Amtsblatt zur Laibchcr Zeitung. Nr. 430. Samstag den 3V. Mai 1855. Z. 270. a (3) Nr. 280 Konkurs - Kundmachung. Bei demk. k. gemischten Bezirksamte in Rad- mannödorf ist die Amtsvorstehertzstelle mit dem Iahresgehalte von I0lw fl. und dem Vorrückungs- . rechte in den Iahresgehalt von «100 fl. u. 1200 si. in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche sich um die Verleihung dieses Dienstpostens oder um eine aus diesem Anlasse bei einem andern hierlandigen gemischten Bezirksamte in Erledigung kommende Bezirkö-vorstehersstelle in die Bewerbung setzen wollen, haben binnen vier Wochen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in das Amtsblatt der Laibacher Zeitung, ihre gehörig doku-mentirtcn Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege beider k. k. Landes - Kommission für die Perso^ nalangelegenheiten der gemischten Bezirksämter in Laibach einzubringen, und sich insbesondere über die Befähigung für die politische Geschäftsführung auszuweisen, zugleich aber auch anzugeben, ob und in welchem Grade dieselben mit den Beamten der hierlandigen Bezirksämter ver» wandt oder verschwägert sind. Von der k. k. Landes-Kommission für die Personalangelegenheiten der gemischten Bezirksämter in Kram. Laibach am l4. Mai 1855. Z. 280. l. (1) Nr. 4444 Lizitationö-Kundmachung. Die in Laibach in der Gradischa-Vorstadt befindliche, im Orundbuche des Gutes Unter-thurn zu Laibach 8„Ii Urb. Nr. 82 vorkommende Kameral-Eisgrube an der Rückseite des k, k, Polizei - Direktionsgebaudes wird am 9. Juni 1855, um 10 Uhr Vormittags, in dem Amts-gebaude d zeit bei dieser Kamcral - Bezirks - Verwaltung eingesehen werden. Die Lizitationsbedingnisse sind folgende: 1. Zur Lizitation wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen hieuon nicht ausgeschlossen ist. 2. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Theil nehmen will, hat bei der Versteigerung als Vadium 10F des Ausrufspreises mit fünf und vierzig Gulden C. M- zu erlegen. Jene, welche im Namen eines Andern mitsteigern wollen, haben anzugeben, daß sie als Bevollmächtigte für Andere Anbote zu stellen gesonnen sind, wornach dann für den Fall, als ein solcher Lizitant Vcst-bieter bleiben sollte, sich von demselben nach ab-geschlossener Lizitation mit einer speziellen, auf 5as Erstchungörccht lautenden, und gchöng lega-lisirten Vollmacht auszuweisen sein wird, widri» gens er selbst als Erstrhcr und Bestbicter ange^ skhen und behandelt werden wird. 3- Zur Erleichterung jener Kauflustigen, welche ä^U' Lizitation nicht persönlich erscheinen können, ^r nicht öffentlich lizitircn wollen, wird gestat-s", bis längstens 8. Juni 1855 MittagS schrift-^t)e vcrsiegclte Offerte bei der k. k. Kameral--oezuks^Verwaltung in laibach einzubringen. ^ilse Offerte müssen aber: -) Has der Versteigerung ausgeschle Objekt be^ zeichnen, und die Vumme, welche für das Objekt angeboten wird, in einem, sowohl mit Ziffen, als mit Buchstaben zu bezeichnenden Betrage bestimmt angegeben. b) Es muß ausdrücklich darin angegeben werden, daß sich der Offercnt allen jenen Lizitatlonsde-dingnissen unterwerfe, welche in dem Lizitalions-Protokolle enthalten sind, und vor Beginn det Lizitation vorgelesen werden. c) Das Offert muß mit dem oberwähnten Va« diumsbetrage pr. 45 fl. belegt sein. ll) Endlich muß dasselbe mitj einer l5 kr. Stempelmarke versehen, und mit dem Tauf- und Familiennamen des Offerenten, dann Angabe des Charakters und Wohnortes desselben unter-net sein. Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, werden nicht berücksichtiget werden. Die eingelangten versiegelten Offerle, welche von Außen mit der Aufschrift: »Offert für den Kauf der Kameral-Eisgrube in Laidach" versehen sein müssen, werden nach abgeschlossener mündlicher Lizitation, d. i. mit Schlag 12 Uhr Mittags eröffnet werden. Uebersteigt der in einem derlei Offerte gemachte Anbot den bei der mündlichen Lizitation erzielten Bestbot, so wird das Offert sogleich als Bestbietcr in das liizitationsprotokoll einge-tragen und hiernach behandelt werden. Sollte ein schriftliches Offert denselben Be-trag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Ver« steigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbieter der Vorzug eingeräumt. Wofern jedoch mehrere schriftliche Offer-te auf den gleichen Betrag lauten, so wird sogleich von der Lizitationskommission, und zwar durch Vcrlo> sung entschieden werden, welcher Offerent als Bestbictcr zu betrachten ist. 4. Das Versteigerungs-Objekt wird, nach, dem dasselbe gegenwartig bis Ende Oktober l«55 verpachtet ist, dem Bestbietcr über vorausgegangene Genehmigung des Lizitations.Ak-tes, erst nach Ablauf dieses Termins, und nach vollständiger Berichtigung dcb ganzen Kausschil-linges und Abschließung des Vertrages übergeben werden. 5. Das im Baren erlegte Vadium wud dem Meistbietenden, für den Fall o.r Bestati, gung des Verkaufes, beim Erläge des Kauf-IchiUinges eingerechnet, den übrigen Kaufwerbern aber nach beendigter Versteigerung, so wie dem Meistbictend.n, wenn die Bestätigung ho Hern Orts nicht erfolgen sollte, sogleich nach bekannt gewordener Verweigerung derselben zu> rückgchcllt. u " , 6. Die Ausfertigung des Kontraktes wird unter dem Datum der abgeschlossenen Verstel. glrung erfolgen. 7. Das Verkaufs^Odjekt wird nur so verkauft, wie .s das verkaufende hohe Aerar be-M; der V.rkauf und die Urbcrgabe geschieht nicht nach einem Anschlage, sondern in Pfusch und Bogen ohne Haftung des hohen Kameral. tterars, und es findet selbst bei erwiesener Verletzung über die Hälfte, oder aus waü immer für einem Rechtsgrunde, keine Gewährleistung oder Vergütung Statt, u,.d der Kaufer kann dcß> halb die Gültigkeit des VcrtragcS nicht, anfechten. 8. Der Erst.her übernimmt von dem Tage der Physischen Uebernahme alle auf dem Verkaufs Objekte haftenden landcssü'rstlichcn Steuern und Gaben, die, sonstigen d^mit verbundenen Rcal-Lasten aber so weit sie mit dem Ueder-gadstage nicht schon berichtigt wären. 9- Pcr VerkM's'Akt ist für den Bestdic-tcr von dem Zeitpunkte der Untcrsertlgung des L>z tations-Protokolls, oder von dem Zeitpunkte! des überreichten schriftlichen Offertes, wenn dieses den Bestbot enthalten sollte, für daS hohe Acrar aber erst durch die erfolgte Genehmi«,,^ verbindlich. «ung Im Falle sich der Bestimter weigern sollt, den schriftlichen Kontrakt zu unterfertigen v,r' tritt daö von der L.zitationö.Kommission unter, zeichnete und bestätigte lüzttations. Protokoll oder das genehmigte Offert die Stelle d.s schriftlichen Vertrages, und daö hohe Aerar hat die Wahl, entweder den Bestbieter zur Erfül< lung der ratlsizitte., LizitaNons-Bedingunaen zu verhalten, oder das betr.ffende VelkaufSObjekt aus dessen Gefahr und Koste., im administrativen Wege neuerlich feil zu bieten, und den er. legten Kautionö-Betrag entweder im ersten Falle auf Abschlag der höheren Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden D'jferenz zurückzubehalten, im Falle aber als der neueste Bestdot keines Ersatzes bedürft/ als verfallen einzuziehen. ^ 10 Cben so soll das hohe k. k. Kamera!. Aerar berechtiget sein, wenn der Kaufer nach bekannt gegebener Genehmigung des Lizitations-Aktes den ganzen Kaufschilling nicht bis läng, ssenö 10. November 1855 berichtiget, das v'tkaufte Odjckt im administrativen Wege auf dessen Gefahr und Kosten neuerlich fell zu bei-ten, und sofort nach den Bestimmungen deS vorhergegangenen Absatzes vorzugehen. 