H«. 373. Dinstag den 27. November »855. Z. 755. .-, (I) Nr. 2U866. Konkurs. Zur Besetzung einiger Aktuarstcllen bei den gemischten k. k. Bezirksämtern in Mähren, mit dem Gehalte jährlicher 4W st. CM. und dem Vorrückunqsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 50« fl. CM, wird hiemit der Konkurs ausge^ schrieben. Die Bewerber um diese Dienstesstellen haben ihre eigenhändig geschriebenen und an die k. k. Kommission für die Personalang,legenheiten der gemischten Bezirksämter in Mähren gerichteten Kompetenzgesuchc bis längstens 29. Dczember 1855 einzubringen und in denselben folgende Nachweise zu liefern: 1. über den Geburtsort, dag Alter, die Rcli, gion, gegenwärtigen Aufenthaltsort, dermalige und frühere Diensteseigenschaft und Dienstjahre des Bewerbers, 2. über dessen Stand, ob ledig, verheiratet oder Witwer und die Zahl der Kinder; 3. über die vollständig zurückgelegten juridisch' politischen Studien, die bereits abgelegten Staatsprüfungen und über die sonstige Be» fähiqung; 4. über die Svrachkcnntnisse, insbesondere ob der Bewerber der böhmischen Sprach, in Wort und Bclirift mächtig ist; 5. ob der Bewerber mit .innn landeöfürstlichen Beamten in Mährrn, und in welchem Grade verwandt oder vetschwagert ist; 8. ob und wo derselbe in Mahren ein liegen« des Vermögen besitzt; 7. endlich haben jene Bewerber, welche nicht im öffentlichen Dienste stehen, glaubwürdige Zeugnisse über ihre tadellose Moralität beizu bringen und für den Fall, als dicsclben sckon daS 4tt. Lebensjahr überschritten haben sollten, die zur Erlangung der Altersnachsicht crfor-derlichen Behelfe, nämlich außer dem Tauf scheine auch ein von einem öffentlich ange« stellten Arzte ausgefertigtes Gesundhtilözcug niß vorzulegen. Jene Kompetenten, welche im öffentlichen Dienste stehen, haben ihre Gesuche bei ihren Amtsvorstehern, die übrigen aber bei ihren »n-mittelbaren vorgrsehten Behörden zu überreichen welche dieselben im Weqe der betreffenden Herren Kreiohauptleute an die k. k. Kommission für die Petsonalanqeleqenheiten der gemischten Be-zirksamter in Mahren zu leiten haben. Bezüglich der im ö'ffemlichen Dicnste stehen-den Kompetenten ist sich von den Amtßvcrstehern und politischen B.hörden in der Form der vor-geschrieben QualifikatlonStaliellcn, über die Eignung Moralität, und politische Haltung derselben auszusprechen. Von der k. k. Kommission für die Perso^ nalanqelegenheitm der gemischten Bezirksämter in Mähren. Brunn am Itt. November 1855. Leopold Graf Laschanzky, k. k. Statthalter. Z. 75«. « (1) Nr. 7191. K o n k u r s. E d i k t. Zur Besehung der durch den Tod des Hrn. Dr. Viktor Hradchky im Herzogthume Krain in Erledigung gekommenen Advokatenstelle, mit dem Amtssitze in Krainburg, wird hiemit del Konkurs ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle haben ihre gchö-rig belegten Komprtenzgesuche bis zum 31. Dezember l. I. bei diesem k. t. Obcrlandeßgerichte einzubringen, darin ihre vollkommene Kenntniß der krainischcn Sprache nachzuweisen und zugleich anzuführen, ob und in wrlchcm Grade sie allen» falls mit eincm Ixstizbeamten in ttrain verwandt oder verschwägert sind. G»az am !3. November 1855. Z. 745. ii (3) Nr. 24984. KonkurS ' Kundmachung. Bci dem k. k. Komm.rzialzoll' und zugleich Salzverschleißamte in Pirano ist die provisorische Konlrollorsstelle mit dem