Wr. 17. Wien, Öen 10.Juni 1909. 17. Zuyrg. v. UWULK rf r Zentralorgan des ©eeterrdcMscfoen Lisenbakn-DersonNles. Redaktion: Wien, Y/u Zentagasse Nr. 5. McdattioiiSIchluk vier Lag« vor dem Erscheinen btt Blatte». Sprechftnnden »nähme der Sonn- und . bottntitdßS bl» 'A4 Uhr nachmi! find seden tag mit Ausnahme der Sonn- und Reicitoge von 10 Uhr --------------------- — — lu#8j> Jnfertionspreis r Di« zweimal gespaltene Nonparcillezeile oder deren Raum 40 Heller. Bei JahrcLaustrag Rabatt. SbonnementS've-ittgttngenr Halbjährig............ *...............L . Kr. 2-88 Ganzjährig .......................... . „ 6‘76 Für das Deutsche Reich ganzjährig M. 6.—. Für das übrige Ausland ganzjährig 9 Franken. Telephon Wv. 2325. Erscheint jeden f., |ö. und 20. im Monat. wahlspruch: Wa» wir begehren von der Zukunft 8-Mcni Tab Brot und Arbeit UNS gerüstet stehen, Dab unsere Kinder In der Schule lernen Und unsere ©reise nicht mehr betteln gehen. K. Kerwegh. Vom milden und vom strengen Rechte. Gesetzt den Fall, es würde sich ereignen, daß eine der ehrsamen Pülchergarden, die in den Wiener Vorstädten ihr beschauliches Dasein führen, in nicht öffentlicher Sitzung den Beschluß faßte, einen Einbruch zu verüben, von dessen programmmäßigem Stattfinden die Oeffentlichkeit im Wege des Nachrichtendienstes rechtzeitig verständigt würde. Ein solcher Zustand, wo etwa ein Mord, ein Einbruch oder eine Brandstiftung 24 Stunden vorher, wie eine Versammlung oder ein öffentlicher Aufzug, der Polizei angezeigt werden müßte, wäre einfach ideal. Der recherchierenden Staatsgewalt würde manche Arbeit erspart und die Nörgler, die an der Findigkeit unserer Polizei immer etwas auszusetzen haben, müßten verstummen, wenn diese so in die angenehme Läge käme, die Herren Gesetzesübertreter m flagranti, Bei frischer Tat festzunehmen. Aber so weit sind wir leider "noch nicht. Nur in den letzten Tagen ist dazu ein bescheidener Anfang gemacht worden. In den Abendblättern der Tages--presse konnte man nämlich eines Tages die Mitteilung lesen, daß zwei Leute beschlossen haben, am folgenden Morgen ein Verbrechen zu begehen, welches nach dem österreichischen Strafgesetz mit Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahr bestraft wird. Am darauffolgenden Tage wurde, damit die Polizei genau am Laufenden erhalten und über die einzelnen Phasen der Vorbereitung des Verbrechens unterrichtet bleibt, an die Mittagsblätter gemeldet, daß das Verbrechen erst nachmittags in einem Walde bei Hütteldorf ausgeführt werden soll. Und also geschah es auch ganz programmmäßig. _ : Und das eben ist das Wunderbare. Das mystische Rätsel polizeilicher Weisheit und Fürsorge steht tn seiner gewaltigen Größe vor dem naiven Staatsbürgerverstand. Denn man durfte mit Recht erwarten, daß die Polizei von dem liebenswürdigen Entgegenkommen der Herren Gesetzesübertreter den entsprechenden Gebrauch macht und das Verbrechen verhindert oder doch die Herren im Hütteldorfer Walde bei Begehung der strafbaren Tat festnimmt. Aber die Polizei quittierte das Entgegenkommen der Herren Matif und v. Rollsb erg — denn um ihr Duell handelt es sich — mit gleicher Liebenswürdigkeit und störte das „Verbrechen des Zweikampfes" nicht durch ihr Dazukommen. Das war sehr höflich und es zeigt, daß die Polizei unter der rauhen Hülle, die man sonst bei Arbeiterdemonstrationen kennen gelernt hat, Takt und Höflichkeit zu bewahren versteht. _ Aber nicht immer wird die Polizei von so menschenfreundlichen und humqnen Gefühlen geleitet. Ilm zu begreifen, daß das Recht auch anders aehand-habt werden kann, braucht man sich zum Exempel bloß die Vorgänge anzusehen, wie sie sich in den Tagen der Tischleraussperrung in Wien fast alltäglich abspielen. Nicht bloß gewöhnliche Arbeiter, sondern immune Abgeordnete werden verhaftet, weil sie der Polizei, die bei einem Streik wie immer ausmarschiert, im Wege sind. Der Einsiedlerplatz, auf dem sich die Hoftischlerei Müller befindet, und alle dort befindlichen Straßen gleichen in den letzten Tagen einem Heerlager. Eine polizeiliche Macht zu Pferde und zu Fuß ist konsigniert, als gälte es den Einmarsch serbischer Banden abzuwehren. In den Abendstunden kann man cs erleben, daß der Verkehr der Straßenbahn in der Acbeitergasse behindert ist, weil nach Hause gehende „Arbeitswillige" von Wachleuten durch eine rühig demonstrierende Menge begleitet und bis zu ihren entfernt liegendenWohnungen von den Wachorganen geführt werden. Solche und ähnliche Vorfälle, die wir ja bekanntlich noch bei jedem Ausstand erlebten, wiederholen sich immer wieder. Sie gehören zur Einrichtung der bürgerlichen Gesellschaft. Man könnte einwenden, daß die Staatsgewalt öffentliche Interessen zu schützen hat, für die sie ja eigentlich da ist. Aber welches öffentliche Interesse ist gefährdet, wenn der Unternehmer T oder I mit seinen Arbeitern einen privaten Konflikt auszulragen hat? Nehmen wir das Schlimmste von den Möglichkeiten in einem solchen Falle, der „Arbeitswillige" sei wirklich in Gefahr, von den Streikenden oder Ausgesperrten verhauen zu werden. Und nehmen wir weiters den Fall an, dieselbe Gefahr bestünde bei einem anderen Menschen, der zufällig kein Streikbrecher ist, und er wendet sich an den Staat mit dem Begehren, cs mögen Straßen und Wege, In denen er verkehrt, zu fernem Schutze bewacht werden. Im entgegenkommendsten Falle wird die Polizei die „Anzeige zur Kenntnis nehmen", sonst aber müsse der Anzeiger schon warten, bis ein „strafbarer Tatbestand gegeben ist", der ein „Einschreiten Hieramts ermöglich t". Was aber für den gewöhnlichen Menschen gilt, das müßte folgerichtig und nach Gesetz auch für den „Arbeitswilligen" gelten, der seine hochachtbare Person gefährdet sieht, um so mehr, da er in der Lage ist, die Gefahr abzuwenden, indem er sich zum sittlichen Prinzip des solidarischen Handelns bekennt. Aber immerhin ist es auch so gut. Und es schadet nichts, daß auch die bürgerlichen Demagogen, die sich anschicken, Arbeiterorganisationen zu spielen, bei einer jeden solchen Gelegenheit mit der Anwerbung von „Arbeitswilligen" zur Hand sind. Deutschnationale und Christlichsoziale, die, wie die Tatsachen immer wieder beweisen, die Staatsgewalt unterstützen und dem bedrohten Unternehmer rettend zur Seite stehen, helfen hier nur diesen Anschauungsunterricht fördern. In einer Zeit, wo man der Arbeiterschaft so oft und gerne einreden möchte, daß das Prinzip desKlassenkampfcs ans der Gewerkschaftsbeweaung ausgeschaltet werden müsse, wirken solche Tatsachen belehrender und aufklärender als jede theoretische Auseinandersetzung. An dem Leibe des einzelnen mögen solche Dinge oft hart empfunden werden, für uns als kämpfende Klasse kann solcher praktischer Anschauungsunterricht nur als treibende Kraft wirken, durch die sich die marxistische Prophezeiun erfüllt, daß der moderne Klassenstaat an sich selb' zum eigenen Totengräber wird! Der Bureaukratismus im Cifenbühnroeien. Wer die verschiedenartigen Institutionen unseres engeren Vaterlandes, wie die gesamte Staatsverwaltung überhaupt kennt, für den unterliegt es keinem Zweifel, daß wir das Land des Bureaukratismus par eizellence sind. Die Stubenweishcit verknöcherter Bureaukraten, die mit ihrer ledernen Verständnislosigkeit dem flutenden Leben mit seinen fortwährend neuen Anforderungen geaenuber-stehen, blickt hierzulande auf ein altchrwürdiges Alter zurück, das heute noch aus so ziemlich allen 'Gebieten des öffentlichen Lebens sich sein Ansehen und seine Würde bewahrt hat. Seit den Tagen des Vormärzes ist trotz deS modernen Anstriches, den unser gesamtes Staats- und Verwaltungswesen erhalten hat, der Geist noch in vielfacher Hinsicht so ziemlich derselbe geblieben, der in un- serem staatlichem Leben herrscht. Daß darin nicht bloß ein ganz gewaltiges Hindernis für jedwedes Vorwärtsschrciten und für jede freiheitliche Ausgestaltung gelegen ist sondern daß dieser verhängnisvolle Umstand zuweilen unser gesamtes Verwaltungswesen direkt der Lächerlichkeit preis-aibt, bewies ein grotesker Fall, in welchem ein Wiener Steueramt einen Gymnasialprosessor, der ein Buch heraus-usgegeben hatte, ausforderte, sein Einkommen „aus der von ihm betriebenen Schrift ft elterei behufs Steuervorschreibung". der Behörde anzuaeben. Das ist so recht ein Jllustrationsfaktum, das für das Wesen unseres geheiligten Bureaukratismus Bände spricht. Aus keinem Gebiet treten jedoch die mannigfachen Schäden, die der Bureaukratismus verursacht, so grell und auffallend zutage, wie im modernen Verkehrswesen. Schon die ganze Natur und Eigenart dieses Zweiges unseres Wirtschasts- und Kulturlebens bildet einen ganz natürlichen Gegensatz zu der starren, jeder Neuerung abholden BcgriffLwelt des bureaukratischen Zopfgeistes, der sich aus «Formeln und Paragraphen fetn eigenes, streng umschlossenes Reich gebaut hat. Der Bureaukratismus, wie er heute sich nt unserem Eisenbahnwesen sowohl zum Nachteil des großen Publikums, wie insbesondere aber zum Schaden der Bediensteten eingesressen hat. besitzt mannigfache Ursachen,-die alle bloßzulegen, seine Naturgeschichte schreiben hieße. Wer diese Ursachen aber auch nur einigermaßen kennt, der wird begreifen, wie schwer es ist diesem schwerfälligen Ungeheuer erfolgreich an den Leib zu rucken. Gerade deshalb wurde auch die von uns bereits registrierte Erklärung des Ministerpräsidenten, in Zukunft dem Bureaukratismus in der Eisenbahnverwaltung ein wenig Zügel anzulegen, allseits als ein erfreuliches Zeichen der Erkenntnis begrüßt, die sich nunmehr auch schon in den maßgebenden Regierungskreisen Bahn gebrochen hat. Daß freilich der Kampf dagegen nicht so leicht zu führen sein wird, das läßt sich heute schon Voraussagen, wenn man bedenkt, daß ganz abgesehen von dem traditionellen Recht, das sich den Zopf erworben hat, mächtige Faktoren in den obersten Verwaltungsstellen unserer Eisenbahnen ein ganz eminentes'Interesse an dem Fortbestand dieser ehrwürdigen Einrichtung haben. Da ist zunächst das Eindringen der Juristen in den Bahndienst, das schon wiederholt und mit Recht Gegenstand der Kritik in den verschiedenen Fachzeiffchnften gewesen ist. Wer die Zusammensetzung des Personals in den verschiedenen Verwaltungsstellen auch nur einigermaßen kennt, der weiß, wie heute alle Plätze mit dem juristischen Element versorgt werden, das im Bahndienst seine einzige Zufluchtsstätte gesunden hat. Dieser Umstand resultiert zunächst daraus, daß heute nachweisbar auf dem Gebiete des RechiS-studiums eine Ueberproduktion an Kräften herrscht, die vergeblich innerhalb ihrer ihnen auf Grund ihres Studiums zugewiesenen Wirkungssphäre eine wirtschaftliche Selbständigkeit anstreben. Dazu kommt, daß hochmögende Gönner. Freunde, Bekannte und Verwandte in den maßgebenden Verwaltungsstellen unserer Eisenbahnen alle Hebel in Bewegung setzen, um die auf die eben geschilderte Art' schiffbrüchig gewordenen Existenzen im Bahndienst unterzubringen, um sie aus diese Weise zu versorgen und ihnen die Möglichkeit eines schnelleren Avancements zu bieten. Eine regelrechte Protektions- und Vctternwirtschasi ist daher auf diese Art zu der mächtigsten Stütze des juristischen Elements im Effcnbahndicnst geworden. Merkwürdigerweise erscheint nun das Eindringen her Juristen in Perufe, die ihnen infolge ihrer Vorbildung fremd sein müssen, schon ziemlich alt zu sein; schon Martin Luther erklärte nämlich in seiner derb-drastischen Art, daß das Jus, so lange es sich in der ihm zugewiesenen Sphäre begnüge, einer edlen Jungfrau gleichzuhalten sei, das aber zur Hure werde, die zu anderen ins Bett steigt, rvenn es sich auf Gebiete verirre, auf denen c§ nichts zu suchen hat. Für jedermann ist eS klar, daß im gewöhnlichen Leben die Regel gilt, daß man an die Spitze eines kaufmännischen Unternehmens Kaufleute,' an die Spitze eines technischen Berufes eben folgerichtig Techniker stellt. Nur dann, wenn in ;edem FaÜ der richtige Mmtn am richtige/ Platz steht und seine beruflichen Qualifikationen die Voraussetzung für das bilden, ivas er zu leisten hat, ist ein wirksames Gedeihen des Unternehmens möglich. Bei dem Ueberivuchern des juristischen Elements, HT Der „Eisenbahner" erscheint in einer Attflaae von 45.000 Exemplaren. *WA wie es in unserer heutigen Eisenbahnverwaltung an der Tagesordmung ist, wird daher mancher finanzielle Mißerfolg erklärlich, mit denen gerade unsere Staatsbahnen so reichlich hsmrgesucht werden. Die Bureaukratie, die unausgesetzt am grünen Tisch .reformiert", zeigt aber auch in einer anderen Hinsicht ihre unheilvollen Spuren, die am allerdeutlichsten für das angestellte Personal sichtbar werden. Ballen von Papier und Kübel von Tinte werden in den Bureaus unserer Staatsbahnen verschrieben, um die dienstlichen Angelegenheiten zu regeln und notwendige Reformen durchzuführen. Ja, wenn es nur darauf ankäme! Dann hätten wir in der Tat eine so mustergiltige Eisenbahnverwaltung, die allen anderen Staaten als leuchtendes Vorbild dienen müßte. Es gibt nichts, was man bei uns nicht auf dem recht einfachen Weg der Erlässe und Verordnungen zu regeln versucht hätte. Mit der gleichen Beharrlichkeit begegnen die diversen Eisenbahnkoryphäen den sich mehrenden Betriebsunfällen, gleichwie der Tuberkulose mit dem Universalmittel des Erlasses und der Unzufriedenheit unter dem Personal wird ebenso wie dem Kranksein mit einem hochwohlweisen Zirkular vorzubeugen gesucht, so daß man zu der Annahme verleitet wird, es gehe hier prinzipiell und nach dem bewährten Grundsatz ut aliquit flat — damit eben nur etwas geschehe. Unseres Erachtens liegt aber daS Unglück wirklich vielmehr darin, daß es sich hier keineswegs immer utn das Nichtverstehenwollen, sondern ziemlich oft vielmehr um den Mangel eines wirklichen modernen Verständnisses handelt. Die Eisenbahn ist eines der wichtigsten Instrumente der Volkswirtschaft, so daß die Betätigung auf diesem Gebiet ein ganz besonderes sozialpolitisches Verständnis und soziale Einsicht überhaupt voraussetzt. Das aber sind Attribute, die gerade, wie von hervorragenden Juristen in neuerer Zeit selbst zugestanden wird, unseren Berufsjuristen in ganz hervorragendem Matze mangeln. An der historischen Weisheit vergangener Tage klebend, stehen die dem praktischen Leben nut seinen vielseitigen Anforderungen entrückten Paragraphenmenschen, vor allem anderen den Forderungen des Personals fremd und indifferent gegenüber und wähnen dort, wo unerfüllte Notwendigkeiten Uebel-stände in ungemeflener Zahl zeitigen, die Quelle alles Unheils mit ein paar Federstrichen und schlecht stilisierten Sätzen zu verstopfen. Woran unter solchen Umständen unsere Eisenbahnverwaltung krankt, ist ein Ueberfluß an papierenen Vorschriften und Erlässen, mit denen man die Bediensteten überslüssigerwelse quält und ein viel zu wenig an wirklichen von sozialer Einsicht zeugenden Taten. Hier einmal die Herrschaft des Zopfes zu brechen und die Bahn freizumachen für Leute, die die Praxis des Eisenbahn-diensteS, die Mängel unseres Verkehrs und die Leiden und Bedürfnisse der Bediensteten verstehen gelernt haben, wäre eine Tat, die eine zukünftige Besserung verspräche. Aber auch diese Arbeit wird nur bewältigt werden können, ivenn die Bediensteten einträchtig zusarnnieiistehen, um allezeit gewappnet zu sein! Der Verfall des bürgerlichen Freisinns. Vom Landtcigsabgeordnetcn Robert Preußler. Der bürgerliche Freisinn ist von einer unheilbaren Krankheit befallen, er leidet an einer Austrockniing seiner Grundsätze und geht wie der Rückenmarksschwindsüchtige dem sicheren Versau entgegen. Schon sitzt der Wurm des Klerikalismus tief in seinem Marke und zehrt ihm die letzten Säste ans den Knochen und in nicht allzuferner Zeit wird es nur noch zwei konsequente Richtungen geben: die klerikai-agrarisch-zünstlerische Reaktion und die unaufhaltsam vorwärts- bringende Sozialdemokratie. Dieser Fäulnis- mid Um-wanolungsprozeß atmet jedoch so viele giftige und ansteckende Keime aus, daß keine gesunde Menschengemeinschaft achtlos an ihm vorübergehen darf, denn gerade der Todeskampf des angesteckten Freisinns birgt für die gesunde Menschheit eine Unzahl von Gefahren, von denen auch die Arbeiter nicht unberührt bleiben. Der bürgerliche Freisinn wurde -durch Privilegien in den einzelnen Vertretungskörpern dem Volksganzen vollständig entfremdet und seine Geschichte ist eine ununterbrochene Kette von Kriecherei-nach oben und eine geradezu bis zur Gefühllosigkeit gehender Jndifferentismus nach unten. Schon innerhalb des Privilegiemvahlrechtes starb der Liberalismus, weil er dem kleinen Fünfguldenmann nichts zu geben vermochte, den Arbeitern blieb er vollständig fremd und die Arbeiterbewegung konnte sich, unberührt und ungestört durch die liberale Bourgeoisie entwickeln. Alle Kulturansgaben des Bürgerstaates blieben in Halbheiten und in Kompromissen mit der Reaktion stecken, das liberale Bürgertum hatte nicht einmal die Fähigkeit, die Umwandlung in einen Industriestaat konsequent durch-zusühren, von einem konsequenten Fortschritt unserer geistigen Kultur, von der allmählichen Verwirklichung der bürgerlichen Demokratie und einer ernsten Lösung des nationalen Problems war keine Rede. Die freisinnigen Nachfolger des Liberalismus fanden bereits eine rüde christlichsoziale Demagogie var. Sie versuchten nun dieser Demagogie den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie in eine ebenso lächerliche zttnstlerische Demagogie verfielen, um sich den kleinen Fünsguldenmanu in den Städten und Jndustneorten zu erhalten. Mit den Arbeitern suchte die christlichsoziale und freisinnige Demagogie erst Fühlung, als die Sozialdemokratie ihr das Fünfte Kurienwahlrecht erobert hatte. Wie schlecht ihre Geschäfte in dieser Richtung ausfielen, bewies die Beschimpfung der Wiener Arbeiterschaft durch Lueger. Die nationale Demagogie brachte es ebenfalls nur zu vorübergehenden Erfolgen, weshalb sie bis auf den auf die Unterstützung der Fabrikanten angewiesenen Schimpsbold Stein das Handwerk des Arbeiterfanges wieder aufgab. Die große Wahlrechtsbewegung und die passive Resistenz der Eisenbahner zeigte die christlichsozialen und nationalen Arbeiterorganisationen in ihrer ganzen Nichtigkeit. Als jedoch das gleiche Wahlrecht errungen und in der ersten Wahlschlacht die Sozialdemokratie so überraschende Siege erfocht, daß sie als stärkste Partei ins Parlament einzog, da wurde der bürgerliche Freisinn» von den ersten Todesahnungen befallen und ging in seiner Angst und Ratlosigkeit den Christlichsozialen ins Garn. Geßmann, dieser aus dem Nichts geborene Emporkömmling, dem die Krankheit Luegers die politische Führung in die Hände gespielt hatte, träumte von einer christlichsozialen Reichsmacht. Die Wahlen hatten auch ihn enttäuscht, er mußte, um an die Macht zu gelangen, die Bereinigung mit den Altklerikalen in der Provinz durchführen und benützte die Angst des Freisinns, denselben unter sein Kommando zu rufen unter der Parole: Koalition der staatserhaltenden Parteien zur Vernichtung der Sozialdemokrie. Nitn begann in- und außerhalb des Parlaments tin wütendes Treiben. Der in die Laube gegangene Freisinn, der jahrzehntelang die wirklichen Interessen der Industrie vernachlässigt hatte, wurde nun auf einmal zum glühendsten Anwalt und Eiferer für die Scharfmacher. Dabei benützte er die chauvinistische Hetze in Ärain und in Böhmen zur Verdächtigung der Sozialdemokratie, mit der er unter den indifferenten Arbeitern Anhang zu gewinnen hoffte. Mit Silfe der Unternehmer wurde jeder Lohnkonflikt zur ründung von gelben Streilbrechervereinen benützt, die Presse war voll von Schimpsarükeln über . den roten Terrorismus, man wollte die Arbeiter im Sturm er- obern, gründete wieder sogenannte nationale Arbeiter-blätter, sandte einen Stab von Strebern und Wichtigtuern in alle Richtungen des Reiches, um der Sozialdemokratie den Boden abzugraben und wies nach kurzer Zeit 150.000 angeblich organisierte nationale Arbeiter aus. Es soll durchaus nicht gesagt werden, daß dieses Treiben den Arbeitern nicht vorübergehend Schaden zufügt. Der Prozentsatz der unorganisierten Arbeiter und die Machtmittel der Unternehmer sind zu groß, als das; eine Gegenagitation nicht momentan Störungen wach-rusen würde, auf die Dauer vermag man jedoch durch solchen Schwindel der geschulten sozialdemo- kratischen Arbeiterschaft keinen Nachteil zuzufügen sondern verdoppelt nur ihre Widerstandskraft. Die Unternehmer, die sich in allen Berufen im ersten Feuer organisatorischer Stoßkraft befinden, schlagen der Arbeiterschaft durch ihre Aussperrungswut, durch ihre schwarzen Listen und Streikbrecherorganisation hie und da tiefe Wunden. In der Zeit der Krise muß die Stoßkraft der Verteidigung seitens der Arbeiter zurüHehalten werden, was selbstverständlich auch den bürgerlichen Freibeuterparteien zugute kommt. Trotz alledem zeigen sich heute schon die verhängnisvollen Folgen der klerikal-freisinnigen Paarung für den Freisinn in so auffallender Weise, daß der sichere Untergang schon in die Erscheinung tritt. Die starke Note, die dem Freisinn noch zur Verfügung stand, war der Nationalismus. Seitdem jedoch die Christlichsozialen auch diese nationale Demagogie m ihr Programm genommen haben, tritt der Unterschied zwischen dem klerikalen und freisinnigen Bürgertum immer mehr zurück, die Wähler lucrdcn verwirrt und schließen sich der stärkeren christlichsozialen Richtung an, vom der sie mehr praktischen Erfolg erwarten als von den schwachen und in viele kleine Parteien zersplitterten bürgerlichen Freisinn. Dabei versäumen es die Christlichsozialen nicht, ihren lieben scheinfreisinnigen Freunden den Boden auf das intensivste abzugraben und den Wählern zu erklären: .Da seht ihn nur an, den elenden Scheinfreisinn, wie lange wird er denn noch vegetieren ?" Immer mehr verschwimmt die bürgerliche Demagogie zu einem breiten, unterschiedslosen Brei unter christlichsozialer Flagge, der bürgerliche Freisinn in den Alpenländern getraut sich nicht mehr den Gegensatz zum Klerikalismus zu betonen und wenn er in die Enge getrieben wird, schlägt er wütend gegen die Sozialdemokratie aus und gibt ausweichende Antworten. Es ist ja kein großer Unterschied: Schwarz ist mir lieber als Rot 1 Diese und ähnliche Bekenntnisse freisinniger Bürgerseelen kann man jetzt in Hülle und Fülle hören. Die führenden Männer, sehen den Untergang selbst, iveshalb das Drängen nach Ministerposten ein besonders starkes ist. Jeder mochte vor dem Ende in Sicherheit kommen, möchte wenigstens einen fetten Posten oder eine lebenslängliche Pension haben, mag dann aus der Partei werden was will, was kümmert cs ihn. Parasiten des Staatssäckels und rücksichtslose Aemterkumuliermigen in den heimatlichen Machtsphären, das ist das einzig Reale, was bei den freisinnigen Politikern übrig geblieben ist. unzähligen Bittgänge aufgehört haben, sondem das Personal mehr denn je gezwungen ist, Mittel und Wege zu suchen, um das Zugestandene nicht nur zu erhalten, sondern auch vor jeder Verkürzung von unten zu schützen. Die älteren Nordbahner wissen es ja — man nannte cs im allgemeinen Streberei, wenn einer oder der andere Vorgesetzte bei jeder Gelegenheit den Bediensteten von allem noch etwas abschachern und abzuzwacken versuchte — was bereits seitens der Betriebsgesellschast zugestanden war. Nach den Normen der k. k. österreichischen Staats-bahnen sollte man glauben, daß die Qualifikation die Streberei aus der Welt geschafft habe. Aber es zeigt sich. Las; jetzt die größte Streberei als die beste Qualifikation betrachtet wird. