Zweiter Jahresbericht der vierclassigen deutschen Knaben-Volksschule deutschen Schulvereines zu Laibach über das Schuljahr 1886/87. Laibach 1887. Verlag der deutschen Knaben-Volksschule des deutschen Schulvereines. Der löbliche Verein der krainischen Sparcasse hat dem deutschen Schulverein in Wien für die Erhaltung der deutschen Knabenvolksschule zu Laibach im Jahre 1887 eine Subvention bis zum Höchstbetrage von 4200 fl. und für die Einrichtung der vierten Classe an dieser Schule die Summe von 600 fl. bewilligt. Ausserdem wurden der Schulleitung 100 fl. zur Anschaffung von Lernbehelfen für dürftige Schüler von Seite des genannten Vereines zur Verfügung gestellt. Der Lehrkörper folgt einem inneren Drange, indem er an dieser Stelle dem löblichen Vereine der krainischen Sparcasse im eigenen und aller betheiligten Eltern Namen den wärmsten Dank ausdrückt. Der Lehrkörper bittet, die Versicherung entgegenzunehmen, dass er bestrebt sein wird, für das zu einem so edlen und menschenfreundlichen Zwecke aufgewendete Capital die höchstmögliche Verzinsung zu erzielen. Volksschule und Mittelschule. In den letzten Jahren ist die wenig erfreuliche Erscheinung zutage getreten, dass sich ein grösser Theil unserer Jugend zum Studium an den Mittelschulen, insbesondere an den Gymnasien, herandrängt. Welche Verfügungen getroffen wurden, um den grossen Strom zu theilen und einzelne Arme nach anderen Zielen hinzulenken, ist uns allen noch in frischer Erinnerung. Für uns Volksschullehrer sowie für die Eltern ist eine Massregel von besonderer Wichtigkeit: die erhöhte Strenge, wclche gegen die Mittelschüler in unterrichtlicher Beziehung gehandhabt wird. Es fällt mir nicht bei, von dem Besuche der Mittelschule abzumahnen, da ich ja keinen Ersatz hiefür bieten kann, aber ich halte es für meine Pflicht, die Eltern auf einen mit der hervorgehobenen Massregel im engsten Zusammenhange stehenden Umstand aufmerksam zu machen, damit die Kinder vor grösser Seelenpein, die Eltern vor materiellem Nachtheil bewahrt bleiben. Es ist hierzulande Sitte, die Kinder nach zurückgelegtem vierten Schuljahre in die Mittelschule (Gymnasium oder Realschule) zu schicken. Sie haben sich dort einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, welche die meisten von den Bewerbern bestehen. Hat der Schüler die Aufnahmsprüfung bestanden, so ist er nach dem allgemeinen Urtheil reif für die Mittelschule. Wenn dennoch so mancher Schüler, der die Aufnahmsprüfung mit gutem Erfolge abgelegt hat, nachträglich geringere Fortschritte aufweist als ein anderer, der bei jener Prüfung nicht geglänzt hat, so liegt — gleicher Fleiss vor- ausgesetzt — ein Widerspruch vor, der sich bei näherer Beleuchtung unschwer beheben lässt. Es ist wohl zu beachten: Die Prüfung, der sich der Volksschüler vor seinem Eintritte in die Mittelschule unterziehen muss, heisst Außia/i//isprü{ung, nicht aber /x't'y^priifung. Warum führt sie nicht den letzteren Namen? Offenbar aus dem Grunde, weil zufolge der vorgeschriebenen Prüfungsweise der prüfende Lehrer nicht das Urtheil abgeben kann: Der Schüler ist reif für die Mittelschule. Wie ist denn der Satz: «Der Schüler hat die Aufnahmsprüfung bestanden,»in gutem Deutsch wiederzugeben? Gewiss nur so: Es ist möglich, dass der Schüler bei ausdauerndem Fleiss den Anforderungen der Mittelschule entsprechen kann. Wenn man bedenkt, dass ein Misserfolg in der ersten Mittelschulclasse nicht nur den Eltern bedeutende Auslagen verursacht, sondern auch manchem mit dem redlichsten Willen eingetretenen Schüler das Lernen gründlich verleidet, so sollte wohl dafür gesorgt sein, dass den Eltern die Gewissheit verschafft werde, ob ihr Kind für die Mittelschule reif sei oder nicht. Es bedarf keines Beweises, dass ein solches Urtheil nur der