Laibacher Donnerstag den 2«. October FKLS. Lrreiimuv. »^mplius lava ms ab inignitato mea et a peooato meo munäa me.« ps. 50, t. — -^^-eterne rerum oonckitor, o Leas, Oui sparsa luceut axmina sickorum, Olli terra sorvit, ouigue parout 1'artara eareoribus tromoiläa! Everts poenas, c. ohne welchen Nichts geschaffen ist, der geistige Schöpfer, der Erneuerer der Menschheit konnte mittelst einer jung¬ fräulichen Mutter ohne jene leibliche Fortpflanzung des Menschengeschlechtes in dieses Geschlecht selbst nicht eintre¬ ten. Somit finden beide Zeugungen nur unter gegenseitiger Voraussetzung statt, nur mit dem Unterschiede, daß, ohne leiblich gezeugt zu werden, Niemand geistig gezeugt werden könne (nämlich im engern Sinne: als Glied des Leibes Christi), nicht so aber jeder leiblich Gezeugte auch geistig gezeugt werden müsse. — „Den Leib Christi bauen" wird also heißen: Durch geistige Zeugung der schon leiblich Gezeugten das zwar gei¬ stige aber in seinen Gliedern sichtbare Reich Christi vergrö¬ ßern, nämlich: durch Befähigung jedes Individuums zu einem Glieds des Leibes Christi — Aufnahme in die Kirche mittelst der Taufe, und dessen Consolidirung als solches durch Lehre und Gnadenmittel. — Zn dieser Hinsicht konnte der Apostel sagen: „Zn Christo habe ich euch gezeugt", und der Lieb- lingsjünger seine Gemeinde „Söhnchen-—ülioli" anreden; so reden auch heute noch die Bischöfe ihre Gläubigen, und Vorzugsweise die Weihlinge an (ülii earissiml!). Und mit welchem Rechte! Zm 5. Hauptstücke an die Epheser 5, 22. ff. entwickelt der h. Paulus das erhabene Band zwi¬ schen Christus und der Kirche zum schönsten Muster jeder ehelichen Verbindung. Runzel- und makellos solle des rein¬ sten Bräutigams reine Braut sein. Sich selbst hinopfernd für die Geliebte hat er sie geheiligt seinen Stellvertretern überlassen; im Saale zu Jerusalem feierte sie ihre mystische Hochzeitfeier; der staat deS vor 10 Tagen Aufgefahrenen hinabgesandte Paraklet, der nämliche h. Geist, welcher die Jungfrau im Häuschen zu Nazareth überschattend den wah¬ ren Leib Christi bildete, befruchtete nun, unter Windgebraus und Flammenzungen sich herablassend die jungfräuliche Muc- terkirche zur Zeugung des mystischen Leibes Christi, der Kir¬ che. Diese erhabene Idee ist es, welche den kath. Priester in jeder Priesterweihe jenen mystischen Hochzeitsact erneuert sehen läßt, welche ihn ob der Reinheit, der Schönheit seiner jungfräulichen Braut mit himmlischer Wonne entzückt; sie ist es, welche ihn in jeder nebenbei stattfindenden Verbin¬ dung einen Treubruch, einen geistigen Ehebruch erkennen läßt. Sie nur ist es, von welcher durchdrungen er in über¬ strömende Wonnegefühle zerschmilzt, wenn er von seinen zahlreichen Kindern sich „geistlicher Vater" nennen hört. Der Kirche nun zumuthen wollen, sie solle auf dieses Ideal, welches sie im Cölibate verwirklichet, durch Aufhe¬ bung eben des Cölibats, verzichten, heißt wohl, die Kirche ganz und gar mißkennen. — Schluß folgt. Breve Pius H- an den Fürsterzbischof von Wien, Vincenz Eduard Milde. Se. päpstl. Heiligkeit haben dem Erzbischöfe von Wien, Vincenz Eduard Milde, zu seiner Belehrung und Ermun¬ terung wegen der in seinen Sprengel eingedrungenen Sekte der s. g. Deucschkatholiken folgendes Breve zugesandt: „Pius IX. Dem ehrwürdigen Bruder unsern Gruß und unsern apostolischen Segen. Unter den jchweren Trübsalen, die, ehrw. Bruder, von allen Seiten über uns hereinstürmen, traf uns auch dis tiefes Herzenslsid verursachende Kunde, daß vorzüglich in Deiner Stadt einige in der Sekte der Deutschkacholiken, wie sie sich anmassender Weise nennen, verloren gegangene Menschen durch nichtswürdige Künste und Machinazionen, durch sündhafte Bücher sowohl die katholische Lehre, als auch das Ansehen der heil. Kirche Christi und des apostoli¬ schen Stuhles, und zugleich auch den Cölibat anfeinden, und gefährliche, schon lange von der Kirche verdammte Zrrthümer unter das Volk verbreiten, und Proselyten zu machen suchen. Das Schmerzlichste von Allem ist uns aber, daß nicht blos Einige vom Volke, sondern auch Mehrere vom Clerus durch die Nachstellungen und Täuschungen der Neuerer wankend gemacht, dieser verabscheuungswürdigen Sekce huldigen, und ihren Namen sich beizulegen nicht scheuen. Da nun, wie der heil. Leo im Z. Briefe (an den Metropolit Zllyriens) sagt, über alle Kirchen unsere Wach¬ samkeit sich erstreckt, und da Gott, der den Primat der apostol. Würde als Belohnung seiner Treue dem heil. Apo¬ stel Petrus übertragen hat, dieses von uns fordert, so halten wir es für Pflicht unseres hohen Apostolates, instän¬ digst Gott zu bitten, daß er, bei so großem Vergehen dieser Stadt, Deinen Eifer, Deine Gottesfurcht und deine Fröm¬ migkeit, o ehrw. Bruder, mit aller Ausdauer und Liebe versehe, auf daß Du niemals ermatten mögest, und Deine Dir anvertraute Herde nicht ein