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn verschiedene Begünstigungen des Personals, welche zur leichteren Durchführung und kürzeren Behandlung in die Hand der Dienstvorstünde gegeben wurden, von diesen absichtlich und willkürlich derart in Anwendung gebracht werden, daß das Personal eher darauf verzichtet, als darum anzusuchen. Das Bedauerlichste aber ist. daß die an leitenden Stellen stehenden Funktionäre im guten Glauben sind, daß sie der betriebführenden Verwaltung einen unermeßlichen Dienst erweisen, wenn sie durch die erwähnte Vorgangsweise die Unzufriedenheit des Personals aufs höchste steigern, wenn sie sich bis zur Anwendung verschiedener .Kunststücke" versteigert, welche auszuführen sich selbst ihre Vorgänger aus dem alten Verhältnis geschämt hätten. Die Urlaubs- und Fahrbegünstigungsverweigernng ist ein Kapitel der Willkür und Selbstherrschern gegen alle Regeln des Übereinkommens und der Vertragsmäßigkeit. Die angesprochenen und bewilligten Urlaube können entweder nur durch Ueberbürdung der übrigen Bediensteten, oder wegen Mangel an Ersatz überhaupt nicht angetreten werden. In Krankheitsfällen wird meist keine Vertretung erstellt, oder eine solche, welche für den betreffenden Dienstposten des Kanzleidienstes nicht autorisiert oder überhaupt eingeschult ist. In Bezug auf die Fahrbegünstigungen, welche seitens der Dienstvorstände im kurzen Wege zu erteilen sind, sind dieselben ganz gegen dem Einführungszirkular der Meinung, die Ausstellung dieser Fahrscheine offenbar aus dem Grunde selbst eigenhändig besorgen zu müssen, um durch willkürliche Einschränkung ober gänzliche Verweigerung die Entfernung jedes einzelnen Bediensteten aus der Station zu verhindern. Die Beschreibung von einzelnen Bediensteten im ge-gegebenen Zeitpunkte der Eingabe geschieht größtenteils nicht mit Anerkennung der Verwendbarkeit und Verläßlichkeit sowie des moralischen Verhaltens im allgemeinen, sondern ist die Gesinnung des Bediensteten sowie des Vorgesetzten, oder aber auch die beiderseitige Gesinnungslosigkeit der ausschlaggebendste Faktor, daher die Folge, daß die Geeignetsten Zurückbleiben und die Kriechet überall vorgeschoben werden. Im Akt Nr. 27.877, V, ex 1909, 13/11, wird angeordnet, daß alle Amtsblätter des k. k. Eisenbahnministeriums sowie alle Amtsblätter und Erlässe allgemeiner Natur der k. k. Nordbahndirektion sämtlichen Organen zugängig gemacht werden müssen, weil dieselben verpflichtet sind, dieselben zur Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme zu bestätigen, weil die Bediensteten über wichtige Verfügungen durch die Amtsblätter zur Kenntnis gelangen können. Im allgemeinen bleiben aber die Amtsblätter und Erläss, an den Dienststellen liegen und das untere Personal wird überhaupt nicht in Betracht gezogen. Am härtesten sind in dieser Beziehung die Streckenwächter, Bisierer und Oberbauarbeiter daran. Diese Bediensteten wissen vom Eisenbahndienst — und in den meisten Fällen schon vom Streckenvorstand abwärts — nur das, was im Streckenrapport steht, beim alles übrige ist ja Verkehr und nicht Bahnerhaltung, baher haben sie auch kein Gefühl für die Dienstverhältnisse ttit allgemeinen und finden wir auch solche wie vor 30 Jahren. Während der Dienstfahrten per Draisine wird selten einem Bahnwächter die hohe Gnade zuteil, daß einmal die Draisine bei seinem Wächterhaus anhält, und geschieht es ja einmal, so gewiß nur zum Zweck, um dem Bahnwächter einen Rüpler zu erteilen, wegen einem Büschel Gras zwischen den Geleisen oder eines Anstandes welcher während einer geheimen Kontrollsahrt in der I. Klasse beobachtet wurde, nicht aber auch, um ein Anliegen des Wächters entgegenzunehmen. Wir glauben, solche Fahrten, würden gerade geeignet sein, dein Streckenpersonal die amtlichen Verlautbarungen mit kurzen Worten zur Kenntnis zu bringen. Vor zirka givei Monaten erschien ein Erlaß, nach welchem über Antrag der ^ersonalkommission allen Bediensteten, welche täglich Dienst versehen, monatlich zweimal ein freier Tag gewährt werden foll, und haben die Dienstvorstände einen diesbezüglichen Bericht zu machen inwieweit dies ohne erhebliche Kosten durchzuführen wäre. Wenn aber dieser Erlaß auf die Oberbauarbeiter nicht Anwendung finden kann, weil dieselben ohnehin im Monat alle Feiertage sowie Regentage feiern müssen, so könnte man, um auch diesen armen Teufeln einen schwachen Hoffnungsschimmer angeblichen zu lassen, um zwei Tage weniger, von dem im Lause eines Monats auf jeden einzelnen entfallenden unfreiwilligen Feiertage, vom Lohn Abziehen. Es ist eine gewiß bedauernswerte Existenz, wenn man im Dienste einer mächtigen Anstalt während der Regenzeit oft von der Dauer einer Woche außer Gebühr gesetzt wird, trotzdem man auch während dieser Zeit in steter Bereitschaft fein muß, um bei Eintritt von außergewöhnlichen Ereignissen gleich zur Hand zu fein — und das betrifft gewiß unsere Bisierer — Männer mit mehr als 30jnhriger Dienstzeit verlieren nicht nur jeden Regentag sondern werden ihnen in den Wintermonaten auch lioch die Löhne reduziert; wenn daher eine allgemeine Forderung dahingeht, die Bezahlung der Regentage, sowie die gleichen Löhne für Sommer und Winter zu erzielen, so ist diese Forderung gewiß nicht dem so verhaßten Modernismus in dieser Richtung zuzuschreiben, iveil doch jeder Ackerbauer seinen Knecht im Winter geradeso wie int Sommer bezahlen muh. Die Arbeitslöhne der ältesten Oberbauarbeiter sind dieselben wie die Anfangslöhne ber neu aufgenommenen Arbeiter und es wäre höchste Zeit, wenn eine durchgreifende, automatische ßohnregelung auch unter diesem yetfonol durchgesührt werden würde. Die Dienst- und Arbeitsräume sowie die Kanzleien sind auch im neuen Verwaltungsregime auf der Nordbahn die alten geblieben; die durch den stärkeren Verkehr, sowie durch das neue Nechnungssystem in vielen Dienstzweigen notwendig gewordene Personalvermehrung, hat in vielen Kanzleien geradezu lebensgefährliche Verhältnisse geschaffen. ; Das Personale ist zusammengepfercht, entbehrt Luft und Licht und die allernotwendigste Reinigung dieser Pesthöhlen unterbleibt gänzlich, weil der Dienst keine Zeit erlaubt. Die Kontrolle seitens der maßgebenden Organe ist zwecklos, weil dieselbe immer ein dahin lautendes Resultat ergibt: „Der Herr Dienstvorstand soll halt eine Eingabe machen/ Die noch von der alten Nordbahn her in Aktivität stehenden Kontrollorgane, noch aus der guten alten Zeit mit dem Herrn Dienstvorstand in traulichem Du-Verhält-nis stehend, erkundigen sich bei ihrem Erscheinen in der Station höchstens darum, wo der beste Wein geschenkt und die größten Portionen geschnitten werden, und wenn schon auch gerade ein Anstand erhoben werden soll, so findet ihn der Herr Kontrollor gewiß darin, indem er an einem gewissen Ort zurückgelassene Restfragmente einer ivenn auch längst außer Evidenz gesetzten Drucksvrte vor-findet. Und in seiner Erkeitntnis der Wichtigkeit des Falles, denjenigen Bediensteten auszuforschen, welcher diesen Mißbrauch begangen hat, beirrt ihn selbst der übrige, meist grauenvolle Zustand des bewußten Ortes nicht. Wenn das Personal aber schon an der Durchführung alles Gewährten und Zugestandenen verzweifeln müßte, so kann es Nur der § 92 der Dienstordnung (sprich: Hals-und Gerichtsordnung) sein, der das Personal sowie das gesamte Eisenbahnwesen erhält. Von der im dritten Punkt dieses Paragraphen ausgedrückten Ermächtigung der Dienstvorstünde wird so ausgiebig und in einer solchen Weise Gebrauch gemacht, daß man förmlich meinen sollte, die Kronenwährung wurde erst durch diesen Paragraphen eingeführt, nachdem man früher für den ersten Fall eines Vergehens es mit einer Rüge bewenden ließ oder mit 30 kr. Lohnabzug strafte, regnet es jetzt nur so die Kronen auf die Häupter der Schuldigen, ja, man sagt ihnen in den meisten Fällen gar nicht, warum sie gestraft werden, so daß die Strafe auch keine Besserung herbeisühren kann. Die Gewissenlosigkeit in der Handhabung der Bestimmung des § 92 zeigt sich bei jedem einzelnen Fall, indem man sich nicht fragt, ob der betreffende Bedienstete durch eine oft bedeutenbe Einbuße an seinem Verdienst durch Strafabzüge noch imstande ist, den Anforderungen des Dienstes zu entsprechen oder ob es nicht noch praktischere Mittel gibt, ordnungs- und disziplinarwidriae Vergehen der Bediensteten zu vermeiden. Ost liegt ein Anstand in den gegebenen Dienstverhältnissen selbst, welcher längst hätte behoben werden können, wosür unzählige Bedienstete aber bestraft werden müssen, weil kein Ausweichen möglich war. Wie viele Bedienstete werden disziplinarisch bestraft wegen ungebührlichen oder frechen Benehmens, ohne Rücksicht darauf, daß dieselben herausgefordert, zuerst ange-brüllt und beschimpft wurden und dafür hernach zu wenig höflich find. Es soll ja nicht behauptet werden, daß für das Eisenbahnpersonal keine Strafbestimmungen bestehen sollen, denn Ordnung muß fein, aber in allen Dienftzweigen, auch am Sitz der Herren Dienstvorstünde, roemt alle Amtsblätter und amtlichen Erlässe unb Anordnungen, besonders die für das Personal hochwichtigen Bestimmungen, seitens der maßgebende» Organe so strikte behandelt und zur Kenntnis gebracht würden sowie alle Begünstigungen und Verbesserungen für das Personal ohrie Beschneidung und Verkürzung durchgeführt würden, wie die Bestimmungen des § 92 der Dienstordnung vollzogen werden, dann würde dieser Paragraph vielleicht ganz überflüssig sein. Die Kampfesart der Deutfdi-nationalen. In der Folge 18 des »Deutschen Eisenbahner* vom 18. „Wonnemond' bringt das die edle deutsche Sprache radebrechende Winkelblättchen eine Kritik unseres Rechenschaftsberichtes, die für die hinterhältige Art, mit der diese Gesellschaft kämpft, bezeichnend ist. Die Ziffern aus unferem gedruckten Rechenschaftsbericht werben nämlich bort burch die willkürlichsten Konstruktionen nach dem bekannten Goetheschen Hexeneinmaleins bearbeitet: .Aus Eins mach Zehn, Und Zwei laß geh'n, Und Drei mach gleich, Verlier die Vier, Aus Fünf und Sechs, So sagt die Hex, Mach Sieben und Acht, Und Neun ist Eins, Und Zehn ist keins. Nach dieser Methode gelingt es natürlich bem „Deutschen Eisenbahner" haarscharf zu beweisen, baß unsere Organisation höchstens lß.463 Mitglieder haben könne. Um bieses Kunststück fertig zu bringen, nimmt ber Mann anz einfach bie Ziffer „Beiträge und Einschreibegebühren er Mitglieder" unb beginnt nun zu rechnet!; Unb siehe bu, er findet, baß wir bloß 18.468 Mitglieder haben können. Wäre freilich das Schlaucherl. da8 uns wieder einmal entlarvt hat, unserem Rechenschaftsbericht genau gefolgt, so hätte er gesunden, daß bic> Beiträge ber Mitglieder aus beit Zeitungsfonds, Hilfsfonds u. s. w. separat verbucht unb verrechnet sinb. Hätte er eitblich unseren „Eisenbahnerkalender" für das Jahr l909 zur Hand genommen, che er zu seinem gewaltigen Streich ausholte, so hätte er dort sogar den genauen Modus gesunben, nach welchem die geleisteten Beiträge verrechnet werben. Er hätte bann auch freilich die bei allen den dort angeführten Posten (msgeioieseiieii Beträge abbieren und bie so gewonnene Summe zur Berechnung des Mitglieder-stanbes heranzichen müssen, unb wäre, vorausgesetzt, daß er einen geübten Volksfchüler zur Hand gehabt hatte, — auf die wirkliche Mttgliederzahl unserer Organisation barausgekommen. Hätte der gute Mann weiters den an unsere Delegierten gedruckt ausgegebenen Rechenschaftsbericht genau gelesen, so wäre der Umstand, bas einmal von 55.746 unb dann wieder von 58.601 Mitgliedern die Rede ist, für ihn kein Rätsel gewesen. Denn bei der erstgenannten Ziffer handelt es sich um die auf Grund der Eoibcnzführung in ber Zentrale ermittelte Anzahl, bei ber nur jene Mitgliebcr gezählt sinb, die mit ihren Beiträgen nicht im Riiistanb sinb, währenb die zweite Ziffer jene Ermittlungen wiebergibt, bie auf Grnno ber an bie einzelnen Ortsgruppen ausgegebenen Zählbogen gemacht würben, bie bekanntlich, rote bas in allen Bereuten geschieht, auch Mitgliebcr mitzählen, bie zwar mit ihren Beiträgen rück-stänbig sinb, von denen man aber annimmt, baß sie bic-selben nachzahlen werben. Auf biefe scheinbare Differenz verweifenb, heißt es baher auch in unserem ausgegebenen Bericht auf Seite 9 wörtlich: „Nach den Ergebnissen, wie sie uns miß den von den Ortsgruppen eingelangten Statistiken über den Mitgttcderstand nach Kategorien vorliegen, ist die Situation etwas verändert. Hier erhalten wir die Mitgliederzahl mit 68.601 angegeben gegenüber 53.768 im Vorjahre, was eine Vermehrung um 4833 zur Folge hätte. Diese Differenz zwischen der Zählung der Zentrale und den Ermittlungen der Ortsgruppen ist damit zu erklären, daß bei jener nur diejenigen Mitglieder berücksichtigt werben, welche den Oktober bezahlt haben, während diese alle Mitglieder ins Kalkül ziehen, welche nicht als ausgetreten angenommen werden." Noch köstlicher ist das Kunststück, das sich der Rechenmeister bei der Zeitungsauflage leistet. Er sagt nämlich: „Auch mit den Zeituugsauflagen stimmt es nicht ganz. Es wird angegeben, datz die deutsche Ausgabe des Eisenbahners in 45.000 Exemplaren ausgelegt wird und datz im Jahre 1908 1,445.700 Exemplare ausgegeben wurden. 46.000 X 36 = 1,020.000 Stück. Es fehlt also da auch wieder um fast 200.000." Nun muß aber auch hier bem Begriffstützigsten klar sein, daß, nachdem die Auslage des „Eisenbahner" nicht währenb ber ganzen Berichtsperiobe 45.000 Exemplare betrug, auch nicht 36 X 45.000 gerechnet werben bars. Wer vielmehr alte Exemplare unseres Blattes zur Hanb hat, ber findet durch den Ausdruck der Auflagenzahl, daß diese früher uiebriger war, fo baß auch biefe geringere Zahl ber Berechnung ber Jahresauflage von 1,445.000 Exemplaren naturgemäß mit zugrunbe liegt. Weiters wirb bann von dem lomMumenbaucn Eselsbankvolksschüler gehöhnt: Ausgegcben wurde: für Rechtsschutz 68.635 Kr. (die „Arbeiter-Zeitung" schrieb 67.779 Kr.; es wurden also in ein paar Wochen ein wenig mehr Auslagen), für Unterstützungen 54.611 Kr. (die „Arbeirer-Zeitung" schrieb 22.277 Kr.)." Hätte auch hier ber gute Jüngling Seite 16 mit Seite 15 unseres Rechenschaftsberichtes verglichen, fo hätte er gesunben, baß in bem Artikel ber „Arbeiter-Zeitung" nur jene Ziffern angeführt waren, bie bie Ausgaben ber Zentrale barstellen, währenb in den Ziffern des „Eisenbahner" auch b i e Ausgaben mit eingeschlossen sinb, b i c bie Ortsgruppen im eigenen Wirkungskreis machten, so baß sich bementsprechenb das Ausgabenbudget verändert. Aber es war den Herren eben darum zu tun, uns wieder einmal durch absichtliche Entstellung eins am Zeuge zu flicken. Und deshalb sagen wir: „Mein Freund, die Kunst ist alt und neu. Es war die Art zu alle» Zeiten, Durch Drei uud Eius und Eins und Drei Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten. So schwätzt und lehrt inan ungestört; Wer will sich mit beit Narrn befassen'?' Armer Reichsbundnarr, wie hast du dich blamoren! Der Provisionsfonds der Buschfiehrader Eisenbahn. In Durchführung der nach der Bewegung im Jahre 1907 gemachten Zugeständnisse wurde von der Direktion der „Ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn" am 20. Jänner d. I. ein Diensterlaß Herausgegeben, mit welchem bie Schaffung eines B r o v i s t o nsso n d s für Arbeiter ungeordnet wird. Der Erlaß enthält „provisorische Grundsätze" und es wird darin gesagt, baß diese provisorischen Grundsätze einer gründlichen Ueberprüsung zugesllhrt werden müssen, und erst dann definitive Statuten dieses Fonds herausgegeben werden. Zu Unserem Bebauern vermissen wir in diesem Erlaß bie Bemerkung, daß die Festlegung ber definitiven statutarischen Bestimmungen der bei der Buschtiehrader, EiseubahnbestehenbeuPerfoualkvmmiffion(SektiouArbeiter> zur Begutachtung oorgelegt werbe. Wir legen unseren Lesern von ber Buschtiehrader Eisenbahn — selbstredend auch denen der an bereu Bahnen — den Erlaß wortwörtlich vor und erklären, daß mir die darin enthaltenen Bestimmungen einer objektiven unb fachlichen Kritik unterziehen werden, ersuchen jeboch schon heute, baß auch die einzelnen Ortsgruppen unb Zahlstellen biesen Entwurf ihren Mitgliedern zur Diskussion vorlegen unb uns bereit Ergebnisse bekmmtgeben, damit wir nicht nur das vielleicht Ueberjehenc noch verbessern, sonberu auch bie notivenbigen Schritte bei bec Direktion ber Bufchtiehraber Eisenbahn einleiten unb gerechte Verbesserungen herbeiführen können. Der Erlaß lautet: Ausschließlich privilegierte SammIungSnumiuer 10 ex 1908. Buschtiehrader Eisenbahn. Generaldirektton. Zahl 59676 ex 1908. Dienstvorschrift. Betreff: Schaffung eines Arbeiterprovisionsfonds für das Eisenbahnpersonal und „provisorische Gruudsätze" für denselben. Mit dem hierseitigen Zirkular vom 25. Oktober 1907, Zahl 44.381, Punkt V, wurde im Grunde bcS Berwaltuugsrats-bcschlusses vorn 24. Oktober 1907 die Schaffung eines Provi« sioussouds für ständige, da« ganze Jahr hindurch beim hier» feiligen Eiseubahnunternehmen beschäftigte Arbeiter in Aussicht gestellt. Behufs Durchführung dieses BeschlüffeS wurde von der am 15. Mai 1906 abgehaltenen Äeueraiversrminiluug der hier-feitige« Aktionäre aus bem Reinerträge bis Jahres 1907 ein Betrag von 300.000 Kr. für einen zu gründenden ProuisivuSsonds für jette ständigen Eiseubahitarbeiter, welchen kein anderer Ber-sorgungsanspruch zusteht, gewidmet und hierdurch dem Wesen nach der mit dem eingangs bezogenen Zirkular in Aussicht gestellte Provisionssonds geschaffen. Nr. 17 «Per «Ute»«*»*" fm* Da die versicherungstechnischen Berechnungen, 'aus denen die Statuten des neuen Provisionsfonds aufgebaut fein sollen, erst vor kurzem zuin Abschluß gelangt sind, konnten die erwähnten Statuten bisher noch nicht hinausgegeben werden. Um jedoch den neuen Provisionsfonds mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1909 aktivieren zu können, werden hiermit vorbehaltlich der definitiven Festsetzung durch die hinauszugebenden Statute« des neuen ProviswnsinstitutS, für welche Statuten die erforderlichen Genehmigungen Vorbehalten werden, die wesentlichsten provisorischen Grundsätze über dieses neue ProvisionLinstitut wie folgt festgesetzt: I. Mitglieder des Provisionsin st itut 8. 1. Berechtigt und zugleich verpflichtet, dem ProvisionLinstitut als Mitglieder beizutreten sind nach mindestens einjähriger Dienstzeit im Eisenbahndienst der ausschließlich privilegierten Buscht,ehrader Eisenbahn die im Bezüge eines Diur-nnmS, Taggeldes, Tag- oder Stücklohnes stehenden Bediensteten mit Ausnahme der Beamten- und Betriebsaspiranten und der in den Bahnbetriebswerkstätten der ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn oder deren Filialen beschäftigten Arbeiter, für welche auch weiterhin das Provisivns- und Unterstützungsinstitut für das Werkstättenpersonal der ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn bestehen bleibt, endlich mit Ausnahme jener Bediensteten, welche sonst noch am 1. Jänner 1909 dem letztgenannten Provisions- und Unterstützungsinstitul tatsächlich als Teilnehmer angehvren. 2. Für die mit 1. Jänner 1909 dem Provisionsfondsinstitut beitretenden Mitglieder gilt als Waximalalter für den Beitritt das vollendete 40., für später Eintretende das vollendete 36. Lebensjahr. Wer das Maximalalter überschritten hat, wird nicht in das Provisionsinstitut ausgenommen. II. Anrechnung der bisherigen Dienstzeit. Den mit 1. Jänner 1909 dem Provisionsinstitut beitretenden Mitgliedern, wird von ihrer bis dahin bei der ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn vollstreckten ununterbrochenen Dienstzeit ein Zeitraum als Teilnahmszeit am ProvisionSinstitut ungerechnet werden, der wie folgt berechnet wird: Bon der ununterbrochenen Dienstzeit jedes einzelnen dieser Mitglieder wird zunächst ein volles Jahr in Abschlag gebracht, von dem eventuell verbleibenden Reste wird die Hälfte als Teu-nahmSzeit angerechnet. Bei dieser Berechnung resultierende halbe Tage sind unberücksichtigt zu lassen. Für diese Dienftzeitanrechnung haben die in Betracht kommenden Mitglieder keine Nachzahlung zu leisten. III. Mittel beS Provisionsinstituts. Die Mittel des Provisionsinstituts bestehen: a) auS dem laut Beschlusses der am 15. Mai 1908 abgehaltenen Generalversammlung der Aktionäre der aus- schließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn eilige-oent der in das Jahr 1908 fallenden Feier des 60jährigen Negierungsjubiläums Seiner Majestät des Kaisers Franz Joses I. gewidmeten Betrage von 300.000 Kr.; b) aus den Beiträgen der Mitglieder; c) aus den Beiträgen der Gesellschaft; d) aus den von den Mitgliedern des Arbeiter-Provisionsinsti-tuts hereingebrachten Strafgeldern; e) aus anfälligen Vermächtnissen, Schenkungen und sonstigen Zuflüssen und 1) aus allfälligen, durch Fruktifiziernng des Vermögens erzielten Einnahmen. IV. Beiträge der Mitglieder. Die Mitglieder des Provisionsinslituls haben während ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag von 6'5 Prozent ihres jeweiligen Diurnums, beziehungsweise Taggeldes, fixen Taglohnes oder (bei Akkordarbeiten!) Grundlohnes zu leisten. Dieser Beitrag wird den Mitgliedern von den fälligen Quoten ihrer Bezüge seitens der diese Bezüge auszahlenden Kasse unmittelbar in Abzug gebracht. Die Abzüge beginnen mit dem Tage der Aufnahme in das Provisionsinstitut. Bediensteten, denen im Falle der Erkrankung kein Anspruch auf Fortbezug ihres Dienftlohnes (Drurnum, Taggeld, Taglohn it. f. w.) zustelit, sind die Beiträge, falls sie dieselben nicht schon während der Krankheilsbauer entrichten, nach der Wiederaufnahme des Dienstes von den fälligen Bezügen auf einmal oder über ihr Ansuchen in einer entsprechenden, von der Gencral-direktion zu bestimmenden Anzahl von Raten in Abzug zu bringen. V. Beiträge der Gesellschaft. Der dem Provisionsinstitut monatlich im nachhinein ziizu-flihrende Beitrag der Gesellschaft besteht in einem Betrage in der Höhe der in dem betreffenden Monate seitens der Mitglieder geleisteten Einzahlungen. VI. Eintritt der Provisionsberechtigung. 