/«5^ N^ 4 Hl ^S ^ H ff zur Laibacher Zeitung. ^ II^l. Din^N»L »en 8. MovtMver 18^l2. --- ___^_________ __.________^ lKubrrnial« ^rliutbarungen. I. 1?5'l. (2) 9^. 147. Et. G. V. ^ m Kundmachung «^s^ '^lung derdemsteyermär« tllchen Religionsfondc gehörigen, »n Krain, im Neustadtler Kreise be-slndlichen Gült Gairach. — Am 2. Jänner 1843, Vormittags um 10 Uhr, wird »m Delegatlonöwege bei dem k. k. Kreiöamte w Neustadtl der öffentliche versteigerungsweise Wcrkauf dcr dcm steyermärkischen Rcligionö-foude gehörigen, in Krain. im Neustadtler Krcisc befindlichen, Gült Gairach, unter words« Yale der Genehmigung dcr hohcn k k Ctacttä Yüter-VeräußcrungS.Hofcommission vorgenom-men werden. — §. i. Der Auöruföpreis dcr genannten Gült ist auf den Betrag von 6816 fl. 30 kr., lese: Sechs Tausend Acht Hundert Sechzehn Gulden 30 kr. in Conv. Münze festgesetzt. — Z. 2. Die Gült Gairach ist 15Mei-len vondcr Provinzial-Hauptstadt'Laibach, "".s n^'"s^!; d" Krnöstadt Neustadtl '/'^^^^''?""bare Unterthanen, worunter acht Ganzhubler und zwei Fischers eihol-dcn bcgnffcn stnd, dagegen °uch keine Wir h- sc^a tsgrunde, sondern lediglich folgende Dominica -Nutzungen, und zwar nach Abzug des Fünftels icchrllch: 2) an unveränderlichen, Ur- N'bcr Noboth^Ncluition 25 st. 12 kr.; c) an 13 M l?^,^ehen 20'/, Maß Weizen, und ten " H!/^ Maß Haber; <1) an Kleinrcch-7V/Pfu^d ^'>"^ ^^Hubncl, 136 Eier, dieser Gült.^""baar; «) die Unterthanen unter Lebenden d««'^ Besitzvcrändcrungsfällcn Besihveränderuna,r, ^"^«uum mit 10F, bei absteigender L »i l)i^'I^ ^^"^t in auf- und < " ""l< t)lngegcn.2F von der reinen Grundschätzung zu entrichten; l) die Schirm-brieftaxen werden nach den Unterthans-Verträgen bezogen; ß) gehört zu dieser Gült auch dcr Garden-, Gack- und Iugendzchent in den Ortschaften I^ociZ, ksuptctnu und Vci^ou in der Pfarre Ratschach, dann Oimpel, Uei-t-vn^, Duurx, 8^n^3i-xl,»undbei dem Gute Unter-erkenstein in derPfarre Savenstcin, so wie auch der ganze Weinzchent in dcm WcingebirgeVerkousliH ^0,-H in der Pfarre Ratschach. Diese Zehente sind dermal um jährliche 312 si. 44 kr. C. M. verpachtet. — §.3. Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, dcr in Krain zum Realiten-bcsihe geeignet ist; jenen christlichen Käufern, wclche diese Gült unmittelbar von der k. k. Ctaatögüter-Veräußerungö-Commission an sich bringen, und zum Besitze landtästichcr Güter nicht geeignet sind, kömmt die allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landtafelfähigkeit und die damit verbundene Befreiung von dcr Entrichtung der doppelten Gültentaxe für die Person des Käufers und seiner in gerader Linie abstammenden Leibeserbcn in Hinsicht der erkauften Gült zu Statten. — §. 4. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufsprcises, mithin 681 fi. 39 kr., left: Sechs Hundert Achtzig Einen Gulden 39 kr. C. M. bei der Verstcigerungs-Commission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Mctatt-Münze und auf den Überbringer lautenden, oder in anderen annehmbaren und haftungs-frcien Staatspapieren nach ihrem coursmäßi-gcn Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Kammcr-procuratur geprüfte und als bewahrt bestätigte Sichcrstellungsacte beizubringen. Zur Erleichterung jener Kauflustigen/ welche das Vadium im baren Gelde, odcr in annehmbaren haf« 832 tungbfreien öffentlichen Obligationen nach ihrem Course berechnet erlegen wollen, und welche vorziehen, diesen Erlag in Wien zu bewerkstelligen, w>rd gestattet, daß das erwähnte Vadium bei der dortigen Ccntralcasse erlegt werde. — Diejenigen Kauflustigen, welche von dieser Begünstigung Gebrauch machen wollen, haben jedoch früher davon die Auzeige an das k. k. Hofkammer-Präsidium zu machen, damit in Gemäßheit der bestehenden Casseuorschriften die Centralcasse entsprechend angewiesen werden könne, wo sodann der centralcasseämtliche Depositenschein, wenn er bei der mündlichen Versteigerung übergeben wird, oder dem schriftlichen versiegelten Offerte dciliegt, anstatt dc5 Betrages des Vadiums/ welchen er ausdrückt, angenommen werden wird. — §. 