Stenografiern zapisnik sedme seje deželnega zbora Ljubljanskega dne 27. septembra 1869. Nazočni: Prvosecinik: Deželni glavar: Karl pl. Wurzbach. — Vladina zastopnika: Deželni predsednik: Conrad pl. Eybesfeld in vladni svetovalec: Both./— Vsi članovi razu n: knezo-škof dr. Widmar, baron Zois, pl. Langer, dr. Klun, Grabrijan, grof Thurn, grof Margheri, Zagorec, Kozler Ivan. Dnevni red: 1. Vladna predloga, postava, po kterej se uravnajo pravne razmere učiteljev na javnih ljudskih šolah vojvodine Kranjske. — 2. Poročilo deželnega odbora o prošnji uradnikov deželne blagajnice, da se opusti službena kavcija. — 3. Poročilo deželnega odbora o prošnjih ne-kterih pri deželnemu odboru služečih , naj se jim povikša plača in o prošnji stanovskega kancelista udove Sapletu, naj se ji podaljša prinesek za iz rejo hčere Vilhelmine. — 4. Poročilo deželnega odbora o namestenji kanonikata Flachenfeld-Wollwitz na tukajšnej stolnej cerkvi. Stenographischer Aericht bcr siebenten Strung des Landtages za Laiöac^ am 27. September 1869. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Carl von Wurzbach. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Conrad von Eybesfeld; Regierungsrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme: Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widm er, und der Herren Abgeordneten : Baron Zois, v. Langer, Dr. Klun, Grabrijan, Graf Thurn, Graf Margheri, Sagorz, Johann Kosler. Tagesordnung: 1. Regierungs - Vorlage, Gesetz , zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Herzogthums Kram. — 2. Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Landescaffe-Beamten um Auflassung der Dienst-Cautionen. — 3. Bericht des Landesausschusses über die Gesuche mehrerer Bediensteten des Landes-ausschuffes um Erhöhung ihrer Bezüge und der ständischen Kanzlistens-Witwe Sapletu um Verlängerung des Erziehungsbeitrages für ihre Tochter Wilhelmine. — 4. Bericht des Landesausschuffes, betreffend die Besetzung des von Flach enfold -Wollwitz'schen Kanonikates an der hiesigen Kathedrale. Obseg: Vladna predloga o uravnavi vodnih pravic. — Vprašanje g. Lipolda in drugih zarad načrtov postav o varovanju zemljiščnega obdelovanja in malih ptičev. — Odgovor na to. — Dopis o zborovih zapisnikih. — Naznanilo, da se postava o sopašnikih ni potrdila. — Naznanilo vladnega predloga na državni zbor, da bi sopašniki, ki se bodo razdelili davka in pristojbine bile proste. — (Dalje glej dnevni red). — Tajna seja. Seja se začne o 15, minuti črez 10. nro. Inhalt: Regierungs - Vorlage betreffend das Wafserrecht. — Interpellation der Herren Abgeord. Lipoid u. Genossen an die Lan-desreg., betreffend die zwei Gesetzentwürfe wegen Schutz der Boden - Cultur, gegen Raupenschädcn und wegen Schutz der kleinen Vögel. — Beantwortung derselben durch Herrn Landespräsidenten. — Note der Landesreg. die Abfassung der Landtagsprotokolle betreffend. — Note der Landesregierung wegen Nichtsanctionirung des Hutweiden - Vertheilungs- Gesetzes. — Note des Ackerbauministeriuniö betreffenv die Einbringung einer Regierungs-Vorlage an den Reichsrath um Steuerbegünstigung der zu vertheilenden Hutweiden und um Gebührenfreiheit bei den diesfälligcn Verhandlungen. — Regierungs-Vorlage , Gesetz, zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Leh-rerikandes an den öffentlichen Volksschulen des Herzogthums Krain. — Bericht des Landesausschuffes über das Gesuch der Landescaffe-Beamten um Auflassung der Dienst-Cautionen. — Bericht des Landesausschuffes über die Gesuche mehrerer Bediensteten des Landesausschuffes um Erhöhung ihrer Bezüge und der ständischen Kanzlistens - Witwe Sapletu um Verlängerung des Erziehungsbeitrages für ihre Tochter Wilhelmine. — Zuweisung dieser Vorlagen an die betreffenden Ausschüsse. Bericht des Landesausschuffes, betreffend die Besetzung des von Flachenfeld-Wollwitz'schen Kanonikates an der hiesigen Kathedrale. — Erledigung dieser Vorlage in vertraulicher Sitzung. Leginn der Sitzung um 10 Uhr 15 Minuten. VII. Sitzung. 