Imis-MNlatt zur Laibacher Zeitung. .D."I 91. Donnerstag den 8. Juli 18H1. e^udernial- Uerlautbarungen. Z. 325. (1) Nr. 14958. Surrende des k. k. il lyrischen Guberniums. Womit die von der deutschen Bundesversammlung zum Schutze der inländischen Verfasser musikalischer Composition«?« und dramatischer Werke gegen unbefugte Aufführung und Dar-» stellung derselben im Umfange des Bundesgebietes veröffentlicht werden. — Laut hohen Hofkanzlei-Decretes vom 15. Mai d. I., Z. '""/.,eo, hat die deutsche Bundesversammlung in ihrer zehnten Sitzung vom 22. April d. I. zum Schutze der inlandischen Verfasser musikalischer Compositionen und dramatischer Werke gegen unbefugte Aufführung und Darstellung derselben im Umfange des Bundesgebietes folgende Bestimmungen in Anwendung zu bringen beschlossen: 1) Die öffentliche Aufführung eines dramatischen oder musikalischen Werkes im Ganzen oder mit Abkürzungen darf mir mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben, oder sonstigen Rechtsnachfolger Statt finden, so lange das Werk nicht durch den Druck veröffentlicht worden ist. — 2) Dieses ausschließende Nechl- des Autors, seiner Erben, oder sonstigen Rechtsnachfolger soll wenigstens während zehn Jahren, von der ersten rechtmäßigen Aufführung des Werkes an, m sämmtlichen Bundesstaattn anerkannt und geschützt werden. Hat jedoch der Autor die Aufführung seines Werkes ohne Nennung seines Familien- oder offenkundigen Autor - Namens irgend Jemanden gestattet, so findet auch gegen andere kein aus-- schließendes Recht Statt. - 3) Dem Autor oder dcffen Rechtsnachfolgern steht gegen jeden, welcher dessen ausschließendes Recht durch öffentliche Aufführung eines noch nicht gedruckten dramatischen oder musikalischen Werkes be-cmträchtigt, Anspruch anf Entschädigung zu. — 4) Die Bestimmung dieser Lctztern und der Art, wie dieselbe gesichert und verwirklicht werden soll, so wie die Festsetzung der etwa noch neben dem Schadenersatze zu leistenden Geldbußen bleibt den Landesgesetzen vorbehalten; stets ist jedoch der ganze Betrag der Einnahme von jeder unbefugten Aufführung ohne Abzug der, auf dieselbe verwendeten Kosten und ohne Unterschied, ob das Stück allein oder m Verbindung mit einem andern, den Gegenstand der Aufführung ausgemacht hat, in Beschlag zu nehmen. — Hievon geschieht zur allgemeinen Nachachtung hiemit die Verlautbarung. — Laibach am 19. Juni 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Wclsperg, Raitenau und Primör, Vice - Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. 924. ft) Nr. 14357^ Circular? des k. k. illyrischen Guberniums. Sicherungsmaßregcln gegen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen. — Laut hohen Hofkanzlei-Decretes clclo. t6. Mai d. I., Z. 15390, haben Seine k. k. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 11. l. M. Zu bestimmen geruhet, daß die mit dem Hofdecrete vom 30. Mai 1631, Z. 7627, (kund gemacht mu Ckculare ääo. 16. Apnl 1831, Z. 8531), vorgeschriebenen Eicherhcitsmaßregeln gegen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen künftig auf alle Dampfkessel, sie mögen zur Erzeugung von Dampfen als bewegende Triebkraft, oder für andere industrielle Zwecke benützt werden, anzuwenden smd. Es hat daher von der, im H. 9 jener Anordnung gemachten Unterscheidung zwischen den Dampfapparaten zu chemischen und mechanischen Zwcckcn adzu- 478 kommen. — Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nur die kleineren Dampfapparate in chemischen und pHarmazeutischen Laboratorien, und .