11. Bei der im 9. und 1U. Absätze vorbe, haltcnen Relizitation soll es aber von dem Gut-befinben des hohen Kameral, Aerars abhängen, die Summe zu bestimmen, welche bei der zw.i< ten Feilbielung als Ausrufspleis zu gelten hat und entweder den vorigen Ausruföpreis beizubehalten, oder auch unter denselben herunterzugehen, ohne baß der kontraktbrüchige Bestbieter berechtiget sein soll, gegen diese Ntstimmungen des Auörufsprelses Einwendungen zu erheben. Uebrigens ist das erwähnte Rtlizitatio,,^ Recht der Behörde nur wahlweise vorbehalten worden, und es steht allen politischen oder son-stigen, an d.r Erfüllung des Vertrages beauf, tragten Behörden auch frei, auf die unmittelbare Erfüllung des Vertrages zu dringen, und alle jene Maßregeln zu ergreifen, weiche zur unauf. gehaltenen Erfüllung des Vertrages führen. 12. Der Erstcher verpflichtet sich, hinsichtlich aller aus dieser Erstehung und beziehungsweise dem darüber auszufertigenden V.rtrage entstehen« den Streitigkeiten und der Sicherstellungs- und Erekutionsschrittc, das hohe Aerar mö^e als Klager over Beklagter eintreten, dem im Sitze der hierlandischen k. k. Finanz» Prokuraturö-A')» theilung befindlichen Gerichte, dem der Fiskus als Geklagter untersteht, sich zu unterwerfen. 13. Die Stempelgebühren für die Vertrags« Urkunde, die unmittelbar zu entrichtenden Gebüh, ren für das Kaufs - Geschäft und alle anderen sonstigen Gebühren hat der Käufer zu tragen. 14. Nach abgeschlossener Lizitation werden keine weitern Anbote mehr angenommen werden. 15. Als AusrufspreiS für die gedachte Ka« meral - Eisgrube wird der Betrug von 450 fl., Sage: Vierhundert fünfzig Gulden festgesetzt. K. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung Laibach am 21. Mai IS55. ä. 2s«. « (I) Nr. 1U23, all 3377. Kundmachung. Im Bereiche der gefertigten k k. Postdirek-lion und zwar für daö k. k. Postamt in Triest wird ein unentgeltlicher Amtspraktikant ausge? nommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche bis 15. Juni 1855 bei dleser k. k. Polldircktion einzubringen, und diesen nachstehende Dokumente anzuschließen, als: den Taufschein, ein ärztliches von dem Landes-MediMalialheM oder Kreisärzte bestätigtes Parrre über den Ge«« sundheitszustano, legale Zeugnisse über die ar> 282 einem inländischen Odeigymnasllün oder mlnde» - stens eincrOber-Realschule odcr an einer andern glcichgehaltencn Lehranstalt vosstandig erlangte Schulbildung oder über den auf anderm Wege erlangten Besitz der für den Postdienst erforderlichen Vorbildung, legale Zeugnisse über die erworbenen Kenntnisse der deutschen und italieni schen Sprache, einen rechtskraftigen Sustcnta-tions - Reuers mit der obrigkeitlichen Bestätigung, daß der Aussteller auch in der Lage sei, der übernommenen Verpflichtung nachzukommen. Der Aufnahme in die definitive Amtsprans hat cine dretmonalliche probeweise Verwendung vorausgehen, nach welcher bei zufriedenstellende: Verwendung die Beeidung de6 Kandidaten als Postamtspraktikanten erfolgt, uon welchem Zeit-punkte die anrechnungsfähige Dienstzeit beginnt. Tricst am 2l. Mai 1855. Z. 27». a (!) Nr. 1865. Lizitattons - Kundmachung. Mit dem Ellasse der hohen k. k. Landesregi> rung vom 5. d. M. , Z. 722l, wurde die Rekonstruktion der Stütz- lind Wandmamr im D. Z. 0/3-4, der Save, im Kostenbetrage von 2N23 st. 5tt kr, , zur Ausführung genehmiget. Die Leistungen sind nachstehende: ! 