H W z 3- ^N l N « t ^: ^^ Zamstag den 2s. Duly 1829. SuberniaZ - Mrlautbarung. Z. 865. (5) Nr. 1)71. C. C i r c u l a r e des k. k. illynschcn Landes-E^übcrniums. — Einführung einer ollget e ncn V ^r-zehvungssteue r. — Soir 't f a^.n zur Vereinfachung und anc^ ^'^'l^- rung der Abgaben, welche '>>> 's.. v' <> ,.l r.'ll Staaten unter vcrsthiedenen ^oin^ >: n.^ ^^ ncnnungen dermal von den ^'" ' t' i't-dcl-nigen andern Verz?k'rur>'/' ' a^e- nom:n2!l werden, in Fo'1. > , .". (,':'-. schlleßung 'vom 25. Ma' il^^ : . ''cl . d: Verfügungen zu verordnen ^./l .^ !. ^i l l^c^ meine Bestimmnnge-. z. ^- :n t^ Provinz Illyricn dernial bci' ^': !. ! l ^,^< ^ - ' Verzehrungsabgabcn 5 .^ e« in eln: ^b-g.>^ ucreinlgt, welche voin l ^^^l> !.cr d.I. a«uufangcn, linter der Bcncni u'-^ ,^ l,^ '.".' -ne Vcrzehrungs-Stcuer" v!.'n c>:',^e!l z/.c^u bezeichneten Genußmitteln und Verbrauchsge-ßenstanden zu entrichten seyn wird. — 2. Mit dem Zeitpuncte, wo die allgemeine Verzeh-rungssieuer in Wirksamkeit trttt, erlöschen die dermal in Illyricn bcsiekenden nachfolgenden Abgaben, als: Der Flcisthkreuzer, die Wein-imposition, der Wein-Aufschlag, der Wcintaz in Krain/ dann der Flcischkreutzer in Harnten, die ordüiare Kcnfin oder Körnermauth, der ^.....' ^'>.'^ l,^ Klagl!nfurt, das crbländisthe der Zapfentaz, dieBrandsteuel> ' . - -!r, der ^ittcrsdrrftr Wclntaz, >'. '^l-ba^'r (^^rol, dann die kocalaufschlage 1-' den and:rn Städten und Ortschaften, wo -' " ' ' "' ' '^. — II. V 0 n dc r' V n tsch a d i- ^" Ritzer aufgelassener Bc- 5. D^n ^^cmeinden, deren^Local-Auf- - ...,. hierdurch auffcr Wirksamkeit kcmmcn, n>i'-d nach Maß des Gemeinde^Erfordernisses ^ z^'1 ^-.!schlag zu der allgemeinen Verzehruzisss: f?mr bewilliget werden. — III. Von den wegknständen der allaemelzien Vcr- Z ehru ngssteuer, und dem Torlffe derselben. 4. Die Gegenstände der Ver-zehnmgssteucr sind auf dem offenen Lande, und in den kleinern Städten: Getränke, gei-silge Flüssigkeiten und Schlachtvieh. In der Stat kairach werden ausserdem noch andere Verbrauchsgcgcnsiände mit der Verzehrungs-stcucr belegt, welche in dem beiliegenden Tariffs bezeichnet sind, dcr zugleich die Sätze enthalt, . nach welchen dieBeleaung mit derVerzehrungs-siener erfolgt. — IV. Von den zum Erläge der allgemeinen Verzehrungssi euer Verpflichteten. 5. Die Verzeh, rungssicuer wird auf dem offenen Lande und zn den kleineren Stadtm eingehoben: s. Von ollen Iencn, welche sich mit der Erzeugung von Bier beschäftigen. l>. Von den Gast - und Schankwirchen, Buschcnsctankern und sogenannten Leutgebcrn, sowie von allen Denjenigen, welche Rhum, Arrak, Nosoglw, Liqueurs und andere versüßte geistige Getränke, Branntwein, Branntwemgeist, dann Wein, Weinmost, oder Obsimost, solcher mag bloß eigenes oder frcwdes Crzeugniß seyn, ausschänken, oder den Verkauf dieser Gclrank? :m Kleinen, das heißt: bcim Nein, WeilMost oder Obst? most, unter einem nied. ösicrr. Eimer; bei den übrigen geizigen Getränken unter einem Viertel-Eimer betreiben, e. Von Fleischern, W;r-lhen, Fleischselchern und allen, welche Fleisch von geschlachtetem Vleh, wofiir noch nicht die Verzehrul'gssteuer entrichtet wurde, zum wcl-tcren Verkaufe, oder zu anderen Zubereitungen an sich bringen. °— 6. In der Stadt Laibach sind zum Erläge der ?6erzchrungsstmer vcrpstichtct/ Diejenigen, welche sich mit der Erzeugung von Rhum, Arrak, Rojoglio, Liqueur und allen versüßten gelsngen Getränken, von Branntwein und Branntwemgeist, dann von Bier beschäftigen, ferner alle Diejenigen, welche versteuerbare Gegenstände über die Amen der Stadt bringen. — ^. Von Z26 der Verwaltung der allgemeinen Verzehrun gs steuer. 7. Zur Besorgung der Verzehrungssteuer - Geschäfte und zur Neberwachung des Gefalles, werden in den Kreisen Inspectorm aufgestellt, welchen Com-missare unterstehen, die gemeinschaftlich lmt den Grundsteuer-Obrigkeiten, die EinHebung der allgemeinen Verzehrungssteuer vorzunehmen haben, und in den Fallen, wo es die Drtsverhaltnisse erfordern, Bestellte ernennen können, um in ihr^n Namen und unter threr Haftung, d;e ihnen zugewiesenen Gefalls-Geschäfte zu verrichten. — g. Die Elnhebung dcr allgemeinen Verzehrungsstcuer bet der Einfuhr in Laibach wird von Linien-Aemtern besorgt, welche einem Inspector unterstehen, der zugleich für tue Einhedung der Verzehrungssteuer von den inner den kinien erzeugten geistigen Getränken und Flüssigkeiten Gorge zu tragen hat. — g. Die Inspectoren unterstehen >er Zollgefaüen - Verwaltung der Provinz, bet welcher Beschwerden gegen die ersteren vorgebracht, so wie Recurse gegen dl3 Amtshandlungen der letzteren bei der Fraanz-Hofsteile «ngemeldet werden können. — Vl Von der Ei »Hebung der allgemeinen Verzehrun g s st eu e r. 10. Zum Behufe der Emhe-bung der Verzehrungssteuer haben längstens hls zum letzten August d. I. die im §. 