2432 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Ur.297. Freitag den 30. December 1898. (5073) 3-1 Nr. 52.223. Aenderungen im Postuerkehr aus Anlass der DurchflllMna der Beschlusse des PostcvlMesseS von Washington. Nm 1. Jänner 1899 trete» im Verkehr des Weltpost - Vereines folgende neue Bestimmungen in Kraft: Korea ist dem Weltpostvereine beigetreten und nimnlt an dem internationalen Briefpost-verkehr unter denfclbrn Ardinguugcn wie die übrigen Weltpost'Vereinsländer theil. Unfrankierte Correspondenz.Karten werden nicht mehr als Briefe taxiert, sondern mit dem Porto im doppelten Netrage der Francotaxe für Correspondenz.Karten belegt. Abbildungen dürfen auch auf der Ndress« feite der Correspondent Karten angebracht seiu, wcnn sie die Deutlichkeit der Adresse nicht beein» trächtigen und die Anbringung der Stempel und postdicnstlichen Vormerke nicht hindern. Die von der Privatindustrie hergestellten Korrespondenz« Karten müssen obenan auf der Ndressseite den geschriebenen oder gedruckten Titel «6art» postal«» oder eine gleichbedeutende Bezeichnung in der Sprache des Aufgabe, landes tragen. Für Corrtspondenz-Karten mit bezahlter Antwort ist die Anbringung des Titels «Karts pastille ave« rHponse pll^^o» auf der Ndrejs> seite des ersten Theiles und des Titels «6»rto postals röponss» auf der Adressseite deS Antwortstheiles vorgeschrieben. Karten, die ursprünglich nach den, Innern des Landes, in dem sie aufgegeben sind, bestimmt waren, und im Wege der Nachsendung in den internationalen Verkehr gelangen, werden als Corresponbenz »Karten taxiert, wenn sie den im inländischen «erlchre des Aufgabelandes für die Versendung der Correspondenz>Karten bestehenden Vorschriften entsprechen und die für den inter« nationalen Verkehr vorgeschriebene Ausdehnung von 14 x 9 Centimeter nicht überfchreitcn. Zur Versendung als Geschäftspapiere sind auch Schüleraufgaben zugelassen. Sie dürfen handschristliche Ausbesserungen, aber leine Beurtheilung der Arbeit tragm. Warenproben sind allgemein bis zum Gewichte von 350 Gramm zugelassen. Warenproben mit Glasgegenständen, Flüssig, leiten, Fetten, Oelen, Farbstoffen und lebenden Nienen sind allgemein zugelassen. Hinsichtlich der NerpackunuSvorschriften für solche Sendungen treten folgende Aenderungen ein: Die Glasgegenstände müssen in Vehältnisfen aus Metall, Holz, Leder oder Pappe derart fest verpackt fein, dass die Zufuhr einer Beschä. digung des Postbediensteten oder der Post-sendungen auegeschlossen ist. Die Fläschche» mit Flüssigleiten, Fetten, Oelen :c. können in ausgehöhlte Holzblöcke vcr» packt sein, die, mil einem Deckel versehen, an der schwächsten Stelle mindestens 2>/, Milli-meter star! und an den Innenwänden aus» reichend mit einem aufsaugenden Stoffe bekleidet sein müssen. Solche Holzblücle brauchen in lein anderes Behältnis mehr verpackt zu sein. Es ist gestattet, zum Warenprobentarif naturwiffenschaftliche Gegenstände: getrocknete oder präparierte Thiere und Pflanzen, Mine» ralien :c. zu verscnden, vorausgesetzt, dass die Versendung nicht zu Handelszwecken erfolgt. Zur Versendung als Drucksachen sind auch Albums mit Photographien zugelassen. Von dem Grundsätze, dass Drucksachen leine Aenderungen und Zusätze tragen dürfen, sind folgende neue Ausnahmen gestattet: Es ist zuläfsig: auf Visitlarten Höftichlcitsformen (Glück, wiinfche, Danksagungen, Condolenzen ?c) von höchstens süns Worten anzubringen; Stellen eines gedruckten HexteS zu unter» streichen; auf den Avisi über Geschäftsreisen den Namen des Reisenden, den Namen des Ortes und das Datum der Durchreise handschriftlich oder mittels eineS mechanischen Versahrens abzugeben oder zu corrigieren; aus Weihnachts' oder