1085 Amtsblatt Mr Laibacher Seitnng Nr. 160. Montag den 16. Juli 1866. (20'»—3) Nr «33l Kundlnachung Wegen Aufnahme von Zöglingen in die k. k. "rdirinisch-chirurgische Iosephs-Akademie für das Schuljahr »»ittU/7. Der niedere Lehrcurs an der k. k. Iosiphs-^kadenne ist aufgehoben; es findet sonach eine weitere Aufnahme auf denselben nicht mchr statt. Auf den höheren v'ehrcurs werden für das Studienjahr l8lll»/? interne und externe Zöglinge aufgenommen. Die Internen wohnen in der Akademie, erhalten darin ihre ganze Verpflegung und tragen ble akademische Uniform, die Externen nicht; die ^lernen sind ferner entweder Zahlende oder nicht Zahlende (Aerarial-Schüler). Der höhere Lehrcurs dauert 5 Jahre, ein sechstes Jahr ist zurAblegung der rigorosen Prüfun-9en bestimmt. Die Aufnahme findet in den ersten ^"hrgang statt, jedoch können Studirende der Medicin von k. k. Universitäten auch m den zwei-^", dritten und vierten Jahrgang zur Ergänzung bkr i>i dr,i einzelnen Jahrgängen sich eventuell ^'gebenden Abfange unter den unten angeführte» "kdingungen aufgenommen werden. ^Bedingungen und Erfordernisse ^lr 'Aufnahme als Studi render in die I o sep h s-Aka d emie sind folgende: 1. Müssen die Bewerber österreichische Staats ""gehörige sein. 2, Dürfen die in den ersten Jahrgang aufnehmenden Aspiranten das 24, und folgeweise ble in den 2., 3. und 4. Jahrgang Emlreteliden das 25 und respect. 2 ^" '^ch überdies jene Gegenstande, welche an >zosepl)6-kkademie innerhalb der vorangehenden sck ^ 9^'hrt werden, an einer inländischen Hoch-hab ^'"l6 als ordentliche Hörer frequentirt a.«/»" -"'^ hierüber den legalen 'Ausweis beibrin-prof^^"^ müssen sie sich einer von den Fach« auö I ^" b"' 'Akademie vorzunehmenden Prüfung gute,/" ^^k^'ndcn Gegenständen mit durchaus ^ ^lfolge unterziehen. Icbe,^' ^'e Nachweisung über mttadelhafces Vor- ""d Elites sittliches Betragen der. Aspiranten, ^lunak ^^ '"lerne Schüler der Erlag des Equi-triite i^^es im Betrage von «50 fl. beim Ein- 7 ^' Akademie. Doctor, ."^'" ^ ^) verpflichten, nach erlangtem als Feld/ ^' l^"^'lse ^"t in der k. k. Armee durch ,«/^ zu dienen, und zwar die Internen ", die Ehernen durch U Jahre. ' ^ Genüsse und Vortheile dcr Aka-^'"lker bestehen in Folgendem: kunft'' ^^"'"' Akademiker erhalten die Unter-äöa in"^ """'' Verpflegung in der Art, wie die Ex'tern l dcr übrigen k. k. Militär-Akademien, selbst ^" ^' 'b^' Unterkunft und Verpflegung sl'ch iil^l'^^ ^!' ^'"3"'/ l^boch können sie bei einem zur (5. - "" Jahrgange etwa ergebenden Abgänge (Aeraria?'^^ desselben in die Zahl der Militär, fication d'e ^'"^ """) Maßgabe ihrer Quali-die VeruN-! " ^"'^"' Sie übernehmen sodann dcr ftldä zlickc'n^""/'^l^)r.gen Dienstzeit in ^rigen int r " ?^"^' "nd haben gleich den von l5U st ^l" Zoglltigen das Equipirungsgcld 2. Interne Akademiker erhalten ein monatli-^ ches Pauschale von M ss 5»u kr. für Kleider, Wasche, Bücher, Schreibmaterialien; 2 st. davon sind als Taschengeld bestimmt. 3. Sowohl die internen als auch externen Akademiker erhalten den vollständigen Unterricht ,n der Medicin, dienste unentgeltlich. 4. Sie sind von der Entrichtung der an den Civil-Lehranstalten vorgeschriebenen rigorosen Promotions- und Diplomstaxen befreit. 