A m t s -MM Blatt. iKubernial - Verlautbarungen. Z. 3l6. (3) Nr. ^«'/ E u r r e n d e "" des f. k. illyrischen Guberniums. — Ueber die Form der bei Belehriungs-Gesuchen vorzulegenden Lehensfasslonen — Um für vor. kommende Fälle, wo Lehensfassionen einge» bracht werden müssen, e,ne Gleichförmigkeit in deren Textirung zu bewirken, und dadurch zugleich zu erzwecken, daß diese Documente alle jene Umstände enthalten, welche zur wei, teren Verhandlung der Sache erforderlich sind, hat die landesftelle mit hoher Hofkanzle». Ge, nehmigung v»m 6. August 1835, Zahl 20H78, ein Formulare für Lehensfasslonen entwerfen lassen. — Dieses Formulare wird h,er nachstehend beigerückt. (6 kr. Stampel.) ?ehensfassion. Ueber das (ursprünglich Erzssift Salzburgische, nun) landesfürstllche, dem N. N. zu N. N. gehörige Lehen N. N. (Beschreibung dieses iehens.) Ich Endesgefertigter bestätige, daß diese lehensfasson nach bestem Wissen und Gewls, sen verfaßt, daß oorjpeclfizirte kthenssücke wirklich vorhanden sind, und sich ,n meinem Bc-siye und Genusse befinden; zugleich erklärlich für deren Erhaltung in dem nämlichen Stan, de, und mtt den nämlichen Gränzen Haften zu wollen. ° " ' N. am N. N. Nach diesem Formular ,ss si^h künftig bei der Vorlage solcher Urkunden m,t Beachtung folgender Nemerkucigen zu achten: — Im ^z„. gange dcr lehensfofftrn »st jedesmal in Kürze die Benennung des Lehen?, dann ob e« schon ein ursprünglich landesfürssllches oder aber ein Erzstift Salzburgischei! Lehen war; gehörte es ursprünglich dem Erzst'fte Salzburg, und ist es ein Beutellehen, so ist auch d,ese Eigenschaft »m Eingänge anzuzeigen. — Ist das Eigens lhum des Lehens getheilt, so muß ferner an- gegeben werden, ob nur das Obereigenthum, oder das Nutzungseiaenlhum, oder beide le« bensrftichtig seyen; ist endl'ch das ^ehen ein Afterlkhcn, so muß auch dieß angezeigt wer« den. Nach der Benennung des Lehens kommt der Name des Vasallen, und wenn es ein Af« terlehen ist, der Name der Afteroasallen. Goll-ten jedoch mehrere Afterlehen in cine Fassion aufgenommen werden, so >ss der Name des Aftervasallen anzuführen nicht nöthtg; sondern es genügt, wenn derselbe, so wie die Benennung des Afterlehens bci der Beschre« bung der emjelnen Afterlehen angegeben wird. — Unmittelbar nach dem Eingänge der Fassion hat die Bezeichnung und Beschreibung des Lehens zu folgen, welche mit der Angabe deS Kreises, Bezirkes, der Pfarre und Gemeinde, in welcher daß Lehen liegt, eröffnet wird.__ An diese hat sich eine umständliche Beschreibung und indwlduelle Bezeichnung aller in der In, vessltur begriffenen Lehenkörper anzuschließen, welche dayer Gebäude sowohl als Grundstück?, wie auch alle auf der Sache und «hren Nutzungen haftenden ?aftcn und Abgaben, dann die damlt verbundenen Rechte umfassen muß. — Grundstücke müssen mit ihrer Beglänzulig, dem Ausmaße, und der Eigenschaft des Bodens, dann Beifügung der satastralzahlen, d>e Rechte und lasten nach ihrcm ganzen Umfange, mit Angabe des Titels, worauf