überhaupt alle Dampfkessel, bei welchen die gewöhnliche Spannung des Dampfes nicht den vierten Theil einer Atmosphäre beträgt. — Uebrigens ist gleichzeitig auch angeoronct werden, daß die DampßkeM erst -dann eingemauert werden dürfen, wenn sie ämtlich untersucht und zum Gebrauche anwendbar erklärt wurden. — Laibach am 19. Juni 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Larl Grafzu Welsperg, RaNenau und P r i mö r, Mce - Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. Z. LÜ2. Nr. 1HI54. C u r r e n d e ü b e r ^ er l i e h e n e P r i v i l e g i e n. Die k. k. allgemeine Hofkammer Hat nach den Bestimmungen Hes allerhöchsten Patentes vom 3i. März 13Z2, am 27. April und 7. Mai l. I. folgende Privilegien verliehen: ,, Dem Kranz Weber, Bürger, und Johann Weber, Mechaniker/ wohnhaft in Krumau in Böhmen, für die Dauer von drei Jahren, auf dle Erfindung, feuerfeftH Tchmelzttegeln, statt auf der Hafner-Drehscheibe, mittelst eigens construirter Pressen aus einem Gemenge von Grahpit und Lehm zu erzeugen, welche d,e Vortheile gewahren: 1) baß sie im Feuer viel länger aushalten als die gewöhnlichen Schmelztiegeln, indem durch dle starke Compression fast alle Feuchtigkeit aus denselben herausgedrückt, und die sonst durch das Aufziehen und Auf» drehen des Matcrmles entstehende Porosität gänzlich beseitigt werde, daher be» den so gepreßten Tiegeln weder Metal! verloren gehen, noch die Pottasche im Schmelzen durchstießen könne: 2) daß sie von einer Markgattung er, zeugt, einer wie der andere aussehen, undver-halinißmäßig im Gewichte leichter seyen, als die bisherigen derlei Tiegeln, indem wegen der größeren Leichtigkeit des Graphites del den gepreßten Tiegeln eine größere Quantität des« selbm gebraucht werden könne, wahrend bci den auf der Drehscheibe erzeugten mehr Lehm genommen werden müsse, um dle Bindungs-fahigkett nicht zu zerstören. —2. Dem Johann Toscano liel Dannei-, bürg! Rauchfangkehrer» meister, und dessen Sohn Joseph, wohnhaft in Wien/ Stadt, Nr. 555, für d»e Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung eines Appa« rates: „Wiener Zug rauchfang « Reinig ungs- Apparates", mittelst welches ») eme bessere und vctt^mmenere Fcgung der munden.unschllfbarcn Zugrauchfange, als bisher bewerkstelliget, und 2) die Verstopfung derselben durch Staub, Ruß oder Pech gänzlich verhindert werde. — Z. Dem Peter Mar< tin, Gold« lmo Juwelen - Arbeiter, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 143, für die Dauer von emeni Jahre, auf d,e Erfindung und Verbesserung, elastlsche Armbander (Bra» celctts) 4»no Leibbinden von Gold oder anderen Metallen, glatt, gravlrt oder faeonirt, mit öder ohne Edelsteinen in der Arr zu erzeugen, daß sie sich ber Gestalt des Aimes over Leibes anpassen, wodurch die Gefahr des Verlierens vettiundelt werde. — 4. Dsm Georg Bau» Herr, Erzeuger der privilegirten, die Hausen» blase ersetzenden Gallerte, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 11, und dem Ignaz Rege«> Gürtler^ und Bronce-Arbeiter, wohnhaft in Wlm, Landstraße, Nr. »2, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung in der Erzeugung der Nachtlichter (verbesserte Gtsundheits - Nachtlichter genannt), welche im Wesentlichen bestehe: ,) in einer btsunderen Herrichtung der Wolle zu den Dochten, Und in oer Darstellung festgezogener Doch, te von großer Gleichförmigkeit, welche alle bisherigen an Güte übertreffen; 2) in emer Beit-zung der Schwimmhölzer, und in der Erzeugung geschlagener oder gepreßter messingener Schwimmer von großer Gleichförmigkeit, wovon die ersteren kem Oel einsaugen, und letz« tere nicht untersinken können; 3) in der An« Wendung geschlagener oder gepreßter messmgc« ner oder blecherner Knöpfe, statt der hölzernen, wodurch die größte Gleichförmigkeit der Docht« löcher erzweckt, der unangenehme und schädll« che