6 849. Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Donnerstag den 15. Februar. '""Mchernnü - Verlautbarungen. 8.266. (1) ^ ^'^ Kundmachung. Neber eine Anfrage, inwieftrne die ehema- Inn^n vom 5.d.M., Z. 581, Agende nal)ere Bestimmung herabgelangt: - Da ^m neuen Nekrutirungspatentt vom 5, Dec, v^. d»e b v-her bestandenen Befreiungen von der Militärpflicht, mit einziger Ausnahme jener des Adels, nicht auf-aehoden wurden, so unterliegt es keinem Zweifel, daß jene Adeligen, bci welchen eine andere dcr w den frühern Rekrutirungsgc,etzen aufgestellten Bedingungen der Milltärbefrciung als der Adel eintritt auch jetzt der Rckrut.rung nicht unter-" werden dürfen. Hicher gehört der Besitz !iner Wirthschaft, welche m,t Rucken besessen wird. Es macht in Bezug auf dle,e Bedingung der Befreiung keinen Unterschied, ob der betreffende Wirthschaftöbesitzer zur Classe der ehemaligen Gutsherren oder zum Bauernstande gehört. Diese Bedingung ist jedoch nach der mit Hofdecrcle vom 3. October 1tt22, Z. 27383, kundgemachten Norm. - Vorschrift nur dann vorhanden, wenn der jurid. und phys. Besitzer sich mit persönlichem Kraftaufwande, mit persönlichem Handanlegen der Beurbarung seines an Flächcnraum bedeutenden Gutes widmet. — Diesls wird in Folge eines hohen Ministerial-Erlasses vom 5. d. M., Z. 581, zur allgemeinen Kenntniß kund gemacht. — Vom k. k. Landes-pra'sidium. Laibach am 12 Februar 1849. Leopold Graf v. W elsersheimb, Landes - Gouverneur. In Beziehung auf die zeitliche Milttar-befreiung der Studierenden ist mit hohem Mini-stcrial-Erlasse vom 2n Ha^delsinallnsniitlve, Maria H>ui grhöri^en zwn Zugpferde, Ps^dgeschirre, Wä g^n, M.ierrüstung u.>o sonstigen Fcldr^qulsil t'N b.willigt, und hl.zu di^ Ll».li^iion0^agsa^lN!g ^uf d^'n 23.Februar l. I. Voinultagö un, ^ Uhr am Orte d.S (Zlül'schen M.irlhcftS ln der Earliiädtcr.Vorst^dl d.st'mml wolven. Wozu die Kaustl.st!gen hiemil ilrgel^dlN werden. Laidach am l0. F.bru^r iv»9. Z. 257. (2) Ar. l255. Edict, Don dcm k. k. Stadt- ul>l? Laodlechte in Krain wird blkanuc grmacht: Es s»y auf Au» suchen d^s H^rrn Johann N. Suvpantschitsch, Vormundes o^r mj. Maria (Zllll'schen Kindlr, oie öfflntllchl Fellvittung dcs zu»n lUerlajs»! nach der versturbenen Handelsmannswitwe Marla ElUi gehöli^en, dem hiesigen Slaocmagistrate 6ul) Recls. Nr. 45l dienstbaren, auf 808 fl. 65 kr. geschätzten M^ierhofeS in der Carl« städter-Vorstadt, dant» d^tz auf l833 fl. ^5 kr. geschätzten, ebt'n dahin dienstbaren Morastan-tholes in ^IlouLÄ, ,ud Mappe-Nr. V/, bewilliget, und hi^z» die T^gf^hung al,f den l3. Mä'/z l. I. Vorlnictogs um i<) Uhr uor d>^» scm Gerichte bestimmt worden. Wozu die Kauf-lu!'l>gen mit dem Beisatz/ eingeladen werd»n, daß lb ihn5. (2) Nr. 72l. Kundmachung des Magistrates der k. k> Hauptstadt z Laibach, betreffend die Einsichtnahme von den Conscrip« tionölistcn und die Anmeldung der dagegen gsrich-tctcn Reclamationen. - Die Conscriptionslisten, zum Behufe der bevorstehenden heurigen Rccru-tirung, sind vollendet. Darin erscheint, nach den Altersklassen, die gesammte, dlcsem Stadt- . bezirke angehö'rigc männliche Bevölkerung aus den Geburtsjahren 1829, 1828, 1827, 1826, 1825, ,824, 182», 1822, 182!, 182N und 1819 verzeichnet. — Diese (Lonscriptionslisten sind den einzelnen s tadt- und Vorstadt Vierteln zu Handen der Gcmnnderichtcr im Auszüge abschriftlich hinaus gegeben worden, und können bei denselben uunmehr durch 8 Tage von Jedermann eingesehen n erden, und zwar: l) Hinsichtlich der Eonscribirten im ersten Stadtviertel vom Haus-Nr 1 bis ilid. ft9, beim Hrn. Anton Tautscher, Hausbesitzer, in der Rosengasse Nr. 99 __ 2) Für jene im zweiten Stadtviertel, uom Haus-Nr ?N bis ilicl. Nr. lU?5, beim Hrn. Carl Hoffmann, Hausbesitzer, .haus-Nr, 131.__ 3) Für jene im dritten Stadtviertel, vom Hauö-Nr. 1«9 bis incl. 23:i, beim Hrn. Anton Czerny, Hausbesitzer, in dcr Stadt Nr. 170. - 4) Für jene im vierten Stadtviertel, vom Haus-Nr.234 bis inc:!. 314, beim Hrn. Ignaz Schmied, Hausbesitzer, in dcr Stadt Nr. 2N. — 5) Fü> j,ne im Viertel dcr Polana-Vorstadt, beim Hrn.Andr. ^uckmann, Ncalitätenb^'sitzcr, auf dcr Polana Haus-Nr, 7. — 6) Für jene im ersten Viertel der St. Peters-Vorstadt, vom Nr. 1 bis iivol. 75, beim Hrn. Michael Ambrosch, Realitäten-besitzer, Nr. 82, — 7) Für jene im zweittn Viertel der St. Peterö-Vorstadt, beim Hrn. Ich. Bauer, Hausbesitzer auf der St. Peters-Vorstadt, Haus-Nr. 12. — 8) Für jene im Viertel dcr lZapuz.-Vorstadt, beim Hrn. 5imon Unglcrth, Hausbesitz >r, in der TheaMgasse Nr. 4«^ — 9) Für jenc im Viertel der Vorstadt Gradischa, beim Hrn. Joseph Erschen, Hausbesitzer, in der Gradischa Nr. 3 — 1U) Für jene in dcn Vierteln: Krakau, Tyrnau und Carolinengnmd, beim Hrn. Georg yaurin, Hausbesitzer, i»i der Tyrnau Nr. 2tt. - 11) Endlich für jene m den Vierttln derCarlstädter-worstadt undHlhner-dorf, beim Hrn. Anton samassa, Ncalltare^ besitzer, in dcr Carlstadter. Vorstadt ^tt. I - Dieftn Conscr.ptionsl.sten sind dle Au . aMö. bögen von der letzten Conscriptions-Revision 'M O2 I. »846 zu Grunde gelegt worden. Nachdem seit dem mehrere Familien iyre Wohnungen schon vielfältig geändert haben könnten, so könnte es sich fügen, daß einer oder der andere der Con-scribirten in dem selncr Gemeinde oder Viertel zugekommenen Namensuerzcichnisse nicht ausgeführt erscheinen würde. Für diesen Fall hat der Magistrat einen Gesammt-tZonscriptwnsact, mit Eindezug aller Ltadt- und Vorstadt. Vlertel, angefertigt, welcher zu Jedermanns Einsicht im Expedit des Magistrates bis 21. d. M. ausliegt. — Nach den M s und 9 des neuen Recrutirungsgesetzcs vom 5. Dec. »848 können die gegen die Conscriptionslisten gerichteten Re-clamationen angebracht, und diese ^>. elcher, dann dieÄlc rs-claffe, in welcher der rcclamitte (Zonscribirte in der Conscriptionsliste verzeichnet erscheint, dcr Reclamations^ Commission anzugeben, und sür den FaU, als er cine ganzli^e oder zeitliche Befreiung ansprechen würde, zugleich die dieselbe begründenden Document«: vorzulegen. — Die Loo-sung wird in Folge Erlasses drr h. Lanocsstellc vom 25. Jänner l, I., Z. li4l?j, und Rrcis-amts-Ilttimats vom 31. Jänner 18^9, Z. 1titt7, am 5. März l. I. beginnen, und deßhalb seiner Zeit noch eine besondere Kundmachung erlassen werden. - Dieses wird zur genauen Darnach.-achtung hiemit allgemein kund gemacht. — Laibach am «?. Februar 18^9. Z. 232. (3) Nr. 8U3, Kundmachung Im Nachhange zur hierortigen (gurrende vom 27. Jänner I84!j, Nr. 4«?, wird zu Folge Erlasses des h. ^andrsprasidlums vom 3. d. M., Z. 25U4, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß lici der lsonscribirung der zur dießjayrigen Rckru-tirung bnufenen, h,^er zuständigen Bevölkerung, hinsichtlich des Alters nach dem Wortlaute oeb §. l V. des Rekrutirungsgcs^tzcs vom Jahre 1827, und der nachfolgten Erläuterungen m den Hof-dccrcten vom 17. Jänner 1828, Nr. 748, und 27. Juli 1538, Nr. 125,37, sich gehalten; zugleich aber bemerkt wird, daß ln die nach §. 4 des prov. Nekrutirungsgesrtzes vom 5. Dec. 1^48 hlezu vorzubereitenden ^onscriptionsliste,'. in fur dermal die in dcn Solarjahren 1829, 1828, 1827, 18^;, 1525, 1624, 162lj, 1822, 182 l, 1«2tt und 18l9 gebornen, hiehcr zuständigen Individuen aufglommen werden. — Magistrat der k.k. Hauptstadt Üaibach am 4. Febr. 1849. Z 260. (1) ' Nr. 359. Kundmachung. In Folge der Eröffnung der Brunn-Trü-bauer-Eisenbahnstrecke und der sich hieraus ergebenden Curs-Aenderungen wurde die bisher in Tricbmtz bestandene Eisenbahn - Posterpedition nach Böhmisch-Trübau verlegt, und eS wurden derselben zum Bestellungöbeznte die Orte: Lange-triebe, NahllMen (I.lnukg), Parnig, Rathsdorf (^ul-ovv), Rybniii, Böhmisch - Trübau, Triednitz (^l^dov^i^e) und Ä^r zugewiesen __Zugleich wurde auch die im Bahnhofe Hricbmtz bestandene Pferde-Station ausgeladen. — Was hicmit in Eemäßyclt d.'sDecretes der k. ^obersten Hofpostverwaltungv.12. Jän. 1849, Z.^ /z^oi, mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenncmp gc- bracht wird, daß die geographische Entfernung von Böhmisch - Trübau jener von Triebmtz gleich anzunehmen ist, —K.K. lllyr. Oberpostverwaltung. Laibach den 9. Februar 18^9. Z. 242. (2) Nr. 332. Kundmachung. In Gemäßhcit des Erlasses des h. Mini-tteriums des Handels, dcr bewerbe und der öffentlichen Bauten vom 26. Jänner l. I., Z. ^/^, ist die Stelle deö controllirenden Osfizials uno Postinspizienten ln Reichenberg, mit welcher der jährliche Gchalt von 7ttl) fl. und die Verpflichtung zur Leistung der Caution im Besoldungsbetrage verknüpft ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche längstens bis 20. Februar l, I. im vorgeschriebenen Dienstwege bei der k, k. Ober-Postverwaltung in Prag einzubringen. — K. K. Ober-Postverwaltung. Laibach den 8. Febr. 1849. Z. 247. (2) Nr. 36 Pferde-Ankauf. Zufolge hoher Anordnung wurden dem k.-k Beschäl - lind Nemontirungö-Departements-Posten zu ^ cllo nächst Laibach mehrere vollkommen dienst-taugliche Cavallerie-Rcmonten anzukaufen ange^ ordnet, und zwar: Cürassier-Remont, in der Höhe von ,15—3 bis 15 Faust 2 Zoll, um den Preis pr. 1,h, »vioer grau M^nia Detiela, ln dir erc^u-^iue F 8o., si. >o tr. ^tlch^tz.cn Wllsc i-()l'ni/.u, wcgen aus dem gerichtUchei« U.iyrUe u^in <4. Mai 1647 ichuloigeil 2jO sl. s^inint Einsen und ^osttn gewlUlgct, und zur Vornahme oerfelden o,e 5 Tag^liUügcn ans den 6. M.nz, ,2. Ap:il und ,0. Mai l. ^., icoesmal Znih oon 9 bib 12 Uyr im ^ltnüsi,^e dlcfcs ^cz. ^nicyieü lnic d daü Scha^ungSpro.o^'U, die iülila.-!iol!!5bc0l!lg!N>sc und der Glunt)duch5'exllact Mecam^ö in dc., glwo^nli^en ^mibsluuden li'.geschen odec in Adjchnic ^enonunen lrclden kö'incn. K. K. ^e^ilko. Erricht Umg. L.nbach5 am 3l. Deceinber 18 >9, ^z. 251. (2) ^l>. 5596. (^ d i c t. Von dem geieltigien k. k. Aezirksgenchic wird bckanill gemachl: lös h..be Malh'as ^leinenz von tiaidach, Scsi^'r des im Giundduche der ^). ^. gi. ^ommeilda Saib^cy un,er Ucd. Nr. 260 uortmnmen.-oen Ääeis, die -iUa.^e aus Veliahrl - u:w ^loschen.-^>rlarung nachstcyender, daiaus iiilabulirtei, Sätzc, ^lls: ») ocs für Gcrttaud Au,ez pranot. Schuldscheines ddo. 12. August, pr. '^66 fi.; l>> des für die nämliche zur LichersieUung am l9 März iü.9 und iin lKreculionswege am ,5. Mai 18l8 iniabulinen Urtheils vc,m 2^. Jänner i8l3, pr. 99 si. 5^'/8c»l,pr. »00 st-, hieramls cingebracht, worüber zur Veihaildlung der mündlichen NuthdUlscrli die Tagsatzung aus den KcmUiliß gesetzt, daß sie zur angeordneten Tag-satzung eutw.der selbst erscheine!,, o^r ihrcm aufgc^ stellicn ^crncter ihre allfallige., Behelfe mictheilen, oder eii^n andern ^c^ollinächciqlel! diesem Gerichll namhaft machcn sollen, widrigen^ sie die aus ihrer Versaunlliß entstehenden Folgen sich selbst zuzuschrel-den hauen. K. K. Bezirksgericht Umgeb. Laibachs am 2». December Z8^U. Z. 2äa. (2) Nr. 4?9- Edict. Von dem geferii^en r.t. Bez. Gerichte wird hie' mit bekannt gemacht: , die Klage auf Verjähtt- und E^ loschcneitlaiuiig des sich in Foige Uebergabsvertra-ges ddo. und in'ab 3o. September iüo) votbehal' lcnen, auf den zu Draga uiuer Hs. 3ir. !3 gelegt' nen, der Pfarcgüll Alilack 8>^li Urt». Nr. 73 und Nectf. ^lr. 67 cienst'^rc', Hubiealiiä! inlabnliclen 6'cch^cs, nämlich! seinen Kindern Crl'lhl'ilc auszil' sprechen, hieramiö eingebrachl, und scy hierüber zur ^crhaildlung der mündliche» ^'oil)dut»ii die Tag' sayun.z auf dcn 16- M>u »8^9 un, 9 Uhr Vor' Millars angeordnet worden. Öa nun diesem >' euchce der Aufenthalt des Gekla^icn und seiner allfalligcn ^rben unbekannt ist, so wurde au? ih-e Gefahr und Kostcn der Hr. Dr« ^lnlo,, !)ludolph zu ih,c>n (>ura^or ausgestellt, mit welchem dicse >')icchcs!^che nach dtn dcst^cnden Ke^ sc^en uusgeliagcn und en>schieden werdcli wild. ^ Hicvoi! wird der Gctlag'e und seine aUfälligcn Csben lnic dcm Beisa^e ll>st erscheinen odkl lyrem ausgeftcUlen Vertreter ihre alls'all!gei, Behelft mittheilen, oder einen andern iücuollmachligten di^ sem Gcnchie n^nihasl niacken sollen, wld-iqens s<^ die aus ih,er Versaulilnili entstehenden Folgen sich /^ zuzuschrcibcn hatten. -N. K. ,Beziiksgeticyc Umgeb. Laidachs aM l. Februar l«^- Z. 22l. (2) ^ir. l003> Edict. Vom k. k. Neznlsgerichte Savensiein zu Weich' sclstcin wild bekannt gegeben: Es sey die erccutioe Hcildiciung der, dem Lnkas Savcrl von Mozhiuno gehörigen, der Hc.rschafl SchlN'fenberg «ul» ck'ectf« '^ir. b dlenlibarcn, lauc Schä!Mngsplolocolles vow 4. November d. ^., Z. 9^2, auf 4>2 si. geschätzle» Ganzhlide, so wie oes in eb.'n diese,« Sckähung^ prolocolle auf 33 fi. 2(1 kr. bcwcrlhclen Mob»/"s, alc'-. »Kuh, » KaUin und me.,r^rlr Hauöutei'lll^"' wca/n au» dcm Urtheile oom 30. December l^^' ^.'1220 S^ iiuab!. 2« Mai d. I,, ^-n Jacob Kle'N' has von Hicrchou zuei^mnlen 30 fi. s^mml Geriä)>s' kosten p,. 4 fi. und 4",„ ^ttteressen bewilliget, und zu deren Vornahme 3 ^agsatzu.gcn. und zwar aus den 5. März, 5. April und 5. Mai 18^9, jedesw" '^ormitlagü um 9 Uhr in loco dcr Rc.luät zuMo-zhiuno mil dem Seifatze angeo.dnet wo.den, d'ß d,e,l! Nealliac nur bei der dtillen, das Mobila>e ader nur l)ei der zweiter, Ze!loie,ung5tags.,yung u»' ,er dem ^chaiMigöwe^he hiniangeaedcn werd«."»» w!rd.^rul.d^,ch5er,ract, Liciialiolisdedingnisse und das Schätzungspiolocoll tönncn hirramis cingesche" werden. K. K. Bezirksgericht Larenslein zu Weichst^ sttin am 6. December 18^U. Z. !^26. (2) '^i. 3?'?' Edict. Von dcm geseriigien Bezirkögelichte wird be' kanrtt gemacht: Es fty über Ansuchen des Er^^ cionsflshrcrs Joseph Lauredun von Reifni^, in d>e Rclicitalion der lm Grundouche der Herrschasc Rcif"'i k'lliUrd. Zol.^!>l uortoinmtnden, von derVialia^^' lcschnik lauc LiutalionsprolocoU ddo. '^3. Novetübtl 18^6, Nr. 3l56, um 772 fi elstaudenen, gericht' llch auf 75!) ft- 20 kr. geschabten Anlon Gorel,z'sche" ^iealiiac zu !)iel K. K. Hez. Gecichl Nnfniz den 14. Nov. »»-> 44 Offizielle stenographische Berichte üb,'',' du» Verhandlungen des österreichischen constitnirenden Vkeichstaftes in Krcmsier. Achtundsechzigste (XV!) Sitzung am 9. Jänner 1849. l T a g e s - O r d n u n g. l. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom ». Jänner 18^9. ll. Zweite Lesung der Grundrechte. Anfang: 10 V. Uhr. Vorsitzender: Präsident Strobach. Auf der Ministerbank: Schwarze nber g, Stadt ov?. i)ach, Cordon, Thinnfeld. Pr5s. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl von Abgeordneten ist an^ wesend, ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll über die gestrige Sitzung vorzulesen. (Schristf. Zwickte liest es.) Hat Jemand eine Einwendung gegen das vorgelesene Protokoll vorzubringen? - Da sich Niemand meldet, so ist das Protokoll als richtig aufgenommen anzusehen. Der Abg. Dvniec hat sich krank melden lassen, der Abg. Dworzak erhielt einen Urlaub auf 1 Tag. Der Abg. Wörz hat die Anzeige erstattet, daß er zum Gubernial-Re-gistratursdircktor und Archivar befördert worden sev. Aus Anlaß dieser Beförderung hätte cine Wiederwahl einzutreten, und es wird dicß-falls das Ministerium angegangen, sie auszuschreiben. Es liegt eine Interpellation vor. Schristf. S t.r e i t (liest.) Interpellation des Abgeordneten für Schluckenau in Böhmen. Wenzel Alerander Fleischer, an das Ministerium des Nntcrricbt??. Nine großc Anzahl Studierender des deutschen Theiles meines Vaterlandes und Wahlbezirks, meistens dcr Me-dieiu angehörig, saheu sich bei dem Umstände, daß ihnen Prag durch di? czcchischcu Bestrebungen verleidet wurde, die übrigen medicmi-schen Facultäten des österreichischen Kaiserstaa-tcs aber: Pavia, Padua, Pcsth und Wien, im heurigen Schuljahre mcht besucht werden konnten, in der bedauerlichen Lage, die Universität zu Leipzig zu beziehen. In Folge ci-ner vorsorglichen Anfrage dieser österreichischen Studenten bei dem in Leipzig aufgestellten österreichischen Consulate, wurde denselben bedeutet, daß der Besuch ausländischer Universitäten den Oesterreichern derzeit durchaus noch nickt gewährleistet sei, obgleich die Studierenden aus Siebenbürgen hicvou eiuc Ausnahme machen. — Ich weiß wohl allerdings, daß die Sicbeubürger früher schon ausländische Universitäten besuchen durften, weil sic meistens Deutsche und Protestanten — deßhalb im deutschen Auslande die Theologie studieren müssen. Doch berufen sich die, gMNwäNiq! iu Leipzig die MMcw Stlldiercuden (Deutsch, böhmen), welche sich iu dieser Angelegenheit^ an nuch gewandt haben, auf den vicvttu Punkt der, von Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand bewllligtcn Prager Swdcuteu - Petition, welcher lautet: „Der Besuch ausländischer Um-ver,ttätcn lst gestattet." Um nuu in dieser' nicht uuwtchtlgcu Augelege.chcit ^ ,M)weu-dige Auskunft zu erhalten, uuo die erwähnten deuych-böymischcu Ewdentcn nber 20 an dcr Zahl, zum Theil aber auch a!!e Andern . welche uoch ferner gesonnen sind aus^ läudiscke Lehranstalt^ zu beziehen, vor'Schaden zu bcwahrcu, oder wenigstens aus dc'm-ruhigmdcr Ungewißheit zu reißen, frage ich hicmit bei einem verehrten Ministerium des Unterrichtes an: Ob überhaupt dcr Besuch ausländischer Universitäten, auf Grundlage der vou Sr. Majestät vcm Kaiser Ferdinand bewilligten Pragcr Studenten-Petition derzeit schon erlaubt sei? Und i m Bcja h u n g s, falle: :,) Ob das Ministerium des Aeußern nicht das österreichische Consulat zu Leipzig:c. l'icvon so bald als möglich iu Kcnnwm ,etzeu wolle? b) Ob die au ausländischen Univcr^ sitäten erhaltenen Zcüquisse dieselbe Giltigfeit habcu werden, wie dic inländischen? In: Ver neinuugs falle: ^) Wie sick die bereits im Auslande studierenden Studenten verbalten sollen? oder l>5 Ob dieselben so lange im Auslande ohne Nachtheil verbleiben können, bis die definitive Erlaubniß erfolgt? Kremsn'r. den 8.Jänner 1849. Med.Dr.Flei-sch er, Abgeordneter für Schluckenau in Böhmen. Präs. Diese Interpellation wird dem hohen Ministerium zur Beantwortung übergeben werden. Der Hr. Abg. Hankiewicz hat bei einer Interpellation des Abg. Krainski, die hier gestern vorgetragen wurde, bezüglich eines Puuktes, wo vom Lemberger Metropoliten die Rede ist, eine Art von Protest eingelegt ; nachdem aber der Protest nicht in derselben Sitzung angemeldet wurde, so kann davon kein Gebrauch gemacht werden. Dann dürfte auch eine Interpellation kaum den Ge< genstand eines Protestes abgeben. — Ich übergehe zum zweiten Punkt dcr heutigen Tagest ordnung, es ist die Berathung über die Grundrechte, u.z. nachdem die Generaldebatte über die Grundrechte bereits für geschlossen erklärt wurde, handelt cs sich um die Debatte über den 8. 