sie sich grün« den, beschrieben werden; insbesondere sind bci lehenmäßlgen Zehenten die dem Iehent unter« liegenden Gründe mit genauer Angabe dcs Bezirkes und der Gemeinde, der katafiralzah« l^n und des Ausmaßes ,n die Fasson aufzu» nchmen. — Endlich si"d auch die Lehensge-bühren, welche «m Vasallen- und im Herrn, falle zu entrichten sind, anzugeben. — Zur leichtern Uebersicht hat diese Beschreibung nach Rubriken ,u geschehen. — Unmittelbar hierauf folgt der Schluß. — Es versieht sich übrigens von selbst, daß derselbe im Einklänge mit der vorausgegangenen Beschreibung stehen, und dann nothwendig eme Abänderung erleiden igg müsse, wenn mehrere Vasallen die Fassion ausstellen/ oder wenn das Eigenthum deS ?e< hens getheilt ist. Sollte noch keme ordnungsmäßige Fasslon lm öffentlichen Vuche auf das lehenobjecc »ntabulirt seyn, so müßte lm Schlus« fe auch noch d»e Bewilligung zur Intabulat,on ertheilt werden. — Die Lehensfafflon hat der Vasall selbst zu fertigen; könnte er inch! schreiben, so muß er sein Handzeichen belfü^en, und zwei Zeugen, deren einer dessen Namen unterfertiget, be,zlehen. Die M'tfertigung zweier Zeugen »st auch dann nothwendig, wenn Die Bewilligung zurIntabulatlon ertheilt wird. — Befleht e,n Prouasall, so wird die Fassion von ihm gefertiget, er muß jedoch in dieser Ex genschafc gehör. !>., wer, den am 23. April i8Z6,"uon g bis 12 Uhr Vormittags, und von 3 bis6 Uhr Nachmittags, in dem AmtSlocale des k. k. Rentamtes Botzen, nachstehende, dem Rellgionkfonde ungehörige Urbar»en und Güter, der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden: I. Das in dem Bezirke des k. k. Landgerichtes Me ran, und mit einem Steuercapi, tale pr. 12 st., in derGemeinbeMar« ling, k. k. Landgerichts Lana, ausgehende Urbar Aller- sngelsberg zu Karthaus. Mit nachstehendenVe-jügen: An Grundzms lm Gelde 57 fi. 2g "/21 kr.; an Thelljins gi '/^ kr.; an schalt-jahrszins 5/ "/,1 / kr. Auf 3 Termine kommen hievon 26 ft. Ho kr., 1 V. 4 "/l« Per"' im 21 fl. Fuße an lanbes« fürstlicher Steuer zu entrichten. Der Aus-rufspre.s beträgt 788g ft. C. M. W. W. — III Die in dem Gteuerbtzlrke der Gemeinde LeiferS 5ud Nr. io3 ^. einkommende Wlese (die obere Aspmayerwiese) von 11 '/^ alten Tagmahden 69 '^Klaftern, welche luteigen ist, aber der Gtift - und Pfarrkirche in Botzen Afterzins jährlich 45 kv., und dem Euraten ,n Lelfers UnterhaltSdettrag 23 '/, kr., dann an landesfürstlicker Steuer auf drei Tcrmme 52 kr. 2 V. 7 '7.2 Pern, lm 21 fl. Fuße zu reichen hat, um dcn Ausrufspre,s vun 7^1 ft. 49 V, kr. E. M. W. W. — IV. Die in dem Gteuercatasser der Gemeinde Leif ft. ä kr. 1 V. 2 Vlo Pern, im 21 fl. Fuße, um den Ausrufspreis von 5839 fi. 7 kr. E. M. W. W. — VII. Die ,m Steuercataster der 12 Malgreien bei Botzen 8uk Nr. 184 L. beschriebene sogenannte Predigermühle ,m Dorfe ob Bctzen, bestehend ous einer Metzmühlebehausung mn dreien Gängen und einem Stampf, auch Wohnung und Pferdftall, nnt Nr. ,3 bezeichnet. Ist lutei. gen, und gibt