1. Ein Mitglied, welches die statutenmäßigen Beträge orduugsmäßig geleistet hat, erwirbt die Provisionsberechtignng nach zehn Jahren wirklicher oder angerechnetcr Teilnahmszeit am Provisionsinstitut, wenn es nach Verlauf dieser Zeit nach dem Gutachten des Bahnarztes als dauernd arbeitsunfähig erkannt wird. 2. Einem Mitglied, welches nach dem Gutachten deS Bahn-arzteS infolge eines in Ausübung des Dienstes ohne eigenes grobes Verschulden erlittenen Unfalles dienstuntauglich geworden ist, wird, wenn eß auch noch nicht zehn TeilnahmSjahre am Provisionsinstitut znrückgelegt hat, die für eine Teilnahmsdauer von zehn Jahren entfallende Provision bemessen. VII. Bemessung der Provision der Mitglieder Die Höhe der Provisionen wird bemessen nach dem Durchschnitt deS in den drei letzten Arbeitsjahren (zu 300 Arbeitstagen gerechnet) bezogenen, der Bemessung der Beiträge zugrunde gelegten Lohnes (Diurnums, beziehungsweise Taggeldes, Taglohnes oder Grundlohnes). Die Provision beträgt nach zehnjähriger wirklicher oder angerechnetcr TeilnahmSzett 80 Prozent (dreißig Prozent) des Durchschnittslohnes und steigt für jedes weitere Teilnahmsjahr bis znm vollendeten 80, TeilnahmSjahr um je 20 des Durch-schnittslohnes bis zu 70 Prozent (siebzig Prozent) dieses Durchschnittslohnes. Eine höhere Provision als 70 Prozent des Durch schnittslohneS wird in der Regel nicht gewährt; ausnahmsweise kann jedoch Mitgliedern mit einer mindestens dreißigjährigen zufriedenstellenden Dienstleistnn g eine Provision bis zu 90 Prozent (neunzig Prozent) des Durchschnittslohnes von der General-direktion der ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn gewährt werden. Bei schon erlangter Provisionsberechtigung wird eine Teil-nahrnSzeit von mehr als sechs Monaten über das letzte volle Teilnahlnüjahr als volles Jahr in Anschlag gebracht. Wenn die nach den vorstehenden Bestimmungen zu be-messende normalmäßige JahreSprovision weniger als 300 Kr. betragen sollte, dann hat an Stelle d«c normalmäßigen Provision eine außerordentliche Provision von 300 Kr. jährlich zu treten. In den die normalmäßige Provision übersteigenden Betrag der außerordentlichen Provision ist ein etwaiger Nebenbezug des Bediensteten einzurechnen. AIS solcher Nebenbezug ist anzusehen: ») eine auf Grund der hicrländischen oder ausländischen UnsallversicherungSgesetze zuerkannte Unfallsrente oder im Falle der Auszahlung eines Kapitals an Stelle der Unfalls-rente die vierprozentigen Zinsen dieses Kapitals; [d) eine Entschädigung auf Grund des HaftPflichtgeseheS vom 5. März 1869, R.-G.-Äl. Nr. 27, oder aus Grund einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung und zwar sowohl eine Rente als auch die vierprozentigen Zinsen eines Entschädigungkapitals und c). eine aus Betriebsmitteln der ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn oder aus den Mitteln eineS Unterstützungssonds gewährte Zusatzrente (Unterstützung, Provisionszuschuß). VIII. Austritt aus dem Provisions-Institut. 1. Mitglieder, welche noch nicht provisionsberechtigt sind, haben, wenn sie ohne ihr Verschulden und ohne ihr Verlangen auS dem Dienste ausscheiden müssen, Anspruch auf Rückerstattung der von ihnen in das Provisions-Institut geleisteten Einzahlungen. 2. Mitglieder, die strafweise auS dem Dienstoerband entlassen werden, verlieren für sich, ihre Gattin und Kinder alle Ansprüche an das Provisions-Institut. 3. Mitglieder, welche freiwillig aus dem Dienste austreten, verlieren für sich, ihre Gattin und Kinder jeden wie immer gearteten Anspruch an das ProvisionS-Jnstitut. IX. Beginn und Dauer deS ProvisionSgenusseS der Mitglieder. Der ProvisionSgenuß eines Mitgliedes beginnt mit dem Tage der Einstellung der Aktivitätsbezüge, beziehungsweise des Krankengeldes und dauert, mit Ausnahme der Fälle der Reaktivierung und der Verwirkung des Provisionsgenusses, bis zum Ableben deS Provisionisten. X. Verwirkung deS ProvisionSgenusseS. Der Anspruch aus den Bezug einer schon zuerkannten Provision wird verwirkt, wenn a) der Provisionist wegen eines Verbrechen- rechtskräftig verurteilt wurde, d) ein Provisionist sich weigert, der Aufforderung zum Wiedereintritt in den aktiven Dienst unter Flüssigmachung seiner letzten Mivitätsbezüge Folge zu leisten. XI. Provisionsanspruch der Witwe. 1. Die Witwe eineS Mitgliedes, welches bei seinem Tode provisioniert war, oder doch provisionsberechtigt gewesen wäre, hat, wosern die Ehe nach österreichischem Gesetze giltig ist und keiner der statuierten Auönahmsfälle zutrifft, Anspruch auf eine Witwenprovision. 2. In folgenden Fällen hat die Witwe keinen Anspruch auf eine Witwenprovision: a) wenn die Ehe mit dem verstorbenen Mitglied erst innerhalb eineS Jahres vor dessen Ableben zu einer Zeit geschlossen wurde, als dieses Mitglied bereits int Krankenstände geführt wurde; b) wenn die Witwe ihren Gatten im Provisionsstande ge-ehclicht hat, insofern derselbe nicht wieder m aktive Dienstleistung getreten ist; c) wenn die Witwe zur Zeit des Todes ihres Gatten mit demselben nicht in ehelicher Gemeinschaft lebte, und nicht zu erweisen vermag, daß sie an der Aushebung der ehelichen Gemeinschaft keine Schuld trage, und d) wenn sie einen unsittlichen, öffentliches Aergernis erregenden Lebenswandel führt. Die Witwe eines Mitgliedes, welches vor erlangter ProvisionSbercchtigung nach dem Gutachten des BahnarzteS infolge eines bei Ausübung des Dienstes ohne eigenes grobes Verschulden erlittenen Unfalls gestorben ist, wird gleich derWitiuc eines bei seinem Tode provisionsberechtigt gewesenen Mitgliedes behandelt. XII. Ausmaß derWitwenprovision. v 1. Die Jahresprovision der Witwe beträgt normalmäßig 50 Prozent jener Provision, welche ihr Mann bezog oder im Zeitpunkte seines Todes zn beziehen berechtigt gewesen wäre. 2. Doch darf die Witwenprovifion den dritten Teil der für die ProvifioiiLbemeffmig maßgebenden Lohnsumme des Gatten (Durchschnitt deS in den drei lebten Arbeitsjahren bezogenen Lohnes) nur in den Fällen des nachfolgenden Absatzes übersteigen. 3. Wenn die normalmäßige JahreSprovision einer Witwe weniger als 240 Kr. betragen sollte, dann hat an die Stelle der normalmäßigen Provision eine außerordentliche Provision von 240 Kr. jährlich zu treten. 4. In den die normalmäßige Provision übersteigenden Betrag der außerordentlichen Provision ist ein etwaiger Neben« bezug der Witwe einzurechnen. Was als Siebenbezug gilt, ist oben im VII. Abschnitt (am Schluß) gesagt. 5. War die Witwe eines MUglnbcs, welches bei Eingehung der Ehe das 65. Lebensjahr überschritten hatte, mehr als 15 Jahre jünger als der verstorbene Gatte, so wird die (normalmäßige oder außerordentliche) Witwcnprovision sür jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über 10 bis einschließlich 20 Jahre um ein Zwanzigstel gekürzt. 6. Die nach Ziffer 5 vorzunehmenden Kürzungen der Witwcnprovision sind aus die Hohe der nach dem XV. Abschnitte zu bemeffenden Erziehungsbeiträge und Waisenprovisionen ohne Einfluß. XIII. Abfertigung nicht provisionsberechtigter Witwen. 1. Die Witwe eines vor erlangter Provisionsberechtigung verstorbenen Mitgliedes erhält, wenn sie nicht nach den Äestim» mutigen des XI. Abschnittes in den Bezug der Provision tritt, eine einmalige Abfertigung, bestehend in einem Viertel der für die Provision maßgebenden Jahreslohnsumme des Gatten (VII. Abschnitt). 2. Keinen Anspruch ans Abfertigung hat die Witwe, wenn dieselbe zur Zeit des Todes ihres Gatten mit demselben nicht in ehelicher Gemeinschaft lebte und nicht zu erweisen vermag, daß sie an der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft keine Schuld trage. XIV. Beginn, Dauer und Verwirkung des Provi- sionsbezuges der Witwen. 1. Der ProvisionSgenuß der Witwe beginnt mit dem Tage der Einstellung der Aktivitätsbezüge (beziehungsweise des Krankengeldes) oder der Provision des Gatten und dauert bis zu ihrem Tode ober ihrer Wiederverehelichung fort, wofern sie desselben nicht nach den Bestimmungen des XI. Abschnittes verlustig wurde. 2. Im Falle der abermaligen Verwitwung tritt die Witwe, sofern nicht mittlerweile Umstände eingetreten find, welche sie von dem Fortbeznge der Witwenprovisiou ausschließen, von neuem in den ProvisionSgenuß. 8. Wenn der Witwe auch auS der späteren Ehe ein Anspruch aus eine Provision oder Pension aus einem Fonds der ausschließlich privilegierten Buschtiehrader Eisenbahn zukommt, so ebührt ihr nur ein, und zwar bei ungleichen Beträgen der öhere VerforgungSgenuß. 4. Eine Witwe, welche wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wird oder einen unsittlichen, öffentliches Aergernis erregenden Lebenswandel führt, verwirkt den ProvisionS-genuß. XV. Erziehungsbeiträge und Waisenprovisionen. 1. Für die chelichen Kinder, welche aus einer Ehe stammen, die die Frau zur Erlangung einer Provision berechtigt, gebührt der Witwe, wenn sie selbst auf eine fortlaufende Provision Anspruch hat, ohne Rücksicht aus die Anzahl der vorhandenen Kinder ein Erziehungsbeitrag in der Höhe von einem Fünftel der wirklich zur Auszahlung gelangende» Witwcnprovision für jedes unversorgte, in ihrer Verpflegung stehende Kind. 2. ES darf jedoch die Summe aller Erziehungsbciträge den Betrag der Witwenprovision nicht übersteigen. 3. Elternlose Waisen haben Anspruch auf eine Waisen-provision in dem Gefamtbettag der Hälfte jener Witwenproviswn, die vo« ihrer Mutter ober ihrer Stiefmutter bezogen wurde, beziehungsweise derselben nach den Bestimmungen deS XII. Abschnittes gebührt hätte. (Vergleiche auch Ziffer 6.) 4. Wird die Witwe des Provisionsgenusses nach dem XI. Abschnitt, Ziffer 2o und d, nicht teilhaftig oder wegen Wiederverehelichung oder nach den Bestimmungen deS XIV.'Abschnittes, Ziffer 4, verlustig, so werden die Kinder bezüglich der Erztehungs» beitrage, beziehungsweise Waisenprovision als elternlose Waisen behandelt. 6. Sollte die Summe der normalmäßigen Erziehungsbeitrüge, welche nach Ziffer 1 der Mutter gebührt hätte, den Betten der Waisenprovision überschreiten, so ist der Mehrbetrag als Zulage zrnf Waisenprovision nach Köpfen anmweisen und zwar mit der Maßgabe, daß bei dem jedesmaligen Austritt eines Kindes aus der Bezugsberechtigung der Bettag des aus dasselbe entsallenden Erziehungsbeitrages in Abfall kommt und dies fo lange, bis jener Mehrbetrag vollkommen verschwindet und nur noch die Waisenprovision im vollen Betrag erübrigt. 6. Die Waisenprovision samt Zulagen darf in keinem Falle die Höhe der Witivenprovision überschreiten. 7. Die fortlaufenden, normalmäßigen Versorgungsgenüsse der Witwe und der Kinder dürfen zusammen die Provision nicht überschreiten, die der Gatte, beziehungsweise Vater im Zeitpunkt seines Todes bezog oder zu beziehen berechtigt gewesen wäre, dabei aber keinesfalls mit einem geringeren Betrag als mit zusammen 240 Kr. jährlich bemessen werden. XVI.Dauer desBezuges derErziehungsbeiAräge und Waisenprovisionen. 1. Der Anspruch aus einen Erziehungsbeitrag, beziehungsweise eine Waisenprovision erlischt: a) mit dem vollendeten 18. Lebensjahr; b) mit der Verehelichung ober mit der früheren Erlangung einer Versorgung; c) mit der Verurteilung wegen eineS Verbrechens oder d) mit dem Ableben. 2. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Fortbezug des Erziehungsbeitrages, beziehungsweise der SöaiseitProvision über Ansuchen solchen bedürftigen Kindern von der (Senc-talbirektioit bewilligt werden, welche wegen Geistes- oder Leibesgebrechen etwerbsunsähig sind. xvn. Abfertigung der Waisen. Die ehelichen elternlosen und unversorgten, noch nicht 18 Jahre alten Waisen nach einem Mitglied, welches bei seinem Tode weder provisioniert war, noch provisionsberechtigt gewesen wäre, erhalten zusammen jene Abfertigung, welche der Witwe, falle sie beim Tode ihres Gatten noch am Leben gewesen wäre, gebührt hätte. XVIII. Auszahlung der Fondsleistungen. 1. Die Provisionen, Abfertigungen und Erziehungsbeittäge werden, infoferne diese Bezüge nicht durch einen gerichtlichen oder außergerichtlichen SicherstellungS- oder Exekutionsschritt getroffen sind, nur an die bezugsberechtigten Personen, beziehungsweise an deren gesetzliche Vertreter gegen Quittung ausbezahlt. 2. Die Auszahlung der Provisionen und Erziehmtgsbei-träge erfolgt in monatlich vorhinein fälligen Raten gegen Beibringung einer legalen Lebensbestätigung seitens der bezugsberechtigten Personen. Die Witwe hat außerdem auch eint legale Bestätigung über ihren Witwenstand beizubringen. 3. Tritt int Lause des BezugSmonatS in den Verhältnissen deS Provisionisten oder seiner Hinterbliebenen eilte solche Veränderung ein, die daS Aufhören des BersorgungSgenusses bedingt, so findet eine Rückforderung der bereits rechtmäßig zur Auszahlung gelangten Gebühren weder im vollen, noch in einem Teilbetrag statt. XIX. Uebergangsbestimmungen. Vorstehende provisorische Grundsätze haben auf jene gewesenen hierseitigen Bediensteten, welche am 1. Jänner 1UU9 nicht mehr im aktiven Dienste (in aktiver Verwendung) standen, dann auf die Hinterbliebene« dieser Bediensteten keine Anwendung zu finden. Wie schon eingangs bemerkt wurde, werden die vorstehenden Provisorischen Grundsätze mit dem ausdrücklichem Vorbehalt der definitiven Festsetzung, eventuell der Abänderung durch dieIjinauszugAenden Statuten des neuen Provisionsmstituts, für welche «tarnten die erforderlichen Genehmigungen ausdrücklich Vorbehalten werden, mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1909 festgesetzt. Die Dienftvorstände werden angewiesen, bis längstens 31. Jänner 1909 Konsignationen über jene Bediensteten, weiche im Sinne der obigen Provisorischen Grundsätze mit 1. Jänner 1909 Mitglieder des neuen ProvisionsinstitntS werden, anher (und zwar direkt an die Generaldirektionsabteilung X) vorzulegen ; diese Stonsigimtioueii haben insbesondere bet jedem einzelnen Bediensteten sein genaues Geburtsdatum sowie seine gesamte ununterbrochene Dienstzeit, bann den nach den obigen Bestimmungen, U. Abschnitt, anrechenbaren Teil dieser bisherigen iicnsyeit uiiojuiucijeu. Analoge Konsignationen ft.id dann auch in bis zur Hinausgabe anderweitiger Vunchniuu iiver die Anmeldungen der Mitglieder des Pro-Uifionsinstilut^ — monatlich, und zwar stets bis züm 15. eines jeden iUtpi;ätS,' hinsichtlich jener Bediensteten vorzulegen, bei welchen die Voraussetzungen für den Beitritt zum ProoisivnS-instuut tu dem betreffenden Vormonat eingetreten sind. In diesen letzicrcit Fristen sind auch Ausweise über die in dem betreffenden Vormonat ausgeschiedenen Mitglieder des Prooislonsinstitntü cmlier (und zwar gleichfalls direkt an die Generaldirettivns. abteilung X) vorzulegen. Bei der Verfassung der obigen Konsignationen finb insbesondere auch die Bestimmungen über das Maximalbeitrittsalter (oben I. Abschnitt) zu beachten und es sind die Konsignationen Über die auszunehmenden Mitglieder des Provisionsinstituts mit den Dokumenten (T a n s s ch e i n, M a t r i k e l a u S z u g ac.), aus denen das Geburtsdatum der betreffenden Bediensteten verläßlich entnommen werden kann, zu belegen. Für die Richtigkeit der in Rede stehenden Konsignationen, beziehungsweise Ausweise, bei bereu Verfassung mit größter Sorgsaltuud Genauigkeit vorzugehen ist, werden die Dienstvorstände persönlich verantwortlich gemacht. Die nach den obigen Provisorischen Grundsätzen behuss Hereinbringung der Veitrüge der Mitglieder durchzusührenden Lohnabzüge sind — ohne weitere Weisung abzuwarten — in den Lohnlisten über die ab 1. Jänner 1909 gevührendcnBezüge durchznführcit. Beigesügt wird noch, daß betreffs der Aenderung der in Betracht kommenden Bestimmungen der Arbeitsordnungen für die HilsSanslalten und Regiebauten Weisung Nachfolgen wird. Die vorliegende Dienstvorschrift ift den Bediensteten in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Prag, am 20. Jänner 1909. (Unterschrift unleserlich.) WaS wir zu dem vorliegenden Entwurf zu sagen hätten, ist folgendes; Anerkennenswert ist, dah die Verwaltung diesen Entwurf selbst alS provisorisch bezeichnet und nicht daran denkt, dem Personal gleich definitive Statuten mit allen ihren Fehlern und Mängeln aufzuoktnnjievcn, sondern daß sie ein iliahmenftatut vorlegt, damit das Personal darüber diskutieren kann. Wir begrüßen diesen Vorgang und wollen dazu redlich beitragen, daß das definitive Stgtut zu einem Musterstatut wird. In erster Linie würden wir wünschen, daß der gleich im ersten Absatz vorkommende Satz: »Ständige, das ganze Jahr hindurch beim hierseitigen Eifenbahnunternehmen beschäftigte Arbeiter* rc. präzise interpretiert wird, da man, wie allgemein bekannt, bei den Oberbauarbeitern Leute findet, die wohl jahrelang „ft findig' beschäftigt werden, jedoch im Winter auSsetzen müssen und diese Zeit alS eine Unterbrechung der Dienstzeit angesehen wird. Hier mutz daher unbedingt Klarheit herrschen. Ebenso müssen wir unserem Staunen Ausdruck verleihen, daß die Verwaltung die Werkstättenarbeiter, für welche der bestehende Proviswns- und Unterstützungsfonds für das Werkstättenpersonal der B. E. B. auch des weiteren bestehen bleibt, von der Mitgliedschaft der neu zu schaffenden Institution ausschließt. Wir sind der Ansicht, daß die Kumulierung der beiden Institutionen den Arbeitern nur zum Vorteil gereichen würde. Auch das im Artikel I, Alinea 2 festgesetzte Maximalalter von 40 Jahren befremdet uns, weil ourch diese Bestimmung eine große Anzahl von Arbeitern von der Wohltat einer Altersversorgung ausgeschlossen werden würde. Die im Artikel II, Absatz 2 und 3 ausgesprochene A irre ch nung der Hälfte der zurückgelegten Dienstzeit ist wirklich eine liberale Tat, der man Anerkennung zollen muß: es wäre — wie schon erwähnt — Zu wünschen, daß die Grenze des Maximalalters mindestens bis zu 50 Jahren erhöht wird. Die Anrechnung geschieht in der Werse, daß von der ununterbrochenen Dienstzeit jedes einzelnen Mitgliedes vorerst ein volles Jahr in Abschlag gebracht und von dem eventuell verbleibenden Nest die Hälfte als Teil-nah m L z e i t angerechnet wird. Für diese Diensta nrc ch n nn g haben die in Betracht k o m m enden Mitglieder keine Nachzahlung zu leisten. Diese Bestimmung kann man wirklich als eine Tat der sozialen Fürsorge bezeichnen. Laut Artikel IV ist der laufende Beitrag mit 68 Prozent bestimmt, zu welchem die Gesellschaft einen ebenso hohen Beitrag leistet. Im Falle der Erkrankung hat das Mitglied von den fälligen Bezügen die Beiträge entweder auf einmal oder über Ansuchen in einer entsprechenden von der Verwaltung zu bestimmenden Anzahl von Raten zu leisten. Im Artikel VI, Alinea 2 vermissen wir eine Bestimmung, welche die Frage der Anrechnung von Jahren regelt, für jene Arbeiter, die im Dienste verunglücken, erwerbs- und berufsunfähig werden und länger als 10 Jahre Mitglieder des Provisionssonds sind; gehen solche Leute ganz leer aus? Auch die Bestimmung, daß oer Anspruch auf Anrechnung von Jahren von dem Gutachten des Bahn-a r z t e ä allein abhängig gemacht wird, befriedigt uns nicht. Bei der bekannten „Objektivität" vieler dieser Herren dürften die armen Verunglückten nicht viel profitieren. Im Artikel VII, Bemessung der Provision der Mitglieder, macht die Verwaltung einen Abstecher ins Reaktionäre. Nach dem Vorbild braucht man nicht weit zu suchen: es ist der Herr Nitter von Ta us sig von der St. E. G. Freilich, »böse Beispiele verderben gute Sitten." Wir glauben fest, daß die B. E. B. ihre soziale Fürsorge für die alten arbeitsunfähigen Bediensteten soweit ausdehnen wird, daß sie zumindest in punuto Bemessung der Provision jene Benesizien gewährt, die den k. k. Staatsbahnern un Vorjahre zugestanden worden sind. Ebenfalls engherzig kommen uns die Bestimmungen der Artikel VIII, Alinea 3 (Anspruch der freiwillig aus-tretenderi Mitglieder). Artikel XI, lit. c (Provisionsanspruch einer nicht in Ehegemeinschaft lebenden Witwe) und lit. d, Artikel» XII, Alinea 2 (Ausmaß der Witwenprovision), Alinea 5 (Berechnung der Provision der Witwe eines Mitgliedes, das das 55. Lebensjahr überschritten hat und die Altersdifferenz bei der Frau mehr als 15 Jahre betragt, das heißt, daß sie um so viel Jahre jünger ist), Artikel XIII, Alinea 2 (Anspruch einer nicht in ehelicher Gemeinschaft lebenden Witwe), ebenso sind die Bestimmungen über die Erziehungsbeiträge der Waisen, Artikel XV, nicht einwandfrei und sehr engherzig gehalten. Wir hoffen, daß sich die geehrte Verwaltung bei Ueberprüsung dieser provisorischen Bestimmungen von einem moderneren Geist leiten laßt und das definitive Statut im Einvernehmen mit den gewählten Arbeitervertretern so ausgestaltet, daß ein jeder provisorische Bedien-stete und Arbeiter aus vollem, dankbaren Herzen wird sagen können: .Jetzt ist mir um meine und meiner Lieben Zukunft nicht bange, mit dem bin ich zufrieden!" —d — (Fortsetzung.) Aktion des Personals in Reicheuberg. Durchführung: Wegen nichtentsprechender Durchführung der miläjjlich der passiven Resistenz gemachten Zn-gesländinsse wendete sich das Personal in einem dessen Wünsche enthaltenden Memorandum an die Direktion, auf welches eine abweisliche Erledigung und unmittelbar darauf die Entlassung zweier Deputationsniilglicder (Genossen S k o r e p a und Hille-brand) erfolgte. DeS Magazinspersonals, welchem die beiden Vertrauensmänner angehörten, bemächtigte sich wegen diefcS Gewaltaktes große Erregung, welche dahin führte, daß das Magaziuüpersoual am 21. Mai 15)06 die Arbeit einstellte und erklärte, diese erst nach erfolgter Wiederausnahme der beiden ent> la„euen Vertrauensmänner wieder auszunehmen. Die StatiunS-leiiung bemühte sich erfolglos, Streikbrecher zu erhalten, da die hierzu Kommandierten von anderen Stationen, sobald sie die Situativ»» erkannten, trotz Drohungen und Einschüchteruugen die Arbeit nicht verrichteten. Nach den durch die Organisation mit der Direktion eingeleiteten Unterhandlungen wurde die Arbeit von den Magazinsarbeitern »vieder ausgenommen. Die Inter-veiition des Vertreters der Organisation »vegen Wiederaufnahme der beiden entlassenen Vertrauensmänner blieb leider erfolglos, da angeblich der eine der beiden Genossen bei Überreichung dcö Memorandums an den Inspektor Göttmann Drohungen auS-gesloßcn haben soll. Mit dieser Aktion im Zusammenhang wurde auch der damalige Obmann der Ortsgruppe Neichenberg Genosse Sperlich gematzregelt, das heißt .a»»S Dienstesrücksichten" nach Königgrütz versetzt. Bezüglich dieser Aktion verweisen wir auf den Artikel im „Eisenbahner" Nr. 16/1906. Die Forderungen der Gicsicreiarbeiter in der WerkstStte in Reicheuberg. Durchführung: Zugleich mit der Ueberreichung der Forderungen der in bei* Privatbetrieben beschäftigten Gießereiarbetter erfolgte auch die Ueberreichung der Forderungen der Gießereiarbeiter ln der Reichenbeiger Werkstätte. Erfolge: Infolge Intervention der OrganisationS-vertreter sowohl bei der Werkstättcnleitung in Neichenberg als mich bei der Direktion in Wien kam eS zu einem befriedigenden Abschluß. (Siche hierüber den Bericht im .Eisenbahner" Nr. 18/1907.) Aktion der Verschieber. Durchführung: Verfassung und Ueberreichung eines die Forderungen enthaltenden MeinormidmnS. Erfolg: Kürzung der Dienstzeit, Verlängerung der Ruhezeit uud Geivährung eines dienstfreien ganzen Tages im Monat. Aktion der Anshilfslvächter der Bahnerhaltnngssektivn Josefstadt. Durchführung: Verfassung und Ueberreichung eines Gesuches um Gleichstellung mit den Streckenioächtcrn. Aktion der Zngöbegleiter in Prag. Durchführung: Verfassung und Ueberreichung einer Eingabe um Acndcrung dcr Turnusse, Gewährung einer Ortszulage und Gewährung einer Umzugskostenenischabigung für die nach Prag versetzten Zugbegleiter. Erfolg: Entschädigung derUebersiedlmigSkosten; dieZu-erkennung einer Stationszulage sowie die Aeuderung dcr Turnusse wurde in Aussicht gestellt. Aktion der Oberhcizcr des Heizhauses in Prag. Durchführung: Verfassung und Ueberreichung einer Eingabe um Durchführung des zwölsstündigen Dienstes mit darauffolgender 24stündiger Ruhezeit. — Bisher nicht erledigt. Ansuchen des Gesamtpersonals um Ansfolgnng der Statuten deS Penfionssonds an die Mitglieder. Durchführung: Intervention des Vertreters der Organisation bei der Direktion. Erfolg: Dem Ansuchen wurde ohneweiterS Folge ge geben und die Vertrauensmänner mittels Zirkulars der Zentrale verständigt, die Ausfolgung dcr Statuten bei den Vorständen zu verlangen. Wahlen in de» Zentralausschntz und in die Lokal-koiiiniissioue» dcö Unterstntznngssouds. Durchführung: Aufstellung der Kandidaten für den ZentralauSschuß in Wien, als auch für die Lokalkommissionen in Rimburg, Prag und Neichenberg. Versendung einer Flugschrift und Slbdruck der Kandidatenliste im .Eisenbahner" in den Nummern 21 und 22/1906. Erfolg: Die von dcr Organisation ausgestellten Kandidaten wurden mit großer Majorität gewählt. (Siehe.Eisenbahner" Nr. 25/1906.) 