Nr. 2432. YIII. 1905. Kirchliches Verordnungs-Matt für die Lavanter Diözese. Snljnlt. 00. Motu proprio Pii PP. X. circa domm Ursulinarum. alten gotischen Altars. - 05. Wissenschaftliche Verträge tu Salzburg. — — 01. Das Synodenbuch 1003. — 62. Einladung zn den Pricsterexer- ] 60. Ausschreibung von Stiftsplätzen im F. B. Knabenseminar für das zitien und zum Katechetcntage. — 03. Die semitischen Dialekte und die Schuljahr 1005/0. — 07. Literatur. — 08. Diözesan Nachrichten. Erlangung des theologischen Doktorgrades. — 04. Veräußerung eines i 60. Motu proprio Pii PP. X. P1VS PP. X. Apostolica^ Sedi id semper in votis fuit, ut religiosa Instituta, noniinatim ea quae iuventuti imbuendae dant operam, sese mutatis temporum et rerum adiunctis, immutato manente spiritu, congruenter aptare studerent. Quod si opportunum hoc fuit quolibet tempore, aetate hac nostra esse necesssarium res ipsae plane demonstrant. Quamobrem, quum Decessor Noster f. r. Leo XIII. compertum pcrspectumque haberet, Ursulinarum Ordinem, cui vel illud praecipuae laudi vertendum quod nobile munus instituendi adolescentu las maturrime suscepit novis rerum necessitatibus non perfecte ncc ex omni parte respondere, eo praesertim quod monasteria quibus coalescit, quum sui quaeque iuris essent, ncc se invicem adiuvare et praesidio esse, nec mutua virtutis aemulatione ad meliora et maiora se excitare valerent, idcirco huic rerum conditioni opportuna atipie salutaria afferenda censuit remedia. Et re quidem vera a cunctis Ursulinarum domibus, ubique terrarum existentibus, litteris die ‘21 Iulii 1899 datis, exquiri mandavit num scilicet Instituto universas domos complectenti habentique sedem principem in Urbe, si (piando per auctoritatem 8. Sedis exurgeret, libenter accederent; et quum supra sexaginta ex illis sese id libentissime velle respondissent, idem Pontifex primum pro temporum natura vivae vocis oraculo die 28. Novembris 1900, deinceps per decretum a Sacra Congregatione Episcoporum et Regularium dic 17 Iulii 1903 editum, praedictam Unionem adprobavit. Quod ad Nos attinet, iam a primordiis pontificatus Nostri dicti Instituti Constitutiones, item per decretum a S. Congregatione Episcoporum et Regularium die 14. Septembris 1903 datum, ratas habuimus; nec ullam praetermisimus occasionem, singularem, qua illud prosequimur, benevolentiam Nostram testificandi, laetissimo etiam cernentes animo alias atipie alias domos paullatim ad illud convenire. circa domus Ursulinarum. Nunc voro, quum uberes fructus, quos Ursulinarum con" iunctio peperit, per Nos Ipsos perspexerimus, quamque uberiores, quos in futurum est paritura, prospiciaunis ; Nos non solum unionem hanc feliciter initam, sed et Constitutiones eidem Instituto datas, auctoritate Nostra iterum plenissime adprobamus et confirmamus, illisque perpetuae et inviolabilis apostolicac firmitatis robur adiicimus. Volentes insuper specialibus favoribus dictum Ursulinarum Institutum augere, omnibus singulis eiusdem Instituti Sodalibus redounte anniversaria die, qua Ursulinarum unio ab Apostolica Sede adprobata fuit, videlicet die 28. Novembris, in perpetuum plenariam omnium peccatorum suorum indulgentiam et remissionem misericorditer in Domino impertimus. Quam indulgentiam etiam animabas fidelium Purgatorio detentis per modum suffragii applicari posse concedimus. Ex his sponte elucet quantum Nos optemus, ut Institutum tam fauste incoeptum, aucto in dies adhaerentium numero, in maius provehatur, latiusque pateat. Quapropter vehementer adhortamur illas, quae adhuc extra Institutum versantur, familias, ut sese eidem adscisccrc velint. Ncque dubitamus quin Venerabiles Fratres Nostri Episcopi, in quorum dioecesibus huiusmodi Ursulinarum domus existunt, non solum earumdem votis obsecundent, verum etiam cunctantes, si quae fuerint, ad optatam consociationem suaviter flectant, persuasum plane habentes quod dicti Instituti Constitutiones ita sint concinnatae ut quarumlibet nationum consuetudinibus atque indoli aptissime congruant. Volumus autem ut praesentes Litterae ad singulos, de quibus supra, Episcopos mittantur, eorumque cimi, in linguam vernaculam ad verbum diligenter versae, in qualibet Ursulinarum domo, speciali ad id indicto conventu, legantur. Haec ad maius Ursulinarum Instituti bonum atque incrementum edicimus, contrariis quibuscimique non obstantibus. Datum Romae apud S. Petrum dic Vili. Maii anno MDCCCCV, Pontificatus Nostri secundo. Pivs X 61. Das Synodenbuch 1908. Anfangs Februar trat das Buch der Synode 1903 seine Wanderung unter dein Diözesanklerns an und dürfte sich nuninchr in den Händen der hochw. Abnehmer befinde». Die Synode hatte Dank dein weiten Ausblick und der tiefen Einsicht des hochwürdigsten Oberhirten in die Zeit- und Diözesan-verhältnisse eine große Aufgabe z>l lösen und ist demgeinüß auch das Buch als Ergebnis derselben zu einem stattlichen Bande angewachsen. Es trägt den Titel: Ecclesiae Lavantinae Synoclus dioecesana, quam anno Domini 1903 coadunavit Michael Napotnik, Vrinceps-Episcopus Lavantinus etc. etc. Marhurgi, 1904. Sumptibus princ. - episc. Ordinariatus. Lavantini. Typis typographiae s. Cyri Ili. Es ist darum das Buch schon an sich, nach seinem Umfange und reichem Inhalte, ein bemerkenswertes Werk, für den Klerus der Divise hat es aber noch eine besondere Bedeutung deshalb, rvcil es bestimmt ist, fortan Kodex, Gesetzbuch der Diözese zu sein. Angesichts dessen dürfte es darum am Platze sein, über dasselbe einige orientierende Gedanken auch in diesen Blättern niederzulegen. Als Motto trägt das Buch die bedeutungsvollen Worte des Herrn: „Ich sage euch : Wenn zwei ans euch auf Erden eines Sinnes sein werden über was immer für eine Sache, um die sie bitten wollen, so rvird sie ihnen von meinem Vater, der im Himmel ist, zn Teil werden. Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, dort bin ich mitten unter ihnen." (Matth. 18, 19. 20). Das war denn auch und blieb Devise der Teilnehmer an der Synode und nicht ein Misto» griff in die Beratungen störend ein, obzwar sie lange Stunden in Anspruch nahmen und große Anforderungen an Geist und Körper der Teilnehmer stellte», vielmehr herrschte größte Aufmerksamkeit bei den Beratungen, wohl-tnende Einmütigkeit bei den Bcschlüßen, ja Begeisterung, zumal bei den Ansprachen des hochwürdigsten Fürstbischofes. Das Buch leitet das Schreiben Sr. Fürstbischöflichen Gnaden vom 3. März 1903 sinn- und sachgemäß ein. Dasselbe >var an Se. Heiligkeit Papst Lev XIII. ans Anlaß dessen Papstjnbiläums gerichtet, steht aber in naher Beziehung zur Synode 1903, da sie darnach ein Akt der Huldigung an den großen Papst hätte werden sollen Leider wurde Papst Lev XIII. dem irdischen Leben entrissen, bevor die Synode ihren Anfang genommen, darum schließt sich an das Huldigungsschreiben sachgemäß der stimmungsvolle Nekrolog Papst Lev des XIII an. Nachdem aber schon am 4. August 1903 die Wahl zum Statthalter Christi auf den Patriarchen von Venedig, Msgr. Giuseppe Sarto gefallen war, so wird an diese Tatsache eine Skizze über das Leben und Wirken des neuen Papstes Pius X. in konzinner Form geknüpft und mit dem innigen Wunsche geschlossen: Ad plurimos annos sanos ct canos ! Die Synode selbst betreffend, hat das Werk drei Teile mit den Aufschriften: 1. Acta praesynodalia, 2. Gesta syno-dalia und 3. Statuta synodalia. Ein eigenes Dekret erklärt an der Spitze des ersten Teiles, Acta praesynodalia, die Akten der Synode, wie sie im Buche folgen, für authentisch und glaubwürdig. Ans der Vorgeschichte der Synode wird hierauf mitgeteilt, daß in den Monaten Februar, März und April, vorbereitende Sitzungen im fürstbischöfliche» Palais stattfanden. Solche waren in diesem Zeitraum acht an der Zahl und nahmen an denselben unter dem Vorsitze des hochwürdigsten Fürstbischofes die Mitglieder des Domkapitels und wohl auch solche des Stadt- und Land-klerns teil. Gegenstand der Beratungen ivar die Feststellung der Tage, an denen die Synode abznhalten; die Personen, die zur Synode zn berufen, beziehungsweise einzuladen, und die Materien, die der Synode zur Beschlußfassung vvrznlegen wären. Sohin war die Zeit gekommen, die Synode ansznschreiben und die gewählten Materien in die Form von Konstitutionen ninzugießen. Das letztere übertrug der hochwürdigste Ordinarius, einen großen Teil sich vorbehaltend, den Mitgliedern des Domkapitels, einzelnes aber anderen Priestern der Stadt und des Landes. Das ersten1, die Einberufung der Synode, geschah durch die Litterae decretales „Deo dante“ vom 1. Mai 1903 und sollte darnach die Synode vom 24. bis 28. August 1903 in der Seminarskirche zum Heil. Aloysius in Marburg statthaben. An derselben sollten nicht allein Priester, die von Rechts- oder Gewvhnheits wegen an derselben teilnehmen, mitwirke», sondern auch Vertreter der Hilfspriester wurden zur Teilnahme an den Verhandlungen der Synode berufen. Die Litterae decretales haben darum für die Diözese einen rechtsgeschichtliche» Wert, dürften aber außerdem auch ein Interesse in weitere» Kreisen für die Diözesan-Synvden wndy rufen, indem sie an der Hand neuerer Enuntiatione» nach-weise», welche Bedeutung der apostolische Stuhl ihnen beimißt und solche tatsächlich nicht „ohne Frucht für Klerns und Volk" abgehalten werden. Damit aber die Synode, zn welcher in dieser Weise alle Vorbereitungen getroffen waren, nicht ohne übernatürliche Frucht für Klerns und Volk ablaufen würde, schritt der hoch-würdigste Oberhirt bei der Kurie um Gewährung eines vollkommenen Ablasses für die Priester, die an der Synode teilnehmen würden, sowie für die Gläubigen, die ans Anlaß der Synvde die hl. Sakramente der Buße und des Altars empfangen würden, unter dem 1. Mai ein und wurde dem Ansuchen durch das Dekret vom 15. Mai 1903, Z. 77.237 auch willfahrt. Inzwischen wurde an der Ausarbeitung der Konstitutionen unter steter Mitwirkung des hochwürdigsten Ordinarius emsig gearbeitet und in den Monaten Inni, Jnli und August wurden die im Entwürfe vorgelegten Konstitutionen in Kon-sistorialsitzungen, eventuell unter Beizichung der Referenten dnrchberaten, ergänzt oder nach Bedürfnis ningestaltet, so daß sie vierzehn Tage vor der Synode den Priestern in der fürstbischoflichen Konsistorialkanzlei zur Einsicht vorgelegt werden konnten. Gleichzeitig wurde der Odo für die Synode, die allgemeine» Versammlungen und feierlichen Sitzungen in Druck