zur Laibacher Zeitung. ^ HZ. Knmnag ven 9. ÄVril 18H3. H. 478. (3) Nr. 6667. C u r r e n d e d«H t. t, Nlyrischen Guberniums. — Bestimmung t>es Postritt-, Postillon- und Schmier«Geldes, dann der Wagengebühr in ViebtnbHrgen, vom 1. März 1L'l2 angefangen. — Im Einverständnisse mit der königl. siebenbürgischen Hofkanzlei ist das Postrittgeld in Siebenbürgen für ein Pferd und eine einfache Post Vom 1. Värz d. I. angefangen filr den ersten Semester 1842 von 45 kr. auf 50 kr. erhöhet worden. — Hiernach wird die Gebuhr für «inen gedeckten Wagen mit der Hälfte, und für einen offenen Wagen mit einem Viercheils des Postrittgeldeö für ein Pferd festgesetzt, das Schmier- undPostillons-Trink-geld aber bei dem dermaligen Ausmaße be, lassen. — Dieses wird in Folge hohe» Hofkammer«Decretes vom 5. März 1842, Z. 9035, zur allgemeinen Kenntniß aebracht. — Laibach am 20. März 4642. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl G-raf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Anton Stelzich, ____________________k^k. Gubermalrath. Z. 4?9. (3) Nr. 5636. C u r r e n d e des k. k. illyr. Guberniums in Laidach. — Benehmen bei der Realisirung der Beamten-Cautionen, Bchufs der Einbringung von Ersähen. — Einer Mittheilung dsr k. k. allgemeinen Hofkammer zu Folge, haben Seine Majestät über die allerunterthämgst gestellte Anfrage, wie sich lui der Realisiruna der Veamten-Cautionen, Bchufs der Einbrinauna Von Ersahen zu benehme sey, nachstehende allerhöchste Entschließung vom 11. December 1841 htrabgelangcn zu lassen geruhet: Zur Rcalisirung der von Staats- und Fonds-Beamten, dann von städtischen und ständischen Beamten eingelegten Kautionen, welche in öffentlichen Fondsobligationcn oder in Anlagen bei dem Ctaatöschuldentilgungsfonde bestehen, ist, sobald die Ersatzpflicht des Beam-ten durch eine keiner weiteren Berufung unterliegende administrative Entscheidung ausgesprochen ist, ein weiteres Erkenntniß einer Genchtsbehörde nicht erforderlich, sondern eS ist ohne weitere Verzögerung nachdem unten seinem vollen Inhalte nach angeführten hohen Hof-kammerdecrete vom 15. August 1820, 3.34589, oder nach Verschiedenheit der Fälle in anderer angemessener Weise mit der Veräußerung vorzugehen, immer aber auch auf die übrigen, etwa auf der Obligation haftenden Eigenthums- und Pfandrechte die gehörige Rücksicht zu nehmen. — Diese allerhöchste Entschließung wird in Folge des eingelangten hohen Hofkanzlei-Decretes vom 6. v. M», 3. 5636, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. —-Laibach am 12. März 1K42. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes «Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prlmör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k.k. Gubernialrath. Beilage. Hofkammer-Decret vom 15. August 1820, 3. 34669. — Da bisher mehrere Creoits-Cassen über Anmelden der Staatsschuldentilgungsfonds-Haupttasse die Vormerkung der börsemäßig einzulösenden, auf bestimmte Namen lautenden Obligationen, als Eigenthum der Tilgungsfonds-Hauptcasse, und die Verabfol? gung der rückständigen Interessen aus dem 256 Grunde verweigert haben, weil dieselben nicht mit den gehörigen Cessionen der Eigenthümer an die eben genannte Casse versehen waren, so hat die hohe Hostammer zur Beseitigung dieses gegründeten Anstandes verordnet, daß künftig auf allen jenen Obligationen, welche zur Berichtigung von Forderungen des Acrarä dörstmaßig eingelöset werden sotten, und auf bestimmte Namen lauten, bevor sie zu diesem Ende an die hohe Hofkammer vorgelegt werden, von dem jeweiligen Eigenthümer derselben, oder im Verweigerungsfalle von jener Behörde, welche wegen Hcreinbringung des Ersatzes