Iahresgehalte von sieben Hundert Gulden, dem Genusse einer freien Wohnung oder in Etmanglung derselben des systsmmaßigen Ouartiergclors und mit d,r Verbindlichkeit zum Erläge einer Dienstkaution im Betrage einer Iahrcsbesoldung in Erledigung gekommen. Die Bewerber um di^se Dienstesstelle, odcr w bundenen Einnehwersstelle, endlich der Kautions' fahiqk.'t und lnittr Angabe, ob und i» welchem Grade si.' mit Beamten d6 2<» Dezember »855 de> d.l e. k. Kannral-Bezirks 7 Verwaltung 'N Lapo d' Istri^ einiubringen. K. k. st.ier.'lllyr..kiisttnl. Fmanz'Land^ lcktl'on. Graz am 15. November >855. 6. 744. . (3) Nr. "««'/^. Kundmachung. Die k. k. Kameral - Bezirks » Verwaltung in Neustadt! blingt in Folge des Dekr.tes 0er Hoch löblichen k. k. Finanz « LandrS « Direktion für Steiermark, Karnten, Krain und Küstenland vom 23. Oktober 1855, Z. 2382U, zur allge^ meinen Kenntniß, daß am 3. Dezember l. I. Vormittags um 9 Uhr die öffentliche Versteige, rung des ehemaligen k. k. Gefallen Unteramts gebäudes in Freythurn im Orte der Realität unter Vorbehalt der Genehmigung der genannten hohen t. k. Finanz.LandcS-Dircktion vorgenommen wer-den wird. Der Ausrufspreis des Acrarialhauses in Freythurn wild auf den Betrag von 25U st , buch« städlich Zweihundert fünfzig Gulden, festgesetzt. Das genannte Amtshaus liegt am Kulpa-stusse im politischen Bezirke Tschernembl, und besteht'im Erdgeschosse u»>d im ersten Ltockw^rke auS dlcl Zimmtln, wozu die nöthigen Ncdenbe standlheile und insbesondere ein Keller zu rechnen ist. Das Haus, welches sich in der Grundfeste an das Gebäude des GutcS Freythurn anlehnt, ist ohne allen Grundbesitz, Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, welcher in Krain zum Realitätcndesitze geeignet ist. Ncr an der Versteigerung als Kaliflustiger Antheil nehmen will, hat als Kaution oen zehn« tcn Theil des Ausrufsprcises bei der Vcrsteigc« rungs - Kommission entweder bar, oder in öffcnt« lichen, auf Metallmünze und auf den U^flblin-ger lautenden, oder in andern annehmbaren und haftungsfreicn Etaatspapieren nach ihrem kurs» mäßigen Werthe zu erlegen. Der Kaufer dieser Realität bat die Halste des KaufschiUingcs binnen 4 Wochen nach er-folgter Genehmigung dcs Kaufes, u. z.: noch vor der Uebergade der Realität in die Verwalk tung des Käufers an die k. k. Kamnal'V.'zirkgt Kassa zu Neustadtl zu berichtigen, die etwa verbleibende zweite Hälfte hingegen muß er gcgcn dem, daß er sie auf der erkauften Realität in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in Conv. Münze in halbjahri« gen Raten verzinset, binnen fünf Jahren, vom Tage gerechnet, von welchem die elkaufte Realität mit Vortheil und Lasten an ihn übergeht, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. Die übrigen Verkaufsbedingnisse können bei der k. k. Kamera!, Bezirks- Verwalcung Neustadtl und bei dem k. k. Bezirksamte in Tschernembl eingesehen werdm. Jenen Kauflustigen, welche bei o<>r i,'izital!on nicht erscheinen können , oder nicht öffentlich lizitiren wollen, wird gestattet, vor oder auch wahrend ocr limitations-Verhandlung schriftliche versiegelte Offerte der k. k, Kamnal - Bezirks > Ver« waltung ,n Neustadtl einzusenden, oder auch schiiftlich versiegelte Offerte der Lizitations-ttommission vor wie auch wahrend der Lizica« tions-Verhandlung zu übergeben oder übergeben zu lassen. Diese Offerte müssen aber das der Verstei« qerung ausgesetzte Objekt mil Hinwcisung auf die zur Versteigerung festgesetzte Zeit gehörig bezeichnen, dic summe, welche für dns.s Oi'j.kt geboten wnd, mit Ziffern und durch Worte b«, «timmt ana/ven, und ausdrücklich enthalten, oaß sich der Off«rcnt allen jcncn l'izitationsb^ oingungen lniterwlrfl'n wolle, welche in dem l!