gelegt und im Wege der fürstbischöflichen Dckanalämter den Seelsorgern zugemittelt. Derselbe ist vielfach neu, nach den Erfahrungen der vorgegangenen Synoden richtig gestellt und wurde deshalb auch im Divzesanbnche dem vollen Inhalte nach abgedrnckt. Mit dem Verzeichnisse der Teilnehmer an der Synode schließt der erste Teil des Buches ab. Hiebei mag die angenehme Wahrnehmung Platz finde», daß die Beteiligung an der Synode vvnseite der Priester, die hier in Betracht komme», eine nahezu vollständige war, wozu die zunehmende Erkenntnis von der Wichtigkeit der Divzesansynode» und der llmstand, daß die Teilnehmer Gäste des hochwürdigsten Oberhirten waren, das ihrige mögen beigetragen haben. Übergehend 311111 zweiten Teile des Buches, zu den Gesta synadalia, mag bemerkt werden, daß das Instrumentum authenticum zumeist nur Umrisse, nicht alle Einzelheiten der Verhandlungen enthält, wie solche in den allgemeinen Versammlungen und feierlichen Sitzungen statthatten. Dies bringt die Natur eines solchen Schriftstückes mit sich, es dürfte aber gleichwohl den Lesern, zumal denen, die der Synode ungewohnt haben, Freude bereiten und Belehrung bieten, indem es ihnen, was sic miterlebt, beziehungsweise, wozu sie mitgewirkt haben, ins Gedächtnis ruft und so im Geiste noch einmal durchleben läßt. In dieser Hinsicht wird schon die erste allgemeine Versammlung das Interesse des Lesers wecken, da der hochwürdigste Ordinarius in derselben die Teilnehmer an der Synode in einer sehr herzlichen Ansprache begrüßte und ihnen in allgemeinen Umrissen die Gegenstände, die in der Synvde zur Verhandlung kommen würden, angab, sodann aber die Dekrete hinsichtlich der Offiziatore», der Kommissionen sowie der Examinatoren promulgierte. Indes liest sich der Bericht auch über die weiteren Versammlungen gut, indem die Themen, die da in Verhandlung kamen, und die Debatten, die sich an dieselben knüpften, die Phantasie des Lesers angenehm berühren Tiefen Eindruck aber machen ans das Gemüt die imposanten Zeremonien der feierlichen Sitzungen und geradezu zündend wirkt die Synodalrede des hochwürdigsten Oberhirten in der zweiten und die Schlußrede in der dritten Sitzung. Man kann es dem Verfasser des „Instrumentum“ auss Wort glauben, daß bei solchen Worten, man möchte fast sagen Taten, beim Redner wie bei den Zuhörer» zahlreiche Tränen flössen. Diese Reden haben bleibenden Wert und wird ins-besonders die erstere wiederholter Lesung anfs wärmste empfohlen. Der dritte Teil des Buches, die Statuta synodalia uni« fassend, ist selbstverständlich der wichtigste und bringt, konform den früheren Synoden, in vier Titeln Konstitutionen über katholische» Glauben und katholische Lehre, Gottesverehrnng, Disziplin des Klerus und des Volkes sowie kirchliche Regierung. Es sind diese Konstitutionen recht herrliche Arbeiten und einzelne, in den Grenzen, die bischöflichen Synoden durch die Kirchengesetze gezogen sind, sich haltend, wahre Mnsterstiicke sachlicher Akribie und pastoreller Umsicht. Auf dem Grunde kirchlicher Vorschriften, älterer und neuerer, sich aufbauend, verlangen sie wie vom Klerus so auch vom Volke nichts unmögliches, wohl aber notwendiges und raten mit liebevollem Ernste zu nützlichem. Die erste Konstitution, de lectione sacrae scripturae in genere et spetia'im in linguis vernaculis, spricht über das Lesen der heiligen Schrift und stellt diese in beredten Worten als das Buch der Bücher dar, dessen Ursprung göttlich und Inhalt eine unversiegbare, obzwar nicht einzige Quelle ist, ans der die heilige Kirche die Heilswahrheiten schöpft und ihren Kindern krystallrein darbietet. Darum ist das Studium derselben dem Priester als Diener der heil. Kirche und Verkünder der Heilswahrheiten notwendig und das Lesen derselben dem gläubigen Volke relativ nützlich, keineswegs aber notwendig. Diese Sätze werden in drei Nummern übersichtlich auseinander gesetzt und durch Anssprüche von Konzilien und von Päpsten reichlich in ihrer Wahrheit begründet. Insbesondere wird die Frage erörtert, ob und in wie weit ein kirchliches Verbot, die heil Schrift in der Umgangssprache zu lesen, bestehe, und dahin beantwortet, daß ein absolutes Verbot und ein solches schlechthin niemals erstossen ist, ivohl aber die Kirche es unter gewissen Voraussetzungen gestattet, beziehungsweise empfohlen hat. Diese Voraussetzungen sind in neuester Zeit in den Decreta generalia Papst Leo XIII. vom 25. Jänner 1897 enthalten ltnb eigentlich selbstverständlich, weil im Interesse der Leser gelegen. Hiebei kommen die protestantischen Bibelgesellschaften nicht gut davon. In der vierten Nummer endlich, der wichtigsten dieser Konstitution, wendet sich der hochwnrdigste Oberhirt in warmen Worte» an seine Priester, sie vorerst beschwörend, daß sowohl sie keine nicht approbierte Übersetzung bei sich behalten, noch auch solche unter dem gläubigen Volke dulden sollen, dann aber ans Grnnd von Beschlüssen älterer und neuerer Konzilien und Synoden ihnen nahelegend, daß sie die heil. Schrift sich zur täglichen Lektüre machen, in der Kirche sie bei den Ansprachen fleißig gebrauchen, und dem Volke in Gemäßheit der bestehenden kirchlichen Normen zu bestimmten Zeiten