Blatt. ^isrc. 94. Kamstas den 6. August l33l. «^ubernial- Verlautbarungen. 3.1004. (2) 2äNr. 149. Illpr.El.G.V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung rerschledener im Rentbeznke piiano lugenden Fondegcbäuden. __ In Folge hohen Etaatsgüter - Veräuße» rungs» Hofcomlmsswns-Erlasses vom l/^. August v. I., Zahl 9712z?.) wird am 6. Scp, lcmber d. I., in den gewöhnlichen 3tmi5stun« den bel dem k. k. Rentamte ?jlgno, IMtaner Kreises, zum Verkaufe im Wege dcr öffentlichen Versteigerung der nachbenannt,n, lM Rentbeznke ^iinno gelegenen, thnlß dem Religions-, tl)e,ls Bruderschafts-Fcnde gehörigen Gebäude geschritten welden, alb: i.) d.b m der Gegend I'nlNn,. unter dem Eonscr-ptlons-Nr. 26, gelegenen Hauses, Missend Quadr. Klafter 14, 3', gcs^ayt auf /406 ft 26 kr. j 2.) des in dcr Gcqend punl.3 gelegenen kleu nen Stalles, messfnd Quadrat - Klafter 11, «', 7 ^, geschätzt auf ,20 ft. 56 kr.; Z.) des »n der Gegend I^uin») untcr dcm Conscrlfttlcns-Nr. 1/^, gtleglnen Hauses, messend Quadr. Klafter 3/ ä', 9", geschah auf 389 ft. 52 kr.; 4.) des »n dir Gegend 3d. ^n6iÄ gelegenen Hausrhelles, bestehend aus dem Erdgeschosse und aus dem ersten Stocke, unter dem Eon» script,onsc Nr. »czä/ messend Quadrat Klafter ä, ^', 1". geschaht auf 68 fi. 32 kr,; 5.) des in der Gegend ?i>ii!^unlcr dcm Eon-lcr.ftt.ons-Nr. Z7, ßtlegencn Hauses, mes-'^a^ Quadrat-Klafter, 7>, geschätzt auf ,4V ,1. 40 k,.; 6.) des ,n der Gegend ?unl.5, u^ dem Conscr>prwns-Nr. Zc), gelegenen Hauses, messend 6 Quadrat^Klafter, z> ^ , 7.) deSm derGe- glndiunw, unter dem Conscriptions - Nr. 42 gelegenen Hauses messend 7 Quadrat. Klafter, 5, y" , geschaht auf 175 ft / kr.-8.) des in der Gegend?u«l», rmter dem ^nw Nr. ^g gelegenen Hauses, ,m Flachenttchalte von w Quadrat«Klafter, ^, ^,^ gff^ii-ÄN0 eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Ve.räußerungs-Provinzml'Com- Mission. — Triest am 3o. Juni i33i. Joseph Franz Engler^t, k. k. Gubernial- und Präsidial-necretar. ' Nsmtliche ^erlautbaruttgett. Z. 993° (I) ^ Nr. t3523. V. St. Kundmachung der Verzehrungssieucr-Veroachtunz von der Biererzeui^mg. — Dlö k. k. vereinte Eameral-gefallen - Verwaltung »n Steyermark macht hlem>t bekannt, daß der Bezuz dec allgemeinen Verzehrungßsteuer von der BlererzZugung in der ganzen Provinz Gteyera^rk mtt Ein-schiuß dcr Hauptstadt Gratz, dann tue Verzehrungssteuer von der Bran1N.svelner4eugu.1g sämmtlicher in der Stadt Gray besindllchen Braugewerbe auf ein Jahr, d. u vom l. November l83l,,bis leyten October lL)2, im Wcge verf^gelter schriftlicher Offette dem Meistbietenden überlassen werd?. — Diese Offerle sind bis 17. August l. I. , Mittags um 12 Uhr, im Bureau des k. k. sseyermar-kischen Eameralgefällen - Adnnmilrators zu Gray im Cameralgefa5en - Verwaltungsgebaus de zu überreichen, und mit der Aufschrift: „Anbot für den Bezug der allgemeinen Ver-zchrungssteuer von der öiec- und Brannt-weinerzeugung" zu bezelchnen. —»Offerte, die nach dem Schlußtermine elnlangtzn, oder welche ablveichende Bedingungen enthalten, bleiben außer Berücksichtigung. — ZurPachtung wird Iedermann-'zugclassen, welcher nach den bethenden Gesehen und nach der Landesverfassung von solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist. Daher wndnamenlllch Dcr-jenlge ausgeschlossen^, welcher wegen emes Vcr-brcchens mit emer strafe belegt gewesen , oder welcher m eine sirafgerichtliche Untersuchung verfallen ist, dle blos aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — Die Concur, renten haben einen, dem zehenten Theile dcs Ausrufsprelses gleichkommenden Betrag entweder >m Aaren, oder in öffentlichen Obli-gatwn?n, bn den letzteren nach dem zur Zeit des Eilags bekannten börsemaßigen letzten EolNswerthe als Angeld zu leisten, und die-seS entweder dem Offerte beizuschlleßen, oder sich in demselben über den, bet der Cameral-Verwaltungscasse, oder bei einem untergeordneten Verzchrungssteuer'Inspectorate geschehenen Erlag Auszuweisen. — Der Con-traccsabschluß wl>d erst nach erfolgter Entschei, dung dec hohen k. k. allgemeinen Hofkammer stattfinden; bis dahin blnden die Proponenten für ihre Anboterechtsverbindllch. — Diejenigen , deren Offerte nicht angenommen werden, können das Angeld sogleich nach erfolg' ter Entscheidung gegen Rückstellung der Original-Q^ncung beheben. Von dem Erftch.cr der Pachtung wird das Angeld bis zur crfolgren EauNonslelstung m Verwahrung gehatten. — Sollte dem Pachter auch drr Bezug der eini» gen ONen »n Sreoermark bewilligten Gemein» dezuschlage il, Pacht überlassm werden, so wird hierüber die weitere Bekanntgebung er-folgen. — Die Comractsbedingungen sind folgcnde: itens. Zum'Ausrufspreise wird der dermallze GesamlNtpachlschilling, und zwar, für die ^mhebulig der Verzehrungssteuer von der BicrerzeugliNg e Vcrzeh-ru'ngsfteucr von der Biererzeugung und rück-sichtlich der Stadt Gray, auch auf dle Verzehrungssteuer von der Branntwelner;?ugung Bezug habenden Emschndunqen und Verordnungen zu benehmen. — Htens. Dem Pächter «st unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilwelse an Unlerpächter zu überlassen, unter der Bedingung jedoch, daß em solcher Unterpachter nach den Gesetzen un.d der Landes^ Verfassung zur Pachtung überhaupt zugelassen werden kar n. — 5tens. Werden Unterpächter von der Gefäns-Verwaltung in jedem Fälle und in jeder Hinsicht blos als Agenten des Pächters angesehen, der Pachter allein bleibt für die genaue Erfüllung aller Puncte des Pachtvertrages in der Haftung, und der Ge-falls » Verwaltung verantwortlich. — otcns. Die bedungenen Pachtschillmge