1399 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 182. Samstag dcn ltt. August 1872. (281—3) 3ir. 5527. l Kundmachung. Am 5., «., 7., 8., 9., W.. 12., Ni., 14., 16., 17., 19., 20., 21., 22., 23., 24., 26., 27. und 28. August d. I., stets von morgens vier Uhr bis nachmittags 2 Uhr, findet seitens des in Laidach stationirten k. k. Artillerie-Regiments auf dem Uebunasplatze bei Vi^marje, in der Richtung auf den Raum unter der Bczirksstraße zwischen .Untcrgamling und der tschernulscher Save brücke, ein Uebungsschießen mit scharfen Gefchossen statt. Das Betreten des Uebungsplatzes innerhalb des abgegräuzten Raumes, wclchcr während der Uebung durch Avisoposten markirt scin wird, dann das Betreten der Bezirksstraße zwischen Untergam-ling und der tschernutscher Brücke, wo an beiden Endpunkten gleichfalls Avisopostcn während des Feuers der Batterien aufgestellt scin werden, an den obenangesetzten Tagen und Stuuden wird der Bevölkerung wegen der Lebensgefährlichkeit hiemit untersagt. Die von Parteien aufgefundene Munition ist von denselben an den k. k. Perwaltungs Osjv zier des 12. Artillerie-Regiments täglich nachmittags von 3 bis 5 Uhr auf dein Ucbungsplatze beim Zielertravers gegen die vom Aerar festgesetzte Vergütung abzuführen. Vor einer unvorsichtigen Behandlung der aufgefundenen nicht ezplodirten scharfen Geschosse, die dem Finder höchst gefährlich werden können, wird jedermann hicmit nachdrücklich gewarnt. Laibach, am 4. August 1872. A. k. j,nldcoprä!idcnt für Krai»! Graf Alexander Aurrsperss m. s». (278^2) " " " Nr. 4882? Kundmachung. In Gemäßheit des Auftrages des h. k. k. Ministeriums des Innern ddto. 6. Juli 1872, Z. 9310, werden aus Anlaß der überhandnehmenden Gewaltacte an Eisenbahnen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Eisenbahnen hiemit in Erinnerung gebracht. > Diesfalls wird insbesondere hingewiesen auf die kais. Verordnung vom 8. ,>bruar 1852, R. G. B. M. »«5H. Vom kraimschcn lMllcöausschulsc.