1 Landeshauptmann: bestätigt die Beschlußfähigkeit der Versammlung und eröffnet die Sitzung. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolles ergreift das Wort: Deželni glavar: potrdi, da zbor sklepati more in prične sejo. Ko se je prebral in potrdil zapisnik, vzame besedo: Landespräfident: Ich habe die Ehre im Aufträge des Herrn Ackerbauministers einen Gesetzentwurf betreffend die Benützung, Leitung und Äbwehr der Gewässer dem Landtage als Regierungsvorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung zu übergeben. Der Herr Ackerbauminister hat mir zugleich eröffnet, daß es in seiner Absicht gelegen war, noch während dieser Landtagssesflon nebst dem von mir so eben erwähnten Gesetzentwürfe noch den Entwurf einer Fischerei-Ordnung als Vorlage einzubringen. Diese Vorlage war schon vor mehreren Monaten Gegenstand einer Enquete bei der hiesigen Landesregierung, der auch Vertreter des Landesausschusses beigewohnt haben. Das Gutachten hierüber ist schon vor längerer Zeit erstattet worden. Nachdem aber die Fischerei-Ordnung auch zugleich in mehreren andern Krvnländern erlassen werden soll, und eine Gleichstellung des legislativen Operates nothwendig und erwünscht ist, so war es nicht möglich die erwähnte Vorlage jetzt einzubringen, abgesehen davon, daß die noch kurze Sessionsdauer, eine eingehende Berathung nicht möglich machen dürfte. An diese Bemerkung des Herrn Ackerbauministers anknüpfend, erlaube ich mir ebenfalls auf die Kürze der Sessionsdauer hinzuweisen, wonach es erwünscht wäre, daß die noch zu erledigenden Geschäfte mit thunlichster ; Beschleunigung abgewickelt würden. (Der Landespräfident übergibt dem Landeshauptmann die Regierungsvorlage. Das betreffende Schreiben 1 lautet: — Deželni predsednik izroči deželnemu glavarju vladno predlogo. Dotično pismo se glasi:) „Seine k. und könig. Apostolische Majestät, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 22. September d. Jahres, den Herrn Ackerbauminister allergnädigst zu ermächtigen geruht, den beiliegenden Gesetzentwurf, betreffend die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer bei dem Krainer Landtage in der bevorstehenden Session als Regierungsvorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung einbringen zu dürfen. In Folge Eröffnung des Herrn Ackerbauministers vom 23. September l. Jahres, Zahl 5215/63s habe ich demnach die Ehre, Euer Hochwohlgeboren diesen Gesetzentwurf als Regierungs-Vorlage behufs der verfassungsmäßigen Behandlung^ durch den Landtag zu übergeben. Sollte es gewünscht werden, daß die sonst noch erforderlichen Eremplare in der Staatsdruckerei, wo der Drucksatz noch steht , gedruckt werden, so wollen Euer Hochwohlgeboren mich baldigst hievon in Kenntniß setzen". Der Herr Minister hat dieser Eröffnung übrigens noch folgendes beigefügt: „Um dem Uebelstande abzuhelfen, welcher sich aus j der Zerstückelung desselben Gegenstandes in zwei getrennten Gesetzen unvermeidlich ergibt, wurde nach dem von mehreren Seiten geäußerten Wunsche, das Reichsgesetz über Wasserrecht dem dieselbe Materie behandelnden Landesgesetz - Entwürfe organisch eingefügt, so daß letzterer sowohl die Regelung der civilrechtlichen, als der polizeilichen und volkswirthschaftlichen Beziehungen der wasserrechtlichen Verhältnisse enthält, und daher das ganze Wasserrecht umfaßt. Doch ist es selbstverständlich, daß die