MMall zur Laibcher Zellunz. wr. 30^. Freitag den s. September 4 850. Z. 1«85 (2) Nr.7!. und für Wartenberg bis 1U September !S5ll Mittags bei der k. k. Cameral - Bezirks-Verwal-tungs-Vorstchung einzubringen. Auf schriftliche Offerte, wclche nach oiesem Zeitpuncte einlangen, so wie auf solche, welche anderswo, als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, und auf solche, welche mit dem 10A Vadium des Ausrufspreises nicht belegt seyn sollten, wird keine Rücksicht genommen werden. Die Pachtdedingnisse sind folgende: Erstens. Dem Pächter wird von der Staatsverwaltung das Recht eingeräumt, während der Dauer der Pachtung die Verzehrungssteuer von Wein, Wein« undO^'stmost, dann Maische, und von Fleisch, nach den in dem illyr. Gubernial- Cir-culare vom 2U. Juni 1829, Z. 1371, dann dem beigefügten Anhange und Tariffe, ferner nach den spater kundgemachten und in der Folge noch kundzumachenden Bestimmungen einzuheben. Zweitens. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine criminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gcfällsüberttetungen wegen Schleichhandels oder einer schweren GefällSübcr-tretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct der Uebettretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung der Gefallsbehö'rdc mit glaubwürdigen Documenten auszuweisen. Drittens. Die Versteigerung des Pacht-objectes geschieht unter Vorbehalt der höhern Genehmigung, so zwar, daß der Versteigerungsact für den Bestbictcr schon durch die Unterschrift des Protocolls, für das Acrar aber erst von der Zustellung der Verständigung über die Annahme ^s Pachtanbotes oder des genehmigten Verlages verbindende Kraft erhält. ^ Die Annahme des Pachtanbotes muß dem '"Itehcr binnen 4 Wochen von dem Tage der Versteigerung, und jedenfalls acht Tage vor dem Beginne der Pachtzeit bekannt gegeben werden, widrigcns dessen Haftung für das Anbot erlöschen, und ihm freistehen soll, die bei der Versteigerung erlegte vorläufige Caution zurück zu fordern. Würde aber die Zustellung dieser Verständigung, oder überhaupt die Zustellung amtlicher Erlasse an den Pächter oder dessen Bevollmächtigte wahrend der Dauer der Pachtung, wegen deren Abwesenheit oder unbekannten Aufenthalt nicht geschehen können, oder sonst das Gefall die persönliche Zustellung nicht passend finden, so soll die öffentliche Anschlagung dieser Erlässe bei der Steuerbezirksobrigkeit, in deren Bezirke die Versteigerung Statt gefunden hat, die Wirkung der persönlichen Zustellung haben. Uebrigens wird zur Reclamation wegen vei> spateter Zustellung vom Tage derselben eine acht» tagige peremtorische Frist festgesetzt, nach deren unbenutztem Verstreichen jenes Befugniß gänzlich erlöschen soll. Viertens. Der Ausrufspreis für das zu verpachtende Object ist bereits oben bezeichnet worden. Fünftens: Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben eine», dem zehnten Theile deS AuörufspreiseS gleichkommenden Betrag in Barem, oder in öffentli-chen Obligationen, welche in der Regcl nach dem zur Zeit des Erlages bekannten börsemäßigen Courswerthe, in Betreff der Staatbanlchenlose vom Jahre 1834 nnd 1839 aber nach dem Nennwerthe angenommen werden, oder mittels Realhypothek zu erlegen; nach beendigter ilicita-tion wird bloß der vom Bestbleter erlegte Betrag alä vorläufige Caution zurückgehalten, den übrigen Licitanten aber werden ihre erlegten B^ trage zurückgestellt werden. Smd mehrere Personen zusammen Bestbleter, so haben dieselben zur ungetheilten Hand für die Erfüllung der übernommenen Contract-Verbmdllchkelten zu hasten. Sechstens. Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen von der geschehenen Zustellung der Ratification der Pachtvcrsteigerung, hat der Pachter den vierten Theil des für Eln Jahr bedungenen Pacht-schillings als Caution in Barem, oder in öffent lichen Obligationen auf die im verstehenden Absätze bemerkte Art, oder in Realhypothek, die der Pächter aus eigene Kosten dem GcfäUe grund-bücherlich zu verschreiben hat, zu Handen der Gefallsbehörde zu erlegen, wobei der bei der Versteigerung bereits erlegte Betrag einzurechnen, oder falls die ganze Caution mittels einer Real-hypothck bestellt würde, zurückzustellen seyn wird. Wird die eingelegte und annehmbar befundene Caution in der Folge durch