Die Krainer Biene. Vereins- , i in Krain, Kärnten, Steiermark, Görz Lind lstrien. R h d i a: i r t, «Kuifnffiij V e r e i ii s - V o r s t a h d e. /-J ff/yj/rJ Erster Jahrgang. It a i 6 <1 rfj. Druck von Igu. v. Kleinmuyr & Fed. Hamborg. — Verlag «los Bionenznchtsvereins. 187:5. 06881450 Beitrag«» zum ersten Jahrgang lieferten die Herren: Assmayer, Johann, Pfarrer zu Sillian in Tirol, .Seite II. Klimke. Carl, Lehrer zu Prankenthal in Prcussisch-Sclilesien. Seite 52. Prikosovic. Allton, Pfarrer zu Bogdani a. d. Donau in Unsran Seite 68. Rothschütz, Ii.. Freiherr von Roschütz-, zu Smerek in Krain. Seite 1, :i. 4. 5, 6. 7. 8. 9. 10. II. 18. 15, 10. 17. 18. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 27. 2», 30. 32. 85. 39. 40. 41. 48. 44. 40. 47. 50. 57, 59, Ol. 07. 71. 72. 7:'.. 75. 70. 70. 84. 85. 87. 88. 80. 99. 100. Rothschütz, l'li.. Freiherr von Boschfitz-, zu Kreslau in Preussisch-Schlerion. Seite 80. Schöbl, J., zu Grulich in Böhmen. Seite 34. 49. 81. Inhalt. , A i vV V v .. \ Nr. 1. ."eile Nr. 3. S«1U An unsere liehen VereiiisgenosMn . . . 1 Vernichtungen am Hierienstaiidc . . . . 17 Verri« 'htuiigcu am Bienenstände . . . . Unterricht . . 7-r—r....... 18 Die Mühenden Bieueuiiiilirpllaiizeu l Marz 20 /ur Geschichte iler liiouciizucht, L . . . 4 Petition der Bienenzüchter, 11.1..... 21 Die Bienenzucht Oesterreich-Ungarn«, i. 5 Bericht filier den Congress zu Salzburg . . 22 Petition der Bienenzüchter vorn Salzburgur Wie kann die Bienenzucht seitens des Staates Cougres.se. I........... 0 gefördert werden? 1....... 23 Biographische Skizzi-u: Dziurzon, I. . . . 7 liiograpldsche Skizzen: Berlepsch. I..... 24 I»ie Weltausstellung betreffend..... 8 Veroinsnachrichten......... 24 Bienenmetetentelle......... 8 Vercinsnachricliten *........ Nr. 2. 8 Nr. 4. 5. Verrichtungen am Itieiienstande .... lieber Anlage von Bienenhäusern, Wohiuin- 25 Verrii-htmigcn uiu Bieuenstiiiiiie . . . . 9 27 IQ l»ie blähenden Bieiiemiiihrplhiuzcii April Zur Qoschichto dor Bimieuzucht, 11. . . . 11 und Mai)............ 29 Bio Bi t • •) 1 ii n.^r BS Gesetze und Verfügungen über ilie ISienen- lieriehl, über (lie General-Versammlung vom "■'». Juli IS7::.......... 67 Apistischc Ausstellung in Ofen-Pest. 1. . . Kienenheriehl au« der Pcst-Ofuner Gegend . 68 Besehroibung einiger Bieueuzuchtrei|uisiten Versuche rationeller Bienenzucht in In- Vermischtes. Vereinsnachrichtcn, Auzeige . 100 ilion, III............ 69 : t e , sammle, v e r e/ Einladung Eintritte in den „Krainer Bienenzucht-Verein." (Statuten umstehend). Das Vereinsorgan „Die Krainer Biene" und „Slovenska čebela" viril monatlich gegen Zahlung des jahrlichen Mitgliedsbeitrages von ö. W. fl. 1-50 — Volksschullehrer zahlen die Ilalfte — franco geliefert. Die wohlthätigeu Folgen jeder Association für den Einzelnen sind bekannt; je enger wir Bienenzüchter oder solche, die es werden wollen, zu gemeinsamer Arbeit und geschlossenem Vorgehen uns vereinigen, dosto grössere Erfolge sind in kürzester Frist zu erzielen, umsomehr als dio Unterstützung der hohen Staatsregierung gemäss der bedeutenden Subventionen, die sie den übrigon Vereinen gewährt, auch uns bei Entfaltung energischer Thätigkeit sich zuwenden wird. Die Arbeit unserer Tage ist nur scheinbar auf materiellen Erwerli gerichtet; in erster Linie ist und bleibt letzterer die Folge jenes mächtigen Dranges