ID ie Kamtner Slovenen. hre nationalen Verhaltnisse und Bestrebungen. Verlegt und herausgegeben von Filip Haderlap. Klagenfurt 1885. Druck der Buchdruokerei der St. Hermagoras - Brudersohaft. Anstatt der Vorrede. „Alle Volksstiimme des Staates sind gleichbereehtiget und jeder Volksstanim bat ein unverausserliehes Eeeht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalitat und Sprache. Die Gleichbereehtigung aller landestiblichen Spraehen in S oh ul e, Amt und offentliehem Leben wird vom Staate anerkannt." Artikel XIX. des Staatsgrundgesetzes vom 20. Dez. 1867. „Oesterreich wird — treu seinem geschichtlieben Berufe — ein Hort sein ftir die R e o h t e seiner L a n d e r und V o 1 k e r in ihrem untrennbaren, einheitlichen Bestande, eine bleibende Statte des Rechtes und der wahren Freiheit." Worte Sr. k. k. apostolischen Majestiit unseres allergnadigsten Kaisers Franz Josef I. aus der gelegenheitlieb der Erbffnung des Reiehsrathes am 8. Oktober 1879 in Wien gehaltenen Thronrede. „Oesterreich ist Oesterreicb und es ist der Vereinigungspunkt fiir alle Nationalitaten, die berechtiget sind, unter dem Scepter Oester- reiobs zu leben, ein Vereinigungspunkt, wo sie eben aueh ihre Reehte geniessen konnen und ibre Reehte n ur insovveit besehrankt werden, als das Zusammenleben hiezu uothigt." Aus der von Sr, Exc. dem Mi ni s te rp ras ide n t en Herrn Grafen Taaffe am 13. Februar 1882 im Abgeordnetenlniuse gehaltenen Rede. „Die Kinder sollen slovenisch beten, lesen und schreiben konnen. Hiese Forderung halte ich fiir vollkommen berechtiget und der Landessehulrath wir d gewiss darauf sehen, dass dieselbe erfiillt werde.“ „Es ist das Bemiihen der kaiserlichon Regierung, dahin zu wirken, dass iiberall doi't, wo verschiedene Nationalitaten neben einander leben, in den Aemtern auch B e amt e vorhanden seien, welche beider Spraehen maehtig sind.“ So sprach der k. k. Landesprasident Herr Baron Sehmidt- Zabierow in der 10. und 12. Sitzung des karnt. Landtages im J, 1882. I. Zahl und Wohnsitze der Slovenen in Karaten. © ^nter den Volksstammen Westosterreichs wird es wohl %jlPkeineii zweiten geben, der in seiner nationalen Exi- jl^stenz so bedrangt, in seinen durch die Verfassung gewahrleisteten Rechten so sehr verkiirzt ware, als die Slovenen Karntens. Trotz mehrhundertjahriger Vernachlassigung und trotz uneingeschrankter G-ermanisation in Schule und Amt machen die Slovenen doch noch eiu gutes Drittel der Gesammt- bevolkerung des Landes aus. Die letzte Volkszahlung von 1880 weist zwar nur 102.000 Slovenen Karntens aus. Diese Daten slnd jedoch leider ganz un v er las s li e h, ja geradezu unrichtig zu nennen. Viele Orte erscheinen nach dieser Volkszahlung als ganz oder iiber- wiegend deutsch, wo der Gottesdienst jahraus jahrein in slovenischer Sprache abgehalten wird. Hievon nur einige Beispiele. In St. Jakob bei Klagenfurt wird nur slo- v e n i s c h gepredigt, nach dem Ortsrepertorium fiir Karnten befinden sich aber daselbst nur zwei Slovenen! In St. Georgen bei Klagenfurt wird aucli nur slovenisch gepredigt, und die Volkszahlungscommission fand dort nur vier Slovenen ! Die Stadt Bleiburg und der Industrialort Eerlach erscheiuen im Ortsrepertorium als tibenviegend deutsche Orte, in Wirklich- keit sind sie iiberwiegend slovenisch und haben nur slove- nischen Gottesdienst. Man scheint also Jedermann, der nur einige Worte deutsch radebricht, miter die Rubrik „deutsche Umgangssprache“ aufgenommen zu haben. l* 4 Verniinftiger Weise muss angenommen werden, dass sich die Bevolkerung das Wort Gottes — das Heiligste und Wich- tigste — nicht in einer f r e m d e n Sprache wird verkiin- digen lassen. Die Gurker-Diozese, welche jetzt ganz Karaten nmfasst, zahlt laut Diozesan-Schematismus vora Jahre 1885 353 Seel- sorgestationen; davon wird an 223 Stationen d e u t s c h, an 118 slovenisch, und an 12 abwechselnd deutsch und slovenisch gepredigt. Wenn man nun die Bevolkerungszahlen der slovenischen Pfarren nach dem Diozesan-Schematismus addirt, und von den gemischtsprachigen Pfarren nur die Halfte der Bevolkerung den Slovenen zu Gute zahlt und schliesslich die slovenischen Minoritaten in den grosseren Stadten gerechter, als die Volkszahlung, wiirdigt, so wird man sich mit Leich- tigkeit iiberzeugen, dass die slovenische Bevolkerung in Kara¬ ten zwischen 120.000 und 130.000 Seelen schwankt, unge- zahlt die vielen Tausende, die vor einigen Generationen noch slovenisch waren, aber nun vollstandig germanisiert sind. Die Slovenen wohnen aber nicht etwa zerstreut im Lande herum, sondern sie bevvohnen in kom p akt er Masse den Siiden des Landes von Hermagor und Pontafel bis Unterdrau- burg, aus welcher Masse nur Malborget, Tar v is und Klagenfurt als deutsche Sprachinseln herausragen. Aber auch in diesen Orten ist das slovenische Element stark ver- treten. II. Die Slovenen und die Landesvertretung. I)ie gegenwartige Landtags - Wahlordnung ist fur die Karntner Slovenen keinesvvegs giinstig. Der Slave war von jeher in erster Linie Landbauer; der Umstand also, dass in unsern VVahlordnungen die Land- o bevolkerung zu Gunsten der Stadte, Markte, Industrialorte und des Grossgrundbesitzes verkiirzt ist, ist fur die Slovenen schon an und fur sich sehr ungunstig, weil sich der Gross- grundbesitz, die Stadte, Markte und Handelskammern. in deutseben Handen befiuden. Nur in den Landgeraeinden konn- ten die Slovenen auf einigen Erfolg reehnen, wenn ihnen nicht auch hi er die IVahlordnung hinderlicb im Wege stiinde. Nur im Wahlbezirke Volkermarkt haben die Slo¬ venen die entschiedene Majoritat, und ist es ihnen hier mo- glich , z w e i Abgeordnete in den Landtag zu entsenden. In allen ubrigen Wahlbezirken sind deutsche mit slovenischen Bezirken so durcheinandergemengt, dass iiberall die deutseben Kandidaten die Oberhand behaupten. Mit einer erdruckenden Majoritat im Landtage noeh nioht zufrieden, suchten die Deutschliberalen die Slovenen aus der Landesvertretung ga n z zu entfernen, und dureh verschie- dene Agitationon ist es ihnen zeitweilig gelungen, selbst im slovenischen Bezirke Volkermarkt deutsche Kandidaten durch- zubringen, und faktisch hat es Landtagssessionen gegeben, in denen die Slovenen — ein Dritttheil der Bevolkerung! — gar nicht vertreten waren. In den meisten Sessionen aber sass nur Prof. Einspieler als ein z iger Vertreter der Slovenen im Landtage. Erst im Jahre 1884 ist es gelungen, in Volker¬ markt mit beiden slovenischen Kandidaten durchzudringen. Unser sehnlicher TVunsch ware eine solehe Abanderung der Landtagswahlorduuug. dass auch die Slovenen in den slo¬ venischen Bezirken Ferlach. Bosegg und Arnoldstein, und in den gemischtspraehigen Bezirken Klagenfurt, Villach, Tarvis und Hermagor Manner ihrer Wahl in den Landtag entsenden konnten. Aber nicht nur die W a h 1 k r e is - Eintheilung zeigt, wie die Slovenen betreff der Vertretung im Land¬ tage verkiirzt sind. Es beweist diess auch ein Blick auf die Bevolkerung s zahl und die S t e u e r 1 e i s t u n g der Slovenen. 