^/ ^^___-____--- ^r. 1.7. Mittwoch den 22. Jänner 1854 Z. 36 n. (1) Nr. 457. Laut Eröffnung des Ministeriums des Aeu-ßern hat die königlich großbritannische Regierung den Wunsch ausgesprochen, zum Behufe der von derselben beabsichtigten, am 31. März 1851 vorzunehmenden Zahlung der Bevölkerung lcs vereinigten Königreiches Großbritannien und Irland (nicht dcr übcrstcischcn Besitzungen) Listen oder doch annähernde Angaben über die Zahl dcr an dem obbezeichncten Tage in den österreichischen Staaten befindlichen Unterthanen deS vereinigten Königreiches Großbritannien und Irland zu erhalten.' Nachdem das gedachte Ministerium diesem Ansinnen zu entsprechen beabsichtigt,, st werden alle jene Unterthanen des vereinigten Königreiches Großbritannien und Irland, welche sich am 31. März d. I. noch Hierlands befinden, hiemit aufgefordert , ihre Anwesenheit, und zwar in Laibach bei der k. k. Polizei-Direction, anderswo in diesem Kronlande aber bei der k. k. Bczirköhaupt-Mannschaft ihres Aufenthaltsortes, und zwar spätestens bis 28. Februar dieses Jahres zuverlässig zu melden. l.'aioach am 17. Jänner 1851. Gustav Graf v, Chorinsky, k. t. ^latth'-lller. L"28^'(3) ^ ' Nr?221^ Kundmachung. Von der k. k. südlichen Staats - Eisenbahn-Betriebs - Oder - Ingenieurs - Abtheilung wird hiemit zur allgemeinen Kcnntmß gebracht, daß am 27. Jänner l. I. Vormittags 1U Uhr, das von dcm, auf dcr Et^ats-Eisenbahn - Station Spiclfllo abgetragenen Holzviaducte gewonnene, auf diestr Station lagernde '^,, ^ und ^lia/, aus verschiedenen Längen bestehende alte Bauholz, im öffentlichen Vcrsteigerungswcge veräußert wird, wozu! Kauflustige hicmit eingeladen werden. Gr^A fam 15. Jänner 1851. Vlll!8l Vi!CU!lti, il ^0l>:<) sli s^ondollol'e l'ni !Nl0 i><)!i 15(10 <' ^' 0i>^)l^() l1t!lll» ^I^,^li,?.i(»,:s! (Il illonl'li O3U' ^0N« Nt^ilcl «ominll !tl« di nin^ln sioi'i- cl»!l?.i0N« in lioiiin l8u0. ^«l »im^iilX7X> i ^o«li ml?io ,5 ^<>I)di'^0 ^. v. il l:i,ni«, di nioäuil^ cnux) il le> mine P6,el,wlio «uclcl^w «ä i» MC7//0 d^Il ^.uw.nü du cui di>)c!,nl()nn ji w,o il'llnv/l) co.l-^dut« d^'i docli-lncnü oompro^illNi i «^lvi^j dg ^«i p,e^lil-li llllc» 8t«^o, l^> cono^cenlil deij^iinssne ol^ ^^iiano O «civonu, noil cl^t! !e ciicci8lui>/o d' (^8t?rL sli-utUi il plodm'l'6 o comply!^rL 1» volutcl l'imxionc!) « di uou uver vinooli lli pIlLiNoin o di id'ti„i a cun «Kri Impic^- zali dell» ^.i«^^ t^nl,,-«!^ mede^im«. Dall'I. N. Oi, c'xionL ^ln)6l io>c deile I^i- nl,n/6 pel 1l<.^lio I.uni^.V<2n. Z, 31. «. (2) Nr. 112. Kundmachung. Es ist die Stelle eines k. k. Staatsanwalts Substitute« in Rann mit dcm Gehalte jährlicher !2M> fl. C M. in Erledigung gekommen. Be-welbcr, welche diese Stelle, und im Falle dieselbe, odcr dic höhere Gehaltsstufe von 12W si. (5, M., einem bereits angestellten Staatsanwalts-Sub-^ stitutcn verliehen werden sollte, die hicdurch in (5llediqung kommende Stelle mit der Besoldung ! jährlicher 1WN ft. oder 8UU fl C. M. in Rann > oder an einem anderen Orte zu erlangen wünschen, habcn ihrc gehörig belegten Gesuche, und zwar: wenn sie angestellt sind, durch ihre Vorgesetzten bis 10- Februar d. I unter Nachweisung der Befähigung zum Nichteramte und Angabc, ob und in welchem Grade dieselben mit einem dcr Beamten bei den k. k. Staatsanwaltschaften odcr Gerichten in Steiermaik verwandt oder verschwägert sind, bei dcm Gefertigten zu überreichen, und im Falle dieselben bei einer k. k. Staatsanwaltschaft im Sprengel des Landesge- j richtes CiUi angestellt zu werden wünschen, sich !