vorlesen und deutlich erklären sollen. Damit aber die Priester bei ihrem täglichen Studili», der heil. Schrift zu dem geistigen Nutze», den sie ans diesem selbst schöpfen, mich noch einen übernatürlichen erhalte», fügte der hochwürdigste Fürstbischof am Schlüsse der Konstitution • noch zwei Gebete an, das eine vor, das andere nach der Lesung ju verrichte», »üb gewährte beit Priester», bie sie i» bieser Weise andächtig bete», in Kraft bes speziellen 3»buttes Sr. Heiligkeit Papst Pins X. „Pontificale iubilaeum“ vom 28. August 1903 einen Ablaß vvn 50 Tagen. Mögen biese ©mibe alle Priester ber Diözese sich täglich z» eigen machen! Die zweite Konstitution fuhrt bie Überschrift de vera et J'alsa reformatione uub nimmt Stellung zum sogenannten Neforinkathvlizisnins, ohne aber ben Charakter einer Gegenschrift anzunehmen. Es würbe bies ber Würbe einer Synode nicht entsprechen, bagegen aber berührt ben Leser angenehm bie Ruhe, mit ber sich biese Konstitution in ber viel ventilierten Frage bewegt. Ansgehenb von ber Wahrheit, baß bie Offenbarung Christi bie höchste uub letzte uub sie zugleich von beit Aposteln vollstänbig in ben Schoß ber Kirche uiebergelegt ist, wirb in bünbiger Weise gezeigt, baß bie katholische Kirche, Hüterin uub Verkünbcrin bcrsdbcii, bie Hinterlage bes christlichen Glaubens rein uub unverfälscht erhalte, von ihr, was nicht zu ihr gehört, unentwegt abroeifenb, sie selbst aber unter bei» Beistanbe bes Heiligen Geistes ansgestalteub uub allen Völkern bes Erbkreises voll verkünbenb. Sie wirkt barum ans beit Verstaub burch ihre heil. Lehre klärenb, auf ben Willen burch ihre heil. Motive bewegeub uub ans Verstaub uub Willen bes Mensche» burch ihre Gnabenmittel befruchtenb, uub je weitere Kreise ihre Wirksamkeit zieht, besto größer zeigt sich ihr heilsamer Einfluß ans alle» Gebieten bes menschlichen Lebens: in ber Familie, in ber Gemeinbe, im Staate. Was bie Wohlfahrt ber Völker, ben Fortschritt ber Kunst, ber Wissenschaft, ber Kultur betrifft, so gebührt bie Palme ber Kirche uub ihren Männern uub bie Geschichte wirb sie ihnen bezüglich aller neiblos reichen. Ittbes so groß auch ber Einfluß ber Kirche hierin ihrer Natur nach sein kann uub ihrer Bestimmung nach sein sollte, nicht immer uub nicht überall greift er in ber gewünschten Weise burch, im Gegenteil, hin uub wieber scheint er im Nieberga n ge begriffen uub es ist zu bebmteru, baß sich in neuester Zeit ein Teil ber christlichen Intelligenz bei» kirchlichen Leben mehr uub mehr entfrembet. Man will nun bcu Grnub hiefitr in bei» Gegensätze, ber angeblich zwischen ber Kirche uub bei» moberitett Kulturleben besteht, siuben uub man meint, bie Kirche müsse mit ber modernen Kultur Aussöhnung suchen uub ihr in Lehre, Sitte uub Einrichtung, wo nötig, Opfer bringe». Dies könnte in ber Weise geschehen, baß bie Kirche einzelne Lchrpuukte uub Einrichtungen, bie an sich gut sein möge», aber bei ber modernen Kultur Anstoß erregen, fallen läßt ober ihnen eine anbere, milbere Deutung gibt. Es mag nun dieser Rat gut gemeint sein, gut ist er nicht uub würbe bie Kirche zum Verfalle uub nicht zum erwünschten Ziele führen. Mau kann übrigens ber heil. Kirche getrost bie Sorge überlassen, wie sie sich mit ber moberneu Kultur auseinauber setzt, uub vor allem soll man darauf sehen, baß ma» barin nicht ihre Wege kreuze, indem mau ihr Vorschläge macht, bie sich mehr bazn eignen, bie Köpfe ber moderne» Christen zu ver- wirren, als eine Versöhnung ber Kirche mit ber modernen Kultur herbeizuführen. Hingegen ist alles Augenmerk darauf zu richten, daß sich überall, im Volke uub Klerus, christliche Sitte erneuere uub echt christlicher Geist bas öffentliche und private Leben durchwehe, uub bie Versöhnung, bie man in ben Kreisen des Neformkatholizismus anstrebt, ist vorhanden: bie moderne Kultur ist christlich uub die christliche Kirche ist modern. An diese zeitgemäße Konstitution schließt sich eine weitere an, bie gleichfalls eine zeitgemäße Angelegenheit betrifft uub bie Überschrift „de apostasia a Roma“ trägt. Seit ber Ruf „Los von Rom" aus dem Munde eines unreifen Junge» in ber Aula ber k. k. Universität in Wien erscholl, sind es acht Jahre und bildet er bas Felbgeschrei unruhiger Elemente, an denen unser liebes Vaterland nicht Mangel hat. Leiber betörten sie schon Tansenbe und brachten sie dazu, baß sie aus der katholischen Kirche austraten und sich seither zum Luthertum ober auch zu keiner Konfession bekennen. Betrübcuberweise blieb hievon auch bie Lavanter Diözese nicht verschont uub darum war es am Platze, baß auch bie Sy»ode auf Abwehr bedacht war. Die Gefahr, bie von dieser Seite bem katholischen Glauben droht, ist nicht zu unterschätzen, da politische uub nationale Motive hiebet mit im Spiele sind. Mögen angesichts dessen bie Winke, welche bie in Rebe stehende Konstitution bem Klerus gibt, recht beherzigt uub bie Mittel, welche sie behufs Einschränkung dieser Gefahr anführt, allenthalben in bie Tat umgesetzt werben. Die drei folgenden Konstitutionen sind soziologischen Inhaltes, stehen in einem gewissen Zusammenhänge zu einander uub ergänzen sich gegenseitig. Die erste, de quaestione sociali expedienda, setzt bie in