5. Jene, welche im Namen eincs Andern nutsteigern zu wollen erklären, haben anzugeben, daß sie in Vollmachtnamcn Anbote zu stellen Willens sind, wo dann für den Fall, alö ein solcher Licitant Bestbietcr bleiben sollte,, sich von demselben nach abgeschlossener ^citation mit einer legalen Vollmacht auszuweisen seyn wild, widrigenfalls er selbst als Ersteher angcjcycn und behandelt werden würde. — §. 6. Der Käufer dieser Realität hat die Hälfte des KaufschiUings binnenvierNochennach erfolgtcr Genehmigung des Kaufes, und zwar noch vorder Ucbergabe der Gült in die Verwaltung des Käufers, zu berichtigen, die verblcibnide zweite Hälfte ym-gegen kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften Gült in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom -Hundert in Conventions-Münze in halbjährlichen Raten verzinset, binnen fünf Jahren, v^>n dem Tage gerechnet, an welchem die erkaufte Gült mit Aortheil und Lasten an ihn übergeht, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. -§. 7. Die übrigen Verkauföbedingnisse, der Capitalsanschlag und die nähere Beschreibnng der Gült mit ihren Bestandtheilen können bel dem k. k. Krciöamte in Neustadtl eingesehen werden. — §. ü. Jenen Kauflustigen, welche wegcn großer Entfernung, oder wegen anderen Ursachen bei der Licitation nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitiren wollen, wird gestattet, vor oder auch wahrend der Licitations-Berhandlung schriftliche versiegelte Offerte dem k. k. Kreisamte in Neustadtl einzusenden, oder schriftliche versiegelte Offerte der Licitations-Commission vor, wie auch während der Licita-tionö-Verhandlung zu übergeben, oder übergeben zu lassen. — Diese Offerte müssen aber: :,) Das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der Anbot gemacht wird, so wie es in der Kundmachung angegeben ist, mit Hinwcisung auf die zur Versteigerung desselben festgesetzte Zeit, namllch Tag, Monat und Jahr, gehölig bezeichnen, und die Summe in ConventionS-Münze, welche für dieses Object geboten wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte auszudriickendcn Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, nicht werden berücksichtiget werden. — k) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offe-rent allen jenen Licitatiousbedingnissen unterwerfen wolle, welche in dem Licitations-Proto-colle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werdcn. — «) Das Offert muß mit dem zehnprocentigcn Vadium des Ausrufsprcises belegt seyn, welches im baren Gelde, oder in annehmbaren und haftungsfreien öffentlichen Obligationen nach ihrem Course berechnet, oder in einer von der k. k. Kammerprocuratur geprüften, und nach §. 230 und 1374 des allgemeinen bürgl. Gesetzbuches annehmbar erklärten ^icherstellungs-acte zu bestehen hat, und endlich muß dasselbe ll) mit dem Tauf - und Familiennamen des Offcrentcn, dann dem Charakter und Wohnorte desselben unterfertiget seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher licitation eröffnet werden. — Ucbcrsteigt der in einem derlei Ossete gemachte Anbot den bei der mündlichen Vcrste'gerung erzielten Bestbot, jo wird der Oss"cnt sogleich als Bcstbletcr in das Licitationö-Protocol! eingetragen und hiernach behandelt werden. Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestdieter der Vorzug «ingeräumt werden. — Wo« fern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, wird sogleich von der Llcitationö-Commission durch das Los entschieden werden, welcher Offerent als Bestbieter zu betrachten sey. — Von der k. k. illyrischen Staatsgüter - Vcraußerungs - Commission. Laibach am 23. October 1642. NreisännliOe ^erlaulbarungen. Z. 1779. (2) Nr. 17805. Kundmachung. Von dem Laibacher k. k. Kreiöamtc wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dcr für das k. k. Karster Hofgcstüt zu Lip- 833 Piza und Pröstrancgg in den eilf Monaten deö 3'erwaltungsjahrcs 1843, d. i. seit 1. December 1852 bis Ende October 1843 erforderliche Hafcrbedarf von N500 Metzen, im Weqe der öffentlichen Concurrenz, jedoch mit Beseitigung der Licitatlon unter nachstehenden Bcdingniffen werde be.geichasst werden, und zwar: 1. Muß derHafer vollkommen trocken, nicht genetzt, oder genasset, vom Staube rein, dickkörniq undmit kemen andern Früchten vermengt, nicht dum< pstg, ohne widerlichen Geruch, und jeder n. ö. ^r^'^'^n im ^o.w-Gewichte wenigstens 4^ Pfund schwer seyn. - 2 Hat die E.nl.eserung m der eben bezeichneten Qualität ,n olgenden verminen zu geschehn,, und zwar ""H ^pp 'za im Monate December 18.2, 65W Mchcn; Jänner 13,3,1500 Mchen; Ma z 18,Z, 1(^ letzen; usammen 6000 Metzen; und nach Pröstranegg im Monace D^7,l6l2, 3000 Metz.; Jänner 18l3, 7500 Metz.; März ig^ ion) Metz.; zusammen 5500 Mehen. ^_ 3. Hat der öieferungö-Uebernchimr das betreffende Quantum bis auf 5 " und stelle für eigene 3cechnung zu über-suyren, und wird nur jene Quantität als abae« Uescrt betrachtet, welche den k. k. Hofqestüt-amte qualitätmäßig zugemessen wird. — ^ ^ni.^ am 1 i- November 1842 vei diesem k. k Krei'' amte um die 10. Vormittagsstunde über vor-stehende Quantitäten die geeignete Verhandluna vorgenommen werden, zu welcher jeder Liefe-rungSlust'ge seinen Preisanbot auf einzelne genau zu bezeichnende Parthien, oder auf das ganze Quantum schriftlich und versiegelt entweder am 12. oder 13. November d I ' oder längstens am Tage der Verhandlung zwischen 8 und 10 Uhr Vormittags zu überreichen und zuglc,ch zur Herstellung des k. k. Hofaestüt^ amtes eine aus dem Preisanbote und aus dem zu erstelln beabslchletcn Quantum mit 1l) Der-cent entfallende Caution entweder im Baren' oder... k k. Staatsschuldverschreibungen nach dem lctztbekannten Wiener-Börsencurse oder 'l^Ä^.^"^^" Instrumenten, gegen ämd ?/ ^stat.gung um so gewisser belzuschlicßm 1^ n«/ü""' ""'Uich am 14. November ttuude eina^^^^^ ""' ^^ Vormittags-solche, welch/ n^5'"'^''^' Plcisanbotc odcr Kaution verschen si?^ ^"' vorgeschriebenen werden zurückgeste l ',!?"''" "nderückstchtiget endtter (^oncurren V "t an^' ^ ^ ^ be-' ^icferungslustigen d. ^ ^ "erden ^eNen dar beftmden werden," ei ^7'^^"'^"' '"^ eingelegten Cautioncn sogleich zurückgestellt, von denjenigen hingegen, welche die Mindestbieter einzelner Parteien oder des ganzen Quantums verbleiben, zurückbehalten werden. — Dle Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k. k. Hofgestütamt im Falle der Licferungsüber-nchmcr zu gehöriger Zeit die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität einzuliefern unterlassen sollte, in den Stand gesetzt werde, die abgängige Quantität auf Kosten und Gefahr des Lieferungs-Uebernehmers herbeizuschaffen, und hat Letzterer im erforderlichen Falle das k. k. Hofgestütamt auch mit seinem anderweiten, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. — 6. Sollte der ^iefe-rungsübernehmer die bald möglichste Ucber-kommllng seiner eingelegten Caution beabsichti« gen, so wird demselben gestattet, statt der Caution von dem übernommenen Haferquantum 10 Percent in I^nii-l» gegen Empfangsbestätigung einzuliefern, welches 10 percentige Quantum oder die Caution im Baren, in k. k. Staatti-schuldverschrelbungn! oder in Hypotlnkar-Instrumenten so lange von dem k k. Hofgestnt-amte aufbewahrt wird, bis die betreffenden Ha-ferparthicn vollkommen eingeliefert sind.' — 7. Der Mindcsibi tcr einer oder mehrerer Pavthien oder des ganzen Quantumö wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten sogleich bei Uebcrgabe seines schriftlichen und versiegelten Qffcrtes verpflichtet, das