_PETERjCEDE, DIETER FLECK Die Steirischen Slowenen im Spiegel der amtlichen volkszählungen Die ipuintitalive Entwicklung der slowenischen Minderheit in der Steiermark ist Ausdruck der wechselrollen Geschichte einer nicht einmal einhundert Jahre alten Grenzregüm.Ausgehend vom gegetimirtigen Forschungsstand wird in der Folge auf die grundsätzliche Problematik bei sprach-statistischen Erhebungen im Rahmen von Volkszählungen eingegangen. Seil dem Jahre 1880 wurden in regelmäßigen Abständen Volkszählungen durchgeführt, in denen nach der Umgangssprachegefragt wurde. Die Volkszählungsergebnisse dürfen allerdings nicht als korrektes Abbild der tatsächlichen Sprach Verhältnisse angesehen werden, sondern sie zeigen vielmehr ein öffentlich eingestandenes nationales Bekenntnis, Zudem wurde bereits im Rahmen der Volkszählungen vordem Ersteh Weltkrieg Druck aufdie slowenische Minderheit ausgeübt. Deutlich rückläufig ist die Anzahl der sieirischen Slowenen im Bereich der 1919 neu entstandenen Staatsgrenze in der Zwischenkriegszeit und insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg, wobei die offiziellen Volkszählungsergebnisse entgegen der tatscichlicheii Situation geringere Anteile angeben Gegenwärtig konzentriert sich die slowenischsprachige Bevölkerung in der Steiermark vor allem in fünf geschlossenen Siedlungen des Radkersburger Winkels/Radgonski kot, südlich von Leutschach/Lučane sowie im Südwesten des Bezirkes Deutschlandsberg. Obwohl der Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages die wichtigsten Schutzbestimmungen für die slowenische Minderheit in der Steiermark beinhaltet, negierte vor allem die Steiermärkische Landesregierung jahrzehntelang die Existenz einer slowenischen Volksgruppe im Land, Nach der Gründung des Artikel Vll-Kulturvereinsfür Steiermark/Kulturno društvo člen 7 za avstrijsko Štajersko im Jahre 1988 begannen die Bemühungen der steirischen Slowenen um eine Vertretung im Volksgruppenbeirat Eine Realisierung dieser Bestrebungen erfolgte in jüngster Vergangenheit Stichwörter: die slowenische Minderheit in Steiermark. Volkszählungen štajerski Sl.ovenc) v luč! ljudskih štetij Številčni razvoj slovenske manjšine na Štajerskem je odraz razgibane zgodovine obmejne regije, ki kot taka še niti sto tel stara. Na podlagi sedanjega stanja raziskovalnih rezultatov se ukvarjam s temeljno problematiko jezikovnih anket ob popisih prebivalstva. Od leta 1880 je bilo izvedenih vrsta popisov prebivalstva, v katerih se je spraševalo po pogovornem jeziku Rezultati popisov prebivalstva vsekakor niso pravilni odraz dejanskihjezikovnih razmer, temveč so javno priznana narodna opredelitev. Vrh tega se je pri popisih prebivalstva že pred prvo svetovno vojno izvajal pritisk na slovensko narodno skupnost. Število štajerskih Slovencev jasno nazaduje v obmejnem prostoru, ki je nastal leta 1919 ter v času po drugi svetovni vojnij pri čemer navajajo uradni rezultati popisa prebivalstva manjše število ljudi, kot jih je dejansko bilo. Trenutno se slovensko govoreči del prebivalstva osredotoči na pet zaključenih naselij v Radgonskem kotu. na območje južno od l.učan in na jugozahod okraja Deutschlandsberg. Čeprav vsebuje Člen 7 Avstrijske državne pogodbe najpomembnejše zaščitne določbe za slovensko manjšino na Štajerskem. je Štajerska deželna vlada desetletja zanikata obstoj slovenske narodne skupnosti. Po ustanovitvi kulturnega društva člen 7 za avstrijsko Štajersko so si štajerski Slovenci prizadevali za zastopstvo v sosvetu za slovensko narodno skupnost. Cilj je bil dosežen šele pred kratkim Ključne besede: Slovenci na avstrijskem štajerskem, popisi prebivalstva 167 1. ZUM STAND DER FORSCHUNG Obwohl im Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 hinsichtlich Minderheitenschutz auch die Steiermark ausdrücklich genannt wurde (vgl. Kapitel 4.1), blieben die steirischen Slowenen in der Öffentlichkeit Jahrzehnte lang unbeachtet. Dementsprechend wurde die Volksgruppenfrage in der Steiermark auch von der Wissenschaft kaum thematisiert. In der geographischen Literatur verwies lediglich PASCHINGER, H., 1974 im stark deutschnational getönten Bevölkerungskapitel seines Mittelsteiermark-Exkursionsführers auf „einige hundert slowenisch sprechende Bewohner in den südlichen Grenzgebieten" (der Steiermark). Erst im Verlauf der achtziger Jahre wurden die sprachlichen Minderheiten bei derseits der steirisch-slowenischen Grenze zum Forschungsthema österreichischer und slowenischer Wissenschafter (GSTETTNER, P„ WAKOUNIG, V., 1991), was vor allem auf den 1988 gegründeten Artikel VII-Kulturverein für Steiermark/Kulturno društvo clen 7 za avstrijsko Štajersko zurückzuführen ist. Von besonderer Bedeutung waren diesbezüglich die in Maribor 1993 abgehaltene Tagung über „Die slowenische Volksgruppe im Bundesland Steiermark", deren Referate in einem von der Slowenischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Sammeiband publiziert wurden (SLOVENSKA AKADEMIJA ZNANOSTI IN UMETNOSTI, 1994) sowie das in Graz 1994 an der Karl-Franzens Universität veranstaltete Symposium „Zweisprachigkeit zwischen Graz und Maribor". Dadurch rückten die steirischen Slowenen erstmals ins Blickfeld einer breiteren Öffentlichkeit. Im gleichnamigen Grazer Tagungsband (STENNER, Ch., 1994) wurden in Österreich zum ersten Mal interdisziplinäre Forschungsergebnisse über die slowenische Minderheit in der Steiermark publiziert. Im Gegensatz dazu wurde die Problematik im ehem. Jugoslawien bereits in den siebziger Jahren thematisiert (KLEMENČIČ, M., 1978). Seit Mitte der neunziger Jahre ist eine Zunahme an Veröffentlichungen festzustellen. Dabei wurden vor allem die Volksgruppenpolitik des Bundes und des Landes Steiermark (GOMBOCZ, W.L., 1996) sowie die daraus resultierenden Bemühungen der steirischen Slowenen um die offizielle Anerkennung als Volksgruppe (DOMEJ., T., 2003) in den Vordergrund gestellt. Weitgehend unberücksichtigt blieb bisher hingegen die quantitative Entwicklung der steirischen Slowenen aufgrund der amtlichen Volkszählungsergebnisse und der damit einhergehenden Problematik einer objektiven Spracherhebung (ČEDE, P., FLECK, D., 2002). In den nachstehenden Ausführungen soll darauf in Form einer zeitlichen Längsschnittanalyse eingegangen werden. 