bisherige Lehrer des Kindes abgeben kann. Doch wie erklärt sich der vorgenannte Widerspruch ? Durch die übliche Aufnahmsprüfung wird der Besitz einer Summe von Kenntnissen nachgewiesen, welche die Volksschule in vier Schuljahren zu vermitteln imstande ist. Wenn nun dennoch mancher aufgenommene Schüler bei ausgesprochenem Lerneifer den an ihn gestellten Forderungen nicht gerecht zu werden vermag, so folgt augenscheinlich daraus, dass zum Studium an der Mittelschule noch etwas anderes gehört, als die durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse. Und was ist denn dieses Andere? Der Geist des einzelnen Menschen ist in steter Entwicklung begriffen, die bis zu einem gewissen Alter fortschreitet. Auf jeder Altersstufe vermag der Geist nur ganz bestimmte Verhältnisse der ihn umgebenden Welt zu erfassen. Das sechs- jährige Kind nimmt den Wechsel der Jahreszeiten als eine Thatsache hin; das neunjährige wird diesen Wechsel aus dem verschiedenen Stande der Sonne sich erklären können; der 14jährige Knabe vermag dieselbe Thatsache als die Folge der Bewegung der Erde um die Sonne zu erkennen, und der Geist des 18-bis 20jährigen Jünglings wird die Kant’schen Theorien über das Weltall mit Verständnis aufnehmen. Wie in diesem Falle, so ist es auch mit allen änderen sinnlichen und begrifflichen Dingen, welche dem Geist des Kindes auf seinem Bildungswege dargeboten werden. Werden nun dem kindlichen Geiste Wissensdinge vorgeführt, zu deren Erfassung er noch nicht entwickelt ist, so ist alle Mühe von Seite des Lehrenden und Lernenden vergeblich. Zu einem erfolgreichen Studium an der Mittelschule gehört also ausser dem Wissen noch ein höherer Grad der geistigen Entwicklung, eine gewisse geistige Reife, die nicht bloss von der Zahl der absolvierten Classen, .sondern auch von dem Lebensalter des Kindes abhängig ist. Zufolge der neuesten Verfügung der obersten Unterrichtsbehörde dürfen Schüler erst nach zurückgelegtem 10. Lebensjahre Aufnahme in das Gymnasium finden; für Realschulen steht meines Wissens eine gleiche Bestimmung schon seit mehreren Jahren in Kraft. Ich glaube nicht zu viel zu wagen, wenn ich behaupte, dass gerade diese Verfügung eine Bestätigung meiner Ausführungen inbetreff der geistigen Reife ist. Und 111111 möchte ich die Eltern bitten, dass sie diese Verordnung einer kleinen, gewiss erlaubten Veränderung unterziehen, dahin gehend, dass sic ihre Kinder erst nach zurück-gelegtem 1 1. Lebensjahre in die Mittelschule eintreten lassen. Es würde mich im Interesse der Kinder sehr freuen, wenn ich der Zustimmung der Eltern begegnen würde; aber ich täusche mich gewiss nicht, wenn ich befürchte, auf Widerspruch zu stossen. Die wohlgemeinte, aber oft übel angebrachte Liebe der Eltern will ja das Kind so rasch als möglich zu dem gesteckten Ziele führen. So wie das nie und nimmer der rechte Bergsteiger ist, der den Aufstieg in der frohen Hoffnung auf den herrlichen Ausblick, der seiner wartet, mit dem Aufgebote aller Kräfte beginnt, um nur recht bald in dem ersehnten Genüsse schwelgen zu können, dann aber, auf der Mitte des Abhanges angekommen, von seinen Kräften verlassen wird und zusehen muss, wie die bedächtigen Steiger, die er anfangs so weit hinter sich gelassen, ihm nun vorauseilen und sich schon lange der lohnendsten Fernsicht erfreuen, während er mit unsäglicher Mühe die Anhöhe erklimmt, ebenso sind das nie und nimmer die rechten Eltern, die ihr Kind, unbekümmert um dessen geistige Kräfte, die Anhöhe des Bildungsganges erbarmungslos hinauftreiben und die flehentliche Bitte: Lass mich ruhen! in dem Auge ihres von den grässlichsten Seelenqualen gefolterten Kindes nicht zu lesen verstehen, die allenfalls genug gethan zu haben glauben, wenn sie ihrem unerfahrenen Kinde einen nicht viel mehr