A m t s -^^M Blatt. K^ 2?. Samstag den 4. Mär?_________ ^^- «3.uberntal - Verlautbarungen. Z- 250. (I) 2li Nr. ''"^e^ Concurs - Ausschreibung vomk. k. böhmischen Landesguber-nium. — Zur Widcrbcsetzung emcr k. k. Ao-junctcnstcllc bei dem böhmlschcn k. k. Fiscalamte. 7- Durch das Absterben des k. k. Fiscalad« iul'cten Johann Franz Scelig, ist bei dem böhmischen k. k. Flscalamte eine Adjunctenslelle, mir welcher ein Gehalt jährlicher 2000 fi. C. M. aus dem Camcralfonde verbunden ist / in Erledigung gekommen. — Zur Wiederbcsetzung dieser erledigten Stelle höherer Classe, als auch für die durch Vorrückung allenfalls in Erledigung kommenden minderen Adjunctenfiellcn bei dem böhmischen k. k. Fiscalamle, mit wel, chcn die Gehalte von 1800, l5 0 und 1000 fi. Conv. Münze gleichfalls aus dem Cameralfonde verbunden sind, wird der Concurs bis letzten März d. I. mit dem Beisatze ausgeschrieben, daß diejenigen Competenten, welche dle gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen und eine dlcser Stellen zu erhalten wünschen, ihle .mit den gehörigen Zeugnissen belegten Gesuche während der Concurbfnst bei dem böhmischen k. f. Fiscalamte einzubringen haben. — Nach Weisung des hohen Hofkammerdecrcts vom i3. Jun, 1828, Hofzchl 2Z5äc>, und hlcrortigcr Verordnung, müssen die Eompeicntcn für Fls-cala^unctenstcllen 2ä Jahre alt, Doctorcnder Neckte, vom tadellosen Lebenswandel und nach Erlangung des Doctorats drei Jahre, entweder bsi einem Advocatcn, bei einem k. Flöcalamte oder b^i einer andern landcöfürstllchcn Justiz» bchörde in der Pralls gewesen und mit dem Zeugnisse übcr die bestandene Flscal^rüfung versehen seyn, folglich über alle du'se Erfordernis^ den Ausweis beibringen. —Prag den 3l. Jänner i85/. Hclnrich Hruschowsky Ritter von Hruschowa, _______ k. Oubcrtlialsc>relär. Urcisämtl^^VlllÄärurgen?' Z. 2b5. (2) ' '^ i.(1 Nr. '"«'/2^ ! 3ir. 1711. Ter bei der Glaüorischc^ArVensondShelr, schaft Landsprels! befindliche Getreldevorralh , bethend: m 118 nled. össerr. Metzen Weihen; in ,6o nied. öfterr. Vleyen Kurn; ln 9a nied. öfterr. Meyen Versse; »n 53o n«ed. österr. Vletzen Hafer; in 70 med. öfterr. Metzen Helden, und in l00 nied. öfterr. Mehen Hirse, w,rd am 3o. März licitando verkauft werden. Wo,u die Kauftuftlgcn vorgeladen rverden. — K. K. Kreisamt Neussadtl ^m 2l. Febr. lZZ/. Ktavt. unv lanvrechtliche VerlHUlbarungen. 3. 252. (3) Nr. 1)79. Non dem k. k. Stadt- und Landrcchtc m Krain wird bekannt gemacht, daß die Vornahme der bewilligten freiwilligen öffentlichen Veräußerung der, dem Joseph und dem Carl Tschcr-nolh eigenthümlichen, hier in Laibach auf der Schusttrbrücke gelegenen Kramläden Nr 0, 9 Ll. 10, auf den i2. März l. I. VormMagö lo Nhr bci diesem k. k. Stadt« und Landrechtc de-stlmmt worden scy. Dessen werden die Kaussusslgen mit dein in die K.'nntniß gesetzt, daß die dießfalllgen ?i-citationsbcdlngnisse in der dießlanorechtllchcn Registratur eingesehen weiden können. Laibach am 18. Februar 18)7. Z. 267. (3) N^. 