Neujahrskarten Hand-schriftliche Widmungen anzubringen; aus Subscriptionescheinen für Bücher, Zeit» schriften :c. in gleicher Art, wie dies bezüglich der buchhändlerischen Bestellzettel gestattet ist, die verlangten oder angebotenen Werke Hand« schriftlich anzugeben und den gedruckten Text ganz oder lheilwcise zu durchstreichen oder zu unterstreichen; auf Ausschnitten aus Zeitungen und anderen periodischen Schriften handschriftlich oder mittels eines mechanischen Verfahrens den Namen, das Datum, die Nummer und die Adresse der Zeit» schrift, aus der der Artikel stammt, anzugeben. Rekommandierte Nachnahmesendungen sind mit einer Nachnahmebelastung bis zu 500 fl., beziehungsweise dem Gegenwert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes zu» gelassen im Verkehre uiit Belgien (1000 Franken), Frankreich (1000 Franken). Italien (1000 Frau-len), Luxemburg (1000 Franken), den Nieder, landen (500 Gulden niederländische Währung). Norwegen (720 Kronen skandinavische Währung), Schweden 720 Kronen (skandinavische Währung), Schweiz (1000 Franken). Tunis (1000 ssranlen) und den l. l. Postämtern in Neyrut, Constan» tinopel, Salonich und Smyrna (1000 Franken). Die Nachnahmebelastung ist zulässig bis zum Betrage von 250 fl., beziehungsweise dem Gegenwerte in der Währung des Bestimmungslandes im Verkehre mit Chile (100 Pesos), Dänemark (360 Kronen skandinavische Währung), Portugal (130.000 Reis) und Rumänien ^500 Franken). Der Absender einer recommandierten Sen« dung ist berechtigt, auch nach der Ausgabe einen Rückschein zu verlangen. Er hat zu diesem Zwecke den Aufgabeschein vorzuweisen und die RUckscheingebür zu erlegen. Die Francogebür für Warenprobcsendungen über 250 bis 350 Gramm beträgt im Verkehre mit Deutschland 10 kr. -- 20 Pfennig. Der Höchstbetrag der Nachnahmcbelastung von re» commandierten Nachnahmesendungen ist im Ver° lehre mit Deutschland auf 500 fl., beziehungs-weise 800 Mark festgesetzt. Großbritannien ist dem internationalen Uebereinlommen über den Austausch der Briefe und Schachteln mit Wertangabe beigetreten. Die Versicherungsgebürfür Wertbriefe nach Großbritannien beträgt 13 kr. für je 300 Franken. Die Wettangabe ist bis zum Netrage von 3000 Franken zuläffig. Wertfchachteln sind nicht zugelassen. Schachteln mit Wertangabe sind nunmehr auch im Verkehre mit Belgien zugelassen. Zur Verpackung der Wertschachteln lönncn auch feste Metallbehältnisse verwendet werden. Die Bestimmung, dass die Wände mindestens 8 Millimeter stark sein müssen, gilt nur für die Holzbehältnisfe. Die Nllchnahmebelastung der Wertsendungen ist zulässig bis zum Belrage von 500 fl, b> ziehungsweise dem Gegenwert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes im Verkehre mit Belgien (1000 Franken), Egypten (1000 Franken), Frankreich (10(X) Franken), Italien (1000 Franken), Luxemburg (lOOO Franken), den Niederlanden (500 Gulden niederländische Währung), Norwegen (720 Kronen skandinavische Währung), Schweden (720 Kronen skandinavische Währung), der Schweiz (1000 Franken) und Tunis (1000 Franken). Die Nachuahmebelastung ist bis zum Be» trage von 250 fl., beziehungsweise dem Gegen» wert dieses Betrages in der Währung des Be-stimmuugslandes zugelassen im Verkehre mit Dänemark (360 Kronen skandinavische Währung). Portugal (130.000 Reis) und Rumänien (500 Franken). Im Verkehre mit Egypten, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz ist es den Absendern der Wertschachteln gestattet, die Bezahlung der im Bestimmungslande ent» fallenden nicht'posta tischen Gebüren (Zoll<, Pun« zierungsgebüren ^.) unter denselben Bedingungen, die hinsichtlich des Zollfraucoverfahrens im Post-palelverlehre gelten, aus sich zu nehmen. Die nachträgliche