Raub, und Deine Schafe eine Beute wilder Thiere werden. Handle daher, o ehrw. Bruder, auf das du daß Gift dieser jchrecklichen Pest von Deiner Herde hinweg wendest, männlich; sei überall thätig; erfülle Dein Amt; und damit Du leichter die kath. Religion und ihre Lehre, so wie die kirchliche Disciplin und die Aufrechthaltung der Sitten beschützen und verrheidigen mögest, so höre nicht auf, gleich einer Posaune Deine Stimme zu erheben, und sowohl durch Hirtenbriefe, als auch durch Warnungen Deinem Volke die verwerfliche Gesinnung und die Schädlichkeit dieser Sekte zu zeigen, und unterlasse niemals, die Hinterlist dieser trügerischen Menschen aufzudecken. Nie verlasse aber die Deiner Sorge anvcrtrauten Gläu¬ bigen; bediene Dich der Hilfe des Clerus und vorzüglich der Pfarrer, um sie zu ermahnen, die Gesellschaft jener Menschen zu fliehen, ihre Vorträge sorgfältigst zu vermeiden und in dem Bekenntniß des kath. Glaubens, in dem schul¬ digen Gehorsam gegen den Lehrstuhl Petri, und in der Treue beständig und unwandelbar zu bleiben. Da Du aber die Stelle Christi, der nicht die Gerechten zu berufen, sondern vorzüglich der Sünder halber gekommen ist, vertrittst, so trage auch Du ehrw. Bruder, für alle die, welche in Dei¬ ner Diöcese durch die Verführungen dieser oder einer andern Sekte schon kläglich gefallen sind, besondere Sorgfalt, und 132 dringe in sie durch väterliche Ermahnungen, Rathschläge und Belehrungen; beschwöre sie; verweise es ihnen in aller Liebe und Weisheit; bahne ihnen den Weg zum Heile, und rufe sie zu dem Einen Schafstall Christi zurück. Wir leben, o ehrw. Bruder, der vollsten Ueberzeugung, daß Du diesen unfern Wünschen aufs Eifrigste nachkommen wirst, und daß alle Deine Sorgen, Deine Gedanken und all Dein Trachten nur auf die Erhaltung der karh. Kirche und ihrer Lehre, und auf die Beförderung des Heils der gelieb¬ ten Herde hingerichtet sein werden. Da der heil. Leo, unser Vorgänger, sagt: „daß der von Gott einen würdigen Preis der Belohnung zu erwarten haben wird, welcher unermüdet dem Wohle seines ihm anvertrauten Volkes obliegt, sowie der ebenfalls vor dem Richterstuhle Gottes sich von der Schuld der Nachläßigkeit nicht wird befreien können, der sein Volk nicht gegen Verlockungen gottesläugnerischer Lehren hat bewahren wollen," so werden auch wir nicht unterlassen, in aller Demuth unseres Herzens Gott, den Allerhöchsten und Besten, zu bitten und anzuflehen, daß er Deine ober- hirtlichen Sorgen und Mühen segne, und daß er Dir zu Hilfe kommen möge, die Pläne der Feinde zu vereiteln und über jenes Volk, näher zu ihm geführt, wieder seine Barm¬ herzigkeit vervielfältigen und die Nachstellungen der Feinde davon hinweg wenden wolle. Unter dem allerhöchsten Schutze und der Versicherung unseres innigsten Wohlwollens erthei- len wir Dir zum Zeichen unserer Liebe für Dich aus voll¬ stem Herzen den apostol. Segen, fügen diesem den Wunsch eines jeglichen waren Glückes für Dich, ehrw. Bruder, selbst bei, und grüßen die gesummten Kleriker und treuen Gläubigen aufs Freundlichste. Gegeben zu Rom bei St. Maria Maggiore am 31. August 1848. Im dritten Jahre unseres Pontifikats. — Pius ?. U. IX/' Kath. Blätter v. Tirol. Die Nachteule und der Adler.*) (Die Sonne ist unlergegangen. Es fängt an, zu dämmern.) Nachteule. Gott sei Lob und Dank! jetzt wird es licht. Adler. Was Ihnen nicht einfällt, Fräulein Eule! Es wird nur immer dunkler und dunkler. Ich sehe kaum mehr Ihre werthe Person. Nachteule. Bitte recht sehr. Entweder müssen sie blind sein oder Sie wollen mich zum Besten haben, und Schwarz für Weiß mir Vorwahlen. Das ist doch unläugbar, daß es nach dem Untergange eurer mir so verhaßten Sonne immer Heller wird. Bin ich doch eben wieder zwölf Stunden lang in *) Diese eben so lehrreiche als unterhaltende Allegorie ist ei¬ ner unlängst zu Gratz erschienenen Broschüre entnommen, die ein verehrungswürdiger Pfarrer der Seckauer Diözese, Anton Semlitsch, herausgegeben , unter dem Titel: »Ka¬ tholischer Wegweiser an den Kreuzwegen des Lebens auf dem Lande«. Erstes Heft S. 21 — 24. — Die unselige Begriffs¬ verwirrung unserer Zeit, in welcher man das Schwarze weiß, das Licht Finsterniß, die Wahrheit Verdummung nennt, so wie auch die gallbittere, feindliche Stimmung gegen das Chri- stenthum, für das so Viele allen Sinn verloren, ist hier auf treffende Weise im Bilde dargestcllt. dichter Finsterniß gesessen, und habe mich schrecklich gelang¬ weilt. Und jetzr, da cs um mich herum so licht und Helle wird, daß ich eine Stecknadel am Boden sehen könnte, jetzt wollen Sie, Herr Adler, es mir noch einreden, daß es fin¬ ster werde? Geh'» Sie, geh'n Sie, Sie Finsterling! Adler. Aber, gnädiges Fräulein! haben Sie doch die Güte, zuzugeben, daß ich auch Augen habe. Eule. Augen hin, Augen her! Wenn man nichts sieht so ist es finster, und wenn man sieht, so ist es