1071. Von dem k.k. kraimschcn Stadt- un) ^andrechte wird bekannt gemacht, daß das zu-n Margareth Langer'schcn Veilasse gehörige Mo-bilar^Vermögen, als: das Hausgerath, die Zimmereinrichtung und Wasche, das Küchen-gcschlrr, der Wein, die Fässer und andere Fohrnisse am 2. März l. I». Vormittags von 9 bis !2, und nöthigen Falls auch Nachmitiays von 5 bis5 Uhr hier am alcen Markt H. Nr. 16.) lltltando gegen bare Bezahlung hintangcgeden werde. — Laibach am 11. Febr. »8)7. Z. 267. (2) Verlautbarung. Dul-ch Beförre'ung des Gchulg?hülf?n a" der HaupN'Hule zu Ic>l»a, Ioftvh Arsche»'/ «^ dlcse Hchlllgthülfenfttll/, m»t 0em Gchalr? ool? t^lich.n 24 tr. E. M., und emer >a^^.f, 113 Remunerationszugabe von 60 fi. k. M., in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche sich für diese Stelle geeignet glauben, und sie zu erhalten wünschen, haben chre auf einen Stampelbogen von 6 kl-., durchaus e>genhänd,g geschriebenen, und an das wohllöbllche k. k. Bergoberamt und Nerggericht m Klazenfurs Nylisirten besuche längstens bis zum ln. April d. I. bei diesem Konsistorium einzureichen, und sich mit btige-legten glaubwürdigen und gestampelten Docu-menlen über ihr Alter und Vaterland, ihren Stand und ihre Gesundheit, über ihre difthe, tigln Privat» und öffentlichen Anstellungen, ihre Sprach- und andere Kenntnisse, endl'ch über ihre Moralität und mit dem Lehrfahigkeits, Zeugnisse auszuweisen. Vom fürssblschöflichen Konsistorium iai-bach den 27. Feb^ar iL3/. Z. 264. (5) ^ Nr. 29^ Concurs 5 Edict zur Besetzung der Secretavsstetie bei der k. k. krainischen Landwirth-schaft s-Gese llscha ft. — Nachdem die statutenmäßige Dlenstesdauer des gegenwartigen Herrn GcsellschaftslSecretars am 3. Mai d. I. ihr Ende erreicht, so soll dieselbe in der nächsten allgemeinen Versammlung/ 0. i. im Mai l. I., auf weitere sechs Jahre mittelst Wahl beseyet ncrden. — Die wirklichen Herren Gesellschafts-Muglieder werden hievon mit dem Beisaß in Kenntniß gcfctzt, daß Jene, welche diese mit einer jährlichen Remuneration von 260 si. vcr-bllndene Stelle zu erhalten wünschen, ihre dießfaüigen Gesuche bis i5. April 0. I. an den gefertigten Ausschuß überreichen wollen. — Uo:n permanenten Ausschusse der k. k. kraini» schell L^udwlrthschclfis-Bcsellschaft zu Laibach am iI. Februar »85/. Straßen - Licitations - Verlaut, d «ru n g. Die löbliche k. k. Landesbau - Direction hat mit Verordnung vom ^,/17. Jänner!.I., Zahl 3/l, in Folge hohen Gubermal-Decrttes vom ,0. December v. I., Zahl 28/^^, die Umlegung eines Theils der Wiener Haupt-Eommerz,Hl-Gtrahe im Orte Tschernutsch, im ^ '^icltatwnelvege auszuführen angeordnet. — Dem zu Folge wird die Minuendo» Versteige» rung der neu herzustellenden Straßenstrecke, besiehend ln Erdaushebungen und Aufdämmungen , dann Erbauung emer gewölbten Brücke und straßinbahn-Tonstruclion, in einem Gc» sammtbetrage von 63o2 fi. 27 kr., am ,3. März l. I. in dem Amtslocale der löblichen Bezirksobrlgkeit Umgebung iaibachs, Morgens von 9 bis !2 Uhc Etatt haben, wovon alle Vau , und Unternehmungslustigen mit dcm Bemerken »n Kenntniß gesetzt werden, daß so« n»ohl die LicttationSbedingmsse, als auch die detaillirte Baudevlse bei der genannten löblichen Bezirksobrigkeit, und bei diesem Straßen« Eommlssariate täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden sönnen, dann, daß der Erlag des Vabiumg mit 5^ für jeden Lmtanten, d,e Leistung der Caution hingegen mit 10 F für den Erstther unerläßl'ch ift, und endlich, daß schriftliche Offerte nur oov Anbeginn der Llcitat>ons>Vlrhandlungen