Über die vollkommene Kenntniß der slovenischen! Sprache auszuweisen. Gratz den 15. Jänner 1851. Der k, k. Generalprocurator für Steicrmmk: i)>. Reiner: K u n d ma ch u n g wegen Einbringung von Offerten zur Lieferung mineralischer Kohlen auf die k. k. > südliche StaatselsenbahN' Die Staatsverwaltung beabsichtiget der Anwendung mineralischer Kohle zur Locomotiv-feuerung auf der k. k. südlichen Staatsbahn von! drm Zeitpuncte an, in welchem dct Betucb! dieser Bahn in dic Regie übergeht, cine größere Ausdehnung, als dieß bisher der Fall war, und will die Bedeckung ocs für die Zeit vom 1. Juni d. I. bis Ende Mai des nächsten Jahres clfor-lichen Kohleuquantums im Wcge der öffentlichen läoncurrcnz mittelst Einbringung schriftlicher Offerte sicherstellen. Demnach werden alle jene Gewerkschaften, welche sich bei der Lieferung mineralischer Kohle auf die k. k. südliche Staatsbahn zu vetheiligm beabsichtigen, eingeladen, ihre dieß-Mgen Offerte, welche mit Rücksicht aus die nachfolgenden Bestimmungen verfaßt seyn müssen, längstens bis 1i>. Febluar d. I. Mittags 12 Uhr bei der t. k. General - Direction für Commumca-tionen I. Abtheilung in Wien einzureichen. B e d l n g n i s s e für die Ablieferung, Uebernahme und Bezahlung der Kohlen. §. I. Es wird festgesetzt, daß sich jeder Lie^ ferant noch vor Abschluß dc6 Lieferungscontrac« tes zu einer Probelieferung in dem von der Staatsverwaltung zu bestimmenden Quantum und Zeitpuncte herbeilassen muffe. Diese Probelieferung ist auf die in dem Offerle zu bencnnende Ablieferungsstation abzustellen , und wird mit dem offerirten Preise bezahlt werden. Nach diesen Probelieferungen werden mit jenen! Kohlen, über deren Brauchbarkeit zur Locomo-tivhcltzung keine Versuche abgefühlt wurden, jedenfalls Probefahrten gemacht; übrigens behält sich die Staatsverwaltung vor, auch mit solchen Kohlengattungen, welche bereits früher versucht wurden, neuerdings Probefahrten vorzunehmen, wenn sie es in irgend cincr Beziehung für nothwendig erachten sollte. Die Kohlen dcr Probelieferung aller Offcrcn-tcn, mit denen die Staatsverwaltung Lieferungsverträge abzuschließen gesonnen ist, werden in Bezug ihies Aschengehaltes, sowie des Verhältnisses vom Wolumcn zum Gewichte im Beiscyn des Lieferanten untersucht. Zu diesem letzten Zwecke wird eine Viertel-CubiMaftcr dcr gelieferten lufttrockenen Kohlc gewogen und auf Probeherden verbrannt. Nach diesen Versuchen wird im Emvcrständl nisse mit den Lieferanten festgesetzt, und in den abzuschließenden Vertrag aufgenommen, welcher Aschengehalt del den folgenden Lieferungen zugestanden wnd, und unter welchen Normen die künftige Uebernahme der Kohlen nach dem Volumen Statt finden kann. §. 