4k°-3'-1" Kölpermaß Erd-, Ab-und Ausgrabung mit . . . lOii st. 44 kr. 48"-3'- l" Kubikmaß Hinttrfüllung mit dem gewonnenen Materials veranschlagt mit8l) st.3 kr. 1"-4"-8" Hinter. fülUmg mit zu gewinnendem Matcrialc . . . . 7 si. 39 kr. 51 "-1^-4" Kubikmasi Bruchsteinmauerwerk, ad-justirt mit .... »562 fi. 22 kr. 48°. 3'-4" Flächenmaß Pfiaster . 148 st. 6 kr. 8^-2'-8" Quadratmaß Travcrsenpsiaster 59si. 2 kr. Auf Wasserschöpfen . . . «0 ft. Hierüber wird in Folge des Auftrages der löblichen k, k. Baudirektion vom l l.o. M., Z. 1729, die öffentliche Lizitation Samstag den 9, Juni «855 Vormittags von 9 Uis 12 Uhr ,n dem Amtslokale des k. k. Bezirksamtes zu Weichselstein abgehalten, wozu Unterneh-mungslustigc mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder'Lizitant vor der Limitation das fünfprozentige Vadium mit ltti st. 12 kr. entweder im baren Gelde, oder in Staatspapieren nach dem börsenmäßigen Kurse, oder mittelst Vorschrift-mäßig geprüfter Hypothekar - Beschreibung zu erlegen hat, welches ihm, wenn er nicht Erstcher bleibt, nach beendigter lizitation sogleich zurückgestellt wird. Es wird vorausgesetzt, daß jedem Bewerber zur Zeit der Verhandlung nicht allein die allge-meinen Bcdingnisse bezüglich der Ausführung öffentlicher Bauten, sondern auch die speziclen Vcr« Hältnisse und Bedingungen des auszuführenden Objektes bekannt sind, daher die hierauf bezüglichen Akten bis zur Lizitation bei dem g.fcrcigten Amte wahrend den gewöhnlichen Amtöstundcnzu Jedermanns Einsicht aufliegen. Offerte, auf 15 kr. Stempel geschrieben, mit dem angegebenen Vadium belegt, welche den Namen und Wohnort des Offercnten, wie auch die Erklärung enthalten müssen, daß demselben aUe aiof diesen Bau dezughabende Bedingnisse bekannt sind, und von Außen mit der Aufschnft: »Offert für die Rekonstruktion der Stütz-und Wanomauer im Distanz Zeichen 0/3 — 4 dcr Save", versehen sind, werden bis zum Beginne der mündlichen Lizitation, d. i. bis 9 Uhr Vormittags, bei dem k. k. Bezirksamte Ratschach zu Wcichselstein angenommen. Mit Beginne der mündlichen Lizitation wild kein schriftliches, nach Schluß derselben aber überhaupt kein Anbot mehr ai-genommen, und es erhält bei gleichen mündlichen und schriftlichen An-boten der mündliche, und bei gleichen schrift« lichen aber der früher eingelangte den Vorzug. Von dcr k. k. Bauerpofttur Raischach am ___ 18. Mai 1855, Z. 277. u (2) Nr. 354. D i e n st - K o n k u r s. Dvr Dienst «incä k. k. Forstwirtes im Bc- rc'.che dcs a/jwiattn Antes mit dcm Iahreslohn von 25U si., emem Natucalquart'cr oder dem Quar- tltrgeld von 25 si. und Naturaldeputat von 1i) Kl^ftcr orcljchlchigen welche.l ^cheitholzcö, ist zu verleihen. Die Erfordernisse für diesen Dienst sind, nebst angemessener Schulbildung, Kenntnisse im äußern Forst- und Iagdoienste und eine kräftige Kölper-besckaffercheit ,M- Ausdamr bci den beschwerlichen Leistungen des Gedirgs^Forstdicnstes. Bewerdern, welche der slavischen Sprache kündig sind, wird bei entsprechender Qualifikation der Vorzug eingeräumt. Kompetenten haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche bis !5. Juni l. I, im Wege ihrer rora/sehten Bchö'lden hieramls einzureichen, und sich in dens»'ld«'n über jedls der obigen Erforder nisse, so wie über Alter, Familienstand, Studien und bisherige DlcnstlVistung durch Urkunden aus' ! zuweisen, und die Erklärung biizufügen , ob und in wie fern sie mit Beamten oder Dienern dieses Amtcs odcr d der Gerichtskanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, daß diese Forderung dei der z. Feilbictung nur um oder über den Nenn-dttrag, bei dcr zweite:, abcr auch unter demselben gegen soglciche Einzahlung