Aenderung der Adresse ist allgemein zugelassen für Briefe und Schach» teln, deren Wertangabe den Betrag von 10.000 Franke» nicht übersteigt. Der Höchstbetrag einer Postanweisung ist auf 500 ft., beziehungeweife den Gegenwert dieses Betrages in der Währung des betreffenden Landes, festgesetzt im Verkehre mit Belgien (1000 Franken), Chile (1000 Franken), dem Congostaate (1000 Franken), Deutschland l.800 Mark), den deutschen Schuhgebieten: Kamerun. Tago, Ostafrita, Sud» westafrila und deutsche Postämter in Shanghai, Tientsin und Tsintau (800 Mark), Egypten (1000 Franken), Frankreich (1000 Franken), Italien (1000 Franken). Luxemburg (lOOO Franken). Montenegro (500 st.), Niederlande (800 Mark --- 500 sl. holländische Währung). Norwegen (800 Mark ^ 720 Koronen skandinavische Währung), Portugal (1000 Franken). Schweden (800 Mark - 720 Koronen slaudi» navische Währung), Schweiz (1000 Franken), Serbien (1250 Franken), Tunis (1000 Franken), den l. l. Postanstalten in der Levante (1000 Franken). Die Postanweisungen sind bis zum Betrage von 250 fl., beziehungsweise den Gegenwert dieses Betrages in der Währung des betreffenden Landes, zuzulassen im Verkehre mit Argentinien M) Franken), Bulgarien (500 Franken), Däne. mark (450 Mark - 360 Koronen standinauischc Währung), den deutschen Schutzgebieten Neu< Guinea und dem deutschen Postamtc in Apia ^400 Mark), Finnland (400 Mark). Großbri-lannien (500 Franken). Japan (500 Franken), Nicdcrländisch.Indicn (400 Mark ^ 2öO fl. holländische Währung), Rumänien (500 Franken), Ziam (400 Mark) und mit den Vereinigten Staaten von Amerika (500 Fmnlen). Die Gcbür für gewöhnliche Postanweisungen nach dem Auslande (mit Aufnahme von Deutsch« land, Großbritannien, Montenegro, Serbien, der l. l. Levante Pustanstalten und der Vereinigten Staaten von Amerika) wird für Postanweisungs» betrage bis 40 fl. mit 10 kr. ,ür je 10 ft. oder deren Bruchtheil und für die 40 fl, überstei» genden Beträge mit 10 kr. für je 20 fl. oder deren Bruchthcil bemessen. Reklamationen wegen Auszahlung von Postanweisungen an Unberechtigte sind nur iuuerhalb der Frist eines Jahres vom Ablaufe der ordentlichen Giltigleitsfrist der betreffenden Anweisung (ohne Rücksicht auf eine etwaige Datumerneuerung) zugelassen. Britisch.Iudien ist dem internationalen Postpatetvertrage beigetretcn. Postpakete nach Britisch-Indien sind bis zum Gewichte von 5 Kilogramm zulässig und unterliegen der Gebür von 2 fl. 35 kr. Die Wertangabe ist bis zum Betrage von 1250 Franken zugelassen. Sperrgüter sind nicht zulässig. Postpakete von länglicher Form, die in der Länge 1 Meter und in der Breite und Höhe je 20 Centimeter nicht überschreiten, werden nicht als Sperrgüter angesehen und daher allgemein zugelassen. Die Nachuahmcbelastung der Postpakete ist zugelassen bis zum Betrage von 500 fl., be» ziehungsweise dem Gegenwert in der Währung des betreffenden, Landes im Verkehr mit Bel» gien (1000 Franken), Egypten (1000 Franken), Italien (1000 Franken), Luxemburg (1000 Franken), den Niederlanden (600 Mark -- 500 fl. holländische Währung), Serbien (1250 Franken), und mit den l. l. Levante«Postanstalten außer Adrianopel, Ianina, Jerusalem und San Giovanni di Medua (1000 Franken). Die Nachnahmebelastung ist bis zum Be« trage von 250 st., beziehungsweise dem Gegen» wert in der Währung des betreffenden Landes, zugelassen im Verkehr mit: Dänemark (400 Mark — 360 Koronen flandinavische Währung), Frankreich (500 Franken), Norwegen (400 Mark -- 3600 Koronen skandinavische Währung), Rumänien (500 Franken), Schweden (400 Mark - 360 Koronen skandinavische Währung) und Tunis (500 Franken). Außer einer offene» Factur darf in den Postpaketen auch eine Abschrift der