, MW KaMstaI . Vou W^Inli ,- "32. Nemtliche ^erlautbarnttgen. Z. 943. (2) Nr. 7'Z2zi739. Kundmachung der Vcrzehrungssteuer-Verpachtung von der Vicr-Erz^gung. — Die k. k. vcremte Came-v^.l-Gcfallen^ Verwaltung in Stcicrmark macht hiemit blkanlU, daß der Bezug der allgemeinen Vcrzehvungsstcucr von der Viercrzeugung in der ganzen Provinz Steiermark mit Einschluß der Hauptstadt Grätz, dann die Ver-zehrungsstcuer von der Branntwein-Erzeugung sämmtlicher m der Stadt Gratz befindlichen Braugewerbe, auf cm Jahr, d. i. vom ersten November i632, bis letzten October iLZZ, im Wege versiegelter schriftlicher Offerte dem Mclsibictcnden überlassen werde. — Düse Offerte sind bis 25, August l. I., Mittags um, zwölf Uhr, im Bureau des k. k. stciermarktschm Camera!-Administrators zu Grätz, im Amts? gebaude der Camera! - Gefallen-Verwaltung zu überrcickc-i, und m>t der Aufschrift: „An» bot für den Bezug der allgemeinen Verzehrungs« sieucr von dcr Bier- und Branntwein-Erzellt gung" zu bezeichnen. — Offerte, die nach dem Dchlu^lermme euNangcn, oder welche abweichende" Bcdll'.gungcn enthalten, bleiben ausser Berücksichtigung. — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den bestehen-den Gesetzen und nach,der Landesverfassung von solchen Ünternchmungcn nicht ausgeschlossen U. -^ D«c Eoncurrenten haben einen, dem zahnten Thcil des Ausrufsprcises gluchkoml mendcn Betrag entweder im Baren, oder öffentlichen Obligationen, bei den letztem nach dem zur Zm des E'-lagcs bekannten börsemaßi-gen letzten Eomswenh als Angeld zu leisten, und dieses entweder dcm Offerte beizüschlicßcn, odcr sich in demselben über den bci der Came-ral-Verwaliungs.Kassa, cdcr bei einem untergeordneten Vcvzchrungssteuer- Inspectorate g^schehsnen Evlag auszuweisen. — Der Contracts-Abschluß wird erst nach erfolgter Entscheidung der hrhcn k. k. allgemeinen Hofkam« mer Stau pnd?^, bis dahin bleiden die Pro-' polniUen für ,hre Anbote rcchtsverbmdlich, — D'cjenigcn, dcrcn Offerte mcht angelwmmcn werden, köi-ncn daS Angeld sogleich nach er-solgter Entscheidung gegen Rückstellung der Original-Quittung beheben. — Von dcm Er-sichcr der Pachtung wird das Angeld bis zur erfolgten Cautionslcistung in Verwahrung gehalten. Sollte dem Pachter auch der Bezug der/ einigen Orten in SMermark bewilligten Gemcinoczuschlage in Pacht überlassen werden, so wird hierüber die weitere Bekanntgebung erfolgen. — Die Contractsbedingungen sind folgende: itcns. Zum Ausrufspreise wird der bestandene Pachtschltting für das Verwaltungs-Iahr iLIi, und zwar für die EinHebung der Vcrzehrungsstcucr von der Bleverzeugung in der ganzen Provinz mit Einschluß der Haupte siadt Gratz im Betrage von ,iL,«oo fl. d. i. Ein Hundert und Achtzehn Tausend Gulden in Convcntions-Münze, dann für die Ueber-lassung der Verzehrungvsieucr von der Brcmnt» wcinerzcugung sämmtlicher in der Stadt Gray befindlichen Braugewerbe imBetrage von Hoo ß,, d. i. Vier Hundert Gulden in Eonventions-Münze angenommen. — 2tens. Ausgenommen von der Verpachtung und beziehungsweise Pachtung bleibt die bei der Einfuhr des Biers m die Hauptstadt Gratz an den Amen zu entrichtende Verzchrungssteuer. — Itens. Der