früheren Synoden bereits behandelten Themen an der Hand von Enuntiatione» des heil. Stuhles, bie sozialen Übel zu bannen, fort und da während der Drucklegung bas Motu proprio des heil. Vaters Pius X. unter bem 18. Dezember 1903, den gleichen Gegenstand behandelnd, erschienen ist, wurde auch dieses in bie Konstitution ausgenommen. Die weitere Konstitution, de deniocratia christiana seu de benefica in populum agendi ratione, lehnt sich an bie Enzyklika Papst Leo XIII. „Graves tic communi“ vom 18. Jänner 1901 enge an uub da der Name democratia eines gewissen Beigeschmackes nicht entbehrt, wirb bie democratia näher bestimmt als christiana, christliche zum Unterschiebe von der socialis, ber gesellschaftlichen. Diese ist citte politische, jene eine nichtpolitische; diese wühlt, jene hilft; diese will die gesellschaftliche Ordnung Umstürzen, jette sie aufrichten. Da ist beim gewiß zwischen beit beiden democratia keine Verwandtschaft, ob sie gleich einen gleichen Namen führen. Der Zweck uub bie Art, wie bie democratia christiana denselben zu erreichen Habe, wird sodann des weiteren auseinauber gesetzt uub es ist zu wünschen, baß die Seelsorger, zumal jene, in bereit Wirkungskreise sich Fabriken uub zahlreiche Arbeiter befinden, im Sinne dieser Konstitution sich ber arbeitenden Bevölkerung mit Eifer fluiteglieli und sie vor den Abwegen der democrntia socialis , warnen, beziehungsweise siir die democratia Christiana gewinnen. Recht klar setzt die folgende Konstitution, defioryani-zatione catholica, auseinander, daß es notwendig und wie es möglich wäre, katholisches Denken und Fühlen in der menschlichen Gesellschaft zu wecken, zu heben und wach zu erhalte». In der Tat, wer es mit ihr gut meint, muß es sehnlich wünschen und kräftig darauf hinwirken, daß Religiosität wieder in die Familien einkehrt und im privaten wie öffentlichen Leben zum Ausdruck kommt. Dazu können katholische Vereine und Zeitschriften viel beitragen und sollen sich darum besonderer Obsorge Vonseite der Priester erfreuen. Um Einheit in die Maßnahmen, die sich in dieser Hinsicht mit der Zeit als notwendig erweisen würden, zu bringen und in der Diözese zu erhalten, wird eine eigene Kommission aufgestellt und mit der Aufgabe betraut werden, den Seelsorgern mit Rat und Tat beizustehen, so oft sie sich im Sinne dieser Konstitution an dieselbe wenden würden. Nicht unpassend reiht sich an diese Konstitution jene de alcoholismo an, indem die katholische Organisation die Sorge für die Wohlfahrt der Bevölkerung, die physische und moralische, in ihren Kreis einbezieht, der Alkoholismns aber dieselbe in beiden Richtungen gefährdet. Denn wir können uns nicht verhehlen, daß die Sucht nach alkoholischen Getränken sich auch in der Diözese immer mehr bemerkbar macht, und es konnte dies dem umsichtigen Auge des Bischoses nicht entgehen. Daraus erklärt sieh der warme Appell desselben an den Klerus, jener Schichten der Bevölkerung, in denen die Gefahr des Alkoholismns hervortritt, sich besonders anzunehmen und durch Wort und Beispiel dahin zu wirken, daß der Genuß alkoholischer Getränke eingedämmt werde. Aus diesem Grunde weist er ans den großen Schaden hin, den die Trunksucht bei einzelnen Menschen wie auch in Familien und Gemeinden anrichtet, sobald sie überhand nimmt. Es ist auch nicht leicht, sie ausznrvtten, eher ist es möglich, ihr vorzubeugen; die Seelsorger aber mögen sich beides angelegen sein lassen. An Mitteln dazu fehlt es nicht und solche werden im einzelnen angeführt, zumal aber wird auf die Einführung des St. Johann Baptista Mäßigkeits-Vereines Hut-gewiesen, dessen Statuten bereits im Jahre 1885 ansgearbeitet wurden. Der Verein selbst scheint aber nur sporadisch ins Leben zu treten, obwohl ihn die Synode vom 1900 warm empfahl und er, wenn mit Umsicht' geleitet, sicher Gutes wirken würde. Recht erfreulich ist, was die folgende Konstitution, de operatione sociali in dioecesi, in Fortsetzung der gleichnamigen ans den Jahren 1896 und 1900 berichtet über Konsekrationen von Kirchen und Tragaltären, Ordinationen, kanonische Visitationen, Benediktionen von Altären, Kapellen und Kirchen-glücken, heil. Missionen und geistl. Exerzitien, Kirchenbauvereine und andere fromme Vereine. Jeder Priester wird, wenn er diese Konstitution durchblättert, freudig gestimmt ausnifen: Gott sei Dank, unsere Diözese ist doch nicht unter beit letzten. So vieles und so gemeinnütziges ist in so kurzer Zeit in derselben geschehen! Seine Freude wird aber umso großer sein, wenn er selbst etwas dazu beigetragen, und wenn nicht, der Entschluß umso fester, es bis zur nächsten Synode gewiß zu tun. Hiemit schließt der erste Titel des Synodenbuches und wird der zweite, de cultu divino, mit einem kurzen Hinweis auf die Wichtigkeit und den praktischen Wert der Konstitutionen eingeleitet, die hier in Betracht kommen. Dies beweist denn auch bereits die erste Konstitution, de sanctissima Eucharistia sub ratione sacrificii. Diese umfang- und inhaltreiche Konstitution hat zur Einleitung eine kurze Übersicht über das Opfer im allgemeinen und das heilige Meßopfer im besonderen, über den Ort, die Zeit und die Erfordernisse des letzteren, ans daß es vom