erfahrenen Führer in der Gestalt eines Instructors an die Seite geben. Und das soll Liebe sein ?! Ich verlange also für den Eintritt in die Mittelschule das zurückgelegte 11. Lebensjahr. In anderen Kronländern Österreichs denkt man nicht daran, das Kind mit vier Schuljahren aus der Volksschule zu nehmen; warum sollte es hier nicht gehen ? Ich höre die Entgegnung vieler Eltern: Aber da kommt ja mein Knabe um ein Jahr später heraus! — Ganz richtig; und gerade das wird für den jungen Menschen von grossem Vortheil sein. Sowie sich die Pforten der Mittelschule hinter ihm schliessen, ist er ein freier Mann, ein akademischer Bürger. Wird der 17-, 18jährige Jüngling von seiner Freiheit auch den richtigen Gebrauch machen ? Haben nicht viele schon den Begriff der Freiheit falsch aufgefasst und sind Sclaven geworden, Sclaven ihrer Leidenschaften, Sclaven von Männern, welche den edlen Eifer für das Gute und Schöne in der schmählichsten Weise missbraucht haben? Aber in dem erbitterten Kampfe ums Dasein ist ein Jahr von grösser Wichtigkeit! wendet mir ein anderer Vater ein. — Wer die Ausführungen des grossen Forschers über den Kampf ums Dasein nachdenkend gelesen hat, der wird zugeben, dass nur der mit gesundem Körper und gesundem Geist Ausgerüstete den schweren Kampf ums Dasein bestehen kann, und dass gerade jene, welche durch die lange Reihe von Schulclassen hindurchgejagt worden sind, auf eigene Füsse gestellt, ein klägliches Dasein führen, ja oft frühzeitig geistig und körperlich verkümmern. Die Zeit kann ja nicht mehr ferne sein, wo auch auf geistigem Gebiete und bei Verleihung von Ämtern die Lehren von der Zuchtwahl zur ausschliesslichen Geltung gelangen müssen. Eine Durchsicht der Lehrpläne für die Mittelschulen und für die Volksschulen lässt bald erkennen, dass die Anforderungen der ersten Mittelschulclasse vielfach über das Lehrziel der fünften und sechsten Volksschulclasse hinausreichen. Die Schüler der ersten Mittelschulclasse stehen aber — den Eintritt mit dem io. Lebensjahre vorausgesetzt — in demselben Alter, wie die Schüler der fünften Volksschulclasse. Was man diesen nicht bieten darf, weil es ihre Fassungskraft übersteigt, sollte bei jenen gestattet sein? Ich glaube nicht; der Lehrplan für die Mittelschule setzt eben eine höhere geistige Reife voraus, als sie die aus der vierten Volksschulclasse kommenden Schüler in der Regel besitzen. Und was soll damit gesagt sein? Doch da höre ich einen Vater: Sie haben mich überzeugt; mein Junge bleibt bis zum zwölften Lebensjahre in der Volksschule. — Eingeschlagen, Sie sind mein Mann. Glückauf zum fröhlichen Studium! Lehrplan. (Die Ziffern in den Klammern bezeichnen die Zahl der wöchentlichen Stunden.) i. Religionslehre. 1. Classe (i). Grundbegriffe; von der allerheiligsten Dreieinigkeit; Erschaffung der Welt, insbesondere des Menschen; der Sündenfall; Erlösung durch Jesus Christus; geschichtliche Darstellung des Lebens Jesu; Sendung des heiligen Geistes; das Wichtigste von den vier letzten Dingen; Gebete: das Vaterunser, der englische Gruss. 2. Classe (i). Das I. Hauptstück (vom Glauben: allerheiligste Dreifaltigkeit, Schöpfung, Erlösung, kurzgefasste Lehre vom heiligen Geiste); das II. Hauptstück (von der Hoffnung: Erklärung der sieben Bitten des Vaterunsers); das Wichtigste vom Sacramente der Taufe und der Busse; Gebote Gottes und der Kirche; Gebete: das Vaterunser, der englische Gruss, das apostolische Glaubensbekenntnis. 3. Classe (2). Die Eigenschaften Gottes; kurzgefasste Lehre von der aller-heiligsten Dreieinigkeit, namentlich von der Person und dem Amte des Erlösers nach vorausgeschickter Lehre vom Sündenfalle der ersten Eltern; die Gebote Gottes und jene der Kirche; das Allgemeine von den heiligen Sacramenten; das Sacrament der Taufe (kurz), der Firmung, der Busse (ausführlich), die Lehre vom Ablass; das Wichtigste von der christlichen Gerechtigkeit. Biblische Geschichte des neuen Testamentes bis zum Leiden Christi. 