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen 2. DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET Die Ziehung der Staatsgrenze zwischen Österreich und Slowenien im Rahmen des Friedensvertrages von St. Germain (1919) beruht mit Ausnahme des Abstaller Feldes primär auf der sprachlich-ethnischen Verteilung der deutsch- und slowenischsprachigen Volksgruppe. Daher verwundert es nicht, dass die steirischen Slowenen vor allem im unmittelbaren Grenzbereich zu Slowenien leben. Diesen Umstand zeigt auch die „Karte der slowenischen Länder und Umgebung" („Zemljovid Slovenske dežele in pokrajin") von KOZLER, P,, 1853, deren Sprachgrenze zwischen mehrheitlich deutsch und slowenisch sprechender Bevölkerung nur wenige Kilometer von der heutigen Staatsgrenze abweicht (vergleiche Abb. 1). Demnach konzentriert sich der Siedlungsraum der Slowenen im Bundesland Steiermark auf das Gebiet um Soboth/Sobota an den südlichen Abhängen der Koralpe/Golica, auf die Umgebung der beiden Märkte Leutschach/Lučane und Gamlitz (Nordhänge des Poßruck/Kozjak und der Windischen Bühel/Slovenjske Gorice) sowie auf den Radkersburger Winkel/Radgonski kot im unteren Murtal. Diese Areale decken sich in etwa mit dem vom ÖSTERREICHISCHEN VOLKSGRUPPENZENTRUM (HRSG.), 1996, ausgewiesenen Siedlungsgebiet der steirischen Slowenen, das deren Siedlungsraum vor allem mit den fünf Dörfern Dedenitz/Dedonci, Laafeld/Potrna, Sicheldorf/Zetince, Windisch Goritz/Slo-venska Gorca und Zelting/Zenkovci im Radkersburger Winkel/Radgonski kot sowie mit Streusiedlungen südlich von Leutschach/Lučane und im Gebiet um Soboth/Sobota umreißt. Darüber hinaus wird noch eine in Resten vorhandene slowenische Bevölkerung entlang der gesamten Grenze zu Slowenien und in Graz genannt. Untersuchungsraum für die vorliegende Arbeit sind daher alle steirischen Gemeinden entlang der 1919 neu gezogenen Staatsgrenze zu Slowenien (Abb. 1). Rozprove in grgdivo. L|ubliono. 2005. st- 46 169 Abb. 1: Der Untersuchungsraum Als Untersuchungseinheit wurde die politische Gemeinde gewählt, da sich die Volkszählungsergebnisse zum überwiegenden Teil auf diese administrative Ebene beziehen. Im Laufe des Untersuchungszeitraumes kam es jedoch zu einigen Änderungen der administrativen Grenzen: Einerseits wurden im Rahmen von Kommunalreformen vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg Gemeinden zusammengelegt (BRLINNER, F., 1997: 36), andererseits kam es in Folge des Friedensvertrages von St. Germain (1919) zu bedeutsamen Grenzkorrekturen. Die Gemeindezusammenlegungen stellen im Untersuchungsgebiet kein Problem dar, da es dabei zu keinen Teilungen „alter" Gemeinden kam, wodurch ein Vergleich der Volkszählungsergebnisse von 1880 bis 2001 uneingeschränkt möglich ist, Anders verhält es sich demgegenüber mit der Grenzziehung 1919. Diese orientierte sich nämlich nicht immer an vorhandenen administrativen Grenzen, woduch Gemeinden oder auch Kätastralgemeinden geteilt wurden. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür ist die Gemeinde Sulztal/Slatinski dol, die bis 1918 zur Bezirkshauptmannschaft Marburg/Maribor gehörte, durch den Friedensvertrag von St. Germain, jedoch derart geteilt wurde, dass ein Vergleich der Volkszählungsergebnisse unmöglich ist. Daher konnte die Gemeinde Sulztal/Slatinski dol für den Zeitraum zwischen 1880 und 1910 nicht berücksichtigt werden. Zu ähnlichen Problemen führte die Grenzziehung von St. Germain südlich von Soboth/Sobota, wo die Katastralgemeinde Laaken/Mlake geteilt wurde und deren kleinerer Teil bei Österreich verbieb, sowie südlich von Leutschach/Lucane, wo die Katastralgemeinde Großwalz/Veliki Boc (Gemeinde 1 86 Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Schloßberg) ebenfalls geteilt wurde. Dabei wurde der kleinere Teil Slowenien (damals ein Teil des SHS-Staates) zugesprochen. In der vorliegenden Arbeit wirkt sich dies dahingehend aus, dass der Anteil der slowenischen Volksgruppe im Zeitraum von 1880 bis 1910 für die Gemeinde Soboth/Sobota geringfügig unterproportional und für die Gemeinde Schloßberg geringfügig überpropotional dargestellt ist. 3. DIE STEIRISCHEN SLOWENEN IM SPIEGEL DER AMTLICHEN VOLKSZÄHLUNGEN 2. Die ersten Volkszählungen mit sprachstatistischen Angaben Seit dem 19. Jahrhundert fanden in Österreich Volkszählungen unter Berücksichtigung sprachstatistischer Angaben statt. Im Zusammenhang damit wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie nach der Umgangssprache (1880-1910), in der Ersten Republik hingegen nach der Sprache des Kulturkreises gefragt, dem sich die Befragten zugehörig fühlten (1934). Im Gegensatz dazu wurde in der NS-Zeit die Denk- und Familiensprache erhoben (1939), während in der Zweiten Republik wiederum nach der Umgangssprache gefragt wurde (19512001). Der Begriff „Umgangssprache" lässt einen relativ großen Interpretationsspielraum zu, da bei der Sprache des „gewöhnlichen Umgangs" nicht zwischen dem familiären, beruflichen oder sonstigen Umgang differenziert wurde (BRIX, E., 1982: 15). Die Erhebung der „Umgangssprache" begünstigt daher die Sprache der Mehrheitsbevölkerung, da sich die Sprache des beruflichen und weniger des familiären Umgangs an mehrheitliche Verhältnisse anpasst. In den Volkszählungen spiegelt sich dies entsprechend wider (FISCHER, G., 1980: 131; GAMERITH, W., 1994: 44). Bei der „Muttersprache" hingegen wird die linguistische Sozialisation der frühen Kindheit erfasst (FISCHER, G., 1980: 131). Spätere Sprachwechsel und der aktuelle Sprachstatus werden somit nicht unbedingt berücksichtigt. Daher ist die Erhebung der „Muttersprache" besonders in solchen Gebieten aufschlussreich, wo sich die Sprachminderheit in Auflösung befindet, weil dort die Minderheit durch die „Muttersprache" eine quantitative Bedeutungssteigerung erfährt (GAMERITH, W, 1994: 44). Neben der Problematik in Hinblick auf die Erhebung der „Umgangssprache" wurde bei den Volkszählungen selbst Druck auf die Minderheiten (im Falle der Steiermark auf die slowenische Bevölkerung) ausgeübt. Repressalien, Schikanen, Unregelmäßigkeiten und Fälschungen gehörten dabei auch in ÖsterreichUngarn zum Inventar minderheitenpolitischer Praxis (FISCHER, G., 1980: 118). Begünstigt wurde dieser Umstand dadurch, dass die Zählkommissare oft Rozprave in grodivo, Ljubljana, 2005. St. 46 121 Mitglieder deutscher Kulturvereine waren, die ihre „nationale Schutzarbeit" sehr ernst nahmen. Beispiele für angewendete Methoden bei der Spracherhebung in der Steiermark anlässlich der Volkszählung 1910 sind bei KLEMENCIC, M., 1997: 77-81 angeführt. Die grundsätzliche Problematik von Volkszählungen zur Feststellung der Sprachzugehörigkeit bzw. Minderheiten veranschaulicht Tabelle 1. In nur 10 Jahren (zwischen 1900 und 1910) „wechselte" in den Gemeinden Laafeld/Potrna und Zelting/Zenkovci die Bevölkerung ihre "Umgangssprache". Tabelle 1: Staatsangehörige mit deutscher und slowenischer Umgangssprache in den Gemeinden des Radkersburget Winkels/Radgonski kot 1880, 1890, 1900 und 1910 1880 1890 1900 1910 deutsch slow. deutsch slow. deutsch slow. deutsch slow. Dedenitz/Dedonci - 122 2 110 5 113 15 83 Laafeid/Potrna 39 211 39 240 97 179 210 21 Slcheldorf/Zetince 1 166 - 134 - 153 80 68 Wind. Goritz/Slov. Gorca 50 155 49 182 54 122 61 75 Zeltine/Zenkovci 3 120 - 126 • 129 102 18 Arbeitsgrundlage: Österreichisch-Ungarische Volkszählungsergebnisse 1880, 1890, 1900 und 1910 Erstmals wurden