Imts - >^V ^ ^ H^ 4 zur Laibacher Zeitung. M. 67. Samstag den 4. Juni 18ä7. Gubcrmal - ^erlautbarunacn. Z- ^^^- (') Nr. 10928. C« u r r e n d ? des kaiserl. königl. i l l y r i sch ^ n G u-b e l, n > l> m s. — Behandlung der am 1. Mai ^8i7 in der Serie 215 verlöten Hof.kammcr-Obligationen zu drel und ciichalb, zll uier, zu vier und einhalo und zu fünf Percent. -In Folge hohen Hofkammer - Präsidial - Er-Iass.s vom 3. Mai l. I , Zahl 37N, wild mit Beziehung aus das hierot.t»ge Circulars vom N. November ^629, Zahl 25612, Nachstehendes zur ar^cmemen Kenntniß gebracht — §. l. Von dcn Hofkammel-Odliqationcn, welche in die am l. M^li !917 vnlosce Snie 2l5 ein^sshcltt sind, nämlich Nr. 6^56^ diö linschlitßiq Nr. 65531 , werden die darunter begriffenen C^pit^lien zu vicr und clnhalo und zu fünf Percent a» die Gläubiger ,m Ncnnwerthe des, Capitals bar ,n Convenlions-MÜM zurückzahlt. — Die ln di^'cr Serie enthaltenen Hofkainmcr. Obligationen zu drei und enchall) und zu vi.r Percent ab/r wer^ den nach dtn Bestimmungen drä allerhöchlUn Patentes vom 2l. März lgzg gegen neue, rnit drei uud einhalo und mit vier Percent in Conventions - Münze verzinsliche Staats-Schuldverschreibungen umgewechs.lt. - §. 2. Die Auszahlung der verlosten Gchulddrlefe zu vier und einh^lb und zu fünf Percent be« ginnc am 1. Iunius lyl7, und nnrd von der k. k. Universal-, Staats- und Banco-schulden. Casse geleistet, bei w.lchcr dl. rcr-losten Obligationen einzureichen sind. — § I. Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Zinsen, und zwar bis Ende April l657 zu zwei und ein Vier-t'l und zn zivei und einhalb Percent lü Wiener Währung, für d n Monat Mai 19 l7 hingegen die ursprünglichen Zins»n zu vier und ei'nhalb und zu fünf Percent ln Conren-tions- Münze berichtige. — ^ 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot odcr sonst cine Vormerkung Haftel, ist ror der Capitals «Auszahlung bci der Behör-de, welche den Beschlag, den Verbot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirkt«. — §, 5. Bei der Capitals - Auszahlung von Odligationen , wclche auf Fonde, Kirche», Klöster, Stiftungen, öffentliche Institute und andere Körperschaften lauten, sin^ den jene Vorschriften ihre Anwenduna, , welche bei der Nmschreibnng von derlei Obligationen befolgt werben müssen. — H. 6. Die Umivechslung der in die Verlosung gefallenen Hofkammtr-Obl'gationen zu drei uud einhalv und zu vi»r Percnt gegen ncue, in Conven-tions-Münze verzinoliche Staats - Schuld^er-schreibuslgtn gsschicht cl^ichfalls bei der k. k. Universal-, stacits > n. Banco Schulden - Casse, bei N'clch^r die verlosten Obligationen em;u-reichcn sind. — §. 7. Die Zinsen der neuen Schuldverschreibungen in Conuentions-Münze laufen vom ! M^i l8'l7, und die bis dahin von den älter.n Schuldbrief.« ausständigen Zinsen >n Wiener Währung wcrdcn bei dcr Umwechölung der Obligationen berichtiget — §. 8. Den Besitzern von solchen Obligationen, deren V»rzins»ng auf eine Filial-Credilö-Cafse übertragen ist, steht es frei, die Capitals' Auszahlung und beziehungsweise die Obligations Umwechslung bii der k. k. U>,ivcrsal-, Staats- un5 BaneocEchuldenlCasse, oder bei jener Credits C^sse zu erhallen, wo sie b!sher die Zinsen bezogen h^den. — Im letzteren 562 Fälll' haben sie die verlosten Obligationen bei dcr Filial - Credits - Casse einzureichen, —Laiback am 11. Mai I8l7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Ios. Ed. Freiherr,Pino v. Friedenthal, k. k. Gubcrnialrath. Z. 875. (3) N. 11345. C u r r e n d e. Hinsichtlich der nicht gestatteten Verwendung eines Stämpelbogens nach dem Gesammtdetrage der übrigen Bögen, dann Unzu lä ssig keit der Compensation der höher gestämpel-ten Bögen mit den gar nicht oder zu niedrig gestämpelten. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammcr hat mit Decret vom 29. März d. I., Z. 4711, an sämmtliche Cameras Gefallen - Verwaltungen die Weisung erlasscn, daß nach dem §. 92 des Stämpel- und Taxgesetzes deutscher Text, jede stämpelpflichtige Urkunde oder Schrift gleich bei der Ausfertigung auf dem mit dem gesetzmäßigen Ctämpel versehenen Papiere geschrieben werden müsse. —> Ferner setzen die §§. 19, 23, 2«, 40, 5U, «9, 7V, 72 und 76 deutscher Text und andere, die in denselben aufgeführten Stampelbeträge für den einzelnen Bogen mit den Ausdrücken: für den Bogen, für jeden Bogen fest. Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen ist sonach jeder Bogen für sich als ein abgesondertes, der Stämpelgebühr zu unterziehendes Object anzusehen, welches mit dem vorgeschriebenen Sta'm-pel versehen seyn muß, wornach die Verwendung Eines Stämpelbogens nach dem Gesammt-betrage der übrigen Bögen, oder die Cumull-rung der Stämpcl mehrerer Bögen auf Einem, als ungesetzlich erscheint, somit auch die Compensation der höher gestämpelten Bögen mit den gar nicht oder zu niedrig gestämpelten unzulässig ist. — Welches zu Folge hohen Hofkanzlci-Decretes vom 29. April d. I>, Z. 13880, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 12. Mai 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofratt). Jos. Ed. Freih. Pino v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Z. 893. (j) Nr. 9293. Verlautbarung. Mit Beginn des Schuljahres 18"/^ ist cin Stipendium aus dem ittyr. Blindeninstituts-Fonde, und zwar zur Bedeckung des vom Blin-deninstitute in Linz laut Bericht vom 13. September 1845 für Unterricht und vollständige Verpflegung geforderten jährlichen Betrages von 100 fl. C. M. in eben diesem Betrage zu besetzen. — Auf dieses haben solche arme blinde Kinder aus Krain und Karnten einen Anspruch, welche außer der Blindheit mit keinem andern unheilbaren Gebrechen behaftet sind, Lchrfähigkeit besitzen, das tlte Lebensjahr erreicht, das 15te aber noch nicht überschritten haben. Die Bildungszeit dauert tt Jahre. — Da übrigens in diesem Institute jeder Zögling beim Emtritte mit doppelter Kleidung, Bett- und Leibwäsche, wie auch mit einem ordentlichen Bette versehen seyn muß, welch' Letzteres demselben auch vom Institute für 15 — 16 fl. C. M. besorgt werden kann, der obgedachte Fond aber diese Auslagen zu bestreiten nicht vermag, so muß der Stiftung diese Verpflichtung auf sich nehmen und zuhalten. - Gesuche um dieses Stipendium sind entweder unmittelbar, oder im Wege der Bezn ksobrigkeit und des k. k. Krcisam-tes bei diesem Gubernium bis längstens Ende Juni l. I. einzubringen, und diese müssen mit dem Taufscheine, dem von dem betreffenden Pfarrer ausgestellten und von der Bezirksobrigkeit bestätigten Armuths - Zeugnisse, endlich mit dem von dem Districts - oder Kreisarzte ausgestellten Zeugnisse über die körperliche Gesundheit und Bildungsfähigkeit des Kindes documentirt seyn, und die ausdrückliche Erklärung zur Versehung des Stiftlingg mit den odenangedeuteten weiteren Erfordernissen enthalten. — Laibach am 18. Mai 1847. Z. 892^^ Nr. 9293. Verlautbarung. Mit Beginn des Schuljahres 1847M48 kommt cin Stipendium jährl Achtzig Gulden C. M. aus dem zur Verpflegung und Bildung taubstummer Kinder bestimmten Holdheim'schcn Stiftungsfonde zu besetzen. — Taubstumme in Krain oder Karnten, ehelich geborne Kinder, katholischer