiblichen Zwünglinge, als auch solche anderer Kronländer anher überstellt werden. Peter Koster m. p., Obmann. Dr. Savinscheg m. p., Berichterstatter." Ich erlaube mir zu diesem Berichte eine kurze Bemerkung beizufügen. Der Ausschuß war in Bezug auf die Passirung der Verpflegstaxe für weibliche Zwünglinge einer andern Ansicht, als der Landesausschuß. Der Antrag des Landesausschusses ging nämlich dahin, die Verpflegstaxe auf 40 kr. pr. Kops und Tag festzusetzen; der Ausschuß jedoch war der Ansicht, daß man die Verpflegstaxe mit der in Lankowitz gleichstellen ; sollte, nämlich auf 39 kr. pr. Kopf und Tag. Was nun den Kostenpunkt der Errichtung der Anstalt anbelangt, so bemerke ich nur, daß die Auslagen für die Fournituren keine bedeutenden wären, eigentlich gar keine, denn dieselben sind im gleichen Maße für die männlichen Zwünglinge nothwendig, daher entfällt auch dieses Bedenken. Landeshauptmann: Ehe ich die Verhandlung einleite, muß ich bemerken, daß ich das Haus ausgezählt habe und finde, daß wir nicht beschlußfähig sind; ich muß daher die Herren, die int Vorsaale verweilen, einladen lassen, wieder hereinzukommen. (Einige Abgeordnete treten wicocr in den Saal — Nekoliko poslancev stopi zopet v dvorano.) Wir sind nun wieder beschlußfähig und können die Verhandlung fortsetzen. Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause ■— Po prestanku:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spccialdebattc. Wünscht Jemand von den Herren in der Spccialde-batte das Wort? (Nach einer Panse — Po prestanku:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. (Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird die Vorlage in zweiter und dritter Lesung vom hohen Hause ohne Debatte genehmiget — Pri glasovanju obvelja predlog v drugem in tretjem branju brez debate.) Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich: Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1868 und 1869. Ehe wir in die Verhandlung dieses Gegenstandes eingehen, habe ich noch folgende Einladungen zu machen: Der VcrfassungSausschuß versammelt sich Mittwoch 9 Uhr früh zu einer Sitzung. Peticijski odsek ima 22. v torek ob 10. uri sejo. Gospodarski odsek ima 22. v torek ob 11. uri sejo; aber die betreffenden Herren Obmänner bitten, gefälligst ja gewiß zu erscheinen. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter, seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Abg. Stromer (liest von der Tribüne — bere iz odra) : „Hohe r Landtag! Auf Grund der bei den Voranschlägen des Domestical-, Kranken-, Gebär-, Irren- und Zwangsarbcits - Fvndcs gelieferten speciellen Nachweisungen hat der Finanzausschuß auch den Voranschlag über das Gesammtcrforderniß und die Bedeckung des krainischen Landesfondes und aller Sub-fonde für die Jahre 1868 und 1869 in der beifolgenden rubrikenweiseu Darstellung entworfen und beeilt sich nunmehr die letztere mit den daraus gefolgerten Schlußanträgen dem hohen Landtage zur Genehmigung vorzulegen. — Die allfällig erforderliche Aufklärung oder Motivirung der einzelnen Ansätze wird der Finanzausschuß durch seinen Berichterstatter mündlich darlegen." Poslanec dr. Costa: Prosim besede. Jaz mislim, ker je sporočilo natisnjeno v rokah vseh gospodov poslancev, da bi deželni zbor sklenil, da naj bi izostalo branje vsega poročila; ampak vsak, ki ima pri eni ali drugi točki kaj opomniti, naj to reče in gospod poročevalec bode po tem naprej bral od besede „wird nun diese Bedeckung it. s. iv.," tako da bode vse drugo izostalo in se le v stenogra-fičnem zapisniku natisnilo. Landeshauptmann: Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so bitte ich sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — Nijeden ne vstane.) Berichterstatter Abg. Kramer (fortfahrend — nadaljevaje): VI. Landessond. A. Erfordcrniß. 1. Rubrik. Verwaltimgs-Auslagen: a) Besoldungen und Functionsgebühren: pro 1868 1869 fl- fl. Functionsgebühr des Herrn Landes- hauptinanncs 2000'— 2000 — Functionsgebühr der vier Landes- ausschüsse ä 1000 fl. ... 4000'— 4000 — Besoldung des Secretärs . . . 1200— 1200'— fr „ ersten Kanzelisten. 700 — 700'— ff „ zweiten Kanzelisten. 600'— 600 — „ „ Landesbuchhalters. 1200'— 1200— ff „ ersten Officials . 