546 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 84. Fmtaa den l2. April 1867. (111—2) Nr. 3203. Concms - Verlautbarung Zur Vesetznng einer aln h. o. akademischen Obergymnasinm erledigten Lehrerstellc, womit ein systemnläßiger Gehalt Ehrlicher l)45> fl. mit dem Vorrückilugsrechte iu die höhere Gehaltsstilfc jährlicher 1050 fl. ilnd dein Auspruche ans Dcceuual-zlilagcn verbnnden ist, wird hiemit der Concurs bis 15. April 1867 ausgeschrieben. Znr Versehllilg dieses Dienstpostens wird die vollständige Lehrbefä'higuug ans dein Gebiete der altclassischeu Spracheil nach den Bestimmungen des Prüfnugsgesetzes erfordert. Bewerber nm diesen Dienstposten haben ihre an das hohe Unterrichts-Ministerinn! stilisirten Go suche uumitlelbar bei der k. k. galizischeu Statthat terei, oder wenn sie bereits in öffentlichen Diensten stehen, iiu Wege ihrer vorgesetzten Behörde inner halb der Concnrsfrist einzubringen nnd sich über ihre Studien, die erlangte Lehrbefähigung, Kennt uiß der Landessprachen und ihre sittliche nnd staats bürgerliche Haltuug auszuweisen. Lemberg, am 2«. März 1867. Von dcr k. lt. Statthalterei. ^104—2) Licittttions-Kulldmachullg. Das k. k. Bergamt Idria in Krain bedarf für das Jahr 1868 eiue Partie weißer mit Alaun ausgearbeiteter Schaf- oder Hammelfclle von 16090 Stücken nnd eine Partie branne mit Gä'rbcrlohc (keineswegs aber mit Enmak) ausgearbeiteter Felle vou 8000 Stiickeu. Diejenigen, welche diese Lieferung ganz oder zum Theil übernehmen wollen, haben ihre dies' fälligen Preis Offerte versiegelt und belegt mit dem 10perc. Vadium bis längstens 3. Inni d. I., 12 Uhr Mittags, an das k. k. Bergamt zu Idria iu Kraiu einzusenden nnd in denselben das Quantum, die Zeit, bis zu welcher solches zu liefern sich verpflichtet wird, und den Preis für den Fall der Lieferung eines Theiles oder des ganzen Bedarfes genan anzugeben. Offerte, welche nach dein oben festgesetzten Termine eiulai'gen, so wie auch mündliche Offerte werden nicht berücksichtiget. Die näheren Bedingnisse dieser Licitation, welche ähnlich wie in den Vorjahren gestellt sind, können bei dem k. k. Bergamte in Idria, bc. der k. k. Berg-hanptmannschast in Laibach, bei der k. k. Bcrgwerks-Producten ^'erschleißdircction in Wien, bei den k. k. Verschleiß Factorien in Pest nnd Trieft und bei der k. k. Bergproducten - Factorie in Prag cinge sehen werden. Idria, am 5. April 1867. K. k. Dcrgamt. (110—1) 3tr^299" Aufforderung. Von dem gescrtigteu VczirkZamte werden wegen "ückständigcr Erwerbsteuer uachsteheude Gewcrbs-Parteien unbekannten Aufenthaltes, als: Michael Gaser, Stelicrgemcmde Flüdliig Alt. 19 pr, 7fl.72 lr. Iohauil (Ä^nc^ „ Krainblirg ,. 168 pr. 9 „ 64'/, „ 'vtaria Brolich, „ „ „ Z21 pr. 7 „ l^4 „ Vavlima Kunst,. „ „ „ 364 Pr. 17 „ 07'/, „ Mana Trlmschnis, „ „ „ Utt» pr. 14 „ 4?'/, « 1'ndwig Melchior, „ ^ „ 375 pr. 9 „ 64'/, „ Raiuunld Schleidach, „ „ „ ^99 ^.^ 7 ^ 2g ^ Leopold Pczhuig. „ „ ^ ^24 pr. 4 „ ^3 „ Josef Slimcr, „ „ „ 434 ^.. 7 ^ ^.