ketojgjj. LJUBLJANSKI n. ŠKOFIJSKI LIST 7. Anton Bonaventura durch Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden Fürstbischof von Laibach entbietet allen Gläubigen der Laibacher Diözese Glück, Segen und Frieden in Jesus Christus, unserem Herrn.1 Infolge einer alten ehrwürdigen Gewohnheit will ich auch heuer vermittelst dieses Hirtenbriefes an euch, Geliebte in Christo, einige belehrende und ermunternde Worte richten. Um nicht leere Luftstreiche zu machen, habe ich mich mit Rücksicht auf einige sehr gefährliche Irrtümer unserer modernen Zeit entschlossen das Familienleben zu besprechen. Drei Seiten desselben sollen genauer erörtert werden: 1. die Ehe, als Grundlage der Familie; 2. Mann und Frau in ihrem gegenseitigen Verhältnis; 3. Vater, Mutter und Kind in ihren heiligen Pflichten und Rechten. 1. Die Ehe. l. Geschichtlich steht es fest, daß die Menschen nie wie Herden, Tieren ähnlich, zusammengelebt haben. Ein derartiges regelloses Zusammenleben muß von jenen Kreisen behauptet werden, welche so tief gefallen sind, daß sie sogar das Dasein eines persönlichen Gottes, Schöpfers Himmels und der Erde, leugnen. Denn, gibt es keinen persönlichen Gott, dann muß auch behauptet werden, der Mensch habe sich aus dem Tierreiche entwickelt und habe anfangs Tieren ähnlich in Herden gelebt. Allein, je größere Fortschritte die historische Forschung auch von Seite akatholischer Ge- lehrten macht, desto klarer und sicherer wird jene Behauptung der Gottesleugner als falsch aufgedeckt und desto entschiedener werden ihre diesbezüglichen, scheinbar sehr gelehrten Beweise, als nicht stichhältig und den Tatsachen nicht entsprechend gezeigt. 2. Wahr ist, daß die Menschen immer und überall in Familien gelebt haben und noch leben. Nun, die Grundlage und der Anfang der Familie ist die Ehe, das ist eine dauernde Verbindung von zwei Personen verschiedenen Geschlechtes zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes. Die Erhaltung des Menschengeschlechtes ist nach der Überzeugung aller Völker der Hauptzweck der ehelichen Verbindung. Daraus folgt, daß jede diesbezügliche außereheliche Verbindung schon von Natur aus nicht erlaubt, hiemit nicht sittlich, nicht menschenwürdig sein kann, welche Folgerung auch durch das innerste Bewußtsein aller Völker, von welchen eine jede außereheliche Verbindung als schändlich gebrandmarkt wird, vollkommen bestätigt wird. Neben diesem Hauptzwecke dient die Ehe auch zur Erreichung eines zweifachen Nebenzweckes. Der erste Nebenzweck besteht in der gegenseitigen Hilfe in allen Bedürfnissen des Lebens, seien es zeitliche oder ewige, körperliche oder geistige Bedürfnisse. Der zweite Neben- 1 Der Hirtenbrief soll an einigen Sonntagen den Gläubigen vorgelesen und, wenn notwendig, genauer erklärt werden 4 zweck ist dic Ordnung und Regelung des Verhältnisses beider Geschlechter, indem durch die Ehe der Befriedigung des mächtigsten Naturtriebes im Menschen vernunftgemäße und zur Erhaltung des Menschengeschlechtes notwendige Schranken und Grenzen gezogen werden. Diese Zweckbestimmungen, welche sich aus der inneren Natur der Ehe ergeben, gelten für alle Ehen, mögen dieselben zwischen Christen oder Nichtchristen zustande kommen, also nicht bloß für die sakramentale Ehe zwischen Getauften, sondern auch für die rein naturrechtliche Ehe zwischen Ungetauften. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Eigenschaften einer jeden Ehe, nämlich die Einheit und Unauflöslichkeit derselben. 3. Uber die Einheit der Ehe, wodurch jede simultane Vielmännerei und jede simultane Vielweiberei ausgeschlossen wird, brauche ich nicht weitläufiger zu sprechen, weil solche unnatürliche, den Zwecken der Ehe durchaus widerstreitende Verbindungen von den christlichen Völkern, auch von jenen, welche vom vollkommen Christentum abgefallen sind, vorläufig noch perhorresziert werden. Anders steht es mit der Unauflöslichkeit der Ehe. Leider wird die Unauflöslichkeit der Ehe fast nur noch in der katholischen Kirche festgehalten; außerhalb derselben wird beinahe überall die Auflöslichkeit der Ehe durch die Staatsgewalt aus bestimmten Gründen, wie Ehebruch und andere, gelehrt. Sogar in den öffentlichen Gesetzesbüchern wird dieser Standpunkt vertreten. Dagegen müssen wir behaupten, daß auch die nur naturrechtliche Ehe ihrer Natur nach als unauflösbar betrachtet werden m u ß. Die triftigsten Gründe sprechen dafür. Schon die anfängliche, gegenseitige L i e -1) e , die zur ehelichen Verbindung führt, strebt eine unauflösbare Verbindung an; die Brautleute, die eine Ehe eingehen, wollen sich auf ewig binden. Die Unauflöslichkeit der Ehe wird auch wegen der Kindererziehun g gefordert. Die Kindererziehung ist eine schwere und zugleich süße Pflicht derjenigen, welche den Kindern das Dasein gegeben haben und diese Pflicht dauert durch 20, 30, 40 Jahre. Somit ist an eine Scheidung nicht zu denken. Dasselbe verlangt die vollkommene gegenseitige Freundschaft, welche der ehelichen Ver- bindung zu Grunde liegt und derselben eine höhere Bedeutung verleiht. Wie könnte diese Freundschaft, wodurch die Gatten ein Herz und eine Seele werden, beim Vorhandensein der Furcht einer möglichen Trennung bestehen? Dann die Ungleichheit zwischen Mann und Frau. Die Frau hat dem Manne ihre Jungfräulichkeit, ihre Jugend, ihre Schönheit geopfert, nun wird sie verstoßen. Wie und wo wird sie ihr Fortkommen finden? Der Mann kann sich viel leichter weiter helfen. Aus der Auf-lösliclikeit der Ehe ergeben sich auch arge s o -z i a 1 e Schäden. Es werden nicht bloß Eltern und Kinder, sondern auch die den Gatten verwandten und befreundeten Familien verfeindet. Und zuletzt, die Auflöslichkeit der Ehe zugestanden und dein Ehebruch und ändern Fehlern gleichsam als Belohnung in Aussicht gestellt, wie leicht w ird nicht de r M e n s c h i n seiner Leidenschaft solche Bedingungen zur Auflösung selbst veranlassen ? Wird uns nicht schon diese kurze Betrachtung von der inneren Unauflöslichkeit auch der nur naturrechtlichen Ehe genügend überzeugen? Wie gefehlt, der Natur der Ehe zuwider und deshalb unsittlich ist jene Gesetzgebung, durch welche die Auflöslichkeit der Ehe aus bestimmten Gründen zugestanden wird! Und woher kommt auch bei uns der Ruf darnach? Kommt er nicht zumeist von Geschiedenen, welche ihre Ehe durch verbotene und abscheuliche Nebenverbindungen besudelt haben? Kommt er nicht aus dem Munde jener, welche ihre Treue Gott dem Herrn gebrochen haben? 