900'— 900'— ff „ zweiten Officials. 800'— 800'— ff „ ersten Jngrossisten. 600 — 600'— „ „ zweiten Jngrossisten 550'— 550'— „ „ Cassicrs . . . 1000'— 1000'— „ Controlors . . . 800'— 800 — n „ ersten Dieners. . 350'— 350'— „ „ zweiten Dieners . 300'— 300'— » „ dritten Dieners . 250'— 250'— zusammen 15250— 15250'— b) Diuruen: 1 Diurnist für die landschaftliche Hilfskanzlci ä 1 fl. pr. Tag . 366'—. 365'— 1 Diurnist für die Hilfskanzlei provisorisch ä 1 sl.pr. Tag. . 366'—. 365'— 1 Diurnist für die Landcsbuch-haltung a l fl. pr. Tag . . 366'—. 365'— 1 Diurnist für die Landesbuchhaltung provisorisch ä 1 fl. pr. Tag . . 366'—. 365'— 1 Diurnist für die Landescasse provisorisch ä 80 kr. pr. Tag. 292-80. 292-— Als Diurnum-Pauschalc für zeitweilige Aushilfe im Schrcib- geschäfte . . 200'—. 200'— Zusammen 195680. 1952'— 1956'80 1952 — c) Dienstes - Emolumente: Anschaffung der Livree für 2 Amts-diencr a 32 fl.................... 64'— 64'— Fürtrag . 17270-80 17266'— fl. Ucbertrag . 1727080 4) Amts- und Kanzlei-Erfordernisse: Für das Schreib-, Bcleuchtungs-und Bchcizungsmateriale, dann für Schreibrcguisitcn . 360'— Druckkosten für die Landesgesetz- und Verordnungsblätter . . . 620'— Für die sloveni scheu Ueber -setzungen dieser Landes-regicrungsblättcr monatlich 20 fl. . . . 240'— Zusammen . . . 1220'— e) Remunerationen nnd Aushilfen: Für die Beamten des Hilfsaintes, der Buchhaltung und der Landescasse, und zwar an Remunerationen ................150'— an Aushilfen . . . 150'— Für den Bauingenieur die veränderliche Remuneration pr........ 400'— Zusammen . . . 700'— f) Landtags - Auslagen: Diäten und Reisekosten der Land-tagsabgcordueten . . 6000'— Stenographen und Hilfsarbeiter .... 1440'— Druckkasten .... 1160'— Beleuchtung und Beheizung ...................... 30'— Aushilfsdiener ... 50— Requisiten und sonstige Auslagen .... 100'— Zusammen . . . 8780'— g) Reisekosten und Diäten: Für die Mitglieder des Landesausschusses und für die landschaftlichen Beamten............ 200'— Die gesammten Vcrwaltungsaus-lagen beziffern sich sohin mit . 28170'80 eigentlich nach Abschlag der Beiträge aus dem Domesticalfonde pro 1868 mit . . 5.462 50 pro 1869 mit . . 10.262-50 und aus dem Grund-entlastnngsfonde pro 1868 mit . . . 6.877-- pro 1869 mit . . 6.877'— zusammen pr............... 1233050 nur mehr mit dem Reste von . 15331'30 2. Rubrik. Krankruvrrpflegs-kosten: pro 1868 1869 fl- fl. a) dem Civilfpital in Laibach für Kranke überhaupt . . . 26.400 — 26.400 -Fürtrag . 26.400 — 26.400' — fl. 17266'— 1220'— 700— 8780— 200'— 28166-— 1713950 11027-50 fl. fl- Uebertrag . 26.400'— 26.400'— b) dem Mililärspi-tal für unassen- tirte Recrittcn. 200 — 200 — c) den Krankenanstalten in anderen Kronlän-dern für daselbst bebandelte krai- nislbe Kranke . 18.300'— 28.300 — d) den auswärtigen Gebäranstalten . . . 2.000'— 2.000'— zusammen.................... 46900'— 56900'— 3. Rubrik. Impfungsauslagcn: fl. fl. 7. Rubrik, üeiträgc: a) Der krainischen Ackerbauschule .... 1050'— b) der Hufbeschlag-Lchr- anstalt .... 630'— c) für Civilschülcr an der Thierarzneischule in Wien .... 200-— d) für die Unterbringung der Obcrreal-schule im Mahr-schen Hause und für Beischaffung dcrLehr- mittel ..... 1700'— zusammen . . . 3580'— 3580'— a) Remunerationen, Aushilfen und Prämien .... 157'— b) Diäten und Reisekosten der Jmpfärzte 2500'— c) Zehrungskosten für die Mütter der Bor-impflinge .... 800'— zusammen . . . 3457'— 3457'— 4. Rubrik. Sanitätsanslagen: a) das Medicamentcn - Drittel bei Epidemien . . . 150'— b) Fuhrkosten des Sanitäts-Personals bei Epidemien . . . 4150'— zusammen . . . 4300'— 4300'— 5. Rubrik. Verpstegskosten der weiblichen Zwäuglinge: Für deren Verpflegung in Lankovitz 2850'— 2850'— 6. Rubrik. Humanitätsanstalten: Für die Verpflegung Irrsinniger : a) der Irrenanstalt in Wien . . , . .801'— b) der Irrenanstalt in Graz................219'— c) der Irrenanstalt in Triest.............. 657-— d) der Irrenanstalt in Ybbs................115*— e) der Irrenanstalt in Agram...............140'— f) dem Nothspitale in Gottschee .... 179'— g) der Laibacher Armenversorgungsanstalt für eine Blödsinnige . . 73'— zusammen . . . 2184— 2184'— 8. Rubrik. Schubauslagen: a) Für die Schnbbcförderung mittelst der Eisenbahn. 