licht. So ist es einmal. Wir, Eulen und Consorten, die Fledermäuse, haben auch Augen, und sicher bessere, als ihr Adler sammt den übrigen Finsterlingen. Sie sagen ja selbst, daß Sie jetzt nichts sehen, wo wir so hell sehen. Schaum sie, welch scharfes Auge ich habe. (Die Eule erhebt sich, stürzt pfeilschnell zur Erde nie¬ der, und kömmt, mit einer zappelnden Maus in den Kral¬ len, wieder zum Adler hinauf.) Eule. Was gebe ich Ihnen, lieber Herr Adler, wenn Sie mir einen solchen Leckerbisser finden? Adler. Ich? jetzt? Nicht im Stande! Ich sehe den Kirchthurm hier daneben nicht mehr, vielweniger eine Maus. Eule. So sind Sie und Ihres gleichen! Sie scheuen das Licht, und schleichen nur im Finstern herum. Kaum daß eure finstere Sonne aufgeht, und es wieder dunkel wird, so schwingen Sie sich über die höchsten Berge hinweg und treiben in der Luft eitle Spiegelfechterei, statt was Nützliches zu thun. Von Ihnen, Herr Adler, hört man besonders, daß Sie alles übertreiben, und nichts Ge¬ scheckteres zu thun wissen in Ihrer Ueberspannung als zur Sonne selbst aufzufliegen. Thut ihr schon auf Erden was, so ist es nur Wühlerei und Unfrieden, den ihr stiftet. Ha¬ be ich es doch neulich selbst erfahren. Ich war bei einer Unterhaltung, und Habs mich dabei verspätet. Euer Tag — die Finsterniß hat mich überrascht. Ich konnte meine Baum¬ höhle nicht mehr erreichen, und mußte also unter dem Schutze eines schattigen Baumes warten, bis es wieder licht wurde. Was geschieht? So ein im finstern schleichender Baumhackel nimmt mich kaum wahr, so zwitschert er es gleich anderen Fin¬ sterlingen zu. Im Augenblick fallen sie über mich her. Sie haben mir zwar nichts Namhaftes zu Leid gethan; aber es war .ein Gezwitscher und Geflatter um mich herum, daß ich schon glaubte, es koste mein Leben. Zum Glück ging bald die Sonne unter, und es wurde um mich her wieder licht. Sie hätten es sehen sollen, wie furchtsam und scheu vor dem hereinbrechenden Lichte diese Finsterlinge sich in Busch und Strauch verkrochen. Aber ich habe mir sogleich einige von ihnen zum Schmause herausgeholt, und werde mir auch in Zukunft noch manchen holen. (Unterdessen hatte sie die Maus gespeist, und wischte sich jetzt behaglich den Schnabel.) Adler. Edles lichtfreundliches Fräulein! Das ist nicht großmüthig von Ihnen. Sehen sie! Meine Brüder, die Tagsvögel, haben Ihnen bei weitem nicht soviel zu leide gethan, als Sie denselben dafür entgelten. Diese sind Ih¬ nen nicht im Mindesten auf das Leben gegangen. Sie ha- 133 ben sich nur gegenseitig vor Ihren Krallen gewarnt, wei¬ ters haben sie Ihnen nichts gethan. Sie aber, gnädiges Fräulein, entgelten den armen Singvögeln ihre Nothwehr damit, daß Sie dieselben aufspeisen. Eule. Gut weg! Wozu sind sie auch da, als nur, um die Welt zu verdummen? Kaum daß es früh Morgens licht zu werden anfängt, so zwitschern und flattern sie her¬ um, daß Einem das Sehen und Hören vergehen möchte. Selbst unser lichrfreundliches Eulen-und Fledermausgeschlecht könnte am Ende davon noch dumm werden. Wollen sie ja selbst, Herr Adler, mir einen blauen Dunst vor die Au¬ gen machen. Mit Gewalt sollte ich, gleich euch Finsterlin¬ gen, Licht für Finsterniß, und Finsterniß für Licht halten. Sie reden so spitzfindig hin und her, daß selbst unser einer am Ende noch irre werden könnte. Wenn ich es nicht mit eigenen Augen sehen möchte, daß es bei Nacht licht, und bei Tage finster ist, wahrlich! ihr würdet mich selbst, am Ende noch verrückt machen. Aber ihr habt die Welt schon lange genug bei der Nase herumgeführt. Sie muß endlich anfangen, es einzusehen, daß wir, Eulen und Fle¬ dermäuse, es mit dem Lichte halten, ihr aber mit der Fin¬ sternis, und Dummheit. Adler. Ich disputire Ihnen, holdes Fräulein, ein vorzügliches Augenlicht nicht ab, bei Leibe nicht! Sie und Ihre Nachtgenossen haben allerdings ein gewisses Licht in Ihren Augen, so einen elektrischen Funken, der im Finstern leuchtet. Wer wollte dieß läugnen? Dieser elektrische Funke wirft auf den Punkt, wohin Sie Ihre Augen richten, sei¬ ne Strahlen, und in dem Scheine dieser Strahlen sehen Sie richtig auch im Finstern den Gegenstand ihrer Sehn¬ sucht oder Leidenschaft trefflich, aber — weiter nichts. Sie sehen mit Ihrem elektrischen Auge nichts von all' den schö¬ nen Dingen, die wir im Sonnenlichte schauen. Für ihr Auge büht keine Rose reiner Liebe, blüht keine zarte Lilie der Unschuld, blüht kein Veilchen der Bescheidenheit und De- muth, blüht kein Vergißmeinnicht der Gottesfurcht, blüht weit und breit gar keine liebliche Blume, wie denn ohne das Sonnenlicht überhaupt nichts blühen und wachsen könnte, sondern die ganze Erde in eisiger Kälte erstarren müßte. Mit eurem elektrischen Funken, ihr Eulen, UhuS und Fle¬ dermäuse! könnt ihr kaum viel weiter sehen, als die Nase oder der Schnabel reicht; dagegen können wir Tagsvögel durch die von