DER NATIONALPARK HOHE TAUERN: RAUMORDNUNGSPROBLEME IM ALPINEN BEREICH Martin Seger* IZVLEÈEK UDK 911.3:711.2 (234.3) = 30 NACIONALNI PARK "VISOKE TURE" - PROBLEM UREJANJA PROSTORA V ALPAH Pri uresnièitvi predvidenega Narodnega parka Visoke Ture v Avstriji so se pojavljale nekatere težave. Posebno spremembe v izrabi zemlje kažejo na razliène probleme v regionalnem planiranju v alpskem prostoru. Razumevanje termina narodni park je pomembna osnova za zakonsko zašèito pokrajine. ABSTRACT UDC 911.3:312(430.1-43.1) = 30 REGIONAL PLANNING IN ALPINE AREAS-EXAMPLES OF THE NATIONAL PARK "HOHE TAUERN" In the realisation of the proposed "Nationalpark Hohe Tauern" in Austria a lot of difficulties appear. Especially the different demands of land use show the different problems of regional planning in the alpine area. In this divergency concerning the priority of land use the term "National Park" firmes the position of environmental protection. 1. Einführung Seit die Landeshauptleute von KSrnten, Salzburg und Tirol im Jahre 1971 die Schaffung eines "Nationalparks Hohe Tauern" - eines weit zurückreichenden Naturschutzprojektes - beschiossen hatten, wartet man vergebens auf die Realisierung dieses überregionalen Schutzgebietes in den österreichishhen Alpen. Die Frage der Konstituierung des Nationalparks Hohe Tauern stellte sich bald als Problem der Auseinandersetzung zwischen Okologie und Okonomie wie auch als ein Problem der Umsetzung regionaler Planungsziele in die formale Realitat des Festschreibens konkreter, parzellengebundener FlSchen-widmung dar Als Reaktion auf die ergebnislosen Bestrebungen ein überregionales Schutzgebiet zu schaffen hat das Land KSrnten, im Jahre 1981 das Nationalparkgebiet Grossglockner- und Schobergruppe zum "Nationalpark Hohe Tauern in Kärnten" erklärt (Kernzone? 14(1 Irm2) (Ahh 11 Ab 1984 wirri anr-h SaWburcr rif>n ersten Tf»il seineTNationaiparkgebietes Jalisierlhaben * Dr., Univ.prof.. Institut der Geographie der Universitat für Bildungswissenschaften, 9010 Klagenfurt, Universitatstrasse 65-67. - 27 - M. Seger Der Nationalpark ... In der Folge wird versucht, die Zielkonflikte um die Frage des Nationalparks zu analysieren, weil sie als beispielhaft für die probleme der Regionalplanung im alpinen Raum gelten kSnnen. 2. Kontroversielle und harmonisierende Nutzungsansprflche 2.1 Naturschutz: die Anwendung der für einen Nationalpark geltenden internationalen Normen Die naturschutzbezogenen Anforderungen an einen Nationalpark, soli dieser auch International als solcher gelten, werden durch die "International Union for the Protecture of Nature and Natural Ressources" (lUCN) festgelegt. Diese fordern für den Nationalpark eine ungestSrte oder nur gering beeinträchtigte Naturlandschaft speziell in der Kernzone, der sich als Aussenzone (Erschliessungszone) eine naturnahe, historisch wertvolle Kulturlandschaft angliedern kann. Viele der Probleme um einen Tauern-Nationalpark, so der Nutzungsund Entwicklungsverzicht in der Kernzone ergeben sich aus der in Osterreich grundsStzlich andersgearteten Ausgangssituation als jener in Landern mit weiten und ungestOrten peripheren RSumen. Soli nun die Kernzone des Nationalparks sich nicht nur auf den Bereich der alpinen Rasen und der Fels- und Eisregion beschranken, sondern die Vielfalt der hochalpinen Landschaft widerspiegeln, so ist zumindest ein Teil der Hochtäler und TalschlUsse mit ihren Waldern, Wassern und Weiden in die Kernzone mit einzuschliessen. Hier liegen nun gravierende Nutzungskonflikte vor, obwohl die Vorschlage für die Kernzonen sich vornehmlich auf den hochalpinen Raum beschranken^. Die notwendigen Kompromisse wurden nicht erreicht, obwohl Zonen unterschiedlicher Schutzintensitat im geplanten Nationalpark einem