Priester würdig dargebracht und vom Volke mit geistlichem Nutzen angehört werde. Hierauf folgt die eigentliche Abhandlung über das heilige Meßopfer und bringt in ihrem ersten Teile einen „kurzen Unterricht über die heilige Messe, den größten Schatz der heiligen Kirche", im zweiten aber eine volkstümliche Erklärung des Ritus der heiligen Messe, sowie der feierlichen Aussetzung des hochwürdigsten Gutes. Beide Teile sind in lateinischer, slovenischer und deutscher Sprache verfaßt und so gehalten, daß sie der Priester von der Kanzel herab dem Volke vorlesen oder, was sich mehr empfehlen würde, frei vortragen kann. Die Synode ordnet denn auch an, daß dies in den Pfarrkirchen der Diözese „wieder und wieder" geschehen soll. Wie die Konstitution lautet, soll der Unterricht über die heilige Messe öfter und so oft statthaben, als es die Seelsorger für ihre Pfarrkinder ersprießlich finden. Im allgemeinen dürfte dafür der Zeitraum eines Lustrili» genüge» und obzwar die Erkärnng des Meßritns ans vier Sonntage verteilt ist, so muß der Vortrag doch nicht an unmittelbar sich folgenden Sonntagen geschehen, sondern können Pausen zwischen den Vorträgen cintretcn, wofern die örtlichen Verhältnisse solches erfordern würden. Es ist hier nicht der Ort, in Einzelheiten der Erklärung des Meßritus, wie sie in dieser Konstitution niedergelegt ist sich einznlassen, soviel aber möge doch bemerkt werden, daß die Seelsorger in ihr eine sichere Fundgrube haben, in der sie alles finden, was dem Volke nottut, über das heilige Meßopfer zu wissen, damit es aus demselben stets den größtmöglichen Nutzen ziehen könne. Zweckdienlich und zugleich zeitgemäß ist die Konstitution de prima puerorum et puellarum sacra communione. Sie ist zweckdienlich, weil die Katecheten durch sie von autoritativer Seite belehrt werden, daß und wie sie die Kinder zu diesem ersten öffentlichen Bekenntnisse ihres Glaubens vorbereiten sollen, und sie ist zeitgemäß, weil der Eindruck, den die Kinder und in gewissem Grade auch deren Eltern durch diesen Akt, die erste heil. Kommunion, empfangen, anhält und ihr religiöses Empfinden bestimmt, ihnen in Gefahren, denen sie in ihrem späteren Leben ausgesetzt sind, eine Stütze bietend, die sie nicht so leicht fallen läßt. Der Wert der Konstitution tvird noch erhöht durch die Ansprachen, die der hochwürdigste Ordinarius in dieselbe auf-nahm. Diese, in slovenischer und deutscher Sprache verfaßt, passen sich der kindlichen Denknngsweise an und gut vorgetragen, werden sie immer in den Herzen der Kinder verständnisvoll widerhallen. Den Schluß der letzten Ansprache bildet ein warmer Appell an die Eltern, Geschwister und „frommen Gäste" der Kinder und ein inniges Dank- und Bittgebet zum göttlichen Heiland schließt die Morgenandacht, eine kurze Ansprache an die Kinder und ein sakramentaler Segen aber nachmittag den Wonne- und Ehrentag der Kinder. Ans Anlaß der ersten heil. Kom mitnic n können die Kinder in Gemäßheit eines eigenen Breve Papst Leo XIII. vom 28. Februar 1903 vollkommenen Ablaß gewinnen und ihn auch für die armen Seelen im Fegefeuer anfopfern. Das Sakrament der Priesterweihe hat die nachfolgende Konstitution, de sacramento Ordinis sacerdotalis, zum Gegenstände und ist dieses Sakrament Voraussetzung des heil. Meßopfers und des allerheiligsten Altarssakramentes, indem es ohne die Priesterweihe weder das eine, noch das andere geben würde. Man ersieht sohin schon daraus, welch große Gewalt die Priesterweihe verleiht, aber auch, wie heilig das Amt ist, womit sie den Priester bekleidet, und folglich, welch hohe Tugenden er haben muß, damit er es recht verwalte. Die Kirche handelt darum sehr weise, indem sie dieses Amt nicht mit einem Akte und nicht jedem Ordinanden nach dem vollen Umfange übergibt, sondern es jeder stufenweise erhält und im beschrankten Maße auszuüben befugt wird. Hieraus erklärt sich die Siebenzahl der heil. Weihen, die Unterscheidung zwischen der Weihe- und Jurisdiktionsgewalt, sowie die Verpflichtung des Bischofes zur sorgfältigen Prüfung derjenigen, die er zum Empfange der heil. Weihen znläßt. (I. Tim. 5, 22). Laut der in Rede stehenden Konstitution ist diese Prüfung eine unmittelbare und mittelbare, eine nähere und entferntere und bezieht sich ans die Aufnahme der Alumnen in das Priesterseminar, sowie ans die Zulassung der Alumnen zu den heil. Weihen. Sie umfaßt bereit physische und moralische Eigenschaften, deren wissenschaftliche Ausbildung und zumal deren Berns zum Priesterstande. Behufs sicheren Vorgehens hatte der hochwürdigste Fürstbischof schon in der Synode von 1900, hiefür eine eigene Kommission eingesetzt und erneuerte dieselbe in der letzten, wie dies die Gesta synodalia ausweisen. Es haben aber auch die Seelsorger überhaupt und in gewissem Sinne auch die Gläubigen die Pflicht, allfällige Mängel der Priesterkandidaten dem Ordinarius anzuzeigen, damit sich nicht unwürdige Elemente in den Priesterstand eindrängen. Jngleichen sollen Priester wie Laien inbrünstig, zumal in den Ordinationstagen, zu Gott beten, daß nur gute Alumnen die heil. Weihen empfangen, und an den Quatembersonntageu und an allen Sonntagen ex voto, daß die geweihten stets würdig ihres