auf 3 Termine an ord. landet fürstlicher Steuer 2 ss. 9 kr. Tlroler-Wahrung, um den Alisrufeprns von 2646 ft. 44 kr. E. M. W. W. — VIII. D,e >m Gteuerca, taster der 12 Malgreien Nr. 992 einkommende sogenannte Namchwiese von 17 '/. alte Tagmahd. Ist dem höchsten Aerar ,n Fuß-fiapfen des St. Afra, Mayerhofes »n Botzen bisher gru» i',echtbar, wohln sie jährlich 3 fl. 48 kr. Tiroler' Wahrung verabreichte, wird aber als von diesem Grundzinse befreit als lut« elgen hlntangegeben, und steuert auf 3 Termine, einschließlich des consolldMen Grundzinses auf 3 Termine 1 st. 22 kr., 4 V. ä '/2 Pern, im 2l fl. Fuße, um den AuSrufsprelS von 1602 ft. 26 kr. E. M. W. W. — IX. Das in dem Steuercatasser der Gemeinde Grles 5ud Nr. 3/6, einkommende Wies- und Wein« feld am Graul, der Svuß genannt, von 9 ^ alten Grabern 7 Klaftern. Dieses Gut lft eirem jeweillZen Curaten zu Gnlan, Gerichts Altenburg, nunmehr Kältern, mit Grundrecht unterworfen, wchin eS alljährlich 45 kr. im 2! ft. Fuße zu zinsen hat. — Auch ,ff hie, von dem Stifte Fre,sing und »m Fußssapfen dem höchsten Aerar hleuon der Natural Zchent zu verabreichen, doch wnd »n Vezug auf den Letzteren das Gut von der Zehentverbindlich-kett losqezablt. — An Steuern kommen hie« von auf 3 Termine, einschließlich der consoll-dirten Zchentgerechtlakelt 3 st. 53 kr., 1 V. 7 '/. Pern. ,m 2l st. Fuße zu emr/chten; der Auerufsprcis betrat 2?l5 ft. 22 /2 kr. E. M. W. W. »> Als Käufer wird Iederman zuge« lassen, der hlerlandeS Realitäten zu besitzen geeignet ist. — Wer an der Versteigerung als KaufSluss'gcr Theil nehmen w,ll, hat den zehnten Thell des Ausrufsvrelses, und zwar: 26 I. für das Urbar Karlhaus 717 ss. 47 fr.,-aäll. füc dasDominlkaner:Urbar733ff.48kr.; acl III. für die obere A'pmay«rwitse 75 ft. z 1 kr.; !90 2(3 IV. für die untereAsom a verwiese 62 si. i6kr.; »ll V. für das AsomayermooS 87 st. 27 kr.; aä VI. für den Kceuyerhof 563 st. 55 kr.; ad VIl. für d,e predlgermühle 2646- <^l kr.; act VIII. für dle Naltlchwiese l6o st. i5 kr.; gcl IX. für das Spießwemgut 2/l st. 3) kr., als Caution bei der Verstelgerunas < Eom-Mlfslon baar zu erlegen, oder hierüber eine von der k. k. Kammerprocuratur vorlausig geprüfte und bewahrt gefundene Slcherstel-lungsurkunde beizubringen. — Dle auf dlese Art erlegte oder sicher gestellte Csutwn hat der Meistbiechente, so ferne er uom Kaufe zurück« rreten sollte, ohne weiters zu ueilleren. Au: ßerdem wird aber d»e von dcm Meistblethen» den baar erlegte EauNon auf Abschlag der «ln» gegangenen Zahlungsuerbindllchkelt zurückbehalten, den übrlgen ^ic,tanten aber gleich bei Abschluß der Llcitations, Verhandlung zurück» gestellt werden. — D»e Hälfte des Koufschll, lings muß nach erfolgter höchster Bessätlgung des Verkaufsactes, und noch vor der wirklichen Uebergabe des Objectes erl^t werden, dagegen weroen zum Erläge der andern Hälfte fünf Jahresfristen unter der Bedingung zuge, ftanden, daß solche auf den erkauften Gerecht» samen oder Gütern in erster Priorität