138 Amtsblatt zur Laiimcher Zeitung Rr. 19. Sl'Mstaa den 24. Jänner 1874. <3«) Nr. 54». Kundmachung. Die k. k. Statthalterei in Trieft hat mit dem Erlaß vom 23. Dezember 1873, Z. 14247, anläßlich des Ausbruches der Rinderpest in Kram folgendes verordnet. 1. Aus den verseuchten Ortschaften Krams und Steiermarks dürfen in das österreichische Küstenland nicht eingeführt werden: ») Hausthiere aller Art mit Ausnahme von Pferden und Borstenvieh; d) Abfälle und Rohstoffe von diesen Thieren im frischen oder getrockneten Zustande. Aus» genommen ist Wolle, welche einer Fabriks» Wäsche nachweislich unterzogen wurde; <') Heu, Grummet und Stroh; tl) gebrauchte Stallgerä'the und Rindvieh - Aw spann-Geschirre, für den Handel bestimmte getragene Kleider und derartiges gebrauchtes Schuhwerk. 2. Aus dm seuchenfreien Ortschaften Krams und Steiermarks ist die Einfuhr des mit Gesundheitszeugnissen versehenen Hornviehes, dessen Abfälle und Rohstoffe in das österreichische Küsten, land blos auf der Eisenbahn an den Eintrittsorten Trieft und Görz gestattet. 3. Werden Transporte von Hornvieh oder thierischen Rohproducten angehalten, welche die fest' gesetzten Eintrittsorte umgangen haben, so sind dieselben als verfallen zu behandeln. Dies wird hiemit zur Kenntnisnahme und Darnachachtung veröffentlicht. Laibach, am 18. Jänner 1874. ____^ ^ Landesregierung siir Krain. (18-3) N^76. Neferentcnstellen. . Bei den t. k. Beznksschähungscommissionen ^tem und Littai sind die Stellen des ökonomischen «"eserenten je mit dem Taggelde von vier Gulden zu besehen. Bewerber um diese Stellen wollen ihre nach ^ 10 des Gesetzes vom 24. Mai 1869 über die wrundsteuerregelung instruierten Gesuche bis Ende Jänner 1874 vel dieser Grundsteuerlandescommission im aehö-"gm Wege überreichen. . 32ibach^am^2. Jänner 1874. l42-Y " ^ Nr7 i45l" ^ Bezirksrichterstelle. ;ft ^ ^?«" k- k. Bezirksgerichte in Oberlaibach ch dlc Stelle des Bezirksrichters mit der VHIten Aangllasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besetzen. Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der kraini-^en (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift "forderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 15. Februar 1874 vel dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmä'siiaen /Wege zu überreichen. Laibach, am 23. Jänner 1874. -~_____^ll- Aandes-Verichtsprästdium. ^^/, Nr. 125. «andtafel- und Grundbuchs-vorstehelstclle. t>i, l?"^'" k-k. Landesgerichte in Laibach ist bu^7^"' 6l"e des Landtafel- und Grund-damit '^^ '"" ^' ^' ^""gllasse und den gu?Hm^ bundenen ^gen in Erledi gehbri^ ^biese Stelle haben chre b« >.. bls 10. Februar 1874 dem gefertigten Präsidium im vorschrifSmäßi- gen Wege zu überreichen, und dabei ihre Eignung zu der angesuchten Stelle, sowie auch die Kennt» nis der krainifchen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen. Laibach, am 23. Jänner 1874. K. k. Lanves-Verichtsprä'stdium. "(ZI—3) Nr. 121. Genchtsadjunctenstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Krainburg ist eine systemisierte Genchtsadjunctenstelle mit der IX. Rangklasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besehen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfals die Kenntnis der krainischen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift er forderlich ist, baben ihre gehörig belegten Gesuche bis 10. Februar 1874 ! bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 21. Jänner 1874. K. k. A'andcogerichlo-Präsidium. ^ (3^—2) Nr. 20. Aufforderung. Vonfeite der kais. königl. Notariatskammer für Kram zu Laibach werden diejenigen, welche kraft ihres gesetzlichen Pfandrechtes Anspruch auf Befriedigung