k k, Hofgestütamt l)iligegen erst dann, wenn nach Verlauf voa längstens 21 Tagen die hohe Natisicirung von Seite des hochlöbl k. k. Obcvststallmeisteram-tcs erfolgt. — Wird dicse Ratificivung vcr-weigert, so wird auch dcr Mindestdictcr unter Rückstellung der eingelegten Caution seiner Verpflichtung enthoben. — 8. Die Einliefe-rung einer übernommenen Haferparthie kann binnen des bezeichneten Termines auf einmal ganz oder thcilweise geschehen, und verspricht das k. k. Hofgestütamt die bare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen oder theilweisen Einlieferung dergestalt zu leisten, daß der Lieferungsübernchmer mlt Zuversicht darauf rechnen kann, vom 31. December 1842 angefangen, sogleich für jcde tingeliefcrte Quantität sein Geld gegen classenmäßig gcstam» pelte Quittung zu erhalten. — 9. Das 10 percentage Hafer-Quantum, welches ein Liefenlngäübcrnchmer als Caution cingeliec fert haben sollte, wird erst nach crfolgter gänzlicher Einlieferung dcr zu liefern übernommenen Parthien bezahlt werden. — 10, Im Falle als 831 zwischen dem k. k. Hofgestütamte und dem Lieferanten in Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Ansprüche der dem Ablieferungsort»,' nächsten t s Bczirks-Obrigkeit, nämlich für Lippiza jener Zu Scssana und für Pröstranegg der zu Adels-dclg, welcher in diesem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu unterziehen. — 11. Endlich wird der Ueber-nehmer einer oder mehrerer Haferparthien den classenmäßigen Stämpel zu einem Contracts-Excmplare beizubringen haben. — 12. Sollte cin oder der andere Lieferungölustigc vor der ^oncurrcnz-Vcrhandlung nähcre Aufklärungen Über vorstehende Bcdingnisse einholen wollcn, so hatte sich derselbe mündllch oder schriftlich, im lehtern Falle aber mittelst frankirter Briefe, an das k. k. Karster Hofgestütamt zu Lippi-za zu wenden. — K. K Kreisamt Laibach am 3. November 16l2. ___________ Ktavt «no lanorechtlichc Vcrlautbai,l,igcn. Z. 1773. (2) Nr. 7^81. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von dic-sc'.'7 Gerichte auf Ansuchen deS Lorenz Zörcr, ,cmc:nantheiles 8ud Map.-Nr. 161 gcwilliget, und hiezu die Tagsatzung auf den 29. NoveM' der 18tz2, um 10 Uhr Vormittags, vor diesem k. k. Etadt- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß diese Realitäten nur um denSchähuligsbetrag odl,-r darüber hmtange-qcben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei stcht, die dießfälligen Licitations-bcdingnisse, wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen und Abschriften davon Zu verlangen. — Laibach am 18. October 1342. Z. 1778. (2) Nr^7910. Edict. Won dem k. k, Stadt- und Landrechte wird hiemit bekannt gemacht: Es sey in die öffentliche Fcilbietung der zur Ferdinand Suppan^ tschitsch'schen Concurs-Masse gehörigen, auf 83 fl. 36 kx. bewcrthetcn Fahrnisse, bestehend in Einrichtungsstücken eines Specerei-Gewölbes, gewilligct, und zu deren Vornahme der 16. November l. I,, Vormittags um 9 Uhr, anberaumt worden. — Laibach am 18. October Iö42. Z. 1749. (3) Nr. L233. Edict. Von dem k. k, Stadt - und Landrechte wird bekannt gemacht, daß die üdcr C'inschrei-tcn deö Heinrich Ouenzlcr wider Andreas Lukmann, pto. 1000 fl., auf den 3l. Octobev «nd 28. November l. I., dann 9. Jänner 1813 angeordnete executive Fellbietung der, dem AndreaS Lukmann gehörigen Hübe sistirt worden sey. — Laidach am 251. October 1842. Z. 17W. (3) Nr. 7487. Edict. Von dem k. k Stadt- und Landrechte in Krain wird durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Theresia Wetsch'lchen Erben, in die öffentliche Versteigerung dc5 zu ihrem Verlasse gehöriV gen, hier am Gruderschen Kanäle liegenden gemauerten Wirthschaftsgebaudcö sammt dem kleinen Wieöslecke, in dem Schähungswerche von 6l3 fl. Hl) kr. gewilliget, und zu diesem Ende die Tagsatzung auf den 21. November l. I. Vormittags um 10 Uhr vor diesem Gerichte mit dem Beisätze angeordnet worden, daß wenn diese Realitäten bei dieser Tagsaz-Zung nicht um den Echatzungslverth an Mann gebracht werden sollten, sie bei derselben auch unter dem Schatzwerthe, jedoch nur gegen Ratification von Seite dieser Obcroormuno-schaftsbehörde hintangegeben würden.