Pachter ist verpflichtet, f-ch genau nach den, nut den Circularen des k. k. sielcrmarkischen Gubcrniums vom i. Juli 1829, Z. nI55, und vom 7. August :8Io, Zahl 2/^^72, kund gemachten Vorschriften und Bestimmungen, und nach den nachträglichen auf die Verzehrungssteuer von der Bicrerzeugung, und rücksichtlich der Stadt Grätz auch auf die Verzehrungssteuer von der Branntweinerzeugung Vl-zug habenden Entscheidungen und Verordnungen zu benehmen. — ^tcns. Dcm Pachter ist unbenommen seine Pachtung ganz oder theile welse an Unterpächter zu überlassen, unter der Bedingung jedoch, daß em solcher UnterPächter nach den Gesetzen und der Landesverfassung zur Pachtung überhaupt zugelassen werden kann. — brens. Werden Untnpächter von der Gefalls-Vcrwalmng in jedem Falle und in jeder Hinsicln l'los att- Agenlen des Pachters angesehen, der Pächter allein bwbt für d>c genaue Ettülllü-q allcr Punct? des Pachtvertrages m der Haftung und der GefaNs < Verwaltung vcrantwsnlii), —6ttns. Die b«dmiget,en 594 Pachtscbillmge müssen auf Kosten des Pachters m zwölf gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monates, und wein: dieser «in Sonn- oder Feierrag wäre, am vorausgehenden Werktage an dc,s k. k. Hauotzoll- und Verzehrungssteuel'-Oberamt «n Gral), oder an dle allenfalls in der Folge bestimmte Kasse genau und richtig abgeführt werden. — /tens. Dem Pachter liegt die Verbindlichkeit ob, von dem in der Provinzial-Hauptstadt Gratz erzeugten, und über die Verzehrungssteuer-^inie von Gratz ausgeführten Bicr d«c Meh'.disserenz zwischen den Tariffsäyen für die Biererzeugung alif dem Lande, und der Erzeugung in der Pro-ftinzial-Hauptstadt Gratz, dann von dem, von den Brauern in Grätz erzeugten, und nach dem Tariffe versteuerten, über dieVerzehrungs« sieuer-Linie von Gral) ausgefüh^en Branntwein, die nach dem Tariffe eingehubene Verzehrungssteuer unter den für G^'ätz uovgeschrie-denen Modaliräten, an dle betreffende!: Pc»r-thcien zurückzuvergüt'.'n. — Diese Modalitäten können bei der Registraturs-Direction der vereinten Cameral ^ Gefallen - Verwaltung, dann bei dem provisorischen Verzehrungsstcuer-Inspectorate in Gratz eingesehen werden. —> 6^ens. In Beziehung auf die Behandlung der Norrathe an versteuerten Bi^r, und rücksicht-llch der Braugewerbe in der Hauptstadt Gratz, auch an versteuerten Branntwein, welche mit Ende October i3Z2 unverzehrr bei den Brauern vorhanden sepn werden, wird bemerkt, daß dcr dermallge Pachter des Bezugs der Verzehrungssteucr für das currente Verwal-tUngsjahr verpflichtet sey, seinem Nachfolger oder, den Aerar den entfallenden Steuerbetrag nach dem Tariffe zu versteuern. — Dieselbe Verpflichtung übernimmt der Pachter des Bezuges der allgemeinen Verzchrungssteuer von der Bier-, und rücksichtlich der Hauptstadt Gratz auch von der Branntwein-E^'ugung für das Verwaltungsjahr i655 in Absicht auf die am Ende der Pachtzcit, d. i. mit Bchluß des Vcrwaltungsjahres i353 bei den Braile^n vorsil^dlgcn versteuerten Getrankc-Nemanenzm. -^- c)tens. Wenn der Pachter beim Bezüge der Gebühr einen höheren Betrag einHeben fo!Ne, als der Tariff festsetzt, so hat derselbe ausser der Entschädigung der