Religion, haben hierauf in der Reqel Anspruch. — Kinder «katholischer Aeltern können nur dann an der Stiftung Theil nehmen, wenn sich Letztere freiwillig herbeilassen, ihre Kinder in der katholischen Religion erziehen zu lassen. — Ferner dürfen die Kinder nicht unter 7 und nicht über 14 Jahre alt scyn, und es ha- 563 den jene den Vorzug, welche von den Aeltern verwaiset, ganz arm und verlassen sind, dann durch eine gute Bildungsfahigkeit und Gesundheit sich auszeichnen. — Nebstbei wird bemerkt, daß nach dem Willen des Stifters taubstumme Kinder männlichen Geschlechtes vorzüglich zu berücksichtigen sind. — Uebrigens darf das auf ein solches Stipendium Anspruch machende Kind nicht stumps- oder blödsinnig seyn und außer der Taubheit keine körperlichen Gebrechen an sich haben. — Aeltern oder Vormünder, die sich für ihre Kinder oder Pflegebefohlenen um dieses Sti. p"'^"'" bewerben wollen, haben ihr.' Gesuche, welcher Nachweisung obiger Eigenschaften mit dem scheme, dem Impfungs- und Armuths- ^^ss l'"^ ""^ vom Districts-Physiker auszustellenden vom Ortspfarrer mitzufertigenden Zeugnisse uder die Gesundheit und Lehr-fahlgkett des Kmdes documents seyn müssen, durch chre Bezirksobrigkciten dew. k k Kreisamte bis Ende Juni l, I, vorzulegen,' welches die,e sodann längstens in 8 Tagen darauf anhcr leiten wird. — Laibach am 18. Mai 1347. Z. 89U. (2) Nr. 4055. !iä Nr. 12667. Kundmachung über die Hintan gäbe der Unterbau-Arbeiten auf der Staa tseisenba hn-strecke zwischen Brunn undMalomir-sch itz. — In Folge hohen Hofkammer-Präsidial - Erlasses vom 20 d. M., Z. 970^. ?., werden diese Arbeiten übcr schriftliche Anbote an den Mindcstfordernden überlassen werden. — Zu diesem Behufe können die Pläne, die Bau-deschrcibung, die Preistadclle für die verschiedenen Arbeitsgattungen, die summarischen Kostcn-voran schlage mit Angabe der Qualität und Quantität der Arbeiten, dann die allgememen und besonderen Baubedingnisse täglich von 8 bis 2 Uhr bei der k. k. General-Direction der Staatseisenbahnen zu Wien, Herrngasse Nr. 27, eingesehen werden. — Im Allgemeinen haben folgende Bestimmungen zur Wissenschaft und Nachachtung zu dienen: 1) Der Unterbau, zu welchem die am Brünner-St.itionöplatze herzustellenden Gebäude, so wie die in dieser Strecke zu erbau» enden Stationsgebäude, und Wächterhäuscr nicht gehören, wird mit Inbegriff der, auf ersteren vorzunehmenden Abgrabungen, in seiner Gesammtheit, das heißt, cinschlüßlich allerdabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Materialdeistellungen, in dcr Art ausgedoten, daß derselbe einem Unternehmer oder einer Unternehmungsgesellschaft, welche letztere »on einem Bevollmächtigten repräsentirt werden muß, und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch zu verpflichten haben, zur Ausführung überlassen werden kann. — 2) Die einzelnen Arbeitsgattungen und die dafür berechneten Kosten bestehen summarisch aus folgenden : — Die Erdarbeiten für die cunente Bahn, vom Brünncr Bahnhofe angefangen, mit . . 45469 si. 22 kr. Chaussee-Herstellungen mit . 2707 ,,. 39 s, Dammpflasterungen und Nasenbelegung mit .... 4743 „ 40 „ Herstellung der Brücken, Via- ducte und Durchlässe mit . 233633 „ 13 ., Die Erdbewegung am Bahnhofe zu Brunn mit . . 32918 „ 55 „ Regulirung der Wiener - Oll-mützer Straße und Herstellung der Auffahrt zum Ferdinands-thore mit ..... 