803 Amtsblatt zur Kaibachcr Zeitung Nr. 113. Samslaa den 17. Mai t873. (211—2) Nr. 3360. Kundmachung. Für das Jahr 1873 sind fünf Friedrich Nymund Freiherr von Schwitzen'sche Stistungs-Menden, jede mit Einhundert sechsundzwanzig 'M) Gulden, für arme Witwen und Fräulein ^ dem krainischen Herrenstande zu besetzen. Bewerberinnen um diese Präbenden haben '?le mit dem Taufscheine und Dürftigkeitszeug-Me oder im Falle ihrer Verwandtschaft mit dem' Elfter mit den dieselbe nachweisenden Urkunden! legten Gesuche ! bis Ende dieses Monates "kl der k. k. Landesregierung für Kram einzubringen. Laibach, am 7. Mai 1873. K k. Kandesregierung sur Krain. (208-12) 3tr^ 3211. Kundmachung. H. Zur Besetzung der zwölf Widmungsplätze im ^ertrage von je 39 fl. 90 kr. ö. W., welche ^svlge Bestimmung des laibacher Frauenvercines! ^s den Interessen der durch Patnotische Sa mm- ^ Hineingeflossenen Gelder alljährlich am 18ten! "M als dem glorreichen Geburtsseste Sr. k. ^ k. Apostolischen Majestät: "n im letzten Feldzuge verwundete uud invalid^ gewordene Soldaten der vaterländischen Trup. Penkärper vom Feldwebel respect. Overjä'gerab- ^ wiirts zu vertheilen sind, wobei ^ - "Ermanglung oder bei nicht genügender An-! zahl solche Bewerber ganz oder theilweise arme! .....____________________ Witwen und Waisen von Soldaten der vaterländisch krainischcn Truppen, welche den Feldzug 1866 mitgemacht haben, und endlich o. in Ermanglung oder bei nicht genügender Anzahl solcher Witwen und Waisen ganz oder theilweise dürftige ausgediente Soldaten der gedachten Truppcnkörper bedacht werden follen, wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. ^ä k. Die Bcwerbungsgcsuche der zum Genusse dieser Widmung zunächst berufenen, im letzten Feldzuge verwundeten und invalid gewordenen Soldaten obiger Truppenkörper haben zu enthalten: 1. den Taufschein, 2. den Beweis geleisteter österreichifcher Kriegsdienste im letzten Fcldzugc durch Militärabschied, Patentalinvalidenurtunde u. dgl. 3. den Beweis, daß der Bewerber in Kriegsdiensten im letzten Feldzuge verwundet und invalid geworden ist, und die Beschreibung der Art der Invalidität, 4. die Angabe, ob der Bewerber ledig, verheiratet, Witwer oder Versorger anderer Personen ist, 5. das Pfarrämtliche, von der Gcmcindcvor-vorstehung bestätigte Di'irftigkcitszeugnis, worin genau anzugeben ist, ob der Bewerber irgend ein liegendes oder bewegliches Vermögen, einen und welchen Aerarialbczug, irgend welchen Dienst oder ein sonstiges öffentliches oder Privatbcncficium hat. ^.li d. Die nach diesen zunächst zum Genusse der Widmungsplätze berufenen Witwen und Waisen von vaterländischen krainifchen Truppen welche den Feldzug des Jahres 1866 mitgemacht haben, haben: j 1. außer dem Taufscheine des Ehegatten, beziehungsweise Baters, den Trauungsfchein, beziehungsweise Taufschein der Bewerber, 2. den Beweis der vom Ehegatten, beziehungsweise Vater geleisteten österreichischen Kriegsdienste im Feldzugc des Jahres 1866, den Tod-tenschcin und falls derfelbe vor dem Feinde gefallen oder verwundet und infolge der Verwundung gestorben ist, auch darüber die thunliche Nachweisung beizubringen, 3. anzugeben die Anzahl der hinterlassenen, unversorgten Kinder und 4. das pfarrämtliche, im obigen Sinne ausgestellte und bestätigte Dürftigkeitszeugnis dem Gesuche beizuschließen. ^ä 0. Die ferner zum Bezüge dieser Widmung berufenen ausgedienten Soldaten haben nebst dem Taufscheine und dem Beweise der in obigen Truppenkörpern geleisteteten k. k. Militärdienste die 8ud 4 und 5 kä u, vorgeschriebenen Familien- und Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Die diesfälligen, nach dem h. Finanzministe-rial-Erlasse vom 19. März 1851 stempelfreien Gesuche sind im Wege der politischen Behörde, in deren Bereiche der Bewerber seinen Wohnsitz hat, und zwar längstens bis Ende Juni l. I. an das k. k. Landespräsidium für Kram gelangen zu machen. Laibach, am 27. April 1873. Der k. k. Landespräsident: Alexander Graf AnerSperg w. z>.