die sprachlichen Merkmale der Bevölkerung in der Steiermark im Jahre 1830 erfasst. Diese statistische Erhebung wurde in keinem anderen Land der Habsburger Monarchie durchgeführt. Über die „Beschreibung der Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Stand, Beschäftigung, Religion und Nationalität von Steyermark mit Ende des Jahres 1830" weiß man heute wenig. Auch sind nur die Zahlen für die damaligen Kreise bekannt (Tabelle 2), die sich jedoch nicht mit späteren administrativen Einheiten decken, weshalb man hier schwer Vergleiche anstellen kann. In der Summe bleibt offen, nach welchem Kriterium (Umgangssprache, Muttersprache) die sprachliche Zuordnung vollzogen wurde und wie zuverlässig die Zählung ist. 1 86 Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Tabelle 2: Anzahl und Anteil der Deutschen und Slowenen in den Kreisen Bruck, Cltli/Celje, Graz, Judenburg und Marburg/Maribor sowie in der Steiermark 1830 Deutsche Slowenen Bruck 68,478 99,4% 147 0,2% Cilli/Celje 876 0,4% 203.661 99,3% Graz 310.946 99,0% 1.414 0,4% Judenburg 93-384 99,4% 126 0,1% Marburg/Maribor 64.103 31,5% 138.665 68,2% Steiermark 537.787 60,9% 342.013 38,7% Arbeitsgrundlage: KLEMENCIC, M, 1997 Die nächste Sprachenerhebung fand im Jahre 1846 statt. Sie diente als Grundlage für die „Ethnographische Karte der oesterreichischen Monarchie" von Karl Freiherr von Czoernig (1855). Bedauerlicherweise sind die Originaldaten nicht zugänglich (GAMERITH, W., 1994: 45). Darüber hinaus steht für die Steiermark - im Gegensatz zu Kärnten - auch keine Sekundärquelle zur Verfügung. Bei dieser Zählung handelt es sich weniger um eine Volkszählung als vielmehr um die Feststellung des Sprachcharakters der Bevölkerung in den einzelnen Ortschaften, wobei den Ortschaften unterschiedliche Kategorien (deutsch, slowenisch, deutsch-slowenisch, slowenisch-deutsch) zugewiesen wurden (KLEMENCIC, M„ 1997: 74). Die daraus resultierenden Zahlen ergeben dennoch einen guten quantitativen Überblick über die sprachliche Situation in der Steiermark, sind aber im Detail ungenau und fragwürdig (Tabelle 3). Demnach erscheinen die Zahlen für die gesamte Steiermark durchaus vernünftig, die Angaben für die Kreise Graz und Marburg/Maribor jedoch zu „s lowe ni.seil last ig": der 3,94% Anteil an slowenischer Bevölkerung im Kreis Graz dürfte selbst den damaligen Verhältnissen nicht entsprechen, da das einzige geschlossen slowenischsprachige Gebiet des Grazer Kreises der Radkersburger Winkel/Radgonski kot bildet. Die nur 5,16% Deutschsprachigen im Marburger Kreis werden hingegen zu gering beziffert, zumal bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts große Teile der heutigen Bezirke Deutschlandsberg und Leibnitz Teil dieses Kreises waren. Razprave in gradivo. Ljubljana. 2005. št. 46 -165 Tabelle 3: Anteil der Deutschen und Slowenen in den Kreisen Graz und Marburg/Maribor sowie in der Steiermark 1846 Deutsche Slowenen Graz 96,06% 3,94% Marburg/Maribor 5,16% 94,84% Steiermark 63,84% 36,16% Arbeitsgrundlage: KLEMENČIČ, M.: 1997 Aussagekräftiger als die Zahlen der Czoernig'sehen Sprachenzählung ist die vermutlich darauf basierende „Zemljovid Slovenske dežele in pokrajin" (Karte der slowenischen Länder und Umgebung) von Peter Kozler aus dem Jahre 1853. In dieser Karte sind die ethnischen Grenzen eingezeichnet. So ist beispielsweise die deutsche Sprachinsel der Gottscheer gut erkennbar. Auch innerhalb des Herzogtums Steiermark scheint die damalige Sprachgrenze gut getroffen (vgl. Abb. 1). Bemerkenswert dabei ist, dass Kozler die slowenisch-deutsche Sprachgrenze nördlich von Gamlitz, Leutschach/Lučane und Arnfels angibt. Auf die Sprachgrenze nimmt auch Franz Xaver Htubek in seinem Buch über das Herzogtum Steiermark aus dem Jahre 1860 Bezug. Darin konstatiert der Autor, dass „die Ortschaften Laafeld, Dedenitz, Zelting, Windisch-Goritz und Sicheldorf .... an der äußersten Grenze des windischen Sprachgebietes in der Steiermark liegen1' (HLUBEK, F. X., 1860: 54). Im Zusammenhang damit wurde bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts von den fünf slowenischen/windischen Dörfern gesprochen. 3.2 Die Volkszählungen in der k. und k. Monarchie Im Rahmen der Volkszählung des Jahres 1880 wurde erstmals in der Österreich isch-ungarischen Monarchie die sprachliche Zugehörigkeit der Bevölkerung erfasst. Ebenso wie die späteren franzisko-josefinischen Zensusdaten beinhaltet auch die im Jahre 1880 durchgeführte Zählung Angaben über die sprachliche Zugehörigkeit der Bevölkerung sowohl auf Ebe.ne der Ortsgemeinden als auch der Ortschaften bzw. Ortsteile. Erhoben wurde die „Umgangssprache" der „Staatsangehörigen". Auf die damit einhergehende Problematik wurde bereits an anderer Stelle verwiesen. Die von staatlicher Seite verordnete Frage nach „der im gewöhnlichen Umgang verwendeten Sprache" zielte vor allem auf den von sozioökonomischen Faktoren bestimmten Sprachgebrauch und nicht auf persönliches nationales 1 86 Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Empfinden ab. Damit begünstigte diese Formulierung generell die deutschsprachige Mehrheitsbevölkerung. Von Zählung zu Zählung setzte sich aber immer mehr das „Bekenntnisprinzip" durch und mit zunehmender gesellschaftlicher Emanzipation cler slowenischsprachigen Bevölkerung zeigen die Statistiken, trotz unterschiedlicher Druckausübung auf die jeweiligen ethnischen Minderheiten, auch in der Steiermark z.T. beachtliche Zuwachsraten der sich zur slowenischen Sprache Bekennenden, Eine Fehlerquelle bestand bei den vor dem Ersten Weltkrieg durchgeführten Volkszählungen vor allem darin, dass aufgrund des geringen Bildungsniveaus der Bevölkerung eigens dafür eingesetzte Volkszählungskommissare die Erhebungen vornahmen. Das Prinzip der Selbstzählung mittels Formular erfolgte nur in größeren Städten (GAMERITH, W„ 1994: 51-52). Ebenso wie 1880 wurde auch bei den darauf folgenden Zählungen der Jahre 1890,1900 und 1910 nach der „Umgangssprache" der „Staatsangehörigen" gefragt. Zudem wurde wiederum zwischen Ortsgemeinden und Ortschaften bzw, Ortsteilen unterschieden. Durch den hohen Anteil autochthoner Bevölkerung in den überwiegend ländlichen Gemeinden sowie infolge der nur geringen horizontalen Mobilität verhalten sich die Angaben über die „Staatsangehörigen" in den Volkszählungen 1880 bis 1910, von wenigen Ausnahmen abgesehen, äquivalent zur Anzahl der im Rahmen späterer Zählungen erhobenen „Staatsbürger" (GAMERITH, W., 1994: 51). Dadurch sind die Daten, im Fall unverändert gebliebener administrativer Grenzen, direkt miteinander vergleichbar. Ein Blick auf die Volkszählungsergebnisse der Jahre 1880 bis 1910 zeigt im Bereich der Sprachgrenze tendenziell eine Abnahme der sich zur slowenischen Sprache Bekennenden (Tabelle 4). Besonders betroffen davon sind im autocht-honen slowenischen Siedlungsgebiet