Intelligenz - Matt mr Naibacher Geltung Donnerstag den 4. Movember 1830. Aemtliche ^ e r l a u t b a r n n L e n^ Z. 1^5. (i) Nr. 36c». Haber - Licitations - Ankündigung. Nachdem die wegen Herbeischaffung des Habererfordernisses im Verwaltungsjahre i33l. für.das k. k. Karster Hofgestütt zu Lippiza ^und Pröstraneg stattgehabte Verhandlung von Veite des hochlöblichen k. k. Oberststallmeisteramtes die Bestätigung nicht erhalten hatte, so wird mittelst einer Minuendo-Versteigerung das noch über theilweise bewirkte Deckung von i5oo Metzen erforderliche Quantum, bestehend für Lippiza in 2000, und für PMraneg in 2^oc> n. österr. gestrichenen Metzen Hiöer, unter nachstehenden Bedingnissen herbeigeschaffet werden/ und zwar: itens. Muß der Haber vollkommen trok-kcn, nicht genetzt oder genasset, vom staube rein, dickkörnig, und mic keinen andern Früchten vermengt, mcht dumpfig, ohne widerlichem Gerüche, und jeder n. österr. gestrichene Metzen nn Netto-Gewichte wenigstens 43 Pfund schwer seyn. 2tens. Hat die Einlicftrung in der eben bezeichneten Qualität m nachfolgenden Terml-ncn zu geschehen, nämlich nach Lippiza: vom ersten December i33c> bls mit 28. Februar i33i 20^2 Metzen; nach pröstraneg vom ersten December i33a bis mit 2I. Februar i35i 2^00 Metzen. 3tens. Hat der Lieferungsübernehmer das betreffende Quantum bis auf Ort und stelle für eigene Rechnung zu verführen, und wird nur jene Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hofgestüttamte qualitatmaZig zugemessen wird. ^tens. Wird am 23. November i63^ um die zehnte Vormittagsstunde im Qrre Adels-- berg bei dem k. k. Kreisamte über vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden. 5tens. Haben sich die Lmcrungslusugen für die zu erstehen beabsichtigten Quantitäten mit ia Percent entfallenden Cautionen entweder im Baren, oder in k. k. Staatsschuldverschreibungen nach dem letzt bekannten Wiener Börse-Course, oder mtttels Hypothekar-Instrumenten, bestimmt zu versehen. 6tens. Die Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k. k. Hofgestütt-Amt im Falle der Lieftrungsübernehmer zur gehörigen Zeit die erstandene Quantität m der festgesetzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in den H3tand gesetzet werde, die abgangige Quantität aufKosten des Lieferungs-Uebernehmers herbeizuschaffen, und hat Letzterer im erforderlichen Falle, das k. k. Hofge-stüttamt auch mit seinen anderwetten wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. /tens. Sollte ein Lieferungsübernehmer die bald mögliche llcberkommung seiner eingelegten Caution im Baren beabsichtigen, so wird demselben gestattet, von dem übernommenen Fourage - Quantum 10 Percent in Na-tura gegen Empfangsbestätigung einzuliefern, welches zehnpercentige Quantum, oder die Caution im Baren, in k. k. Siaatsschuldverschrei-bungen, oder m Hypothekar-Instrumenten so lange von dem k. k. Hofgestüttamte aufbewahrt wird, bis die betreffende Fouvage-Pavthie ' vollkommen eingeliefert ist. Ltens. Der Mindestbieter einer oder mehrerer Haberparthicn wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkelten scgleich nach geschlossenemHa-ber-Licitations-Protocol! verpflichtet, das k, k. Hofgestüttamt hingegen erst dann, wenn nach Verlauf von 14 Tagen die Ratification des hochlöbl. k. k. Oberststattmeisteramtes erfolgen sollte. Wird diese Ratification verweigert, so wird auch zugleich der Mindestbieter unter Rück-ssellung der eingelegten Caution, aller stmcr Verpachtungen enthoben. gtcns. Die Emlieferung der übernon..