2, Die Staatsverwaltung behalt sich vor, die Lieferung entweder nach dem Gewichte oder nach dcm Volumen zu übernehmen, im letztern Falle werden die aus den oben angeführten Versuchen rcsultircnden Daten zur Basis der Berechnung des abgelieferten Gewichtes dienen. Ebenso behält sich die Staatsverwaltung uor, bel jeder beliebigen Lieferung vor Uebernahme derselben einen Versuch auf die oben be» zrichmte Weise und hinsichtlich des Aschengehaltes der Kohle vorzunehmen, und jene Lieferung nicht anzunehmen, welche einen größcrn Aschengehalt als den im Vertrage zugestande-r.en ausweiset. §3. Die Staatsverwaltung kann nurStück-kohle und dei fcstcrn ältern Braunkohlen mindestens faustgroße Mittclkohle gebrauchen, welche schon an der Grude sovtirt und von allen erdi-grn und steinigen Bestandtheilen befreit seyn muß. §. 4. Das für den Zeitraum cincö Jahres U»d für die ganze Ausdehnung der südlichen Staatsciseubahn erforderliche Quantum an Kohle betragt 58i»M0 Centner, und die Uebernahme wird liaä) t^rn im Offerte ausgesprochenen Wunsche auf einer oder mchrcren Wafserstaticmen dieser Bahn, nach Umständm und nach Maßgabe der zn treffenden Vereinbarung aber auch aus anoercu als Waffelstatlonen geschehen. Die Ablieferung soll durch das ganze Jahr hindurch möglichst gleichförmig und regelmäßig geschlhen, so zwar, daß von dem übernommenen Gesammtquantum allmonatlich der 12te Theil zur Ablicscrung gelange. Auf keinen Fall darf am Schlüsse eines Monats die Differenz jenoö Kvhknquaütumö, welches b.s dcchm abgeliefert wurde, gegen jenes, welches bis dahin hätte abgeliefert werden sollen, mehr als das auf einen Halbmonat entfallende Lleferungs - Quantum betragen , und es muß cm Ausgleich durch Mehr- oder Minderlieferung im l>ächstm Monat erfolgen. H. ä. Das Abladen der Kohlen hat der Lie, ferant dei der Uebernahme bis auf die Wage ge« stellt auf seine Kosten zu besorgen. H. tt. Die Uebernahme der Kohlen erfolgt in den auf den bezeichneten Stationen vorgerichteten Lagerplätzen oder Magazinen durch die von der Staatsverwaltung hiezu bestimmten k. k. Beamten, welche nach jeder monatlichen Ablieferung dem Lieferanten hierüoer einen Uedernahmsschein ausstelle, werden. Es wird Vorsorge getroffen werden, daß in dem Uebernahmsgeschäfte keine Verzögerung Statt finden kann. Icne Kohle, welche dcn nach den Proben festgestellten Bedingungen nicht entspricht, und dcrcn Uebernahme deßhalb verweigert wcrden muß, ist von dem Lieferanten zurückzunehmen und ^ längstens innerhalb eines Monats durch eine zur Uebernahme geeignete Kohle zu ersetzen. Solche von der Uebernahme ausgeschiedene Kohlen wer-! dcn nicht im ärarischen Magazine gelagert, und die Staatsverwaltung übernimm: auch über deren sichere Lagerung keine specielle Haftung §. 7. Die Staatsverwaltung behalt si« ""', jene Lieferanten, welche den vorausgehe"'' ""ge-führten Verpflichtungen ganz odcr theilwelle mcyt Genüge leisten, nach einer unter Festig, ""es Termines vorausgegangenen erfolgloM ^cay-nung, die L.eferung aus irgend eme andere We,se ^auf deren Gefahr und Kosten benmken zu lassen 44 und dieselben werden yicvon gleichzeMg unstäxdi get werden. Die Lieferanten verpflichten sich, falls die Wesammtbcischaffungskosten solcher Ersatzkchlcn höher zustehen kämen, als jene, welche der Lieferant beizustellen unterließ, die dießfalls von dcm Rechnungs - Departements der General-Direction ausgefertigten Rcchmmg, über diese Mehrkosten anzuerkennen und der Staatsverwaltung hiefür Ersatz zu leisten. § 8. Die Zahlung für die ordnungsmäßig abgelieferten und übernommenen