Amts - Blatt. den 22. Wet ob er !835. Z. 1491. (i) Nr. 2201)^258. Kundmachung. Die Emhebung der Verzehrungssseuer von den aus dem lombardlsch - venetianischen Königreiche und aus Tlrol und Vorarlberg, dann des Verzehrungssteuer - Nachtrages von den aus Gallzien und der Bukowina einzuführenden gebrannten geistigen Flüssigkeiten betref. fend. — Nachträglich zu der Gubermal«Kund-machung vom 29. August d. I., m Bezug auf die Befeuerung der gebrannten geistigen Flüs, sigkeitenbei der Erzeugung, wird Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — §. 1. Die Verzehrungssteuer, welche von Branntwein, Brannlwcingelst oder gebrannten geistigen Flüssigkeiten, dle aus dem lombardlsch, venetlani-schen Königreiche, oder aus Tlrol und Vorarl' berg m die übrigen Provinzen, wo die Ver, zehrungssteuer besteht, eingebracht werden, m,t drei Gulden für den nied?rösterre,chlschen Elmer Branntwein, nebst dem im §. H der Gubermal-Kundmachung vom 29. August d. I., beze,ch-neten Zuschlage von fünf und vierzig Kreuzern vom Elmer für den von fünf zu fünf Graden ^uber 20' Beaumo bei mittlerer Temperatur hö. her entsenden Alk.lholgchalt zu cnMchlen lst, wird bc» nachbenannten Steucramiern e,n-g und Hi des Gubernial« Circulares vom 26. Juni 1829, (Eirculare wegen 3«nführung der allgemeinen Vergeh.-rungssteue') in Strafanspruch genommen wers den. — Laibach am Z. October ,9)5. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Iohan n Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z. lä92. (1) l)ir. 2Z65i. Currende des k. f. illyrischen Guberniums zu Laib ach. — Womit die Errichtung eines Steueramtes zu Gtraßoldo im Gorzer Kreise, zur Elnhedung der Verzehrungssteucr oon den aus d?m lombardlsch-oenetianischen Känigrei» chc einzuführenden gebrannten geistigen Flüs« slgkeltm bekannt gegeben wird. — Nachträglich zur hierorngen Kundmachung vom Z. d. M., Z. 2Z0i3/ betreffend d»e EinHebung der VerzchrungSfieuer von den aus dem lom« bardlsch-uenetiaulschen Königreich?, ferner aus Tirol und Vorarlberg eingebrachten, dann dcs Verzchrungsfleuer-Nachtrags von den aus Galizien und der Bukowina einzuführenden gebrannten geissigen Flüssigkeiten wird in Folge einer von der löblichen k. k. illyriscven tü» Nenlandlschen Cameras, Gefallen - Verwaltung hleher gelangten Mitthellung vom 5. d. M., Z. i6ä2l/ zur ailgemeincn Kenntniß gebracht, daß zur Elnhebung der V^rzehrungssteuer l>on den aus dem lombardisch-uenetiamschen Königreiche einzuführenden geistigen Flüssigkeiten auch zu Btaßoldo im Görzer Kreise ein Steuers amt errichtet iss. — Laibach den 10. Oct. i635. Joseph Camillo Freiherr v. Schmioburg,, Landet-O9Ul.'erneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitcnau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Scbneditz, k. k. Gubernialralh. Z. 1490. (l) , Nr. 226i7ji325. Von dem k. s. karnthnerischen stadt' und Landrechte, zugleich Eriminalgerichte, wird in Folge hoher Verordnung des k. k. med. össerr. küstenländischen Appeüatlons'Gerichtcs oom 27. August l. I., Z. 1,517, zur Besetzung d«r hierortlgen Inquisitionshaus- Arztes, Stelle, mit einer jährlichen Remuneration pr. ,00 fl. M. M., ein neuerlicher Concurs hiemit auss geschrieben. — Es haben sonnt Diejenigen, welche sich um d»ese Gttlle bewerben wollen,, ihre gehörig belegtin Eompetenz-Gesuche bin-mn vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edlllez in d«e Proomzial-Zeitungs-Blätter Hieher zu überrelchen. — Klagenfurt den 1^. September i635. Z. i/z63. (5) Nr. 19097^627. Currende in Privilegien » Angelegenheiten. — Die k. k. allgemeine Hofkammcr hat am 2^. Juni und 20. Juli l. I. abermals folgende ausschließende Privilegien nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 3i« März z832 zu verleihen befunden, und zwar: l) Dem Jacob Orr, Handelsmann, wohn« haft in Manchester in England (sem Beuoll« machtigter ist Jacob Franz Heinrich Hember, g?r, Verwaliungs-Director), wohnhaft in Wien , Stadt Nr. 7Ü5, für die Dauer von fünf Jahren, auf tue Erfindung und Verbesserung an den zurIubereitung und zum Spin, nen der Baum-, Schaf-Wolle, des Flachses und anderer faseriger Substanzen verwendeten Maschinm. — Jacob Orr ist Cessonar des Jacob Emith zu Deanstone Works, Klrchspiel Kllmadock in der County Perth, welcher auf denselben Gegenstand von der k. britischen Re» gierung am 20. Februar 18I4 ein iHjahriges Privilegium erhalten hat. Der Fremden'Re-uers liegt bei. Da Jacob Orr zu Manchester wohnt, und sich in Oesterreich mHt aufgehalten hat, ist die Vernchmulig dcr Pol,zexOb?c» Direction für überfiüsslg gehalten worden. D»c-Geheimhaltung wurde angelucht. — 2) Dem Jacob Reitsamcr, bürgert. Günlermeister und Gllberarbeiter, wohnhaft in Hallein im Ealz-burglschen, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung in Verfertigung von Filigran-Arbeiten aus S'lber und 3ombacf. — 3) Dem Benctto Polacco, Handelsmann und Glaswaaren-Fabrikant, wohnhaft in Vene, dig, 3. Nacro, Nr. 387 (Niederlage Nr. 729), für dle Dauer oon fünf Zähren, auf die Erfindung eines Gewebes aus Glasfäde,: unter der Benennung „^wllg dl vcU'o äi Ve > N6l5 «nova invcinxiolic:/^ welches für Tave^-zier-Gegenstande mit Dauerhaftigkeit und Be? ciuemlichkelt oerwendet werden könne. —' Die ^ Geheimhaltung