Adresse der Seudulig mit Angabe der Adresse des Ab» senders, sonst aber keine schriftliche Mittheilung erhalten sein. Die Haftuug für die Postpakete erstreckt sich auch auf Fälle höherer Gewalt im Verkehre zwischen Oesterreich und Norwegen, Russland und Schweden, wenn der die Haftung begrün» deude Fall sich auf dem Gebiete eineo der genannten Länder ereignet hat. Die Ausdehnung der Haftung auf Fälle höherer Gewalt gilt auch im Verkehre mit Egypten für Postpakete mit Wertangabe rück» sichilich der Laudbeförderuug. wenn der Absender hiesür eine besondere Versicheruugsgebür von 5 Centimen — 2'/, kr. sür je 300 Franken des angegebenen Wertes bezahlt. Rücksichtlich der Secbcförderung besteht die Haftuug für höhere Gewalt nur für die Be» förderung durch Schiffe des österreichischen Lloud, sowie durch rumänische Schiffe gegen Entrichtung einer besonderen Versichenlnqsgebür von 30 Centimen — 15 kr. für je 300 Franken des angegebenen Wertes und für die Beförderung durch egyptische Schiffe gegen Entrichtung eiucr besonderen Vcrsicheruusssgebür von 10 Centimen — 5 kr. für je 300 Franken des angegebenen Wertes. Die Nachnahmebelastung bis zum Netrage von 500 fl., beziehungsweise dem Oegenwen in Franken, oder Mcirlwährung ist auch im Fahr» postueilchre mit Deutschland und der Schweiz zugelassen. Der Höchstbetrag der in einem Post-austragsbries enthaltenen Fordennl^documcute ist allgemein auf 500 fl., beziehungsweise den Gegenwert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes (Deutschland 800 Mark), Belgien, Egypteu, Frankreich, Italien. Luxem^ bürg, Ruiuäliieu. Schwciz, Tunis und k. t. Post» ämtrr iu Adriauopel, Neyrut, Coustanlinopcl, Sllloiiich und Smyrna lOOO Franken; Nieder, lande und Niederländisch »Ostindien 500 st. hol» länbische Währung; Norwegen 725 Kronen skandinavische Währung; Schweden 730 Kronen skandinavische Währung) festgesetzt. Den Zinsen» und Diuidendcncoupons, die zu der gleichen Gattung von Wertpapieren gehören und bei der gleichen Zahlstelle ein< zucassieren sind, ist ein besonderes Verzeichnis beizugeben. Sie werden sodann als ein einziges Fordeiungsdocument behandelt. Zu einer Postauftragss nduug dürfen nicht Fordcrungsdocumente vereinigt sein, die auf mehr als fünf verschiedene Schuldner laute». Im übrigen ist die Zahl der Postauftrags» documeute nicht beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten im gcsammten iu« und ausländisch.-u Postauftrags» uertehre mit der Ausnahme, dass im inländische» Verkehr und im Verkehre mit Ungarn und dem Occupationsgcbiete die Zahl der Forderungs» documente, die zu einer Postauftragsfeudung vereinigt sind, auf fünf beschränkt bleibt. Trieft am 24. December 1898. Von der l. l. Post- und Teltgrapheu-Direction. (5039) 3—2 P.-D. Nr. 53.002. Kundmachung. Postexpedienten»Stcll« bei dein neu zu errichtenden l. l. Postamt« in Waitsch, Bezirks-hauptmannschast Laibach, gegen Dnnstoertlag und Erlag einer Caution von 200 fl. Iahresbestallung 150 fl., Amtspauschal^ 40 ft. Gesuche sind binnen drei Wochen bei der l. k. Post« und Telegraphen-DirettioN in Trieft einzubringen. Von der l. l. Post- und Telegraphen - Directio«. Trieft am 22. December 1898. (505?) 3-2 Nr.bgM. Kundmachung. Postexpedienten stelle bei dem neu zu errich' tenden k. k, Postamte in Mitterdorf bei GottM' Nezirlshauptmannschaft Gottschee, gegen DieB' vertrag und Erlag einer Caution von 2 und ein Pauschale von 200 fl. für die W>°> sechsmaligen Fußbotenpostcn zur gleichnamig Haltestelle. Gefuche sind binnen drei Wochen bei der l. k. Post. und TelegraphM'Directls« in Trieft einzubringen. K. l. Post» und TelegraplM-DirecNon. Trieft am 22. December 1898. (5078) 3^2 Präs^bA 6/98. Kundmachung. Beim Bezirksgerichte in Stein wirb "< Diurnist mit 30 fl. monatlicher EntlohNlW sofort aufgenommen. Bewerber haben sich hier schriftlich UM" Vorlage ihrer Zeugnisse anzumelden. ^ K. l. Bezillsgericht Stein am 26. ?