oben niederleuchtende Sonne eine halbe Welt im Frühlingsschmucke prangen sehen, und können unsere Blicke sogar zu dem jenseitigen Ufer des weiten Meeres werfen. Das Licht euerer Augen beleuchtet nur Die winzigste Strecke der weiten Flur, Um zu finden für den Magen den Fraß. Ganz anders macht es die Sonne des Herrn; Sie belebt die Welten von Stern zu Stern Bis zu dem einfachsten, niedrigsten Gras. Schon wollte das rechthaberische Fräulein Eule wei¬ tere, alles absprechende Einwürfe machen; allein es graute die Morgendämmerung. Eilends huschte sie in die Baum¬ höhle. Der Adler aber erhob sich in die Lüfte, und in den Gebüschen regten sich die Singvögel. Die ganze Nacur wurde lebendig und freute sich des Lichtes und der Wärme der von Gott geschaffenen Sonne. D'rum laß nur, nächtliches Geflügel, uns gehen Auf unseres Glaubens lichtvollen Höhen. Behalte dein Fünkchen Licht nur für dich! Denn leuchtet das Licht des Glaubens nicht mehr, Erstarret die Welt zum eisigen Meer, Verwandeln die Menschen in — Eulen sich. Adresse des Cpiscopats der Salzburger Kirchen-Provinz an den Reichstag zn Wien. Fortsetzung und Schluß. II. Zweck und Aufgabe der kirchlichen Organe ist Ent¬ faltung der von ihrem göttlichen Stifter ihr aufge¬ tragenen Wirksamkeit in Betreff der Lehre, des Cul- tus und der geistlichen Regierungsgewalt. Freiheit heischt demnach die Kirche für diese dreifache Wirk¬ samkeit ihrer Organe. Zuvörderst sind sie berufen, das Wort Gottes ganz, rein und unverfälscht vorzutragen, es gegen Angriffe mit den competenten Waffen zu vertheidigen, und auszubreiten, die Menschen zu verhalten, diesem Worte zu folgen; und ihnen so den Weg ihrer Be¬ stimmung zu zeigen. Jede Beschränkung der mündli¬ chen oder schriftlichen Verkündigung dieser Lehre, so¬ wie die Aufnahme freiwilliger Bekenner derselben, weltliche Verordnungen und kategorische Aufträge über die Verwaltung des Predigtamtes und die Wahl des Lehrstoffs müßte die Kirche eben so entschieden als Eingriffe in die Freiheit der ihr zustehenden Lehrge¬ walt zurückweisen, als sie ihre eigenen Diener be¬ strafen würde, wenn sie den freien Vortrag des gött¬ lichen Wortes zu politischer Aufregung und Partei- Zwecken mißbrauchten. Ein unveräußerlicher Theil der kirchlichen Lehr¬ gewalt ist die Erziehung der Jugend. Darum ist es der Kirche heilige Pflicht, die Erziehung ihrer durch die Taufe erworbenen Mitglieder und somit vor allem die Mitwirkung bei Leitung der Volksschulen und den entscheidenden Einfluß rücksichtlich der Bestellung des katholischen Religionsunterrichtes an diesen und den übrigen Lehranstalten im vollsten Bewußtsein ihreS Rechtes für sich in Anspruch zu nehmen, und zwar um so mehr, da die meisten bisher bestehenden Volks¬ schulen großentheils mit Kirchengute gegründet und erhalten wurden. Freudig erklärt sich die Kirche be¬ reit, mit dem Staate einverständlich die Erziehung der Jugend besorgen, größere an die Schulen gestellte Anforderungen nach Kräften unterstützen, jede zweck¬ mäßige Umstaltung des Schulwesens fördern zu wollen. Sie erklärt aber eben so freimüthig, daß sie mit der Befugniß in Volksschulen nur den Religionsunter¬ richt zn ertheilen sich nicht begnügen dürfe, da mit der Unterweisung der Jugend in den Religionswahr¬ heiten die christliche Erziehung keineswegs vollendet ist, und Religon nicht nur gelernt, sondern auch ge¬ übt werden muß. Sie erkläret unumwunden, daß zur Erzielung einheitlichen Zusammenwirkens und zur Hm- tanhalrung der Gefahr bleibend verderblichen Einflusses den bischöflichen Behörden bei Bildung der Lehramts- Candidaten und Aufnahme der Lehrer, so wie den Ortsseelsorgern bei deren Ueberwachung und Leitung 134 jener Einfluß gesichert bleiben müsse, welcher die er¬ forderlichen Garantien für Volkserziehung auf positiv religiöser Grundlage gewährt. Zwar wird hierdurch die Anerkennung eines Rechtes gefordert, gegen das Zeitstimmen sich erheben; aber nur in der festen Ue- berzeugung gefordert, daß durch gründlich religiöse Erziehung destructiven Tendenzen entgegen gewirkt werde, —- nur unter dem Schutze der geschichtlichen Wahrheit gefordert, daß sich die treuesten Söhne der Kirche stets auch als die besten, ruhigsten, opferwil¬ ligsten Staatsbürger erwiesen haben, nur unter An- spruchnahme einer Lernfrsiheit gefordert, die mit der katholischen Kirche zugleich entstand, und die Civili- sation der Völker als ihre Frucht aufzuweisen vermag. Von der Freiheit der Kirche ist Freiheit ihres Cultus unzertrennlich; — er ist die Darstellung ihres Lebens, die unerläßliche Bedingung des geistigen Auf¬ schwunges ihrer Glieder, die fortwährende Ausübung dessen, was ihr Stifter zur Verherrlichung Gottes angeordnet, die fortgesetzte Ausspendung der Gnaden, die er zum Heile der Menschheit in ihr hinterlegte. Frei muß also die Kirche, frei müssen ihre Gewalt¬ träger sein in