5 und ti bezeichneten Gewerbsunternehmer im Wege ihrer Bezirks-Dbrigkeit u:n den gefallsamrll-, chen Erlaubnißschein zum Verriebe ihrer Unternehmung anzusuchen. W'r water den Betrieb einer ucrzehrungsst.euerpstlchtlgen Unternehmung anzutreten, oder von einem Orte in einen andern zu übertragen wünscht, hat sich wegen des Erlaubnlßschemes an dcn Inspector des Krezses zu wenden. Der gefatts-ämtliche Erlaubmßschcin berechtiget jedoch in Fällen, wo die Gewerbs-Vorschriften, oder die Landes-Verfassung noch andere Bedingungen zum Antritte cines Gewerbes erfordern, keineswegs zur Eröffnung einer solchen Unter« nehmuna, bevor.nicht die übrigen Bedingungen erfüllt sind, so wie andererseits zur Eröffnung emer Gewcrbs-Unternehmung dieser Art, wenn auch alle übrigen Bedingungen erfüllt sind, ohne steueramtlichen Erlaubnißschein Niemand berechtigt ist. — 11. Die Gefalls-Verwaltung wird jedesmal zuerst die Abfindung mit den einzelnen Betriebs- Unternehmern über angemessene Pauschalbeträge versuchen, und nur wenn diese nicht zu Stande kömmt,' zur Verpachtung oder zur Einhebung der tariff-mäßigen Gebühr schrenen. — 3° Verzeh-ru ngssteusr. Verz ehrnngs-steuere E n t r i ch t u lsg m i t t e l st A b f i n-dung. 18. Um die Stcuerpfilchngcn zu erleichtern, und denselben ein Mtttel darzubieten, sich von den Kontrollsmaßregeln zu befreien, welche mit der Emhebung der vorsch-riftmaßigen Gebühr verbunden werden müjsen, wenn das Gefall nicht ohne Schutz bleiben soll, werden Absindungen gestatter. — Wenn eine steuerpflichtige Parthei, sick mit dn- Gefalls-Verwaltung über ein jährliches Pauschal abgefunden hat, treten für die Dauer des Abfindungs-Vertrages die in den vorausgegangenen §. §. über die EinHebung der tanftmä^igen Gebühr Vorgeschriebenen Bestimmungsn ausser Wirk- t lmrknt. — 19. ssm wahrend der Dauer eines ^ ^ lf l tuncs-Vcrlraccs eintretender zusälliaer Ul^ard, ^^lHcr auf die ^ crnundcrung oder «.nrmcrung dcr ^ crzel rung Clnsiuß nlwmt, aldcrt m^ts an den Belummunaen des Ver^ träges 3-ur ln dcm Falle, wo der Vcrzeb^ wngksicner^onff geändert wird, vermindert otcr erhett sich im ^ crkalimsse des geänderten ^art^atzeß tie bctrngene Nlsiuna, wofern die ^arthcz mcht vorzieht den Msindungs-Vcrtraa ganz auszuleben. 0 cßt in der Person desE^ gcm^umers der^sieuerpfilchtigen Unternchwuna nabrcnd der ^. auer eines Abfindunqs-V-r-träges cme Aenderung vor sich, so bchalt der Vertrag fur das laufende Jahr seine Wirksam-kett, wenn nicht die Gefälls-Verwalttma de,^ selben als erloschen zu erklären findet — ^ Der bedungene jährliche Pauschalbetrag zst jp gleichen monatlichen Raten vorhinein am / zcdcn^V^onatb, und wenn dieser ein Sonn^ oder Icpcnag ware, am nächstfolgenden Werk^ tage an dle BezirkLobrlgkeit abzuführen — «. Vcrzehrungssieuer - Einhebuna durch Pachter. 21,, Wo die Verhandlung ubcr Abfindungen ke^n dem Verzehrungssteue. Gefalle entsprechendes Resuitatdarbietkct, s^re^ tet die Gefalls-Verwaltung Zur Verpachtung ^- D.e ^croachtung des Vcrzehrunqssseue;-^c ugev kann von einzelnen Unnrnehmunaen cuier und derselben Classe, oder von allen Muerpfilchtigen Panhezcn eines Ortes, Benr. kes, oder noch ausgedehnteren Umfanges statt finden. Sie wird immer im Wege der Kon-kurrcnz mtttelst öffentlicher Vmmgeruna vor^ genommen. - 22^ Der Pächter tntt m die fechte und Vcrpsilchtungcn cm, welche der Gczalls-Vcrwalmng und chrcn Oraanen m den gegenwärtigen Vorschriften zugewiesen Md, Ausgenommen hicvcn ist 2. die Erthc^ lung der lm §. w bemerkten, zum Antritte c,ner Ueuerpfilchtigen Gcwerbs - Untcrnebmung erforderlichen, gefallsamtlichen CrlaubnKi^ ne, und 2, das Erkenntniß über alle Arten von Vcwchungen gegen die ^cfalls-Vorscbrift tcn. — ä. Verzehrungsstcuer-Einf)t^ bung bel der Einfuhr ,n Latbach .I ^um Behufe der Emhebung der Berzekrnn^ lleuer an den Llmen der Stadt ^aibach werden an den Punacn, wo der Eingang steuerbare,' Gegenstände gestattet ist, Vcr^lunassieu^ Lcmter aichesiellt, und zuglelck /c^Punct-retannt gcmacyt, und auf eine fcm^ic Art bezeichnet werden, bel welcher dcr Ell acra sos^ cdcrArNkel verboten,st. - ^. T:e Mu > baven Gegenstände, welche n ncr die Nrie c.^ bracht zu werden besiunmt sind, müssen bcldlm Z23 Verzeßrungssteueraime, wo sie eintreffen, mit Bezeichnung ihrer Gattung und Menge angegeben werden, das Steueramt bemißt nach eingeholter Ueberzeugung von der Richtigkeit der Angabe die tariffmaßlge Gebühr, und händigt gegen Erlag derselben die Bollete aus. — Glaubt der Steuerbeamte in die Angaben einer Parthei Zweifel setzen zu sollen, so ist er befugt, mit Anstand und Bescheidenheit durch nähere Untersuchung sich Aufklärung zu verschaffen. — 25. Frey von Emrichtung der Gebühr sind versteuerbare Gegenstände: i. wenn sie em Eigenthum des allerhöchsten Hofes sind und mit Hoffuhren eingebracht werden, 2. wenn sie in so geringer Mengs vorkommen, daß die davon entfallende Verzehrungssteuer den Betrag von drei Kreuzern nicht erreicht. — 26. Der Durchzug verstcuerbarer Gegenstande wird m bestimmten Tagesstunden und vorgeznchneten Richtungen gestattet. — WennDurchzugs-La-düngen Zu dieser Zeit bei dem Linienamte anlangen, und dle bezezchnere Richtung cinzuschla-gen bestimmt sind, werden solche ohne Erlag der Verzehrungssteuer eingelassen, und von emem Bestellten des Linienamtes bis zum Austrittspuncte begleitet. — Eben so werden Tran-sito-Ladungen ohne Entrichtung der Vcrzcp-rungMemr zugelassen, wenn dieselben unter der Dperre der Gefalls-Verwaltung in Verwahrung bleiben. — 27. Die nahcrenBessim-mungen und die Anleitung über die Ausführung der ln diesem Abschnitte in Bezug auf die Verzehrungssteuer - EinHebung enthaltenen Vorschriften: sind in dem Anhange zu diesem kirculare enthalten. — VIl. Von dem Ere-eutions-Verfahren und von der Behandlung der Vergehen gegen die Vorschriften über das Verzehrungssteuer - G e fa ll. ». Exe cutions - Ver- t.V'! '-. t ^ - ^qe e:"?'. Mona.'5.'Ue de? A7-!'i1)t e.n''°! - " '. "!^,,, ^'^ '..: :.,'.- d e p . 'dl.:!v ^ . '' '!" ' ?'nn?'. : d.i^'.'tr zu''o-^ .", d l'. ' .'"'l- l^r , . a3s.'l)mi^^e'l ^ .c:tt:7.'^-,'. - '.. ".!.'- d. erl'.scht der Adnndun77 " ^ ".1, -- ^ "'^ zehrul'.gs.'lc'l'r ^ ^oinm'/'.'r r.'i geschrl.'^ '" 'l?'. '''-;. — «^,>. '-)ar dcr ^^".-',:-,' c-:- " Zl^^n- '.....i fo^.^'.n, lc ' 'ls ^nlea'm^ selne> )>c ^orlgkctt I.:r, l-rclch. 