4. Wenn diese Behauptungen schon von der naturrechtlichen Ehe gelten, was muß erst von der christlichen Ehe, die ein Sakrament ist, gesagt werden! Durch die menschlichen Leidenschaften, unter denen die Begierlichkeit besonders hervorragt, ist die Ehe von ihrer ursprünglichen Reinheit und Einheit und Heiligkeit tief heruntergekommen. Vielweiberei und sehr häufige Ehescheidungen waren in den alten Kulturstaaten gang und gäbe. Der Heiland wollte der Ehe ihre ursprüngliche Heiligkeit, Einheit und Unauflöslichkeit wieder zurückerstatten und hat mit Berücksichtigung der menschlichen Schwäche den naturrechtlichen Ehevertrag zu einem Sakramente erhoben, das heißt zu einem sichtbaren und wirksamen Zeichen der inneren Gnadenhilfe für alle Aufgaben des ehelichen Lehens. Durch diese Gnadenhilfe gegen die menschlichen Schwachheiten und gewaltigen Leidenschaften sollte die Reinheit, Einheit und vollkommen innere Unauflöslichkeit der Ehe möglich sein. Der leichteste Beweis, daß die Ehe ein Sakramen t ist, ist der sogenannte Präskriptionsbeweis, welcher lautet: die katholische Kirche hat seit ihrem Bestände die heilige Ehe zu den sieben Sakramenten gezählt, was aus ihren Büchern, aus dem Glauben der Häretiker, auch der ältesten und sogar aus Bildern in den Katakomben leicht nachgewiesen werden kann: folglich muß behauptet werden, die Kirche hat den Glauben an die Sakramentalität der Ehe von den Aposteln und durch diese von Christus selbst erhalten. Und zwar ist nach der Lehre der katholischen Theologen, insbesondere nach der Lehre der letzten Päpste Pius IX. und Leo XIII. der Ehe vertrag in sich ein Sakrament, so daß unter Christen jeder gültige Ehevertrag ein Sakrament ist, Ehevertrag und Sakrament von einander nicht getrennt werden können und ein Christ, welcher bei der Trauung das Sakrament ausschließen wollte, keine gültige Ehe eingehen würde. Weil die Ehe ein Sakrament ist, so erteilt sie den Eheleuten zur Zeit der Trauung die Vermehrung der heiligmachenden Gnade und in ihr das durch dieselbe verbürgte Anrecht auf alle wirklichen Gnaden, welche zu einer gottgefälligen Führung des Ehestandes notwendig sind. Durch diese innere Gnadenhilfe wird die Einheit und besonders die Unauflöslichkeit der Ehe, welche beide Eigenschaften schon der natur-rechtlichen Ehe zwischen Nichtgetauften zukommen, so vervollkommnet und vollendet, daß die Polygamie oder die Auflöslichkeit der Ehe geradezu ausgeschlossen sind. Daraus ist ersichtlich, daß an der Lehre, jede christliche Ehe ist dem Ehebunde nach innerlich unauflöslich, gar nicht gezweifelt werden darf, daß ferner die in vielen Staaten zugestandene und in Österreich von abgefallenen Christen und Ehebrechern angestrebte Ehescheidung vor Gott null und nichtig ist und daß hiemit die von derart Geschiedenen neu eingegangenen Ehen nur öffentliche, von bürgerlichen Gesetzen zugelassene und beschützte Konkubinate sind. Weil nämlich die Ehe ein Sakrament ist, die Verwaltung der Sakramente aber von Gott nur der Kirche mit Ausschluß des Staates übertragen worden ist, so steht auch das Recht zur Verwaltung des heiligen Ehesakramentes einzig und allein der katholischen Kirche zu. Staatsgesetze, wodurch die Gültigkeit der Ehe bestimmt oder die Auflöslichkeit derselben zugestanden würde, sind vor Gott absolut ungültig. Ja, ein Staat, welcher die Gesetzgebung über das Band der Ehe an sich reißt, die Zivilehe befiehlt, die Scheidung derselben zuläßt, befindet sich im hellen Aufruhr, in einer fortwährenden Rebellion gegen Gott und seine Anordnungen. Wie schrecklich! Gott sei Dank, Österreich ist damit noch verschont! Doch wie lange? II. Mann und Frau. 5. Durch die Trauung werden Braut und Bräutigam zum Manne und zur Frau. Wenn nun beide glücklich zusammen leben wollen, so müssen die aus der Natur der Ehe sich ergebenden Pflichten von beiden auf das genaueste erfüllt werden. 6. Im Vordergrund stehen da die P f 1 i c h ten gegen Got t. Es gibt einen persönlichen Gott, Schöpfer Himmels und der Erde, von dem wir erschaffen worden sind und deshalb von ihm vollkommen abhängen, hiemit seinen Willen erfüllen müssen, um einst unser Lebensziel glücklich zu erreichen. Diese Wahrheiten können schon duch unsere Vernunft erkannt werden, werden jedoch durch die Offenbarung noch mehr bestätigt und erweitert. Nur im Lichte dieser Wahrheiten hat unser Leben einen Inhalt, einen Wert und eine ganz besondere Weihe. Weil es dem so ist, so müssen auch Mann und Frau im Lichte dieser Wahrheiten ihre ganze Lebensordnung festsetzen. Ihre naturgemäße Ergebenheit, Unterwürfigkeit und Abhängigkeit Gott gegenüber werden dieselben zunächst durch ein durchwegs religiöses Leben kundtun. Dazu gehört das tägliche Morgen- und Abendgebet, die Haltung der Sonn- und Feiertage, die Beobachtung der vorgeschriebenen Fasten, der oftmalige Empfang der heiligen Sakramente, die Verehrung des Herzens Jesu und der lieben Mutter Gottes, Flucht der Sünde und Erfüllung aller Standespflichten, weil so der Wille Gottes ist. Nur auf Grundlage eines vollkommenen religiösen Denkens und Lebens ergibt sich die Möglichkeit und Bereitwilligkeit zur Erfüllung 4* a 11 e r a n d e r e n Pflichten. Nur die Hauptpflichten wollen wir einer kurzen Betrachtung unterziehen. 7. Obenan steht die eheliche Liebe, welche in einem herzlichen Wohlwollen gegeneinander bestellt. Wo die wahre gegenseitige Liehe herrscht, werden auch alle anderen Pflichten erfüllt. Ohne sie wird das Eheband zu einer Kette, an welcher die Gatten zerren, die sie jedoch nicht zerreißen können. Gläubige Gatten wissen, daß diese Liebe Gott selbst ge b i e t e t, wenn er spricht: »Du sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst«. Wer steht sich nun näher als Ehegatten, welche Vater und Mutter verlassen haben, um ausschließlich einander anzugehören? Auch das Wesen d er Ehe verlangt L i e 1) e. Die Ehe ist die innigste Verbindung zwischen Mann und Frau, die auch ein Herz und eine Seele sein sollten. Als Vorbild wahrer Liebe stellt der Apostel Paulus die Liebe Christi zur Kirche vor und ruft: »Ihr Männer, liehet euere Frauen, wie Christus seine Kirche liebt!