Kohlen wird auf Grund der, von den k. k. Uebernat)möbeam° ten ausgefertigten Uebernchmsschcine bei der Casse der k. k. Bttricbs-Direction in Gratz längstens binnen 14 Tagen geleistet werden. Bestimmungen für 5ne i Verfassung und Einbringung der Offerte. H. 9. Die auf cinem 15 kr. Stämpel abzufassenden Offerte muffen enthalten: a) den Namen des, oder wenn Mehrere eine sich in Holislütn verpflichtete Gemeinschaft lillden, die Namen der Offerenten. d) Die nähere Bezeichnung des Orttv, wo d«e Kohlen gewonnen, sowie die Gattung der Kohle. c) Die Quantität, zu welcher sich der Osserent verpflichten will, im Verlauft dcs Jahres auf eine oder mehrere im Office bezeichnende Nasserstationen der k, k. südlichen Staatsdahn zu licftrn. Sollte ein Offerent dic Abliefcruiig auf cin^r anderen, als einer Wasscrstation beabsichtigen, so wäre dieß im Offerte ausdrücklich zu bemerken, und es wird cmer weitcrn Vereinbarung vorbehalten, ob auf ciner solchen Station die Einrichtungen zur Ablieferung u»d Uebernahme ge-troffcn werden könncü. 6) Der Preis pr. Centner lufttrockener, abgesondert für Stück- oder Mittclkohle in Buchstaben und Ziffcrn ausgedrückt, gegen welchen er unter Einhaltung der vorhergehend angeführten Lieferungsbedinguisse die angebotene Quantität Kohle zn liefern bereit ist. e) Die ausdrückliche Erklärung, daß sich der Of-fertnt den erwähnteil Licfcrungs-, datin Neber-nahms- und Zahlungsdedingnissen unterwerfe und für die richtige Einhaltung der Liefe-rrmgsbedmqnljsc einer nach dem jährlichen Lieferungsquantum und dem contrahirlcn Preise zu berechnende 5 °/^ (Zautiun im Baren, odcr durch eine von der General-Direction für Com-municationen als genügend erkannte Sicher-steUung zu leisten bereit scy. Im letztern Falle wäre die Art und Weise dieser Sichcrstcllung im Offerte näher zu be, zeichnen. §. IN. Die Staatsverwaltung behält sich vor, die einlangcndeti Offerte ganz ooer nur theilweise anzunehmen oder zurückzuweisen, oder die Annahme an die im §. I angcführre vorausgängige Erprobung der Kohle hinsichtlich ihrer Tauglichkeit zu dcm beabsichtigten Znxcke zu knüpfen. §. II. Nach der erfolgten vorläufigen Entscheidung über die Annahme eines Offertes hat die Probelieferung zur Vornahme dcr im §. I angeführten Versuche über das Gewicht und den Aschengehalt dcr Kohle zu geschehen, wor-nach sodann die dcfimtivc Entscheidung über die Annahme des Offertes erfolgen und zur Ausfertigung des ^iefcrungö-Contractcä geschritten, dieser in «.lupplo verfaßt und das ungestäm-peke Exemplar den Lieferanten zugestellt werden wird. das auf dessen Kosten gestämpelte Exemplar aber bei der General - Dircction für Com-municationen in Wien verbleibt. Bonder k. k. General -Direction für Commu-nicationen^-^ien^m 8. Jänner 185». ZTÄlT^- (2) ^ Nr. 533 Kundmachung. Die Versteigerung der pachtweisen Ueberlas-sung dcr Vorspannsverführung im kommenden Militär-Quartale wird für die Stationen Zirknitz und Loitsch am 25. Jänner l. I., Vormittags U Uhr, für die Stationen Senosetsch und Adelsderg am selben Tage, Nachmittags 3 Uhr, u. z. nach allen Richtungen dieser Stationen, bei der t. l. Oez. t Adelsberg avgeyal- ^ ten. — Zu dieser Verhandlung werden alle Unternehmungslustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß auch schriftliche Anbote, welche jedoch vor Beginn der ^icltation der Commission versiegelt und mit dem Vadium bclcgt eingereicht werden müssen, ! angenommen werden. K. k. Bcz. Hauptmaunschaft Adelüberg am 19. Jänner !85I. ^ d i c t. Herr Sebastian Dellamca, Maurerpolier vo» Raccolana bei Udine, ivild von der gefertigten Herrschaft aufgefordert, seinen contractmaßigen Hausbau zu vollenden und sich hierüber bis l5. k. M. Februar um so gewisser zu erklären , als im Gegentheile die Vollendung besagte», Hausbaues auf seine Kosteu bewerkstelliget würde. Herrschaft Treffen in Uuterkcaül den 15. Iän-uer 1851. Z, 76 (2) Nr. lä20. Edict. Von dem t. k. Bezirksgerichte zu Tschernembl wird bekannt gemacht: ES sey über Ansuchen des I>.'an Puhek aus Tscher? > nembl, a!Z Cessionar des Marhe Puhek aus Goliek, wegen schuldigen 7l fi. ^l6 kr. <:. 8. o., in die execu» live Feilbielung der dem mindeijährigen Michael GaZ^ peiirsch gehörigen, auf Ivan Gasperirsch oergewahrien, im Wrimdduche der Herrschaft Tschernembl «»ü li.ois. Nr. ^5 und 47 vorkonnnenden, gerichtlich aus ^24 fi. geschätzten, in Sell» bei Tl)ur»au «>,!> l^x!,. sltr. 12 liegenden, behausten Realität gewilligt und hiezu die Tagsatzungen auf den 20. Februar, 20. März und 22, Apii! >85l, jedesmal F'üh um 9 Uhr in loco der Ncalirät mic dem Aich^mge aiigeor^iiet worden, basi, Falls diese Realltai bei der ersten und zweite» Tag-satzung nicht über oder um den Schatzwert!) an Hiann gebracht, dieselbe bei der drittel» Feilbietung auch unter d.'m Schaßwerche hintangegeden würde. Der Grundbuchsexcracr, die Licttalionsbedmgniss'! U»d das Lchatzungsprotocoll können täglich hi.ramcs eingesehen werden. > ^scht'lnembl am 16, December 1850. ! Der k. k. Laüdger'chlorall) u„d Bezirksrichter Brolich. Z. 75. (2) Nr. 223. E d i c ?. Vom k. k. Bezirksgerichte Neustadt! wird hiemit bekarnc gemacht: Es sey über Ansuche» dcr Vormundschaft der min-derjährige» Jacob Stergar'schen Kinder von Feistenbeig, die öffeittliche Feilbietlmg der zum Nachlasse gehörige» Wein-, Weinstein- u»d Knopper»-Voi räche, u»d zwar: 40 Eimer Wcii, vom Jahrgange I848, 2.",6 Eimer Wen, 00,n Jahrgange l849, 5l0 Eimer Wein vom Jahrgange 1850, «0 Pfund Knoppern und f»0 Pfulid Weinstein, dann des Wemgejchirreö dewiUi^ei, und d,e Tagsaßuiia, zu deren Vornahme auf den 13, Febr. l. I. Vormittag von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittag von 2 bis 8 Uhr >» Fe, onn Anll'n Pizynil von ^ejia gchOllgen, oascibst unier ^onsc». Dil. 13 gelegenen, im ^rundbl'.che der Pfarchoisgilc illcifnitz «ub Urb. 9?r. 72, iiiect. '^ir. 57 d. vm'tolMMtldel,, g^ichtlich aus 532 fi. de-dcweuhelm Duitelyube, wegen dem Johann Er,U' ckel von Raschiza aus dem gelläiüichen Vergleicl>e <Uiv6 8np«i-ii,. tnuillnltt 23. M^i I847 (MN0H am (Z.'pitale schlll-oiger 26 ft. simmi 5^, Zinsen und ^indlinguugs-lfosten bewilliget, und s.ur ^oinahme terselbeil in loco Zcsta d>c eistc Tag>.,yung aus ten 3. Hlbll^r, oie zweite .ms cen 3. März und die d>ilte auf dc» 3. April k. I., jedesmal Frül? 0 Uhr mit dem Beisätze angeoidnei, daß die .^ealuat nur bei der din.