115 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr.t? Samstag den 22. Jänner l870. Grkenntniffe. I>, Folge des rechtsltäftigen Erleunlnisseß des l. t l'llndeö-als Preßgerichtes in Wien cl^u. 8. November 1«t»s», Z. 33150, »ourdc ba« Verbot der Weilerverbreit» i>g der bei Altton Klein beanstiin-. bets» obscönen Photographien in Collectioncn von sogenannten ,'Mona!rn" nnd „A.V.E.", we^en Vergehens gegen die üffenllichc Siltlichleit nach l? 5»u; El. l". in Gcmäscheit de? !j .j».<>, Thal linger»» >>. Daß t. f. i'andel' als Preßgericht Prag hat mittelst Ve-schlussrs vom 27. November l. I,, Z. 3318^, zu Recht erlanul: Die am 23. November 18tt!> bei Ialob Braudeis, Galan terie- und Spiclwaarcnhändler zu Prag, und bei Karl Franle, Agenten in Apolhclcrwaarcn zu Prag, beanstiinbrten Rcwchcrpa-Piere in Form von öffentlichen Creditspapieren. nnd zwar !. Bei Ialob Vrandei«: u 23 Stlläe in Form von östencichischen 5 Gnlocn Staatsnoten, t>- 4« ., ,. ,. „ preußischen 25 Thalerscheinen, ^' 39 „ ,. ,. ^ io Thalerscheinen, ^> ^ ,. ,. „ ,. I Thalrr Casseaioveisiingeü, '' 133 ,. ,. ,. „ halbgcbogenen ! Thalerscheiüen ^ ll. l>ci Karl Franle: » 2l7 Etillle in Form von 1 Thaler Casseanweisnnge», >' '>? ,. „ .. „ 25> Thaler Cllsscscheinen, ''> ^" „ „ „ ,. halbgebackenen 1 Thalerscheinen, erscheinen , als ein Gegenstand der im tz :iii.'> St. <9. bezeichneten nnd nach demselben Paragraph strafbaren Uelierlrclnng gegen üf-seillliche Anstalten nnd Vorkehrnngen. Die Beschlagnahme dieser Objecte wird demnach bestätigt und die Wcileruerbrrilnnn, dieser beansläudrten nnd anderer drr-srlbeu gleichkommenden Erzeugnisse wird verboten. (17—3) Nr. 1«?. Kundmachuilg. Für das Jahr 1869 kommen die am ?ten Jänner 1870 fälligen Iahresintcressen der Dr. Raimund Dietrich'schen Aruienstiftung zu verleihen, zu deren Genusse der ärmste Verwandte des Stifters berufen ist. Dic Bewerber haben ihre mit der Nachwci-sung ihrer Verwandtschaft mit dem Stifter und mit dem Armuthszeugnisse belegten Gesuche bis 10. März'l. I. bei dieser k. k. Landesregierung einzubringen. Laibach, am 8. Jänner 1870. K. k. Landesregierung für Arain. (2—3) Nr. 9502. KulldmachllNst. Es kommen vier Plätze der Carl Freiher V- Flödnig'schen Blindenstiftung im Bliudeucr-zuhungsinstitute in Linz zur Besetzung. Auf diese Stiftung haben Anspruch arme, Plflose, iu Kram gebornc, insbesondere verwaiste, dlmde, jedoch sonst gesunde nnd bildungsfähige Arider beiderlei Geschlechtes, welche das siebente haben "°""^ und das zwölfte nicht überschritten Die mit Stiftuugsplätzcu bctheilteu Kinder Mo mit einer Werktags- und eiucr Sonntags-nemmg, ferner ,»it drei Heuldcn, zwei Paar ^trumpfen, zwei Paar Schuhen und einigen Sack-tuchern verfehcn von ihren Eltern oder Vormündern bis nach Laibach zu stellen, von wo aus sie auf Kosten des Stiftungsfondes nach Linz begleitet werden. / 5 » Eltern und Vormünder, welche sich für ihre Htlnder und Pflegebefohlenen um diese Stiftungs> platze bewerbe» wollen, haben ihre mit dem Tauf-Icheme, dem Impfungs- und Armuthszeugnisse, dann unt dem ärztlichen Zeuguisse über die Ge^ !!"c !^ ""^ Wehrfähigkeit des Kindes documcntirtcn Gesuche durch die betreffende k. k. Bezirkshaupt-mannschaft und in der Stadt Laibach durch den Stadtmaglstrat ^ ^ bis Ende Februar 1870 cmher zu überreichen. Laibach, am 24. December 1869. K.K.Landesregierung für Krain. (498—3) Nr. 224. Kuudmachulig. Der Ausschuß der Advocatenkammer in Krain gibt bekannt, daß Herr Dr. Jakob Nazlag, Ädoocat in Rann, unterm 28. November 1869 angezeigt habe, er werde seinen neugewählten Wohnsitz Laibach nach Verlauf der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von drei Monaten beziehen. Laibach, am 1. December 1869. (25^2s E d j c t. ^ ^ Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Eibiswald ist eine KanzeÜistenstelle mit dem jährlichen Gehalte von 500 fl. und dem Vorrückungsrechte in die Gehaltsstufe von 600 st. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 1. Februar 1870 im vorgeschriebenen Wege bei dem Präsidium des k. t. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 18. Jänner 1870. Der k. k. Präsident: Graf Lvdron N. zi. (26—1) "Nr?295. Edict. Von dem k. k. Kreisgerichte Cilli wird hie-mit bekannt gemacht, daß in dem Besitze eines sichern Martin Posnitsch zwei, allem Anscheine nach von einem Diebstahle herrührende Banknoten i'l 100 fl. vorgefunden wurden, daher der Beschädigte aufgefordert wird, sich binnen Jahresfrist vom Tage der dritten Einfchaltung dieses Edictes zu melden und sein Recht auf diese Banknoten-Barschaft darzuthun, widrigcns solche gemäß Vorschrift des § 35« St. P. O. in die Staats-Cassa abgegeben werden würde. CM, am 18. Jänner 1870. A. K. Preisgericht. ^^^uMmachung7 «2. Als provisorische Marine Commissariats-Eleven werden in S.M. Kriegsmarine Jünglinge aufgenommen, welche das 18. Lebensjahr erreicht, die Studieu an einem Obcrgymnasium, einer Obcr-rcalschulc oder eiuer Militär-Akademie mit gutem Erfolge zurückgelegt und die Prüfung aus der Staatsvcrrcchnungskundc abgelegt haben, ferners physisch zu Scediensten tauglich sind und die Auf-nahmsprüfnng mit gutem Erfolge bestehen. Diese Prüfung umfaßt: il) Arithmetik: THeilbarkeit der Zahlen, der gemeinen und Dccimalbrüche, Potcnziren, Ausziehen der Quadratwurzel mit den brauch barsten Abkürzungcu, Verhältnisse, Proportionen uud deren Anwendung, Kettensatz-Durchschuittsrechnung; !») Algebra: Die vier Grundopcrationen, Potenzen, Wurzeln, Proportionen, Logarithmen, Gleichungen bis inclusive der des zweiten Grades mit mehreren Unbekannten, Reihen Kettenbrüche; ch Geometric: Longemetric, die Proportionallinien, Planimetrie, Flächenmaß-Berechnung, vorzugsweise der Kreisfläche, Theorie des Riemcnmaßcs, Stereometrie, Ausmessung der Oberfläche und des kubifchcu Inhaltes der Körper und Theorie des Schichtmaßes; ) Geschichte: Uebersicht der Hauptbegebenhci-ten der Weltgeschichte in ihrem Zusammen- yange, eingehende Kenntniß der Geschichte Oesterreichs; lj Deutsche Sprache: SchriMchc Auffähr. Sicherheit und Gewandheit in klarer Darstellung der Gegenstände, Kenntniß der bedeutendsten Erscheinungen der neueren deutschen Literatur; ^> Fremde Sprachen: Ueber die etwaige Kenntniß fremder Sprachen werden die Aspi ranten nach Maßgabe der Ausbildung in denfelben geprüft; Höhere Studien, speciell die mit gutem Erfolge abgelegten theoretischen Staatsprüfungen aus der Rechts- und Staatswissenschaft, dann die Kenntniß anderer Sprachen, namentlich slavisch, italienisch, englisch oder französisch, werden bei der Aufnahme erhöhte Berücksichtigung finden. Diejenigen Aspiranten, welche die Aufnahmsprüfung mit Erfolg bestehen, werden als provisorische Marine Commissariats-Eleven mit einem Adjutum jährlicher 400 fl. ö. W. aufgenommen, nach einjähriger guter Verwendung auf erledigte Posten zn wirklichen Eleven ernannt und zur Ablegung des Diensteides zugelassen, mit welchem Tage für dieselben die anrechnungsfähige Dienstzeit beginnt. Die Aufnahmsgefuche sind von den Bewerbern bis längstens 15. März 187 0 an die Marine-Section des Reichs Kriegs-Mini-steriums zu richten und denselben der Tauf- oder Geburtsschein, das Impfungszeugniß, das von einem graduirten Militärarzte ausgestellte Taug-lichkeits-Zcuguiß, die Zeugnisse über die erwähnten zurückgelegten Studien, das von einer politischen Behörde ausgestellte Zeuqniß über ein ta-dclloses Vorleben, endlich im Falle der Minderjährigkeit auch die Zustimmung des Vaters oder Vormundes, beizuschließcn. Die Reise zur Anfnahmsprüfung nach Pola haben dieselben auf eigene Kosten zu bewirken. Von der k. k. Marim-S'cction des Hleichs-Kricgo-Ministeriumo. Nr. 751. Kundmachung. Am 17. d. M. hat ein unbekannter Hund mittlerer Größe, schwarz unterm Halse und am Bauche weiß, hierorts zwei Hunde und einen Men« schen gebissen, wurde cingcfangen, in Beobachtung abgegeben und ist am 20. d. M. umgestanden. Der Sectionsbefund constatirte die Wuth» krankhcit. Zur Verhütung der so traurigen Folgen, welche jede Vernachlässigung der hier dringend ge^ botenen Vorsichtsmaßregeln nach sich ziehen muß, wird im Interesse der persönlichen Sicherheit Jedermann ersucht, Hunde die nach seinem Wissen mit dem wüthenden Thiere in Berührung kamen, hichcr namhaft zu machen, die Eigenthümer von Hunden aber werden unter Hinweisuug auf den H 387 St. G. aufgefordert, dieselben genau zu beobachten und wahrgenommene Kranlheitsanzeichen sogleich behufs der wcitern Veranlassung zur hier-ämtlichen Kenntniß zu bringen. Zugleich wird angeordnet, daß die Hunde durch sechs Wochen nur an einer Schuur geführt, im Freien erscheinen dürfen. Frei herumlaufende Hunde werden unnach-sichtlich eingefangcn, und die ohne Marke und zur Besteuerung nicht angemeldeten vertilgt, jene mit Marken können, wenn sie sonst unverdächtig befunden werden, binnen 3 Tagen Hieramts gegen Erlag der Ta-xe von 2 st. ausgelöst werdend Stadtmagistrat Laibach, am 21. Jänner 1870. Dr. Josef Suppan, Va,gt,meiste.