muffen auf Kosten des Pächlns in zwölf gleichen monatlichen Naten, am lryicn Cage e,nes jedcn Mo-nats , und wenn dieser em Gönn- oder Fey-ertag ware, am vorausgehenden Werktage an das k. k. HüuvtM- und VerzehrungS-stcuer-Oberamt Gray genau und richtlg abgeführt werden. — 7tens. Dem Pachter liegt die Verbindlichkeit od, von dem in dcrProvlnzial-Hauptstadt Gray eräugten und über die Ver-zehlungesteuerlilue von Gray aufgeführten Bier die Mchrdifferenz zwischen den Tarlff,atzen für die Blercrzeugung auf dem L^nde und dlt Erzeugung in der Promnzlal-Hauptstadt, dann von dem, von den Brauern m Gratz erzeugten, und nach dem Tariffe verstcuerten, über die Verjchrungssi.ucrlinie von Gratz ausge-führten Branmwem, die nach dem Tar:ffe ^gehobene Verzehru.g^euer unter den für ^H/n^^'^'^n Mooal.iaten, an die betreffenden Parteien zurückjuveraütcn — Dme M°°°,itä.en könn!" w' ür N '^a° »ur°°"'«c',°n der ?°mer»l,«f^en- Vclwol- und rucksichtlich d«, Lr»uge«e«be m^H»üpt, siadt Gratz, auch an vevfi4uertmBranntwein, welche m,t Ende October l33i unverzehrt bei den Brauern vorhanden jeon^^verden, wird bemerkt, daß der dermaliae Pachter des Bezugs der VerzehrunasNeuer für das currents Nerwaltungßjühr i63i contractmas^lg vcr-pstlchtet sey, feinem Nachfolger oder dem Aerar den entfallenden Steuerberrag nachdem Tariffe zu versteuern. -— Dnselbe Verpss,ch-tung übernimmt der Pachter dcs Bezugs der allgemeinen Verzchrungssteuer von der Bier-und rücksichtllch der Hauptstadt Gratz auch von de^, Branntwein» Erzeugung für das Verwalk tungsjahr 18Z2 m Absicht auf die, am Ende der Pachtzeit, d. i.: mit Schluß des Vn'wal-tungkjahres 16)2 be» den Brauern vorsindi-gen uersteuelten Getränke? Remanenzen. «-> gtens. Wenn der Pachter beim Bezüge der Gebühr einen höheren Betrag emheben soltte, als der Tariff festsetzt, so hat derselbe ausser der Entschädigung der Partei die es betrifft, den zwanzlgfachen Betrag dessen, was widerrechtlich emgehoben wurde, dem Gefalle als Gtrafe zu erlegen. Der Pächter haftet, so wie überhaupt insbesondere in diesem Falle für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtrechte von ihm bestellten Personen. — iQtcns. Der Pachter darf kemen Anspruch auf emen Nachlaß des Pachibetrages für das eine oder das andere Object', oder auf irgend eine Abänderung wahrend der Pachtdauer ma» chen, m so fern nicht wahrend dieser Zett ein? Veränderung des Verzehrungsstcuerl Tariffes für die Blererzeugung und rücksichtllch der Stadt Gratz/ für die Branntwemerzeugung der Braugewerbe eintritt, vielmehr hat dev Paragraph neunzchn des VerzehrungssseuerB Circulars vom 1. Juli 1829, Zahl i i353/ auf den Pachter volle Anwendung. ^ iitens. Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar: längstens bmncn ackt Tagen nach erlangter Kenntniß von der Annahme der Offerte hat der Pächter den vierten Thc,l des für ein Jahr bedungenen PachtschWngs a!s Caution im Baren, oder in öffentlichen Obligationen nach dem zur Zeit des Erlags bekannten börsee mäßigen Eourswerthe, oder mittels Pragma-Nkal-Hopochek, welche auf Kosten des Pachters grundbüchllch zu verschreiben ist, zu erlegen, wobei das depositine Angeld einzurechnen, oder fans die ganze Caution mittels ei-ner Real-Hppothck sicher gestellt wurde, zurückzustellen seyn wird. — iLtens. Blcibtder Pachter mit einer Pachtschilllngsrate im Rückstände, so ficht der Gefalls-Verwaltung das Recht zu, den Ausstand ohne Weiteren durch 722 die Caution zu bedecken, zugleich aber d»e wei» tere Emhebung des Gcfalles nach Gutdünken durch selbst gewählte sequester besorgen zu lassen, auch auf Kosten uno Gefahr 0es Pachters das Pachlobject neuerdings fell zu biethen ; falls aber die Pachtuerstelgerung fruchtlos bliebe, tne Abfindung mtt den steuerpstlchtu gen Partheien, oder die taliffmäßlge l^lnhe-bung einzuleiten und sich rücksichtlich der Unkosten, 1o wie der anfälligen Differenz an der pautwn, und »m Nothfalle an dem übrigen Vermögen des Pächters schadlos zu halten. O,n allenfalls sich ergebendes günstigeres Re-jultat her Verstetaerung , oder der Abfindung, oder der tarlffmaßlgen ElnhebunZ soll aber nur dem Verzehrungssteuerfonde zum Vortheile gereichen. — Dieselben Rechte sollen der Gefalleverwaltung zustehen, wenn der Pächter den Antritt der Pachiung des einen oder d«s andern Objectes verwcigein, oder wenn wah-rend der Pachtung der Fortsetzung derselben eines der oben >m Allgemeinen angedeuteten 5>mdermffe ln den Weg treten sollte.— iZtens. Für den Fall, rvenn der Pächter die vertragsmäßigen, Bedingungen nicht genau erfüllen s^lk re, steht es den, mtt der Sorge für d>e Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen/ welche zur .unaufgehaltencn Erfüllung des Vertrags führen; wogeacn auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche / die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen flehen soll. — l/,tens. Der Pachter ,st verpflichtet, auf jedesmaliges Verlangen dcr k. k. Neyermälklschen Eamcralyefallcn - Verwaltung und den von rhr abgeordneten Beamten unweigerlich dle Einsicht »n die Rechnungen zu gestatten, und richnge Auszüge über die ge-sammte Btererzeugung in Stcyermark und über die Branntwelnerzeu^ung der Blauer in Gray über jedevmaltge Aufforderung vorzulegen. — i5"ns. Dem Pächter l,egt ob, di Smmi^elgebühr für das :n Handen der k. f., ttevermärkischcli Cameralqefallen ' Verwaltung vcrblelbelde und mn dem classenmatzlgen Stam» pel zu uerjehcride Vertrags «Exemplar ^u be» streiten., — Von dcr ?,k. steucrmarklschen ver-emten Cameralgefällen!Verwaltung. Grätz am lg. Iull i83i. Z. 1005. (3) Kundmachung. Die Local-Sanitats-Commission hat in Folge §. 