angenommen, spater einlangende aber nicht beachtet, und somit nückgewiesen werden. — Ka»serliches Königliches Slraßenbau»Eommiffaliat. ialhach am 27. Februar 1LZ7. Z. 272. (2) Nr. 2143. Ge tr eid , licitati 0 n. Bei dem Verwaltungsamte der f. k. Re« ligionsfonds« Herrschaft Michelstelten werven über Bewilligung der löblichen k. k. Camera!» Btzirks-Verwaltung ?a,bach am ,^. März »33/ von 9 bis l2 Uhr Vormittags, 5lo Meyer» 6^ Maß Weihen, und 769 Mey«n ig "/, Maß Hafer, in kleinen Parthien, oder »m Äanzen zum Versaufe ausgzbothen; wozu Kauflustige hiemlt eingeladen werden.— K. K. Verwaltungsamt Mlchelstetten am 26. Fe» bruar 18Z7. 3. 25i. (5) Nv. i5»7/IV. Kundmachung. Zur Bekleidung der k. k. küstenländischen Gränzwache für den t. Semester deS Golar-jahreS 1837, werden Einhundert vierzehn Röcke und Zweihundert Fünfzig fünf Hosen erfordert, deren L'eferung nach Anordnung der wohttäbllchen k. k. illyrischen Eameral'Gefällen« Verwaltung im Wege der Eoncurrenz bemerk« stelllzet werden soll. — Zu diesen Montours-Gegenstanden wird an Material erfordert: l) Eintausend Achthundert Achtzehn Wiener« Ellen gut eingelassenen, ^ Eaen brelle russljche ^elnwand; 2) Vierhundert Siebenzig sechs Elnulertel Wlener-sllen, V^ Eüen breite Fut-terleinwand; Z) sine Elle kaisergelbes, ^ Wiener-Ellen breites Tuch zur Egal'sirung; ä) Dreihundert Seckjig zwei sinvnrtel Dut« zend bemerne we^ße Knöpfe. — Nebst den Anbothen zur Lieferung des Materials, wer« den auch Anboth! auf den Macherlohn und auf "9 die Beistellung der Montoursssücke im ferti» gen Zustande angenommen. — In d,?s«r Absicht werden folgende Fiscalpreise festgesetzt: 2) für » Wnner-3lle russische Le»nwand mtt obiger Breite, Sechzehn Kreuzer C. M.; d) fur l Wiener-Eile Fulterlemivind, Nrun Kreuzer E. M. ; c) für dle Elle kaisergelben Tuches, ein Gulden Drnß»g Kreuzer E. M.; 6) für i Dutzend beinerne Knöpfe, Em '?m« viertel Kreuzer E. M.; <>) Macherlohn füe einen Rock, Vlerz.g Kreuzer C. M.; f) Macherlohn für em Beinkleid, Zwanzig Kreuzer T' M.; ß) für emen Rock i m f e r tig e n Z u, stande, Zwei Gulden fünfzig Kieben Kreu« zer; 1i) für ein Beinkleid im fertigen Zustande, E,n Gulden Dre>ß,g Em Dce,lNlrtel Kreuzcr. — Die hiernach entfollenen Vadien slnd: i) für dle Lieferung von iLlg Ellen ruf« slsche iemwand, im Gtsammlsiscilorelse von äL^» st- ^9 kr,, V erjig Acht Gulden 29 kr.; 2) für die Verstellung uon ^76 '/4 Wiener'sl» len Futterleinwand nach dem Tolalsiscalprelle von 71 fi. 26 V4 kr., Sieben Gulden 8 ^ kr.,-I) für dle Elle kalsergelben Tuches, Neun^'reu» zer; ^) für Z62 '/4 Dutzend Knöpfe, V'.«rzig fünf slnhald Kreuzer; 5) für den Macherlohn der ll^ Stück Rocke, Slebcn Gulden 26 sr.; h) für den Macherlohn der 255 stück Beinkleider, Acht Gulden 2c» kr.; 7) für dle Le„ Nellung von izH Röcken im fertigen Zustande, Drelßig drei Gulden 39 kr.; L) für die Her» siellung vun 255 Stück f«rtlgen Beinkleider, Dreißig neun Gulden Eonuenlions-Münze. — Für die Befibicther des Macherlohnes wn'd noch bestimmt, daß auf einenRock 7 Ellen rus-, siche, und 2 '/2 Ellen Futterleinwand, dann V128 Elle salsergelbes Tuch und 1 7.. Dutzend delnerne weiße Knöpfe; auf ein Beinkleid aber 4 Ellen russische, und ^ Ellen Futterlein, wand, dann V^ Dutzend bcmerne Knöpfe, zur