ImtZ- Nlatt zur Laibacher Zeitung. ^ 60. Donnerstag drn s. Auli 18^l3. e^ndcrnial- Verlautbarungen. H. 1107. (3) Nr. 15053. surrende de5 k. k. il lyrischen Guberniums.— Betreffend die Verhandlungen zur Eicherstellung dcs Ertrages der allgemeinen Verzeh-rungssteuer für das Verwaltungs-Iahr 1844, und bc^ehungsweisc 1845 und l8l6. — In Folge hohen Hoskamwer-Decretes vom ^4. Mai l843, Z. 20089, haben die Abfindungs-nnd Verpachtungs'Vcrhandlungen zur Sicher-stellung der allgemeinen Verzchrungöstcner ftir daS Verwallungs-Iahr 2644 in derselben Art zu geschehen, wie sie mit Rücksicht auf das hohe HofkammerrDecret vom 29. Mai 1839, Nr. 26191, fur daS Verwaltuugs. Jahr I8'l3 Statt gefunden haken. — (3ö wcrdcn demnach folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kennt' Mß gebracht: 1. Die Verhandlungen zur ge-neinschaftlichen Abfindung vou tiorporatione» oder ganzen Gemeinden, so wie zur Verpachtung, werden in doppelter Art gepflogen wer« den, entweder auf ein Jahr mit stillschweigender Erneuerung für die nächst darauf folgenden Wei Verwaltungs-Iahrc, oder auf drei Jahre ohne Vorbehalt der gegenseitigen Aufkündigung. — 2. In die Verträge auf drei Jahre wird die Bedingung aufgenommen werden, daß ge» genseitig das Recht vorbehalten bleibt, im Falle einer eintretenden Aenderung in den Gesetzen oder Tariffen den Vertrag gegen dreimonatliche Aufkündigung aufzuheben. — 3. Die Absin-dungs-Verträge, welche mit einzelnen Ge-werbsparteien abgeschlossen werden, werden sich nur auf ein Jahr mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung erstrecken. — 4. Von diesen Verhandlungen bleibt die Sichcrstellung dcs Verzehrungssteuer» Erträgnisses von der Biererzeugung und den gebrannten geistigen Flüssigkeiten ausgeschlossen. — 5. Endlich wird als Zeltpunct, bis zu welchem die verzehrungs-steuerpfllchtigen Gewerbsunternehmer die zur Erlangung des gefattsamtlichen Erlaubniß» schemes erforderliche Erklärung abzugeben haben, auf den Termin bis längstens 10. August I6l3 festgesetzt. — Laibach den 20. Juni 1843. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Nait^nau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Eduard Freiherr Pino v. Friedenthal, k. k. Gubernialralh. ^loö^ (3) Nr. lZ92l. Verlautbarung. Zur S cherstcllung des Brennholzbedarfes für das Gublrnlum, oann einige andere Bt» hörben/ Acmttr und öffentliche Anstalten m ^atbach, für dm Winter lL"/^, wlrd am »9. Iull d. I. Vormittags um 10 Upr be» dtm k. k. GubcrntUlN in Laibach eme Mlnuendo,Verstei-ge'ung, vesbunden mtt einerOfferlcn-Verhanv» lung, Glatt finden, und deßhalb Folglndts bt» kannt gemacht: Der Brennholzbedatf besteht: 15 für oa» k s. Landes Prasidiun» m 4, Klafter harten, für das Guberrlum und das Eame« r«l, Zahla.r.t in 190 Klaft«r h«rten und »'/^ Klafcer weichen ; für die Kammerprocuratur in 32 Klafter harten und 2 Klafter weichen; für das Stadt» uvd Landrechc in »ob Klafter har, ten und 2 Kiafcer weichen; für die Staatsbuchhaltung in 9« Klafter harten; für die Standisch Verordncle«Stelle in 38 Klafter harten; für dlc mcdlllN'sch, chirurgische Anstalt sammt Elinik n»id Elvll. Spital n^ lich für jede Behörde, für jedes Aml oder jedt öffentliche Al^stalt, so wie auch für mehier« Aemter, welche sich in einem und dcmstldel^ Ge> bäude desiid N/vor sich gel?en. — N,chl m.n? der wcrl)c«) And^tc zur L cf^Uli^ des oben aus» ß^wlesenen gesammtcn Brennholzbcdarfcs alige^ nommen und del sonst annehinbar beflilidnen Verhältnissen vorzugsweise berücksichnget w«l. den. — 3. Das ;u l,eftrnde Holz muß trocken, von durchaus guter ^^lttät stpll, klaflerwclsc aufglscheltert übergeben werden, und t»nc >s>chei. terlarge von 22 bl« 24 Zoll haben, — ^. Das Brennholz muß l?dcr Branche zug'lleferl, am UebeenahmsoNe abgeladen und auf Kolben d«s Lieferanten klaflcrwclse, jede Klafter mit tinem Kreu^stoß? versehen, genau aufgeschichtet wev» den, ohne daß der Lieferant für Fuhrlohn, M^uth oder Maßere», noch