1. Als Redner ließen sich nachstehende Herren einschreiben, und zwar dafür: Bor-rösch, Pitteri, Hcin, Klaudi, Sz>U'el, Bres-tel, Löhuer, Bilinski, KänM, Purtschcr, Fychhof, Schuselka, Goldmark, Zimmer, Violand. Als Redner dagegen: Ullepitsch, Selinger. Demel, Goriup, Smreker, Wildner. Fluck, Neuwall, Neumann, Mackalski, Hclfert, Oheral, Lasser, Schöpf, Trummer, Call, Sitka, Ingram. Thiemann, Hellrigl, Kreil, Uchatzv, Gredler, Rack, Wiesenauer, Gleispach, Kudler, Strasser, Brauuer und Richter Franz. Bevor die Debatte beginnt, erlaube ich mir zwei Verbefferungsanträge, die mir bereits zum 8- l übergeben wurden, hier vorzulesen, damit im Verlaufe der Debatte darauf bereits Gücksicht geuommcn werden könnte. Es ist der Verbesserungsantrag des Abg. Franz Schuselka zum §. l: „Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus, und sind in der konstitutionellen Monarchie zwi-fchen dem Monarchen und dem Volke getheilt." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Dcr Antrag ist unterstützt. Ein zweiter An> trag ist der des Abg. Trojan, er lautet: „Die Kammer beschließe: der K. 1 vou deu Staatsgewalten sei als in das Capitel vou deu Gruud-rechten nicht gehörig, nicht in Verhandlung zu nehmen." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Cr ist unterstützt. Es ist noch ein zweiter bedingter Autrag gestellt wordeu, eventuell, wenn das vorstehende Amendemeut nicht beliebt wird, er lautet: „Die Kammer wolle nicht über den H. 1 berathen, uud daher sogleich zur Verhandlung des 8> 2 des vorlic^ gendcn Entwurfes übergehen." Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird nicht unterstützt.) Cs ist nur der erste Antrag unterstützt wordeu. Ick ersuche nun den Abg. Ullepitsch atz ersten "dagegen eingeschriebenen Redner, die ' Tribune zu besteigen. Abg. Ullepitsch. Meine Herren! Wir schreiten heute zu unserer wichtigsten Aufgabe, zu eiucr Aufgabe, deren endlicher Lösung Mil-lioueu österreichischer Staatsbürger sehnsuchtsvoll eutgcgcuharren, nämlich zur Berathung der Grundrechte. Eben aber, weil es sich um Grundrechte und denselben corollare Rechts-vfticktcu handelt, so ist auch auf den Rechtsboden Rücksicht zu nehmen, ans welchem die' selben nothwendiger Weise basirt sehn müssen. Von diesem Standpunkte aus, und in dieser Beziehung werde ich daher den§. 1 der Grundrechte in Rücksicht ziehen. Cr lautet: „Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus, und werden auf die in dec' Constitution festgesetzte Weise ausgeübt." Was mm den ersten Theils dieses ^aragraphcs betrifft, nämlich den Satz: „Alle Staatsgewalten geben vom Volke aus," so enthält er ein Theorem aus dem Gcbiett des natürlichen Staatsrcchtes,emj Theorem, das unbedingt oder nur bedingt und^ unter gegebenen Verhältnissen als wahr ange-! nommen wird. je nachdem man der einen oder ^ der andcrn staatsrechtlichen Theorie bcipflich . tet. Ich habe es nickt vor. diesen Lehrsatz! dermalen als solcken zu besprechen, sondern^ will, wie ich es bereits sagte, lediglich dar-j auf Rücksicht nehmen, was bei dcr uns ge-« ' genwärtig obliegenden Verfassung der tzonsti« tution des österreichischen Kaiserreiches der Nechtsboden sei, und seyn müsse. Meine Her« ren! Dieser Rechtsboden ist durchaus nicht eine, aus einem doctrinären Satze abgeleitete ideale Basis, sondern diesrr ?lttchtsboden ist ein factischer, dlescr Rechtsboden ist das Jahrhunderte alte Oesterreich, in welchem dit zwei wesentlichen Factoren emes Staatsver-» bandes, nämlich: Regierung und Regierte, factisch uud thatkräftig vorbanden sind. Ve4 diesem Sachverhalte nun hanoelt es sich aber nicht sowohl um die Erörterung der Richtigkeit eines Lehrsatzes oder um die Annahme einer Rechtssiction, sondern die (irkenntniß des ausdrücklich oder stillschweigend geMberten Willens der zwei besagten wisentlichen, thatkräftig vorhandenen Factoren des Staals« Verbandes ist es, worauf nach meiner Ansicht bei Verfassung der Constitutioil des öfterrei« chischeu Kaiserstaates Rücksicht genommen wer^ den muß, weil eben nur aus diesem Gesammt-willen die Constitution hervorgehen soll. Ich werde mir erlauben, dießfalls einige Daten anzuführen, aus welchen diese Willeusäuße« rung tbeils ausdrücklich, und theils stillschweigend unbezweifelt eutnehmbar ist. Uebergc« gehend nun auf diese mir gestellte Aufgabe, will ich zuerst auf die dießfalls kundgegebenen Willensäußerungen der Regierung als dem et« nen wesentlichen Factor des Staatsverbandes eingehen, und zwar von dem Zeitpunkte an, als in den Märztagen die Sonne der Freiheit über Oesterreich hereinbrach, und das Princip der Constitution auch bei uns zur Wahrheit und Wirklichkeit werden sollte. Bereits am 25. April 1843 erschien in Folge der vom Kaiser Ferdinand dein Gütigen ver-,heißenen Freiheiten eine octroirte Charte, zur Verwirklichung der den Völkern Oesterreichs gewährten constitutionellen Verfassnng. Allein bald darauf nach dcn politischen Mai-Creignisfeu erschien eine weitere kaiser« lichc Proclamation am 16. Mai 1848, des wesentlichen Inhaltes, daß, mn alle Anlässe zu Mißvergnügungcn und zur Aufregung zu ! beseitigen, Se. Majestät nach dem Anrathcn Ihres Ministcrrathes die Bestimmung festzu« stellen geruhten, daß die Verfassung vom 2Ü. April l848 vorläufig der Berathung des Reichstages unterzogen werden solle, und die Anorduuugeu des Wahlgesetzes, welche Beden« ken hervorgerufen haben, in einer neuerlichen Prüfung zu erwägen seien. In einer späteren proclamation vom 3. Juni 1848 erklärten Se. Majestät der Kaiser, am 16. Mai keinen Anstand genommen zu haben, den nächsten Reichstag als einen constituirenden zu erklären, und auch nunmehr die Sache selbst festhalten zu wollen, weil sie die Bürgschaft gewährt, daß oieVerfassuug, welche dem Reiche geistige' und materielle Macht verleihen soll, in ihren Grundlagen wie in allen ihren Cinzelnheiten ein Werk des ausgeprägteu Gesammtwillens seyn wird, mit welchem Hano in Hand zu gehen, Se. Maj. fest entschlossen seyen. Cndlich enthält das Patent vom «i. Juni v. I. die Erklärung, daß das vou Sr. Majestät begründete Werk noch nicht vollbracht sei, sondern daß es erst durch die klügelnd kräftige Mitwirkung der Abgeordneten des Reichstages eine den allgemeinen Interessen des Landes entsprechende Wirklichkeit werden könne. Nach der Veröffentlichung dieser eben mitgetheilten Willensäußerungen der Regierung trat die Einberufung dc^ constituireuden Reichstages auf Grundlage des Patentes vom 16. Mai ins ^cben. Derselbe wurde nach Wien einberufen, und gleichzeitig das constitutionelle verantwortliche Ministerium Wessen berg ernannt. In Folge der sonach Statt gehabten Verhandlungen des Reichstages, und eigentlich in Beantwortung einer bei Gelegenheit der Sanctionssrage gestellten Interpellation haben sonach die verantwortlichen Rätbe der Krone in der Reichstagssihung vom 7. September v. I. eine Erklärung dahin abgegebm. vap sie bezüglich des bei dieser ^legenhett ang^ regten Grundsatzes n, den constituircnden Reichstag zu dem Eny? berufen habe, damit das Werk der Verfassung durch die kluge und kräftige Mitwirkung der Abgcorneten des Reiches eine den allgemeinen Interessen entsprechende Wirklichkeit werde. Zugleich versicherte Se. Majestät der Kaiser darin den Völkern, daß Sie an den denselben bereitwillig ertheilten freien Institutionen mit Liebe festhalten wollen, und daß Sie in der Einberufung des constituirenden Reichstages die Bürgschaft finden, daß die Verfassung, welche Ibrem Reiche geistige und materielle Macht- verleihen soll, in ihren Grundlagen wie in ihren Einzclnhciten ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Oesammtwillens seyn werde, mit welchem Sr. Majestät Hand in Hand zu gehen, fest entschlossen sind; wornach also die Berathung und Feststellung der Verfassung durch das Wort des Monarchen dem constituirenden Reichstage anbcim gegeben, und zugleich die bestimmte Versicherung ertheilt erscheint, daß Se. Majestät nut dem gesetzlich ausgeprägten Gesammtwillen, den Sie in den Beschlüssen der frcigewählten Vertreter Ihrer Völker verkörpert erkennen, Hand in Hand gehen werden. Gleichzeitig wurde auch von Seite des Ministeriums bezüglich der über das Versassungswerk zwischen Fürst und Volk stattzufindenden Vereinbarung die erläuternde Erklärung dahin abgegeben, daß darunter die auf freier Selbstbestimmung beruhende Annahmedcr von dein con-ftituirenden Reichstage festgesetzten Verfa ssungs-Nrkunde durch den Monarchen verstanden werde. Die October-Ereignisse in Wien haben abermals einige Pro-clamationen hervorgerufen, und zwar habcn Se. Majestät in dem Patente vom 16. October v. I. erklärt, daß es nach der Wiederherstellung der Ruhe die Aufgabe Ihres Ministeriums im Einklänge mit denMitglicdern des con-ftituirenden Reichstages seyn werde, durch gesetzliche Regelung der bisher mit zügel« losem Mißbrauche gehandhabtcn Presse, des Vercinsrechtes und der Volkswehr, einen Zustand herbeizuführen, dcr, ohne der Freiheit nahe zu treten, dem Gefttze Kraft und Achtung sichern soll; so wie auch Se. Majestät in dem Patente vom 19. October v.J. Ihre Willensmeinung dahin kundgaben, daß die vom constituircnden Reichstage gefaßten, und von Sr. Majestät sanctionirten Beschlüsse aufrecht erhalten bleiben sollen. Im December vorigen Jahres trat das welthistoriche Ereigniß ein, daß Se. Majestät Kaiser Ferdinand der Gütige zu - Gunsten Ihres Neffen, Kaiser Franz Joseph l.. dcn Thron Ihrer Väter verließen, und in dcm Antritts-Manifcste vom 2. December erklärten Se. Majestät Kaiser Franz Joseph l., daß>auf den Grundlagen der wahren Freiheit, auf den Grundlagen der Gleichberechtigung aller Völker des Reiches, und der Gleichheit aller Staats, bürger vor dem Gesetze, sowie der Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung, das Vaterland neu erstehen werde, in alter Größc, aber mit verjüngter Kraft, ein unerschütterlicher Bau in den Stürmen der Zeit, ein geräumiges Wohnhaus für die Stämme verschiedener Zunge, welche unter Habsburgs Scepter ein brüderliches Band seit Jahrhunderten umfangen hält. Fest entschlossen, den Glanz der Krone ungetrübt, und die Gcsammtmonarchie ungeschmälert zu erhalten, erklären sich' Sc. Majestät bereit, Ihre Rechte mit den Vertretern Ihrer Völker zu theilen, damit es mit Gottes Beistand und im Einverständnisse mit den Völkern gelingen möge. alle Lande und Stämme dcr Monarchie zu ciucm großen Staatskörpcr zu vereinigen. Dag sind die bezüglich des zu schassenden Ver-fassnngswcrkes vorliegenden, ausdrücklichen Willensmeinungen von Seite der Negierung. Was hingegen die entnehmbaren Willenserklärungen von Seite der Negierten, von Seite 5er Völker.Oesterreichs betrifft, da will ich, ohne Sie, meine Herren, mit der Mittheilung von Belegen belästigtn zu wollen, lediglich hinweisen auf die zahlreichen Deputationen und loyalen Adressen, die von allen Theilen dcr österreichischen Monarchie in den wichtigsten politischen Momenten, seit uns die Segnungen der Freiheit zu Theil worden, zu dm Stusen des legitimen Thrones gelangten, und hinweisen auf den hohen Reichstag selbst, der dem Rufe des constitutionellcn Kaisers folgend, sich zuerst in Folge der Proclamation vom 16. Mai 1848 in Wien. und sonach in Folge der beiden Manifeste vom 22. October und 10. November v. I. in Kremsier versammelte, und sich ebenfalls bereits durch mehrere Deputationen und Loyalitäts-Adressen sowohl an den Kaiser Ferdinand, als auch in neuester Zeit an den Kaiser Franz Joseph als Oesterreich angestammte legitime Landesfürsten, wandte, und ich erachte mich daher berechtigt, die Ueberzeugung auszusprechcn, daß es der Wille der Regierung und der Negierten sei, bei Schaffung der Constitution Hand in Hand zu geheu, und im Wege der Vereinbarung zwischen Fürst und Volk das neue Vcrsassungswcrk zu begründen. Meine Herren, ich bin innigst überzeugt, in diesem auf die kaiserlichen Worte ge-stützen Sinne nur sind wir Volksvertreter von unseren Committentcn gewählt und Hieher gesandt worden, und wir werden gewiß von den Völkern Oesterreichs mit Jubel begrüßt, wenn das neue Staatsgebäude Oesterreichs durch uns in Vereinbarung mit der Krone kräftig ersteht, heilbringend nach Innern, Achtung gebietend nach Außen, als ein TemHel der Nolksfreiheit für alle Nationalitäten, an dessen wcitgcdehn« ter Kuppel als Schlußstein Oesterreichs altehrwürdige Kaiserkrone verjüngt im Sonnenstrahls der Freiheit glänzt. Ich erlaube mir daher zum 8. l folgenden Antrag zu stellen: Der 8. 1 des Entwurfes der Grundrechte sey als nicht Hieher gehörig wegzulassen, und mit der Teitirung der Bestimmungen über die Theilung und Ausübung der Staatsgewalt der mit dem Entwürfe der übrigen Theile der Constitution beschäftigte Ausschuß zu beauftragen. Präsident. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zahlreich unterstützt.) Es ist mir ein weiterer Antrag überreicht worden, und zwar vom Abg. Vacano im Namcn der Minorität des Eon-stitutions-Ausschusses. (5s ist nämlich der Antrag, der unter den gedruckten Grundrechten vorkommt: „Die Aufgabe des Staates ist der Schutz dcr Rechte und die Förderung des Gesammtwohlcs. Die einzelnen Staatsbürger übertragen von der Gesammtheit ihrcr Rechte nur so viel an den Staat, als zu diesem Zwecke nothwendig ist." Dieser Paragraph soll dem nunmehrigen 8- l voran-gehen. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. — Dcr Abg^ Vorrosch hat das Wort. Abg. Vorrosch. Wie früher, als die Censur noch auf uns lastete, ein Paterlands-srcunv, cin loyaler Unterthan des Monarchen einen Anstand nahm, diese seine Gefühle öffentlich zu bckeunen, so hat auch eine solche Art von Censur hier in dieser Kammer gewaltet für die Eiucn, für die Andern hingegen die Bedrohung, als Hochvcrräther bezeichnet zu wcr-dcu. lIt'schen in, Centrum.) Es wird mich nicht abhalten, hier als Volkvertrctcr meiner Pflicht getreu diesen Paragraph zu vertheidigen als keineswegs einen bloß theoretischen, sich von selber verstehenden Lehrsatz. O nein, es ist kein thcorischcr, er ist da in die Brust eincs Jeden gegraben, und praktisch gerechtfertigt durch die von Gott uns gegebene Vernunft. Hinterher sind die Professoren gekommen und haben ein anderes Recht dcducircn wollen. Als der erste Mensch aus der Hand des Schöpfers hervorgehend die Erde betrat, sagte ihm Gott: Du bift der Souvcrain dcr Erde. Wenn nun die menschliche Unvollkommcnheit als Erbsünde auf uns lastet, so muß uns auch dieses Erbrecht der freien Selbstbestimmung als mora- lisches Vcrnunftwesen unser Eigenthum bleiben, und wie ich das habe als Einzelner, so muß es mir, wenn ich in den Verband der bürgerlichen Gesellschaft eintrete, zustellen bezüglich der freien, moralisch?::, vernunftgemäßen Selbstbestimmung als Staatsbürger. (Bravo.) Noch hat kein edler Fürst, Kaiser Joseph (an dich denk ich jetzt!) noch hat kciu edler Fürst sich für mehr erklärt, als den ersten Be-amten des Staates, noch hat kein edler Fürst gesagt, das Volk ist um meinetwillen da, sondern anerkannt und es in seinem Thun bewahrheitet, daß er da sei um des Volkes willen. (Bravo.) Die Lehre, die man jetzt einem constituirenden Reichstage, einem durch die Wahlen frei erklärter Völker freien Reichstag noch einmal als A V C dcr Staatswissenschaften vorbringen will, diese furchtbare Lehre lautete im Munde Louis XlV: „l/<^,< <:>ni m",!" — Dieser §. 