45 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr 7. Mittwoch den 9. Jänner 1867. (7^1) Nr. 44. Lieferungs-Ausschreiben. Bei dem k. k. Bergamte Idria in Kram werden »5NQ Metzeu Weizen, »5«tt „ Koru, 5OO „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mchen Weizen muß wenigstens ft4 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k k. Wirth.-! schaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen und Mes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den con-tractmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu llesern. Es ficht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch cinen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu mtervcniren. od/^"tt""6!"^ d" Gegenwart des Lieferanten oder Bevo lmachtlgten muß jedoch der Befund des' r-r.^irthschaftöamtes als richtig und unwider-l Mecyllch anerkannt werden, ohne daß dcr Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Vertan, gen desselben der Werksfrachter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-kreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten, 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme deö Getreides entweder bei der k. k. Bcrgamts- casse zu Idria, oder beider k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classenmaßig gestempelte Quittung. 5. Die mit einem 50-Neukleuzcr-Stempel ver-sehenen Offeree haben längstens bis Ende Iiinner 1967 bei dem k. k. Vergamte zu Idria einzutreffen. U. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis !<><'<> Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner-gattungcn lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhal-tung der sämmtlichen Vertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lUperc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu demTages-curse, oder die Quittung über dessen Deponirung > bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkci-ten nicht zuhalien, so ist dem Acrar das Recht ein» geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis (Lude Februar »5tt7, die zweite Hälfte bis Mitte März ,8<57 zu liefern hat. !>. AufVerlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke uom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung un- entgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Fr^chtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. !l>. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts-Bedingun« gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Acrar möge alä Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichersiellungs-und Executionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fiscalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria, am l, Jänner '867. (459—3) Nr. 3576 Pol. Kundmachung Anläßlich des auf Freitag dm 18. Jänner 1867 als dcn gewöhnlichen Wochmmarl'tstaa. fal-lcndm Norma-Fcsttages der griechisch-orientalischen Confession wird in Folqc Erlasses des hohen kö'nigl. vom 27. d.M., Z. "''"/2?l)2, der Wochcnmarkt-taa. daranf Samstag dcn 19. Jänner 1867 abgehalten werden. Was hicmit znr öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bom Stadtmagistrate Karlstadt, dcn 30ten Dcccmdcr 1866. Dcr snbstit. Bürgermeister: Ubradovie.