1../ ",' : >. - l "- Rückstand auf die m dem obigen §. üezeichmte Art hereinzubringen, und an den Pachter abzuführen. — Zc>. Bleibt der Pächter mit einer Monatsrat? seines Pachtschillings im Rückstände, so berichtigt der Vcrzehrungssteuer-Inspec-tor diesen Ausstand mittelst der Caution des Pächters, schrelbt sogleich eine neue Verpachtung aus und bedeckt die Kosten dieser Maßregel, und den allenfalls dem Gefalle erwachsenen Schaden, "aus dem Reste des CauUons-betrages. — Zi. Wenn die Bcz:rksobngkeit mit dcr Abfuhr der eingchobcncn Verzehrungssteuer r Betrage oder der eigenen Schuldigkett, wofern sie als Dominium sich im Betriebe einer steuerpflichtigen Unternehmung befindet, über drn Tagc, nach Ablauf des Monates, im Rückstände bleibt, hat der Verzehrungssteuer-Inspector bn dem Kreisamte den Betrag des Allsstandes nachzuweisen, welchem es obliegt, ohne Aufschub die Eintreibung desselben im Executionswege zu vcranlaffm. — 32^ W^ ein Ausstand aus vernachlässigter Beobachtung d;eser Vorschriften verloren geyt, hat der schuld, tragende Theil dem Gefalle und rücksichtlich dem Pachter für den Verlust zu haften. — b. Verfahren b eiVcrh an gu n g der ^ tr a-fen, wegen Gefalls - Ue b ertre tu n g en. 3Z. Die Vergehungen gegen die Vorschriften un Gebiethe des Verzehrungssteuer - Gefalles werden mit Geldstrafen belegt, welche theils in fixen Betragen ausgesprochen, theils im Verhältnisse zu der eingetretenen oder versuchten Gcfalls-Verkürzung zu bemessen sind. — Wer den Blrafberrag nicht zu erlegen vermag, har solchen durch gesangliche Haft abzubüffen, deren Dauer sich auf so viele Tage, als dle Geldstrafe Gulden betragt, erstrecken kann. Die Arressstrafc darf jcdock nie nbcr sechs Monate verhangt werden, und muß, wcnn sie dic D^ucr r^n drci Menatcn üb^^rcttcn ''c", dltr'.b c.-.?n Beschluß des ^.'nl'^!'!^^ dcr Prr-'..nz b^^-.,': -: 'e.^ll. — 5z. ?.^le ^ällc, ns cm '^rer 3^-i'>'er^': ^>i': f.'-d::, sind 7ols,.'nte: s. /' '.^,^ >'-- '. -'.' ^' ic-> sl>.. D b^"^-r'.cn nach > -^ d..' dem ?r'^c>.'' ^ -_ Z. .^ ^. ^ >?-',, oder ' ' < ' °"'^'" !?^ /u,^'.'en ... - ZLg ch. ?Z und ^ vorgenommene aNitllcheTezcich-nung cder Versieglung verletzt, eder sich nicht gehörig zimeniirter Gefäße bedient/ e. wer die vorgeschriebenen Register und Rechnungen zu führen unterlaßt, cder so unrichtig führt, das daraus keine genügende, dcn Gefalls-Vcr-schriften entsprechende Auskunft zu entnehmen »st, dann wer die Register und Rechnungen nicht zur festgesetzten Frist überreicht, und die verzögerte Ueberrcichung nicht grundhaltig zu rechtfertigen vermag, s. wer einem Gefalishe-amten nach tz. 17 den Zutritt oder die verlangte Hufsarbeu verweigert, dann eine Obrigkeit, welche über Aufforderung des Gefalle-beamten nicht unverzüglich die obrigkeitliche Assistenz leistet. Nebstbci haftet in diesem Falle der Uebertreter dem Gefalle für allen aus der Verzögerung etwa entspringenden Schaden. — 35. Sollte, m den zu 6> c, ^ bemerkten Fallen zuglnch eine Verfälschung der Siegel oder amtlichen Zeichen statt gefunden haben, sollten die Register und Rechnungen, nachdem sie durch die eintretende Amtshandlung der Gcfallsbeamten den Character öffentlicher Urkunden erhalten haben oder zu dieser Amtshandlung überreicht worden sind, verfälscht worden seyn, oder bätte sich Jemand gegen den Gefallsbeamten thatigen Widerstand erlaubt/ oder sich gegen ihn durch eine Mißhandlung vergangen; so sinden die Vorschrift ,?n über Verbrechen und schwere Polizep-Nebertrctungcn ihre Anwendung. —Z6. II. Eme Strafe bis 5o Gulden ist zu verhangen: 2. für jcdcn bel der nach tz. ^2 uo: zulegenden Beschreibung der Localitätcn und Werksvor-lichtungen nicht angezeigten Keller oder Auf-dcwabcungsort, dann für jcdcn Brcnn-, Ab-zua« / Brau - Kessel oder Kühlstcck, welcher «^'- angezeigt, oder mlt welchem ohne uor-I ' 3 Anzeige eine wesentliche Aenderung vv^cncmmen wurde ; I'. wcnn nach dem Zelt« puncl? der ln Folge dcs §. iZ kingetrcienen ?oca' Untersuchung eme ZeheimcCommumcation r.r^fundcn wnd. — 37. Tzeßren Gkldstra-fln silid «llf das Zweifache chrre Betrages zu tzhol'en' Z° 'n den Fallen wttderhvltsr Uebkr? llclpzigfn: 2. wenn die Ucbertretung mlt ei? ner ez hnbencn , wnklich statt gefundenen Ge« f>'3d VrlkllizuT'^ m Verl-'.ndung fleht. — Z6. '" ''" : . nr c,n? Verkürzung des Glfagfß ' ??l' bc>:, ode»- .versucht worden lst, . ^"^"'1 !> ' Nm fü^ffllchkli B^u r - Betrages/ um welchen dclte, d'w ssin, und nebfibn die k - ; 5 ^nuezqedühr von dem bkN'k7k5ien Ge? I'l'. .-i.tt lüi^Zootn. — Ift der Gkger.stgnd ,n eznim noch usvcllitidkttli Zvsiorte der Er< nugung betrcten wvlden, so rrird, wenn die VoNendung des Erzeugungs? Verfahrens nicht thurlich ist, die Strafgebühr nach einem im Verhältnisse zu den verwendeten Grundstoffen, und zu dem GthaltsMKße der Werksrornchtun« gen zu berechnenden Anschlage des Erzeugnisses zu bemessen seyn. — Z9. Die fünffache Strafgebühr von dcr gesummten Menge des betretenen Gegenstandes trzffl die steuerftftich» tlge Parthel: 2. wenn sie das Vcvfahzcn be^ amnt, ohne die m den §. §. i^ und z5 bes merk!? Abmeldung gemacht^ und dis Zahlungss bcssete gelöst zu haben; d. wenn bez derselben ein Vorrath vcrsteuerdarer Gegenstände be^ treten, rder durck Verglelchung mit den Re-glftcrn ausgemniclt wird / welcher durch Zah-lungsboüeten nicht bedeckt lst; c. wenn dieselbe gegen die Vorschrift dcs §. 1^ vor Ablauf der angemeldeten Dauer des Verfahrens, den ver« steuerbaren Gegenstand, oder einen 3he«ldesselben wegbnngt, und damit betreten wud. Ferners unterliegt der obigen Strafgebühr: 6. j?!ic Parthel, welche bel der Einfuhr über d'.e Lime der Stadt La,back emen versteuerba-rcn Gegenstand dem Verzchrungssteuer« Amte anzugeben unterlaßt, — die m;t emem steuer« baren Gegenstände an eincw Puncte dleLmie überschrnret, welche zum Emgange steuerbarer Gegenstände nicht bestimmt lst; — oder wel, che mit einem steuerbaren Gegenstände in einer Richtung des Weges betreten wird, welche aukschiüßtich iu ?