nach Heiehrung, nach Kenntniss und Unterricht, der mehr und mehr unabweisbares liediirfniss der industriösen wio landwirtschaftlichen Kreise geworden ist. Auch unser Wollen geht dahin, die Dzierzonzucht theoretisch und praktisch allenthalben einzubürgern, weil sie, rationell betrieben, nicht nur Freude und Unterhalt uii{;, sondern auch gegenüber dem Immobilbetriebe boi weitem hilhere Ertrüge gewährt. Unser Hauptaugenmerk aber legen wir auf don Iticiicnzuchtsuiiterricht in der Volksschule durch Ertheilung von Stipendien, Unterricht und Prämien an Lehrer, indem wir trachten, diesen sowie unseren Vereinsgenossen im allgemeinen gute und billige Wohnungen um bedeutend ermiissigte Preise (durch Grossbezug und Aufzahlung des Vereins) zu liefern. Je mehr Mitglieder dor Verein zählt, desto rascher sind die Mittel verfügbar, Gutes und Wirksames zu leisten. Wir bitton daher alle hochwürdigen Seelsorger und die verehrlicheu Lehrer, eingedenk ihres redlichen Wollens und thatsächlichen Strebens, zum Nutzen des Volkes Kenntnisse zu verbreiton, sowie alio Bienenfreunde, dein Vereine beizutreten und dem Vereine Mitglieder zuzuführen. Unsere Zwecke sind von den reinsten Beweggründen getragen; wir bieten den Wohlhabenden Gelegenheit, einen wahrhaft unterhaltenden und nützlichen landwirtschaftlichen Betriebszweig in rationeller Behandlung weise kennen zu lernen und mit gutem Beispiele voranzuwirken; wir zoigen den unbemittelteren, kleineren Grundbesitzern den Wog, eine bis nun zu wenig gewürdigte Einnahmequelle, die ihnen unbelastet zutageliogt, ohne bosondore Mühe zu orschliossen. in Wort und That wollen wir unserm Wahlspruche nachstreben: „Arbeite, sammle, vermehre 1" Die Vereinsleitung: Baron Rothschütz. J. Jerič. Dr. Razlag. XU. Zu Beitrittserklärungen wolle das beiliegende Formular verwendet und in rekomandirtem Briefe (auch durch Postanweisung) nebst dom entfallenden Geldbetrage dem „Krainer Bienenzucht vereine" zu Laibach (oder nach Smerek, Post Püsendorf in Krain) eingesendet werden. Statuten des „Krainer Bienenzucht-Vereines". Vereinszweck. 1. Die Verbreitung des Dzierzon-Mobilbetriebes in Theorie und Praxis. Vereinsthätigkeit. § 2. Im allgemeinen: Die Vermittlung des Verkehrs unter den Mitgliedern, um die Freunde der Bienenzucht mit der Art und den Vortheilen des rationellen Betriebes bekannt zu machen. Im besonderen: Herausgabe von Fachschriften, vorzüglich des monatlich deutsch und slovenisch erscheinenden Vereinsorgans, Abhaltung von Wanderversammlungen verbunden mit Ausstellungen und Prämiirnngen, Errichtung einer Vereinsbibliothek, eines Lesevereins und eines bicnemvirthschaftlichen Museums, Belohnung tüchtiger Bienenzüchter zur Aneiferung, Verbreitung und Besorgung billiger und zweckmässiger Bienenwohuungen und Geräthe durch Verlosung oder Vertheilung unter die Mitglieder, sach verständige Organisation der Bienenzüchter, Vertheilung von Sämereien und Tllan-zen, Errichtung eines Musterbienensfandes als Unterrichtsstation für Lehrer, einer Versuchsstation etc., Verlosung von Bienenwohuungen und Geräthen, Verkaufsvermittlung der von den Mitgliedern offerirten Hionenzucht-Produkte au Honig und Wachs, der verfertigten Wohnungen und Geräthe, Ertheilung von Rath und Auskünften an die Mitglieder. Sitz des Vereins. ff Der Sitz des Vereines ist Laibach. Glioderung. .V 4. Der Verein besorgt seine Angelegenheiten «) durch die Generalversammlung und h) durch den Vereinsausschuss. «) Die Generalversammlung ist in der Jiegel jedes dritte Jahr einzuberufen, kann jedoch im Bedarfsfall vom Vereinsausschusse auch früher einberufen werden. Vierzehn Tage vorher ist im Vereinsblatte, worin sämmtliche vom Vereine ausgehenden Kundmachungen verlauthart werden, Programm, Ort und Beginn der Ver-saininlungsstuudo zu veröffentlichen. Bevollmächtigung bei der Generalversammlung ist nicht zulässig, und genügt zur DcschlusslÜhigkeit derselben die Anwesenheit von wenigstens zehn Mitgliedern. Sollte diese Zahl nicht; erreicht, werden, so wird die Versammlung neuerlich einberufen und sodann ohne llücksicht auf dio Zahl der Anwesenden Heschluss gefasst. Bei der mündlichen Abstimmung entscheidet in allen Fällen die absolute Stimmenmehrheit; bei gleicher Slinimeu/ahl jedoch die des Vorsitzenden Vereinspräsidenten, welcher auch den Protokollführer hostimmt. Vorbehalten sind der Beschlussfassung der Generalversammlung folgende Gegenstände : 1. die Oenehmigung der .lahresrechnnngen: 2. die Wahl der Ehrenmitglieder; 3. die Wahl des Vereinsausschusses; 4. Statutenänderung unter behördlicher Bewilligung. b) In den Vereinsausschuss wählt die Generalversammlung auf die Dauer von 5 Jahren 3 Mitglieder, welche nach Ablauf der Funktionsdauer wieder wählbar sind, und zwar einen Präsidenten und zwei Yicepräsidenten. Dieser Aus-schuss versammelt sich über Einladung und unter Vorsitz des Präsidenten, so oft es nothwendig ist. zur Berathung und Beschlussfassung über die die Zwecke des Vereines fordernden Mittel und Fragen; einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Dem Vereinsausschusse liegt insbesondere auch die Redaktion des Vereinsblattes ob, ferner die Aufnahme neuer Mitglieder, die Evidenzhaltuug des Vereinsvermögens, der Bibliothek u. s. w. Eines der drei Ausschussmitglieder muss seinen Wohnsitz in Laibach haben. Der Vereinspräsident vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlungen und des Ausschusses, und genügt als Erfordemiss giltiger Ausfertigungen und Bekanntmachungen die Unterschrift des Präsidenten oder die der zwei Yicepräsidenten. Der Vereinspräsident vertritt den Verein gerichtlich und ausscrgerichtlieh allenthalben, bezeichnet bei Ausstellungen die Preisrichter-Kommissionen und ernennt im Falle grösserer Ausdehnung der Vereinsthätigkeit einen Sekretär und Bechner gegen Kemunerationsbezug (ohne Sitz und Stimme im Ausschusse). Bis zur Konstituirung, welche durch Einbemfung einer Generalversammlung binnen längstens drei Monaten nach behördlicher Genehmigung erfolgt, werden die Geschäfte im Namen der angemeldeten Mitglieder von den Gründern des Vereines besorgt. 5. Der Verein wird gebildet und erneuert durch den Beitritt von Mitgliedern aus den Bienenzüchtern und Bienenfreunden Krains, er nimmt jedoch auch auswärtige Bienenfreunde als Mitglieder auf. Die Mitglieder sind: «) Ehrenmitglieder (die sich besondere Verdienste um den Verein odor die Bienenzucht überhaupt erworben haben); l) korrespondirendc Mitglieder (jährlich zu mindestens einem Berichte über neueste Erfahrungen verpachtet): c) u n t e r s t ü t z e n d o M i t g 1 i e d o r (welche jährlich den Verein durch mindestens doppelten Jahresbeitrag oder grösseren einmaligen Betrag (vido $} (i) unterstützen); (7) wirkende Mitglieder (welche dem Vereine auf Grund der §§ 5 und 6 übernommenen Beeilte und Pflichten beitreten). Mitgliederreclite. 