2160'— b) für die Schubbcför- derung mit der Vorspann ............. 3840'— c) für Verpflegung und Begleitung d. Schüblinge ............. 7500'— zusammen . . . 13500'— 13500 — 9. Rubrik, Gendarmerie-Requartirung: Hiefür der Pauschalbetrag für . 6400'— 6400 — 10. Rubrik. Vorspannsaus- lagen : a) Für den Civildienst 1000'— b) für den Militärdienst .... 11.000'— zusammen .... 12000— 12000'- 11. Rubrik. Reue Rauten: Hiefür werden pro 1869 veranschlagt .............. —'— 5000'— 12. Rubrik. Landes - IVaffer-nnd Straßenbauten: 1868 1869 a) Die 9. und 10. Rate für die Entsumpfung des Laibacher Moorgrundes . 7.981'— 7.981'— b) für Straßen- subventionen . 5.000' — 10.000'— zusammen.................... 12981— 17981 13. Rubrik. Prämien für die Erlegung der Ranbthiere: Sind derzeit keine bewilligt . . 14. Rubrik. Verschiedene Ausgaben : Zur Unterstützung der Abbrändler rc.......................... 300— 1000'— Gesammterforderniß des Landes-fondes im engeren Sinne . . 124283-30 140179-50 Hiezu kommen noch die Erfor-^ dcrnisse der Subfonde, u.z.: fl. ft- 15. des Domesticalfondes mit 16. dcsGebärhauSfondes mit 17. des Findelhausfondes mit 18. des Jrrenhausfondes mit 19. der ZwangSarbcitsanstalt mit 26724-44 V2 9155-83 Vs 30958-44 5893-13 38601-96 Vs 35553-93 Vs 9155-83 Vs 35958-44 5893-13 39501-96 Vs Summe des Gesammterfor-dernisses 235617-11 Vs 266242-80 Vs ß. Bedeckung. 1. Rubrik. Ärtiv-Änterrssen: 1868 pro 1869 Die 5pcrc. Zinsen von dem Darleihen an Max Ste-pischuigg pr. 4000 fl. mit ft. 200"— ft. 200-— 2. Rubrik. Ärankenver-pstegskasten - Ersähe: Von den zahlungsfähigen Kranken aus Krain . . 1000 — 1000-— 3. Rubrik. Beiträge: Des h. Aerars zur Deckung des Abganges beim Do-mesticalfond .... 12503-84 18530-70 Vs 4. Rubrik. Sonstige Einnahmen : a. Die vom Kronlande Steiermark zu leistendcii Ersätze an Eisenbahn - Schubkasten mit 1200 fl. b. sonstige Zuflüsse oder Ersätze . . 200 fl. Zusammen . . . 1400-— 1400-— Gesainmtbcdcckung des Lan-desfondes im engeren Sinne 15103-84 21130-70 Vs Hiezu kommt nock) die Bedeckung der Subfonde u.z.: 5. des Domesticalfondes mit 6. des GebärhauSfondcö mit 7. des Findelhausfondes mit 8. des Jrrenhausfondes mit 9. des ZwangsarbcitShauses mit 14220-60 Vs 211-39 Vs 1030-62 Vs 674-16 Vs 40709-— 17023-23 211-39 Vs 1030-62 Vs 674-16 Vs 40709'— Summe der Gcsammtbcdccknng 71949-63 Wird nun diese Bedeckung von der vbausgewiescncn Summe des Gcsammterfor-dernisses mit 235617 11V2 80779-12 266242-80 Vs t" Abzug gebracht, so resultirt em noch zu bedeckender Abgang von 163667-48 Vs 185463-68 Vs ft. ft. Ucbertrag . 163667-48 V, 186463:68 V, Zur Deckung dieses Abganges muß der bisherige 14perc. Zuschlag auf die sämmtlichen direc-ten Steuern, welche ohne Kriegszuschlag in runder Summe mit 1,047.000 fl. sich beziffern, für Las I. 1868 mit 146580 fl. beibehalten und für das I. 1869 auf 16 pCt. mit . 167520 fl. erhöht und nebstbei der bisherige 10-perc. Zuschlag auf die Verzehrungssteuer vom Weine, Wein-u. Obstmoste II. v. Fleische im beiläufigen Ertrage von . . . 33500 fl. 33500 fl. in den beiden Jahren 1868 und 1869 fort eingehobcn werden. Nachdem sich dasGesammt- erträgniß dieser Zuschläge auf 180080'—• 201020' — beziffert, so bliebe ein beiläufiger Ueberschuß mit . . 16412-51 Vs 15556'31Vs anzuhoffen, welcher jedoch in der Einbuße der Umlagen von den jährlichen Steuerabschrcibungcn größtentheils eingehen dürfte. Der Finanzausschuß stellt demnach folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: a. Der Voranschlag des krainischen Landesfondcs und seiner Subfonde für das Jahr 1868 wird nach der obigen rubrikenweisen Darstellung in dem Erfordernisse mit........................... 235617 fl. 11V2 kr. und in der Bedeckung mit . 71949 fl. 63 kr. festgestellt; b. zur Deckung des Abganges mit 163667 fl. 801/3 kr. wird für das Jahr 1868 eine Umlage von 14 pCt. auf sämmtliche directc Steuern ohne Kriegsschlag, dann von 10 pCt. auf die Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmostc und vom Fleische bewilliget; c. weiters wird der Voranschlag des gedachten Fondes und seiner Snbfonde für das Jahr 1869 nach obiger Auseinandersetzung in dem Erfordernisse mit....... 266242 fl. 801/2 kr. und in der Bedeckung mit . . 