Parrhei, die es betrifft, dcn zn^nzigfachen Betrag dessen, was widerrechtlich emgehoben wurde, dem Gcfalle als Straft zu erlegen. — Der Pachter haftet so wie> überhaupt, insbesondere in diesem Falle für das Benehmen der zur Handhabung ftl-ncr Pachtrechte von lhm bestellten Personen. — lotens. Der Pächter 0arf keinen Anspruch auf einen Nachlaß des Pachtbctrages für das eine oder das andere Objekt, oder auf irgend eine Abandenmg wahrend der Pachtdaucr machen, lnlofcrn mcht wahrend, dieser Zeit eine Veränderung des Verzchnmgsstcuer-Tanffcs fur dlc Blererzeugung, und rücksichtlich der Hauptstadt Gratz für die Branntwcmerzeugung der Braugewerbe cunritt, vielmehr hat d?r Paragraph neunzehn dcs ste,crmärk,schcn (_''«< bcrniall Circulars voin i. Juli 182« ^al>l 11355, auf den Pächter voll? Anwendung. — iilens. W>'nn ini ^auf dcr Pachtung neue steuerpflichtige ^^^^.^Zi^^^,,^^;^^,^,^ ^^ siehen, u?id der Pächter die Äusübmig derselben gestattet, ohn? daß die Partheieu den voe. geschriebenen M'ällsämcllchcn Erlaublnßschein geloset, und sich dam l bei 'lhin ausgewiesen haben, so fallr der für dicse Übertretung der Gcfalls-Vorschriften zu entrichtende Strifbs< trag nicht dem Pachter, sonoe-n dem Acrar zur Disposition anheim. ^. i2tens. Vordem Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen nack erlangter Kenntniß Von der Annahme der Offerte hat der Pächter den vierten Theil deö für cin Jahr bedungenen Pachrschlllinges als Caution im Baaren, oder m öffentlichen Obligations nach dein zur Zeit des Erlags bckanitten börsemaßlgen L'ours-werthe, oder mittelst Praginatical-Hypothek, toelche auf Kosten des Pächters grundbüchlich z,u verschreiben ist, zu erlegen, wobei das de, positirte Angeld einzurechnen, oder f^> die ganze EauNon mittelst einer Nealhypothek sicher gestellt wurde, zurückzustellen seyn wird. — lIlens. Bleibt der Pachter mit einer Pachte schillings - Rate im Rückstände, so steht der Ge< falls'Vcrwaltung das Nccht zu, den Ausstand ohne Weiterem durch die Caution zu bedek-ken, zugleich aber die weitere Erhebung des Gc falls nach Gutdünken durch »selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, auch auf Kostci, . und Gefahr des Pachters das Pachtobject neu>-erdmgs feilzubieten, falls abcr die PachtveF-steigerung fruchtlos bliebe, die Adfin^lnm mit den steuerpssichiigcn Partheien, oder die ta-riffmaßlge Enchtbung einzuleiten, und sich rücl-sichttich der Kosten so wie der allfalligen Differenz an der Caution, un>) un Nothfälle an dcn übrigen Vermögen des Pächters schadlos zu halten. Ein allenfalls sich ergebendes gün< siigcres Resultat der Versteigerung oder d?v Abfindung, oder der tnriffmaßigen Eil'.heduncz soll abcr nur dem Verzchrungsl^uer? Fonde zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sollen der Gefalls - Verwaltung zustchen, wenn dcr PächtL« den Antritt der Pachtung des ei- Za5 nen oder des andern Objectes verweigert, oder wmn wahrend der Pachtung der Fortsetzung derselben eines der oben im Allgemeinen angedeuteten Htln'crmffe in den Weg treten sollte. __ i^tens. Für dcn Fall, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedmgungm nicht genau erfüllen sollte, steht