Bestimmungen des Reichsgesetzes, wenn sie auch einen Bestandtheil des Landesgesetz-Entwurfes bilden, kein Gegenstand einer deren Aenderung in der Regierungsvorlage bezweckenden Berathung und Beschlußfassung des Landtages mehr sein können. Mehr als drei Jahrzehende waren dazu erforderlich, um die Vorarbeiten für dieses eben so schwierige als wichtige Gesetz zu Stande zu bringen. Nicht bloß für die Landwirthschaft, auch für die Industrie, den Handel und die Hauswirthschaft, als für die gesammte Volkswirth-schast hat dasselbe eine unermeßliche Tragweite. Die immer dringender an die Regierung gerichteten Rufe nach diesem Gesetze bürgen übrigens dafür, daß sich der Landtag mit einem der Wichtigkeit der Sache entsprechenden Eifer der Berathung des fraglichen Gesetz-Vorschlages hingeben werde". Landeshauptmann: Ich werde diese Vorlage in Druck legen lassen und ehebaldigst auf die Tagesordnung stellen. Der Herr Landtagsabgeordnete Dr. Klun hat um einen 8tägigen Urlaub angesucht, und mit dem begründet, daß er wichtige anhängige Verhandlungen zum Abschlüsse bringen muß. Ich habe ihm denselben kraft der mir zustehenden Macht bewilligt. Die Herren Abg. Lipold und Genossen haben folgende Interpellation an die Landesregierung gerichtet. (Liest — bere:) „Aus dem Rechenschaftsberichte des Landesausschusses für 1868/9 (Seite 149) ist zu entnehmen, daß die hohe Regierung die Absicht habe, zwei Landesgesetze, betreffend : a) den Schutz der Bodencultur gegen Raupenschäden und Maikäfer, b) den Schutz der kleinen Vögel, — • auch im krainischen Landtage als Regierungsvorlage einzubringen. Da dieses bisher noch nicht stattgefunden hat, die Ersprießlichkeit und Wichtigkeit der bezeichneten Gesetze für die Landwirthschaft es aber erwünscht macht, daß dieselben, wie sie es in der benachbarten Steiermark bereits sind, auch in Krain ehestens in Wirksamkeit treten, so erlauben sich die Gefertigten an die hohe Landesregierung die Anfrage zu stellen, ob dieselbe geneigt ist und in der Lage sein wird, jene Gesetze schon im Laufe der gegenwärtigen Session dem Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen". Laibach am 27. September 1869. Lipold, Dr. Zarnik, Dr. Costa, Dr. Prevez, Baron Apfaltrern, Pinter, Graf Barbo, Baron Rastern, Peter Kosler, Dr. Toman, Kromer, Svetec, Raunicher, L. Jugovič, Dr. Razlag, Dr. Bleiweis, Taučar, Kramarič. Landespräfident: Ich habe die Ehre diese Interpellation sogleich zu beantworten. Die beiden Gesetzentwürfe, von denen in der an die Landesregierung gerichteten Interpellationen die Rede ist, sind vom Ministerium für diese Landtagssession in Aussicht gestellt worden; dieselben befinden sich jedoch derzeit noch beim Ministerium in Wien, und ich werde mich heute noch verwenden, daß dieselben ehethunlichst hie-her gelangen und noch in dieser Session zur Vorlage gebracht werden. Landeshauptmann: Ferner hat mir der Herr Abg. Dr. Costa eine Petition der Insassen von Präwald um Beschließung, daß hinsichtlich der Ablösung ihrer Holzbezugsrechte in der Waldung der Herrschaft Senožeč ihnen der noch fehlende Waldantheil ausgemeffen und zugewiesen werde. (Wird dem Petitionsausschusse zugewiesen. — Se izroči peti- j cijskemu odseku.) Weiters ist mir von der löblichen k. k. Landesregierung so eben folgende Note zugekommen. (Siehe Beilage 46. — Glej prilogo 46.) Poslanec Dr. Toman: Prosim, prečastiti gospod predsednik! Jaz se predrznem vprašanje staviti, kaj gospod predsednik misli storiti s tem dopisom, sicer bodem jaz predlog stavil. Landeshauptmann: Es gibt hier zwei Wege, die ich in dieser Angelegenheit einschlagen kann. Der eine ist, daß ich die Verfügung treffe, daß der Schriftführer die Sitzungsprotokolle