—Hiczu werben die Kauflustigen mit dem Beisätze eingeladen, dasi die dießfälligcn Licitationsbcding^ nisse in der dießgcrichtlichen Registratur, oder in der Kanzlei des Dr. Crobath eingesehen werden können. — Laibach am 9. Oct. 1812. Nemtltche Verlautbarultgett. Z. 1756. (3) Nr. 161. Conservations - Ueberlassung. Zur Ueberlassung der laut Verordnung der löbl. k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung ääo. 18 d. M, Z. 7746, im Sitticherhofe bewillig-ten, und auf 193 fl. 57 kr. veranschlagten Conservationsarbeiten, wird am 11. November d. I. Vormittag um 9 Uhr bei dem gefertigten Verwaltungsamte im Amtslocale des k. k. Bezirks - Commissariates Umgebung Laibachs eine Minuendo-Licitation abgehalten werden. — Unternehmungslustige werden hiezu eingeladen, und können die Bedingnisse und Devise auch vorläufig einsehen. — Verwaltungsamt der k. k. FondSgüter. Laibach am 20. October 1842. 835 Glubernial - Verlautbarungen. Z 17L3. ?r.Nr. 1312. Kundmachung. Um der Geld - Circulation die thunlichste Er< leichtenmg zu ucrschaffeli, hat die Bank-Direction beschlossen, die Prouisionä-Gcbühr bei Anwei< sungen von, — und an die Bank-Filial-Cassen auf nachstehende Art herabzusetzen, und zwar: bei Brunn auf '/,« "/« oder 30 kr.pr.Mille " ^'"tz « '/.« °/o « 30 ^ « " ^z n '>2° °/« ^ 30 « ,, .Innsbruck .. ./.«°/, ..ist._ , ., ,. Temeöwar ^ >/ 0/ „ i st. 15 „ „ „ ^emberg ^ .^«^ «1fl.40 ,, ^ " H""annstadt 7^ ^ ^2fl.- .. .. »- ^)lejc Prooisions'Herabsetzung beginnt vom 2. November 1842. — Wien am 27. Oct. 1842. Carl Freiherr von Lederer/ Bank-Gouverneur. Johann Bapt. Bcnvenvti, Bankoirecto?. ^ 176!. ^ "" Nr. 26376. Verlautbarung über Veränderungen in den aus« schliesitnden Privilegien. — Das Ei« genthmn der dem John Seidel, Handelsmann aus N^v-^ui-k, verliehenen ausschließenden Privilegien: vom 14. October 1889 auf die Erfindung einer Dreschmaschine, vom 18. Mai 1841 aufdle Verbesserung dieser Dreschmaschine, und vom 15. Jänner 1342 auf die Erfindung einer Mals-Dreschmaschine, ist nach dessen Tod durch Erbrecht aus dessen Witwe, Caroline Seidel, zu emem Drittheile, und auf dessen drei Kin- ^?l 7.'" l^t^"^ - Welches in Gemäß e. des allerhöchsten Patented vom 31. März 1662 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Lalbach am 80. October 1842 Zoh.Nep.PrakischRitterv.Znaimwerth, k. k. Gubernial-Secretär. r i n i'schf» A^" Stelle deö Frciheirlich v,L «z °-Hasewach w n,i""^H'"lg'" zuGurkfeld odtl Hauptpf«rr Kä/,^^"' ^ »ür die ständische stlden eustaZ!'«°^ «nd ftr die °u3 d°r° Zirkl« und E"ß '°rn ^ ^"'"ie,. Gmkftld. ««« gestiftet, d/r 7H^ ^°ner ^rur- wohnen muß, und die Verpflichtung hat, jeden kranken Bauer und Pfarrgenosscn im ganzen Umfange der obbesagten Curalbczirke, sobald cr berufen wird, sogleich zu besuchen, und ihm unentgeltliche schleunige Hilfe zu leisten. — Dermal ist mit dieser Stelle ein Gehalt von 175 fl. (5- M., und die wettere Obliegenheit verbunden, über die wirkliche Verwendung von 33 si. C. M., die ihm jährlich auf Medicamenten für'arme Kranke werden verabfolgt werden, und über die wirkliche Verabfolgung der Arzneien sich jährlich gehörig auszuweisen. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, werden sonach aufgefordert, ihre an diese ständisch Verordnete-Stcll« stylisirten Bittgesuche binnen sechs Wochen hierorts einzureichen, und sich in denselben über ihr Alter, Vaterland, Studien, Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache, bisher geleistete Dienste, Moralität, unv mit dem Befugnipdiplom zur Ausübung der Chirurgie gehörig auszuweisen, und es wird nur noch bemerkt, daß diese Stelle von jener eines ebenfalls dort zu bestehen habenden Bczirks-Wundarzten, vermög hohen Gubernial-Decretes vom 11. December 1g2g, Nr. 27636, fortan getrennt bleiben soll. — Bon der krainisch-stäudisch Wevotdueten-Stelle. Laibach am 30. October 1342. Heinrich Ritter v. Gariboldi, ständischer Expcditor. ^».