aus der Caution des am 10. November 1873 verstorbenen k. k. Notars Dr. Julius Re^ bitsch zu haben behaupten, hiemit aufgefordert, denselben binnen sechs Monaten vom Tage dcr dritten Einschaltung dieses Edictes in die „Laibacher Zeitung" bei der Notariatskam^ mer anzumelden, widrigens nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf ihre Ansprüche dic Zustimmung zur Rückstellung der als Caution erlegten Werth' papieve dem Eigenthümer oder dessen Nechtsnach folgern ertheilt werden würde. Laibach, am 19. Jänner 1874. (10—3) Nr. 25. Postrittgeld. Zufolge hohen Handelsministerialerlasses vom 26. Dezember v. I., 41254, wurde das Rittgeld für ein Pferd und eine einfache Post vom Monate Jänner bis Ende März 1874, und zwar: in Krain für Extrapost und Sevarat-Eilfahrten mit . . . . 1 ft. 68 kr. für fonstige Ritte mit . 1 „ 40 „ und im Küstenlande für die Extra-posten und Separat-Eilfahrten mit . . . . 1 „ 84 „ und für fonstige Ritte mit . 1 „ 54 „ festgesetzt, was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Trieft, am 7. Jänner 1874. __________K. k. Postdirection. (44—1) Nr. 533. Rindcrpesterlöschuug. Da infolge der am 17. d. MtS. zu Alten markt, Ortsgcmeinde Treffen am 21. d. MtS. und im Orte Stadtberg, Ortsgemeinde St. Peter abgehaltenen Schlußrcvisionen die Rinderpest als er^ loschen erklärt wird, so werden alle Verkehrst schränkungen in den vorerwähnten Ortschaften aufgelassen. Nachdem die Ortsgemeinden Treffen und St. Peter in den Seuchengrenzbezirk einbezogen sind, fo bleiben die Bestimmungen des tz 27 des Ge setzes vom29.Iuni I8l!8 R.G.V.Nr. 118, und der Durchfuhrsbestimmungen vom 7. August 1868 R. G. B. Nr. 119, noch in voller Wirksamkeit. Rudolfswerth, am 21. Jänner 1874. Der l. l. Vtzlrlehauplmalm: Ekel. /27__2) Staatsprüfung. Die nächste Prusung au« der K laatsrechnnng»-Wissenschaft wird am 7. Februar 1874 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre nach ߧ 4, 5 und 8 des Gesetzes vom 17. November 1852 (R. O. Vl. Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollkommen instruierten Gefuche bis längstens 4. Februar 1874 an den unterzeichneten Präses einzusenden und barin insbesondere documenriert nachzuweisen, ob sie die Borlesungen über die Verrechnungskunde frequentiert, oder wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlä» gig beschieden werden. Graz, am 17. Jänner 1874. Prllse« der Ttaateplüsun g«:Lommissio n für die Veritchnungslunde' Joses (talasanz Lichtnegel m p., l. l. Stlltlhalterrtrath. _____________ (30—2) Nr. 1010. Kundmachung. Der Bau der städtischen Volks-schulein Laibach wurde mit Gemeinderathsbe» schluß vom 20. Jänner 1874 genehmigt und eS erfolgt die Hintangabe im Offertwege. Die einzelnen Prosessionistenarbeiten sind veranschlagt, und zwar: 1. Die Maurerarbeit sammt Materiale auf 33613 ft. 68 kr. 2. Die Steinmetzarbeit sammt Materiale auf 5912 „ 53 „ 3. Die Zimmermannsarbeit sammt Materiale auf 5300 „ 79 „ 4. Die Tischlerarbeit sammt Materiale auf 3568 „ 48 „ 5. Die Schlosserarbeit sammt Materiale auf 11496 „ 65 „ 6. Die Anstreicherarbeit auf 752 „ 74 „ 7. Die Glaserarbeit sammt Materiale auf 872 ft. „ 22 „ 8. Die Spenglerarbeit sammt Materiale auf 1821 „ 35 „ 9. Die Bildhauerarbeit sammt Materiale auf 707 „ 10 „ 10. Die Hafnerarbeit fammt Materiale auf 753 „ 60 „ 11. Die Schieferdeckerarbeit sammt Materiale auf 1374 „ 3« „ 12. Die Brunnenherstellung sammt Materiale auf 477 „ 80 „ oder zusammen 6665^ft?30 kr. Die einschlägigen Pläne, der Kostenvoran-schlag, die allgemeinen und speciellen Baubeding' niffe können biS zum Tage der Offertverhandlung täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden bei« Magistrate eingesehen