Verantwortlicher Rcdactcur: Dr. Johann Chryf. Pogazhar. M 18. Samstag den S. Mai. 1849. Gott. Sp. 5. Die Demuth ist die Pforte ins Heiligthum der Wahrheit, das ewig dem verschlossen bleibt, der seine durchgängige Abhängigkeit und Begränztheit nicht erkennt und anerkennt. Daher die ernste Rüge an jenen hochmütigen Mann in der Apokalypse, den Gott durch Johannes, den Apostel, also anredet: »Du sagst: Ich bin reich und mit Gütern überhäust, und brauche Niemanden, und du weißt nicht, daß du elend und bedanernswerth und arm und blind und nackt bist.« (Offcnb. 3, 170 Wie unvernünftig ist solcher Bettelstolz, solche Selbstgenügsamkeit, die geradezu dem eigenen Bewußtseiu widerstreitet, das jedem Menschen das Gestäudniß des frommen Königs David auf die Zunge legt: »Ich bin bedürftig und arm; o Gott, stehe mir bei!« (Ps. 69.) Glück-|cliges Geständuiß! Sobald der Mensch seine Dürftigkeit und Roth erkennt, tritt auch schon Gott ihm zur Seite; denn die Erkenutniß des Endlichen und Beschränkten schließt in sich die Erkenntniß des Unendlichen und Unbeschränkten. Niemand kann sagen, daß etwas unvollkommen sei, wenn nicht die Idee der Vollkommenheit ihm vorschwebt. Niemand kann eine Musik unharmonisch nennen, wenn nicht das Ideal der Harmonie seinem Geiste eingeprägt ist. Also enthält auch die Erkenntniß unser selbst, das heißt unserer leiblichen und geistigen Abhängigkeit und Begränztheit die Erkenntniß des Unabhängigen und Unbegräiizteu. *) — Ist aber etwa dieses letztere nur Idee ohne Wirklichkeit und Sein? Keineswegs. Denn so wie der Mensch in seiner Beschränktheit wirklich ist, s» muß auch das Unbeschränkte wirklich sein. Das Beschränkte, das wir an uns finden, ist kein bloßer Begriff, kein Traum, sondern Wesen; also *) Der geistreiche Fenelo» schreibt: »Man erkennt das Endliche (Begränzte) nur, indem man an demselben ein Ende (eine Gränze) denkt, die eine bloße Verneinung einer großer» Ausdehnung ist. Es ist also das Endliche ein Mangel der Unendlichkeit. NUN konnte man aber den Mangel der Unendlichkeit (ich niemals vorstellen, wenn man nicht die Unendlichkeit selbst dächte, wie man nicht die Krankheit denken könnte, ohne die Gesundheit zu denken, deren Mangel jene ist.« Kxistence de Dieu 1. part. eli. 4. §. 2. muß mich das Unbeschränkte Wirklichkeit und Wesen sein; und so gewiß es ist, daß wir in unserer Abhängigkeit und Endlichkeit ejtstircn, so gewiß ist auch, daß ein unabhängiges, unendliches Wesen eristirt, oder daß — ein Gott ist. — Dieser Gott kann nur Einer sein, beim die Annahme mehrerer Götter hebt die Idee eines unendlichen, unabhängigen und Höchst vollkommenen Wesens auf. Daher Tertnllian schreibt: »Wenn Gott nicht Einer ist, so ist Er gar nicht,« (contr. Marc. 1, 3.) und der H. Athanasius bemerkte: «Wo man an viele Götter glaubt, glaubt man an keinen Gott.« (Orat. contr. gentes 27.) Auch die alten Heiden, obwohl der Vielgötterei ergeben, verehrten einen Gott der Götter, der Über Alles erhaben ist; und wenigstens ihre Weisen sahen mit dein Lichte der Vernunft ein, daß es nur Ein höchstes Wesen gebe, wenn sie auch von demselben nicht die rechte Vorstellung hatten, oder diese Vorstellung, die der menschlichen Seele eine angeborne ist, nicht immer festhielten. Daher sagt ein alter Kirchenschriftsteller:. »Das ist das Hanptvergehen der Heiden, daß sie Gott nicht erkennen wollen, den sie doch nicht verkennen können. Sollen wir dieß aus dem Zengniß der Seele selbst beweisen? Diese, obgleich gedrückt vom Kerker des Leibes, besangen von schlechter Erziehung, obgleich entnervt von so vielen Lüsten und Begierden, obgleich dienstbar, falschen Göttern — doch sobald sie zu sich kommt, wie aus einem Taumel, wie ans einem Schlafe, wie aus einer Krankheit, und ihre Gesundheit erlangt, so nennt sie Gott mit diesem einigen Namen, weil Gottes eigenem Namen: Gott ist groß! Gott ist gut! Gott gebe es! Das ist Aller (Heiden) Ausruf... O Zeug-niß der von Natur christlichen Seele!« (Tertull. Apo-log. c. 17.) Nur die sittliche Verderbtheit, in welche schon frühzeitig das Menschengeschlecht versank, konnte machen, daß den Heiden die Einheit des göttlichen Wesens entschwand, und daß sogar an die Süden der wiederholte Ruf ergehen mußte: »Höre, Israel! der Herr, dein Gott, ist ein einiger Gott.« (Marc. 12, 29.) »Erkennet, daß Ich allein bin, und daß kein anderer Gott ist, außer Mir!« (5. Mos. 32, 39.) — Theologische Fragt man aber, was für ein Wesen dieser einzige Gott sei, so müssen wir mit dem Psalmisten an-betend rufen: »Gott! wer ist Dir gleich?« (Ps. 70, 19.) Gott ist ein von allem Anderen, was da ist, wesentlich verschiedenes, über alles Andere unendlich erhabenes und daher unvergleichliches Sein. Alles Andere — Geist, Natur, Mensch, die ganze Welt — ist endlich, abhängig und beschränkt; Gott allein ist unendlich, unabhängig, unbeschränkt. Wie könnte nun das Beschränkte gleiche» Wesens mit dem Unbeschränkte» sein? — Der wahnsinnige Hochmuch sogenannter Aufklärer möchte zwar in unfern Tagen den Menschen als einen Gott erklären, gleichwie einst, lant der Offenbarung, der Anführer der rebellischen Engel in tollem Wahne rief: ch will in den Himmel aufsteigen, über die Sterne Gottes meinen Thron erhöhen, nnd dem Allerhöchsten gleich sein.