1 soll nur ein theoretischer Lehrsatz seyn. es soll sich jetzt aber darum handeln, durch „Thaten" zu bewähren, daß wir ein coustituirender Reichstag sind, — wohlan denn, ncdmen wir diesen Lehrsatz an, und er wird die größte That dieses Reichstages seyn. (Beifall.) Er wird als ein „verführerischer Lehrsatz" verdächtigt, und „zur Erlassung weiser Gesetze" soll es „keiner verführerischen Lehrsatze bedürfen." Daß er, kein verführerischer ist, werde ich im Verlaufe meiner Rede, und zwar, wie ich hoffe, nicht durch Sophismen, sondern durch Gründe, die zum Herzen dringen , überzeugend darzuthuu vermögen. Er wird so lange cin verführerischer seyn, als er da hängen wird am Baume dcr Erkenntniß als verbotene Frucht. Gewährt ihn den Völkern, und die verführerische Natur desselben wird sich umwandeln zu der gesunden Nahrung. wie sie Vernunftswesen geziemt. Das göttliche Recht der Fürsten und der den Völkern zugemuthete blinde, leidende Gehorsam fallen in einem und denselben Lehrsatz zusammen, die Völker aber sind dankbar, wenn die Fürsten zur rechten Zeit gewähren, was ein ewiges und unveräußerliches Recht der Völker ist. Kaiser Ferdinand hat es gethan; er hat es gethan, fern vom Herd der Revolution, in voller Willensfreiheit. Was der Herr Redner vor mir in dieser Beziehung dem Hause vortrug, ist ganz genau die Anerkennung der Volksfrciheit, nicht der verkümmerten, nicht jene Anerkennung, die nur nach eiucm ihr beliebigen Maße zumißt, wobei man sich vorbehält, je nach °en Umständen das als , zu viel Bereute wieder zurücknehmen zu kön- > nen. Es ist hochwichtig, daß das Volk sich selber seine Gesetze gebe, weil cS wahcha/l zur Freiheit nur zu reisen vermag cbcn in dcr Hochschule der Freiheit, die ja keine andere seyn kann, als die sreien Institutionen des Staates, sie gewähren, was sich in dcr dircc* ten Wahl und in mehreren ähnlichen volks« freiheitlichen Vcrfassungsgesetzcn erst'ganz herauszustellen vermag. Wir werden hier sehr oft hingewiesen auf die englisch«- Geschichte! Gott bewahre unser geliebtes Vaterland da-vor, dieselbe Leidensschule durchzumachen, die dem constitutioncllcn England vorbehalten war, bevor es sich rühm.en konnte, freie Institutionen zu habcn, und England, welches bis zu ^"". Mhischcn Schnörkelbaue seiner jetzigen Vcrfassnilg über 68 Jahre voll blutiger Kämpft dnrchzumachen hatte, dieses England besteht cbc',1 nur durch seinen Welthandel, eine Begünstigung, die uns nicht zu Gebote steht. Die angebliche Festigkeit dieser Verfassung, bci welcher die Volkssouvcränilät nicht so recht eigentlich in Saft und Blut übergegangen ist, indem diese von scheinbaren Widersprüchen strotzende Verfassung dahin einwirkte. das ganze Volk zu aristokratisircn — möchte ich sagen, — hat deßhalb nicht gehindert, die Katholiken-Emancipation, die Rcformbill und die Abschaffung des Kovneinfuhrsvcrbotcs durch" zusetzen. Würde Englands Verfassung uicht durch den Welthandel mittelbar unterstützt gegen die. auch dort zunehmenden Einflüsse des immer mehr überhandnehmenden Proletariates und Pauperismus, so würde England, scho" längst denselben Rettungsweg haben gchen 43 müssen, den fast alle Eontincntalstaatcn einzuschlagen gezwungen sind. wenn sie nicht entweder durch Verarmung gänzlich zu Grunde gehen, oder endlich gegen Wissen und Willen durch eine so furchtbare Alliirte, wie die Verarmung ist, eine Freiheit herauf beschwören wollen, welche kein Menschenfreund wünschen kann. (3s ist gesagt worden, daß durch die Annahme dieses 1. 8. die Monarchie als solche könne gefährdet werden: — keineswegs! Gerade dle Anerkennung der Volksfreiheit ist der sicherste Bürge sür den erblichen Thron. Ich selber, und gewiß die Meistzahl Jener, welche die lange Lcidcnsschule der vergangenen Zeit durchgegangen sind, haben sich die Freiheit nic anders gedacht, als garantirt durch den erblichen Thron. Stünde ich hier vor Republikanern, um die erbliche Monarchie zu vertheidigen, so würde ich ihnen unwiderlegbare Gründe genug angeben, um gemäß meiner innigsten, heiligsten Ueberzeugung z" beweisen daß nur die erbliche Monarchie die höchsten Garanten für die Volksfreihcit uud die Volkswohlfahrt gewähret, wofern die Volksfrciheit zur Ormidbcdinguug gemacht uud unantastbar gewahrt wird.'In der Anerkennung dieses 1,8- liegt eben der Unterschied zwischen dem bloßen formalen Eonstitutionalismus und einer volksthümli-chcn Monarchie. Ich kann mir heut zu Tage den gesicherten Bestand der erblichen Monarchie nur denken, wenn zugleich die Volksfreiheit zur vollsten Geltung gelangt. In der Anerkennung dieses l. §. liegt zugleich die Anerkennung des Christus-Gebotes, die Anerkennung der practischen Menschenliebe, der gegenseitigen Bruderliebe! Wo immer mehr und mehr mit der steigenden Verarmung auch die Mittel abnehmen, dein Volke wieder zu nur einigem Wohlstande zu verhelfen, da bleibt nichts Anderes übrig, als durch die gänzliche Entfesselung aller Kräfte dem Volke die Erregung jener Arbcitsfrüchte zu sickern, die es zu einem ruhigen, mit freudigem Bewußtsein seiner Freibcit die Güter der Freiheit genie-ßcnven Volke machen. Das vorige Ministerium sagte in seinem Programme: „Es will die dauerhafte Begründung der constitutionell-volksthümlichcn Monarchie auf der Grundlage des gesetzlich ausgesprochenen Gesammtwillcns; indem es überzeugt ist, daß eine Regierung nur kräftig ist, wenn sie im Volke wurzelt." Das jetzige Ministerium sagte — (und es sol! ja dieses Ministerium uur cinc Ergänzung des srüheren volksthümlichen seyn): '„Das Ministerium wird die Verwaltung nach den Bedürfnissen der Zeit umformen. Ein zweifaches Ziel wird ihm dabei vorschweben, ungeschmälerte Erhaltung der, den Völkern Oesterreichs zugesicherten Freiheit und Sichev-stellung der Bedingungen, ohue welche die Freiheit nicht bestehen kann." Ich habe wci-ters nichts'zn sagen, als das Ministerium angelegentlichst als Patriot, als lovalcr Freund der Monarchie und als Volksvertreter an diese ^eme Worte und alle die Folgerungen, die srcd daraus ergeben, zu mahnen: wir aber haben dlc Pflicht, meine Herren auf diesem Paragraph zu be.tchen, thun wir es nicht, so haben wlr ausgehört, ein eonstituirender Reichstag ^ ,evn. >>ch bin gegen keine octroirtc Verjüng lch wollte, sie wäre schon viel N'uhcr erfolgt- aber ^tzt noch einige Worte zu Ihnen, meme Herren! Wenn wir mittet-bar zu einer oetroirten Verfassung beitragen, ,o chadcn wir m drctsacher Beziehung: wir schaden uns selber, indem wir bei dem Volke die Wirkung hervorbringen werden, ihm vicl^ leicht auf lange Zeit hinaus alle Reichstage zu verleiden; wir schaden vielleicht dem Volke, indem es sehr leicht möglich ist, daß eine octroirtc Verfassung freisinniger ausfällt, als sie unter deu obwaltenden Umstäudcu aus dein Schooße einer constituirenden Rcichsversamm-lung hervorzugehen vermag, ja wir würden in jenem Falle selbst der Krone jchaden, bezüglich des ihr alsdann gebührenden Dankes. (Große Bewegung.) Allerdings wäre es mog-iich, daß eine octtoirtc Verfassung frchmmger ausfiele, aber deßhalb würde ich sie nicht für eine bessere, für eine wünschenswerthere anerkennen, eben weil sie nicht aus der freien Selbstbestimmung freier Volksvertreter her« vorgegangen wäre, und weil selbst eine solchc mangelhafte, aber einflußfrei geschaffene Verfassung immer noch den naturwüchsigen Charakter eines organisch sich weiter Entfaltender behaupten, und die gesetzlichen Mittel darbieten wird, um auf parlamentarischen Wahl-sclde in steter weiterer Entwickelung zugleich jene Fehler wieder gut zu machen. (Bravo.) Präs. Der Herr Abg. Selinger. Abg. Selinger. Ich eröffne meine Rede mit der kurzen einfachen Bemerkung, daß meine Ansicht über den 1. 8- der Grundrechte sich nicht vom 4. Jänner datirt. Meine Herren, ich habe mich ernst bemüht, den Sinn und die tieft Bedeutung des 4. 8. richtig aufzufassen, und habe nach den Gründen geforscht, die das Dasein dieses Paragraphs an dieser Stelle zu rechtfertigen vermögen. Ich bin in Folge dieser Untersuchung und Forschung zu dem Wunsch gekommen, daß er ausgelassen werde. Ich will Rechenschaft geben von den Gedanken, die mich dabei geleitet haben. Ich fragte zuerst: was soll der Eingang zu dem Paragraphe, zu dem ersten Satze: »/Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Soll er eine neue Wahrheit verküuden, und ist das, was er enthält, eine Wahrheit? Wenn wir nach dem letzten Grunde aller Gewalt fragen, so kommen wir bei unbefangener Forschung auf den Urquell alles geistigen Lebens, auf den Mittelpunkt alles vernünftigen Zusammenhanges der Dinge, — wir kommen auf Gott. In solcher Beziehung ist nicht allein der unbeschränkte, sondern auch der constitu-tionclle Monarcb „von Gottes Gnaden", son-dern auch wir Vertreter des Volkes sind „von Gottes Gnaden." Nun forschen wir aber nach dem näheren rechtlichen Grunde aller Gewalten im Staate, so kommen wir auf 5cn G e-sammt - Willen des Volkes. Wir finden nämlich, daß in jeder Gesellschaft, namentlich im Staate, eine souveraine Gewalt bestehen müsse, bestimmt, die gesellschaftlichen Angelegenheiten zu leiten und zu ordnen. Diesc Gewalt aber kann das Volk nicht selbst und immer uumittclbar ausübeu, es kann nichi zu gleicher Zeit herrschend und beherrscht seyn, es muß die Ausübung dieser Gewalt an Andere übertragen. Von dem Augenblicke an, als diesc Uebertragung erfolgt ist, hat sich dieses nothwendig der Souveraimtät begeben, und hat sich dem Träger der Souvcrainität unterworfen; von diesem Augenblicke an liegt es nicht mehr iu der Gewalt und in dem Belieben des Volkes, sich der anerkannten Regierung zu entziehen, oder eigenmächtig Handlungen der Regierungen zu unternehmen. Wenn cs das thut, so ist dieß ein Eingriff, ein Gc-waltstreich, ein Verbrechen. (Bravo.) Bei dieser kurzen Darlegung ist ersichtlich, daß die Volkssouvcrainität nur im beschränkten Sinne wahr ist; ist ersichtlich, daß bei Auffassung derselben leicht Irrthümer statt finden können, und es bestcben anch in der That verschiedene Ansichten hierüber. Selbst unter geübten Denkern ist keine völlige Uebereinstimmung darüber, uud bei solchen Zuständen in der geistigen Welt sollen wir einen Saiz aufnehmen, und in die Welt fchsendcrn, der die Volkssouvcrainität an die Spitze der Grundgesetze stellt! Meine Herren, das Jahr 1858 hat uns furchtbare Belehrungen gebracht; es hat uns gezeigt, wie weit die Massen iu der Auffassung philosophischer Begriffe gekommen; es hat uns gezeigt, wie die Begriffe von Freiheit, von Gleichheit, von Volkssouvcrainität verstanden, und verwirklicht wurdeu; es hat uns gelehrt, daß die Massen nur zu geneigt sind, die Quelle der Gewalt mit der Gewalt selbst zu verwechseln, eine bedingte theoretische Wahrheil in einen unbedingten practischcn Frevel "'"zusetzen. (Bravo.) Oder, haben Sie etwa vergessen, welche gräßlichen Schau- und Trau-er,piele im Namen der heiligen Freiheit, der Gleichheit und Volkssouvcrainität in die Scene gesetzt wurdeu? Ich will davon aber absehen, ich will nicht weiter iu den Inhalt dieses Jahres eingehen, aber bemerken muß ich, daß man unter solchen Umständen, in so aufge- regter und geistig verworrener Zeit sich wohl besinnen müsse, einen solchen Satz in der Form eines Gesetzes in die Welt zu schicken. — Ich fragte mich weiter: Soll dieser Satz etwa" dcn in jeder Menschenbrust ruhenden Trieb zur Herrschaft aufregen und iu Spannung erhalten? Meine Harren, Europa ist krank, ist fieberhaft krank, und braucht zu seiner Erholnng Ruhe und gesetzliche Ordnung. (Ah! ah!) Sollen wir aber dämonischen Gewalten, die unausgesetzt bemüht sind, dcn fieberhaften Zustand unseres W'.ltthcilcs in Permanenz zu erhalten, noch verstärken? Wollen Sie das, meine Herren? — Thun Sie es nicht! Sie spielen um dcn Seelenfrieden ^lires Lebens, um das Glück der Ihrigen, und alle Vcsitzthü-mcr, die nach tausendjährigen Kämpfen und Arbeiten des Geistes ein Schatz der Memchbeit geworden. Ich fragte mich weiter: Soll der Satz: alle Staatsgewalten a/heu >.'o::l Volke aus, das Schwert des Damocles seyn, das immer über dem Haupt des österreichischcu Monarchen schwebt, ein ^lt;m<',>l'» „»"--i. welches unausgesetzt in die Ohren des Kaisers gellt? Meine Herrn, solche Mittel, solche Schreckens-mittet sind Geburten dcs Mißlraueus, und das Mißtrauen kann nichts Gedeihliches gcbähren, weil es selbst auf giftigem Boden entst.nlden; Mißtrauen erzeugt abermals Mißtrauen, und was wir bedürfen, zum Wohle, zum Giück der Völker bedürfen, das ist Liebe nnd Verrrauen. Ich fragte mich weiter: Soll dir>'er Satz etwa der Dolmetscher der Gesinnungen, des Willens der Millionen seyn, dic hinter uns stehen? Meine Herren, wenn das der Zweck dieses Satzes seyn soll. so ist ihm die traurige Bestimmung geworden, eine Lüge zu verkünden; die Millionen, die hinter uns stehen, werden sich beglückt fühlen, wenn die Zugeständnisse des Monarchen und das Programm seines Ministeriunis zur Wirklichkeit, zur Wahrheit geworden, sie wünschen nicht, daß die Machtvollkommenheit ihres Kaisers mehr beschränkt werde, als zur Theilnahme an der gesetzgebenden Gewalt erforderlich ist. Diese Millionen hangen mit Liebe an dem angestammten Herrschcrhause, und sollen wir nun mit frevelhafter Hand die Bande zer-reissen, die Jahrhunderte zwischen Völkern und Regenten bestanden? Endlich frage ich Sie, meine Herren, soll dieser Satz etwa Demuth in dle Herzen dcr Monarchen senken, die mögliche Lust zur willkürlichen Ausübung der Hrrrschcrgewalt in ihnen unterdrücken? Meine Herren, nach den trauri» gen Ergebnissen und schrecklichen Erfahrun^ gen, die wir währeno dcr langen Dauer des Polizeistaates gemacht haben, ist der Wunsch nach Garantien der Freiheit, der Rechtssicher^ hcit ein natürlicher; ist der Wunsch nach Ga-ranticu gegen die Wiederkehr der Nillkürherr-schast ein gereckter. Aber, meine Herren. Ga« rautieu solcher Art müssen wir zunächst in uns selber suchen, in unscrer unerschütterlichen Bürgertugend, in unserer Begeisterung für die reine Göttin der Freiheit, un.d in der tiefen Verachtung dcr ftilen Dirne der Freiheit. GaranAen solcher Art werden in den Bestim« mungcn der eigentlichen Verfassungsurkunde liegen, wo es etwa heißen wird: Der Monarch theilt die a/selMbeuve Gewalt mit den Ver< trctern des Volkes: Garantien solcher Art liegen iu dcr Brust d.s Monarchen, in der Liebe desselben zu dcn Völkern, in der Achtung vor dcn Gesetzen und vov den Rechten jeglicher Art, uud in einer so edl^u Richtung des Gemüthes, daß er jeden Augenblick zu sagen vermag: Die Dcputirtcu sind zeitweilige Vcrtrcter meiner Völker, ich aber will ihr immerwährender Vertreter sein! — Nun, meine Herren, wenn Sie auch fragen, welchen Eindruck dieser Paragraph auf mein Gefühl gemacht hat, so sage ich Ihnen geradezu, es war ein peinlicher. — es war dcr Eindruck dcr Undankbarkeit. In den Frühlingstagen begibt sich Ferdinand der Gütige, zu Ende des Jahres begibt sich der gegenwärtige Monarch eines Theiles ftm" Machtvollkommenheit,'und nun sollen wlr da« hin treten, und sotten im Nngesichte d"'gMzen Welt verkünden, die Bchcrrsch« von ^tter< reich nehmen ih e erhabene Stellung nm em, « insoferne der Wille des Volkes damit einverstanden. Mit diesem Acte dcr Undankbarkeit, meine Herren, will ich mich nicht verbinden. Sagen Sie nicht, daß ich durch solche Aeußerungen einen Gegenstand, der uns jetzt beschäftigt, in das Gebiet dcr Gefüblspolink hinübertrage. Min, meine Herren, ich spreche nicht unter dem Einflüsse einer unbestimmten Aufregung, nein! ich handle mit Bewußtseyn und Einsicht. Ick weiß, daß unser Beruf ein ernster, ein heiliger ist, daß er nicht die Gemüthskraft allein, nicht die Verstand es kr a st allein, sondern ocu ganzen Menschen in Anspruch nehme. In solcher Erkenntniß wiedcr-hohle ich den Wunsch, daß der erste Paragraph hinweggelassen werde. (Bravo.) Präsident. Der Herr Abg. Pitteri hat jetzt das Wort. (Heiterkeit.) Abg. Pitteri. Hochverehrte Vertreter des Österreichischen Volkes! Vertreter jenes Volkcs,von welchem alle Staatsgewalten ausgehen und