>" cember 189». (4»94) 3-3 Nr. 920 vx 18^. "—"Hrl Erledigte Dienststellen. Die gahlmeistecstelle beim Lcmdeszahl' amt in Laibach in der VIII. Rangsclasse ""/ die Conirolorstclle daselbst in der IX. RaM' classe mit der Verpflichtung zum Erlag eiü" Dienstcaution von 3000 fl., und beziebM'' weise 2000 fl., eventuell zwei Cassierstellc» '" der IX. Rangsclasse mit der Verpflichtung i'^ Erlag einer Dienstcaution von 1500 fl., ^ tucll zwei Officialstellen in der X. Rangscl^ mit der Verpflichtung zum Erlag einer Die»!^ cautiou von 900 ft., endlich zwei Assiste»^ stellen in der Xl. Rangsclasse. Gesuche siud unter Nachweisung der gei^ lichen Erfordernisse, insbesondere der mit gu^ Erfolg abgelegte» Prüfungen aus der Sta^ verrechuungswisseuschaft uno den Cassauorschn^ und der Kenntnis der beiden Landessprachen binnen vier Woche» , beim Präsidium der Finanz - Direction k>" zubringen. Präsidium der l. l. Finanz-Tireclion siir Krai"> Laibach am 16. December 1898^^^ (5091) 3—1 ZI. 44.3b?' ?odirlln^'e pa^eßa ciavka 2» 1899-^ priöulc» »e lioäs /. 2. iln«m jHuuvarl^ l°" ^ 'la ci^voli plaöaü ^6 v okro^i I^bl^' lillp^H mLLta «ä V5kkeß2, p8H, iximäi ocl P^ ' Ilät^ri 80 7.K vHllitvo o^amljenik posest« neolilwäno polr^lini. , I^»8tmlvl P60V nll^ 8« pregkilis ^a letc» vel^vnili pn^'il, mllrlc «z^Iiü.dN^s ^ , 20. 6nö sekruvkrij» 1899 pri m«»" blaß^ui«i proti pluöilu 2 02irom ull 8 14. »xvlsüliL uarsa^ pokirkn^u pa^eß», cikvkk, oplixari^a ^e l^ lliki pLuv, na^ pravnöZ^no vplköl^o ^ -« k«r Iioä« powvil llai>^ö oä 20, lvbrliv»^ 1899 naclahL v»6 oue p8«, kalsri »« "" uäliiljkli l»«, ulien,ll drex vehkvnill m»rk-M»8i»tr»t dt>i. »toi. mv»t» I^jndU»^, llnö 20. äscemlirä 1898. 2up»n: Ivan Uridar l. l' Nr. 44.357. Kundmachung. . Die EinHebung der Hundetaxe für Jahr 1899 beginnt mit 2. Jänner l899. Die sür das Jahr 1899 gütige» V"'^ marken siud für jede» H>md umttlMv . Laibacher Itadlpomöliums, mit alleiniger nähme jener, welche zur Bcwachmig cim ^ gelegcuer Gehöfte unbedingt nothwendig ! bis läugfteils 2 0. Februar 1899 vei Stadtcassa gegen Erlag von 4 Gulden zu lösen. '^,„ bände befestigter Marke betroffenen VU"^ Wascnmeister eingefaugeu werden. MaMrat der Landeshauptstadt Lalvav . am 20. December 1896. > Der Vilrgermeister: IvanHribar"' ^Laibacher Zeitung Nr. 297.___________________________________2433______________________________________ 30 December 1898. l"W) 3-3 Zt. 16.191. ^' "vevwl»!-» 1898, st. 18.191, o pri- "nu»r^ » 1899. 1st». ! n«l» , Uplio P0vl«,öl1o üü» V8klkoßll priprei- ^ loi^ "^ ^" ^^ ^^ Kilometer dre?. ra?.. i»n^ "t"2"l8tv» (l)oäi3i ur^niälcll, vo^äll», una^llnsri^llll, ^tniska iu ocl8ou8ka pri- Un ?^' ^^^ x«,clu^», 2 omk^itv^o Nll tigtL , är»»^' ^ Icaterik 86 PO Xlnllu^gevalui vin > "^ 6o8ez« 6ruß»6nH oäßon!»k», vox-:. ^ ln drs2 raxloökn, pripreiueß», n»-lz ^ (daäi8i uraclnik, öa8tnili, vo^k) 86 18y>i ^ ^^ 1- ^»nuar^2, äo 31. äeeem!)rH ". 1«t» 5H Vo^voäino Xran^8k0 U8tHNN,vI^«l a^btimi (10) kr^carii. H. ^ ^e 6^'s «kl oküno xnan^'e 2 äoäatkom, ^, ^^ ^rußll äoloüilll rä2pi8ll e. kr. äsielne ^UL 2 6u« 10. olltobra 1659. 1., ra^zlaSe- ^ v äeielnem vl^änem I,8tu 1859. 