den Bestimmungen, welche die Art des Gottesdienstes und der Andachrsübungen betreffen, frei im Urtheile, wem sie die ihr anvertrauten Gna- denmirtel zu spenden oder vorzuenthalten, über wen und wie sie ihre Segnungen auszusprechen, und wen sie als ein ihrer Gnaden würdiges Mitglied anzusehen und zu behandeln habe. Es wäre ungerechte Verkümmerung der Cultus- freiheit, müßte die katholische Kirche erst von Staats¬ behörden Ermächtigungen sich erbitten, welche dem Gebiete derselben fremd und unverwüstliches Recht der kirchlichen Gewaltträger sind. -— Als eine Blüthe des katholischen Lebens, mit dem Wesen ihres Cul¬ tus innig verbunden, haben sich durch Jahrhunderte herab geistliche Vereine erwiesen. Ihr Band sind fei¬ erliche Gelübde oder einfache fromme Gelöbnisse; ihr Zweck bald Förderung humaner oder wissenschaftlicher Aufgaben aus religiösen Motiven, bald ein fortgesetzter Gottesdienst in Gebet, Betrachtung, Selbstverläug- nung. Ihre Normen sind Ordensregeln, auf Grund¬ lage evangelischer Räthe mit Genehmiguug der geist¬ lichen Obrigkeit gegeben. Bestehen sie auch im Staate, wirken sie auch für denselben, so sind doch ihre Grund- elemence religiös, kirchlich, und dem Staate kann es nicht zustehen, die Aufhebung eines Klosters oder Stif¬ tes einseitig zu verfügen. Es muß einer Kirche, welche sich auf so viele rühmliche Leistungen ihrer Corpora- tionen berufen kann, befonders schmerzlich fallen, wenn in einer Zeit, wo allen Staatsbürgern das freie As¬ sociationsrecht eingeräumt und im vollsten Maße ge¬ währt wird, religiöse Vereine ohne vorhergegangener Untersuchung der comperencen geistlichen Behörde fac- tisch aufgelöst werden, und ihre Mitglieder sich dem Elende und Hohne preisgegeben sehen. Soll die Kirche in Ausübung der ihr als selbst¬ ständigen Gesellschaft nach dem Willen ihres Grün¬ ders zustehenden Regierungsgewalt frei genannt wer¬ den können; so darf das Recht der eigenen Gesetzge¬ bung, der richterlichen und Straf-Gewalt ihr nicht entzogen, nicht beschränkt werden durch die weltliche Macht. Wohl kann ein verständliches Wirken dem An¬ sehen beider Gewalten nur nützen, wohl kann es den Mitgliedern beider Gesellschaften nur von unberechen¬ barem Vortheile sein, wenn die Staatsgesetze auf die Grundlage der göttlichen Gebote gebaut werden, wohl wird die Kirche keine dießfälligen Collisionen Hervorrufen, sondern in dem, was sie als unwesent¬ lich erklären darf, wenn es frommt, bis an die äu¬ ßersten Gränzen sich nachgiebig erweisen, aber nie und nimmer könnte sie in ihrer Gesetzgebung von den Grund¬ sätzen weichen, die von ihrem Wesen, als göttlicher Heilsanstalt, unzertrennlich sind. So ist der Kirche namentlich wohl bekannt, daß Ehebündniffe nicht außer der Sphäre der Staatsgesetze stehen; aber sie muß es auch als ihr unveräußerliches durch alle christlichen Jahrhunderte herab geübtes Recht erklären, die Be¬ dingungen des sakramentalen Charakters der Ehe zu bestimmen und über deren Vorhandensein zu entschei¬ den, und sie kann— zur Beruhigung der Gläubigen und Hintanhaltung böswilliger Auflösung des Ehe¬ bandes unter dem Scheine des Rechts — nur wün¬ schen, daß beide Gewalten ihrer Bestimmung und Rechtssphäre wohlbewußc im klaren Einverständnisse die ihnen zustehenden Gesetze über Ehebündniffe ge¬ ben wollten. Die Kirche kann und will ihre Mitglieder, da sie zugleich Bürger des Staates sind, in dem was sei¬ nem Tribunale unterstehet, demselben nicht entfremden, nicht entziehen, aber kann und will eben so wenig die grundgesetzlich ihr zukommende Richtergewalt aus den Händen lassen, sondern muß in ihrem Forum über die Haltung ihrer Gebote richten. Ebenso muß ihr das Recht unbeanständet bleiben; über ungehorsame Mit¬ glieder kanonische Strafen zu verhängen, diesen ein¬ zelne oder alle kirchlichen Wohlthaten zu entziehen, und diejenigen aus ihrer Gemeinschaft auszuschließen, die, alle Versuche der Bekehrung hartnäckig von sich weisend, sich derselben unwürdig gemacht. Daß durch die angedeuteten Censuren keine Willkührherrschaft angestrebt werde, dafür bürge die Versicherung, daß die Kirche sich zur Fortsetzung des Werkes berufen wisse, welches der Heiland voll Milde und Barmher¬ zigkeit gegründet, dafür bürge das Wirken der Kir¬ che, welche die Verirrten aufsucht und zurückführt, dafür gibt auch das obermähnte Institut des Metro¬ politansystems und dessen kirchlicher Jnstanzenzug äu¬ ßere Bürgschaft. Aber nimmer kann die Kirche es vom Urtheile des Staates abhängig machen, ob sie wegen Verletzung ihrer Gebote geistliche Strafen verhängen und treulosen Söhnen Wohlthaten entziehen dürfe, welche sie ohnedieß tharsächlich verachten. m. Als Mittel endlich zu ihren Zwecken bedarf und be¬ sitzt die Kirche als äußere Gesellschaft auch kirch¬ liches Vermögen, das sie der würdigen Feier des Gottesdienstes, dem Unterhalte der Diener der Religion