Interessensausgleich sehr entgegenkommen. Das raumlich-funktionale Modeli des Nationalparks unterscheidet folgende Zonen: So umfasst die Kernzone Grossglockner-Grossvenediger (DRAXL 1978) 900 km^ mit folgender katastermässigen Flächennutzung: 71 % alpines Urland, 28 % alpines Grünland und nur 1 % Wald. Gewiss waren auch die ursprünglich geplanten Abmessungen - der Nationalpark solite zwischen BirnlUcke und den Ostlichen Auslaufern der Hohen Tauern 2.600 km^, die Aussenzonen mit eingeschlossen, umfassen -unrealistisch weit gesteckt, . - 28 - M . Seger____________________________________Der Nationalpark ... a. Kernzonen - vorrangige Schutzfunktion analog zu einem Naturschutzgebiet b. Aussenzonen - pflegliche Landschaftserhattung wie in einem Landschaftsschutzgebiet c. Sonderschutzgebiete - strenger Schutz meist kleinraumiger Landschaftsteile ausserhalb der Kernzone d. Zufahrtsstrasenn - in der Aussenzone, dienen der Erschliessung des Gebietes. 2.2 Vordergründige Zielsetzungen leerformelhaft - Projekt planungspolitisch sinnvoll In den Zielsetzungen, welche mit der Errichtung des Nationalparks verbunden sind (Entwurf des Nationalparkgesetzes, 1979), werden die folgenden Kriterien angesprochen; a. Der Schutz des Landschaftsbildes aufgrund seines vlsuellen Erlebniswertes: "Das Gebiet des Nationalparks ist in seiner SchOnheit und Ursprünglichkeit zu erhalten". b. Der Naturschutzaspekt: "Die für den Nationalpark charakteristische Tier- und Pflanzenwelt ist zu erhalten". c. Der Aspekt des Gemeinwohles als ideelles und jener der Wirtschaftsentwicklung als Okonomisches Ziel: "Der Nationalpark soli einem möglichst grossen Kreis von Menschen ein eindrucksvolles Naturerlebnis erm6glichen. Massnahmen zum Schutz und zur Erschliessung des Nationalparks haben unter Beachtung der Interessen der Wissenschaft und der Volkswirtschaft den Bedürfnissen der erholungsuchenden BevOlkerung zu dienen". Diese Ziele sind sehr allgemein gehalten und fast ubiquitar anwendbar. Sind nicht Shnliche Voraussetzungen der landschaftlichen Schönheit auch in weiten Teilen des übrigen Alpengebietes gegeben? Ist nicht die Zunahme der Ursprünglichkeit mit der Höhe ein generelles, zwangslaufiges PhSnomen? Gibt es nicht - etwa in den Südalpen - unerschlossenere und damit ursprünglichere RSume? Auch die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt ist bereits durch entsprechende Bundes- (Forstgesetz) und Landesbestimmungen (Jagdgesetz, Naturschutzgesetz) gesichert, ein Nationalpark schafft hier keine grundsStzlich neuen Massnahmen. - 29 - M. Seger Der Nationalpark . . . Hier stellt sich die Frage nach den Motiven, die hinter dem Wunsch der Realisierung eines Tauern-Nationalparks stehen. Diese liegen zum Teil im irrationalen Bereich (Manifestation landschaftlicher Werte durch entsprechende Attribute), sie verfolgen daneben handfeste und in sich zum Teil kontroverse Ziele. So vertritt der Naturschutz das Projekt eines Nationalparks auch, weil dieser mit besonderen WertvorstelIungen gekoppelte Begriff in der Auseinandersetzung mit den anderen Raumansprüchen schwerer wiegt als die übrigen, bereits bestehenden Schutzkategorien. Die folgenden GrOnde sprechen fOr einen Nationalpark Hohe Tauern: - ein grossflachiger Grundbesitz alpiner Vereine und der offentlichen Hand erleichtert die Durchführbarkeit von Schutzbestimmungen - die Hohen Tauern sind der einzige vergletscherte Hochgebirgszug, der sich gSnzlich in Osterreich befindet, sie haben Anteil an drei Bundeslandern und besitzen auch wegen ihrer geographischen Lage ein hohes Mass an gesamtSsterreichischer Identifikation - viele Gebiete des derart hervorgehobenen Gebirges sind von hSchster landschaftlicher Attraktivitat und Vielfalt und noch frei von grosstechnischen Erschliessungs- und Nutzungsmassnahmen. 