cs den mit der Sorge für die Erfüllung dcs Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen,, selche zur unaufgchaltcncn Erfüllung des Vertrages führen, wogegen auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die cr aus öcm Vcrtragc^machen zu konncn glaubt, offen stehen soll. — löN'ns. Der Pächter ist v^pfilch,tet, «uf jedesmalig^ Vcrlangcn der k. k. stcicrmär-k^schcn vcrcu-1 tcn E'amcral ^ Gefallen » Verwaltung und dcn voi: ihr abgeordneten Beamten unweigerlich die Euisicht in die Rechnungen zll gestatten, und richtige Auszüge über die gesummte Bicrerzeugung dcr Brauer tn Stcl«' mark, und über die Branntwein-Erzeugung deu Brauer in Gratz, übcr jedesmalige Aufforderung vorzulegen. — ibtcns. Dem Pache ler liegt ob, die Stämvelgebühr für das in den Händen der k. k. Niermavklschen vereine ten Camera! -l^cfallcn - Verwaltung verbleiben^ de, und init dcn claffenn'.aßi^en Stampcl zu versehende Vertrags - Exemplare zu bestrettcn. Gral) am iI. Juli i3Z2. vermischte ^erlaulbarunVcn. Z. 9^7. (2) Nr. t3o4. O i> i c t. Von dem vereinten Vlzirksgerichte Münsen. dors rvlrd bekannt gemacht: Es sei über Anlangen des Herrn Johann Peter iZdlcn v. Andrioli von Laidach, Cesswnärs ocr Frau Eleonore Thonhau« > fee, wegen c>us de:n^ gerichtlichen Vergliche vom 25. Juni »Ü5i, Nr. ,26., aush.aftendcn 25o ft. lammt Anhang, die executwe Feili^ietung der, dem Johann Pogatscher, inSqemein ^nzokck von Klau; gedöligkn, der Herrschaft Eoinmenda St. Peter, Lu!) Urb. Nr. 96, dienstbaren Ganzbube sammt An, und Zuqedor zu Kl^nz. dann inöbe« sol'^'-e der t^rauf ft^cndcn Frücl)te, dcwiNiget, unv bie Vornadme derselben auf den 2H. August, 24. ^eptemder l»nd 25. October 1LZ2, jedegmal m den g?irci)nlichen Vormittags. AmttMndcn in ^o^a ^lanz mit dem Beisätze anberaumt wmten, dati o!ese N«'a!ität, falls sie bei der ersten oder zwctten Ta^sahung nicht meniqstens um ten ^«riä,'t-llch erhobenen "chäyunqsn?ertbpf. 2Z55,st 55 tr. mit Inbegriff der stehcnocn Fcücbte aber pr. 2/«25 st. 55kr. an Mann gebracht werden könnte, dei der dritten auch darunter zugeschlagen rrcrbcn würde. Dessen rrer-deu die Kauflustigen mit dem Anhange verständiget, dc>ß sie die Schalung, den Grundduchsextract und die Llcitationsbedingnisse, vermoge^welcker Letzte« r«n jeder Mitbieter in Bezug 0er Realität ein Ba- dium ps- 5o ss. in Bezug der Fruchte aber den vier« ten Theil ihres SHäyul'gswerthes hgr ,u Handen der Licüalions «(Hommission zu erlegen haben wnv, tägl'ch zu den gewöhnlichen Amtsstunden hierorts einsehen tonnen. Bezirksgericht Münlendorf den «?.^Iuli »L52. s. g5i. (5) I. Nr. 116b. Edict. Alle Jene. die bei dem Verlasse des zu Ga, berje am 9. Februar ,6Zo vetstoibenen Thomas Godch, auS >va^ immer für einem Nechtsgrunde kiuen Anspiuch zu macken gedenken, werden aufs Kefoldert. selben dei der auf den 22,. August l. I.., Früb 9 Uhr vor diesem Gerichte dicßfaNs bestimm» let, Taqfooung so gewiß anzumelcen und darzu» thun. wiorigens sie sich die Folgen des §,. Li^d. G. B, selbst zuzuschreiben haben,. Weixelbelg am ,6. Juli iLZ2. 3. 