Geruch, welcher von der Verkohlung der intt Oel durchdrungenen hölzernen Knöpfe her« rühre, ganz beseitigt, und das Oel nicht nur Nlcht verunreiniget, sondern an demjelben auch ein Ersparniß erzielt werde; ferner das Licht heller, gleichförmiger und ohne die mindeste üble Ausdünstung brenne. — 5. Dem Vin-cenz Schellvskp, befugtem Lehrer der französischen Sprache, wohnhaft in Wien, Spul-berg, Nr. 127, für die Dauer von einem Iahie, auf die Erfindung eines sogenannten Kerzeuschoners nnt Lichtschirm-Aufsatz, welcher aus jeder Gattung Metall, in beliebiger Form und Größe, nach Verhältniß der Dicke K79 der Kerzen gemacht, bei allen Gattungen Kerzen angewendet werden könne, einen elegan« ten Anblick gewahre, und folgende Vortheile darbiete: daß i) bei Nnwendung eines solchen Kerzenschoners mit «der ohne Lichtschirm-Aufsatz d«e Kerze nie abrinnen könne, daher sich kein Verlust des Wachses oder Unschlttt«H ergebe; die Kerze längere Zeit brenne, und die Leuchter rnn gehalten werden; 2) daß diesec Kerzenschoner sich sammt dem Lichtschirme von selbst wetter bewege, und beim Abbrennen der Kerze bis an das Ende derselben gelange; und 3) baß jeder Feuersgefahr vorgebeugt sey, indem die Kerze, im Falle des Vergessens sie auszulöschen, von selbst erlösche. — 6- D-em Carl Loosen, Fabrikant chemischer Probucte ilnd Heusbesitzer, wohnhaft m Wien, Landstraße, Nr. 491, für die Dauer von zwei Jahren, auf tue Erfindung, die in den voge? lablüschenFarbe» Materialien enthaltenen Pig« snente, entweder mittelst Wasserdampfen, oder auf kaltem Wege vollständig und unverändert zu extrahnen, ^»nd diese Extracre in eigens con, struiNen Apparaten, entweder bei verminder« tem oder gewöhnlichem atmosphärischen Dmcke, mit oder ohne Massel dämpfe, auf eme beliebi» ge Eonsistenz einzudampfen. — 7. Dem Mo-riz Pollak, Kotton-Fabrlks-Geschäftsführer, wohnhast in Pkag, N. C. iß/5, für die Dauer von drei Jahren, auf die Entdeckung, das Drucken der Tücher (Tüch«l> mittelst einer sogenannten Schnell- Tüchel » Druck, Einthei» lungs» und Dtreck» Maschine vorzunehmen, wodurch l) eine weit größere Schnelligkeit in der Druck-Fabrication herbeigeführt; 2) jede Gattung des Stoffes im Augenblick ohne Ueber, rest auf eme einfache und leichte Art eingetheilt, und durch die Streckung der Stoffe ein regelmäßiger Druck, Gleichheit und Schönheit der so erzeugten Waare erzielt, und alle RlsseundMän« gel, so wle Ungleichheit und Verschobenheit der Tüchel beseitigt werden. — 8. Dem Caspar Arany, (Gold genannt), befugter Maschinist, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. io, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfin< dung einer aus Elsen constrmrten Maschine, mittelst welcher in einer Stunde 20 bis 3o Wiener Ellen Bordel, Borden und Gurten mit eingearbeitetem Kautschuk ((^»immi elg5U-cnin) von allen Galtungen Nummern erzeugt werden können, und welche die Vortheile gewahre: 1) daß sie keiner Abnützung oder Beschädigungunterliege; 2) äußerst wenig Raum einnehme, daß daher auf emem gewöhnlichen Maschmentische sechs bis acht solcher MasM, nen angebracht werden konnm, welche durch die Kraft cmts einzigen Menschen in Bewegung gesetzt, taglich über 2000 Ellen derlei Bördeln, Borden und Gurten u. s. w. von jcder Farbe, Vrette und Stärke erzeugen; und 3) die so erzmg-tcn Artikel bei größerer Wohl, feilheit an Dauerhaftigkeit und Elasticität gewinnen. — I. Der Theresia Bellinger, bürgl, Saltlermeisters- Witwe, wohnhaft in Wien, Leopoldsladt, Nr. »35, für die Dauer von emem Jahre, aufdie Erfindung paffender Vor, und Regendächer für alle Gattungen von Wagen, Tvelche 1) schneller und bequemer aufzu« spannen seyen, als die gewöhnlichen; 