welches daher dasRecht hat, ein souveränes Volk genannt zu werden! (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, alleGewaltendesStaates gehen vomVolkeaus,und da dieß eine so klare und einleuchtende staatsrechtliche Wahrheit ist,so glaubeich, daß hierNiemand sitzen wird, welcher daran zweifeln konnte (Heiterkeit. Bravo.) Umsomehr daß, wenn ich dieAugcn öffne und herum schaue links und rechts in diesen weiten Hallen (Heiterkeit), ich nichts minder sehe als die Quintessenz der österreichischen Intelligenz (Heiterkeit), und einen zahllosen Hausen von Sternen erster Große (Heiterkeit), welche an dem Firmamente des großen österreichischen Staates glänzen, und mit ihrem Glänze bewirken, dl'ß der Nebel der Vorurtheile verschwinde (Heiterkeit), und daß die Völker Oesterreichs, jeder Nationalität, jederZunge,jedcrTracht endlich einmal die Sonne der Vernunft zu erblicken beginnen. (Bravo.) Ich begrüße demnach mit Entzücken den 1. §. des uns von unserer weisen Constitutions-Commission vorgelegten Gnt-wurfes jener Grundrechte, welche der Verfas-sungs-Urkundc zu Grunde liegen werden, — jener Vcrfassungs-Urkunde, welche die große Wagschale halten wird, durch welche einerseits die Rechte dcr Krone, und anderseits die Rechte des Volkes gewogen werden, und auf welcher folgende Worte geschrieben seyn müssen: (auf die rechts stehende Urne zeigend) 5lii»c lml. liex! — (auf die zur linken Seite stehende Urne zeigend): Hlli.i« ziopulorlim I»<»l,(l«,'6 jm'cl! — Ich werde mir erlauben, diese meine Begrüßung mit einigen Bemerkungen zu unterstützen, in der Zuversicht, daß dieses hohe Haus die Güte haben wird, nur, der ich in der parlamentarischen Sprache dieses Hauses ein sehr wenig bewanderter Schwätzer bin (Heiterkeit), Gehör zu schenken. Dic Geschichte lehrt uns, daß in den uralten Zeiten die Menschen ein nomadisches Leben führten. Um Nahrung zu suchen, irrten die Menschen von Laud zu Land, von Gegend zu Gegend, wie ^die Vögel in der Luft (Heiterkeit), wie die Fische im Meere, wie dic wilden Thiere auf der Oberfläche der Erde. (Heiterkeit.) Cs gab daher in uralten Zciten sowohl Menschen ohne Land, als auch Land ohne Menschen. (Heiterkeit.) Damals herrschte dcr sogenannte Cos-mopolitismns, ein Jeder war Herr der ganzen Welt. Diese goldene Zeit, dieses 8<^cl>!l,m H^„i-ll! hattc kcinc Banknoten (großer Beifall von dcr Rechten und Linken), sondern gol-dcnc Ducaten (großer Beifall,) die die Säckel füllten; diese Zeit, mcinc Herren, ist verschwunden. (Ein Paquet Banknoten vorweisend.) Dicß ist dic goldene Zeit! Heutzutage gibt es wohl Mcnjchcn ohne Land, ja sogar Könige; aber kein Land, wenigstens in Cnropa, ohne Menschen; denn die Menschen, welche kcin Land hatten, haben das Land, welches keinen Menschen gcyörtc, und folglich herrenlos war, sich zugeeignet. Dic Zueignung ist bekanntlich abcv sinc rechtliche Erwcrbnngsart, wodurch der frcie Mensch sich cincr sreicn Sache bemächtigt in dcr Absicht, dicsclbc als dic Snnige zu be-Yandcln. Um aber dieses Land ruhig und un-gestbrt besitzen uno genießen zu können, und um sclbcs von inneren so-w»hl, als äußeren Feinden zu schützen, haben dieft Menschen sich vereinigt, und einen Gcsellschaftsvertrag errichtet, dem sie den Titel, „bürgerliche Gesellschaft" gegeben haben, und haben gemeinschaftlich einem unter ihnen die Vollmacht ertheilt, für die Nuhe, Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen. Die Menschen, welche jenes Land sich zugeeignet haben, welches gegenwärtig den österreichischen Staat bildet, und welche sich in eine Gesellschaft vereiniget haben, haben die Vollmacht, für ihre Nuhe, für ihre Ordnung und für ihre Sicherheit zu sorgen, einem Abkömmlinge des gräflichen Hauses von Habs« bürg mit der Vesugniß ausgestellt, selbe an seine Nachkommen nach der Ordnung der Erst« geburt zu übertragen, und sie statt seiner zu sllbstitniren. Daß diese Vollmacht ursprünglich eine beschränkte Vollmacht gewesen sei, nur die Befugnisse enthaltend, den Willen und die Beschlüsse des Volkes in Vollzug zu setzen, und daß sie erst in der Folge unv im Laufe der Jahre en). ulid nlit Berücksichtigung endlich, daß ein Autrag auf Tagesordnung über den ersten Paragraph zu den! eigentlichen Grundrechten nicht gestellt werden kann, wcil der erste Paragraph doch an der .Tagesordnung stcht, und in den Grundrechten enthalten ist, so beantrage ick in folgender Fassung den 8- i: „Alle Staatsgewalten sind zwischen dem erblichen Monarchen nnd den, Volke getheilt, und werden anf die in der Verfafsnngsurknnde festgesetzte Weise ausgeübt." Präsident. Wird der so eben mitgetheilte Vnbesserungsantrag unterstützt? - Er blieb ohne Unterstützung. — Der Abg. Hcin hat das Wort. Abg. Hein. Ich vetvachtc cs nilbt als meine Pflicht, dem Herrn Redner 5.'or inir in seinen Argulnentationen zu solgen, ich hoffe, der Berichterstatter des Coustitutious-Ausschusses wird hierüber stine Pfiicht thuu. Man hat uns oft ^ac>t, und ich habe es in diesem Hause ost gehört: ,,5as Volk sei mündig geworden." ^le,en Anssvruch als sicher und gewiß anzn-neymen, nnd wir nm so mebr verpflichtet, weil nl ! ^'?iltigfcit nnserer eigenen Mission .n Abrede stellen würden. Bravo) Wenn das wo der Rechtsstaat dic Völker nicht n^r d^'^ '" sind, und wo cndlieb saqc ic 'd ^^''" da Krone zum erstenmale das Recht ^^"^ ^" er sei von Gottes Gnaden an^"^^ Volkes gestellt, weil eben das Volk "cht n^. ein Volk der Knechte, oder cin Volk dcr N luündigcu, sondern ein Volk dcr Freien ist "" In einem Rechtsstaatc aber, nieine Herren i<1 daö oberste Gesetz das Gesetz ^d?r Sittlichfoit und dieses Gesetz verlangt, daß jeder Einzelne als Person geachtet, daß seine Freiheit, ftinc Nnroc, das Recht der vernünftigen Selbstoe-stinlniung geachtet, und daß cbcn so anch jene Einheit, welche aus Vielheit dcr einzelnen Freien cutstehet, und die wir mit dem Namen Volk bezeichnen, ebenso geachtet, daß dem Volke die gleichen primitiven Rechte zuerkannt werden, wie jedem Einzelnen. Wcuu wir unn nach diesem obersten Sittengcsetzc, das Volk (die Gesammtheit der Staatsbürger) als eine Person betrachten, wenn wir dem Volke die Freiheit der Selbstbcstimmnng nach den ewigen Gesetzen ver Vernunft, und das Recht zuerkennen, den: Vedürsnisse der Lebensgemeinschaft dem Be-oürsnisse des höhereu menschlichen Lebens im Staate seine besten Kräfte und stine Güter zu wivn'.eu und unterzuordnen. Wenn wir dein Volke dieses unbestreitbare Necht zuerkennen müssen, so müssen wir auch zugeben, daß, weil alle Staatsgewalten nur auf dieser Widmung, fieser freiwilligen Widmung unv Unterordnung der besten Kräfte und Güter zum Staatszwecke gegrüudct sind, alle Staatsgewalten nur vom Volke ausgehen können. Ich kann also in den, Satze i „Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus" weder eine theoretische noch eine praktische, Unwahrheit finden. Ich besorge nicht den Vinwurf, das; dcr factischc Bestand in Oesterreich cin anderer sei; denn, meine Herren, wenn ein Volk zum volleu Bewußt« sevn gelangt ist, so ist die öffentliche Meinung auch ewe Machl, und zwar eine unbesiegbare; und ich möchte die Regierung sehen, die bei einem mündig gewordenen Volk? auf dic Dauer der öffentlichen, der allgemeinen Meinung ent-gegenzustreben, cs wagen könnte. So auch in Oesterreich, und wenn die Heerc in Wien, in Ungarn nnd Italien eine Macht der Krone sind, so sind sie es nur durch das Volk, dcun diese Heere sind eben Theile des Volkes. sVei« sall.) Diese Theorie abcr, meine Herren, schließt aacb keine Unversöbnlichkeit mit dem historischen Rechte iu sich, sie schließt keine bestimmte Staats-sorm ans,, anrer den Despotismus oder Ab-solntismuü, sie schließt nicht aus die erbliche Monarchic und wir namentlich in Oesterreich können sagen, sie schließt nicht .aus das Hiu> übertreten d«s mouarchischeu Principes und der herrschenden Dynastic aus den-, gewesenen Polizeistaatc in den jetzigen Rechtsstaat Oesterreich. Niemals, weder in diesem Hause, nock isoust im Potte ist von der Majorität das ^Rccht dcr Krone in Frage gestellt worden, auch nicht durch den Ausspruch dieses Grundsatzes. (Beifall von dcr Linken.) Die immense Mehrheit der in diesem Hause vertreteueu Volker ihat auf Grund dieser Lehre, die ich jetzt zu .Wörtern Gelegenheit hatte, wobl sein primitives Recht, sein Recht dcr Mündigkeit znrück-vc-rlaugt, aber nie nach den Rechten der Krone z abgriffen. — Wir haben znrückvcrlangl. und die Krone war damit einverstanden, daß wir das Recht haben sollen, uns selbst Gesetze zn geben; wir haben zurückverlangt das primitive Rccht, daß wir uns sclbst besteuern können, wir haben zurückverlangt das Necht, die Regicrungs-bebördeu conttolliren zu können, uud sie zur Verantwortung zu -zichcu, die sie den, Fürsten wie dem Volke schuldig stud. Die Krone hat keines dieser primitiven Rechte dem Volke verweigert, sie sind aber nicht vorder Krone dem Volke, gegeben, sondern sie sind von der Krone dem Volke zurückgegeben worden. Wenn ich also behaupte, daß das Princip der primitiven oder ursprünglichen Volksge-walt mit dem historischen Prinzipe der Gut-stehung der Rcgierungögewalt sehr wohl in (5'inklang gebracht werden könne, so dars ich mich ohne Schcil daranf berufen, daß dieser Einklang bereits in Oesterreich Statt gcfuuden bat. Wir stehen auf dem Boden des Vertragsver-hältuisses; das Pattum,das ich ebcu erwäbnte, ist bcreits abgeschlossen; die Constitution, die wiv machen müssen, ist mir uur die briefliche Ausscrtigung dieses Pattnms. — Indem ick also weder zugebe, daß die Lehre, die im 8- 1-vorgetragen wurde, eine mit den ursprüngli-chcu Rechten der Krone uuvereinbare sei. daß diese Lehre eineu Eingriff in die Rechte der Krone cuthalte, will ich auch von einem andern Standpnnkte den 8. 1. rechtfertigen. Der Eonstitntions-Ausschnß hat diesen §. 1. an die Spitze der Gruudrechtc gestellt, wcil ebeu aus ihm, als dcr Basis des Rechtsstaates, die wichtigste drr in den Grundrechten aufgestellten Thesen solgcrichtig sich entwickeln. Es wird Ihnen, meine Herren, deutlicher werden, wenn ich in dieser Beziehung auf einen Vergleich zwischen Despotic oder dem absoluten Polizei- staate und dem Rcchtsftaatc eingehe. In Bezug auf die einzelnen Grundrechte will ick nicht alles erörtern, aber mit dem Hauptsächlichen wird eine Vergleichung nicht schaden. Wir haben iu den Grundrechten die Ocffeut-lichkcit des Gerichtsversahrens verlangt. Meine Herren, wie ist c5 in der Despotie oder im Polizcisiaaie? Iu dcr Despotie wie im Polizei« staate verträgt sich die Oesseutlichkeit deZ Ge^ richtsversahrens nicht wohl mit dcr Gewalt des Herrschers. Es werden zwar vielleicht einzelne gerichtliche Erecutioncn mit großem Schaugepränge öffentlich vorgeführt werden, um die beliebte Absckreckungs- oder Prävcutionstbeorie praetisch zn stärken, aber weit öfter wird der Fall eintreten, und sebr wahrscheinlich eintreten, daß gefälnliche Gegner des absoluten Princips im heimlichen Gerichle abgeurtheilt, uud durch langwierige Kerkerhaft zu Tod«,' gequält werdeu. sVravo.) Im Necbtsstaate, mcine Herren, ist das anders. Im Rechtsstaate, verlangt jeder Einzelne Antheil an Allem, was das öffentliche Interesse berührt; er ver-langt deßwegen, weil dic Gerechtigkeit cine dn wichtigsten Angelegenheiten des ganzen Volkes ist, daß das Gericht auch öffentlich sei, er vcrlanat die Ocffentlichkcit des Gerichtes, da^ mit die heiligsten Güter des Staatsbürgers, Ebve, Leben und Freiheit geschirmt seien, eben durch die Oeffentlicbkeit. Wir haben in den Grundrechten üufgesülnt den Grundsatz: „Gleichheit vor dem Gesetze." Vergleichen Sie, meine Herren, doch das, was in einer Despotie oder einem absoluten Staate geschieht, mit dem, was in cinem Rechtsstaate dießfalls geboten werdeu muß: der absolute Monarch muß eben das Volk theilen, er privilcgirt verschiedene Kasten, er spaltet da? Volk in Classen, und furchtet so «inen Tbnl des Volkes durch den andern. Der Rechtsstaat kann dieß nicht zi^ lassen, denn er findet seine Grundlage in der gleichen, ursprünglich?!'. Berechtigung, aller lzinzelnen. Im Necbtsstaate, der jcdeu Einzel-neu als Persou gleichachtet, muß auch die Gleiächeir Aller vor dem Gesetze ausgesprochen werden. — Ich komme auf das Capitel der Rtliaionsfreihtit. D'c Geschichte lehrt es. daß dcr AbsolotiSmns, dcr allc sich ihm bietenden ! Elemente, auch religiösen Fanatismus oder rellgi' oscHenchelei bcnüyt, um seine Macht zn stärken, sich es welche immer, ich will keine besonders bezeichnet habcn) zugewendet hat, nm durch ihre verderbten Diener auf dic Massen einzuwirken, um nnt Hilfe des religiösen Fanatismus und der Hen^ chelei seine Macht zu verstärken. Braucht das der Rechtsstaat? — Nein, meine Herren! Dcr Despot hat dann wieder andere Religionen nnd ibre Vekenncr, dic nicht so servil waren, bevormundet, over in ihren staatsbürgerlichen Rechten gekränkt und zurückgesetzt, mu den Dienern der berrscheudeu Kirche uud seimr Macht den verdienten Lohn zu gebeu; ich frage-wird ein gleiches im Rcchtsstaate der Fall ' sevn können, meine Herren? Nein! Cbcn wcil das gleiche Recht Aller als Grundlage aneo «kaunt wird, und werden muß, kaun uud wird der Rechtsstaat auch gleiche Freiheit des Glaubens für Alle gewähren. Weiter erkeuut der Absolotismus gewiß in der allgemeinen Ans« klärung seinen bittersten Feind, denn die allgemeine Aufklärung macht das Volk doch am Ende mündig, uud berettet den nothwendigen Uebergang in einen Rechtsstaat vor; der Rechtsstaat dagegen findet eben iu der allgemeinen Aufklärung der Staatsb ürgcr seine kräftigste Stütze, denn dadurch wird die Volkseinigkeit immermehr bervorge^ bracht, wenn allen die höchste Ctufc der Aus« bildnug zugänglich ist: je durchbildeter alle Cin;elneu sind, desto sicherer herrscht die Vernunft. Ich köuute noch mehrere Paragraph? aus den Grundrechten zu meiner Nergleichung herüberziehen. — Meine Herren, vergleichen Sie lieber sclbst, Sie werden immer finden, daß in letzter Instanz die Grundrechte, welche Sie eben in Erörterung ziehen, aus diesem ersten Paragraph sicb dcduciren la,iel>. ^ch komme aber nun zu einem bedenken W"M ^ der 8. 1 iu seiner nackten Mgemcmhe t zmb noch isolirten Stellung scho", "" es schemt, Beilage zum Amtsblatt dcr Laibacher Zeitung, 1849. 46 von unserm Ministerium so mißverstanden wurde, daß cs glaubt, darin nnen Angriff auf die Rechte derKrcne zu erblicken, oder eine Beeinträchtigung dieser Rechte erblicken zu müssen, wie leicht wäre es müglich, daß dieser Paragraph in seiner nackten, isolirten Stellung von Vielen außer diesem Hause vielleicht auch mißverstanden werden könnte? Ich weiß mir da feinen Ausweg, ich weiß kein bestimmtes und alle Theile befriedigendes Amendement zu stellen; aber ich gebe Ihnen dieses Bedenken zu erkennen, und glaube, es wäre wünschens-rocrth gewesen, daß — um solchen Mißver-ständnissen vorzubeugen — neben dem Aus-spruchc des allgemeinen Grundsatzes, der sich nicht läugnen läßt, und der nicht hier geschrieben zu stehen braucht, um in den Herzen aller wahren Volksfreundc zu leben, diesem Para« graphe noch ein Paragraph an die Seite qe-stellt worden wäre, worin den faetisch bestehenden Verhältnissen und der wirklich und grundsätzlich bestehenden Theilung der Staatsgewalt volle und gerechte Rechnung getragen werden sollte. Der Constitutions-Ausschuß hat das auch wohl gefühlt, aber er hat geglaubt, man solle die Gefährlichkeit einzelner Constitutions-Paragraphe nicht nach den einzeln vorgebrachten Capiteln bcurtheilen,sondern man möge abwarten, bis die ganze Constitution dem Hause vorgelegt würde, um die Gefährlichkeit oderUngcfährlichkeit eines Paragvaphcs zu beurtheilen. (Tritt unter lebhaften Beifall ab.) Präsident. Der Abg. Goriup. Abg. Goriup. Ich habe mich einschreiben lassen noch vorder Abgabe der ministeriellen Vrklä-rung, um vorzüglich die Forderungen der Klugheit und vorhandenen Wirklichkeit gegen die Aufnahme dieses Paragraphed geltend zu machen. Nachdem aber leider die Folgen, die ich gerne vcrhüthct gesehen hätte, thcilweise schon eingetroffen sind, verzichte ich aufs Wort, und trete es dem Abg. Brauner ab. Abg. Brauner. Meine Herren, ich betrete diesc Rcdncrbühne nach einem Redner, dem ich zwar in der Reihenfolge der verzeichneten Sprecher entgegen stehe, mit dem ich aber im Principe vollkommen einverstanden bin; ich unterschreibe allc die Wahrheiten unbedingt, die der Redner vor mir geäußert hat, nichts dcstowcnigcr bin ich different im Schlüsse. Ich kann zwar nicht behaupten, daß ich mich schon vor dcm i. dieses Monats als Sprecher gegen den 8. 