2. Deutsche Unterrichtssprache. 1. Classe (12). Lesen und Sprachübungen. Vorbereitende Sprach-und Anschauungsübungen, anknüpfend an Gegenstände aus der Umgebung des Kindes; Einübung der Laute und deren Zeichen in der deutschen Schreib- und Druckschrift; langsames, lautrichtiges Lesen mit Beachtung der Silbentrennung; Besprechungen des Lesestoffes; planmässig geleitete Übungen im Abschreiben aus dem Lesebuche; Memorieren leichter Musterstücke in gebundener Rede. — ir — Anmerkung. Das Kind bringt eine Fülle von Anschauungen über Dinge der Aussenwelt und über das Verhältnis der Menschen zu einander mit. Diese Anschauungen sind zum Theile unklar, zum Theile unrichtig, im allgemeinen ungeordnet. Die Klärung, Berichtigung und Ordnung der vorhandenen, die Vermittlung neuer Anschauungen, sowie die Aneignung des richtigen sprachlichen Ausdruckes hiefiir besorgt der Anschauungsunterricht. Als Behelf dienen Bilder. Die Schule ist darauf bedacht, dem Blicke der Kinder nur solche Bilder auszusetzen, welche hinsichtlich ihrer künstlerischen Ausführung veredelnd auf den Geschmack einwirken können. Deshalb wäre zu wünschen, dass auch die Eltern bei der Wahl der für die Kinder bestimmten Biderbiieher recht vorsichtig zuwerke giengen. Inbetreff der Förderung der Sprachfertigkeit empfiehlt es sich, dass der Vater von Zeit zu Zeit das Kind verhalte, ihm über einen Spaziergang Bericht zu erstatten, wobei in unauffälliger Weise fehlerhafte Ausdrücke einer Verbesserung zu unterwerfen sind. 2. Classe (io). a) Lesen. Neben der deutschen Druckschrift die lateinische. Lautrichtiges Lesen mit genauer Beachtung der Satzzeichen; Wort-und Sacherläuterungen, Wiedergabe des Gelesenen nach gestellten Fragen; Memorieren von passenden Musterstücken. b) Sprachübungen. Orthographische Übungen mit besonderer Rücksicht auf Dehnung und Schärfung, Silbentrennung und Grosschreibung. Der reine einfache Satz. Das Hauptwort, Geschlecht und Zahl, das Geschlechtswort; das Eigenschaftswort, der aussagende Gebrauch desselben; das Zeitwort; die drei Hauptzeiten. Neben der schriftlichen Behandlung des grammatischen Stoffes planmässig geleitete Übungen im Abschreiben aus dem Lesebuche. Anmerkung. In dieser Classe findet der Anschauungsunterricht seine Fortsetzung; er tritt überall dort auf, wo die Behandlung eines Lesestückes es nüthig macht. Der Rechtschreibeunterricht findet durch Abschreiben seine beste Förderung. Die šprachkundlichen Belehrungen erstrecken sich bis zum Verständnis des Aufzufassenden, Regeln werden tluuilichst vermieden. 3. Classe (g). a) Lesen. Wie auf der vorigen Stufe, mit gesteigerten Anforderungen. b) Sprachübungen. Fortgesetzte orthographische Übungen wie auf der vorigen Stufe. Der einfache Satz, Eweiterung desselben durch eine Ergänzung, ausgedrückt durch ein Hauptwort im 4. Fall, — durch eine Beifügung, ausgedrückt durch ein Beiwort. Das Hauptwort, Fallbiegung; das Eigenschaftswort, beifügend, Steigerung; das persönliche Fürwort im 1. Fall der Ein- und Mehrzahl; das Zeitwort, Nenn- und Aussageform, die drei Hauptzeiten und die Mitvergangenheit; das bestimmte und unbestimmte Zahlwort. Wortbildung durch den Ablaut, durch Ableitung und Zusammensetzung; Rection der Zeit-, Eigenschafts- und Vorwörter. Schriftliche Übungen wie auf der vorigen Stufe; ausserdem schriftliche Wiedergabe kurzer Lesestücke nach gegebenen Fragen, Beschreibungen in der einfachsten Form. Anmerkung. Wegen der grossen Verschiedenheit der Familienverhältnisse müssen Zahl und Umfang der schriftlichen Hausaufgaben beschränkt sein. Jedoch gehört es zu den unerlässlichen Pflichten der Eltern, dafür zu sorgen, dass das Kind niemals mit einer schleuderhaften Arbeit vor den Lehrer trete. In müssigen Stunden werde das Kind verhalten, ein Stückchen aus dem Lesebuche silbenvveise schön abzuschreiben. Die auffallenden Fortschritte im Lesen und in der Rechtschreibung werden die geringe Mühe tausendfältig lohnen. 