6 Karnten wahlt in den Landtag 36 Abgeordnete und zwar: der Grossgrundbesitz 10, die Stadte und Markte 9, die Handels- und Gewerbekammer 3 und die Landgemeinden 14. Grossgrundbesitzer sind circa 100 und diese zahlten im Jalire 1883 direkte Steuern 80.000 fl.; — Stadte und Markte mit der Handels- und Gewerbekammer mit einer Seelenzahl von 49.578 Kopfen zahlten mit Einrechnung der Einkommen- steuer der k. k. Sudbahn mit 100.183 fl., zusammen 316.929 fl.; die Landgemeinden mit einer Seelenzahl yon 296.134 Kopfen zahlten 868.601 fl. direkte Steuern. Eine mit diesen Zahlen angestellte Berechnung zeigt, dass beim Grossgrundbesitz auf 10 Kopfe und auf 8000 fl., — bei S t a d t e n und M a r k t e n mit Einrechnung der Handels- und Gewerbekammer auf 3808 Kopfe und auf 24.379 fl., und bei Landgemeinden auf 21.368 Kopfe und auf 67.757 fl. direkte Steuern E in Abgeordneter entfallt. Die Slovenen alsLandbebauer wahlen grosstentheils in den Landgemeinden und sind somit bei den Land- tagswahlen auch in Betreff der Bevolkerungszahl und Steuer- leistung im ungeheuren Nachtheile! Auch hiebei ware eine Abanderung der Landtags-Wahlordnung dringend nothwendig. III. Die Slovenen und die Reichsvertretung. Nach Abzug der Stadte und Industrialorte haben die Landgemeinden 296.134 Bewohner. In 4 Wahlbezirke ge- theilt sollten auf einen Bezirk kommen 74.033. In Wirklich- keit Tertheilen sie sich aber folgendermassen: Klagenfurt - Viilkermarkt: Klagenfurt 31.346 1 Feldkirchen 18.205 j 49,551 7 58.423 8 Der Wahlkreis K 1 a g e n f u r t - V 6 1 k e r m a r k t ist um 25.000 Seelen zu gross. Wurde man den Bezirk Feld- kirchen wegnehmen, so blieben noch immer 80.801 Seelen; es vare noch immer der g r 6 s s t e Bezirk, namlich mit 6.800 liber den Durchschnitt. Der Wahlkreis S t. V e i t - W o 1 f g b e r g ist um circa 6.000 Seelen zu gross. Dagegen sind die Wahlkreise Villach- F e r 1 a c h und Spital-Hermagor jeder um 16.000 Einwohner u n t e r dem Durchschnitt. Diese Wahlkreis-Eintheilung ist tur die Slovenen so un- giinstig, dass sie bis heuer (1885) im Reichsrathe g ar nicht vertreten waren. Vergleicht man die vier Wahlbezirke derLandgemeinden, so findet man, dass der Wahlbezirk V d 1 k e r m a r k t - K1 a- g e n f u r t 99.000 Seelen zahlt, wahrend es zwei andere Wahl- bezirke (Villach und Spital) mit nur je 58.000 Ein- wohnern gibt. Die Bezirkshauptmannschaft Volkermarkt und die Umgebung Klagenfurt mit einer Gesammtbevolkerung von fasst 81.000 Seelen varen tur einen Wahlbezirk gross genug, denn dies ware in Karnten noch immer der groš st e Wahlbezirk! Wozu hat man also noch den Bezirk Feldkirchen diesem grossen Wahlbezirke angehangt? Der Bezirk Feld¬ kirchen ist ebeli ganz deutsch und wahlt immer g e s c h 1 o s- sen deutschliberal, und in ihm hat man ein treffliches Ge- gengewicht gegen die slovenische Bevolkerung des Jaunthales und des siidlichen Theiles der Klagenfurter Ebene gefunden. Im Wahlbezirke Villach werden die Slovenen von Deutschen, Liberalen und Protestanten iiberstimmt; vahrend der halbslovenische Bezirk H e r m a g o r an den deutschen Wahlbezirk Spital gekettet ist. Erst in diesem Jahre ist es den Slovenen im Wahlbe- zirkc Volkermarkt-Klagenfurt nach hartem Wahlkampfe ge- lungen, einen eigenen Kandidaten in der Person Seiner Excel- lenz des Herrn Handelsministers Baron Pino durchzu- bringen. Bei dem Bleigewichte von Feldkirchen und bei der 9 schvrankenden Haltung des durch liberale Phrasen verhetzten Bezirkes Klagenfurt, sowie bei dem durch Niemanden ge- hemmten Terrorismus der Gegner ist es jedoch zweifelhaft. ob es ihnen gelingen wird, diesen Wahlbezirk auch fernerhin festzuhalten. Eiu inniger und berechtigter Wunsch der Slovenen ware es daher, wenn von dem o h n e h i n z u g r o s s e n Wahl- bezirke Klagenfurt-Volkermarkt der Gerichtsbezirk Feld- k i r c h e n abgelost und mit dem Wahlbezirke Spital ver- einigt wiirde. Ferner wiire der Gerichtsbezirk Paternion vom Wahlbezirke Villach abzutreunen und mitdemWahl- bezirke Spital zu vereinigen. hingegen Kotschach- H e r m a g o r von Spital zu trennen und mit Villach zu vereinigen. Dann wiirde sich die Gruppirung gestalten: I. Wahlkreis: Klagenfurt-Volkerniarkt. Klagenfurt 31.346 Bezirkshauptmannschaft Volkermarkt 49.455 80.801 II. Wahlkreis: St. Veit - IVolfsberg. 80.438. III. Wahlkreis: Villach-Heriuagor-Ferlacli. Bezirkshauptmannschaft Hermagor 17.562 1 Ferlach . 10.030 i 67.994 Bezhpt. Villach (ohne Paternion) 40.402 j IV. Wahlkreis: Spital - Feldkirclien - Paternion. Bezirkshauptmannschaft Spital 40.861 Feldkirchen 18.205 Paternion 7.835 66.901 10 Mochte doch eine hohe Regierung diese in den Verhalt- nissen begriindete Abanderung dem boben Reichsrathe vor- schlagen und es so den Karntner Slovenen ermoglichen, we- nigstens z w e i Abgeordnete ihrer Wahl in den Reichsrath zu entsenden, wozu sie nach ihrer Bevolkerungsziffer wohl Anspruch haben! IV. Die Slovenen und die Volksschule. Karaten zahlt 344 Volksschulen, darunter 249 mit deut- seber , 95 mit slovenisch-deutscher Unterrichtsspracbe. D i e 120 —130.000 Slovenen Karntens haben nicht eine einzige Volksschule mit slovenischer TJn- terrichtssprache! In den Berichten an das holie Unterrichtsministerium werden die Schulen der Karntner Slovenen „slovenisch-deutsche“ genannt, in Wahrheit sind aber aucb diese nur d e u t s c h. In einigen dieser Schulen wird in den ersten Wochen des e r s t e n Schuljahres die slovenisch-deutsche Fibel gebraucht, ein anderes slovenisches Lehrbuch kommt nicht in Anwen- dung; einige Schulen in ganz slovenischen Gemeinden, namentlich in der Umgebung Klagenfurt und im Gailthale sind aber ganz deutsche. Alle bedeutenderen Padagogen sind daruber einig, dass der Unterricht in der Volksschule nur auf Grundlage der M u 11 e r s p r a c h e einen Erfolg haben konne. So meinte schon vor dritthalb Jahrhunderten C o m e n i u s (S. Comenius’ grosse Unterrichtslehre Didactica magna, Pichler’s Witwe, pad. Klassiker, I. Bnd., Wien 1876, S. 235): „Eine fremde Sprache Jemand lehren wollen, bevor er die einheimische inne hat, ist gerade so, als wenn Du Deinen Sohn reiten lehren wolltest, bevor er noch gehen kann u . Niemeyer, in seiner Unterrichtslehre, padag. Klassiker V. Bd., Wien 1878, S. 123, meint: „Fiir die meisten Menschen ist die Kenntnis der Muttersprache vollig zureichend, so dass in unteren Volks- tl schulen von fremden Sprachen nicht die Rede sein solite. Folgen wir also“, sagt er S. 177 vveiter, „lieber der Ordnung der Natur! Jede Pflanze werde auf dem Boden, worin wir sie finden, gepflegt und so weit gebracht, als es Boden und Klima erlaubt. Es wird sich dann schon finden, welche in einen andern verpflanzt zu werden, oder sich selbst mehr Raum zu machen geeignet ist?“ Pestalozzi behauptet, dass zu seiner Zeit das Chri- stenvolk zu einem Wort- und Klappervolk herabgewurdigt wiirde. weil man es abstracte und isolirte Worter lernen lies, ohne das Verstandnis zu beriicksichtigen (Gertrud, pad. Klass. III. Bd., S. 87). S c k 1 e i e r m a e li e r stellt das allgemeine Prinzip auf, dass die Erziehung Nationalsache sei, daber darf im Kindes- alter nichts gelehrt werden, was nicht in den Cyclus der Na- tionalbildung gehort (Erziehungslehre, 654). Ebenderselbe wendet sich auch gegen das Lernen einer fremden Sprache ex usu boi Kindern, denn das Wissen des Kindes miisse ober- fiaohlich werden, weil es kein festes System von Begriffen bekommt. Waitz (allg. Padagogik, 406) fordert, dass das Kind keine fremde Sprache lerne, ehe es sich die Muttersprache nicht allein gedachtnismassig, sondern auch gemiith- lich angeeignet hat, denn die Sprache ist die unerlassliche Bedingung aller Gefiihls- und Willensbildung, sie ist das Mittel, die eigenen inneren Zustande allmalig abzuklaren und zu verdeutlichen, pragt dem Gemuthsleben einen nationalen Typus auf, ertheilt der Aulfassung des gesammten Lebens sowohl nach der religiosen und sittlichen, als nach der asthe- tischen und geselligen Seite hin eine eigenthiimliche Farbung, die mit ihr und durch sie in das Gemiith des Kindes ein- geht. (S. 257.) B e n e k e (Erziehungs- und Unterrichtslehre (2. Aufl.) beweist, dass das Lernen fremder Sprachen fiir das Sach- verstandnis „wenig oder nichts Bedeutendes“ leiste (II., Seite 12 152), und kommt zu dem Schlusse, dass in der Volksschule mir die Mutterspraehe gelehrt werden kann und soli. Der- selben Meinung sind auch S c h r a d e r . Dittes, D i n t e r, Bauer, K e h r n. A., welche behaupten, dass die allge- meine Elementarbildung als das Wiehtigere vor Allem ange- strebt werden rnuss, in der Mutterspraehe soli aber die Volks¬ schule nur die Biichersprache den Kindern zu erobern trachten. Die Deutschliberalen berufen sich auch auf diese Auto- ren, wo es sich um d e u t s c h e Kinder handelt. Gegen- iiber den slovenischen Kindern kommen aber alle padagogi schen Grundsatze ausser Geltung. Die tagliche Erfahrung Iehrt thatsachlich, dass solehe Schulen trotz ihrer grossen Kosten beinahe werthlos sind. Die Kinder gehen 3 bis 4 Jahre in die Scbule, bevor sie auch nur einige Satze ver- stehen. Sie lernen deutsch lesen und 'schreiben, t