« (Epli. 5, 25.) Wie ist nun diese Liebe beschaffen? Sie ist übernat ü r 1 i c h und muß deshalb aus dem Beweggrund des Glaubens hervorgehen, indem sich die Gatten liehen als Ebenbilder und Kinder Gottes, als Erlöste Christi, welche mit einander zur ewigen Seligkeit berufen sind. Nur in diesem Falle werden sich die Gatten mit unbegrenzter Hingabe des Herzens lieben und wird jeder bereit sein für den anderen Teil zu leben und zu sterben. Nicht so stark ist eine rein natürliche Liehe, welche aus rein sinnlicher, geschlechtlicher Neigung liervor-geht, welche sich auf Schönheit und Körpergestalt stützt; eine solche Liebe hat keinen Bestand und dauert nur so lange, als diese Vorzüge und sinnlichen Heize dauern. Ferner ist die Liebe Jesu zur Kirche eine beha r r 1 i c li e. Christus hat seine Kirche geliebt bis in den Tod, er hat für sie gelebt, gearbeitet, gelitten; er bleibt bei ihr his ans Ende der Welt, bleibt bei ihr auch in ihren Leiden, Kämpfen und Verfolgungen. So darf auch die Liebe der Ehegatten mit den Jahren nicht abnehmen. Nicht Alter, nicht Entstellung, nicht Schwächen und Gebrechen des Geistes oder des Körpers dürfen sie schwächen oder aufheben; sie muß fortdauern bis über das Grab hinaus. Diese Eigenschaft kann nur die übernatürliche Liebe besitzen, die in Gott gegründet ist, nicht die rein natürliche, welche in der Schönheit und im Reize der Person ihren Grund hat. Die Liehe Jesu zur Kirche ist endlich eine ganz reine, keusche Liebe. Würde unter den Eheleuten nur die Sinnlichkeit, nur die fleischliche Zuneigung herrschen, würden sie der Heiligkeit der Ehe nicht gerecht werden können. Sie müssen sich vielmehr lieben in Gottesfurcht und Frömmigkeit, in Reinheit und Ehrbarkeit. Die wahre Liebe zwischen Mann und Frau zeigt sich besonders im unermüdeten Eifer einander z u helfe n in allen geistigen und leiblichen Bedürfnissen. Zunächst sollen sich Mann und Frau helfen in der Be m ü h -u n g für das ewige Lebe n. Denn was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, an seiner Seele aber Schaden leidet ! Diese Hilfe geschieht durch gegenseitiges Gebet, durch Erfüllung der Gebote Gottes und der Kirche, durch gutes Beispiel und fromme Ermahnungen. Wenn einer der beiden Gatten das Unglück hätte, fern von Gott, in Todsünden, ohne Religionsübung dahin zu leben, so wird der andere alles aufbieten, was in seiner Macht steht, um seine Bekehrung zu erlangen. Meist wird es von größter Wichtigkeit sein, unauffällig und unaufdringlich, aber beharrlich daran zu arbeiten: durch Gebet, gutes Beispiel, Milde und Liebe, durch treue Pflichterfüllung und durch eine sich stets gleich bleibende Gefälligkeit. Heutzutage wird namentlich die Frau diesbezüglich wirken müssen, weil leider so viele Männer, besonders unter den Gebildeten, Gott ganz und gar vergessen haben. 8. Aus der heiligen ehelichen Liebe ergibt sich noch eine zweite sehr wichtige Pflicht der Gatten: die eheliche Treue bis zum Tode. Der römische Katechismus sagt: »durch die eheliche Treue bindet sich der Mann gegenüber seiner Frau und die Frau gegenüber ihrem Manne, so daß sie einander versprechen, dieses heilige Ehebündnis nie zu verletzen.« Diese Treue ist eine dreifache. Zunächst die Treue im ehelichen Leben. Diese verbietet jeden freiwilligen Gedanken und jede freiwillige Begierde nach einer anderen Person. Dies wäre eine schwere Sünde gegen das neunte Gebot Gottes: »Du solst nicht begehren deines Nächsten Weib!« Dieses Gebot hat Christus, unser Herr und Heiland noch mehr eingeschärft, indem er sagte: »Wer ein Weib aus Begierde nach ihr ansieht, hat im Herzen die Ehe mit ihr gebrochen.« (Matth. 5, 28.) Daraus folgt die Schwere der Sünde eines tatsächlichen Ehebruches. Ja, nicht bloß eine, sondern vier Sünden schließt er in sich: er ist eine Sünde der Unkeuschheit, ein Treubruch des heiligen Gelöbnisses, eine schwere Kränkung des anderen Ehegatten und endlich eine Entweihung des Ehesakramentes. Im alten Bunde wurde der Ehebruch auf Befehl Gottes mit dem Tode bestraft: »Beide sollen sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin!« (V. Mos. 22, 23.) In der alten christlichen Kirche wurde er mit fünfzehnjähriger, strenger Buße belegt. Sind in unserer Zeit diese Bußen auch nicht mehr üblich, so wird der Ehebrecher der Hand Gottes doch nicht entrinnen. »Gott,« schreibt der heilige Apostel Paulus, »Gott wird ihn richten (Hebr. 13, 4); die Ehebrecher werden das Reich Gottes nicht erben.« (I. Kor. 6, 9.) Oft kommt die Strafe Gottes über den Ehebrecher schon auf Erden. Ja, der Ehebruch trägt die Strafe schon in sich selbst. Die Eheleute werden einander entfremdet, gegen einander kühl und kalt, der Friede des Hauses geht verloren, das Glück der Familie wird zerrüttet. Und doch, o mein Gott, wie oft wird diese schreckliche Sünde begangen und zwar dort, wo Religion und Furcht Gottes abhanden gekommen sind! Die Ursache dieser höchst traurigen Zustände sind die gesellschaftlichen Verhältnisse, durch welche die böse Begierlichkeit geweckt und entfacht, die heilige Zucht und Schamhaftigkeit hingegen vermindert, vernichtet wird. Schamlose Feuilletons in gottlosen Zeitungsblättern, abscheuliche Romane, sittenlose Theatervorstellungen, ganze Nächte dauernde Tänze mit ihren Ballkostümen, die schamlose Mode, angefangen beim kleinen Mädchen bis zur Frau und ähnliches führt zur Schamlosigkeit und zu Ehebrüchen. Die Treue der Gatten soll sich auch im Haushalt zeigen und zwar dadurch, daß die Ehegatten einander helfen, um ihr Fortkommen auf Erden zu finden. Der eigentliche Ernährer der Familie ist der Mann. Er hat für den Unterhalt der Frau und der Kinder, für Nahrung, Kleidung und Wohnung zu sorgen. Der Mann darf sein Vermögen nicht verschwenden, denn es gehört nicht bloß ihm, sondern der ganzen Familie. Vielmehr soll er sich bemühen, durch Fleiß und Sparsamkeit dasselbe zu vermehren. Aber auch die Frau soll die Hände nicht in den Schoß legen. Sie muß zum Erwerb des täglichen Brotes mitwirken und soll das Er- worbene zum Besten der Familie verwenden; sie soll das Hauswesen in eigener Person besorgen, soll sparsam sein und alle Luxusausgaben vermeiden; sie soll durch Ordnung und Reinlichkeit im Hause dem Manne ein trauliches Heim bereiten, in welchem er nach der Last und Mühe des Tages gerne weilt. Die gegenseitige Liebe wird diese Mühe den Gatten nicht bloß möglich, sondern auch