zur Laibacher Zeitung. ^ ,^ a?; DinN,L den 13. Zlnli 18^1. ' N«d°r«ml-^rl,u.wrun2tn 3.925, (3) , ^. 149.8, C u r r e n d e nusika scher Kompositionen und dramatischer WÄe gegen ""befugte Aufführung und Darstellung derselben im Umfange deü Bundesgebietes veröffentlicht werden. — Laut hohen Hofkanzlei-Decretes vom 15. Mai d. I., Z. '""/»leo, hat die deutsche Bundesversammlung in ihrer zehnten Sitzung vom 22. April d, I. zum Schutze der inländischen Verfasser musikalischer Compositionen und dramatischer Ne^ke gegen unbefugte Aufführung und Darstellung derselben im Umfange des Bundesgebietes folgende Bestimmungen in Anwendung zu dringen beschlossen: 1) Die öffentliche Aufführung eines dramatischen oder musikalischen Werkes im Ganzen oder mit Abkürzungen darf mir mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben, oder sonstigen Rechtsnachfolger Statt finden, so lange das Werk nicht durch den Druck veröffentlicht worden ist. - 2) Dieses ausschließende Recht des Autors semer Erben, oder sonstigen Rechtsnachfolger oll wenigstens wahrend zehn Jahren, von der ersten rechtmäßigen Aufführung des Werkes an, ,n sämmtlichen Bundesstaatcn anerkannt und geschuht werden. Hat jedoch der Autor die Auffuhrung seines Werkes ohne Nennung seines Familien- oder offenkundigen Autor - Namens irgend Jemanden aestattet so findet auch gegen andere kein ausschließendes Recht Statt. - 3) Dem Autor oder dessen Rechtsnachfolgern steht gegen jeden, welcher dessen ausschließendes Recht durch öffentliche Aufführung eines noch nicht gedruckten dramatischen oder musikalischen Werkes beeinträchtigt, Anspruch aufEntschadlgung zu. - ^) Tic Bestimmung dieser Letztcrn und dcr Art, wie dieselbe gesichert und verwirklicht werden soll, so wie die Festsetzung der etwa noch neben dem Schadenersätze zu leistenden Geldbußen bleibt den Landesgesetzen vorbehalten; stets ist jedoch der ganze Betrag der Einnahme von jeder unbefugten Aufführung ohne Abzug der, auf dieselbe verwendeten Kosten und ohne Unterschied, ob das Stück allein oder in Verbindung mit einem andern, den Gegenstand der Aufführung ausgemacht hat, in Beschlag zu nehmen. — Hicvon geschieht zur allgemeine»! Nachachtung hicmit die Verlautbarung. "> Laibach am 19. Juni 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. 924. (3) Nr. 14357^ C i r c u l a r e des k. k. illyrisch cn Gubcrniums. Eicherungsmaßregcln gegen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen. — Laut hohen Hofkanzlei-Decretes ädc». 16. Mai d. I., Z. 15390, haben Seine k. k. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 11. l. M. zu bestimmen geruhet, daß die mit dem Hofdecrete vom 30. Mai 1631, Z. 7627, (kund gemacht mit (Zircularc ^l<>. 16. April 1831, Z. 8531), vorgeschriebenen Sichcrhcitsmaßregeln gegen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen künftig auf alle Dampfkessel, sie mögen zur Erzeugung von Dämpfen als bewegende Triebkraft, oder für andcrc industrielle Zwecke benützt werden, anzuwenden sind. Es hat oaher von der, im H. 9 jener Anordnung gemachten Unterscheidung zwischen den Dampfapparaten zu chemischen und mechanischen Zwecken abzu- 496 kommen. — Ausgenommen von dleser Vorschrift sind nur die kleineren Dampfapparate in chemischen und pharmazeutischen Laboratorien, und überhaupt alle Dampfkessel, bei welchen die gewöhnliche Spannung des Dampfes nicht den vierten Theil einer Atmosphäre beträgt. —> Uebrigens ist gleichzeitig auch angeordnet worden, daß die Dampfkessel erst dann eingemauert werden dürfen, wenn sie ämtlich untersucht und zum Gebrauche anwendbar erklärt wurden. — Laibach am 19. Juni 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Eürl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. Z79W."