1.. »ilß ^^ ^^' ^' 1^' ^ priprs^i na kran^- ^. ^ 08t^^o ^ll äobo oä 1. ^nuHr^H clc, ^ aecenlbra 1899.1. v vsi^vnosti. l^. lcr. äeislui preä8Länill: Viktor b»i>«u llein ». r. Z. 18.191. Kundmachung der l. l. Landesregierung fiir Krain vom 22 sten December 1898, Z. 18.191, betreffend den Vorspannspreis in Krain flir die Zeit vom I. Jänner bis 31. December 1899. Der Gcsammtvergütungspreis der Vor-spannsleistung ohne Unterschied des Geschäfts» zweiges (Beamten-, Militär-, Gendarmerie», Arrestanten° und Schubvorspann, lederen jedoch mit der Nrschränlung auf jene Stationen, in welchen nicht durch Minuendo«Licitation ein anderer Schubfuhrenpreis erzielt wird) und ohne Unterschied hinsichtlich des Vorspanns-nehmers (Beamten, Officiere, Mannschaft) wird für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. December 1899 für ein Pferd und Kilometer mit zehn (10) Kreuzern für das Herzogthum Krain festgesetzt. Dies wird mit dem Velfügen zur allge» meinen Kenntnis gebracht, dass alle übrigen Bestimmungen des Erlasses der l, l. Landesregierung vom 10. October 1859, kundgemacht im Landesregierungsblatte vom Jahre 1859, II. Theil, XVI. Stück, Nr. 16, betreffend die Vor-spann in Krain für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. December 1899 aufrecht erhalten bleiben. Der t. l. Landespräsidcnt: Victor Freiherr Hei« von m. p. (5079) 3-2 Z. 19,521. Licitations -Kundmachung. in, «, ^" h"he l. l. Landesregierung hat mit den« Erlasst vom 1?, December 1898, aä g. 17.842, ««.^reiche des l. l. Vaubezirles Krainburg nachstehende Bauten für das Jahr 1899 zur Aus' irung genehmiget, und zwar: ^. Auf der Loibler Neichsstraße: N.^ ^) Die Conservationsarbeiten an der Krainburger Savebrücke im km 4/24—0/25 im ""rage per. . . '............"......... fl. 2676-78 Nri!5 ^'^ ^le Confervlltionsarbeiten an der Suhigrabcn-Briicke im km 2—3/45 und der Laibov. ^Ulle im km 2-3/49, zusammen im Betrage per..........fl. 18? 41 ^ 2.«3') die Herstellung von neuen hölzernen Geländern und von Randsteinen zwischen "" 3/25 und 4/48 mit..... .............st. 3»352 «. Auf der Wurzner Neichsftraße: in »l , ^^ ^'^ Conservationsarbciten an der Zapuze» Brücke im km 1—2/14, dem Durchlässe ^ «Mlng im km 1—2/29 und der Brlca-Brücke im km 2—3/41, zusammen mit dem ""rage per..................... . . fl. 166 46 im >l ^ ^'^ Conservationsarbeiten an der Hladnil-Brücke im km 4/46—0/47, der Waldbrücke «ln 1—2/4? und der Pisenca-Brücke im km 1—2/51, zusammen im Betrage per fl. 66? 17 4/Kl' - ^ ^^ Herstellung von hölzernen Geländern und von Randsteinen zwischen km 0/7 und / Nut.........................fl 24276 0. Auf der Banker Neichsstraße: ».»,« ^) D'k ConservationSarbeiten an der eifernen Kanker-Brücke im km 3—4/0 mit dem ""'°2e per........................fl. 1859 81 Net,.« U-) die Couservationsarbeiten an der Dornig.Brücke im km 3—4/10 mit dem °2e pl,r........................st 429 10 9.) die Conservationsarbeiten an der Brücke von Leslovc im km 3—4/17 mit dem Betrage per........................fl. 384 — 10.) die Conservationsarbeiten an der ersten langen Brücke im km 0—1/20 und an der Tabor-Nrücke im km 3—4/20 mit dem Betrage per..........st. 56ft>2b 11.) die Herstellung von hölzernen Geländern und von Randsteinen zwischen km 0/0 und 4/62 mit . . . ,...................fl. 261 60 Wegen Begebung der vorangeführten Arbeiten an Unternehmer wirb die Minuendo-LicitationSverhandlung bei der l. l, Vezirlshauptmannschaft in Krainburg am 16. Jänner 1699 beginnend um 9 Uhr vormittags, abgehalten werden. Hiezu werden Unternehmungslustige mit dem Beisatze eingeladen, dass jedermann, der für sich oder als legal Bevollmächtigter für einen anderen licitieren will, noch vor dem Beginne der Licitation fünf Procent der oben genannten Fiscalpreife von jenen Objecten, für welche er Anbote zu stellen gedenlt, zu Handen der Licitationscommission zu erlegen hat. Bis zum Beginne der Verhandlung werden auch schriftliche, mit einer 50 kr.'Stempelmarke versehene, mit dem fünfprocentigen Reugelde belegte und nach Vorschrift des ß 3 der allg. Bau-bedingnisse