1 habe einschreiben lassen, ich berufe mich aber auf das Zeugniß meiner politischen Freunde, daß ich schon von dem ersten Augenblicke an, wo mir die Abfassung dieses Paragrapbes zur Kenntniß kam, den Entschluß gefaßt habe, diesem Paragraphe ent« gegcn zu treten. Dieser Entschluß, meine Hcr-ren, ist vor Kurzen: noch durch einen fremdartigen Einfluß auf meinen Lippen erstarrt, ich äußere ihn aber zctzt frei und unumwunden, seit cs uns wieder möglich geworden ist, das freie Wort zu sprechen — das freie Wort oeö freien Mannes, welches nicht durch den Buchstaben, i:i den es eingekleidet ist, nicht durch seine Tendenz nach oben oder nach un-tcn zu, sondern durch scine Aufrichtigkeit, durck seine Zweckmäßigkeit im Interesse unserer gro-ßen Aufgabe seinen Werth erhalt: gleichviel, meine Herren, ob dieses ncicNort des frcienMan» nes zu rechter Zeit und am rechten Orte aufstrebend, oder zur rechten Zeit und am rechten Orte ermäßigend ist. Das ermäßigende Wort, meine Herren, im Gegensatze zu dem aufstrebenden, wo cs die Sache der Freiheit gilt, ist wohl eine undankbare Aufgabe: abcr ich habe diese Aufgabe gcwäblt, und im gan^n Ver-lauft meiner parlamentarischen Thätigkeit scheint sie wirklich mein Loos geworden zu scyn. Ich habe diese Rolle gewählt, als cs sich um "die Entschädigung bei der Urbarialfrage handelte, ich öabe diesen Standpunkt festgehalten bei dcr Stfuerfraa/, und eben dieser Vorsatz gab mir :u dcn Octobertagen den Reisepaß von Wien in meine Hcimatb, denn ich bin wcdcr durch Drohung nocb Verfolgung dazu g^wun-l'cn worden. Was nun den H. 1 der Grund-r'echte bttrifft, so halle ich dcn darin ausge« sprochenen Grundsatz nicht für eine staatsrecht- liche Theorie, ich halte ihn für eine ewige, über den Sternen beschlossene, auf der ganzen Erdcnrunde giltige und unläugbcne Wahrheit. (Bravo.) Ich halte diesen Satz auch durchaus nicht für unvereinbar oder präjudicirlich für irgend eine rechtliche Staatsform, daher auch nicht für die Staatsform der constitutionellen Erbmonarchie. (Bravo.) Meine Herren! Würde ich ihn dafür halten, ich müßte nothwcndiger-weise die Erbmonarchic selbst, die Monarchie überhaupt, für das größte Unrecht, für ein verkörpertes Weltübel halten (Beifall), und wäre auch mein Kopf niit dieser irrigen Ansicht befangen, mein Gewissen könnte es nimmer seyn: ich könnte mich olme Anerkennung dieser Wahrheit keinen Augenblick in Ihrer Mitte sehen, ohne schamroth zu werden; ich konnte mich nicht in der Mitte und an der Aufgabe einer Versammlung betheiligt sehen, welche der Monarch Hieher berufen, nnd das Volk hichcr entsendet hat, um eben die österreichische Erbmonarchie neu zu gliedern, und sie eben so zum Ruhme der Krone, als zum Heile der Völker zu befestigen. Meine Herren, nicht bloß vor der Vernunft, ewig wahr bleibt der Satz, den der §. l der Grundrechte enthält, cr ist auch tief gewurzelt in dem geschichtlichen Boden der österreichischen Monarchie selbst, und dieses aus einer Zeit her, wo der schlichte Sinn, der natürliche Mutterwitz der Völker noch keine staatsrechtlichen Theorien ersann. Stellen wir uns auf das Gebiet der, scit der längsten Zeit mit Oesterreich vereinigten Länder des Königreiches Böhmen und des Königreiches Ungarn. Ist in diesen Ländern die monarchische Staatssorm anders entstanden als durch die freie Wahl, durch dic eigene Selbstbestimmung des Volkes? Ist der Beitritt die« ser Länder zum österreichischen Staatscomplere anderswo gegründet, als eben in der freien Wahl der Völker? Allerdings, meine Herren, in der freien Wahl der Stände; aber die Stände haben, wenn auch mangelhaft, dennoch Niemand anderen als das Volk rcvräsentirt. Woher das bis jetzt von allen österreichischen Monarchen fort und fort anerkannte Recht dieser Länder, sich bci dem Erlöschen der herrschenden Dvnastie ihren König wieder frei zu wählen? woher das dem unglücklichen Königreiche Böhmen selbst von Kaiser Ferdinand l!. nicht bcstrittenc Recht der Subsidicn und der Sicucr-Vcrwilligung? Woher anders, meine Herren, als aus und von dem Volke selbst,! aus dem Vorbehalte bei der sreien Wahl der Könige? Nun, meine Herren! Sie werden auf oic Argumente begierig seyn, die ich nach Vor-ausschickung dcsscn gegen diesen §. anzuwenden gedenke. Es ist dieß, wic ich schon gesagt habe, cine undankbare, dennoch cinc richtige Stellung, wenn nian es nur mit dcr Freiheit selbst aufrichtig meint, und überhaupt, ob für oder gegen einen Satz, immer nur aus Interesse für die Freiheit spricht. Dcr Satz des 8. 1 der Grundrechte leidet vor allem an dem wesentlichen Fehler, daß cr nicht auf den Platz gebort, wo cr steht. Wir wollen ja, wic rechte gestern sehr treffend bemerkt hat. kein erschöpfendes System über die staatsbürgerlichen Grundrechte aufbauen; wollten wir ein solches, dann müßten wir auch dic uns von eincm Mitglicdc in Vorschlag gebrachte Systematik oder cine andere über die Grundrechte feststellen, nnd ihr eine Emlcitungs - Theorie vorausschicken, da wir noch kein constitutionell durchgebildetes Publikum hinter uns haben. Wir wollen aber dieses nicht, wir wollen viel-incbr in dem Kapitel übcr die Grundrechte jc-nc Rechtsansprüche des österreichischen Staats-burgers gesichert wissen, welche nach der allgemeinen europäischen Praris, nach dem Zeugnisse der Geschichte mit der Regicrnngsgewalt am häufigsten zu collidircn pflegen, welchemit iln- am leichtesten collidireu, entweder weil die RegicrnugZgcwalt überhaupt zuweilen dem Volke feindlich entgegen zu stehen psscgt, oder weil selbst cine redliche Regierunqsgewalt öfter in den Händen solcher Machthaber liegt, welch? es bequemer finden, statt die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes zu studirenund zu belauschen, sie nach einem bequemen Schnitte zu modeln und zu meistern. Sehen wir, meine Herren, auf die wichtigsten, sehen wir auf jedes in den Grundrechten enthaltene specielle Recht, so müssen wir uns Glück wünschen, deren Darstellung durch denConstitutions-Aus« sckuß im Wesentlichen so getroffen zu haben, daß sie durchaus volksthümlich, daß sie im Stande sind, dem schlichtesten der österreichischen Staatsbürger in kurzer Zeit geläusig und eigen zu werden, daß es solche Rechte sind, welche das gesammte österreichische Volk wahren wird, wie das Auge im Kopfe. Das Volk wird schon nach dcr kurzen Uebersicht dieser Rechte, umsomehr nach den: factischen Besitze derselben im practischcn Leben sie wahrhaft schätzen lernen, nnd durch dieselben bald dahinterkommen, daß das Volk nicht der Regierung, sondern die Regierung des Volkes willen da ist. Nnn, meine Herren, ebenso, wic sich allc diese Grundrechte, diese gemein verständlichen, ich möchte sagen, diese göttlichen Rechte vereinbaren lassen unter dem Grundsatze: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus;" ebenso und noch viel leichter lassen sie sich vereinbaren unter dem einfachen Begriffe: Mensch und Staatsbürger, — vermeiden wir daher, was in jeder Constitution möglichst vermieden werden soll: irgend einen Grundsatz obenan zu stellen, der dem Volke nicht recht verständlich und obendrein noch, wie der gegenwärtige, sehr mißdeutbar ist. Meine Herren, daß dieser Grundsatz sehr miß-deutbar ist, nicht eben für mich, denn Sie sehen, ich verstehe ihn, sondern für das Volk im Allgemeinen, dafür haben wir den ecla-tantcsten Beweis darin, wie sehr derselbe in der uns vorliegenden Erklärung des Ministo riums mißdeutet worden ist. M heißt darin: „Unter dem Banner dieser Theorie, dic nach dem vorliegenden Connnissions-Anirage an die Spitze der Verfassung gestellt werden soll, wurdni die Gesetze verletzt, den Vollzugsorga« nen offener Widerstand entgegengesetzt, unter ihrem Banner wurden die Begriffe der Menge verwirrt, die Straßen zum Schauplatze wilder Ausschweifung gemacht, wurde das ed-!e Blut des Grafen Latour vergossen." Damals, meine Herren, als dieses geschah, stand dieser Grundsatz noch nicht oben an dcr Spitze der zu berathenden österreichischen Constitution. Ich halte auch noch eine andere arge Mißdeutung für möglich und sogar dnrch die Erfahrung der neuesten Zeit bestätigt. Im Jahre 184«, bei dcu Gräucln in Oalizien, wo ein Theil des Volkes gegen den andern zu den schauderhaftesten Mordthaten gehetzt wurde, haben sogar einzelne irregeleitete oder bösg^ sinntc Ncgiernngsorgane dcn Bauer» auch einen solchen Satz gepredigt, um die gallzi-scken Edelleute todtschlagcn zu lassen. (Beifall.) Also, meine Herren. die Mißdeutung in dieser, die Mißdeutung in jener Richtung, sie ist bcwäbrt, und sie soll uns davon abhalten, eine Gelegenheit leichtsinnig zu anderen eben so gefährlichen Mißdeutungen und Mißbrauchen zu geben. Doch ich fürchte eben nicht, daß^dieser Satz, wenn er nicht cinzclu herausgerissen ist, sondern oben anstehen wird an der Spitze der ganzen Verfassung, gar so gefährlich mißdeutbar scyn wird; warum? -^ er wird besser als durch jede Specialinterpr«" tation, durch die Constitution selbst commen-tirt und gehörig beschränkt: wohl aber fürchte ich noch eine andere schwache Seite, die di> scr Parzgraph hat. Entweder ist dieseil ArioM wichtig, oder ist es nicht wichtig. Ist es nicht wichtig, meine Herren, so dürfen wires ums Himmelswillen nicht dorthin stellen, wo wir unsere wichtigsten Schätze aufbewahrt wis" sen wollen. Ist es aber wichtig und so arg mißdcutbar, übcrdieß auch am wenigsten gemein verständlich, dann geben wir das wichtigste Stück unseres Problems, ja unsere Ge-sammtaufgabe der Gefahr bin, daß das VoN selbst die Antastung eines solchen Grundsatzes am leichtesten hinnehmen, und etnen solchen Satz in dcr Zeit des schwachen Augenblickes um den geringsten Preis hergeben wird. Do^ zum Glücke erscheint mir dieser Satz auch «»o 47 ganz überflüssig; denn: entweder gelingt es uns, eine den Bedürfnissen der Völker entsprechende freie Verfassung zn beschließen, over es gelingt uns dieses nicht. Ist die Verfassung entsprechend, so mus; sie einsach. sie muß gemeinverständlich, sie muß am wenigsten miß-dcntbar seyn, und da, meine Herren, kommen wir wieder darauf, daß wir so viel als möglich unt in jedem Capitel allgemeine Sätze zn vermeiden haben. Liberale Grundsätze über ^ einzelne Details der Verfassung, als: über die Gliederung der Länder, über die Tbeilnng der Gewalten, über die Volksvertretung, über die freie Presse, über die persönliche Freiheit und Association — dieß, meine Herren, sind die eigentlichen Vtrsassung3grundsätze, das sind die ewigen Bestandtheile jeder freisinnigen Verfassung, nicht aber Grundsätze, die man entweder "aus Unverstand leicht preisgibt, oder auä Unverstand arg mitdeuten kann. Wird al'er, was wir nicht hoffen wollen, die Verfassung, die wir beschließen, den Bedürfnissen und Wünschen unserer Völker nicht entsprechen, verunglücken wir mit unserer Aufgabe, dann. mcine Herren, wäre ein solcher Satz. der eine solche Wahrheit enthält, die größte Satyre «uf die Freiheit selbst. In der Poli-lik, meine Herren, gibt es zwei Stadien : das nne ist dic politische Klugheit, das andere ist die politische Weisheit. Nehmen Sie mir es nicht übel, und deuten Sie es nicht als Un-beschcidenheit, wenn ich es wage, über politische Weisheit zu sprechen. Ich will mick nicht anmaßen cines Weisen, ich kann aber auch nicht in mir den göttlichen Funken verläug-nen, den mir hierzu die Mutter Natur ebenso gegeben hat, wie jedem Andern. Die politische Klugheit, mcine Herren, sieht sich um nach dem Standpunkte und nach dem Bedürfnisse des Augenblickes, und berechnet vor Allem, wenn sic einen Schritt nach Vorwärts thut, wen habe ich für mich. wen gegen mich. Wenn wir unseren Standpunkt bei der voi> liegenden Frage nach dein Jetzt ermessen, wenn wir uns nach den Hilfstruppcn, die wir für dieses Argument für uns haben, umsehen, fo wlrd es uns ungefähr so ergehen, wie den Wlcnern, als sie sich im October vom Stc< phanschurmc nach dem aNa/mcinlu Landstürme und den ungarischen Hilfstruppcn uingeft-hen haben. Sehen wir uns aber um, weu wir gegen uns haben, fo sehen wir wicher heinahe ganz dasselbe, was die Wiener vom Stcphansthlmne gcgen sich sahen. Das, meine Herren, zeigt sich uns von dem Stand" punkte der politischen Klugheit: doch ich rech-' ne ihn da, wo es sich um di: Sacke der Frei^ heit Handell, eben nicht g^r zu hoch an, son°> dern ich gehe höher cn:f den Standpunkt der .politischen Weisheit. Dieser Standpunkt läßt uns den der Klugheit auch mit benutzen; wenn wir aber weiter geben, so müssen wir vor Allen uns iu die' Lage des Vevürfnisse-3. in we ^agc vcr Reift unserer Voller, so recht hmemdeuken. was immrr wir sür üe und in chrmi Namen thun. Wir sind. meine H?r-«n, n cht bleker entsendet worden, um die -^ k f "'"'" ""er europäischen Versassung n sur emen mönchischen Staat er nicht; man hat so recht radical christlich ihre Tempel zerstört, ihre heiligen Haine niedergehaueu, man hatTausende von ihnen in Flüsse und Seen gesprengt, nnd sprach einen lateinischen Taufspruch über die Ertrunf?^"!-. Hier, auf dem damals groß-» mährischen Vovcn. ging man ganz anders zu Werke — uicht radikal. souderu uach Maßgabe wahrhaft christlicher Liebe, man wählte die Mittel nach der politischen Weisheit. Man schonte und benutzte dazu die Sprache, dicGc-bräuche und Sitten des Volkes; man ehrte seine Geschichte, und studirte seine Individualität. Dabei lehrte man die göttlichen Wahr-» bcittn des Christenthums, und ohne Feuer und Schwert, ohne gewaltsames Niederhauen der heiligen Haine, ohne pöbelhaftes Niederreißen der Tempel ist die christliche Idee hier auf dem practischeu Wcge echt christlicher Lie» b? bald zum Gigrnthum dcs gescuumteu Vol' kcs geworden. (Bravo.) Meine Herren, hicr iu der griechisch-slavischen Welt bat dieser weise, dieser gemessene, wahrhaft popu-, läre, wahrhaft christliche Vorgang. — hie? hat er nicht wie dort Heuchler und Jesuiten, er hat wahr- Helden für das Christenthum erzogen, nnd wäre es in der christlichen Kirche gebräuchlich, für das Märtyrerchnm und den christlichen Heldcnchum so ganze Völker heilig zu sprechen, wie dieß mit einzelnen Individuen ver Fall war. wahrlich, die Stämme der Süd-slavcn. insbesondere aber die der Bulgaren und Serben müßten längst als heilige Völker im Kalender erscheinen. Diesen Adspvnng habe ich gemacht, um zu zeigen, wie eine weltbe^ wegcnde große Idee, durch verschiedene Mittel gefördert, früher oder später zur Reife kommt, vurch was für Mittel man vom wabrcn Wege ablenkt, oder auf demselben bleibt. Halten wir uus. meine Herren, diese Lehre fcsi, denn wir haben es nach tausend Jahren auf dcm^ selben Wege. zumeist unter denselben Völkern mit der Gcltendmachung einer neuen Weltidce ver Völkerverbrüderung und der politischen Frei« heit zu thun. Ich bitte Sie zugleich, wenn meine Worte mit dein heutigen Tage nicht verhallen, meine heute geäußerten Grundsätze als meine Eröffnungsrede sür meine gesammte Stimmung, im Interesse der österreichischen Lonstituciou ansehen zu wollen. Meine Herren, wir haben einen gefährlichen, einen sturmbe° webten Strom vor uns, auf dem wir dem Hafcn de3 Friedens, dem Hafen des Völker-glückes zuzusteuern haben. Sollten wir Schiff-bruch machen, so wollen wir es nicht durch unser Verschulden, auch nicht durch einen Fehler der Klugheit geschehen lassen. Machen wir ihn "ber oh»,, unser Verschulden, dann werden wir ^'^ teuersten Güter, die man aus einem HHissbruche retten kann, bewahren, wir wer» den nut dem Bewußtseyn treu erfüllter Pfllckt, mit ungetrübter Ehre und mit reinem Gewissen unser Volk wieder begrüßen können. (Beifall.) Abg. Kratochwill. Ich trage aus den Schluß der Debatte an. 