5^W3. Dienstag den 29. August 1^7. «Aubernial- Vk.lautbarungcn. Z. li52. (5) Nr. 17,^6. C u r r e n d e des k. k. ,l lyrisch en Guberniums. — Die Erbstcucr und Erwerbsteuer sind / so wle sic im Iahrc 18)7 bestanden haben, auch im Verw^llungejahrc i836 zu entrichteli. — Seine Majestai haben nn: aücrhöchstcr Entschließung vom 2N. Mal d. I. anzuordnen gcruht, daß die Erbsteucr und Erwerbsteuer, so wie dicsc Abgaben im le Zwlschcnzoll'wne nach Ungarn und Siebenbürgen. — I» Folge einer «ll«»höchstcn Entschließung vom 27. Mai d. I. wird zur allgemeinen Kcnnmiß gebracht, daß d,c mit dem §. IU der Vorennnerungcn ;u dcm Tlll lffe oom Jahre l>c)5 für den Verkehr über die Zwlschenzoll'^'lnie, welche Ungarn und Siebenbürgen von dm übrigen im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Landern scheidet, bc-willigte zollfcclc Behandlung der ausländischen verzollten Waaren, die aus dcn eben erwähn, ten Ländern übcr die ZwMcnzoll'Linie nach Ungarn und Siebenbürgen gesendet werden, mit Beobachtung des angefühlten Absatzes der Vorerinnerungen, nur in dcn Fallen Stall findet, in denen folgende Bedingungen vorhanden sind: l) Die Waare dalf nach der Einfuhr aus dem Auslande oder einem Zollausschlusse und der Entrichtung der für den ausländischen Verkehr festgesetzten Eingangklgebühren kcine Aenderung erlitten haben, d,c chren frühern, zur Zeit der Einfuhr Statt gefundenen Zustand tilcht deutlich erkennen laßt. 2) Zwischen dcr Waare und der zur Ausweisung beigebvachlen Bollele muß gehörige Uebereinstimmung bestc« hcn, und es darf weder aus dem Zustande der Waare, noch au>s andern Umstanden ?m gegründeter Zwclfcl darüber entstehen, daß die Waare dieselbe sey, von welcher dic Eingangs-gebühren entrichtet worden sind. I) So weit es sich um Waaren handelt, die zum Beweise ter für die Emfuhr Hepsiogenen Amtshandlung und der Gebührencntrichtung mit einer amtll-then Bezeichnung verschen werden, muß sich d«e Letztere un unverletzten Zustande an denselben befinden. H) Dle Bollete/ welche zur Ausweisung beigebracht wird, muß auf dcn Namen dcsirnigcn, der im Grunde derscldcn die Waare gebührenfrei zu versenden wünscht,lauten, oder es muß bewiesen rvevdcn, daß dlc Waare sammt der Bolletc auf vorschriflmaßlge Art an il)n ab< treten wurde. 5) Die Bollcten können nur bis zum Ablaufe des Zeitraumes, für den dieselben überhaupt zur Ausweisung annehmbar sind, rücksichtlick einer Waare hingegen, für die ein solcher Zeitraum mcht vorgeschrieben ist, bis zum Ablaufe < ines Iahres, von dem Zeitpuncte 602 der Ausstellung derselben, ode« so weit es sich um eine Ersatzdollcte handelt, der Ausstellung der ursprünglichen Bollete, an deren Stelle die Ersahbollete getreten ist, an gerechnet, zur Begründung der gebührenfreien Versendung über die Zwischcnzoll-.Lmie angenommen werden. — Laibal-b am 4. August l63/. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau Und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gub. Rath. Z. 1,74- (2) Nr. iLLZg'. Verlautbarung. Es sind nachstehende krainische Gtudcnten-Stiftungsplätze erledigt, alv: z) Bei dir von Johann Anton ThaltNtscher von Thalber^, gewesenen Dcchante und Generalvicar zu^albach, lm Testamente vom ,5. Ziovembcr i^lI erricht teten Etu^elNenstlftnslg, ein Play dermahl im fähvllchen Ertrage von La si. C. M. Dieses «Stipendium ist vorzüglich für Studierende bestimmt, welche von den Schwestern des benannten Stifters abstammen. Der Snflungsgenuß beschränkt sich auf keine Studien-Abtheilung. Das Präsentationsrecht gebührt dem Domcapi» !el in Lcubach. — 2) Der erste, Georg Tot-tinger'sche Stlftilnqsplap, pr. 5o fi. E. M. Die? ses Stipendium ist bestimmt: 2) für Studierende, wrtche in den Pfanbez'rken von Oder» laibach, Billichgrätz oder Veldes gebürtig sind, m deren Ermanglung!)) für andere Studieren« de. — Das Präscntationsrccht gebührt dem je» welligen Pfarrer von Horjul. — Diejenigen Studierenden , welche einen' der erwähnten Sttftungsolätze zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis i5. October d. I., und zwar: Compettnten um 5as Thalberg'sche Stipendium bei dem Domcapitcl Laibach, Anwerber um das Toltingcr'iche Stipendium bei dieser Landesstelle einzureichen, und selbe mit dcm Taufscheine, dem Dürftigkeits-, Pocken - oder Impfungs »Zeugnisse, mit den Studicn-'Zeug' tnssen von.ondcn Semestern dcs Schuli^hres i955 und 1637 , s^ wie diejenigen', welche aus dem Titel der Verwandtschaft einzuschreiten gedenken, noch überd,eß mit einem legalisirten Stammbauw zu belegen. — Lalbach am 5. August 16)7. Z. il7l. (2) uä Nr. 16700. Nr. 475/(^. Veka nnt ma cb ung. (Die Umwechslung der alten Schuldverschreibungen von den vcrzchiedenen Abtheilun- gen der Salzburger Vandcsschuld betreffend.) — Da die alten Schuldverschreibungen von den verschiedenen Abtheilungen der Salzburger landesschuld, welche ln Folge tcr am lZ. December »828 zwischen den allerhöchsten Höfen von Oesterreich und Bayern abgeschlossenen Convention von der k. l. össerreich. Regierung übernommen worden sind, bisher nicht umge-'sch iebcn werden konnten, so hat sich die hohe k. k. allgemeine ^oftammer bestimmt gefunden, denjenigen Gläubigern, die eine ^Umschreibung ihrer alten Schulddocumente wünschen, diese nach vorausgegangener tlqmdirung in Hc»fkaiN5 mer«Obligatlonen umzustaltcn, und es ist zu ttwarten, daß die Vortheile, welche für die Besitzer aus der Umwcchölung hervorgehen, dieselben veranlassen werden, die Umwechslung vorzunehmen. — In diesen Hofkammer-Odli-gatlonen, welche von deck. k. Uniuersal-Staats« Schuldcncasse ausgefertigt werden, und worin der Titel der Schuld mlt den Worten: „entsprungen aus der vertragsmäßigen Uebernahme" dcr ^andesschuld von Salzburg" ausgedrückt erscheint, werden die kapltalsbetrage, die in den allen Schuldurkunden in Reichswährung trschemen, auf Conventions,Münze nachdem 20 fi. Fuße reducirt. — Der ursprünglich bedungene Zlnsenfuß bleibt, m so weit nicht aus der Liquidation em verändertesVerhältniß hervorgeht, unverändert. — Die Obligationen we»den auf Namen ausgestellt, u,".d können wieder umgeschrieben, zertheilt und zusammen ge« schrieben »verdcn. — Die Verzinsung wird ohne Rücksicht auf die bei den alten Obligationen übliche Verzinsungszelt, halbjährig vom Ausstellungstage der Obligationen gcgcn gcstämpelte Quittung geleistet, und zwar unmiilelbar von der Universal- Staalsschl,ldc„casse in Wien. oder für deren Rechnung del dcr Salzbulgcr Crcdicscasse. -- Auch ist es den Gläubigern