e r s teh e n aber n i c h t, was sie lesen und was sie schreiben. Die Talentirtesten mogen in den letzten Schuljahren im Stande sein, dem Unterrichte halbwegs zu folgen, aber da kommt auch schon die Zeit, wo sie aus der Schule entlassen werden mussen. K e e 11 e Kenntnisse bringen sie aus einer solehen Schule keine mit. Ihr einziger Gewinn ist, dass sie lesen und schreiben konnen, und dass sie dann s 1 o t e n i s c h e Worte mit gothischen Schriftzeichen und deut- scher Orthographie schreiben! Von sonstigen Kenntnissen kann naturlich keine Bede sein, weil sie dem Unterrichte in einer fremden Sprache nicht folgen konnten. Hatte die Volks¬ schule keinen andern Zweck, als das Erlernen des Lesens und Schreibens, so liesse sich dieser Zweck auf Grundlage der Mutterspraehe in z w e i Jahren erreichen, waren also die sechs iibrigen Schuljahre iiberflussig! Von einer E r 1 e r n u n g der d e u t s c h e n S p r a c h e, was doch der H a u p t z w e c k dieser Schulen ist, kann in den meisten Falleti auch nicht gesprochen werden. Die Kinder erlernen zwar einige deutsche Worte; wenn sie aber nach Vollendung der Schuljahre in ihre slovenische Um- 13 gebung zuriickkehren, vergessen sie diese Brocken allmahlich wieder. (Die Germanisation gelingt nur an der Sprachgrenze und in den Stadten, wo das slovenische Kind auch im Ver- kehre und der Gesellschaft oft deutsch sprechen hort.) Darunter leidet aber auch die ganze culturelle E n t w i c k 1 u n g , der ganze Bildungsgang des slovenischen Volksstammes in Karaten. Haben die Kinder die Schuljahre hinter sich, so werfen sie die verhassten Schulbiicher von sich und b i 1 d e n sich n i c h t w e i t e r a u s. Denn s 1 o ve¬ li i s c h lesen haben sie nicht gelernt, deutsch konnen sie lesen, aber sie verstehen die d e u t s c h e n Biicker nicht, darum lesen sie gar nichts mehr und bleiben in der Bildung zuruck. Die meisten verlernen auf solehe Weise auch das deutsche Lesen und Schreiben, und kommen schliesslich zu der Ueberzeugung, d as s i h n e n die achtjahrige Sc bule gar nichts, aber rein gar nichts g e n ii t z t hat. Auf solehe Weise m u s s die slovenische Bevolkerung in der Bildung und culturellen Ent- wicklung zuriickbleiben, und infolge dessen auch immer mehr in Elend und materielle Noth versinken. Bei einem solehe n Schulsysteme kann man sich dariiber nicht wundern. Diese geistige und materielle, ganz nnverschuldete Ver- elendung hat- aber noch ausserdem zur Folge, dass der Slo¬ venc im Lande wenig geachtet und unzahligen D e- miithigungen ausgesetzt ist. Dieses germanisatorische Schulsystem ist aber nicht bloss unpadagogisch, sondern auch ungesetzlich. Der h. karntnerische Landesschulrath beruft sich zwar auf den § 6 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, wel- cherlautet: „Ueber die Unterrichtssprache und iiber die Unter- weisung in einer zweiten Landessprache entscheidet nach Anhorung Derjenigen, w e 1 c h e die S c h u 1 e e r h a 11 e n , innerhalb der durch die Gesetze gezogenen Gren- zen, der LandesschulrathAus diesem Paragraphe leitet der 14 Landesschulrath das Recht ab, liber die Unterrichtssprache in den Volksschulen unbeschrankt verfiigen zu diirfen. Diese Interpretation des § 6 ist aber unbedingt e i n e falscbe. Zuvorderst sind die Worte „im Einvernehmen mit den die Schule Erhaltenden“ zu beriicksichtigen. Der hohe k. k. Landesschulrath hat daher nicht willktihrlich vorzu- gehen, sonderu die Gemeinden zu hefragen, in welcher Sprache sie den Unterricht ertheilt wissen wollen. Der h. Landes¬ schulrath hat nun allerdings in den Jahren 1869 und 1870 die Gremeinden in einem Circulare befragt, ob sie die Schule „ganz deutsch“ oder „ganz slovenisch“ oder „deutsch und slo- venisch“ haben wollen. Daraufhin haben die meisten sloveni- schen Gemeinden geantwortet, dass sie wiinschen, es moge in der Schule „slovenisch und deutsch" gelernt werden. Die Gemeinden wiinschten daher ohne Zweifel, es mochten die Kinder so unterrichtet werden, dass sie in ihrer Muttersprache Bete n, Lesen, Schreiben und Rechnen e r- Lernen, nebenbei aber den Kindern einige Kenntnis der d e u t s c h e n Sprache beigebracht werden. Wie ist nun der hohe Landesschulrath dem Wunsche der Gemeinden nach- gekommen ? Er hat anbefohlen , dass mit dem d e u t s c h e n Unterrichte schon im e r s t e n Schuljahre zu beginnen sei! Das SloveniscKe wurde entweder ganz ausgemerzt, oder im besten Falle auf einige M o n a t e im e r s t e n Schuljahre beschrankt, vvahrend die darauffolgenden sieben Schuljahre ganz dem d e u t s c h e n Unterrichte reservirt blieben! Als Beleg, wie man dem Wunsche der Bevolkerung Rechnung trug, diene unter Anderem nachstehendes Protokoli, ■welches bei der Gemeinde Svetschach am 24 . Oktober 1869 aufgenommen wurde: „Gegenwartig die Gefertigten. „G e g e n s t a n d. Die Zuschrift des lobi. k. k. Schul- rathes ddo. 1. Oktober 1869, Nr. 10, beziiglich der Einfuh- rung der deutschen Sprache in der Schule zu Svetschach. 15 „Beschluss: Aus der obgenannten Zusehrift scheint her- vorzugehen, dass man nicht nur die Erlernung der deutschen Spraehe in unserer Schule bezwecken will, sondern dass man sie sogar als PTnterrichtssprache einzufuhren Lust halje nnd beruft sich dabei auf dringende Wiinsche mehrerer Gemeinden. Darauf bemerken wir: Wer aufrichtig die Ein- fuhrung dieser Spraehe will, der soli sie haben, wir machen dagegen keine Einwendung; aber uns konnen ihre Wiinsche destoweniger zur Richtschnur dienen, da wir aus eigener Er- fahrung wissen, auf welche Art diese Wiinsche und Petitionen in Scene gesetzt werden. — Im angezogenen Decrete spricht man von der Niitzlichkeit der deutschen Spraehe und setzt diese als Grand zu ihrer Einfuhrung in uusere Schule. „Wir sehen diese Niitzlichkeit recht gut ein, nur be- haupten wir entschieden, dass auch die slovenische Spraehe eine niitzliche sei. Wenn nun die Niitzlich- keit die alleinige Norm ist, so miissten wir Slovenen ent¬ schieden verlangen, dass in allen Schulen in deutschen Ge- genden die slovenische Spraehe als obligater Gegenstand ein- gefiihrt werde. Eine solehe Zumuthung werden die Deutschen entschieden zuriickweisen, und doch wiirde die Erlernung der slovenischen Spraehe ihnen niitzlich sein, und wir be- haupten, dass es auch ein dringenderes Bediirfnis ware, die slovenische Spraehe in den deutschen Schulen einzufuhren, als die deutsche in den slovenischen; denn kein Slovene, der in den deutschen Gegenden stationirt ist, wird zu finden sein, welcher der deutschen Spraehe nicht machtig ware, wohl aber finden wir in slovenischen Gegenden Deutsche auf wichtigen Posten, und doch verstehen sie von der slovenischen Spraehe kein Wort und amtiren in ihrer deutschen Spraehe. „Wir lieben uusere Kinder, wir sorgen nach Kraften fiir ihr kiinftiges Wohl. "VVenn wir sehen werden, dass einem oder dem anderen unserer Kinder die deutsche Spraehe zu seinein Portkommen nothwendig sein diirfte, so werden wir Sorge tragen, dass sie zur Kenntnis derselben gelangen; 16 aber nicht in der Schule, wo es erfahrungsmassig nur Zeit- verlust ist, sondern wir schicken unsere Kinder anf die deutsche Seite in den Dienst, wo wir, ohne der Schule die kostbare Zeit zu rauben, zwei Zwecke auf einmal erreichen, namlich die Kinder lernen deutsch, leben dabei auch unter fremden Leuten und werden mit ihren verschiedenen Wirth- schaftsfiihrungen vertraut. Aus diesen Griinden erklaren wir, dass in die Schule in Svetschach die deutsche Sprache nicht aufzunehmen sei. „Aus eben diesen Griinden miisseu wir auch erklaren, dass die Unterrichtssprache in der Schule zu Svetschach nur die slovenische sein kann; denu hier ist eine ganz slovenische Gegend, die Umgangssprache ist die slovenische, die Kinder verstehen kein Wort deutsch; wie sollten sie da einen deut- schen Unterricht verstehen und welchen Erfolg wird ein sol- cher Unterricht haben? „Die kostbaren Schulstunden werden mit dem mecha- nischen Auswendiglernen der deutschen Worter vergeudet, die wichtigsten Gegeustande, als: Keligion, Lesen, Schreiben und Rechnen, werden