2) wc« gen ihrer leichten Handhabung länger dauern, und 3) eine größere Eleganz im Baue des Wagenkastens gestatten. — La»bach am 12. Juni Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes »Gouverneur. Carl Graf zu Wtlsverg, Ra/.9«52 Nachricht vom k. k. mahnich. schles. Landesguber^ium. Bei dem k. k. mähr. schles. Prov. Zahlamte in Brünn ist gegenwärtig die dritte Eassaoffiziersstclle erledigt. — Zur Wieder-besetzung derselben wird der Concurs mtt dem Beisatze ausgeschrieben, daß die Bewerber um diese, mit einem Gehalte jahrlicher 600 fi. E. M., oder im Falle der Grabualvorrückung eventuell, für die letzte mit einem Iahrsge« halte von 5ao fi. C. M. verbundene Camera! - Zahlamtsoffiziersstelle, die sich über die gesetzlich elforderkchen Kenntnisse im Rech» nungs- und Eassageschafte, dann über ihre gute Moralität auszuweisen vermögen, cnu Caution von iooo fl. C. M. zu leisten im Stande sind, ihre wohl instruirten Gesuche bis II. August d. I. bei dem k. k. mähr, schles. Landesgubermum einzureichen, und darin auch ihr Lebensalter nachzuweisen, zu? gleich aber auch die Erklärung mit abzugeben haben, ob und in welchem Grade sie ctwa mit emcm der beim Brünner Camera!-Zahl« amte bestehenden Beamten verwandt oder uer-schwägert sind. — Brünn am 11. Juni i3/,i. Martin Rudolf Pleban, k, k. m. s. Gub« Secrttär. 480 Z 9«2. (3) sä Nr. '«^/^^ Nachricht vom k. k. mähr. schles. Landesgubernium. Da bei dem Brünner Prov. Straf« hause die Stelle eines Physicus, mit welcher em Gehalt von jährlichen Zoo ft. E. M. ver» bunden ist, erledigt wurde/ so weiden ditje» mgen Aerzte, welche dlcfen Dienstposten zu erlangen wünschen, aufgefordert, ihre Gesuche, belegt mit dem Dlplome über das arzt-llche Doctoral, mtt dem Taufscheine, und mit glaubwürdigen Zeugnissen über >hre bisher geleisteten Dienste, sich erworbene Verdienste und ihre sonsttge wiffenschaflllche Ausbildung, über chre Moralität, dann über d»e Kennt« inß der böhmischen Sprache^ durch lhre vorgesetzte Behörde bis Ende Juli d. I. bei dem Brünner Magissrate, welcher den dießfalligen Besetzungsvorschlag zu erstatten hat, emzu-drmgcn. — Brunn am !». Juni 164». Martin Rudolf Pleban, k. k. m. f. Gub. Secretar. Z. 9iä. (3> ' Nr. »^^ Edict. Da bei diesem r. k. Stadt- und kand-rechte die Stelle desSecrctärs, mn dem jähr« lichcn Gehalte von looa st. E. M., in Erlz-dlgung gekommen ist, so haben die Compe-tenten »hre gehörig belegten Gesuche, und zwar die bereits bei ciner öffentlichen Behörde dienenden Indnnduen dmch chren Amtsvor« stand binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung in die Klagenfurter Zeitung, zu überreichen und dann zugleich anzugeben, ob und in wie ferne dieselben mit einem Beamten dieses k. k. Stadt- und Landrechts verwandt oder verschwägert seven. — Klagenfmt am 29. Iun« 1841. Ktavt. uno lanvrechtliche ^erlaulharulMlli. Z. 930. (1) Nr. W58. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird der Frau Theresia Isabelle Freiinn v. Lazzarini, geborne v. Argento, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselbe del diesem Gerichte Herr Ludwig Freiherr v. Lazzarini, Eigenthümer der Herrschaft Iablanitz^ Klage auf Verjährt - Erklärung der Rechte aus dem Heirathsverttage ääu. 3. Juli, intad. 