16028 „ 3!) „ Totalbetrag.....335501 si 28 kr. 3) Die schriftlichen Offerte, welche bei dcr k. k. General-Direction der Staats-Eisenbahncn längstens bis 15 Juni d. I. Mittags 12 Uhr zu überreichen sind, müssen jedes wohl versiegelt, und von Außen mit der Ueberschrift: „Anbot zur Herstellung des Unterbaues in der Strecke von Brunn bis Malomirschitz" versehen seyn. — — Das Offert hat folgende Puncte zu enthalten: :») den Percenrenachlaß von den, der Kostenberechnung zum Grunde liegenden Einheitspreisen, um welchen der Offerent den Bau dieser Strecke zu übernehmen bereit ist, welcher Nachlaß sowohl mit Zahlen als Buchstaben ausgedrückt seyn muß. d) Die ausdrückliche Erklärung, daß der Offerent die allgemeinen und speciellen Baubcdingmsse, die Buudeschreibung, und überhaupt alle, den Bau betreffenden Pläne und Urkundeneingesehen , dieselben wohlverstanden, mit seiner Namensfertigung versehen habe, und die darin enthaltenen Bestimmungen pünctlich erfüllen wolle. — c) Wenn der Anbotlegcr dcr General-Direction aus früheren Leistungen nicht ohnehin bckannt scyn sollte, so müßte die Angabe beigefügt werden, ob, und welche Straßcn-bauten oder Eisenbahnen der Offercnt bereits ausgeführt habe, dann welche Mittel und Arbeitskräfte demselben zur Herstellung des betreffenden Baues zu Gebote stehen , und endlich l!) die eigenhändige Fertigung des Vor - und Familiennamens mit Beifügung des Charakters und Wohnortes.—4) Jedem Offene mnß die ämtliche Bestätigung entweder eines k. k. Provinzial-Zahlamtes, oder des Universal - (Zamcral-Zahlamtcs in Wien beigefügt seyn, daß der 564 Offerent das 5 A Vadium von der Voranschlagssumme von 335,501 st. 28 kr. entweder im Baren, oder in annehmbaren und haf-tungsfrcien österr. Staats - Papieren, die nach dem Börsewerthe des dem Crlagstage vorhergehenden Tages zu berechnen sind, daselbst erlegt habe, oder der'clbe muß eine, diesem Vadium angemessene, von der k. k. Hof- und nieder-östcrr. Kammerprocuratur, oder von einem Fis-calamte in der Provinz nach §. 230 u, 1374 des a b. G. annehmbar erklärte Sichcrstellung der Offerte bcischließcn. — Auf Offerte, welche den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen , oder in welchen andere als die sestgeseA-ten Bedingungen gemacht werden, wird keine Rücksicht genommen. — 5) Uebeneichte Anbote werden nicht mehr zurückgegeben und der Anbotleger bleibt bezüglich auf sein Anbot vom Tage der Ucbcrreichung demselben bis zu der hierüber erfolgten Entscheidung verbindlich, die Verpflichtung des Acrars aber beginnt erst von dem Tage, an welchem von Seite des k. k Hofkammer- Präsidiums die Genehmigung des Anbotes erfolgt. — 6) Die eingereichten Erklärungen werden an dem oben festgesetzten Tage von einer eigens hiezu bestimmten Commission entsiegelt, und hievon nur diejenigen beachtet, welche vorschriftmäßig verfaßt und mit den nöthigen Behelfen versehen sind. — Die Entschei dung über die Offerte erfolgt von Seite des hohen Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkam-wer, und es wird hiebei denjenigen der Vorzug eingeräumt werden, welche die für das Aerar vortheilhafteste Bedingung enthalten, vorausgesetzt, daß der Offerent auch vermög seiner persönlichen Eigenschaften und Eachkenntniß die nöthige Bürgschaft gewahrt. — Nach erfolgter Genehmigung eines Offertes wird der Ersteher davon unverzüglich verständigt und nnt demselben der Vertrag abgeschlossen werden; den übrigen Os-fercnten werden d e erlegten Vadien und sonstigen Documents zurückgestellt, und dieselben dadurch den übernommenen Verbindlichkeiten in Betreff ihrer 'Anbote enthoben. Das von dem > Erstehcr des Baues erlegte Vadium wird als Caution zurückbehalten; es ist jedoch demselben gestattet, die Caution auch auf eine andere Weise zu leisten. — Won der k. k. General-Direction der Staatselsenbahnen. — Wien am 25. Mai IK47. Z u?6. (2) Nr. llki7. C o n c u l s - A u s s ch r ? i d u n si. Zur Wicderbesctzuna der, dmch die Be-fördnung des Vincenz Grubcr zum proviso» rischen Baudirections « AmtsinZenieur, erl^dia.