wurde angesucht, — ä) Dem^ 951 Dommik Cacchiatclli, Architekt, wohnhaft in Rom (Bevollmächtigter ist Joseph Maria Poggi), wohnhaft »n Mailand, für dieDauer bls 3o. Iunius 18/»^, als die Dauerzeit des dem Bittsteller von der päpstlichen Regierung unterm 3o. Iunius iL2/z auf denselben Gegenstand verliehenen lojahrlgen Privilegiums, auf die Erfindung einer Methode, Seife auf kaltem Wcge zu bereiten. — Die Geheimhaltung wurde angesucht. Der Fremden- Nevers liegt bei. Gegen die Person des Bittstellers haben sich zu Folge der durch die k. k. Bothschaft in Rom eingezogenen Nachrichten kcme Anssände ergeben. — 5) Dem Ignaz Hcllmer, wohnhaft in Wien, Vorstadt Alllcrckenfeld, Nr. i5H, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung in dcrCr-zeugung drr Wachskerzen, der wachsplattirten und der Spcrmacetl Kerzen, so wie anderer Kerzen von dazu dienlichem Matenale und beliebiger Form, wonaH dieselbrn durch Anwendung besonders zubereiteter Dochte einen höheren Glanz und eine reinere Wciße des Llch» tts erhalten, das Rauchen, der üble Gnuch, das Flackern undAbnnnen der Kerzen vernnre den, und auch das Putzen des Dochtes übcr-fiüfflg werde. — Die Geheimhaltung der Beschreibung wurde angesucht. — 6) Dem Abraham Dewidels, wohnhaft in Prag, Nr. /o^j,, und dem Franz Elmburg aus Böhmisch-Brcd, wohnhaft in Earolinenthal bei Prac>, Nr. 93, unt^r der Firma: „Dewidels und Elmburg," für die Dauer von drei Jahren, auf die Er< findung und Verbesserung: a) auf eine bisher unbekannte Art mit einer besonderen Vorrlch-tung an der zur Bereitung der Federkiele be-fiunmten Maschine, solche Federkiele zu jlehen, die von der Spitze bis zur Wurzel gleiche Här-le und die für Gchrnbfedern nöthige Elassicl-iat haben, bcim Tchnciden nicht springen, nlcht sctmf oder zackig, sondern gerade und 53m fich spalten, sonach durchaus bis zur Wurzel als gleich gut blechende Schrechfedern geschnitten werden können, und unstreitige Vorzüge vor den auf d»e gewöhnliche Welse gezo» genen Kielen haken, — durch welche Vornch» 5ung und Verbesserung an der Maschine selbst lolche Fedcrn, die bisher dazu sich nicht eigneten, und in demselben Zeitraume, in welchem bieh«r nur ein Klel zugerichtet wurde, nun-meh" drei A>zle gezogen werden kötincn; d) auf eine bisher unbekannte Art die rohen Federkiele zu Glasklelen zu ziehen, welche die gewöhnlichen an Gme weit übcrtrcffm; end' llch c) d>^ Fahne der F.^rn auf eme ncue Art dem Auge gefallig und zierlich mit festen Farben zu bemahlen, die nicht wie die bisherige Bemahlung abgestreift oder durch Nasse verwischt werden, fordern Jahre lang unverändert bleiben, wobei das Bild selbst dann, wenn es mit Schmutz bedeckt würde, ohne Verlust an Festlgkett und Lebhaftigkeit der Far. . ben, gereinigt und gewaschen werden könne. — D,e Geheimhaltung der Beschreibung wurde angesucht. — 7) Dem Johann Klcm, befugten Uhrkasten, Tlschler und Harmonika.Er-zeuger, wohnhaft in Wien, Vorstadt Neubau , Nr. 247 , für die Dauer von zwei Jahren , auf dle Erfindung und Verbesserung, wonach die Blasbalg-Harmoniken ganz in der Form eines Buches zum Einstecken m die Tasche, und mit der bequemen Einrichtung ver, fertigt werden , daß diese Art Harmoniken bloß durch Drücken an der Seite aufspringen, und hierbei d,e Elaviatur nebst dem Blasbalge zum Vorschein komme, welche Claviatur mit der Form des Buches von außen ganz gleich, mir runden Tassen versehen sey, und an ihr ein besonderer kleiner Griff aufgesteckt werden könne, wobei übrigens die zwe» Deckel des Buches der Harmonika mit Zierrathen durchbrochen seven. — Ferner hat die k. k. allgemeine Hofkammer die Verlängerung nachstehender Privilegien bewilliget, und zwar wurde: 3) das dem Johann Sterba unterm ig. Juni i633, auf nne Verbesserung, Schindel- und Lattcn-Näe gel mittelst einer Maschine zu erzeugen, ver« liehene zweijährige Privilegium, auf wettere zwei Jahre. — d) Das zehnjährige Privile» gium des Wiener Großhändlers Ludwig Ro, bert, ääc». 29. Juli 1626, auf eine Entdek-kung in Darstellung des I^r^ia oder <üon6/)6A-1«, w>e auch der Krauter und gereinigten Erd-Orseisle, auf die wettere Dauer von fünf Iah« rcn. — c) Das dem Mecharncus Friedrich Hcbig aus Elsleben in Sachsen am 21. Juni i3.5o, auf die Entdeckung einer Schnelldruck-onsse verliehene fünfjährige Priv,leg«um, auf tue weitere Dauer von drei Jahren. — 6) DaS dm Wiener Schuhmachern Michael Gcrl und Ios vh Zngler unterm 22. Juni iL5i, auf d,e Erfindung in der Crzeuaunz emer Schm3-Oehlglanzwlchsmasse verliehene zweijährige, und ulwrm 5. Juli z333 auf zwei Jahre ver, langene Psiu»llgn,m, auf dle weitere Dauer von zw?l Icchven, und — 5) das Privilegium des Iobann Caspar, vom 12. Juli i63c», auf cm? Verbesserung der Hemdknovf - und Vor, hal'g - Ringelten, daün der Sattler- und Tap?zilnr ? Nage!, und dos P^vilegium des 952 Martin?cdl, vom 20. Juli i333, auf die '?rsindung, Musteizelchnungen mittelst für.fF,-guren anstatt der Model herzustellen, j:des für die weitere Dauer emes Jahres verlängert. — Das ursprünglich dem Theodor Merty, unterm 28. März 1826 verllehcne, zuletzt an l>r. Carl Wagemann übergegangene Prwile« gGouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hofralh. Zeno Gcaf v. Säur au, k. k. Gubernial-Rath. Stavt - unv lanvrcchtllche Verlautbarungen. Z. iä?6. (i) Nr. 636i. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt qemacht: Es sey von die» sem Gerichte auf Ansuchen der Maria Pototsch-Nig, wider Michael Pototschnlg, wegen Zao ss. ÜndNebenvcrbmdllchkclten, in die öffentlicheVkr-siclgcrung der, dem Exequirten gehörigen, m der St. Pttcrs-Vorstadt snd Consc. Nr. 1^ liegenden/ der Pfarrgült St. Peter dienstbaren Hofstatt, und der dem hiesigen Stadtmiigi-strate sud Rect. Nr. 649 und 699 tienstbaren Gemeitideäcker, welche Realitäten zusammen auf 2770 ft. geschätzt wurden, gewinigtt, und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 16. November, 1/^. December i835, und 18. Jänner i336, jcdcsmil um 10 Uhr Vormittags, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dic-se Realitäten weder dei der ersten noch zweiten Felllnethungs-Tagsützung um den Schatzungs-betrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsketrage hintangegeben werden wür, den. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfall'gen Licltationsbedlnglnsse wie auch die Schätzung m der dießlandrechtllchen Negi» ftratur ju den aewöhnlichen Amisstunden / oder bei dem Cxecutionsführcr Or. I. Albert I^3c1i3li, noitii^ü der Marla Pototschnig, ein« zusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 6. October i835. Z. 1481. (2) Nr. 6467. E d i c t. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird dem Joseph Morak, oder dessen all-fälligen Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts'" erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte der Michael Iallen die Klage auf Verjährt- und El'loschenerklärung dcs, an Joseph Morak ausgestellten, auf dcm Hause Nr. 90 in der hiesigen «5>t. Pcters-Vorstadt mtabullrten Schuldscheines clcio. 6. December 1603, iu^^. 3. April i8o3/ pr. 1000 ss., eingebracht, und um Anordnung der Tagsatzung gebethen, welche auf den ll. Jänner i836, früh g Uhr, hierorts bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten,- Joseph Morak und dessen allfälllger Erl>en, diesem Gerichte unbekannt, und well sie vielleicht aus den k< k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrcr Vertheidigung und auf »hre Gefahr und Unkosten den hierortigcn Hof- und Gc-richtsaduocaten Dr. Naprcth als Curator be> sicllt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Joseph Morak und dessen Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechte-behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die <.;s lhrer Verabsäumung entstehen-den Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 6. October i635. 953 C5ubernial- Verlautbarungen. Z. 1/^67. <3) Nr. 2255^. Concurs - Verlautbarung. Im »llor,seven Gouvernements - Gebiethe ist eine Stra^ idau-Asslstentcnstelle mit dem darmt verbundenen Gehallt jährlicher I00 fl. Conventions - Münze, l 1.0 dem Neisepiiuschale jährlicher 2ä si. ConvenNons«Münze in Elle, digulig gekommen. — Diejenigen, welche sich UM dies? Stille bewN'bcn wollen, haben ihre nnt dcn für dle Erlangung dieser Stelle vurge, schriebenen Documentcn belegten Gchiche längstens bls 20. November l. I. hierorts elnzu« brmgen. — Vom k. k. »llyrischen Gub«rnium. Lalbach am 3. October ,8)5. Benedict Mansuet v. Fradenek, k. k. Gubernial?Sccrctär. 'Z. 1^93. (l) Nr. 2Zlöch5266. C i v c u l a r e ilbcr die Erthellung von Fristverlängerungen und Bergungen bei Entrichtung der Ncrzeh« rungsstcucr von Branntweul und Branntwein« gelst. — Zur Erleichterung der Stcuerpsiichti'» gen in der Entrichtung der Vcrzchvungssteucr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten hat die f. k. allgemeine Hofkcimmcr mit der Verord» nung vom 23. September d. I., Z. ^iI,^/ nachträglich zum §. lt) dcs allgemein ki.'r.dge-machlcn Hofkamlneldecr-itcs r>l)m 2^. Vlugufi d. I., Z. I6676, folgende Bestimmungen erlssscn. «— I. Artcn der Erleichterung in dcr Steuerzahlung. -^ §. i. Die Erzeuger gebrannter geistiger Flüssigkeiten können, bei gehör,gcr Beobachtung der, durch die gegenwär» llge ^Volschlifi festgcseytcn Bedingungen, für »>c ^icue,gcdühr von dm Erzeugnissen ihres Gt'welbör^ricbes eine Erweiterung der Zahlungsfrist oder eine St euer borgung erhalten. — II. Erweiterung der Zahlungsfrist. — 1. Zahlung nach Ablauf eines Monates. — tz. 2. Den Stcuerpftlchiigcn, welche wenigstens drei Tage vor dcm ^nfa^ge eines Kalendermonates für denselben vorhinein das ficucrbare verfahren anmelden / kann, wenn die Anmeldung auf einen regelmäßigen Betrieb derBren» ncrci von wenigstens ein und zwanzig Tagen in diesem Monate lauict, auf chr Ansuchen eine Erweiterung der Zahlungsfrist in ^cr Art zugestanden werden, daß sie die nact dcr Anmeldung für den ganzen Monat entfallende Stcucrgebühr nicht für denselben vorhm-cil-., sl.'nder,i am ersien Tage des näch - ften Monats zu entrichten haben. — §. Z. Ist dcr Steuerpfilcktige cm obrlg kei tll ch er Grundbesitzer oder clue Stadtgemcin« de, so wird von demselben rücksichtlich der Steuer von dem ln dlr Brennerei, die er auf seinem Grundbesitze ausübt, erzeugten Brannt-n- oder Brannt^cingeiste, so lange er die gebührenden Z^blungen regelmäßig leistet, und über dle eingeräumten Frlsten nlcht im Nückstanc de bleibt, zur Erlangung der Frisserweiterung eine besondere Slchcrstellung nicht gefordert. Pächter obrigkeitlichen Grundbesitzes, oder obrigkeitlicher Gefalle, können die Fnstcrwciterung ohne Beibringung einer andern Sicherstellung für die Vcrzehrungssteuer von dcm auf dem Pachtstük-ke gewonnenen Branntweine oder Branntweine geiste erlangen, wenn der Eigenthümer des Pachtstückcs'oie Haftung für dle Steuer durch eine au5d:ückl>che Erklärutig entweder unmittelbar auf der Anmeldung, oder mtt einer eigenen Urkunde zur ungelheilien Hand mit dem Pächter übernimmt. — §. 