2.3 Die Ansprüche der Energiewirtscnaft Obwohl in Osterreich der Anteil der Wasserkraft an der Produktion elektrischer Energie, im internationalen Vergleich gesehen, sehr hoch ist (28 %), sind die nutzbaren Ressourcen noch bel weitem nicht ausgeschOpft. Das gilt auch für die Erzeugung von Spitzenbedarfs-Strom aus dem Bereich des niederschlagsreichen, vergletscherten Hochgebirges (HANSELY, 1978). Gerade durch die gestiegenen Energiepreise sind heute eine Fülle von Projekten in den Bereich der Rentabilitat geruckt. Fur den Nationalpark von besonderer Bedeutung ist die H6he Bachbeileitungen, die den Fortbestand der szenischen Qualitat der Landschaft auch in der proponierten Kernzone gefahrden. Abb. 2 belegt die geplanten Bauvorhaben, die den derzeitigen Bestand bei weitem übertreffen. Im Brennpunkt der auch in der Offentlichkeit geführten Diskussion stehen die Umbalfälle der oberen Isel im Virgental und GschlOssbach am Fusse des Grossvenedigers. Sie stellen landschaftliche H5hepunkte des Osttiroler Teiles des Nationalparks dar und sollen dem Grossspeicher "Dorfertal" geopfert werden. Die Energiewirtschaft schlagt vor, die Grenzen der Kernzone so zu verschieben, dass die - 30 - M . Seger________________________________________Der Nationalpark ... Bachableitungen nur in der Aussenzone zu Hegen kommen; sie verwelst dabei auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der optimalen Nutzung der Ressourcen. So führt die obere Isel dem Kraftwerk Dorfertal 15 % des Betriebswassers zu, was einer jahrlichen Produktion von 124 Mio KWh Spitzenstrom entspricht. Spitzenstrom wird derzeit exportiert (vgll auch FRANZ. 1978, KASTNER, 1978). 2.4,Die Zielvorstellungen der Fremdenverkehrswirtschaft Für den Ausbau des Fremdenverkehrs exlstieren keine einheitlichen und fberregionalen Zielvorstellungen. Entwicklungspläne einzelner Gemeinden oder Talschaften versuchen, das Angebot zu optimieren und in Marktnischen vorzustossen. Als solche galt bis vor kurzem der Sommerschilauf; ein umfangreiches Projekt "Grossvenediger-SOdseite", das mit der Kernzone des Nationalparks weitgehend kollidierte, scheiterte an negativen Gutachten (OIR, 1974) und am Kapitalmangel. In bezug auf den Nationalpark giltgenerel dass sich die Gemeinden die zukünftige fremdenverkehrstechnische Nutzung ihrer FlSchen nicht verbauen lassen wollen. So verblieb auch den Gemeinden im Nationalpark Hohe Tauern in Kärnten neben dieser Schutzzone je eine ostwarts der MOll gelegene Gemeindehalfte (Abb l) die für Erschliessungsprojekte nutzbar ist. Aufgrund der Distanzen zu den HerkunftsrSumen der Gaste. aus historischen und aus Gründen der Landschaftseignung für den Tourismus (Wintersport!) ist der Fremdenverkehr südlich und nOrdlich der Tauern unterschiedlich entwickelt, was auch durch Abb. 3 belegt wird. Die FOrderung der Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs als Teil der regionalen Wirtschaftsfarderung ist in den Nationalparkgesetzen der Bundesländer Karnten und Salzburg enthalten. Die Fremdenverkehrswirtschaft ist sich der Bedeutung des Attributes "Nationalpark" im Konkurrenzkampf um den Gast wohl bewus8t. Sie propagiert auch einen "sanften Tourismus" ("wanderbares Osterreich". Slogan der Ssterreichischen Fremdenverkehrswerbung), von dem die Tauernreffion aufgrund ihrer Landschaft besonders profitieren kann (vgl dazu HASSLACHER 1978 1979) Entsprechende Untersuchungen (HASSLACHER 1978) belegen die Bedeutung landschaftliche Attraktionen als Zielpunkte von Ausflügen und Wanderungen. Zusammenfassend ergeben sich unter Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaft, deren Existenz durch einen Nationalpark nicht gefahrdet, sondern eher gef5rdert werden soli, die in Abb. 4 dargestellten