l08? Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 153. Donnerstag den 9. Juli 1874. (297) Erlöschen der Msmicftidsmie. Die Masernevidcmie in den Ortschaften Potok, Trebnagorica, Gradiöek, Videm, Gmajna, Lese, Obergurk, Gllrkdorf, Ofelca, Mulau, Pod-bukovje, Laze, Gabroväu', Grosigupf, Raudol, Mcvce und Znojile der Ortsgemeindcn Obergurk und Mu-lau, des Sanitätsdezirkes Littai, ist am 22. Juni d. I. erloschen erklärt worden. Eö erkrankten seit dem Beginne der Epidemie am 11. Juni bis zu ^" Schuh bei einer Gesammtbevölkerung von //^Individuen im Ganzen 263 Individuen (10 M., 8 W., 245 K.), davon genasen 255 (10 M., 7 W.^ 2^^ n) ^ ^^^ ^ ^ ^ ^ K.) Es verblieben somit in Behandlung 5 Kinder. Laibach, «km 27. Juni 1874. K. k. Landesrcgicrung fiir Kram. (294) 3ir. 4!)15. Concur s. Die bisher füufklassigc Mädchen-Abtheilung der k. k. Marine - Volksschule zu Pola wird successive zu einer achtklasstgen Volkö- und Büraer schule für Mädchen erweitert. Mit Beginn des Schuljahres 1874/5 ae langt die erste (6.) Klasse der Bürgerschule zur Eröffnung, und kömmt demnach an der oben genannten Schule die Stelle einer Lehrerin zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein Gehalt von jährlich 600 st. ö. W. nebst einem Ouartiergelde sammt Möbelzins (gegenwärtig im Betrage von 277 ft. 20 kr. jährlich), ferners der Anspruch auf Quin quennalzulagen von zehn Perzcnt des Gehaltes bis einschließlich dcv ^0. Dienstjahrcs verbunden sowie auch bei eintretender Dienstuntauglichkeit der Anspruch auf Pension nach dem Militär-Pensions-normale. Die Unterrichtssprache ist die deutsche, und wird die Schule überhaupt in pädagogisch-didaktischer Beziehung nach den für das Erzhcrzogthnm Nicderöstcrrcich bestehenden schulgcsetzlichcn 5)ionucn geleitet. ! Bewerberinnen um die hier ausgeschriebene Stelle haben ihre Gesuche bis längstens 10. September d. I. an das Reichs - Kricgsministerium Marincsection (Wien) unter Beilage folgender Documcnte ein-, zusenden: I.Tauf- oder Geburtsschein: 2. Aerziliches Zeugnis über gesunde, eine ungestörte berufsmäßige Dienstleistung versprechende Körpcrbcschaffenheit, nebst gewisseuhajter Angabe etwaiger körperlicher Gebrechen; 3. Studienzcugnissc sowie Zeugnisse über die erlangte ^ehrbcfähigung sür Volks- und Bür gerschulen oder für Volksschulen allein, endlich Nachweis über etwaige Kenntnis fremder Sprachen; 4. Zeugnisse über die bisherige Verwendung, fallö dic Bewerberin bereits im Lehramte thätig war, oder es noch ist; 5. Zeugnisse über ein tadelloses Vorleben. Jene Bewerberinnen, welche schon im öffentlichen Lehramte thätig waren, wird die bis nun an andern öffentlichen Schulen zugebrachte Dienstzeit bei Bemessung der Quinquennalzulagen und seinerzeit der Pension in Anrechnung gebracht be^ ziehungswcise wird solchen Bewerberinnen, welche bereits im Genusse von Ouinquennalzulagen stehen, der ungeschmälerte weitere Bezug derselben zuge« standen. Die Anstellung von -dcwcrdcrmnen, welche das gesetzliche Triennium an öffentlichen Schulen bereits zurückgelegt und nach demselben die gesetzliche Bestätigung erhalten haben, erfolgt sofort als definitiv. Im entgegengefetzten Falle erfolgt die definitive Anstellung nach einem zur Zufriedenheit zurückgelegten Probe-Triennium. Die nach dem Militärtarife entfallenden Nciseauslagen (nach den Go »bührssätzen von Beamten der 10. Diätenklafse) für die Uebersiedlungsrcise nach Pola trägt das Marmcärar und wird der neuernannten Lehrerin zur Bewirtung der Reife von der ihrem Domicil zunächst gelegenen Militärbehörde die nöthige Marsch» route und ein entsprechender Reisevorschuß gegen nachträgliche Verrechnung erfolgt. Wien, am 25. Juni 1874. Vom k. k. Neicho-Kricgomini/lerium Marineseclion.