>zilat>ons-Protokolle aufgenommen sind; fer-ners muß daß Offert mit dem z>'hnp ^ ^ hechtgraues 5"M» » l^., » dto / 50l>0 » duneelblauen Wollstoff zu Matro- sen - Hemden. ,000 „ Hallina. 2000 Etück fertige Matrosen »Hemden. ,00 Ellen ^, breites Kuniaz-Tuch. ,0000 » Hemden« ) Lein- ,0000 » Gallien' und Leintücher-) wand. 5000 » Strohsack) 5000 „ Kittel, ,00l» ^ Zelten^ . jlH 500 >, lacktiten-50«' >, ^ breite" HaNina. 500 Ztück einfache Bettkohen. ,0000 Ellen schwarz lackirten Calicot. 500 stück schwe.e) Pf^de. Kotzen. 500 „ leichte ) ^' ^ 5000 Pfund leichtes ) Oberleder. 5000 >, schweres) IOOUO „ Pfundsohlenledcr. 1000 » Tcrzcn-2000 » Brandjohlcn- Leder. ,0l> Garnitur.'Samisch-,000 Ttück braune) 5..^. ,000 „ lackirte)^^'"'' 100 Garnituren Lämmcrfclle zu Pelzdrämen. ,00 „ » Pclzfutter,(welße.) 100 ^ » zu Sattelhauten. ,00 Btück Infanterie. Tornister« Sacke. 200 Paar fertige Deutsche ,00 „ „ ungarische 20 » Matrojen« .Schuhe. ,000 » deutsche )dloßzug's«bnl, ungarische) "" '°"""'" ) ,00 „ Matrosen^ ,00«l Stück 5)ut. Filze. 5000 >, Czako-Filz-Blatter. 400^ " U"croffiziers)^^^^„H^me. ) „ (Sememe ) 8000 » Infanterie «Czako.Dcckel. 80llO ^ ^ » Sonnenschirme. 8000 ^ „ Kopf. Riemen. 2cken für die Gestüte. 500 Itück fertige Sättel aus äwicfeln .^ für schwere « 500 » fertige Sättel aus Zwieseln 3 für leichte «>s Die Bedingungen zur Lieferung bestehen ,n Folgendem: ,. ^m Allgemeinen müssen sämmtliche Ve-genstande nach den, vom hohen ArmeecOber- l Kommando genehmigten Mustern, welche bei lallen Monturs-Komnnssionen zur Einsicdt bereit liegen, und als Minimum der Oualltätmaßig-keit anzusehen sind, geliefert werden, inubeson-?ere adcr haben dasür nachstehende Bestlmmun^ gen zu galten: i») von Mol,turs'Tüch»rn können weiße, schwarze, graumelute, >n>'hreil- und hechtgraue, l«chc° blaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stuck ,m Durchschnitte zu 20 (Zwanzig) Wiener CUen gerechnet, ojfrl wiroen. (55 bleibt den ^itferungs-UntNlirhmern sreir gestcllt, eine, mehrere oder aUe der genannte!» 2uchgattungcn zu offnircn. Dle weißen, graumclnten, mohren t und hechtgrauncll Mo»tul6tücher köi>nen entweder ungenaßt ^ Ollen breit, od'^ und 22^ Pfund schwer sein, worunter sur die '^ ^oU brei« ten Leisten ^ bis ,'^ und fürdie ein Zoll breiten i '^ bis 2^ Pfund gerechnet sind. Stücke unter dem Minimal-Gnvichtc werden gar nicht und jene, welche das Maximal-(Zcwicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne nne Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wen» sie nebst dem höhcrn Gewichte doch vollkommen qualitätmäßlg und nicht von zu grober Wolle erzeugt sind. Die HaUina muß ^ (sechs V»etttl) Wiener Ellen breit, ohn« Appretur und unge-naßt geliefert werden, pr. Elle , ^ biö ,°^ Wiener Pfund wiege», uod jedes Slückwe-nigstens ,ö 3 ^ Wiener Men in der Lange uno 2^ blS 2 ^2 ^Uen in der Breite zu messen; serner 8 ',2 bis 9 Pfund im Gewicht zu halten. Die Kotz? für leichte Kavallerie hat nur 2"!.5 bis 2",.. Cllen