freigestellt, die Zmsm davon auf andere Crc-dits-Abthcilungen überweisen zu lassen. Die Hofkammcr-Obligationen über die Salzburger Landcvschuld sind zur börsenmaßigen. E->,^zs^^ von dem allgemeinen Tilgungsfonds gecignel. Dcr Ausfertigung ncuer Hofkammcr - Odliga^ tionen hat jedoch eine Liquidlrimg der alten Schuldverschreibungen voraus zu gehen. Die Gläubiger, welche die Umschreibung un Wege der Verwechslung geg^n Hcfkcimmcr-Obligationen wünschen, habci: daher ihre altm Schuld, vecsch'eibungen an dle k. k. Eameral - und Cr?.-dttscasse in Scllzburg mit aüen zum Bcwetsc ihrer Forderung uno ihres Eigenthums dienen« den Documcme'n in Original unter Veischlie-ßung eines unttrfertlgten Verzcichnissts abzu.- 6o3 geben- Für die eingelegten Documents werden Empfangsbestätigungen ausgehändigt werden, welche zum Beweise der Uebergabe der Docu« mente dlenen. — Besitzer von solchen Passiv-Capitalien, worüber die Schuld«Urkunden in Verlust gerathen sind, haben vorläufig von dem k. k. Stadt- und Landrechte zu Salzburg, welches die einzige Instanz für die AmoNisirung dieser Urkunden ist, die gerichtliche Amortisation derselben nach Vorschrlft der Gesetze zu bewirken , und können nur gegen Beibringung der Amortisatwns-Erkenntnisse zur Liquidirung ihrer Forderungen zugelassen werden. — Bei Ueberreichung der «lien Schuldverschreibungen haben die Gläubiger sich zugleich zu erklären, bel welcher Crcditscasse sie dll Zinsen der neu auszustellenden Hofkammer-Obllgatlonen behe» ben wollen.—D,e bis zu dem Außstellungstage derselben von den alten Schuldu«kundcn verfallenden Interessen werden in jedem Falle von der Salzburger-kredllseasse berichtiget. — Um die Erhebung der neuen Obligationen und der bis zum Ausstellungslage derselben von den al« ten Schuldbriefen verfalllnen Zinsen, haben sich die Parteien entweder selbst, oder durch Bevollmächtigte unter Hurückgabe der bei der Elnlegung der alten Schuldbriefe erhaltenen Empfangsbestätigungen bel der Eredltscasse in Salzburg zu melden. Dasjenige Individuum, welches eine solche Empfangsbestätigung produ-cirt, wird als Bevollmächtigter angesehen wer» den. — Vom k. k. Landes'Prasidium. Lmz am 22. Juli 1937. Philipp Frcih. v. Skrbensky, k. k. Ncglerungs-Prasidcnr. Z. ,^57. iI) Ää Nr. ll)2^0. Nachricht vom k. s. mährisch - schlcsischen ?an-desgubcrniu m. — Durch das am I. Juni d. I. eingetretene Ableben des Troppaucr k. k. Krelsarzicr,, Valentin lammet lwn Arztheim, ist b'.crlandes die Stelle eines Kreisarztes, mit dem I'ihrcsgehalte von 600 ss. E. M., in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche dlcsen Posten zu erlangen wünschen, haben ihre dießfälliget! Gcsuche mit dcm Erweise über die evfordertlchcn Eigenschaften, ihre bisherigen geleisteten Dienste und erworbenen' Verdienste, dann über die Moralität und Alter zu belegen; ferner die Kenntniß der böhmischen Sprache mittelst des Zeugnisses eines öffentlichen ordentlichen Professors dtcscr Sprache oder des mähc slsch.scblesischcn Gudcrniu ms.Translators nachzuweisen,, und bttfeS Gesuch im Wege ihrer vor- gesetzten Behörde oder des betreffenden k. k. Krcisamtes bis l. October d. I. an dlese k. k. Landcsstelle zu überreichen. — Brunn am 28. Juli i3Z/. Franz