« (Isai. 14.) Doch die nur allzu handgreifliche Dürftigkeit und Schwäche des Geschöpfes, die sich bei dem Menschen besonders auf dem Krankenbette fühlbar macht, zwinget wohl auch den Berineffensten und Hoffähigsten, daß er sich höchstens als einen Halbgott anerkenne; ein Halbgott aber ist so viel als kein Gott, weil das Unendliche aufhört unendlich zn sein, sobald es endlich und beschränkt wird. In gerechtem Zorne müssen wir daher jenen Frevler» mit dem Heerführer der guten Engel, Michael, zu-rufen: «Wer ist wie Gott? Sv wenig das Endliche zugleich unendlich sein kann, so wenig ist der Mensch ei» Gott, aber wohl eine Frage »ach Gott, ohne welchen er sich selbst ein Räthsel ist, weil er sich selbst nicht genügt, sondern denjenigen sucht, ohne de» er nicht sein kann. Wie rührend beschreibt uns Augustinus dieses Suchen, das mit einem so glückseligen Finden belohnt wird! Er fragte das Meer und die Sterne und die Erde nnd alle Geschöpfe, ob sie Gott seien; nnd sie antworteten ihm in seinem Innern: >Wir sind nicht dein Gott.« Und dieses Sehnen u»d Fragen nach Gott sagte zugleich dem großen Deuker, daß auch er nicht Gott sei; denn trüge der Mensch in sich das göttliche Wese», wie könnte er darnach fragen und es suchen? So ist eben dieses Sehnen, Suche» und Frage» der unumstößlichste Beweis, daß die Gottheit — so gewiß sie, wie der Fragende, eristirt — eben so gewiß über und außer ihm eristirt — daß sie ein über den Menschen und die ganze Welt erhabenes, von allem Ändern verschiedenes Sein nnd Wesen ist. — Unser Herz, sagt Augustinus, bleibt unruhig bis cs ruht in Gott. Gott aber ruht in sich selbst; den» Erder Unbeschränkte und Unabhängige — ist keines Ander» bedürftig. Er ist aus sich und durch sich, er trägt seinen Ursprung und sein Leben in sich selbst; er ist daher allmächtig, ewig, höchst selig, sein eigener Urgrnnd, das wahre, vollendetste Sein, wie er selbst zu Moses sprach: »Ich bin, der ich bi»« (2. Mos. 3.), das heißt: Ich gilt, weil ich bin, oder: Ich bin, der durch sich ist, oder: Ich bin, der immer war, immer ist, »»d immer sein wird. - Dieß ist Gottes Name; Er ist der Namenlose. Name ist Bedürfniß der Unterscheidung; Gott aber, der ans unendliche Weise, ewig kein Anderer ist, braucht keine» Na»v»; den» Er kann mit Niemand verwechselt werden. Als daher Moses vo» dem Herr» wisse» wollte, was er den Israeliten zn antworten hätte, wenn sie ihn um den Name» desjenigen fragen würden, der ihn sende, sprach Gott: »Also sprich zu den Kindern Israels: Der da ist (das Sein aus sich) hat mich zu euch gesendet.« (2.Mos. 3, 14.) *) — Jb unergründliche Liebe dieses Wortes. »Genügt das nicht, um die Sache ganz zu erkläre», so wundere Dich nicht, denn wir reden von Gott, den wir weder nach Würde besprechen, noch denken können.« (H. Ehrysost. liorn. i. (L.) in Joann.) — »Er ist so, daß wir ihn nicht erklären können, und doch auch nicht von ihm schweigen dürfen.« (H. Augustin lioni. 22 ü. al. 53. de diversis.) Diese erhabene Idee von dem absoluten Sein, welches Gott ist, entzückte den H. Hilarius von Poi-tiers, als er die oben angezogenen Schriftstellen las, dergestalt, daß er zum Christenthum sich bekehrte; de»» in keinem Buche der heidnischen Weltweifen, die er gierig las, hatte er eine so reine und geistige Vorstellung vom göttlichen Wese» angetroffe». Die Philosophie des Alterthums, wie die der Neuzeit, die vom Christeuthum nichts wissen will, ist in dem ungeheuren Irrthum besangen, daß sie Gott mit der Welt vermengt, und da sic Alles für Gott, und Gott für Alles erklärt, **) gottesläuguerifch oder atheistisch wird. Daher die so häufig gebrauchten Redensarten von einer *) Daraus folgt jedoch nicht, daß Gott allein ein Sein habe und daß die Geschöpfe fein eigenthümliches Sein haben. Auch das endliche, tiefchviinfte Sem ist doch ein Sein, aber nicht das Sein an S sich, nicht das höchste, vo Ilf omni e n st e ©ein. Sehr scharfsinnig t'crnerft Augustinus: Vui»»>> c st ? y noil aeternuin est. Na in ijuoil scuipcr al i — tcr atqiie nlitcr cst, non cst, <|iiia non tu an ct. Non oinnino non est, sed non summe est. (Tratst, in ps. 12).) J>er Heilige will sagen, daß das göttliche Sein vorzugsweise de» Namen: ©ein verdiene, weil cs allein bleibend und unveränderlich ist. Das beschränfke ©ein der Geschöpfe ist veränderlich; daher cs, obwohl es ist, auch nicht fein fönnte. Jedoch, da es einmal i st (durch Gottes schöpferische» Willen), so kan» man nicht sagen, daß es nichts ist, obwohl es nicht auS sich. ist. **) Man nennt diese Lehre den Pantheismus oder das All-Einsystem, weil sie mir (Sin Wesen annimmt und Alles zu Gott, und Oiolt zu Allem macht, so daß dieses göttliche Wesen im Blatte rauscht, im Blitze leuchtet, in der Pflanze wächst, im Wurme friecht, in der Blüthe duftet, int Thiere empfindet, endlich im teufenden Menschen nach langem müh-senge» Heriimwander», sich selbst findet, sich selbst bewußt wird. — Andere, die man ©emipa» theisten nennt, lasten Geist und Natnr, Ilebersinnliches und Sinnliches, als zwei verschiedene Wesen gelten, ohne jedoch die Gottheit vom (leiste des Menschen wesentlich zu unterscheiden. Auch diese Ansicht ist der Lehre des Christenthums entgegen. Denn obwohl Gott in der H. Schrift ein Geist genannt wird, um ihn von tcr körperlichen Natur zu unterscheide», so ist er doch fein solches Wese», wie der menschliche Geist, sonder» unendlich erhaben über Alles, was Geschöpf ist, so daß wir mit dem Psalmisten rufen müssen: »Go11 — mev ist D>t' gleich'« Wclrsccle, von einem Weltengeist, wie die sogenannten Deutschkatholiken Gott zu nennen pflegen — daher die halb poetischen, halb speculativen Bezeichnungen, mit welchen der Geist des Menschen ein Strahl der Gottheit, die Vernunft ein Götterfunke genannt wird. Allen diesen Ausdrücken liegt der höchst verderbliche, antichristliche Jrrthum zu Grunde, als wäre Gott, der über Alles unendlich Erhabene, gleichen Wesens mit der Welt, die seine Hülle oder sein Gewand bildete — als wäre Gott weiter nichts als das Lebensprincip der Natur, wie etwa das Blut im thierischeu Körper — oder die allgemeine Seele, die vielmehr eilt bloßer Begriff, eilte abstrakte Vorstellung, als eilt eigentliches (Seilt und Wesen ist. — Allen diesen falschen Ansichten, in denen das alte und neue Heidenthum sich gefällt, setzt der Christ das Wort entgegen: Wer ist wie Gott? Alles ist wohl durch Gott, aber nichts ist Gott gleich, als Er Sich selbst. Alles ist von Ihm abhängig, und eben defiwegeit verschiedenen Wesens von dem, der allein unabhängig — weil er aus sich selbst ist. lieber die Ilnstatthaftigkeit einer der Staatsgewalt zustehenden Kirchen-direction. *) Weuu heut zn Tage die konstitutionellen Ideen der Staatsgewalt das Recht der Kirchendirection absprechen, so sagen sie tut Grunde nichts Neues. Gemäß der Kir-cheiigcschichte sehen wir erst in den letzten Jahrhunderten den Gedanken einer weltlichen Kirchendirection anftau-cheit, und ihn, nachdem er dem Protestantismus in vielen Ländern zum Schilde hatte dienen müssen, auch in den katholischen Ländern ausgeführt. In den altern Zeiten regierte sich stets die katholische Kirche selbst, und später erfolgten wenigstens nur theilweife Einmengungen der Regenten in kirchliche Verhältnisse, welche die Kirche in Hinsicht aus die Zeitumstände mit Abwägung von Vortheilen und Nachtheilen duldete. Niemand wird in dieser Hinsicht behaupten wollen, daß vor Coustautin dem Großen (311) eine weltliche Kirchendirection in Ansehung der katholischen Kirche bestand. Die Regenten verboten zwar die Ansübnng des Ehristenthumö, woraus sich gegen die Uebertreter dieses Verbotes die Christenverfolgungen ergaben: wenn aber dic Frage entstand, wo ein Bisthum zu errichten, wie die Liturgie einzurichten, was zur Ordination an Eigenschaften erforderlich sei, oder, was als Kirchengesetz, oder umgekehrt, als Mißbrauch gelten müsse, da war es nur die Kirchengewalt, welche entschied. Unter und nach Constantiu, sängt allerdings oft eine Einmengung der Staatsgewalt in die Kircheitange-legenheiten an, viele Kaiser beriefen Eoncilien, und an* *( Aus Dr. Ignaz Bcidtel's »Untersuchungen über die kirchlichen Zustande in keil kaiserl. österreichischen Staaten.« dere entschieden, was eine Ketzerei sei; allein an diesen Entscheidungen hatte gewöhnlich die Kirchengewalt, wenn auch zuweilen erst später, durch Zustimmung oder Approbation einen sehr großen Antheil und für die Kirche wurde die Staatsregieruug sehr oft von einer ändern Seite wohlthätig, indem z. B. die Kaiser der Kirche die Befreiung von Abgaben und lästigen Dienstleistungen gewährten. Gewöhnlich hatte dann die Kirche zn überlegen, was besser fei, Streit mit der Staatsgewalt, oder Nachgiebigkeit, und die letztere liegt, so lauge nicht große Pflichten ihr im Wege stchen, in dem kirchlichen Systeme. Wie unter den römischen Kaisern, so war es auch oft im Mittelalter. Die weltlichen Regenten voll Glaubenseifer, oder wenigstens voll Rücksichten auf die Denkungsart ihrer Völker, mengten sich wohl in das und jenes, niemals aber in vieles, und bis auf jene Zeit, wo Luther dem Sätze, der Landesherr bestimmt auch dic Religion des Landes, Vorschub geleistet hatte, war die Kircheugewalt in der Hauptsache stets in dem Besitze ihrer natürlichen Befugnisse. Einzelne, bald vorüber-gcgangcitc Ausnahmen, wie z. B. in Frankreich unter Philipp dem Schönen, entschieden aber in dieser Sache gar nichts gegen die von allen Seiten theoretisch und praktisch anerkannte Regel. In staatsrechtlicher Beziehung ist der Beweis über die Notwendigkeit der weltlichen Kirchendirection nicht minder unhaltbar. Sie soll, sagt Pchent (1. §. 764.) eilt Majestätsrecht sein, d. h. also ein Recht, welches nothwendig ist, zur Regierung des Staates. Hier fällt jedem Historiker sogleich der Zweifel ein, wie ein Recht, welches gezeigtermaßen ganze Jahrtausende nicht ansgeübt wurde, ohne daß dadurch Staaten, und zwar sehr gebildete Staaten, unmöglich wurden, ein Majestätsrecht sein könne. Doch auch abgesehen von dieser Bemerkung, kommt sogleich die Frage zum Vorschein, ob denn die Kirche ihrer Entstehung, oder ihrem Zwecke nach ein Institut des Staates sei. Und hier antwortet uns Pchent selbst (I. §. 105.), daß die (katholische) Kirche eine Gesellschaft sei, welche ihren besonder« Zweck habe, in dessen Erreichung ihr gesellschaftliches Bestes bestehe, und daß die zur Erreichung dieses Zweckes notwendigen Mittel, wenn sie durch die Grundgesetze (der Kirche) nicht bestimmt sind, von der Gesellschaft selbst, oder von denjenigen, welche die ihnen übertragenen Gesellschaftsrechte anSüben, nach der verfassungsmäßigen Ordnung bestimmt werden müssen, und er gibt zu, daß das Recht die zur Erreichung des Kircheiizweckes erforderlichen Mittel zu bestimmen, die Kirchengewalt fei. Pchent gibt auch zu (I. §. 106.), daß diese Gewalt von Christus errichtet, und (§. 108.) an die Nachfolger der Apostel übergangen sei, und daß auf diesem Wege (§. 