und der Unterstützung der Nokhleidenden widmet. Die Kirche hat dasselbe durch rechtmäßige Titel, zum Theil seit Jahrhunderten erworben, und demzufolge gleich jedem Privaten, jeder Commune, den vollgilcigen Anspruch auf den Schutz des Staates gegen wie immer geartete Eingriffe in ihr Eigenthums- recht; wogegen aber auch das Kirchengut alle öffent¬ lichen, sowohl ordentlichen als außerordentlichen Lasten gleichmäßig mit dem Vermögen aller Privaten zu tragen hat. Wenn daher die Kirche mir Schmerz durch die einseitig verfügte Aufhebung der kirchlichen Zehent- und Grundrechte einen beträchtlichen Theil ihres Stifcungs- und Pfründengutes mit großen Ver¬ lusten bedroht sieht, so muß sie um so mehr auf an¬ gemessene Entschädigung dringen, als dasselbe kein freies Gut, sondern ein mit heil. Verbindlichkeiten belastetes ist, für deren pflichtmäßige Erfüllung die Kirche zu sorgen hat. Ist der Staat als oberster Schutzherr der Rechte 135 verbunden, das Vermögen der Kirche, das durch Uebertragung an dieselbe seine privatrechcliche Natur keineswegs verloren hat, wie das jedeS anderen Staats¬ bürgers gegen widerrechtliche Eingriffe zu schützen, so müßte es als ein selbstmörderischer, weil alle Rechts¬ sicherheit aufhebender Acc angesehen werden, wollte der Staat selbst sich an dem Kirchengute vergreifen, dasselbe seinen ursprünglichen Sciftungszwecken eigen¬ mächtig entziehen, mit seinen Fanden verschmelzen, oder einfach als Staatsgut erklären, und die Kirche würde sich verpflichtet fühlen, im Namen der Gerech¬ tigkeit, die in einem geordneten Staate kein leerer Schall sein darf, dagegen feierlichste Verwahrung einzulegen, unter Berufung zugleich auf die Geschichte, die wohl viele Beispiele hochherziger, patriotischer Opfer- willigkeit von Seite religiöser Vermögenheiten, aber keines aufzuweisen hat, wo gewaltthätige Eingriffe in kirchliches Eigenthum dem Staate Segen oder blei¬ bende Vortheile gebracht, und die Billigung des Rechts¬ gefühls gefunden hätten. — Außer der Sorge für Erhaltung des kirchlichen Stammvermögens steht aber auch der Kirche als Ei- genthümerin desselben das Recht der freien Verwal¬ tung, sowie daS der stiftungsmäßigen Verwendung zu. Es ist aber bekannt, wie wenig dieser unwider- sprechliche Rechtsgrundsatz bisher geachtet und ausge- sührt worden; denn was zuvörderst den aus früher eingezogenem Kirchengute gebildeten sogenannten Re¬ ligionsfond betrifft, so wurde den Bischöfen nicht einmal die ausdrücklich zugesicherte Einsicht in die Ge- bahrung desselben, noch viel weniger ein Einfluß auf selbe gestattet, ja nicht selten die billigsten Anforde¬ rungen an den Fond ohne Angabe des Grundes ver¬ weigert. Man begreift wohl, daß die grundsätzlich gerechtfertigte Ertradirung des Religionsfondes vor der Hand sehr großen Schwierigkeiten unterliegen würde, und glaubt daher in Berücksichtigung dersel¬ ben vorerst nur darauf bestehen zu sollen, daß außer der öffentlichen Rechnungslegung den Bischöfen jeder¬ zeit die volle Einsichtnahme in den Stand des Ver¬ mögens uyd der ihnen gebührende Einfluß auf die Verwaltung und Verwendung des Fondes einge¬ räumt werde. Was aber die Verwaltung des Vermögens ein¬ zelner Kirchen und Stiftungen anbelangt/ so dürfte es in der That hohe Zeil sein, dieselbe von dem äußerst drückenden Gebahrungssysteme und den unzäh¬ ligen Hemmnissen zu entbinden, mit denen sie die Regierung unter dem Titel der Staarstutel fast allent¬ halben umgeben hat. Die Schwierigkeiten, womit den gesetzlichen Normalien zufolge die Elocirung sowohl als die Aufkündung von Stiftungscapitalien verbun¬ den ist, der unglaublich schleppende Geschäftsgang, dem die Verhandlungen selbst über die dringendsten Herstellungen und Anschaffungen unterliegen, die na¬ mentlich im Salzburg'schen immer mehr vorkommenden kategorischen Verfügungen über das Vermögen rei¬ cherer Kirchen und Stiftungen zu Gunsten von Aer- meren, wo nicht gar zu noch fremdartigeren Zwecken, endlich das im hohen Grade verderbliche Licitations- system haben das Kirchengut schon vielfältig und nam¬ haft zu Schaden gebracht, so wie das nicht selten unbillige Verfahren bei Richtigstellung der Erträg- nißausweise oft selbst das ärmlichste Pfründengut auf empfindliche Weise verkümmerte. Die Staatsverwaltung begebe sich auch hierin des in mehrfacher Beziehung verderblichen Systems bureaukracischer Bevormundung, wache wie bei Fidei- commissen immerhin über die Integrität des kirchlichen Srammgutes, und binde eine nothwendig oder er¬ sprießlich gewordene Alcerirung desselben an ihre Zu¬ stimmung, überlasse aber die eigentliche Gebahrung der hierzu nach der Natur der Sache sowohl, als nach den kanonijchen Vorschriften berufenen kirchlichen Behörde mit Jnterveniruna derjenigen, die hierauf einen rechtlichen Anspruch machen können. Dieß wären in gedrängter Fassung die Grundlinien der