nothwendig zuruckbleiben. Das Resultat eines solchen Unterrichtes wird aber sein, dass die Kinder weder deutsch uoch slovenisch etwas erlernen werden. — Uebrigens ist der Zweck der Schule nicht nur die Erlernung der obgenaunten Gegeustande, sondern es soli auch das Denkvermogen der Kinder geweckt werden, damit sie als Erwachsene nicht blos plappern, sondern auch selbstan- dig werden denken und wirken konnen. Nun wie soli das Denkvermogen in einer fur die Kinder unverstandlichen Sprache geweckt werden? Wir sind einfache Bauern, daher konnen wir dieses nicht begreifen, man moge uns hieruber aufklaren. „Das Aufdrangen der deutschen Sprache miissten wir als einen Eingriff in unsere Eamilienrechte betrachten, darum miissen wir ihn mit Entschiedenheit zuriickweisen 17 und fordern, dass die TJnterrichtssprache in der Schule zu Svetschaoh slovenisch bleibe. „Kanm haben w;ir bei der Jugend den gunstigen Erfolg des sloveniscben Unterrichtes erfahren, kaum fangt sie an, sieh etwas auf das Lesen nutzlicher Bucher zu verlegen, was die grosse Theilnahrae an dem Hermagoras-Vereine zeigt; soli alles dieses jetzt dureh die unverstandliche deutsche Sprache auf einmal vernichtet werden ? Dies konnen wir mit unserem Willen nicht gestatten. Damit man nicbt sage. dass wir aus Hass gegen die deutsche Sprache, sondern lediglich aus Sorge fur das Wohl unserer Kinder das Obgenannte for¬ dern, haben wir in diesem Protokolle die Grande fur unsere Meinung weitliiufig auseinandergesetzt“. Geschlossen und ge- fertigt: „Philipp Iuzinger, Biirgermeister; Paul Seher, Gemeinde- rath; Josef Mostečuik, Gemeinderath. Ausschiisse: Philipp Partl, Philipp Ferčnik, Josef Iuzinger, Dom. Krajger, Josef Partl, Martin Fajnik, Valentin Pak, Valentin Schleicher.“ Al s die slovenischen Gemeinden merkten, dass es dem hoheu Landesschulrathe nicht um die Berucksichtigung ihrer Wiinsche, sondern nur um die strammste Germanisation zu thun sei, fingen sie an, gegen dieses Schulsystem zu prote- stiren und um grossere Berucksichtigung der slovenischen Sprache zu bitten. Weit entfernt, die deutsche Sprache aus den slovenischen Schulen ganz entfernen zu wollen, beschrank- ten sich diese Bitten meist nur darauf, es moge den slove¬ nischen Kindern wenigstens in den ersten Schuljahren das Lesen und Schreiben in der Mutterspraehe beigebracht, in den spateren Schuljahren aber neben der slovenischen auch die deutsche Sprache gelehrt werden. Solche Bittschriften kamen an die Schulbehorden theils von Gemeindevorstehun- gen, theils von Ortsschulrathen aus nachstehenden Ortschaften: St. Jakob, Maria E1 e n d, F e i s t r i z im B o s e n t h a 1 e, Win disch-Blei b erg , Unterferlach, S t. Margar eth en und Ludmannsdorf, sammtlich im Bosenthale; ferner aus 2 18 G a 1 i z i e n, St. K a n z i a n, E d 1 i n g, Pr avali, K o t e 1 a c h, St. Michael, sammtlieh im Jaunthale; dann von Kate- cheten aus Thorl, Arnoldstein, Schiefling, Keut- schach, Viktring, Pirk, Portschach am See und Techelsherg. Die Zahl dieser Bittschriften wiirde sich uoch bedeutend vermehren, weun mir die geringste Aussicht vorhauden ware, dass man mit solcheu Bitten etwas erreichen komite. Aher der hohe Landesschulrath uud die ihm untergeordneten Bezirksschulrathe pflegen solche Beschwerden jedesmal unter deu verschiedensteii Vonvanden abzurveisen. Man kanu daher fragen, ob der hohe Landesschulrath in Betreff der Unterrichtssprache „diejenigen, welche die Schule erhalten, wohl anhort“, also den § 6 des Reichsvolks- schulgesetzes nicht verletzt? Als es dem Landesschulrathe immer klarer geworden war, dass die slovenischen Gemeinden mit den gegemvartigen Schulzustanden nicht zufrieden seieu, ersann er in neuester Zeit ein neues Aiiskunftsmittel, um die Wiinsche der Bevol- kerung ignorieren zu koimeii. Er argumentirte namlich: „Die Schulen werden vom L a n d e erhalten, der Vertreter des Landes ist der Landesausschuss; ihn haben wir also auzuhoren, nicht die Gemeinden”'. Er rvandte sich daher bei solcheu Be- sehwerden anden deutschliberalen Landesausschuss und befragte ihn um seine Meinung, die ihm schon im Voraus bekannt war, da ja zwei Vertreter des Landesausschusses ohnehin in dem durch und durch deutsehgesiunten Landesschulrathe sitzen. Eine solche Interpretation des Gesetzes kann jedoch in keinem Falle die richtige sein, weil ja dami der Landesausschuss zum Richter in eigener Sache bestellt wiirde. Bei einer sol- chen Auffassung mussten die Karntner Slovenen fur ali e Zeit en auf die Gleichberechtigung in der Schule v er z ic li¬ te n, weii es ihnen niemals gelingen wird, im Karntner Landtage die Majoritat zu erlaugen. Der § 19 der Staatsgrundgesetze hatte dann keinen Simi, denn nach dieser Praxis waren die 19 Minoritaten iii allen Laudern den Majoritaten auf Gnade uud Ungnade uberliefert. Bei der Volksschule zu Thorl beriick- sichtigte der h. k. k. Landesschulrath sogar die Wunsche des deutschen Schulvereines! Der hohe Landesschulrath fiir Karaten ubersieht aber noch einen zweiten Passus im § 6 des Volksschulgesetzes, namlich die Worte: „Ueber die Unterrichtssprache etc. ent- scheidet der Landesschulrath — i n n e r h a 1 h der d u r c h die Gesetze ge zo g e ne n Grenzen". Welches sind nun diese gesetzlichen Greuzen? Ohne Zweifel in erster Linie der Art. 19 der Staatsgrundgesetze. Nach diesem hat jeder Volksstaimn das Kecht auf Wahrung undPflege seinerNationalitat undSpraehe. Wenn aber die Nationalsprache selbst aus der Volksschule g a n z verdrangt ist, wie z. B. in den Schulen der Umgebung Klagenfurt, oder wenn in anderen Schulen slovenischer Gemeinden Karntens kaurn im ersten Schuljahre das slove- nische ABC gezeigt wird, — da kann von einer Wahruug, oder wohl gar von einer Pflege der Nationalitat und Sprache u T ohl keine Kede sein. Das in Karaten bestehende Schul- system steht also im direkten Widerspruche mit dem Art. 19 der Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867. Der narnliche Art. 19 der Staatsgrundgesetze sagt ferner, „dass Niemand zur Erlernung. einer zwei- ten Landessprache gezvungen w e r d e n k 6 n n e. “ Nachdem aber die Kinder gezwungeu sind, die Volksschule zu besuchen, und nachdem der Landesschulrath das Kecht. zu haben glaubt, den Gemeinden auch gegen ihren Willen deutsche Volksschulen zu geben, so sind die slovenischen Kinder in Karaten faktisch zur Erlernung der zweiten (deutschen) Landessprache g e z w u n g e n, und ude ? ist also der Art. 19 nicht wieder verletzt? Dieser harte Zwang beginnt sogleich heim Ein- tritte des sechsjahrigen slovenischen Kindes in die Schule. Beweis dessen ist ein vom h. k. k. kanit. Landesschulrathe 2 20 eigens zn diesem Zwecke herausgegebenes Biichleiu, auf ; dessen 1. Seite mit durchsehossenen Lettern zu lesen ist: „Der deutsche Sprachunterricht beginne sogleich mit den eben erst in die Schule eingetretenen Kindern“, — und auf Seite 3 steht als Muster folgendes: Er zeigt auf den Tisch (Pulttisch) und sagt ohne Umstande deutsch langsam und mit Nachdruck: „Das ist ein Tiseh‘ £ , verdolmetscht es aber noch sogleich, damit er verstanden werde: „To je miza“. — Diese Wiederholung wird solauge geleiert, bis die armen Kinderlein nachplappern kdnnen. Diese Unterrichtsmethode wurde im h. Abgeordnetenhause als eine „canibalische“ bezeichnet! Damit aber die Herren Volksbildner bei dieser geist- und zeittodtenden Methode der gevraltsamen Verdeutschung der slovenischen Kinder ja nicht erlahmen, erschien am 11. April 1877, Z. 867, vom h. k. k. Landesschulrathe ein Erlass, dass bei Gewahrung von Quinquennalzulagen anzugeben ist, ob der Lehrer auch im deutschen Sprachunterrichte zufriedenstellende Erfolge erzielt hatte. Dass nun die karg dotirten Lehrer, we]che bei ihrer nothdurftigen Kenntnis der slovenischen Sprache ohnehin fur das Deutsche eine Vorliebe haben, diese Mahnung mit dem Zaunpfahle eifrig befolgen, lasst sich na- tiirlich begreifen. Eine fernere solche gesetzliche Grenze ist der § 1 des Reichs -Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869. Dieser lautet: „Die Volksschule hat zur Aufgabe, die Kinder sittlich- religios zu erziehen, deren Geistesthatigkeit zu entwickeln, sie mit den zur weiteren Ausbildung fur das Leben erfor- derlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundlage fur Heranbildung tiichtiger Menschen und Mit- glieder des Gemeinwesens zu schaffen.