4. In andern Fällen ist dtn Gcfallsdchörden vorbehalten, wo si? e^ nothwendig sinden, für den Stcucrbetrag, rück-sichllich dessen die Fristerwcttcrung^zugcssanden wlrd, die vorschriftmaßig e sicherste!« lung zur Bedingung der Bewilligung zu ma-Hcn. — tz. 5. Die sicherste l lung kann geleistet werden: z) Durch ö st c r r e i c!) l sch e S taa ts p a v icr-e nach dem Courswerthe, der in dem neuesten Blatte der Wiener Zeitung, oder wenn diese nicht vorhanden wäre, in dcm neuesten Blatte derjenigen Zeitung dcr Pro, vmz, mit der das Amtsblatt verbunden ist, angegeben erscheint. — I) Dw'ck eme Hypo-' the ka vverschreibung, so wett die gcsetzB lichen Bedingungen der vollständigen Sicher- > siellung vorhanden sind. Wurde die Hnpothe-^ karverschreibung nicht von dem StcuervfUchtl, gen selbst ertheilt, so muß der Eigenthümer dcr Hypothek die Haftung zur ungctheiltcn Hand mit dem Stcuerpfiichtigen übernehmen. — Z) Durch die Einräumung des Pfandrechtes auf eine angemessene Mcnge Branntwein oder Bralmtwcingnst. Das Pfand muß in ämtliche Verwahrung übergeben wcr-l dcn. Diese Art der Sichersscllung findet nur 1 in so fcrn Statt, als amtliche Niederlagen zur - Verwahrung dcr gcisi,gen Flüssigkeiten, die l zum Pfande dienen sotten, m hinreichender Aus- > dchliung und von dcr erforderlichen Beschaffen-' hclt vorhanden sind. Die Slchcrstcllung wird > für denjcmgcn Betrag als gehörig gclMct an-^ gtschen, ^clchcn drei Vinthclle dcs Wcnhes 95ä der zu.m Pfande übergebenen geistigen Flüssigkeit erreichen. — §. 6. Das Ansuchen um dle Erweiterung der Zahlungsfrist kann von den» jemgen, welche zufolge dcs §. 3 zur Beibringung emcr besonderen Sichcrstellung nicht ge» hallen sind, oder welche tne Sicherstellung vor-schriftmäßig leisteten, auf der Anmeldung selbst ausgedrückt werden. Von Seite anderer Slcuer-pfilchtigen lst ein besonderes Gesuch zu überreichen, über das die CameralBezirks-Verwaltung entscheidet, ob die Erweiterung der Frist gegen vorläufige Slchcrstellung/ odcrohne dieselbe be« williget wlrd. — 2. Einthellungder monatlichen Gebühr ,n Raten. — §» 7. In so fern die Bedmgungcn zur Gewahrung einer Fristcrwciterung nlcht vorhailden sind, soll die Steucrgebühr in der Regel, wenn die Anmeldung für zwei oder mehrere Betriebs-tage vorhinein geschieht, auch ve-eint vorhmcin entrichtet werden. Meldet jedoch ein Steuer« pfl^cbtlger den Betrieb für einen ganzen Kalen» dcrmonat, wenigstens drei Tage vor dem Anfange des Letzteren, bei dem Beamten, dem dle Brennerei zur Gefälls-Aufsicht zugewiesen ist, vorhinein an, so ist ihm gestaltet, die für den Munat entfallende ganze Stcucrsumme in höchstens sechs gleichen Raten am l., 6., ii/ l6, 2l. und 26. des Monates, für den die Anmel« dung geschah, zu entrichten. Fallt einer dieser Tage auf emcn Sonn - oder Feiertag, so hüt die Zahlung an dem nächsten Werktage zu geschehen. Bleibt der Steuerpflichtige mit citier Rale im Rückstände, so wird die ganze Mo-nalögebühr, so well dieselbe noch unbcr»chtigt lst, sogleich eingefordert. Wünscht er tnesc Bestattung in einer geringeren, als der hier zuge^ sta:>dcnen Ausdehnung, daher mit einer gcrln-gercn Zahl Raten zu benutzen, so ist ,hm dieses frcl gelassen, jedoch muß die Eintheilung in gleichen Raten geschehen.—lll. >Vteuerbor< gung. — §. 8. Die Steuerborgung kann tcnjcmgen BrennereilIi'.habern zugestanden wer« dcll, wclchcdie Erzeugung von Branntwein und Branntwelngeist in einem solchen Umfange betreiben, daß die für den Lauf eines Verwaltungs-Iahres entfallende Steuergebühr wenigstens den Betrag von 600 ft. erreicht. — §. 9. Dle Borgung hat die Dauer von sechs Monaten, von dem Heilpuncte, in welchem die Stcuergebühr nach den allgemeinen Bestimmungen fällig ist, an gerecvnet, nicht zu überschrci? ten. — §. ,0. Dieselbe findet nur m so fern Scatt, als die vollständige Sicherheit für den geborgten Betrag auf die im §. 5 vorgeschriebene Art geleistet wlrd. — 3. Steuerbor- gl,, nq für die altern Vorrat he. —> §. 11. Die Inhaber jener Vor rathe an Branntwein und B r a n n t w ei n g e i st, welche mir dem 3l. October <835 vorhanden sind, und nach den erlassen-n Voischriften der Steuer Entlichtung unterliegen, können an der Begünstigung dcr Steuerborgung, nach den Be« stlmmungen der §. §. 