M 973 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. l35 « Freitag den 17. Juni 1870. (199—2) Nr. 4523. Klmdmachunss. Laut der Eröffung des Herrn Ackerbauministers vom 6. d. M., Z^ 2^59, wird in den kommenden Hcrbstfcrien, und zwar vom 16. August bis 24. September l.I., zur Begründung des land-wirthschaftlichen Fortbildungsunterrichtes ein land-wirthschaftlich>.'r Curs in Graz für die Lehrer von Steiermark, tarnten und Kram, Kilstenland und Dalmatien abgehalten werden. Zur Thnluahuic an diesem Lehrcurse stud nur Landschullchrcr berufcu ; Lehrer an Stadtschulen, Realschulen, Lehrerbildungsanstalten u. dergl. können, iusofcrne es überhaupt thuulich ist, allein falls als Hospitanten auf ihre eigeucu dosten, und selbst in diesem Falle nur in beschrankter Zahl, zugelassen werden. Jeder Theilnehmer erhält zur Hin- und Zurückreise die Bergütung der Ciseubahn-Fahrgcbühren dritter Classe oder sonstiger localcr Fahrgelegenheiten ; ferner für die der Reife und dem Curse selbst gewidmete Zeit eiu Taggeld von 2 fl. ö. W. — Bei dem Antritte der Reise werden die Kosten der Hinreise nebst einem Drittel der scchswvchentlichen Sustcutationsbeiträgc von der k. k. Landesbehörde als Borschuß ausbezahlt, wogegen der Rest der Gebühren in zwei Raten in Graz zu beheben sein wird. Die Zahl der aus Kram für den Grazer Lehrcrcurs aufzunehmenden Landschullehrcr ist auf acht festgesetzt. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemein nen Kenntniß gebracht, daß diejenigen Laudschullch-rer, welche in den fraglichen Lehrercurs aufgenommen zu werden wünschen, sich mittelst eines sveziel- lcn Bewerbungsgesuches im Wege der k. k. Bezirksbehörde bis zum 24. Juni d. I. an mich zu wenden haben. Bor allem werden solche Lehrer berücksichtiget, Von welchen nachgewiesen wird, daß in ihren Gemeinden die Errichtung landwirthschaftlicher Fortbildungsschulen schon im Zuge oder demnächst zu erwarten ist. Ferner haben solche Bewerber den Borzug, welche noch nicht an einem der in Wien abgehaltenen Lehrcurse Theil genommen haben, doch können diese letzteren uuter besonderen Umständen in beschränkter Anzahl hiebei berücksichtiget werden. Andere Berufungen oder Gnadengesuche in dieser Angelegenheit werden nicht in Betracht gezogen. Laibach, am 10. Juni 1870. Per k. k. Landesprnsldent in Brain.