-nen Haberparrhie kann während dem bezua> neten Termine ganz oder nur theilwc'.se gr^ schehcn, und verspricht das k. k. Hofgestütt amt die bare Bezahlung jedesmal nach Mass der erfolgten Qualität und qualitatmaßigen ganzen odcr theilweisen Einlieferung dergestal-ten zu leisten, daß der Lieferungsübernehmn mit Zuversicht darauf rechnen kann, sogleuv für jede eingelieferte Quantität sein Geld gi' gen klassenmäßig gestämpelte Quittung zu erheben. lotens. Jenes Fourage-Quantum, welches ein Lieferungs-Uebernehmer als Cautwn 5/1 eingeliefert haben sollte, wird bei ganzlicher Berichtigung dcr übernommenen Parthie bezahlet werden. iitens. Im Falle als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestüttamte in Betreff der O.ualttat ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide dem Ausspruche der, dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirks-Obrigkeit, welcher in dem Fasle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu^unterziehen« I2tens. Wird der Uebernehmer emer oder mehrerer Parthlen '.en klassenmäßigen Stam-pel zum Contracte beizubringen haben. iZtens. Nach beendeter Minuendo-Vcre sieigerung wird jenen Lieferungslustigen, welche keine Lieferungsparthie erstanden haben, die erlegte Caution sogleich zurückgestellet, und nur jene Caution zur Sicherstellung.zurückbehalten werden, deren Erleger als Min-destbiether verblieben sind. i^tens. Wollte ein oder der andere Liefe-rungslustige vor der Licitations-Verhandlung nähere Aufklarung über vorstehende Bed. ig-,uM einholen, so hatte sich derselbe mündlich, oder schriftlich, im letztern Falle aber jederzeit mittelst frankirter Briefe an das k. k. Hofgestüttamt zu wenden. ;5tens. Wird bemerkt, daß Jenen, welche die vorgeschriebene Cautton nicht erlegt haben, eben so wenig als Jenen, welche nachtragliche Anbote nach geschlossenem Licitattons-Protocolle machen sollten, kein Gehör ohne Vorwissen der vorgesetzten hohen Behörde gegeben werde. Von dem k. k. Hofgestüttamte Lippiza am 29. October i83o. vermischte Verlautbarungen. A ,444. (2) Nr. 2279. Edict. Von dem Bezirks- Gerichte des Herzog-thums Gottschee wird hiemit bekannt gemacht: Es seye auf Anlangen des Herrn Johann Kosler von Orteneg, wider Andreas Wolf, aus Krapfenfeld, Haus- Nr. 9, wegen schuls bissen 224 si. 20 kr. C. M. c 5. o., in die öffentliche Versteigerung des geaner'schen, aus emer i)g Urbarial-Hübe behenden, auf 70 st. gerichtlich geschätzten Realvermögens gewllllger, und hiezu drei Termine, und zwar: der erste,auf den 20. November, der zweite auf den Z. December d. I-, und der dritte auf den 8. Jänner k. I., jederzeit Vormittags 9 Uhr in I^ooo der Realität mit dem Beisatze angeordnet, daß, wenn dieses Vermögen weder bei der ersten noch zweiten Tagsatzung um oder über den Schatzungswerth an Mann gebracht werden könnte, solches bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden wird. Dle dleßfalllgen Llcitations - Nedingnisss können ln den gewöhnlichen Amtsstunden Hieramts eingesehen werden. Bezirks, Gericht Gottschee am 25. September i83c>. Z. 1442. (2) Nr. 1191. Edict. Von dem Bezn-ks « Gerichte Egg ob Pod-petsch / als Abhanolungs-Instanz, wird hie-m»t allgemein bekannt gemacht: Es sey zur Erforschung des Schuldenstandes nach dem am 6. Juno i63o , mtt Rücklassung emes Testaments, verstorbenen Anton Ieretin, Reae lttätenbesitzers zu Glogoviz, die Liquidations -Tagsatzung auf den 29. November d. I. , Vormittags von 9 bis 12 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt worden / wozu nun sämmtliche Verlaßglaubiger urd sonstigen Verlaß-ansprecher m:t dem Beisätze vorgeladen were den, daß sie hiebei ihre anfälligen Ansprüche so gewiß geltend zu machen haben, widris gens sie sich die Folgen des §. 814, selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirks- Gericht Egg ob Podpetsch am 23. October i63o° Z. I4Z9- (2) Nr° 1770. Feilbielungs ° Edict. Von dem k. l. Bezirts »Gerichte der Umge« bungen Laibachs wird bekannt gemacht: EZ sey auf A^-^chen des Johann Pauer von Laibach, un« tsr Vertretung des Herrn Dr. Maximilian Wu?z« bach,in die öffentliche executive Feildietung der, dem Primus Robida von Uttit gehörigen, der Gült W'lt' tichwalt^, 5ud Rectif. Nr< 7 < dienstbalen, mit gerichtlichem Pfandrechte belegten, und gerichtlich auf 532 ft. 20 kr. M. M. geschätzten kaufrechtli' chen Holstatt, wegen aus dem Urtheile, 660. 5. November 1829, imaduläw 4. August iL3o, schul' digen 260 ft. M. M. c. 3. c., und Executions' kpsten, gewililget worden. Zu., diesem Ende werden nun drei Tagscitzun-gen, und zwar: die slsie auf den »2. November, die zweite auf den »6. December l. I., und die dritte auf oen 20. Jänner iLZ!, jedesmal Vor« mittags von 9 bis l2 Uhr, in ^oco Uttik bei tem Schuldner mit dem Aeisahe angeordnet, daß^ falls diese Realität bei der ersten und zweiten Tagfazung um den Schätzungswerth oder darüber nichtan Mann gebracht werden sollte, selbe beider dritten Feildietung auch unter der Schätzung hint, angegeben werden würde. Sämmtliche Kauflustige und Tabulargläubi« ger werden hiezu zu erscheinen mit dem Anhange eingeladen, daß die diesfällige Schätzung und Li- Z72 citations - BedlNgn'lsse täglich hieramts eingesehen werden können. Laidach am 5. October iLZo. Z. i43o. (3) ' Nr. 1209. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Staatsherrschaft Adelsberg wird durch gegenwärtiges Edict allen Jenen, denen es daran gelegen / anmit bekannt gemacht: M feo in die Eröffnung eines Concur« ses über das gesammte, im Lande Krain bestndli« che, sowohl bewegliche als unbewegliche Permö« gen, deK am 9. November 1826 in Adelsberg ver. storbenen Steuereinnehmers, Anton Florian, ge. williget worden. DahZr wird Jedermann, der an den erstge-dachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen be, rechtigt zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis i3. December l. I., die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den ge« lichtlich aufgestellten Verlaßcurator Joseph Vestel zu Adelöberg bei diesem Gerichte alsogleich einzu« reichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, Kraft dessen er in diese oder jene Classe gefetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als übrigens nach Verlauf des eistbestimmten Tages Niemand mehr angehört werden5 und Diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet baden, in Rücksicht des gesammten, im Lande Krain befindlichen Vermögens des Eingangs benannten Verschuldeten, ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compenfarionsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Mas« se zu fordern hätten, oder wsnn auch ihre Förde« rung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vor« gemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations « Eigenthums oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu stat» ten gekommen wäre, abzutragen