120—125.) eine ungleiche Gesellschaft entstanden sei, in der cs befehlende und gehorchende Glieder gebe. — So wie nun die Kirche als Gesellschaft angesehen * werden muß, erscheint sie, da ihr Zweck nicht der Staatszweckist, als eine Privatgesellschaft, welche also, wenn auch der Katholik ihren religiösen Zweck als den höchsten der Menschheit erklärt, dennoch in der Reihe der unzähligen ändern Privatgesellschaften eine Stelle entnimmt, nnd also dasselbe Recht, welches bei ändern Privatgesellschaften nach den Staatsgesetzen stattfindet, in Anspruch nehmen kann. — Demzufolge ist es ihre Sache', ihre Aemter zu besetzen, ihre Güter zu verwalten, den Gottesdienst zu ordne», auf die Disciplin des Clerus zu sehen, ihre Rechte bei den Gerichtshöfen des Staates zu vertheidigen, zu bestimmen, waS in ihrer Angelegenheit, Mißbrauch, Recht und Gesetz sei, Streitigkeiten zu würdigen, ihren Gliedern Instructionen zu geben, die geistlichen Amtsbezirke zu bestimmen, und ihre Verfassung in den nicht wesentliche» Pmtcte» von Zeit zu Zeit «ach de» wahr-nehmbaren Bedürfnissen zu verändern, durch alles dieses aber ihr Dasein zu versichern, und das gesellschaftliche Beste zu befördern. Uebernimmt dagegen die Staatsgewalt die Kirchen-direction, so ist die Kirche als Gesellschaft um die wichtigsten ihrer gesellschaftlichen Rechte gebracht, sic kann das, was sie für das gesellschaftliche Veste erklärt, nicht mehr erreichen, u»d warum sollte wohl die katholische Kirche, insofern sie i» einem bestimmten Staate anerkannt ist, gerade um diese Rechte kommen? Zu wessen Gunsten würden ferner der Kirche ihre gesellschaftlichen Rechte geschmälert? Offenbar zu Gunsten der Staatsgewalt, welche aber »ach der Natnr der Dinge in Beziehung auf die i» ihrem Staatsgebiete bestehende» Gesellschaft» nur zwei Majestätsrechte hat, nämlich das Recht der obersten Aufsicht (Jus suprcmac inspectionisj »nd das Recht, alles Staatsfchädlichc z» verbieten (Jus prohibendi, vetandi, Veto), und mit diesen zwei Rechte» zur Sicherstelln»g der Staatsinte-ressen gegen alle im Lande befindliche» Gesellschaften vollkommen ansreicht. Infolge des Aufsichtsrechtes kan» nämlich die Staatsgewalt von allen erheblichen Erscheinungen in de» Privatgesellschaften Meldungen verlangen, sic kann nach Umstände» Commissäre zur Untersuchung zweifelhafter oder verdächtig gewordener Zustände ab-ordncn, und zufolge dieser Auskünfte wird sic wissen, was sie an dem, was um» in der Gesellschaft macht oder beabsichtiget, mittelst Gesetzen und Regierungsbe-fehlen als staatsschädlich verbieten soll. Allerdings kan» die Staatsgewalt auch noch andere Rechte haben, z. B. das Recht, wenn die Gesellschaft der Regierung ein Präsentatiousrecht zu gewissen gesellschaftlichen Aemter» gegeben hat, gewisse Gefellschaftsämter zu besetzen; allein diese Rechte sind dann rein zufällig, ein Staat kau» sic habe», der andere nicht, Niemande» aber wird es entfalle», sie Majestätsrechte zu nenne». Pehem ne»»t indessen doch sein Jus ailvocatiac ec-clesiasticae (1. §. 750—759.) ein Majestätsrecht, und will sei» Dasein dadurch beweisen, daß die Religion ein vortreffliches Mittel znr Beförderung des Staatszweckes sei, indem Unterthane», welche an Gott, als Gesetzgeber und Vergelter glauben, das Wohl des Staates, welcher mit seinem Gesetze nicht überall ausreiche, nicht wenig befördern. Diese Beweisführung ist nun offenbar unzureichend. Auch eine Actiengescllschaft für eine Eisenbahn, oder ein Leseverein befördert in einem gewissen Verhältnisse das Wohl des Staates, daraus zieht aber Niemand den Schluß, daß dic Staatsgewalt die Vorsteher der Gesellschaft ernennen, über ihre Cassegeldcr verfügen, oder dic Statuten der Gesellschaft ganz oder zum Theil abschaffen, und durch Regieru»gsverord»u»ge» ersetze» soll. Geschehen dennoch Eingriffe dieser Art in die gesellschaftliche» Verhältnisse, so würde sich Niemand verwundern, wenn die Gesellschaft nach und »ach zu Grunde ginge. Aber auch ein Majestätsrecht, das Innere der ka> tholischcn Kirchc zu leiten, worauf könnte es beruhe»? Pehem antwortet, wie wir gesehen haben, cs beruhe darauf, wcil dic Staatsgewalt, wcuu sic ei» Recht auf den Zweck habe, auch ein Recht zu den für die Erreichung dieses Zweckes tauglichen Mittel» besitze. Dieser Satz ist aber nicht einmal wahr. Nicht zn allen tauglichen , sonder» nur zu de» nothwendigen Mitteln hat jener ei» Recht, welcher eine» bestimmte» Zweck erreichen soll; den», wen» dic bloße, vo» ihm geglaubte Tauglichkeit entschiede, wo käme man hin? Aber auch tauglich kan» man ei» Mittel nicht nenne», welches das, waS mau für den StaatSzweck benützen will, »»ansbleiblich zerstört: Dic politischen Einwürfe gegen die Direktion der katholischen Kirche im Lande durch dic Staatsgewalt sind nicht minder erheblich; denn wird dic katholische Kirche allein dieser Leitung unterwerfe», und andere Religionsparteien blieben freier, so ist dieß eine Parteilichkeit zu Gunsten anderer Kirchen, welche empörend wird, wenn sie etwa die zahlreichste ReligionSpartei im Staate trifft; wird aber die weltlicheKircheudirectio» auf alle im Staate befindlichen Religionsparteien ausgedehnt, so haben alle die Freiheit verloren. Wird ferner es als richtig angenommen, daß die Kircheudirectio» ei» Majestätsrecht sei, so hat sie jede Regierung, ihr Gebiet mag groß oder klein, und der Herrscher Katholik, Protestant, Muhamedauer, Heide oder Atheist sein, ein Nero oder Deocletian hätte dann die Leitung der