T<':M1. Kamstag den 39. August . 1829. Z. 1059. (1)' Nr. 18872. Kundmachung die Minuendo-Versteigerung der Schreib- Ulid anderer Kanzlep-Requisiten-Lieferung für das f. k. illyrischc Landes - Eubeinium und die übrigen k. k. Behörden für das Verwaltungs-Jahr i83o betreffend. — Wegen Lieferung des für das k. k. illyrische Eubermum und für die übrigen Behörden dicses Cubcrnial-Gebiethes erforderlichen Bedarfes an Schreib-und Beleuchtungs-Materialien, dann stnstlgen Kanzley-Rcquisuen für das Verwaltungsjahr i83o, wird am 21. September d. I., Vormittags von 9 bis 12 ^hr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, in dem hiesigen Eubcrmal-Rathssaale eine Mlnuendo-Vcrsielgcruna, und zwar für jeden Artikel insbesondere abgehalten werden. — Die Bedingnisse sind folgende: ^,. Der Bedarf an den zu liefernden Artikeln ist beilausig: An Schreib- und Zeich-nungs - Materialien: 1.) 7023^4 Riß Klein-Concept-2.) 1I1 2^20 „ Groß-Concept- ^ 3.) 4/^l N2 „ Ordinär-Kanzley- ^s 4.) 176 9^29 „ Mittelfein-Kanzlep- » 5.) 71 i4.l20 „ Klein-Median- ^ 6.) 64 i2!20 „ Groß-Median-7.) 16 15I40 „ Mitlelfein-Regal- " 3.) 59^20 „ Feln-Rcgal- oder Im- '' perial- / 9.) 4 „ Velin-Papier für Schul- Zeugnisse. 10.) 76 5.»20 „ Regal-Pack- ^ 11.) 62 7i2O 7, Couvert- ! 12) 59 i'6j20 „ Fließ- /'S iZ.) i5 Bücher Super-Regal- x 3^ 1^,) 7 „ Groß - Velin m)^/ Plano ' F"^" lI.) 20 I.i2 .7 Groß - Real - Im/ S-/ — , perial - x^l iS.) 4 „ Mittel-Real-Im-/3z " perial- ^l^ 17.) 1Z ,, Elephanten- i" 1 iö.) 23 N2 „ Stroh- / Z2 Flasche! rother Tinte, 60l Maß Streusand, 475 Buschen feme Hamburger Federkiele, 2/^29 Büschen mittclfcine Federkiele, 22/i 2.z^ Dutzend mittelfeine Blcystiften, 27 1.!^ Tutzend Nr. 6 Blepsllftcn für das Zeichnen, 20 I.lä Dutzend feine Rothsnften, io3 3^4 Dutzend miltelfeine 3'othsiiftcn. — An Be-l cu ch tu n as - 3)> a te ri a i c: 5^65 1^6 Pfund Wachskerzen, oä/5 Pfund Unschllttkerzen, il(55 Pfund Rüdsaamen-Ochl, 2 2^ Pfund ordinären Lan'pentochr/" 70 Cllen gewirkten Lan'4'entl.'cht. — An sonstigen Amtscr-fordernisscn überhaupt: 2^0 1^2 Ellen PaclrrachtlcnnT'and, L77 Stück Pappendeckel, 12I i^ZO Pfund feines Siegellacks, Z5? N2 ^fund miltclftincs Eirgelrrachs, o56 Schach-ttln nnlUcrcr Oblaten, jcde mit 2öo Stücks ^zo Schachteln grtßer Dblatcn, jede mit 100 Stück, i5i 3!ä Pf. n-cißcn Spagat, 255 1!/^ Pf. grauen Spagat, L3 3^4 Pf. Rebschnüre, i52 3.l4 Loth Nahjcide, 62 Stück Nähnadeln, 5 Pf."Zwirn, 693)4 Pf- Weihrauch, 4 feine Papierschccrcn, 21 ordinäre Paplerscheeren, 20 Stück Dlntenfässtr sammt Strcusalidbüch-sei: von Holz, 2 Stücke Dintcnfäffcr sammt Streusandbüchsen von Steingut, 6 Stück Leuchter von feinen Metall, 27 Stück Leuchter von ordinären Metall, bStück feineLlcht-putzscheercn, 27 S:ück ordinäre Lichtputzschee-r^n, 67 N2 Loth <3l,wi c^I8l!^uc!) 32 Stück Löschhörnchen, 7 Spagatbüchsen, 5i Lineale, 8 Kleldcrbüruen, 6 Schuhbürsten, 26 Bartwische/ 71 ordinäre Kehrbesen, 10 Kehrbesen von Borsten. — Für die Landes - Bau-direction. — Noch insbe sonders beiläufig erforderliche Zeichnung s-M a-te r ialien. — 6 Farbcntrüheln mit 24 Stück Farben, 5o Flaschcln aufgelösten Karmin, 24 Flascheln.blauer Farbe, 24 Flascheln grüner Farbe, 3 Pfund Oummi ^räbi^nm, 1 Pfund (^UINNN (Julu, 4 Dutzend große Münchner Haarbinscl/ 4 Dutzend mittlere Münchner Haarpinsel) 