innerhalb der heutigen Steiermark die Gemeinden im Radkersburger Winkel/Radgonski kot, wo die slowenisch sprachige Bevölkerung insbesondere im Rahmen der Volkszählung 1910 unter Assimilationsdruck geriet. Dieser Rückgang ist auch deswegen bemerkenswert, da es im Gerichtsbezirk Radkersburg/Radgona vor und nach der Jahrhundertwende eine starke Zuwanderung Slowenischsprechender aus dem Über-murgebiet/Prekmurje gab (HABERL-ZEMLJIC, A,, 1997: 53-54), das bis zum Ende des Ersten Weltkrieges zu Ungarn gehörte. Infolgedessen wurden die Zuwanderer jedoch als Staatsfremde gezählt und deren sprachliche Zugehörigkeit nicht in die Zensusdaten miteinbezogen. Rückläufig ist zwischen 1880 und 1910 die Anzahl der sich zur slowenischen Sprache Bekennenden auch im Raum Soboth/Sobota, dem zweiten autochthonen Siedlungsgebiet der Steiermark in den Grenzen von 1919. Demgegenüber ist südlich von Leutschach, wo sich innerhalb der heutigen Steiermark ein drittes autochthones slowenisches Siedlungsgebiet befindet, eine Rozprove in gradivo. Ljubljano. 2005. št. 46 5 Zunahme der slowenischsprachigen Bevölkerung augenfällig. Diese an sich untypische Entwicklung resultiert aus der Ende des 19. Jahrhunderts gegründeten Pfarre Sveti Duh/Hl. Geist, deren katholische Geistliche bestrebt waren, das nationale Bewusstsein in der Bevölkerung zu heben, indem sie die Kommunalpolitik z. T. erfolgreich mitgestalteten. Im Zusammenhang damit wurde auch ein slowenischer Bildungsverein gegründet (PROMITZER, Ch., 1996: 361). Betrachtet man für den selben Zeitraum die quantitative Entwicklung der sich im Rahmen der franzisko-josefinischen Volkszählungen zur deutschen Sprache Bekennenden, so ist in der Summe eine kleinräumig mehrfach sogar überdurchschnittliche Zunahme festzustellen (Tabelle 4), die insbesondere im Bereich der Sprachgrenze auch auf die bereits im Kapitel 31. diskutierten Praktiken vor allem bei der Durchführung der Volkszählung 1910 zurückzuführen ist. Die für das Jahr 1910 bereits existierenden thematischen Karten über die sprachliche Verteilung sind unter dem Einfluss des sich verschärfenden Nationalitätenkonfliktes, auch die Sprachgrenze in der Steiermark betreffend, zu Gunsten der deutschsprachigen Bevölkerung tendenziös und unkorrekt (z.B. PFAUNDLER, R, 1919). 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Tabelle 4: Staatsangehörige mit deutscher und slowenischer Umgangssprache 1880, 1890, 1900 und 1910 Arbeitsgrundlage: Österreichisch-ungarische Volkszählungsergebnisse 1880, 1890, 1900 und 1880 1890 1900 1910 deut. slow. deut. slow. deut. slow. deut. slow. Bezirk Deutschlandsberg Aibl 1983 101 2188 186 2114 94 1879 265 Großradi 1914 3 1919 3 1931 31 1784 95 Soboth 701 184 772 57 774 12 670 38 Bezirk Leibnitz Berghausen 475 7 505 - 493 0 447 12 Glanz 1615 282 1322 576 864 973 747 952 Oberhaag 2862 - 2794 - 2693 21 2760 28 Ratsch 499 52 558 - 532 40 610 Schloßberg 1761 527 1314 1061 1125 1273 1188 1198 Spielfeld 922 76 982 108 895 173 977 45 Bezirk Radkersburg Bad Radkersburg 1914 104 1824 101 1662 97 1766 49 Gosdorf 1136 - 1164 - 1110 - 1153 - Halbenrain 2443 5 2518 - 2461 5 2522 7 Mureck 1425 - 1460 23 1462 - 1448 15 Murfeld 1887 2 1903 - 1821 - 1859 11 Radkersburg Umgebung 1047 775 1151 792 1168 715 1499 369 1910; eigene Berechnungen Halbenrain Radkersburg ^Umgebung Murfeld Soùoth Berghausen Oberhaag Grottradj, Sulztal a d. w Deutsch I Slowenisch in Q Q to o CQ tí > er er Œ. 3 CD O T> 3 CO -o o o o o -o 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Arbeitsgrundiage: Österreichisch-ungarische Volkszählungsergebnisse 1880, 1890, 1900 und 1910; eigene Berechnungen Razprave in gradivo, Ljubljana. 2005. sl. 46 iZ? 3.3 Die Volkszählungen in der Ersten Republik In der von nationalem Gedankengut geprägten Zwischenkriegszeit waren ethnische Minderheiten generell einem großen Druck ausgesetzt. Auch beiderseits der neu entstandenen Staatsgrenze wurden Minderheitenrechte ignoriert und sowohl die slowenischsprachige Bevölkerung in der Steiermark als auch die deutschsprachige Bevölkerung in Slowenien sah sich einem starken Assimilierungsdruck ausgesetzt. In der Steiermark manifestierte sich dieser unter anderem in der Reduktion und Abschaffung der slowenischen Predigten sowie in der Einstellung des Slowenisch-Unterrichts in den Schulen (HABERL-ZEMLJIC, A., 1997: 110-113). Der politische Druck ging sogar so weit, dass seitens der Steiermärkischen Landesregierung unter Mithilfe des „Kulturvereins Südmark" ein Kataster der nichtdeutschen Bevölkerung in der Steiermark angelegt wurde, der persönliche Daten und die „nationale Gesinnung" der jeweiligen Personen beinhaltete (ÖSTERREICHISCHES VOLKSGRUPPENZENTRUM, 1996; 13). Das Ziel, die slowenische Sprache endgültig aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, wurde damit erreicht. Slowenisch wurde nur mehr im privaten Bereich gesprochen. Es überrascht nur wenig, dass sich die Repressionen gegenüber der jeweiligen sprachlichen Minderheit auf beiden Seiten der Staatsgrenze ähnlich verhielten. In der Summe zielten die Maßnahmen vor allem daraLif ab, mittelfristig „homogene" Nationalstaaten zu errichten. Die Volkszählung des Jahres 1923 ist in Österreich die erste von insgesamt zwei Erhebungen, die in der Zeit der Ersten Republik durchgeführt wurden. Verglichen mit den Zensusdaten der k. u. k. Monarchie umfasst die Zählung 1923 nur wenige Erhebungsparameter. Zahlreiche Merkmale wurden aufgrund finanzieller Engpässe gar nicht erhoben oder ausgewertet. Darüber hinaus sind durch den Justizpalastbrand in Wien im Juli 1927 auch Datenbestände des Österreichischen Statistischen Zentralamtes verloren gegangen (GAMERITH, W., 1994: 64). Daher enthält der einzige Statistikband der Volkszählung 1923, der als Ortsverzeichnis von Österreich veröffentlicht wurde, keine Angaben über die sprachliche Struktur der Bevölkerung. Die zweite österreichische Volkszählung aus der Zwischenkriegszeit stammt aus dem Jahre 1934. Im Rahmen dieser Erhebung wurde weder nach der „Umgangssprache" noch nach der „Denksprache" gefragt, sondern es wurde das Merkmal „Sprache" neu definiert als diejenige Sprache, „deren Kulturkreis der Befragte sich zugehörig fühlt" (GAMERITH, W., 1994: 69). Die Bedeutung der Fragestellung liegt insbesondere im „Gefühl des Befragten", wodurch subjektive Merkmale absolut in den Vordergrund traten (SUPPAN, A., 1983: 49). Die Erhebung wurde sowohl an der „anwesenden Bevölkerung" als auch an der 1 86 Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen „österreichischen Wohnbevölkerung" vorgenommen. Für die Steiermark beinhalten die publizierten Volkszählungsergebnisse des Jahres 1934 nur Angaben auf Ebene der politischen Bezirke. Aufgrund der Datenlage sind in der Steiermark Aussagen über die quantitative Entwicklung der slowenischsprachigen Bevölkerung während der Zwischenkriegszeit auf Gemeindeebene nicht möglich. Ein durch die Grenzziehung 1919 nur indirekt möglicher Vergleich der sprachlichen Struktur in den politischen Bezirken der südlichen Mittelsteiermark zeigt gegenüber der Volkszählung 1910 erwartungsgemäß eine weitere Abnahme der sich sowohl im Bezirk Deutschlandsberg als auch in den Bezirken Leibnitz und Radkersburg zur slowenischen Sprache Bekennenden. Dieser Rückgang im slowenischen Sprachbekenntnis darf jedoch nicht mit einer Assimilierung der sprachlichen Minderheit gleichgesetzt werden. Vielmehr haben neben der Abwanderung aus den autochthonen Siedlungsgebieten die politischen Rahmenbedingungen einen Wechsel im Sprachbekenntnis nach sich gezogen. Ebenso wie im Zeitabschnitt nach 1945 schloss dieser Bekenntniswrechsel einen tatsächlichen Sprachwechsel nicht aus, der sich in der Regel allerdings erst in der nächsten Generation manifestierte. 