Bracheli, mähnschschlesischer Gubcnual.Secretar. Atavt- unv lilnvrechtllche Verlautbarungen. Z. il7Ä. (2) Nr. 6äo3. Non dem f. k. Stadt» und Landrecdle m Krain wird bekannt gemacht: 3s s«y von diesem Gerichte auf Ansuchen der k. k. Kammer« procuralur, m Vertretung der Unterthanen dcr Hertschaft Lollsch, w,der die He,rlsch gelvllllget/ und hiezu dre» vermine, und zwar aul^ dm »5. Glpteyi» ber, Ja. October und 27. Nouember iüä7^ jedesmahl um io Uhr Vormittags vor dleiem k. k. Stadt« und Landr?chte mit d,m Vtlsaye bestimmt lvoiden, daß, wenn d>ese Herrschaft weder be» der ersten noch zweiten F^llblctl)ungs, HagsayuNii um den Gchayungsbitrag ober d^r-übec an Mann gebracht werden könnte, ftlbe bei der dritten auch unter dem Schayungsbe: trag?hmtangegeb einzusehen und Abschriften dauon zu verlangen. tajbach am 8. August ,8)7. Z. »i55. (ä) Nr. 655,. Von dem k. k. Gtadt, und kandrechtk in Krain wnd blkannt gemacht: Es sey über An« sun des Georg Dor diesem k. k. Gladt'Und ^andlechit bestimmt woroen, be« welcher ali? ?ene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Anspruch zu stcllen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsg?llinl» danhun sollen, wl?r,ae"s s»? die Folgtn des §. 6l/^ b. G. B. sib selbst zuzuschreiben haben werden. — Lalbach oen 12. Üugust l637. 6o4 Nemtliche Verlautbarungen. Z. liä9» (2) Nr. 232. Karren- Ankündigung. Das topographische Bureau des k. f. Ge, neralquartlerlnelüerstabs hat e Märkte Greifenburg, Sachsenburg, Ober-Vellach, Splttal, Mill» ftadt und Palermon. — Die bls nun crschie» sienen vier Lieferungen bestehen: i. L'eftruna, Blait Nr. i, enthast die Gegend von Vussee und Schladming nebst dem Tltel der Karte; Blatt Nr. 2, die Umgebungen von Rottenmann. Blatt Nr. Z, die Umgebungenvon Eisenerz und Brück. — 2. Lieferung, Blatt Nr. 4, die Umgebungen von Marzzuschlag und Marlazell; Llatt Nr. y. d«e Umgebungen von Gray. — 3. Lieferung, BlaltNr. 2/^, die Umgshungen von Görz; BlaltNr. 26, dleUmg?bungen von Tr,ess undEapod'Istris, dann die Zeichenerklärung.— ^. Lieferung, Glatt Nr. 6, den Hochgollmg und dle Maßssäbe; Blatt Nr. 7, die Umgebungen von Murau un0Neuma«kt, u,d Blatt Nr. 8, die Umgebungenvon Lecben und Juden, bürg. —Dteser Specialkarte liegt, so wie jener von Salzburg, Oesterreich und Tyrol/ einege« naue astronomiscd'trlgonomnrlsche Vermessung Ilnd «in« Aufnah me nach der Reduction des Eaia-flcrS zum Grunde; der Stich ist mit «Her Reinheit auf Kupfer ausgeführt und b»e ian» desbeschaffenheit genau dargestellt. Eie hat,um Maßstabe den Wiener-Zoll gleich 200a W>l» .ner Klafter oder '/,45^ dernatülllchen Größe. Dit Längen und Brillen smo nach dem Halb^ messer des Aequators zu 3,362 Z26 Wiener Klafter und der Eldabplattung von '/^4 be-Lechnlt. — Diese Karte wird in 33 Blattern und einem Zusammenftellungsblatte bestehen; fie kann nach lieferungen und auch nach ein« zelnen Blattern abgenommen werden; im ersten Falle tostet jedes Blatt 1 fi. 10 kr. s. M. Für den Verkauf einzelner Blätter ,st der ^ie» denpreis emes Vlattes zu 1 fi, ^ lr. ern, z« Sissik in Croalun. 6o5 Z. 1176. (1) III Nr. 20079. Nr. 10292. Edict dcs k. k. illy. össr. küstl. Äppellationsgerichtes. ^. Da be» dem k. k. stcycrmärk. ^andrechte eine Raihsl'lclle mit dcm sisscmlsirten Gehalte von jäh^ichcn !