8 Ductznd kleine Münchner Haarpinsel, 4 Dutzend schwarzer Kreide in Stangeln, 12 Stück ganz fein Chinestv Tusch, 12 Stück fei- 664 nen Tusch mit Lowenköpfel, 4 Dutzend Tusch-Muscheln^ 20 H?rü'k kleine Tusch-Glaser, 10 Buschen größere Rabenfedern, loBuschen kleinere Rabenfedern. — Bey den Wachskerzen wird besonders bemerkt, daß dieser Bedarf in kleineren Parthien von zwey bis vier Centner ausgerufen und hintangegeben werden/ ferner jedem Offerenten zur ausdrücklichen Bedingung gemacht wird, nur vollkommen entsprechende und solche Wachskerzen zu llefern, die rücksichtlich der Qualität den von der Licitations-Commission vorgewiesenen Musterkerzen, wovon nicht weniger als Sechshundert und nicht mehr als Sechshundert acht Stücke, d^s volle Gewicht eines Centners betragen dürfen, und die zu dieftm Behufe von jeden Lieferungslu-stigen in Vorhinein bey der Gubernial-Kanz-leydirection eingesehen und geprüft werden können, genau gleichkommen, endlich, daß jede nicht vollkommen Muster gemäße Wachskerzen-licferung von der zur Nebernahme derselben beauftragten Gubernial - Expedits - Direction ohneweiters zurückgestoßen, und wenn der Kontrahent nichr binnen 2^ Stunden darauf das geforderte Quantum durch vollkommen quali-tatmaßige Kerzen ersetzt, daß selbe auf seine Gefahr und Kosten in andern Wegen beyge-schaf: werden wird. — ü. Als Ausrufspreis wn'd bey jedem Artikel der bey der vorjahrigen LlcitaNon erzielte und bisher bestandene Lieferungspreis angenommen, und die Lieferung für den erwähnten Zeitraum Demjenigen überlassen werden, der bey dem Abschlüsse der Li-citation der Mindestbieter bleiben wird. —- l>. Wird nach abgehaltener Versteigerung und nach erwlgter Gemhmtgung derselben, welche ausdrü'klich vorbehalten wird, m>r jcoem einzelnen Erstcher hinsichtlich des erstandenen Artikels ein förmlicher Contract abgeschlossen werden, und zur Sicherung der genauen Contracts-erfüllung cine Caution im fünfzehnten Theile des elitfallenden contractmaßigcn Geldbetrages im Baren oder gegen Pragmatical-Sicherheit bedungen , weshalb sich jeder Licirant bey der Ll^tationscommisswn über die Cautwnsfahig-keit auszuweisen haben wird. — l). Don Lt-citant^n werden von allen zu liefernden Artikeln Muster vorgelegt werden, zugleich hat aber auch Mer Licitam von den Artikeln, ^welche er liefern will, vierfache Muster der Commission vorzulegen, wobey man sich vorbehält, nach erkanntem Vorzuge eines odcr dcs andern zur Grundlage der Versteigerung ^u wählen. — ^. Wenn von irgend einem Artikel vor Ausgang dcs Lieferungscontracts eine größers, als die obige Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Ersteher die- sen Mehrbedarf um den Licitationspreis bey-zustellen, wird dagegen aber keineswegs berechtiget seyn, elne Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. —-?. Die übrigen Llcitationsbeoingmsse könnm taglich bey der Gubernial - Expedits - Direction eingesehen werden. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 2Z. August 1629. Ferdinand Graf v. Aichölburg,. k. k. Gubernial - Secretar. z. l«5g. (1) Nr. i583g. surrende des kalserl« königi. Nlyrischen Lan-deslGuderniums zu L«lbach. — Veroönilng der Verfälschung von (^on^ons und 1^Ion5 öffcMllcher Obligationen und Casscanwtlsungen. — seine Majestät haben Mlt allerhöchster Entschließung vom 2. May 1639, dle öffentliche Bekanntmachung folgender Bestimmungen zur allgemeinen Warnunz und Beobachtung an;uordnen ge-ruyt: --^ ,,Dle Vclfälschung der zu was /,lmmcr für nner Gattung von öffentlichen ,,Staats- Cledus- Papieren gehörigen Zms-,,abschnllte (tül,,i^onz) und Anweisungen /,auf Zlnsabichnllle (I'awns) dann die Ver« ,,fals,t)ung der Staats . Central-Casse« An-,,we.sung?n und dcr von öffentlichen Staats-,,öassen zur Erlangung e»ner Obligation, ,,oder lH2r^Ia ci^l monl,o ausgestellten An« „welsungen und Eertlficate, sind als Vcc< ,/falsHung öffenlllHer Credits < Paviere nach ,,0cm l2. Haupistücke, I. TheU, I. Abschntttes /.des Straf-Gesetzbuches, zu behandeln.^ — In Folge dmer allerhöchsten Bestimmung macht sich Derjenige/ der oberwahnte Urkun« de nachahmt^ oder oerfalfcht, su wie Derjenige, der hieran unmutclbar, oder Mittelbar Theil nimmt, des Verbrechens der Verfall schung öffentlicher Credits-Papiere, und der hierauf m d«m 12. Hauptstücke des Straf-Gesetzbuches, I. Tbe'ls , §. y2 » g3, 97 bis 102 ausdlückilch für d:e Nachshmung oder Verfälschung der von öffentlichen sasscn aus« aestellten ^3Huldfterschreltzun^en ( öffentlichen Odliqatwnen) festgesetzten Strafen schuldig, deren Inhalt hlcmtt zufolge hohen Hofknnz-ley- Debets vom 26. vorigen , Empfang am iZ. l. M., Nr, ,8c>3o / ,678, m der Beylage zu Jedermanns Kenntniß republiclrt wird. — Laibach sm 2). July l82c). Iostph Camillo Freyherr v. Schmioburg, Gouverneur. Johann Neo. Vessel, k. k. Gu^cvmalrath, 665 ^ä Nr. i588g. Auszug der in dem Straf- Gesctzbuche vom Jahre i3a3 , enthaltenen Vorschriften über das Verbrechen der Verfälschung der von öffenn lichen soffen ausgestellten Schuldverschreibungen (öffentlichen Obligationen ) — §. t< ,,Dieses Verbrechen begehet, wer die von ein«r ,/öffentlichen Easse ausgestellten Schuldvtrs /,fchrnbungen ( öffenillchen Obligallonen ) /,nnt dazu vorbereiteten Werkzeugen nach« ,,macht/ cs mag ein solches öffentliches lnlan-,,dlsches , oder <«n unter was immer für ,,Benennung ausgefertigtes ausländisches Cre< „btts- Papier von ähnlicher Art nachgemacht ,,werden, eß mag das nachgemachte sredtts-,,Papi.r schon ausgegeben worden / und em „Nachtheil erfolgt seyn oder nicht." (§.92 des Straf- Gesetzbuches.) — §. 2. - „Mttschul-,^dlger dieses Verbrechens lsi, wer dle —^ ,,bei von öffenlllchen Cassen ausgesscliten ^,E>chuldverscLrechungen gewöhnlichen Wap-,,pen nachstzchl, Papier, Stempel, Mätrz-,,hen, Buchttäben, Prlffeo, oder was un« ,,mer zur HeruorbrinZung solcher falscher „Credits - Papiere d?encn kann, obgleich nur „m einem einzelnen Stücke verfertigt und ,,zum Vorschübe der Nachmachung wlssent-,,llch überllcfert, oder was immer für nne ,,Art zurNachmachung mitwirkt, wenngleich ,,seme Mitwirkung ohin Erfolq geblieben „wäre.^ (§. uZ des Elraf^ Gesehbuches.) — §. Z. ,,Wcnn eine von einer öffenlllchen ,,Cosse ausgestellt^ Gchulduerschreibung nach» ,/gematt worden, ist der Verbrecher sowohl, „als jeder Mitschuldige mit lebenslangen ,,schweren Kerker, welcher bei besonders bs-„denklichen Umständen des Verbrechens ver« ,,schälst werden soll, zu bestrafen.^ (§. 9? des Straf, Gesetzbuches.) — §. <5. //Gleiche Stra, ,,fe trlffr den Tdkllnehmer welcher solche nach-,,gemachte öffentliche Erldits» Papiere im Ver-,,ssandmffe niit dem Nachwacher, oder einem ,,Mitschuldigen ausgegeben hal.