6". Portofreier Bezug des monatlich erscheinenden Vereinsblattes sowie sonstiger zur Vertheilung an die Mitglieder bestimmter Fachschriften, Sitz, Wahlrecht und Stimme in Versammlungen, Ansstellungsbeschickungsrecht, Benützung der Vor-cinsbibliothek und des Lesevereins, Bezug von Dzicrzon-Bicuenwohiiuugen und Geräthon zu billigeren Preisen, überhaupt das Recht, alle aus der im § 2 verzeichneten Vereinsthätigkeit sich herleitenden Anforderungen an den Verein zu stellen. Mitgliodspflichton. s 7. Den Vereinszweck allenthalben eifrig zu fördern, im besonderen haben: a) Ehrenmitglieder keine Verpflichtungen; 1) k orre spon dir on de die Pflicht der Einsendung von jährlich 2 bis 3 Druckseiten Originalanfsätze ins Vereinsblatt; c) unterstützende die der mindestens doppelten Jahresbeitragsleistung oder der Einzahlung eines einmaligen Griindungsbeitrages von 15 fl. ö. W. in das Vermögen; d) die wirkenden Mitglieder die Verpflichtung der Zahlung des Jahresbeitrages von 1 fl. 50 kr. ö. W.; nur die Volksschullehrer sind begünstigt zur Zahlung des halben Jahresbeitrages von 75 kr. ö. W. Vereinsdiplome werden gegen Einsendung von 50 kr. besonders geliefert, andernfalls die Beträge nur im Vereinsblatte quittirt. Wer im Laufe des Jahres eintritt, zahlt den ganzen Jahresbeitrag. Falls der eventuelle Austritt nicht bis 31. Dezember des Jahres schriftlich beim Vorstande angemeldet wird, gilt die Mitgliedschaft und Beitragsverpflichtung für das folgende Jahr fort. Streitigkeiten. 8. Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnisse schlichtet ein Schiedsgericht von drei Vereinsmitgliedern, von welchen je eines die beiden streitenden Parteien wählen. Die zwei Gewählten ernennen gemeinschaftlich ein drittes Vereinsmitglied als Obmann. Sprache des Vereines. 9. Die Erledigungen erfolgen in derselben Sprache, in der die Anfrage geschieht, und verkehrt der Verein mit den Mitgliedern bei den Versammlungen je nach Bedarf in deutscher und slovenischer Sprache. Vereinsblatt. S 10. Vereinsblatt ist die „Krainer Biene", welche monatlich in deutscher und slovenischer Sprache erscheint und an alle Mitglieder portofrei versendet wird, weshalb diesolben bei Eintritt erklären, in welcher Sprache sie das Blatt zu beziehen wünschen. Vermögen des Vereins. / /. Die nöthigen Geldmittel werden durch die Jahresbeiträge der Mitglieder und durch Erwirkung von Laudes- und Staatssubventionen beschafft. Die Funktionäre des Vereins empfangen für ihre Leistungen als Ehrenstellen kein Honorar; nur die im Interesse des Vereins gemachten Geldauslagen, Remunerationen für schriftliche Aufsätze, dio Vertretung bei Versammlungen, Fahr-, Zehr-, Boten-uml Portogolder etc. werdon gogen Bechnungslago (reproduzirt im Vereinsblatte) ersetzt. Auflösung. g 12. Im F .lie der Auflösung des Vcrcinos, welche nur durch Zweidrittel-Majo-rität der Generalversammlung beschlossen werden kann, verfügt letztere auch über das Voreinsvermögen, jedoch nur zu volkswirtschaftlichen Zwecken. Nr. 3097. Die Vrrcinaliildung auf Grund dieser Statuten wird nicht untersagt. Lnibucli, am 29. April 1873. K. k. liiiiMlfsregieriina'. Der k. k. Landcspräsident Auersperg m. p. Vorlag iim ..Krainischon Biencnmcht-Vmint'i". Drnck Ton Igu. t. Kleinmayr k Bamberg in Laibach.