versi-chert, und mit fünf vom Hundert verzinset werden. — Bei gleichem Kaufschillingsanbo» the wird demjenigen der Vorzug gegeben wer« den, der sich zur Entrichtung des AaufschillMl geS in kürzern Fristen Herbellaffen wird. — Die Versteigerung wird zur festgesetzten Stun» dem der Ordnung angefangen, wie sie vor, ne angezeigt ist, und hinsichtlich jedes einzelnen ObjccleS so lange fortgesetzt werden, bis über die gesetzliche Ausbothsfrlst kein weiterer Anboth erfolgt. — Die übrigen Verkaufsbe» dingnlsse werden bei der Verstelgerungstagsaj-zung bekannt gemacht werden, können ab«r auch, so wie die Werthsanschlage und cata-firalisirten Gutsbeschrelbungen bel dem k. k. Rentamt« in Botzen zu den gewöhnlichen Amts» flunden von denKaufßlussigen vorlausig einge« sehen werden. — Innsbruck den 24. Februar i636. — Von der k. k. Staatsgüter, Verau« ßerungs'CvmMission für Tirol und Vorarlberg. I. 334. (2) 2a Nr. 5436. Nr. 4li6. Kundmachung. Bei dem l. k. Prouinjial'Camera!, und Kriegs BZahlamte von hier, iss die 6te Cas» se,Off,ciersstel!e mit dem jährlichen Gehalte von 4oo ft. E. M./ erlediget worden. — Es wird daher zur Wiederbcfttzung derselben der Euncurß mit dem Bnsaye ausgeschrieben, daß dle Bewerber um diese Stelle sich mit den Zeug. Nissen über dle erforderlichen Kenntnisse lmRech« N!,nqs- und Eassegeschafle auszuweisen, oder sich bei elnem landeefürftl'chen, und möglichen FallS bel dem hiesigen k. k. Proomzial - Eame-ral« und Kriegs, Zahlamle der uorgeschrlebe-nen Prüfung zu unterziehen , ferner chre Gprackkenntmsse, lhre Gtudlen, blßhertge Dlenstlelssung und Cauiionsfahlgkeir, ihre gute Moralität nachzuweisen, auch sich zu erklären haben, ob sie m,t kc,nem Veamten die-dleser Easse in einem Verwandtschafts - oder Echwagerlchafrs, Verhältnisse stehen. — Dle hiernach gehörig inssrulrten Gesuche sind lang§ ftens bis l l. April l. I., »m Wege der unmittelbar vorgesetzten Behörden, bel dieser Landesstelle zu überreichen. — Innsbruck am 24. Februar i836. — Vom f. k. LandestGuber-nium für Tlrol und Vorarlberg. Johann v. Sammern, k. k. Tub. Secrelär. Z. 3l9- (3) Nr. 3oS. »ä Gub. Nr. 55 »6. Edict. Von dem k. k. karnt. Stadt- und Lande rechte, zugleich Cnmmalgerichte, wird hiemit bekannt gemacht: Es sey be» diesem Gerlchte die Aerkermeistersstclle, mit welcher ein jährlicher Gehalt von/zoo ft. E. M. und freye Wohnung im Inquisitlonshause, dann bis zur Erweiterung des Inquisitiolishauscs die Obliegenheit zur Beköstigung der Gefangenen nach der vorgeschriebenen Sueiseordnung, gegen Vergütung nach den monathlichen Marktpreis-Ta-riffen, verbunden ist, in Erledigung gekommen. Es haben daher Diejenigen, die sich um die, sen erledigten Dienstposten beweiben wollen, ihre Gesuche, und zwar Diejenigen, die in einem öffentlichen Dienste stehen, durch ihre vorgesetzte Behörde binnen vier Wochen, uom Tage der ersten Einschaltung dieses Eoictes in dte Zeitungsbl^.ter, bei diesem Gerichte zu überreichen , und sich darin über ihr Alter, einen unbescholtenen Lebenswandels über ihren der-maligen Gesundheitszustand, über ihre Sprachkenntnisse, dann Fertigkeit im Schreiben und Rechnen legal auszuweisen und anzuzeigen, ob sie mit welchem Individuo dieses Gerichtes verwandt oder verschwägert, ob sie endlich verheirathet sind, und wie viele Kinder sie haben. — Klagenfuvt am 3. März iS36. Anhang zur Naibacher 25eitung. 