-teii Kr.'iömqemeursstelle in Klaqenfi.rt, womit ein Gchalt von 700 fl., mit dem Vorrückun^s-rechce in die höhere Besoldnngtzstufe von 800 fl. verbunden ist, wird der Concurs bis 10. Juli l8>7 auöqeschriebcli. — Die Bewerber um diese Stalle habe:, ihr.', mit Rücksicht auf das höht Hoskanzlci D.c^etuom 20. März 1820, Z.7251, oocumencirttn Gesuchs denen ^uck eme lt'qale N^chweisung der Kenntniß der windlschen oder kl'aii-isch.n Hpr^che beizufügen ist, innerhalb o?r Concursfrist bei diesem Gubermum cni;u-reichen. - Vom k. k. illyr. Hubcrnium. __ ^aidach am 21. Mai 18'l?. Vermischte Verlautbarungen. Z. 89l, (,) Nr. I4^L. Edict. Vom Bez. Gerichte Schneeberg wird bekannt gegeben, daß man dei, Ignaz AußclZ von Verchnik als Verschwender zu erköre,,, und zu seinem (Zu-rator den Johann ImieschtH uoil Verchink )ir. 25 zu bestellen befunden habc. Bez. Gericht Schilkebcrg, am 28. M,n l847. Z. 8^9. (2) 9<1 Nr. l086. E d i c r. Vom Bez. Gerichte'Wippach wird kund gemacht: Es scy über Etnschicicen des Herrn Eugen M^ye>> ^essionär ver Oheleule Franz und B^rd^ra Zurk von Langenfeld, gegen Joseph Bai; von Len-genseld H. Nr. I, wegen schuldiger 80 si. c. ». o., in dl-n er^culiven Vc>tViuf der, zu der, dem Gute z^eutenberg «ul> Urb. 9ir.l6^, Rect. 9ir. 95 dienst^ baren !l6 Hübe gehörigen Realitäten, als: u. Oed-niß pn(l ij«i-8t»inn; l>. Wiese i>» 0^r»lli; o. Acker ta ilmla Don»!»?.»; ll, Wicsc u UlukmU/,; 6. Acker Pl'«^ gerichuicd aus 233 fl. geschätzt, gewilliget, und hiezu drei Termine, auf dcn 61.. Mai, !. und 3l. Juli d. I., jederzeit Vormiitag von 10 bis 12 Uhr in loc» Lcn.qcnfeld mii dc,u Bcisatze berauni^, daß die Nealiiäten bei der 1. und 2- Feilbietung nur um oder über, bei der I. auch unter der Schalung hinr angegeben werden wlnrcn. Der Orundbuchstxcract, das Schatzungspiotoo coll und die ^cirationsbedingnissc, nach welchen jcder Luitant ein 10 "/, ittadimn ->u erlegen ha^, sind hieranns zu Jedermanns Einsicht bercic. Bez. Gericht Wippach am 15. März 1847. Nr. 2407. Oei der am 31, Mai 1357 abgehaltenen l. Fcil- bieiung hat siä) kein Kauflustiger gcmcldels daher zur 2. Versteigerung geschritten werden wird. Bez. Gericht Wippach am It. Mai 1847. 565 Vubernial. - Verlautbarungen. Z. 894. Nr. itt,635. Verlautbarung über Veränderungen bei verliehe» nen Privilegien. — Zufolge eingelangten hohen Hofkanzlei-Decretcs vom 25, v. M,, Z. l3,963, wird der nachstehende Abdruck dcs Verzeichnisses über die, von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer verlängerten und aufgehobenen, thells von den Eigenthümern selbst zurückgelegten Privilegien, hiemit zur allge» lncinen öffentlichen Kenntniß gebracht. Name, Datum u. Zahl ^"" ^" Zllname uno desHofkammer« Gegenstand des Privilegiums, ^^l egium - Anmerkung. Wohnort. Decretes. ^ellan- gerung. Leopold Gruber, !j. Ap.il 18^7. Privilegium ddo. !5, Mar,i aufzwei wei^ l?aut AbtretungS- Tcchniker in «3.13,05^527. 