dem Pächter auferlegte, aus dem Pachtverhältnisse entspringende Geldstrafen oder Ersätze geschmälert oder erschöpft, so muß, wenn die Geldstrafe oder der Ersatz nicht binnen 14 Tagen erlegt wird, der abgängige Cautionsbetrag binnen eben diesen 14 Tagen sichergestellt werden, widrigenfalls der Pachter als contractbrüchig behandelt wird. Beim Beginne der Pachtperiode wird der Pächter von der Ge-fällsbehö'rde in das Pachtgeschäft eingesetzt, ihm der sich hierauf beziehende Auszug aus der amd lichen Vormerkung über die Verzchrungssteuer-Pflichtigen übergeben, und selber auf geeignete Weise der Steuerdezirksobrigkeit und den Ver-zehrungssteucrpstlchtigen, die es betrifft, angekündiget werden. Siebentens. So wie der Pächter in alle Rechte und Verpflichtungen der Gefällenver-waltung, mit Ausnahme der im H. 22 der oben angeführten Circularverordnung v. 26. Juni I82U angedeuteten zwei Puncte, und mit Rücksicht auf den, in dem, jenem Circulare beigefügten Anhange zu diesem Paragraph gemachten Vorbehalte, vollständig eintritt, so wird er hiemit ausdrück- lich verpflichtet, sich auch genau nach den in jenen Circularverordnungen enthaltenen Vorschriften, und in so ferne sie durch nachfolgende gesetzliche Verfügungen geändert wurden, sich auch nach die» sen zu benehmen, und allen, während der Dauer der Pachtung in Bezug auf das gepachtete Gefall ergehenden Anordnungen Folge zu leisten. In dieser Beziehung wird es dem Pächter auch zur Pflicht gemacht, für den Fall der ta-riffmäßigen Steuereinhebung die Einleitung der Art zu treffen, daß nach Thunlichkeit keine steuerpflichtige Partei die Anmeldung oder Steuerentrichtung an einen von ihrem Wohnsitze über eine Melle entfernten Orte zu bewerkstelligen genö-thigtt ist. Derselbe ist ferner verpflichtet, den Parteien, welche sich nicht abgefunden haben, auf ihr Verlangen über die tariffmäßig entrichteten Steuerge-bühren gedruckte Zahlungsbolleten, womit derselbe vom Gefälle gegen Vergütung der Anschaffungskosten versehen werden wird, zu erfolgen. Rücksichtlich der im Pachtbezirkc vorkommenden Verzehrungssteuer - Gefällsübertretungen wird dem Pächter das Befugniß eingeräumt, von dem gesetzmäßigen Verfahren abzulassen, in so ,ern das Gesetz auf dieselben die Arreststrafe nicht verhängt) wenn jedoch gegen die Bestimmungen des Gefällsstrafgesches ein Ablassungsbttrag ein-gehoben wird, so hat der Pachter die Partei zu entschädigen, und ü'derdleß das Zwanzigfache des widerrechtlich eingehobencn Betrages als Strafe an den Localarmenfond zu erlegen. In keinem Falle kann aber, wenn schon die Untersuchungsbehörde emschmttt, die Ablassung von dem gesetzmäßigen Verfahrm von der Zustimmung des Pächters abhängig gemacht werden. Die Verfügung über die einstießenden Strafgelder bleibt nach Abzug der Kosten, ,deH.,Z3er-fahrens dem Pächter überlassen. ' ^ ,' Achtens. Diejenigen Vorräthe an Huer-baren Gegenständen, welche bei dem Beginne der Pachtung bei den steuerpflichtigen Parteien vor« gefunden werden, und von diesen bereits tariffmäßig versteuert worden sind, unterliegen kei« ner neuen Versteuerung an den neu eintretenden Pächter. Dem eintretenden Pächter wird jedoch das Recht eingeräumt, die Vergütung der Ver« zehrungssteuergebühren und Gememdezuschlage für diese Vorrathe, wenn eine Pachtung oder Soli-darabfindung vorausgegangen ist, von dem aus« tretenden Pachter, oder der vorherdestande-nen Solidarabfindungsgesellschaft zu fordern; ist aber vor der Verpachtung die Steuer von der Gefällenverwaltung in eigener Regie eirigchoben worden, so findet ein Anspruch an das Aerar wegen Vergütung der von demselben tariffmäßig eingehobenen Gebühren nicht Statt. Für jene Vorräthe an steuerbaren Gegenständen, welche beim Beginne der Pachtung im Besitze von steuerpflichtigen Parteien vorgefunden werden, die sich, wenn auch erst in letzter Zeit vor dem Ein-ttltte der Pachtung mit dem frühern Pächter oder dem Aerar abgefunden halten, ist der Pächter die Entrichtung der tariffmäßigen Ge» bühren und Gemeindezuschläge von den Parteien selbst zu fordern berechtiget. Die Angabe von Seite deS auslotenden Pächters oder der Steuerpflichtigen, daß die in den von den Steuerpflichtigen benutzten Räumen vorgefundenen Vorräthe bereits in das Eigenthum eines Andern (Abnehmers) übergegangen