verfafste Offerten angenommen werden. Die diesfälligen Nauelaborate fowie die allg. und speciellen Ba»bedingnisse lönnen vom 1. Jänner 1699 an täglich in den gewöhnlichen Nmtsstunden beim h. a. Ingenieur eingesehen werden. K. l. Vezirlshauptmannschaft Krainburg am 22. December 1698. (5008) 3-2 I. 17.642. Mcitations - Kundmachung wegen Hintangabe der auf den Reichsstraßen des Vaubezirkes Laibach pro 1899 auszuführenden Conservatiousarbeitcn der I. Abtheilung. ^. Auf der Wiener Neichsftraße: 1.) Anlage lebender Zäune an den neuen Strafjengelänbern im Kilometer 9 bis 9'6, mit.........................28ii fl. 75 tr. v. Auf der Agramer Neichsstraße: 2) Anlage lebender gäune statt der Straßengeländer im Kilometer 4/12 bis 4/25, mit.........................493 fl. 40 kr. 0. Littaier savebrücke: 3.) Conservationsarbeiten an der Littaier Savebrücke, mit ^ . . . . 2300 fl. — lr. Behufs Hintangabe der vorstehend angeführten Arbeiten wird im Amtslocale des Nau-bepartements der I. l. Landesregierung im neuen LandesregierungSgcbäude, Erjauccstraße, im II. Stocke, eine Minuendo-Licitation am 14. Jänner 1899 beginnend um 9 Uhr vormittags, abgehalten werden. Hiezu werden Unternehmungslustige mit dem Beisatz eingeladen, dass jeder, der für sich oder als legal Bevollmächtigter für einen anderen licitieren will, vor dem Neglnne der mündlichen Verhandlung ein Vadium im Betrage von fünf Procent des Fiscalpreises von dem Objecte, für welches ein Anbot beabsichtigt wird, zu Handen der Licitationscommission zu erlegen oder den Erlag desselben bei irgend einer hierliindischen Staatscasfe durch einen Legfchein nach-zuweifen hat. Es lönnen auch schriftliche, nach Vorschrift des ß 3 der allgemeinen Vaubedingnisfe ver« fasste, mit dem 5proc, Vabium belegte und mit einer 50 Kreuzer-Stempelmarle versehene Offerten gestellt werden, welche jedoch vor Neginn der mündlichen Verhandlung bei dem genannten Baudepartement überreicht oder dorthin portofrei übersendet weroen müssen. Die diesfälligen Bauelaborate sowie die allgemeinen und speciellen Naubedingnisfe lönnen vom 29. December 1698 an täglich bis zur Verhandlung in den gewöhnlichen Nmtsstunden bei dem obgenannten Baudepartement eingesehen werden. Mon der k. k. Landesregierung für Arain. Laib ach am 17. December 1698. Nnzeiaeblatt. (5°21) Firm, 280. Einz. I. 118. Vpis firm. * tusodni trgovski register za po-samne firme so se vpisale tvrdke: .. \) Jože Hude, kramarija, špece-:1Ja in žganjarija v Mirnipeèi. Imetelj Je Jože Hude in bode podpisaval: «Jože Hude». 2.) Peter Logonder, najemnik žage y Otoöicah. Imetelj je Peter Logonder m bode podpisaval: tPeter Logonder». 3) Anton Claènik, krèmar in mesar v Hudolfovem. Imetelj je Anton Gaènik ^ bode podpisaval: «Anton Gaènik». , *•) Janko Ruprecht, lekarnar pri ?obrem pastirji v Trebnjem. Imetelj Je Janko Ruprecht in bode podpisaval: «Janko Ruprecht». &) Viljem Tomic, trgovina z špe-cenjskim in železnim b'agom v Treb-nJem. Imele'j je Viljem Tomic in bode Podpisaval: «Viljem Tomic». 6.) Josip Hrovat, starejsi, mesar in Rostilnièar v Žužemberku his. št. 28. inaetelj je Josip Hrovat in bode pod-P>saval: «Jos. Hrovat star.» Nadalje se je izvrsil izbris tvrdke «reter Majerle, lesna trgovina in tr-Bovina z mešanim blagom v Dolu». C. kr. okrožno sorfisèe v Rudoifo-veoa, odd. Ill, dne 13. decembra 1898. (4865) E, 75/98 4. Dražbeni oklic. Po zahtevanju Janeza Plevel iz torh,8:•: auf %•: :L Fliegende Blätter, Preis halbjährlich.......fl. 4'02 :%• >:•: nach auswärts . . »4*28 %:j ;•:¦ Frauenzeitung, illustrierte, Preis vierteljährlich ...» 150 L: >$ nach auswärts . . » 1"56 ;j:j L• Modenwelt, Pre s vierteljährlich..........» -*75 |:|: ;$ nach auswärts . . » -'81 $• Li Grosse Modenwelt, Preis vierteljährlich.....