“ Die Erfahrung aber lehrt, dass durch eine Schule, wo der Unterricht in einer den Kindern nnverstandlichen Sprache ertheilt wird, weder die „G e i s t e s t h a t i g k e i t ent- wickelt“, noch die „fur eine weitere Ausbildung no- thigen Kenntnis se beigebracht werden konnen“. Die 21 slovenisehen Kinder erlernen zwar fliessend das deutsehe Lesen und Schreiben, aber von einem Verstandnis des Ge- lesenen ist in den meisten Fallen selbst in den I e t z t e n Sehuljahren keine Rede. Hierzu dienen miter Anderem folgende Ergebnisse des Herrn k. k. Landesschulinspectors Dr. Gobanz: In der Volks- schule zuSt.Martin bei Freudenberg liess der Herrlnspector ein erwachsenes Madchen ein Lesestuck lesen, was es auch flies¬ send that. Auf die Frage, was es denn gelesen habe, konnte es keine andere Antwort herausbringen, als folgende Worte: „Nisem zastopila“ — „Ich habe nicht verstanden“. Etwas ganz Gleiehes passierte erst vor einigen Wochen dem Herrn Inspector in Gegenwart des Herrn k. k. Landesprasidenten Baron Schmidt in der Volksschule zu Po r t s c h a c h am See. In diesen beiden slovenisehen Schulen ist die Un- terrichtssprache d e u t s c h. Die religios-sittliche Erziehung ist in solehen Schulen sehr erschwert, weil die Kinder den slovenisehen Katechismus nicht lesen konnen. Da sie den deut- schen Katechismus nicht verstehen, so muss sich der Religionslehrer in den meisten Fallen auf den mund- lichen Unterricht, wie bei Hirten, Vagabunden und dergl., beschranken, oder er muss sieh selbst der Miihe un- terziehen, die Kinder zuerst das slovenische ABC zu lehren, damit sie dann den slovenisehen Katechismus gebrauchen konnen. Aus diesem Grunde haben auch die lvatecheten zu wiederholten Malen an die Schulbehorden die dringende Bitte gerichtet, es mochte dem slovenisehen Unterrichte doch so viel Raum gewahrt werden, dass die Kinder den slovenisehen Katechismus lesen und gebrauchen konnten. Am 19. Juni 1878 machten alle 97 Katecheten an Schulen sloveniseher Gemeinden eine Collectiveingabe an den hohen Landesschulrath zur Behebung dieses Uebelstandes. Bie Beschwerde wurde jedoch vom Landesschulrathe mit Entscheidung vom 3. Janner 1879 abschlagig beschieden. 22 Das fiirstbischofliche Ordinariat (unter dem seeligen deut- s c h e n, bekanntlieh sehr sanftmuthigen, friedliebenden Fiirst- bischofe Dr. Wiery) recurrirte dagegen an das hohe IJnter- richtsministerium am 28. Janner 1879, wurde aber kurz ab- gewiesen. Bezeichnend sind die Worte, welche der hochw. Fiirst- bischof im genannten Ministerialreourse schrieb. Er sagte unter Anderem: „Wogegen das bochaehtungsvoll gefertigte Ordinariat sowohl im Interesse der Schule, als auch, und dieses ganz vorzugs- weise, im Interesse des Religionsunterrichtes und der dnrch diesen Unterricht bedingten sittlichen Bildung der slovenischen Jugend seinen Widerspruch zn erheben sich verpflichtet fiihlt, sind die ungebiihrlichen Forderungen der Stiinmfuhrer der meisten slovenischen Gemeinden beziiglich der deutschen Unterrichts- sprache und der ubergrossen Willfahrigkeit, mit welcher diesen Forderungen Folge gegeben wird. Es ist leider eine unbe- streitbare Thatsache, dass die Gemeindevertreter die Schule als eine reine Sprachlehranstalt betrachten und gerne auf alle reelle Bildung ihrer Kinder verzichten, wenu den- selben als Frucht des vieljahrigen Scliulbesuches einige Fer- tigkeit im Radebrechen des Deutschen iibrig bleibt ... Es fehlt den slovenischen Gemeinden (eigentlich ihren Sprechern) fast durchwegs an der Erkenntnis und an der Einsicht in die eigentliche Aufgabe der Volksschule“. Mit solchen negativen Entscheidungen konnten sich je- doch die in dem Religionsunterrichte behinderten Kate- cheten nicht zufrieden geben. Alljahrlich vriederholten sie daher ihre Klagen in ihren Jahresberichten an das furst- bischofliche Ordinariat, so dass sich das hochw. Consistorinm genothigt sah, am 20. November 1883, Z. 4104, folgendeš Circulare an alle slovenischen Dekanate hinaus zu geben: „Dieselben mogen ihre wohlzubegriindenden Wunsche, und zwar ausschliesslich vom katechetischen Standpunkte und in ganz ruhiger objectiver Form, mit Berufung auf den gegenwartigen Ordiuariatserlass, dem k. k. Bezirksschulrathe 23 zur Kenntnis bringen, und falls eine Abhilfe nicht erfolgt, ihr Anliegen mit Vermeidung aller verletzenden Ausfalle durch das furstbischofliche Ordinariat dem k. k. Landessehulrathe mittheilen." Ueber diese Aufforderung haben sechs Katecheten aus der Umgebung Klagenfurt an den k. k. Bezirksschulrath yon Klagenfurt Beschwerde gerichtet, wurden jedoch aber- mals abgewiesen. Diese Entscheidung wurde vom k. k. Landes¬ sehulrathe mit Erlass vom 6. Janner 1885, Z. 3055 de 1884, bestattigt. Die einhellige, zu wiederholten Malen zum Ausdruck gebrachte Meinung der in diesem Fache gewiss competenten Katecheten geht also dahin, dass die gegenwartige Schul- einriehtung in den slovenischen Gemeinden Karntens der re- ligiOs-si ttlichen Erziehung hi n der lic h sei. Und da der k. k. Landesschulrath auf diese Aeussemngen keine Riicksieht nimmt, so ist es offenbar, dass erdadurch den § 1 des Reichsvolksšchulgesetzes verletzt. Welche Plackereien gerade die eifrigsten Katecheten deshalb zu erdulden haben, bevveist folgende, gerade in Ver- handlung stehende Schulangelegenheit: Die Volksschule zu Thorl im Schulbezirke Villach zahlt 227 schulbesuchende Bander; darunter gehoren nur 38 der deutschen (davon 22 aus fremden Gegenden) und 189 der slovenischen Nationalitat an. Alle diese 189 slovenischen Kinder durften bisher in ihrer Muttersprache nicht einmal zu ilirem lieben Gott beten, sahen, lasen oder schrieben keinen slovenischen Buchstaben. Auf die dagegen gerichteten Ein- gaben erfolgte nachstehende flrledigung: Nr. 489. B. Seh. B. Der hochwiirdige Herr Pfarrer und Katechet an der Volksschule zu Thorl hat in seinem unmittelbar an den hohen k. k. Landesschulrath geleitetem Gesuche vom 23. Marž 1. J. die Bitte gestellt um Anordnung: 1.) Dass die dortigen Schulkinder in der ersten Klasse in ihrer slovenischen Muttersprache ordentlich lesen und 24 schreiben lernen, darnit dieselben in der Oberklasse den slo- venischen Katechismus ais Hilfsbuch mit Nutzen gebrauchen- konnen und 2.) dass die Kinder beider Klassen ror und nach dem Schulunterrichte das „Vater unser“ und „Ave Maria“ slo- venisch beten. Hieriiber hat der hohe k. k. Landessehulrath mit dem Erlasse vom 18. April 1. J., Z. (150, nachstehende Erledigung herabgelangen lassen: Was die erste Bitte nach Aenderung der sprachliehen Einrichtung im Interesse des nur inslovenischer Sprache ertheilten Unterrichtes anbelacgt, so istder Landessehul¬ rath hierauf einzugehen n i c h t in der Lage, weil die die Schulen erhaltendeu Factoren, welche in Gemassheit der Bestimmung des § G des Beichs-Volksschulgesetzes bei der Entscheidung iiber die Unterrichtssprache und iiber die lTnterweisung in einer zweiten Landessprache gehort werden miissen, sich wiederholt und in nachdrucklicher Weise gegen jede Aende¬ rung in der bisherigen Einrichtung ausgesprochen haben. Auch kann nicht verschwiegen werden, dass die von der Schnlgemeinde eingegangenen Verpflichtungen beziiglich der Subventioneil, welche ihr von verschiedenen Seiten behufs Er- leichterung des Schulhausbaues gewahrt wurden, Beachtung verdienen. Uebrigens unterliegt es keinem Zweifel, dass auch bei der gegenwartigen, schon seit langen Jahren bestehenden sprachliehen Einrichtung dieser Schule der Keligionsunterricht in erspriesslicher Weise ertheilt werden kanu, weim man le- diglich von den Interessen des Unterrichtes und nicht von a n d e r e n T e n d e n z e n sichleitenlasst. Die Schule von Thorl wird von slovenischen und deutschen Kindern besucht. Wird der Religionsunterricht auf der Unterstufe durch das lebende Wort und nicht nur auf Grand des Buchlernens, der Weisungen des hochw. fiirstb. Gurker Ordiuariats entspre- chend in slovenischer und deutscher Sprache ertheilt, so wird damit allen berechtigten Anforderungen entsprochen. Auf der 25 Oberstufe jedoch, wo der weltliche Lehrer mit der deutschen TJnterrichtssprache das Lehrziel erreicht, kann auch der Ke- ligionsuiiterricht sich mit Erfolg auf deu deutschen Kate- chismus stutzen, der den Schulern vollkommen verstandlich ist. Wag die zweite Bitte anbelangt, so nimmt der-Landes- schulrath. keinen Anstand, anzuordnen, dass in der ersten Klasse der dortigen Volksschule das Schulgebet abwechselnd in slovenischer und in deutscher Sprache verrichtet werde. In Folge Weisung des hohen k. k. Landessehulrathes wird der Ortssehulrath beauftragt, hievon sowohl den Herrn Gesuchsteller als auch die Schulleitung in Thorl zn ver- standigeu und liber den Erfolg mit Ende des Schuljahres zu berichten. K. k. L.