!90l Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 260. Montag den 13. November 1871. (489-1) Nr. 476. Concur s. An der cinklafsigen Volksschule in St. Gregor mit slowenischer 'Unterrichtssprache ist durch Uebersctzung die Lchrcr^ und Organistenstellc in Erledigung glommen, ulit welcher ein Iahres-Eiu< kommen in barem Gelde von durchschnittlich 280 ft. o. W. verbunden ist. Bewerber um diese Stelle wollen ihre docu-mcutirten Gesuche längstens bis 2 0. November l. I. dem gefertigten Vezirks-Schulrathc überreichen. K. k.Bezirts-Schulrath in Gottschee, am ' 9. November 1871. (488—1) Nr. 1323. Daz-Verpachtuug zu Warasdiu. Am 29. November d. I., Bormittags um U) Uhr, fiudet im Rathhaussaale der köu. Frei-stadt Warasdin die licitationslocisc Verpachtung des Rechtes zur Einhcbuug der Daz von Wein, Bier, Branntwein und Fleischausschrottuug, daun der Platz und Pftaster^Mauthgebühreu iiu Bereiche der Stadt Warasdiu uud des Warasdiucr Gebirges für das Jahr 1872 mittelst schriftlicher Offerte statt, uud zwar für jeden Bereich nud jeden Gegen-stand separat. Es diene zur Darnachachtuug der Pachllustigcn, daß im Bereiche der Stadt von 1 Eimer in- oder ausländischen Weines oder Mostes, dann einheimischen Bieres 1 st. 40 kr., von 1 Eimer ciuge^ führten Vieres an Daz 1 fl. 40 t'r., an Einsühr^ gebühr 80 tr., im Gauzeu also 2 sl. 20 kr., vou l Eimer Branntwein 2 st. 10 kr., von 1 Stück Schlachtvieh 4 fl., von l Kalbe 70 kr., von einem Schweine über 1 Ccutucr 1 fl. 5 kr., unter einem ^eutucr l>2 '/^ kr., endlich von einem Schafe, einer Iicge oder einem Widder 17 '/- kr.; im Warasdiuer Gebirge aber von 1 Eimer Wein oder Most 70 kr., Vier 35 kr., Branntwein 2 fl. 10 kr., von einem Stück Schlachtvieh 1 st. 5 kr., von einem Kalbe ^5 kr., von einem Schweine 52 '^ kr., von einem Schafe, einer Ziege oder einem Widder 17'/2 kr. an Daz eiugehooeu wird. Die Pachtlustigen haben ihren Offerten ein 5"<, Vadium von dem snr das Jahr 1871, uud zwar in der Stadt Warasdin vom Wem mit . . . 25i!><)3 fl. „ Bier mit . . . 372!) „ „ Bicreinfuhr mit . . lil)24 „ „ Branntwein mit . . 25>2 „ „ Flcifchausfchrottuug mit . 9625 „ „ Platz uud Pflastermauth 79<>3 „ und im Warasdiner Gebirge filr alles zufammcn mit . . ^^ „ im Ganzen mit . . l>1l)00 fi. ^stehenden Pachtfchillingc in Barem oder in Staats-papieren nach dem Wiener Eourfc beizulegen und solche der Licitations-Comission zu übcrrcichcu. Das Vadium hat der Erstchcr nach geschlossener Limitation auf ciue 10"/., Kaution zu erhöhen. Die mit dem vorgcschricbcueu Badium belegten Offerte werden bis 10 Ilhr Voriuittags angeuom ^en, wogegen aus die später eiulaugeudeu oder Mtt deiu Vadium nicht vcrseheueu Offerte keine Rücksicht genomuleu wird. Schließlich gebührt jcuem Offereutcu, welcher NU sämmtliche Pachtgcgcnstäude auf Gruud der bwzelucu Meistbote den höchsten Anbot stellt, vor den audcru ciuzclucn der Vorzug. Die Tarife über die Platz uud Pflastcrmauth s^vie die diesfälligcu Pacht Bediuguissc kouucu ^glich in den Amtsstundcn aiu ^iathhause cingc ' sehen werden. Gegeben ans der Gcmcindcrathssitzuug der M. Freistadt Warasdin, am 4. November 1871. (487—2) Nr. 11119. Kundmachung. Die Oberlehrersstcllc an der Volksschule in Hreuowitz ist zu besetzen. Die Gesuche sind bis Ende November 18 7 1 an den k. k. Bczirks-Schulrath in Adelsberg einzureichen. Adelsberg, am 9. November 1871. "^j^Iy"..........."...... .......... Nr""i1773. Kundmachung. Bon der t. k. Finanz. Direction für Kram wird bekannt gegeben, daß die provisorische k. k. Tabakgroßtrafik zn Bornschloß (eventuell Altenmarkt), im Politischen Bezirke Tschernembl, im Wege öffentlicher Eoncurreuz mittelst Uebcrreichnng schriftlicher Offerte an denjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen wird, welcher die geringste Vcrschlcißprovision anspricht, oder auf jede Provi fion verzicht leistet, oder ohne Anspruch auf eine Provision einen jährlichen Pachtschilling (Gewinnst-rücklaß) zu zahlcu sich verpflichtet. Die Offerte sind längstcus bis 25. November 1871, Mittags 12 Uhr, beim Vorstande der k. k. Finanz-Direction in Laibach zu überreichen. Im Uebrigeu wird sich auf die ausführliche Kund-machuug, cuthalteu im Amtsblatte der „Laibacher Zeitung" Dir. 257 vom 9. Novemb. 