3-4 Die Volkszählung in derNS-Zeit Die nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich durchgeführte nationalsozialistische Volkszählung aus dem Jahre 1939 galt lange als verschollen und wurde erst von VEITER, T., 1965 wieder entdeckt und veröffentlicht. Im Rahmen dieser Zählung wurde weder nach der „Umgangssprache" noch nach der „Denksprache" und auch nicht nach der „Kultursprache" gefragt, sondern es wurde diejenige Sprache erhoben, „in der der Mensch denkt und deren er sich in seiner Familie und im häuslichen Verkehr am liebsten bedient, weil sie ihm am geläufigsten ist" (VEITER, T„ 1965: 122). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das sprachliche Merkmal weder an der „anwesenden Bevölkerung" noch verständlicherweise an der „österreichischen Wohnbevölkerung" erfasst wurde. Vielmehr bildeten die „Reichsangehörigen" die Basis der Erhebung. Darüber hinaus erfolgte erstmals auch eine Auszählung nach der Doppelsprachigkeit, wobei beide Sprachen - mit dem Bindewort „und" verbunden - publiziert wurden. Letztlich wurde erstmals im Rahmen einer Volkszählung die Sprachkategorie „Windisch" erhoben (GAMERITH, W., 1994: 7276). Die räumliche Bezugsebene der Volkszählung 1939 waren die Gemeinden, nicht jedoch wie in der k. u. k. Monarchie Ortschaften bzw. Ortsteile. Aufgrund der Sprachdefinition fiel es anscheinend zahlreichen slowenisch sprechenden Personen leichter, ihre sprachliche Zugehörigkeit anzugeben: Die Razprave in gradivo, Ljubljana. 2005. sl. 46 iZ? Zahl jener, die sich zur slowenischen Sprache bekannten hat sich gegenüber den Ergebnissen der Volkszählung 1934 erhöht. Auf Gemeindeebene sind im Vergleich zur Volkszählung des Jahres 1910 die „fünf Dörfer" im Radkersburger Winkel/Radgonski kot besonders hervorzuheben (HABERL-ZEMLJIČ, A., 1997: 52,170). Die Ursache für die Zunahme Slowenischsprachiger liegt darin, dass im Rahmen der Volkszählung 1939 auch die „Volkszugehörigkeit" erfasst wurde, wobei - im Vergleich zur Erhebung des sprachlichen Merkmals - keine Doppelzugehörigkeit erlaubt war. Entgegen dem Bekenntnis zur slowenischen Sprache bekannte sich der Großteil der Slowenen in der Steiermark als zum deutschen Volk gehörig, womit sich der einsetzende Druck der nationalsozialistischen Machthaber auch in der Volkszählung des Jahres 1939 widerspiegelt. Unabhängig von der offiziellen Volkszählung untersuchten bereits 1938 nationalsozialistische Studenten die sprachliche Struktur an der steirisch-slowenischen Grenze. Obwohl diese Erhebung einen ideologischen Hintergrund hatte, belegt sie deutlich wie nachher keine staatliche Volkszählung die hohe Zahl an Personen mit slowenischer „Umgangssprache" in den Gemeinden Schlossberg und Glanz (PROMITZER, Ch, 1999: 119). 3.5 Dih Volkszählungen in der Zweiten Republik Mit Kriegsende wurde die südliche Steiermark, ehe britische Einheiten im Sommer 1945 als Besatzungsmacht auftraten, von bulgarischen und jugoslawischen Truppen besetzt. Im Zusammenhang damit erfolgten zahlreiche Verhaftungen und Verschleppungen deutschsprachiger Österreicher in die slowenischen Internierungslager in Maribor und SternišČe (Kidričevo). Nach Abzug der jugoslawischen Truppen kam es im Gegenzug zu Racheakten an steirischen Slowenen. Die Rahmenbedingungen für die slowenische Minderheit waren somit wieder nachhaltig gestört. Auch forderte Jugoslawien im Jahre 1947 die gemischtsprachigen Gebiete der Steiermark (Radkersburger Winkel/Radgonski kot, Gebiet südlich von Leutschach/Lučane und Soboth/Sobota) an Slowenien abzutreten. Erst Anfang der fünfziger Jahre und vor allem nach der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages 1955 entspannte sich das Klima zwischen den beiden Staaten, ohne dass dies jedoch zu einer Verbesserung der Situation für die slowenische Minderheit in der Steiermark führte. Im Gegenteil, die jugoslawischen Gebietsforderungen verursachten, dass alles „Slowenische" mit dem Nimbus des „pro-Jugoslawischen" behaftet war und damit die slowenische Minderheit generell verleugnet wurde (HABERL-ZEMLJIČ, A., 1997: 184). 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Im Staatsvertrag wurden im Artikel VII die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten festgelegt, wobei dezitiert in den Absätzen 1, 3 und 4 auch die slowenische Minderheit in der Steiermark genannt wird (vergleiche Kapitel 4.1). Die offizielle Steiermark betonte jedoch bis in die jüngste Vergangenheit, dass dieser Passus „irrtümlicherweise" in den Staatsvertrag gelangte, da es gar keine slowenische Minderheit in der Steiermark gäbe. Diese Einstellung zog sich von der Landesregierung bis zu Gemeinderäten durch alle politischen Ebenen und Parteien: So initiierte zum Beispiel im Jahre 1997 der Bürgermeister von Soboth/Sobota eine Unterschriftenaktion, die beweisen sollte, dass in seiner Gemeinde - entgegen Medienberichten - keine slowenische Minderheit existiert (MÜLLER, W, 1997). Im Rahmen der Volkszählung 1951, der ersten in der Zweiten Republik, wurde in Österreich ebenso wie in den Jahren 1880 bis 1910 die „Umgangssprache" erhoben, d.h. jene Sprache, die im Alltag ausschließlich oder vorwiegend Verwendung fand. Das sprachliche Merkmal wurde an der „Wohnbevölkerung" gezählt, ohne jedoch zwischen „österreichischen Staatsbürgern" und „NichtÖsterreichern" zu unterscheiden (GAMER1TH, W., 1994: 83). Für die Steiermark beinhalten die veröffentlichten Ergebnisse der Volkszählung 1951 lediglich Angaben für die politischen Bezirke. Die Volkszählung des Jahres 1961 erfasste ebenfalls das Merkmal „Umgangssprache", wobei ein direktef Vergleich mit der im Rahmen vergangener Zählungen erhobenen „Umgangssprache" jedoch nicht exakt möglich ist. So wurde 1961 unter der „Umgangssprache" jene Sprache verstanden, „die im Umgang mit den Familienangehörigen gesprochen wird" (GAMERITH, W., 1994: 87) und demnach der „Muttersprache" weit näher steht als die „Umgangssprache" (SUPPAN, A., 1983: 58). Ebenso wie am Beginn der Fünfzigerjahre beziehen sich die sprachlichen Erhebungen der Volkszählung 1961, die in der Steiermark allerdings nicht durchgeführt wurden, auf die „Wohnbevölkerung". Auch für die Volkszählung 1971, in der nach dem Merkmal „Umgangssprache" der „Wohnbevölkerung" gefragt wurde (GAMERITH, W., 1994: 89), liegen für die Steiermark keine sprachlichen Erhebungen vor. Razprove in arodivo. Ljubljona. 