7üt5jlü Verloste Obligation., Hofkam-^zu5 v.H.^ 3' — mtl'Odligatlgn. d.Iwangs.Hiuäi/lvH./^ — Darlehen» - 99 »^ eial. Obligat, de« Stande v.FzuZ ij,o.H.^.^ -> Tyrol ^ «) Darl.mit Verlos, v. I. ^2, für 100fl. (in CM<) ,^3 Wun. Stadt.Hanco'ObI. zu 2 1^2 v.H. (l» CM.) 67 lj2 (Acrarialj (Domest.) O!>ltgationtn de, Stands (C.M.) lzu , ,/, v.H / — — men , Mahren , Schle» ^zu , l/5 v.H.> — — sien, Steyermalt.Äarn-Fzu« v-HX S6i^4 »» «n. )tra,n und Görz szu, 3/H o.H. 1 — — Clktreio - Durchschnitts - Ureise in Laibacb am iü. März 16I6. Marktpreise. Om Wien. Metzcn Weihen . . — ss. » ^- ^. — Kut'uruh . . — ., — „ ^ — Halbfrucht . — » — » _ >. Korn ... — „— „ ^ — Gerste ... — ,— _ — Hirse ... — „ -7 » ^. — Heiden . . , „ 35 « — — Hafer . . . ' » 6 „ U. N. Nott05iehunZen. In Trieft am ,6. März l656: 67, 70. 90. 39. 61. Die nächste Ziehung wni) am Z0. März l636 «n driest gchalten werden. ^rrmvcn - Anzeige ber b> er Angekommenen und Abgereisten. Den 17. Mä'rz. Hr. I.^son, Privater, sammt Gattinn, beide von Trlest nach Grätz. — ?lloysia Iassi, Tänzerinn, von Mailand nach Grä'tz. — Joseph Flepherr v. Bulhon, Banquier, von Tlicst nach Wien. — Hr. Andreas Domini, Handels - Commis,, von Wien nach Triest. . Kn "' H'- 2°s'ph v. Lug?, Besitzer, von Gor? «ach Wlen.- Hr Johann Simone«, Handelsmann von Wien nach Turin. — Hr. Carl ^renl^er^ ,^, Lodellk, k. k. Landrechts^lttuar, von Triest Den l9. Hr. Georg Voelker, Handelsmann, von Klagcnfurt nach Triest. — Hr. Sega, k. k. Uhla-nen-Oberlieutenant, von Mailand nach Arrad. EffUbernial- ^erlautbarungenl Z. 3i9. (Z) Nr. '"^„. Verlautbarung. Das von dem verstorbenen Doctor Gecrc Suppan, gewesenen Domherrn zu Laibach, mittelst Urkunde vom H. September 1820 er< rechtete (zweite) Studcnten-Handstipendium/ im ,ahrllchen Ertrage von 67 ff. 3o kr. C. M., ist mit Ende des Schuljahres iSZ5 in Erledigung gekommen. — Zum Genusse dieses Stipendiums ,st Vorzugswelse ein aus dem Pfarrbezivke von St. Marlin unter Großkahlenberg in den Dörfern St. Martin, Mittergamling oder Untergamling geborncr, armer, gutgsstttetcr und in den Studlen.gulen Fortgang machender Jüngling berufen. In 3'rmanglung eines solchen geeigneten Jünglings aus den drei benannten Dörfern, soll ein derlei Jüngling in den Genuß dieses Stipendiums treten, der in ?mem derjenigen Dörfer geboren lst, welche derzeit zur Vorstadtpfarre St. Peter oder Marienf6d die Getreidlcollectur abzurechen verbunden sind, d. i. dieser Jüngling muß in einem der jetzt zur Norstadtpfarrc St. Peter, zur Pfarre Marlsn« fcld^ zum Vicanat ?ipoglu, Vicariat Bresoviy, zur Localie Rudnik, i!okalie Icschza gehörigen