17 der Verordnung vom 17. Iul: i83i, Z. 76, im Einverständnisse mit der löbl. k. k. Polizei - Dnection festgesetzt, daß alle Wirths-, Bier- und Branntweinhauser um die zehnte, und die Kaffeehäuser um die eilfte Nachtstunde, geschlossen werden müssen. — Dieses nnrd mtt dem Beisätze allgemein kund gemacht, daß wlder jene Wirthe und Kaffeesie-der, welche gegen diese Anordnung handeln würden, mit aller Strenge vorgegangen were den wird. — Von der k. k. Local-SanttätS-Commisswn. Laibach am 1. August 16I1. Z. 1000. (Z) Nr. 22295^2528. D. Kund in a cl> u n g. Es ist eine Controllorsstclle dritter Classe, bei einem nororyrolischen pro'o. Nentamte in Erledigung gekommen. Mir derselben ist ein Iahrgchalt von 5oo si. W. W. E. M. gegen Leistung einer Dienstes-Caution von 5c»0 st. W. W. E. M. verbunden. — Diejenigen, welche sich um diese Dienstesstelle bewerben wol. len, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 2a. August i33l Hieher vorzulegen. Nebri-gens ist besonders die Nachweisung über den Besitz der Kenntniß des tyrolifchen Steuer - und Urbarwesens nothwendig. — Innsbruck am i». Juli l33i. — K. K. vereinte Camera!-Gefallen -Verwaltung für Tyrol und Vorarlberg. Z. 991. (3) ^,. ^'. '". Fellbietungs - E d l c t. Von der k. k. Berggcrichts-Substitution im Königreiche Illyncn zu La,bach, wird auf Ansuchen des Herrn ^imon Pcssiack, als Michael Pessiack'schcn Concurs - Masse - Verwalters, wider Machlab Pessiack zu Ob<'rkropp, in die executive Versteigerung oer, dem Lctztern gehörigen, zu Oberkropp befindlichen/ und auf 207 st. gerichtlich geschätzten montan. En-titaten, nämlich: eines Schmelz- und Hammer-Antheils, Mittwoch in der fünften Rcihe-wochen, und zweier Kohlbarn, Nr. 16 und Nr. ^1, gewilliget, und hierzu drci Termine, und zwar: für den ersten der 1. September, für den zwetten der i. October und für den dritten der 3i. October i83i, Früh um 9 Uhr, mit dem Beisatze bestimmt, daß, wenn diese Entilaten weder bei dcm ersten noch zweiten Termine um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht werden könnten, dieselben sodann bcl dem dritten auch unter dcm Schaz-zungswerthe hmtangegeden werden würden. Die Kaufs-Bedingn,sse können mmlcr-weile sowohl m der dießä tllchen Kauzsei, als auch im Orte Kropp, im ^>ause des Bergbau^ Commissars, Herrn Franz Schuller, allwo die Versteigerung Statt finden wird, eingesehen werden. Laibach den 26. Juli iI3i. ? 23 Glchevnial-Verlautbarungen. Z. 999. (2) Nr. !6i35. Bekanntmachung dcs zwischen Sr. k. k. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und den Frcystaaten von Nordamerika abgeschlossenen Handels« und Schifffahrtsvertrags. — Laut hohen Hofkammer - De-cret vom 2. Juli l. I., Z. 7Z65, hat am 27. August 1^29 zu Washington, dic^Unttrzcich-nung nachstehender Handels- und Schlfffahrts-Convcntion, zwischen Sr. k. k. apostolischen Majestät und den Frcvsiaatcn von Nordamerika, und am 10. Februar l. I., die Auswechslung der gegenseitigen Ratifications - Urkunden dieser Convention Staat gefunden. — Seme Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, und die vereinigten Staaten von Ameiika, beseelt von gleichem Verlangen, die bisher zwischen beidcn Machten so glücklich bestehenden Freundschaftsvcrl haltnissc zu unterhalten, wie auch den Han-dclsverkchr zwischen denselben zu erweitern und zu befestigen, und überzeugt, daß dicsc Absicht am besten durch die Einführung einer gänzlichen Schifffahrtsfreyhcit, und einer vollkommenen, auf Grundsätze einer beiden Staaten gleich vor-lheilhaftcn Billigkeit sich stützenden R«ciprozl-tat erreicht werden könne, smd übereingekommen, Unttrhimdlmigcn zur Adschließung cincs GchiUahrts^und Handelsvertrages einzugehen, Nnd zl, dem ^nde haben Sc< Majestät der Kai-scr von Ocsierrnch, den Hcrrn Alois Frerherrn V. Vcderer, Sr. kaiserlichen Majestät Vrnwl zu Ncw-Ior', und der Präsident der vkiez« nigten Staaten den Herrn Martin Van Bu« ren, Staattzsecletär der auswärtigen Angele» genheitcn, mit den erforderlichen Vollmachten uevschcn, welche, nach dcm sie ihre Vollmäch« ten ausgewechselt, und richtlg befunden, über ria^sichende Artikel sich vcreinigt haben. — Ar t. I. Es soll zwischen den Landern der ho« hen kontrahlrenden Machte cme wechselseitige Handels- und Schlfffahrtsfrcvhelt bestehen. D»e Elnwrhncv beider, Staaten, sollen gegen-fttt'g alle Playe, Häfen und Flüsse des an. dern, ln welchen dcr auswärtige Handel ge. «tüttet »st, bauchen dürfen. Sie sossen das Recht habe« ,«n was >mmer für e,ncm The.le chrer ^echselsemgm Gebiete zu «crwcilen und zu wohnen, um ihren Handelsgeschäften nach-gch^ ;u konmn, und sie so«en zu diesem Zwecke d!tMe ^'cherhe.t, denselben Schutz und Privilegien, als die Einwohner des kandess, !N nclchcm sie wohnen, gcmel'cn, jedoch mtt der Bedingung, daß sie sich allen ^daselbst b«, siehcndcn Gesetzen und Verordnungen zu un« terwerfen hablN. -- Art. II. Oelierrnchische Fahrzeuge, die entweder mtt Ballafi oder mit ei-lier^odung in irgend cmemHafen der vereinigten Staaten von Amenka, und gegenseitig nord-amerlkanische Fahrzeuge, die entweder mit Bal» last oder m»t einer Ladung in lrgend eitiem Hae fen der Dominlm Er. k. k. apostolischen Majestät anlangen^ sollen bei ihrem Ellilaufen, rvährcnd »hrcs Aufenthallcs und bel ihrer Ad» fahrt, sowohl ln Rücksicht der Tonnen-, Leucht» thurm«, Loolsen« und aller andern Hafengebühren, als auch in Rücksicht anderer Abgaben und Taxen aller Art, sie mögen unter was immer für Benennungen «m Namen,und zum Worthnl« der