952. (5) I. Nr. ,^L7.' G d i c t. Von de^i BezirtZgerichte Weixelderg, als Ab, hündlungslnstanz, n'ird allgemein lund gemacht, daß zur Liquioirunq des Hell^sses nack dem zu Weis» senstölu o,n 22. Mai 0. I. verstorbenen Hofstatt, lers und Tchmiicn. Johann Perme, der Tag auf den 5. August l. I., Früh 9 Uhr vor diesem G,e« richte bc.üimmt sei, wozu rie Gläubiger bei sonsli» gen Folgen dcS §. ä>4 b. G. B. zu elscheinen ha» ben, Bezirs^erickt Wcixelbera am 28. Juli »632. Z. 946. (3) Nr. ?52. Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte Münken» dotf wild bekannt gemacht: (Zs sel über Anlangen des Thomas Mrat von Podgier, rveqen aus dem wirthsckatcbamtlichen Velaleiä?e rom 19. Septem» lL-r zl^2I ciu?haflcndcn 23 ft. sammt Anhanq, die executive Fcilbietung der, dem Andra hrast^r ge« hörigen, dem Gute ^temdücdel, ^ud Rect. Nr. 2, di^ltdaren Einvieltel«hube sammt An- und Zu-gchör ,u Podgier, bewilliget, und tie Vornahme dcrseKen auf ten ,9. Juni, 19. Juli und 2a. August I. I., jedesmal zu den gerrodnNchen Bormit.» tcgg.AlMsstundcn und in I^oco Podgier mit dem Beisahe anberaumt worden, daß diese Realität, wenn sie bei der ersten oder zweiten Taqsohung niä)t wenigstens um den gerichllick auf ,665 ss. »a tr. erhobenen LchäHunßswerth an Mann ge« bracdt werden könnte, bei der dritten auch darun« ter zugeschlagen werken würde. Dessen werden di« Kauflustigen mit dem Anhange verständiget, daß sie die Gchähuna, den Grundducdöexlracc und die Liclianonsvcoingmsse, vermöge welcher Letzteren unter anocren zcoec Mitdieter ein Aadmm pr. Zao st', bar zu Handen öcr Licitations. Commission ,u erleqen haben wirk, tägliä? zu den gewohnli« chen Amtsstunden hierorts einsehen können. Vereintes Bezirksgericht MünkcnLorf den »6. Mai l652. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feil- bictungs > TagsaHung ist tein Rouftusllg« erjchlenen. Z. 616. (5) ^. 396 — der zwei schönen Herrschaften ROGÜZNO uncl NIZNIOW bei Hammer 6t Karis, k. k. privil. Großhändlern in Wien, wobei gewonnen werden: 4 3, tt n tt Stück k.k. Ducaten in Gold und fl. 2 O tt 5 i) n tt I-Bei dieser Lotterie betragen die Gewinnsse im Golde allein mit Zurechnung des Gold-Agio cn-c,a Wiener Währung, und die Gesammr-Gewinnste erreichen sonach die Summe von fi. 700,000 Wiener Währung. Als Ablösung für die beiden Herrschaften werden dem Gewinner 3 tt , tt tt tt k. k. vollwichtige Ducaten im Golde angeboten, welche nach Verhältniß des Gold-Agio, der Summe von eir«» fi. 1W/000 Conv. Münze oder Gulden 350,000 A gleichkommen. Unter der großen Anzahl von 22,000 namhaften Treffern gewinnt auch der geringste Vor- oder Nachtreffer Wenigstens Omen Vmaten im Golde. Das Los kostet 5 Gulden Conv. Münze, und jeder Abnehmer V0N NM fÜNf LostN, erhalt Ein Los gratis. Der schr klar, einfach und für Jedermann durchaus verständlich verfaßte SMplan enthält die sielen Vortheile dieser Lotterie, welche um so weniger einer weitern Auseinandersetzung bedürfen, als solche berctts allgemeine Anerkennung gefunden ^" Die Ziehung wird, wo nicht früher, am 27. November d. ^z. bestimmt und unwiderruflich vorgenommen. Lose dieser besonders vortheilhaften Lotterie sind bei Ferdinand Ios. Schmidt, am Congreßplatz, Nr. 28, zum Mohren, in seinc-m Verschleiß-Gewölbe zu haben.