1 Wahlen in den VerwaltungSansschuß dcS Lebensrnittel magazinS. Durchführung: Ausstellung der Kandidaten im Einverständnis mit dem Eisenbahnbeamtenverein. Versenduiig einer Flugschrift und Abdruck der Kandidatenliste im .Eisenbahner" Nr. 3/1907. Zwei unserer Kandidaten »vurden auch in die Liste der Gegner ausgenommen. Die beiden Genossen verivahrten sich dagegen in einer Erklärung im .Eisenbahner" Nr. 3/1907. Erfolg: Die von der Organisation ausgestellten Kandis daten wurden mit großer Majorität gewählt. (Siehe „Eisenbahner" Nr. 6/1907.) Wahl der Personalkommission. Durchführung: Ausstellung der Kandidaten, Drucklegung und Versendung der Flugschriften und Klebezettel. — Die Bestimmungen für die Personalkommission sind im „Eisenbahner" Nr. 2/1908 abgedruckt. Erfolg: Die von der Organisation ausgestellten Kandidaten wurden zum grüßten Teil gewählt. (Siehe „Eisenbahner" Nr, 4/1908.) Der Bericht über die am 5. und 6. Mürz 1908 in Wien stattgefundenen Konferenzen der Personalkommissionsmitglieder ist im .Eisenbahner" Nr. 9 und 10/1908 abgedruckt. Die Protokolle über die Sitzungen dcr Personalkommission sind in nachstehenden Nummern dcö „Eisenbahner" abgedruckt: 14/1908 Sektion Arbeiter (30. und 31. März 1908). 17/1908 Sektion Unterbeamte (20. und 21. März 1908). 20 und 21/1908 Sektion Diener (26. und 27. Mürz 1908). Eine Deputation aus dcr Personalkommission sprach am 13. Juli 1908 bei der Direktion vor, um die Durchführung der cingcbrachten Anträge zu urgiereu. (Siehe.Eisenbahner" Nummer 21/1908.) Buschtiehrader Eisenbahn. Aktiv» des Gesamtpersonals. Durchführung: Am 16. April 1905 tagte in Kornotau eine Delegiertenkonferenz, in »vclchcr die dringendsten Forderungen ausgestellt und über die Art der zur Durchsetzung dieser Forderungen eiuzuleitend«n Aktion beraten wurde. Eine dcr Hauptforderungen ist die nach Acndcrung der Statuten dcS Pensions- und des Provisionsfonds. (Siehe Berichte im .Eisenbahner" Nr. 10/1905.) Erfolg: Die verlangte Aenderung der Statuten deS Pensionsfonds (§ 33) sowie des Provisionssonds (§ 18) wurde durchgeführt. (Siehe hierüber den Artikel im .Eisenbahner" Nr. 16/1906.) Aktion der Oberbauarbeitcr der Strecke Hostiivitz-LuLna-Lisan. Durchführung: Verfassung und Ueberreichung von Gesuchen um Verkürzung dcr täglichen, Arbeitszeit. Wahlen in de» Ausschuß des Pensionsfondsiustituts. Durchführung: Ausstellung der Kandidaten. Versendung der Kandidatenliste und Veröffentlichung derselben im „Zelezni5m znzencc“ und im .Eisenbahner" Nr. 17/1905. Bezüglich Durchführung der diesmal nicht mehr durch Wahlmänncr, sondern direkt vorgenommcncn Wahlen verweisen »vir aus die Notiz im „Eisenbahner" 9Zr. 17/1905. Erfolg: Die von der Organisation ausgestellten Kandidaten wurden geivählt und auch von der Direktion bestätigt. Für die Wahlen im Juni 1908 wurde» ebenfalls die Kandidaten aufgestellt und die Mitglieder des Fonds auf diese Wahlen aufmerksam geinacht. (Siehe.Eisenbahner" Nummer 16/1908.) Erfolg: Die von dcr Organisation aufgestellten Kandi-daten wurden gewühlt. Daö Wahlresultat ist im , Eisenbahner" Nr. 21/1908 abgedruckt. Aktion des Pensioiiösondsausschnsfes. Durchführung: Zum Zweck der Einbeziehung eines Teiles des Ouartiergcldcs wurden im FondsauSfchuß die geeigneten Anträge gestellt und eine diesbezügliche Petition in Vorlage gebracht. Erfolg: Den» gestellten Ansuchen wurde Folge gegeben. Wahle» in den Ausschuß des Provisionsfondsinstituts. Durchführung: Ausstellung dcr Kandidaten und Verständigung der VcrtrmicnSmänner. Erfolg: Die von der Organisation aufgestellten Kandidaten wurden gewählt. Wahl i« den Ausschuß dcr BetriebSkraukenkasse. Durchführung: Ausstellung der Kandidaten, Drucklegung und Versendung dcr Kandidatenliste. Erfolg: Tie von der Organisation ausgestellten Kandidaten wurden gewählt. Wahl dcr Personalkommisflon. Durchführung: Aufstellung der Kandidaten, Druck-legung und Versendung der Flugschristen und Klebezettel. Erfolg: Die von der Organisation ausgestellten Kandidaten wurden gewählt. Die Liste dcr Gewählten ist im „Eisen-bahner" Nr. 14/1908 abgedrnckt. r Die von der Personalkommission einzubringenden Anträge sind im „Eisenbahner" Nr. 13/1908 abgedruckt. — Die Bestimmungen für die Personalkommission sind im „Eisenbahner" Nr. 15/1908 veröffentlicht. Böhmische Nordbahn. Die Forderungen der Werkstiittcnarbeiter. Durchführung: Abhaltung einer Versammlung und Aufftellung der Forderungen. Verfassung und Ueberreichung eines diesbezüglichen Memorandums an die Direktion. (Siehe Bericht im „Eisenbahner" Nr. 23/1905.) Erfolg: Außer den durch die passive Resistenz erzielten Erfolgen »vurden noch seitens des Direktors mündlich nachstehende Zugeständnisse gemacht: Bezug von Regiekohle zn den für das definitive Personal geltenden Preisen. Erhöhung des Grundlohnes nm 10 H. von zw;i zu zivei Jahren. Altcrspensivn von 1 Kr. per Tag auf Lebenszeit. Aktion der Oberbauarbeiter der Vahnerhaltnngsscktion Jnngbnnzlan. Durchführung: Verfassung und Ueberreichung eines Gesuches um Lohnerhöhung. Erfolg: Dem Ansuchen wurde stattgegeben und die Taglöhne um 10 bis 20 H. erhöht. (Schluß folgt.) Inland. Eisenbahneranträge im Parlament. Die Abgeordneten M ü l l e r und T o m s ch i k haben vor einigen Tagen zwei für die Eisenbahner nicht unwichtige Anträge im Reichsrat überreicht. Die Anträge haben folgenden Wortlaut: Antrag der Abgeordneten Rudolf Müller, Tomschik uud Genossen betreffend Beiziehuug von Vertretern der Arbeiterschaft und der Etsenbahnange st eilten im besonderen, zum Staatseisenbahnrat. Für die vielgestaltigen und komplizierten Fragen des Verkehrs fungiert dcr Staatseiseubahnrat als eine wichtige beratende Körperschaft, in der die Wünsche und Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Interessenten zum Ausdruck gebracht werden. Entsprechend den Zwecken und Ausgaben der genannten Körperschaft haben bisher auch die verschiedenen sozialen Berufs-und Interessengruppen darin ihre Vertretung zugestanden erhalten, die solcherart auch bei der Lösung wichtiger Verkehrs-, insbesondere Tariffragen, entsprechend Mitwirken konnten. Von diesem Rechte, das der Industrie, dem Handel, der Landwirtschaft und dem Gewerbe eingeräumt ist, ist bisher nur die Klasse der Lohnarbeiterschast im allgemeinen sowie auch die Angestellten der Eisenbahnen im besonderen ausgeschlossen gewesen. ' Mit Rücksicht darauf, daß aber auch diese Klassen von den Fragen deS Verkehrs und des Handels innigst berührt werden, da sich aus ihnen sowohl der grüßte Teil der Reifenden alS der durch die Fragen der Tarifbildung re. berührten Konsumenten rekrutiert, daß weiters die Eisenbahnangestellten selbst als lebendig Mitwirkende an dem Verkehr interessiert sind, stellen die Gefertigten den Antrag: Als Vertreter in den bestehenden StaatScifenbahnrat seien zn den bereits vorhandenen Jntercssentcngruppen auch Vertreter der Klasse der Lohnarbeiter sowie Vertreter deS Eisenbahn-Personals, abgestuft nach den Dienstgruppcn der a) Beamten, b) Diener, c) Arbeiter, beizuziehen, damit auch in Bezug auf die VerkehrSsragen rc. die Wünsche aller Schichten zum Ausdruck gelangen und ein gedeihliches Wirken dieser Körperschaft ermöglicht wird. In rncritorischcr Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung dem EiseubahnauSschuß zuzuweisen. Der zweite Antrag verlangt die Einführung von Sicherheitsmännern im Bahndienst und lautet: Antrag der Abgeordneten Rudolf Müller, Tomschik und Genossen betreffend Einführung von Sicherheitsmännern im Eisenbahnbetrieb. Die Aussicht im Betrieb der Eisenbahnen wird durch die Verordnungen deS Handelsministeriums vom 18. Oktober 1876, Z. 30.084, und durch die kaiserliche Verordnung vom 16. November 1851, R.-G.-BI. 9Zr. 1 ex 1852, durch die Gcneralinspektio» und deren Organe gehandhabt. Erfahrungsgemäß hat diese Institution bisher ihren Ausgaben keincSivcgs vollständig gerecht werden können, und zwar schon deshalb, »veil ihr die Vertrautheit und der unmittelbare Zusammenhang mit den den Verkehr ausübenden Organen fehlt. Speziell was die hygienischen und sanitären Vorsorgen in den für das Eisenbahnpersonal bestimmten Dienst- und Uelicrnachtungsrüumcn anbelangt, mehren sich die berechtigten Klagen, unausgesetzt. Da aber sowohl die Fragen dcr Hygiene wie der Sicherheit des Verkehrs nicht allem im Interesse der Eiscnbahnbediensteten allein, sondern in dem der Allgemeinheit gelegen sind, beantragen die Gefertigten: Die Regierung wild ausgcsvrdert, dem Hause ehestens einen Gesetzentwurf vorMege», in welchem in entsprechend auf den Verkehr angewandter Weise wie in dem von» Arbeitsminister nun geplanten Gesetzentwurf betreffend Einführung von Sicher-heitömöunern im Bergbau, auch für den Eisenbahnbetrieb ähnliche Organe aus den Reihe»» der aktiven Bediensteten zur Eisen-bahnaufsicht herangezogen werden. ' . , Es handelt sich hier um die Schaffung von I n-spektionsorganen aus den Kreisen der aktiven B e d i e n st e t e n, wie sie in ähnlicher Weise durch den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums betreffend die Einführung von Sicherheitsmännern im Bergbau geplant sind. Dagegen verlangt der erstgenannte Antrag eine Erweiterung des Staatseisenbahnrates, der bis heute noch eine bevorzugte Ständevertretung darstelll. Während nämlich Industrie, Landwirtschaft, Äeiverbe und Handel vertreten ist und als beratende Körperschaft der Negierung in Berkehrssragen sungiert, hat sowohl die Eisenbahnerschaft selbst wie eie Arbeiterschaft überhaupt in derselben keine Vertretung, wiewohl sie durch die Fragen der Eisenbahn-politik und der Tarife enge berührt werden. Daß auch hier wie in allen Bertretungskürpern eine Demokratisierung Platz greife, verlangt daher der Antrag mit Recht. Zur Regelung dcr Aahrgcbiihrcn auf den k. k. Staatsbahnen. In der letzten Nummer unseres Blattes berichteten wir, daß von der am 18. Mai l. I. stattgefundenen Konferenz der Zngsbegleiter der k. k. Staatsbahnen und der k. k. Nordbahn, die aus den Genossen Schober, W a b i t s ch, H a t t i n g e r, I d l und K o ü i n e k bestehende Deputation beauftragt wurde, die Beschlüsse der Konferenz dein Eifenbahnministeriuin mitzuteilen. Die genannten Genossen sprachen sofort nach der Konferenz unter Führung des ReichsratSabgeardneten Ge» »offen Tomschik im Parlament und zwar in Verhinderung des Eisenbahnminislers infolge der Budgetausschuß-sitzung beim Seltionschei Dr. N ö 11 vor. Dir Deputation vertrat aus das energischeste die Forderung der Zugsbegleiter nach Gleichstellung der Fahrgebühren beim Per-svnenzug uud Lastzug und zivar auf Grund der ursprünglichen Forderung, wie dieselbe in der am 10. Dezember 1908 stattgesundenen Sitzung des Zentralausschusses der Personalkommission vertreten «vurde. Der Antrag lautete: Str. 17 Sekt» f . .. mmmmrnr' Regelung der Fahrgebühren in der Richtung, daß da8 Stundengeld für die Fahrt im Dienste einheitlich für alle Züge (Personen- und Lastzüge rc.) für den Zugsführer und Manipulationskondukteur 30 H., für den Kondukteur 20 H., für die Fahrtdauer ohne Dienst und den dienstlichen Aufenthalt außerhalb der Domizilstation für den Zugsführer und Manipulationskondukteur 10 H., für den Kondukteur 8 H. beträgt. Sektionschef Dr. Nöll verwies in seiner Antwort auf die im Budgetausschutz seitens des Eisenbahnministers abgegebene Erklärung, wonach er bereit sei, sich wegen der Flüssigmachung des nötigen Betrages, welchen die Gleichstellung erfordert, mit dem Finanzministerium ins Einvernehmen zu setzen. Er hoffe, daß sich die Angelegenheit im Sinne der gestellten Forderung oer Zentral-personalkommissionssitznng vom lO.Dezember 1908 erledigen lassen wird. Alles hänge aber natürlich davon ab, ob der zur Durchführung dieser Forderung noch nötige Betrag vom Finanzministerium hergegeben wird. Großer Wahlsieg. Bei der Wahl der Arbeiterausschüsse im DirektionsbezirkLinz ergab das am 24. und 25. Mai abgehaltene Skrutinium folgendes Resultat: Es erhielten Stimmen: Eozi-I- ChrMlich. tcmolratcu soziale 1. Gruppe: Werkstätten und Heizhaus . 660 74 2. , Bahnerhaltung......... 1184 838 3. „ Station und Magazin . . . 362__76___ ’ 2206 988 Die sozialdemokratischen Kandidaten sind also mit großer Mehrheit gewählt. Trotz des Terrorismus der Gegner und der gemeinsten Beschimpfungen der sozialdemokratischen Eisenbahner in der letzten Nummer des Verkehrsbundblattes dieser schöne Erfolg! Außerdem erhielten im Villacher Direktionsbczirk von 3010 abgegebenen Stimmen unsere Genossen 2622. Im Direktionsbezirk Pilsen erhilten die Sozialdemokraten 208 8, dieTschechi sch nationalen 7 55 und die Deutsch nationalen gar nur 361 Stimmen. Im Direktionsbezirk Prag erhielten die Deutsch nationalen 102, die Tschechisch-nationalen 2467 bis 2 491, die Sozialdemo kraten dagegen 2644 bis 2726 Stimme n. Außer diesen find unsere Kandidaten noch im Wiener und O l m ü tz e r Direktionsbezirk mit großer Stimmenmehrheit gewählt. Das genaue Stimmenverhältnis in diesen Direktionsbczirken ist uns noch nicht bekannt und werden wir dasselbe in der nächsten Stummer veröffentlichen. Außer der III. Sektion des Prager Direktionsbezirkes, in der die Tschechischnationalen die Mehrheit erhielten, find unsere Kandidaten mit großen Mehrheiten gewählt. In der ersten Sektion des Prager Direktionsbezirkes erhielt unser Kandidat Genosse K o u-t e n s k y, Vorarbeiter in Roudna bei Tabor, insgesamt 1590 Stimmen und hätte somit die Mehrheit. Nachdem aber auf den Klebezetteln anstatt Johann Franz als Vorname gedruckt war, entfielen auf »Franz stou tensfy" 1141 und auf »Iohann Kouteusky" 449 Stimmen. Trotzdem es klar war, daß es sich um den KoutenLky, Vorarbeiter in Roudna bei Tabor, handelte und nur ein solcher existiert, beide Stimmenzahlen also nur auf den einen K o u t e n s ky fallen können, haben die Herren beim Skrutinium in ihrer Liebe zu den Tschcchischnatio-nalen angenommen, daß es sich um zwei K outen sky handle und haben die Stimmeuzahlen auf zwei K o u-t e n s k y gezählt. Unsere Genossen im Skrutinunn haben gegen diese Annahme Einsprache erhoben. Wenn die Prager Direktion objektiv entscheiden wird, so kann sie nicht anders als den Genossen Konten sky für gewählt zu erklären, weil die 1590 Wähler — gleichviel ob die Stimmzettel den Vornamen Johann oder Franz anführten — nur den Koutensky, Vorarbeiter in Roudna bei Tabor, gewählt haben. F—tsch. Die Verstaatlichung der Buschtiehrader Bahn. Die „Neue Freie Presse" meldet vom Sonntag: Heute waren Gerüchte darüber verbreitet, daß die Verstaatlichung der B. E. B. in Aussicht genommen sei. Wie verlautet, soll von tschechischer Seite die Einlösung der B. E. B. angestrebt werden, während die deutschen Parteien sich gegen einen solchen Plan wenden, von dem sie eine Verstärkung des tschechischen Einflusses befürchten. Die Frage ist daher gegenwärtig eine rein politische und die Entscheidung wird vorwiegend von der parlamentarischen Konstellation beeinflußt sein, die heute sehr unsicher ist. Rusland. Ein Tagblatt für die italienischen Eisenbahner. Der in der Zeit vom 26. bis 30. April l. I. in Mailand tagende III. Kongreß der italienischen Eisenbahner beschäftigte sich auch mit dem Ausbau der Presse. Es wurde beschlossen, an die Gründung eines täglich erscheinenden Gewerkschaftsblattes zu schreiten, das an Stelle der jetzigen „Tribuna dei Forroviori* erscheinen und neben den Interessen der Eisenbahner auch die aller jener Arbeiterorganisationen vertreten soll, dre sich an der Erhaltung des Blattes beteiligen würden. Hauptzweck dieses Blattes soll sein, die Vereinheitlichung der gewerkschaftlichen Taktik zu erzielen und die traurige Lage der italienischen Arbeiterschaft, speziell der Eisenbahner, der weitesten Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Der Kongreß stimmte den Vorschlägen des Zentralausschusses zu und beschloß, ihm und dem Generalrat zu überlassen, die nötigen Vorarbeiten zu erledigen sowie eine Uebereinstimmung mit den Arbeitskammern und gewerkschaftlichen Organisationen zu erwirken. Unter Verschiedenem besprach man verschiedene Mißstände betreffend die Behandlung des Personals seitens der Vorgesetzten und der Polizeibehörde, nahm eine Resolution zugunsten der Bahnärzte an und entsandte einen Gruß an die französischen Kollegen, die zurzeit auch ihren Verbandstag abhielten. Damit waren die Arbeiten des 111. Kongresses erledigt. Die deutschen Verkehrst»: amten und der Streik. In der „-Sozialen Praxis" erörtert der Redakteur Falkcn-berg der „Deutschen Postzeitung", Organ des Verbandes der mittleren Post- und Telegraphenbeamten, die Frage, ob in Deutschland die Gefahr eines Verkehrsbeamtenstreiks bestehe. Falkenberg verneint die Frage aus drei Gründen: Einmal sind wir Frankreich gegenüber im Vorteil, weil wir das Gesetz haben, wo Frankreich bis zum heutigen Tage nur die Willkür kannte, ferner weil der deutsche Beamte konservativ im Sinne von schwerfällig ist und daneben einen Politisierungsprozeß durchgemacht hat, der seine Instinkte verfeinert und seinen Willen auf eine langsam aufsteigende Entwicklung, nicht aber auf sprunghafte Ueberraschungen dressiert hat, und drittens weil der Beamteneid als ein wichtiges Hemmnis vorhanden ist, das zwar nicht das Gute schafft, aber das Böse verhindert. Darnach kann in Deutschland nicht einmal der Keim des Streikgedankens Boden finden in der organisierten Beamtenschaft, gar nicht erst zu reden von der nicht organisierten. Aber der Verfasser meint, cs sollten sich in allen Kulturländern die französischen Anschauungen als selbstverständliche Wahrheiten durchsetzen, daß nämlich die Beamten keine Untergebenen mehr sind, sondern Mitarbeiter, daß sie keine Maschinen sind, sondern daß sie ihre Arbeit lieben, die ein gutes Fortkommen und Freiheit sichern soll. Falkenberg wünscht ferner, daß deutsche Regierungen und Behörden endlich anfangcn, um zu lernen in Sachen, die die Behandlung der Beamtenorganisationen betreffen, und daß die Regierung den Beamten zuerst das freie Koalitionsrecht zugesteht. Leider fangt nach Falkenberg die deutsche Beamtenschaft eben erst an, sich den Schlaf aus den Augen zu reiben; sie habe es bisher nicht verstanden, ihre eigenen Angelegenheiten einzureihen in die Kette der großen gesellschaftlichen Kultur- und Wirtschaftssragen. Seine Forderung lautet deswegen: Herein in die Organisation! Japanische Staätsbahncn. Wie die Jokohamer „Japan-Post" meldet, geht nunmehr eine umfangreiche Aktion ihrem Ende entgegen; es ist die Besitznahme der Privatbahnen durch den Staat. Nach einer ursprünglichen Schätzung wurden für die Verstaatlichung dieser 17 Bahnen 420 Millionen Jen *) gefordert; diese Summe wurde je- *) 1 Jen = Kr. 2'38. doch später durch den Landtag auf 480 Millionen Jen erhöht und muß nun noch um weitere 2 Millionen Jen erhöht werden. Der Ankaufspreis der einzelnen Bahnen ist wie folgt: 3i« Nippon.............. 142,523.600 Ganljctju............. 2,422.000 Sanyo................ 80,416.950 Stobu............ . 14,599.550 Kyushn.............. 118,856.450 Kwansei.............. 36,129.900 Sangu...... 5,728950 Santo................ 30,997.100 Sobu................. 12,871.200 Boso.................. 2,157.000 Kyoto................. 3,341.050 Nishinari................ 2,184.100 Nanao.................... 1,491.400 Tokufhima .... 1,341.450 Hokuyctfu................ 7,776.880 Hcmkakn.................. 7,592.620 Hokkaido................ 11,452.100 Summe. . 481,882.200 Rechnet man dazu den Wert der schon früher im Staatseigentum befindlichen Eisenbahnen, so ergibt sich als Gesamtwert der japanischen Staatsbahnen der Betrag von 600 Millionen Jen. Wie die „Japan-Post" erwähnt, muh dieser Betrag noch verdoppelt werden, ehe Japan vollkommen mit Eisenbahnen versehen sein wird. B. Die Verabschiedung der preußischen Bcaurten-besoldungsgcsetze. Mit der am 22. Mai erfolgten Annahme der Besoldungsordnung und des sogenannten Mantelgesetzes durch das Herrenhaus in der zuletzt vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Fassung ist nun die vielumstrittene Neuordnung der Beamrengehälter und der Wohnungsgeldzuschüsse endgültig geregelt, und es kommt dadurch eine seit Jahren andauernde Bewegung zum glücklichen Abschluß. Das Hangen und Bangen hat ein Ende. Das Herrenhaus hat sich, wie zu erwarten war, dem übereinstimmenden Willen der Negierung und des anderen Hauses schließlich gefügt und der Bewilligung der neuen Wohnungsgeldzuschüsse mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 an zugestimmt. Auch die Dcckungsfragc ist durch Bewilligung der von der Regierung verlangten Einkommensteuer- und Ergänzungssteuerzüschlüge erledigt. Wenn auch durch die Neubewilligungen nicht alle Beamtenwünsche erfüllt sind, so hat die Beamtenschaft doch allen Anlaß, auf das Gesamtergebnis mit höchster Befriedigung zu bücken. Ungeachtet der überaus ungünstigen Finanzlage werden insgesamt 126 Millionen für Ausbesserung der Beamtenbezüge (einschließlich Lehrer und Geistliche) verwendet, und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908, so daß die große Mehrzahl der Beamten eine sonst im Beamtenleben seltene einmalige Nachzahlung erheblicher Beträge zu erwarten hat. Nus San Gerichtsssal. Mittelohrkatarrh als Unfallsfolgc. Am 14. Februar 1906 erlitt in der Station Vizmarje der seither pensionierte Woicheu-wächter der I. k. Staatsbahnen Franz Hasncr einen Unfall. Er wollte gerade beim Stationssemaphor das Licht auülöschen. Als er die Laterne herunternehinen wollte, riss beim Semaphorarm das eiserne Balanciergemicht ab und fiel ihm aus einer Hohe von zirka 9 Meter direkt aus den Kopf, so daß er sofort bewußtlos zusammenstürzte. Das Gewicht wog zirka 4% Kilogramm. Beim Bahnarzt beklagte er sich sofort über Schmerzen im Ohre, und kurz nach dem Unfall stellte sich ein rechtsseitiger Mittelohrkatarrh ein. Das Trommelfell war durchbrochen, das Hörvermögen auf dem rechten Ohre stark herabgesetzt. Stack) Abschluß des Heilverfahrens lehnte die berufsgenofsenschaftliche Unfallvcrficherungsanstalt die Zuerkennung einer Amte ab, da die von ihr mit der Untersuchung Hafners betrauten Aerzte einen Zusammenhang zwischen dem Mittelohrkatarrh sowie dem bald auftretenden eitrigen Ohrenflutz und dem Unfall als ausgeschlossen bezeichnen». Allerdings hatte Hafner vier Jahre vor dem Unfall bereits an einer eitrigen chronischen Mittelohrentzündung gelitten, doch war er nach Ausheilung derselben wieder als Weichenwächtcr bis zum Unfall im Dienste gestanden. Gegen den eine Mentenzuerkennuug ablehnenden Bescheid brachte Hafner durch Herrn Dr. Leopold K a tz die Klage beim Schiedsgericht ein. Das Beweisverfahren bestätigte die von Hafner gemachte Schilderung des Unfalles. Der Sachverständige Professor Dr. Pollak bezeichnte cö als unwahrscheinlich, daß die bei Hafner bestehende Erkrankung des Mitteiohres aus den Unfall zurückgeführt werden könne, da Hafner bereits vier Jahre vor beut Unfall an einer eitrigen chronischen Mittelohrentzündung gelitten hatte. Er bezifferte die nach seiner Anschauung auf den Unfall nicht zurückzuführende Einbuße mit 20 Prozent. Der Sachverständige Dozent Dr. Erben fand bei Hafner einige nervöse Symptome vor, die im Falle oer Richtigkeit des Gutachtens des Ohrenspezialisten aus die Erkrankung des Ohres, andernfalls auf den Unfall zurückzusühre» wären, an und für sich aber eine ganz geringfügige Erwerbe» einbuße bedingen. Das Schiedsgericht bat unter dem Borsitz des k. 1. Landes» gerichtSrateS Dr. Anton Cap dem Klagebegeyren stattgegeben und Hafner eine 20prozentige Rente des Jahresveroienstes von Kr. 83177 monatlicher Kr. 13 86 und eine Nachzahlung von Kr. 19404 zuerkannt. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß der Gerichtshof sich der Anschauung des Sachver»-ständigen Prof. Dr. Pollak nicht anschließen tonnte. Die Mittelohrentzündung, an der Hafner vier Jahre vor dem Unfall gelitten hatte, mußte als ausgeheilt angenommen werden, da er seit dieser Erkrankung den Streckendienst durch die ganze Zeit versehen hat und erst unmittelbar nach dein Unfall die Ohrenerkrankung in so schwerer Form aufgetreten ist, daß Hafner weder zum exekutiven, noch auch zum internen Dienst verwendet werden konnte. Trotz der Einschätzung des Sachverständigen, der den Zusammenhang zwischen Krankheit und Unfall als ganz unwahrscheinlich bezeichnet?, nahm das Schiedsgericht eine 33('.prozentige Einbuße an Erwerbsfähigkeit an, da es gemäß seiner Anschauung über die Entstehung des Ohrenleidens auch die nervösen Symptome als Unfallsfolgen anerkannte und sprach die dem Betriebsunfall entsprechende Mprozentige Rente zu. Streiflichter. Darwinistisches vom „BerkchrSbund." Seit den Tagen, da der große Darwinist und Bücherfreund seine ersprießliche Wirksamkeit unter den Christlichsozialen auSLbt, wird die Theorie immer wieder durch die Erfahrung bestätigt. Kaum hat nämlich der „Reichsbund" den Befehl an seine Mitglieder erteilt, unsere Petition nicht zu unterschreiben, hinkt auch schon das Organ des christlichen „Verkehrsbundes" mit einer gleichen Aufforderung an seine Barrierestöcke nach. Der Nachahmungstrieb tut also seine Wunder. Da aber sowohl die Christlichsozialen als die Deutschnationalcn in demselben Augenblick, wo sie den Eisenbahnern bei ihrer Abwehraktion in den glücken fallen, erklären, sie werden ihre Abgeordneten dazu bestimmen, daß sie gegen die schädlichen Bestimmungen in dem Sozial« versicherungSgcsetzentwurf Stellung nehmen, so hat unsere Aktion immerhin schon einen Erfolg gezeitigt. Wir hoffen also, daß die Herren, wenn es zur Tat kommt. Wort halten. Sie dürfen dann sogar wieder behaupten, daß sie es waren, die alles gerettet haben. „Wer nicht ein elender Hund ist, welcher den Fuß, dev ihn stößt, ableckt.So apostrophiert das tschechischnationale „Fachblatt" der „Zeraskä Jednota“ die Eisenbahner in einem Aufruf an die Arbeiter der k. k. StaatLbahnen, mittelst welchem es die Kandidatenliste für die Arbeiterausschüsse in den einzelnen Direktionsbezirken der Arbeiterschaft tschechischer Zunge präsentierte. Ein Hund ist also derjenige, der seine Stimme nicht für die Kandidatenliste des Herrn Bubival abgibt. Das schreiben jene Leute, die seinerzeit erklärten, daß die Personalkommissionen ein Schwindel sind, weil sie eben zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß die Trauben zu hoch hängen und daß sie nicht daran denken können, in dieser Institution die Majorität zu erlangen. Selbst in den zwei Direktionsbezirken Prag und Pilsen, wo sie wähnten, die Majorität zu erlangen, mußten sic sich mit ihren Todfeinden, den „Reichsbündlern", verbünden, um in der Nnterbeamtensektion die wenigen 'Mandate zu erringen. Heute sind sie zu einer anderen Ueberzeugung gelangt; heute sagen sie heuchlerisch, daßzwar diese Institutionen im ganzen nicht viel bedeuten, daß aber sehr viel erreicht werden kann, wenn darin ehrliche und energische Leute sitzen werden, mit anderen Worten, wenn die Eisenbahner die Kandidaten der „Zeraskä Jednota“ wählen werden. Nun liegen die Resultate aus dem Direktionsbezirk Prag und Pilsen vor und die Eisenbahnerschast hat bewiesen, wo sie die e h r l i ch e n u n d e n c r g i s ch e n M n n n e r zu suchen hat. Unsere Liste siegte in beiden Bezirken mit großer Majorität Diese moralische Ohrfeige müssen sich die Herren Tschechischnatio-nalen gefallen lassen, denn dieses Resultat haben sie ihrer Doppelzüngigkeit und Unausrichtigkeit zu verdanken. Die Eisenbahner erkennen ihre Freunde nicht an hochtrabenden Worten und schwülstigen Phrasen, sondern nach Taten schätzen sie diese I verleumderischen Maulhelden. Wir begrüßen dieses Resultat als ein Zeichen der erwachenden Erkenntnis der Eisenbahner in Böhmen »und hoffen, daß sie bei anderer Gelegenheit ihrer Willensmcinung noch viel kräftiger Ausdruck verleihen. Eine fürchterliche Drohung des „Berkehrsbundes". Eine tiefgreifende, unheildrohende Erregung zieht angeblich durch die Reihen der Angestellten der Privatbahnen und aus den Schichten der Bediensteten der St. E. G. und Oe. N. W. B. dringen entschlossene Kundgebungen, die den Untergang der Welt ober noch Gefährlicheres an-zeigen, wenn einige christlichsoziale Hascherln nicht sofort in den Besitz des JubiläumSkreuzes gelangen. Die christlichsozialen Abgeordneten haben ihr ganzes Streben auf diese welterschütternde Aktion zu lenken. Diese furchtbar geharnischte Drohung finden wir in der Nummer 10 vom lo. Mai der „Oesterreichisch-ungarischen Eisenbahner-Zeitung", angeblich unabhängiges Organ des christlichen Eisenbahnpersonals. Dieses Blatt, das sonst nur im Beschimpfen und Verleumden der organisierten Arbeiter, insbesondere der Eisenbahner energisch ist, sonst aber in puncto Forderungen und Beschwerden, selbst seiner eigenen Mitglieder, dieselben entweder ganz unterläßt oder in einer de- und wehmütigen Form gnädigst unterbreitet, gebärdet sich in dieser Frage auffallend wild. Es ist einfach lächerlich und nicht den Tatsachen entsprechend. wenn dieses Blatt von tiefgehender Erregung ganzer Schichten von Bediensteten wegen der Nichtbeteiligung der Privatbahner schreibt. Wir sind doch auch ein bißchen unter den Eisenbahnern bekannt, haben jedoch weder eine schichtenweise, noch eine andere Bewegung ivegen des Jubrläumskreuzes mahrgenvmmen. Oder, aus welcher Bahn und in welchen Stationen wurden entschlossene Kundgebungen ganzer Schichten eingebracht und an wen ‘4 An Stadtrat Hraba 2, den Denkmalsetzer, Benda „den Verlorenen" oder an „Hermann den Zoologen"? Haben die christlichen Eisenbahner keine anderen Sorgen und Beschwerden, als um äußerliche Dekorierungen? Warum werden die christlichsozialen Abgeordneten nicht auch bei wichtigeren Anlässen, zum Beispiel Beschwerden, Forderungen u. s. w. aufgefordert, an maßgebender Stelle energisch ein zugreifen? Gelte 8 Deutschnatiouale Konsequenz. In der Folge 15 oes „Deutschen Eisenbahner" vom 18. .Wonnemond* 1909 leistet sich der „ReichSbnnd" die von uns bereits besprochene Aufforderung an ferne Mitglieder, unsere Petition wegen der Sozialversicherung nicht zu unterschreiben. Wie reimt sich nun dieser Aufruf mit den Auslassungen des ehrenfesten Führers der Reichsbündler, des Herrn Ertl, die er in der am 3. März d. I. in Znaim stattg^fundenen Eisenbahnerversammlung vom Stapel lieft ? Im Brustton der Ueberzeugung, mit dem ihm geivohnten (falschen) Pathos erklärte Herr Ertl, »das; es einerlei ist, welche Partei immer in dieser die Eisen-b a h n e r s o n a h e b e r ü h r e rr d e n A n g e l e g e n h e i t die Initiative ergreift und die Aktion durchführt, um den von d er N e g i erung ge-planten Raub an den schwer erworbenen Rechten der Eisenbahner abzuwehre n, das; es ganz einerlei ist, welche Partei immer den Erfolg an ihre Fahnen heftet, wenn nur dieses Attentat a b g e w e h r t w i rd. I n dieser -Frage" — saate Herr Ertl — „müssen alle Eisenbahner fest z u s a m m enstehe n!* lind nun plötzlich dieser Wandel! Sollte den Herrn Ertl denn doch Reue angewandelt haben, daß cS gerade unsere Organisation ist, die in machtvoller Kundgebung die Initiative ergriff, um dadurch den Eisenbahnern einen Erfolg sichern? Ist es nicht der Neid über das Unvermögen oer Reichsbündler, solche Aktionen durchführen zu können? Fast scheint es so. Das Gefasel über eine vom „Reichsbund" schon früher eingeleitele Aktion, von so vielen Protestversanimlungen, die angeblich schon früher eingeleitet worden sind, ist einfach lächerlich. Die Herren scheinen es nicht zu wisse», daß wir die Aktion schon damals eingeleitet haben, als unser Genosse Reichsrats-abgeordneter Müller im Arveitöveuat den Kampf mit dem Vertreter des Ministeriums nusgefochten hat. Oder spekulieren die Herrschaften auf die Vergeßlichkeit der Eisenbahner, daß sie ihnen solche Lügen vorsetzen? Wir sind eifrige Leser des „Deutschen Eisenbahner" und wir erinnern uns genau, daß außer einer in ihrem Blatte in Fortsetzungen veröffentlichten Besprechung über die soziale Versicherung nur hie und da eine Notiz über stattgesundene Versammlungen veröffentlicht wurde. Was für Proteste das waren, geht schon daraus hervor, dcch in im „Deutschen Eisenbahner", Folge 15, die Ortsgruppen aufgefordert werden, noch nachträglich einzusenden; Proteste, die vorn Ausschüsse hinter verschlossenen Türen beschlossen werden. Ja, sv schaut die deutschnationale Konsequenz aus; bei unseren Versammlungen den Mund vollnehmen, um sich dann mit fremden Federn schmücken zu können! Bahnärztliche Obsorge um kranke Eisenbahnbedienstete. Wir erhalten folgende Zuschrift: Auf Grund des § 19 des Pretzgesetzes ersuche ich um Ausnahme nachstehender Berichtigung in der nächsten Nummer Ihres Blattes: Es ist nicht wahr, daß der am 9. März 1909 im Heizhaus Pilsen verletzte Putzer Peter Kraus am 19. April 1909 in schwer krankem Zustand aus dem Spitale in Pilsen nach Doubraken entlassen wurde, da ja selbstverständlich ein Verletzter, solange er schwerkrank ist, aus dein Spital nicht herausgeschickt werden kann und darf. Es sind deshalb alle daran gezogenen Schlußfolgerungen unwahr. Es ist ferner nicht wahr, daß der Genante nach seiner Entlassung aus dem Spital von dem zuständigen Bahnarzt nicht rechtzeitig besucht wurde; wahr-ist, daß derselbe von mir und meinem Substituten wiederholt besucht und von letzterem in weitere ärztliche Behandlung genommen wurde. Dr. Fenzl Bahnarzt der f. f. St. B. Pilsen, 25. Mai 1909. Ei» deutschnationaler „Ehrenmann". Der „Ar-beiteriville" schreibt: Der Kandidat der völkischen Arbeiterpartei für den dritten Wahlkreis der allgemeinen Kurie Franz Geister gefiel sich in den Wählerversainmlungen als Bekämpfet der ProLektionLwirtschast und des Denun-ziantensysteins aufzuspielen und die Sozialdemokraten dieser Handlung zu beschuldigen. Nun ist aber der Völkische Franz G e i s l e r dnrchgesallen und seine guten Kandidatengrundsätze sind auch beim Teufel. Dies bestätigt er durch folgende Tat: Am Dienstag den 12. Mai bemerkte er, daß ein Nebenkollege auf seiner Drehbank eine ihm nicht zugewiesene Arbeit macht. Geister, der am 25. März in Knittelfeld einen k. k. Bediensteten öffentlich gemein beschimpfte, hat nun einen Prozeß diesbezüglich anhängig. Er geht nun zu seinem Nebenkollegen und sagte: „Wenn Sie nicht auf den Bi ch s (der Kläger) einwirken, daß er die Klage gegen mich zurückziehe, so werde ich Sie beim Vorstand anzeigen, daß Sie andere als Ihnen ztmmnetcnc Arbeit machen/ Natürlich wies der Arbeiter dieses gemeine, einer Erpressung identische Ansinnen energisch zurück und Geißler geht — denunzieren. Eine hochpemliche Untersuchung folgt und aus dieser geht G ei s l er als bestrafter Denunziant hervor, da er wegen Erpressung laut § 28 der Dienstmaginatik mit 1 Kr. bestraft wurde. Gewiß mußte auch der verleumdete Arbeiter laut 8 24 der Dienstpragmatik 2 $fr. wegen dienstwidriger Handlung zahlen, aber für uns ist e8 maßgebend, von einem Kandidaten, der gewiß nicht als Letzter in den Reihen der Völkischen steht, noch dazu der Obmann der d e u t s ch e n E i s e n-b a y »er i st, bestätigt erhalten zu haben, welchen Charakter iic|'e Leute besitzen. Olm 28. März kam Herr Geister in das Gasthaus Eck und traf dort eine Anzahl Sozialdemokraten, und da sich an diesem Tage die „Völkischen" trotz aller gemeinen Machinationen bei den Wahlen in das LebenSniittelmagazin eine gräßliche Niederlage geholt hatten, wollte er an den Sozialdemokraten feine Wut aus» lassen und beschimpfte den Genossen Bichs in der un» stetigsten Weise und bedrohte ihn mit „durchprügeln" und dieses ohne jede Veranlassung, als mir der mutmaßliche Durchfall. Dieses fein Vorgehen bildete den Gegenstand einer Klage. Die inkriminierten Aeußerungen wurden von den Zeugen bestätigt und unter abschwächenden Rede» 'Wendungen von dem Angeklagten zugegeben. Gegen die Einvernahme deS von GeiSler angeführten Zeugen Pirker, Magazinsmeisters im f. k. Heizhaus, wendete der Wäger e n, daß ihm der Zeuge wegen einer Familienangelegenheit zwischen Pirker und $8 ich 8 nicht unbefangen erscheine. SDie Aussagen deS Zeugen konnten jedoch nichts ändern, das Schicksal des Kandidaten GeiSler erfüllte sich, er wurde schuldig erkannt und zu drei Tagen 91 rreft verurteilt. Jetzt könnte Geister schon ein deutschvölkischer Heiliger werden, denn seine ihm gleichwertigen Parteigenossen werden das alles als ein Märtyrertum im Dienst der völkischen Arbeit hinstellen. Von den Magaziuöarbeilcr» der Böhmischen Nord-bah». Es lohnt sich gewiß, der löblichen Direktion und zugleich der Oeffentlichkeit bekanntzugeben, wie die Arbeitszeiten und Lohnverhältnisse ln öcu Magazinen der Stationen Bensen, Nabstein und Franzensthal beschaffen sind. Da dieses Personal nicht gut mlnehnien kann, daß die Direktion von diesen Verhältnissen unterrichtet ist, weil dieselbe sonst gewiß nicht diese schrecklichen Zustände dulden mürbe, so hoffen dieselben, daß diese Zeilen genügen werden, daß hier Abhilfe geschaffen wird. In Bensen müssen die Magazinsarbeiter täglich von 7 Uhr früh bis 9 Uhr abends Dienst leisten. Einen freien Sonntag gibt es erst in fünf Wochen einmal. Abwechselnd muß einer der fünf Magazinsarbeiter bis 3 llhr früh Dienst leisten und hat dann frei bis 1 Uhr mittags. Die drei Stunden von (! bis 9 llhr abends werden als Uebcrstimden bezahlt, jedoch nicht wie es andererorts üblich ist, mit einer Aufzahlung, sonder» mit einer Verminderung des gewöhnlichen Lohnes. Sie erhalten für die Stunde 10 H., sage und schreibe zehn Heller. Was würde wohl so ein Bnreaü-chef sagen, wenn man ihm zumute» wollte, sich für diesen Lohn nur in die Kanzlei hinsetzen zu müssen; diese Leute aber müssen angestrengt arbeiten. In Rabstein sind drei Magazinsarbeiter, welche regelmäßig von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends Dienst leisten müssen. Abwechselnd, also jeden dritten Tag hat einer derselben Nachtdienst und erstreckt sich derselbe mit Nvisoaüstragen bis 9, auch bis 10 llhr abends. Nun sollte wohl ein jeder vernünftige Mensch glauben, das; derselbe frei bis nächsten Morgen hätte. Aber das kann nur jemand annehnien, der die Verhältnisse bei der V. N.-B. nicht kennt. Dieser übernächtige Arbeiter genießt dann, wenn er hungrig, müde und schläfrig von dem Avisoaus--tragen nach Hanse kommt, eine Ruhezeit von nur drei Stunde», denn schon um 1 Uhr mittags muß er wieder zum Dienst erscheinen. Ist das nicht schon die reinste Sklaverei? Kamt es denn einen Privatunternehmer geben, der mir ähnliches verlangen könnte? Diese Zustände schreien geradezu zum Himmel und bedürfen »»bedingt der Abhilfe, wenn sich die Direktion nicht des Vorwnrses der Sklavenhalterei schuldig machen will. Vielleicht glaubt man nun, daß diese Leute für eine so enorme Dienst-leistnng doch wenigstens gut bezahlt werden. Dem ist aber nicht so. Der jüngste dieser drei Arbeiter erhält einen Taglohn von Kr. 190, während die übrigen beiden einige Heller mehr beziehen. Nun sollte man meinen, daß mit diesen Anforderungen, welche hier an diese Arbeiter gestellt werden, wohl der Gipfel der Ausbeutung erreicht wäre. Aber eS kommt noch schöner. In der Station'Franzensthal leisten die beiden Magazinsarbeiter 36 Stunden Dienst und haben daraus 12 Stunden frei. Der Dienst sängt früh um 8 Uhr an und dauert bis nächsten Tag abends 8 Uhr; bann frei bis morgens 8 Uhr. Von einem freien Tag daö ganze Jahr ist keine Rede. Wann sich diese Menschen, vorausgesetzt, daß diese Geschöpfe noch ans den Titel Mensch Anspruch erheben dürfen, ihrer Familie widmen können, wann diese Geschöpfe auch einmal Mensch sein dürfen, das besagt freilich diese, aller Humanität Hohn ipmficnbe Arbeitsordnung nicht. Wenn inan noch bedenkt, daß diese Bediensteten auch bei den in dieser Station zu verschiebenden Zügen Weichenwächterdienst leisten müssen, und wenn man bedenkt. tuaS für übermüdeten nnd schläfrigen Leuten hier die Sicherheit des Verkehrs in die Hand gegeben ist, so muß man sich wirklich wundern, daß sich ein Stationsvorstand findet, der so ctmaS mir dulden kann. Ist sich denn so ein Stationsvorstand gar »ich der Veramwortnng bewußt, die auf ihm liegt, ganz abgesehen davon, wie die Bevölkerung über ihn denkt? Aber nicht in letzter Linie trägt auch die Verantwortung die Direktion. Wenn sich schon die Vorstände nicht getrancn, Abhilfe zu verlangen, so sollte diese selbst eilt-greifen nnd Wandel schaffen. Wir werde» ja sehe», wie lange diese unmenschlichen Zustände noch bestehen bleiben und werden Sorge tragen, daß die Direktion mit der Verantivortuug beladen wird. Die rote Kranzschleife noch immer eine Gefahr für die schwarz gelben Veteraner. Ein Genosse schreibt uns: Am 27, Mai fand das Leichenbegängnis des Schlossergehilsen Joses Weigl, welcher Mitglied der Eiseubahnerorgaiiisativn war, vom Hause Dorfgasse Nr. 10 in Simmering aus statt. Die Genossen Eikeiibahner der Staatseisenbahngesellschast brachten wie gewöhnlich einen Kranz mit einer roten Schleife. Da der Verstorbene auch Mitglied des VcteranenvereineS Erzherzog Karl war, verweigerte der anwesende Kommandant der Veteranen, ein Herr S o u t n e r, die Niederlegung des Kranzes mit der Bemerkung, er dulde einen Kranz mit roter Schleife nicht, da das gegen das Prinzip des Vereines sei. Der Werkstätten-vertrauensmann Genosse Pavlik protestierte dagegen, mußte aber, um nicht einen Skandal herausznbcschwören, dem schwarz-gelben Veteranen nachgeben nnd legte den Kranz mit der roten Schleife auf einen Stellivagen. — Obwohl uns dies als überflüssig viel Nachgiebigkeit vor dem schwarzgelben Terrorismus erscheint, mochten es die Umstände gerechtfertigt haben, daß dem Genossen die symbolische Ehrung versagt blieb. Aber wir möchten schon wünschen, daß künftig die Genossen erst dann solchem Terrorismus weichen, ivenn sie behördliche Intervention attge-rufen haben. Je leichter man eS den graubärtige» Soldaten-fpielern macht, desto frecher werde» sie. Und wir meinen, sie find schon frech genug. Ei» deutschnatiouater Kinderschänder. In einer aus Sporitz datierten und an uns gerichteten Korrespondenz schrieb der »Deutsche Eisenbahner' in seiner Folge 7 unter anderem folgenden Satz: „Ein anständiges Mädchen findet bei uns in deutschen Kreisen auch wieder anständige Gefeilsche s.t." Für die tiefgründige Wahrheit dieser Behauptung bringen soeben die Provinzblätter aus Brüx folgende Bestätigung: „Vor dem hiesigen Geschwornengericht hatte sich der Lehrer Franz H a n s ch i l d aus Sporitz bei it o nt o t a u wegen der Verbrechen der Notzucht, der Schändung und der Verführung zur Unzucht, begangen- an einer Reihe feiner Schulmädchen zu verantworten. Die „Freiheit* hat seinerzeit bereits über diesen Fall berichtet, der in Sporitz und der Umgebung großes Aussehen hervorrief, umsomehr, als Hauschild Mitglied der dortigen Gemeindevertretung war und in mehreren nationalen Vereinen hervorragende Funktionen bekleidete. — Die Verhandlung wurde mit Ausschluß der Oeffent» lichkeit durchgeführt. Die Gefchwornen erkannten den Wüstling für schuldig, worauf er vom Gerichtshof zu 18 Monaten fchweren Kerker verurteilt wurde." Die „anständige nationale Gesellschaft" ist leider durch den bösen Staatsanwalt wieder um ein wackeres Glied reduziert worden. Todesfall. Unser Genosse Rudolf Weigl ist von einem schweren Schicksalsschlag heiingesucht worden. Sein Sljähriger Sohn Rudolf hat sich am 28. Mai I. I. mit 4 Uhr nachmittags in der elterlichen Wohnung, V. Wolfganggasse Nr. 31, wohl in einem Anfall von Trübsinn, erschossen. Noch lebend, aber schwerverletzt wurde er in das Franz Josefsfpital transportiert, wo er am selbe» Tag um 8 Uhr abends feiner Verletzung erlag. Der junge Mann war der älteste Sohn de« Genossen Weigl und eS ist nur natürlich, daß dieser, der «m seinen Nr 17 Kindern mit großer Liebe hängt, gerade auf seinen ältesten Sohn große Hoffnungen fetzte und ihm besonders zugetan war. Umso schmerzlicher traf der Schlag. Ein Trost mag unserem Genossen Weigl sein die groß« Anzahl jener, die am 31. Mai dem Sarge seines Sohnes folgte« und damit ihre Teilnahme und mitfühlende Freundschaft bekundeten, ein Trost die vielen schriftlichen BeileidSkund- gebunge», die alle zeige», wie groß die Zahl feiner Freunde ist. Bei dieser Gelegenheit sei im Namen des Genosse« Weigl allen, die sich an dem Leichenbegängnis seines Sohnes bc» eiligten, insbesondere den MatzleinSdorser Sängern, sowie für alle Kranzspenden der beste Dank gesagt. Korrespondenzen. Feldkirch. (Werkstätte.) Die Abteilung I der Betriebs-werkstätte Feldkirch wurde laut Anschlag vom 27. April mit drei „Vorarbeitern" beglückt, wurde also um einen Mann erhöht. Was versteht man unter dem Titel Vorarbeiter. Ein Vorarbeiter ist ausnahmslos ein älterer Arbeiter, welcher sich im Lause der Jahre so viel Kenntnisse und Praxis erworben hat, daß er die zu beaufsichtigenden Arbeiter in ihrer Arbeit unterweisen kann und oll den Arbeitern hauptsächlich bei schwierige» Arbeiten mit einen Kenntnissen nnd Erfahrungen hilfreich au die Hand gehen. Bei zwei von unseren „Vorarbeitern" treffen diese Voraussetzungen absolut nicht zu. Wir wollen noch vorauSschicken, daß diese Zeilen weniger gegen die Person als gegen die Praxis gerichtet sind. Es wird uns einfach ein Vorarbeiter aufoktroyiert, ohne sich zu fragen, ob der Mann auch tatsächlich befähigt ist, und welche sich von den älteren Arbeitern erst in der Arbeit unterweisen lassen müssen. Wenn die Staatsbahn schon solche Kostkinder zu versorgen hat, dann soll sie dieselben ihren Kenntnissen entsprechend unterbringen. Aber solch junge Leute, älteren, erfahrenen Arbeitern als Vorarbeiter hinzustellen, ist geradezu eilt Hohn auf die Arbeiterschaft. Wenn sich für die Lokomotiv-niontiernng ein- geeigneter Arbeiter gefunden hat, der sein Fach versteht und nicht erst ältere Arbeiter fragen muß, wie man dies oder jenes machen mutz, hätten sich für die Dreherei, Schmiede tt. s. w. auch der eine oder der andere gesunden, welcher diesen Posten voll und ganz ausfüllt. Oder find diese anderen Professionen so minderivertig, daß hierzu jeder beliebige zur Aufsicht genügt. Also, geeignete