^ ^ Alexander Dazer, « Nallaa „ 32 pr, 9 „ 65'/, „ aufgefordert, ihre Rückstände binnen 14 Tagen beim k. k. Stcucramte Krainburg so gewiß einzuzahlen, als im widrigen ihre Gewerbe von Amts' wegen gelöscht werden. K. k. Bezirksamt Krainburg, am 20ten März 1867. (102—3) Nr. 2702. Licitations-Klmdlmchmlg für die Lieferung des .Deckmaterials zur Confer« virung der neuen Hiumaner Neichsstrasie von Tt. Peter durch daö Ncka-Thal biö Dornes«?, im k k. Vaubezirke Adelübcr«,, im Jahre »H<»7. Bon Seite der k. k. Landesregierung für Krain wird hiemit kuud gemacht, daß die Sicherstellung der Licfernng des Deckstoffes znr Couserviruug der neuen von St. Peter bis Dorncgg durch das Ncka-Thal führenden Neichsstraße für das Jahr 1«67 nach 3)caßgabe des hier beigedrnckten Bedarfsans' weifes bei dem k. k. Bezirksamte in Adelsberg am 23. April 1867, von 9 bis 12 Uhr Bormittags, im Wege der mündlichen Minnendo - Verhandlung in der Art stattfindet, daß diefe bruchweise uach dem Ueber-sichtsauswcise vorgeuommeu uud )ede ciuzelu aus* gedoteue Lieferuug dem Miudestforderudeu zuge-fchlageu werden wird. Zn diefer öffentlichen Versteigerung wird ^edcr-ulauu zugelasseu, der giltige Verträge zu schließen gesetzlich berechtigt ist, der die bedungene, in zehn Percent von der ganzjährigen Lieferungssumme be-steheudc uud bis zur Bcstätiguug des Versteigeruugs-resultates seiteus der k. k. Landesregierung als Neu geld gelteudc Cautiou, welche eutwcder bei der Licitation zu erlegen oder deren Deponiruug bei ciucr öffentlichen k. k. Casse nachzuweisen ist, leistet nnd gegen dessen Redlichkeit kein Anstand obwaltet, oder der nicht etwa schon bei irgend einer Ban oder Liefernugsuutcrnehulung als contractsbrüchig erklärt worden ist. Unternehmuugslnstigen, welche bei der mündlichen öffentlichen Licitation ans was immer für Ursachen zu erfcheineu verhiudcrt siud, ist gestattet, sich cutweder durch eiueu Bevollmächtigten, welcher sich bei der Licitationscommission mit einer, von seinem Machtgeber ausgestellten legalen Vollmacht auszuweisen hat, vertreten zn lassen, oder vor Er-öffnnng der öffentlichen Licitatiousverhaudlung an die dicsfä'llige Commission des k. k. Bezirksamtes in Adelsberg gehörig versiegelte, auf ciucm mit 50 kr. Stempelmarke markirteu Bogeu geschriebene nnd nach § 3 der Licitations- und Liefernngsbc-dingnisse instrnirte, mit der zchnpcrcentigeu (5an-tion belegte nnd von Außen mit der Aufschrift: „Aubot für die Liefcruug des Straßcudeckmate-rials auf die ncne ^'inulaucr-^ieichsstra^e zuüscheu St. Peter uud Dorncgg, im k. k. Ballbezirke Adels bcrg für das Jahr i'«67" verfeheuc Offerte entweder fclbst zu iibcrgeben, oder portofrei cinzuseudeu. Die vou deu miiudlichen Licitanten nnd rück sichtlich von den Osferenten zn leistende 10perc. Caution kann in Barein oder in hiezn gesetzlich geeigneten Staatsvapicrcn gelegt werden. Von den letzteren werden die Obligationen der Verlosnngsan-lehen von den Jahren 1834 und 1839 im Neun- werthe, die übrigen nnr nach dem börsenmäßigen Courswerthe des dem Vrlagstage vorausgegangenen Tages angenommen. Die Cantion kann mit der Veschränkuug des H 1374 des allg. b. G.