> -75 %•: & nach auswärts . . » -"81 :•!; j:|: Wiener Mode, Preis vierteljährlich........» r50 jjjj :¦:• nach auswärts . . » 1*56 :||; •:•: Bazar, Preis vierteljährl eh.............» 162 •:•: :•:• nach auswärts . . » 1'74 $ y. Elegante Mode, Preis vierteljährlich.......» 1*— :•:•: >:¦ nach auswärts . . » l'06 j:||; y. ferner: Ueber Land und Meer, Alte und Neue Welt, :;:• :|: Das Buch für Alle, Katholische Welt, Die illustrierte %•; v Welt, Für alle Welt, Zur guten Stunde, Moderne :•:; :•: Kunst, Vom Fels zum Meer, Die Gartenlaube etc. etc., :|:j v sowie auf sämmtliche Lv jj- Moden - Zeitungen, | >;*: illustrierte Zeitungen und Lieferungswerke § §: (5061) 6—2 des In- und Auslandes. :;:• X I'ro'foe-IjT-tt.ra.mem. auf Verlangeix erratia. ;•:•; >;* Hochachtungsvollst ;%;! I Ig.v. Kleinmayr & Fed. Bamberg | :? Buchhandlung in Laibach. $ '•*• '•!*' '.'•¦.'.¦.'.¦.¦.'.'•"•'••'•'•V7i'.'.'.'.'..'i'i'i'.'.'. . .'.'. • .¦.'.%*.^. •"•¦..¦. •.'..•¦•^•%'.^.V. .*•'.'.*. . . ••.•,•.*,*,•.*.•.'•,'( K. k. österr. $$ Staatsbahnen. Auszug etwa dem JETa.iirpln.iie giltig vom I. October 1898. Abfahrt von Laibach (S. B.): Riohtang über T»rvis. Um 12 Uhr 6 Mio. n»oht»: PerfoD»^. D»ch Tftrvis, Villach, Klagonfurt, KrauzennfeBte, Loobea; Ubor SeUthal naoh Aussee, Salzburg; über "^, äeifliag n»oh Stayr, LinE, nach Wieu via Amatettea. — Um 7 Uhr 6 Miu. früh: Personeuzug naoh ***,jgp Poutasel, Villaoh, Klageofürt, FrauzenBfesto, Louben, Wien; über Solzthal naoh Salzburg; übor An""' 0) nach Wion. — Um 11 Ohr 60 Min. vorm. : Peraouuuxug naoh Tarvis, Poutafol, Villaoh, Klaguusurt, ^9",?^ Selzthal, Wion. — Um 4 Uhr 2 Min. nachm.: Peruonuuzug uaoh Tarvia, Villach, Klagoufurt, Looben i J* ,fl, Solzthal naoh Salzburg, Loud-GautoiD, Zell am See, Iuusbruok, I!rng«u/., ZUriih, ctuuf, Paris; über *r..iea Boiüing naoh Steyr, Linz, Budweis, 1'iUon, Marienbad, Kger, Franzenabad, Karlsbad, Prag, Loip»i(J. ^j^, via Amatetten. — Biohtung naoh Budolfswert und ctottschee. Uemiachte Züge: Um fl Uhr l6/^ frUh, um 12 Uhr 66 Min. nachm. und uin 6 Uhr 30 Miu. abends. (8923) °°" Ankauft in Laibach (S. B.): Kichtung von Tarvia. Um 5 Uhr 46 Min. früh: Per»onon«ug!& Wien via Amstutton Leipzig, Prag, Fran/.onabad, Karlsbad, Kgur, Marieubad, Pilsen, Budwoin, Saltburg, u^ Steyr, Aussee, Leobon, Klagonfurt, Villach, Frauzeiufuate. — Um 11 Uhr 17 Min. vorm.: P°rso,„i0b, aus Wien via Amatetton, Karlsbad,Eger, Marienbivl, Pilsen, Hudweis, Salzburg, Liuz, Stuyr, Paris, Oeuf, *°witt. Brogonz, Innabruclc, Zell am See, Lend-Gaatoin, Leoben, Klagenfurt, Llunz, Poutasel. — Um 4 Uhr &' jjh' nuohm.: Peraouonzug aus Wien, Leoben, Selzthal, Villauh, Klageufurt, Franzousfeuto, Poutafol. — ^m,i if«' 6 Miu. abends: Personenzug aua Wien, Leoben, Villaoh, Klageufurt, Pontafol. — Riohtang von Bud° ^ wert und »ottsohoe. Gemischto Zage; Um 8 Uhr 1» Min. frUh, um 2 Uhr 83 Min. naohm. und 8 Uhr 86 Min. abonda. . Abfahrt von Laibach (StaatHbahnhof). Naoh Stein: Um 7 Uhr 28 Min. früh, um 2 Uhr bJ:ia. naohm., um 6 Uhr 60 Miu. abends uud um 10 Uhr U6 Miu. »bond«, letzterer Zug nur an Sonn- und * tagen im Ootober. Ankunft in Laibach (StaatHbahuhof). Von Steiu: Um 6 Uhr 66 Min. früh, um n Uhr 8 Minx*t%«'. um a Uhr 10 Min. abend* uud um 9 Uhr 65 Min. abend«, letzteror Zug nur ar Sonn- uud Feiertagen im uc I Aehtungl M | Feinste Tafelweine § >§ aus den k. k. Hof-Kellereien in Wien 3ä ^y sowie /2x 1 feinste Cognacs I ^ aus der k, k. Hof-Destillerie Pfau & Co. gx CB in Fiume ® ^tS (5068) . , . . . - 12—3 <&Q ^y puo; slnd zu jiaj>en jje, ^^ I Rudolf KirMsch, Conditor 8 >g Laibach, Congressplatz. (L$ D«uck und V««l«z von I». ». Kl»in»ay« 4 Fed V«»b«,,.