Dörfer, rder auch ln einem lencr Dörfer gebo« ren ftp, welche zur Nachbarschaft St. Ulrich in Dotrutne, zur Nachbarschaft St. Ulnch in Savogle uno Besscnza, zur Nachbarschaft Glmz?, zur Nachbarschaft Vitsch und Kosarie, zur 3tachdarschaft «i-tt, Marnn zu Pl^dftmreko, und zur Nachbarschaft St. Chrlstcph, wozu einzigUnterschifchka, jenseits der Landstraße, gerechnet wnd, gehören. — Der Stiftungs-Genuß dauert bis zur Vollendung des zweiten philosophischen StiidieN'Iahrgangcs. — Das Präsentaiionsrecht gebührt dem füi stbischöflichcn Ordmariate in Laibach. — l?s haben sonach dlcjemgen studierenden, welche dlcscs Sripen-dil,,n zu erlangen wünschen, ihre dießfalligm Gesuche, welche an das ^:'ssb:schösi>chc Ordl, nanat in Laibach zu richten sind, bis 20. M.5> 5 l. I. bei dicscm Gtibcrnillin einzureichen, und l mit dem Taufscheine, dcm Dürftigkeits», tcm Pocken' oder Impftmgszeugmsse, dann mit ven i Studiclizcugnisscn vom 2. Scmcster ,635 und ,' vom 1. Scmc!icr iLZb, zu belegen. — Laibach am iI. Hornung »6Z6. ^ Z?^17. (5) «H Nr. ^^.' K u n d m a cl> u n g - " bcr die erste vorzunehmende halb« jahrige Vcrthcilung der Elisabeth > Freyinn von Salvay' sche n « r m e n , liiftung - Ilitcrcsl>ti. — Vcrmöq Tcst^ l mcntes der Elisabeth Fl-epinn von Salva,^ ' grb. Gräfinn r. DlN'al, l^cln. kaibach am 2). ' ,Mai 17^3, sollen die Interessen ihres Armen-! siiftungMapuals von halb zu halb Iah« mit 192 vorzugsweiser Bcdachtnahme auf die Verwandten der Stifterinn und ihres Gemahls unter dle wahrhaft bedürftigen und gutgesitteten Hausarmen von Adel, wie auch allenfalls zum Thelle unter dle bloß nobllitirten Personen in Laibach, jedesmahl an die Hand vertheilt werden. — Die Interessen des ^tlftungs>Capitals werfen dermahl, nach 'Abschlag einiger darauf haftenden Lasten, jährlich iäl6 ft. ^6 ^ kr. M. M. ab, und es soll nun nach erfolgter Berichtigung dieser Stlftung die Hälfte dauon mit 700 st. «ertheilt werden. — Diejenigen, welche sich vermög obbcsagten Testaments zu einer Unterstützung aus diesem Armenstifluligsfonde geeignet erachten, werden hicmit aufgefordert, ihre an das hohe k. k. Landesgubernium stylisirten Bittgesuche um emen Antheil aus dem zu Zertheilenden Stiftungsinteresse bis »5. Api-il d. I. bei dieser Armen - Instituts« Commission einzureichen, und dtesem Gesuche nicht nur dle Ar-muthsi und Slttlichkcitszeugmssc, welche uon dem betreffenden Pfarrer ausgefertigt und von der politischen Obrigkeit bestätiget seyn müssen, sondern auch die Adelsproben, und wenn sie als Verwandte eine Unterstützung ansprechen, die Verwandtschaftsproben beizulegen, und es wird denselben jchon dermahl bemerkt, daß die aus diesem Sttftungsfonde einmahl erhaltene Unterstützung kein Recht auf abermahlige Erlangung derselben bei künftigen Bctheilungen begründe. — Diejenigen, welche sich schon vorläufig, ohne diese Kundmachung abzuwarten, um eine Unterstützung aus diesem Stlftungsfonde schriftlich gemeldet haben, müssen die abgeforderten Belege, in so