80779 fl. 12 kr. festgestellt; d. zur Deckung des Abganges mit 185463 fl. 68 V2 kr. wird für das Jahr 1869 eine 16pcrc. Umlage auf sämmtliche directc Steuern ohne Kriegszuschlag, dann eine Umlage von 10 pCt. auf die Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmost und vom Fleische bewilliget; e. der Landesausschnß wird beauftragt, die allerhöchste Genehmigung der hier ad b und d bewilligten Umlagen zu erwirken. Laibach, am 15. September 1868. Dr. Bleiweis m. p., Obmann. Stromer m. p., Berichterstatter. Landeshauptmann: Um die geschäftliche Behandlung dieses Gegenstandes zu vereinfachen, werde ich nur bezüglich der Hauptsummcn des Erfordernisses und der Bedeckung Umfrage halten und dann, wenn keine Einwendung erhoben wird, abstimmen lassen. (Bei der hieraus erfolgten Abstimmung werden sämmtliche Posten des Erfordernisses und der Bedeckung ohne Debatte in 2. und dritter Lesung genehmiget — Pri glasovanju se sprejmejo vse točke proračuna brez debate v 2. in 3. branju.) Wir kommen nun zum fünften Gegenstände der Tagesordnung, nämlich: Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des krainischcn GrundcntlastnngSfondcs pro 1868 und 1*69. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Costa (liest von der Tribüne — bere iz odra): „Hohe r Landtag! Der mit der Prüfung und Antragstellung bezüglich der Voranschläge des Grundentlastungsfondes für die Jahre 1368 und 1869 beauftragte Finanzausschuß beantragt die einzelnen Rubriken des Erfordernisses und der Bedeckung, wie solche unten angesetzt erscheinen, fest zu stellen und behält sich vor, die einzelnen Positionen durch seine Berichterstatter nöthigenfalls mündlich motiviren zu lassen, indem sich hier auf folgende 2 Bemerkungen beschränkt wird. 1. Die Rubrik „Reiseauslagen der k. k. Localcommissionen" wurde dem Voranschläge des Jahres 1867 gleichgestellt und zwar in Würdigung des voin hohen Landtage diesem Ausschüsse zugewiesenen Berichtes des Landesausschusses ddo. 27. April 1868 Z. 1521 und einer von diesem letzter« unmittelbar dem Finanzausschüsse zugewiesenen Note der f. k. Grund lasten - Ablösungs - Landes - Commission ddo. 25. August 1868 Z. 2235 in welchen beiden dieser Zifferansatz seine volle Begründung findet. 2. Die Herabminderung der Einnahmen aus den directen Steuern im Jahre 1869 findet ihren Grund darin, weil in diesem Jahre von der Gesammtumlage per 40 Percent nur 24 Percent dem Grundentlastungsfonde zugewendet werden können, 16 Percent aber zur Deckung des Abganges des Landesfondcs erforderlich sind. Poslanec Svetec: Prosim, stavim predlog, da bi se tudi pri tem zakladu tako ravnalo, kakor pri deželnem. Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung geschieht, so ist dieser Antrag genehmiget. Berichterstatter Abgeordneter Dr. Costa (fortfahrend — nadaljevaje): Erforderniß. 1. Regieauslagcn: A, der Gnindlnstcii-Ablösimgs-Paiides-Commission 1868 1869 fl. fl. a. Gehalte, Löhnungen, Functionszulagen: für den Referenten. . . 3025 3025 fl fl. Ucbcrtrag . 3025 3025 für den Statthaterei - Sec- retär 1260 1260 für die Beisitzer. . . . 60 50 „ den Amtsdiener . . 315 300 Zusammen . 4660 4635 b. Dinrncn: 2 Diurnisten I ä 1 fl. 5 kr. 7681 1 /Ißfi 2 Diurnisten I 1 TcOU alfi.. . 732' 1 Diurnist ä 80 kr. . . 293 292 Zusammen . 1793 1752 c. Remunerationen u. Aus- Hilfen 100 100 d. Kanzlei - und Amtser- fordcrnissc: Pauschale für 5 Diurnisten ä 3 fl. 60 kr 18 18 Kleinere Kanzleiauslagen . 50 50 Tischbeleuchtung, Reinigung der Localitäten rc. . . 50 50 Schreibpapier .... 60 90 Drucksorten 370 300 Lithographische Arbeiten . 400 500 Buchbinderarbeiten. . . 10 10 Beheizung 200 150 Einrichtungsstücke und Re- quisiten 100 100 Zusammen . 1258 1268 e. Reiseauslagen: Reisekosten und Diäten des Referenten 240 220 Reisekosten und Diäten für den Vertreter der Bcrcch- tigten 50 50 Zusammen . 290 270 f. Verschiedene Auslagen . 9 5 Gesammtsumme d. Rubrik^ 8110 8030 11. focnl-Commtffimmt: a. Gehalte, Löhnungen, Func- tionszulagen: für 4 Bezirks-Eommissäre ä 900 fl 3600 3600 für 1 Bezirks-Eommissär ä 840 „ 1 „ 300 ff 1 ff 400 n 1 II 300 „ Gottschcc .... 500 Zusammen . 2340 2340 Zusammen . 