-Sch.-B. Villach, 23. April 1885. l)es Vorsitzenden Stellvertreter: AVolkenstcin m. p. Der arg gekrankte und gehetzte Katechet richtete nun an den hohen k. k. Landesschulrath folgende Eingabe: Hoher k. k. Landesschulrath! Mit hoher Erledigung vom 18. April 1. J., Z. 050, zugestellt am 12. Mai 1. J., Z. 64, durch den hierortigen loblichen Ortssehulrath, erscheint das unterthanige Bitt- gesuch des ergebenst gefertigten Katecheten vom 23. Marž 1. J., Z. 32, um giitige Anordnung, dass die Schulkinder in der ersten Klasse zu dem Zwecke slovenisch lesen und schrei- ben leruen, um denselben wenigstens in der Oberklasse den slovenischen Katechismus reichen zu konnen, a b g e w i e s e n. Diese Abweisung hat jedoch den hoehachtungsvoll Gefertigten schmerzlich beruhrt, da er auf die endliche Gewahrung seiner durchaus wohlberechtigten und billigen Bitte mit vollst-er Sicherheit gehofft hatte und dies besouders aus dem Um- stande, als ein hoher k. k. Landesschulrath im Erlasse vom 29. Oktober 1883, Z. 1921, selbst ausdrucklich lhlgendes be- merkt hatte:.„dass es in der Angelegenheit der 26 Unterriehtssprache bei Ertheilung des Religionsunterrichtes in den obersten Abtheilungen vollkommen geniigt hatte, wenn Pfarrer Widowiz als Religionslehrer seine Meinung ausge- sprochen imd die geeigneten Antrage gestellt hatte“ und dann am Schlusse:.„dass gegen allenfalls vorkommende Uebelstande Abhilfe im Wege der Schulbehorden zu suchen sei, von welchen eine objective Wurdigung im Interesse des Volksunterrichtes mit Sicherheit erwartet werden darf“. Wohl ist es wahr, wie in der oben citirten Abweisung bemerkt wird, dass auch andere (ganz fremde) Faktoren, allen voraus der deutsche Sehulverein zum neuen Schul- hausbaue Beitraga unter der Bedingung geleistet haben, dass der Schulunterricht ein durchaus deutscher sein moge; aber der gehorsam Gefertigte ist auch der vollsten Ueber- zeugung, dass der Hauptfaktor doch immer nur die h e i - m i s c h e Schulgemeinde ist und bleibt, — nicht nur, weil sie iiberhaupt zum Schulhausbaue fast zwei Drittel der Gesammt- kosten geleistet, sondern auch in Zukunft die Sehule zu erhalten haben wird, daher nioht andere fremde Faktoren, ohne welche das Schulhaus wohl auch gebaut worden ware. Nun bat sich aber die slovenische Schulgemeinde Thorl - Hohen- thurn, d. i. die einheimischen, selbstandigen Besitzer der- selben mit einer fast Dreiviertel-Mehrheit ausdrucklich fur den slovenischen Unterricht in der ersten Klasse er- klart, weshalb mit obiger Erledigung nicht nur die Bitte des Ge- fertigten, sondern auch jene der Schulgemeinde abgewieseu erscheint. Was aber ausser dieser ganz unerwarteten Abweisung den hochachtungSToll Gefertigten noch insbesondere tief be- triibt, ist die in der Abweisung ausgesprochene Zumuthung, dass er bei seinen stets nur mit Ehrfurcht vorgebrachten Bitten gewisse „a n d e r e Tendenze n“ verfolge. Es ist zwar dem Gefertigten nicht recht klar, welch’ diese „anderen Ten- denzen“ gemeint seien, aber er muss es wiederholt und aus- driicklich erklaren, dass ihm bei allen seinen bittlichen For- 27 derungen um die Einfuhrung der slovenischen Unterrichts- sprache in der ersten Klasse einzig und allein nur die griindliche Erlernung der christlichen Lehren, ohne welche ja ein wahrhaft religios-sittliches Leben gar nicbt denkbar ist, vorgeschwebt sei. Weilaberebennachgesundenpadagogi- s c h e n Grundsatzen zu jener griindlichen Erlernung die Mutter- sprache wohl als das geeignetste Mittel erscheint, so und nur aus diesem einzigen Grunde hat der Gefertigte bisher so beharr- lich um die slovenische Unterrichtssprache in der ersten Klasse gebeten, welche Sprache me.hr als drei Viertel der Schul- kinder und fast alle einheimischen Gemeindeinsassen sprechen. Das war und ist noch immer die einzig wahre Tendenz des Gefertigten, was er aufVerlangen zu jeder Zeit nachzuweisen bereit und im Stande ist. Wenn aber demselben von einer ihm bisher unbekannten Seits „andere Tendenzen", als die einzige eben ausgesprochene, vorgeworfen werden, so muss er einen soleben gar nieht nachgewiesenen Vorwurf geradezu als Verlaumdung und Verdachtigung entschieden zuruckweisen. Indessen wird Gefertigter wie bisher auch in Zukunft seiner Seelsorgepflicht gemass, stets auf das Eifrigste bestrebt sein, fur die so nothwendige religios-sittliche Erziehung der Schulkinder so viel zu thun, als er iiberhaupt bei dem be- stehenden grossen Uebelstande der Ungeiibtheit der slove¬ nischen Schiiler im Gebrauche der Keligionsbiicher thun kann; er ivird es aber auch nebenbei nicht unterlassen, die Ge- wahrung der durchaus woblberechtigten und billigen Bitte bei anderen hiezu competenten hohen k. k. Behorden anzustreben. Pfarramt Thorl am 18. Juni 1885. J. VVidou iz, Eeligionslehrer an der Volksschule zu Thorl. Die vom k. k. Landesschulrathe fiir Karnten beliebte Auffassung des § 6 des Beichsvolksschulgesetzes steht auch durchaus nicht im Einklange mit dem § 51 der Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870. Dieser Paragraph lautet: „Das Ziel des Sprachuuterriehtes ist: Richtiges Verstandnis der Mittheilungen Anderer in der Mutter- sprache, Fahigkeit, sieh miiiidlich und sckriftlich richtig und fliessend auszudrucken; Fertigkeit im ausdrucksvollen Lesen des Gedruckten und Geschriebenen, und genaues V er st and ni s der Lesestucke nach ihrem Inhalt und Zu- sammenhange der einzelnen Theile. Hiebei ist Scharfung der Beobaehtungsgabe, Klarheit der Gedanken und Starkung des Gedachtnisses anzustreben. “ Slovenischen Kindern ist hoffentlich die slove¬ ni s c h e Sprache auch die Muttersprache. Wer nun weiss, dass ausser dem slovenisch-deutschen „ Abecednik" und einem kleinen „Berilo“ in den slovenisch-deutschen Schulen kein anderes Lehrbuch im Gebrauche ist; —■ wer weiss, dass nach den ersten Wochen des ersten Schuljahres das Slove- nische in den Winkel zuriickgeschobeu und das Deutsche im Hinblicke.-auf den h. Erlass des k. k. kanit. Landesschulrathes vom 11. April 1877, Z. 867, betreffs der Quinqnenualzulagen mit besonderem Eifer, ja fasst ausschliesslich betrieben wird; •— wer weiss, dass alle slovenischen Katecheten Jahr aus Jahr ein klagen, dass die slovenischen Kinder den slovenischen Katechismus nicht lesen konnen; — wer die von Seite der Eltern oft mit nassen Augen vorgebrachten Klagen hort, dass ihnen sogar die ervvachsenen Kinder an Samstag- und Festtag- Abenden nach altem christlichem Brauche das Evan- gelium, die biblische Geschichte, Heiligenlegende nicht mehr lesen konnen; — wer die Mittheilungen der Professoren und Lehrer an den Mittelschulen kennt, welche dahin lauten, dass die aus slovenischen Volksschulen kommenden slovenischen Kinder nicht slovenisch zu lesen im Stande siud; — wer Alles dieses und noch Mehreres weiss und kennt, der wird als eine riesengrosse Unwahrheit erklaren miissen die Behauptung, dass die Volksschule fur slovenische Kinder in Betreff der slovenischen Muttersprache das vorgeschriebene Ziel erreiche. 