hiebei einzuschreiten hat, die gehörige Lession an die Staatsschuldentilgungsfonds-Hauvtcaffe zum Behufe der börsemäßigen Einlösung ordnungsmäßig ist. — Ferner wurde zur Erleichterung der Amtshandlung der Til-gungsfondZ-Hauptcasse und zur schnelleren Beförderung des Einlösungs-Gcschäftes überhaupt angeordnet, daß jede Behörde, welche eine Obligation zu diesem Ende hochdahin vorlegt, ihrem Einschreiten zugleich ein Certificat der betreffenden Creditscaffe über den Inter-esscn-Ausstand von der Obligation anzuschließen hat. 3^477^ (3) Nr. 6666. Concurs - Verlautbarung. Bei dem k. k. Cameral- und Kricgözahl-amte zu Laibach ist die, durch Beförderung des Andreas Souvan zum Neustadtler Kreiscafse» Controllor, für dasKriegscajsegeschaft bestimmte vierte Casse-Officiersstelle mit dem Gehalte jährlicher 500 ft. C. M. in Erledigung gekommen. — Zur Wiederbesetzung dieser oder eventuell der fünfttn und letzten Casseofficicrsstelle mit dem gleichen Gehalte von 500 fl. C. M. wird daher hlemit der Concurs bis Ende des kommenden Monates April mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß jene Individuen, welche hierum sich zu bewerben gedenken, ihre ordnungsmäßig documcntirten Gesuche, mit gehöriger Nachweisung des Standes, Alters, der zurückgelegten Studien, ihrer bisherigen Dienstleistung und Sprachkenntnisse, überhaupt abcr aller Qualifications, insbesondere des Besitzes der vorgeschriebenen Befähigung für einen Casse-dienstplatz und der vorschriftmaßig abgelegten Prüfung aus dcm Kriegscasse-Geschäfte, an diese Landesstelle, und zwar, wenn dieselben schon dienende Beamte sind, im Wege ihrer Amtsvor-siehung zu überreichen, und in denselben anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mit den Beamten des Laibacher Camera!- und Kriegs- zahlamtes verwandt oder verschwägert sind. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laidach am 24. März 16^2. ThomasPauker, k. f. Gub. Secretar. Z. 492. (2) Nr. 7096. Kundmachung. Bei dem k. k. Kreisamte in Vdclsberg ist die mu nnem Iahrgehalte von Dreihundert Gulden M. M. verbundene Kreis - Chirur, genflelle in Erledigung gekommen.— Zur Wie» derbesctzung dieser Stelle wird der Concurs bis letzten Aonl l. I. mic dem Bedeuten ausgcschne, ben, daß d,e Bewerber »hre tneßfalligcn Gcsu, cbe, wenn sie sich schon in einer Anstellung be» finden, durch ihre vorgesetzte Behörde, sonst aber unmittelbar bel dieser Landesstelle einzureichen haben. — Außer den gesetzlichen Documenten über die Elgcnschaften des GesuchsstNers wird die Ausweisung über die vollkommene Kenntniß der krain isch en Sprache strenge gefordert.— Vom k. t. Mynschcn Landes»Gubernium. Laibach am 26. März 1642. Franz Glöser, k. k. Gubernial-Secreiär. Z./.90. (,) Nr. 7665. Nr. 52. St. G.V. E. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung einer in der Gemeinde und Rentbezirt« Oiznana gelcgenen Bru der scha ftfo nd s» Realität. — InFolge hohen Hofkammer-Pra« siowl-Decretes vom 3Z. Februarl. I., Nr. 1014 1^. I»., wird am ia. Ma» d. I. m den gewöhnll» chcn Amtsstundm, bei dem Rentamt« Oiz;uuu0, I^rianer Kreises, zum Verkaufe im Wege öfs fenll'cherVerste'gerung, der nachbenanntes>,dem Bruderschaftefonde gehörigen und in der Ge, meinde Oi^nano gelegenen Realität geschritten werden, als: des in der (Üonn-Ida Luran nächst OaliezanL!, im GemeindebezltkDtZNÄno gelege» nen Acker» und Rebcngrundes, »m beilausigen Fla^enmaße von 1 Joch 1477 HHKlafter, 9^ schätzt auf 90fl. 14V4 kr. — Dlese Realität w»rv, so rvle sii derobdenannte Fond besiyt und genießt, oder zu besitzenund zu genießen berech» t'gt gewesen wäre, um den oben angesetzten Fiscalprns ausgeboten und dem Melstbieten-den, mit Vorbehalt der Genehmigung des Prs-sidiums der hohen k. k. Hofkammer, überlassen werdm. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen , dlv nicht vorlaufig den zehnten Thtit dc« Fiscalpreises entweder in barer Conventions- 237 Münzt, oder in öffentlichen vcrzinslichmStaats« c pupperen, nach ihrcm zur Zelt des srlagls be« l kannten coursmäß'gen, °der sonst gch be» t stimmten Werthe, bei derVerstc'g rungs som, i m,ff,on erlegt, oder eine auf dujcn Betrag lau- 5 lend«, von der erwähnten Commission geplüftc, l und als gesetzlich zureichend befundene Sicher- j ftellungs-Urkunde bcibnngt. — Dle erlegte l Caut»on w»rd jedcm Llcitannn, mtt Ausnahme l jener des Meistbietcrs, nach beendeter Vülde, oder ! wenn er die zu bezahlende «rste Nate des gemach« ten AnboteS m der festgesetzten Zeit nlchi berich« tigen würde. Veipftlchtmäßigcr Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wild ihm der «rlegte Betrag an der ersten Kaufschillmgshälfte abg« rechnet, oder die sonst gelüstete Eaution wilder «lrfolat werden. — Wcr für emen Dritten e»< nen Anbot machen will, ist verbunden, d,e von dl«sem hierzu erhaltene Vollmacht der Berste«» gerungs-Commission zu überreichen. — Der Melstb'tter hat d,e Hälfie das Kaufschillmgs »nncrhalb lner Wocben nach e'folgter und lhm bekannt gemachter Beftät.gung des Verkauft-actcs, und noch vor der Utberaabe der Realität zu ber.chtigm; die andere Hälfte kann «r gegen dcm, daß er sie auf der erkauften oder auf emer andern, normalmäßige Sicherheit gewährenden Realuat glunbbüchcrlich versichert, mit fünf vom Hundert >n E.M. vlrzinset, und die Zinsen «n halbjahrlam Verfallsraten ab« führt, in fünf glc,chen Jahresraten abtragen, wenn dcr Vrsschungspreis den Betrag vonbo fi. überste'gt; sonst aber wirb tne zweite Hälfte des Kaufsch'll'Ngs binnen Jahresfrist, vom Tage der Ntbergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcdingmsse ber,cht»gct werdm müssen. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gcgeben werden, der sich zur sogleich?« oder frü, Hern Berichtigung des Kaufschlllinius herbei, läßt. — Für den Fall, daß der Ersteher der Realität contractsbrüchlg, und Letztere elnem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Ge. fahr und Unkosten des Crstehcrs dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgeletzt werden sollte, wlrd es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter - Veraußerungs, Provinz'al, Commission abhängen, nicht nur die Summe zu best,mmen, welche bei der neuen Feilbietung für den Ausc rufsoreis galten sollte, sondern auch den Reli? citationsact entweder unmittelbar zu genehmi« gen, oder aber denselben d«m hohen H»ftam« mer:Prasidiumvorzulegc»7. — Wider aus der Vestlmmulig deS Ausrufsvreises/ noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Ncltations-acte^ kann der contractevrüchig gewordene Käufer lrgend eine Einwendung gegen dle Gültige keil und rechtlichen Frlgen der Rel«citation herleiten. — Nach oldentllch vor sich gegangener Versteigerung, und tücssichtllch nach bereits geschlossener Licltation werden weitere Anbote nicht mehr anglNdmmen, sondern zurückgennesen wec« den, worauf dielicitationslußigen insb«sond«:e aufmerksam gemacht werden. — Dle übrigen Verfaufsbedinglnsse, der Werthanschlag, und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realltat können von den Kauflustigen be« dem k. k. Rentamle «n Oi^nimo eingesehen werden. —» Von d«r k. k. Staalegüter'Veraußlru^gs Pro-vinz,al-Eommisslon Triest am 10. März 1842. Ernst Freiherr v. Locella, t. k. Oubernialrath. Z. 4gl- (2) Nr. 79bc>. 