'Präsident. Wird der Antrag aus Schluß der Debatte unterstützt? (Es geschieht.) D^ Antrag wurde unterstützt, ich bringe ihn daher 5ur Abstimmung. Diejenigen Herren, die sich für den Schluß der Debatte cmssprcchen, wollen anfstehen. (Minorität.) Die Reihe trifft nuu den Abg. Klaudi. Abg. Klaudi. Ich verzichte auf das Wort. Präsident. Nun kommt der Abg. Szilbel an die Reibe. Abg. Szäbel. Meine Herren, e3 ist bei^ nahe stereotvp zum Anfange einer jeden Rede geworden, über die Ministerial-Erklarnng sich auszusprcchen, und sich zu verwahren, daß mau dadurch uicht terrorisirt sei. Ich, meiuc Herren, habe mich gegen diese Ministerial-Erttä-rung ausgesprochen, habe dagegen gestimmt, ab«- nicht aus dem Gefühle, daß ich mich dadurch irgend etwas hätte terrorisiren lassen, können (Bravo), sondern lediglich deßhalb, weil ich durch diese Erklärung die Würde, die Stellung der Kammer als eine con« stituireude verletzt sah, und durch die ministerielle Interpretation der kaiserlichen Proklamationen diese Stellung als in Frage gestellt erblickt habe. — Meine Herren, es wurde von vein sehr verehrten Vorredner aus Rücksichten der politischen Weisheit viel gewichtiges ge< sprochen; ich muß bekenucu, daß ich auch cben aus Rücksichten der politischen Weisheit ge« wünscht hätte, bevor wir nicht die Grundrechte, also jene Rechte, welche die Freiheit wahrhaft begründen und feststellen, berathen haben, daß die meritorische Dcbatte über diesen Paragraph nicht begonnen hätte, daß die Abstimmung über diesen Paragraph vermieden worden wäre; nachdem jedoch darüber die Debatte begonnen bat, kann ich uicht umhin, für den ß. l zu sprechen, meiner innersten Ueberzeugung folgend. (Beifall.) Meine Herren, die Minister haben die Proclamation?» vom Mai und Juni inter« pretirt. wenn ich aber diese kaiserlichen Pro-clamationcn ilnem ganzen Inhalte nach, — also nicht einzelne Sätze, wie' man sie' eben brauchen kann, herausreißend,— auffasse, weun ich in den Geist dieser hochwichtigen Urkunden eindringe, ,o musi ich gestehen, daß sie ln derVöl-,kergeschichte einzig in iluer Art dastehen daü sie ,n Oesterreich emeu Zustand begründen, wclck'ev keinem früheren analog ist.und aufweichen di" stai^ ren Htaatsrechtztbeorien, wenn sit sich nicht cbcn den c..cgcoenenVerhältnissm anschmiegen. ilmA^ Wendung mchtsuiven können. MeineHrren, unsere Vergangenheit enthält aber anßer diesn i. ^erlichcn Prok^matiouen noch etwas andereS, etwas "nläugbares. sie enthält die Revo u- v° u nick mtt w,en kaiserlichen Proklamationen ,le bat gelsttg in edlerer Art in den Völkern fortgedauert, und h v begleitet in >" '^'' s/. "/.""fischen Ncims-tagts (Beifall); die,e geistige Revolution hat den Vertretern m.t lencn Standpunct anqe< wie,en, welchen die lal.erlichen Manifeste nur still.chwcigend ooer unbestimmt voraussehen la^en. Wenn .ch nun diese beiden Fac or " umerrr Stellung und Wirksamtnt auffasse ?o stellt sich meiner Ansicbt nach fol^, ^. ' ^!?'rz!^.,^.'!^,.;vi'..?,'7: gewalt tlngetreten, unter dem Vor-edalte der Anerkennung d For. ')""''s der Krone und der Dyn«-ulerk^ ^" ^"Nassimg eine richtige, ist n l 5? b" const.tuirende Reichstag eine Wahrheit, dann. meine Herren, muß der H. K. ,ctne Gcltnng finden, nnd er kann sie bei den von mir erwähnten gegebenen Verhältnissen auch finden obne Gefährdung der Monar-chie; ja, durch den 1. z. erhält dle Monarchie jene edle, jene erhabene Geltung und Bedeutung, welche bei den sich entwickeln- 4g den Eultur- und Gesinnungsvcrhältnissen Europas die einzig dankbare, ja, ich füge bei, dic einzig baltbare ist. — Meine Herren, ich bin für die Monarchie, und spreche dennoch für den Paragraph. Ich bin für die Monarchie, weil ich sie in den gegebenen Verhältnissen Oesterreichs für unentbehrlich und unvermeidlich halte. Allein, ich will die Monarchie auf jcnc Grundlage des Gesammt-willens bauen, auf welcher allein sie den keineswegs beendeten Zeitstürmen widerstehen kann. Ich will, meine Herren, daß sie aus dem Oesammtwillcn fuße, ich will, daß die Pietät d c r T r a d i t i o n i n d i e P i r t ä t d c r L i c b e zum selbst geschaffenen Werke übergehe (Bravo), ich will, daß der Wille des Einzelnen momentan untergehend in dem Willen der Gesammtheit, darin seine Kräftigung, seine Verkörperung in edlerer Veden-tung wiederfinde. (Bravo.) Ein solcher Thron, welcher seine Kraft, welcher seine Rechte vom Volke empfängt, wurzelt auch tief im Volke: ein solcher Thron, meine Herren, wird durch alle Stürme der Zeit — (und die, gestehen Sie sich offen, sind in Aussicht —) wird durch die Liebe der Völker getragen werden, (Bravo.) Meine Herren, man befürchtet, daß der 8 1 die Republik anbahne — ja, daß er die Republik anssprcche, noch mehr, daß er sogar die Anarchie proclamirc; ich theile diese Besürchtigung nicht, die gegebenen Verhältnisse, wie ich sie am Eingänge meiner Rede bezeichnet habe, sichern die Negierungsform, und dann frage ich Sie, meine Herren, wird dieser Paragraph einzig und allein in dcr Verfassung dastehen? werden die nachfolgenden, über dic Staatsgewalten und ihre Theilung lautenden Paragraphe einer Mißdeutung nicht gründlich vorbeugen? Was die Republik überhaupt betrifft, so bitte ich Sie, meine Herren, sich in Oesterreich mit ruhigem Gemüthe umzusehen, und offen zu sagen, ob Sie die Monarchic für gefährdet hallen. Wien als Ausgaugspmckt der Bewegung blieb auch dcr Herd für alle nachfolgenden. In den stürmischen Maitagen, als der Monarch feine Residenz zu verlassen für nöthig erachtete, als der Thron zeitweilig verlassen dastand, — wer hat diesen Thron beschützt? Als man allgemein in der Monarchie die Monarchie sür gefährdet hielt, wer hat die Krone beschützt? Der gc-' sundc Sinn dcs Volkes, das in seiner Aufregung den Ersten, der vom Umstürze dcs Thrones sprach, aufhängen wollte. (Beifall.) Gehen wir weiter: Eine Presse, so ausgeartet, wie sie kaum die Entwicklnngsperiode irgend eines Volkes kennt, die Association bis zu geheimen Elubbs herabgewürdigt, baben das Volk demoralisirt, und unter diesen Auspieicn sind die Octobertagc herangekommen, Tage einer blutigen und. ich spreche es offen ans, v erd amrucnswerthen Anarckic,Tage, meine Herreu, welche, wie die bittere Erfahrung lelnt, nicht für die Freiheit, sondern frciheitmör^ derische genannt werden können: und in jenen Tagen gänzlicher Gesetzlosigkeit, in jenen Tagen blutigen Anarchie, - hat sich das Volk zum Sturze des Thrones crbo-b e n? N ein! Meiue Herren, wo eine solche Achtung dcs monarchischen Principes vorhanden ist, da ist kein Boden für die Republik. (Bravo.) Wollen Sie dic Republik vermeiden — und das müssen Sie, wenn Sie die Verhältnisse Oesterreichs erwägen, — dann, meiue Herren, legcn Sie die Grundlage der demokratisch-eonstitntionellcn Monarchie s (Beifall.) Dicse Staatsfonn ist der Republik zunächst analog, sie verbindet dic Vortheile dcr Gleichheit mit jmon, wclchc die erbliche Monarchic darbietet. ^- Meine Herren, man will durch das Weglasen dieses Paragraphs Ruhe und Oldnung schassen, man will vermeiden, daß nicht untcr dein Banner cincs cmsgcspro-chcncn Principes Anarchie, Pöbclherrschast eintrete. Nun, meine Hcrrcn, roenn Sie die Auswüchse für den Grundsatz nehmen, daun babcn Oie allerdings Reckt. Wenn Sie die Auswüchse, welche durch eine, ich gebe es zu, duvch äußere Umstände geschwächte Regierung, aber dennoch nur durch eine schwache Regierung hercmgczügelt wurden, mit eincm Gruudsatze verwechseln, welcher ewig wahr ist und ewig wahr bleiben wird, dann hätten Sie Recht, wenn Sie im Interesse des Staates selbst den crstcn Paragraph vcrwürsen. Aber, meine Herren, der erste Paragraph ist so wahr, so ewig wahr. als wie die Gottheit (Beifall links) wahr ist in der Religion; gründen Sie daher auf diesen Paragraph den Staat, sprechen Sie aus, daß vom Volke die Gewalt ausgeht, daß vom Volke der Monarch die Gewalt empfängt, so haben Sie gewiß jenen Staat gegründet, welcher den Stürmen, die heranrücken, am kräftigsten widerstehet. Meine Herren, Sie glauben, daß durch den §. 1 die Revolution permanent erklärt werde, uud führcu das eben herbei durch das Weglassen dieses Paragraphcs, was Sie vermeiden wollen. Die menschliche Natur strebt nach jenen Rechten, welche ihr vorenthalten werden, und wäre dieser Paragraph anch nur ciu philosophischer Satz, was er nicht ist, so ist eben das Streben darnach vorhanden. Glauben Sic nicbt, meine Herren, z daß die erwachten Völker wieder einschlafen werden, glauben Sie nicht, daß das Selbstbewußtseyn, welches in den Völkern so-tief Wurzeln geschlagen hat, wieder aushören: werde, glaubeu Sie nicht, daß das Feuer, wenn! Sic es mit Asche bedecken, erdrückt werde;! wenn Sie Berge von Aschc daranf thürmcn, > wird dieses Feuer bestehen, aber es wird dann! im Geheimen fortbestehen, nnd die Staats-» gesellschaft g efährdcn> (Beifall.) Meine Her-! ren, er ist Ihre Licblingsidee, dic Herren! Minister sprachen es auch in ihrem Pro-: gramme aus: „Die Grundlage des! freien Staates istdie sreie Gemeinde."' Nun, meine Begriffe von einer freien Gc-> meinde gehen freilich etwas weiter, und ich; glaube nlcht, daß die freie Gemeinde unter! dcr Vormundschaft einer, wenn auch verjüng-j tcn Bureaukratie denkbar sei (Beifall), allein,^ meine Herren, daß wird sich finden, und die freie Gemeinde wird entweder in der Krcis-odcr in der Bezirksgcmcinde ihren Vormund erhalten können, wenn Sie aber den Grundsatz anerkennen, daß die Grundlage dcs sreicn Staates die freie Gemeinde ist, dann, mcinc Herren müssen Sie Ihren Staat consequent j aufbauen; das Individuum lernt in der freien Gemeinde frei fühlen, lernt eine Selbstbeherrschung, eine Selbstbestimmung, dann müssen Sie auf die Spitze des Staates jcne Gewalt stellen, welche cincr Selbstbeherrschung, cincr Selbstbestimmung entspricht, Sie müssen dabei dic Gefalncn, die Stürme vermeiden, herbeigeführt durch die Schwäche dcr Gewalt, abcr Sie müssen eine volköthümlichc, und als solche eine im Volke selbst wurzelnde Gewalt hinstellen. Erinnern Sie sich jener Tage, wo Sie die aufgehende Sonne dcr Volksmajcstät jubelnd begrüßten; war, meine Hcrrcu, damals dicses Gefühl für Sie ein Spielzeng, fo erlauben Sie mir die Bemerkung, daß Sie damals Kinder waren; war abcr dieses Gcfübl Ernst, war es tiefgefühlte unwiderlegbare Wahrheit, dann, meine Hcrrcn, sind Sie hcutc keine Männer (Beifall), wenigstens kcine Männer, wie sic die Zeit bedarf. M ä n-ncr von Mässignng aber Männer von Thatkraft zugleich. (Beifall.) Sie haben, doch den §. 1 in Ihrcm Eonstitutious-Ausschuffe nach langen Gcburtswehen hingestellt, Sic babcn ihn in Ihren Abtheilungen, in Ihrem Ausschüsse anerkannt. Und nun denken Sie daran ihn zu verwerfen! Nein, meine Herren, das können Sie . nicht! Die Doctrinärs, dicjcnigcn, die starr an ihrcn Staatsrechts-Thcoricn halten, werden Sie nach Annahme dieses Paragraphes vcrdammcn: allein das Volk wird darin, mcinc Hcrrm, Ihr männliches Gefühl erkennen, es wird Sie als srcie, wahre Vertreter, es wird Sie als die Gründer einer Monarchie begrüßen, welche mcincr Ansicht nach, nur die einzig haltbare ist. (Der Redner verläßt unter lebhaften Beifall die Tribune.) Abg. Smrcckcr. Zu ,,'.it ist dcr Zeiger der Zeit, vorgerückt, Zu hoch amHimmel steht die Sonne der Intelligenz, um dem historischen Reckte dort das Wort zu reden, wo es in Widerspruch tritt mit dem ewigen Rechn' rer Vernunft: um cincr Taillcvrand'schen Legitimität das Wort zu reden. Dennoch muß ich mich gegen jenen Theil des Z. 1 der Grundrechte aussprechen, der da lautet: „Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus." Ich nehme meine Gründe von jenem Boden her, von oem sie mein ausgezeichneter Vorredner sür diesen Paragraph genommen. Ich nehme meine Gründe dasür von dem Boden dcr österreichischen Revolution, von der rcincn unverfälschten Lehre dieser Revolution, die der Geist der Zeit ins Herz der Völker eingeschrieben, die Eins geworden mit dem Wunsche und Bedürfnisse. Wie labtet dieses Evangelium der Freiheit? Es stellt zwar dcn Satz als ein oberstes Dogma auf, daß das Reckt dcr Volks-Persönlichkeit ein unveräußerliches sci> daß jedes Gcsctz das Gcprägc, das reine Gcprägc dcs Volkswillcns und nicht jenes dcr subjco tivcn Gelüste, wcdcr der Regierung, noch dn Volksrepräscntantcn scyn dürfc, daß also die Etaatsgcwalt, nämlich die legislative Gewalt nur getheilt seyn müsse, zwischen Regierung und zwischcu Volk. Meine Hcrrcn, dicscs Evangelium stellt das Dogma auf, uud legt mit Äuathem jene Politik, welche zuerst erfunden wurde im Eabincte Philipps des Zweiten, es stellt das Anathem auf, gegen die das Mark dcs Volkslebens zersetzende Politik. Aber meine Hcrrcn, nie und nirgcnds verlangt die österreichische Revolution die Zurückgabe aller Gewalten au das Volk, ja im Gegentheile, als die österreichischen Völker znm Selbstbewußtsein, znr Erkenntniß gekommen, als ibr Wort nnd ihr Wille entfesselt war, da bestätigten sie durch tausend Beweise das historische Recht des Habsburg-Lothringer'schenThl^ nes; da sprachen sie aus, daß das ewige Oe* setz nicht in Collision stehe, mit den» Historie schcn Recht, in Bezug ans die Ereeutiv-Ge walt. — Nie und nimmer wurde alle Gewalt zurückgelegt in dcn Schooß des Volkes, w^ können also nicht sagen: „Alle Gewalt geßt vom Volke ans." Mcine Herreu, meine wä' tcrcn Gründe cutnehme ich aus der Staats» klughcit. Vcrbchleu wir uns nickt den Hö< zheugrad, auf dem die Mehrheit des Volkes steht. Berücksichtigen wir den Standpunkt der Eultnr, dcr politischen Reife und SclbstfUn-digkeit, blicken Sie in die Geschichte zurück, in die Stadicn der Freiheitö-Entwickclnng der Völker. Waren nicht in Frankreich dic allgemeinen Sätze bei den» crstcn Flügelschlage der Freiheit die Veranlassung zum Heraufbeschwören der Anarchie, und aller jcner Gnwrl, waren nicht die allgemeinen Sätze, das G^ab-geläute der ersten französischen Freiheit, ma" weude mir uicht dagegen Belgien als Beispiel an. Als Belgien diesen Satz in seine Vcr-fassungs-Urkundc im Jahre 1831 aufnahm, befand es sich bereits im zweiten Stadium der Entwickluug. Die erste Verfassung war der Gruud, warum sich Belgien von Holland losriß, eben durch scine Hrcisinnigfcit, dic Gleichstellung in religiöser und politischer Hinsicht war es, was Vclgicn zum Vvuchc mit Holland veranlaßte. In Vclgicn war kein Thron noch errichtet, in Belgien lagen alle Gewalten im Volke, man Wende nur nicht ein, mein? Hcrrcn, daß wir cin coustituircnder Ncichstag sind, constituircnde Reichstage gibt es vo" zweifacher Art, nämlich: bei Völkern, lvo dcr Thron noch nicht errichtet und dahcr er^ lcdigt ist, und bei Völkern, wo der monal" chische Thron nicht erledigt ist. Mcinc He'" rcn, in dcr Wcscnhcit dcr Sache, in der N^ tur liegt cs, daß beim ersten Reichstage d" Ncpräscntantcn des Volkes über alle Gcwcu" tcn dcs Staates nach Gutdünken verfüge" können; in dcr Natur der Sache bcim zw"^ tcn Reichstage liegt es, daß die Repräsentanten des Volkcs sich mit der Krone einign müssen, um dcr Gesetzgebung, nm dcm ^'^ fassungöwcrkc das echte Gcprägc des ^^ willcus aufzudrücken. Es müssen sich Volksrepräsentanten und die Räthe der Krom ihre Ansichten offen und ehrlich berichtigen- 49 Meine Herren, diese Weist würde uns förderlicher seyn. als wenn der Kammcr die Sckein-heiligkeit, der Machiavellismus eines Martinez de la Rosa, eines Gnizot gegenüber stünde. Ans diesen Gründen unterstütze ich den Antrag, der da lautet: „Diesen Theil des «rsten Paragraph es wegzulassen,"--und dann den Paragraph, ver da lanlet: „Alle Staatsgewalten werden ans die in di'r Constitution festgesetzte Weise ausgeübt" — dein zweiten Tbeil der Eo^ ftiwuon vorzubehalten. Abg. Brestel. Meine Herren! Ich will Sie nicht mit einer langen Rede crmüoen, da 5ie Gründe, welche für de>l ß. l gelten lön-nen, von dein letzten Redner vor mir, der in demselben Sinne sprach, nämlich von dem Ab geordneten für Olmütz so gnl, so ausführend und schlagend vorgebracht wurden, daß ich wirklich Ihre Zeit ermüoen müsne. wen«, ich irgend weiter auf vie Sache eingeden wollie, ich will nur eimqe pracciscke Bemerkungen machen gegen vie Vehanvtung, das; es zweckmäßiger sei. diesen Paragraph nicht aufzn-^ uehnien. Die Wahrheit, die '.liichtigfeit dieses Paragr.lphes zil beweisen, wave bier in der Kammer darum nicht nothwendig, wüil ein förmliches Votum der Gesammttammcr bereits vorliegt, welches diesen Paragraph als wahr, als richtig anerkennt. Meine Herren! Hier in der Kammer berathen und beschließen wir zum ersten Mal über diesen Paragraph, aber wir haben in den Abibrilnngen über diesen Paragraph berathen und über diesen Para--graph beschlossen. z.In allen 9 Abtheilungen wurde dieser Paragraph bei der Mcheilnngs-berathnng angenommen; er wnrde also zweifelsohne von der Majorität der Kammer als richtig anerkannt, nnd es wäre unnöthig über die Richtigkeit, über die 'Wahrheit dieses Sa-hes in der Debatte irgend ein Wort weiter zu verlieren. (Bravo!) Es hat sick übrigens auch im Verlaufe der Debatte ergeben. laß selbst diejenigen, die gegen diesen Paragraph sprachen, nicht die Richtigkeit desselben angegriffen haben, sondern nur das Zweckmäßige, das Haw'nde, daß er an dieser Stelle stehe. Ich will daber nur wenige Bemerkungen machen über die Zweckmäßigfeit, daß dieser Paragraph hier angeführt wird, und einige Einwendungen widerlegen, die gegen denselben erhoben wurden. Vor allem andern muß ich mein Vedauern darüber aussprcchen, daß der Eon-stitutious-Ausschuß bei seiner erneuten Revision, die ursprünglich als 88> 1 und 2 aufgenommenen Paragraph?, die gegenwärtig in dem ersten Minoritätsvotum aufgeführt sind, weggelassen hat, weil eben durch die Neglas-snng dieser Paragraphs dem jetzt als 8- 1 an der Spitze der Constitution stehenden, eine Tragweite, cin Sinn unterlegt wird, den er in dem ursprüngliche» Eutwurfe der Grundrechte als :j. §. „jcht hatte. Der ursprüugli-"" Entwurf der Grundrechte ging von derÄn-!