katholischen Kirche, ein Philipp II. würde die Leitung der protestantische» Kirche» seines Landes haben können, und es bedarf wohl kaum eines Commentars, wozu unter solchen Umständen die Leitung einer Kirche absichtlich benützt würde. Aber auch, wen» der weltliche Regent wirklich bei der Ausübung seiner Leitung das Beste jeder Kirche beabsichtiget, wie kann er die so entgegengesetzten Wünsche der Religionsparteien erfüllen? Was de» KatholicismuS befördert, beschränkt den Protestantismus und umgekehrt. Mit oder ohne guten Willen schafft der Regent bei der Kirchendirection nur Mißvergnügte, und schwächt das Eigentümliche der verschiedene» Religionsparteien. Die erste Kindercommunion. Johannes Baptist« hüpfte auf im Mutterleibe und ward geheiligt, als Jesus, noch verborgen im Schooß der Jungfrau, sich ihm näherte. Diese Heiligung war der Ansang aller Gnaden für deu Vorläufer Christi, und die größte aus allen Gnaden. Das geheiligte Kind erfüllte auch seine Eltern mit dem h. Geiste, und dieß alles war die Wirkung — des ersten Besuches Jesu. Zachäus ist voll Begierde, Jesum zu sehen. Weil er gar klein ist, steigt er auf einen Feigenbaum. — Er sicht Jesum das erste Mal, und dieß ist schon genug, ihn vollends zu bekehren. Christus kehrt bei ihm ein, und diese erste Einkehr bringt nicht bloß dem Zachäus Heil, sondern auch seinem ganzen Hause. Scmel loquitur Deus, et secundo idipsum non rcpetit. (Job. 33, 14.) Die erste Ansprache der Gnade ist die stärkste und segenreichste. Folgt der Mensch dieser nicht, so wird (gewöhnlich) der Gnadenruf immer schwächer und seltener. Sehr viel hängt in allen Dingen von einem guten Anfänge ab. Ist die erste Beichte, die erste Commnnion schlecht, so werden die folgenden kaum besser ausfallen. Wir Menschen sind nicht reine Geister, sondern nur allzusehr von sinnlichen Eindrücken abhängig. Auch das, was des Geistes ist, muß zuerst ans unsere Sinne kräftig einwirken, um dann unserer Seele sich zu bemächtigen. Daher die H. Kirche, diese weiseste Erzieherin der Menschheit, so viele und mannigfaltige Ceremonien und Feste anordnet, um durch das Sichtbare zum Unsichtbaren uus zu erheben. Der Priester feiert gewöhnlich feine erste h.Messe mit höherer Pracht und mit besonderen Ceremonien, und dieß macht sowohl auf ihn, als auf das Volk einen vor-theilhaften Eindruck. Sollte nicht auch die erste Kindercommunion eine besondere Feierlichkeit verdienen, durch welche sie für die Kinder und für die zuschaueuden Erwachsenen (besonders Aelteren) höhere Bedeutung und Wirksamkeit gewänne? In Frankreich ist cs schon durch Jahrhunderte üblich, sowohl auf die Vorbereitung zur ersten H. Com-munion die größte Sorgfalt zu verwenden, als auch diese Handlung selbst mit einer zweckmäßigen Solennität auszuzeichnen. Dadurch geschieht es, daß die erste Com-munion einen eben so segensreichen, als unauslöschlichen Eindruck für das ganze Lebe» macht. Da man in Frankreich die Kinder vor dem zwölften Jahre nicht zum Tische des Herrn zuläßt, so wird der erste» h. Communion auch cüte Art Gcncralbeichte voranögeschickt, in welcher die bisherigen Beichten wiederholt und verbessert werden. Dieß hat oft zur Folge, daß die erste Communion den Anfang eines ernsten und entschiedenen Tugendstrebens für die Jugend wird, wie auch, daß die Rückerinnerung an dieselbe die später sich Verirrenden wieder auf die Bahn der Tugend leitet; wie der Verfasser dieser Schrift an zwei Personen in Erfahrung gebracht hat. Man sehe auch »H erbst's katholisches Erempelbuch, 2. Theil S. 395 ff. über den königlichen Zögling Fenelon's und Über die Herzogin von Angouleme.« In Italien wird gleichfalls die erste Kindercom-munion mit Feierlichkeit gehalten, und die Taufpathen pflegen die Kleinen zum Tisch des Herrn zn begleiten, und mit ihnen zu commnniciren. — In vielen Diöcesen Deutschlands, in Städten und auf dem Lande, wird eine ähnliche Feierlichkeit veranstaltet. Was könnte man in Betreff der ersten Kindercommunion zu deren größererWirkfamkeit veranstalten? In dieser Hinsicht wäre erforderlich: 1. vor der Communion eine gute Vorbereitung; 2. bei der Commnnion eine gewisse Feierlichkeit; 3. nach der Communion ein passendes Andenken. Vorbereitn n g. Man lasse (in der Regel) zur H. Communion mir jene Kinder zu, die ait Jahren und Fähigkeiten reif genug sind, um die erhabene Handlung gehörig zu würdigen (etwa mit zehn Jahren), und unterrichte sic auf's sorgfältigste über das allerh. Sacrament, wie auch über die H. Beichte, zu welcher sie dteßmal mit ganz besonderem Fleiße vorzubereiten sind. — Einen Monat vor der ersten Communion ermahne man sie täglich zn vorzüglicher Sittsamkeit, Andacht, Emsigkeit, und erkläre diejenigen von der ersten Communion ausgeschlossen, die sich während dieses Monats nicht gut aussühreu würde». — Man lege ihnen für jeden Tag dieses Monats ein bestimmtes Gebet und kleine ihrem Alter angemessene Tugendübungen auf. — Den letzten Tag vor der H. Communion prüfe man sic noch einmal genau ans dem Katechismus, lasse sic auch (wenn es thuitlich) in die Kirche kommen, um dort durch Anbetung des Hochwürdigsten oder Anrufung der allerh. Jungfrau, sich auf die hochheilige Handlung bestens zu bereiten, und erinnere sie, am kommenden Tage ihre Eltern um den Segen zu bitte«, und anständig gekleidet, still und sittsam in die Schule zu kommen, um von da ans dem Herrn Jesus feierlich entgegen zu gehen. — Der Pfarrer