Fachleute her, welche von der Pike auf gedient haben mtd welche den Arbeitern im vollsten Sinne deS Wortes das find, was sie sein sollen, nämlich „Vorarbeiter". Silz in Tirol. Wir haben auf unserer Strecke eilten Bahnarzt, Herr Dr. Wolf, dessen Gradmesser für die Behandlung seiner Patienten die Höhe der Pauschalierung ist. Da nun dieser Betrag keineswegs zu hoch sein dürfte, so werden die Eisenbahner nach dem Motto: „Wenig Geld, wenig Musik" behandelt. Dabei ist dieser Herr durch seine Praxis nicht im geringsten überbürdet, da die von ihm huldvollst eingeräumten Ordinationsstunden so ziemlich das Um nnd Auf feiner ärztlichen Tätigkeit darstellen. lind nur in dem engbegrenzten Zeitraum der Ordinationsstunde will der Herr sein Licht leuchten lassen zum Wohl der leidenden Eisenbahner. In den iveltentlegenen, armselige» Wachterhänsern wird der Arzt von jeher vertrauensvoll als edler Menschenfreund empfangen, der berufen ist, die Schmerzen und Leiden zu lindern und dein Gevatter Tod die Beute zu entreißen. Doch bitter enttäuscht, um eine Hoffnung ärmer, müssen die Eisenbahner den Mann der Wissenschaft erfolglos ziehen lassen, denn er ordiniert nur in seiner Klause während der Ordi-imliotiSstundc. Solche ärztliche Ungereimtheiten verursachen ans der Strecke datz trostlose Gefühl der Unsicherheit und Hilflosigkeit. Aus der ganzen Strecke werde» Fälle erzählt, und zwar von streng christlichen Eisenbahnern, welche den Herrn Dr. Wols in einem ganz besonderen Lichte erscheinen lassen und die Frage nahelegen, ob cs nicht besser wäre, wenn man sich nach einem anderen Bahnarzt nmfehen würde. Siadla». (St. E. G.) Wohl selten dürften in einer Station die Diciistuerhältuifse des MagazinSperfonals so schlecht eingeteilt sein, wie in Mistelbach. So haben zum Beispiel die MagaziuSarbciter am ersten Tag Dienst von 6 Uhr früh bis 8 Uhr abends, am zweiten Tag von 5 Uhr früh bis nächsten Tag 5 Uhr früh, find in zwei Tagen 38Stunden Dienst. DaS ganze Jahr keine einzige Nacht, welche in die Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr früh fallt. Zudem kommt noch die geringe Bezahlung, ohne jede Entschädigung der Ueber-stunden. Wer die Arbeiten dieser Leute in der Station Mistelbach kennt, wird zugeben müssen, daß diese keine geringeist. Dieselben Verhältnisse finden wir bei dem Magazinern: und den Magazins-gehilsen. Diese Diensteinteilung kann für die Dauer nicht mehr ausrechterhalten werden und ist infolgedessen baldige Abhilfe notwendig. Politz-Sanda». (BöhmischeNordbah it.) Es dürfte wohl kaum der breiten Oesfeutlichkeit zur Genüge bekannt sein, daß die Bahnverwaltungen ihre Bediensteten und Arbeiter bei der grösjten Ausbeutung mit Hungerlöhnen abspeisen nnd dabei immer die ortsüblichen Löhne in Betracht ziehen. Daß aber die Eisenbahnbediensteten nnd Arbeiter nichl mir tiitc mehr oder weniger große Verantwortung tragen, sondern auch dieselben immer der Gefahr ausgesetzt sind, zu Krüppeln gerädert zu werden oder die Bekanntschaft mit dem Kerker zu machen, das fällt den wohlgenährten Herren beim grünen Tisch, wo sich so leicht ein Unfall nicht ereignen kann, im Traume nicht ein. An der Spitze dieser ausbeuterischen Bahnverwaltungen dürste wohl die B. N. V. glänzen. Bei den meisten Bahnen sind bereits die Dienst- und Lohnverhältnisse einheitlich geregelt, nur bei der B. N. B. sind Fülle zu verzeichnen, wo ttt einet Station bei ein und derselben Kategorie Bediensteter oder Arbeiter jüngere mehr Lohn oder Gehalt haben als die enteren. Daß derartige Zustände zu Mißmut und Unlust zum Dieiistiimcheit Veranlassung geben, i[t selbstverständlich. Die Arbeiter in dem der B. N. B. gehörige« Steinbruck) in Oberpolitz hatten bis vor kurzem einen Taglohn von Kr. 215 und wurde derselbe auf Kr. 2 25 erhöht. Wer die Arbeit der Steinbrecher kennt, wird sagen, daß dieser Lohn doch nur ein Trinkgeld ist. Diese Leute arbeiten meist zwischen Himmel und Erde an einer Leine nur notdürftig angebunden von früh bis abends bei jedem Wetter nicht die Gefahr scheuend, welche so viele ereilt, um den Schuadloh» von Kr. 2 25 pro Tag. Daß so ein Mensch bei schwerer Arbeit und elender Ernährung nur zu bald ins Gras beißen muß, ist leicht erklärlich. I« anderen privaten Steinbrüchen zahlt man 4 bis 6 Kr. pro Tag und die reiche B. N.-B., pardon k. t. St. B. schämt sich nicht, ihren Arbeitern einen solchen Bettel Hinzuwersen. Die Arbeiter sind nun durch diese grenzenlose Ausbeutung zur Erkenntnis gelangt, daß sie, ohne sich zu organisieren, nicht vorwärts kommen und etivas erreichen können und traten größtenteils dem Allgemeinen Rechtsschutz- und GewcrkschciftSvercin bei. Bei einer im Avril in Obcrpvlitz stattgesuudeuen Versammlung haben nun dieselben beschlossen, ihrer Vermattung folgende Forderungen zu überreichen: 1. Lohn für die Steinbrecher pro Tag 4 Sft. 3. Für Hilfsarbeiter Kr. 3<>0. 8. Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends, 1 Stunde Mittagspause eine halbe Stunde Frühstücksund eine halbe Stunde Jausenpause. 4. Am Samstag um 6 Uhr nachmittags, an hohen Festtagen am Vortage um 12 Uhr mittags Ardeitsschluß bei ganzer Entlohnung. 6. Bei unfreiwilligem Feiern im Winter pro Ta« 1 Kr. Hoffentlich wird die Verwaltung ein- Nr. 17 .»De» Glsevvay««».* Seite 9 sichtig genug sein und diesen ürmsten Arbeitern ihre bescheidenen Forderungen akzeptieren, damit auch sie ein halbwegS menschenwürdiges Dasein führen können. Zum Schluß noch fordern wir alle der Organisation fern stellenden Bediensteten und Arbeiter unserer Bahn auf, derselben ehestens beizutreten, damit diese unhaltbaren Zustände baldigst beseitigt werden. Bludenz. (S o m m e r t u r n n s.) Anläßlich der Erstellung der Sommerfahrordnung war eS nötig, auch den Turnus der Manipulationskondukteure der Station Bludenz abzuändern. In der Turnuskommission vertraten die gewählten Vertrauensmänner den von der k. k. Staatsbahndirektion Innsbruck vorgelegten Turnus dahin, daß die sZahl der Gepäckskondukteure von 6 auf 7 zu erhöhen sei, damit auch Zug 26 mit einem Manipulationskondukteur zu besetzen sei. Die Notwendigkeit bei Zug 26 wurde auch seitens des Herrn Verkehrskontrollors bestätigt und später von Herrn Transportkontrollor anerkannt. Außerdem hätte eS den begründeten Vorteil gehabt, eine Regiesahrt in der Strecke ^Bregenz-Bludenz zu ersparen, und die Fußnote des Turnus, nach welcher monatlich einmal jedem Manipulanten von der Tour 2 sreizugeben wäre, wäre ausgefallen. Wie erschien nun aber der Tunras ? Ganz leicht begreiflich : ohne siebenten Manipulanten und trotz der seinerzeit vom k. 1. Eismbahnministerium gegenüber dem Exekutivkomitee gegebenen Zusage, daß die Turnusse nicht verschlechtert werden dürsten, in einer die vorangehenden Turnusse verschlechternden Diensteinteilung. Dies soll aber noch nicht genügen, daß die Manipulanten die größte durchschnittliche Dienstdauer leisten, sondern sie müssen jetzt über Auftrag noch Zug 26 begleiten. Es wurde einfach angeordnet, daß die Manipulanten anstatt den Zug 34 Zug 26 zu begleiten haben, ohne die Anzahl derselben zu erhöhen, noch die Turnusvertrauensmänner zu dieser Abänderung zur Beratung beizuziehen oder die Manipula-tionskondukteure darüber zu befragen. Wir Betroffenen sind Familienväter und stellen das berechtigte Verlangen, auch mit unserer Familie leben zu können, nicht so wie es unter den jetzigen Verhältnissen ist, daß uns unsere Kinder bald als Fremdlinge betrachten. Warum werden unsere Vertrauensmänner nicht zur Beratung bei Turnusaüänderungen beigezogen? Haben nur doch das Recht, durch diese unsere Wünsche an kompetenter Stelle zum Ausdruck zu bringen. Nadkersburg. (Personalbehandlung.) Eine sonderbare Behandlung des Personals hat sich der Stationschef Herr Dobo wischeg in der Station Nadkersburg angeeignet. Auf Anordnung dieses Herrn dürfen die dortigen Magazins» arbeitet keine Mahlzeiten zu Mittag einnehmen, fondem müssen so lange arbeiten, bis eben alles fertig ist. Doch war er so gnädig, sich hcrbeizulassen, daß abwechselnd je zwei Mann essen können; so kommt es nun, daß die letzten zwei Mann erst um 4 oder 5 Uhr ihr Mittagmahl verzehren können, um dann wieder ohne Unterbrechung bis 7 oder 8. Uhr abends zu roboten. Eine Entschädigung für Ueberstunden gibt es nicht. Die gleiche Behandlung wird auch dem Maschinen- und ZugbegleitungspersvNal zugemutet. Wir ersuchen eine löbliche Verkehrsdirektion der Südbahn, diesem Stationsvorstand eine menschliche Behandlung des Personals zu empfehlen. . . Den Bediensteten aller Kategorien in Nadkersburg sieben wir den Rat, sich fester in. der Organisation zusammenzuschließen, dann kann man auch solchen Herren im gegebenen Fall wirksam entgegentreten. Wien-Penzing. (Vom k. k, BahnbetriehSamt.) Nach der bestehenden Vorschrift sollen zum Derschubdienst nur geeignete und gut eingeschulte Bedienstete herangezogen werden. In unserer Station wird diese Vorschrift keineswegs beachtet, wie aus dem Fall des im März 1909 verunglückten Kollegen Moser zu ersehen ist. Das gesamte organisierte Verschubpersonal von Penzing protestiert an dieser Stelle gegen die leichtsinnige Verwendung ungeschulter Leute und lehnt hierfür jede Verantwortung ab. Eine entsprechende Schulung, dann prüfen und später praktisch ausbilden. Schreckenstein. (Der Anwalt des Reichsbundes.) Wenn ein Mann mit ehrlicher Ueberzeugung einer Sache dient, mit jeder Faser seines Herzens derselben angehört und bereit ist, seine Anschauung ohne Rücksicht aus seine eigene Person zu verteidigen, so sind dies gewiß Charaktereigenschaften, die selbst bei politischen Gegnern Achtung verdienen. Wir wollen auch gern zugeben, daß der Reichsbund gewiß Mitglieder besitzt, welche die ehrliche Ueberzeugung haben, einer guten Sache zu dienen. Wenn sich aber ein Habich als Streiter für den Reichsbund auswirft, jener Habich, der bereits zweimal der sozialdemokratischen Organisation angehörte, der zum Protestantismus übergetreten war, dann wieder in den Schoß der alleinseligmachenden katholischen Kirche zurückkehrte, so ist es wohl gerechtfertigt, wenn Zweifel gehegt werden, daß dem Handeln eines solchen Mannes nicht ehrliche Ueberzeugung, sondern ganz andere Ursachen zugrunde liegen. Wem» sich dieser Mann trotz seiner dunklen Vergangenheit untersteht, einen Schmähartikel im „Deutschen Eisenbahner' mit Naiiienefertigung zu veröffentlichen, so bringt er nur den Beweis, daß feiner Charakierbeschaffeuheit sich seine Kühnheit ebenbürtig zur Seite stellt. .......... Es wäre aber gefehlt, wenn man diesen H a b i ch als Urheber mischen möchte. Er selbst war noch nie mehr gewesen als ein Werkzeug in den Händen seiner Histtermänner. Und mit einem solchen Mann polemisiert man nicht, sondern den behandelt man einfach mit Schweigen. Aber für die Handlungen, die dieser Mann begeht, tragen in erster Reihe seine Hintermänner die Verantwortung. „Ich Bebaute aufs tiefste, gegen Herrn Abgeordneten S e-liger die im .Deutschen Eisenbahner' vom 16, Jänner 1908 enthaltene Beschuldigung, daß er vor Gericht wiederholt und wissentlich falsche Zeugenaussage abgelegt habe, erhoben zu haben. Ich erkläre, daß ich aus den Akten im Beweisversahren die volle Ueberzeugung gewonnen habe, daß die von mir erhobene Beschuldigung vollständig grundlos ist und keinen Schein einer Berechtigung besitzt.' , So lautete eS in der Erklärung, die Habich im Ehren-beleidigungsprozeß Seliger abgab. Außer diesem Prozeß hatte Habich noch zwei Prozesse, in welchen er wegen Ehrabschneidung verurteilt wurde. Die Kosten, zu denen er in den letztgenannten zwei Prozessen verurteilt wurde, ist er heute noch schuldig. AIS er ge-psändet wurde, nahm seine Frau die gepfändeten Gegenstände als ihr Eigentum in Anspruch. Einem Antrag, den Habich zur Leistung eines Offenbarungseides zu laden, wurde nicht statt-gegeben, weil Habjch wegen, nicht bezahlter Schulden den Offenbarungseid schon geschworen hat. Von seinen anderen Handlungen wollen wir schweigen, weil wir seine unschuldige Familie nicht mit in den Kot zerren wollen. Ob diese Rücksicht in Zukunft eingehalten werden kann, bleibe dahingestellt. Neumartt-Kalham. (Oberösterreich.) AuS Neu-markt wird uns geschrieben, daß der dortige Bahnmeister W a tz k e und der Bahnrichter L o i b l in ihrer dienstlichen Eigenschaft den Arbeitern das Unterschreiben der Protestpetitton untersagt haben. In diesem Falle haben diese beiden edlen Seelen einen argen Mißbrauch ihrer Stellung gegenüber den unterstehenden Arbeitern verübt, denn weder den Bahnmeister, noch den Bahnrichter steht irgend ein Recht zu, in dieser Beziehung etwas zu gestatten oder zu verbieten. Es zeigt uns, wie so manche Vorgesetzte das persönliche Recht der Arbeiter beschneiden und sich in Angelegenheiten hineinmischen, die sie, wie wir hier sehen, nicht einmal verstehen. Limberg-Meisa«. (Aufforderung.) Der Taglohnarbeiter und provisorische AuShilssbahnrichter Klein wird ausgefordert, seine bübischen Aeußerungen gegen organisierte Arbeiter zu unterlassen, ansonsten wir gezwungen wären, denselben auf ein paar Tage in ein dunkles Kämmerlein setzen zu lassen, wo er über seine unkollegialen Handlungen Nachdenken kann. Die rote Wacht. Graz-Siidbahn. (Gefährdung der Sicherheit.) Der Herr Kontrollor Z a t l o u k a l will das 9 Millionen-Defizit und den zirka 2570 Millionen-Schuldenstand der Südbahn damit decken, daß er daran geht, bei den Verschubzüaen, wo bisher immer ein Mann mehr aus Manipulationsrücksichten beigegeben ivurde, als dies das BremSausmaß erforderte, denselben wieder einzuziehen. Dadurch verschafft er der Südbahn ein Ersparnis es ist aber dafür zu befürchten, ob sie nicht etwa durch den reduzierten Versonalstand das Zehnfache durch Unfälle und Materialschaden daraufzahlen wird. Mit der Finanzpolitik scheint also der HerrZ a t l o u I a l noch nicht Bruderschaft gemacht zu haben. Frellich meint er, daß der Mann ganz gut durch den Oberkondukteur, beziehungsweise durch den Zugsführer ersetzt werden könne, indem auch diese das Signalfähnlein in die Hand nehmen könnten, vergißt aber dabei ganz darauf, daß der Oberkondukteur beziehungsweise der ZugSsührer in dem Moment, wo er selbst mit-arbeitende» Organ ist, aufgehört hat, überwachendes Organ zu fein. In diesem Falle würden sich die Herren Stationsbeamten bequemen müssen, den Verschub zu überwachen und selbstredend auch die Verantwortung zu tragen. Ob der Herr Zatloukal auch nach dieser Richtung schon verfügt hat, ist zur Zeit noch unbekannt. Der Herr Zatloukal wird es wohl kaum glauben, daß er damit der Südbahn gute Dienste geleistet hat, sondern wollte damit offenbar nur zeigen, daß er noch auf der Welt ist und so Gott will, tvird er mit seiner Finanzpolitik sicherlich recht bald verkrachen, schon deshalb, weil sichs bald zeigen wird, wie dadurch die Sicherheit des Verkehrs neuerdings gefährdet erscheint, Ob sich auch die Unterbeamten (Oberkondukteure) zu Verschieberdienste degradieren lassen werden? Blndenz. In unserer Domizilstation sind einige Oberkondukteure, die sich in ihrer gegenwärtigen Stellung tief beleidigt fühlen, wenn der Untergebene nicht untertänigst schmeichelt und mit Kadavergehorsam allein und jedem Unsinn zustimmt, denn der Oberkondukteur und Unterbeamte verzapft. Wir möchten diese Herren, die sich seit der Ernennung als allwissend und übergescheit fühlen, auf ihre anderen Berufskollegen verweisen, die sich mit ihren Untergebenen ohne die geringste Beeinträchtigung ihrer Charge gut vertragen. Ja, cs gibt Leute, die, trotzdem sie Oberkondukteur sind, sich immer noch zu den Sterblichen rechnen und mit den Kollegen aus deren Reihen sie stammen, gemeinsam fühlen und denken. Oder glauben die Herren, daß mit den Unterbeamtenschober auch der Verstand mitgekommen ist? Da müssen noch einige Wallfahrten nach Rankweil gemacht werden, damit sich der Allgewaltige von dort erweichen läßt, um zum Amt auch den Verstand herauszugeben. Die klassenbewußten Eisenbahner werden sich von diesen, zum Glück wenigen, allmächtig und allwissend gebärdenden Geistesprotzen weder in ihren Rechten noch in der Meinung beeinträchtigen lassen. Diese Zeilen mögen die Betroffenen zur Kenntnis nehmen und sich emes Besseren besinnen, das auch für derartige Leuchten in Anwendung gebracht werden kann, es heißt: „Dummheit und Stolz, wachsen auf einem Holz.' Olmiitz. (StaatseisenbahngesellschaftJ Wie der Eisenbahnminister auf eine Anfrage Bes Reichsratsabgeord-neten Genossen Dr. Ellenbogen bestätigt hat, ist die Verwaltung der verstaatlichten St. E. G. angewiesen, die verbesserten Rebenbezüge der Staatsbahner bezüglich ihres Personals auSzu-arbeiten, und wird beabsichtigt, diese Gebühren vom 1. Juli 1909 zur Anwendung zu bringen. Es wäre nur zu wünschen, daß die Gleichstellung ehestens durchgeführt werde, da bei der herrschenden Teuerung kein AuS, kommen zu finden ist. Die Wohnungsmieten sind in den letzten Jahren um 80 Prozent gestiegen, dafür beziehen die Eisenbahner ein um 10 Prozent geringeres Quartiergeld. DaS Meilengeld, das früher monatlich 46 bis 50 Kr. betrug, ist durch Einführung der Stundengelder auf 38 bis 40 Kr. zurückgegangen. Es wird zwar eine Zulage von 6 bis 10 H. täglich gegeben, doch ist diese so gering, daß die Differenz dadurch keineswegs ausgeglichen wird. Um nun mehr zu verdienen, haben einige Querköpfe den Vorschlag gemacht, noch mehr zu fahren. Ein kräftiges „Psui 1" vor solchen Auchkollegen. Wer seinen Dienst anstandslos besorgen will, für den ist unser gegenwärtiger Turnus streng und hinreichend genug; wer aber unter allen Umständen Unfrieden stiften will, der gehe in die Slowakei zurück, dort kann er fahren, so oft und wie er will. Sämtlichen Kollegen der St. E. G. rufen wir aber zu: Hinein in die Organisation, kommt fleißig und pünktlich zu den Versammlungen, wo wir gemeinsam unsere Beschwerden und Wünsche besprechen können. Das Schimpfen und Poltern im Hüttelwagen ist für die Katz', da der einzelne zu schwach ist, um «Ne Aenderung herbeizuführen. In den Versammlungen ist für uns der Platz, um gemeinsame Angelegenheiten zu bespreche». Wiener-Rrnstadt. Im Heizhaus Wiener-Reustadt wird da» Lokomotivperfonal feit einiger Zeit von dem Maschinenmeister Miöan so brutal behandelt, daß diese Leute eS vorziehen, lieber auf den Dienst zu verzichten, als sich die Schikanierungen und Denunziationen eines Miean länger gefallen zu lassen. Es geht hier zu wie in einem Taubenschlag, kaum ist einer abgerichtet, wird er entlassen oder er lauft selbst davon. Welche Unmasse von Zeit und Geld wird aus diese Weise verschleudert. 14 Tage wird jeder Heizer abgerichtet, wobei er der Südbahn verdammt wenig einbringt. Sind diese 14 Tage vorüber, kommt er dann aus die Maschine, wo der Lokomotivführer ebenfalls in der Ausbildung nachhelfen muß. Ist der Mann einigermaßen verwendbar, wirb er durch den Herrn Heizhauschef gekündigt oder geht selbst und der Führer muß immer mit ungenügend geschultem Personal fahren. Diesem Treiben muß ein Ende gemacht werden. Innsbruck. (Vom Pension8institut der österreichischen Lokalbahnen.) Vor einiger Zeit schon beschäftigte sich ein Artikel des „Eisenbahner' mit diesem „Humanitätsinstitut' und das folgende soll ebenfalls zur Aufklärung über dieses Institut beitragen. In der im Vorjahre abgehaltenen Generalversammlung wurde eine einschneidende Statutenänderung beschlossen, welche als Grundzweck die Sanierung des Instituts „auf Kosten der Mitglieder' beabsichtigte. Rach dem neuen Statut soll auch baS Ouartiergeld in die Pension einbezogen werden; vorläufig bedeutet dies wohl nur eine höhere Belastung der Mitglieder, denn cs wird wohl niemand so naiv sein, zu glauben, daß ein von den beteiligten VerkehrSunternehmungen völlig beherrschtes Unternehmen plötzlich so von sozialer Fürsorge für seine Mitglieder erfüllt sein sollte! Das Institut ist nämlich versicherungstechnisch passiv, und da ja doch der Staat mit dem guten Beispiel vorangeht und seine leeren Kassen mit "den sauer verdienten Groschen der Besitzlosen füllt, warum sollten diese Herren eine andere Taktik Einschlägen. Das k. k. Eisenbahnministerium genehmigte die Statutenänderung unter der Bedingung, daß auch die dem Institut bereits ungehörigen Mitglieder das Quartiergeld vom Beginn des Bezuges an nachmelden. ES hätte dies eine ungeheure Belastung der Berkehrsunternehmungen sowie der Bediensteten ergeben, da die Nachzahlung, die 4 Prozent Zinsen sowie ein Zwölftel des Quartiergeldes, also insgesamt 32 Prozent, von VerkehrSunternehmung und Mitglied zu gleichen Teilen zu tragen gewesen wären. Run hat aber das k. k. Eisenbahnministerium nach drei Monaten diese Bedingung fallen gelassen, aus welchem Grunde, wurde nicht angegeben, aber eS steht jedem frei, sich seine eigenen „Gedanken' hierüber zu machen. Jedenfalls wurde es dadurch den vor dem 1. Jänner 1909 beigetretenen Mitgliedern freigestellt, ihr bereits bezogenes Ouartiergeld nachzu-melden. Der Rechnungsabschluß von 1908 enthält zum Beispiel die erfreuliche Tatsache, daß die Wertpapiere, in denen das Kapital angelegt wuiche, am 31. Dezember 1908 bereits einen „KurSverlust" von 100.000 Kr. erzielt hatten. Es ist doch erfreulich, wenn man sieht, daß daS Geld, das Man sich tatsächlich vom Munde abspart, so gut verwaltet wird. Da wird wohl noch ein ernstes Wort gesprochen werden müssen und daß dieS geschieht, dafür wollen wir Sorge tragen. Das neue Statut enthält übrigens noch ein paar sehr wohlwollende Punkte, aus welche wir noch zurückkommen werden. Vielleicht bewirken diese Zeilen, daß auch andere ihre Meinung hören lassen, denn es ist jedenfalls sehr gut, wenn daS Interesse für dieses Institut wachgehalten wird. Pettau. Wie lange wird das Vetriebsinspektorat in Graz noch warten, bis es den Dienst bei dem Wächierhans Ar. 13, Hauptübersetzung von Bettau, verkürzt und die Ruhezeit verlängert? Geopfert wurde dadurch schon genug, daß ganz unbescholtene Leute mit Arreststrafen bis zu 24 Tagen belegt wurden. Will man richtig so lange warten, bis ein großes Unglück geschieht und es Menschenleben kostet? Nachlässigkeit im Dienste kann man so einem armen Teufel von einem Wächter sicher nicht verwerfen, wenn man seinen Dienst betrachtet. 