5940 5940 b. Diurnen und Dienerlöh- nung: 1 Diurnist mit 1 fl. 20 kr. 439 438 4 „ „ 1 fl. . . 1464 1460 Diurnumpauschale für die Bezirkshauptmannschaften 600 600 Zusammen . 2503 2498 fl. fl- Uebertrag . Amtsdiencrslöhnung . . 2503 60 2498 60 Zusammen . 2563 2558 c. Remunerationen u. Aushilfen 400 400 d. Kauzlei- und Amtserfordernisse 460 500 e. Rciscauslageu: Meilcngclder der Localcommissions - Beamten und Diurnisten .... 4500 4500 detto der Sachverständigen 8500 8500 Zusammen . 13000 13000 f. Miethzinse .... 140 140 g. Verschiedene Auslagen . 7 2 Gesammtsumme d. Rubrik B 22510 22540 Summe der Regicauslagcn 30620 30570 2. Capitalsrückzahlungen: a.Durch Verlosung derObli-qationcn 157500 168000 b. Eapitalsausgleichung 100 100 3. Jnteressenzahlung an die Berechtigten . . 434487 426350 4. Verschiedene Ausgaben: a. Besoldungsbeitrag an den Landesfond: Für die Administrationsgeschäfte für die Cassagcschäfte . . fürdieBuchhaltungsgcschäfte Zusammen . 2916 1067 2894 6877 6877 b. Remunerationen für die Stcuerbcamten . . . 200 200 Summe des Erfordernisses 629784 632097 Bedeckung. 1. Einnahmen von den L. Capitalszahlungen . . 186000 186000 b. Zinsenzahlungen . . . 55800 46500 c. Annunitätenzahlungen . 2947 2282 d. Verzugszinsen . . . 6000 7000 Zusammen . 250747 241782 2. Einnahmen vom Lande mittelst Steucrzuschläge: a. von direkten Steuern . 253252 232480 b. „ indirekten „ . 31685 31685 Zusammen . 284937 264165 3. Einnahmen v. Staate: a. Planmäßige Annunitätenzahlungen für Verände- rungsgcbührcn . . . 64137 64137 b. an unverzinslichen Staatsvorschüssen .... 24963 56713 Zusammen . 89100 120850 XIV. Sitzung. fl. fl- Uebertrag . 89100 120850 4. Verschiedene Einnahmen , d. i. an Rech-nungs- und anderen Ersätzen .... 4000 > 5300 Summe der Bedeckung . 628784 632097 wornach sich pro 1868 gegenüber dem obigen Erfordernisse pr.......................................629784 ein Abgang pr............. 1000 herausstellt, welcher jedoch in den Ersparnissen der einzelnen Rubriken des Erfordernisses seine Bedeckung finden dürfte, während sich pro 1869 die Bedeckung und das Erforderniß vollständig bilancirt. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des krainischcn Grundentlastungs-fondes werde nach der vorstehenden rubrikcnwcisen Ausein- andersetzung für das Jahr 1868 im Erfordernisse mit............................... 629784 fl. und in der Bedeckung mit...................... 628784 „ für das Jahr 1869 aber im Erfordernisse und in der Bedeckung mit je .... 632097 „ festgestellt. 2. Zur Bedeckung des Landesbeitragcs sei für das Jahr 1868 eine 26 perc., für das Jahr 1869 aber eine 24 perc. Umlage zu den direkten Steuern mit Ausschluß des Kricgszuschlages, dann für beide Jahre eine je 10 perc. Umlage zur Verzehrungssteuer vom Wein, Wein- und Obstmost, dann vom Fleische cinzuheben. Laibach, am 16. September 1868. Dr. Bleiweis m. p., Obmann. Dr. E. H. Costa m. p., Referent. Landeshauptmann: Ich werde denselben Abstimmungsmodus einhalten, wie früher. (Bei der hierauf erfolgten Abstimmung werden sämmtliche Posten des Erfordernisses und der Bedeckung in 2ter und 3. Lesung ohne Debatte angenommen. — Pri glasovanju obveljajo vse točke proračuna v 2. in 3. branju brez debate.) Wir kommen nun zum 6. Gegenstände der Tagesordnung, nämlich: „Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Waisenfondcs pro 1866 und 1867 und den Voranschlag dieses Fondes pro 1868 und 1869." Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Kos (besteigt die Tribüne — stopi na oder.) Poslanec Svetec: Stavim predlog, da bi se tudi tukaj tako ravnalo. Deželni glavar: Je tako kratko, da ni muje vredno. Ich bitte zn lesen. Berichterstatter Kos sliest von der Tribüne — bere iz odra): „Hoher Landtag! Der Finanzausschnß hat die Rechnungsabschlüsse des Waisenfondes für die Jahre 1866 und 1867 und die von der Landesbuchhaltung pro 1868 und 1869 entworfenen diesfälligcn Voranschläge geprüft und erstattet hierüber nachstehenden Bericht: Die Ansätze der Landesbuchhaltung rücksichtlich dieses Fondes sind durchgehends richtig befunden worden. a) Im Jahre 1866 zeigt sich eine Einnahmssumme von .... 21.589 fl. 20 kr. und eine Ausgabensumme von . . 19.923 „ 86 „ somit ein Cassarcst von ... 