des Mcisibutes ucrcmßcn werden wild. Der Grundbuchscxtrait, und die Lizitotionsbe» dingnisse können Hiergerichts tingcsehcn werden. K, k. Bezirtsgciicht Kraindurg am i2. Februar l855. Nl. 1582. Nachdem sich bei der I. Feildittung kein kauflustiger gemeldet, so hat es bei der 2. Fcil. bictung am 26. Mai d. I. sein Verbleiben. K. k. Bezirksgericht Kram du >g am i^. Mai I8ä5. Z. 7si. (2) Nr. i6^8 E d i k t. ! Vom k. k. Bezirksgerichte Idria wird der lm-l'ekannt wo befindlichen Ursula Streu, geborenen Iuriailtschitsch und alllä'lligeli, gleichfalls undekann-tm Rechtsnachfolgern, hiemit bekannt gegeben: Es habe Maria Scllak von iledinza dit Klage ,lc ps2L5. 2l. April «855, Z. i6l8, auf Ver, jährt» und Esloschelicrklärung dcs, zu Gunsten der Ursula Streu auf ihrcm, im Grundduche l.'ack »uk Urb. Nr. 286, Rettf. Z. 129 versicherten Hcilalhs-briefe (! Urb. Nr. 65^ vorkommenden Kaische, im Schätzwerthe von 150 fi., wegen dem Thomas Knstan aus dem Vergleiche 25. April l849. Z. 53, schuldiger 101 si. 20 kr. c. 5. <-. bewilliget, und seien hiezu die Termine auf den 25. Juni, , den 23. Juli < ,855, und den 27. August) jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr bei diesem Gerichte mit dem Anhange angeordnet, daß diese Kaische bei dcr letzte,, Feilbietungstagsatzung auch unter dem Scl^tzwerthe hiittangegcbcn werte!,'würde. Gllnidbuchscxtratt, SchatzungZprotokoll und die üizttaiionsbedingüisse liegen Hieramts zur Einsicht vor. K. k. Bezirksgericht Kronau am l2. Mavz 1855. Z- ^44. (2) Nr. 9l,8. Edikt. Das hohe k. k. Landesgericht Hal mit Beschluß vom 2l. d. M, Zahl 2620, den Johann Zhernc von Slappe als Verschwender zu erkiaren befunden, wonach ihn, hiei-gcrichls Johann Sterjanz von Uo. math, als Kurator beigegebcn worden ist. K. k. stäotisch-delcgirtes Beziiksgeiicht Laidach am 30' 'April 1855. 3- "2. (3) Nr. 6607. Edikt . Von oe.n städtisch.-delkgl'rten BezirkSaerichle wlrd hicmit bekannt gemacht.- Es sci über Ansuchen der Katharina Kramer und des Kaspar Sterle von Vrunndorf, Vormün« der der minderjährigen Helena Menzei, in die exe. kutive Feilbietung der, dcm Johann Baudek von Verch gehörigen, im Grundbuche von Auersperg zuli Urb. Nr. 378, Neklif. Nr. 1»2 vorkommenden, gerichtlich auf 1059 fi. 30 kr. bewerlhclen Hubrca< lität gcwilligel, und seien zu deren Vornahme die drei Feilbiecungslagsatzungen auf den 26. Mai, 26. Juni und 26. Juli 1855, jedesmal Vormittag vo„ 9 bl'K 12 Uhr ün Gelichlslukale mit den« Anhange angeordnet worden, daß die genannte Realität bei der dritten Fc^lbielungstagsatzung bei nicht erzicl. tem oder überbotenem Schatzlingswerthe auch unter demselben an den Mtistdietenden hintangegrben wecde. Der Grundbuchsexti-alt, das Schatzungspro» tokoll und die Lizitalionöbcdingnisse liegen hicramls zur Einsicht bereit. Laibach am 22. März !855. Z. 72l. (3) NrT^Vs'. Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Zherlttmbl wird hie-mlt kund gemacht-. ^Es sci von diesem Gerichte über das Ansucher, des ^ohann Gramer von Neichmau, asaen ^kol> Iudnizh von Winkel Nr. 20. wegen schulcigm ,>2 si. c- 5. c , in die er,kulivc Feilbictung der, dem ätzten, gehörigen, im ehemaligen Grundbuchc dcr Herrschaft Krupp vorkommenden N<-alitatcn, als: a) des Weingartens Konsk. Nr. 346, Berg.Nl. 43 in Winkcldcrg pucl ^utanl oder .iucl nc>cj2s!,, itN Werthe von........ 200 fi> !^>) des Weingartens Konsk. Nr.'348, Berg.Nr. 45 pull liLiciu, im Werthe von .... 300 st-l c:) deS Weingartens Konsk, Nr. 373, Berg.Nr, 7^ pes l'u«lim verlu sammt Wnsrain, im Werthe ">"l............40 fi,; ly des Weingartens Konsk. Nr. 372, Berg.Nr. ?0 l.» vc>>.Iz l855.