1479 Amtsblatt Mr Lailmcher Zeitung Nr. 202 Montag dm 4. September.1871. (348-2) Nr. 39. PlüflmMnzeige. Auf Grund der hohen Unterrichts-Mimsterial-Verordnung vom 10. November 1809, Z. 10.804, werden dce Prüfungen für Lehrer und Lehrerinnen an allgemeinen Bolks- und Bürgerschulen in Laibach den 17. October l. I. und die darauf folgenden Tage abgehalten werden. Kandidaten nnd Kandidatinnen, wclchc sich dieser Prüfnng unterziehen wollen, haben sich bei der Direction der f. k. Prüfnngscommission spätestens bis 10. October d. I. mittelst eines gehörig instruirten Gesuches um Zulassung zur Prüfung zu bewerben. Dieselben erhalten nebst der vollständigen Be tleiduug und Verpflcguug eine tägliche Löhnuug im Betrage von 14 kr. o. W. Behufs Anfnahmc als Schiffsjungen haben die betreffenden Bewerber, beziehungsweise deren Eltern oder Bormünder ein schriftliches Gesuch dnrch das dem Bittsteller nä'chstgclegene Ergänznngsbezirks-Commando, iu Dalmaticn auch iul Wege der dor-tigen Stations- nnd kreuzenden Schulschiffe, an das Hafcn-Admiralat in Pola zu leiten. Dieseul, Gesuche sind beizulegen: :l) Der Tanf- (Geburts-) und Heimatschcin; d) ein von einem graduirten Militärärzte ausge stclltes Zeugniß, welches die den: Alter des Bewerbers entsprechende kräftige körperliche Entwickelung darthut nnd die voraussichtliche See-diensttauglichkeit coustatirt; <;) ein von der zuständigen politischen Behörde ausgestelltes Zeugnis; über sittliches und moralifches Verhalten; ! ä) die ^>chulzeugnisse, falls der Bewerber eine Schule ! besucht hat, und endlich ! st) ein legalisirter ^Itevers des Vaters oder Vor- ! mundcs folgenden Inhaltes: „Für den Fall, das; mein Sohn (oder Mündel) N. N. als Schiffsjunge in die Kricgs-Marine aufgenommen wird, verpflichte ich mich, sowohl in meinem als in seinem Namen, ihn während des Schnlcnrscs nicht znrück zn verlangen, so wie denselben, falls er im Laufe der Lehrzeit nicht entsprechen und deshalb aus der Schule entfernt werden sollte, ohne Wlderrede znrück zn nehmen. Ich erkläre zugleich, daß. mir wohl bekannt gegeben wurde, daß mein Sohn (oder Mündel) N. N., nachdem er in der k. k. Schiffsjungen^ Schule auf Kosten des Staates erzogen wird, nach den Bestimmungen des Wehrgcsctzes, vom Tage des Anstrittcs aus dieser Marine - Bildungs - Anstalt, , beziehungsweise vom Tage der Assentirung, durch volle zehn Jahre in der k. t. .^riegs-Marine präsent zu dienen haben wird." Bewerber, welche bei der Ueberprüfung in Pola von der Commission als untauglich zur Auf-nähme anerkannt werden sollten, werden sofort den Eltern oder Vormündern zurückgestellt. ! Die Kosten für den Hin und Rücktransport trägt das Marinc-Acrar. ! Wien, im August 1871. ! Vom k. k. Nci^g.Aricgo-Miuisierium ^ (Marine-Section). (356—3) ^ir. 9052. Kundmachung. Das k. k. Postamt Bitinja in Kram wird mit 1. September d. I. aufgehoben.- Der Bestcllungsbczirk desselben wird dem k. k. Postamte in Illyrisch'Feistritz zugewiesen. Trieft, am 28. August 1871. Von der k. k. knstenl.-krain. Hlostdireclion. s35<>__3) Nr. 17». An der vierklassigen Volksschule iu Tschernemvl ist die Oberlehrer- und Organistenstelle mit dem jährlichen Gehalte von .")16fl. und dem Quartier beitrage von 80 fl. oder im Vorrückungsfalle die zweite Lehrerstclle mit einem Gehalte von :>21 st. und cbeufalls einem Ouarticrbeitrage Pr. 80 st. zu besetzen. Bewerber nm diese Stellen haben ihre mit den Besähignngs- und Dienstdocumentcn belegten Gesuche bis längstens 10. September d. I. an den Bezirksschulrath Tscherncmbl in» Wege ihrer vorgesetzten Schnlbehörde einzusenden. kompetenten, welche nachweisen, daß sie auch im Turucn den Unterricht ertheilen können, werden bevorzugt. K. k. Bczirksschulrath Tschcrmmbl, am 23ten > August 1871.