seyen, muß bewiesen werden. Dagegen ist der Pächter verpflichtet, bei seinem Austritte dem neu eintretenden Pachter oder dem Aerar, wenn die eigene Regie eintritt, die Verzchrungösteuer und Ge-meindczuschläge für jene Vorräthe z« vergüten, welche an chn tariffmaß'g versteuert worden sind, und am Ende der Pachtung bei den steuerpflichtigen Parteien in wie immer gearteten Aufbewahrungsorten noch vorhanden sind, oder welche Eigenthum deö Pächters selbst sind, wenn er eln 67» Gewerbe treibt, das zu jenen gehört, von denen er den Verzehrungösteuerbezug gepachtet hatte, in so ferne übrigens nicht etwa dargethan werden könnte, daß die Steuer für diese Vorräthe dem Aerar schon vor dem Pachtungsantritte entrichtet worden sey. Die nämliche Verpflichtung zur Vergütung der tariffmaßig cingchobenen Gebühren liegt dem austretenden Pächter auch dann ob, wenn auf die Pachtung elne Golidar« Abfindung folgt, jedoch nur rücksichtlich dcr Vorräthe jener Par-teicn, welche dem Abfindungsvercine n icht bci-trcten, und daher diesem Letztern zur Einladung der Steuer zugewiesen werden. Die Erhebung der am Ende des Pachtver-träges vorhandenen Vorräthe an tariffmaßig ver« steuerten Artikeln, wenn eine solche wegen des Un« terbleidens eines Übereinkommens zwischen dem ein - und austretenden Pächter oder dem Aerar nöthig würde, wird durch emcn Gefällsbeamten unter Beiziehung eines Abgeordneten der Ortö-obrigkeit geschehen, und e6 werden hlezu auch die ein- und austretenden Pächter vorgeladen werden. Sollte den Pächtern oder ihren Machthabern wegen Abwesenheit, oder aus einem andern Grunde die Vorladung nicht persönlich zu-gestellt werden können, so hat die Zustellung auf die im 3. Absätze dieser Pachtbedingungen festgesetzte Art zu geschehen. Das Nichterscheinen dcr Vorgeladenen hebt die Gültigkeit des Erhebungsactes für keinen Fall auf; dcr den Vertrag abschließende Pächter verpflichtet sich vielmehr aus' drücklich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsact über die am Ende seines Pack-tes vorsindigen, ihm tariffmaßig versteuerten Vorräthe als vollkommen beweiskräftig anzuerkennen, und nach dessen Resultat die ihm obliegende Steuervergütung sammt Gc-memdezuschlag entweder dem Aerar, oder dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dieser Erhebungen werden von dem eintretenden Pachter, oder dcm die eigene Verwaltung übernehmenden Aerar getragen, und der Pächter erklärt sich im Voraus mit dcm durch die Gefällsbchö'rdc dicßfalls zu bestimmenden Ausmaße einverstandm, und zu dessen Berichtigung verpflichtet zu seyn. Neuntens. Wenn dcr Pachter bei der Ein-hebung der Gebühr einen höhern Betrag, als der Tariff ausspricht, einhebt, so hat detsclbe die Partei, die es betrifft zu entschädigen, und über-dieß den zwangigfachcn Betrag dessen, was er widerrechtlich eingehobcn hat, als Strafe an'den Lokalarmenfond zu erlegen; er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtungsrcchte bestellten Personen. Zehntens. Dem Pachter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Untcrpäch-ter zu überlassen, allein diese werden vom Gefalle bloß als Agenten dcs Pachters angesehen, welcher dcmungcachtet für alle Puncte des Pachtvertrages in dcr Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. Auch ist dcr Pächter befugt, mit den ihm zugewiesenen steuerpflichtigen Parteien für die Dauer seiner Pachtzeit Absmdungövcrtrage zu schließen Vorauszahlungen der Parteien, oder Unterpächter werden jedoch von der Gefällsbchöroe sowohl am Schlüsse dcr Pachtzcit, als auch in Fallen, wo der Pachtvertrag vor dem Ablaufe der ordentlichen Pachtzeit erlischt, nur in so ferne anerkannt, als solche den Verlauf einer Monatsrate nicht überschreiten. Eil ft ens. Für den Ausrufspreis wird verpachtender Seits keine wie immer geartete Haftung übernommen, und der Pächter leistet auf das Rechtsmittel wegen einer Verletzung über die Hälfte Verzicht. Ein während der Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher «ine Vermehrung odcr Verminderung der V/rzeh-rung zur Folge hat, soll an den Bestimmungen des Pachtvertrages nicht die mindeste Veränderung hervorbringen können; nur in dem Falle, wenn der Vcrzchrungssteuer-Tariff oder eine an dere wesentliche Bestimmung der Verzchrungs-steuer-Vorschriften geändert