— - '' '-",i i, ______^^^^_^ Z. 1755. (l) aä Nr. 26628. Nr. 274. St. G. V. C» Kundmachung der Verkaufs»Versteigerung mehrerer in den Gemclnden OokriZna, 3u52li5und 8illine, im Rentbezlrke Ve^lia gelegenen FondS « Realitäten. — In Folge hohen Hofkammer-Pl'äsidial» Decretes vom 26. September 4642, Nr. 6579 I>. ?.) wird am 28. November 1L42 m den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k- Walduno Nentamte in Veglia, Istriancr Kreises, zum Velkaufe lm Weg, öffentlicher Versteigerung der nachbenannttn, theils dem kamcral-, theils dem Religions» und Bruderschafts-Fonde gchös rlgeN/ «n der Hauplgemcinde Dodri^no gelegenen N0) im Flächenmaße von beiläufig 710 Hl Klafter und geschaht auf 14 ss. bokr.; — 2. des Waldgrundes I^ilsni?^», im Flächenmaße von beiläufig 3 Joch 77 l^Klaf, ler und geschätzt auf 26 ss. ä5kr.; — 3. des Weidegrundes Ü^l-^u^», iln Flächenmaße «- "Mts-Blatt Nt. 13». e. 8. Novemb« 13V.) 836 won 'beilausig l Joch 433 ^sslafter und ge» schätzt auf 4 st. 2i kr.; — 4. des Weioegrum des >Iiir^uüxxu, »m Flachenmaße von be»läu» ftg l I^)ch 908 ^Klafter und geschaht auf »5st. i0kr., — H dcs Ackergrundis Doloioli 22 Lu^ 1.M0, lm Flächeninhalte voll bellau« fig 504 ^Master und geschaht auf 5st 5a kr.; — 6. dev Ackergrundes Ooleick »« I^n^II.cio. lm Flächenmaße vsn beläusig H54 ll^^laf» ter und geschaht auf 4 ft, 5 kr; — 7. des Wei» degrundes Oxalic, »m Flachenmaße von bei-lausig i Joch 1,59 ^Klafter und geschaht a^f H9 ss. 20 kr.; — Z. des Weldegrundes O^lmulimu I.liio, im Flächeninhalte von bei« laufig 3 I^ch 646 ^Klafter und geschaht auf /»3 st. 10 kr.; — ,9. Oes Weldegrundes Oermu-inn« Il.clc», im Hlachenilchalte von beilausig zoo» lHIKlafier und geschaht auf 7 fi. 40 kr.; — 10. dls Acker- und Weldegrundes <Ül»pella, lm Flächeninhalte von beiläufig H Joch 5» H3 Klafter und geschaht auf ^5 st. 5a kr.; — II. öes Acker- uno Weidegrundes DoQzvar, im Flächeninhalte von beiläufig ,523 tUKlaf« te« und geschaht auf l5fi. 5 kr.; — ,2. deS Weidcg'UndeS I^oczllain, ,m Flächeninhalte von beiläufig 533 ft. ^Master und geschätzt auf Hfi. 45 kr.) — i3 des Ack's lisg, im Flächemlchalte von beilausig ,83 llü Klafter und geschaht auf l fl. »o kr.;— zg.des WeidegrundeS 5>.li,ni, im Flächeninhalte von beiläufig 2377 lH Klafeer und geschaht auf Ofi. 25 kr.; — ,7. des Weldegrundes pei-co-vi, im Flächeninhalte von beiläufig 39 Joch 2lH UlKlafter und qeschayt aus 3?2 si ^V« 5r.; — i3. deS Weibegrundes ^e^K, »m Flacheninhalte von beiläufig i l Joch 67^» Hl Klafter und geschäht auf 117 fi. ^a^ kr.; — ,9. de« Weld^grulides llleztIlaz«, lm Flä-chenmhalte von beiläufig 2 Joch 66» lÜKlafl ler und geschäht auf Hl ft. 5 kr.; — 20. des Weideglundes Oormunicn, im Flächeninhalte von beiläufig 4 Joch Z70 lüKlafter und geschätzt auf 59 ft. 55V« kr.) — 21. des Weide' grundes Veljli, lm Flacheninhalte von bellän-fig t4 I"ch l5()7 ÜMafter und geschäht auf z63si. ,5kr.; — 22. des Weidegrundls vo!--Nlunil^i N2 Hl^)l5o, im Flacheninhalte von beilausig 3 Joch 218 lüKlafter und geschaht auf 9 fi. 25 kr.; <- 23. vis Weidegrundes Oermun pl>U ^rl^ue, im Flächeninhalte von beiläufig 3 Joch 744 ^Klafter und geschaht auf 2lst. »okr.; — 24. des Waldgrundts Laiiznia^i, im Flächeninhalte von beiläufig H Zock 33? lÜ Klafter und geschäht auf 55 fl. 25 kr.; ^-25. des Acker» und W^idegrunbes Olitzll», im Flächenmaße von beiläufig 64 fr.; — 29. des Weldegrundcs piazzim», un Flächeninhalte von beiläufig , Joch 764 lH Klafter und geschaht aus 4si. 35 kr.; —29. des Wiidegrundes ranla 8iNu, nn Flächenmaße Don beiläufig »200 H) Klafter und geschäht auf 2 ft- »5kc.