Lanndhanduest. dess Hertzogthumbs Steyer : darinnen desselben Käyserl. Königl. vnd Landsfürstliche von Zeit zu Zeit allergnädigst vnd gnädigist erhaltene Freyheiten, Statuta, Lands-Gebräuch vnd andere Satz- vnd Ordnungen nach langs begriffen : so auff nicht münder sonderbares Verlangen einer Löbl. Landschafft in Steyer ...