> ^-//" ""' ersten Paragraphen kurz über dle Entstehung des Staates 'einiges auszusa-?.^ ^'^ ''" 8- 1 von den unveräußer-l.chen Rechten nnes jeden einzelnen Menschen ?^a ^"""^^ dieBildnng desStaa-tes stattfinde, nämlich dadnrch, daß ein Jeder ,o vle von der G^sannnth it ne Reäte an den ^->taat abtrete, als ^'r Ni<^ ... ^^ Staates nothwendig ist. ^ m,f^ ^ ! im § 3 auch festste.!, von We!^i7^t gewalten ausgeben was nickt anders als auf diqe Wcl,e hler festgesetzt werden f,mnte sss bilden daher dic 88. l, 2 und 3 im(5ntwnrfe eine kurze Darstellung der Art und Weise wie der Staat und die Staatsgewalten entstanden sind. dadurch aber, daß der Consti, tutions-Ansschuß die beiden §8- ^ und 2 -wie ich wohl weiß — mit Rücksicht auf die Vo^n der Abtheilungen weggelassen hat, wur^ de dem 8. ;l jetzt 8- 1 eine Tragweite, eine Bedeutung gegeben, die er sonst nicht gehabt bätte. denn die Richtigkeit des Satzes hat noch Niemand bestritten. Es konnte die Richtigkeit des Satzes auch mit Rücksicht auf das historische. Recht nicht 'bestritten werden, wenn man l und 2 vorausschickt. Denn ein Red- ner vor nur, hat bereits nachgewiesen, daß wenigstens in den meisten Theilen ver Monarchie das historische Recht mit dem Inhalte des §. 1 zusammenfällt. Ich will, nachdem ich das vorausgeschickt, bemerken, daß, wenn las Minornätsvotum zur Abstimmung kommen sollte, ich mich für Wiederaufnahme der 88. 1 und 2 erklären werde. Jetzt will ich nur einigen wenigen Einwendungen begegnen, und zu gleicher Zeit etwas auf den letzten Redner antworten. Das erste, was er cinge-wendet, ist, daß nie eine Zurückgabe der monarchischen Gewalt an das Volk stattfand, das hat auch dein spättreu Ausdrucke die Basis gegeben, die Gewalt sei nicht zurückgelegt worden. Wenn ich Jemanden etwas zurückgebe, wenn ich etwas zurücklegen kann, setzt dieß nothwendig voraus, daß der, an den ich die Gewalt zurücklege, derjernge sei, von dem diese Gewalt ausgegangen, folglich hat der Redner oor mir indirect die Richtigkeit dieses Satzes nachgewiesen: ein ähnlicher Satz gilt von einem der ersteren Redner, der den Satz bekämpft hat, er bar nämlich gesagt, er betrachte den Monarchen als eitlen immerwährenden Vertreter der Ration. Meine Herren, ich glaube, als solcher muß er auck angesehen werden, denn wenn ein Monarch in: wabren Sinne des Wortes regiert, so muß er sich stels n>:d immerwährend als Vertreter der Nation geriren. Aber wenn ich Vertreter Jemandes bin, wenn ich Mandatar bin, so kommt offenbar das Recht von den Mandanten her, daö beißt, anch der frühere Redner hat die Richtigkeit des Satzes nachgewiesen, weil er c^i Monarchen als Mandatar des Volkes darstelll. Meine Herren, man hat in der ministeriellen Erklärung gesagt, der §. 1 gebe zn Mißrentnngen Anlaß, er geb.' An laß zn großer. Uebelständen, za großen Ver^ wirrungen, er sei an den traurigen Ereignissen im October, an dem schrecklichen Morde dcs Kriegsministers und an andern Frcveltha-ten Schnlo, er störe überhaupt und bringe Gefahr für die öffentliche Ordnung. Meine Herren , ich fage gerade das Umgekehrte: Dieser 8- l ist die festeste, die dauerhafteste Stütze für die Ordnung, ohne diesen Paragraph gibt ei abwechselnd nur Despotie oder Anarchie. Ich sage, dieser H. 1 ist die festeste Stütze für die Ordnung: denn wenn es heißt: „Die Gewalt geht vom Volke aus." — das heißt, meine Herren, wohl bedacht, von der Mehrheit des Volkes, uno ist durch die Verfassung dem Volke gegeben, feinen Willen auf gesetzliche Weise darzustellen, fo werden die von diesem Volke alle gesetzlich ausgegangenen Vorschriften. die Gefetze, allgemeine Achtung . allgemeine Befolgung finden, und wo sie allgemeine Acktnng, allgemeine Befolgnng finden, dort wird stets Ruhe, dort wird stets Ordnung, dort wird stets Gesetzlichkeit herv-schen, denn Ungesetzlichkeit besteht darin, daß man die Gesetze nicht achtet, daß '.nan dieselben zerstört Mein? Herren, man bat diesen: Satze vielfach die Ereignisse des (>. Octobers, oie ich eben so gut wie jeder andere mißbillig! habe, in die Schuhe geschoben. diese Ereignisse waren meiner Meinung aber nichts anderes als eben die Mißachtnng des Satzes,der im 8» 1 un Entwurse licgt. Sie waren Mißachtung des Willens des Volkes, nämlich der Mehrheit des Volkes, denn das Volk ist und kann nur als die Mehrheit anfgefaßl werden. Die Ereignisse des 6. Octobers sind weder mit Nissen noch mit Willen des Voltes. i,l <^l feiner gesetzlichen Vertreter geschehen, ra diej gwße Mehrzahl, ja. ich kam, sagen, die gan-^ ze Zahl der Volksvertreter diese Ereignisse, vollkommen mißbilligt hat, nnd man kann,! daher sagen, sie sind gegen diesen Grundsatz^ geschehen, man kann sie nicht als aus dem^ Grundsätze, sondern vielmehr in Mißachtung dieses Grnndsatzes geschehen erklären; meine Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß in einem uns nahe gelegenen Lande, in meinem weiteren Vaterlande, in Deutschland, gerade eine derjenigen Bewegungen, die nach dem. März dic Ruhe nnd Ordnung gestört haben,! nämlich dic republikanischen Freischaarenzüge/ im Badischcn, geradezu in Mißachtnng, in Verachtung des'8- 1 geschehen sino. wril die Führer dieser Bewegung erklärt haben, die Mehrheit des Volkes sei nicht reif; man müsse der Mehrheit des Volkes feinen Willen mit Gcwall aufdringen; diese Bewegung ist also anch aus der vollen Mißachtung dieses SatzeS entstanden und ich wiederhole es. ich betrachte diesen Satz als die wahre Bürgschaft süc Oronnng, Ruhe nnd Gesetzlichkeit. Ich muß aber noch auf einen andern Vorwarf zurück-kommm; man sagt: ans diesen« Paragraph würde man der Krone ihr Recht streitig machen, denn man würde die Krone herabwürdigen, er bedrohe den Bestand der Krone, ^ch bin fo gut, wie jeder in dieser Verfamm-luug, für den Fortbcstano, für die Dauer der erblichen Monarchie; ich habe nie cin anderes Wort gesprochen, nnd jeder, der nur politische Bildung hat, der nur irgend die Veo Hältnisse des Vaterlandes kennt, würde sich wirklich ein Armuthszengniß politischer Bildung nnd Erkenntnis; schreiben, wenn er für ivgcnd eine andere politische Staar,sform in die Schranken rretcn wollte. Aber, meinc Herr-.':!, ick glaube geradezu, dieser Paragraph ist si'.'l'ade für nns in Oesterreich eine Star-kn',u,, eine Kräftigung der Monarchie, denn. meine Herren, es ist gar kein Zweifel, daß die große Mehrzahl, ja die überwiegende Mehrzahl des Volkes beharrlich die Monarchie will und keinen anderen Gedanken hat, und ich muß wirklich bedauern, ja ich muß sagen, ich kaun nicht begreifen, wie ein Ministerium, dem die Rechte dcr Krone, die Dauer der Krone am Herzen liegt, hindern will, daß die Volksvertretung in voller Freiheit erkläre, es fci der freic, durch nichts behinderte oder influenzirte Wille des Volkes, daß die erbliche constitutionelle Monarchie die' Staatsform Oesterreichs sei, dadurch, daß man diese Erklärung fcheut, daß man dieser freien und offenen Erklärung Hindernisse in den Weg zu legen sucht, dadurch allein wird die Krone geschwächt und Angriffen aussetzt, denn dadurch, daß, was ohnehin klar unv offen ist, was durch unsere Constitution aller Welt gezeigt werden wird, daß es der entschiedene Wille der Völker ist, daß wir eine erbliche Monar--chie haben, dadnrch wird allen Angriffen gegen die Krone die Spitze abgebrochen, jever Angriff gegen die Krone als solche unmöglich gemacht. Wollen Sie aber der Sache anS dem Wege gehen, nehmen Sie diesen Paragraph nicht an, so wirh man sagen: die Mehrheit der Vcrtrcier ist iu ihrer freien Willensäußerung gehemmt worden. Hätten die Repräsentanten srei und nnumwundcn handeln könne-,, sie würden vielleicht anders gestimmt haben, man wird sagen, der Wille des Volkes habe sich nicht frei und unbehindert kuno geben können, nnd wird eben darin den Grund finden, die Monarchie anzugreifcn, während im Gegentheile cm solcher Angriff unmöglich ist, denn wer auf der Seite des Volkes steht, muß stets den Satz anerkenney, daß der Wille der Wahrheit, dcr gesetzliche gtzille im Staate ist. Ich glaube, meine Hcrrön, daß dieser Paragraph nicht zur Schwächung, vielmehr znr Stärkung der Monarchie beitragen wird. Uebrigens musi ich zugestehen, dieser Paragraph, ob er in der Constitution erscheint oder nicht, wird doch ewig wahr seyn, und wird in der Praris stets seine Geltung finden. Abg. Klaudi. Ich beantrage dcn Schluß dcr Debatte. (Ruf: Nein!) Abg. Sz/»bel. Ich muß das Wort gegen deu Schluß der Debatte ergreifen. (Ruf: Darüber ist kelnc Debatte zulässig.' Präs. Wird der Antrag auf den Schluß derDebattc unterstützt? (Wird unterstützt,bleibt jedoch in dcr Minorität.) Abg. Wildncr. MeincHerren, derAus-ichnn dieses hohen Hauses hat uns den 8-, l znr Berathung vorgelegt, und ich finde mich verpflichtet, hier demselben gegenüber, eme zweifache Erklärung abzngeben. Die crstc ^ kläruna. besteht darin, daß ich durchaus tue hohen Fähigkeiten, die Talente und den wely, die Capacität der Mitglieder dieses AusMs- 20 ses, nicht im geringsten in Zweifel ziehen kann und will, daß ich daher dnrch die früher gehaltene Rede hinsichtlich der mir aufgefallenen Mängel, bloß die collegialische Form, welche nicht selten eine luminöse Idee zu Falle bringt, wie so viele Minoritätsvoten klar beweisen , angegriffen habe. Eine zweite Erklärung finde ich darin zu machen, daß ich durchaus nicht glaube, daß jene Angriffe, welche sich der Herr Berichterstatter dieses Ausschusses, mir gegenüber, hinsichtlich einer gewissen Form erlaubt hat, als von demselben ausgehend, betrachte. Ich danke dem Herrn Abgeordneten und frühern Präsidenten Smolka, für die feine Form, in welcher er mich zu widerlegen gesucht hat; ich danke auch dem Herrn Berichterstatter, für die Lehre, wie man die Art und Weise zu widerlegen nicht wäh-ten soll. Ich werde derselben nie folgen; diese Stätte ist eine heilige Statte, und rauhere Formen sollten von derselben n i e ertönen. Nur eine Erklärung, meine Herren, bin ich meinen Committenten gegenüber hier zu gebeu verpflichtet. Der Herr Berichterstatter hat auf einen Fabrikationszweia, hingewiesen, (Lachen) welcher in jener Gegend, die ich zu vertreten die Ehre habe, betrieben wird. Ich kenne die Individuen, welche mit dieser Fabrikation beschäftigt sind, ziemlich genau, und kann Ihnen versichern, daß dieselben durchaus tüchtige Leute sind, bescheiden und artig, (Lachen) und daß sie bereit sind, einem Jeden in der Tugend der Bescheidenheit und der Artigkeit Lection zu geben, welcher vielleicht bis dato die Gelegenheit dazu nicht benutzt bat. (Lachen.) Abg. Tomjcek. Das geHort ja nicht zur Spccialdebatte. Abg. Hauschild. Ich fordere den Herrn Präsidenten aus, den Redner zur Ordnung zu verweisen. Präs. Ich glaube, zur Ordnung kann ich den Herrn Redner nicht rufen, weil es nur eine Erwiderung ist, gegen das, was der Herr Berichterstatter vorgebracht hat. Dagegen cr-lstubc ich mir, den Herrn Redner zu ersuchen, daß er, wo möglich, zur Sache zurückkehre. Abg. Wildner. Was nun den §. 1 be-. trifft, meine Herren, so will ich wieder zuerst die Ordnung wählen, diejenigen zu widerlegen, welche sich für diesen Paragraph ausgesprochen haben. Der Abgeordnete von der Klcinseite Prag's wies uns auf dieser Stätte hier, auf unseren großen Kaiser Joseph hin. Ich gestehe, meine Herren, daß ich eine unbedingte Achtung vor den großen Talenten dieses Monarchen habe, allein uns ihn jetzt zum Muster aufzustellen, glaube ich, ist nicht in der Ordnung, Kaiser Joseph, meine Herren, war es, welcher von dem Grundsätze ausging, daß er allein wisse, was den Völkern frommt; er hat den Volkswillen neben sich nicht geduldet. Ich verweise Sie in dieser Hinsicht darauf, was er in den Niederlanden, ich verweise sie darauf, was er in Ungarn gethan hat. Er hat dort den Volkswillen zum Schweigen gebracht; ihm war derselbe nickt genehm. Etwas anderes sind Floskeln, etwas anderes sind Thaten. Der Herr Abgeordnete von der Kleinseite, meine Herren, hat !"ner vorgebracht, man solle aus diesem Grundsatze heraus, dem Proletariat eine bessere Quelle des Wohlseins eröffnen. Niemand ist geneigter als ich. dieses Wohlsein zu fördern, und sobald Maßregeln in dieser Beziehung vorgeschlagen Gerden, oder zur Berathung kommen, werden ^-ie mich hier am Platzc finden. (Sensation.) Allein, meine Herren, dieser Satz, wie er h'er an der Spitze des Paragraphs steht, sühn nicht zu diesem Ziele. Erlauben Ste nur, daß lch Sie auf ein Volk binweise, wo sich dtejcs bereits practisch bewahrt hat, es ist Frankreich. Bekanntlich wurde dort zuerst die constitutioncllc Monarchie gegründet. Ein eigener Par«graph enthält diesen Satz. Was geschah? Aus der constitutionellen Monarchie wurde alsbald eine Republik in ververschiedenen Formen, bis zum Consulate hin. Nach dem Consulate wurde ein wohlgekncbel-tts Kaiserreich daraus; dieses machte wieder der constitutionellen Monarchie Platz. Diese constttutionelle Monarchie wurde durch eine neue Revolution wieder eine Monarchie, umgeben mit republikanischen Formen. Diese wurde wieder eine Republik, und abermals eine wohlgekncbelte Republik, wenigstens in ihrem Centrum. Hat diese Bewegung durch so viele Jahre hindurch etwa die Wohlhaben' heit Frankreichs für die untern Classen gehoben ? ist nicht das Budget dort jährlich und jährlich, immer höher und höher gestiegen, hat sich die Staatsschuld uicht jährlich und jährlich vermehrt, und deunoch dem Staate es unmöglich gemacht, der Armuth dasjenige zuzuwenden, was ihr nothwendig wäre. . Ist also das Proletariat etwa besser gestellt, als irgend anderswo? Ich glaube uicht, daß diese gegnerischen Obersätze geeignet sind, die Rechtlichkeit und Staatsklugheit dieses Para-graphes auszusprechen. Eiu anderer HcrrAbge-ordncter hat den Satz hier vorgebracht: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und dem Volke , was des Volkes ist. Diesen Satz unterschreibe ich, meine Herren, selbst mit beiden Händen (Heiterkeit); aber ich begreife nicht, wie Einer von der Linken diesen Satz als Obcr-satz aussprecheu kann für die Consequent, daß alle Gewalt vom Volke ausgehe. Er scheint mir gerade ein Satz zu sein, dafür, daß die Gewalten vom Throne und vom Volke ausgehen, daß also dieser Satz hier, wie er steht, eine Unwahrheit ist. Ein anderer Abgeordneter ging von dem Grundsätze aus, daß wir unsere Mission verläugnen müßten, wenn wir diesen Paragraph weglassen wollten. Das muß ich geradezu in Abrede stellen; denn es ist zwar wahr. wir sind vom Volke geschickt um ihm das angeborne Recht, einen Ausspruch über die Gegenstände des Vernunftgeseyes zu geben, hier zu wahren und zu schützen. Allein, meine Herren, wir sind geschickt worden, in dieser Hinsicht aus dem Gesetze, welches der Thron erlassen hat, welcher die Wahl bestimmte. Das Gesammtvolk Oesterreichs hat dieß anerkannt und darnach gewählt, das Gc-sammtvolk Oesterreichs hat dahin sich gegenüber den Thron als bestehend anerkannt; hat es dieß gethan, dann sehe ich nicht ein, wie für die Zukunft in unserer Verfassung der Satz stcbcn soll, daß alle Gewalt vom Volke ausgehe? es ist dann der Thron nnd das Volk, von dem die Gewalt ausgeht. Wahr ist es allerdings, und ich gestehe es bier offen zu, daß Vernunft und Menschenwürde dazu führen, daß ein jeder im Volke einen direkten oder indirekten Antheil an der Gesetzgebung haben soll, allein ein jedes angcborne Recht, meine Herren, kann durch Thatsachen auf irgend eine Weise beschränkt werden. Diese Beschränkung des angebornen Rechtes besteht in Oesterreich bereits durch Thatsachen, welche seit den Maitagen vorgekommen sind. Ich habe schon erwähnt, daß das Volk in Folge des erlassenen Wahlgesetzes gewählt bat, ich erwähne weiter, daß der gesammte hohe Reichstag zu wiederholten Malen dem Throne gegenüber seinen Willen ausgesprochen, und denselben in soweit dadurch anerkannt hat, daß er die Genehmigung des Volkswillens durch den Thron für nothwendig hielt. Ich erwähne weiter, daß, als der Regierungswechsel in jüngster Zeit eintrat, dieses hohc Haus den Thron vollständigst anerkannte, die Uebcrtra-gung oder Gewalt des Thrones ans den neuen Monarchen genehmigte. Dieses, meine Herren, sind Thatsachen, welche hinlänglich beweisen, daß das angeborne Recht, an der Gesetzgebung mittelbar oder unmittelbar Theil zu nehmen, dieses anqebornc Recht, sage ich, bereits durch den Thron beschränkt ist. Ist diese Thatsache wahr, dann enthält der §. 