^ — Ho. des Ackergiundes ka-sovna^ im Flächenmaße von beiläufig 405 lH Klafter und geschäht auf ,0 ss. ^2 kr ; — I,. einer eingestürzten Kapelle, genannt 3. 1'imro in 625lell0 äi Oodri»«^ j«n Flächenmaße von be,^äufig y l^sslafter und geschäht auf z ft. 5o kr. — Diese Realitäten «erdon tinzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget wäre, um die beigesetzten Fiscälpre'se ausgeboten, und den Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung des s. k. Hof-kammer-Präsidiums überlassen werden. — Nie« mandwird zur Vtlsseigermig zugelassen, der n'cht vorlsu.si^ den zehnten Theil des Fiscal« plelses, entweder in barer Eonventions-Münze oder in öffentlichen verzln^llchen Staatspaple-ren ^achchrem zur Zelt des Ellages bekannten cursmaßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, vel Her Verstcigerungs-Commission erlegt, oder elne auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der erwahntn Comm.ss.on ge^ Prüfte und gesetzlich zureichend befundene Si-cherstellungs Urkunde beibringt. — Die erlegt« Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahm« jener deS Meistbieters, nach beendigter Verstei, genlng jurückgesieltt, jene des Meistbieters da» gegen w,rd als verfallm angesehen werden, -wenn er sich zur Errichtung des dießfälligen Eontractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbmdllchkeiten nach dem Licltationsacte befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbotes in der festgesetzten Zelt nicht berichtigen würde. Bei pssichtmnßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Be- 837 ?r«a an der ersten Kaufsch'Nmgshalfie abge. rechnet, oder die sonN gele.stet' Eaut.on wieder erfolgt werden. - Wer fur emen Dritten einen Anbot machen wlll/ »n verbunden, die von d.esem h ezu erhaltene Vollmacht der Ver-lleigerungS-Eommisson,u i',bcrre,chen. — Der M'lssbieier hat d,e Hälfte des KaufschMings innerhalb vier Wocb"i «ach «rfolgter und ihm bekannt gemachlk« Besiätigung des Verlaufs» actes, und Nl?ch vor der Uebergabe c^r Realität zu berichtigen, d>e andere Hälfte kann er gegen dem, daß " sie auf der erkauften oder auf einer andern, normalmaßlge Sicher« heil gewährenden Nealttät grundbüchevlich versichert, m,t fünf vom Hundert m Con-venlions-Mün;e verzinset, u^d d»e Z.nsen m halbjahrigen Verfallsraten abführt, ,n fünf Jahresraten abtragen, wenn der Er Nach oroemllch r,or sich gegangener Versteigerung uno vückstchtllch nach berelts gcc .ssener ^»citation werden we»tere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf dl^.cllatlonslllstigen insbeson» dereaufmerlsam gemacht werden. - Die übrigen Verkaufsbedmqmss«, d„ W,,:hanschlag und dle nähere Vc,chre>dun v,', ^^ veräußernden Realitäten können von d^, ,ssi,,siustigen bei dem k. k. Wald» und Nentmnte ,'n V^lia tmzl» sehen werden. — Von der f. k. Staatsgüter« Veräuß.'rungsi Provmzial« Commission^ Trlest am 5. October 1842. Ernst Schle'ffer,, k. k. Gub. und Präsidial, Secretar. Ucmlllche ^rrlHUtdarunoen. Z. 1760. <1) Nr. 2693, K u n d m a <) u n H. Die hochlöbl. k. k. allgemeine HostaMmer hat über eine hierortige Vorstellung mit hohem Decret vom 4. October 1852, Z.""'"/«.,» bewilligt, daß zu den dercittz bestehenden zwei Mallepostfahrtcu noch 386 Z. »82, schuldiger 2on ss. 36 kr. c. 5. c., in die executive Feilbietung der, dem Sxcquirten gehü« »igen, zu Vod'ch gelegenen, der Herrschaft Flod» nig «"!' Nect. Nr- 6^7 dienstbaren, gerichtlich ^,uf '^6ü ft. ^Ü kr. dcwenhctcn Halhhuhc, irie auch der gepfändeten auf l> st, 2 kr. geschätzten Fahr. nisse gewilligt, und es scyen zu oercn Vornah'nc dre» Fcilbietungstagsahungen, als: auf den 2^. September, 22. October und 22. November d. I , jedesmal Vormittags von 9 bis ,2 Uhr in loco der Realität mit rem Besitze angeordnet norden, daß bei der ersten und zweiten Feilbie» lung die bezeichneten Gegenstände nur um oder über den Schähungswertl), bei der dritten aber auch unter demselben hi^tangegeden lrerdcn. Der Grundbucdsextract. die Llcit^lionsbcdlng» «isse und das Schätzungsprotocoli können täqliä) zu den gewöhnlichen Amlöstuudcn hieramts ein. üeschen werden. . Bezirksgericht Flädniz am 22. 