angenehm machen. Endlich soll sich die eheliche Treue auch im Leiden bewähren. Wie das Gold im F'euer, so wird die eheliche Treue im Feuer der Trübsal erprobt. Ja, der Ehestand ist kein Paradies ungeteilter Freude, sondern ein Stand vieler Mühseligkeiten. Ja, der trüben Tage sind viel mehr, als der sonnigen. Ob nun Freude oder Leiden über die Ehegatten kommen, beides müssen sie miteinander redlich teilen. Wenn ein Glied des Leibes sich freut, freuen sich alle anderen mit, wenn eines leidet, leiden alle anderen. Ganz so müssen die Freuden und Leiden des Mannes auch Freuden und Leiden der Frau und die der Frau auch des Mannes sein. Keiner soll Freude oder Schmerz in sich verschließen, sondern dem anderen mitteilen. Geteilter Schmerz ist halber Schmerz, geteilte Freude ist doppelte Freude. Der heilige Geist seihst weist auf diese Wahrheit hin, wenn er spricht: »Freunde und Genossen sind hilfreich zur rechten Zeit, aber mehr noch sind es Mann und Weib.« (Eccl. 80, 23.) Hilfreich sind sie aber einander nicht, wenn der eine Gatte dem anderen durch Vorwürfe die Last noch schwerer, durch Murren das Leid noch bitterer, durch Klagen den Schmerz noch härter macht. Jeder soll vielmehr herzlichen Anteil daran nehmen, den Gebeugten aufrichten, den Mutlosen ermutigen, den Betrübten trösten. Im Leid muß der Mann die Stütze des Weibes, das Weib die Gehilfin des Mannes sein. So erfüllen sie das Wort des Apostels: »Der eine soll die Last des anderen tragen.« (Galat. 6, 2.) 9. Für das ganze Familienleben ist es höchst wichtig, daß sich die Ehegatten bemühen, den ehelichen Frieden untereinander zu bewahren. Um diesen Frieden betet die Kirche in der Brautmesse: »Gott möge sie im immerwährenden Frieden bewahren.« Im alten Bunde heißt es: »An drei Dingen, spricht Gott, hat Wohlgefallen mein Geist: Eintracht unter Brüdern, Liebe gegen den Nächsten und Mann und Frau, welche unter sich recht einig sind.« (Sir. 25, 1. 2.) Herrscht der Friede unter den Gatten, dann sind sie glücklich, auch wenn sie in dürftigen Verhältnissen leben: der Segen Gottes ruht auf ihrem Hause. Ist dagegen der Unfriede eingedrungen, so sind sie unglücklich, auch wenn sie noch so reich an irdischen Gütern sind, auch wenn sie noch so hohe Stellungen in der Welt einnehmen. Ist es nicht ein großes Unglück, wenn zwei Personen, die unauflöslich miteinander verbunden sind, nicht Zusammenhalten, sondern sich gegenseitig kränken, wenn sie, statt einander das Leben zu erleichtern, sich dasselbe verbittern. In diesem Falle bewahrheitet sich das Wort des Heilandes: »Jedes Haus, das unter sich uneins ist, kann nicht bestehen.« (Matth. 12, 25.) Ebenso ist wahr die Behauptung: »Besser ist darum ein trockener Bissen im Frieden, als ein Haus voll Mahlzeiten im Zank.« (Sprichw. 17, 1.) Daraus folgt, daß die beiden Gatten, wenn sie das WTohl ihrer Familie fördern und sichern wollen, keine Mühe, keine Entsagung, keine Selbstverleugnung scheuen sollen, um den so kostbaren Frieden zu erhalten. Deshalb sollen sie sich in den täglichen Gebeten zu Gott wenden, er möge ihnen die im Sakramente der Ehe gewährleistete Hilfe zu einem friedlichen Zusammenleben nicht versagen. Durch das Gebet und die Gnade gestärkt, sollen sie den entschiedenen Vorsatz fassen, jede Mißhelligkeit schon im Keime ersticken und alles vermeiden zu wollen, was zur Störung des Friedens Anlaß geben könnte. Sollte jedoch der menschlichen Schwachheit wegen der Friede irgendwie gestört werden, so soll nach der Mahnung des Apostels die Sonne nicht untergehen über ihrem Zorn. Aus Liebe zu Gott, aus Furcht vor weiteren bösen Folgen und Sünden sollen sich die Gatten je eher aussöhnen. Wahr ist es, daß es beinahe gar keine Mißhelligkeiten zwischen Mann und Frau, wenigstens keine ernsten, geben würde, wenn Mann und Frau stets ihre Pflichten genau erfüllen würden; wenn der Mann seine Frau stets nach den Vorschriften des Herrn liebte und wenn die Frau nach dem Befehle des Apostels dem Manne unterworfen wäre. Allein wie oft kennt der Mann seine Pflicht nicht, wie oft kennt sie nicht die Frau, wie oft vernachlässigen dieselbe beide! Um nur einige Veranlassungen zum häuslichen Kriege anzudeuten, frage ich, ob nicht der Mann den Frieden störe, wenn er sich bei verschiedenen mißlichen Ereignissen vom Zorne hinreißen läßt und die Schale des Unmutes über die Frau ausgießt? oder, wenn er die Frau grob und hart behandelt, wenn er ihr keine freundliche Miene zeigt, kein gutes Wort gibt, sie wie eine Sklavin behandelt, uneingedenk der Aufforderung des heiligen Apostels Paulus: »Männer, behandelt euere Frauen nicht mit Härte!« (Koloss. 3,19.)? oder wenn er ohneRüeksicht auf seine Familie tief in die Nacht in Gasthäusern und Kafees sitzt, das Vermögen verschwendet, vielleicht sogar dem Trunke übermäßig ergeben ist? oder wenn er gar zu geizig ist, das Notwendigste zum Unterhalt der Familie nicht gibt, der Frau keinen Heller läßt, der Frau, wenn sie ihn um das zur Führung des Hauswesens Notwendige ersucht, mit Härte und Schelten antwortet? oder wenn er ganz müßig und träge ist, die ganze Sorge für die Familie nur der Frau überläßt und dennoch von ihr die allerbeste Bedienung verlangt? O, arme Frauen, wie sehr seid ihr zu bedauern, die ihr an solche Männer gefesselt seid! Wer wird euch helfen? Da hilft nur Geduld, Unterwerfung unter die Zulassung Gottes und beharrliches Gebet, damit ihr euer schweres Kreuz nicht vergebens traget, sondern dafür euch in der Ewigkeit Lohn verdienet. Doch nicht bloß der Mann, sondern auch die Frau trägt oft an der Störung des Hausfriedens Schuld. Dies geschieht besonders dann, wenn sie nicht häuslich und gehorsam ist. Schon der Apostel verlangt von der Frau, daß sie häuslich sei. Zur Häuslichkeit gehört, daß sie das Hauswesen besorgt. Die Frau muß auf Ordnung im Haus, auf Reinlichkeit in der Wohnung und in der Kleidung des Mannes und der Kinder halten; sie muß den Tisch gut und reinlich nach dem Stande und Vermögen bereiten. Wie viele lassen es hier fehlen aus Nachlässigkeit, aus Leichtfertigkeit oder aus sträflicher Unkenntnis. Ja, es gibt Frauen, welche sich um das Hauswesen nicht einmal kümmern, sondern alles den Dienstboten überlassen. Sie selbst verschwenden die Zeit mit Besuchen und Gesellschaften, nutzlosen Tändeleien, mit Vergnügen und Unterhaltungen. Es gibt Frauen, welche einen übertriebenen Aufwand in der Kleidung machen und einen Luxus treiben, der zu dem Stande, dem Vermögen und den Einkünften des Mannes in keinem Verhältnis steht. Dieser aber muß dafür aufkommen, wenn er nicht den Groll, die Unzufriedenheit und fortwährende Vorwürfe der Frau auf sich laden will. Solche und alle andere Frauen mögen eingedenk sein des Wortes des Apostelfürsten Petrus: »Der Schmuck der Frauen sei nicht das äußerliche Haargeflecht oder Anlegen von Goldsachen und Kleideranzug, sondern der verborgene Mensch des Herzens im stillen und ruhigen Geiste.