(3) Nr. 139. St. G. V. C. Kundmachung der Werkaufs - Versteigerung einer im Rentbezirke 1'in^,ienl.l? im Istrianer Kreise gelegenen Bruderschafts - Fondsrealität. — Fn Folge des hohen Hofkammer - Präsidial - Decretes vom 1. Juni l. I., 3. 3355/l'. ?., wird am 26. Juli d. I. bei dem k. k. Rentamte ?il,^> onto Istrianer Kreises, wahrend den gewöhnlichen Amtsstunden zum Verkaufe im Wege veröffentlichen Versteigerung des, dem Bru-derschaftsfonde gehörigen, in der Gemeinde Noi5on der k. k. Staalsgüter-Veräußeruuqs'Dro vluzial-Commission. Trieft am 18. Juni iz/.i' Ernst Freiherr v. Locella, k. k. Gubernlol« und Prasid'al « Seeretar Z- 9N. (3) N^3?5^ Nachricht. Bei der galizischen k. Kammerprocuratur find vier Actuarsstellen zu besetzen, mit welchen der Gehalt für die zwei erstern Stelle» mit 800 fi. „,,d für die zwei letzteren Stellen aber '") ?. 6' M jährlich mit dem V rrü kungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 800 ss ^. M. ver unden ist. Die Bewerber um^ese ff'lcn haben chrc wohlinstruirten Gesuche, m Falle sie bereits angestellt sind, mitt 1st ii)rer vorgesetzten Behörden, sonsi aber mHK d treffe, den Kreisamtes bei dem k. k Landes oder der Lemberger k. Kamme p o-1^1 . '"'gslens bis zum letzten Juli ^ 184^anzubnngen. » Die Gesuche müssen nUt den Zeugn^n über die zurückgelegten ämn" I'chen lundlschen Studien, über die seit Noll/n dung der Studien verwendete Zeit, gehung emer Periode, über stens einer slavischen Sprache, und über e,?ä unbescholtene Moralität belegt seyn. .1 ^ haben die Competenten anzugeben, ob und i» welchem Grade sie mit einem der bei der aa'i stycn Kammerprocuratur angestellten Beam /« verwandt oder verschwägert sind. ^Z" " 8W ss^böheren Gehalt«^^^ ^ "' ^' M. verbundene Actuarsstelle durä ^orruckung eines Actuars aus der mindern Be jolHungsclasse besetzt werden, so hat dieser Con' curo auch für die auf diese Art in Erlediauna kommende Actuarsstelle mit der Besoldung clane von 700 fl. C. M. zu gelten. ^. Vom r.k galizischen Landesgubernium. Lembera am Z. 957. (2) Nr. 14392. Verlautbarung. Es ist das von Georg Mauritz, gewesenen Priester zu Lustthal^ vermöge Testaments vom Jahre 1731 errichtete Stipendium, derzeit im jährlichen Ertrage von 19 si. 16 kr. C. M-, in Erledigung gekommen. — Dasselbe ist vorzugsweise für Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters bestimmt. Der Stiftungsgenuß ist auf keinelStudien-Abtheilung beschrankt; das Verlcihungsrecht gebührt der Landesstelle. — Diejenigen Studierenden, welche diese Stiftung zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis Ende Juli l. I. unmittelbar bei dieser Landesstelle zu überreichen, und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, dem Pocken-öder Impfungs-Zeugnisse, und mit den Studien-Zeugnissen von den zwei letztverfto/senen Semestern, zu belegen. — Diejenigen aber, welche dieses Stipendium aus dem Titel der Verwandtschaft ansprechen, haben einen legali-sirten Stammbaum beizubringen. — Laibach am 18. Juni 18N. Franz Glöser, k. k. Gub. Secretär. «reisämtliche Verlautbarungen. Z. 939. (3) Nr. 6657. C i r c u l a r e. Durch die Bezirksobrigkeit Seisenberg werden die in Folge k. 5 Gubernialdecrcts vom 28. Mai 1841, Z. 9963, bewilligten Bauheo-stellungen an dem Pfarr - Vikariatshause in Ambruß demjenigen Licitanten überlassen werden, welcher die mindesten Forderungen dafür machen wird. — Die Arbeiten und Materiallieferungen sind: für den Maurer auf 106 fl. 54'/2 kr., für die Maurermaterialien auf197 st. 16 kr., für den Steinmetz auf 7 fl., für den Zimmermann auf 39 ft. 2 kr., für das Zimmer-mannsmateriale auf79 