lang, 2'!,, bis 2 2», 5 czuen breit, und 6'^, bis 7 Pfund schwer zu sein. Kavallerie - Pferdkotzen unter dem Minimal-Maß uud Gewicht werden gar nicht, und jene, welche das Maximal-Gewicht übersteigen, natürlich ohne cine Vergütung dafür, «ur dann angenommen, wenn das Maxi« mal'Naß nicht übnsä'ritten ist. D>e Katzen und Pferddecken für Beschäl. Departements sind dieselben, wie solche früher für die schwcre Kavallerie bestanden haben;! sie werden in Blättern zu 4 Stück, jedes! Blatt « '^ GUe lang und , ^, Elle breit nicht unter ,5 und nicht über lil Pfund säwer, aus gewaschener Wolle erzeugt, ein« geliefert. D'e einfachen zweiblatterigin Bctt-Kotzen müssen l',,^ Wiener Ellm breit und 5°.^ Men lang sein, dann l) bis ,0 Wiener-Pfund wiegen. Sowohl die HaUina als die Bett-Kotzen werden unter dem Mmimal-Gewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche quali-tätmaß,g befunden werden, jedoch das Maximal-Gewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche qualitätmaßig befunden werden, jedoch das Maximalgewicht über-st.igen, wirddas höhere G.wicht nicht vergütet. Die Abwägung der Hallina und der Bett Kotzen geschieht eben so, wle jene der Kotzen zu Pferde-Decken, stückweise. Zu ersten beiden WoUsorten ist rein gewaschene, weiße Za-kel'Wolle bedungen, und sie können eben so aus Maschinen « wie aus H^nd » Gespunst erzeugt sein. <:) Zu Hcmden -, Gatticn« und Leintücher«^»'«, wanden können auch bis 20 A Futter'Lein-wand, und eben so zu Zelter» und Kittel« Zwilch bis 50)6 Futter. Zwilch angeboten werden. Die Gattien - und Leintücher« Leinwanden werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen, und cs destcht daher auch für delde eil, und dieselbe Qualität. Strohs^ck. Leinwand kann für sich, oder auch mit den übrigen gemeinschaftlich ange. boten werde»i. Sämmtliche Leir.wanden müssen eine Wie« ner Elle breit sein, und pr. Stück im Durch« schn,tte 30 Ellen Missen. Alißer den vorstehenden Garn » Leinwaren werden auch V^umwoll'Stosse (Ialicot) von inländischer Erzeugung zu üzako>Futterals in> schwarz lackirtem Zustande angenommen. Dieses Fabrikat muß jiduch ncdst derange» messenen Qualität anch eine Wiener Elle breit und jedes Stück wenigstens 30 Wiener Ellen, lang sein. Bezüglich der fertigen Matrosen» Hemden oder deS dazu erforderlichen SchafwolleStof« fes wird auf das, bei den Monturs. Kommissionen erliegende Muster hingewiesen, ll) Hjon den Leder>Gattungen werden dos Ober-, Brandsohle»-, Pfundsohl(N« und Terzrn-Lcder nach dem Gewichte, und zwar: Das Oberleder von der schweren Gattung zu Riemenzeug, die leichte Gattung aber zu Schuhen uud Stiefel gteignet, übcrnornnieii. Das Trrze'nledcr kann gefalzt und auch un-gefalzt angeboten werden. Die Abwägung der Lcderhäute geschieht' stückweise, und was jede Haut unter einem Viertel-Pfund wiegt, wild nicht vergütet j wenn daher eine Obelleder-Haut 8 Pflind :w Loth wiegt, so werden nur 8'^ Pfund bezahlt. Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten hauptsächlich auch auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhält-N'sse ihres Gewichtes haben muß, dagegen^ wird ein blstimmt'ä Gewicht der Häute niche gefordert. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die Oder^, Pfund» ui'd Vrandsohlen.Hälitc' zu Schuhen und Sticflli; d,e schweren Obers leder-Haure zu Riemenzeug; die Terzen, Häute zu lZ^ako»Schirmen und Patrontaschen, nach den bestehenden Ausmaßen das anstand-lose Auslangen geben müssen. Oberleder-, Terzen- und Brandsohlcn-Häut>, dann Kalbfelle müssen in der Lohe allein, ohne Zusatz einer Alaun- oder Sülz Beize gar geqärbt u>id das Pfundsl'hlen-Lc 75» wenigen, n-cht aus eine Slelle angchäujtcn, oder glasartigen, sondern gut v>rwachsenen Engcriugen, einzelnen Schnitten und nicht um sich grrlfcndlN Brandflecken, dann etwas starkem Schilde, werden, wenn si,'sonst ganz qua-lltätmäßlg sind, vcn der Uebernahme nichl ausgeschlossen und es wird nur für Schnitte und Brandflecke ein entsprechend mäßiger Gewicl,'tä-Ab>chlag gemacht werden. Das weißg.ardeittte Samisch - L>der wird in Kernstücken nach der Ergiebigkeit an In. fanteric Patrontaschen und an Infanterie^Tol' nister^Tragriemesi, dann Säbel- und Bajon» netTascheln, dann die braunen lohgaren Kalbfelle in drei Gattungen, und zwar: 2j, der I. Gattung, 'l, « 2. >» und ^ » 3. » ferner e) Die Lämmerselle, 4 Stück schwarze zu e'ner Sattelhaut, und zwei Stück schwarze zu e'< nem P.lzbräm, dann 3 Stück weiße zu »i» ncm Pelz-Futter nach d,r Ergiebigkeit der in Wirksamkeit bestehenden Probe-Muster gefor-dert und sogestaltig angekauft. Zu einer Garnitur dürfen weder wenig here, in oner oder der anderen Klasse weni» gcr gelieferte, bis zum Ablaufe der Frist nachgetragen werde. Wer eine l!i,feru„g auf deutsche Schuhe an. bietet, muß sich verbindlich machen, auf je-dcö hundert Paar bl'6 60 Paar m'.garische Schuhe mitzuliefern, wenn eine so'che Anzahl gefordert wird. Zur Erkennung der innern Beschaffenheit bei fertigen Stücken müssen sich die Lieferanten der vorgeschriebenen Zkttrennuligg Prode unterziehen , und sich gefallen lnssen, die auS-getreünten Stücke, wenn auch nur Ems davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch einer Vergütung für das geschehene Auslren-nen sammt der übrigen nicht aufgetrennten Parchie alö Al'sschuß zurück zu nehmen, ß) Das zu Fußbekleidungen verwendete Ober-und Brandsohlen-Llder muß ohne Zusatz s> ner Alaun- oder Salzbeitz«', und das Pfund-sohlen-Leder in Knoppcru gar gearbeitet sein. Diejenigen Mangel, welche, wie vorbesagt, das Oberleder nicht zum Ausgüsse machen, werden auch die zugeschnittenen Fußbekleidungen von der Ulvernähme nicht ausschließen, wenn sie sich an solchen Stellen befinden, wo sie für die Dauer oder sonstige gute Qualität und das Ansehen derselben keinen Nach theil herbeiführen. 2. Von den offcrittcn und bewilligten Gegenständen kann die erste Rate b,s Ende Ap'il, und die letzte Rate bis Cüde Dezember 1K5tzten Dezember 185l» hinausgehen. 3. Der Offimvanl den und Zwilchen pr. Wiener-Ellen — bei Kotzen und ^felde-D.cken und Betten pr. 3tück. — bel Ober- Pfu^dsohlen-, Terzen- und Brandsohlen» Leder pr. Wiener» Zentner oder Pfuiid, — d«i Halbjellen, gattuns.