würde, diese Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit ist, daß dadurch wegen gänzlicher Aufhebung des Gegenstandes der Pachtung dieser Vertrag nach dcm bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöset, hat eine Verminderung oder Erhöhung des bedungenen Pachtzinses im Verhältnisse zu dieser Aenderung einzutreten. Es steht jedoch in einem sol-chei» Falle jedem den Vettrag schließenden Theile frei, den Vertrag binnen dreißig Tagen nach der erfolgten Kundmachung der eintretenden Aende-rung aufzukündigen. Der hiernach aufgekünoetc Vertrag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage der Aufkündung in Kraft, und es wird, wenn die Aenderung vor Ablauf dieses Termines in Wirksamkeit treten sollte, der von diesem Zeit' puncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. Wenn aber binnen 30 Tagen nach erfolgter Kundmachung über die eintretende Aenderung dcr Vertrag von keiner Seite aufgekündet wird, so bleibt er noch durch seine ganze Dauer in Kraft. Wen,» in dem Bezirke des Pachters während der Pachtzeit die Pachtung berührende, vcrzch-rungssteuerpflichtige Unternehmungen zuwachsen, so wird derselbe hievon nach Maßgabe der einlangenden Anmeldungen von dcr Gefallsbchörde unverzüglich in die Kenntniß gesetzt werden. Gestattet jedoch der Pächter die Ausübung derselben, ohne daß die Partei den vorgeschriebenen gefälls-ämtlichen Erlaubnißschein gelöst, und sich damit bei ihm ausgewiesen hat, so fallt d.r für diese Uebcrtrctung ocrGefallsuorschristcn zu entrichtende Strafdetrag nicht dem Pächter, sondern dem Aerar zu. Zwölftens. Den bedungenen Pachtschilling lst der Pächter in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monats, und wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage an die ihm bezeichnete lZasse abzuführen verpflichtet. Wenn die Caution im Baren bestellt worden, so kann deren Betrag auf Verlangen des Pächters beim Ausgange der Pachtzeit den drei letzten Monatsraten dcs Pachtschllllngs zur Hälfte, nämlich dergestalt eingerechnet werden, daß in die^ sen Monaten immer nur die Hälfte dcs entfallenden Pachtschillings vom Pachter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Caution zu entnehmen seyn würde, deren Rest sohin nach geendeter Pachtung dem Pächter, wofern das Gefall keinen weitern Anspruch an ihn zu stellen hat, zu verabfolgen seyn wird. Drei zehn tens. Wenn der Pächter eine Pachtschillingsrate zur festgesetzten Feit nicht abführt, so hat er nicht nur von derselben die Verzugszinsen zu 4 vom Hundert für die Zelt vom Tage, der aus den Verfallstag folgt, bis zur Tilgung der Rate, zu entrichten, sondern eS soll dcr Gcfällsverwaltutlg übcrdi.ß noch das Recht zustehen, den Ausstand ohne weiters durch die Caution zu decken, zugleich aber die weitere EinHebung deö Gcfalls einstweilen auf Rechnung und Kosten dcs Pächters durch einen von der Gcfällsbehörde aufzustellenden, allenfalls von derSteuerbczirksobrigkcit zu beeidigenden Sequester besorgen zu lassen, und auf Gefahr und Kosten des saumigen Pächters das Pachtob-jcct neuerdings feilzubieten; falls aber die Pachtversteigcrung fruchtlos bliebe, Abfindungen mit den steuerpflichtigen Parteien einzugehen, oder die tariffmäßigc Einhrbung einzuleiten, und sich rücksichtlich der Sequestrations- und Relici-tationskostcn, so wie dcr allfälligen Differenz zwischen dcm bei der Relicitation, oder bei dcn Abfindungen, oder bei der tariffmaßigcn EinHebung erzielten Betrage, und zwischen dem con-tractmäßigen PachlMlinge, und überhaupt rück-sichtllch aller aus dem Contractsbruche entstc, hcndcn Forderungen an dcr Caution des Pächters, und wenn sie nicht hinreicht, an seinem übrigen Vermögen schadlos zu halten; ein allenfalls sich ergebendes günstiqercö Resliltac der neuen Fcilbietung odcr der Abfindung, oder der tariffmäßlgen EinHebung soll aber nur dem Gefalle zum Vortheil gereichen. Ucbrigens soll es dcr GcfäUsoerwaltung freistehen, den Ausrufspreis für die Relicitation nach Wutbcsinden zu bestimmen, und wenn das Object um denselben nicht an Mann gebracht wird, auch Anbote un« ter dcm Ausrufspreise anzunehmen, und es soll der Pächter nicht berechtiget seyn, deßwegen Einwendungen gegen die Giltigkcit des Licitations-actcs zu machen. In derselben Art vorzugehen, und sich an der bei