heil. Amtes walten, alle Priester aber um die Erneuerung der Ordinationsgnade täglich bitten, das schöne Gebet verrichtend, mit dem ein Ablaß von 300 Tagen, vom Papst Leo XIII. unter dem 14. August 1884 bewilligt, verbunden ist. Mit diesem Gebete schließt die Konstitution. Beachtenswert ist die Konstitution de Missarum stipendiis und die Priester tun gut, sich dieselbe eigen zu machen, damit sie in Betreff der Meßstipendien nicht Fehler begehen oder sich selbst das Gewissen belasten, indem sie die hierüber bestehenden Vorschriften übertreten, aus ungenügender Kenntnis derselbe» handelnd. Die Konstitution bringt mit kundiger Hand eine Auslese aus den zahlreichen Vorschriften der Kirche, die im Laufe der Zeit über die Meßstipendien erflossen sind, über die Höhe des Stipendiums für Tages-, Legat- und Stistmessen und schließt mit dem Hinweise auf die Vorschriften, die über Annahme und Abgabe, beziehungsweise Reduzierung der durch die Annahme des Almosens übernommenen Verpflichtungen bestehen. Hiebei fanden neuere Dekrete der S. C. C. vom 25. Mai 1893 und vom 11. Mai 1904 ihre Würdigung und sind in die Konstitution wörtlich ausgenommen worden. In der folgenden Konstitution, de indulgentiis, werden nach einer kurzen Übersicht über die Lehre vom Ablaß beachtenswerte Winke gegeben, wie sich ans diesem gnadenreichen Schatze der Kirche viel geistliche» Gewinnes für die Gläubigen erlangen läßt, und die Seelsorger väterlich ermahnt, diese ans die Gelegenheit Ablässe zu gewinnen, vorsorglich aufmerksam zu machen und ihnen solche zu bieten, die heil. Sakramente spendend und fromme Bruderschaften pflegend. Wie die Konstitution de cultu sacratissimi cordis lesu et purissimi cordis Mariae mit Recht bemerkt, begann die Verehrung des heiligsten Herzens Jesu bereits am Todestage Christi, als es durch die Lanze des Soldaten geöffnet worden war, blieb aber bis in die zweite Hülste des siebzehnten Jahr-hundertes Sache einzelner, zumal Ordensleute, seit dieser Zeit nahm sich aber der päpstliche Stuhl ihrer au und sie wurde dadurch eine öffentliche. Es erklärt sich aus dem Objekt und dem Zwecke der Verehrung, daß und warum sie nur allmälige, aber sichere Verbreitung fand, indem ihr Gegner selbst in katholischen Kreisen entstanden waren. Nunmehr ist sie in der ganzen Kirche verbreitet, hat ein eigenes Fest, eine eigene Litanei, eine weit verzweigte Bruderschaft. Angenehm berührt es den Leser, daß unsere Diözese an der Verehrung des heiligsten Herzens Jesu in hohem Maße sich beteiligt, und es ist zu erwarten, daß sie in Kraft dieser Konstitution hierin noch fortschreiten werde. Fast gleichzeitig mit der Verehrung des heiligsten Herzens Jesu trat eine solche zum reinsten Herzen Mariä in die Öffentlichkeit und freut sich dieselbe auch in unserer Diözese einer großen Beliebtheit, indem, um nur Eines hier zu erwähnen, die Bruderschaft des reinsten Herzens Mariä, tut Jahre 1800 im fürstbischöflichen Priesterhause errichtet, bereits bei 32.000 Mitglieder zahlt und es kaum eia Gotteshaus in der Diözese geben wird, in welchem neben dem Herz Jesu-Bilde nicht auch ein Herz Mariä-Bild verehrt würde. Wie Maria als Gottesmutter an Würde über alle Engel und alle Heiligen sich erhebt, so gebührt ihr auch eine Verehrung. die sie als solche d. i. als Gottesmutter auszeichnet. Deshalb nimmt Maria in der Konstitution de Mariae virginis et Angelorum ac Sanctorum veneratione die erste Stelle ein und heißt ihre Verehrung darum Hyperdulia zum Unterschiede der Dulia, die den übrigen Heiligen Gottes gebührt. Es bedarf keines Beweises, daß die Diözese der'Mutter Gottes nach Gott allerorts die größte Verehrung erweist. Nicht ohne Interesse liest man die Zusammenstellung der Gotteshäuser, welche der Mutter Gottes, dem Erzengel Michael, Johannes dem Täufer und anderen Heiligen Gottes geweiht sind. Den größten Anteil hat hiebei wohl die Mutter Gottes, wenn auch unter verschiedenen Titeln, während der hl. Josef nur eine Pfarrkirche sein nennt. Die Wahl des Patrones hat für die Geschichte der betreffenden Kirche und wohl auch für die Geschichte der Verehrung des Heiligen eine gewisse Bedeutung. Hinsichtlich der Art und Weise, wie die Verehrung der Heiligen vom gläubigen Volke geübt wird, unterscheidet mau die Anrufung der Heiligen, die Verehrung ihrer Reliquien und ihrer Bilder. Da aber die Verehrung der Heiligen deren Anrufung in sich begreift, so war es nicht notwendig, daß die Synode über die letztere noch eigens spreche, und darum spricht die Konstitution de sacris reliquiis et imaginibus zunächst von den Reliquien und dann von den heil. Bildern. Rücksichtlich beider findet der Leser Aufklärung auf Grund kirchlicher Vorschriften, und soll der Seelsorger nicht ermangeln, bei Anschaffung und Behandlung der heil. Reliquien und heil. Bilder sich in dieser Konstitution Rat zu hole», da sie ihm in ihrer prägnanten Kürze über beides sicheren Aufschluß gibt. Zwei Konstitutionen, den Titel de dnltu Dei beschließend, betreffen den Kirchen-Gesang und -Musik und den Volksgesaug bei kirchlichen Verrichtungen. Elftere, de cantu ecclesiastico et de musica sacra knüpft au die gleichartigen Konstitutionen der vorhergehenden