2005. SI. 46 183 Tabelle 5: Wohnbevölkerung mit deutscher und slowenischer Umgangssprache 1981, 1991 und 2001 1981 1991 2001 deut. slow. deut. slow. deut. slow, Bezirk Deutschlandsberg Aibl 1634 2 1626 4 1511 2 Großradi 1489 - 1554 4 1500 3 Soboth 516 ■ 462 - 411 2 Bezirk Leibnitz Berghausen 520 - 562 8 594 4 Glanz an der Weinstraße 1507 2 1519 18 1350 20 Oberhaag 2357 1 2333 4 2364 9 Ratsch an der Weinstraße 414 4 406 9 404 6 Schloßberg 1313 4 1347 2 1197 10 Spielfeld 946 1 898 4 945 49 Sulztal an der Weinstraße 155 2 152 6 151 1 Bezirk Radkersburg Bad Radkersburg 1783 22 1773 99 1459 76 Gosdorf 1267 - 1238 32 1196 16 Halbenrain 1974 - 1900 27 1842 9 Mureck 1734 2 1561 12 1604 23 Murfeld 1724 - 1678 12 1662 17 Radkersburg Umgebung 1872 30 1692 96 1614 115 Arbeitsgrundloge: Österreichische Volkszählungsergebnisse 1981, 1991 und 2001 Im Gegensatz dazu wurde in der Steiermark im Rahmen der Volkszählung 1981 erstmals seit den Fünfzigerjahren wieder die sprachliche Struktur erhoben. Die auf Gemeindeebene nicht publizierten, jedoch als Sonderauswertung verfügbaren Daten beziehen sich auf die „Umgangssprache" der „österreichischen Wohnbevölkerung". Ebenso verhält es sich mit den Volkszählungen 1991 und 2001, deren sprachstatistische Angaben auf Gemeindeebene gleichfalls als Sonderauswertung zur Verfügung stehen. Ein Blick auf die Volkszählungen der Jahre 1981 und 1991 zeigt in den süd-steirischen Grenzgemeinden insgesamt eine Zunahme der sich zur slowenischen Sprache Bekennenden (Tabelle 5). Besonders deutlich tritt diese Entwicklung in 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen den untersuchten Gemeinden des Bezirkes Radkersburg in Erscheinung, wo im autochtonen slowenischen Siedlungsgebiet des Radkersburger Winkels/Rad-gonski kot und auch in der Stadtgemeinde Bad Radkersburg ein stärker gewordenes Bekenntnis zur slowenischen Sprache festzustellen ist. Demgegenüber ist die Zunahme der sich in den Grenzgemeinden des Bezirkes Leibnitz zur slowenischen Sprache Bekennenden deutlich geringer. Zu vernachlässigen ist die quantitative Entwicklung der slowenischsprachigen Minderheit aufgrund der Volkszählungsergebnisse im Süden des Bezirkes Deutschlandsberg, wo die Zunahme auf lediglich unter 10 Personen beschränkt ist. Ein weiterer Anstieg der sich zur slowenischen Sprache in den südsteirischen Grenzgemeinden Bekennenden resultiert aus einem Vergleich der Volkszählungen 1991 und 2001. Im Gegensatz zum vorhin diskutierten Zeitabschnitt ist die Zunahme der slowenischsprachigen Minderheit unter Bezugnahme auf die Volkszählungsergebnisse 1991 und 2001 jedoch geringer. Betroffen davon sind in der Summe sowohl das autochtone slowenische Siedlungsgebiet des Radkersburger Winkels/Radgonski kot als auch die Grenzgemeinden des Bezirkes Leibnitz mit Ausnahme der Gemeinde Spielfeld. Weiterhin ohne Relevanz ist die Anzahl der sich in Rahmen der Volkszählung 2001 zur slowenischen Sprache Bekennenden in den Grenzgemeinden des Bezirkes Deutschlandsberg. Betrachtet man hingegen den Anteil der slowenischsprachigen Minderheit auf Ortsteilebene, so ergibt sich in der Gemeinde Radkersburg Umgebung folgendes Bild: In den fünf Dörfern Dedenitz/Dedonci, Laafeld/Potrna, Sicheldorf/Zetince, Windisch Goritz/Slovenska Gorca und Zelting/Zenkovci wurden bei der Volkszählung 2001 792 Einwohner gezählt; geht man davon aus, dass die insgesamt 115 Personen, die im Rahmen der selben Volkszählung in der Gemeinde Radkersburg Umgebung slowenisch als Umgangssprache angegeben haben, zum überwiegenden Teil in den vorhin genannten fünf Dörfern leben, liegt der Anteil der slowenischsprachigen Bevölkerung in diesen Orstschaften deutlich über 10%. Das heißt, dass nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 13.12.2001 (Geschäftszahl G213/01, V62/01 ua) auch im Radkersburger Winkel / Radgonski kot zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden müssten. Im Gegensatz zu den offiziellen Volkszählungsergebnissen gehen Vertreter der steirischen Slowenen sowohl im Grenzraum als auch in der gesamten Steiermark von einem wesentlich höheren Anteil der slowenischsprachigen Bevölkerung aus. Laut Einschätzung des „Artikel VII-Kulturvereins/Kulturno društvo člen 7" leben demnach in der Steiermark einschließlich der Landeshauptstadt Graz zwischen 3000 und 5000 zweisprachige Österreicher. Für den steirischen Grenzraum zu Slowenien werden über 1.000 Personen angegeben. Razprave in grqdivo, Ljubljona 2005 sl. 46 Abb. 3: Staatsangehörige mit deutscher und slowenischer Umgangssprache 1981, 1991 und 2001 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen Arbeitsgrundlage: Österreichische Volkszählungsergebnisse 1981, 1991 und 2001 Rozprgve in grodivo. Ljubljana, 2005. st. 46 187 4. DIE VERTRETUNG DER STEIRISCHEN SLOWENEN 4.1 Das österreichische Volksgruppenrecht Die wesentlichsten Verfassungsgarantien des Volksgruppenschutzes beruhen auf völkerrechtlichen Verpflichtungen (Friedensvertrag 1919 und Staatsvertrag 1955), die Österreich als Folge des Ersten und Zweiten Weltkrieges eingehen musste. Demnach sind die Schutzbestimmungen für die steirischen Slowenen größtenteils Bestandteil internationaler Abkommen. Die einzige Verfassungsbestimmung, die eine umfassende und zugleich autonome österreichische Regelung über den Schutz ethnischer Gruppen darstellt, ist der Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes aus dem Jahr 1867 (RGBl. 1867/142), dessen Anwendbarkeit auf die in der Republik Österreich heute noch lebenden Minderheiten in der Verfassungsrechtsprechung jedoch umstritten ist. Durch die im Verfassungsrang stehenden Artikel 66, 67 und 68 des Staatsvertrages von Saint Germain (StGBl. 1920/303) sind alle Angehörigen der österreichischen Minderheiten geschützt. Der Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 (BGBl. 1955/152) beinhaltet die wichtigsten Schutzbestimmungen für die slowenische und kroatische Volksgruppe in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Burgenland. Artikel 7 - Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten 1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache. 2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden. 3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes and der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfasst. 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen 4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten. Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtsemrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil. 5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten. Somit stehen den steirischen Slowenen de jure dieselben Rechte zu wie den Slowenen in Kärnten und den Kroaten im Burgenland. Das Volksgruppengesetz vom 7. Juli 1976 (BGBl. 1976/196), das für die österreichische Bundesregierung das Ausführungsgesetz zum Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages darstellt, ermächtigt die Bundesregierung mit Verordnung die Volksgruppen festzulegen, für die das Volksgruppengesetz anzuwenden ist. Für diese Volksgruppen ist zugleich jeweils auch ein Volksgruppenbeirat einzurichten. Derzeit bestehen Volksgruppenbeiräte für die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie für die Volksgruppe der Roma. Bisher hat die Bundesregierung acht Verordnungen zum Volksgruppengesetz erlassen. Im Artikel 8 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes, der seit dem Jahr 2000 in Kraft ist, bekennt sich die Republik (Bund, Länder, Gemeinden) zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus hat Österreich im multilateralen Rahmen Minderheitenschutzverpflichtungen aus internationalen Instrumenten übernommen. 4.2 Die steirischen Slowenen und der Volksgruppenbeirat Diese Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen missachtend, negierte vor allem die steiermärkische Landesregierung (GOMBOCZ, W.L., 1991, 1996, KRIZMAN, M., 1990) jahrzehntelang die Existenz einer slowenischen Volksgruppe in der Steiermark, und auch die österreichische Bundesregierung hatte dieselbe Position vertreten. Wegen der Nichterfüllung des Staatsvertrages richtete die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien 1974 eine diplomatische Note an die Republik Österreich, in der seitens der jugoslawischen Regierung vor allem unterstrichen wurde, dass Österreich bisher keine einzige Maiänahme zur Erfüllung der im Staatsvertrag gegenüber der slowenischen Minderheit in der Steiermark festgelegten Verpflichtungen gesetzt hatte Razprave i rt gradivo. ljubljena. 2005, št. 46 189 (ÖSTF.RR. VOLKSGRUPPENZENTRUM, 1996: 28). Unberücksichtigt blieb die slowenische Minderheit in der Steiermark auch im offiziellen Regierungsbericht Österreichs an die UNO im Jahr 1996. Vor diesem Hintergrund begannen die Bemühungen der steirischen Slowenen um eine Vertretung im Volksgruppenbeirat nach der Gründung des Artikel VII- Kulturvereins für Steiermark/Kulturno društvo člen 7 za avstrijsko Štajersko 1988. Vorerst wurde die Errichtung eines eigenen Beirats für die steirischen Slowenen angestrebt. Dazu kam es jedoch nicht (DOMEJ, T., 2003: 50) -nicht zuletzt deshalb, weil sich die Auffassung durchsetzte, die steirischen Slowenen seien keine eigene Volksgruppe, sondern bildeten zusammen mit den Kärntner Slowenen eine „gemeinsame" slowenische Volksgruppe in Österreich. In der Folge bemühten sich die steirischen Slowenen um eine Vertretung im bestehenden Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe. 1997 schienen diese Bestrebungen kurz vor der Realisierung zu stehen, nachdem die österreichische Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Volksgruppenbeiräte beschlossen hatte. Demnach sollte der Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe um zwei Mitglieder aufgestockt werden, um eine Einbeziehung der steirischen Slowenen ohne Verringerung der Vertreter der Kärntner Slowenen zu ermöglichen (DOMEJ, T., 2003: 50). Die steiermärkische Landesregierung lehnte diesen Entwurf jedoch mit der Begründung ab, dass in der Steiermark keine slowenische Volksgruppe existiere. Daraufhin strich der Ministerrat den Bezug auf die steirischen Slowenen aus der Verordnung und beschloss lediglich eine personelle Aufstockung des slowenischen Volksgruppenbeirates um zwei Personen und leitete diese Verordnung unter Bezugnahme auf das Volksgruppengesetz an den Hauptausschuss des Nationalrates weiter (1998). Zu einer Abstimmung im Hauptausschuss über den Verordnungsentwurf und damit zur Realisierung der geplanten Änderung kam es in der Folge jedoch nicht, wobei als Begründung das Nicht-Zustandekommen des österreichisch-slowenischen Kulturabkommens angeführt wurde (ÖSTERR. VOLKSGRUPPENZENTRUM, 2001: 4). Die Beschwerden des Artikel VII-Kulturvereins sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos. Auf das Problem der nicht vorhandenen Vertretung der steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat ist auch der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in seinem Bereich aus dem Jahr 2002 eingegangen, in dem die Ansicht vertreten wurde, dass die Behörden das Ernennungsverfahren dahingehend prüfen sollten, dass auch die steirischen Slowenen im Beirat vertreten sein könnten. Eine Realisierung dieser 190_peter ¿ede. Dieter Fleck: Dia Steirischen Slowenen im Spiegel der amtlichen Volkszählungen Empfehlung erfolgte in jüngster Vergangenheit (ÖSTERR. VOLKSGRUPPENZENTRUM, 2004). Seit Anfang 2004 ist ein Vertreter des Artikel VII- Kulturvereins im Volksgruppenbeirat vertreten. Razprave in gradivo, Ljubljana, 2Q05, št. 46 191 LITERATUR BRIX, R (1982): Die Umgangssprachen in Altösterreich zwischen Agitation und Assimilation. Die Sprachenstatistik in den zisleithanischen Volkszählungen 1880-1910, Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs, 72, Wien-Köln-Graz, 537 S. BRUNNER, F. (1997): Gemeindestrukturreformen in der Steiermark, In: Arbeiten aus dem Institut für Geographie der Karl Franzens Universität Graz, 35, Graz, 35-47. CEDE, R, FLECK, D. (2002): Der steirisch-slowenische Grenzraum im Spiegel der administrativen Einteilung und sprachlichen Minderheiten, In: Grazer Schriften der Geographie und Raumforschung, 38, Graz, 25-53- DOMEj, T. (2003): Die steirischen Slowenen und der Volksgruppenbeirat. Eine juristische Expertise, In: Signal, 2003/2004, 50-56. FISCHER, G. (1980): Das Slowenische in Kärnten. Eine Studie zur Sprachenpolitik, Wien, 320 S. GAMERITH, W. (1994): Ethnizität und ihr zeitlich-räumlicher Wandel anhand von Volkszählungsergebnissen. Das Beispiel der Kärntner Slowenen, Klagenfurter Geographische Schriften, 12, Klagenfurt, 126 S. GOMBOCZ, W.L. (1990): Der Artikel VII-Kulturverein der Slowenen in der Steiermark, In: Europa Ethnica, 47, 2, 94-98. GOMBOCZ, W.L. (1991): Der Artikel 7 und die Steiermark, oder: „Hier sind alles Österreicher, es gibt keine Slowenen!", In: GSTETTNER, P., WAKOUNIG, V. (Hrsg.), Mut zur Vielfalt. Strategien gegen das Verschwinden ethnischer Minderheiten, In: Slowenische Jahrbücher 1989-1991, Klagenfurt, 101-116. GOMBOCZ, W.L. (1992): Outlawed. The Republic of Austria's Permanent Violations of Human Rights in Styria, In: Razprave in Gradivo. Treatises and Documents, 26-27, Ljubljana, 200-237. GOMBOCZ, W.L. (1996): Assimilierung, "Robakismus", Marginalisierung, Negation, Elimination: Zu Kultur und Unkultur der offiziellen Volksgruppenpolitik der neunziger Jahre im Bundesland Steiermark, In: HÖDL, K. (Hrsg.), Der Umgang mit dem „Anderen": Juden Frauen, Fremde,..., Wien-Köln-Weimar, 145-161. GSTETTNER, R, WAKOUNIG, V. (Hrsg.) (1991): Mut zur Vielfalt. Strategien gegen das Verschwinden ethnischer Minderheiten, In: Slowenische Jahrbücher 19891991, Klagenfurt, 257 S. GSTETTNER, P.. WAKOUNIG, V, (1991): Über das Lernen und Forschen in fremder Nähe, In: GSTETTNER, P, WAKOUNIG, V. (Hrsg.), Mut zur Vielfalt. 