der Versteigerung erlegten vorläufigen oder der nach dem ?c> und haben die im vorhergehenden AvsaHc' fe/?,)^ sitzten Rechte dcr GefäNsuclwaltlli^ einzutreten» Fünfzeh ntcns. Für dell Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßige,, Bedingungen nicht genau erfüllen sollle, stcht cö den mit der Sorge sü'r dlc Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgchaltenen Erfüllung des Vertrags führen, wogegen aber auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Sochzehntcns. Wird dieser Vertrag nicht schon ausdrücklich auf eine bestimmte Zeitdauer geschlossen, so kann er von Seite des Aerars drei Monate, von Seite des Pächters aber bis »5. Juli vor Ablauf des Verwaltimstöjahres aufgekündiget werden. Diese Aufkündigung muß von Seite des Pächters, wenn sie beachtet werden soll, bei der Camera!-Bezirks-Verwaltung, in deren Bezirk das gepachtete Object gelegen ist, innerhalb der festgesetzten Frist überreicht werden. Erfolgt keine Aufkündigung, so hat der Vertrag auf ein weiteres Jahr unttr denselben Bedingungen, unter denen er abgeschlossen wurde, zu gelten ; für jeden Fall erlischt derselbe aber auch ohne gegenseitige Aufkündigung mit dem Ende ocs Berwaltungsjahreö 1U53. Sieb zehn tens. In Folgc H. Finanz-Mi-nistcrial-Verordnung vom 5. Juli 1850, Z. 8844, wird mit Beziehung auf die §H. 5, 13, 15,, 48 und 115 dcr neuen Jurisdictions-Norm hicmit ausdrücklich bestimmt, daß die aus gegenwärtigem V^rjieigerungsprotocolle, oder aus den, auf Grundlage dieses letzteren abgeschlossenen Vertragen etwa entspringenden Rechtsstreit,gkei-ten, das Aerar mag als Bcklagttr odcr als Kläger eintreten, so wie auch alle hierauf Bezug habenden Sicherstellungö- undCxecutionsschritte bei demjenigen im Sitze dcs k. k. Fiscalamtcs befindlichen Gerichte, dcm der Fiscus als Beklagter untersteht, durchzuführen seyen. K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 31. August 185U. «7l Z. Ill5,9. (2) PRÜMERATiOIHtNÜDW auf ein neues, mit i. October i»5» in Gratz erscheinendes, belletristisches Journal, unter dem Titel: „DER MAGIET,' Zeitschrift ftir Literatur, Kunst, Geschichte, Batcrlandskundc, Wissenschaft, Theater und Gcsclliglcit. Unter Mitwirkung der renommirtesten vaterländischen Literate«. Herausgegeben und redigirt von Leopold Kordesch. «Vas sichtbare, rasche Heranschrciten jenes unausbleiblichen Zeitpunctes, wo das Bedürfniß nach unterhaltend belehrenden, belletristischen Zeitschriften hinter den Wolkenmassen des politischen Horizontes hervortreten muß, ist nicht mehr abzuläugnen. — Literatur, Kunst und Wissenschaft, durch die Wirren der letzten zwei Jahre aus natürlichen Folgen in den Hintergrund gedrängt, fangen mit der Rückkehr der socialen Ordnung wieder an, Geltung zu gewinnen und den Platz einzunehmen, der ihnen stets angewiesen bleiben muß. — Das verscheuchte Kränzchen gesinnungstüchtiger, schöngeistiger Schriftsteller wird nun auch wieder sich sammeln und bei der Freiheit der Presse auf die allgemeine Bildung, Aufklärung, Unterhaltung und Belehrung (wir wollen es hoffen!) kräftiger, veredelter einwirken, als es vor der März-Katastrophe des Jahres 18^ möglich war. Der obcngenannte Herausgeber, der Lesewelt vom Jahre 1836 bls 1849 als Schriftsteller und Redacteur zweier belletristischer Zeitschriften und einer Provinzial-Zeitung, welche letztere er 4 Jahre und durch die ganze Umsturzperiode leitete, nicht ganz unbekannt, gedenkt nun den sehr zeitgemäßen Augenblick zu benutzen und eine neue, belletristische, den vaterländischen Interessen Rechnung tragende Zeitschrift zu begründen. Seine vielseitigen litcrarischcn Connexioncn mit den ausgezeichnetsten Schriftstellern Deutschlands, deren Zahl über 50 reicht, werden es ihm ermöglichen, ein Journal an's Licht treten zu lassen, welches keine Rivalität zu scheuen haben, und dem Titel: »Der Magnet,« möglichst entsprechen soll. Viele Schriftsteller, deren renommirte Namen die vom Herausgeber früher redigirten Zeitschriften schmückten, haben ihre dauernde Mitwirkung bereits zugesagt, und schon das im September erscheinende Probeblatt wird Namen von Mitarbeitern ausweisen können, die jedes zeitschriftliche Unternehmen accreditiren müßten. Die Zeitschrift: »Der Magnet" wird zwar wöchentlich nur zweimal, nämltch Montag und Donnerstag, aber auf dem größten Quartformate (feinstes Velinpapier, ganz neue, scharfe Lettern in 3 Schriftarten) erscheinen, und jedesmal auf dem halben Bogen in Original-Aufsätzen so vicl Text, als sonst gewöhnliche Zeitschriften bringen, die wöchentlich 3 — 4 Mal erscheinen. Das Blatt wird ^ch zur strengsten Pflicht halten, nur die besten, belehrenden und unterhaltenden Gegenstände aus dem Gebiete der Literatur und Kunst aufnehmen. Den Inhalt werden folgende Rubriken bilden: 1. Durch Dialog und .Tendenz ausgezeichnete Original-Novellen und Erzählungen ernsten und heitern Inhaltes, entlehnt der beschichte oder dem socialen Leben. 