1 eine Unwahrheit, nnd nlit der Unwahrheit dürfen wir, besonders wenn sie eine juridische ist, vor das Volk nicht hintreten. Der Herr Abgeordnete von Olmütz hat uns gesagt, er erkenne wohl recht gut an, daß die Monarchie für die gegebenen Verhältnisse eine Nothwendigkeit sei. Ich muß gestehen, daß ich nicht recht begreife, was denn noch für andere Verhältnisse bedacht werden könncn, welche die Monarchie nicht nothwendig machen. Soll es etwa der Hintergedanke seyn, daß das Volk in der spätern Zeit belohnt durch diesen Paragraph sich das Recht herausnehme, wenn etwa andere Verhältnisse kämen, den Thron und die Monarchie zu begraben? Eben dieser Folge, meine Herren, sollen wir bestimmt zuvorkommen; venn die Monarchie, umgeben von jenen Institutionen, welche hoffentlich die Verfassung^ urkunde in ihrem Detaille zur Wahrung von Freiheit des Volkes enthalten wird, diese Monarchie, meine Herren, halte ich als die vollendetste und beste Staatsform. Derselbe Herr Abgeordnete von Olmütz hat uns erwähnt, daß noch keine Gcfalir für die Republik überhaupt vorhanden set. Ich bin auch dieser Ansicht, daß wir in Oesterreich keine dießfällige Gefahr vor uns haben, der Volkssinn ist ganz bestimmt bei uns dahin ausgesprochen, daß der Thron bestehen soll. Aber eben deßwegen halte ich es ja, als Vertreter dieses Volkes für eine unbedingte Pflicht, für denselben Thron zu votircn, denn wir sind ja nur da, um den Volkssinn auszudrücken; ist derselbe überhaupt sür deu Thron gestimmt, so müssen auch wir unsere Stimmen dahin abgeben, so daß ich es als eine Verletzung jener heiligen Psticht ansehen würde, wenn ein Paragraph in die Verfassungs-Urkunde hinein käme, welcher dem Volkssinne geradezu entgegen wäre. Das Volk, heißt es weiter in dieser Argumentation, hat sich nicht zum Umstürze des Thrones erhoben, ich gebe es zu, ich bin von der loyalen Ge-sinnung der Wiener zu sehr überzeugt, als daß die große Masse derselben sich hätte bei-kommen lassen, gegen den Thron aufzustehen; es waren Irregeführte, der großen Mehrzahl nach, allein zwischen der großen Mehrzahl und der kleinen Fraction, die andere Pläne verfolgt haben könnte, ist nach meinem Dafürhalten ein großer Unterschied. Diese kleine Fraction, meine Herren, welche so viel Un-heil durch die Behauptung, daß die Volks-rechte bedroht sind, hervorgerufen hat, diese kleine Fraction könnte in dem Satze des 8. l Gründe dafür finden, neuerlich große Mass>" in Bewegung zu setzen, die vielleicht dann et< was Aergercs gegen den Thron vorhaben würden, als Diejenigen es gethan haben, die, verleitet durch eine solche Lehre, es in Wien gethan haben. Ich muß Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, daß man unter dem Aushängschilde den Thron zu bewahren, seine complete Unabhängigkeit in Ungarn anbah* neu wollte, daß man daselbst Gesetze gab, ohne den Thron auch nur zu fragen, daß man die Revolution im ganzen Lande organisirte, "und ein ungeheueres Unglück zum Abbrüche der Gerechtigkeit über das Land brachte. Ders«^' Herr Abgeordnete sür Olmütz hat uns Mt" rufen: gründen Sie eine demokratische M--rarchie! Ich glaube, meine Herren, wir sind ohnedieß ans dem besten Wege dazu. Ist aber dieses richtig, dann sehe ich wirklich die" Wahrheit dieses Satzes nicht ein. Haben wir nämlich durch den materiellen Inhalt der Verfas« sungs-Urkunde diese demokratische Monarchie hingestellt im Vereine mit der Krone, zu was dient denn dieser 8- in der nächsten Zu-knnft, oder in aller Zukunft? er könnte höchstens wieder hervorrufen, daß man glaubte, das Volk rücksichtlich immer nur eine Fraction — sei berechtigt, weil dieß oder jenes nicht beliebt, was die Majorität im Vereine mit dem Throne vorgeschrieben hat, wieder Gewalt zu gebrauchen, weil eben das sou-vcräne Volk hier einschreiten würde. Ich glaube, meine Herren, Sie werden weit entfernt seyn, eine solche Gefahr über unser großes, schönes Reich hervorzurusen, und so die Gerechtigkeit ;n gefährden, welche allein die Stütze des Reiches ist. Derselbe Herr Abgeordnete fül Olmütz hat erwähnt, wir sollten uns nicht fürchten, daß durch diesen 8- l die Revolution permanent werde. Gegen das antworte ich 'Nlt jencn geschichtlichen Daten, welche ich bereits dem Abgeordneten von der Kleinseite in Erui^ nerung brachte. Dort in Frankreich ist durch diesen Satz, und durch den Wahn, daß gewöhnlich nur eine Fraction sich für das ganze Volk ausgibt, Gcfttz und Ordnung fort unv 34 fort umgestoßen worden; nun, einen solchen Zustand, werden wir unserem wackern Oesterreich nicht bereiten. Gin anderer Herr Abge-ordneter hat uns die Ansicht vorgebracht, daß die Abtheilungen bereits sich über diesen 8. einstimmig ausgesprochen hätten. Ich glaube wohl, daß es nicht nöthig ist, hinsichtlich dieser Argumentation, viel zu erwiedern, denn es ist derlei begreiflich, in einzelnen Abtheilungen zu votiren, und hier vor dem gesamm-ten Volke zu Votiren (Bewegung, Ah, Ah), denn in der Abtheilung selbst ist immer nur cin Theil des Volkes repräsentirt, denn wenn die Gesammtvolksvertreter ansgelöst sind in 9 Abtheilungen, wird hoffentlich nicht behauptet werden können, daß eine Abtheilung das ganze Volk sei. (Gelächter.) Derselbe Herr Abgeordnete hat uns behauptet, der ursprüngliche Cnt-wurf hat keine solche Tragweite gebabt, weil 2 M ausgelassen worden sind. 5ch gestehe, daß ick in der Auslassung dieser 88- durchaus lein Argument auf die größere oder geringere Sphäre' der Begriffsweite des 8. 1 heransde-ducircn kann, denn Jeder 8. für sich hat seine eigene Tragweite und kann durch den einen oder anon'n 8. in dieser Tragweite nicht erweitert, nicht beschränkt werden, vorausgesetzt, daß derselbe richtig stylisirt sei. Was die von demselben Abgeordneten erwähnte größere Achtung vor dem Gesetze betrifft, so stießt daraus nur, daß das Volk einen Antheil der Gesetzgebung haben sollte. Diesen Antheil werden wir dem Volke hoffentlich mit unserer ganzen Kraft zu rescrviren in der Lage seyn; es ist deßwegen nicht nothwendig, diesen 8- an die Spitze derselben zn stellen. In der Widerlegung dieser Gründe, glaube ich, zugleich den positiven Beweis geführt zu haben, daß dieser 8-, so sehr derselbe in einer Tbeorie richtig stehen kann, in einer practischen Verfassung, wie wir dieselbe zum Wohle der Völker brauchen, durchaus nicht erscheinen kann. Abg. Löhner. Ich cedire den Hrn. Abg. Fischhof das Wort, u'.l seinen Platz einzu« nehmen. .Abg. Fischhyf. Und ick leiste Verzicht aus das Wort. . ' Präsident Hr. Abg. Löhncr cedirt bloß die Priorität? Abg. Löhn er. Aberdings Herr Präsident, und ich werde an der Stelle des Hrn. Abg. Fischhof um das Wort bitten. Präsident. Der Hr. Abg. Fischhof hat also das Wort. Abg. Fisch ho f. Ich leiste ja Verzicht auf das Wort, und ccdire meinen Platz den Hrn. Abg. Löhner. Präsident. Es ist nur ein Umtausch mög»« lich in der Reihe als eingeschriebene Redner, entweder mnß der Hr. Abg. Löhner oder Fischhof sprechen. (Lachen.) Abg. Hein. Schluß der Debatte. . Präsident. Wird der Antrag auf Schluß ber Hcoatte unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte Nnd, wollen es durch Aussieben kund geben. (Ge,chleht.) Es ist nach meinem Erachte« d" Muwrttal. Unter der Voraussetzung, 5"? ^,I ^ "^" all? q.'!l)i5 als vollkommen l'echt!-'ch bestih,nd aner- kennen nnd anerkennen weiden. Dader glaube ich, es lv^,re gut, auch als alla-meinen (Aru»dsah in den Grund--reänen schon die Theilung der G< a alten au^lilvrechen, ano ich habe den Ancrag gestellt, das; der I. z>. laute: »Alle Gewalten des Staates geyen vom Volke aus und sind in der konstitutionellen Monarchie zwischen dem unverantwortlichen erblichen Monarchen und dem Volte ge lheilt« so wäre sowohl für die Grundrechte des Volkes ,ils für das einzige Grundrecht des Monarchen, schon in >en Grundrechten der Verfassung die Garantie gegeben, ?hiie daß wir ans irgend einer Rücksicht, sei eS nun eine theoretische oder pracrische, von diesem, selbst von den Gegnern anerkannten wahren Tahe abgehen dürften, und abgehen müßten, wesentlich ist es, daß dieser erste Satz stehen bleibe und er muß stehen bleiben, wenn Sie nicht woüen oder vielmehr, wenn Sie wollen, daß diese Grundrechte wirtlich als Rechte erscheinen und nicht als Gnadengeschenke der Krone. Es hat sich b»>i der Auslegung dieses Paragraphes eineAnsicht geltend gemacht, die nicht nur den Begriff in der constimtionellen Monarchie in der ganzen gebildeten Welt und Oesterreich, sondern direct auch dem Willen d,s Kaiscr Ferdinand entgegen ist, und es sind Redner aufgetreten, und unsere ',>.inist>r nnd unter denselben^ie wahrlich kaiserlicher seyn wollten, als der Kaiser selbst, die nicht nur allein das sevn wollten, sondern auch den unsterblichen Ruhm, welcken sich Kaiser Ferdinand erworben, verkleinern, herunterreißen, zu nichte machen wollten. (Bravo.) Nicht ein Gnadengeschenk ist die Constitution, und also auch nicht die Grundrechte, dic wir festsetzen sollen, sondern es sollen Rechte seyn, und daher muß die Grundquelle jedes Rechtes zuerst genannt werden, und das ist für jeden Menschen, der sieht, die Masse der Menschen, d.h. die gebildete an der Spitze der Völker stehende Majorität der Völker. Wollen Sie, daß die Rechte, die Sie den Völkern aussprechen, nicht als Gnadengeschenke ausgenommen, sondern als wirkliche Rechte anerkannt werden, so lassen Sie den ersten Satz steben, und wollen Sie auch das Recht deZ Monarchen gewahrt wissen, so nehmen Sie noch einen Zusatz auf. Auf diese Art wird für das Volk und für den Monarchen, und bei'de sollen ja nur Eins seyn, und cin Monarch, der sich von seinem Volke trennt, ist nicht der rechte Monarch, auf diese Art werden für beide Theile die Worte gelten, die ein deutscher Dichter ausspricht: „Dic Gnade stieße aus vom Thron, das Recht dagegen ist ein gemeines Gut!" — s Anhaltender stürmischer Vei'fall. Ruf: Schluß der Debatte.) P r ä s. VZ wird der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt? sEs geschieht. — Ruf: Schluß der Sitzung.) Abg. Hein. Ich stelle den Unterantrag dazu: daß von jeder Seite noch drei Redner gewählt werden. (Widerspruch.) Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich diesen Antrag nicht rcspcctiren kann, weil er nicht in it 50 Unterschriften versehen ist. Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sich aussprcchen, wollen ausstehen. (Majorität.) Ich erlaube mir die eingeschriebenen Redner vorzule-scu, damit sie zur Wahl der Generalredner schrei ten können. Für den Antrag wollten noch sprechen: die Ab. Krainsky , Purtscher, Löhner statt dem Abg. Fischhof, Vilinsky, Schusclka, Gold-mark, Zimmer, Violand. Dagegen: die Abg. Fluck, Ncuwall, Neumann. Machalski, Helfert, Oheral, Lasser, Schöpf, Trummer, Call, Sitka Ingramm, Thienuvln, Hellricgl, Krail, Uchatzi,, Gredlcr, Rack, Wiesenauer, Gleispach, Kudler, Strasser uud Nichter Franz. Diese Herren wollen gleichfalls ihren Generalredner Wahlen. (Abg. Fischhof trägt aus den Schluß der Sitzung an.) Wird der Antrag des Abg. Fischhof anf den Schluß der Sitzung unterstützt? (Wird unterstützt und angenommen.) AlsGeneralredncrsind gewählt, Löhner und Lasser. Die Herreu werden morgen als Generalredncr die Tribune besteigen. Die Tagesordnung ist dieselbe wie heute. DieTitz. wird morgen um 10 Uhr seyn, die heutige erkläre ich für geschlossen. Schluß der Sitz. um 2'/2 Uhr. Offizielle stenographische Berichte über die Verhaudwnsscn des österreichischen collstitllirellden Reichstages in Kremsier. Neummdscchzigste (XVil.) Sitzung am 10. Jänner I84l). Tages-Ordnung. I. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 9. Jänner l849. li. Zweite Lesung der Grundrechte. Anfang: l0 V4 Uhr. Vorsitzender: Präsident Strobach. Auf der Ministerbank: Schwarzenberg, Stadion, Bach, (iordon, Thirnifeld. Präsident, Die zur Eröffnung der Sitzung er» forderliche Anzahl der Herr.n Deputirtc» ist anwesend. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche den Herren Schriftsühr.'r, 5as Protokoll über die gestrige Sitzung vorzulesen. Schriftf. Gleispach (liest das Protokoll) Präsident. Hat Jemand eine Einwendung gegen das vorgelesene Protokoll anzusprechen? — Da Niemand sich daui meldet, so wird das Protokoll als richtig an-genommen. — Ich ersuche den Herrn Schriftf. Ullepitsch das vorliegende Urlaubsgesuch vorzutragen. Schriftf, UIlepitfch. Ich habe der boh. Versammlung mitzutheilen, daß die Zahl der bis heute angemeld^ ten Herren Abg. 37'tt betragt, »vooon 21 auf Urlaub ab' wl se.'id smd. Die Harren Abg. Eavalcabo, Clememi, En-gelhofer, Wagner und Paul si,»d als krank gemeldet. Präs, Der Abg Troian gleichfalls. Schristf. Ullepitsch. Auch habe ,'ch der h Vet-' sammlung bekannt zu aeben, daß der Hr.Abg.Motyka von seinem Urlaube zurückgekehrt ist, nnd auf seinen ihm vor ciiiMN Tigen von der h Kammer neuerlich bewilligten Url.nib verzichtet hat, weil sich die In seinem Urlaubsgesu-' che angegebenen Motive mittlerweile behoben daben. Nunmehr aber bittet der Abg Pelriiseyn, laut eines in polni-scher Sprache eingebrachten Gesuches, um einen zehntä' gigen Urlaub vom 10. Jänner angefangen, in häusli-cb.'n und Wirthschafts - Angelegenheiten. Präs. Wünscht Jemandes Wort über das Ur< laubsgesuch zu ergreifen? (Niemand.) Diejenigen Her-ren , die sich für die Bewilligung des Urlaubsgesuchs aussprechen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (M^oritat.) Schriftf. Ullepitsch. Eine vorliegende Eingabe des Herrn Abg. Wenzl Frost lautet wie folgt: Hohe Reichsversqmmlung! Nachdem der ehrfurchtsvoll Gefer^ tigte als Lehrdirector undNeligionslehrer an einem Taub-stummen-Institute von Seiten seines Vorstandes wie' derholc aufgefordert worden ist, seine Rückkehr aus V" Ursache l.u beschleunigen, w/il bei der Schwierigkeit ll"b eigenthümlichen Beschaffenheit semcs Bl'r»ffaches, <^nt (Tinbehi'llna, desselben in die Länge hi» schwer und halt gefühlt werden müßte, so legt er unterm heutigen D^» cum sein Mandat mit dl>/ beigefügten Bitte zurück, seinen Siß in der hohen Kammer noch bis Ende d. ^-einnehmen zu dürfen. KremM am 9 Jänner is^> 'N'iizel Frost m. p., Reichstags-Deputirter für d«n Bezirk Wcißwasser in Böhmen, zugleich l?ehrdirecl0^' am Prager Privat-Taubstummen - Institute. Präsidenr. Ich glaube darüber dürfte kaum eine Debatte zu eröffnen seyn, sondern das Ministerium an-gegangen werden, eine nrue Wahl auszuschreiben. Schriftf. Streit Der Herr Abg. Winaricky legt aus ähnlichem Grunde scni Mandat nieder. Präsident. Es wird gleichfalls das Ministerium um die Ausschreibung einer neuen Wahl angegangen werden. Es liegen einige Interpellationen vor. Schriftf. Streit. Es sind 3 Interpolationen des ?!bg. Picteri, zwei davon sind sogar gedruckt, (liest-) Interpellaiion an das Ministerium des Inner". Farra ist ein Dorf nächtt Gradiska im Küstenlande, wo im Anfange des vorigen Ichrhulidertes cin M'^ glicd gedachter Dorfgemeinde Namens Jacob Pascol, starb, "und eine lcytwillige Ano.-düung folgendeil InHalles hinterließ- Ich vermache den Hriichigemlst me,l»es 6us Häuern, Galtrn, Grundstücken und Kapitalien bestehenden Vcrmo'gcns den, Weltprieslvr Franz Driuss' qegen dem, daß sowohl er, als auch alle jene Welt« priester in inlmitum H pei'prtms temporibug, welche nach seinem Tode von der Gemeinde Farra zum Frucht' genusse dieses Vermögens werden ernannt werden, wöchentlich dreimal in der Pfarrkirche von Farra die heilige M.'sse lesen, u:id den, Pfarrer in der Seel/or^ und in allen kirchlichen Feierlichceiteu srinen ununterbrochenen Beistand leisten' solle, damit dadurch die vermögenslose Gmieindp von der Last enthoben werde, einen Coorcrator zu unterhalten Nach dein Tode dies" Weltpriestcrs Franz Driussi wurde ein anderer Well' Priester zu diesem Fruchtgenusse berufen, welcher de" Namen seines VorsMvls führte, und welcher nicht e^ '"angelt hat den Willen des Stifters gewissenhaft b>' am^ 14. März 1808, nämlich bis zu seinem Tode j" erfüllen. Da dieser Todessall sich im Hause eincs g^' wissen Franz Savio, welcher in Görz die Advocat" ausübce, zutrug, so übernahm er eigenmächtig und ""' berufen die Verwaltung deS Vermögens, welches ^ frommen Stiftuna, des gedachten Pascoli zugehört' und ohne darüber Rechnung zu legen, und den jähr!^ Ertrag gerichtlich zu depositiren, führte er die g^"?,,, Verwaltung biS zu seinem Tode fort, biS nämlich >^ Sohn und Erbe i^opold Savio dieselbe übernahm, ' bis zu seinem im Ialire t847 erfclgtcn Tode fortfüd^ wo sie sodann dessen Witwe und Ei-om übernahm, welche gegenwärtig dieselbe führt, ohne sich jedoch ^ kümmern/den ,ährlichen Ertrag zu deposition, und u ,l)iv Verwaltung de,n § 239 des Geschlaucht g"'"" Rechnung zu lege».