lade acht Tage vorher von der Kanzel die Gläubigen, besonders die Eltern undTans-pathcn der Kinder, zur großen Feier ein, und ermahne sie, att diesem Tage mit den Kleinen selbst zu communicircn. Feierlichkeit. Am bestimmten Tage (etwa weißen Sonntag; auf jeden Fall während der Osterzeit) versammeln sich die Kinder in der Schule, wo die Geistlichen oder der Lehrer die G ewissensersorschun g mit ihnen wiederholt, i und passende Beichtgebete vorbetet. Dann ziehen die Kinder paarweise, mit vorgetragener Standarte, ganz still oder ein Lied singend, in die Kirche, wo sie sogleich die H. Beichte ablege». Haben Alle gebeichtet und ihre Buße gebetet, so werden sie, mit brennenden Kerzen in der Hand, zu dem Taufstein in Procession geführt, wo der Priester einige passende Worte spricht, und dann die Kinder kniend das Tanfgelnbde erneuern läßt. Hierauf gehen sie zum Hochaltäre, wo sie der h. Messe beiwohnen und vor dem Offertorium die Kerzen opfern. Nach geendigter Messe hält der Priester vom Altäre auö eine kurze Anrede an die Communi-canten, ertheilt ihnen dann die H. Communion, nach welcher abermals eine kleine Anrede folgen könnte, die in ein Danksagnngsgebet überginge und auch manche Lehre für die anwesenden Erwachsenen enthielte. Die Eltern wären besonders zu erinnern, daß sie ihren Kindern am Commnuioutage keine unziemlichen Zerstreuungen gestatten, sondern sic auch Nachmittags in die Kirche führen, so wie auch die Beichtväter den Kindern ein kleines Gebet anflegen könnten, das durch mehrere Tage zu bete» wäre, um die unaussprechliche Gnade der H. Commumon nicht sogleich zu vergessen. A »denke n. Als Andenken könnte man den Kindern nach der H. Communion ein passendes Bild schenken, auf welchem der überaus glückliche Tag bezeichnet würde, au den sie sich stets erinnern sollen. Auch soll Catechet und Lehrer nach der H. Communion strengere Forderungen in Hinsicht der Sittsamkeit an sie machen, und bei den Fehlern, die sie etwa begehen, ihnen »erstellen, daß sic dadurch den Herrn Jesus auö ihrem Herzen vertreiben , und daß sie ihm dafür in der Kirche Abbitte leisten müssen. Durch diese und ähnliche Vorkehrungen würde die erste h. Communion für die Kinder sehr eindrucksvoll werden, und auch das Volk das heiligste Geheimniß des Christenthunis hochachten lernen. Vorschriften des Concils von Trient über das bei Erledigung einer Pfarrkirche zu beobachtende Verfahren und über die Art nnd Weife der Abhaltung der Pfarrcursprüfuug. Cono. Tritt, sess. 24. c. 18. de Ref. Indem es dem Heile der Seelen ganz vorzüglich frommt, von würdigen und fähigen Pfarrern regiert zu werden, so verordnet der heilige Kirchenrath, daß der Bischof sogleich nach erhaltener Kenntniß von Erledigung der Kirche, wenn es nothwcndig ist, für dieselbe einen fähigen Viearius mit Anweisung eines nach seinem Gutachten angemessenen Antheils der Einkünfte bestelle , welcher die Verpflichtungen dieser Kirche über sich nehme, bis sic wieder mit einem Vorsteher versehen ist. Ferner soll der Bischof und derjenige, der das Patronatsrecht hat, innerhalb zehn Tagen oder einer ändern vom Bischöfe zu bestimmenden Zeit, vor Examinatoren, die hiezu zu bestellen sind, einige zur Regierung der Kirche taugliche Geistliche bezeichnen. Es stehe aber auch ändern frei, wenn sie hiezu fähige kennen, bereit Namen anzugeben, damit sodann eine sorgfältige Prüfung über Alter, Sitten und hinlängliche Tauglichkeit eines Jeglichen angestellt werden könne. Und wenn es dem Bischöfe oder der Provincialsynode nach ber Laubes-sitte zuträglicher scheint, so mögen diejenigen, welche sich wollen prüfen lassen, auch burch einen öffentlichen Erlaß bazn einberufen werben. Nach Verlauf ber festgesetzten Zeit sollen alle bafiir Eingeschriebene vom Bischof, ober wenn er verhinbert ist, von seinem Generalvikar, unb anbern, nicht weniger als brcicit, Eraminatoren geprüft werben; wenn bic Stimmen berselbeu gleich ober einzeln sinb, so kann ber Bischof ober ber Vikarius benjenigen beitreten, welche ihm besser scheinen. Der Bischof ober sein Viearins soll aber alle Jahre in ber Diöcesansynode wenigstens sechs zu Eraminatoren vorschlagen, welche ber Synobe cmfteheit, unb von ihr genehmigt werben müssen. Bei eiiitrcteiiber Erlebignng irgenb einer Kirche erwähle ber Bischof drei ans bciifelbcit, bamit biefe, zugleich mit ihm bic Prüfung abhalten; unb erfolgt hierauf wieder eine Erledigung, so mag er dazu die nämlichen, oder drei andere aus den Vorgenannten sechs auswählen , wie es ihm lieber ist. Die Eraminatoren sollen aber entweder Magister, oder Doctor, oder Liecntiat der Gottesgelehrtheit, oder des canonischen Rechtes, oder andere Geistliche, mögen es Ordensgeistliche, auch aus den Mendikantenorden, oder auch Weltgeistliche sei», welche hiezu besonders tauglich scheinen; und alle sollen bei den heiligen, göttlichen Evangelien angeloben, mit Hintansetzung.jeder menschlichen Zuneigung ihr Amt treu ausüben zu wollen. Auch sollen sie sich hüten, aus Veranlassung dieser Prüfung, weder vorher noch nachher, irgend etwas anzuuehmen, widrigenfalls sowohl sie, als die ändern, welche gegeben haben, in baö Vergehen ber Simonie verfallen, von welcher sie nicht anbers losgesprocheu werbe» können, als nachdem sie die Beneficien, welche sie vorher auf was immer für Weise besessen, abgegeben haben, und für andere sollen sie in Zukunst unfähig sein. Und vor allem diesem sollen sie nicht nur vor