« (1. Petr. 3, 3—4.) Die Frau stört den Frieden auch dann, wenn sie nicht gehorsam ist, nicht eingedenk des Befehles des heiligen Apostels Paulus: »Ihr, Weiher, unterwerfet euch euern Männern wie dem Herrn.« (Epli. 5, 22.) Der Gehorsam ist zum häuslichen Frieden unumgänglich notwendig. Mann und Frau stehen zwar im innigsten Freundschaftsverhältnis zu einander und beide haben in gleicher Weise das Verfügungsrecht über einander zum Zwecke der Ehe, dennoch bedarf es einer Autorität zwischen beiden, sonst ist ein geordnetes Zusammenwirken nicht möglich. Oft werden die Ansichten der Gatten über das, was in der Haushaltung, in der Kindererziehung, in Bezug auf Aufenthaltsort, Beschäftigung und dergleichen, zu geschehen hat, auseinander gehen und es bedarf einer Autorität, welche die endgültige Entscheidung zu gehen berechtigt ist. Freilich, in der Ehe soll alles möglichst in Liebe und Eintracht nach gegenseitiger Verständigung vor sich gehen. Allein in Anbetracht der menschlichen Schwachheit wird die Liebe nicht immer ausreichen, es muß eine autoritative Entscheidung gefällt werden. Und wer hat dieses Recht? Mann oder Frau? Alle Völker haben die Antwort zu Gunsten des Mannes gegeben. Die christliche Anschauung ist schon oben in den Worten des heiligen Apostels Paulus ausgedrückt worden. Dasselbe verlangt auch die Natur selbst auf Grund der Eigenschaften des Mannes und jener der Frau. Mag die Frau in einigen Punkten dem Manne überlegen sein, wie in der Lebhaftigkeit und Tiefe der Empfindung, im Zartgefühl, im Sinn für Ordnung und Schönheit, namentlich im heroischen Dulden, so ist doch der Mann nicht bloß in leiblicher Beziehung der Frau überlegen, sondern auch in Beziehung jener Eigenschaften, die den Herrscher auszeichnen sollen, als Besonnenheit, Überlegung, Tatkraft, Energie und Ausdauer. Daraus folgt, daß die Frau dem Manne in allem gehorchen soll, was nicht gegen die Gebote Gottes ist. O, wie sehr sündigt die Frau durch Eigensinn, durch Rechthaberei, durch Halsstarrigkeit! Wie verfehlt sie sich, wenn sie den Anordnungen des Mannes Widerspruch entgegensetzt oder durch Trotz und tagelanges Stillschweigen den Mann ärgert. Es ist wohl wahr, was schon im alten Bunde geschrieben steht: »Besser ist es in einer Wüste wohnen als zusammen mit einem zänkischen und zornmütigen Weib.« (Sprichw. 21, 19.) Die Frau hat ihre Stärke in der Geduld; aus Liebe zu Gott, aus Liebe zum Manne und zum Hausfrieden soll sie nachgeben und auf alle nicht sündhaften Wünsche des Mannes im Gehorsam und in Demut eingehen. 10. Nur noch eine der Hauptpflichten zwischen Mann und Frau muß ich wegen der diesbezüglichen modernen sehr sündhaften Anschauungen kurz hervorheben: est ist die eheliche Keuschheit. Von den Haupt- und Nebenzwecken der Ehe haben wir schon gehört. Wir wissen, der Hauptzweck, welcher nie ausgeschlossen oder vereitelt werden darf, ist die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes. Das Edelste und Vornehmste, was sich die Brautleute beim Eingehen der Ehe vornehmen können und sollen, besteht darin: Kinder zu erhalten und sie zu erziehen für Gott, für die Kirche und für das Vaterland. Als der junge Tobias Sara zum Weibe genommen hatte, betete er: »O Herr, du weißt, daß ich sie nicht der Wollust wegen zum Weibe genommen habe, sondern aus Liebe zur Nachkommenschaft, durch welche dein Name von Ewigkeit zu Ewigkeit gepriesen sei.« (Tob. 8, 9.) Daraus folgt, daß es den Eheleuten unter keinen Umständen erlaubt sein kann, diesen Hauptzweck der Ehe irgendwie zu vereiteln. Jedes Mittel und jede Handlung, wodurch der Kindersegen ausgeschlossen wird, ist Mißbrauch der Ehe, Todsünde, ja geradezu ein fluchwürdiges und schweres Verbrechen. Und dennoch wird dieses sündhafte und fluchwürdige Verbrechen in der modernen Zeit öffentlich und ohne Scheu gelehrt, angepriesen und betrieben, werden Mittel zur Ermöglichung und Erleichterung desselben ungescheut fabriziert und verkauft! Wo sind unsere gesetzgebenden Körperschaften, um durch die strengsten Gesetze und Strafen diesem Verbrechen Einhalt zu tun? Wird denn nicht durch dasselbe der gerechte Zorn Gottes entfacht und dessen Zuchtrute auf Familien und Staaten herabgerufen? Ja, gerade dieses Verbrechen, welches sich in den letzten Jahren rapid ausbreitet und sogar bei uns in gewissen Gesellschaftskreisen Wurzel fassen will, ist eine der Hauptursachen der Entfremdung von der Kirche, dieser einzigen Erlösungsanstalt auf Erden. Die unverbesserlichen Verbrecher können in dem heiligen Bußsakrament nicht losgespr.ochen werden, mögen sie den höchsten oder den niedrigsten Ständen angehören; daraus ergibt sich psychologisch eine Abneigung gegen die Priester, gegen die katholische Kirche, gegen das Christentum und eine innere Empfänglichkeit für alle Behauptungen, durch welche die Feinde Gottes, die Feinde Christi und der Kirche das Gewissen dieser unglücklichen Verbrecher beschwichtigen, dieselben gegen die Kirche und alle ihre Anstalten einnehmen und von ihr vollständig losreißen wollen. O erbarmet euch euerer unsterblichen, mit dem Herzensblute Christi erkauften Seelen und lasset euch nicht in die Tiefen der modernen Gewissenlosigkeit hinunter ziehen! Habet Mut und beharrlichen Willen mit den Rechten der Ehe auch die diesbezüglichen Lasten zu übernehmen, vertraut auf Gott und seine liebevolle Vorsehung hei der Sorge um die vielleicht sehr zahlreiche Familie, oder entschließet euch gegebenenfalls in vollkommener Enthaltsamkeit zu leben! III. Vater, Mutter und Kind. 11- V a ter u n d M u 11 e r sind zwei süße, bedeutungsvolle Namen, auf welche die Ehegatten mit Recht stolz sein können. Der Hauptzweck des Ehevertrages ist erreicht. An Gottes Leben spendender Kraft haben beide teilgenommen und Gott selbst hat durch die Erschaffung der Seele mitgewirkt. Der Kindersegen ist ein Segen von Oben. Sehr schön heißt es in der heiligen Schrift nach Erschaffung des ersten Menschenpaares: »Und Gott segnete sie und sprach: seid fruchtbar und mehret euch und erfüllet die Erde!