Regierung, der Onsbehördeli, oder irgend einer Pnvat-Anstalt erhoben werben, ai/f gleiche Wcise wie die Nationalfahrs zluge behandelt werden, die von demselben Ha» fen kommen. — Art. III. Alle Gattungen Waaren und Hai'delsartikel, solche mögen nun Grund-odcr Industrie- Erzcugr.ifse der östers rcicbtsctin Monlnchie, oder «rgcnd eines andern L«nocs»feyn, welche gesetzlich in den nord-amerikanilchcn vereinigten Slaaten, in nord» amcrikanischtn Fahrzeugen nngiführt werden können, sollen tbcr. so m össerr?,chlfchen Fahr« zeugen daselbst eingeführt wcrden dürfen, ohne andere oder höhere Abgaben und Zölle aller Art zu entrichten, wak solche immer für Benennung haben mögen, die im Namen oder zum Vortheile der Regierung, dcr Ortsbehör« den oder irgend einer PniiiNanstalt erhoben werden, als Diejenigen, welche d,ks.lben Waaren cdcr Erzeugnisse ;u entrichten harten, wenn sie in l^rbamcslkamschcti Führzeugen eingeführt rvürdcn. Und gcgenscitig alle Gattungen Waaren und Handelksrliltl, solche mögen nun Grund-odcr Industrie-Erzeugnisse dcr vereinigten Slaatcn, oder «rgend eines andern Lan« des seyn, welche ycsch!n österreichischen Fahrzeugen eingeführt würden. — Art. IV. Um aber der Möglichkeit eines Mißverständnisses vorzubeugen, « rect von einem Hafen deS Bandes kommen, zu welchem sie gehören, oder von irgend elnem Hafen eines andern Landes. — Alt. V. Es sollen von sämmtlichen Artikeln, welche m den Staaten Gr. Majestät des Kaisers von Oester, reich erzeugt oder fabrlzirt sind, bn der sm, fuhr in d>e vereinigten Staaten von Amerika und sämmtlichen Artikeln, welche «n den vec, einigten Giaaten erzeugt oder fa!' i;>rt si^d, be» »hrer 3mfuhr in dle üsterrelchüHen Giaa» ten keme höhere oder «ndere Zölle bezahlt werden, als Diejenigen, welche von dense!» ' ben Artikeln, wenn sie Erzeugnisse eines andern Landes sind, erlebt werden müssm. Auch so3 kein Verbot weder auf die '5in - noch Ausfuhr der österreichischen oder nordamecikani» fchen Grund- oder Industrie, Erzeugnisse von oder nach den österreichischen Hafen, oder von und nach den Häfen der vereinigten Staaten gelegt werden, wenn solches nicht zugleich auf dasselbe Erzeugmß anderer Lander ausgedehnt wird. — Art. VI. Me Gattungen Waaren und Handelsartikel, solcke mögen nun Grund-ooer Industrie-Erzeugnisse der Dominien Gr. t. k. apostolischen Majestät, oder n-gend eines andern Landes seyn, welche gesiyllch von den österreichischen Häfen in National - Schiffen ausgeführt, oder wieder ausgeführt werden können, dürfen auch in Gchiffen der vereinigten Staaten ausgeführt, oder wieder aus« geführt werden, ohne andere oder höhere Zöl, le oder Abgaben aller Art zu entrichten, sie mögen unter was lmmer für Benennung, im Namen und zum Vortheile der Regierung, der Orlsobrigkelten, odcr irgendeiner prwat-Vlnstalt erHoden werden, als Diejenigen, welche dieselben Waaren over Erzeugnisse zu be« zahlen hätten , wenn sie m österreichischen Schiffen ausgeführt , oder wieder ausge, führt wurden. — Eme vollkommene Re« zlprozität, soll in dieler Rücksicht in den Hafen d«r vereinigt n Staaten beobachtet werden, fc zwar, daß alle Gattungen Waaren und Ha?idel6l,rtl'?el, sie seyen nun Grund« oder Industrie - Erzeugnisse der l.'er« einigten Staaten von Amerika, «?der irgend eines andern Landes, V>e gesetzlich von den liordamerlkamschen Häfen in NatlünalfahrZru« gen ausgeführt oder wieVer au^eführt werden können, gle'chfaü» von östkrr^tnschen Fahrzeugen ausgeführt, oder wicdcr ausgeführt werden dürfen, ohne a, dere oder höhere Zöl? le odcr Abgaben allcjc??,!sien , welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu bezahlen hätten, ss,ncllon von was immer für AN ln dieser Hinsicht gemacht wgrde. __ Art. IX.. Wenn immer in dcr Fol« ^e eme der Helden contlahi'enden Ma1)te eme besondere Begünstigung m der Schifffahrt oder ,m Handelsoerkehre e»ner andern Nation zugestehen sollte, so soll der andere Theil also-gleiäj derselben ihnlhaft werden, und zwar unentgeltlich , wenn sie der andern Nation unentgeltlich bewilliget wurde, oder für hie, selbe Entgcltung, wenn lie Bewilligung be, dlngunqswcise gemacht wurde. — Art. X. Die belden contrahirenden Machte gestehen sich h»ermit wechselsettlg das Recht zu, m den Handelsplätzen des andern Staates Consuln, V»ce-Eonsuln, Consular, Agenten und Eom, 7^5 missar? aufzustellen, welche m Rücksicht chrev Gerechtsame, Vorzüge und Frriheiten m>t je« nen der meist h^ünülgtcn Nation ganz gleich gcssellt werben sollen, sollten jrdoch Eo^suln einen Handel tvelben, so sollen sie in Rück< sicht ihrer Handel^a/schaNk denselben Gebrauchen und Geseyen unterworfen dlnben, welchen d>e Prlvat - Iiid,v'duen ihrer 3iatlon, dle >n demselben Plclye wohnen , unterworfen sind. — Art. XI. D»e ll'Ueüh-lien und Bürge, jeder der conlrühlrenden Mämre soller, das Necht habcn, von »hrem p^rsösiliDen Vermögen, daß sie unter dcr Gerichtsbarkeit dcr A?