1.665 fl. 34 kr. welcher in die nächste Rechnung ordnungsmäßig übertragen worden ist. Das ganze Activ-Vcrmögen betrug mit Schluß 1866 .... 143.644 fl. 74 kr. b) Im Jahre 1867 betrug die Ein- nahmensumme .:.... 13.182 „ 85| „ und die Summe der Ausgaben . 12.891 „ 98^ „ mit einem Cassareste von . . . 290 fl. 87 kr. welcher in die Rechnung pro 1868 vorschriftsmäßig zu übertragen sein wird. Das Activ-Vcrmögen betrug mit Schluß 1867 .................. 182.544 fl. 93'kr. in Obligationen-Rennwerthe oder nach dem Course vom 12. Februar 1868 berechnet..................... 113.224 „ 3 „ wovon auf das gestiftete Vermögen der Betrag von................ 53.300 „ — „ und auf das freie unbelastete Vermögen der Betrag von . . . 59.924 „ 3 „ entfällt, welch letzgedachtes Vermögen bis Ende Juni 1868 bereits auf den Betrag von ... . 63.699 fl. 42 kr. angewachsen ist. Die Präliminarsüberschreitungen in den beiden Rechnungen pro 1866 und 1867 bestehen nicht in der Wirklichkeit und sind nur scheinbar, da sie lediglich auf der Beaus-gabung der Fonds-Ueberschüsse zum Obligationen-Ankaufe behufs Vermehrung des Stammvermögens beruhen, daher diesbezüglich nichts weiter zu bemerken ist. Der Landesausschuß wird über die künftige Verwendung des Waisenfondes ohnehin eine abgesonderte Vorlage einbringen. Der Voranschlag pro 1868 und 1869 wurde von dem Finanzausschüsse in nachstehenden Positionen angenommen und zwar: pro 1868. Erforderniß: 1. Für Stiftungen und Stipendien . . 5525 fl. 59 kr. 2. „ Steuern und Gaben .... 1705 „ — „ 3. „ verschiedene Auslagen .... 500 „ — „ Summe des Erfordernisses " 7730 fl. 59 kr. Bedeckung. 1. Activinteresscn...................... 9086 fl. 71 z kr. 2. Beiträge.............................1417 „ 50 „ 3. verschiedene Einnahmen .... 1587 „71 „ Summe der Bedeckung . 12091 „ 92z ~ entgegengehalten dem Erfordernisse per 7730 „ 59 „ resultirt ein Ueberschnß per . . . 4361 fl. 33; kr. pro 1869. Erforderniß. 1. für Stiftungen und Stipendien . . 5525 fl. 59 kr. 2. „ Steuern und Abgaben . . . . 1735 „ — „ 3. „ verschiedene Ausgaben . . . 500 „ — „ Summe des Erfordernisses . 7760 fl. 59 ksi Bcde ck un g. 1. Activinteresscn................... 9386 fl. 711 kr 2. Beiträge..........................1417 „ 50 „ 3. verschiedene Einnahmen . . . . 1587 „ 71 „ Summe der Bedeckung . 12391 „ 921 „ Im Entgegenhalte zum Erfordernisse per 7760 „ 59 „ zeigt sich ein Ueberschnß von . . . 4631 fl. 331 kr. Diesemnach stellt der Finanzausschuß folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: „1. Die Rechnungsabschlüsse des Waisenfondes pro 1866 und 1867 werden in den von der Landesbuchhaltung angesetzten Posten und mit den obaufgeführten summarischen Ergebnissen genehmiget. 2. Der Voranschlag pro 1868 und 1869 wird nach der obigen rubrikweisen Darstellung angenommen. Laibach, am 15. September 1868. Dr. Bleiweis m. p., Obmann. Anton Kos m. p„ Berichterstatter. Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung geschieht, so werde ich auch hier den früheren Abstimmungsmodus befolgen und ich werde nur über die Hauptsummen abstimmen lassen. (Bei der hierauf erfolgten Abstimmung werden die Posten des Erfordernisses und der Bedeckung ohne Debatte in 2. und 3. Lesung genehmiget — Pri glasovanju obveljajo vse točke proračuna brez debate v 2. in 3. branju.) Wir kommen nun zum siebenten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich: Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des Peter Paul Glavar'schen Armen- und Krankcn-stiftungsfondes pro 1866 und 1867, dann über die Präliminarien dieses Fondes pro 1868 und 1869. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Bericht vorzutragen. Berichterstatter Anton Kos (liest von der Tribüne —• bere iz odra): „Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat die ihm zur Borcensur übergebenen Rechnungen des P. P. Glavar'schen Armen- und Krankenstiftungsfondes zu Commenda St. Peter für die Jahre 1866 und 1867 geprüft und sämmtliche Ansätze richtig befunden. a. Die Rechnung pro 1866, d. i. für die 14monatliche Periode vom 1. November 1865 bis Ende December 1866 zeigt an Einnahmen die Summe von...................... 13779 fl. 42 kr. an Ausgaben............12197 fl. 57% kr. mit einem schließlichen Cassarestc von........................... 1581 fl. 84 kr. welcher in die gleichartige Rechnung von 1867 ordnungsmäßig übertragen worden ist; 1). die Rechnung pro 1867 zeigt die Einnahmssumme von.............................10574 fl. 791/2kr. die Ausgabcnsumme von . . . 