« (1. Mos. 1, 28.) Aus diesem ganz neuen Verhältnisse, aus dem heiligen Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern ergeben sich neue folgenschwere Pflichten für beide Teile. Wir wollen dieselben in aller Kürze betrachten. 12. Hoch ohen steht die Liebe der Eltern zu ihren Kindern. Diese Liebe ist natürlich; die Kinder sind ja die schönste und heißerwünschte Frucht ihrer gegenseitigen Liehe, ein Teil von ihnen seihst. Durch das Sakrament der Ehe wird diese Liebe noch geadelt, erhöht und gekräftigt, so daß sie geradezu unverwüstlich ist. Nur diese heilige Liebe befähigt die Eltern zu jenen großen, jahrelangdauernden Opfern, welche die Kindererziehung erfordert, denn der Liebe ist es eigen, daß sie sich selbst vergißt, für die geliebte Person alles zu opfern und ihretwegen auch die herbsten Leiden zu ertragen bereit ist. Von einer solchen Liebe getragen, werden alle Pflichten gerne übernommen. Die Eltern sind verpflichtet zu erziehen und zwar körperlich, geistig, religiös und sittlich. 13. Die körperliche Erziehung beginnt schon vor der Geburt, ja, eigentlich schon im ledigen Stande. Denn schon in diesem Stande sollen der Jüngling und das Mädchen mit Hinblick auf die künftige Ehe für die leibliche Gesundheit vernünftigerweise besorgt sein. Deshalb werden sie sich zunächst Gottes- und ihrer Seelen wegen, aber auch mit, Rücksicht auf den künftigen Beruf in der heiligen Ehe besonders vor jenen Sünden hüten, durch welche die körperliche Gesundheit geschädigt und das Nervenleben zerrüttet wird. Ich meine ganz besonders die Meidung eines genußsüchtigen, eines ausschweifenden, eines unsittlichen, unkeuschen Lebens. Ein vernünftig denkendes Mädchen wird auch jene Kleidermoden verabscheuen, durch welche die natürliche körperliche Entwicklung gehemmt und infolge dessen aus eigener Verschuldung die Niederkunft höchst beschwerlich und gefährlich wird. Ferner vermeiden christliche Ehegatten von dem glücklichen Augenblicke an, in dem die Frau Mutter geworden ist, gewissenhaft alles, was dem leiblichen Leben des Kindes schaden könnte. Sie erweisen sich gerade in dieser Zeit der Erwartung alle erdenkliche Rücksicht, Schonung und Liebe; sie hüten sich mehr als sonst vor Aufregung und Erbitterung, vor Kummer und Traurigkeit, vor Angst und lärmenden Vergnügungen. Ja, gerade die Mutter wird sich zurückhalten und lärmende Gesellschaften, besonders Bälle, geradezu fliehen. Vielmehr wird sie diese wichtigste Zeit in Gottesfurcht, im Gebet und in der Selbstverleugnung zubringen; auch wird sie rechtzeitig die heiligen Sakramente empfangen. Nach der Geburt wird die Sorge für die körperliche Gesundheit fortgesetzt. Vater und Mutter sollen diesbezüglich besorgt sein und auch diese Seite der Erziehung nicht bloß fremden Personen überlassen. 14. Viel wichtiger als die körperliche ist die religiöse Erziehung. Durch diese soll das Kind befähigt werden sein Verhältnis zu Gott richtig zu ordnen. Deshalb ist es eine heilige Pflicht der Eltern, dem Kinde das Bewußtsein zu wecken und zu entwickeln, daß Gott unser höchster Herr und Gebieter ist, dessen hochheiligen Willen zu .erfüllen und nach ihm unser ganzes Leben, Dichten und Trachten einzurichten, wir als Menschen verpflichtet sind; die Eltern sollen in dem Kinde die Überzeugung wecken, daß es nur im Gehorsam gegen Gott, in der Erfüllung seines Willens in der Zeit und Ewigkeit glücklich sein kann. Von dieser Überzeugung soll das Kind so durchdrungen werden, daß es auch später als Jüngling und als Mann nach derselben alle seine Lebensschritte ordnet. Aus diesem Grundgedanken ergibt sich für die Eltern die Pflicht, ihr Kind in das religiöse Leben einzuführen. Dieses Leben besteht besonders im täglichen Gebete, in der Sonn- und Feiertagsheiligung, im Empfang der heiligen Sakramente, in der Verehrung des göttlichen Herzens Jesu und der lieben Mutter Gottes. Dieses Leben soll schon sehr früh anfangen und bis zum Mannesalter immer weiter entwickelt werden; es soll dem Kinde, dem Jünglinge, dem Mädchen, dem Erwachsenen ein wesentlicher, ja, der Hauptbestandteil der ganzen Lebensführung sein. Den Wünschen christlicher Eltern nach einer guten Erziehung der Kinder kommt die Kirche durch alle ihre Veranstaltungen zu Hilfe, namentlich durch den Religionsunterricht und durch die recht frühzeitige Zulassung zu den heiligen Sakramenten. — Wie arm und unglücklich sind die Kinder jener Eltern, welche selbst kein religiöses Leben führen, welche nie beten, den Gottesdienst nie oder nur hie und da besuchen, die heiligen Sakramente nie, oder jahrelang nicht empfangen! Oder wenn die Eltern ganz religionslos, ganz gottlos sind und über die religiösen Übungen, welche zum innersten Wesen einer menschenwürdigen Lebensführung gehören, sogar spöttisch reden! Arme Kinder! Und die Eltern? Wie werden sie vor Gott, den sie beiseite gesetzt haben, bestehen können? aber auch von ihren irreligiösen Kindern haben sie keine Freude zu erwarten. 15. Die religiöse Erziehung ist Grundlage der sittlichen Erziehung. Nur die Furcht Gottes und das Bewußtsein seiner höchsten und unumschränkten Herrschaft über den Menschen, der als Geschöpf von ihm allseitig abhängig ist, und dies zu seinem eigenen Glücke, nur diese Furcht und dieses Bewußtsein ist der fruchtbare Boden, auf welchem alle christlichen Tugenden gedeihen können. Die Tugend ist zwar an und für sich schön, anmutig, anziehend, jedoch nicht kräftig genug, um dem Menschen zum Siege über die Leidenschaften zu verhelfen. Ja, die Begierlichkeit des Fleisches und die Hoffart des Lebens verdunkeln den Verstand des Menschen, ziehen ihn vollkommen auf ihre Seite, so daß der Verstand, die Schönheit und Angemessenheit der Tugend nicht mehr erfaßt, sondern die Leidenschaft, auch in ihrer schändlichsten Entartung, verteidigt. Die tägliche Erfahrung bestätigt vollauf unsere Behauptung. Also die religiöse Erziehung ist die Grundlage der sittlichen Erziehung, welche die Eltern ihren Kindern in eigener Person und dann durch die Kirche besorgen müssen. Ganz