Gott, sondern auch, wenn es nothwendig ist, in ber Proviucialsynobe Rechenschaft zu geben gehalten sein,' von welcher sie, wenn es erhellet, baß sie in Etwas wiber ihre Pflicht gehandelt haben, nach beren Gutachten nachbrücklich zur Strafe gezogen werben können. Nach vollbrachter Prüfung werben bann alle bic-jenigcn, welche bem Alter, den Sitten, der Kenntniß, der Klugheit, und ändern für die Verwaltung der erle- bigten Kirche geeigneten Dingen noch für fähig erachtet wurden, bekannt gemacht, und aus diesen soll der Bischof denjenigen erwählen, welchen er unter den Uebri-gen für den Tauglichsten hält, und dieser und kein anderer soll die Collation der Kirche von demjenigen erhalten, dem cs zukommt, sie zu ertheilen. Wenn aber das Patronatrecht ein kirchliches ist, und die Einsetzung dem Bischof und keinem ändern zukommt/, so soll derjenige, welchen der Patron aus den von den Examinatoren Genehmigten für den Würdiger« erachtet, gehalten sei», sich dem Bischöfe vorzustelleu, um von diesem eingesetzt zu werden. Wenn aber die Einsetzung von einem ändern als dem Bischöfe Vorzunehmen ist, dann soll der Bischof allein den Würdiger» aus beit Würdigen auswählen, und der Patron diesen demjenigen vorstellen, dem die Einsetzung zukommt. — Wenn aber das Patrouatsrecht Laien angehdrt, so muß derjenige, welcher vom Patron vorgestellt wird, von den nämlichen Abgeordneten, wie oben, geprüft, und nur dann, wenn er für tauglich erfunden worden ist, zuge-lassen werden. ' In allen oben genannten Fällen soll die Kirche nicht mit irgend einem Ändern besetzt werden, als nur mit einem von den vorgenannten Geprüften, und von den Examinatoren Genehmigten, und keine Devolution oder Appellation... soll die Berichterstattung der vorgenannten Examinatoren behindern oder aufheben, so daß sic nicht vollzogen werde; widrigenfalls werde der Vicar, den der Bischof für die erledigte Kirche zuvor nach seinem Gutachten für einstweilen bestellt hat, oder vielleicht nachher bestellen wird, von der Überwachung und Verwaltung dieser Kirche so lange nicht entfernt, bis sie entweder demselben oder einem Ändern, der, wie oben, genehmigt und erwählt wurde, verliehen ist: alle anderen Verleihungen oder Einsetzungen, die nicht nach der oben genannten Vorschrift gemacht worden sind, sollen fiir erschlichen gehalten werden. Wenn jedoch die Einkünfte der besagten Pfarren so gering wären, daß sie die Mühewaltung dieser ganzen Prüfung nicht erfordern, oder Niemand da ist, der sich der Prüfung z» unterwerfen verlangt, oder wenn wegen offenbaren Parteiungen oder Zwistigkeiten, die an einigen Orten vorhanden sind, leicht größere Zänkereien und Tumulte erregt werden konnten: so kann der Ordinarius, wenn er cs «ach seinem Gewissen mit dem Rathe der Abgeordneten so für ersprießlich erachtet, diese Vorschrift übergehen und eine andere Privatprüfung, doch mit Beobachtung des Uebrigeu, wie oben anstelle». Auch sei es der Provineialsynode erlaubt, wenn sic in dem Dbcngemeldeten hinsichtlich dcr Prüfungsform Etwas beisetzen oder erlassen zu müssen für gut hält, für dasselbe fürzusorgen. Toleranz und Intoleranz, Glaube und Unglaube. V. In der weitern Abhandlung des erwähnten Artikels (I.) sagt Hr. Hauslick, daß in den gewöhnlichen Eonsessionsstreitigkeiten nicht das Wesentliche des Glaubens, sondern zumeist dessen zufälliges Beiwerk Gegenstand dcr Feindseligkeir ist. »Ist ja bci allcu Religionen und Konfessionen nicht sowohl die Lehre, als vielmehr die Verfassung, was sie so scharf sondert,-? sind seine Worte. Darauf kommt der Verfasser wieder zn seinem Lieblingsthema zurück, nämlich auf die Moral — deuKeru jeder Religion, und führt für die Wahrheit seiner Meinung jetzt sogar Belege aus dem alten und neuen Bunde an. »Dcr alte Bund, sagt dcr Verfasser, predigt das oberste Gebot der Liebe mit denselben Worten, welche Christus an die Spitze seiner neuen Lehre stellt. Nationales Bedürsniß und menschlicher Dünkel hat jedoch überall den Kern jeder Religion (der Verfasser meint die Moral) — mit einem Wust formeller Gesetze unige-beu.« — »Anstatt nun a» dem gemeinsamen großen Licht sich zu vereinigen, entzweien sich Christi Jünger wegen des nichtswürdigen tobten Leuchters, auf de» es kommen soll." Herr Hauslick sagt, daß bci den gewöhnlichen Eon-fessionöstreitigkeiten nicht das Wesentliche des Glaubens, sondern zumeist dessen zufälliges Beiwerk Gegenstand dcr Feindseligkeit ist, daß bci allen Religionen und Konfessionen nicht sowohl die Lehre es ist, als vielmehr die Verfassung, was sie so scharf sondert.— Bis jetzt wissen wir »och nicht, daß sich die «katholischen Secten alle zu Einem Lehr begriffe vereiniget hätten, sondern sic sind noch immer, wie früher, uilter einander gcthcilt und gesondert, und zwar nicht i» der $ Erfassung, so»der» eben üt der Lehre. Eben so ist auch die Differenz und Divergenz zwischen dcr katholischen Kirche und allen «katholischen Secten nicht bloß in dcr Verfassung, sondern hauptsächlich in der Lehre; (dciut mit der Einigkeit in der Lehre entfällt von selbst mehr oder weniger die Differenz in der Verfassung.) Daß sich die Sache so verhalte, erachte ich für überflüssig, mich in dcr Beziehung ins Weite und Breite einzulassen, dieß würde mich von dem mir vorgestecktcn Ziele zu weit entfernen, berufe mich aber auf die beiden trefflichen Symboliken von Dr. Möhler und Buchmanil, welche Letztere ich Laien ob ihrer »linder scientifischen