2lugusi »642. Anmerkuna Bei der ersten und zweiten Feilbietung hat sich kein Kauflustiger go gemeldet. Z. 1766. (,) Nr. 2665. G d i c t. Von dem gefertigten BezirksgeriHte zu Se-liosetsch wird hiemit zur osscnllichcn Kenntniß gebracht, daß über G>»schr«itcn ties Franz Ma. chortschilsch von Senosetsch, in seiner Oxecutions« fache witer Anton Zhcchoun von Nlederdorf, plu. ^us dem gcrichllichen Vergleiche c!6c>. 7. Decem. bcr »65Ü, schuldigen 72 st. Ic> kr. c. 5. c., in die executive Versteigerung der, dem Executen gchä» rigen, in Niedertorf gcleqenen, der Herrschaft Scnoselsch ^ul^ Urb. Nr. "V2» dienstbaren Halb» hübe sammt Un. und Zugehor, im gerichtlich er» hodenen Schätzungswerthe von 277) st. 5 lr. ge. williget, und zu tercn Vornahme die T»rmine ouf den 24. November. 24. December 0. I. und 25. Jänner k. I.. jedeö»nal Vormittags 9 Uhr in loco der Realität mit dem UnHange bestimmt worden seyen, daß die Hypothel' nur b»i der 3. Feilbietulig ul'.tcr dem Schähungäw.'rthe hintan« gegeben werden wird. Das Schahungsprotocoll. dtr tIrundbuchs' extract und die Licilationöbedingnisse können rväh' rend der AmlSstunben täglich hieranus eingesehen werten. K. K. Bczirtsgcrlcht Scnoselsch am 25. Sep» tcmber 1L42. Z. »767. (1) Nr. 2549' Edict. Von dem gefertigten Bezirksgerichte wird hiemlt zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Es sey ln der Oxecutionssachc ots Hrn. Malhlaö GoN« Mlyer, Bezirks-Üammissärö und Richters in Ses^ sana, wider Joseph Slmonschilsch in St. Michel, t>w. schuldiger 179 5. 2c> l'r., in die executive Ieilblecung dcr, demLetzlern gehörigen, der Staats» jerlschast Adtlöberg >uli Urb. 3ir. M dienstba» ren, auf ^260 fl. gerichtlich geschätzten Halbhubs gewiliiget. und es werden zu deren Vornahme die Tclmiüc auf ten 23. November, 25. December I. I mid 24. Jänner s. I., jclcsinal Vor« mitl^gö s) llhr in loco tier Realität mil dem An» l)6»gc bestimmt, Laß dieselbe nur bei der dritten Feitt'ictulig unter dcm Schätzungölrerthe hintan-gegeben werden wlrd. Wovon die Kaustusligen nnt dem Beisahe erinnert werden, daß daö Schähungsprotncoll und der (Ärli!!dbuch«cxlra^l täglich hlcramts währeno ocr Äinlt'siul'den e'n^esehcn werden können, und keine besonderen Licilalionöbedingnisse eingelegt wurden. K. K. Bezirksgericht Senosclsch am ,7. Scp' tembcr iL^»2. ^. Z. ^768. (1) Nr. 54l6. G d i c t. Vom Bezirksgerichte des Herzogthums Gott-sche« wird bi?,nit allgemein bekannt gemacht: Es sey über Ansllckcn des Johann Seemann, Real», tätcnbesihelö uud Bürgers zu Gotlschce, als tZcs« sionär deö A»tr«as u»ü der Maria Plöschc, ge« dornen Iallilsch, l>u»ch Herrn Dr. Wurzbach, u» die Amoltlsilung der, angeblich in Verlust gs< ralhenen, auf Ler zu Niederloschin sud don^c. Nr. 3 liegenden, dem Grundbuche des Herzog« thums Gotlschee Rect. Nr. »9 dienstbaren '/2 Ulbasöhube in,tabulirten Schuldscheine, und zwar: des vom Andreas Iaklitsch ausgehenden, auf An-drcos u»d Mina Iaklilsch, auf Elstern pr. 3«o st. auf Letztere pr. 2<>t» ft. lautenden Schuldscheines <1<^>. »2. Juni lüio, und des von dem nämlichen ausgestellten, und die nämlichen lautenden Sckuld« scheine» ä del hat, so Hal «« be» der auf den lo. November «L42 bestimmten «""ten Feilbietungslagsatzung sein Pelbl,ib«n. Welches hiemit allgemein und Mit dem Beisahe zur Kenntniß gebracht wi,d, daß diese FeilbielungStagsatzung in der Beziltsge-richlSkanzlei zu Goltschee abgehalten werden wird. Beiiltsgericht Gsltschee am 26. October »L42.