10. December 1773, so mit dem Hei-rathögute, Widerlage^ Morgengabe und freien Donation, dann wittiblichen Unterhalte aus der Herrschaft Iablanitz haften, eingebracht, und um eine .Tagsatzung, welche hiemit auf deu 27. September 1841 Vormittags 10 Uhr vc? diesem k. k. Stadt - und Landrcchte angeordnet wird, angesucht. — Da der Aufenthaltsort der Beklagten Frau Theresia Isabella Freiinn v. Lazzarini diesem Gerichte unbekannt, und well sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu deren Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigM Gerichts - Advocate» Or. Leopold Baumgarten als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagte wird dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Ot-. Baumgarten, Nechtövehelfs an die Hand zu gebeu, oder auch sich selbst einen au-dern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da sie sich dle aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laibach den 26. Ium 1841. Nenttlichb Verlautbarungen. 3. 923. (3> Licitations.Ankündigung. Zur Sicherstellung der Material, ?iefei rung und Steinmetz: Arbeiten bc» Reparaturen und Bauführungen an den Militargebau-dcu zu Laibach, m»t Ausnahme jener des Ver-pftcgs, Magazins, auf die Dauer der szwci Militarjahre ,842 und ,8^3, wird .am ^August l8ä! um 9 Uhr Vormittags lM Amts-Locale des k. k. Mllitar» Commando om alten Markt Haus Nr. 21 eine Licitation Statt finden. Hiezu werden die UntcrnchmUligslus stigen Mlt dem Beisatze eingeladen, daß vor der Libation das d,e Zulassung hiczli bcdil> gende Vadium, und zwar: Betreff der Kalk-, Sand«, Stein < und Ziegel - Liefet ung mit i5 fl., dann der Steinmetz.-Arbeiten mit 6fl. E. M. zu erlegen seyn wird. Der Erstcher hat das Vadium zur vollen Caution, welche inj dem doppelten Betrage des Vadiums besteht, zu ergänzen. Die übrigen klcttatwns- und Con-tractsbedingungcn können täglich während dcn gewöhnlichen Amtsstunden bei der k., k. Käsern - Verwaltung am Schulplatze Haus Nr. 29I eingesehen werden. ^- Von der k. k. Käsern, Verwaltung zu kaihach <,zn l. Iu^i 481 Viubernial - Verlautbarungen. Z. 911, (3) Nr. 15998. Verlautbarung. Zur Sicherstcllung des Brennholzbedarfes für dasGubernium, dann einige andere Behörden, Aemter und öffentliche Anstalten in Laidach, für den kommenden Winter 18^'/ 6 2) Die Holzlieferung wird branchenweise, nämlich für jede Behörde, für jedes Amt oder jede öffentliche Anstalt einzeln, so wie auch für mehrere Aemter, welche sich in einem und demselben Gebäude befinden, Platz greifen; nicht minder werden Anbote zur Lieferung des oben ausgewiesenen gcsammtcn Brcnnholzbedarfes angenommen, und bci sonst annehmbar befundenen Verhältnissen vorzugsweise berücksichtiget werden. — 3) Das zu liefernde Holz muß trocken, von durchaus guter Qualität seyn, klafterweise aufgescheitert übergeben werden, und eine Schelterlänge von 22 bis 24 Zoll haben. — 4) Das Holz muß jeder Branche zu-gcliefert, am Ucbcrnahmsorte abgeladen, und aufKosten des Lieferanten klafterweist, jede Klafter mit einem Kreuzstoße versehen, genau aufgeschichtet werden, ohne daß der Lieferant für Fuhrlohn, Mauth oder Maßerei noch sonstige Auslagen etwas anzusprechen berechtiget wäre. — 5) Sollte es sich in der Folge ergeben, daß eine oder die andere Branche eine größere oder geringere Quantität Holzes, als die im §. 1 an- gegebene benöthigen würde, so ist es im erstem Falle Pflicht des Lieferanten, den größern Bedarf gleichfalls um den Erstehungspreis beizustellen, im zweiten Falle aber hätte er für den geringern Bedarf keine Entschädigung anzusprechen. — Uebrigens sind die oben genannten Behörden, Aemter und öffentlichen Anstalten nur dann verbunden, das erforderliche Brennholz von den Lieferungserstehern abzunehmen, wenn sie die Klafter um 4 fl. oder unter 4 si. C. M. abzustellen sich herbeilassen, widrigenö es den Dicasterien frei steht, sich das Brennholz anderswo mittels Handeinkauf beizuschaffen. — 6) Der Ersteher wird die Lieferung in acht Tagen nach dem abgeschlossenen Contract? zu beginnen und dergestalt fortzusetzen haben, daß bis Ende August d. I. wenigstens ein Drittheil des im §. 