1871, bcrufeu. Laibach, am 10. November 1871. (462—3) Nr. 208. Sttaßcnbau- Die auf 035l> sl. 85 kr. veranschlagte Erwci terung, Regulierung, Grundinmg und Beschotterung der Bahnhof-Zufahrtstraße in Rann wird im münd lichen Licitationswcge, wobei auch schriftliche Offerte uicht ausgeschlossen sind, zur Ausführung hintan gegebeil uud die diesfälligc MinucndoLicitation am 21. Ztovcmber 1871, Bormitags 10 Uhr, im Amtslocale des Bezirks-Ausschusscs Rann vorgenommen werden. Die bezüglichen Pläne, der Kosten Uebcrschlag uud die Limitations und Baubedingnisse, wornach ein jeder Lkitant vor dem Beginne der Limitation 10 "/„ vom Ausrufspreise als Cautiou zu erlegen hat, liegen bis zum Licitalionstage beim Bezirks Allsschusse Rann zur Einsicht auf, wo auch allfällig gewüufchte Aufklä'ruugeu ertheilt werden. Vom Bezirks Ausfchnssc iu Viann, am 20ten October 1871. (472—3) Nr. I960. Lichnlugs-Ausschrcibcu. Vei der k. k. Vcrgdirection Idria in Krain werden ßl»0« Motzen Weizen, R4«><> „ Korn, ^tt» „ Kukurutz mittelst Offerte uuter nachfolgcudcn Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, nnd der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pstmd, das Korn 75 Pfund nud der Kukurutz 82 Pfnnd wiegeu. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schaftsaultc zu Idria im Magaziuc in den ciiuen tirteu Gcsäßcu abgeulesseu uud i'lbcruommcn und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für M zuruct gestoßene Partie anderes, gehörig aualificirtes Getreide der glcichnamigcu Gattung uui den contractmä-ßigen Preis längstens ilu nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Liefe rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zn stellen, und es wird auf Verlangen desfelben der Werksfrächter von Seite' des Amtes verhalten, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-krenzer Pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kassc zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gcwerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stcmpclmarkc versehene sal-dirtc Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«. November R87R bei der k. k. Bergdircction zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis I000 Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner gattuugen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Im Sichcrstcllung für die genaue Zuhat tung der sämmtlichen Bcrtrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lOPcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapicrcn zu dem Tagescourse, oder die Quittung über dcsscu Deponiruna, bei irgend einer montanistischen Kasse oder der l. l. Landcshauptkassc zu Laibach anzuschließen, widri gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vcrtragsverbindlichkei-tcn nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht ein-' geräumt, sich für ciucn dadurch zugehenden Schaden sowohl au dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zn rcgrcssiren. 8. Denjenigen Offereuten, welche keine Ge^ lrcidc Lieferuua, crsteheu, wird das erlegte Vadium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Ottde December «^75, die zweite Hälfte bis Mitte Jänner ZD73 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide Säcke von der k. k. Berg direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rück stellung llncntgcltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspescn, zugesendet. Der Licscrant bleibt sür einen allfälligen Ver lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10 Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dmqmssc erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Anfprüche offen bleibt, die derselbe alls den Contracts-Bedingun gen machen zu kö'nuen glaubt. Jedoch wird aus drücklich bcduugcn, dasi die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechisstrcitigkciten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie anch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und E^ecutionsschrittc bei demjenigen im Sitze des Fis calamtcs befindlichen Gerichte dmchznführen sind, welchem der Fiscns als Geklagter untersteht. Von der k. f. Berftdirectio« Idria, am I.November 1871.