Anfertigung abgegeben wenden. — Gel dllscm Ausmaße wurde darauf Rücksicht genommen, daß be» der Anfertigung der Montourssiücke nach drei Dimensionen das, Auslangen gefunden werde. — Den Lieferungölustigcn wird übrigens noch folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben. — 1) Du Anböthe suid mtt, tM schrtfclichcr versicgeller Offerte längstens bls zum 7. März ,337, früh um 9 Uhr bci dem Vorsteher dieser Eameral-Bezirk'e-Verwal-tung einzubringen. — Nachtragliche Offerte werden mcht berücksichtiget werden. — 2) Es wird den Offerenten freigestellt, bloß für einen, oder auch für meh^re, oder all: Malerialqe-genständ?, dann für dle V^rfcrligung der Klei« der im gesonderten Wege, so wie auch für die Gesammtlieftrung im fertigen Zustande, Anboth? zu machen. — 3) Jeder Offerent hat seine Offerte, so weit fie auf Material« oder Klei« der ,m f,rt,gcn Zustande gerichtet lst, ein zur gehörlgtn Bcurthellung gcelgneleß, bei der Lemwand '/^ Ellen mcsftndes, und mit dem E,. gcl des Offerenten versehenes Muster beizu» ltgen. — Dl« Offerte muffen d»e Galtung und de» ferungscautton verwendet, im yegenthelllgen Falle aber dem Erleger wieder zurückgestellt wer» den wird. Der Reugeldbelrag oder die bemerk, ten Urkunden sind m einem bejondern Papier, Umfchagz dem schr>fil,chen Offerte beizulegen, und es ist auf dlesem gesiegelten Umschlag? dcr Inhalt desselben nach der Gumme d?r Gclo-oder Papieisorten lc., deutlich zu bemerken. 6) Für den Fall einer nicht bedmanißgemss, ßen Lieferung, nämlich, wenn Stoff oder Arbeit nicht entsprechend gefunden, oder dle ?ie-ferungszeit überschritten wtrden jollte, behalt sich die rvohllöbliche s. k. ^amcral, Gefällt« Verwaltung das Recht bevor, nach freiem Fr-me'ssen alles dasjenige zu verfügen, was zuc Erreichung des Zwecke, oder Abwendung ei-neS Aerarlal-Nachthcilcs dlenlick erachtet wer» den wird. Dle dleßfälligen amtlichen Vorkeh, rungen und deren Kosten, worunter auch eine g'nz neue 3>eferungs.Ausschr?lbung oder sonstige Anschaffung der ;u lleferndcn Gtoss? over Klkidungßsiücki und dere^ Anfertigung begrif, 120 fen seyn kann, gehen auf Gefahr und Kosten des iieferanten,, welcher nicht nur mit dem Reugelde oder der Eaution, sondern auch mit sclnem übrigen beweglichen und unbeweglichen Vermögen zu haften Hal. Es bleibt jedoch dem« selben unbenommen, stlne vermeintlichen An, sprüche überhaupt gegen das Aerar geltend ju machen. — 7) Für dle zu rechter Ze,t gellcfc<*e und ganz anstandslos befundine Waare oder sirbett, rvnd nach der Menge derselben und dem bedungenen Pre,se d«e bare Bezahlung bei der dösigen k, k. Ecüncral Oefällcr>»Easse an den ^l.feranten, oder an dle von demselben zur Uebernahme derselben gchörlg bevollmächtigte Person gegen claifenmäßig gefiämpelte, und von dem k. k. lfameral-Glfäüen-Verrvaltungs-Oeconomate bizügllch dcr contraclgemaßen ^«e» ferung corani'sirte 2ulttung unaufgehalten erfolgen. ,— H)" T)ie Eaulion wlrd dem Lieferanten nach zur Zufriedenheit beendeter liefe« rung zurückgestellt werden. — 9) Ueber das tufcrungs-Ocschaft rv,rd mit jenen Offcrenten, deren Anböthe angenommen werden, auf der Grundlage der bemerkten Vedingmsse ein Con« tract abgeschlossen, wozu zu emem Exemplare der klassenmäßige Gtämpil von dn Dritthnl nach einem