-ldcrn besitzen, kvafc elncß lamentcs . durch Schenkung odcr ngend auf eine andr^e Wclse zu d'.sroniren, und >hrc N,pra^lUait^n, wenn sie Unterthanen odcr ^ürgcr des andern Theile sind, f.llen das Nccbt der Erbfolge in Hm-sicht dcl> persönllben Vermögens, sowohl kraft tlnes Testamentes, als auch »1^ iuwztftt,^ genießen, von demselben entweder salbst, oder durch einen Bevollmächtigten Bcsiy nehmen, und nach Wttttühr darüber schalten därfen, wofüi- sie blos dieselben Abgaben oder Taxen zahlen sollen, welche d,e Umwohner des ?andrs, in dem das genannte Vermögen sich bcsindet/ in <»nem gleichen FaNe zu zahlen halten. Und im Fane der Erbe abwesend ware, so soll das Ver« mögen Mlt derselben Sorgfalt aufbewahrt werden, als in emem gle»ch?n Falle ein solches Vermögen für emen Emwuhner des Lan-dcS aufbewahrt zu werden pflegt, bip der rechtmäßige Elgenlhümer Maßregeln für des« sen Beziehung treffen kann. Und wenn die Frage sich. erheben sollte: welchem von mehre, ren Indw»0ucn, d»e auf die Erbfolge Hnsprü, chc machen, dieselbe zugehören, so soll d»ese Frage von den Gerichtsbehörden und nach den Gesetzen des Landes entschieden werden, in welchem das Vermögen sich befindet. Dleser Anlkel soll jedoch auf keine We»se der Kraft der schon bcstchendcn, oder »n der Zukunft non Sr. k. k. a^ollfchen Majestät zu erlassenden Gesche, d,e ;ur, Absicht haben, der Auswan, deruna Gcinl'r Unrerlhanen uoczubeuqen, den gzrmgslen Eintrag lhun. — Art. XII. Ge-gcnwartiger Handels > und Gchlfffahrts-Vcr-traa soll vom Taqe der Auswechslung der Ratifications, Urkunde zehn Jahre m Wlrk. samkelt blclberi. Doch erlischt selber nach Verlauf d>e,es Zenraumes nur m dem Falle, wenn er von dem einen oder dem andern Thnle zwölf Monate früher aufgekündigt wurde. Geschieht keme Aufkundung zu der bess.mmten Frist, so dauen der Vertrag auf unbestimmte ^»t fort, bls une der lonttahmnden Machtl chn auf- kündigt, wo sodann der^lbf zwölf Monate nach erfolgtcr Auflü,idiqunq aufzuhören hat, wenn i^mer dt«-se Aufkündigung geschehen sollte. — Art. XIII. Dieser Vertrag soll von Gemer Majestät dem Kaiser von Oesterreich und dem Präsidenten der vereinigten Staaten von Ämer'fa, nach und nnt der Zustimmung des Senates genehmst, und ratisicirt wer, den, und d,e Na:>ficat>ons-Urkunden sollen ln Wa5h,nqton zwölf Monate nach dem Oa-t»m des V?'tra?s, oder wo möglich noch früher ausgewechselt wcrden. - Zu Urkund d«s« sen habcn die Bev^Nmachtigten diefts Instrument sowohl in der deutlchm als in ocr eng« llschcn Sprache unterzeichnet und besiegelt, j?< doch mit der Erklärung, daß, indem dltsev Ver» trag ursprünglich »n der englischen Sprache verfaßt wurde, der englische Terl zur Richtschnur dienen soll, wenn unglücklicher Welse irgend ein Zwtlfel über d ssen.Auslegung sich erheben sollte. — So geschehen ,m Trlpllkat zu Washington am sieben und zwanzigsten August »in Jahre des Herrn <5m Tausend Acht Hundert und Neun und Zwanzig. (1^.5.) Anton Frevherr v. lederer. l^- 3.) M. Van Buren. Dlese Eonuenlwn ist nach der Bestimmung des §. lH. am ,o. Februar l. I<, als dem Tage der Auswechslung der Ratifications-Urkunden für belde contrahirtnde Theile in Wnksamkclt aet'sfcn. Atavt- unv lanorcchtllche Verlautbarungen. iZ. »öl/». (2) Nr. 4?46. Von dem l. s. Stadt, und Vandiechte in Krain rrird defcinnt gemalt: Es sey über An« suchen der s. l. Kammerprocuratul als erklärten, Oldinn zur Orfor<ä)u»,a der Sckuloenlast nacb dem am 2. December lÜIo, im hieroltigen Sivil« Spitale ad inieklaw verstorbenen Weltpriesters, Greqor ^chieo, t>'e Tags^hung auf den 29, Au« gust l. Z.. Vormittags um 9 Uhr vor diesem l. k. Stadt» und L^nkieäte defiimmet wolden, bei wklcher aNc Jene, welcde an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtögrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden, un» rcchtsaeltcnd darchun sollen, wldllgenS si« die Folgen deö §. 5.4 b. G- V- sich selbst zuzu> schreiben haben rrcrt'en. 3^^ (') ? ° . c .. ^""' Von dem k, k. Stadt-und kandrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Mana Gcherer, verehekchten Legat, als erklärten Erben zur Erforschung de« Schuldenlast, nach dem am 26. December 1L28, hier in La»vach verstorbenen Joseph 726 Sprunck, die 3agfatzung auf den 22. August l. I., Vormittags um ^ Uhr, vor dlefem k. k. Stadt- und ^aridrechte btstlmmct wor, den, bel welcher alle Jene, welche an dielen Verlaß aus was lmmec für emem Rechts, gründe Ansprüche zu stellen uermemtn, solche so gewlß anmelden und rccötsgeltend dar» thun sollen, widrlgkns sie d>e Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben weiden. Laibach den 19. Juli igz». vermischte tlerlautbarungen. Z. »c»2o. (2) Nr. 539. Edict. Vom Bezirksgerichte der herrfckaft Save«, stein in Unterkram, wird zu Jedermanns Wls« senfcha'- gebrachr: W sev über Ansuchen d«K Franz Koschcl von Ratschach, als G^ss'.onär del Frau Iojepha Pollack. wider Joseph Verchouschsg, (Zu. ratoc deö Franz Bärr ebenda, mit Bescheid vom 2a. April «62», Nr. 555, in die executive Feil, bietung des. dem Euranden ^ranz Bärr gehörigen, der s?eriichaft Nalfchach. suk Rect. Nr. 6 en würoen, und daß zucrst nur die Giunte, die Gedäute aber nur datin veräuhcil werten werden, im FaNe der Meistbot der Elstern, die Schuld nebft Unsösien nicht decken würde. Diesemnach rrereen alle Kaufiustiüen am ge^ dachten Tage und Stunde nach Ralschach zu er. scheinen vorgeladen, wol-ei nscb bemertt wird, daß die diehfällia/n lllciiacionsdedingllisse in den qc» wohnlichen Amlöswlidcn airier em^efcden, oder bei der Licitati^in vernommen werden tön»cn. Ncziltsqecicbr Savl'nstcin cim 22. Juli >63l. Z. g33. (I) Nr. 1859. Edict. ^ Vondcm B^nksgerlchse der k. f.^. 1"u!lu ^, Rkcl.N,-, 56, i-cr heicschaft Wipbaö.' dleusN'ar, dann Wcll . ssrund u I^,»^l-llc!t unter t^m Haufe, Wiese un0 Acker Hl-lk, Ucker 5l!^kovir2, Wies« na ilrid^ Acker und Wielc ^lnric>n!/>» ,, puchwci^e Pln- 8t«-^cili Kl^srin, und eas Wohnhaus in Ustia, ^onsc. Nr. 47, necst einer Sckultiiatie, tiefe aNe der Haasderger Gi'lt zu Clapp dlensibar, im Wegs der Gxcc^non deloisNqtt, auch bicrzu die erfte Feil' i-ietu!igst^a.