-lei, TagsahU'.q auch unter dem Schätzungsweise an den Meistbictcnocn werdc l),i-.tal>tzlge0tn welden. Hievon wellen die ^aufiustigcil mir dem i^cisatze oeistandigll, daß l.er Gluotduä^-csiracl, das ^5ch^. tzungc'p.viocoll und die Ülcllatwlwbrdnigrnsse hier» amt5 eingesehen werden köilüell , und daß jeder ^ni-laiu ein Vadllim von 5(j fi. zu Hau.de» dcr iiicil.l-tions»(äomm!sslün zu eilege;l haben werdc. Großlaschirsch am 12. Sept. 1850. Der t". k. Bezirkslichlerl Pa n ia n. Z. 29. ^3) Ni. l«W. Edict. Vom k. f. Uezilksgerichle Eteiu wild hicrmi brkamu gemacht: HZ l).,den Primus Seichen und Ma!ia iUukouz. Vocmlinder dcs m> ^lugusiln !ÜU' touz vo^, Skanx'aa, geqer, Urban Hubot und dessen ''lsden oder sonstige .'li.'ch.'öüachfoiger. lnib.'kanl'len ! Alisnilhulles, die Klage ^,Us (3lsitzU!ig der im Gmud-buche der Hei'sckail ^löonig «"!, Rec:. 'lir. ^W>, ro-kommcndei! Ne.Ulcai hieialuls angeblachc, wur-über die ^>el!>,i>,olliü^st.l^sa!den ist ! Da dir Geklagle und dlffci: allfälllge E>bcn l.: welchem diese ^lechlss.iche n^ch Vorschrift dei lü'r l)i,se lender l-tst^heüdei, Gerlchttl^rd^ ^nung ausgtüagen werden wild. i Dessen wcrocii di,? Hetici.jleil ^u dem Endr er-Diners, daß sie eniweder ftlbzi ^, der vbigeil Tag' s^tzulig eischei,!»,'!!, ooer i,lm btjiellten Cu^uor ihre Nechisbehelse a„ cie Hand ^u geben, oder sich einen andern Vertrete bestelle ulld oielem Gelichlr na,N' h.ift machtti, libe^y^upc im ordnungsmäßigen Weqe eiüzuschreitiii lvisse» möge^l, widligeus sie sich dic aukl ihrcr Veradsäumung e!ustshei,cen »ach!heilig:n H»l, igen nur s.Ibst beizuimssen habeii würden. Sleil, am 18. November I^5l). ! Der k. k. Bez. Richter: Ko nfchegg, Z. <^7. (3) Nr. 3040. G d , c t,. , Von ^lm gescirigten k. k. Bezirks - und Eolle-gialgelickte wirb hienni allgemein kund gemacht: Alle Ilnc, welche cUls dcc» ^cachlaß des ani 17. Juni l. I., Hal,s-^. 73 zu Pod.aa,., velstoil'cuen Grundlesi^erö Fr.uiz Tiost, "Uö zvas immer für einem Nechtsgrunde einen Anspruch zu stelleri vermeinen, werd"« hicmil aufgefordert, ihre Rechte bei der am 7. Fll'ruar 1^51, Vormillags 9 Uhr atla,tl)>d»eten ^ouvocalionö-Tagsahlmg so qewiß anzumelden und darzulhun, widrigens sie sich die Folge« des §. 814 a. b. O. B. bcizumess.i, l,ät'c>i. K. k. Be^irfs - l^oll^i^^^ichl Wipp,ich am 13. December 1850. 3. 43. (3) Nr. 4199 Edict. Von dem k. k. Bczirksacnchie Gollschee wild be. k.nmt qemacht: ^s t).ib^ m der Erecuiionssache der Lcu.i Scheuer, durch idreBerollinachii.ue Mliria MaU' rin vonOssuintz, gegs" Le:i.iI>,nrsch 0. Weiffenbach,l>et. ,^us dem Uriheilc <«'lo. 30. Juli IU46, Z. 2346, schuldiger »00 fi. 0.«.«., die Relüilalion dcr zu Weißenbach ^r. 7 gelegenen, im dießgerichüichen Giundbüche «nli Necl. Nr, l6) ss. vorkommenden und von der Üma Ianesch laui Fcilbieiuugsprolo^ colls lllic>. ,9. October 1849, Z. 35!>3, um 330 si. (5. M. etstandcnen Geräuthl'ube, wegen Nicht zugekal» itner Fcilbielunasbeduignisse bewilliget, und ^u deren Vornahme die Tagsatzu^g auf den 2l. Februar 1851, Volmittaqs von 9 bis 12 Uhr in loco Weissenbach nnt dem Beisaß ang.oldne>, daß bei dieser Tagsa. yung obgedachtc Realität um jeden Meistbot auch unter dem Schatzungswerthe pr. 1?0^ fi. (5M. werde hintangegcbcn werden. — Das Echätzungsplolo» coll, der Grundbuchsellract und die Licitalionsbe-dinguisse können täglich hieramls cingescheii werden. K. k. GezittSgelichl Gollschee am 13. Dec. 18)0.