-V. auch hypothekarisch gelegt werdeu, doch muß die diesfällige Cautious urkuude vorher von der k. k. Finanzprocuratur gc-priift uud aunehmbar befllnden loorden sein. Die einlangenden schriftlichen Offerte werden in der Reihenfolge, in welcher solche der Berstei gernngscommission uoch vor Eröffunng der nuind lichen Licitation übergeben worden sind, numerirt, die Eröffuuug derselbeu fiudet jedoch erst uach be eudigter mündlicher Licitation statt, darnach der darin enthaltene Anbot in das Licitationsprotokott aufgenommeu wird. Ist das Offert vorschriftsmäßig verfaßt be-fuuden worden, so kann demselben uur dauu der Vorzug eiugeräumt werdeu, weuu der Offereut als der Äiiudestdieter sich darstellt. Für den Fall, als der in ciuem schriftlichen Offerte euthalteue Preisaubot dem miindlichen Best böte gleichkommen sollte, wird dem letzteru der Vorzug gegeben. Bei gleichen schriftlichen Anboten hat immer das früher überreichte Offert den Vorzug. Nachdem die Schotterliefcruug vou Seite der die Licitatiousverhandluug leitenden Behörde dem Bcstbieter zngeschlagen worden ist, werden weder müudliche noch schriftliche Allbote, selbst wenn sie unter dem Crstehuugspreise seiu sollteu, mehr au gcnonlmen. Die Cailtion des Erstehers wird znrückbe' halten, den anderen anwesenden Licitauten uud Offereuteu wird dieselbe, weun sie bei der Licita-tiouscoulUlissiou erlegt wurde, nach Schlnß der Ver-haudluug ri'lckgestellt. Jenen aber, welche diese Caution dei einer k. k. Cassc depouirt habeu, der Legscheiu, ulit der Ausfolguugsklauscl der Coullllis' siou Verseheu, zur Wiederbchebuug ausgefolgt wcrdell. Deu abwcfeudeu Offereuteu wird die Cautiou oder der Legfchein iiber dieselbe gegen eilie eiufache Euipfaugsbestätiguug iul Wege des k. k. Bezirks-bauamtes iu Adclsberg zurückgestellt werden. ^>llr Uebernahme der Schotterlieferuug warden bcsouders die au diefer Straße gclegcuen Geuleiuden iu ihrem eigeueu Vortheile cllfgcfordert, uud sie sind, wenn sie dieselbe nnter solidarischer Haftung i'lber-uchuien, lant i) 4 der Liciiations - und Liefcrnngs-bediuguisse voili Erläge der bedungenen 10perccn-tigeu Cautiou euthobeu. Außer diesen Vorstehendell Bestimmungen liegen der Materiallieferung die Licitations- nad Liefen ngs' bediilgnisse zll Grunde, welche nebst der Versteige-rungs-5tuudmachuug mit dcr Niaterial-Vcdarfeliiber-sicht in den gewöhnlichen Amtsstnndcn, sowohl bei den k.k. Bezirksämtern Adelsbcrg nnd Planina, wie anch bei dein k. k. Bezirksbanamte in Adclsberg, eiu-geseheu werden können. ll e b e r s i ch t des für das Jahr 1867 zu liefernden Straßen-Deckmaterials: Beiläufig Erfordcrniß '^i^ccilprciö —--------l_-------^----------------------------------------------Entfällt Z" Zn vcrfuhrm und iin Ganzen ^^ wperc. ^ M<< dcm crzcugcit cmfschlichtm ^^^^ auö jcdcin Crzcn- Caution .^ Matcrial-Erzcuglmgöplatzc, NaillcnS ___ Haufen__________l gung^'latzc_________^ ^ ii 54 uo>: i bis Oesterr. Währllug ! _________________________>Cub.-Fustj Distanz-Nr. I'fl."^r7l si.^ kr. l si^ kr. 1 Steinbruch nächst der Straße . . . 240 1/8 II/2 2 z 39 573 i 60 57 36 2 dto Klcinulaicrhof .... 500 11/2 III/0 3 ! 20 1600 — 160 - :; dto Killcndcrg..... 320 1II/0 II1/8 4 ! 78 1529 60 152z 96 4 dto lici Dornegg .... 600 III/8 1V/44-60 4 2 2412 — 241 20 Laibach am 31. März 1867. Von der k. k. Landesregierung für Krain.