Stellung, welche die unterzeichneten Bischöfe der Salz¬ burger Kirchenprovinz für die katholische Kirche ihrer Spren¬ gel gegenüber dem neu zu ordnenden österreichischen Staars- leben in Anspruch zu nehmen sich durch ihr heiliges Amt verpflichtet fühlen. Möge eine hohe Reichsversamm¬ lung diese pflichtgetreue Erklärung, die, weil auf der Einheit der katholischen Principien beruhend, mit den bereits von einem großen Theile der österreichischen Bischöfe abge¬ gebenen Erklärungen im Einklänge steht, jener Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme würdigen, auf welche zu zählen die kath. Kirche ein Recht hat. Was aber die konkrete Anwen¬ dung dieser Grundsätze betrifft, wolle Hochdieselbe das hohe Ministerium veranlassen, mit dem Episcopate als dem allein berechtigten Vertreter der katholischen Interessen sich in unmittelbaren Verkehr zu setzen; und die Unterzeich¬ neten trösten sich mit der Hoffnung, daß der auf der Basis gegenseitiger Achtung und nach dem obersten Rechtsgrund- satze: „Jedem, was ihm gebührt" geführten Unterhandlung gelingen werde, die katholische Kirche zu dem freien Staate in ein freies aber freundschaftliches Verhältnis zu setzen. Salzburg, den 14. September 1848. Friedrich m. p., Cardinal der heil, römischen Kirche und Fürst-Erzbischof zu Salzburg. Johann Nepomuk m. x., Fürstbischof von Trient. Adalbert m. p., Fürstbischof von Gurk. Anton Martin m. x., Fürstbischof von Lavant. G. Habtmann. m. x., Domcapitular, und I Amberg m. p., geistl. Rath, als Vertreter des Fürstbischofes Bernard von Bripen. Joseph Buchinger m. p., Domcapitular, im Namen der Administration der Diöcese Seckau. Mathias Gruber m. p, Domcapitular, im Namen der Administration der Dioceje Leoben. Hirtenschreiben des Episkopates der Salzburger Kirchenprvinz. AllenGläubigend er Diöcesen Salzburg, Trient, Bripcn,Gurk, Sekau, Lavant und Leoben Gnade und Friede vonGott dem Vater und unserm Herrn Jesu Christo! Wir folgen dem Drange unseres Herzens wie unserer oberhirtlichen Pflicht, indem wir in einer Zeit vielfacher Bewegung, in welcher Furcht und Hoffnung wechselweise die Gemüther der Gläubigen ergreift, auch unsere Hirten¬ stimme vernehmen lassen, und gemeinsame Worte des Tro¬ stes und der Ermahnung an euch richten. Ausserodentliche Begebenheiten haben in diesem Jahre 136 stattgefunden, und das Bedürfnis einer Neugestaltung un¬ serer vaterländischen Zustände herbeigeführt. Dieses Bedürf- niß erkennend hat Se. Majestät der von Gott uns gesetzte Kaiser Ferdinand in der ihm eigenen Herzensgute beschlos¬ sen, im Zusammenwirken mit seinen Völkern eine den Zeir- umständen angemessene, das Glück der Zukunft sichernde Verfassung dem Kaiserstaale zu geben, und bereits sind zu diesem Zwecke die frei gewählten Vertreter des Volkes aus den zugehörigen Provinzen der Monarchie im Reichstage zu Wien versammelt. Da bei einer solchen Umgestaltung der Dinge, und bei dem Aufbau einer neuen Ordnung Gesetze zur Bera- thung kommen können, die das Leben der Kirche mehr oder minder berühren, und von der allgemein in Aussichr gestell¬ ten größern Freiheit auch die Kirche ihren Antheil sich ver¬ sprechen darf, so haben es eure Bischöfe als heilige Pflicht ihres Amtes erachtet, sich in gemeinschaftlicher Berathung zu vereinbaren; um die gegenwärtige Lage und die Bedürf¬ nisse der Kirche, so wie die Mittel in Erwägung zu neh¬ men, wodurch ihr >ene Stellung und Wirksamkeit verwahrt und gesichert werden möge, die ihr zur Erfüllung ihrer be¬ seligenden Aufgabe aus göttlicher Anordnung gebührt. Zu diesem Ende sind sie theils persönlich cheils durch ihre Abgeordneten am alterwürdigen Sitze des h. Rupert in Salzburg am 31. v. M. zusammengetreten, nachdem sie zuvor den Beistand des heil. Geistes zu gesegneter Voll¬ führung ihres Werkes vertrauungsvoll angerufen. Wohl wis¬ send, was die Kirche Gottes auf Erden bedarf und darum für sich zu fordern ein heiliges Recht hat, haben sie den ein- müthigen Entschluß gefaßr, diesen gerechten Ansprüchen durch die ihnen zustehenden rechtmäßigen Mittel Anerkennung und Geltung zu erwirken. Sie wenden sich in dieser Absicht zu¬ vörderst an den Reichstag zu Wien mit einer die bezüglichen Rechte der Kirche und ihre Nachweisung enthaltenden Zu¬ schrift, der sich bereits auch mehrere andere Bischöfe Oe¬ sterreichs anschließen zu wollen erklärt haben. Und hoffen von dem Gerechtigkeitssinne der dort Versammelten, daß sie der katholischen Kirche, in der Millionen getreuer Staats¬ bürger ihre Mutter erkennen, bei dem höchst wichtigen Ver- fassungswerke die ihr von rechrswegen gebührende Stellung nicht werden versagen wollen. Außerdem haben sie aber auch alles dasjenige vorzukehren sich vereinbart, was das Wohl der ihnen anvertrauten Diöcesen unter den gegenwärtigen Umständen besonders erheischt, eingedenk der Werre des Weltapostels, die er an die zu