192 Peier Čede. Dieter Fleck: Die Steirlschen Slowenen im spiegei de' amtlichen Volkszählungen Strategien gegen das Verschwinden ethnischer Minderheiten, Slowenische Jahrbücher 1989-1991, Klagenfurt, 82-85. HAAS, II., STUHLPFARRER, K (1977): Österreich und seine Slowenen, Wien, 142 S. HABERL-ZEMLJIČ, A. (1997): Aus dem religiösen Leben der „fünf windischen Dörfer Laafeld. Dedenitz. Sicheldorf, Zelting und Göritz von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1922, In: STENNER, Ch. (Hrsg.), Slowenische Steiermark. Verdrängte Minderheit in Österreichs Südosten, Zur Kunde Südosteuropas, 11/23,107-126. HABERL-ZEMLJIČ, A. (1997): Die fünf Dörfer auf der ungarischen Seite. Historische, gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Bedingungen des Sprachwechsels in der Gemeinde Radkersburg-Umgebung 1848-1997, phil. Diss., Karl Franzens Universität Graz, Graz, 297 S. HALBRAINER, H. (2003): Auf den Spuren der Protestanten, Juden, Roma und Slowenen in uncl um Bad Radkersburg, Wissenschaftliche Schriftenreihe des Pavelhauses, 2a, Graz, 103 S. HLUBEK, F. X. (1860): Ein treues Bild des Herzogthums Steiermark, Graz, 478 S. KLEMENČIČ, M. (1978): Slovenci na z avtohtonim slovenskim prebivalstvom poseljenem območju avstrijske Štajerske od srede XIX. stoletja do leta 1971, In: Časopis za zgodovino in narodopisje, 49, 1, Maribor, 125-129- KLEMENČIČ, M. (1997): Im Lichte der sprachlichen Statistik. Slowenisch- und Deutschsprachige in der Süd- und Untersteiermark 1830-1991, In: STENNER, Ch. (Hrsg.), Slowenische Steiermark. Verdrängte Minderheit in Österreichs Südosten, Zur Kunde Südosteuropas, 11/23, 69-105. KNIER1M, V. (1991): Fünf vor zwölf für die steirischen Slowenen. Die Minderheit der Slowenen in der Steiermark droht zu erlöschen. In: Courage, 4.15,6-7. KOZLER, P. (1853): Zemljovid Slovenske dežele in pokrajin, Wien. KRIŽMAN, M. (1990): Fragen der sprachlich-kulturellen Anerkennung einer Minderheit. Eine slowenischen Minderheit im äußersten Südosten Österreichs ohne Anerkennung, In: Akten des 7. Essener Kolloquiums über „Minoritätensprachen/ Sprachminoritäten" vom 14.-17. 6. 1990 an der Universität Essen, Bochum, 91-115. KRIŽMAN, M. (1991): Die sprachlichen Verhältnisse im Radkersburger Winkel, In: GSTETTNER, P., WAKOUNIG, V. (Hrsg.), Mut zur Vielfalt. Strategien gegen das Verschwinden ethnischer Minderheiten, Slowenische Jahrbücher 1989-1991, Klagenfurt, 9M00. MÜLLER, W. (1997): Die Angst der Steirer vor ihrer slowenischen Minderheit, In: Der Standard, 18.04.1997. Razprave in gradivo. Ljubljana. 2005. št. 46 -193 ÖSTERREICHISCHES VOLKSGRUPPENZENTRUM (Hrsg.), (1996): Steirische Slowenen, Österreichische Volksgruppenhandbücher, 9, Wien-Graz, 45 S. ÖSTERREICHISCHES VOLKSGRUPPENZENTRUM (Hrsg.), (2001): Bericht des Österreichischen Volksgruppenzentrums zur Durchführung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in der Republik Österreich, Wien, 102 S. PASCHINGER, H. (1974): Steiermark. Steirisches Randgebirge, Grazer Bergland, Steirisches Riedelland, Sammlung geographischer Führer, 10, Berlin-Stuttgart, 251 S. PFAUNDLER, R. (1919): Verbreitungsgebiet der deutschen Sprache in Untersteiermark auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, In: SIEGER, R., ET AL. (Hrsg.), Die Südgrenze der deutschen Steiermark. Denkschrift des Akademischen Senats der Universität Graz, Graz, 58 S. PROMITZER, Ch. (1996): Verlorene Brüder. Geschichte der Region Leutschach in der südlichen Steiermark (19--20. Jahrhundert), phil. Diss., Karl Franzens Universität Graz, Graz, 391 S. PROMITZER, Ch. (1999): ,.A bleeding wound", how border-drawing affects local communities. A case study from the Austrian-Slovene border in Styria, In: KN1PPENBERG, H., MARKUSSE, J. (Hrsg.), Nationalising and Denationalising European Border Regions 1800-2000, Dordrecht-Boston-London, 107-130. SLOVENSKA AKADEMIJA ZNANOSTI IN UMETNOST, Hrsg.), (1994): Narodne manjšine 3, Slovenci v avstrijski zvezni deželi Štajerski, Ljubljana, 78 S. STENNER, Ch. (Hrsg.), (1994): Steirische Slowenen. Zweisprachigkeit zwischen Graz und Maribor, Graz, 152 S. STENNER, Ch. (Hrsg.), (1997): Slowenische Steiermark. Verdrängte Minderheit in Österreichs Südosten, Zur Kunde Südosteuropas, 11/23, Graz, 433 S. STINGLER, H. (1991): Leider entscheiden nicht Argumente, sondern die Mehrheit. Zur Situation der slowenischen Volksgruppe in Radkersburg, In: GSTETTNER, P, WAKOUNIG, V. (Hrsg.), Mut zur Vielfalt. Strategien gegen das Verschwinden ethnischer Minderheiten, Slowenische Jahrbücher 1989-1991, Klagenfurt, 86-90. SUPPAN, A. (1983): Die österreichischen Volksgruppen. Tendenzen ihrer gesellschaftlichen Entwicklung im 20. Jahrhundert, Schriften des Instituts für Österreichkunde, 63, Wien, 269 S. VEITER, T. (1965): Die Sprach- und Volkszugehörigkeit in Österreich nach den Ergebnissen der Volkszählung von 1939, In: Europa Ethnica, 22, 109-123. 1 86_Peter Cede. Dieter Fleck: Die Steirischen Slowenen im spiegei der amtlichen Volkszählungen STATISTIKEN Die Ergebnisse der Österreichischen Volkszählung vom 22. März 1934: Hrsg. BUNDESAMT FÜR STATISTIK, 1935, Wien. Ergebnisse der Volkszählung vom I.Juni 1951; Hrsg. ÖSTERREICHISCHES STA-TISTSISCHES ZENTRALAMT, 1953, Wien. Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961: Hrsg. ÖSTERREICHSICHES STATISTISCHES ZENTRALAMT, 1964, Wien. Ergebnisse der Volkszählung vom 12. Mai 1971; Hrsg. ÖSTERREICHISCHES STATISTISCHES ZENTRALAMT, 1974, Wien. Gemeindelexikon von Steiermark 1900: Hrsg. K.K. STATISTISCHE ZENTRALKOMMISSION, 1904, Wien. Ortsverzeichnis von Österreich 1923; Hrsg. BUNDESAMT FÜR STATISTIK, 1930, Wien. Special-Orts-Repertorium von Steiermark, Obširen imenik krajev na Štajerskem 1880: Hrsg. K.K. STATISTISCHE CENTRAL-COMMISSION, 1883, Wien. Special-Orts-Repertorium von Steiermark, Specijalni repertorij krajev na Štajerskem 1890: Hrsg. K.K. STATISTISCHE CENTRAL-COMMISSION, 1893, Wien. Spezialortsrepertorium von Steiermark 1910: Hrsg. K.K. STATISTISCHE ZENTRALKOMMISSION, 1917, Wien. Volkszählung 1981: Hrsg. ÖSTERREICHISCHES STATISTISCHES ZENTRALAMT, 1985, Wien. Volkszählung 1991: Hrsg. ÖSTERREICHISCHES STATISTISCHES ZENTRALAMT, 1993, Wien. Volkszählung 2001: Hrsg. STATISTIK AUSTRIA, 2004, Wien.