besonders und vom zartesten Alter an sollen die Kinder zum Gehorsam, zur gegenseitigen Liebe, zur Wahrhaftigkeit, zur Sanftmut, zur Friedfertigkeit, zur Aufrichtigkeit, zur Entsagung, zur heiligen Schamhaftigkeit erzogen werden. Diese sittliche, wie auch die religiöse Erziehung geschieht durch Belehrung, durch eigenes Beispiel, durch Wachsamkeit. Alle drei Erziehungsmittel sind sehr wichtig. Jedoch Worte ohne Beispiel bleiben wirkungslos; durch ihr schlechtes Beispiel zerstören die Eltern alles, was sie oder die Kirche durch Belehrung aufgebaut haben. Und wie notwendig ist erst die Wachsamkeit ! Christliche Eltern wissen, wo sich ihre Kinder aufhalten, was sie reden und lesen, spielen und treiben. Sie gestatten ihnen keinen Umgang mit leichtfertigen Knaben und Mädchen; sie wehren von ihrem Hause alle unpassende Lektüre ab, als unpassende Bücher, Kalender, Zeitungen; erlauben alle kindlichen und rechtschaffenen Vergnügungen zur rechten Zeit, sonst aber keine und halten auch gewissenhafte Kontrolle über das gegenseitige Benehmen der Geschwister bei Tag und Nacht und über etwaige Dienstboten. Kommen wohl alle Eltern diesen heiligen Gewissenspflichten nach? Sehr viele versündigen sich heutzutage sehr schwer dagegen. In vielen Familien liegen irreligiöse Bücher, unanständige Bilder, Journale und Zeitungen mit zweifelhaften oder geradezu schändlichen Feuilletons auf den Tischen oder in den Bücherkästen zu jedermanns Gebrauch offen auf. Ungestört von den Eltern lesen die erwachsenen Kinder Dinge, welche ihrer Seele, ihrer Sittlichkeit großen Schaden zufügen können; die Neu- 5 gierde wird gereizt und hascht nach weiteren verbotenen Früchten. Und was soll man von Eltern sagen, welche Theater, Kino, Zirkusse, Museen und Kunstausstellungen nicht nur seihst besuchen, sondern auch ihre Kinder mitnehmen! Da die Theatervorstellungen und Kinoaufführungen gewöhnlich nur zu sehr der Begierlichkeit dienen und dieselbe reizen, da die moderne Kunst vorzüglich in Nuditäten besteht, so kann man ahnen, welchen unermeßlichen Schaden solche Eltern den jugendlichen Seelen ihrer Kinder zufügen. Das viele Böse, das die heran-wachsenden Kinder lesen und schauen und wodurch das Feuer der lüsternen Begierlichkeit in denselben entfacht wird, bewirkt, daß die Kinder immer mehr und mehr den inneren Halt verlieren, die bösen Gelegenheiten leidenschaftlich aufsuchen und so immer tiefer in den Abgrund der Unsittlichkeit hinabgezogen werden. Arme Kinder! Und welch schwerer Verantwortung vor dem allwissenden, allheiligen und allgerechten Gott gehen die so verblendeten Eltern entgegen! 16. Mit der körperlichen, religiösen und sittlichen Erziehung soll auch die geistige Hand in Hand gehen. Diese besteht in einer solchen Ausbildung des Geistes, daß die Kinder einst selbständig geworden, standesgemäß leben und in der Welt fortkommen können. Für einige Kinder wird die Volksschule genügen, für andere wird eine Fortbildungsschule oder eine Mittelschule oder sogar eine Hochschule erfordert, je nach dem Stande oder Berufe, welchen sich die Kinder im Einvernehmen mit den Eltern wählen. Für eine derartige Ausbildung ihrer Kinder werden gute, namentlich tief christliche Eltern gerne auch die größten Opfer bringen. Leider gehen auf diesem Wege zur berufsmäßigen Ausbildung viele Jünglinge und Mädchen zugrunde, geraten auf Abwege, werden irreligiös, ja, sogar religionsfeindlich und gottlos. Schuld daran tragen jene gewissenlosen Männer, welche die heranwachsende Jugend durch abscheuliche Zeitschriften, Bücher, Theater, Kinos und dergleichen, besonders durch unmoralische Zusammenkünfte geradezu verführen. 0, welch tiefe Herzenswunden werden dadurch guten, christlichen, für das wahre Wohl ihrer Kinder besorgten Eltern geschlagen! 17. Die Erziehung, wodurch der ganze Mensch in einer bestimmten Richtung geführt werden soll, wäre nicht möglich, wenn dem Erzieher nicht ein bestimmender Einfluß auf den Willen selbst zu eigen wäre. Der Erzieher muß autoritativ auftreten können. Nun, die Eltern erfreuen sicli dieser Autorität. Schon durch die Natur wird ihnen dieselbe verliehen. Die Kinder haben ja von den Eltern alles: Leben, Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erziehung; dafür müssen die Eltern sorgen; denn haben sie den Kindern das Leben gegeben, so müssen sie denselben auch alles geben, was zur Erhaltung und Entfaltung des Lebens notwendig ist. Weil jedoch eine erfolgreiche Sorge in allen diesen Beziehungen ohne bestimmenden Einfluß auf den Willen des Kindes nicht möglich ist, so folgt daraus, daß den Eltern dieser bestimmende Einfluß, der Autorität genannt wird, von Natur aus zukommt. Infolgedessen sind die Kinder durch ein Naturgesetz verpflichtet, diese elterliche Autorität anzuerkennen, ihren Willen den Anordnungen der Eltern vollkommen zu unterwerfen, den Eltern zu gehorchen. Aber auch positiv hat Gott der Herr befohlen, daß die Kinder den Eltern gehorchen sollen. Das vierte Gebot Gottes ist ja bekannt. Um dasselbe zu erleichtern, soll auch jene Ehrfurcht beitragen, welche die Kinder ihren Eltern gegenüber von Natur aus besitzen und jene besondere Liebe, welche in den Herzen der Kinder brennt. Ja, im Christentum haben die Eltern einen besondern Glorienschein, indem sie den Kindern gegenüber als Stellvertreter Gottes hingestellt werden. Durch dieses Bewußtsein wird erst der Gehorsam der Kinder, die Ehrfurcht und Liebe zu den Eltern gefestigt, wie durch eine besondere Weihe verklärt und auch bei den mißlichsten Umständen ermöglicht. Gottes wegen, der uns sieht, der uns einst für unsere guten Taten belohnen, für die bösen jedoch strafen wird, bemühen sich die Kinder, den Eigenwillen zu beherrschen, den Eltern zu gehorchen, sie zu ehren und zu lieben. An den Eltern ist es nun, daß sie durch ein tugendhaftes und christliches Leben diese hingebende Liebe, diese heilige Ehrfurcht und diesen opferwilligen Gehorsam ermöglichen und leicht machen. Wehe ihnen, wenn sie durch ihr irreligiöses Leben, durch ihre Leidenschaften und schlechten Beispiele dieses Verhältnis verdunkeln und den Kindern nicht zum Bewußtsein kommen lassen! O was für ein trauriges Leben entwickelt sich dort, wo kein Gehorsam, keine Liebe, keine Ehrfurcht dasselbe veredelt und ordnet! Schluß. Iliemit haben wir die Hauptseiten eines geordneten