9748 fl. 28 kr. sohin den schließlichen Cassarest pr. 826 fl. 42%fr. welcher in die Rechnung pro 1868 einzustellen sein wird. Zu den einzelnen Ausgabsposten ist zu bemerken, daß bei zweien eine Ucberschrcitung des Präliminars stattgefunden hat, bezüglich welcher eine Rechtfertigung, beziehungsweise nachträgliche Ausgabsgenehmigung seitens des hohen Landtages nothwendig ist, und zwar wurde 1. die Ausgabsrubrik 15 „Bauauslagen" im Jahre 1866 um 280 fl. aus dem Grunde überschritten, weil in diesem Jahre die Herstellung eines Ziehbrunnens für das Armenspital in Commenda St. Peter durchgeführt wurde. Diese Herstellung war nothwendig, weil in der dortigen Gegend ein großer Mangel am trinkbaren Wasser herrschte und der einzige Brunnen im Orte, nämlich der herrschaftliche, für den Bedarf nicht ausreichte, zudem für die Nachbarn und also auch für die Spitalspfründner meistens abgesperrt blieb. 2. Die andere Prälimiuaröüberschreitung findet sich bei der Post Nr. 16 de anno 1866 „verschiedene Auslagen", auf welcher Rubrik dem Glavar'schen Fonde der Betrag von 1400 fl. zur Unterstützung der Nothlcidenden in Unterkrain entnommen worden ist. Obwohl diese Ausgabe dem Stiftbriefe nicht vollends entspricht, da der Stifter P. P. Glavar zunächst nur die Armen und Kranken der Pfarre Commenda St. Peter und jene aus der Zahl der ehemaligen Unterthanen der Herrschaft Laudpreis bedacht wissen wollte, so wäre doch diese schon vor der Ucbergabe des Glavar'schen Fondes in die Verwaltung der Landes-vertretung von Seite der k. k. Landesregierung verfügte Ausgabe nicht zu beanständen, weil mit Rücksicht auf die damalige schreckliche Huugersnoth in Unterkrain augenblickliche Aushilfe dringend nothwendig war, die Inanspruchnahme eines so reichen und in zweiter Linie von dem Stifter selbst auch zur Linderung des allgemeinen Elends gewidmeten Fondes immerhin gerechtfertiget erscheint. Diescmnach wären die erwähnten zwei Präliminars-Uebcrschrcitungen nachträglich zu passiren. Die Bilanz vom Jahre 1866 zeigt einen Bcrmögens- stand von.......................... 119848 fl. 60% kr. und die Bilanz des Jahres 1867 einen Vcrmögensstand von .... 125409 fl. 25% kr. , Dieser steigende Vermögcnszuwachs gründet sich auf die fortwährende Capitalisirung der Fondsübcrschüsse, welche hauptsächlich dadurch entstanden, daß die Erträgnisse des Stammcapitals nur in einem beschränkten Maße zu Stift-tungszwecken verwendet wurden. Da der Landesausschuß bereits selbst in einer separaten Vorlage die Abstellung eines solchen Vcrwaltungsmodus und eine dem Stiftbriese mehr entsprechende Verwendung der Fondserträgnisse in Antrag gebracht hat, so erübriget diesbezüglich nichts weiteres zu bemerken. Der Voranschlag des P. P. Glavar'schen Armen- und Krankenstiftungsfondes wurde vom Finanzausschüsse in folgenden Positionen angenommen und zwar: pro 1868. Erforderniß: 1. Für Stiftungen und Stipendien . . 358 fl. 68 kr. 2. Beiträge für das Spital in Commenda St. Peter............................... 1386 .. 25 „ 3. Steuern und Gaben........................ 805 „ 20 „ 4. Bauauslagen............................... 50 „ — „ 5. verschiedene Auslagen .... 100 „ — „ Summe des Erfordernisses . 2700 fl. 13 kr. Bedeckung: 1. Kaufschilling...........................3913 fl. 80 kr. 2. Activiuteressen......................... 5021 „ 691 „ 3. Ertrag der Realitäten...................1317 „ 52 „ 4. verschiedene Einnahmen.................. 5924 „ 54 „ Summe der Bedeckung . 16177fl. 55; kr. wenn von dieser Bedeckung das Erforderniß abgezogen wird, per . . . 2700 „ 13 „ so erübrigt ein Ueberschuß per . . 13477 ff. 42;fr. pro 1869. Ins Präliminare pro 1869 wären mit Rücksicht auf die vom Finanzausschüsse in Betreff der Erweiterung des P. P. Glavar'schen Spitals zu Commenda St. Peter und der Vermehrung der Pfründen der Landpreiser vorgebrachten Anträge und von dem hohen Landtage hierüber gefaßten Beschlüsse folgende Ziffern einzustellen: A. Erfordernis): 1. Stiftungen und Stipendien für 20 Landpreiser ä 14 kr. pr. Kopf und Tag, sonach fl. für 365 Tage......................... 1022-— 2. Beiträge für das Spital zu Commenda St. Peter............................ 