/,o0 ft. C. M. und dcm Vor-rpckungsrcchte m die höhere Besoldung von ii)00 nnd ,8nQ ft. E. M. in Erledigung gc« kommen ist, so ivlrd, diefts mit dcm zur allge-Melncn Kcnnniß gebracht, daß jcne, wclchc sich um dicje StcNe dcwcrben wollen, ihre gehörig belegten Grsuche nebst der Erklärung, ob/ lind >ui welchem Grade sie mit emem Bcanuen dcs besagten k. k> ^andrechtcs verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der evsicn Emschaltung dicscs Eoicts in die Wiener, Zeitungsblättcr, durch ihre Vorstände be» dem k. k. stepermärk. Landrechte An- zubringen haben. ^» Klagenfurt am 10. August iLZ/. Z. 117a. (i) öd Nr. 20081. " Nr. 56i5. Edict. Von dem k. k. kärnth. Stadt- und Land« rechte rmrd bekannt gemacht, daß bei demselben eine Negisirantenstclle, mit dem jährlichen Gt» halte von 6c,o f!. E. M., in Erledigung gekom-„i^n sey. — Die Bewerber um dicfcn Dienst« posten hüben daher ihre gehörig belegten Com-petenzgcsuche, in welchen sie auch anzugcbm haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Individuo dieses k. k. Stadt- und Land-rechtcs verwandt oder verschwägert seyen, läng-siens blnncn /» Wochcn, rom Zsitpuncle dcr ersten Elnschaliung dltscs Edicts in die Kla-genfulter-Zcming, Hieher zu übcvrelchen, «nd m so fern sie schon angestellt sind, durch :hre Vorstände cinbcglciten ;u lass?n. — Klagcn-fürt den 9. August 1LI7. Uemtlzche V'n'lautbarungett. 8. H72. (l) Nr» "^/,945 K. D. Kundmachung. Z^aHdem die am 12. August 16)7 abgehaltene Llcitation, zur tltferung der Druckar-bellen für dl? k. t. Eameralgtfallkn« Verwal-tUng, fo wie für den Bedarf der unterstehenden k. k. Eameral c Bezirks - Verwaltungen Ul.d Zaxämtcr, auf das M,l,lärjahr i6äg und be- ziehungsweise auf dieMilitorjayre l8Z3, i33<) und i6/,0, den bcabsichtlgtcn Erfolg nicht gc-habt hat, so wird clne neuerliche schrlftliche Offerten ^Behandlung hiermit erössn-el. Die Bedlngnlsse sind folgende: 1) Der beiläufig« ejnja'hrlge Bedarf an Druckarblicen, der angc« nommene Llusrufsprcis und das knlfallendc 10 )>> Vadlum ist «uS nachgehender Uebersicht zu m'then: ^ Fore beiläufiger Ausrufs- entfallen, Hievon I W Bedarf preis . ^, ,. klitfollin-D ^ mat Benennung der Popicr«Gattung ^f cin pr. der Geld- ^^^^Z D Nr. I"hr Nieß betrag Vadmm > D"-^"' "— ' ...............»..................., , „ ,. ,.. , ,,........ . V I _^^k , st. j kl.z fi. I kr.z ft. I er.« W 1 klein Eonzept . . . 5oo 2 54 i^5a — 1^5 __» U 3 groß dlto . . . .^ I70 3 20 12.^3 20 123 20» D 5 mlttelfctn Kanzln . ° 4o 3 20 i35 20 ^3 20 H V ä klein Meoian-sonzeftt . . Ho Z 2^ 37^ "^ 2? 2/z U « 5 " " Kanzlei. < ^90 3 ! 2ä 1666 — 166 36» «6 groß Median . . . ^5 356177- «7 ä2 > V 7 Negat . . ,. . 79 5 ^. Z^ ^ Z » V 6 Imperial . . .. ,. 2 6!^ 12^6 l!'7H » Sullime — — «5436! 23 l 545!Z9 3 (Z. Amts-Blatt Nr. 10I den 29. August 1837.) 2 6o6 2) Die Papiergattungen zum Drucke werden oon der k. k.Eameralgefällen-Verwaltung nach der — bel der am 21. September d. I. abgehalten werdenden Papierlieferungss licicatwn paraphirlen Musserbögen in nach« stehenden Dimensionen beigestellt: Fo'r« Dimensionen j ^ ! mal Papier « Gattung Höhe j Bre»le Nr. Wiener Zolle 1 lltm Concept ....... 14 ^ l H groß dlto........ »5 il) 2 mittelfem Kanzlei ...... ^^ 18 ^ klein Median» Eoncept . . . . . ^'/^ 2l. 5 dlto dlto Kanzlei ..... ^6^ 21 6 groß Median...... » ^'/2 23 7 Regal........ 20 «7 6 Imperial ........ 22 Jo 3) Die Lieferung der Druckarbeit muß jederzeit nach dem Inhalte der schriftlichen Bestellung, mit welcher der Oruckcontrahent jedesmahl das nöthige Papier erhält, auf das pünktlichste ge-schehen. Der Contcahent- hat für jeden Schaden zu haften, welcher durch Zeitoersäummß Gen Gefallen verursacht werden würde/ und d«e Druckarbeit rein und fehlerlos zu liefern, wldr»? gens dleselbenicht angenommen würde.— ^) D«« Eontrahent darf nzchts in Druct legen, wor« sber er nicht entweder einen schriftlichen Auf« trag von dem Occonomate, oder uon de» k. k. Cameralgefallen« Verwaltungs-Expedtts-Direc« Non erhält. — 5) Dcr Druckcontrahent muß sich die oonder k. s.Eameralgefällen-Verwaltungbe« stimmten Adler, keltern und Lmlen silbss anS Eigenem beischaffen und jederzeit jene Lettsrn zum Drucke nehmen / welche man verlangen wird___6j Vei den Druckarbeiten ist oben und UNten, dann an der Gene des Papiers nicht mehr als höchstens l Zoll, auch, wenn es gefordert wird, am Rande nur '/, Zoll weiß zu lassen. —7) Ist der Drucker unterelgener Haftung verpflichtet, Macularien uon gedruckten Quittungen, Bolleten und überhaupt uon allen Druckereien, wo m»t dm Maculanen zum Nachthelle des Aerars ober des Publtcums Mißbrauch« gemacht werden könnten, der Ca« weralgefällen: Verwaltung, ohne alle Vergü« tung zur Vertilgung gewissenhaft zu überge-btn. Bei Unterlassung dieser Nebergabe, wie auch dann, wenn von des Druckers Leuten em solcher Bogen verschleppt oder zum Nachtheile des Aerarö oder der Parthelen verkauft oder vlrschentt, oder wenn übnhHupt vvn den be- stsllten Arbeiten elwasverkauft oder verschenks, oder^ jemanden auS was »mmer für einrd, wird nur nach dem, Nin; bcj Druckaibtiten m,t emer andern als der schwarzen Farbe wlrd dagegen lerne Aufbesserung des Druckerlohnes Glatt gegeben. — ,3) Wenn betm Ablaufe des Contracted das Protocol! der tioch während der Dauer diss«^ bm ausgeschriebenen Licitalion übe^ die kiese» rung für die nachfolgende Zeit noch mchl g»neh« miget ware, folglich erst spater ranficlrt würde., ist 5er Kontrahent vcrpft,chdet, die Druck» arbeit um die Prelse des allen Contractcs und Hinter denselben Bedingungen, in so lange zu tief«n, bis die Ratification einer spatern d^eß» falligen Licitatton ei'folgl, deren möglichste B« leunigung der Camera! - Gefallenverwaltung zusagt. — ,/,) Erfüllt der EotNrahcnt d,< Eon» tractsdedingnlsse nicht, so hat die k. k. Cameras Gefälltliverwaltung die Wahl, den Contra» henten entwedee zur Erfüllung der Bedmgnisse zu verhalten, odcr die Lieferung neuerdings «us^ubielbcn, und dieselbe ist in beiden Fallen !t:rccht,gct, für dle dem Aerar. zustehenden Aus« ,^agcn und Nachtheile sich mittelst der erlegten Eautlon, und wclm dicse n,cht hinreichen sollle, stUch aus dem übr.gen Vermögen des Contra-hentcn schadlos zu halten. — »5) Die Lieft« rung wird für das Mil^larjahr i653, und be-zo'hungswclse für dle Mllttarjahre i9Z6, iSZq unc> itt^s), in der Art ausgebothen, daß es der k. k. Eamcral-Gcfällcnverwaltung frei siehl, in jidem beliebigen Zeitpuncte den