Familienlebens betrachtet, und zwar zunächst die Ehe als Grundlage der Familie in ihren naturrechtlichen und sakramentalen Eigenschaften, alsdann Frau und Mann in ihren gegenseitigen Verpflichtungen und zuletzt Vater und Mutter mit ihren heiligen Erziehungsaufgaben gegen das Kind. Bei allen Punkten haben wir die gefährlichsten modernen Irrtümer und Laster hervorgehoben. besonders den Irrtum, als ob die sakramentale vollzogene Ehe auflösbar wäre, dann das Verbrechen, welches durch absichtliche Vereitelung des Kindersegens begangen wird und zuletzt den sehr häufigen Mangel einer religiösen und sittlichen Erziehung. In allen Teilen haben wir auf Gott hingewiesen, von welchem die ganze natürliche und übernatürliche Ordnung ihren Ausgang hat und dessentwegen wir nach dieser Ordnung unser ganzes Leben, besonders auch das Familienleben einrichten sollen. Die Einhaltung dieser Ordnung und deren Behauptung gegen alle Leidenschaften und gegen alle modernen Irrtümer wird uns und dem ganzen Geschlechte zur Quelle unseres irdischen und ewigen Glückes, welches einzig und allein unser Gott und Herr durch seine festgesetzte Ordnung anstrebt. Mit freiem Willen und vollkommener Unterwerfung gegenüber allen Anordnungen Gottes wollen wir uns dieses Glückes teilhaftig machen. Maria, Mutter Gottes und unsere Mutter, möge uns durch ihre allmächtige Fürsprache vom liebenden Herzen Jesu die Gnade einer vollkommenen Hingabe an Gott erflehen. Der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes komme auf Euch herab und bleibe bei Euch. Amen. Laibach, am Namen Jesu-Feste den 18. Jänner 1914. f Anton Bonaventura Fürstbischof. 8. Kanonična vizitacija in birmovanje v letu 1914. Red ob času kanonične vizitacije in birmo,-vanja ostane navadni. Pripeljem se okoli štirih popoldne; ako zahtevajo okolščine drugačen red, bom o pravem času sporočil pismeno. Spovedoval bom samo zjutraj od štirih do devetih; kjer je tako urejeno, da bo mogoče, bom spovedoval tudi zvečer, kar bom že poprej sporočil. Cerkveno premoženje bomo pregledovali držeč se »Navodila za upravo.« Arhive bom pregledal; naj ostane v njih vse v redu, kakršen je; ni mi treba v mojo sobo nositi knjig in listin. V moji sobi naj bo le »promemoria« po že znanem navodilu (Škof. List 1911 str. 69.). Šola me bo posebno zanimala. Vsak katehet naj v enem razredu vzame navadno lekcijo, ki pride na vrsto; da vidim njegovo metodo in vzgojni postopek. Preden se izpraševanje začne, naj se mi da zapisnik katehez. Izprašujejo se otroci kar po vrsti, kakor sede, in tvarina naj se jemlje lepo po vrsti, v kateri se je poučevala. Drugače so vprašani vedno isti otroci in za tvarino se gospod lovi, kar je za vse silno mučno. Ni treba misliti, da bom grajal kateheta, ako kak otrok ne zna; saj vem, da se; pri takem izpraševanju večkrat še najboljši otrok zmede, kaj pa šele slabejši. Pazim bolj na kateheta, da vidim njegovo spretnost in metodo. Prosim, da naj bo v deževnem vremenu in blatu sprejem koj pri cerkvi; ako dežuje, naj me otroci rajši v šoli pozdravijo. Kratko kosilo, brez nepotrebnega dragocenega vina, naj bo ob pol eni, večerja še bolj kratka pa ob pol osmih, razen ako bi radi kakih okolnosti prosil drugo uro. Obisk župnij se bo vršil po sledečem redu: 1. Dekanija Vipava. 1. Podkraj v četrtek 7. maja. 2. Col v petek 8. maja. 3. Vipava v nedeljo 10. maja. 4. Vrhpolje v ponedeljek 11. maja. 5. Slap v torek 12. maja. 6. Podraga v sredo 13. maja. 7. Goče v četrtek 14. maja. 8. Erzelj v petek 15. maja (vizitacija). 9. Planina v soboto 16. maja. 10. Šturje v nedeljo 17. maja. 11. Budanje na vnebohod 21. maja. 12. Lozice v petek 22. maja. 13. Vrabče v soboto 23. maja. 14. Št. Vid v nedeljo 24. maja. 2. Dekanija Postojna. 15. Postojna v nedeljo 26. aprila. 16. Studeno v torek 28. aprila. 17. Senožeče v torek 26. maja. 18. Hrenovice v četrtek 28. maja. 19. Slavina v nedeljo 6. septembra. 20. Matenja vas v ponedeljek 7. septembra. 21. Št. Peter v torek 8. septembra. 22. Trnje v sredo 9. septembra. 3. Dekanija Moravče. 23. Moravče v nedeljo 7. junija. 24. Vrhpolje v ponedeljek 8. junija. 25. Peče v torek 9. junija. 26. Ihan v soboto 13. junija. 27. Brdo v nedeljo 14. junija. 28. Zlatopolje v ponedeljek 15. junija. 29. Krašnja v torek 16. junija. 30. Blagovica v sredo 17. junija. 31. Češnjice v petek 19. junija. 32. Št. Ožbald v soboto 20. junija. 33. Št. Gotard v nedeljo 21. junija. 34. Čemšenik v torek 23. junija. 35. Izlake v sredo 24. junija. 36. Kolovrat v četrtek 25. junija. 37. Sv Gora v petek 26. junija. 38. Vače v nedeljo 28. junija. Škofijska Imenovan je bil g. dr. Fran Perne, konz. svetnik, c. kr. gimn. profesor v Kranju, za profesorja verouka na I. c. kr. državni gimnaziji v Ljubljani z nastopnim rokom 1. marca 1914; g. dr. Jakob Kotnik, kaplan v Kranju, za na-mestnega veroučitelja na c. kr. cesar Franc Jo- 39. Sv. Plelena v ponedeljek 29. junija. 40. Dol v torek 30. junija. 4. Dekanija T r n o v o. 41. Zagorje v četrtek 10. septembra. 42. Knežak v petek 11. septembra. 43. Trnovo v nedeljo 13. septembra. 44. Prem v torek 15. septembra. 45. Košana v četrtek 17. septembra. 46. Šmihel v petek 18. septembra. 47. Suliorija v soboto 19. septembra. 48. Vreme v nedeljo 20. septembra. 5. Ljubljanska okolica. 49. Tomišelj v nedeljo 27. septembra. 50. Želimlje v torek 29. septembra. To je točen red za letošnje obiskovanje župnij, ki so na vrsti. Upam, da mi ga ne bo treba kaj izpreminjevati. Naj bi to cerkveno obiskovanje prineslo ne le mnogo sadu, ampak tudi mnogo veselja, pravega dušnega veselja meni, duhovnim pastirjem, otrokom in odraslim; naj Bog blagoslovi trud nas vseh in še bolj utrdi in poživi zares krščansko življenje! Adveniat regnum Tuum eucharisticum per Mariam! V Ljubljani, na Svečnico 2. februarja 1914. t Anton Bonaventura knezoškof. kronika. t žefovi gimnaziji v Kranju; g. Ivan Bartelme, župnik v Spod. Logu (Unterlag) za excurrendo-upravitelja v Nemški Loki (Unter-Deutschau). Pokojnina je dovoljena g. dr. Ivanu Svetina, častnemu kanoniku, c. kr. gimn. profesorju v Ljubljani. Knezoškofijski ordinariat v Ljubljani, dne 20. februarja 1914. Vsebina: 7. Nemški pastirski list. — 8. Kanonična vizitacija in birmovanje v letu 1914. — 9. Škofijska kronika. Izdajatelj kn.-šk. ordinariat. — Odgovorni urednik Viktor Steska. — Tiskala Katoliška tiskarna.