18 Stunden Dienst, 9 Stunden frei, unter zehn Nächten ist er zwei frei. Davon kann er diese neun freien Stunden nicht alle zum Schlafen verwenden, weil eben der Bahnwächter auch ein Mensch ist und Bedürfnisse hat, zum Beispiel muß er sich waschen, ja auch essen und schließlich auf Kommando schlafen kann man ja auch nicht. Zu all dem ist der Tagschlaf ohnehin nicht so ausgiebig. Fallen also von diesen neun Stunden freier Zeit, drei bis vier Stunden an Schlaf weg, so ist es kein Wunder, wenn die Statur ihre Rechte fordert und dem Wächter, der noch so diensteifrig ist und sich mit aller Anstrengung wach erhalten will, gerade in dem Moment die Augen zufallen, in dem er sie offen haben soll. Der Schnellzug braust, herein, ein Fuhrwerk fährt über die Ueber-setzung und ein furchtbares Unglück ist da. Daher verlangen ivir int Interesse der öffentlichen Sicherheit und im Interesse der armen Wächter, daß der Dienst sofort so geregelt wird wie bei den Weichenwächtern. Sobald verschoben wird, muß er den Schranken schließen, und verschoben wird Tag und Stacht. Fuhrwerke fahren ununterbrochen, weil alle Fuhrwerke zum Frachten-magaztn diese Uetcrfetzung passieren müssen. In Erkenntnis der eminent großen Gefahr und Verantwortung hat der Wächter schon einmal im Dienstwege um Verkürzung des Dienste« au-gesncht, woraus ihm dann der Bescheid zukam, daß er noch warten müsse, bis die Streckenbegeher bewilligt sind, dann erst könne sein Dienst geändert werden. Ja, wie lange kann denn noch die Südbahn mit Menschenleben Hasard spielen? Generalinspektion, wo bist du? Hier kann mit einigen Kronen große Gefahr abge-wenbet werden, hier kann mit ein paar Kronen der Dienst eines überangestrengten Menschenlebens gemildert werden. Wir versichern den maßgebenden Persönlichkeiten, daß ivir in Anbetracht der immerwährenden Eisenbahnunglücke aus der Südbahn nicht rasten und ruhen werden, bis die große Gefahr bei der srequen-tierteften Uebersetzung der Strecke Pragerhos bis zur ungarischen LandeLgrenze durch entsprechende Remedur beseitigt ist. Jiigerndorf. (Ein nervöser Beamter.) Seit der Zeit, wo unser Vorstand Herr Inspektor Gtßmann die Einvernahme des Personals nicht mehr durchführt, werden wir wegen jeder Lappalie stundenlang protokollarisch einvernommen. War Herr Inspektor G i ß m a n n ein strenger, jedoch gerechter Beamter, so haben wir in der Person des Assistenten Herrn Formann einen überaus nervösen Nachfolger gefunden, der mehr schimpft und tobt und sich wie ein Besessener gebärdet. Erlaubt sich ein Bediensteter dem Herrn die Wahrheit zu sagen, dann wird derselbe als kecker und frecher Kerl betitelt und gleich nochmals angezeigt. Herr F o r m a n it eignet sich ja ganz gut zum schablonenmäßigen Fabrizieren von Protokollen über gerissene Kuppeln, für weiter hinausreichende Sachen benimmt er sich jedoch wie ein Oberinspektor. Vielleicht gelingt es ihm noch, diesen Posten zu erreichen, die Fähigkeiten hat er dazu, denn wer Protokolle über zerrissene Notketten fertig bringt, kann auch fertige Akten unterschreiben. Landeck in Tirol. SamStag den 14. Mai feierte im Bahn-hofrestaurant der Vorstand der k. k. Heizhauslditung Landeck, Herr Maschinenoberkommissär HanS Lein, unter dem die organisierten Eisenbahner genug auszustehen hatten, seinen Abschied. Dank der Lettischen Antreiber und Denunzianten, die daS Personal zur Teilnahme an dem Abschied förmlich in daS Baynhofrestau-rant trieben, lvar der Abschiedsabend gut besucht. Besonders der Werkgehilfe Georg Riedl leistete anerkennenswerte Zutreiberdienste. Doch charakteristische GesinmingSmerkmale zeichneten von jeher Riedl aus. Er, der früher Sozialdemokrat war, ist aus der Organisation ausgetreten, um Werkmeister zu werden, wie er sich nämlich einbildet. Andere Leute — darunter nicht die schlechtest informierten — glauben aber, baß tuen» Riedl noch zehnmal seine politische Gesinnung wechselt, er doch nicht Werkmeister wird. Ein eigenes Gewicht hat HanS Lein beim Ausfolgen der MaschiiienauLrüstungskohle erfunden. Wie viel eine Tonne Kohle gleicher Sorte in Körben gemessen ergibt, bestimmt Hans Lein, und diese Bestimmung schwankt je nach dem Kohlenabgang zwischen 16 und 24 Körben. Der Kohlenabgang muß besonders im vorigen Abrechnungsjahr (1908) groß gewesen sein. HanS Lein erhielt für verschiedene unter seiner Leitung gemachte Ersparnisse per 1908 2490 Kr. Tantiemen. Gewiß ein nette« Sümmchen — und so leicht mit Zuschauenhelsen verdient, nicht wahr? Vom 1. bis 10. jedes Monats werden den Eisenbahnbediensteten Kohlen zum Regiepreis verabfolgt. Run kam eS aber unter der Leiiung der Leinfchen Wirtschaft mehr als oft vor, daß der Koylenvorrat vor dem Zehnten alle wurde und die Bediensteten ohne Kohle mit den gemieteten Fuhrwerken heim-kehren mußten. Wer es versuchte. Nach dem Zehnten Kohle zu verlangen bei Lei n, der erhielt wohl Grobheiten, aber keine Kohle. Vernünftige Vorstellungen fruchteten niemals. Anders bei Lein selbst. Der läßt sich die besten Stücke Kohle für Privatzwecke heraussuchen und dann — rS ist ja selbstverständlich bei solchen Größen — gratis und franko durch Leute, die nicht er, sondern die Bahn bezahlt, heimbefördern. Ob eS unter dem neuen Vorstand anders wird, ist fraglich. Aber meistens kommt nichts Besseres nach. St. Pölteu. (Werkstätte der k. k. StaatSbahn.) Eine gerechte Behandlung und Bezahlung der Professtoniften in unserer hiesigen Werkstätte ist trotz aller Erlässe und Versicherungen nicht anzutrefsen. Ueberhaupt bei neu aufgenommenen Prosessionisten finden wir die absonderlichsten Lohnstnseu. So wurde zum Beispiel ein Schmied mit einem Tagloh» von Kronen 2'60 ausgenommen, während ein anderer, ebenfalls Schmied, mit dem Anfangslohn von 4 Kr. eingestellt wurde. Beide sind jedoch gleich gut ausgebitdete Professiomsten. Die Löhne der Hilfsarbeiter, die zumeist Kr. 2'80, bei einigen sogar nur Kr. 2'60 betragen, sind nach den in St. Pölten herrschenden Verhältnissen viel zu gering, um mit einer selbst kleinen Familie ein menschliches Auskommen zu finden. Zudem werden die Arbeiter in den Werkstätten von den Werksührern und 'deren Ilnterläufeln in der unmenschlichsten Weise zur Arbeit angetrieben und bespitzelt. Bei Manchen Vorgesetzten geht die Antreibcrei so weit, daß man sich fragen muß, ob dieser Mann Überhaupt ein Verständnis von der Arbeit hat, da mitunter Leistungen verlangt werden, die geradezu undurchführbar find. Doch haben wir auch einige gerechte Vorgesetzte, die den Wert und daS Maß der geforderten Arbeit zu würdigen verstehen; leider sind es nur wenige. Wann werden die Bahnverwaltungen eigentlich zur Er- fi-mttmS kommen, daß zu einem Vorgesetzten sich nur derjenige unt besten eignet, der vermöge seiner praktischen und theoretischen Kenntnisse den Arbeiter und seine Leistungen zu schätzen weiß. Graz. (Von der Vaudirektion der Sttdbahn.) Aus Graz wirb uns geschrieben, daß sich die Fälle mehren, wo Oberbauarbeiter, wenn sie aus den gewährleisteten Urlaub Anspruch erheben wollen, i>ie Dauer der saktisch zurückgelegten Dienst-zeit abgestritten werden soll. Es handelt sich um zwei Partie-tiihrer, denen man 10, respektive 11 Jahre von der wirklichen Dienstzeit streitig machen will. Ueberdies sind aus öer Strecke Lieboch-Wies zwei weitere Arbeiter, denen das gleiche Schicksal droht. Da uns die Geschichte wegen des darin enthaltenen Unrechtes doch zu kraß erscheint und wir der Baudirektion trotz der mannigfachen Beschwerden eine solche Tat nicht ohne weiteres zumute« können, so wollen wir das Resultat der Erhebungen ab-warten. Zur leichteren Orientierung geben wir bekannt, daß sich die um ihre Dienstzeit beschnittenen Arbeiter in Puntigam und Luttenberg befinden. Slrcmd a. d. Dmian. Wie erinnerlich hat im Monat N?>irz beim Bezirksgericht in Krems eine Ehreirbelcidigung-^klage siaitgesunden, in welcher der Bahnbeamte M. bestrast wurde. Der Wahrheitsdeweis wurde erbracht und M. zu 20 Kr. oder 13 Stunden Arrests verurteilt. Nachdem nun diese Sache bei Gericht au 8 ge trügen wurde und für die Statwnsbediensteten auch nicht den Schatten eines Verdachte'; weiter haben kann, so ist die Affäre M. als erledigt 3» betrachten. Pflicht der Vorgesetzten Behörde ist es nun, das Zweckentsprechende ßu veranlassen, um sinnlosen Quertreibereien deS verurteilten Beamten die Spitze zu nehmen. DieS diene zur Auf-Härung. Graz. (Uniformen für Eisenbahner.) Die von bat Unterbeamten und Dienern jährlich abgefaßten Montnren, welche die Firma B.c^ck an die löbliche Südbahnverwaltung liefert, weisen Mängel und Fehler aus, daß man sich schon einmal des näheren darüber befassen muß. Schon Bei der Uniforrnbeteilung an die einzelnen Bedienstete» sieht man, daß aus Maß laut AbsassungKbuch keine Rücksicht genommen wird. Wahrscheinlich wird bei der Fabrikation nur nach Nummern und nicht nach Matz gearbeitet und diese aus-geklebte Nummer muß dann passen; ob dem einen die Kappe über die Ohren geht, e8 macht nichts; sie hat Nummer 55 und muß passen; ob dem einen die Kose zu lang ist oder dem anderen zn umfangreich, so daß ein nwhlgemäüeter Aktionär darin Platz ijriUe, sie muß passen; dem einen reicht der Mantel zur Fußspitze, während er bei dem anderen jtiott oberhalb des Knies sein dürftiges Ende findet, dem dritten wieder zu weit ist; es ist egal, jedes Stück hat eilte Nummer, oft auch noch Namen, darum muß es passen, wenn nicht, dann hei^t cs: lassen Sie es ändern und bann kann inan monatelang auf die einzelnen Stücke warten; cs wäre notwendig, man würde sich bis dahin Bin» anstreichen. Nummer 1, Kappe: Zwei Tage Regenwetter nnd eine Klarinette dazu — a potom glaub' ich'"Wiese sollen mit Draht inwendig gehoben sein, damit sic nicht beim ersten Regen in sich ^usaminensitzen oder wenn der Mann sich mit der Kaputze schützen will, selbe in der ersten Zeit schon ganz zusammeugepreßt und Die Kappe einem Hcirmoniebala ähnlich ist; auch Brauchen die Schirme nicht so auf die Nasen heruntcrstehen; „frei soll der Mensch dem anderen ir.B Antlitz blicken können und nicht seitwärts hervorschielen neben dem Schirm/' Stummer 2, Mantel: Dieser ist bas Haupt der ganzen Uniformierung, soll Schutz bieten gegen Regen, Schnee und ilnlte und erfüllt feinen angestrebten Zweck ganz und gar nicht Die Mantel sämtlicher .Bediensteten sollen glatt und dicht sein, damit Regen und Nüsse nicht so schnell durchdvmgen können. Warum können die Mäntel der Unterbeamten bei den k. k. Staats-Imhurn glatt fein? Haben wir nicht eine einheitliche Uniformierung 9 Man möge doch bedenken, baß hauptsächlich bas ZugS-personal tagelang bei strömendem Stegen im Freien hantieren muß, wo ber Mantel der einzige Schutz fein soll und patt besten ist man iit der ersten Mertelstunde bis auf die Haut durchnäßt. Unsere jetzigen Mäntel halten kein Wasser, weder die der Unter. Beamten noch der Diener. Wo sind die alten Nordpolmäntel, die mau Vor 20 bis. 25 Jahren absaßt? je nässer selbe wurden, desto steifer, aber auch wasserdichter wurden sie; wochenlang konnte «Mit im Stegen Dienst machen, der Mann war immer trocken, heute geht es bis auf die Haut. Man imprägniere die Mäntel wasserdicht, nehme festes Tuch oder Loden und fetze für das Zugpersonal die Tragzeit aus zwei Jahre fest. Genau so verhält es sich mit Hose und Muse, Tragzeit mir ein Jahr, halten aber dieses nur in den seltensten Füllen aus. Wie Bei den Mänteln, soll auch hier das zu verwendende Material dicht und glatt fein, da man tatsächlich jeden Tropfen auf Hose und Rock hindurch spürt und in die Falten der Mäntel und Röcke schon in den ersten Wochen ganze Bauschen von Wolle sich ablagern. Und zum Schluß ein Mahnwort an die Lieferanten: Näht die Knöpfe besser ein, damit man diese nicht schon beim Nachhausetragen der Montur unterwegs verliert. Wir stellen an die Verwaltung die Forderung: Gebt uns Kleidungsstücke, damit man tatsächlich vor der Unbill deS Wetters geschützt ist, man bedenke, daß unsere Werkstatt der freie Himmel ist und wir oft wochenlang dem Regenwetter ausgefetzt, daher gezwungen sind, die nassen Kleider, die man abends ablegte, wieder naß am Körper anzulrgcn. Unsere Protestbewegung. iztaloerficherung und die Steuerpläne der Regierung referierte. Genosse Sehnet besprach den Wert der Preise und forderte zur größten Verbreitung der .Wahrheit" e.;S Landesorgan auf. Alle Geldsendungen sind an Josef Sangfiffer, Block-f ioiialbieuer, Neuftift 16 9, Post Schärding, zu richten. Triest. Am 23. Mai 1908 um 8 Uhr abends fand im Sfrbctlerhcim zu Trieft eine große Eisenbahnerversammlung statt. Die Tagesordnung lautete: 1. Attentat auf bie berufe1-genossenschaftliche Unfallveisicherungßanstalt der österreichischen Eisenbahnen. 2. Die Wahl des SoalitionSauSfchuffeS. 8. Bevorstehende Landtagswcchl in Triest. Den Vorsitz führten in der Versammlung bie Mnossen fi&nönit und (üisner. GenosseFuck fungierte alSSchriftführer, Der Referent Genosse KopaL Beleuchtete in slowenischer Sprache die Grundzüge deS Gesetzentwurfs der Sozialversicherung und wies an der Hand zahlreicher Beispiele bie Schädigung Ebenso werben bie Eisenbahner tilnstighii iretung um ein Bedeutendes verkürzt und benachteiligt. Gegen solche Verschlepp,uwsabsichten werden die Eisenbahner entschieden die äußersten Mittel aniuenden. (Großer Applaus und Beifall.) Die sozialdemokratischen Abgeordneten werden ersucht, auf Grund der von der Organisation betätigten Unterschriftensammlungen dagegen Stellung zu nehmen. Redner forderte gleichzeitig die Versammelten auf, energisch für unsere Organisation ein» zutreten. woraus zum zweiten Punkt, zur Wahl der KoalitionS-«luSschußmitgliedet geschritten wurde, und zwar wurden von der Sttdbahn die Genossen ft o n 6 n i f, Jernejöif, Paöar, Bizjak, Paulin; von derStaaiLvahn die GenossenLaßnig, Uttendorfsky, Robin, Skalar und Gosctte einstim» myj gewählt. Zugs* .Union' Zum Schluß appellierte Genosse ftopn? an die Versammelten, zur Landtagswahl ihre Stimmen auf die sozialdemokratischen Kandidaten zu vereinigen, damit am 13. Juni Triest tot werde, wie cs Bei den letzten ReichSratswahlcn der Fall war. Genosse K o n ö n t £ hielt noch eine kurze Anrede, worauf die imposante und denkwürdige Versammlung geschlossen wurde. Versamnürrngslierichte. Wien. (Die Fahrgebührenfragen d ex Begleiter.) Donnerstag den 3. d. M. fand im Hotel „ eine gutbesuchte Versammlung der Wiener Zugsbegleiter der k. k. Stnatsbahnen statt. Auf der Tagesordnung stand die Fahrgebühren« aufbefimmg des Zugsbegleiterperfonals. Als Referent fungierte Personalkommissionsmitglied W a-b i t s ch. Der Redner gab einen Bericht über die gepflogenen Verhandlungen mit dem Eisenbahnminisrerium und verwies darauf, daß dieses im Oktober des vorigen Jahres dem Exekutivkomitee drei Millionen zur Erhöhung des Stundengeldes für die Zugsbeglcfter zugesprochen hat. Die Fahr-gebührenaüsbesseruna ist nun so weit erfolgt, daß man dem er-wäbvten Personal die Fahrgebühren borlausig um 30 Prozent erhöhte (Rufe: Wir verlangen die Gleichstellung!); keineswegs aber erfolgte die vom Personal so dringend geforderte Regelung der Fabrgebühren, die darin besieht, daß diese Gebühren für das Lastzugs- wie für das Personenzugspersoual gleichgestellt werden. (So ist es!) Dieselben Forderungen stellt auch das Maschinenpersonal. Auch hier soll das Lastzugs- mit dem Perfonemugspcrfonol gleichgestellt werden. Nun sagt das Eifen-Bnhnmimstcmim, daß die drei Millionen nicht ausreichen. Es macht über die Köpfe deS Zugsbegleiterpersonals eine Regelung, die niemanden befriedigen kann. (Lebhafter Beifall.) Die vom Eisenbahnministerium geplanten Sätze Bedeuten eilte Erhöhung, die viel geringer ist als die schon heute Bestehenden .30 Prozent'. (Erregte Zwischenrufe.) Das können sich die Eisenbahner nicht bieten lassen. (Lebhafte Zustimmung.) Es heißt, daß die drei Millionen nicht einmal dazu ausretchen, um diese30 Prozent weiter geben zu können. Man hat nämlich die 80 Prozent aus einer ganz falschen Grundlage berechnet. Man hat sie auf Grund des StaatSooranschlnges vom Jahre 1908 geschaffen, während aber die in Betracht kommende Stunden- und Kilometerleistung deS JahreZ 1908 viel höher war. (Bewegung.) Man hat nun auf Grund des ermittelte» wirklichen LeistungssatzeS die Verteilung der drei Millionen ootgmontmcn, und da zeigt eS sich, daß nicht mir die LOprozentige Ausbesserung herauskommt, sondern daß auch die Fah rgeBühren gleich st eil nng nicht gewährt werden soll. (Ruse: DaS werden wir ja sehen I) Wir werden nicht ruhen, Bis die noch notwendige und cmSjtäitdtge Summe den drei Millionen beigelegt ist. (Stürmischer Beifall.) Die Fahr* gebührenausbesscrung, wie sie das ZugSbegleiterpersonal verlangt, ist eine gerechte Forderung und die Gewährung dieser Forderung ist im Interesse des Staatübahnbetriebes sehr notwendig. Die unbedingte Nottmndigleit der Erfüllung dieser Forderung zwingt die Eisenbahnbediensteten zur größten Beharrlichkeit. (Andauernder Beifall.) Der Vorsitzende Knotet sprach in ähnlichem Sinne und brachte eine Resolution zur Abstimmung, in der es heißt: Die Zugbegleiter verwahren sich entschieden gegen eine Herabsetzung der Bereits der ^entraiperfonatkoinmistion zugestandenen Stundcngeldgrundfätze, sie Beharren auf ihrer ulten und gerechten, felBft vom Eisenbahnmünsterium als berechtigt anerkannten ordcrung nach de.r Gleichstellung, deren rascheste Durchführung ~' c Resolution wurde einstimmig angenommen. sie erwarten. Die , _ _ Abgeordneter A £> r a m charakterisierte in einer treffenden Rede die gegen die besitzlose Bevölkerung gerichtete österreichische Politik und forderte die Versammelten zur unablässigen Stärkung ihrer Organisation auf. Er erntete stürmischen Beifall. Brünn. Die Assistenten der St. E. G. hielten am 29. Mai I. I. in Brünn eine Versammlung ab mit der Tagesordnung: ,Dte Verstaatlichung der St. E. G." Als Referenten wurden Genosse Mouka, Sekretär in Brünn, und Genosse Kupnik, Perfonalkommissionsmitglied der t. k. Nordbahn, einaeladen. Bewe Referenten besprachen in sachlicher Weise die neue Situation für die Bediensteten der verstaatlichten Privatbahnen. Durch Gegenüberstellung zahlreicher Beispiele aus der Einreihung der Beamten der k. k. Nordbahn wiesen die Referenten darauf hin, daß die Beamten der St. E. G. allen Grund haben, beizeiten durch zielbewußie Organisation und eifrige Vorarbeit sowie Vorbereitung deö Materials einer eventuellen Schädigung anlässlich der Einreihung vorzubeugen, denn es könnte bei allzu großer Lauheit leicht geschehen, daß mancher herrliche Etsolg aus dem Kampfe im Jahre 1007 an Wert verlieren würde. Die Ans-fühmngeii der Referenten wurden von den anwesende» Assistenten mit großem Interesse vernommen. In eiltet darausfolgenden freien Debatte entwickelte sich ein lebhafter Meinungsaustausch und erst in später Stunde wurde die Versammlung nach einem Schlußwort des Einbcrusers sowie deS Genossen Mouka geschlossen. Obwohl sich die Referenten jeder besonderen Agitation enthielten, erklärten nichtsdestoweniger die anwesenden Assistenten, sofort unserer Organisation als Mitglieder beitreten zu wollen. Wir begrüßen die neuen Mitkämpfer herzlichst und wünschen, daß ihr Eiset nicht Nachlassen, sondern daß dieser Entschluß alS Beispiel unter ihren Kollegen BahnBrecheiw fein möge. Wien. (Versammlung der Bahnrichter.) Die Bahnrichter der k. t. Staatsbahnen hielten am 6. d. M. in KasttoS Gasthaus, Wien, XV„ Löhrgasfc 13, eine Versammlung ab. Dieselbe wurde zwecks Gründung einer Zahlstelle für die genannten Bahnrichter einberufen mib vom Genossen t o 1 zer eröffnet und geleitet. Durch die Ausführungen mehrerer eduer kam die Versammlung zu der UeBerzeugung, daß eine Trennung von den übrigen Kategorien nicht nur wertlos, sondern auch für die Bahnrichter nachteilig wäre, weil butch ein separatistisches Vorgehen niemals nach Erfolge erwirkt würben und auch nicht erwirkt werden können. Die Versammlung Beschloß daher, baß jene Bahnrichter, bie Bereits Mitglieder in den verschiedenen Ortsgruppen unserer Organisation sind, dort zu verbleiben haben mib jene Bahnrichter, die erst der Organisation Beitreten wollen, sollen sich bei den ihnen nächsigelcgenen Ortsgruppe» aufnehmen lassen. WeiterS wurde auch ber Wett deS BcrtraucnSmänitersgftemS Besprochen und von alle» Anwesenden als das geeigneteste Bindemittel für die Bahnrichter einerseits und für bie Organisation andererseits anerkannt. Hierauf wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt: „Die Bahnrichter jeder Bahnerhaltnngssektion haben aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann zu wähle» und dieser hat sich dann in allen die Bahnrichter Betreffenden Angelegenheiten an den HauptoertrauenSmann zu wenden. Diesem obliegt bann bie Pflicht, das Erforderliche zu veranlassen und im Fall der Notwendigkeit die Vertrauensmänner zusammeirzurufen und mit ihnen daS Notwendige zu Besprechen." Als HauptvettrauenSinann wurde Genosse Johann Holzer, Bahnrichter, XIH/4, An der Wien 5, gewählt. ES sind daher alle, bie Bahnrichter Betreffenden Angelegenheiten diesem Genossen zu übermitteln. Ferner wurde für Bahnerhallungs-seltion I Genosse Albert OPPeker, Bahnrichter, XII/1, Prem-lechnergasie 9, für die Bahnerhaltungsfeküon II Bahnrichter Genosse Höfingcr und für die BahnerhaltungSsektion III Bahnrichtet Genoffe Trestl gewählt. BruncS. (23ächterversamtnIung.) Pfingstmontag fand hier eine guwesnchtv Versammlung statt, in der Genosse Berger auä Franzensfeste die gegenwärtige Stellung des Wächterpersonals ttn Vergleich zu den übrigen Kategorien in ausführlicher Weise zergliederte. Ta in unserer Gegend ber Anschluß an den Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerlschastsverein den Strcckenwächtern von den Ortsgeistlichen und auch den christlichsozialen Bahnmeistern einigermaßen erschwert wurde, sind die Resultate der hiesigen Wächter hinter den anderen Kategorien zurückgeblieben, denn bie Verwaltung der Südbahn hat die Schwäche, die in der geringen Zahl der organisierten Wächter steckt, richtig Beurteilt. Um diesem UeBelstand aBznhelsen, wurden in allen größeren Stationen der Südbahn Wüchterversammlungen abgehalten, wodurch den Wächtern Gelegenheit geboten wird, den Wert der Organisation kennen zu lernen. Da sich mm durch zahlreiche Beitritte die Reihen der Wächter dichter und strammer schließen, so wird es um so leichter sein, endlich eine Besserung der Lebensverhältnisse unter den Wächtern hcrbeiznsühren. Eine ganze Menge von Zugestänbitiffeu aus dem Jahre 1907 sind unerfüllt gebieben und diese können nur durch ein mannhaftes Eintreten des gesamten Personals erreicht werben. Ein gegenseitiges Verleumden oder ein allgemeines Kriechen ä la .Verkehrsbund" wird nie einen Erfolg bringen. Villach. Am 4. Juni fand in Frau UnteriasferS Gasthaus „zur Pretoria" eine äußerst gut besuchte Versammlung der Wächter der k. k. Staatsbahn und Südbahn statt. Die Tagesordnung war die gleiche wie die der Wächter-reichskonferenz. Genosse RuLiSka eröffnet, indem er die Erschienenen herzlich begrüßt, um halB 8 Uhr abends die Versammlung. In das Präsidium wurden gewählt: Zu Vorsitzenden die Genossen R u i i b t a und Pirker (Villach), zum Schriftführer Genosse Mayer (BodeuBach). Genosse R u i i 81 a erklärt den Zweck und die Wichtigkeit der Reichskonferenz und bittet um Vorschläge für die Wahl von Delegierten. Nach längerer Debatte werben die Genossen: Maurer, Wächter in St. Nupprecht für die k. k. Staatsbahn und Schwandtner, Wächter in Villach (Südbahn) gewählt. Bei Punkt 2 entwinnt sich eine lebhafte Debatte, an welcher sich insbesondere die Genossen Mayer, Maurer, Pirker stark beteiligen, und werden verschiedene Anträge Betreffend die Dienst- und EntlohnungSoerhältnisse gestellt. Genosse R u t i 6 k a ergreift sodann daS Wort und zergliedert die diversen Anträge, welche gestellt wurden. , Es wurden dann folgende Beschlüsse gesaßt: 1. Der AnscmgSlohn eineS TaglohnwächterS soll 3 Kr. per Tag Betragen. 2. Die erste Anstellung (AnsangSgehalt) soll mit 900 Kr. festgelegt werden. I 3. Der Endgehalt soll 1600 Kr. Betrogen und soll derselbe tn 25 Jahren unbedingt erreicht werden. 4. Jene Bediensteten, welche nicht in der Gehaltsstufe, die ihnen laut ihrer Dienstjahre gebührt, stehen, sollen solange außertourlich avancieren, bis sie in die ihnen geduhrende Stufe gelangen. 