deutsch, und wenn beliebt wirb, slvvenisch verfaßt und beide vom Landtage verificirt werden. Der andere mir offen stehende Weg ist der, daß ich diese Note, da kaum verlangt werden kann, daß der Inhalt derselben nach einmaliger, Manchem vielleicht nicht verständlicher Vorlesung sogleich richtig aufgefaßt werde, in Druck legen und vertheilen lasse. Poslanec dr. Toman: Kar prvo zadene, moram jaz reči, da prečastiti gospod predsednik deželnega zbora si ne more pravice prilastovati, storiti kar bi sam hotel. To je stvar reda delovanju deželnega zbora; deželni zbor pa si je svoj red sklenil in le deželni zbor sam sme ga popraviti. To je eno. Drugo pa je, da dopisi vladni imajo tako deželnemu zboru predlagani biti, da se dajo natisniti in da po tem deželni zbor o njih sklepa, kaj on za tem storiti misli. Ali je mogoče, da se vlada v krog opravilnega reda meša? Deželni zbor sam bode videl, kaj je storiti; ali se premeni deželni red ali ne, ako nas sila tako nadvlada. Landeshauptmann: Es ist ganz gleichgiltig, welchen von den beiden Wegen, welche nach meiner Ansicht ohne allen Zweifel zum nämlichen Ziele führen, ich einschlage, ich werde jedoch diese Note aus dem von mir bereits geltend gemachten Beweggründe in Druck legen und vertheilen lassen. Weiters ist mir folgende Note der Landesregierung zugekommen: (Siehe Beilage Nr. 47. — Glej prilogo št. 47.) Ich werde diese Note wegen ihrem Zusammenhange mit dem vom h. Landtage vor Kurzem beschlossenen Gesetzentwürfe ebenfalls in Druck legen lassen. Endlich ist an den Landesausschnß zur Bekanntgabe an den hohen Landtag noch folgende Note von Seite der Regierung eingelangt (liest — bere): „Der Herr Ackerbaumiuister hat mit Erlaß vom 22. l. M., Z. 1740/167 Nachstehendes hteher eröffnet: Mit der Note vom 19. November 1868, Z. 4013 ist mir vom Krainer Landesausschusse das vom Landtage des Herzogthums Kram beschlossene Gesetz, betreffend die Vertheilung der Hutweiden und Wechselgründe mit dem Ersuchen vorgelegt worden, im Falle der A. h. Sanction des fraglichen Landesgesetzes im Ministerrathe die vom Landtage angestrebte Einbringung einer Regierungsvorlage an den hohen Reichsrath in Betreff der Steuerbegünstigung der vertheilten Gemeindehutweiden und in Betreff der Gebührensreiheit der diesfälligen Vertheilungs - und Regierungsverhandlungen zu beantworten. Nachdem laut A. h. Entschließung vom 11. d. M. das erwähnte LandeSgcsetz die Sanction nicht erlangt hat, so entfällt derzeit auch das erwähnte Ersuchen, in so weit es sich auf das fragliche Landesgesetz bezieht. Da ich in der vom Landtage ausgegangenen Anregung der erwähnten Maßregel die richtigste Vorbereitung zur Beseitigung eines wesentlichen Hindernisses der Bodenkultur in Krain erkenne, so werde ich auch dazu mitwirken, daß den Gemeinden und Grundbesitzern zu einer den landwirthschaftlichen Bedürfnissen zusagenden Vertheilung oder entsprechenden Regelung der Besitz- und Benützungsrechte solcher Grundstücke sowohl durch die Gesetzgebung als auch durch andere Maßregeln jede das Geschäft fördernde mögliche Erleichterung und Unterstützung zu Theil werde. Ich beehre mich, hievon den löblichen Landesausschuß unter Beziehung auf meine Note vom heutigen Tage, Z. 1337 mit dem Beifügen zu verständigen, daß die Beilagen der dortigen Note vom 19. November 1868, Z. 4013 bei dem Ackerbauministerium einstweilen zurückbehalten worden sind". Ich bitte den h. Landtag hievon Kenntniß zu nehmen. Die Drucklegung dieser Note ist nicht nothwendig. Wir kommen nun zur Tagesordnung. I. Regierungsvorlage, Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Herzogthums Krain. (Siehe Beilage Nr. 30. — Glej prilogo 30.) Wird über Antrag des Herrn