verhalten wer« den würden- Scblüßlich wird noch beigefügt, da^ man dieses Concurs' Geschäft am besagten Tage mit den vorgeladenen Gläubigern im Wege des Ver» gleiches abzuthun sich bestreben, und nur bei Nicht-erzielung eines gütlichen Abkommens nach den Vorschriften der a. C. O. verfahrcn-werde. Bezirksgericht Adelsderg den »6. October iL3o. Z. »435. (5) Nr. 1,79. L i citat i 0 n der Simon Ruß'fchen Hude in Tißie. Von dem Bezirksgerichts zu Sittich, als Si« mon Ruß'fchen ConcursgzriHte wkd hiermit be» kannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Herrn Ignaz Wogathey, als Simon Ruß'schen C. M. Verwalter, in die Versteigerung der, zur Con-cursmaffe gehörigen, dem löblichen Gute Wagens» berg, 5ud Urb. Nr. 21, dienstbaren, im Orts Tißie liegenden, auf 277 fi. ,5 kr. gerichtlich ge» schätzten Ganzhube, und der aufist» i4 kr. betheu-ercen Fährnisse gewilliget, und zur Vornahme dieser Persteigerung zwei Tagsatzungen, die erste auf den 16. November und die zweite auf den 16. December l. I., Vor- und Nachmittags, ,m Orte der Realität, und zwar mit dem Beisatze bestimmt worden, daß Vorm - tags von 10 bis 12 Uhr die Realität feilgeboten wird, Nachmittags von 2 Uhr an aber die beweglichen Gegenstände versteigert, und selbe nur um oder über den Schätzungswerth hintangegeben werden. Es werden daher Kauflustige, so wie auch die Hypothekar «Gläubiger zur Mitlicitirung und Ver« wahrung ihcer Rechte mit dem Bemerken zur Er« scheinung eingeladen, daß die Kaufs- und Zah-lungsbedingniffe vorläufig bei diesem Concursge« richte eingesehen werden^können. Sittich am ,5. October iL3a. Z. ,436. (Z) Nr. ,21,'. Licltation executive der Johann Ichan'schen Fährnisse zn Radockendorf. Von dem Bezirks. Gerichte zn Sittich wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Anton Perdan, unter der Vertretung des Herrn Dr. Odlak, gegen Johann Ichan, hübler in Radockendorf, wegen schuldiger 4c> st. C. M. c. 5. c., »n die executive Feilbietung ter, dem Letztern eigenthümlichen, in Pfändung gezogenen zwei Ochsen, im Schätzungswerte pr. 70 ft., einer Kuh pr. 29 ft., zwei Schweinen pr. ;5 st., fünfzig Centner Klee, pr. 20 ft. und drey har« pfen-Fenster Saamen'Klee pr. i5 st. gewilli« get, und hiezu drey Versteigerunas» Tagsatzun» gen, und zwar: auf den 9. und 23. November, dann 7. December ,33o, jedesmal Vormittags von l0 bis 12 Uhr bei der Wohnung d3Z Erscu. ten zu Radockendorf mit dem Anhangs cmgeord» net worden, daß im Falle, als dies? Fährnisse bei der ersten und zweiten Feilbietungs-Tag. satzung nicht um oder über den Schätzungswerts an Mann gebraHt werden sollten, solche bei der dritten Feildietungs» Tagsatzung auch unttk der Schätzung hintangegeden werden würden, Sittich am 25. October ,L3a. Bei Ignaz Edlen v. Klslnmayr und Wilhelm Heinrich Korn dahier, sind w 'eben angekommen, und in Auswahl zu den billigsten Preisen zu haben: Verschiedene Gattungen Taschenbücher, Almanachs und Damenkalsnder im elegantesten Einbande; fernevs: Die Jugend in den Erholungstagen auf dem Lande. Von V. R. Grüner. Mit 6 Kupfern/ begleitet mit deutsch-, französisch-, italienisch- und böhmischem Texte. Gebr geeignet als Weihnachts- und Neujahrs-Geschenk. Quex H. in färbigem Umschlage. Preis: 2 ff. E. M. Berichtigung. In tin,'gen Blättern des Intelligenz «Blattes Nr. 182. vom 2- November d< I. hieß es irrig b«i dem Büchsr-Verzeichniss?: Die Jugend in den .ErholunZstggen fi;,f dem Lan.de ll. l ft. E. M.,i denn es sMe hfjßen