^hunss für ten 20. Juli, die zweit» stir ten 2<>. Uuqust, und dle dliltk für den 20. Scptcm^er d. I., j,'^smal von Früh 9 bis 12 Uhr, in ^«co der Rcalltäcen zu llsNa mit dem Anhänge beraumt worden, daß üie Pfandgüter he, eer ersten und zweiten Fcilbielung nur um odcr über oe,n Scha^ungs eitb, bei >er dtilten adcr auch unter demselben hintangegeden werden wü:dcn. Demnach we,den hierzu die Kauflustigen zu erscheinen tingeku>cn, und sonnen inmittUst die ScdäIun», nebst den Veltaufüvedingnissen täglich hleramtg einsehen. Bezirlö - Oeriä't Wipbach am 3o. Mai iü5i. Anmerkung. Bei der ersten F iMeiung lst knne b2l PfandlcaMatln. an 3A^nn ^lbtH^l woldzn. 727 Aremven - Anzeige. Angekommen den 5. August 1 8 2 l. Hr. Canuto Calvet, und Hr. Louis Suffe!, Kaufleute; beide von Trieft nach Wien. — Alexandrine Paulicerotti, Bemittelte, von Triest nach Gratz. — Hr. Joseph Fritz, und Hr. Florian Gregoritsch; GymnaM-Professoren; beide von Capo d' Istria nach Marburg. — Hr. Rudolph Puff. Dr. der Ph'loso« phie, von Marburg nach Triesi. — Hr. Vmcenz Dergiin, Realitätenbesttzer, von Nan nach Trieft.— Hr Wo'ber, k. k. Oberst von Hoch- und Deutschmeister Inf. Regiment, von Klagenfurt nach Gorz. — Hr. Muffat, Hauptmann vom 5ten Artlllerie^c«-gimmt, von Pesth nach Verona. — Hr. Molttor, Hauptmann von Prinz Leopold beider Siciwn, von Triest nach Neustadt!. — Hr.Desimom, Oberllcutenant von Gollner Inf. Regiment, von Udine nach ^'"l. — Hr. Ioh. Blafltl-ch, pensionirter Hauptmann, von Malland. Frau MariaGianicclly, Wirthschaftsraths'Witws, von Wien nach Triest. — Hr. Albin Pfaller, Draht-HUgsfabriks - Inhaber, von Schottwien nach Gratz. __ Hr. Martius Freyherr v. Kömgsbrunn, k. k. Kämmerer, mit Johann Bihlcr, k. k. Rath; beide vvn (Zilli nach Triest. Den 5. Therese Edle v. Schwab, Private, und Hr. Aloys Perisutli, Rechnungs? Official; beide von Wien nach Triest. Abgereist b«n l». August 133t. Hr. Philipp Ischeschirk, k. k. Waarenbefchauer, «ach Noveredo. ^..... Z. iol2. (i) Nr. »6655j23c»7. Eurrende des k. k. illyrischen Guberniums. —. Betreffend die unveränderte Beibehaltung der zur Müitärstellung bestimmten iz Altersclas» fen. — Laut hohen Hofkanzlev-Decretes vom 7. Juli l. I/ Zahl i525g, ^ben Se. Majestät zu bestimmen geruht, daß für dle Zu« kunftdie mildem hohen Hofkanzley-Decrete vom 7. August 1827/ Zahl 21602 / kund gemacht durch Gubernial-Verordnung vom ,6. August 1827, Zahl '7999, festgesetzten ll Altersclassen bei Recruten-Abstellungen, und zwar in der Art, daß zuerst die erste Alters« classe der igjahngen Mttttarpstichtigen und nach deren Erschöpfung stets die nächstfolgende Altersctasse an die Reche zu kommen habe, unverändert beizubehalten seyen. Um jedoch zu verhindern, daß solche 19jährige Jung« Imge, deren körperliche Kräfte noch nicht genug consolldirt sind, in die Rechen der act,« »en Truppen treten, wurde folgende an die k. k. General-Eommanden erlassene Instruction mttgethnlt, welchz hiemit zur öffentlichen Aenntmß gebracht wzrd, und zur allgemsinen Rlchtschnur u dienen hat. — z.) Da in der Regel junge Leute mit dem vollendeten 19. Hebensjabre zur Ertragung der Beschwerden des Mllttarssandes geeignet sind, so hat die Re- krutirung mit den 19jährigen keuten zu beginnen. — 2) Sollte ndcch ein 2c)jahr»ger, rhnt kötpcrllche, vom Mllnar ausschließende Gebrechen noch zu sch w ä ch llch befunden werden, so »st Folgcndes zu beobachten: 3.) Um jeber Palthk'l^chkett möqllchsi vorzubeuycn, hat über dlese Echwachllchkcit nlchl dcrMilnar, arzt allein zu entscheiden, immer iruß dazu «in Civil arzt beigezrgtn wtrden. — ^.) Diese beiden Aerzte Hoden genau zu unters scheiden, zwischen Schwächlichkeit, welche gar ke»ne Eryohtung hoffen läßt, und jcmr, welchenach m e hr e nlw i ckelt er Körpers kroft zur Erhohlung Hoffnunß gibt. — Ist die erste Art der Schwächlichkeit von Heiden anerkamn; so ist dir Mann mckt zum Mllitar zu nehmen, und ftlbsi aus der Nudrzk zum Linlendienst vorgemerkt, in den Conscriptions» Bögen zu löschen. — 5) Wenn bclbe Aerzte emen schwächlichen, dcr zweiten Art für jetzt »och für da» Miluar zu schwach sinden, so ist derselbe für dle im Zug begriffene Rekruter.ssellung mcht zum Militär bcizuziehcn. — 6,) Wcnn aber der Ettnl- und Militärarzt verschiedener Meinung swd, so ist der Mann in einem Euperarbl-trium dem R e g ,m? ,N t arzte wn Zuziehung d«s Kreisarztes oder eines andn'n E! v : l -arzte s vorzustellen, vn> nach chrem e»nsum< migen Urtheile zu bihondeln. — 7.) EoNte bei d'.eser Buperarbttrnung der Militär- und Eivil-Urzt verschiedener Meinung seyn, so ist b«s Urthlll des Erstern als entscheidend anzunehmen«— L.) Der 19jährige, welcher vom Eivll- und Milttärcrzte zum Rekruten noch zu schwach befunden w»rd, M noch fortan els rekruNrungspfiichtig in den Eonscnptionsbüchern zu führen, und beider nächsten Rekrutirung wieder vorzuführen. — 9.) Wenn er da zum Waffendienste ganz tauglich befunden wird , so ist er mit den ic»jähri, gen zum Militär zu widmen. — 10.) Wenn der Mann auch dann noch zu schwach erkannt würde, so ist er mit 21 Jahren noch einmal zur RtkrutirlMg vorzuführen, und nach > dem y. Puncte zu behandeln. — n.) Erst > dann, wenn er drei Jahre nacheinander l für den ?iniendicnst zu schwach erkannt würde, ist er aus der Rubnk der zum kimcndienst Vorgemerkten zu löschen, und in die Rubrik der Landwchrpsiichtigen einzutragen. — Laibach am 2i. Juli i83i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Leopold Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubnnialrath. (Z. Amts-Blatt Nr. 94. d. 6. August lS2i.) 723 Z. I0l0. (2) Nr. ic>Z. P. A». E. Kundmachung der im österreichischen Küstenlande auf allerhöchsten Befehl Gr. k. k. Majestät ausseroc-dentlich