^ (§. ^8 des Elrüf- Gcsitzbuchis) '— § Z. „Wenn die ,,in dem §. 3 , abgeführte Nschmachung der ,/erwähnten öffetitl'.chen Credits - Papiere vn'' ,,wckt, oder nicht ganz ausgeführt worden, ,/wll Iedcr, welcher hlezu niltstewlrk! hat/ ,,Mlt schweren Kerker von 5 bis zo, oder bei ,,desonders gefahllichen Umständen des Ver-/,brechens von io bis 20 Jahren btNraft wer« ,,den." (§. 99 des Straf- Gesetzbuches.) — § 6- /,Der Verfälschung der von cmer öf« ,,festlichen Easse aufgestellten GckuldoersHrkl-, bunter, ist auch Derjenige schuldig, welcher //dergleichen echie Papiere in nne höhcre „Summe als für wllche sic ursprünglich üus< ,,gestellt gewesen sind, abändert, cdcr dazu Hül« „fe lclsiet," (§. loo dee Slraf- Gesetzbuches.) ß. 7. ,,E>n solchcr Verbrecher soll mit schwes ,,rcn Kerker von ,o hlk 20 Jahren, und ist „dle Verfälschung zwar vcrwcht, aber nicht ,,vollbracht worden, von 5 b,s 50 Iahrett ,,bestraft werden." (§. 101 dcs Straf-G«» sctzbuches.) — §. 3. „Wcr ,m Verständnisse ,,mlt dem Verfälscher , solche fälschlich abges „änderte öffenlllche Credits? Papiere ausge-,,geben hat, ,st mit schweren Kerker von 5 ,,bls 10 Jahren zu bkftraf.n." (§. 102 des Straf- Gesetzbuches.) Nr. 179537 Currende des k. f. illyrischcn Landes-Gubcrniums zu Laibach. — Das sogenannte Billard-Kegelspiel wird als verbeten erklart. — Das söge« nannte Billard-Kegelspiel, bey welchem Gss winn oder Verlust bloß von dcm durch cine Feder oder Maschine hervorgebrachten zufällt gen Lauf der Kugel abhangt, wird untcv der im §. 266 des Strafgesetzbuches, 2ten Theils/ enthaltenen Sanction anmit im ganzen Uin-fange des illvrischm Gubernialgebicthcs als verboten erklart. — Welches aus eingelangtem hohen Hofkanzleydecrete vom 3o. v., C'^ halt 7. d. M., Zahl 17^0^, zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung bekannt gegeben wird. — Laibach am iI. August 182g. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Johann Nepomuck Vessel, k. k. Gubernialrath. g. lo5o, <2) Nr. z6'226. 3 u r rends des k. k. ». l l y r i sch c n kandes - Gu -Hern lums zu ^aiback< — Rcgulirung ter Brückenmauth - Gebühren ,n der Station Kappn. — Da es sich gezfigt hat, daß der Tarzff, nach welchen dle Brückenmamh in der Station Karpel bisher zu entrichten war, sich auf nlchr vollkommen richtig befundene Ausmaße der betreffenden Brücken gründen; so ha: das Gubernium sick ueranlaßt gefunden, d:e fraglichen Brücken nochmals e»m? genauen Remsion unterziehen zu lassen, wor« nack cm neuer Tanff zur Entrichtung der Nrückenmaulh in der Etation Karpel^ lm Klagenfurtlr Kreise, vcrfsßt würd?. — ?s wtrd de!N^ci.4> in Folge hchen Hoffamwcrdes crets vom 6. July l, I., Zahl 25^65, mit Bkz;ehu3'ig auf die Eubcrn'al - Cui rende vom 27. März 1828, Zahl ßo/,7, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, deß künftig vom Ta- 666 Ze der Bekanntmachung der gegenwärtigen Currende angefangen, die Brückenmauth m der Statwn lm Markte Kaovel, un Klagen^ furter Kreise von jedem Gcücke Zugunh nur mit 8 kr. ^ von jedem Stücke schweren Trzeb, vleh mlt ^ kr., und oon jedem siücke geringen Triöblnehe Mlt 2 kr. abgenommen werden anrd. Dle bisher m der namllchen Glatwn entrzch» tete Wegmauch blecht jedoch unverändert. Lalbach am 25. July 1629. Joseph Camillo Freyherr