Synoden au und publiziert die neueren Enunziationen Papst Pius X., durch welche der Kircheugesang gehoben und der Gebrauch der Musik in der Kirche unverrückbar geregelt wird. Letztere, de cantu ecclesiastico in lingua vulgari, befaßt sich mit dem kirchlichen Volksgesange und wird nach Feststellung des Begriffes zur förmlichen Apologie des Volksgesanges, freilich nicht im Gegensätze zn den bezüglichen Vorschriften der Kirche, sondern im Einklänge mit denselben, indem diese dem Volksgesange auch bei kirchlichen Funktionen genug Spielraum gewähren. Hiebei konstatiert sie den allmäligen Verfall des Volksgesanges, gibt aber zugleich, auf die Ursachen des Verfalles hinweisend, Mittel an, den Volksgesang im Geiste der Kirche wieder zu heben und ihn in den Dienst der Kirche, zur Freude des gläubigen Volkes, zu stellen. Ein Gesangsbuch, das dazu dienen soll, wird in Aussicht gestellt. Der dritte Titel des Synodenbuches trägt die Aufschrift: de cleri popidique disciplina und umfaßt siebzehn Konstitutionen Diese sind eingeleitet durch den Hinweis auf ihre theoretische Bedeutung und den praktischen Nutzen, der für den Klerus und das Volk erzielt würde, wenn sie in der Weise befolgt werden, wie es in der Absicht der Synode lag. Die erste Konstitution, de vita et honestate clericorum, weist, in Fortsetzung des gleichen Thema früherer Synoden, auf den Enzykliken der Päpste Pius IX. und Leo XIII. sich aufbauend, die Priester an, nach jenen Tugenden zn strebe», welche sie auch in den Augen von Gegnern und Andersgläubigen ehrwürdig machen, und jenen Grad des Wissens, auch des profanen, sich nach und nach zn erwerben, daß sie auch darin den Gegnern der heil. Kirche nicht nachstehen. Der Priester, mit Tugend und Wissenschaft ausgestattet, kann selbst dein Gegner die Achtung abringen und ein segensvolles Wirken sich erhoffen. In einfacher, edler Weise stellt die zweite Konstitution, de concordia Episcopum inter et Clerum, bas Verhältnis zwischen dem Bischof und seinem Klerus dar, indem sie für den Bischof nichts verlangt, was nicht dessen Stellung im kirchlichen Organismus erheischen würde, und vom Klerus nichts fordert, was mit der Priesterwürde nicht vereinbar wäre. Im Gegenteile, williger Gehorsam und volles Vertrauen von Seite der Priester erleichtern dem Bischof sein verantwortungsvolles Amt und sichern den Priestern liebevolle Fürsorge von Seite des Bischofes. Eine Diözese, in der die Vorschriften, wie sie hier niedergelegt sind, strenge eingehalten würden, wäre wahrlich eine ideale und es ist sehr zu wünschen, daß sich unsere Diözese zu solcher mehr und mehr ausgestalte. Nun folgen nacheinander Konstitutionen, die auf das Gedeihen der Diözese bestimmend einwirken, wie de Curia episcopali, de Capitulo cathedrali, de directoribus seminarii clericorum, de sacrae theologiae professoribus — alles Konstitutionen, denen auch insoferne ein großer Wert zukommt, als durch sie, was in den bezüglichen Körperschaften bisher nur Übung oder Gewohnheit war, kodifiziert, vieles ergänzt und anderes präzisiert wird. Der aufmerksame Leser wird aus ihnen leicht entnehmen, welche Arbeit insbesonders die bischöfliche Kurie im Laufe des Jahres zu bewältigen hat, und er wird darum mit umso größerer Achtung den Personen begegnen, denen sie obliegt. Bei dem Umstande, als oft und immer wieder gegen den Zölibat geschrieben und noch öfter gesprochen wird, nahm die Synode mit Recht Anlaß, sich darüber auszusprecheu und in einer eigenen Konstitution, declericorum coelibata, die Gründe für den Zölibat der Geistlichen scharf hervorzuheben, zugleich aber auch auf die Mittel hinzuweisen, welche sie dazu befähigen. Übrigens stehen die Dinge heutzutage so, daß man sagen könnte: Wenn der Zölibat nicht bestünde, so müßte ihn die Kirche freieren. Instruktiv ist die Konstitution de conversatione clericorum cum superioribus, aequalibus et subditis, und der Priester, wofern er sich im privaten und öffentlichen Leben an die Weisungen hält, wie sie hier vorliegen, wird nicht anstoßcn, vielmehr als ein Mann von gutem Ton und wahrer Bildung sich erweisen. Bescheidenheit gegenüber Vorgesetzten, zumal in amtlicher Korrespondenz, Verträglichkeit gegenüber Mitbrüdern und Freundlichkeit, nicht Vertraulichkeit gegenüber Untergebenen — das sind Umgangsformen, die dem Priester nicht fehlen sollen. Eine besondere Konstitution, de catechetarum relatione er) zu sammcn 138 K 30 li. Die Gesamtauslagen betragen daher 3100 K 95 >>. 59. Diözesnn-Unchrichteil. Ernannt wurde zum F. B. Lavanter Konsistorialratc Titl. Herr Michael LendovSek, F. B. Geistl. Rat und Pfarrer in Maxau. Investiert ivnrdc Herr Josef Janžekovič, Kaplan in Hl. Kreuz bei Sauerbrunn, auf die Pfarre St. Leonhard in W. B. Wicdcraugcstcllt ivnrde als Kaplan in St. Leonhard in W. B. der gewesene Provisor Herr Veit Janžekovič. Übersetzt wurden die Herren Kapläne: Josef Tratnik von Si. Georgen an der Südbahn nach Trifail (111.) und Vinzenz Zolgar von Trifail nach Hl. Kreuz bei Sauerbrunn (lt.). llubcsctzt ist geblieben der zweite Kaplanspostcn in St. Georgen an der Südbahn. B. Lavanter Ordinariat zn Marburg, am 15. Juli 1905. Fürstbischof. St. LyrilluS-Buchdruckcrel.