aufgestellten Prouinz'al - Ganitats-Eomm«ss:oli. — Es wird hiennt zur allgemeü nen Wissenschaft und Richtschnur bekannt gemacht, daß m Zukunft tne Gesundheit-Certificate für die in's Ausland bestimmten Per? sonen, Waaren und Effecten nicht mehr wle bisher von dem hiesigen Btadtmagistrate, sondern zur Eczielulig größerer Schnelligkeit und völliger Uebereinstimmung mit allen getroffenen Maßregeln, uon der auf allerhöchsten Befehl besonders aufgestellten Local-Ganitäts:Com-wisslon m Triest, kraft der von dcr Provinzlall Sanitats-Eommiffion ihr ertheilte Vollmacht/ unentgeltlich auf siämpelfreien Papier und in der vorgezeichneten gehörigen Form ausgefertigt, und von dem Vorsteher derselben, Joseph Mutius Tomasini, und dem Referenten derselben, Dr. Peter Garzarolli uon Thurnlack, nnt Unterschrift und Siegel uerse« hen werden. — Tr,est am 27. Juli i83l. Alphons Gabriel Fürst v. Porcia, Landes« Gouverneur und EommiffwnS-Präsident. Laval Graf v. Nugent, k. k. wn'kllcher gcheimer Rath, Feldmarschaff« Aeutenant und Mllitar-ssommcmdant »m Küstenlande. Anton Dr. Ieuniker, k. k. Gubernlal'Rach, Protomedicus undEac nitäts« Referent. Z. 1023. (!) Nr. 9423. Kundmachung. Zur Beschaffung eines approximativen Lagerstroh'Erfordermsses von 17O Eenten für das hierortige Inquisitionshaus im Militärjahre i932, wird die in Folg« hohen Guber? mal-Auftrages vom 27. v., Zahl 17167, an? geordnete Mindestversteigerung am l3. dieses, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte abgehalten werden. — Diejenigen, welche diese Beistellung zu übernehmen geeignet sind, werden dabei sich einzufinden hiemit eingeladen. K. K. Kreisamt wbach am 3. August i33i. StaM- luw lanVrcchtliche ^erlautbarlmgen. Z. ,023. (1) Nr. 3076. Vo» dem k. k. Stadt - und Landrcchte m 5^rain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Or. Lucas Nuß, als NiklaS Lederwasch'schm Eoncursmaffa-Vn'- walters, in dic öffentliche Vörsscigerung der zur Niklas Ledcrwasch'schen Concursmassa gehörigen Activausssände gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 20. Juni , 18. Juli und 22. August d. I., jedesmal um 10 Uhr Vormittags, vor diesem k. k. ^tadt- und ^and-rechte mtt dem Beisatze bestimmt worden, daß, wcnn diese Actiuausstände weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagsatzung um den Nennwerth oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter demselben hint-angegeben werden würden. Wo übrigens den Kanssussigen frey steht, die dießfallj-gen Licitationsbedingnisse und die Verzeichnisse der Activausstande, in der dießlandrechtlichm Registratur zu dcn gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Eoncursmafsa - Verwalter, O«-. Ruß, einzusehen und Abschriften davon zu Verlangen. Laibach den 7. Mai i83i. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feilbietungstagsatzung ist kein Kaustu« stlgcr erschienen. Z. 1013. (2) Nr. 90g. Clim. kommen, und gemäß, Decret der wohllobl. k. k. obersten Hof-Post-Verwaltung, ääo. 28.0. M., Zahl 7013, zu besetzen. Die Bewerber um eine dieser Stellen haben demnach ihre gehörig documentlvrcn Gesuche, in denen sich auch über die genaue Kenntniß der italienischen Sprache ausgewiesen wer? ?29 den mnß, längstens bis Ende l. M. jener Ober^ Postocrwaltung, um deren Eontrollorsstellc sie compeurcn, zu überreichen. K. K. illpnsche Oder - Postuerwaltung. Laibach am 4. August i3Zi. vermischte H^erlTutbaruttZen. Z. 1020. (,) Nr. >686. Edict. Vom Bezirks . Gerichte des herzogthums Gottsaxee wico hieaut besannt gemaän: lSu seye auf Ansuchen des Johann Kosler von Ortenegg, durch Flanz Mache? von K«rndoij, in dle execu« tive Fcildietung des, dem Johann Wolf zu Kra« psenfeld gehörigen ^4 Hu^giundes, haus-Nr. Zo, wegen schuldigen 224 ft. 21 kr. c. s. c., ge< lvUUgc^ worden, und eö icocn hi?zu drei FeUbie« tunstötagsc»yuttstui?e ge, willigt, und zur Vornahme delstlt^n tie Tag. satzung auf den 5. September t. I., in I^oco der Realität bestimmt worsen. Dessen die Licitaclanslustigen mit dem Bei« sahe verständiget, werden, daß die LicitationKbe-dlngmssö ^n den geiröhnlichen AmMunüen hier« orts eiligesehen :v>rdcn tonnen- ' BczukK ^ Glicht Gottschee am 2. Juli »83». Edict. Von dem Bezirlögcrichte des Herzogthumö Gottschee wird allqemein kund gemacht: W seye aus Ansuchen deö Johann Verderber von Gottschee, Ader Geocg Iatlitsch unter Vsttretur.g seines -oaterö Johann IaNitsck von Krapfenf-eld, haus« ^cr. 0, wegen schuldigen ,2n ft. 40 kr. G. M. c. s. c., m dle öffentlich« Versteigerung d«s gegne. nschen, :n einer nü Urb. hub« fammt Etöckl be« stehenden, auf »bo ft. gerichtlich geschätzten Real. vermogenögew'Mget, und biezu drei THyungtn, und zwar: auf den 29. August, 5. September und 5. October, jedesmal um 9 Uhr VormtttagS, 'n I^oco der Realität mit dem Beifahe angeord« net worden, daß, wenn dieses Vermögen weder vei her ersten noch zweiten Tagfahung um ovsr üder den Schätzungswerth an Mann gebracht wer» den tonnte, solches bei der dritten auch unter dem« selben h2». (,) Nr. 656. G d i c t. Alle Jene, welche auf den Nachlaß d«s am 2u. Juli 1. I., zu Idrm verstorbenen Krämers, Jacob Pcrino, aus was immer für einem Rechts« gründe einen Anspruch zu maHen vsimeinen, ha-den solchen hei sonstigen Folgen deK tz. 614 b. G. B. bei der zu diesem Ende auf den 24. August l. I., Früh 9 Uhr in dieser Gerichlskanzley bestimm« ten Tagsahung anzumelden. K. K. Bezirssgericht Idria am ,. August »83,. Z. ,017, (!) 