öivrise pr. Haut und lücksichtlich Fell. — bei Samisch -'.'eder, K.rn' l stücke pr. schwere Garnitur, wozu t7 stück l neuartige Patrontaschen oder 38 Tornister« Tragriemen, 2 Slück Ut, Tornister' Tragriemen gerechn.t werden; — pr. leichte Taschen:, 7 y Bazennet) ^ ' zusammen (ohne den Tascheln) ebenfalls len zugeschnittene komplete, oder fertige Schuhe, in Ziffern und Buchstaben, dann dic Monturs' Kommissionen, wohin, und die Lieferungs - Terc mine, in denen er liefern will, deutlich angeben Die ebenfalls mit Ziffern und Buchstaben pr. Olle, Stück, Paar lc. anzusehenden Preis,, sind in Konventions'Münze Bank «Valuta anzugeben. Für die Zuhaltung des Offertes ist ein Reu gelb (Vadium) mit 5)6 des nach den gefor« derten Preisen entfallenden Lieferungs ° Werthes, entweder an eine Montm ö ? Kommission, oder an eine Kriegs «Kasse zu erlegen, und der darüber erhaltene Depositen » Schein abgesondert von dem Lieferungs - Qfferte, unter einem eige-nrn Umschlage einzusenden, da das erstere bis zur kommissionellen Eröffnung an einem bestimmten Tage versiegelt liegen bleibt, während die Vadien sogleich der einstweiligen Amtshandlung unterzogen werden müsse»». 4. Die Reu-Gelder können in österreichischen Staats - Papieren , nach dem Börsen « Werthe in Real Hypotheken oder in Gutstehungenge-leistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmaßig von der Finanz < Prokurator anerkannt und bestätigt ist. 5. Die Offerte müssen versiegelt sammt den Vadien gleichzeitig, jedoch wie gesagt, jedes für sich, entweder an das hohe Armee-Ober^ Kommando bis 8. (achten) Jänner l?',6, oder an das Landes'Armee - oder Armeekorps-Kom mando bis letzten Dezember 1855 eiugcscndlt werdrn und es bleiben dle Offerenten für die Zuhaltung ihrer Anbote bis fünfzehnten (l5.) Februar !85nück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Vadien wieder zurück beheben zu können. <>. Weilers wmde in der oben gedachten Allerhöchsten Entschließung anbefohlen, daß die KolNurrcnten mit ihren Offenen ein Zertifikat beizubrmgcn haben, drlsch wclcveb sie von den Handels- urw Gcwerbe-Kam mern oder, wo diese nicht bestehen, von ncl III. Sektion Nr^___ den Innungs-Vorständen befähiqt erklärt werdcn, die zur Lieferung angebotene Menge in den festgesetzten Terminen verläßlich abzustatten, und oaß endlich die Einholung dieser Zertifikate für die Bewerber nnc keinen Auslagen verbunden sein solle. Es muß laher von jlhem Koi,klir!»'»tl'N -ohne Ausnahme e,n solches nach dem Allerhöch' stc» Befehle stemvclfreics ^istlingkfäh^keils Zcrc tisikal cingcholt und dem Offerte beigeschlossen werden. IedeS mit einem solchen Zertifikate nicht versehene Offert, selbst wenn die angebotenen Preise und sonstigen Bedingungen für das Aerar günstlg waren, bleibt unberücksichtigt. 7. Die Form, in welcher die Offerte zu ver, fassen sind, zeigt der Anschluß, nur müssen sie auf einen 15 kr. Stempel geschrieben sein, und wie gesagt, unter besonderem Couverle, da sie kommissionel eröffnet werden, mit dem ebenfalls geforderten couvertirten Depositen« Scheine über« leicht werden. Offerte mit andern, als den hier aufgestellt t?n Bedingungen bleiben unberücksichtiget, und eS wird das offerirle Quantum und das Verhältniß des geforderten Preises zu den Preisen der Gesamm - Konkurrenz nicht der alleinige Maßstab für die Betheilung sein, sondern es werden bei dieser auch die Leistungsfähigkeiten des Of« ferenten, insbesondere aber seine Verdienste durch bisherige qualitätmaßige und rechtzeitig abgestal. tete Lieferungen seine Solidität und seine Ver« läßlichkeit in die Wagschale gelegt. Nachtrags-Offerte, so wie alle nach Verlauf der oben festgesetzten Eirncichungs-Termine ein» langenden Offerte werden zurückgewiesen. 