18^5 , auf eine Erfind«^ tereIahre, Urkunde ddo^Wien Wien. ,„d Verbesserung in der Er d. i. d.s 3. ,^^7/^ zeugulig von, mlt Gußstal), und 4. Jahr. P^^gimn an plattirten Werkzeugen. Johann Wciß und Franz 3igmund l0. April 1647, do. vom 24. März 1656 auf für ein weite ^ssen Sohn Vm- Hoffmann in Z. 13,573. einc Verbesserung in derVer- res, d.i. das ""i ^"^ "b"' Wien. f"tigung elastischer Bruch- 2, Jahr. ^^"' , bändcr. Joachim Som- do. do. do, vom 18. März 1836, auf für ein wei mer, in Wien. die Erfindung einer Vorlich tcreö, d. i, lung für Anschläge - und das i2 Jahr Kundmachungszettel. Mathias Flet do. do. do. vom 23. März 1852, aus für zwei wei schcr, in Wien. eine Verbess.rung der unterm lere, d.i. das 3. Jänner I8'l2 priv. krcis- 6. u. 7. Jahr, förmigen Dampfmc»schilie. Carl Schwei' do. do. do. vom 26. März !8'l5, auf auf ein w.'i- ger, ,n Wien. eine Verbcsserung in der Con teres, d.i datz struction der Stuvcnösen u. Z. Ichr. Kochherde. Maria Ledcrer. do., Zahl do. vom 4. September l6w, auf ein wei- l3,^10. aus eine Verbesserung in der teres, d. i. Erzcugung von Decken und das 8. Jahr. Wollwaren. Phi.ipp Golo> l6. April l6^7, do. vom 29. März 16l'l, auf auf ein wei fchmirt in Wicn. Z. l4,?23. die Erfindung eines chemisch teres, d. i. elastischen u. festliegend mag.- das 4. I^hr. nctischen Schärfungsappara tes für Rasir, und Fcder- mrsser, chyrurgiscye und ana« tomische Instrumente. Joseph Eoner do. do. do vom 23. März 1840, aus' uf ein wei-mayer in Wien. eine Verbesserung in der Ver tercs, d. l. ! ferligung von Sp^rofen. das 6- Jahr. (Z. Amts-Bl. Nr. 67 v. 5. Juni ,64?-) 2 566 Name, Datum u, Zahl Daucr Zuname und des Hofkammer- Gegenstand dcs Privilegiums. derVei,^ Anmerkung. Wohnort. Decrees. langeruna. Cajetan Helden, l 6. April l8'i7, Privilegium vom 2l. März auf ein weile derg in Wicn. Z. i'l,723. l^^'l^, auf line Entdeckuilc rcs, d. i. das und Verbesserung in dcrHolz.- 4. Jahr. mosaikarbeit, Gebrüder Dit- do. do. do. oom 2l. Marz i8'N, uuf do. mar in Wicn. die Erfindung eigens con- struirter Gaölampen und die Bereitung eines Gaslichtes, unter den, Namcn: Wiener Occonomie - »^as. Franz Rewolt, 23. April l847, do. vom 27. April l8'l6, aus — zurückgelegt, befugt. Speng Z. 10,0 lt. eine Verbesserung in der Con ler in Wl.n, siruction der Regolatorlam- pen. Carl Iurmann, l0. ?lpril l8'l7, do. vom 22. September !8'l3, — aufgehoben Waffenfabrikant 6.11,912^^92. auf line Erfindung in der und Broncc.Ar Erzeugung von eisernen und beiler in Wien stählernen Milltär - und Ci- vil-Waffen. do. do. do. do. vom l9. December i8'l5, — aufgehoben. auf eine Entdeckung in der Anwendung von Dampfmaschinen bel Erzeugung der Klingen der Militär - und Civil- Seitenwaffen, Ferner hat zufolg? eingelangten hohen Hof« kanzleidccretts vom 2'l. April l. I., Z. l2,07>, Stephan Krakowitzer, Magister der Pharmazie zu Wien, das Befugniß zur Mitausübung aller ihm zustlhenden Ncchte bezüglich seines Privilegiums vom 22. Juni 1846, auf die Erfindung einer Wagenachsenschmiere, dem Joseph Eduard Bernhuber, Geschäftsagenten, und Carl Alexander Lcnzmann, Geschäftsführer des Groß-handlungshauses Alexander Schöller in Wien, jedoch nur für ihre Person m»t Ausschluß dcr Erl'cn, oder sonstigen Rechtsübernehmer, übertragen. — Lalbach am l3. Mai l8^t7. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 882. (2) Nr. 4383. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Bluth, im eigenen, dann im Namen ihrer minderjährigen Kinder, Alois und Joseph Bluth, dann des Mitvormundes derselben, Herrn Anton Miller, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 17. März 1847 zu 3aibacl)3k nil<35t^a verstorbenen Kanzli-stcn dieses k. k. Stadt- und Landrechtes, IacobVluth, die Tagsatzung auf den 21. Juni 1847 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden; bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. «14 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 15. Mai 1847. 