6 b>.s 10, Theil nehmen, wenn der von diesen Vormachen gebührende Steuerbctrag wenigstens 5c» ft. erreicht. Zur Erlangung dieser Begünstigung lst lucht erfor« derlich, daß der Inhaber derselben die Erzeugung geistiger Flüssigkeiten ausüb?, oder wcnn er eine Brennerei bchht, die Gctränk^rzcugung in der mit dem §. ö bezeichneten ÄusDchnung treibe. Die von Verrathen, welche sich ,n Brennereien vorfinden, gebührende Steucrgc-bühr wird in Absicht auf die Bewilligung der Borgung dcr Steucrgedühr gleich behandelt, welche bei den Brennereien in Folge der Anmeldungen dcS steuerbaren Verfahrens in Vorschreibung kömms. — IV. Gemeinschaftlich e Bestimmungen. — §. , 2. Die Ge« fallsöchörden entscheiden, ob die Bedingungen zur Bewilligung dcv ^teuerborgung vorhanden sind, und in welchem Umfange dieselbe zugestanden werde. -» 5. l3. Ueber d,c Frage, ob der Stcuerbttrag, für den die Erweittlung der Zahlungsfrist oder Borgung bewilligt wurde, gebühre, und ob die zur Zahlung eingeräumte Frist verstrichen sey, dient die Bestätigung des Amccs, bei dem sich die Gebühr in Vorschreibung befindet, zum Beweise, und es hat darüber weder gegen den Steuerpflichtigen selbst, noch gegen jemanden Andern ein gerichtliches Verfahren Pl^y zu greifcn. — §. 14. Die Einbringung der zu^fnstcten oder geborgten Gieuerbetrage geschieht auf die, für die Eins brmgung rückstandiger Verzehrunqsstcuer, Gebühren vorgeschriebene Art. — Die m ämtlicher Verwahrung zur Slcherstellung übergebe-nen geistigen Flüssigkeiten werden von dein Amte, bn dem sich dieselben in Verwahrung be« sinden, ln dem zur Einbringung des Rückstandes erforderlichen Maaße auf die für den Verkauf von Nlederlagsgütern zur Tilgung des iagerzinses vorgeschriebene Art durch öffentliche Fcilblethung veräußert. — §. '5. Wer emer Gefallsverkürzlmg bei der Bereitung gebrannter geistiger Flüssigkeiten schuldig erkannt wird, verwirkt die Begünstigung der Fristclwcitcrung und der Slcucrborgling für den Zeirvaum eines Jahres, Ihm kann diesc Begünstigung auch rür einen längeren Zeitraum, oder auf unbcstnnm, tc Zeit cnizogcn werden. —§. 16. Wcrn)zwei< 355 mal im Laufe eines Jahres mit der Entrichtung der fälligen Gebühr im Rückstände bleibt, oder wer d) in dem Falle, wo die Slcherstellung durch eme Hypothekar - Verschrelbung geleistet wurde, so lange im Rückstände blelbl, daß zum Behufe der Einbringung des Rückstandes die Fellbiclhung der Hypothek angesucht werden mußte, ist für den Lauf eines Jahres der Begünstigung der Erweiterung der Zahlungsfrist, oder der Sleuerborgung verlustig. — ^lbach am 3. October i335. Joseph Camillo Freyherr v. Schnudburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Rallenau und Primör, k. k. Hofcath. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. i/,öä. (3) Nr. 22^56' Verlautbarung. Das u^m Earl Joseph Umeck, gcwesenen Pfarrer zu Pellenstein, im Ellller Kreise, errichtete Vtudcnten-Stipendium, dermal on jährlichen Erlrage von 63 ff. M. M. ist erlediget. Dle/es Stipendium ist ») für einen Siudlerendcn, welcher mlt dcm Stifter am nächsten verwandt ist; l)) «n Ermanglung eines Verwandten, für einen andern E>tl,die-renden bestimmt. Das Präsentatlonslecht qe-bührt dem fürstbischöstichen ?aibacher O'dlna-riate. Es haben jene Studierende, welche dicses Stipendium zu erlangen wünschen, »hre dießfälligen Gesuche bis Ende October l. I. bei diesem Gubernium einzureichen, und sel< den den Taufschein, das Dürfligkeits,, das Pocken- oder ImpfunZS« Zeugniß, dann d»c Studien » Zeuqnlsse von bcidcn Semestern l3ö5, endlich beziehungsweise einen legal,sirtcn Etammbaum beizulegen. — Lalbach den 26. September ,6)5. Ktavt« uno lanvrechtliche Verlautdilrungen. Z. iä79- (2) Nr. 6/.L5. Von dem k. k. Stadt- und kandrechte m Kram wlrd dem Barthelmä Hafner oder seinen anfälligen Erben mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gcrichle der Michael Iallen die Klage auf Verjährt, und Erloschen- Erklärung des an Banhelma Hafner ausgestellten, auf dem Hause Nr. Ho in der hiesigen Gt. Peters-Vorstadt ,madul,rten Schuldschemes, ciäo. ^., intah. /. April züoZ^ pr. ,5^ ^^ eingebracht und um Anordnung der Tagsatzuna. ^cbeten, wel, chc auf den ,1. Jänner ,835 ftüh um 9 Uhr hierorts bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort des Veklaglen Barthelma Hafner und seiner anfälligen Er« ben diesem Gelitte unbekannt, und well sie vielleicht aus den k. t. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf '5re Glfahr und Unkosten den hierortigen Hof, und Gcrichtg Adl'ocaten Ol'. Napreth als Eu-rator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerlchis-Ords nung ausgeführt und entschieden werden wnd. Barthelmä Hafner und dessen Erben wer« den dessen zu dem Ende «r«nnerl, damit sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem beft,mmtenVn rechtlichen ordnungsmäßigen Wege emzuschrci- 956 ten wissen mögen, insbesondere/ da sie sich die aus ihrer Veradsäumung entsteheliden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 6. October iL35. ^^s ^ Z. 1478. (2) Nr. 8484. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain w>rd der Margircth I"ncsch oder ihren anfälligen <3rden miuelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es Habs w,der dieselben bci'dicscm Gerichte Michael Iallen die Klage auf Ver^ jährt- und Erlöschen-Erklärung des, an die «Margareth Ianesch ausgcsiellten, auf dem Hause Nr. go in der h«fsigo si , emgibracht, und um Anordnung der Tagsaz« zung gebeten, welche auf den n. Jänner i3)6 früh um 9 Uhr hierorts bestimmt wor» den M. Da der Zlufenthaltsort des Beklagten Io« seph Morak und se,ner aUfalligen ^rdcn die» sem Gerichte unbekannt, und «Dell sie vie^eicht aus den k. f. Erklangen abwesend sind, so hat man zu »hrer Vtrlhcldigung und auf ihre Ge» fahr und Unkosten den hierorllgen Huf- und Gerichte,Ad?ocalen Dl-. Napreth als Curator bestellt, Mtt welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts» Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Joseph Morak und se,ne Erden werden dessen zu dem Ende erinnert, dam,t sie allen« falls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Nechls-behelfe an dle Hand ju geben, oder auch sich selbst einen andern Gachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und über» Haupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege em^uschrelten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Wcral'säumung cnli!ehens den Fulgcn selbst belzunilffen haben werden. Laldach den 6. October i6)5. Vermischte ^erlantbarnlMn. Z. ^72. (3) N>. i553. Licitati on, «rccutive, der dem Stephan Sckuscknig zu Neuming it« der AZochcin ^ehörlHtn Drittelhlil'e. Von dem Vc? über Ansuchen ses hecril Hoscph Eporn v^n Radmannsdocf, ^estionär deö Primus Suppanz van Neudarf, in tue x,cutire Bcräußelung der, dcm Stephan ^cl)ufchni>i ;n Ncuming, Pfarc Fei« striy, acböriqcn, dcr lobl, Oamcralherlscball Vel-des 5ub Nld. Nr. ,28» dienfibaren, auf k)'.2 ss. 3ci lr. gerichtlich ycschäyt«« Drittelbude sammt An- und ^ugchör sse>r",l1l5,l'l,, und zui Bornad»ne derselben ter ,». November,» »0. December »L35, und ia. Jänner lLöä, jedesmal VormUlags um 1« Uhr im lDrle dcr Realität mic dem Anbange besiimnu luorden, daß, wenn diese Realität dc« der elsien odcc zwtilen Feilbietungs» Taasooulig «icht wtniqficns um den Echähuna^'rcrtb oder darüber an Mann gebracht lrerven sollte, eicselbe sodann bei tee dritten Fellbietunqstaascihung auch untcr dem Schähungswerlhe hintangeaebcn werden würde. lZs werden dabcr Kauflustige, und insbeson» derö die intabulirlcn Gläuhiqcr, ^hlelc zur Ver. crahrung 'hier Nechtt, hiemit zur (5llch«inuna ein» geladen. Die Vicitcltionededtngulsse, so wie die dorauf t>aflendl» Lasten lönuen in hieroitiger Amtssanz« lci eitiglslhcn werdell. Beziltsgcllchl Peldesam27. September »333. Anhang zur Uaibacher Bettung. ^ Pearl M Meteorologische Beobachtungen zu Lalbach. !! >iac>,st vcr Einnnindmig» l - ! Barometer l- Thtrmomcler ^ Witterung « Gruber'schen Vau^^ >I «-------------------——-------^.-------__!>________________—--------. ^c^-»^^. v^ ^^—-^« 3 " > ^ruk Mittaq Äden<>s ! Frü!) iMittaq! Adcnlö! F>'üh V.'ttags Abends!! 4- ! ,,1Z " t^ __^_—« --------^--------------——- —----- --------—, bis bis bis ^ odcr o' a" ," » V ^ Z. i ^ ^ l "' '. ! '- ß^ l^!K.>W. j K.j V. 9 Uhr 3 Uhr 9 Uhr '' -_______^ » >Oct. iH.^2V6^c. 27 5,l 27 4'?!!— Z — 10 —! 7 ! Hedel heiter ' l hcitcr s' ^ l ^ ^ °» > i5. 27 5,c> 27 5.1 27 5,l — 6 — 9 — ü !Negen heiter s. heiter , -f« 260» ! " »6. !27 5,o 27 5.o 27 5.6 — 2 — 9 — 4 schön heiter heiter 5 ^ ^ " !» ! " 17.! 27 5,u 27 /,.6 27 />,7 ,— 2—9—4 schml scholl schöi, 5 2 « "^ ! ^ 1U.5 27 ^,.4 27 ^,0 27 Z,9 >_ 5 -» 9 " 5 schön trüb irüb -^ ' " "» ' 19. 27 Z,2 27 H.o 27 5,o!i„ 5 — 6 — 4 trüb ivole. 'volk. ^4- t ^ "I 20. «7 5.0^27 H.7 27 3,ä jl!— -^ ^? ^ ^ ^ '""^' triib______Neaen !' -l> > ^ ^ « T^ollrs vom 16. October l835. Mlttelpre'S G«latsschuldv«lsä,r» CM.) 102 i5M detto detlo zu 4 v.H. (in CM ) 9921^2 detto detto z«2 1^2 u.H. (in<^M.) 57 5^6 Vlllost« Obligation., Hofkam. « --ria!'Obligat, der Stände v.Fzu2 l^2o»H.^.Z — Wte,'. St^dt-Vanco-Obl. zu 2 i^2v.H. (in CW<) 66 3^H OdUqation dir allgemeinen u. Ungar Hofkammer ttlo zu2 ' v. H. (in CM.) 55 lz5 Vanr-Actien pr. Stück i35° i» C. M. U. 3^. Netto Ziehungen. In Tries! am 17. October ,825: 19. 55. 76. 56. 2. Die nachsse Ziehung wird am Zi, Octo-bcr ,3)5 in Tness gehalten werben. Hsrenmrn - Aniline der hier Angekommenen und Abgereisten, Den 19. October. Hr. Johann Platncr, I)r. der Ncchte, und Hr. Tbomas Chiriqhln, Privater, bcide von Triest liach Wien. — Hr. P^er Molanus, Handelsmann, Von Wien naH Trieft. __ Hr, Freiherr von Rath, k. k. Obrist vom Prinz Hohenlode-Langenburg -Infanterie - Regiment?, von Mailand. — Hr. Jacob Nattman, Erzieher, von WipP^ch nach -Grätz. Dcn t^f. October 1835. Dem Hcrrn Franz Dimitz, Nechnungsrath dei dtr k. k. illyrischcn Provinzi^Staats.Bllchhalnmg, seine Tochter Ios.pha, alt 4 Jahr, in dcr Stadt Nr- 2Zll, am nervösen Gallenficber. Den H5 Dem Georg Kosina, Kellner, seine Tochter Maria, alt 1 Jahr 2 Monat, am Marienplatz Nr. 58, am Zahnfttber. Den 16. Margaretha Veßley, Taglö'hnels'Wlt' we, alt 70 ^ahr, in der Lprnau-Vorstadt Nr. 6, an der Wassersucht. — Dem Herrn Anton Miller, Rathsprotocollist bei dem k. k. Stadt« und Landrecht seine Tochter Anlonia, alt 3 Jahr 6 Monat, in der St. Floriansgasse Nr. 9? , an der Auszehrung. Den l?. Joseph Michellitsch , Flickschneider, alt 65 Jahr, in der Krengasse Nr. 78, an der Aus« zehrung. Den 18. Dem Hcrrn llajetan Lenk, k. k. Gu-bcrnial'Rechnungs-Ossicial bei. dcn directen Steuern, sein Sohn Carl, alt 9 Tage, in der St. Peters» Vorstadt Nr, 22, an Fräsen. — Dem Herrn Fran; 3cav. Heinrich, Professor am k. k. Gymnasium, seine Tochter Laura, alt 15 Jahr 6 Monat, in der Pol: lana-Vorstadt Nr. 7, an der Lungenschwindsucht. Den 19. Elisabetha Mlacker, Wirtlistochler, alt 17 Jahr, im Civil-Spital Nr. 1, am Kindben-sieber. Dcn 