«ncm solche,! Puncte führt.— äo. Du fünffache Slrafgcbühr von nnem Ihnle des betretenen Gegenstandes ßndet Statt: 9. wenn dle vorgeschlichene Anmeldung zwar geschehen, und die Zahlungsbolletegelöst worden lst, der Befund aber zeigt, dsß die Gattung des verfieuerbarcn Gegenstandes oder dessen Menge unrichtig angrgcben, und daß daher m Absicht auf die Vkrzehrungssteukrge' bühr zu wenlg angemeldet worden sey; — b. wcnn die steucrpfilchtige Parthel düs angemel-dele Verfahren früher beginnt, oder spater endigt, als angemeldet wurde, und in der Zühlungkbcllete ausgedrückt ist. — Im ersteren Falle zss die SttafMühr von dem Betra-ge zu berechnen, um welchen die Verzehrungs-steukr in Folge der unrichtigen Anaabe zu ge-nng bemessen war, im letzteren Falle lss sie von der vor Anfting, oder nach Ablauf des angemfldeten ^enpumtte »n dec Behardlung des sieuervss^tio n Untcrnchmcns vorgtfun« denen Merge des steulrbarcn Gegenstondes m Anschlag zu bringen. «-» /,I. Die in den vo»« auiKegano^en zwc^ tz, c, b?znchntttn Etrsfs SZo geöäyr ist ;u vzrdovv?ln: l. in Fällen wiederholter Gcfals - Verkürzungen, 2. wenn dle Gefällst Verkürzung Mlt elner Verfalschll.iz der amtlichen Zechen oder Slegel, oder der von der Partve» zu führender Register in Verbindung steh:; 3. wenn d«e Gefais - Verkürzung zu emsr ^elt statt gefunden hat^ wo den Gefallßbeamren der Zutritt, ohne Belpehung einer obrigkeitlichen Perlon mchl gestattet »st, oder wenn sie nn strästlchen Einverständnisse Mtt emem Gefällsbeamlen bewirkt worden lst. —» Wle fern ln dem letzteren Falle oer Schuldige noch welters zu behandeln kömmt, bestimmt oas Besetz über Verbrechen und schwere Polizet-Uebertretungen. — Bel dem dnnen Falle der Bestrafung eines und desselben Ge-werbs'Unternehmers wegen Verkürzung des Verzehrungsfteuer Gfälles, kann mtt dem Straf-3rkennmlsse zualelch die Erklärung der Unfähigkeit zum wetteren bernkbe emeb steuer-pfslchtlzzen Nntern?hmens verbunden werden. — H2. D»e scrafzebühr tst bel der Betretung immer sogleich an den Gefallsbeamien gegen Empfangscheme zu erlegen, welker den erlegten Betrag an den Verzehrungssteuer: Inwec-tor abführt, wo dieser Erlag blS zum Ausgan: ge der Verhandlung m Verwahrung dl^dt. — So lange die Klrafgeoüvr n'.ch? erlegr ^. oder dafür mckt auf andere Arc hmlangltche Sicherheit geleistet lst , bleibt der betretene uer< steuerbare Gegenstand lm Beschläge der Gefallen-Verwaltung. Unterliegt derselbe der Gefahr des Verderbens; so wnd solcher mtt emem Male oder thöllwelse mtttelst öffentlicher Versteigerung veräußert, und der gelöste Betrag auf dte obqedachte Art »n Verwahrung genommen. — ^3. D»e Strafe hat «mmer nur den wahren Uebertreter zu treffen, das he,ßt, Denjenigen/ der wissentlich durch sich oder Andere das Gefall verkürzt, oder zu verkürzen sucht. — H^. Ausser dem eigentlichen Ueder-treter tmssc d«e gleiche strafe ant der ^alftc des Betrages jeden M'tschuld'.zen und Thcil-nehmee an der Uebenretung, wozu alle Jene gezahlt werden, welche wissentlich bn der Uebertretung Hülfe geleistet, derselben Vorschub gegeben, zu »hrer Aufführung beigetragen haben. — ^5- Wenn von dem Zellpuncte der begangenen Uebertretung dmnen ß Monaten kem Strafverfahren emgelcitet wurde; so ist die Gefastsstrafe verjährt. In den Fal' len, wo eine Verkürzung des Glasses statt gefunden hat/ und erwleftn »st, wird der zu wenig entrichtet? Verzebrungestcuer - Betrag jederzeit eingchvbkN/ ohne daß d,eVerjährung der Gtrafgebühr darauf einen Einstuß zu nehmen hat. — ^6. Das Erkenntniß über d»? Vergehen gegen d>e Vorschriften der assge-metnen Verz?hrunyesteuer und deren Bestrafung, steht der Zoügcfallen - Verwaltung der Pronmz zu. Sie hac dab?! nach den im Allgemeinen fur die Gefallßnotwnen bestehenden Anordnungen vorzugehen. Jeder Parrhei «st es unbenommen, gegen dieses Erkenntniß lm Wege der Gnade oder üuf dem Rechtswege den Recurs zu ergreifen. Im Gnadenwege muß derselbe bei der Fmanzhofstelle längstens btnnen ^ Wochen vom Tags der Hustegung deß Er^ kenntnlsses elngerelchl werden; lm Rechlkwkge lst binnen der nämlichen F'lst d:e Kammer-Proluralur belm Landrechte der Provinz aufl zufordern. — Nach Verlauf dieser Frist wird das Erkenntniß als rechtskräftig angesehen und ln Vollzug gefttzt — 47. Dle ,n dem Erksnmmsse außgesoroHenen Geldstrafen oder Slraig.dühren werden, sobald sie zur Rechts« kraft erwachsen, und sofern sie mcht bcreus dcvomrt sind, ln dem für d,e Elnhebung rück^ ständiger Gefallsg'bühren vorgischrzebenen Exe-cunonßwege eingebracht. — ^8. Demjenigen, welcher eme Uebertretung der Gefaüs-Vorsckrif-ten anzngt, w«rd «n dem Faäe/ daß sich selnt Anzeige bewad't, eln DrlNel der cingehobenen Geldstrafe oder Strafaebühr versbfolgr, und auf Verlangen dle Geheimhaltung scm^sNü- mcnß zugesichert. ..... Dagegen wird Iensr, welcher «rglnflg oder mulhwilNg ezne falsche Anzeige vot brmgt, nach dcm Gesetze über Vers brechen und schwere Pok^e, - Ucbernctungen als Verlaumder zu behandeln lepn. — Ausgleiche Welse erhallen d,e Ver^hrungs - Steuer - Beamten , wenn sie Gefallstüderrreter aufdringen, den dntten Theil, und wofern zhrer Amkßhand-lung keme vorlausige Anzeni? zum Grund? lag, zwel Driltlheile der emaehodn'.en Strafbetrage. .» In Fallen, wo diese Ntchl cinqebracht wer? dcn können und von dem straffälligen durch persönliche Haft abaebüßr werden, erhalten die Anzeiger und Betrner nach Umstanden eine anqcm'ffcne Belohnung. —- ^9. Da, wo das Stranrkenntmß den Bezirk emer Gtfäll5vach-tung betrifft, lst d«e Bestimmung über dle Verwendung der Strafbetrage dem Pachter, welchem auch dle Bestrenuna der Untersuchunas« kosten oblzcgt — überlassen. Laib ach den 26. Iunv löst). Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Wagner, Gubernial - Rarh. Illprien ^. Tariff. Berrag der Verz. - Steuergebühr ,L Maßstab j"^^"! ftrdie Z Benennung der steuerbaren Gegenstände der kleineE.ödt. «'«.Lachach „ j bei der onoem bei der ^^ ^^ 3 ' Belegung z Erzeu- Ver. Erzeu- E^, I' , . gung schleiße gung f^hr. I^,^^^^_^^^ _^ ^^,__ ^ ^'lkr ftTskr". ft^r" ft.' kr 1 Rhum, Arrak, Punschessenz, Rosoglio, Liquer und ' alle versüßten geistigen Getränke ..... N.ösi. Eimn — — 4 3o 6 45 6 45' 2 Branntweingeist mit Alkoyol. Gehalt, und darüber . do. .----------4 äo 6 45 g 45 5 Branntwein. ....... <^ ..... do. — — d — 4'— 4 —, 4 Wein ...........,./., do. — — 1 20 --",'— 1 4.0 5 Wemmost und Maisch .......... do.---------1 — — ^« , ,5 6 Obstmost. ',....,....,.. do.----------— 20 —I— — 3o 7 Meth ................ dc. —----------------— — ___ Zo 6 Bier................ do. — 45 — — 1 6 -. 23 9 Essig ................ ds. —----------------°--l— _» i5 ^tt Schlachtvieh: Ochsen, Stiere, Kühe, dann Kälber ! üder ein Jahr ............. vom Stücke--------- 2 —. —!—. ^ __^ Anmerkung: Auf dem Lande ist es dem Steuerpflichtigen überlassen ^ sich ron Jahr zu Jahr vor- ^ aus zu erklären, ob^ er die Gebühr nach dem Satze von 2 fl. pr. Stück, oder mit 25 kr. vom ! Ctr." vom geschlachteten Vieh entrichten wolle. 1 45 Kälber bis zum Alter eines Iahreg ...... do. ^- "iH ^3 H H "^ ^? 12 Schafe, Widder, Zieqcn, Nccke, Hammel oder Schöpse do< < «^ "-f^ ^5 Lämmer dts zu 25 Pfund, Kitze, Spanferkel . .' do. " H H — "" ""! ^4 Frischlinge, d. i. Sckweine von 9 bis 35 Pfund . dc. — —- __ ^,5 __ ..— 3a, 15 Sckweine über 35 Pfund obne Unterschied . . , ds. "^^ ,^0 z — 16 Irisches Fleisch obne Unterschied, einzelne Theile des ge' ! ! schlachteten Blcheö, dann eiügesaizencs, geräuchertes !^^ __ - «_ u. eingepöckcttes Fleisch, Salami u. andere Würste pr. Wr. Vtr. " ^v ^— ^ 00 -------------------- ! < 17 Zahmes Geflügel: Truthühner, Ganft, Enten, Ka-- j ! ! _ ! paun und dgl............ vom Stücke —,— -° — -^—- ^jI I'L Hühner und Tauben . .......... vom Paare — " — '""^ ^ !ig Wildpret: Hirsche ............ rmn Stücke — ^' — ^"^: ^!"^ !2o Wildschweine von 3o Pfund und darüber. . . ^ ds. —! > -" — 45^ ^21 Frischlinge, Rehe, Gemsen ........ do. —z__ — H """z — >^^j ^22 Haftn. ............... - do. —l^.z^ °""i °^ —! 2^ 25 Ausgehacktes Roth-und Schwarzwild ..... vomWr.Ctr. — ^— » -°- ! "^—"-°"'°— ' - > 24 Federwild: Fasanen, Auerhühner, Birkhühner . . pr. Stück — — —-—. ^ 6 25 Nepphuhner, Haselhühner, Schneehühner, Wildgän- ! I - se, Trappen, Rohrhühner, Wildenten, Wild- j j tauben, Schnepfen .......... do. — '"-!"","'^ j"! ^- 26 Drosseln, Krammetsvögeln, Wachteln, Lerchen und ^ ^ ^ i l Alle anderen tleinen Bögel zum Genusse . . !pr. Dutzend —> — ,-^^ —« z^" ""j » ! ^««««^ l l ,j l l ^ l j ^ — 532 - Betrag der Verz.-Steuergebühr'! ...... ___ ij !L Maßstab ^.^°" ^ f« die j !Z Benennung der steuerbaren Gegenstände ^ kl°w»nS^ S^?a^> !» bei der bei deln h^i o^ l-ci der< ^ Belegung Erzeu- Ver- E.zeu- '(3m. ^ gung schleiße guna fuhr < ^______ ^^^^^l^I^^ ftTskl. 'flTskr. '27 Fische aus inländischen Flüssen, Bächen, Teichen und j I Landseen, lebend oder geschlachtet, frisch, gesal- ^ z zen oder geräuchert, von edlerer Gattung, als: ^ ^ Lachs, Lachssalmen, Lachsforellen, Aesche, Schill, ^ z Saiblinge, Störe, Hausen, Dick u. dgl. . . pr. Wr. Ctr. — — —---------__z /^ 26 Von den übrigen Gattungen ........ dc. — «. ^.!»«.__— i 2__ 2a Reis................ dc. — — »» ^- __ __ 1 — i3o Mehl aus Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchteu > ^ aller Art; Gries, gerollte und gebrochene Ger- ! ! sie, Hafergrütze . .^. ........ do. !——_!—»- ^ ». zZ iZi Brot und überhaupt iedeBäckerwaare, dannZwieba k do. __ __ —!«- — „.„., ^ ! Z2 Brotfrüchte: als Waiocn und Spelzkörner, türkisch. i ' l " - ! ! Waitzen, Roggen," Halbfrucht in Körnern . . do. — — ^.________ l — ! ^33 Hülsenfrüchte, als: Hirse, Wicken, Bohnen, Erd' ! l ! sen, Linsen............ dc. — — ,^ ! «»i— __l„ lZ^^Hafer in Körnern . ........... dc. — — — «-!— __z— ^j !55^Hcu ohne Unterschied .......... do. — — — —!»— __.! ^. ^-j 36'Stroh................ ds. — — — -.«.___ ^° Anmerkung. Wenn Getreide in Halmen ein- ! gebührt w.rd. so kömml solches n.ich der Gebühr für Stroh zu behandeln. ^ 1z« Gemüse unp Küchenwaaren, als: Bluiuenkohl, Soar- z j gel, grüne Erbsen, Bohnen, Gurken ... do. — — — — — ^'«. — 6?- M Kraut, Rüben, Kartoffel, Erdbirncn ..... dc. — — >» —. —!». — 5 !Z^ Frisches Obst .............. do.------------------------^__ „ >i2 , >4a Gedörrtes und getrocknetes, dann, eingelegtes Odst . do. — — ____—!_ >_^2/j ^iiButter, frische und gejalzne, Schulz uno Gänsefett do. — -, — — —j —! 1 ^ — 42, Schweinfett und Schweinschmalz, Dch:necr und Speck dc. — — — — .-.l— — 4« ^ 45.'Käse................'j do. ^. .» _--------.!__ _ 45 44iMilch................ ipr.W.Maaß------------------- f— ^. «. ^, 4,5 Eyer ............... ° !pr.i>c>o Stück — — — — — __ „ ?, 46jTalg, Unschlitt, rohes und geschmolzenes .... ^pr. Wr. iZtr. — — —->—___ ^^ ^'Unschllttkerzen............. do. -------------» — ^. ^_ , ^, ! 48.Wachs> gebleichtes und ungebleichtes, Wachskerzen und andere Wachsfabrikate ....... do. «»!— — — _„, ^. 2^0 /.Q Hanf-< Lein-, Rübsamen-, und alle andere derley ! ^ ^ Brenn-Oehle........... do. ^--------------z — s- - 1 !- ' !5a Brcnnbolz, Karies und Kienhol;. . . . . . . pr.Kub.Klft. —!»-------l---------— __ !I^ !5l i Weibes und Bürtelbolz . . ,...... do. ^---------z_ ^ __ !