1673 75 welche Ziffer sich ergibt, wenn man zu dem pro 1868 präliminirten Spi-talsaufwande pr. . . . 1386.25 noch die Remuncrations-erhöhung für den Bene-ficiatcn als Spitalsvcr- walter pr................ 92'50 und das erhöhte Honorar für den Spitalsarzt pr. . 195'— hinzurechnet. Der erhöhte Aufwand für die Verpflegung der mehreren Pfründner im Jahre 1869 kommt jedoch im Jahre 1869 nicht in Vollzug, weil in diesem Jahre erst der Erweiterungsbau durchzuführen und der neue Tract in diesem Jahre noch nicht bewohnbar sein wird. Fürtrag . 2695-75 fl- Ucbcrtrag . 2695'75 3. Steuern und Abgaben........... 805-20 4. Bauauslagcn.................. 9381‘40 5. Verschiedene Auslagen.......... 100'— Summe des Erfordernisses . . . 12982'35 Die Summe der Bauauslagen pr. 9381 fl. 40 kr. ergibt sich aus folgender Zusammenstellung: 1. Die Banparccllcn für das neue Spi- talgcbäude werden kosten .... 131'40 2. Das Wirthschaftsgebäude für den Bene- fteinten ist veranschlagt auf ... 2000.— 3. Die Kosten der Spitalscrweiterung sind berechnet ans..................... 6250'— 4. Die innere Spitalseinrichtung ist beziffert auf................................ 1000'— zusammen . . . 9381.40 B. Bedeckung. 1. Kaufschillingc......................... 3795'— 2. Activintcrcsfen....................... 5021'691 3. Ertrag der Realitäten.................. —'— 4. Verschiedene Einnahmen . . . . 350'— Summe der Bedeckung . . . 916669L entgegengehalten der Erfordernißsumme pr......................... . . . 12982-35 zeigt sich ein Abgang von .... 3815.661 welcher seine vollständige Bedeckung in dem Uebcrschusse vom Jahre 1865 finden wird. Diescmnach stellt der Finanzausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Rechnungsabschlüsse des P. P. Glavar'schen Fondes a) pro 1866 mit einer Einnahmensumme von.......................... 13779 fl. 42 kr. und einer Ausgabensnmme von 12197 „ 57 V2 „ sohin mit einem Ueberschuffe von 1581 „ 841j2 „ und mit einem schließlichen Vermögensstande von............... 119848 „ 601, g „ b) pro 1867 mit einer Einnahmensumme von.......................... 10574 „ 70 V2 „ und einer Ausgabensumme von . 9748 „ 28 sohin mit einem Ueberschuffe von . 826 „ 42 */2 „ und einem Activvermögen von 125409 fl. 25 ‘/2 kr. wird unter der Nachtragspassirung der ad Rubrik Nr. 15 und 16 de 1866 nachgewiesenen Präliminars-Uebcrschrcitungen genehmigt. 2. Die Voranschläge dieses Fondes pro 1868 und 1869 werden mit den obigen rubrikcnwcisen Ansätzen des Finanzausschusses angenommen. Dr. Bleiweis m. p., Obmann. Anton Kos m. p., Berichterstatter. Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung vom hohen Hause geschieht, werde ich wieder bei der Abstimmung von der Vorlesung der einzelnen Posten Umgang nehmen und nur über die Hauptsummcn abstimmen lassen. (Bei der hierauf erfolgten Abstimmung über die Hauptsummen des Erfordernisses und der Bedeckung werden dieselben ohne Debatte in 2. und 3. Lesung genehmiget — Pri glasovanju obveljajo vse točke proračuna brez debate v 2. in 3. branju.) Die Tagesordnung ist erschöpft, ich bestimme die nächste Sitzung auf Mittwoch den 23. September und setze auf die Tagesardnung: 1. Poročilo odbora za premembo deželnega volilnega reda v vladinem predlogu postave o premembi § 6 kranjskega občinskega reda. 2. Bericht des Landcsausschuffes in Betreff eines von ihm über Ersuchen des hohen Finanzministeriums zu erstattenden Gutachtens über die beabsichtigten Reformen in der Grund- und Gebäude-Besteuerung. 3. Poročilo ustavnega odbora zastran prošnje, da pregleda in pretrese volitev deželnega poslanca za Novo-rnesto, Krško, Metliko, Črnomelj, Kostanjevico in Višnjo Goro. Ist etwas gegen diese Tagesordnung zu emmtern ? (Nach einer Pause — Po prestanku:) Wenn nicht, so ist sic vom hohen Hause mit mir vereinbart. Ich schließe die Sitzung. Seja se konca o 2. uri. — Schluß brr Sitzung 2 Ahr. -brE-LL-E-cr------ Verlag des kraingchen Landesauslchnsses. Druck von Jgn. v. Meinmayr & Fed. Ban,b-rg in Laibach.