ferne ihre Gesuche nicht schon damit versehe,: sind, binnen der obbe» sagten Frist hieher nachtragen, weil sonst in dem Verthellungs-^orschlage, der an das hohe Landesgubermum erstattet werden muß, auf solche nicht gehörig document:rte Gesuche keine Rücksicht genommen werden könnte. — Von der Armen - Instituts-Commission Laibach am 20. Jänner i836. NreisämtliOe Verlautbarungen. Z. 327. (2) Nr. 3i3g. Kundmachung. Nachdem dieBeroice- und Beleuchtungs, artikel nur bls snde April l. I. sicher gestellt -sind, somit d>e Nothwendigkeit eintritt, für die weitere Gicherssellung auf die He,t vom i. Mai b,s Ende October l. I., und bezüglich des Holzes bls Ende Mai ,337, die nöthige Fürsorge zu treffen, so nnrd am 6. k. M. April um iQ Uhr Vormittags, eine Gubar-rendirungs-Vlhandlung zu dem Ende be« dlc, sem KrciSamte vorgenommen werden. — Das Holzerfordernlß bestehc nach dem geqenwarn» gcn Truppenstande wahrend des Sommer-se? meters monatlich »n 21 / und »m Winter,Semester monatlich in 90 niederöftcrr. Klaftern harten Brennholzes; jene des Streustohes in täglichen i5o Portlonen li 3 N'; des Betterstrohes, vierteljährig m 2000 Hund a 12 K'; dann der harten Holzkohlen, monatlich m inc> M.tzen l, 33 Z'; der Unschlittllchter, monal5 lick ln3c>K'; des Talges, monaillch m ßoS'; des Nrennöhls, monaclich in 60 Maß sammr Lampendocht; welHeS mtt dem Beifügen bekannt gegeben wird, daß dle Bedingungen üb'igms dieselben wie bei den früheren Ver-Handlungen sind, und daß die Abgabe der Service, und Beleuchtungsarl'kel vom 1. Ma» l. I. zu beginnen habe. — Da dcm k. k. Mil,tär - Haupt« Verpsscgs ? Maga;ine ferncrs bls Ende Apr»! l. I., ciroa 5c> Klafter Holz erübrigen dürften , so hat dll Abgabe des Hol-zcs, falls sclbe lm Subarrendirungswege erstanden wird, erst nach Verzehrung dieses Vorrathes einzutreten; soUte aber die Deckung d«eses Artikels lm Ll?ferungsweqe übernommen werden, .so müßte, um sich in Zeiten in einen Vorsprungsvorraih zu setzen, nut der Einlie-ferung desselben »m-Monate Mai begonnen, und die ganze Lieferung längstens blS Endc October l. I. beendet seyn. — Welches hie« mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht nnrd. — K. K. Kielsamr Lalbach am 12. März i636- Ktavt- uno lanvrechtllche Verlautbarungen. Z. 326. (3) ^ Nr. 1793. Von dem k. k. Vtadt, und Landrechcc in Krain wlrd bekannt gemacht: Es sey über AnKuchen des Antcn Nresquar, als Vormundes der Martin Ioras'schen minderjährigen Kin» der, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am i8. December i935 allhicr in dlr Vorstadt 3yrnau uerstorbensn Martin Ioras, dle Tagsatzung auf den n. April l. I.. Vormittags um 9 Uhr, uor die« sem k. k. Stadt, und ?andrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was lmmer für einem Rechtsi gründe Ansprüche zustellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigenS sie die Folgen des §. 814 b. G. V. sich selbst zuzuschreiben haben werden, Laibach den 5. März i826. (Z. Amts-Blatt Nr. 35. d. 22. März iS36.)