sonstige Auslagen eiwas anzusprechen berechtiget wäre. — 5- sollte es sich ln der Folge ergeben, daß eine oder dl« andere Branche eine größere oder geringere Quantität Holzes als dle lm §. z angegeben« benöthi^en würde, so ist es lm erltcn Falle Pft,cht dcs Lieferanten, den größern Bedalf gleichfalls um den Ersschungsprcis b »zustellen, lm zweuen Valle ader hätte er für den geringern bedarf telnc Entschädigung anzusprechen. — Uebrigens smd die oben genannten Behörden, Aemter und össenllichen Anstalten nur dann verbunden das erforderliche Brennholz von den Lieferungs Ersiehern abzunehmen, wenn sie dil n. oft. Klafter 22 bis 24 zöll'gen harten Brennholzes für die Behörden in der Stadt um oder m.ter H ss. 4 kr., für das Strafhaus am Kassellberge aber, mit Zurechnung der doppelten Zufuhrskosten, pr. Klafter mit 4 fi. 4« kr., jmcr des weichen Brennholzes dagegen mtt 3 ss, 10 kr. pr. Klafter beizustellen sich heibcilassen, wldügens es den Di» castericn fre> sieht, sich das Brcnnhrl; mitttlst Handcinkaufis beizu!chaffen> — 6. Der Erste-her w;rd d»e Licfcrung m ccht Tagen nach dem abgeschlossenen Eontlact? zu beginnen, und der, gestalt fortzusetzen haben, daß bis Ende August d. I. wenigstens em DrUtheil des im H. 1 an» geführten Bedarfes abgeliefert seyn wird; die wetteren Lieferungen sind aber in der Art zu bc, werkstelllgen, daß keine Behörde einem Mangel an'benölh.igttm Brenicholzc ausgesetzt bleibt, und es ist dlese Verpflichtung um so gewisser zu erfüllen, als im Widrigen das Aerar/ im Falle einer Verspätung deS Lieferanten, oder wenn nicht qualitätmaßigesHolz geliefertwerden sullie, berechtiget ist, den Holzbebarf auf Kvsten dis Ncfcranten, um wcl.d' lmmer «lnen Pcels an» zukaufen , und den auigelegten, den Elstehungs« pleiv üblrstt-l^lai oder burctz N«mhaftmachung eines an^ uchml»a°en Bürgen, oder durch Hinterlegung emiS / dimzlhnlln3he»lederErstehungs-Sum» me gleichkommend«» Betrages, oder endlich dulch soglelche Ävlilftrung e,ner angemessenen Quan-tlläi Holze« und Einlassung des dafür enlfal-lenren Vergütungs«Beirages bis zur gänzlichen E^ntracls. Erfüllung. — 6. Für jedes an eineS der obg ft. E. M. zu erlegen, welches ihm im Falle, daß die Lieferung von demselben mcht erstanden werden sollte, gleich nach dec LicttaUon wider zurückgestellt, dem Ersseher aber, in so ferne derselbe die im §. 7 bedungene Caution nicht anderswie vollständig erlegen sollte, in diise eingerechnet werden wird. — ,0. Es werden indessen auch vorläufige schriftliche kic-ferungslOfferte angenommen. Jedes solche Of, fert muß versiegelt seyn, am Tage vor der Li-citation längstens bis 2 Uhr Nachmittags bei dem Gubernial'E»nreichuligs,Protocoll übergeben werden, und mit dem Legscheine des Proo. Eameral.Zahlamtes über das dort erlegte Va-dium pr. 5o ss. C. M. belegt seyn. — Das Offen muß, nebst Angabe des Namens und Wohn« ortes dcs Offerenten, und dcr Erklärung, daß ihm obstehende Lieferungsbedingn,ssö bekannt sind, die bestimmte Holzquantttät, welche, so wie auch die Branche, für welche geliefert werden will, enthalten; auch muß dcr geforderte Nergütungspreis pr. Klafter genau und mit Worten ausgedrückt werden, und jedes Offen von Außen mit folgender ?luffchnft versehen sepn: „Offert des N.N., wegen Lieferung der 505 Brennholzes für die k. k. Behörden in Laibach für die Wintcrperlooe lL"/^." — Laibach am 19. Iun» i6/,3. Thomas Pauker, k. k. Gubcrnial' Secretär. Z. 1111. (2) Nr. !4i35. Concursauischreibung. Siine Maj stäl hab«a lau! hcrabgelang» ter hohen Hofkanzlei» Verordnung vom 29. Mai d. I , Nr. 16793, mir allerhöchster Entschließung vom 23. 