3. Rechnen. 1. Classe (6/2). Die vier Grundoperationen im Zahlenraum von 1 bis 20 mündlich und schriftlich. Münzen, Masse und Gewichte, soweit deren Gliederung auf der Zehntheilung beruht. Die schriftlichen Übungen sollen nach Form und Stufengang mit dem mündlichen Rechnen übereinstimmen. 2. Classe (4). Die vier Grundoperationen im Zahlenraum von 1 bis 100 mündlich und schriftlich. Münzen, Masse und Gewichte, soweit deren Gliederung auf der Hunderttheilung beruht. Elemente des Bruchrechnens. Anmerkung. Es ist von grossem Vortheil, wenn die Kinder kleine Einkäufe selbst besorgen dürfen. Kreuzer und Zehnkreuzerstücke sind die besten Veranschaulichungsmittel für die dekadischen Begriffe Einer und Zehner. 3. Classe (4). Die Erweiterung des Zahlenraumes bis 1000. Die vier Grundoperationen mit ganzen Zahlen. Schlussrechnungen. Mündliches Rechnen. Anmerkung. Das Guldenstiick ist die Verkörperung des Begriffes Hundert. Wenn Kleingeld benöthigt wird, sollte stets der Schüler zum Kaufmann «•wechseln» gehen. 4. Naturkunde. 3. Classe (1). Naturgeschichtliche Individuen, insbesondere jene, welche durch Nutzen und Schaden, durch verbreitete Anwendung in der Haus- und Landwirtschaft hervorragen, werden auf Grundlage der Anschauung und mit Benützung des Lesebuches behandelt. In gleicher Weise werden die einfachsten Kenntnisse aus der Naturlehre vermittelt. Anmerkung. Dem zwecklosen Abreissen der Blumen sowie dem nutzlosen Hinmorden unschuldigerThierchen muss aus ethischen Gründen entschieden entgegengetreten werden. 5. Erdkunde und Geschichte. 3. Classe (1). Heimatkunde, ausgehend vom Schulorte. Feststellung der wichtigsten geographischen Grundbegriffe. Sagen und Erzählungen. Anmerkung. Jedes Kind dieser Altersstufe soll imstande sein, im Wohnzimmer die vier Weltgegenden zu bestimmen. Pläne und Karten müssen beim Studium derselben mit den Himmelsrichtungen übereinstimmend gelegt werden. 6. Schreiben. 1. Classe. Schreiben in Verbindung mit dem Sprachunterrichte. 2. Classe (2). Die kleinen und grossen Buchstaben in genetischer Folge. Nachschreiben des auf der Schultafel Vorgeschriebenen. — Schreiben der arabischen und römischen Ziffern. Anmerkung. Die genaue Durchbildung der Kleinbuchstaben ist das Ziel dieser Classe. 3. Classe (2). Die deutsche und lateinische Currentschrift. Anmerkung. Jede schriftliche Hausaufgabe muss eine kalligraphische Leistung sein. 7. Zeichnen. 1. und 2. Classe (1). Auf dieser Stufe bilden die dem Schreiben und Zeichnen gemeinsamen Vorübungen zur Erreichung eines gewissen Grades von Handfertigkeit den Unterrichtsstoff. Diesen Übungen folgen Nachbildungen leichter, dem Sachunterrichte entnommener Gegenstände. 3- Classe (i). Übungen im Zeichnen verschiedener Formen, denen die gerade Linie, der Winkel, das Dreieck und das Viereck zugrunde liegen. 8. Gesang. 1. Classe (2 2). Gehör- und Stimmtibungen. Unterscheiden von Tönen (hoch, tief—lang, kurz—stark, schwach). Einübung einfacher Liedchen in einem dem Kindesalter entsprechenden Tonumfänge nach dem Gehör. Anmerkung. Zur Belebung des Unterrichtes tritt der Gesang öfter auf, als im Stundenplan festgesetzt ist. Manche Kinder kommen ohne jedes musikalische Gehör zur Schule. Diesem Übelstande können die Mütter durch tleissiges Singen mit den Kleinen Vorbeugen. 2. Classe (2 2). Gehör- und Stimmübungen. Einübung leichter Lieder nach dem Gehör. Anmerkung. Die Intervallübungen erstrecken sich bis zur Quint. Tonnamen werden nicht gegeben. 