5. Die Iosephs-Akademiker werden nach Ab-solvirung des Lchrcurscö und entspechender Ablegung der strengen Prüfungen zu Doctoren der qesammten Heilkunde graduirt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, durch welche sie in alle diejenigen Rechte und Freiheiten eingesetzt werden, die den an den k, k. Universitäten kreirten Aerzten zukommen , an der Josephs-Akademie gebildeten Fcldarzten (Docloren) gilt, wenn sie sich um eine ärztliche Aufstellung im Cwil. Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Iosephs-Akademie auf Grund dcä Charakters oder besonderer Aerdienstlichkeit des Vaters des Aspiranten erHoden werden will, so muß der Umstand, falls die Militärbehörden nicht an sich hievon in Kenntniß sind, gehörig docu« mentirt sein. Nicht ausgewiesene deraMge Angaden können nicht berücksichtigt werden. Gesuche, welche nachdem anberaumten Tc-lmin einlaufe», oder welche nicht gehörig namentlich nicht mit allen Stur dien'^eugnissen von beideu Semestern aller Jahr« gange resp. dem Matrikelschein- und Iudex - Lec-tionen belegt sind, oder welche nicht ersehen lassen, ob der Gesuchsteller auf einen Extern- oder Intern-, auf einen Zahl - oder Aerarial-Platz competire, können nicht berücksichtiget werden. Die Verleihung der Zöglingsplätze erfolgt von Seite des Kriegsministeriums, Die neu ankommenden Akademiker welden hinsichtltch ihrer physischen Eignung hier nochmals von einem Stabsärzte untersucht, und nur die auch, hiebei tauglich Befundenen werden aufgenommen! Wlen, am 8. Juni lttiill. (2l2—2) Nr. «25». Aufforderung an Johann Te.^ak, Wuth von Wuschinsdorf Vom gefertigten Bezirksamt? wird der Wirth Johann Te,^ak von Wuschinsdorf wegen seines unbekannten Aufmchalces aufgefordert, den El-werbsteuerrückstand :»'/., kr. so gewiß binnen l 'j Tage n bei dem hiesigen k. k. Bleueramte zu berichtigen, als widligens dessen Gewerbsbefugniß im Erwelb-steuereKataster gelöscht werden würde. K. k. Bezirksamt Mottling, am »0. ^ull »8«rc. Zuschlage zur Verzehrungssteuer und dem der Stadtgemeinde Linz bewilligten Gememdezuschlage für alle über die Verzehrungösteuer-Linie von Linz zum Ver< brauche daselbst eingeführten, der Gebühren - Entrichtung unterliegenden Gegenstände, dann die Einhtbung des Gemeindezuschlageö von den innerhalb der Llnzer Vcrzehrungssteuer-Linie erzeugten gebrannten geistigen Flüssigkeiten, ferner bezüglich des innerhalb der Lmzer Steuer, Linie erzeugten Bieres blos die EinHebung der für die geschlossene Stadt Linz bestehenden ärarischcn und Gemeinde-Zuschläge, ferner die Einhebung der Wassermaulh bei den Llnienä'mlcrn, Helllge Stiege und Donau-blücke in Linz, und .,'iwlich die Einhcbung der Wegmauth bei den Stationen Landstraße und .^ Hellige Stiege, auf die Dauer vom l. Jänner lkij? '^ bis letzten December lttllii nn Wege der öffentlichen Versteigerung veipachtet und die dieöfällige Versteigerung am :lll. August ittUU, um !1 Uhc Vormittags, bei de> k. t, Finanz - Di-rection in Linz abgehalten werden wird Der Ausrufspreis beträgt für die ärarischen Gebühren . . . ' - lltl.^U si und auf dlc Gemeindezuschlage ^<» »2" st zusammen . . l?6.<»M» st Die ausführliche Kundmachung und die näheren Licitations-Bedlngnisse können im Expedite der k. k, Finanz-Directlon in Laibach eingesehen werden, Linz, am :l«. Juni lkUU, K. k. Finanz-Direction. (2!6—l) Nr. 49. Kultdluachung. Von Seite der k. k. Normal