567 Z. 872. (3) Nr. 4822. Von dem k. k. Stadt' und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey übn- das Ansuchen der Anna Skodler von Neu-stadtl in Unterkrain, in die Ausfertigung des Amortisations-Edictes rücksichtlich des NL Zwangs-Dartehensscheines <1äo. 11 December 18U«, Journal-Art. ,69, über das vom Johann Recher im Jahre 18W un das krain. stand, General - Einnehmcramt, l-cz^o^. an die stand. Darlehenscasse zu Laidach, bezahlte Zwangsdar-lehcn pr. 720 st. gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachtes Zwangsdarlehen aus was immer für cinem Nechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der geschlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und geltend zu machen, witzrigens auf weiteres Anlangen der odgedachte Darlehens schein nach Verlauf dieser Frist für amortisirt, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. Laibach den 15 Mai 1847. Z. 877. (3) Nr. 46U7. Edict. Won dem k. k. krain. Stadt- und Land-rechte wud bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Andreas Goriupp, Bormundes der mj. Mathias Pousch'schen Kinder, in die öffentliche Feilbietung der verschiedenen Verlaßsachen, als: Haus-, Zimmer- und Kücheneinrichtung, Wäsche, Bettgewandes, dann Heues, Strohes, Getreides, mehrerer Wirthöschaftsfahrnisse, Weines, Getreides, Speisevorräthe, Viehes, Futters, Pferdegeschirres u. s. w. gewilliget, und zur Vornahme im Hause Nr. 65 in der Capuzi-ner - Vorstadt der III. Juni l. I. und allenfalls die davauf folgenden Tage, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, bestimmt worden; wozu Kauflustige hiemit eingeladen werden. Laibach am 18. Mai 1847. Z. 865. (3) Nr. 4521. Edict. Von dem k. k Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: daß Ernst Langer, Gastgeber und Realitäten - Besitzer in Laibach, wegen gerichtlich erhobenen Blöosinncs, unrer Curate! gesetzt und für selben der hiesige magistratl. Grundbuchsführcr, Johann Hotschevar, als Curator bestellt worden sey. Laibach am 15. Mai 1847. Z. 1919. (9) Nr. 10329. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain, als Abhandlungsinstanz, wird bekannt gemacht : Es sey der subst. k. k. Bergschasser und Markscheider, Georg v. Szträzsäy von Doics, bei St. Georgen, im Neutraer-Comitate , Herrschaft Saßin, gebürtig, 26 Jahre alt, ledig, in der Nacht vom 2. auf den 3. November 1846 in der Quecksilber-Berggrube zu Idria in Krain, bei Gelegenheit des in derselben ausgebrochenen Branded, gestorben. Es haben demnach alle Jene, welche an die Verlaffenschaft nach dem vorbenannten Verstorbenen als Erden , Gläubiger, oder aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche oder Forderungen zu machen gedenken, solche binnen 1 Jahre und 6 Monaten entweder persönlich, oder durch Bevollmächtigte bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß geltend zu machen, widrigens der Nachlaß den sich Meldenden, so weit sie einen gesetzlichen Anspruch darauf zu erweisen vermögen, einge-antwortct, oder, falls sich niemand meldete, als cadukes Gut behandelt werden würde. Laibach am 14. November 1846. ZlemUiche Verlautbarungen. "" Z. 885. (2) Nr. 2M49jXVI. Bauversteigerung. Zur Hintangabe der mit h. Cam. - Gefällen-Werwalt.Decrete vom 2tt. Dec, 1816, Z. 12,831, 2799, bewilligten Bauherstcllungen am Sitticher Hofe, wird am 9. Juni d. I., um 9 Uhr Vormittags, von Seite des gefertigten k. k. Ver-waltungsamtcs, in der Amtskanzlei des k. k. Be-zirkscommissÄriatcs der Umgebungen Laibach's eme Minuendo - Licitation abgehalten werden. — Dazu werden Unternehmungslustige mit dem Anhange eingeladen, daß die Maurerarbeit sammt Materiale auf . . . 