2. iNelnngeue NeberseHungeu der besten Erzählungsschriften fremder Literatur. 3. Vaterländische Geschichte, nsit besonderer Berücksichtigung der Steiermark. 4. Interessante Reiseskizzeu, vorzüglich aus der malerischen steierischen Alpenwelt. 5 Vaterländische Sagen. 6. Beschreibungen vaterlandischer Naturmerkwurdigkeiten. 7. Schilderungen der Sitten, Gebränche und Trachten in Steiermark, mit vorzüglichem Augenmerk auf den steier-lNärkisch - slowcnischen Landestheil. 8. Biographien und Nekrologe verdienstvoller St ei er märker, wie auch der hervorragendsten Zeitgenossen des Gesammt-vatcrlandes. 9. Gelungene Original-Gedichte, in so weit sie dem beschränkten Raume des Blattes entsprechen, damit jedes Fach der schöngeistigen Literatur Vertretung finde. IN. Korrespondenzen, wissenschaftlichen und geselligen Inhaltes, aus den vorzüglichsten Städten der Monarchie und aus ganz steiermark. 11. Beurtheilungen literarischer Erscheinungen und der Kunstgegenständc. 12. Kritische Würdigung des Theaters, dann des Musik- und Concertwesens in Gratz. 13 Nevue auswärtiger Vühuen 14. Literarischer Eourier 15. Portefeuille des Neuesten aus der Gegenwart. 18. Pikante, ausgewählte historische Lückenbüßer. 17. Epigramme, Miscellen, Aphorismen «. 18. Kleine Witzspiele und Vharadeu (von Zeit zu Zeit). . 19. Beurtheilungen der vorzüglichsten Erfindungen und Erzeugnisse aus dem Gebiete der Industrie und des Kunst- und ^ewerbefleißes. 20. Würdigung des geselligen Lebens und Verkehrs, dann der öffentlichen Localitäten. . Diesem Unterhaltungsblattc bleibt im Allgemeinsten die Aufgabe, der vaterländischen Literatur in ihren verschiedenen Zweigen als Organ ? dienen und die Fortschritte in Literatur, Kunst, Wissenschaft und vaterländischer Industrie in ihrem Bezug auf das Leben, die Bewegung ^ Entwickelung der Gesellschaft möglichst vielseitig zur Anschauung zu bringen. h. Hinsichtlich der Form wird die Rücksicht beibehalten, daß alles Ernste und Wissenschaftliche nicht erschöpfend, sondern anregend , lhn, das Unterhaltende und Anziehende aber sich vom Gemeinen möglichst fernhalten soll. Das Blatt wird ferner nur anerkannt ge-d""llenen Aufsähen, keineswegs Sudeleien oder dem Mittelmäßigen offen stehen, und durch eine würdige, gesinnungsvolle Tendenz " Ansprüchen der 1'. '1'. Herren Abonnenten durch fortschreitende Gediegenheit zu entsprechen streben, was - ^'äü'glich der typographischen Ausstattung wird von Seite der Tanzer'schen Buchdruckerei in Gratz Alles aufgeboten werden, w dieser Hinsicht gefordert werden kann. ^te l?^ 1"" geehrten Literaten, die einst Mitarbeiter an der Zeitschrift „Oarniolia" waren, ferner auch alle auswärtigen, insbesondere aber geei^lä'ndlsche Schriftsteller werden hiermit höflichst eingeladen, sich an diesem Unternehmen bethelligen, und den Herausgeber mit ihren ^heblisl" ^"^'^" beehren und unterstützen zu wollen, die stets anständig honorirt werden sollen. Der Redaction wird auch alles ^geno»?^ ""^ Wissenswcrthe aus den vielen Landstädten der Steiermark in Correspondenzform stets angenehm seyn und von ihr mit Dank "'Ntuen werden. S72 Prättumerations - Bedingnisse: Der Preis des Blattes ist in Gratz für den ganzen Jahrgang 6 si. CM., und wird halbjährig vorausbezahlt. Durch die k. k. Post mit portofreier Zusendung ganzjährig 7 fi. 18 kr. CM., halbjahrig 3 fl. 3» kr. CM. Für die Zustellung des Blattes m's Haus ist in Gratz halbjährig der Mehrbetrag von 24 Kreuzern zu entrichten. Man pränumerirt in Gratz entweder beim Herausgeber und Redacteur (in der einstweiligen Wohnung - Mehlplatz Nr 123 Hofstiege, 3. Stock), oder in den Buchhandlungen der Herren F. Ferstl (I. L. Greiner) und I. F. Dirnbö'ck; in Laibach in den Buchhandlungen der Herren Ignaz A l. v. Kleinmayr, I. Giontini und G. 3 e r ch e r. Auswärtige ?. I'. Abonnenten belieben unter der Bezeichnung: »P r ä n u m e r a t i o n s g e l o e r,» die Beträge direct an die Redaction der Zeitschrift: «Der Magnet" unfrankirt durch die k. k. Postamter einzusenden. " Der Unterzeichnete wagt es, das geehrte Lesepublikum zum hochherzigen Antheile an diesem kostspieligen literarischen Unternehmen höflichst emzuladen, und bittet die 1'. '1'. Herren und Damen, welche zu pränumerircn geneigt sind, ihre Namen in die vorbereiteten Pränumera-tionslisten gefälligst einzeichnen zu wollen, um des Gelingens sicher zu seyn und die Auflage bestimmen zu können. Der Pränumerationspreis wird gegen eine gedruckte Empfangsbestätigung des Herausgebers entrichtet. Gratz am 25. August 1850. ______________ g^. Korl>es(h. 3 is,?. (3) Beachtenswerthe Anzeige! Bei C. Fernbach jun. in Berlin, erschien und ist in der Ignaz v. Kleinmayr'schen Buchhandlung in Laibach zu haben: Das Duch der entschleierten Geheimnisse oder Sammlung zwei und siebenzig nützlicher Mittel. Eillte Auflage. Preis: 1 si. 48 kr. Inhalt: 1) Wichtige Erfindung für Iagdliebhaber: Kunst, Hasen und anberes Wildbret an icdem beliebigen Orte von weiter Ferne zahlreich hin zu locken. 2) Durch Kunst ungeheuer große Spargel von l blS 2 Pfund das Stück, von der feinsten, zartesten, weichsten und wohlschmeckendsten Beschaffenheit zu ziehen und daS ganze Jahr über zu bekommen. 3) Kunst, ein Licht odev Lampe zu machen, welche nicht erlöscht, sondern fast «wig brennt. 4) Höchst wichtige, ganz neue Eiftndung, auf die einfachst» reinlichste, muhe .- und gefahrloseste Art Zimmer ohne Kosten und Brennmaterial, blos; mil Wasser zu heizen und zu erleuchten. 5) Grünbrennenoe Lampen u,it> Lichte zu machen, welche höchst wohlthätig für die Augen sind. 6) Ohnfehlbar und ganz unschädliche Mittel, d»e zu sehr jn das Gesicht gewachsenen Haare, und aus andern Stellen, wo man sie mcht haben wlll, sicher zu vertreiben. 7) Kunst, rothe Haa,e blond zu machen. Für Personen, denen schwarz gefärbte nicht gut anstehen. 8) Mltlel zur Erlangung eines außerordentlich guten Gedächtnisses, so das; man alles, was man hörr und liest, behalten kann. 9) Eine Composition, womit man den Bart trocken, obne Seife, Wasser und Rasiermesser sehr leicht wegbringen kann. 10) Vorschrift zur Bereitung des berühmten, verbesserten Marassaro'ls, zur Beförderung „no Eonserva» t,ou de» Haarwuchses. 11) Kunst, riesenstarte Kraft zu erlangen, und daß man beim Marschiren und Laufen weder schwihe noch malt werde. l2^ Bewährtes Mittel, womit glatte Haare sch'ön lockigt werden, ohne Wickeln und Biennen, bloß durch Anwendung von unschädlichen Psianzenstoffen. 13) Unübertreffliches Surrogat d«s chinesischen Thees. Angabe der wichtigen Entdeckung, daß der beste chinesische Thee auch in Deutschland überall von selbst wachst und auch leicht ohne Kosten eingesam-melt werden kann. 14) Leichtes Mittel, um zu verhüten, daß man trunken werde, und wen» man es schon ist, sogleich wieder nüchtern zu werden. 15) Kunst, die Tageestunden oj»e Uhr, bloß an der Hand richtig zu finden. Nebst Angabe der Kunst, bei stockfinsterer Nacht ohne Licht und Lampe doch lesen zu können. 16) Neu entdeckte Mittel, alle Obstbäume ganz g«. wis), schnell und iu ungewöhnlicher Füll« tragbar, und unfruchtbare fruchtbar zu machen. l?) Erfindung eines neuen, feinen, delicate», Nahrungs- nnttels, ÜmbrosiagrieS genannt, welches äußerst wohlschmeckend und erquickend ist. !8) Vielfältig erprobtes, zuverlässiges Hausmittel gegen die Lung.nsucht, Zehrfiebel', schmelzenden nächlli. chen Schweiß, Schwäche, Brustschmerzen, Krampf. husten, Bluthusten und Störungen der Galle. t3) Mittel, zu machen, daß man im stärksten Winter nicht friert und beim Reiten und Fahren Füße und Hände sicher vor dem Erfriren schütze. 20) Kunst, das Geflügel, auch Rindvieh, Kalber, Schafe, Schweine :c. in wenig Tagen sehr fett zu mästen. 2l)Kunst, Pferde bei der stärksten Strapaze, ohne Futter mehrere Tage lang ausdauernd zu machen, ohne zu schaden. ^2) Ein sicheres und unschädliches Mittel, den kupfri- gen Ausschlag aus dem Gesichte und auch eine rothe Nase zu vertreiben. 