20. Den, Franz Podgra!scheg, Hausbe« sitzer, seine Tochter Antonia, alt 1 Jahr ^ Monat, in der Tprnau-Vorstadl Nr. 30, an Fraisen. I m k. k. M i l i t a v - S p i t a l. Den 16. October. Johann Grill , Gemeiner vom Prinz Hohcnlobc» Langcnburg : Infanterie.Neg»-niente Nr. 17, alt 5? Jahr, an der Lungenschwindsucht. Den 4 7. Mathias Leopold, Gemeiner von Va-cant Baron Lattermann Inf. Neg. Nr. 7, alt 25 Jahr, an der Lungenschwindsucht. <3nbn-nml - 57erl3ntbarnMstt. Z. ibo/.. (1) Nr."225Zy. V e r ! a u t b a r il n q. Es sind nachstehende Studen- tenlNftungen erledigt: 1) Bei der ^cn Johann Anton Thalnuschcr v0n ^H.,cbcrg, ge- wescnem Decha^c und Gcncralmkar zu ?ai- dach, errichteten ^tuderitenstiftlinq, ein Platz im jahrlichcn Ertroge vcn 80 si. C. M. — Di«'se Sriftung ist vorzüglich fur Studierende be- siiinms, welche von den Schwestern des benaün- ten Stifters akttammcn. Dcr Stiftungsgcnilß ist auf keine Studien - Abtheilung beschränkt. , Das Präsnttationsrecht gebührt dem Domka- ^ pital in slaibach. — 2) Das von dem version 953 benen Dr. Gcorg l^uppan, gewesenen Dom-hc,rn in Laibach, errichtete (erste) Studenten-Nipel^dium, im jährlichen Erlrage von /^/^ fi. 36 2^ kr.E. M. Zum Genusse dieses Sti-pci^dlu us ist vorzugowelse cin armer, gulgssitte» tcr up.) im Studieren guten Fortgang machender, >nit dem obbesagten Stifter verwandter Jüngling berufen. In Ermanglung eines geeigneten Anverwandten soll in den Gtlfttlngs-gci'.uß ein derlei gutgesittetcr Jüngling vorerst auö dem Pfarrbezirke Rodain, dann auch aus den Pfarrbezirken Vigaun, Radinannodorf, Leeß und ^oischach aufgenommen werden. Der Stifcungsgemlß hört mit der Vollendung des zweijährigen philosophischen StudiencurjVs auf. Das Präsenr^tlonsrecht übt das f. b. Ordinariat m ^aibach aus. — Z) Endlich bei der von Georg Thomaß, gewesenen Pfarrer zu Tschcnschmck, im Laidacher Kreise, errichteten Studenten-Stiftung (unter der Benennung Numpler'sche Studentcnst'ftung bekannt), elii Stittplatz dermale»^ im jährlichen Ertrage von 2tt fi.^5 kr. E. M.; derselbe ist bestimmt: ^vorzüglich für Studierende, welche aus der Verwandtschaft des benannten Stifteis; d) in dc« ren Ermanglling für solche, welche ausderVcr« wandtschafc des vom erwähnten Stifter in sei, «er let^willlgen mündlichen Anordnung benannten Friedrich Pcvsche sind, und endlich c) m Ermanglung der Verwandten für andere Studierende. Das Präsentntionsrecht übt der Ael teste aus der Fanlilie des vom Stifter benann» ten Franz Jacob Namllovitscl) aus. — Es has ben sonach diejenigen Studierenden, welche eines dleser Stipcndlen zu erhalten wünschen, lhre dießfälligen Gesuche bis 2c». November l,I. bei diesem Gubernium zu überreichen, und den-sclben den Taufschein, das Dürfti^kcits,, das Po^'en- oder Impftüigs - Zeugniß , dann die Studienzeugnisse von beiden Semestern i835,, und endlich beziehungsweise einen lcgalisicten Stammdaum beizulegen. — 'calbach am 1. Oc-tober i6Z5. Nr. 5366. Von dem k. k. karnthnerischen Stadt- und Landrechte wlrd hicmit bckaniu gemacht, daß hierorts eine Gerichlsbedlenten? Stelle mit ei, ner jährlichen Besoldung pr. Zoo st. E. M. in Erledigung gekommen sey. — Diejenigen, welche sich um diesen Dienstvosten bewerben wollen, werden angewiesen, ihre dießfalligen Gesuche längstens binnen vier Wochen, vom Tage der erfolgten ersten Einschaltung dieses Edictes in die Klagenfurter Zeitung an gerechnet, mit le< galer Ausweisung »hrer früheren Dienstleistung, lhres Alters, dann der Gesundhetts-Umstande, der Kenntniß des Besens und Schreibens, und. des gutcn moralischen Betragens, und mtt Anführung des Nmstandes, ob und >n welchem Grade sie allenfalls mit einem bei dieser Stelle dienenden Indlviduo verwandt odcr verschwägert seyen, Hieher zu überreichen. — Klagenfurt am 14. September iüZ5. Atavt. unv laiwi rchtliche Verlautbarungen. Z. i5o5. (1) Nr. 7ÜI6. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von die« sem Gerichte auf Ansuchen d.s I):-. Lucas Ruß, wider Carl Mayerhofer, wegen schuldiger 1100 ft., sammt 5 o.iu Zinsen jeit ,4. December iZZo, und Executionsr'osten, m die öffentliche Versteigerung des, dem Exequirten gehörigen, auf 17I71 fl. geschätzten Gutes Klinisch, und des auf 2l/l si. ?o kr. geschahen, alldort besindli' chen ll.inäu3 iii5lruc!.u3) gewllllget, und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 12. October, 26. November und 21. December d. I., jedesmahl um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieses Gut mit dein lun^Il,i5 in5t,rucu.l,5 weder bei der ersten lioch zweiten Fcllbiethungstagsatzung um den Schäz-zungsbclrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei der dritten auch unter dem Schayungsbetrage hintangegcbcn werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dleßfalllgen Llcilationsbedmgnlsse, wi3 auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen 'Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, odcr bei dem E^ecutionsführer Dr. Lucas Nuß, einzusehen und Abschriften davon zu verlangm. Laibclch den 10. September »8Z5. Anmerkung. Bei der ersten Feilbiethung ist kein Kalistustiger erschienen. Acmtliche H7erlantbarunZm. Z. i5o6. (») N". läoZ6Mll. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Bezirks, Verwaltung zu Laiback wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zu Folge" hohen Cameral-Gefallcn-Verwaltungs-Decrctes vom ,9. October i3Z5, Nr. i722i^äl.Zl VV., für den Wegs und Brückcnmauthbezug an der Station Zwischsn- (Z. Amtä-Blatt Nr. 127. 0. 22' October 1855.) 9^9 wässern und Krainburg für das Verwaltungs-jahr i356, oder für hie Verwaltungsjahre i836, 183? und ,838, am 26. October i835, Vormittags von 9 bls 13 Uhr eine fünfte Pacht-Versteigerung, und zwar für die Station Zrri-schenrväffern im Amtsgedaude der Eameral-Be-zirks-Verwaltung, am Schulplatze Nr. 297, und für die Station Kramburg bei dem k. k. Lezirksamte zu Krainburg, auf der Grundlage dcr in der allgemeinen Kundmachung der Weg? mauthverpachtungen enchalicnen Bestimmungen abgehalten, und zum Ausrufspreise für cm Jahr für Zwischenwässern der Betrag von 3o6c> fi. /,5 kr., und für Krainburg der Betrag von H3o5 fi. M. M. werde angenommen weiden.— Hiezu werden die Pachllustigcn mit dem Bci, salze clngeladcn, daß die Licitationobedingnisse taglich Hieramts, wie auch bci dem Bezirksamte Krainburg eingesehen wcvdcn können. — Laibach am 20. October i635. Vermischte V^rlmuMrmMN. 3. »boo. (.) WM I. Nl. ö66. FeilbiethungK » ^dict. Von dem Bezntsgciichle der Hc:rsHaf! Tref» fen rvird dicmit dfientlicd tund gemacht: er den Lucas Dla« fauz von iHchackauz, ^egen s^u^igcn iüe> st. ncbst Interessen, Vergleichs - und Hmtreidul,ßs?ostcn, in die executive Feilbicthun^ der, tcm Lcyce:n gc. höligen, zu Schachauz liegenden, dcr löol. Herr-schaft Treffen 5ub Ncct. Nr. 3o dienstbaren, gelicht« llH auf 6ao st. geschätzten ganzen Kauftechtshude, sammt Wohn« und Witthschaftsgebäuoen, geaiNi» get, und zu deren Vornahme drei FeUbiethungs, terming als: auf den 2i. November, 2». Decem» ber d. I. und 2.. Jänner,356, jeoerz-it Vorwit-tcgs 9 Ubr i, Lnc« dec Nculuät ^ Schachauz mit dem Bejahe anbrranmt worden, daß. falls te>1gen Gerichtstanilci laglich eingesehen werben Hezillsgericht Gottlchee am,' 20« Sept. ,855. Z. »499- (»I Nr. 2224. Edict. Von dem Bezirksgerichte ces herzogthums Gottschce wiro hiemit btlannr gemimt.- tZs h^oe Thomas viris von Graßbcrg, um Einberufung und sohinige TooeserNärung seines vor mchc a!K 3c> Jahren zum Militär genommrnen NluterK Michael Hiris von Graßberg, gebeten. TXi man nun den hiesigen Oberlichter Urban Perto als Ou-racor oes Ani^efenoen befieslt hat, so rvilv dieses dem 3?Itern dienet bekannt gemacdt, un» zugleich derselde oöer seine (Irden oder (Hejsionäre nnueili gegenwärtigen lZoicts dergestalt einberufen, daß ^e binnen einem Jahre so gewiß vor diesem Ge» llchte zu erscheinen und sich zu legitimnen h^dcn, als im Wldrigen obiger Mi^dael Ylng für toot erklärt, und sein in 2Ü fi. 32 ij2 lr. bestehendes Vermögen an oie hierorcS bekannten Grben ein» gcancwotfLt werden würts. VeziiGericht verzag h^m Gottschee am »2. A'^qust >U35. ^. »5uü, (.) ^ I. 3lr. 565. !Zci lbietbungs ° Edict. Von dcm BezirtZczecichle der Herrschaft Trcf« f?N wl5d hi?mit öffentlich tun» ftcmackt: Es sey über Ansuchen dcö Martin Kultner vc,n Scdack« m^nnstbal, BezirlS le von Dödernig, wcgen schuldigen ,5a st«, dann ill. 34 sr. ^er^cichükösten, in die erelutirs Feil^ethunj; 0ec, dem ^^Htcrn ßchöri^en, zu Dobernlc; liegenden, 5er löbl. Herrstbaft Trcfftn 5u!) Rect. Nr. 92 dienstbaren , gerichtlich aus 4ac> fi» geschätzten ganzen .liaufrechtshude sammt Wot^n- und Wilthschafts« gebauten gewilligt, und zu velen Vornahme drei FcilbiethungZtagfaounaen, als: auf den23. Novem» der, 23. December d. I. und 2I. Jänner l836, je» derzeit Vormittags 9 Uhr in I^nca zu Dobernig mit dem Heisayc anveraumt worden/ laß, falls diese Realität weder bei der ersten noä) «>Lcilen Feildietbungstagsaoung um dcn Sckähungsrrerth oder darüber an Mann gebracht werten lönnte/ salchc bei der dritten uno leyten auch untcr otM »lvchäyungslvesthe hintangegeden werden würde. Wozu Kaustustige an obbestimmtcn Tagcn und Stunde mit lem Neisahe zu erscheinen hicmit ein» geladen werben, daß die dießfäNigen Licitalionrbe« dlngnisfe und Grundduchsextlact täglich in den g?. wohnlichen AmtSstun?en einicscbcn wilden tö»j»en. Tressen am 17. October lü55. Z. iäy6. (l) Indigo Aamen. Wenn Jemand Versuche mit dem Anbaue desselben machen null, so bin ich sehr bereit, den aus Dalmatien so eben erhaltenen Samen unentgeldlich auszutheilen^ Z. 2/,63. (2) Annonce. Joh. jShoklizh, Doctor der Medicia, Magister der Geburtshülfe., wohnhaft auf dem Iiaupt-platze, im Zheschko'schen Hause Nr. 8, im ersten Stocke auf die Gasse, ordmir't unentgeldlicli für die Armen Vormittags von 7 bis 8, Nachmittags von 2 Kis 3 Uhr. Z. iä97. (0 W. Stein aus der Schwcih, kündigt ergebmst an, es sey die Niederlagc seiner hier bereits als vortrefflich anerkannten Fle cken-N ciniglit: gs - Tlnc tuv für Wull st 0 f -fe, in Flaschchcn zu 20 kr., und kleinere zu 12 kr., so wie auch eine andere Gattung für Flecken in S e i d en z e ug c n, das Flaschchen zu 4o kr., in der hiesigen Kunst, Musi kali en-, Schreib- und Zeichenmale r ia li c n ? Ha n d lu ng des NkbVHlb Daternolli. Daselbst ist so eben angelangt: Galura, die Ehre der heil. Messe. 5. Auflage. Preis: 3« kr. Portrat des berühmten CaMischen Helden Zu« malacarreguy. Folio 3o kr., ^0. 15 kr.