3. Classe (2 2). Einübung einstimmiger 1 ,ieder von grösserem Umfange nach dem Gehör. Kenntnis der Noten. 9. Turnen. 1. Classe (1). Ordnungsübungen. Durchbildung der Reihe; Richtung, Fühlung, Stellungswechsel durch 1 4 Drehung, Auflösen, Wiederherstellen, Ziehen auf verschiedenen Ganglinien. Bildung eines 3—4gliedrigen Reihenkörpers; Anwendung der Übungen der Reihe auf denselben. Freiübungen (an Ort in offener Aufstellung). Ausgangsstellung mit geschlossenen Füssen; einfache Bewegungen der Glieder und Gelenke im Stehen; Hüpfen auf beiden Füssen. Spiele. Ortsübliche und sonst einfache Bewegungsspiele. 2. Classe (1). Ordnungsübungen. Wiederholung und Einübung der einzelnen Glieder des Reihenkörpers, wie im Vorjahre der ungetheilten Reihe. — Gehen im Takt und mit Gleichtritt. Laufen ausser Takt, mit Einhaltung der Reihung. Freiübungen. Erweiterung der Übungen des ersten Jahres; Verbindungen mit Armhebhalten oder übereinstimmenden Arm-thätigkeiten; Ausführung zum Theil auch von Ort. Spiele. Anmerkung. Ausser den festgesetzten Stunden werden beim Wechsel der Unterrichtsgegenstände Freiübungen vorgenommen; sie beleben den Geist und entschädigen für das lange Stillsitzen. 3. Classe (2). Ordnungsübungen. Windungen; Vorziehen der Reihen; Öffnen und Schliessen je nach einer Richtung; die Reihenübungen des Vorjahres auch mit Rotten. Freiübungen. Erhöhte Forderung nach Dauer und Mass.-Schrittarten bis Schrittwechselgang, Beindrehen. Hüpfen a) in Schritt-stellungen, />) auf einem Hein, c) in tiefer Hockstellung. Rumpfdrehen, Rumpfwippen. Armübungen weiter entwickelt. Langes Schwungseil. Durchlaufen, Hüpfen an Ort. .Springen über das ruhig gehaltene Seil. Wagrechte Leitern. Hangstehen; Streckhang mit Rist-, Speich-oder gemischtem Griff; Beinbewegungen; Hangeln mit denselben Griffen. Stangengerüst. Kletterschluss; Kletterversuche. '1' ti r n s p i e 1 e. Slovenische Sprache (frei). 2. Classe (2). Kenntnis der Grossbuchstaben. Lese-, Sprech- und Schreibübungen. Anschauungsunterricht im Anschlüsse an die Leseübungen. Zählen Dis 100. 3. Classe (2). Lese-, Sprech- und Schreibübungen auf Grund kleiner Lesestücke. Der einfache Satz und seine Theile. Geschlecht und Zahl des Hauptwortes. Das Eigenschaftswort; Steigerung desselben. Das Zeitwort. Anmerkung. Aus pädagogischen Gründen wurde mit Genehmigung des hohen k. k. I.andesschulrathes die Verfügung getroffen, dass der slovenische Sprachunterricht vom Sdudjahre 1SS7/8S an in der 3. Classe zu beginnen habe. Chronik. Am 14. Juli 1886 wohnten mehrere Mitglieder des löblichen Directoriums der krainischen Sparcasse und viele Eltern je einer Unterrichtsstunde in der 1. und 2. Classe bei. Die Einschreibungen ftir das Schuljahr 1886/87 fanden in der Zeit vom 12. bis 15. September v. J. statt. Die Anmeldungen für die drei Classen waren so zahlreich, dass die vorhandenen Sitzplätze nicht ausgereicht hätten. Es wurde aber, wie im Vorjahre, eine beträchtliche Anzahl von Schülern zurückgewiesen, weil sie einerseits nicht die nöthigen Sprachkenntrtisse besassen, anderseits eine Unterstützung der Schule in sprachlicher Hinsicht von Seite der Eltern unmöglich war. Das Schuljahr wurde am 16. September mit einer stillen heiligen Messe in der deutschen Kirche eröffnet; den nächsten Tag wurde der regelmässige Unterricht in drei Classen aufgenommen. Im Monate Oktober nahm der k. k. Regierungsrath und Landes - Sanitätsreferent Herr Dr. Friedrich Keesbacher die Scluilräumc in Augenschein und fand alles den Anforderungen der Schulgesundheitspflege entsprechend. Herr Dr. Freiherr von Dumreicher, Mitglied des Centralausschusses des deutschen Schulvereines, besichtigte am 11. November die Schulräume sowie deren Einrichtung und wohnte am 14. November dem Unterrichte in der 3. Classe bei. Der k. k. Bezirks-Schulinspector Herr Blasius Hrovath, Director der k. k. Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen, besuchte am 24. Februar und am 2. April die Schule. Von den Erfolgen des katholischen Religionsunterrichtes überzeugte sich durch zweimaligen Besuch der hochwürdige Herr Canonicus Andreas Zamejic, Inspector für den katholischen Religionsunterricht und die religiösen Übungen an den Volksschulen in Laibach. Die vierteljährlichen Schulnachrichten wurden am 4. Dezember, 19. Februar, 7. Mai und 15. Juli ausgegeben. Ferialtage waren: die Namensfeste Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin, Allerseelen, die Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 1. Jänner, die Osterferien vom 6. bis 12. April, die Pfingstferien vom 28. bis 31. Mai. Zur Unterstützung des natur- und heimatkundlichen Unterrichtes unternahmen die Schüler unter Führung ihrer Classen-lehrer mehrere Spaziergänge. Mit dem üblichen Dankgottesdienste und der Vertheilung der Schulnachrichten wurde am 15. Juli das Schuljahr geschlossen. Nach § 6 des Organisations-Statutes der Schulvereins-schulen besorgt das Schulcomite im allgemeinen jene Angelegenheiten , welche durch das Gesetz der hier entfallenden Ortsschulbehörde zugewiesen sind. Es bestand heuer aus den Herren: Professor Wilhelm Linhart, Obmann, Sparcassebeamter Leo Suppantschitsch, Zahlmeister, Oberlehrer Johann Benda, Schriftführer. 1.) Johann Benda, Schulleiter und Lehrer der 3. Classe. 2.) Philipp Uhl, Lehrer der 2. Classe. 3.) Heinrich Ludwig, Lehrer der 1. Classe. 4.) Josef Erker, Domkaplan, Religionslehrer. 5.) Johann Sima, k. k. Übungsschullehrer, ertheilte den freien Unterricht in der slovenischen Sprache. Schul co mite. — iS - Lehrmittel. Das Inventar weist 38 Nummern auf. Diese vertheilen sich auf die einzelnen Unterrichtsfächer wie folgt: Anschauungsunterricht . . . 4 Nummern = 75 Stück, Leseunterricht 6 34 Rechenunterricht 6 » = 21 » Formenlehre und Zeichnen . 9 » = 46 » Naturkunde 4 = 49 » Geographie und Geschichte 7 = 23 » Gesangsunterricht 1 » = 6 » Religionsunterricht 1 » = 32 » zusammen . . . 38 Nummern = 286 Stück. Allen Freunden der Schule, welche zur Bereicherung der Lehrmittelsammlung, insbesondere der naturkundlichen Abtheilung derselben beigetragen haben, sei hiemit der herzlichste Dank des Lehrkörpers ausgedrückt. Bibliothek. Die Verlagsbuchhandlung F. Volckmar in Leipzig hat sämmtliche Schulvereinsanstalten mit Bücherspenden bedacht. Unsere Schule wurde von ihr mit 13 Bänden verschiedenen Inhaltes beschenkt. Auch die löbliche Leitung des deutschen Schulvereines hat von den durch deutsche Buchhändler ihr zugewendeten Bücherspenden unserer Schule mit 8 Werken ein Geschenk gemacht. Den verehrten Spendern unsern wärmsten Dank! f Statistische Übersicht. i. Zahl der Schüler. 1. II. III. Zus. Classe Am Anfänge des Schuljahres Im Laufe des Schuljahres eingetreten . . . » » » » ausgetreten . . . Gestorben 40 2 2 45 6 1 34 2 6 1 19 IO 8 1 Am Schlüsse des Schuljahres verblieben . . 40 50 30 120 2. Religionsbekenntnis. Katholisch 37 46 25 108 Evangelisch 1 3 3 ' 7 Israelitisch 2 1 2 5 3. Alter. Am Schlüsse des Schuljahres standen im 7. Lebensjahre . . . 8 — — 8 » 8. » ... 24 9 — 33 »9. » ... 7 27 5 39 »IO. » ... 1 10 12 23 »II. » ... — 9 6 8 » 12. » ... — 0 2 4 »13. » ... 5 5 Schulordn ung. 1.) Der Unterricht beginnt das ganze Jahr hindurch vormittags um 8 Uhr, nachmittags um 2 Uhr. Mittwoch und Sonnabend ist nachmittags frei. 2.) Die Lehrzimmer werden eine Viertelstunde vor Beginn des Unterrichtes geöffnet. 3.) Jedes Kind soll spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Lehrzimmer sein, damit es sich für den Unterricht vorbereiten und sammeln könne. 