^tz iZ2 Holzkohlen......,....... pr. Wr. Itr. —, - — ^— ^ — >«! oji ^55 Steinkohlen .............. dc. "-,--° ""!— — -^ -^ z^ 533 Z. 69Z. (1) Nr< i/i456. C u r r c n d e des k. k. illyrifchcn Landes-Euberniums zu kaibach. — Berichtigung eines in der Guber-niül-Currcnde yom Z. September 1819, Zahl 11089, überdasVcrfahrenm streitigen Ehean-gclegenheittn vorgekommenen Schreibfehlers. — In dem Gubernial-Circulare vom 3. September 1819/ Zahl 11089/ über das Verfahren in Ebcstreiligkeiren hatte sich im §. 9 der Druck-fchl^ cmgcschlichen, daß start des Ausdruckes: „dcs Ehegatten" der Ausdruck: „der Ehegattin n" gcsetzt wurde. — Dieser Druckfehler wn'd demnach in Folge hohen Hofkanz-lep -Decretes vom i!. Iuny l. I., Zahl i3^2/l, dahin berichtigt, daß für den irngcn Ausdruck: „der Ehegattinn", zu lcsen ist: „des Ehegatten." — Lmbach den 3. July 1829. Joseph Camitto,Freyherr v. Schmidburg, ^andcs^ Gouverneur. Elemens Graf u. Brand is, k. k. Gubernlal-Rath. Z. 69g« (l) aä (?^b. N>. i6i5o. Edict. Von dcm k. k. Stadt^ und ?andrechte in Kram. wlid bekannt geniÄcht: Es sey durch den am t. July l I. crfolgren Todfall dcsKan-zellisten, Alops Turkovlch, del ftlben elne Kan-zeglften-Bedlenstulig Mlt dem anklebenden Gehalte von 400 fi., unddem Vorrückungsrechte tn den höheren Gehalt von 5ac» und 6uo fl. ln Erledigung gekommen; daher Dujemgen, welche sich darum bewerben rollen, »hre mit den erforderlichen Zeugnissen über Studien und Moralllär dclcgrcn eigenhändig geschrien Hencn Gesuche, längstens bzs ö« August l. I. auf die vorglschllcbene Art an diese Stelle ge^ langen zu lassen haben. Laibach am 11. Ialy F829. _____^ KtaVt- un? lanZrechtUche Verlautbarungen. Z. L96. (1) Nr. 3722° ,E d i c 't. Von dem k. k. Dtadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht.: Es sey von die^ sem Gerichte auf Ansuchen des Vormundes des minderjährigen ^!'.'!'.-. Gccrg Carl Necher, Elias Re'bitsch, !..-..:^''n !),-. Andreas Na-prekh, und des l)r. ', als Curators dsr Maria Schesä'.^ , .. .^er, als Johann Recher'sche Erben, lv.der Gertraud Seitz, Witwe, als Lukas Scitz'sche Erlunn, wegen 2000 st. 0. 5. c., in die öffentliche Versteige- (Z. Amts-Blatt Nr. 69. d> 25. July 1629.) rung der, der Excquirten gehörigen, auf 2565 fi. 20 kr. geschätzten Realitäten, als: ll) der in der Krakau, slili Const. Nr. Zg, liegenden, der D. O. R. Commenda !a:bach, 8ub Urb. Nr. 5?, dienstbaren Keusche, sammt Wirthschaftsg^bäudm und den dazu gehörigen Garten, im DchatzunZswerthe pr. 600 st.; d) der eben dah'.n, 8nd Rect. Nr. 59, ge^ hörigen i)3 'Sterbrechtshube sammt Garten, im Schatzungswcrthe pr. 1471 fi.,^ und c) des dcm hiesigen ^radtmagistrate, «nd Rect. 3cr. 196, dienstbaren halben Waldantheilcs 111.o^ Fn, Krakauer Seits, im Schatzungsvrerthe pr. Z11 fi. /^0 kr. gcwllugct, und huczu drcp Ier^ mine, und zwar: auf den 6. July, ^. August und 7. September l. I., jedesmal u« 11 Ahr Vormittags vor diesem k. k. Stadt? und Landrcchte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wcnn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Fczlb'.clungstagsalnmg um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der drlttcn auch unter dem Schatzungsbetrage hint-angegeben werden würden/ wo übrigens den Kauflustigen frey steht, die dießfaMgcn Licita-nonsbedtngnisse, wie auch die Schalung ill der dießlandrechtlichen Registratur zu 'den qe-wöhnlichen Amtsstunden, oder bci dem Erecu«. tionsführer einzusehen, und Abschriften dauo» zu erheben. Laibach am 3a. May i6on. Nr. ^9. Anmerkung. Bei der ersten Fcilbielunz ist nur der dcm hiesigen Etadtmagjstra-te, ^n!» Rect. Nr. zg6, dienstbare hal^ " be Waldanthell u I.a^,i veräußert worden, dagegen hat sich für di? übrwm Realitäten kein! Kauflustiger gemeldet. Von dem k. k. Gtadt«- und Landrechle m Krain wlrd anmtt blkannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Jacob Novak, in die Ausfertigung dcr BmorlUaNons, Edtcte, rück-sichtlich der angeblich in Verlust lMülhenen, auf dcn Hausern, Nr. zZZ und iZ^ hzcr in der Dtadt intabulirten UrkundLN, als des zwischen Jacob Novak und Ursula, vcrwnwct gewesenen Perennchusch, ceschlossencn Hci-rachsvcnragcs, ^6a. 26. Iuny Ißo6, und des^ von Jacob Novgk, an Niklas Recher aufgestellten Schuldscheines ^ ääo. zß. August 1822 pr. 62 fi. Zo kr. gewilllget worden. C^ habcn demnach alle Icne, welche auf gcdackle Urkunden aus was lmmcr für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu könncn vermeinen, jclöe SZ4 binnen der gesetzlichen Frifi von einem Iah e, sechs Wochen und drel Tzgen vor diesem k. k. tzvtadt- und Landr?chce so gewiß anzumelden und anhanglg zu machen, als ;m Wldr-lgen auf wezreres Anlangen des heutigen Blllstel^ lerß die obgedachten, Urkunden nach Verlauf dmer g3,etzllche«i Frlst für qerödtkt, kraft- und wirkungslos erklär: werden werden. Vom k. k. Gladt- und Landrechts in Krain. Laibach den 55. July 1829. Z. 882. (3) Nr. ^436. Von dem k. k. Stadt- und Landrechre in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuche:: der Maria Horschevar, gebornen Ierschin, als erklärten Erbinn zur E^xsch^H h^,. Schuldenlast nach dem am 2- Iuny d. I. verstorbenen Gatten, Primus Hotschcvar, Weinwirth an der Wicnerstraße zu Laibach, die Tagsatzung auf den 7, September laufenden Iah-rss, Vormtttags um 9 Uhr vor diesem k. k. Gtstdt- und Landrcchte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß Kus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun^ sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B« fck selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den il July 1829. Z. 383. (5) Nr. 4464. Von dem k. k. Stadt- und Landrechre in Krain wird bekannt gemacht: Es sty über Ansuchen der Ursula Woch, gebornen Achlin, un eigenen Namen und als Vormünderinn ihrer mmderjährigen Tochter Maria, und des Posthu-tni, und dann des Matthäus Achlin, alsMiwor-mund, als erklärten Erden zur Erforschung der Schuldenlast, nachdem am iI. Mai i32gallhier m der Krakau, Nr. 35, verstorbenen Caspar Woch, die Tagsatzung auf den 27. Iuly l. I. Vormittags um 9 Uhr uor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, wclchc an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen verm^^c^, solche so gewiß anmelden und rechtsgelrend darthun sollen, widrigens sie diz Folgen des tz. 61^. b. G. B. sich selbstzu-zuschrclüen haben werden. Vom dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Lalbach den 11. July 1829^ Aemtliche ^srlautbUrungstt^ Z. 88ä- (2) Nr. i625.l385. 