Contract v»er-teljahrig aufzukündigen. — l6) Dle Eameral» G^efallenverwaltung ,st an den veranschlagten btlläufigcn Bedarf weder im Ganzen, noch nach den emzclnm Gattungen gebunden, sondern derselben steht es frei, dle Lieferung größerer oder kleinerer Quäntitälen zu fordern, so wie auch die für dle k. k. Lau,. Bez, Verwaltungen zuTrlest, Görz und Klagcnfmt, dann die k.k. Ta^amter zu priest, Görz und Klagcnfurt erfo<0erllchen Druckarbtilcn anderwärts beistellen zu lassen, ohne daß der Euntrshcnt einer Mehrllefcrung nach den Eontractsp,ciscn sich zu entgehen, oder für das Nlchcgelei'.'tete clne Entschädigung zu verlangen berechtiget wa,e. 17) Ied^r L'cfe« rungslustigc Hai scin schnfilichcS und versiegeltes Offert mit der Aufschrift: „Offert für d,e Lieferung der Druckardetten der k. k. lllur. Ea> meral. Gefällcnverwaltung wahrend dcr Mlli-tarjahre ,658, ,6)9 und 16^0," längstens bis 2l. September lL.)/ Micccigs um 12 Uhr im Bureau des k. k. Hofralhcs und Vorstehers der k. k. Cameral'Ocf^llcn-Verwaltung zu Lalbach einzulegen, um welche Zelt die eingelegten Of» fcrle commlsslonell werden eröffnet und vroto-collllt werdcn, daher auch nach Ablauf dleses festgesetzten Termincs auf nachtraglich überreich» te Offerte keine Rücksicht mchr genommen wer, den wild. Das Offert muß den Gegenstand des Änbothcs, dcn Prels von einem Rlcß der genau zu de;t>chnent»en Papicigatiulig m Buch> stabcn ausgedrücll, ferner dc>5 Vadlum in ba» rem ^elde oder Banknoten, odcr den Depositenschein über das bei emem der unten bezeich» neten Talamter oder sassen erlegte Vadium, d«e Erklärung, auf welche Art die Eautlon sichcr ge-sleltt werden wolle, endlich den eigenhändig gefertigten Namen und Wohnort des Osserenten enthalten. Dasselbe ,st für den Offetcnten gleich nach erfolgtcr Ucbcrrcichung, für das Acrar aber erst nach geschehener Annahme des Anbothes von Geite der k. t. Eameral-Gefallcn» Verwaltung verbindlich. Offerte, welche nicht in dieser Art verfaßt sind, und die angeführten Erfordernisse nicht genau enthalten, odcr bloß un Allgemeinen lauten, z. B. „icb erbiethe mich, die Druckarbctten um ^ Percent wohlfeiler zu liefern, als der geringste Anboth ist/' können und werden nicht berücksichtiget werden, so wie derlei allgemeine Zusähe zu ordentlichen Offer« ten ganz ohne Erfolg bleiben würden. Auch muß in der Offerte das Zcitungsblatt, in wel» chem die LlefcrungLbedmgmsse bekannt gegeben sind, mit der ausdrücklichen Erklärung dcb Of« ferentcn bezogen werden, daß sich derselbe allen darin vorkommenden Bedingungen unterwerft. l6) Der Cameral-Gefällenuerwaltung steht es frei, diese odcr jene Offerte zu genehmigen, oder aber nach Befinden auch alle zu verwerfen. !y) Bleibt ein nicht unmittelbar in Laibach wohn« hafccr Osscrent ^leferungserstchcr, so ist derselbe verpflichtet, emen »n Lai^ach fthhasten lcgal bcoollmächligttn Geschäftsführer an semer 6o3 Statt zu bestellen, und dle dießfallige Urkunde der Cameral-Gefallenoerwalttlng zu überreichen, mit welchein Bevollmächtigte!, dann allein alle Verhandlungen zu,pflegen, und an den alle Zahlut,gei^ zu leisten seyn werden. 