0. M. allergnädlgft an« zuordnen geruhet, daß zur künftigen Verwal, rung der hcimges.,g!en drel Bsjlrke Savenftein, Nassenfuß und Tveffen im Neustadller Kreise, dre» lalidtsfürstliche Bcznks-Eommlssaviati dr,l« tcr Classe, und zwar für Taubstem zu oder nächst Natschach; für Nafftnfuß und Treffen aber »n den gleichnamigen Orten provisorisch aufgestellt werden scllei. — Bt beginnen sollen. — f) Daß insbesondere die Bewerber um die Amtsvorstehcrposten sich über die gesetzliche Befähigung als Bezirks-Commissar und Richter über schwere Pol'zei-Uebertretungen, so wie zum Nichleramte über Ciliil-Iustizangelegen-heiten, dann über das Vermögen auszuwelsen haben, längst bis i5. October d. I. eine bare pder pupillarmaßig gesicherte Dienfies,«3aution pr. looo fi. legen zu können. — ^) Daß die Bewerber um die Steuereinnlhmerssttllen sich überihre Kenntnisseim Rechnungs-und Steuerfache, so wie über das Vermögen auszuweisen haben, ebenfalls bis z5 October d. I. eine bare oder pupillarmäßig gesicherte Caution vun 800 fi, legen zu können. — !i) Daß sich die Bewerber um die Actuarsvosten auch über die volle Befähigung wie die Amtsvorsseher aus-zuwnsen haben. — i) Daß bei den Bewerbern um die Amtsschreibevsfiellen vorzüglich auf Rechtschreibung und gute Handschrift gesehen werden wird, worüber sich daher dieselben ausweisen sollen; endlich daß k.) unter d.°n Bes werbern um dle Amtsdienersstellen Militar-Invallden oder ausgediente Eapltulanten den Vorzug erhalten werden, daß sich aber alle auch über eine angemessene Körperstarke aus, weisen müssen. — Vom k. k. illyrischen Gu» bermum. Lalbach am 23. Ium i6^Z- Ktavt- unv lanvrechtliche ^erlautbarunge». Z. 1101. (3) Nr. 6433. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey 606 über das Gesuch der Inhabung des Gutes 3cu-tenburg, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtlich der Kriegsdarlehenö-Obligation . — 7. Der Wiese unter der gemauerten Brücke. — 6. Des kleinen Terrains ob der Gruber'schen Brücke. — 9. Die Wiese an der rechten Seite der Einmündung des Gruber'schen Grabens. — 10. Derselben am linken Ufer unter der Brücke. — ,1. und 12. Die Wiese ober der Brücke am nämlichen Ufer. — Die Wiese am Laibachstusse in dem Riede. Volar. —» 14. Der Gemein-Amheil in der Ischza. — ,5. Die W,lse unter dem Gu'e ssroiseneck. — Stadtmagistrat lalbach am ,6. Juni i6ä3-Z. illg. (l) " ——— Oeffentliche Prüfung der Privat- schü l er. Von der k. k. Oderaufsicht der deutschen Schu-l en in Lalbach wird hiennt bekannt gemacht, daß die öffentliche Prüfung für jene Schüler, welche hauslichen Unterricht erhalten haben, im zweiten Semester l843 am 3l. Juli in der Art ihren Anfang nehmen werde, daß an dicsem Tage Vor« mittags von 6 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr mit den Schülern aller Classen die schriftliche, die darauf folgenden Tage abcr in eben denselben Tagesstunden die mündliche Prüfung vorgenommen werden wird. »- Die Anmeldung dieser Privatschüler hat am 30. Juli Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr bei dem Diocesan - Schuleliobcraufsehcr zu geschehen, wobei die Standestabelle einzureichen, die Schul-zeugniffe über schon früher bestandene Prüfungen, wie auch dic Lelirfähigkcits-Zcugnisse ihrer Privatlehrcr vorzuweisen, und die gewöhnlichen Prüfungs,Honorare zu entrichten seyn werden. — K. K SchuleN'Dberaufsicht Laidach am 30. Juni 1843. ^———— Kundmachung. Zu den in dem hierortigen k. k. Polizeidirections ^ Amtsgebäude im Laufe des Jahres 18^3 vorzunehmenden Bauherstellungen und Conserra-tions-Arbeiten, bestehend in Maurer-Arbeit und Materials, Zimmermanns-Arbeit und Materials, Tischlerarbeit, Schlosserarbeit und Anstreicherarbeit, wird die Minuendo-Licitation am 7. dieses, um 9 Uhr Vormittags, *) im k. k. Polizeidirections - Amtslocale vorqenommen, und es können die bezüglichen Licitattons - Bedingnisse, Plan, Vorausmaß und Baudevise in dem Amtslocale daselbst eingesehen werden. — Laibach am t. Juli 1843. *) Beider ersten, und in einigen Exemplaren der zweiten Einschaltung dieser Kundmachung, in den Amtsblättern Nr. 78 und 79, war der Licitations-Termin auf den 8. Juli angesetzt, ist aber später dahin abgeändert worden, daß die Licitation, wie oben zu ersehen, am 7. d. M. um 9 Uhr Vormittag abgehalten werden wird.