fl. 42 kr., für den Tischler auf 106 fl. 20 kr., für den Schlosser auf 91 fi. 50 kr, für den Hafner auf 36 fl., für den Glaser auf 46 st. 7 kr., für den Anstreicher auf 66 fl. 10 kr., folglich in Summa auf 777 fl. 21V2 kr. angeschlagen; die Handarbeiten und Zufuhren werden in Natura geleistet. — Ueber-nahmslustige haben sich am 26. Juli d. I. Vormittags 9 Uhr in der Amtskanzlei der Bezirks-obrigkeit Seisenberg cinzusinden, wo die dieß-fallige Versteigerung abgehalten werden wird. Die dicßfälligen Licitationsbedingnisse sind wie bei allen derlei öffentlichen Aerarialdauführun- 498 gen, und können täglich bei der Bezirksobrig-keit Seisenberg so wie auch der Bauplan, das Vorausmaß und die Baudevise eingesehen werden. — K. K. Kreisamt Neustadtl am 22. Juni 1841. Ktavt. unv lanvrechtliche ^erlautbarlmgen. 3. 961. (2) Nr. 4795 Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Arain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Agnes Viditz, gegen Jacob Rlvniker in die öffentliche Ver, sielgerung des dem Exequirten gehörigen, auf 3^96 st. 3c» kr. geschätzten, hier in der St. Peterbvorstadt 5nk Eonsc. Nr. i^Z llegen-den Hauses gewilliget, und hiezu dre» Termine, und zwar auf den 2. August, 6. September und 4. October 18/zi, jedesmal um 11 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bei der ersten, noch zweiten Feilbietungs Tagsatzung um den Schaz« zungsbctrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes beider drntcn auch un-5er dem Schatzungsbetrage hmtangegeben werden wütde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalltgen Licatatlonsbeding« mffe, wie auch d,e Schätzung in der dießland, vcchNichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsssunden, oder bei dem Vertrete« der Executions« Führerinn, Dr. Wurzbach, ein, fischen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 22. Juni 1841,_____________ I. 962. (2) Nr. 498/,. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Fkrain wird bekannt gemacht: Es jey über An« suchen des Anton Belle, im eigenen und im Namen seiner minderjährigen Tochter Antonia Belle, als erklärten Erben, zur Erforschung der Ver Schuldenlast nach der am 11. Mai l. I. verstorbenen Maria Belle d,e Tagsatzung auf den 26. Juli l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an die« stn Verlaß aus was immer für einem Nechts-grunde Anspruch zustellen vermemtn, sulchen so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widngens sie die Folgen des §. 8lH b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben wer< den. — Laibach am 26 Juni 1641. Z. 930. (3) Nr. ^858. Von dem k. k. Stadt« und Landrcchte in Kram wjrd der Frau Theresia Isahelle Frennn. v. Lazzanni, geborne v. Argento, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselbe bet diesem Gerichte Herr Ludwig Frei« Herr v. Lazzanni, Eigenthümer der Herrschaft Iablanitz, Klage auf Verjährt-Erklärung der Rechte aus dem Heirathsvertrage 6<1 dern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschrcl-ten wissen möge, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laibach den 26. Juni 18N. Z. 942. (3) Nr. M3. Von dem k. f. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: es sey über An, suchen der Kirche und Armen von Kropp und Eommenda St. Peter, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 7. Aptll ,6ä! verstorbenen Pfarrer Martin Groß, die Tagsatzung auf 0en l6. August l8/»l Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrundr Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechts« geltend datthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. öi4 b. G. B. sich selbst zuzuschrm den haben weiden. Laibach am 26. Juni lS^i.