20) Der Erlag des bedungenen lovcrcentiqen Vadiums kal:n bei cil'.cm dcr k. k.'Haupttaramter zu Laibach, Tricst cderKlag?nfurt, oder auch bei den k. k. Illlal-Sammlungscasscn zu Ncustadtl, Adclsberg, Villach oder Mitrerburg in Ij^rien gcübchcn, welche darüder D'-positen''chelnc auszustellen haben, wofür dieselben die nöthig? Weisung erhielten. Diejenigen Offerenten, deren Andoth n:cht angenommen wird, können sogleich, noch der ihnen hierüber zugekommenen Eröffnung, die Rückstellung des Vadiums verlangen, und c6 wird ihnen selbes auch ohne Verzug ausgefolgt werden; von demjenigen, welcher die ^eferung e'stchr, wird das Vadium tns zum Erläge der festgesetzten Caution zurück behalten. 21) Der Erstehcr hat längstens bin? lien ^ Wochen nach dem förmlichen Abschlüsse d:s Contracces eiin' Caution von 10 ^ des gan, ztl^ cln< oder dreijährigen Vergülungsbetragcs, welcher nach den bedungenen Preisen für die von ihm übernommene Arheitslicfcrung cnt' sallc,, je nachdem die Lieferung auf ein oder drei Jahre bedungen wirb, zu crlcgen. Diese C^u« lwn k:nn elUwedcr «n barem Gclde, und in diesem Falle mit Einiechnung des bar crlegttn Vüdiums, oder in öffcntl. StaatSschulvuerschrei-bc:ngcn, na^b »hrcm am Tag? des triages b?» kan?uen bärsemaß'gm Werthe, od>r durch eine pragmatlkallsche Glchcvstcllun^-U! k'lnde, od?r endlich durch Einbelassulig ,dc5 durch die gfl'c» ferle Arbeit »ns Verdien?^ gebrachen V?rgü-tungsb.':rages geleistet werden. Sollte die Caution nlcht rechtzeMg sseleistet werden, so soll es der k. k. EüMtl-al^fälicu, Nerwaltuni frei sschen, entweder das erlegte Vadn'-n als dem Gtaatsschahe verfallen zurückzubehalten, oder auf Gefahr und Koste» des durch Unter, laffung des bedungenen Eautionserla^eS v?r« tragsbrüchiizcn Conlrahenten über die voiv ihm erstandene ^eferung enien neu n Vertrag auf die für zweckmäßig anerkannte Weift/ und zu dm Preisen, um welche d'.ls? Lltferung v,n einem andern Eontrahenten übernommen wird, einzugehen. — 22) Nach geschehener Annahme des Off rns wivd dem OssVers!ändlgung, von der erfolgten Annahm'« des Anbothes an, zu laufen. Die Cameras siefällen-Verwaltung hat aber die Wahl, >en Ecsseher entweder zur Erfüllung der kll^dK«-machten LieferungSbedmgN'ssc zu verhalten, oder den Contract auf dessen Gefahr und lln» kosten, neuerdings auszublelhen, und 06s N> legte Vadlum, entweder im ersten Falle auf Abschlag der höhern Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz, zurückzubehalten; im Faüe aber, als 0er neue Bestdoth keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. — Von der t. s. illyrischcn Eameralc!efn Vcrwallungsamte dcr k. k. F^ndsgüter zu Lgl-bach abgehalten werden, bei welcher der letzte. Pachischilling jährlicher 46 st- '.0 kr. als Aus, nifspreis angenommen wnd. — Pacbtlustigc werden suhin eingeladen, bei dieser Lleitation mit dem lopel-centigen Betrage des Ausrufs-p-eises alb Vadlum uersehen, zu erscheinen, wo-bel noch bemerkt wird, daß die bezüglichen kl-citationsbedingnisse bci dem VerwaltungsanNe der k, k. Fondvgüier zu Laibach ui den gewöhn-lichen Amtsstunden eingesehen werden können. — K. K. Cameral'BczlrkSoerwaltung. Laihach am 19. August 133/. vermischte VerlaulbarunMu. Z. "37- (l) Eins Familie wünscht emigs studi-rcnde Knaben in Kost und Quartier zu nehmsn. Das Nähere erfährt man am Platz, Haus Nr. Z, tm 2. Stock.