26 Nr. Zgoö. Edict. Bei dem k. k. mnerMerreichisch-küssenlan, dischen Appellations« und sriminal-Obelgerlch, te ist eine Rathsprotocollisten - Adjunctcn - Glelle Mit dem jährlichen Gehalte von 600 si. C. M. in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um dieselbe haben lhre belegten Gesuche, worin sie sich insbcsonders über die zurückgelegten Nechis, studicn, und über »hre Sprachen» Kenntnisse auszuweisen, und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dicseS k. k. Appellations - Gerichtes verwandt ' oder verschwägert sind, durch ihre AmtsvorstaNß de hinnen /»Wochen, vom Tage der ersten Ein« > schaltung diescs Einctes in die Ze'tungsblätter, , bei diescm k. k. Appellations-Ge'ickte zu über» ' reichen. — Klagenfurt am 17. März 1842- i ' Aemtllchr ^rrlautbarunsen ! 3- /,c)3. (2) E d » c t. Nr. i65. 5 Von dem k. k. Verwaltungsamte der v«r- , einten Fondsgüter zu Landstraß wird hiermtt be- r kannt gemacht, daß am 22. April l. I. Vor- 1 mittags von 9 bis »2 Uhr, die Pachtversteige- » rung des Prcißegger Schlaftrunkwcines auf 6 - nach einander folgende Jahre, nämlich vom l. >l November ,6ä2 bis leyten October 1846, in der - hlerortgm Amtskanzlei abgehalten werden wirt», " wozu Pachtlustige mtt dem Bemerken eingeladen !, werden, daß d»e Pachtbedingmsse tägllch hier-l amts eingesehen werden können. —^K. K. Ver-i- waltungsamr 3andstraß am 2, März 1842. ^. ssow löbl k. k l^desb°ubir«t!onz-Ncrord,»,ng „on, 2», März !, I., Z. ?«3, werden b°. dem k. k. Vtraßm.Vommssa-nate Neustadt! M das Jahr 1^2 die unten ««cmerktt« Ctra^n-Kmstbauten.Hcrstellm.gm an angesagten 3«g,n u«b Lez,rftobr.°. keilen abgehalten werden, wie folgt: (3 o n s c r v a t i o n b - B a u t e n Dlstnct- ___!------_^____«_______-»--—»-—---—»---- . TaaundOrt «^ -------l------- Benennung ^ , Reconstruction Geländer, ^.,.^. " « "'« ^ 3 ^^': .?"'^ d.'rBrückcn, (5a- Brücklmge und I^ßen. ZR s K des und e^cn- ^„ ^ ^ ,,, ^g,, B« ^. der .Z 3 ^ ^ " lasse__________stände '^" ________ Licitation '^1 1^1 Reparation der WcrschlinerBnicke - ! - l 2'^ - — - - - — » Bci der löbl i, 2 I Herstellung der Leistenmauem 144 57 _ « --------- Treffen den 16. 6 " " Herstellung einiger Geländer - - - - 153 64 - - 357 j46 Apul 184^. ' 3 Z separat, der NeustadtlerGurk-Brücke — — 303 11 — — — — —- löbl. Bez. Obr, «« Z Z Construction der« . "-^'«11 ^7 ^2 5^6 -^ ^NN."«. o» ^ ^ 3 öiescrung des neuen Bauzeuges __— — -.— 1s/ ^ ^d i^ Aplil 1842. 8 " 5 Reparation der Brücken - —- 205 29 — —»>——- Beider, löbl. 9 8 -'T Reconstruction der Canäle - — 173 20 -^ ——»«.«. Bez. Obr. Land-20 3 Ä^ Herstellung der Leistenmauern 514 13 - — — ——___—-. straß den 2l. 11 s ^ Herstellung der Geländer - - ^ - 168 15 - - — - April 1842. 12 " iReparation der Möttlinger Brücke — — 816 8 — — -^ , ^--------Bei dem Ober. 13 Z ^3 « der Poganitzer ,, - - 9 48 - - - ^ ^ ^ M^.Una7en'2". 14 ^ Z Z Herstellung der Stützmauer 266 47 - _ _ «. ^ - 15 Z ^" . der Geländer - - _____ 279 30 - -° 127213 "pnl .Y42. wozu Unternehmungslustige mit dcm Beisatze vorgeladen werden, daß die Licitationsbedingnisse und die Baudevise taglich bei dem k. k. Straßen-Commissariate zu Ncustadtl, Haus-Nr. 102, eingesehen werden können, und daß die Limitation jeden Tag mit Schlag 10 Uhr anfangen wird, daher die Licitanten zu erscheinen ersucht werden, weil nach Abschlag eines Gegenstandes kein nachtraglicher Anbot angenommen wird Die schriftlichen, auf 6 kr. Stampel geschriebenen Offerte werden nur bis 10 Uhr angenommen; auf später Anlangende und nicht nach der Vorschrift verfaßte Offerte wird nicht rcflectirt. Jeder Licitant hat sich mit 5S Vadium und 10A Caution zu verschen, ohne wcl-z chen Niemand zugelassen wnd. -> H. K, Straßcn-Commissariat Neustadt! den 30. März 1Y42.