9. Die übrigen Kontraklsbedingungen sind im Wesentlichen folgende: ii) die bei dcn Monturs-Kommissionen erliegenden gesiegelten Muster werden bei der Uebernahme als Basis angenommen und es werden die Offerenten insbesondere auf die neue Arl Fußbekleidungen, wie sie seit dem Jahre 1853 bestlhen, sowohl im fertigen alö zugeschnittenen Zustande aufmerksam gemacht. j>) Alle, als nicht mustermäßig zurückgewiesenen Sorten, müssen binnen !4 Tagen ersetzt werden, wogegen für die übernommenen Stücke die Zahlung be« der betreffenden Monturs-Kommissions-Kasse g.leistct oder auf Verlangen bei der nächsten Kri«gs-Kasse angewiesen wird. c) Nach Ablauf der bedungenen Lieferungs-Frist bleibt es dem Acrnr unbenommen, den Rückstand auch gar nicht, oder gegen einen Pönal» Abzug von 15 Prozent anzunehmen, cl) Auch steht dem A.rar das Recht zu, den Lie, ferungs'Nückstand aus Gefahr und Kosten des Lieferanten, wo er zu bekommen ist, um den gangbaren, wenn auch höheren Preis anzu« kaufen und die Kosten-Differcnz von demselben einzuholen. l?) Die erlegte Kaution wird, wenn der Lieferant nach Punkt c und ll kontraktbrüchig wild, und seine Verbindlichkeiten nicht zur gehörigen Zeit oder unvollständig erfüllt, vom Aerar eingezogen. l) Glaubt der Kontrahent sich in seinen, auS dem Kontrakte entspringenden Ansprüchen ge« kränkt, so sttht lhm der Rechtsweg offen, in welchem Falle er sich der Gerichtsbarkeit des Militäl'LandeSgericktcs zu unterwerfen hat. ^) 3t>rbt der Kontrahent oder wird er zur Verwaltung spin's Vermögens vor Ablauf des Lie, ferui^s - G'schäftes unfähig, so treten seine Erben oder gesetzlichen V, die Olle zu . . st. . . kr., Sage: . . . ^ ^ weißss, 1^^ Wiener tollen breites, schwendungsfreies, uiiappietirtcs Monturs-Tuch, die tzlle zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... „ schwarzes, 1 ^« Wiener Ellen breites, schwendungsfreirs, in Wolle gefärbtes, unappretlrtts Monturs-Tuch, die Elle zu . . fl. . . kl., Sage: . . . .... » ^ lichtblaues, I '/,5 Wiener Ellen breites, schwendungsfr.i.ö, in Wollc gefarb. tes, unapprctirtts Monturs ^ Tuch zu Pantalons, die Elle zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... dunkelblaues, I V,« Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärb- tes, unappntittes Monturs-Tuch, die Clle zu . . st. . . kr.. Sage: . . . .... ^ dunkelgrünes, l ^^ Wiener Ellen breites, schwendungssreieö, in Wolle gcfaro- tts, unapprttirtcb Monturs-Tuch, die Elle zu . . st. . . kr., Sa^c: . . . .... *^ ^ dunkelbraunes, 1^ Wiener Ellen breites, schwen0ungsfr»>eö, >n Wolle ge-fälbteS, unapprttirteä Mvntlllö'Tuch, die EUe zu . . st. . . fr., Sage: . . . .... „ „ grau mcl>rt>s, ^ Wiener EUrn breites, ungenäßt^s, unappretnt^S Monturs, Tuch, die EUe zu . . st. . . kr, Sage: . . . .... >, „ grau melirtcs, l^g Wlcner Ellen brcucs, schwendungöfrcies, in Wolle gc< färbteS, Uliappretiries Monturs-Tuch, die Elle zu . . st. . . kr, Sage: . . . . . . . » ^ hechtgraues, ^ Wiener Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturs« , Tuch, d-e EUe zu . . st. . . kr., Suge: . . . .... „ » hechtgraues, l'/^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreieS, in Wolle gefarb. tes, unapprttlrteb Monturö-Tuch, die Elle zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... >, „ motircngraueö, ^/' Wlcner Ellen breites, ungcnaßtes, unappretirtes Monturs-Tuch, die Elle zu . . st. . . kr,, Sage: . . . .... ,, » wl'hrengraucs, I'/,^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreics, in Wolle gefärbtes, unapprelirt^s Montlns-Tuch, die Elle zu . . st. . . kr., Eage: . . . .... » » dunkildlau^n, zwei Ellen breiten Schafwollstoff zu Matrosen-Hemden, die EUe zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... Stück fertige Matrosen.Hemdm, das Stück zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... EUen Hullina ^ Wiener Ellen breiten, ungenäßten, unappretirten, die Elle zu . . st, . . kr., Sage: . . . .... Stück Kotzen zu Pferde l Decken für schwere oder leichte Kavallerie neuer Art, daS Wiener Pfund zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... ,> einfache, zweidlättrige Bttt-Koycn, das Wiener Pfund zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... Blatt Katzen zu Pfnde Deckcn für Mil'tär-^rstüte, düs Pfund zu . . st. . . kr., Sage: . . . .... Wiener EU.n H.ml'en- ^ — fl. — kr. .... » ,, G^ttieul und Leintücher- i; ' — st. — kr. .... », „ Futter- Z — st. — kr. - .... » » Slrnhsack- ^ Eine Wiener Elle breit, — si. — kr. ' .... » » Zelt- - st, — kr. .! .... » » Kittel- Z di« Elle zu: — st. — kr. D> .... » » F'^cer- Z ^ - si. - kr ^ .... » » lacklten — si- ^ kr. .... » ^ s^war^lackl'ten Calicct — st. — kr. .... » Zöllner lohgare Oderl>d.r zu Ric- menzeuq — st. — kr. .... ,, » lohgares Oberleder zu Schu» hen und stiefeln — st. «- kr. .... » » in Knoppein gegärbteöPfund« der Wiener Zentner zu: sohlcn^lecer ' — st. — kl. D- .... ^ » lohgares Brandsohlen-Leder — fi. — kr. ?H) . . . . » » » ausglfalztrs Terzen« -— st. »— k. .... » )) » unausgrfalztes Leder — si» — k^» !!'.'. I «, Ka,^. ^ -si.'_l,'.' ^ . , , . Stück !, Z — len- und Pfundleder deutscher Art / ^ ^-'? " - si- - kr. „ .... , kompltt in Ober- Brandsohlen ^A^ " ZI'^ ^. Pfundledcr, ungarischer Art / ' ^ >l< — tr. » .... « Matrosen-Schuhe — si. — kr. . » .... Ellen 2/4 breites Kumh-Tuck, die Elle zu — ft. — kr. ,, .... Stück Infantelle-Tormstersäck.', das Stück zu —st' — kr. » .... » Hutsilz.', das Stück zu — si. — kr. » .... » Ezako Filzblälter, das Stück zu - si. — kr. » --------- " U'>mcfflz.ers- Kavallerie. ^ Stück zu ^ 3"" ^' .... » Gemclne- Helme ^ — st. — kr. » .... » Infanterie.Lzako.Dtck.l — ss. - kr. » . . . . ^ » Sonnenschirme das Stück zu -—st. — kr. >, . . . . „ » Kopsri.men — si. —' kr. » . . . Ellen grünen Nasch . . Elle breit, die Elle zu - st. — kr. » ' ', '. '. ^1' ^m7ftr!'^1 ^a«ie j das ^.üc, ,« I ^ ^ ^ » in Conv. Münze zu N ... nach den m,r wohl bekannten Mustern und unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedin-gungen und aller sonstigen für solche Lieferungen ln Wirksamkeit stehenden Kontrahlruugs-Vorschris, tcn liefern zu wollen, für welchls Offert ich auch mit dem cingcltgten V.idium uon . . . Gulden gemäß der Kundmachung hafte. D^6 von t'.r Vandelü- und !,3l''l>erl,eka!nmer (oder Innung) ausa/felligtc Leistungsfahigkeils' Zertifikat li^gt hier dci. Gezeichnet zu Ort N . . . Kreis N . . . . sand . . . an, .... 185 . N. N. (Unterschrift dcs Offerenten, sammt Angabe des Gewerbes. Couvert,Formulare über das Offcrt: An ein hohes k. k. Armee. Oberkommando (oder Armee-Kommando zu N. N. N. N. osscrilt Tuch, Leinwand oder Led angeordneten exekutiven Felldietung im Amts» sitze slin Verbleibt». K. k. Beznksamt Wcixelburg in Sittich, als Gericht, am 22. November »855.