unterschiedlichen kontroversen, aber auch harmoni- - 31 - M. Seger Der Nationalpark ... sierenden Nutzungsansprüche an die Landschaft. Wie immer in pluralistisch-demokraticheen Systemen wird, hier unter besonderer Mitsprache der in diesem Raum lebenden BevOlkerung, ein Kompromiss zu finden sein, der sowohl der regionalen Entwicklung wie auch den Oberregionalen Interessen des Naturschutzes und der Ressourcennutzung entspricht. Die entscheidende Problematik liegt in einer Entflechtung nichtkompatibler Nutzungen dergestalt, dass der Nationalpark sich in bestimmten Teilraumen der Hohen Tauern sowohl gegen die Energiewirtschaft wie auch gegen den technisierten Fremdenverkehr entsprechend durchsetzen kann, soli er nicht zur Farce entarten. Abb. 4: Kontroverse (T • T) und harmonisierende (..... Nutzungsansprlche im Nationalpark Hohe Tauern I Energiewirtschaft optlmale Ressourcennutzung im Sinne der ErfUllung des gesetzlichen AuFtrag« Bachbelleitungen und Speicherbau TAtit ATAT bestirnte Gewässer, HShepunkte der Tauernlandschaft ¦it Njchdruck bewahren Hochspannungsleitungen Verdrahtung der Landschaft At A tAtAt AT landschaftliche Schonheit <• Sinne der szenischen Oualität erhalten Landschaft,speziell der Kernzone vor jeden technisierten Fremdenverkehr bewahren A TATA T Atif potentielle technisiertc rre-nenverkrhrsent« Ick 1ung offcnhalten MUirllche und naturnahe Landschaft ertalten ^status quo des Oberganges von Natur- zu entensiv bewirtschafteter Kulturlandschaft bewahren o » o o o t> o w » besonders attraktive oder Skologisch wertvolle Teîl-ra'tme auch unterhalb der Waldgrenze gegen Entgelt bewahren » •>.«•>» alpine Land- und ForstHirtschaft bewahrea • Ipine Kuuturtandschart "rben der alpinen Naturlandschaft als rauanraoenden^ fre-denverkehrswiH^oJIr^' Faktor erkennen J. szenische Qual1tSt und Sko-logische Vielfalt der Landschaft als Leitvariable des regionalen Touris.« erke Freadenvercehiy "irtnehaft lan*- und Forstwirtschaft - 32 M. Seger Der Nationalpark . .. 3. Spezifische Probleme der Raumordnung im Nationalparkbereich Die Bewältigung der soeben dargestellten Interessenskollisionen ist Aufgabe der Raumordnung der einzelnen BundeslSnder. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer abnehmenden Durchsetzbarkeit raumordnender Massnahmen und der Verlagerung regionalplanerischer Entscheidungen in dem Bereich der Wirtschaftspolitik, wahrend in der Ortsplanung formale Entscheidungsabläufe einerseits und das politische KrSftespiel jenseits der EinflusssphSre des Planers andererseits die Raumentwicklung zu bestimmen scheinen. Dennoch haben die wesentlichen Ziele und Wertvorstellungen der Raumordnung -ProblemlOsungen bei Zielkonflikten anzubieten und der Nachwelt raumliche EntscheidungsmSglichkeiten 8owie eine vlelgestaltige Lebenswelt zu hinterlassen (LENDI, 1983) an Bedeutung eher zu- als abgenommen, Wie stellen sich nun die Probleme der Regionalplanung im Bereich der Hohen Tauern dar? Kann eine befriedigende Raumentwicklung nicht die bestehenden Landesgesetze und die Ortliche Flachenwidmungsplanung ausreichend gesichert werden? Welcher Stellenwert kommt einem Nationalpark im komplexen Gefüge regionaler Entwicklungsplanung zu? Dazu sind folgende Festellungen zu treffen: - Planungsprobleme und Nutzungskonflikte treten nicht im Rahmen der stets allgemein gefassten Ziele der Regionalplanung, sondern im Zuge deren Umsetzung in konkrete, parzellenbezogene FlSchenwidmungen, also bei der rSumlichen Verortung bestimmter Massnahmen ein. - Regionalplanung ist in der Regel Entwicklungsplanung, die mit einem zugehSrigen Landschaftsverbrauch verbunden ist. Im Gegensatz dazu stellt der Nationalpark einen Aspekt der Regionalplanung dar, welcher durch einen erklSrten Inwertsetzungsverzicht