1953 Amtsblatt ^nr Lail'ncher Zeituna Nr 275. Freitass den 29. November 1872. (480) Nr. 789», Perzehrungssteuerftacht-Vcrstei-gerung. Von der f. k. Finanzdirection Klagenfurt wird bekannt gegeben, daß, da die EinHebung deS Verzeh-, rungssteuer Bezuges vom Wein-, Most- und Fleischverbrauche im Umfange des Steucrbezirkes Feld! kirchen für das Jahr'1873, eventuell die Jahres 1874 und 1875 beiden ersten beiden Persteige' rungen nicht an Mann gebracht wurde, bei dieser k. k. Finanzdirection am 3. Dezember 1872, um 11 Uhr vormittags, die dritte diesbezügliche Pachtverstcigerung abgehalten werden wird, bei Welcher auch Anbote unter dem Ausrusspreise von! 7577 fl. werden angenommen werden. Die ausführlichen Licitationsbcdingungen, l welche mit hierortigcr Kundmachung vom 23. Ok- > tober l. I., g. 6893, im Amtsblatte der „Kla-z gensurter Zeitung" vom 2 li. Oktober 1872 ver ! lautbart wurden, bleiben auch für diese letzte Li ! citation aufrecht. ^ Klagenfurt, am 21. siovember 1872. (472) ^r. 7975. Kundmachiülg Das k. k. Handelsministerium und das königlich ungarische Ministerium,'iir Landwirthschaft, Industrie uud Handel haben dem Egidius Kor^ nitzer, Fabriksleiter und Procuraführer der stein-brücker Cementfabrik zu Ratschach in Krain, auf die Erfindung, Eisen-Menning (Minium äo lßl) directe aus den Eisenerzen zu erzeugen, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer eines Jahres ertheilt. - Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheim Haltung nicht angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegienarchive zn jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. Laibach, am 15. November 1872. K. k. Landesregierung für Krain. (479—1) ^ Nr7'i3607 Concurs-Mct. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Tfchernembl ist eine Dienersstelle mit dem Iahresgchalte von 300 st., allfä'llig 250 ft., mit dem Borrückungs- rechte in die Gehaltsstufe von 300 fl. und dem Rechte zum Bezüge der Amtskleidung erlediget. Die eigenhändig geschriebenen Gesuche, in welchen insbesondere auch die Kenntnis der deutschen und slovenischen Swrache in Wort und Schrift nachzuweisen ist, sind im vorschriftsmäßigen Wege innerhalb vier Wochen und rücksichtlich > bis 28. Dezember 1.872 bei diesrm Präsidium einzubringen. Insbesondere haben gemäß des Gesetzes vom 29. April 1872 mit Certificate betheilte Unteroffiziere, welche noch in activer Dienstleistung stehen, ihre belegten Gesuche im Wege ihres vorgesetzten Commando, jene aber, welche nicht mehr dem Militärverbande angehören, unmittelbar einzubringen und den: Gesuche nebst dem Certificate über den erlangten Anspruch auch ein vom Gemeinde» Vorsteher seines dauernden Aufenthaltsortes ausgefertigtes Wohlverhaltungszeugnis, und bezüglich seiner körperlichen Eignung ein von einem ämtlich bestellten Arzte ausgestelltes Zeugnis anzuschließen. K. k. Kreisgerichtspräsidium Rudolfswerth, am 25. November 1872.