3l citations - Kundmachung. Von der k. k. illprisch-küstenländischen Taback- und Stampelgefallen-Administration wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 27. August d. I., bei ihr in dem Amtsgebäude auf dem Schulplatze, die Licita« tion ulr Lieferung nachstehender Amts-Erfordernisse für das Miluar - Jahr i3Zo, werde abgehalten werden, nämlich: 00 Dutzend Bleistiften, ic> 1^2 Dutzend Rothel, 291 Buschen Federkiele, 242 Schachteln, a 25c, Stück mittlere Oblaten, 77 Buch Real- ^ 10g ,. Median-^ Papier, 63 ,^ Fließ- ^ 1 "7" ::^ ! Spagat, 23 Pfund rothes Siegellack, 71 Loth Zwirn, dann 1Z4 Pfund R^ebs- oder Leinöhl, 72 Klafter drey schuhe langen buchenen Schetterholzes, 35 Pfund Wachskerzen-, 167 Ellen Wachs- 1 ^ . . 25o ^ Geldsack^/^wWd,un> ' 5o00 Stück große ) 10000 ,z mittlere > Nagel. 11260 „ kleine ) Wozu die Lleferungslustlgen mit dem Bei« satz? eingeladen werden, daß der Ersteher der Holzlieferung eme Caution von 60 fl. C. M. zu erlegen haben w)rd. Dle' ContractsbedlNgmsse können tn den gewöhnlichen Amtssiunden bei der Administr^ tion eingesehen werden. Laibach am 19. July 1829. Z. 695. (i) Edict. Von dem vsreinten Bezirksgerichte Neu-degg wlrd h!?mit bekannt gemacht: Es ftp auf Ansuchen des Thomas Vuchmkar vsn Padesch, in dle e/ecative Veistelgerung ^ des dem Anton Pnje von Tlaka gehorlacn, zu Tschatesch« berg gelegenen, der O. O R. tommendaNeu? stadtt, 8ui) Rect. Nro. ZgZ / Urb. Nro. 7 «5 23 dlenftdaren Wemgarten sammt An- und Zugehörungen, welcher auf 63 ß., und 2 Schweme, dl3 auf 16 st. gerichtlich geschätzt worden, wegen, gu5 dem gerichtlichen Vers' gleiche, ääo. 26. Februar 182g schuldigen gg st. «. 5. c. gewzlligel, und hl?zu drei Fell-bletungsragiatzungen, nämlich: auf den 22. August, 2ä. Gepmnber undöz, October d.I. S35 jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr im Orte der Realität, mtt dem BeUatze anberaumt worden / daß, wenn dle Realität und Fahrmjs?, weder d:i der ersten noch zwetten Feilbietung um den Gchähungswcrth oder darüber an Mann gebrach: werden könnten, bel der drttten auch unter.derselben hmtange-ßeben werden würde. Vereintes Beznksgericht Neudegg am i5. July 1629. Z. W7. (!) Nr. ^197. Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird h;^ mit bekannte Es s?o ;n Folge Ansuchens des An. ton I?rrina von Obecl.ndach/ c>s ^raesenww 6. d. M., Nr. "97, in dle erecunoe Fett^ietung der, in den Perlah des Oreqor Rupnlg, seel. ge« horlgen, der Herifchast Loulch, sud Rect Nr. bgg, zmsdaren> aus 636 st. 40 kr. gefbätzten Vler-telhube, wegen schuldigen 2o4 fi. 46 fr. c. z. e. ^ gewilliget woi-d^n. Zu diesem Ende werden nun drei LicitationZtag« fZhungen, und zwar: tie erste auf den 24. August, tie zwenc aaf ^en 24. September, und die drine auf den 24. October l. I., jedesmal um 9 Uhr Flü'! im Orte ^ibeciche mit dem Beisätze susgeschnedcn < oaß, falls diese 1^4 hübe bei der ersten oder zweiten Licit^non um die Schätzung , oder darüber an Mann niHt gebracht werden tonnte, solche vn der dntcen au.d unter der Schalung hintangtgeben werecn soN, Wovon die Kaustusti-Zen durch Eöicte, und die inradulirten Gläubiger durck Rudrlten verftäntigst .werden. Bezirksgericht Haasberg am ^0. May 1829. Z. Li,6. (1) - Nr- 998. G d i c t. Vsn dim Bezirksgerichte HaaZberg wird hie« mit bekannt gemacht: Es feo in Folge Ansuchens des Ios,ph MöNs von Sellack, in die e,re< cutive Velsteigerunq der, dem Martin Utoutfch von Selsach gehörigen, der Herrschaft Haasderg, «K^ Rect. Nc. 53ojl, zinsbaren, gerichtlich auf 8o3 ft. 5 kr. gcjchähren Halohube, wegen zuer. kannten 55 ff, 39 kr. c. 5. 0., gewilligst worten. Zu dicsllN Ende werden nun drei Licitations-tagsayungen/ und zwar: eis elstc auf den 6. Iu« ly, die zweile auf den 6. August, und die dritte auf den 9 September ^829, jedesmal um 9 Uhr Früh in t^oco Selsach mildem Bnfttze bestimme daß - wenn Litse Realität weder bei Ler ersten noch zweiten Lzcit^tton um die Echäyung oder darüber an M^nn nicht gebracht rrsrden könnte, solche bei der dritten auch unter der Schätzung hintangege. ben lvLldcn soss. Wovon tie Kauflustigen durch Edicts, und die intadullnen Gläubiger durch Rubriken ver-siandigel werden. Bet'rtsgericht Haasberg am io, Ap-il 162g. Anmerkung. Bei der ersten Vicitstisn haben sich leme Kauftustige gemeldet. Z. 889. (1) Edict. Von dem k. k. Bezirks s Gerickte Ibria wird m Folge Zuschrift des hohen k. k. Stadt-und Landrechtes zu ?olbach, 6äo. ^. E-Halt. 12. Iult l. I., Zahl H^ho, das zur Valcmm v. Krampclfeld'scken Verlassesmasse gehörige, zu Idrla, Haus-Zahl Z77, llegende Haus, bey oer auf dtn 12. August l. I., Früh 9 Uhr in tueser Ger,cdtkkanzley anberaumten Fellbletungstagsatzung an den Melstbiettnden verkauft. Dle vorzüglichsten Bedingnisse sind: I.) das Haus wird um den invemartschm Schatzungswerth pr. 200 ss. ausa>.rufen; b.) der Mezstbzeter w;rd de Halfle des Meissbots, sogleich nach abgeschlagener Llcitarwn zu Handen der Llcltarwns-Commlssion zu erlegen/ d>e zrvklte Half« te aber auf d«e veräußerte Realität im ersten Satze zu versickern, und mit 5 Mo zu verzmsen haben. K. K. Bnirks/Ginch: Idria am 14. Juli 1829. 