Mill» leren, und einDrttchell nach dem kleinen Maß, fiabe vcrf^'Nget werden müssen. — DasWit» t^nmaß muß bei allen KleldungSslückcn.der ^an^ ge und der Menge der dazu zu uerwendendin Stoffe angemessen scpn. — Das Moteriale wird vom k. k. Eamlral'Gefallcn-Verwaltungs, Oeconomate nach vorhergehender Zumeffung und Zllzählung ausgefolgt werden. — Alles Hugehör, als Etelfleinwand, Kamehlgarn, Zwlrn !s., hat dagegen Eontrahcnt ohne weitere Vergülung für die e^andencn Aibells-preise beizustellen. — Die Arbeit muß gut und solld gellcfcrt, dle Nocte insbesondere müs, s^n unter den Achseln, dle Bcmklelder abcr im Kreuze dequcm seyn, damit der Mann die Hände leicht bewegen, könne, und im Schritte nlckt g hindert werde. — Der Erfleher ist verpflicht ,.l«t,,,^ede, m'ßlungene Arbeit, ,wenn sie »hm Usta/ebrauchi zuiückgestellt wlrd, sogleich un« t'Ngslttich umzuändern und zu verbessern, ganz verdorbene aber auf jcine Kossen zu behalten, und das Malerlale nach dem Anschaffungs- preise zu ersehen. — Rücksichtlich der Zuhal< tung der L,eferungSjc,t, der Elcherssellung des Aerars, der Auszahlung des Macherlohnes nach jeder einzelnen, oder nach der TotaII,cfc-rung, gcllen die vorhm vorausgeschickten all, gemeinen Lleferungsbedingnlsse. — , 1) Be-zügllch der Lieferungsfrist wnd feftgeseht, daß dcr Erstehcr gehalten seyn werde, dle erste Halfce deß zu llcfern erstandenen Materials oder der Arbelt/ oder der fertigen Kleidungs-stückc binnen drei Wochen vom Tage der ihm inllniirlen Ratification ferner Offen?, die ali-bere Hälfte dagegen binnen den andern zunächst darauf folgenden drei Wochrn abzuliefern. -« ,2) D,e Ablieferl! , sämmlllchrr Objecte geschieht an das k. k. Eameral-Gcfällcn-Verwal' tungs.-Occonomat mit Zuziehung emer besondern Commifslun, bestehend aus einem Ab>!?-ordneten der f. k. Camera!» Bezirks-Verwaltung, dem Verwalter des k. k. Oeconomates, elneöWaarenblschauers vom hiesigen k.k. Hauvt« zollamte und clneS für d,e Schätzungen beeideten Schneidermeisters, und es werden nur jene Gegenstande als abgeliefert anzusehen seyn, welche von der Commission als vollkommen mu« stergemäß und annehmbar erklart, und auch wllkllch übernommen worden sind. — i3) Die Eröffnung der Offerte wird am Giebenten Mar, 1837 früh um 9 Uhr, in Gegenwart des Vor-fichers dlesir Eameral-Bezirks-Verwaltung^, elncs Abgeordneten der hiesigen k. k. Kammer-procuratur, des Verwallerß vom l. k. Eame» ral« Ge fall en'N erwaltu ngs-O eco no mate, eines Waarenbeschauers vom hiesigen f. k. Hauot-zollamte, und eines für d»e s>chayungen beeideten Gchn'e,vermelsters,/'bei dleser Eameral-BezlrkS, Verwaltung vorgenommen werden, und cs lst sämmtlichen Offerenten freigestellt, dabei persönlich zu erscheinen. -— K. K. Eame-ral'Bezlrks-Verwaltung. Laibach am 2l. Fe, bruar 185?. ________ Z. 266. lÄ^" "^ ' ."' .' WlderrufunI '- der efetutlven Licltatlon der Joseph F uH e'sch en Realitäten im Markte Lichtenwald. In Folge dcS eingereichten Syflirung^ Gesuches hat es von der mit dem hleramtllchsn Bescheide vom 25. Jänner d.I., ^^Ii. Nr. 28,^, auf den 6. März, /,. April und 6. Ma, V. I. anberaumten Verstngerungs-Tagsayungen der Joseph 'Fuchs'schen Realltäten «m Markte ?,ch-tenwcld, abzukommen. Ortsgerlcht deö Magistrates Lichtensvald am 20. Iebruar ib)/.