4-) Jeder unentschuldigt zu spät kommende Schüler wird gestraft. 5.) Die Eltern sollen die Kinder dazu verhalten, dass dieselben ihre Nothdurft zu Hause verrichten. Bei leichteren Verdauungsstörungen, welche den Schulbesuch nicht unmöglich machen, ist es sehr wünschenswert, dass der Lehrer von dem körperlichen Zustande des Kindes in Kenntnis gesetzt werde. 6.) Die Kinder haben sich auf dem kürzesten Wege ruhig und anständig zur Schule und nach Hause zu begeben. 7.) Das Tabakrauchen ist den Schülern strengstens verboten. 8.) Vergehen gegen die Bestimmungen 6 und 7 werden mit der äussersten Strenge, nötigenfalls mit der Ausschliessung des Schülers bestraft. 9.) Jeder Schüler ist zur Reinlichkeit und Ordnung, zum pünktlichen Gehorsam und anständigen Betragen verpflichtet. Die Reinlichkeit hat sich nicht bloss auf den Körper und die Kleider, sondern auch auf die Lehr- und Lernmittel, die Schulgeräthe, die Schulzimmer und die übrigen Räume des Schulhauses zu erstrecken. (§ 22 der Schul- und Untcr-richtsordnung.) 10.) Nach den ersten zwei Stunden jedes halbtägigen Unterrichtes tritt eine Pause von 15 Minuten ein. Für die Kinder der zwei untersten Altersstufen hat auch schon nach der ersten Unterrichtsstunde eine Pause von 5 Minuten einzutreten. (§ 23 der Schul- und Unterrichtsordnung.) 11.) Die Kinder sollen nur die für den betreffenden Unterricht vorgeschriebenen Lernmittel mitbringen, nicht aber Spielsachen und andere ungehörige Dinge. 12.) Die Eltern oder deren Stellvertreter sind verpflichtet, den Kindern die vorgeschriebenen Schulbücher und andere Unterrichtsbehelfe zu beschaffen. Im Falle des Unvermögens haben sie sich mit der Bitte um Aushilfe an den Lehrer zu wenden. I3-) Die Eltern haben darauf zu sehen, dass die Kinder zu Hause ihre Aufgaben pünktlich und mit der grössten Sorgfalt ausführen und dass sie nichts Ungehöriges lesen. 14.) Die aus der Schulbibliothek entlehnten Bücher sollen geschont und nicht weiter verliehen werden. 15.) Schulversäumnisse sind zu entschuldigen, unvorher-gesehene nachträglich, vorherzusehende vorher. Unentschul-digte Versäumnisse sind strafbar. 16.) Wenn jemand von den Angehörigen oder Hausgenossen des Schulkindes von einer ansteckenden Krankheit befallen wird, so muss dem Lehrer sogleich die Anzeige erstattet werden. Nachlässigkeit in dieser Beziehung kann aus Rücksicht auf die Gefahr für die übrigen Kinder polizeilich bestraft werden. 17.) Die Eltern sind verpflichtet, die am Ende eines Vierteljahres über die Kinder ausgestellten Schulnachrichten zu unterschreiben. 18.) Der Eintritt in die Lehrzimmer während des Unterrichtes ist nur behördlichen Personen gestattet. 19.) Es ist den Eltern oder deren Stellvertretern nicht gestattet, den Lehrer während der Schulstunden mit Anfragen oder Mittheilungen zu behelligen. Kundmachung. Mit Beginn des nächsten Schuljahres wird die vierte Classe eröffnet. Die Einschreibungen für das Schuljahr 1887/88 finden am 14., 15., 16. September 1. J. statt. Auch die Schüler des Vorjahres müssen neuerdings angemcldct werden. Aufnahme finden jene Kinder, welche der Unterrichtssprache insoweit mächtig sind, dass sie dem Vortrage des Lehrers folgen können. Da ein befriedigender Erfolg im deutschen Sprachunterrichte nur dann zu erwarten ist, wenn die Eltern imstande und auch gewillt sind, mit dem Kinde zu Hause deutsch zu sprechen, so können Anmeldungen von Schülern, deren Eltern der deutschen Sprache nicht mächtig sind, folgerichtig keine Berücksichtigung finden. Das Schuljahr beginnt am 17. September mit einer heiligen Messe und der Vertheilung der Stundenpläne. Der regelmässige Unterricht wird am 19. September aufgenommen. Der Unterricht ist unentgeltlich, die Einschreibung ge-bürenfrei. Laibach im Juli 1SS7. Die Schulleitung.