83 st, 46 kr., Stcinmetzarbeit auf . . 3 , — „ Zimmermannsarbeit sammt Materiale auf . . . 78 „ 45 l, Tischlerarbeit auf . . . 5 ,, — „ Schlofferarbeit ,/ . » » 6 >, 15 „ Hafnerarbeit „ . » - 8 „ — „ Anstreicherarbeit,, . . . 1 „ 2ft „ Zimmermalerarbeit auf . . 23 „ — „ sämmtliche Herstellungen daher auf . . . . 210 fl, 6 kr. veranschlagt sind. — Die Licitationsbedingnisse und Baudevise können Hieramts eingesehen werden. — K. K. Verwaltungsamt der Fondsgüter zu Laibach am 18. Mai 1817. 568 Z. 671. (3) Zä Nr. 18l6. Wajscrbau - Licitalions > Kundmachung. Am 7. Juni d. I, werden bei dem k. k. Bezirkscommissariare zu Gurkfeld, Vormittags, nachbenannte Material - Lieferungen und Bauherstellungen an den nnndistforderndcn Unternehmer hintangegeden, als: ft. j ^ 1 Die Erzeugung, Lieferung, dann vorschrifcmäßige Einbettung von 3»5Hau sen kleinkörnigem, bindenden Treppelwegs - Deckmatcriale, tm Allsrufs preise..........^ 294 40 3 Lieferung und Versetzung der 280 Streifbä'ume sammt den erforderlichen s'tütz und Bef.sti^ungsplählen aus Eichen- oder Kastanienholz zu 2 bis ^"lan^ 233 20 4 Herstellung der 16 (Zurr. ° Geländer sammt 2" langem Anlausbaum oon har^ tem Holz über der Zhagorshe- Brücke, Distanz Nr. Xlj l . . 39 5 7 Restauration der Geländer an 0er, mir dcm Navigations . Treppelwcge ver- einten Bezirksstraße bei Mäusgrüden, lang 54"; unterm altcn Schloß Gurkf.ld, lana55" ; dann unter Gurkfeld, lang 34 °, allts oon Eichenholz 317 44 8 Lieferung des Bluwerkzeua^s. nämlich 3 Krampen, 2 Schaufeln, 5 kl^in. Hacken, 6 Zugftile, 6 Ruder, 6 Nuoerstangcn, l Schalwage und 3 Fa schin.nmesser.......... 1l2 ''? Am 8, Juni hingegen werden bei der k. k. B e z i r k s o b r i gk e i i La >idstraß oerliclcirl: 2 Die Reconstruction des 2" langen Durchlässe bei Zhatvsl), Distanz ^ Nr. XlV^Z—6 mir 3' Lichte, sammt den daranstoßenden beiderseitigen, ^2" langen Trepp, lwegs« Stützmauern auf Blind- und Pilotten» Rösten, im Ausrufspreise..........' 543 2 l 5 Herstellung einer 2° langen, 1°, 3^ 0" breiten hölzernen Brücke über den ehemaligen Seitenarm nächst St. Magdalena unter Icssrnitz , Dlstr. - Nr. XVI............ 420 l5 6 Die hier anstoßende Treppelwegs-Regulirung und Aufoämmuug lang 44 °, welche auf eben dieses Längenmaß mil einem Nserdcckwerk aus Faschinen zu versichern seyn wird ........ l4()0 l Summa 366l ^^ Diese Objecte werden einzeln, dle Bau-Werkzeuge untcr Nr. ^ jedoch zusammen lici-tirt.— Die bei dieser Verhandlung als Grundlage dienenden Versteigerungs - und Baube-dingnisfl?, dann Baubeschrelbungen ne^'st Planen werden bei den uolbenannten k. k. Bezirks - Com-missariatcn hinterlegt, wo sie vor dcr Licita-tion cingesehen werden können. — Jeder Unternehmer wird, wie gewöhnlich, vor der Licita-tion 5 ^ des AusrufspreijVs als Vadium iu erlegen, der Ersseher eines Obj.cc.s aber solches bis auf lO F zu n-gänzen haben. — Auch Offerte wcrden angenommen, jedoch nur vor Beginn der mündlichen Licitation, wenn sie vor-schrifcmäßig eingerichtet, auf Slä'mpcl geschrie» ben und mit dem Beweise des 5 ^ Vadium-Erlages versehen scyn w.rden; wobei aber auch d,e volle Kenntniß des Obj.ctts. welches lici-tirt werden wiU, erklärt, dann der Anbot mit Ziffern und Buchstaben nebst der Unterschrift deutlich ausgedrückt seyn müssen. — Dirses wird in Folge Verordnung der lö'^l. k. k. Landes - Baudirection zu Laibach vom 20. April l. I>, Nr. ll66, für alle Unternehmer einladend kund gegeben. — K. K. Navig. Bauassi« storiat Gurks.lo den i7. Mai 1647.