werden. Die mit 50 kr. Stempel versehenen und mit dem Vadium von 10 Perzent der offerierten Professionistenarbeit oder deS ganzen Schul-Hausbaues im Baren oder in Werthpapieren nach dem Tageöcurse belegten Offerte sind bis ^ 9. Februar 1874 um 12 Uhr mittags beim gefertigten Magistrat« zu überreichen und müssen die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Offerent die sän,mt< lichen Bedingnisse deS zu übernehmenden VaueS Vollständig kenne und annehme. Stadtmagistrat Laibach, am 21. Jänner 1874. . Der Vürßtlmeister: l Desch«ann m. f. 134 (38—1) Nr. 1009. Kundmachung. Da es Pflicht der Behörde ist, den zum Verkaufe bestimmten Fleifchgattungen die vollste Aufmerksamkeit zu schenken, damit sie nicht im! schlechten und sohin gesundheitsschädlichen Zustande feilgeboten werden, so hat der Magistrat neuerdings die strengste Beschau aller zur Schlachtung bestimmten Thiere sowohl in den öffentlichen als Privatschlachtbänken im lebenden und todten Zustande, sowie die eingehendste Beschau des eingeführten und in den Verkaufsbuden und auf den Standplätzen feilgebotenen Fleisches angeordnet. Da jedoch die genaue Durchführung der im öffentlichen Interesse so nothwendigen Beschau für! die Stadtgemeinde mit bedeutenden Kosten ver-^ bunden sein wird, so hat die Gemeindevertretung von dem im Landesgesetze vom 3. Oktober 1868, Nr. 17, eingeräumten Rechte Gebrauch machend in ihren Sitzungen vom 29. Dezember 1873 und 20. Jänner 1874 die Einführung der Fleisch-deschautafe beschlossen und als Beginn derselben den 1. Februar 1874 festgesetzt. Gs hat demnach diesem Beschlusse zufolge vom R. Februar R874 an zeder Metzger, Kleinviehschlächter und Viehhändler ! ».zu jeder Zeit und an jedem Krre die Beschau der zur Schlachtung bestimmten Thiere sowohl im! lebenden als todten Zustandes oder blos des Fleisches ohne Widerrede zu gestatten. »». Den Verzehrungssteuerorganen, denen die Ginhebung der Taxe überlassen wurde, gleichzeitig mit den bisherigen Gebühren nachstehende Beschautar.e zu entrichten, als: R für jede« Ttück Rindvieh 3O kr.; 3. für jedes hier geschlachtete oder im todten Zustande eingeführte Kalb oder Schwein 30 kr.; 3. für jedes hier geschlachtete oder im todten Zustande eingeführte Schaf, Widder, Ziege, Bock, Hammel, Schöps, Lamm und Kitze Rtt kr. Die für Transito bezahlte Beschautar.e wird beim Austritte rückvergütet. ! Die Organe der Berzehrungs steuerpachtung sind berechtigt die be treffenden Schlacht und Verkaufs-orte zu jeder Zeit zu betreten und über das angetroffene Schlachtvieh den Nachweis der geleisteten Zahlung zu fordern. l Diese Anordnungen muffen allseitig dünkt-^ lich befolgt werden, widrigens der Magistrat nach Umständen mit der Confiscation der Ware und Amtshandlung nach der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854 vorgehen müßte Stadtmagistrat Laibach, am 20. Jänner 1874. Dcr Bürgermeister: Deschmann. (34—1) Nr. 10298. Edictal-Vorladung. Nachstehende, unbekannt wo befindliche Ge-werbsparteien werden hiemit aufgefordert, ihre bei« gesetzten Erwerbsteuerrückstände binnen 14 Tagen vom Tage der ersten Einschaltung dieses CditteS an gerechnet beim betreffenden Steueramte so gewiß zu berichtigen, als im widrigen Falle ihr Gewerbe sofort von amtswegen gelöscht werden, als: Simon Weber von Adelsberg Är. 88'/,, Schlosser, »ud Art.'Nr. 326, mit . . .Hfl. Anton Cargneli von Marein, Wirth, imb Art.-Nr. 44. mit . . . 9 fl.24 lr. und 8u!> «lt..Nr. 45 bezüglich der gemischten Warenhandlung mit . 9 st. 24 lr. Karl Köcher von Dorneg, Wirth und Victuallenoerschleißer, !mb Art. 119, mit......27 ft. 72 kr. K. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg, am 16. Jänner 1874.