1 angeführten Bedarfes abgeliefert seyn wirdi die wettern Lieferungen aber sind m der Art zu bewerkstelligen, daß keine Behörde einen Mangel am benöthlgten Brennholze au5' gesetzt bleibt, und es ist diese Verpflichtung um so gewisser zu erfüllen, als im Widrigen das (Z. Amts »Blatt Nr, 8i. d. 8. Juli 18N.) 482 'Aerar, im Falle einer Verspätung des Lieferanten, oder wenn nicht qualitätmäßiges Holz geliefert werden sollte, berechtiget ist, den Holzbedarf auf Kosten des Lieferanten um welch immer einen Preis anzukaufen, und den ausgelegten, den Erstehungspreis übersteigenden Mehrbetrag von der Caution oder dem sonstigen Vermögen des Erstehers hereinzubringen. —Zu diesem Ende wird — 7) der Ersteher beim Abschluß des Lieferungsvertrages seine eingegangene Verbindlichkeit sicher zu stellen haben, «nd zwar entweder durch Verpfändung seiner eigenthümlichen Realität, oder durch Namhaft-machllng eines annehmbaren Bürgen, oder durch Hinterlegung eines, dem zehnten Theile der Erstehungssumme gleich kommenden Betrages, oder endlich durch sogleiche Ablieferung einer angemessenen Quantität Holzes und Einlassung des dafür entfallenden Vergütungs-Betrages bis zur gänzlichen Contractserfüllung. — 8) Für jedes, an eine der obgenannten Aemter oder Anstalten gehörig beigestellte Brennholz-Quantum wird dem Lieferanten gegen Beibringung der legalen Uebernahms-Receplssen die soglciche bare Bezahlung auch ohne vorhergegangene buchhalterische Liquidirung aus den betreffenden Cassen und Fonden zugesichert. Jeder Lieferungsuntcrnehmer ist — 9) verbunden, vor der Licitation ein Vadium von 50 ft, (5. M. Zu erlegen, welches ihm in dem Falle, daß die Lieferung von demselben nicht erstanden werden sollte, gleich nach der Licitation wieder zurückgestellt, dem Ersteher aber, so fern derselbe -die im §, 7 bedungene Caution nicht anderswie vollständig erlegen sollte, in diese eingerechnet werden wird. — 10) Es werden indessen auch vorläufige schriftliche Lieferungs-Offerte angenommen. Jedes solche Offert muß versiegelt styn, am Tage vor der Licitation, längstens bis 2 Uhr Nachmittags bei dem k. k. Gubernial-Emreichungs-Protocolle übergeben werden, und mit dem Lögschein des k. k. Landes-Haupt-Taramtcs über das dort erlegte Vadnun pr. 50 si. C. M. belegt seyn. — Das Osscrt muß nebst Angabe des Namens und Wohnortes des Offerenten und der Erklärung, daß ihm od-stehende Licfenmgsbedingniffe bekannt sind, die bestimmte Holzquantitat, welche, so wie auch die Branche, für welche geliefert werden will, enthalten; auch muß der geforderte Vergü-tungspreis pr. Klafter genau und mit Worten ausgedrückt werden und jedes Offert von Außen mit folgender Aufschrift versehen seyn: „Offert des N N. wegen Lieferung des Brennholzes für dle k. k. Behörden in Laibach für die Win^ tcrperiode 18^/^. Laibach am 19. Juni 13'N. Thomas Pauker, k. k. Gubernial-Secretar. Nemtllche Verlautbarungen. Z. 927. (2) Licitations-Klindmachung. Die im laufenden Jahre an der Tschernu-tscherSavebrückeherzustellenden ConservationS-Arbeiten, welche bereits einmal versteigert wurden, werden den Mindestbierenden bei der am 28. Juli l. I. bei der k. k. Bezirks-Obrigkeit der Umgebung Laibachs abgehaltenen Versteigerung übergeben. — Der Fiscalpreis ist mit 2600 fl. «3. M. festgesetzt und als Grundlage dieser Versteigerung dienen die in den gewöhn^ lichen Amtsstunden bei dem gefertigtenStraßen« Kommissariate einzusehenden Licitationsbeding-nisse und Baubeschreibung. — K. K. Straßen-Commissariat. Laibach am 30. Juni 1841. 3. 