22) Ganz untrügliches Mittel gegeu die Sommersiecke. 24) Vorschrift zur Bereitung der weltberühmten Nürnberger LtbenSefseuz, welche als das wichtigste Heil-Mittel in vielen Uebeln, und besonders uls daS aller.-vortrefflichste Maaen-Elin'r erprobt ist. 25) Kunststück, um HauSthiere so an sich zu gewöhnen, daß sie einen mcht verlassen. ! 26) Das berühmte Gehör.-Oel zu verfertigen, womit Harthörige das vollkommenste, feinste Gehör wieder erhalten, und daß sogar die Taubheit bei allen Personen heilet. 27) Lichte zu ziehen, die vier Tage und vier Nächte brennen. 28) Recept zu einer unauslöschlichen Dinte, um auf Wälche zu zeichnen, nebst Vorschrift zu einer unzerstörbaren Dinte auf Papier. 29> Einfaches Mittel, um unbändige Pferde zahm zu machen, nebst Mittel, solche vor dem Steche» der Fliegen und Bremsen zu bewahren. 30) Neuentdecktes Mittel, das Zahnen der Kinder ohne alle Gefahr, körperliche Störung u«d Schmerz glücklich vorübergehend zu machen. 3l)'Mittel, um den Pferden schöne Mähnen und Schweife zu ziehen, sie schön glatt und glänzend von Haaren zu machen, u»d ihr äußeres Ansehen zu verbessern. 32) Erprobtes Mittel zur Heilung der Trinksucht. 33) Ein gar zu bleiches Angesicht gesund roth zu machen , mit Beförderung der ganzen Gesundheit. 34) Vollkommen erprobtes Mittel geg," die Wassersucht. 35) Vollheilhafte Fütterung der Pferde um die Hälfte der gewöhnlichen Kosten. 36) Flasch.ubier schnell, in 24 Stunden reif zu ma? chen und köstliches Pracht, und Tafelbier zu bereiten. 37) Kunst, den Pferden einen weißen Stern oder Blässe zu machen, und nach Belieben bleibend welsie Stellen hervorzubringen. 38) Zwölf künstliche Mittel, um Fische und Vögel mit den Händen fangen zu können. 39) Die Marder und Füchse sicher von Tauben und Hühnern abzuhalten, nebst nnfehlbare Mittel, daß die Tauben da bleiben, und wenn sie wegfliegen, ganz gewiß wiederkommen und eine Menge fremde mitbringen. 40) Felder und Fluren durch ein einfaches Mittel vom Besuch des Wildes frei zu halten. 4l)Künstliche wohlfeile Nachtlampe ohne Oel. 42) Anweisung, den Ertrag der Kartoffeln um das «fache zu vermehren und Jahre lang gut aufzubewahren. 43) Mittel, daß das Lampenöl keinen Rauch gebe, un» gewöhnlich sparsam brenne und im Winter nicht fest werde. 44) Weiße Pferde ganz oder theilweise nach Belieben dauernd braun oder schwarz zu färben; auch die andern Farben derselben dunkler oder heller zu machen. 45) Heilmittel gegen Verwundungen aller Arc. 46) Ein neues, sehr einfaches, jchnell und sicher wirkendes Mittel gegen jede Arc von Verbrennung. 47) Äußerliches, unschädliches Mittel, um bei Schlaflosigkeit sich sanften, stärkenden und gesunden Schlaf zu verschaffen. Nebst Mittel, womit man nur an.-genehme Träume hat. 48) Englisches Senfpulver, womit augenblicklich ein sehr wohlschmeckender Senf bereitet werden kann. Nebst Vorschrift zur patenrisirten, besten Senfbe-reituna,. 49) Kunst, den Eitrag des Weinstocko durch einfache Mittel bedeutend zu vermehren und die Reife zu befördern. 50) Neppte zum feinsten Pariser » Polongaro- und Tonca - Schnupftabak. 51) Recept zu einer äußerst vortheilhaften Rauchtabak.-Beize für übelriechende Tabake. 52) Raffilnrung der deutschen Tabaksblätter zur Fabrication feiner Tabake. 53) Heilsamer Lungen - und Schwinbsuchts - Gesund-Heits-Tabak, für Brustkranke sehr dienlich. 54) Recept zum Chromgrün und andern gl»»"» Far^' 55) Vorschrift zu sehr schönem Ch'-omgcib. 56) Recept zum p>ächtigen Chronische,lachroth und zUw schönsten Schweiüfurtergi'tttt. 57) Zuverlässiges Heilmittel elfrorner Glieder. Nebst Vorschrift zur Velfeltigung des heilsamen Frost« balsams. 58) Amerikanisches Heilmittel gegen Wasserscheu und Husten. 59) Das sicherste Mittel, um Warzen und ähnliche Auswüchse auf eine unschädliche Art zu vertreiben. 60) Zuverlässiges Mittel gegen das Podagra. Nebst Mittel gegen die Gicht, Rheumatismus und Glle-derre>ßen, 61) Unfehlbares Mittel gegen Zahnschmerzen. 62) Neues Mittel gegen den Krampf. 63) Das Magendrücken und Sodbrennen sicher und uiischädlich zu vertieiben. 64) Neues, einfaches, vottreffliches Mittel zur sichern Heilung der Luugensucht, von nordamerikanischen, engliichen »nd flanzösischeu Ae>zten dringend empfohlen. N.bst Heilmittel wider Schwindsucht und Leberkrankheite». 65) Recept zur He