v. (Vchmidburg, Landes-Gouverneur. Clemens Graf v. Brand is, k. k. Gubernial-Rath. NreisamtliOe Mrlantbarnngsn. Z. 1069. (1) Nr. 9191° Kundmachung. Zu Folge einer herabgelangten hohen Gubcrmal-Weisung vom i^. d. M., Zahl i8a3z, wird wegen bcyzuschaffcnden Bedarf des hiesigen Priesterhauses an verschiedenen Material-Gegenständen zur Bekleidung der Alumnen, Consermrung des Hausinuentar» und Beleuchtung für das Bchuljahr i629)i33o/ deren Gesammtkosten sich nach dem buchhaltl-nsch nchkzg gestellten Kostenauswcis? auf2^26 st. 4Z 3.iä, kr. belaufen, am 7. k. M. September eine Minumdo < ^icitation bey d'.esein k. k. Kreisamre abgehalten werden. — Dte 5le-ferungslustigen mögen sich daher bey diel-r -Wersteigeruilg zur bestimmten Zeit cinfinden. — K.K. Kreisamt La:bach am 24. August 162g. Z. 1068. (1) Nr. 912Ü. K u n d m a ch u n g. Wegen Beschaffung der Montour für das hiesige Strafhaus-Aufsichrspersonale pro 182g/ d. i. wegen Lieferung der benöthigenden Tuch- sorlen und Nebernahme der Kleidermacherarbett, deren Gesamintkosten 47 fi. 2g Z^i^ kr. betrau gen, wird ln Folge hoher Gubcrmal-Weisung vom 25. v. M., Zahl 1Z999/ am 10. Sevcember l. I. Vormittag :o Uhr, eine Ml> t'U^'do-kicltütion bez diesem f. k. Kreisamre soachüllcn werden, bei welcher zu erschemen die ^lltacionslustlgcn hicmlt eil^geladen werden. — K. K. Kreisamc ^aibach ain 22. Au- Z. 10^8. (Z) ^r. 9857. K l! tl d m a ch u n g. In Folge hoher Gubernial-Verordnung r^n 6., erh. 16. dieses Monats, Zahl 17533/ :si die bierovtige Armeninstalten-Vcrwrgungs- k/l:d Versasian'.ts'Ka^ersstellc in Erledigung ge- ,kcm!ncn, zu d^ren Besetzung der Kompetenztev- u>m bis 6. September l. I. bcstimmc wird, — Mit dieser Vedienstung ist ein Gehalt von 5Zo fi. C. M., freyes Quartier/ Holz- und ^icht-Devutat, gegen die Einlage einer Caution oon iciaa st, C. M/im Baaren oder in Obligationen nach dem bestehenden Course verbündet!. — Die um diese Bcdienstung werben Wollenden haben sich über ihre bereits geleisteten Dienste, über die Kennmiffe der Kassa: und Rcchnungs? Mampulation, dann über ihre Moralität aus« zuweisen, und ihre gehörig documentirten Gesuche b?i diesem Kreisamte im oben besdmmten Termine einzureichen. — K. K. Kreisamt Kla-gcnfurt den 18. August 1829. Nemtlkche H7erlautHarmrZett. H« io55. (1) Nr. i56. Weingarten-Nervachtung. Von dem Vc'wairunq5amte der k. k. Studltnfotids-Hl^rlchafl P'ktt^ach wud hle-mn bef«nnc gemacht: daß nm l5. Septc«nber l. I. , mchrere We,ngall:n bnm Bchlo^ss Ple-lerjsch, tn Weinberg und Görlschberg neuerlich «uf sechi nachelnandcr folgende Jahre; nam-llch: oom i- November läzg, biS letzten Oc-tober i3Zä, «n Pachc hznrangegeben werden. Dlt Pachtlustlgen werden sonach cinge» laden f am obbestlmmten Zage Früh um 3 Uhr ln der hzeroNlgen Amlskanzley zu erschez« nen, wo auch dle pachtbedlngnlffe tägllch eln-gesehen werden können. K. K. Verwailungsamt Pleterjach den 2^. August 1629^ Veryachtung der Mayergründeund Vermlethling eines Gartenhauses bc^derf. k. Reltgtonsfonds- Herrschaft S l t t l ch. Mlt Dtwli^lgung der wohllöbllchcn kaiserl. königl. Domalnen-Admlnist^atlon werden am i5. September 1829, Vormittags von 9 bts ü2 Uhr, und Nachmittags von 3 bls 6 Uhr, in der Ani! hter taglich eingesehen werden kön>en. K. K. Verwaltungsamt der Religions« fondshzrrschafr Emich am 24, August 1829.