866. (3) Avviso di Coricorso. Per le promozioni avvcnute sono m Wege ihrer unmittelbaren Vorgesetzten bis letzten Juli i6Hl an die k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Laibach zu leiten. Auch haben die Bewerber anzugeben, ob und in welchem Grade sie mii emem ,m Bereiche der siepnsch-lllyrischen Cameralgefallen'Verwaltung dienenden Beamten verwandt oder verschwägert sind. — Gratz am 19. Juni ,8/,i. Z. 9'5. (Z) Nr. "2,/^^ Concurs - Ausschreibung. An den Verzehrungssteuer - Linien der Provmziall Hauptstadt Gratz ist eine Ein-lichmersstclle IV. Classe mit dreihundert Gul« den Gchalt, freier Wohnung , und der Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Ge-haltsdctrage in Conventions »Münze erledigt. — D«e Bewerber um d«csen D»ensspc:ssen haben sich über die erforderlichen Gcfallskennt-msse, übcr die mit gutem Erfolge zurückgelegte Prüfung im Cassa- und Ncchmmgswe» sen, und über eine tadellose Moralität auszuweisen, und ihre Gesuche, worin zuglclch anzugeben ist, ob und in welchem Grade sie m,t cmcm Gcfallsbeamten in Stepetmaik oder Illyncn verwandt oder verschwägert sind, längstens bis 3i. Juli 0. I. im Vorschrift» mäßigln Wege an die k. k. Cameral-Bezirks: Verwaltung »n Gratz zu leiten. -» Grätz am ,8. Juni i8/»l. Z. 919. (3) Nr. 4003. Verlautbarung. Dic Verpachtung der Straßensäubcrung der Stadt und der gepflasterten Gaffen in den Vorstädten, für die Zeit seit 1. November 1841 bishil! 18'l'j., wird am 13. Juli l. I. um 11 Uhr Vormittags im Rathhauft Statt haben, und dem Mindestfordernden überlassen werden. Die Bedingnisse können täglich wahrend den. gewöhnlichen Amtsstunden bei dem Magistrate eingesehen werden. — Stadtmagistrat Laibach am 25. Juni 1841. 57crmlschte Verlautbarungen. Z. 9^6. (2) Nr. t.95. Edict. Alle Jene, welche bei dem Nachlasse des am 24. Mai 0. I. am Gute Thurn unter Neuburg verstorbenen OutsbesitzelK Herrn Johann Nep. Urbanlschitscb aug welch' immer für einem Rechts-gründe eine Forderung zu stellen vermeinen, ha« den cicselbe, bci Bcrmeidung oer in dem tz. 6,4 d. G. B. auZgedrücklen Folgen, bei der zu die« sem El,ce auf oen 27. d. M. Vorinittag um 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumten Tagfatzun'g zur Anmeldung zu bringen. K. K. Bezittsgerichl Michelsielten zu Krain. bürg den 3. Juli ,64». Z. 923. (2) Nr. t653. Licitations . Kundmachung. Vom gefertigten Bezirksgerichte wiro in Fol-ge Glsuchscdreibcns des hochlödl. k. k. trainischen Stadt, und LandreckteS vom 26. d. M., Z. ^g32, als Abhanolungsinstanz des, am ll. Jänner ll64» zu Wrußnitz dieses Bezirksgebietes ver-> siorbenen Localkaplans MatlhäuS Reppesch, hie° mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Veräußerung der zu diesem Verlasse gehörigen sämmtlichen Fährnisse, dann Getreide, Wein und Geschirr, dann 2 Weingärten, tie Tagsatzung in loco Groß.Wruhnitz auf den ,4. und nöthigen« falls auch auf den nächstfolgenden Tag früh von 6 bis ,1 und Nachmittag von 2 bis 5 Uhr bestimmt rvird; wozu Kauftiebhaber mit dem Bei° saye eingeladen werden, daß die Fahrnisse nur gegen gleich bare Bezahlung des ganzen, die Weingärten aber nur gegen sogleichen Erlag des-halben MeistdotS dem Meistbietenden hintangege-bcn wtiden. Bezirksgericht Ruperlshof zu Ncusiadtl am 3c>. Juni iä^l. Z. 932. (2) Nr. 2,46' Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hie« mit kund gemacht: Es scy über Ansuchen deS Io« seph Turck von Siborsche, in die executive Feil» bietung der, dem Andreas Istenilsch, von eben-dort gehörigen, der Herrschaft Loitfch sub Ncct. Nr. 5c)3 zinsbaren, gerichtlich auf 1945 ft. 40 kr. geschätzten Halbhube, und des ebendemselben ge« horigcn, auf 56 ft. H9 kr. bewertheten Mobilar-Vermögens, rvegen schuldigen 4> ft 45 kr. c. 5. c. gewilligt worden, und es seyen hiezu die Tag-satzungen auf den 9. August, auf den