5. Die WSchterhäuser sind genau nach dem wahren Wert zu bewerten und soll daS SuperpluS zur Auszahlung gelangen und soll der volle Quarliergeldbetrag in der Gehaltsliste auSge-wiesen werden. 6. ES soll allen Wächtern, welche Nachtdienst versehen, eine Nachtdienstzulage von mindestens 1 Kr. per Nacht gegeben werden. ' „ „ 7. ES soll allen jenen Wächtern, welche mit Weichen zu tun haben, eine Weichenzulage gegeben werden in der Höhe von 10 Kr., ganz gleich, in welcher Gehaltsstufe derselbe steht. 8. Es soll an alle Streckenwächter mit Schrankendienst eine Schrankenzulage von 10 Kt. per Monat anSbezahlt werben. Dort, wo auch Frauen Schrankendienst re. versehen muffen, tangiert biefer Bezug ben Bezug ber Frauen in keiner Wette. 9. Weichenwächter haben eine Perfonalzulage tn der Höhe von 10 Kr. per Monat zu erhalten. 10. Die SchnellzugSprämie ist abzuschaffen. 11. Die Montur soll in jenem AuSmage und mit jener Tragdauer an Wächter abgegeben werden, als tuie 'alle übrigen Bediensteten ihrer Gruvpe selbe erhalten. 12. Der Dienst soll in folgender Weise geregelt werden: Dreimal lästündiger Dienst mit je zweimal ISstündiaer Ruhezeit; nach dem dritten 12slänbtgen Dienst soll eine 24ftündige Ruhezeit erfolgen. Die Weichenwächter sollen nach 12stflnMgem Dienst 24 Stunden Ruhe erhalten. Tunnelwächter sollen nach 6stündigem Dienst eine Mündige Ruhezeit erhalten und soll eine Vermehrung von 10 auf 12 Mann erfolgen. 13. Der UrlauB soll nach ben durch die PersonalkommissivnS-mitgllcdcr überreichten Normen geregelt werden. Nachdem sich nun niemand mehr zum Worte meldet, schließt Genosse Siuiiöla mit einem kräftigen Appell, in welchem derselbe auf die Erfolge infolge der Organisation hinweist, und bittet, rastlos an dem Ausbau der Organisation weiterzuarbeiten, unter starkem Beifall diese höchst wichtige Versammlung. F. R. Bim den Organisationen. Innsbruck I. Bei der am 21. Mai b. I. stattgcsunbencn Generalversammlung würbe Genoffe Wilhelm Scheibe in als Obmann unb Genosse Gustav Freitag als Kassier wieber-gewählt. Sille Zuschriften, bie ben Verein, Rechtsschutz und dergleichen Betreffen, sind an Genossen Wilhelm Scheibein in Innsbruck, Amraserstraße 2, solche in Geldangelegenheiten, ZeitungSreklamationen und Adressenänderungen an Genosfen Gustav Freitag in Innsbruck, Gabelsbergersttaße 25, I, zu richten. Bifenz in Mähren. Bei der am 25. Mai d. 9. statt* gefundenen Generalversammlung wurden folgende Genoffen gewählt: Joses Januj, Obmann: August Zhanfil, Kassier; Franz Op eit und Anton Kar Ul, Revisoren. Laibach. Die Generalversammlung fand am 11. Mai 1909 statt, wobei Genoffe KopaS über Sozialversicherung sprach. Bei der Neuwahl wurden folgende Genoffen in den Ausschuß gewählt: Joses Skojanee, Obmann, Johann Pafterni und Franz Kopitet, Stellvertreter: Kaspar Stermsek, Kassier; Johann Ielii, Schriftführer; Barth. Vilhar und Joses Autscher, Revisoren: Ernst Pohl, Bibliothekar; Kotoin, ©taget, Ufic, Znpan.Majren, Erbeönik, GakpariS, Penizzi, Mauser, Sedey, Üerny, AnSschußmitglieder. Die Einnahmen betrugen Kr. 7228-89, die Ausgabe« Kr. 7169 46. Der Mitgliedetstand ist im letzten Berichtsjahre von 550 auf 691 Mitglieder gestiegen. Divacca. Bei der am 23. Mai d. I. stattgefundenen Generalversammlung wurden folgende Genossen gewählt: Karl Braun, Obmann, Ignaz Erzen, Stellvertreter; Joses P e r-havec, Schriftführer; Rudolf Verdnik. Kassier;Ä Spendiö, Johann Böser, Valentin Kuret, Ausschußmitglieder. Hieraus brachte Genosse Braun einen ausführliche» Bericht übet bie Delegiertenkonferenz in Wien. Zum Schlüsse referierte Genoffe KopaL aus Trieft über den Gesetzentwurf der Regierung über Sozialversicherung. Ried im Innkreis. Ai» 9.Mai 1909 fand die Generalversammlung statt, in ber folgende Funktionäre gewählt wurden: Vrainmer, Obmann, Zehetner, Stellvertreter; Schöpp, Kassier, Pfihringer, Siibkassier; Anzengruber, Schriftführer, Zederban er, Stellvertreter; Sch w a r z I, Bibliothekar; Aigner unb Hoffleisch Hacker, Revisoren. Sodann hielt Genosse Iakubetz einen ausgezeichneten Vortrag über Sozialversicherung und über die Ursachen bet Verschleppung der gemachten Zugeständnisse. Zum vierte» Punkt Berichtete Genosse Kininger übet die Delegiertenkonferenz und forderte die Anwesenden zur regen Agitation auf. HaniiÄdvLf. Sonntag den 23. Mai 1909 fand hier eine gut besuchte Eisenbahnerversammlung statt, in der Reichsrats' abgeordneter Genosse Schlotznikl daS Referat erstattete. In die VereinSleitung wurden folgende Funktionäre gewählt: Josef Krist, Obmann, Eduard Weiser, Stellvertreter; Franz Knappe, Kassier, Anton K u p k a, Stellvertreter; Ignaz Schrollen, Bibliothekar, Alois Baier, Stellvertreter; Albert E x l e r, Josef Linde nthal, Johann Winter, Karl Werner, Änsschußmitglicdcr. Joses B i d m a n n und Robert Fürler, Kontrolle. Sämtliche Zuschriften sind an den Obmann Genossen Josef Kri st, in Kassenangelcgenheiten an den Kassier Genossen Franz Knappe zu senden. Rendck bet Karlsbad. Sonntag den 23. Mai hielt die hiesige Zahlstelle ihre diesjährige Generalversammlung ab, welche sehr gut besucht war. Nachdem die Funktionäre ihren Rechenschaftsbericht erstattet hatten, welcher mit voller Zufriedenheit ausgenommen wurde, schritt man zur Neuwahl und wurden folgende Genossen gewählt: Als Zahlstellcnleiter Anton Fuchs, Stellvertreter Franz R e i tz n e r, Schriftführer Anton Hegen, Kassier Georg T u r n w a l d, Bibliothekar Anton Herinanek, Kontrolle Franz Böhm und Josef Eberl. Als Vertrauensmann und Subkassier für Neurohlau wurde Michael Peter, Weichenwächter, gewählt. Um halb 11 Uhr nachts schloß der Vorsitzende die Versammlung mit dem Bemerken, hie Versammlungen immer so zahlreich zu besuchen. Alle Zuschriften sind zu richten an Genoffen A n t o n F u ch s, N e « b e d 6 0 5. Wien-Favoriten II. In anerkennenswerter Weise bemüht sich der neue Ortsgruppenausschuß den Bediensteten der ehemaligen Staatseisenbahngesellschaft anläßlich der erfolgten Verstaatlichung die Gelegenheit zu bieten, die Verhältnisse bei der k. k. Staatsbahnen kennen zu lernen. Wohl als die geeignetste Forni hierfür wurde die kategorienwcise Versammlung mit Beistellung der Referenten von seiten der k. k. Staatsbahnen sowie auch von seiten der Zentrale gewählt. Derartige Versammlungen waren: 20. April Verschub-personal (Referent Genosse Weigl, Zentrale); 29. April Oberbau (Referent Genosse Somitsch, Zentrale); 18. Mai Zugsbegleiter (Referenten Genossen Schober und I n n e h u b e r, k.k. Staatsbahnen); 19.Mai Magazinspersoual (Referenten Genosse Traun st eine r, k. k. Staatsbahnen, und Genosse Somitsch, Zentrale); 24. Mai Oberbau (Referenten Genosse Hosbauer, k. k. Staatsbahnen, und Genosse Somit} ch, Zentrale); 27. Mai Materialdepot (Referent Genosse JunghanS, k. k. Staats-bahnen). Großer Dank gebührt den Referenten seitens der k. k. Staats bahnen sowie seitens der Zentrale, welche in gediegenen und leichtfaßlichen Ausführungen die Verhältnisse bei den k. k. Staatsbahnen, wie selbe derzeit bestehen ooer infolge der vorjährigen Errungenschaften in Kürze bestehen werden, genau schilderten. In der am 27. Mai staitgesundenen Versammlung der Materialdepotbedienstctcn wurde außer den Referaten noch folgende Resolution beantragt und einstimmig angenommen: „Die heute versammelten Bediensteten des Materialmagazins Wien und der Expositur Simmering verlangen mit Rücksicht auf die ungleichmäßige und ungerechte Behandlung derselben, daß ui Hinkunft bei Ernennungen, Versetzungen rc. nicht mehr nativ« iiale und parteipolitische Motive, sondern einzig allein deren dienstliche Verwendbarkeit und Qualifikation maßgebend sein >ollcn. Weiters möge denjenigen Arbeitern und provisorischen Bediensteten dcr LebenSmittelmagazine im Falle einer Lostrennung derselben von den Materialmagnzinen der Uebcrtritt zu den letzteren ermöglicht werden." Die rege Teilnahme der ehemaligen StaatSeisenbahngesell-schastsbedienftetcn an den Versammlungen beweist, daß der neue Ortsgruppenausschuß den richtigen Weg gewählt hat, und wird crffauch auf demselbtn im Interesse der Bediensteten sortschreiten. Villach. Am 30. Mai fand die gut besuchte Generalversammlung der Ortsgruppe statt. Aus den Berichten der einzelnen Funktionäre ist folgendes zu ersehen: Die Anzahl der Mitglieder ist von 460 auf 547 gestiegen. Die Gesamteinnahmen betrugen im verflossenen Vereins,ahr Kr. 9214 30, die Gesamtausgaben Kr. 9299'33. Briefschaften sind 732 eingelaufcn und 979 wurden abgesendet. Neuwahl ergab folgendes Resultat: Johann Hutter (Sudbahn), Obmann, Josef Schnabl (k. k. Staatsbghn), Johann Virk e r (Südbahn), Stellvertreter; Matthias Mandl (k. k. Staatsbahn), Schrrstführcr, Josef Lerchbaümer (Südbahn), Stellvertreter; Peter Melcher (Südbahn), Kassier, Johann Raut er (k. k. Staatsbahn) Stellvertreter; Franz RouLieka (Südbahn), Johann S t e r n i g (k. k. Staatsbahn), Revisoren; Tribernig (k. k. Staatsbahn), 9tuh8, Bibliothekare; I. Iör g, Thomas Glanzer, Andreas Winkler, Lipovsek, Ausschüsse. Hierauf hielt Genosse Wahrer eine» ausgezeichneten Vortrag über Zweck und Nutzen der Organisation. Als Subkassiere wurden folgende Genossen bestimmt: Peter Melcher, Klagensurterstraße 17; Thomas Rauther, Klagensurterstraße 43; I. Jörg für Südbahn Personalhaus; LipovSek, Eilgutmagazin Klagensurterstraße 17; Glanzet, k. k. Staatsbahn, St. Leonhardt; Sternig, Kondukteur, k. k. Staatsbahn; Franz, Heizhaus k. k. Staatsbahn: Bogner, Heizhaus Südbahn, und sind die Beiträge nur an diese Genossen und nur gegen Coupon einzuzahlen. Die Ortsgruppe übernimmt keinerlei Verpflichtung, wenn ohne Coupons Einzahlungen geleistet werden. Anfragen und Aufklärungen in Unfall-, Rechtsschutz- und Personalangelegenheiten übernimmt auch ferner Genosse Franz Rousiöka, Lind 2 6, Post Villach, wohin diesbezüglich,e Zuschriften zu richten sind. Mahrisch-Ostrau-Oderfurt. In der am 18. Mai l. I. Gasthaus des Herrn Meise! abgehaltenen, gut besuchte» wurden nach- im Generalversammlung der hiesigen Ortsgruppe stehende Genossen in den Ausschuß gewählt: Joses Hermann, Obmann, Karl König, Heinrich Bartosch, Stellvertreter; Franz Gilg, Kassier, Franz P l a n a r s ch, Stellvertreter; Andreas Frone!, Schriftführer, Franz Ferch. Stellvertreter;Franz Ratai, Rudolf Barwig, Rudolf Hanke und Franz Gunia, Bibliothekare; Julius T o w a r e k, Wirtschafter; Franz B u r e L e k und Alois Friedrich, Revisoren; Miroslav Slaby, Adolf Rybak, Konrad Schindler, Walentin Siegerhofer und Benjamin Kolik, Ersatz. Alle Zuschriften in Vereinsangelegenheiten sind an den Obmann Joses Hermann, Odersurt, Skolnicastraße Nr. 367, in Geldangelegenheiten an den Kassier Franz Gilg, Oderfurt. Zubergasse 593, zu richten. Sprechsaal. Gewerkschaftliche Organisationen Ober-kärntenS. Das Gewerkschaftssekretariat für Oberkärnten ist seit 15. Mai 1909 eröffnet und werden die Organisationen und Funktionäre von Oberkärnten ersucht, Versammlungen, Differenzen re. dem Sekretariat anzuzeigen. Organisationen, die zu ihren Versammlungen Referenten wünschen, haben dieses mindestens acht Tage vorher dem Sekretariat schriftlich anzuzeigen. Das Sekretariat ist von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags und von 3 Uhr nachmittags bis 7 Uhr abends geöffnet. Alle Zuschriften sind an Genossen Leopold Pölzl, Villach, Kaiser Josesplatz Nr. 4, Kärnten, zu richten. Gewerksch^tSoerband für, Kärnten :iat Villach. Achtung, Verschieber im Direktionsbezirk Linz. Am Sonntag den 20. Juni 1909, um 9 Uhr vormittags, findet in Linz, Gasthaus .zum wilden Mann", Göthestraße, eine wichtige Besprechung über die Verhältnisse des Verschubpersonals statt. Die Ortsgruppen und Zahlstellen im Linzer Direktionsbezirk wollen tüchtige Genossen vom Verschubpcrsonal dazu entsenden. FürdieOrtsgruppeLinz: Kajetan Weiser, Obmann. Alt die Altprovisionisten der k. k. Staats-bahneii, Staatseisenbahngesellschaft und Oefter-reichische Nordwestbahn. Um einmal unseren Wünschen wegen Erhöhung der Provision und Gleichstellung an kompetenter Stelle ein Gehör zu verschaffen, werden die Altprovisionisten der betreffenden Bahnen zu einer Besprechung, die am 17. Juni, um 11 Uhr vormittags, in Brünn, Friedas Gasthaus, Wiesergasse 10, stattfinden wird, höflichst eingeladen, wo eine Deputation gewählt wird, die beim Eisenbahnministerium in Begleitung der Herren Reichsratsabge-oroneten versprechen und die betreffenden Wünsche Vorbringen wird. Schriftliche Anfragen sind an die Adresse: Anton Rittich, Brünn, Wawrastraße 29, zu richten. Offene Anfragen^ All die hochlöbliche Generalinspektioii der österreichischen Eisenbahnen. Seit 1. Mai wird im HeizheiS Marburg ein Turnus gefahren, der insbesondere für die Serie 32 d in der Strecke Spielfeld-Luttenberg anstrengend ist. So gibt cs innerhalb 8 Tagen einen Vorfpanndienst von 18 Stunden, zwei Touren je 16 Stunden und eine Tour von ununterbrochen 19 Stunden. Da trotz wiederholter Vorsprache bei Herrn Oberinspektor Posch keine Aenderung vorgenommen wurde, so bitten die Betroffenen, die löbliche Generalinspektion möge ehestens Abhilfe treffen. An die k. k. Staatsbahndirektion Villach. Die stabilisierten Werkstättenarbeiter in Amstetten haben bis heute die für 1. Jänner 1909 fälligen Monturen nicht erhalten. Die Betroffenen bitten deshalb um gütige Aufklärung. An die Direktion der Böhmischen Nordbahn. Die Ablösewächter auf der Strecke Bensen bis Rabstein erhalten trotz mehrfach gestellten Ansuchens keine Fahrlegitimationsbüchel, trotzdem dieselben dauernd auf systcmisierten Posten tätig sind. Um AnSfolgung der Legitimationen wird dringend gebeten Die Betroffenen. An die k. k. Staatsbahndirektion Olmütz. Bei der k. k. Heizhausleitung in Mährisch-Schönberg werden Lokomotivführer mit 1200 Kr. Gehalt zu den Personenzügen verwendet, während die mit 1600 bis 1800 Kr. Gehalt mit den Lastzügen fahren und Reserve halten müssen. Die k. k. Staatsbahndirektion wird gebeten, eine diesbezügliche Untersuchung vorzunehmen und eine endgültige Regelung anzuordnen. An das Stationspersonal der k. k. Staatsbahndirektion Olmütz. Alle Anträge und Beschwerden für die Herbststtzung der Personalkommission sind wahrheitsgetreu, deutlich und ausführlich an das PersonalkommissionSmitglied Josef Skr ist in Halbfett Nr. 64, Post Hannsdorf, zu richten. ES wird sich empfehlen, etwaige Anträge baldigst einzu-fenden, um eventuelle Informationen einholen zu können. Zu spät cingelangte Zuschriften können infolgedessen nicht mehr berücksichtigt werden. An die Berkehrsdirektion der k. k. privilegierten Siidbahngefellschaft in Wien! DaS Personal der Station Kufstein erlaubt sich die höfliche Anfrage zu richten, wie lange dasselbe auf seine Uniformenstücke, welche im Monat November 1908 zum Austausch zurückgesendet wurden, noch warten muß. Dieselben wurden von seiten der Station schon dreimal urgiert, aber bis heute keiner Erledigung zugeführt. An die Direktion der k. k. Nordbahn! Vor drei Jahren haben die Bediensteten der Station U fl r o n ein Gesuch um Errichtung einer Waschküche in dem dreifachen WächterhauS angesucht. Die Gesuchsteller wurden wegen Platzmangel abgewiesen. Nun wurde ein zweiter ausrangierter Waggon zur Verfügung gestellt, doch wurden in demselben statt eines WaschkesselS nur ausgestopft Vögel und ähnliche Utensilien untergebracht. Die Gesuchfteller bitten um eine baldige Abhilfe und Untersuchung des Dachbodens im genannten Wächterhaus. An die k. k. Staatsbahndirektion in Innsbruck! Ist einer Staatsbahndirektion bekannt, daß die Blockwächter der Station Maishosen seit 26. April b. I. ihren Dienstposten in der Nacht verlassen und sich in den Zwischenpausen der Züge in dem Wartesaal aufhalten müssen. Durch das Verweilen im Wartesaal sind die Blockwächter nicht in der Lage, etwa außergewöhnliche Signale zu hören oder Störungen beim Stellwerk oder den Wechseln zu verhüten und müssen infolgedessen jede Verantwortung im gegebenen Falle ablehnen. Um Abhilfe wird dringend gebeten. An die k. k. Staatsbahndirektion in Olmütz. Da» gesamte Personal der Station ersucht, die k. k. Staatsbahndirektion möge veranlassen, daß die Gehalte und Kilometergelder zur festgesetzten Zeit durch den Kassier ausbezahlt werden, damit das Personal nicht immer stundenlang warten und den Kassier suchen muß. An die Staatsbahndirektion in Wien. Die Oberbauarbeiter der Bahnerhaltungssektion Wien 1 (Strecke Westbahnhof-Penziug) haben Heuer am FaschingdienStag nachmittags gearbeitet. Laut Amtsblatt (Jänner 1906) ist der Faschingdienstagnachmittag den Oberbauarbeitern sreizugeben, müssen jedoch, wenn dieselben an diesem Nachmittag zur Arbeit hcraugezogen werden, den vollen iy3fachen Taglohn erhalten. Den Oberbauarbeitern wurde jedoch nur l1/, Tag verrechnet. Wir bitten eine k. k. Staatsbahndirektion um gütige Ausklärung, eventuell um dringende Abhilfe. Die Obcrbauarbeiter der Bahnerhaltungssektion Wien, Allgemeiner Rechtsschutz- und Gewerkschüftsverein für Oesterreich. Ortsgruppe Moral L Den geehrten Mitgl ebern diene zur Kenntnis, daß ab Juli l. I. bis auf weiteres die Monqts-versammlnngen nicht mehr wie bisher am 4., sondern am 3. jedes Monats statt finden, wobei auch Einzahlungen entgegen-genommen und Mitglieder ausgenommen werden. Weiters werden die Mitglieder ersucht, die Bibliothek, welche sich jetzt im Vereinslokal befindet, mehr in Anspruch zu nehmen und die Versammlungen zahlreich zu besuchen. Ortsgruppe Mürnuschlag. Alle jene Genossen, welche eine Interimskarte haben und über ein Jahr Mitglied unserer Organisation sind, werden ersucht, die JuterimSkarte ehebaldigst dem Kassier avzugeben, damit ihnen das Mitgliedsbuch ausgestellt werden kann. Zahlstelle St. Kucia-Tolmrln. Bei der am 21. April stattgefundenen Versammlung der Zahlstelle St. Lucia ergaben die Wahlen folgendes Resultat: Simon S i v e r, Streckenwächter, Zahlstellenleiter : Johann Müller, Weichenwächter, Kassier; Mnzeuz Niesergall, Schriftführer; Subkassiere: Johann Schrammet in Podmelec, Martin Singer in Grahovo und Franz DruLiuSek in Podbrdo. Die Mitglieder obiger Zahlstelle werden ersucht, ihre Einzahlungen an die obgenannten Genossen zu leisten. Ortsgruppe Gänserndorf. Am Sonntag den 2 0. Juni 1909, um 7 Uhr abends, findet in Gänserndorf, Jakob CerniS Ga ft Ij aus, eine öffentliche Vereinsversammlung mit der Tagesordnung: .Die Sozialversicherung und die Eisenbahner" statt. Referent: Genosse Karl Tantsin (Wien-Floridsdorf). Eisenbahner, erscheint zahlreich I Ortsgruppe Trlest-St. AttdrL Am 23. Juni d. I. um 8 Uhr abends, findet im Arbeiterheim, via Boschetto Nr. 5, eine freie Eisenbahnerversammlung statt, in welcher die Angelegenheiten der Personalhäuser in Triest besprochen werden Die k. k. Staatsbahndirektion und der ProvisionssonbS-auSfchuß werden freundlichst ersucht, zu dieser Besprechung Vertreter zu entsenden. Das in den Personalhäusern wohnende Personal samt den Frauen wird freundlichst eingeladen. Ortsgruppe Trlest-St. Audrä. Dem Wächterperfonal von Triest und Umgebung diene zur Kenntnis, daß am 21. Juni d. I., um 10 Uhr vormittags, im Gen Boccaccio Nr. 25, die Berichterstattung in Wien stattfindet. SahlreicheS Erscheinen erwünscht, irtogrupue Spsritz. Den Mitgliedern diene zur Kenntnis, daß bei der nächsten Monatsversammlung am 20. Juni l. I. ein Referent, Herr Emil Weber aus Prasseditz, erscheinen wird, aus welchem Grund die MonatSverfammlung um 2 Uhr nachmittags in StuyS Gasthaus stattfindet. Ortsgruppe Aüttetdorf. Es biene den geehrten Mitgliedern zur Kenntnis, daß am SamStag den 12. Juni 1909, um 7 Uhr abends, im Vereinslokal, Wll., Auhosstraße 184, ein Vortraa abaebalten wird. Die aeeyrten Mitglieder werden ersucht, zahlreich zu erscheinen und ihre Frauen mitzubringen. Insbesondere wird an die Mitglieder daS Ersuchen gestellt, die SamStag-VereinSabende künftighin besser zu besuchen. Ortsgruppe Krima-Ueud-rf. Die Genossen von Weipert werden ersucht, die Monatsbeiträge vom 1. Juni 1909 Genossenschaftsgasthaus, via mg von der Reichskonferenz Versetzung für die objektive und humane Behandlung während seiner hiesigen Amtterung. Gleichzeitig gratulieren wir dem Villacher Personal zu diesem Vorgesetzten. Die Zugsbegleiter der Station Lienz. Ortsgruppe Uofenbach. Den geehrten Mitgliedern diene zur Kenntnis, daß die nächste Manatsversarnmlung ausnahmsweise den 13. Juni um 8 Uhr abends stattfindet. Ferner zeigen wir an, daß der Bahnrichter Stecker aus der Ortsgruppe ausgeschlossen wurde und nicht weiter als organisierter Kollege zu betrachten ist. Zahlstelle Bisen?. (An die Ortsgruppen und Zahlstellen.) Die Zahlstelle Bisenz des Allgemeinen Rechtsschutz- und GewerkschaftsoereineS will, um den Anforderungen der Mitglieder gerecht zu werden, die Bibliothek vergrößern. Da eS jedoch der kleinen, nur aus 37 Mitglichern bestehenden Zahlstelle an Geldmitteln fehlt, so wendet stch die Zahlstellenlettung an die Genossen allerorts um gütige UeberLassung zweckdienlicher Bücher entweder umsonst oder zu kleineren Preisen. Der Zahlstellenleiter Joses Janny, StationSaufsehcr in Msenz, Mahren. Ortsgruppe Kanusdorf. Die Mitglieder werden freundlichst eingelaben, zu der am 13. Juni b. I. bei Herrn Josef Beith in GepperSdors stattfindenden öffentlichen BrreinSversammlung bestimmt und zahlreich zu erscheinen. Ortsgruppe Steyr. Sonntag den 18. Juni d. I., um 1 Uhr nachmittags, findet in St. Ullrich (Mämnleflet) eine freie Eisenbahnerverfammlung statt. Zahlreiches Erscheinen notwendig. Ortsgruppe Wleu-KauphoUaiut. Die ganzjährige Generalversammlung tffndet am 16. Juni d. I. in Herrn Josef LindnerS Gasthaus, Wien, Hl., Adamsgasse, statt, wozu sämtliche Kollegen freundlichst eingeladen werden. gehen. Briefkasten der Redaktion. 8. R., 80. Jawohl, Sie können ganz ruhig fischen Coera TrIBder-BlnocllS und Ferngläser beiter Perl»# Optle iTeilzählüntgen Violinen erstklassige Instrumente nach alten Grammophone Schallplatten Musik-Spieldosen Automaten Zithern aller Arten u. Systeme Mandolinen, Bultarren »»«uMiicr in »uen pratschen Preislagen Celli USW. Relchlllustrlorter Hauptkatalog gratis und Bial & Freund In Wien, VI/ 50 Meister- 1 I Modellen Photogr. 1 Apparate I neueste Modelle aller . modernen I ) Typen >m mlinülgeten » Prellen. frei. — Postkarte genügt. Marlahilferstr. 05. 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Ich Gefertigter widerrufe hiermit alle geqen Herrn Anton Prunk, Magazinsmeister der isübBn^n in Laibach, in zwei öffentlichen Lokalen gemachten beleidigenden Aeußerrmgen und gelobe zugleich, das; ich auch ttt Zukunft gegen die Eisenbahnerorganisation keine beleidigenden Steuerungen werde fallen lassen. Laibach, am 18. Mai 1909. Alois Jan», Lokomotivführeranwärter der Südbcihn. Sonmter-Tlger-Sehlafileoken Grösse zirka 184X200 cm, Gewicht zirka 1030g per Stück K.K-00. Gesäumt. fertig zum Gobrncch. langjährig bewährte, sehr haltbare, wollige nml kräftige Decke bester Quo litKi Solirto, prachtvolle Muster, Ein poetiAkot 4 Stück Decken liefere iiortofroi. Kein Risiko I Boi Nichtgefallen nehme Deeken znrUek und zahle Geld retour. Ungezählte Anerkennungen und Taus endo von belangreichen Nachbestellungen. Drei Belobungsschreiben: Es wundort mlcli, dass es Ihnen möglich ist, fdr einen derart i «iedrtgen Preis solch elegante Decken zu liefern. 1 Postaseiatent WeiseininF. 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