Abg. Dr. Costa dem Schulausschusse zugewiesen. ■— Po nasvetu gosp. dr. Costa se izroči šolskemu odseku. II. Bericht des Landesauöschusses über das Gesuch der Landescaffe-Beamten um Auslassung der Dienstescautionen. III. Bericht des Landesausschuffes über die Gesuche mehrerer Bediensteten des Landesausschuffes um Erhöhung ihrer Bezüge und der ständischen Kanzlistens-Witwe Sapletu um Verlängerung des Erziehungsbeitrages für ihre Tochter Wilhelmine. (Siehe Beilagen Nr. 38, 39. — Glej priloge 38, 39.) Werden dem Finanzausschüsse zugewiesen. — Se izroči finančnemu odseku.) IV. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Besetzung des von Flachenfeld-Woll-witz'schen Kanonikates an der hiesigen Kathedrale. (Siehe Beilage Nr. 40. — Glej prilogo 40.) Landeshauptmann: Paragraph 11 der Geschäftsordnung lautet (liest — bere): „Der Landtag hat die zu seinem Wirkungskreise gehörigen Angelegenheiten in Sitzungen zu verhandeln und zu erledigen. (§. 33 L.-O.) Die Landtagssitzungen sind öffentlich. Ausnahmsweise kann eine vertrauliche Sitzung gehalten werden, wenn entweder der Vorsitzende oder wenigstens fünf Mitglieder es verlangen und nach Entfernung der Zuhörer der Landtag sich dafür entscheidet. (§. 34 L.-O.)" Ich bitte daher die geehrten Herren Zuhörer den Saal zu räumen. (Beginn der vertraulichen Sitzung 11 Uhr. Wiederaufnahme der öffentlichen Sitzung 12 Uhr 45 Minuten. — Tajna seja se začne ob 11. uri, javna pa zopet ob 45. minuti črez 12. uro.) Landeshauptmann: Der Herr Abg. Dr. Toman hat mir die Petition des unter dem Protektorate Sr. k. k. Hoheit, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Kronprinz Rudolf bestehenden Vereines zur Pflege kranker Studierender in Wien, worin derselbe in Anbetracht des humanen Zweckes dieses Vereines um gnädige Gewährung einer Subvention bittet, überreicht. Ich werde diese Petition ebenfalls dem Petitions-ausschusse zuweisen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Da die Regierungsvorlagen erst gedruckt, dann vertheilt und 48 Stunden in den Händen der Herren Ab- geordneten sein müssen, so habe ich vorderhand gar kein ; Materiale für die nächste Sitzung. In der Erwartung aber, daß mir von den Herren Obmännern der Ausschüsse Verhandlungsmateriale zukommen wird, bestimme ich die nächste Sitzung aus Freitag den 1. Oktober. Den Tag einer Sitzung zu bestimmen steht mir zu, allein ich bin gern bereit, allsälligen Wünschen der Herren Abgeordneten diesbezüglich Rechnung zu tragen. Abgeordneter Kreiherr t>. Apfattrern: Wenn das Materiale für die nächste Sitzung noch problematisch ist, so würde es sich vielleicht mehr empfehlen , eine längere Zeit keine Plenarsitzung abzuhalten, um den Ausschüssen Zeit zu ihrer Arbeit zu gönnen. Landeshauptmann: Bis Mittwoch wird Materiale für die Sitzung vorhanden sein. Ich werde am Mittwoch Vormittags die bisher gedruckten Vorlagen den Herren Abgeordneten sammt der Tagesordnung in ihre Wohnungen senden. Poslanec dr. Costa: Jaz stavim predlog, da se pismo, ktero nam je g. minister Giskra poslal in ktero je kaj silno in važno, kar natisne, tako, da se lahko že v sredo med gosp. poslance razdeli in da se po tem za v petek na dnevni red postavi. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt worden, daß das heute von mir vorgetragene Schreiben des hohen k. k. Ministeriums des Innern ebenfalls ans die nächste Tagesordnung gesetzt werde. Wenn von keiner Seile Einwendung dagegen erhoben wird, so mag diese Ministerial-Note aus die nächste Tagesordnung kommen. Die Sitzung ist geschlossen. Seja se konča o 50. minuti črez 12, uro. — Schluß der Sitzung 12 Uhr 50 Minuten. Verlag des kralnlschcn Landesausschusscs. Laibach. Druck v. Milliy.