gekennzeichnet ist. Das verpflichtet zum sorgfSltigen und wohlabgewogenen Auseinanderlegen von Bewahrungs- und EntwicklungsrSumen unter Einbeziehung der betroffenen ansSssigen Bevèlkerung. - Im Vergleich zur rechtlich bestabgesicherten energiewirtschaftlichen Planung (Wasserrecht ist Bundessache) und zur bis in die Landesund Bundespolitik reichenden Verbindungen der Interessenten an Fremdenverkehrsprojekten verfügten die Naaurschutzbestrebungen bislang nicht Uber die entsprechende ROckendeckung. Nun aber werden die Naturschutzziele nicht nur vom vereinsmSssigen Naturschutz und von Institutionen mit ahnlichen Zielsetzungen (Alpenverein) getragen, sondern sind Teil eines neuen Umweltbewusstseins der Gesellschaft. Das wieder ermutigt Politiker, den Kompromiss- - 33 - M. Seger Der Nationalpark ... bereich gegensStzlicher Nutzungsansprüche. für die sie gleicher-massen zustSndig sind, eher in Richtung zu selektivem Inwertsetzungsverzicht zu verschieben. - Die Begriffsbildung Nationalpark ist emotionell stark positiv beladen. Sie vermag den Naturschutzbestrebungen zusStzliches Gewicht in der Konfrontation mit anderen Nutzungsansprüchen zu verleihen. Dber die formale Kraft des Nationalparkgesetzes und die Landeskompetenz hinaus kOnnen dadurch wesentliche Ziele der Raumordnung im Alpengebiet, namlich die Verhinderung einer übers -Ziel schiessenden, von aussen in die Region getragenen Fehlentwicklung eingeschrankt werden. - Im Gegensatz zu den Proponenten des Nationalparks, die vorrangig die Realisierung dieses Schutzgebietes betreiben, und auch im Gegensatz zu den raumrelevanten Massnahmen der Energiewirtschaft, die abseits raumordnender Kriterien aktiv wird, hat die Regionalplanung die Aufgabe, rSumliche und wirtschaftliche Leitbilder für die Region, die sich aus den betroffenen Gemeinden zusammensetzt, zu entwickeln. Damit wird der Nationalpark in eine ganzheitliche Regionalplanung eingebunden, seine und andere übergeordneee FlSchenansprüche gehen in die artliche Flächenwidmung, in welcher die entscheidene Entflechtung sich ausschliessen-der Nutzungen festgelegt wird, ein. 4. Vom Naturschutz zum regionalen Planungskonzept: Gründe für eine ganzheitliche Planungssicht in den Nationalparkgemeinden Bewertet man die unterschiedlichen Teilraume im Bereich einer Gemeinde in den Hohen Tauern nach ihrer Ckologischen Vielfalt und nach ihrer Bedeutung für den Fremdenverkehr, so fallt auf, dass in beiderlei Hinsicht der Kernzone des Nationalparks nicht immer eine dominante Rolle zukommt. Vielmehr wird bei einer solchen Beurteilung der hohe Stellenwert der Aussenzone, aber auch des ausserhalb des Nationalparks selbst gelegenen Gebietes deutlich. 4.1 Eine Landschaftstypisierung als Mittel zur Landschaftsbeurteilung innerhalb und ausserhalb der Kernzone Am Beispiel der Gemeinde Mallnitz in KSrnten (an der Tauernbahn, südlich des salzburgischen Gasteinertales) wird dies erlSutert. Eine Landschaftstypisierung (Abb. 5) steUt Gelandeformen, Vegetationsbedeckung und Landnutzung so dar, dass die landschaftliche Vielfalt - 34 - M. Seger Der Nationalpark sowie der Landschaftswandel vom Talraum zur Gipfelregion zum Ausdruck kommen. Die Grenze der Kernzone (nach den Vorschlagen des Amtes der Karntner Landesregierung) ist in der Karte eingezeichnet. Abb.5: Morphologisch-Okologische Landschaftstypisierugg und Abgrenzung der Kernzone im Gemeindegebiet Mallnitz/Karnten ? « K Kernzone (Vorschlag NP-Kommission) 1 damme und Grate und zugehSrige Felspartien 2 felsige GelSndestufen und -rippen, Trogwande 3 Schuttflachen, Blockhalden 4 Rinnen, Graben 5 Schwemmfacher 6 Gletscher 7 Seen 8 vernSssten Gebiet 9 subalpiner Hochwald 10 andere Gehölzformationen 11 alpine Rasen (Hochregion Grtnland der Talniederung^ - 35 - M. Seger Der Nationalpark . .. Die vertikale Gliederung des Gemeindegebietes lisst in einer für diesen Dberblick zulassigen Vereinfachung die folgenden H6henstockwerke des Reliefs unterscheiden: - Ebene bis sanft geneigte, durch Schwemmkegel gegliederte Talböden. Hauptnutzungs- und Siedlungsraum mit Mahwiesen- und Weideflächen. - Steil abfallende, felsdurchsetzte, durch Rinnen und Graben gegliederte Bergflanken und Trogwände. Siedlungs- und nutzungsfeindlich, mit Hochwald oder Folgevegetation (z.B. auf Lawinenhangen) bestockt. - Zone der Trogschultern und Karmulden, von unterschiedlicher, teilweise nur massiger Neigung in Abhangigkeit von unterschiedlichen geologischen Geogebenheiten. Felsdurchsetzt, mit dem weiten Ubergang der Vegetation von der Waldgrenze über alpine Rasen und Heiden bis hin zu Pioniervegetation bewachsen. - Gipfelregion; Zone der Firnfelder und darüberliegender Felspartien. Vegetationskundlich zeigt die vertikale Gliederung des Raumes die Abfolge vom hochmontanen und subalpinen Wald Uber die einzelnen Einheiten der alpinen Stufe bis hin zur Pioniervegetation im subnivalen Bereich. Die Kernzone des Nationalparks umfasst in der Gemeinde Mallnitz somit weitgehend ungenutzte Hochregionen und erreicht nur im Umfang von wenigen Hektar den Talboden und damit den Bereich des nutzbaren Waldes. Sie beinhaltet nur den Teil der Hochregion, der die umfangreichste Vergletscherung aufweist und spart jene Gebiete aus, die entweder bereits einer touristischen Nutzung unterüegen (Ankogel-Seilbahn) oder die durch das Fehlen einer vergletscherten Gipfelregion nicht die gleiche landschaftliche Attraktivitat aufweisen. Die in der Karte "Landschaftstypisierung" festgehaltene Kernzonenabgrenzung wurde aus guten Gründen der Praktizierbarkeit so gelegt, dass eine minimale Zahl von Grundbesitzern von ihr betroffen wird. Eine Vielfalt von fremdenverkehrsmassig interessanten, landschaftüch schOnen und überaus ursprlnglichen Landschaftsteilen wird von der geplanten Kernzone des Nationalparks nicht mehr erreicht. Der Waldgürtel - das Okologisch vielfaitigste Okosystem Die unterschiedliche UrsprOnglichkeit der verschiedenen Landschaftsteile in der Gemeinde Mallnitz wird durch das Ausmass der land- und - 36 - M. Seger__________________________________________Der Nationalpark .. . forstwirtschaftlichen Nutzung sowie durch die Adaption des Geländes fQr den Schilauf (Schipisten) bestimmt. Von besonderer Bedeutung erscheint dabei der weitgehend ungenutzte hShergelegene Bereich des Waldgürtels, der ein sehr naturnahes, weitgehend ungestOrtes und vielfach reichgegliedertes Ökosystem darstellt. Die Zone des hochmontanen und subalpinen Waldgtrtels zwischen den Talboden und der Waldgrenze ist ein wenig gestOrtes Okosystem insofern, als durch die forstwirtschaftliche Nutzung die natürliche Fauna in ihrer Gesamtheit nicht verindert wird. Bei einer Umtriebszeit von über hundert Jahren und der schonenden Entnahme reifer Stamme ist schon aufgrund des Schutzwaldcharakters der menschliche Eingrlff in die Naturhaftigkeit des Okosystems langerfristg unbedeutend .Bei Beunruhigung durch forstwirtschaftliche Tatigkeiten wandern gewiss manche hOhere Tiere aus dem unmittelbar betroffenen Gebiet aus, kehren aber nach Beruhigung wieder in das Areal zurück. Die StOrungen übersteigen in der Regel nicht jenes Mass welches durch natürliche Ereignisse (Lawinenabgang, Windbruch), obenso mOglich ist. In beiden Fallen kommt es zur* natürlichen Wiederbesiedelung und zu einer Sukzession von Vege-tationsformen bis hin zur 6rtlichen Klimaxgesellschaft. Der hochmontan-subalpine Nadelwald ist trotz weit zurOckreichender Nutzung im Vergleich mit den Wäldern anderer Klima- und HOhenstufen ein überaus naturnahes. wpil an riie>