2ä Nr. ,i2g. FeilbietungS « Edict. Won dem vereinten Nezitts-Gerichte Mlchel-statten zu Kraindurg w,rd hiemtt be^nnt gemacht: M sey über Anecken oeS Franz MaNy in die executive Feilbietung der, dem Anton Got. lob von St. Georgen, gehörigen, dem Guts Ja-dornig zu Obensfeld, «nb Ulv. Nr. 16, dienstda-rsn m Tt. Georgen gelegenen, genchtllch auf 2707 ft 55 tr. geschätzten ganzen hude, nebst den auf q ft. 33 kr. bcrheuetten Fahrnissen, we^en von der Oapitalssumme pr. 4oa ft. rückständigen In« teressen, im Betrage von 4" st. M. M. «. «. c., gewilliget, und deren Vornahme auf den 3o. Au« gust, 29. September und 29. October l. I., jedesmal Vormittags um 9 Nor. im Orte der Rea« lität mit dem Anhange bestimmt worden, daß Je» nes, was weder bei der eisten noch zweiten ^nl« bietungscagsatzung um den Schähungöwetth oi?"r 7^0 trüber an Mann gebraHt werden fonnte, bei ter trllten Tagsahunq ai^cl,' uniec demseloen hintan» gegeben werden würde. Wozu die Kaustustigen m,t dem Blisaye zu «rscheinen diemit eingeladen werden, dah die Li» citationsdedingnisse täglich in hiesiger Gerichts» tanzleo eingesehen werden tonnen. BereilUes Nezilts« Geriet Michelstätten zu Krainburg ven »b. Juli i32i. _______ Z. »ai6. (V) ad Nr. laoo. c^. F «ilbietungs «Edict. Non dem velnnten BeznlsgeliHie Michel« statten zu Krainburg wild hiemit dctantit gemacht: Es sey über Ansuchen des Valentin Paulttsch, in die executive Feilbietung der dem Georg Sluken von Waisacd gehörigen, der Staatsherrscbaft Mi. chelstäten, Lul) Urb. Nr. 26Ü 1^2 dienstbaren, zu UVaifach gelegenen, gerichtlich auf L7 st. 52 kr. geschätzten Maische, wegen schuldigen 24 ft. 3 kr. «. s. c., gewiNiget , und deren Bolnahme auf ben 27. August, 27. September und 27. Octoler l» I., jedesmal Vormittags um 9 Uhr, im Ol-4e der Realität mit oem Anhange bestimmet rror> len, daß Jenes, was weder bei der ersten noch .Zweiten Feilbietungöcagsahung um den Sckäyungs' Werth odec darüber an Mann gebracht werden könnte, bei der dritten auch unter demselben hint» angegeben werden würde. Wozu die Kaustustigen mit dem Beisätze zu erscheinen hiemit eingelaoen werden, vaß die Li» ^tationsbedingnlsse täglich in hiesiger Genchtslanz« ley eingesehen werden können. NeremteS Bezuksgericht Michklstätten zu Krainburg den 22. Juni ^^Zi. ______ Z. .0,9. (2) I. Nr. 20^9. O d i c t. Vom Bezilksgerictte ?er 5- k. Etaatsherr. schaft Lack wild dem Ptimns Wosovitscher und bessen unbekannten Grben hi?mit lund gemacht: Ds habe wider ihn Ursula Rantd, d!s Klag« auf Verjährt, und Srloschenerklärung VsZ auf dsr, der Staatsherrschaft Jack, 5ub Ucd. Nr. Ü02, dienst' baren, im Dorfe Dörftrn, unter Haus.Zahl 4, liegenden Neuhäusels, zu Gunsten desselben haf. tenoen Schuldscheines, lici«, «t irNü^. ^5. Deccm» der »79» , eigentlich der Foroerung aus ditsem 'Schuldbriefe pr. 362 st. 3o kr. angebracht, und vm richterliche hülfe gebeten. Dieß Bezirksgericht, welchem der Aufenthalt des Primus Wosovitscher und dessen Eiben unbe« tannt ist, und da sie vielleicht aus den t. k. Erd. lanben abwesend seyn dürften, hat auf ihle Gefahr und Ksfien den Herrn Franz ^urhaleg zu ihrcn Kurator aufgestellt, mit n'elä'em diese Äechlgfa' «che der Ordnung nach ausgeführt uno enischieoen werben wnd. Dessen PrimuK WosovitfHer und dessen Glhen mit dem Veisahe verfiantiget werden, daß sle allenfaNs zu rechter Feit selbst erscheinen, oder ihr« Behelfe dem aufgestellten Vurator an Handen zu geben, oder sich selbst einen andern Sack« waltet zu bestelle« und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt alle in diesem Gegenstande erforderlichen Schntte einzuleitzn nMen mögen, alS im widrigen Falle sie sich die aus ihrer Ver. säumnih entspringenden nachtheiligen Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. Lack den 26. Juli i63l. Z. 978. (2) Bekanntmachung über die von dcr k. k. flciermaMchen hohen Landesstelle genehmigte Privat - Erzichungsund kaufmännische Bildungs-Anftall. I. Privat - Erzichungs - Anstalt. Diese faßt in sich: d,e Pflege, Erziehung und Bildung der Jugend in körperlicher, fltt' licher und wissenschaftlicher Hmsicht durch ei-gcnds dazu bestimmte und befugte Lehrer, welche alle Gegenstände der dcmschen Normalsowohl, als der Gymnasialschulen vorschnftma-ßig vortragen, und dann die Zöglinge zur öffentlichen Prüfung stellen werden. Jene Zöglinge aber, welche die öffentlichen Schulen besuchen, erhalten durch obbesagte Lehrer den Wiedcrhohlungs - Unterricht über die in den Schulen taglich vorgetragenen Lehrgegcnstände. U. Kaufmännische B lldu n g 6 -An sta lt. Dle Religwnslchre, durch einen mit Wissendes hochwürdigsscnO, din artats dazu bestimm« ten Hrn. Eattchettn. Theoretische und practt-sche Handclswiffenfchaften. Die Gegenstande dieser Abiheilung tragt der Unterzeichnete nach der an dcr k. k. pokttechmschen Schule in Wim vorschriftmäßig begründeten Lehrmethode vor, und diese Zoglmge, so wie jene der Erziehungs« Anstalt haben abgesonderte Zimmer, und m jedem derselben besondere Aufsicht. Sprachunterricht im Italienischen. Auf besonderes Verlangen und gegen besonderes Honorar wird durch bestimmte Meister die französische, englische Sprache, Zeichnen und Musik gelehrt. Ueber die innere Einrichtung dieses Institutes wird Hr. Franz Valentin -^ Laibach die Gefälligkeit haben, näheren Ausschluß zu geben, und den Aeltern oder Vormündern, die es wünschen, gegen portofreie Briefe ein gedrucktes Exemplar über die ganze Verfassung dieser Anstalt auf Verlangen einsenden, oder Sie belieben sich direct an die Vorstehung zu Grätz zu wenden» Gratz, Juli 18Z1. .Iclkol) ?r2N3 Ncllil-, Vorsteher dieser Pnvat-Erzlehungs-u. kaufmannischen Bildungs-Anstalt, wohnhaft in der Stadt, Bürgergasse, Nr. 27.