theologifchen Bildung insbesonders an-rathe. Indem mm dcr Verfasser obigen Artikels das Ge-genthcil behauptet, so muß man schließen, er kenne ebensowenig das Wesen der katholischen Lehre als das der «katholischen Religionen, oder ater, er wolle bat 1555 — Lesern mit seinen Worten einen blauen Dunst vor die Augen machen, in der Hoffnung, diese werden ob gegenwärtiger Unaufgeklärtheit und noch nicht erreichter geistiger und sittlicher Reife, das Unwahre nicht bemerken und es als Wahrheit hinnehmen. Jedoch der Verfasser kann und wünscht sich auch zu retten vor meinem ihm gemachten Vorwurfe dadurch, daß er unter Lehre eben nur die Moral, den eigentlichen Kern der Religion meint, unter Verfassung, Wust formeller Gesetze, Nichtsnutzen, tobten Leuchter aber die positiven Dogmen deö Christenthums versteht. Dadurch sind wir aber auf jenen Standpnnct desselben gekommen, dessen Falschheit, weil Unwahrbeit, wir schon oben erwiesen haben. Kirchliche Nachrichten. ©ratz, den 26. April. — Die beinahe ein Jahr verwaiste Seckauer Diöccsc mit ihrer geistlichen Pflegetochter von Leoben hat nun wieder einen Oberhirten in der Person des hochwürdigsten Herrn Fürstbischofs Joseph Othmar, der am 21. d. M. von Wien hier eintraf und Tags darauf — am Gutenhirten- Sonntage — feierlich introdncirt wurde. Sei» erstes Erscheinen machte, wie die Gratzer Ztitnng sogleich berichtete, einen sehr wohlthueuden Eindruck. Denn die Freundlichkeit und Milde, die aus seinen Mienen und Gesprächen sich offenbart, zeigt an ihm einen Bothen des Friedens, der überall willkommen sein muß. Die Bürgerschaft von Gratz, wie auch die Behörden, ließen cs an nichts mangeln, um sowohl bei der Ankunft des hohen Kirchenfürsten, als auch bei dessen solenner Einführung ihre Verehrung und Liebe an den Tag zu legen. Die Feier ging recht würdevoll und erbaulich vor sich. Nicht bloß das Volk von Stadt und Land strömte in großen Schaaren zusammen, sondern auch der Clerus, selbst aus entfernten Gegenden, war zahlreich versammelt, um dem neuen Oberhirten zu huldigen. Derselbe hat zwei Hirtenschrei-bcn erlassen, das eine an den Clerns, das andere an die Laien. Beide, in sehr blühender Sprache abgefaßt, schildern die Jrrthümcr und Hebel der gegenwärtigen Zeit, denen nur das Christenthum abhelfen kann. Der hochwürdigste Verfasser bewährt sich hier als einen tiefsinnigen Gelehrten und Geschichtsforscher. Mit besonderer Befriedigung werden alle Freunde der Kirche die rühmliche Erwähnung der Würzburger Synode und der katholischen Vereine Deutschlands, wie auch die Erklärung lesen, daß der würdige Prälat von Menschenfurcht und kleinlichen Rücksichten sich nicht werde hemmen lassen, daö Wort der Lehre und Ermahnung nach seinem vollen, ungeschmälerten Inhalte anszusprechen. Heute Abends ist der hochwürdigste Herr Fürstbischof nach Wien abgereist, um dort der bischöflichen Versammlung beizuwohnen. Wegen Erkrankung des Herrn Ministers Stadion wird, wie man sagt, Staatsrath Pip-pitz an der Conferenz Thcil nehmen. Dieselbe kann von ungeheuren Folgen werden. Möge der heilige Geist in reicher Gnadenfülle über unser» Episcopat sich ausgie-ßcn! Hier wird in allen Klöstern durch die ganze Zeit der Versammlung eine besondere Andacht abgehal-ten werden. Das Bethen thnt Notb. Wien, 30. April. Bis zu diesem Tage haben sich in Wien folgende Bischöfe zur Synode eingcfnndcn: Friedrich, Cardinal und Erzbischof von Salzburg; Johann Nepomuk, Bischof von Trient; Bernhard, Bischof von Briren, vertreten durch Canonicns Georg Habtmann; Melchior, Bischof von Breslau: Anton Aloys, Bischof von Laibach; Franz l'avcr, Bischof von Przemisl, Ln-cas, Erzbischof von Lemberg; Josef Gregor, Bischof von Tarnow; Josef Ambros, Bischof von Budweis; Franz Xaver, Erzbischof von Görz; Anton, Bischof von St. Pölten; Augustin Bartholomäus, Bischof von Leitmentz; Adalbert, Bischof vou Gurk; Maximilian Josef, Erzbischof von Olmütz; Josef, Bischof von Seckau; Anton Martin, Bischof von Lavant; Bartholomäus, Bischof vou Triest; Bartholomäus, Bischof von Veglia; Anton, Bischof von Parenzo Pola; Josef, Erzbischof von Zara; Johann, Bischof von Sebeniko; Thomas, Bischof von Ragusa; Aloys Maria, Bischof vou Spalato; Georg, Bischof von Lessina; Gregor, Bischof von Przemisl (ri-tus graeci); Michael, Erzbischof von Lemberg (ritus graeci), vertreten durch den Domherrn Benedikt Lewiki; Gregor Thomas, Bischof von Linz, vertreten durch den Domherrn Franz Rieder; Anton Ernest, Bischof von Brünn; Carl, Bischof von Königgrätz. Die genannten Erzbischöfe nnd Bischöfe haben, nachdem vorgestern eine vorbereitende Versammlung stattge-fuuden hatte, sich heute im Palaste des hiesigen Erzbi-schofes Vincenz Eduard eingefunden, von wo sie sich in feierlichem Zuge unter dem Vortritte des Clerus in die Metropolilankirche zum heilige» Stephan begaben. Hier wurde das Hochamt durch den hiesigen Erzbischof und Metropoliten abgehalten; bei dein Beginne desselben das Veni saucte spiritus angestimmt; nach der Commnnion empfingen alle Glieder der Versammlung daö Sacrament des Altars aus deu Händen deö Pontt-ficanten, und am Schlüsse wurde das Glaubenöbekeuiit-niß abgelegt. Personal - Nachrichten. In der Laibacher Diöcese. Dem Pfarrvikärc von Mariathal, Ignaz Krischaj, ist die Pfarr Hrcnoviz, und dem Curaten von Uftta, Johann Vidinar, die Lokalie Schwarzenberg ob Billichgratz verliehen worden. Gedruckt bei Josef Blasnik in Laibach.