29 Wie sie (len Zvveck mit der fremden, deutschen Sprache erreiche, bevveisen unumstosslich die oberi erzahlten vom Herm Landessehulinspector dr. Go ban z in den Volksschulen zu St. Martin nnd Portschach gemachten Erfahrungen. Wenn nun dem Unterrichte eine den Kindern unver- stan(Iliche Sprache zu Grunde gelegt wird, wie dies in den slovenischen Gemeinden Karntens der Fali ist, so ist es nur ganz natiirlich, dass von einem „genauen Verstandnis der Lesestiicke“ ebensowenig die Bede sein kann, als von einer „Scharfung der Beobachtungsgabe und Klarheit der Gedan- ken“. Das „Ziel des Sprachunterrichtes“ vvird gar nicht angestrebt, gescliweige den n erreic h't. Um seine mit den eben citirten Gesetzen im greli en Widerspruche stehende Unterrichtsmethode zu rechtfertigen, stiitzt sich der k. k. Landesschulrath theils auf den angebli- chen „Wunsch der Bevolkerung“, theils auf Oppor- tunitats- oder Niitzlichkeitsgriinde. Steht namlich an der Spitze der Gemeinde ein deutsch- Mberaler Gemeindevorstand. der mit der Germanisation ein- verstanden ist, so sagt die Schulbehorde: „Seht, die Bevol- keruug verlangt ja selbst deutsche Schulen!“ Ist jedoch die Gemeindevorstehung in slovenisch - nationalen Handen und verlangt dieselbe grossere Berucksichtigung der slovenischen Sprache in der Schule, so w.ird der „Wunsch der Bevolker- ung“ wie es erst neulich mit dem Gemeinde- und Ortsschul- rathe in Ludmannsdorf geschah, augenblicklich bei Seite ge- schoben, und man sagt dann: „fiir die Slovenen ist es von grossem Nutzen, wenn sie deutsch lernen, desswegen muss die Schule deutsch bleiben!“ Die Slovenen mogen daher die Sache wenden, wie sie wollen, das Besultat ist immer das gleiche: dass die Schule deutsch ist und deutsch h 1 e i b t. Was nun den „Wunsch der Bevolkerung betrifft, so muss zuvorderst constatirt werden, dass die w e i t a u s g r o s s e Maj or it at der Kamtner Slovenen mit den jetzigen Schul- 30 zustanden unzufrieden ist, und neben der Confessiona- litat der Volksschule und einer Herabminderung der Schulzeit auch noch insbesondere eine grossere Be- riicksichtiguiig der slove n i s c h e n M u 11 e r s p r a c h e sich d ring en d herbeiwiinscht. Kur die Umgebung vou Klagenfurt ist theils durch die Nahe der deutschliberalen Hauptstadt, theils durch in slo- venischen Orten ansassige Fabriks- und Gutsbesitzer so sehr fremden Einfliissen ausgesetzt, dass viele slovenische Gemein- den von deutschliberal gesinnten Aussehiissen verwaltet wer- den. So oft nun eine Schulreform fur Karaten in Anregung gebracht wird, werden diese deutschliberalen Gemeiudevor- stande aus der Umgebung Klagenfurt, namentlich aus Viktring, Grafenstein, Ebenthal, Annabichl, St. Thomas, Portschach, Keutschach u. s. w. zusammeugetrommelt, und diese geben im Kamen aller Kartner Slo ven en die obligate Er- klarung ab, dass sie die deutsche Unterrichtssprache beizube- halten wiinschen. Dies vvird dami naturlich als die wahre Gesinnung der Karntuer Slovenen ausposaunt. Die Umgebung Klagenfurt zahlt aber nur 20.000 Slovenen, und selbst von dieseu sind sehr viele, wenn nicht die Mehrzahl, mit den Germanisatoren nicht einverstanden. Wo bleiben aber daun die iibrigen 100.000 Slovenen Karntens, namentlich die Jaun- thaler, die Bosenthaler, die Kanalthaler und die Gailthaler ? Die Jaunthaler, die Kosenthaler und Kanalthaler sind fast ohne Unterschied eifrige Gegner der jetzigen Schulzu- stande und h a b e n i h r e r Gesinnung b e i den 1 e t z t e n Wahlen einen beredten Ausdruck gegeben. Wie kommt es nun, dass nur die Meinung der Umgebung Klagenfurt mass- gebend sein solite ? Etwa desswegen, weil diese Meinung mit den Gesinnungen des k. k. Landesschulrathes harmonirt? Die Umgebung Klagenfurt kann \vohl fur sich, in k e in e m F ali e aber im Kamen aller iibrigen Karntner Slovenen ihr Votum abgeben. Die national-slovenische Parthei lasst es gern auf eine Probe aukommen, und es moge durch eine 31 unpartheiische Commission im ganzen slovenischenTheile des Landes festgestellt werden, wie das Volk iiber die Schule und Unterrichtssprache denkt. Gewiss werden unsere Be- hauptungen durch eine solche Commission bestattigt werden. Schliesslich miissen wir noeh auf jene Utilitats- griinde zuriiekkommen, welche so oft zum Vorwande dienen miissen, um die natiirliehen und gesetzlich berechtigten For- derungen der Slovenen zuriickweisen zu konnen. Die K e n n t n i s der d e u t c h e n S p r a e h e i s t d e n K a r n t n e r 1 o v e n e n g e w i s s n ti t z 1 i c h, dies bestreitet Niemand. Daraus folgt aber noch durchaus nieht, dass die slovenische Mutterspraehe ganz vernachlassigt werden musse! Ja, gerade in den gegenwartigen Schulen erlernen die Kinder sehr wenig deutseh; sie wiirden gewiss mehr deutseh erlernen, wenn man die Verstandeskrafte der slovenischen Kinder zuerst auf Grund der Mutterspraehe ent- vrickeln, und mit dem Unterrichte im Deutschen erst in den spateren Schuljahren und zwar mit Zuhilfenahme der Mutter- sprache anfaugeu wiirde. Dass ihnen die Kenntnis der deutschen Sprache zwar nicht unumganglieh nothwendig, wohl aber von Nutzen sein kann, s eh e n die Slove n en selbst e in und haben sich ni e dagegen gestraubt, dass in den slovenischen Schulen auch deutseh gelernt werden soli. Kur muss dies auf eine verniinftige Weise geschehen. Auch fiir die Deut¬ schen an der Sprachgrenze erweist sich die Kenntnis der slovenischen Sprache oft als sehr niitzlich; darum wird aber doch Niemand verlangen wollen, dass die deutschen Gemeinden an der Grenze rein slovenische Volksschulen erhalten sollen! Es ist noch nie gehort worden, dass der k. k. Landes- schulrath eine deutsche Gemeinde gezwungen hatte, auch nur eine Stunde in der Woche fiir den Unterricht in der slove¬ nischen Sprache in der Schule festzusetzen. Selbst in Stad- ten, deren Bewohner taglich mit den Slovenen verkehren und daher die Kenntnis der slovenischen Sprache nothwendig brauchen, sind die Volksschulen durchvvegs deutsch. Die Slo¬ venen aber beschweren sich durehaus nicht dagegen, es ware denn, dass sie sich dariiber beschweren, weil auch slo ve¬ ji is c h e Kinder diese dentschen Schulen besuchen mussen; — ebenso solite man aber auch die Rechte der Slovenen respektiren umi ihnen nicht gegen ihren Willen aus den verschiedensten Vorwanden deutsche Schulen aufdriingen. Uebrigens hat schon der oberste Gerichtshof entsehieden, dass Staatsgrund- und E ei chs ge s e t z e dur eh k e i n e r 1 e i Opportunitatsgriinde aufgehoben w e r d e n k o n n e n. Als namlich zwei slavische Gemeinden Niederosterreichs gegen die deutschen Volksschulen Beschwerde erhoben, hat das hohe Unterrichtsministerium diese Beschwerde mit einem ahnlichen Argumente abgewiesen, namlich mit der Begriind- ung, dass fur die Bewohner dieser Gemeinden die Kenntnis der deutschen Sprache sehr niitzlich. sei, es daher bei der deutschen Volksschule zu verbleiben habe. Ueber Recurs hat aber das h. k. k. Reichsgericht am 25. April 1877 und am 20. Juni 1881 die Entscheidung des Ministeriums fur unge- setzlich erkliirt und entsehieden, dass der Art. 19 der Staatsgrundgesetze, der § 1 des Reichsvolksschulgesetzes und § 51 der Schul- und Unterrichtsordnung durch keine Opportunitats- oder Utilitatsbedenken aufgehoben oder ent- kraftet werden konnten. Man moge daher auch die Karntner Slovenen der Wohl- thaten der Gesetze theilhaftig werdeu lassen und sie nicht durch allerlei Vorwande in der naturlichen Entwicklung hem- men und hindern. Die Wiiusche der Karntner Slovenen sind doch so be¬ se h e i d e n, b i 11 i g und g e r e c h t, dass es wirklich Staunen erregen muss, wie so es moglich war, dieselben so lange unberiicksichtigt zu lassen. Was verlangen die Karntner Slovencu in Bezug auf die Schulo? Sie verlangen: 1. In Betreif d er Volksscliule. In den Schulen der slovenischen Gemeinden aol.1 der Unterricht vvenigstens durch die ersten drei Scliuljahre nur in der Muttersprache ertheilt werden. Vom 4. Scliuljahre angefangen kann mit Einwillignng der Gemeinde die deutsche Sprache als obligater Unter- richtsgegenstand eingefiihrt werden, doch bleibt die Un- terrichts sprache auch in den oberen Jahrgangen die slo¬ ve n i s c h e. In Orten, wo die Slovenen in der Minoritat sind, aber doch eiuen bedeutenden Bruchtheil der Bevolkerung bilden, moge darauf gesehen werden, dass die slovenischen Kinder wenigstens das Beten, Lesen und Schreiben auch in ihrer Muttersprache erlernen. 