's. L867"(i) "°^ Verpachtung des Wein- und Kukuruzzehentes, dann Zinsmostes und Bergvfenmnqs der Fldeicom- miß« Herrschaft Wlpbach. Der WelN-, eigentlich 3raubenzchent> Zinsmost und Bergpfennlnq und der Kuku-ruzzchent der Herrschaft Wipdach, werden mit Vorbehalt der G,enehangung von Seite des hohen k. k. Stadt- und Landrecktes Laibach ^ sls Curate!-Behörde dieser Herrschaft .am 5- August l. I. Vo-rmlttags um 8 Uhr angefangen, in der Kanzley des Verwaltungs-amtes zu W'pbach, im Wege der Versteigerung auf sechs nacheinander folgenden Ighre, als für die Zeitverwde vom l. May 1829, bzß letzten April 3835 , verpachtet. , D,e HerrschaH W'.pbach besitzt das Zee hcntrecht jn aüen Drtschaften des lhr delegir-ten Bezirkes aus 22 politischen Gemeinden bestehend, die in it herrschaftliche Gcmsin-den ober A?mt2r emaethellt sind; nur ist sie mcht der alleinige ZkheniHerr, sondern auch mehrere andere Dowlmen haben Zehentrechte im Benrke. Die dttsfalligen Pachtanschlige und Lici-tationsbcdlngnisse können m ht^siger Amtßkanz-ley täglich m den gewöhnlichen Amtsstunden, so wte auch Letztere ln Lnbach, bei Herrn Franz ROoni, Verwalter der D O< Ritter-Eommenda?atbach, eingesehen werden. Herrschaft Wtpbach am 28. July 182g. SZ6 3 Sg^ (k) Nr. 699. Licitatisns « Gd: ct. Vom vereinten Bezirks» Gerichts zu Mün» ksndorf wird biemlt allgemein bekannt gemacht: GK uiii. 1I6H. Feilbietungö » Edict. Vom Bezirks,Gerechte Wipbach a'ird bekannt gemackt: Tv sece auf Anzuchen eeg Mathias schell von H'^aisäi, in 0le executive Feildlelung eer, dem Jacob Schgouh von Koul gedöligen, daselbst gelegenen, zuc Ye«schafc W^pdach, Urb. t'o'io ^zc>, Nr. i3 dann Nrb. ?0'lo 799, 'Nr. 12, dienstbaren Äeainäien, als: haus in Kouk. Conlc. Nr. 5l/ Ackcr, Wiese und Huthweide per Lalti, dann zwel Wl.scn. z'.vn Aeckern und Huthweids ManclerxL genannt, ;rn Weclhwcrthe von 2^0 ft. M. M., dann darauf 19 ft. 5o kl. geschaßten Mobiiargülcr, als: Huussabrnlsse, ewer Kuh und heu, wegen schuldigen 76 ft. 55 kc. c. g. c.» bewiliizet, und zur Vornahme derselben der 17. August, »5- ^eptemoer und ,2. October d. I., jedesmal Vormürags von 9 bis »2 Uhr, im Oc< te Kouk mit dem Anhange bestimmt worden, daß , falw gedachte Pfandgüter bei der ersten oder zweien Kcild;etung nicht um oder üder oen Schähungswenh an Mann gebracht werden foN» ten, seloe be; der drueen auch unter cem Echäßungs^ werthe hintangegeben werten würden. GK werocn eaher die Kauflustigen zu den Keilbictunßen zu erscheinen mit dem Beisatze eingeladen, daß d«e Verkaufs ' Bedingniffe nebst Schätzung in dieser Genchtstbnzley eingesehen werden können. Bez- Gerickt Wipbach am 5. Iunv^ ,62g. Amortisations ' Edict. Pon dem t. k, Beziltr^erichte dsr UmZsbun- j^n Laidachs wild betanni gemacht: Sö sey auf -Ansuchen der Mcria. zuerst^ ocrlrittvet gewesenen Ruß, neu vcrwwreten P^Sdir von Dwgomer, in die Auvieriigung te: AmorttfHnonö- Edicte, hin« sichtlich naHstrhender, auf oz? zu Dragomer ge« legene, der D. O. R- Commenda Loioachs, 5ub - Urd. Nr. lg6< tienstoare »^ Hubs intabulirten, Vscgedllch in Verlust gerathenen Urkunden, als: I.) des Urtheiles/ 660. ZH. Jänner, intIbula^ to 22. April i7g5, Ns. il, in Sachen deK Jacob lldoutscd, wtder Iodann Ruß ob schul» diger l5a st. L. W. nebst 2 st.jL. W. Ge» richtstotten; 2.) der vom Johann Ruß, an dls Mana Ruß, verwitwet gewesenen Foltmann, über deren Heirathsgut pr. 5oo ft. L. W. ausgesseltten Quittung, ääa. 27. Mcly, inl.Ädn!2to 7. Augutt 1795, gewlllz^et worden. Daher haven Jene, welche auf diese Urkun« den aus was nnmer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, seldL binnen einem Jahre, sechs Wochen un5 trei Tagen, so gelVlß vor ciesem Gerichte anzumelten und geltend zu machen, als lm Wldngea auf weiteres Anlan« gen das Ucthell und dis Quittung, eigentlich die darauf defintllchen Intadulatwns. Eertificate als null, inchtl.,4 und kraftlos erklärt werden wülden, K. K' Bezels'Gericht oer Umgebungen Lau dachs am 19. Iulo 'Ü2g. Z. 6737"(3) ^^^«.^.,^^^« Edict. D.is Bezirks« Gericht Ecdneeberg macht kund: Es sey über Emsckreiten des Masius Mlake'r aus Uscheug, wider Joseph Knafcl zu Lcr«s, wegen bi ft. sammt Interessen und Execunonskofien, in die executive Versteigerung ter, de:n Letztern gehörigen, mit Pfandlecht beleqten, der lobl. Scadtgült L^as dlenstoaren, auf 56 fi. gerichtlich gescbätzcen Realitäten, als: eines Kraut^artens, eines Ackecanrhcil.s und eines GeräuthsZ, dann der auf i36 st. 5a kr- geschätzten Fährnisse, mit dem tießqerichNichcn Bcsckeids vom heuligen Ta« ge gew'.lNget, und zur Vornahme oer Lultatione» die Tllglahungen auf ken ,7. August, 17. Eep, temder und 17. Oclcder d, I., und zwar Vor« mittags von 9 dis l2 Uhr für das Reale. Nach^ mittags von 5 d Tagfatzung um odsr über ken Schähungswertb an Mann gebracht werden könn» te, selbe bei der dntten auch unter demselben hintanqegeben werden. Kauflustige werden hiemit zur Erscheinung M'.t dem volgeladen, daß die Licitationsbeding' nisse auf dagger GerichlKkanzley stngkskhen wer» den tonnen Bez. Gericht Schnüsberg am 10. July ibZg. Im hiesigen Zeitungs - Comptoir ist so eben erschienen und zu haben: Die Feyer des ersten Decenium-Festes der k. k. Land wirth schafts-Gescllschafr in Stey erm ark im Jahre 1629 Beschrieben von eimm Gesellschaft-Mitgtted?. Mit drei Bet-lagen. ^. Gratz, broschirt im farbigen und schön llthogrüphlrten Umschlage. Preis: 40 kr, E. M.