Milet versammelten Bischöfe und in ihnen auch an uns gerichtet hat: „Haber Acht auf Euch und auf die ganze Heerde, in welcher Euch der heil. Geist zu Bischöfen gesetzt har, die Kirche Gottes zu regieren, die er mit seinem Blute erworben." Apostelg. SO, 28. Zndem wir auf diese Weise, was unseres heiligen Amtes ist, mir dem Beistände des göttlichen Geistes hoffen gethan zu haben, und auch fürderhin zu khun fest entschlossen sind, wenden wir uns an euch, Geliebte! und rufen euch zu: Vertrauet euren geistlichen Vorstehern, schließet euch von Herzen ihren Verfügungen an, und bleibet fern jedem eigenmächtigen Streben in dem, was eure Religion und Kirche betrifft. Aber mit väterlichem Wohlwollen und Ernste dringen wir auch in euch, unterstützet eure Oberhirten durch euer Vertrauen, euern Gehorsam, und eure Gebete: hö¬ ret nicht auf die verführerischen Einflüsterungen derjenigen, die unter dem Namen der Freiheit zur Zügellosigkeit auf- reitzen. Die Umstände, die damals der Apostel als Grund der jchuldigen Wachsamkeit bezeichnete, sind gegenwärtig vielleicht in noch höherm Grade vorhanden. „Ich weiß — fährc er nämlich fort — daß reißende Wölfe unter euch kommen werden, die der Heerde nicht schonen; und aus euch selbst werden Männer aufstehen, die Verkehrtes reden werden, um die Jünger zu sich hinüber zu ziehen." Apostel- gesch. 20, 2S. 30. Er bezeichnet diese Menschen noch näher in seinen Sendschreibenals „selbstsüchcige, habsüchtige, prah¬ lerische, übermüchige, verläumderische, ungehorsame, lieblose, als Feinde des Kreuzes Christi, welche die gesunde Lehre nicht ertragen, und dis Lüste mehr lieben als Gott." II. Tim. 3,2—- 4.4,3. Wie glücklich würden wir uns schätzen wenn die Vorhersagung des heil. Paulus nicht auch in un¬ seren Tagen ihre Erfüllung gefunden hätte, — wenn wir nicht genöthigt wären, auf die bezeichneten Merkmale sol¬ cher gefährlicher Menschen aufmerksam zu machen, und von ihrer Verführung zu warnen! Ach! wir müssens auch von der gegenwärtigen Zeit wie einst der Apostel mit Thränen sagen: -Es gibt jetzt Viele, die so wandeln". Philipp 3,18. Darum Geliebre! wollen und können wir nicht ablassen euch immerdar mit den Worten des Apostels zu ermahnen: „Meidet solche Menschen! — Lasset euch durch eitle Worte nicht verführen!" -—II. Tim. 3, 5. Ephes. 5, K. Philipp. 4, 4. Stehet fest im Herrn — als festgefügte Theile jener Wohnung, die auf der Grundfeste der Apostel und dem Haupt-und Schlußsteine Jesus Christus erbauet, zu einem heiligen Tempel heranwächst", Eph. 2, 19 — 22. d. i. als treue und standhafte Glieder der heiligen, römisch-katholi¬ schen Kirche, welche von ihrem göttlichen Stifter die un¬ trügliche Verheißung hat, „daß selbst die Macht der Hölle sie nicht überwältigen werde'" Matth. 46, 48. „Bleibet bei dem, ivas ihr gelernet, und wovon ihr die Ueberzeu- gung erlangt habt; — Hatter fest an dem Vorbilde der heilsamen Lehren, die ihr von uns gehörc habt, im Glau¬ ben und in Liebe; bewahret den anvertrauten köstlichen Schatz", II. Tim. 3, 44. 4 , 43. 44. d. i. den heiligen christkacho- lischen Glauben, wie er euch von Jugend auf von den Bischöfen und Priestern der katholischen Kirche ist gelehrt und erklärt worden. Verbindet aber mir dem Glauben, damit er ein lebendi¬ ger, heilbringender sei, auch die wahre, christliche Tugend, welche sich durch Gottseligkeit, Geduld, Enthaltsamkeit und warme Nächstenliebe zu erkennen gibt, und „befleißt euch durch gute Werke euern Beruf und eure Auserwählung gewiß zu machen". H. Pet. 4. 5. 40. Solche Früchte des Glaubens verlangt der Herr, soll sein Reich, die allein se¬ ligmachende Kirche bei uns verbleiben; solche um so mehr wenn eine bessere Zukunft in unserem Vaterlands ihr er¬ blühen soll. Nebst allem diesen vergesset nicht, daß „jede gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk von oben herab ist, vom Vater des Lichtes, der allen reichlich gibt, die ihn im Glau¬ ben und mit beharrlichem Vertrauen bitten. Jak. 4, S. K. 4 7. Deshalb, Geliebteste „bitten wir euch bei unserm Herrn Jesu Christo und bei der Liebe des heiligen Geistes, daß ihr uns helfet bei Gort mit euerm Gebete für uns", Röm. 4 5 , 30-, auf daß unser schwaches Bemühen durch Gottes Gnade mit dem ersehnten Erfolge möge gesegnet werden. Die Gnade unsers Herrn Jesu Christi und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des heiligen Geistes sei mit euch Allen! Amen. H. Cor. 43 , 43. Salzburg, den 44. September 4848. Die Unterschriften wie oben. Berichtigung » u. insbesondere » insbesondere u. » Errichtung » Cs muß daher 25. 27. 3. » 422. 1. » » » 2. » » 123. 4. » einiger Druckfehler in Nro. 4« der Laib. Kirchenzeitung. S. 121- 2-Sp. letzte Zeile lies Beistimmuiig statt Bestimmung; """ ' " -- s " s ' » Einrichtung; » Es muß aber. Nedacteur und Verleger . Johann Chrysost* Pogazhar, — Gedruckt bei Josef Blasnik