3. In Betrcft' der Lehrerbjldungsanstalt. Die Lehrerbildungsanstalt moge dafiir Sorge tragen, dass sie stets eine genugende Anzahl von Lehrern heranzieht, welche der slovenischen Sprache machtig und zum Unter- richte slovenischer Kinder geeignet witren. Bis jetzt hat sie diese Aufgabe nicht erfullt; denn in vielen slovenischen Gemeinden wirken Lehrer, welche der slovenischen Sprache nur im nngentgenden Masse und an 51 Schulen solche, die derselben gar nicht machtig sind. " Um dieses Ziel zn erreichen, soli an der Lehrerbildungs¬ anstalt : 1. der slovenische Sprachunterricht eifriger gepflegt und tur dieses Fach ein gepriifter Lehrer bestellt werdeu; 2 . dart' es den Schulern nicht, wie bisher, frei stehen, ob sie- sičli als Deutsche oder Slovenen inscribiren lassen wollen, sondern alle von slovenischen und in slovenischen 3 34 Gegenden standig wohnenden Eltern stammeaden Schiiler sollen als Slovenen betrachtet und gehalten sein, dem slove- nischen Sprachunterrichte als obligaten Gegenstande anzu- wohnen und sich aus diesem Eache einer Priifung zu unter- ziehen. S. In Betrcff der 6rymnasien und Rcalschulen. Audi an diesen Anstalten soli und darf es den Schulern nicht, wie bisher, gestattet sein, sich dem slovenischen Sprach¬ unterrichte dadurch zu entziehen, dass sie sich, um einen Lehvgegenstand zu ersparen, als »Deutsche 41 inscribiren lassen, sondern das oben von dcn Zoglingen dor Lehrerbildungsanstalt Gesagte hat auch hier zu gelten. Dies ist Alles, was wir Karntner Slovenen in Ilezug auf die Gleichberechtigung in der Scliule wiinschen und ver- langen. Schon viele Jahre wiederholen wir unsere Klagen und Besehwerden, jedoch vergebens. Die deutschliberale Partei vusste es sfcets, unsere Be- •gtrebungen zu vereiteln. Als im Jahre 1879 das Ministerium Taaffe am Plane erschien, afchmeten wir freudig auf, weil wir hofften, jetzt wiirden endlich unsere bescheidenen AVunsohe in Erfullung gehen. Leider sahen wir uns auch hierin ge- tauscht. Von 1879 bis heute ist auch nicht der leiseste dieser unserer Wiinsche in Erfullung gegangen. Wir geben die Hotfuung noch nicht auf. Wir kenuen die gerechten Intentionen der gegenwartigen Regierung und sind iiberzeugt, dass dieselbe uns erhoren wird, sobald sie liber unsere Lage unterrichtet sein vvird. Unsern neuen Abgeordneten, S e i n e E x c e 11 e n z H e r r n Ha n d el s m inister Baron Pino, bit ten wir i n stan¬ ji gst., uns er Piirsprecher bei der hoheu Regie¬ rung zu sein und derselben diese unsere Bitfen u uterbreiten zu w o l.len; dami, so hoffen wir zu Gott, ,wird auch tur die Karntner Slovenen die Stunde der na¬ cionalen . Wiedergeburt, geschlagen haben! 35 V. Die Slovenen iind die Aemter. Wie bei den Schulen, so wollen dio Karntner Slovenen auch in Betreff der Aemter iiur das, was das Naturrecht und die VVichtigkeit der Sache fordert, was die Staatsgrund- gesetze und die erfolgten Verordnungen befehlen, und was bei nur etwas gutem Willen leicht durchfuhrbar ist. Die Slovenen wollen daher: 1. Alle Gesetze und Verordnungen sollen auch in der slovenischen Sprache ertliessen, wie es friiher durch viele Jahre wirklich bcreits geilbt wurde. 2. Alle Arten slovenisclier Eingaben, Reehnungen u. s. w. sollen bei allen Aemtern unbeanstandet angenommen und erledigt werden. 3. Bei Aemtern slovenisclier oder gemischter Bezirke soli kein der slovenischen Sprache unkundiger Beamte, vvelcher mit deni Volke zn verkehreu h at, angestellt werden. 4. Bei allen Verwaltungs- und Gerichtsbehorden soli mit den slovenischen Parteien das Protokoli in slovenisclier Sprache aufgenommen und die lniindliche Verhandlung ebenso gefuhrt werden. 5. Beim k. k. Laudesgerichte in Klagenfurt ist fiir slo- venische Gerichtsfalle ein besonderer slovenischer Senat zu bestellen. | Zu 1.] Nach dem Patente vom 4. Marž 1849 erschion das lteichs- und Landes - Gesetzblatt in allen Landessprachen. Mit dem Jahre 1853 trat mit der allgemeinen Reaction auch hierin eine Aenderung ein. Mit der kaiserlichen Vorordnung vom Jahre 1803, R.-G.-Bl. Nr. 19, wurde die Prage der Kund- inachung der Gesetze provisorisch geregelt und mit dem Reichsgesetze vom 10. Juni 1869, R.-G.-Bl. Nr. 113, die Herausgabe des Reichsgesetzblattes in allen Landessprachen angeordnet. In Karnten bat aber diese Prage einen fiir die 86 Slovenen hoclist ungiinstigeu. Abschluss gefuiuleii umi es ist dringend nothwendig, dass dieser Gegenstand von dor Majo- ritat im Reiehsrathe angeregt und im Geiste der nationalen Gleichberechtigung gelost werde. [Zu 2., 3. und 4.] Was wurden die Deutschen sagcn, wenn sie ihre amtlichen Eingaben in einer fremden Sprache verfassen, mit Beamteu entwoder gar nicht oder nur mit- telst Dolmetscher spreclion und in einer fremden Sprache ver- fasste, die wichtigsten Eragen iiber Eigenthum, Elire, Erei- heit, Leben oder Tod behandelnde' Erotokolle unterschreiben mussten? Was Du aber nicht willst, das Dir geschehe, thue auchAndern nicht! Hieriiber schreibt Dr. Hugelmann in der „Oesterr. Zeitschrift fur Verwaltung“ in Nr. 43 vom 23. Oktober 1879, S. 193, Folgendes: Eur die slovenische Sprache wurde zuerst im Jahre 18(52 Balin gebrochen. Es geschali dies durch den Erlass des Ju- stizministeriums vom 15. Marž 1862, Z. 865 Pr., au die Oberlandesgerichts - Prasidien von Graz und Triest, aber im vorkineiu mit der ausdrucklieben Erklarung, dass cine Anwen- dung der slavischen Idiome hier nicht in demselben ausge- dehnten Masse durchfiihrbar sei, wie in andern von Slaven bewohnten Konigreichen und Landern. Es wird daher aller- dings verordnet, dass slavische Eingaben angenominen werden sollen, die Erledigung derselben in slavischer Sprache aber nur so weit es thunlich ist; bei Straf- und Schlussverhand- lungen mit Beschuldigten, welche blos der slavischen Sprache kundig sind, soli die Vorhandlung in slavischer Sprache ge- fuhrt und das Urtheil in dieser kundgemaclit werden, fiir Urtheilsgriinde gilt diese Vorschrift aber nur nacli Thuulich- keit, desgleichen hat die Fvihrung von Verhors- und Vernehms- protokolleu sowie der Protokolle iiber Eidesablegungen slavi¬ scher Parteien nicht unbedingt, sondern nur nacli Moglich- ke.it in slavischer Sprache zu erfolgen, nur die entscheiden- den Stellen der Aussagen und die Eidesformel selbst mussen in slavischer Sprache in das Protokoli eingetragen werden. 37 Diese Vorschriften wurden im Jahre 1867 ffir Krain verallgemeinert (E. d. J. M. vom 5. Septemb., Z. 8636 und 9396, an das Oberlandesgeriehts - Prasidium in G raz). Die Protofcolle im streitigeu und nicht atreitigeu Civil- sowie im Strafverfahren sollen nun in den bezeiehneten Fallen im volien Inhalte in sloveniseher Sprache gefuhrt werden, und abge- sehen hievon wurde auch in Aussicht genommen, dass bei den ScLlussverhandlungen gegen n ur der slovenischen Sprache machtige Angeklagte kiinftighin auch die Vertheidiger slove- nisch plaidiren sollten. Letzteres scheint seither nicht ge- schehen zu sein und ebenso wenig ist fur die slovenischen Landestheile ansserhalb Krains eine Hegelung der Prage erfolgt. Weit weniger ausgebildet als auf dem Gebiete der Justiz ist das Normenwesen liber die Amtssprache auf dem Gebiete der politischen Verwaltung. Mit dem Prinzipe der ausschliess- lich deutscheu Amtirung ist, was den Verkehr mit den Par- teien betrifft, gebrochen, es ist im Allgemeiueii anerkannt, dass den Parteien das Recht eingeraumt ist, die Eingabeu in der Sprache, dereu sie kundig sind, zu verfassen, dass die miindlichen und Protokollsverhaudlungen mit iImen in dieser Sprache stattfinden und in gleicher Weise auch die Erledi- gungen ergehen nnissen.“ Der gegenwartige Leiter des Justizministeriums hat mit Erlass vom 6. Oktober 1881, Z. 15.537, das Prasidium des k. k. Oberlandesgerichts - Sprengels in Grass angewiesen, allen unterstehenden Gerichtshofen und Rezirksgerichten mitzu- theileu, dass sie sich 1‘iir