1205 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. t68 Donnerstag dm 25. Juli l872. (26!)—1) Nr. !>l>7. Küildmachiilig. Zufolge hohen vom ^. Juli 1872, Z. I83l>8, werden die Virgin ier-Grenz-Cigarren zum Preise von I st. 80 kr. für 100 Siiick und 2 kr. für 1 Stück nunmehr auch an der Grenze Krams gegen Kroatien in Verschleiß gefetzt. Die Aclivirung dos Verschleißes wird im Monate August l. I. beginnen. Laibach, am 17. Juli 1872. K. ll. /ilMnz-Dircction. (257—2) Nr. «46. Kundmachung. Am 13. Juni d. I. feierte der wiener '- k. Schulbücherverlag fein hundertjähriges Gründungsfest. Dieses wichtige und wohlthätige Institut Verdankt sein Entstehen der großen Kaiserin Maria Theresia, welche sich, abgesehen von anderen nützlichen Schöpfungen, schon durch Gründling der österreichischen Volksschule, in der die Bedingungen einer gedeihlichen Fortentwicklung der allgemeinen Bildung den Völkern gegeben wurden, verewiget hat. Die Angelpunkte des unter Maria Theresia, gegründeten VollSschulsystcmS sind die Schaffung des Schulfondcs einerseits, andererseits aber die Herstellung einheitlicher Lehrtefte. Dies sind zugleich jeuc zwei Elemente, welche dem heute »och bestehenden Institute zur Herausgabe und zum Zerschleiße der Volksschulbücher das Leben gegeben haben. Die Männer, welche an der Gründung der Volksschule zn arbeiten berufen waren, erkannten sehr bald, daß es nicht genüge, die erforderlichen Lehttexte herzustellen, sondern daß es auch eines eigenen Organs bedürfe, welches die Aufgabe hat, die vorgeschriebenen Lehrbücher in der erforderlichen Menge zu drncken, selbe stets vorrä'lhig zu halten und den einzelnen Schulen leicht und zu den billigsten Preisen zugänglich zu machen. Um nach den damaligen Verhältnissen die Herausgabe der Bücher zu sichern, wurde für den Schulfond, der die ersten Herstellungskosten zu bestretten hatte, ein ausschließendes Allerhöchstes Ver-lags-Pnvileginm erwirkt, derart daß außer dem Schulfonde niemandem das Recht zustehe» follte, die vorgefchriebcnen Lehrbücher herauszugeben und zu verschleißen. Hiemit war die Absicht verbunden, dem Schulfonde zugleich eine namhafte Einnahmsquelle zn schaffen nnd die Erträgnisse des Schulbücherverlags durch diesen Fond wieder dem Volks-schulwcscn zuzuwenden. Durch dieses Privilegium, das unterm 13tcn Inni 1772 auf Grund einer Allerhöchsten Resolution erfolgte, wurde der k. k. Schulbücher-Verlag in Wien begründet. Anfänglich war derselbe mit der wiener Nor-Ulalhauptschulc verbunden und in Einem Hause bei St. Anna, allwo er sich noch heute befindet,! mit dieser untergebracht, weßhalb man ihn damals den „Verlag der deutschen Schulanstalt" nannte. Schon bei Gründuug des Schnlbüchervcrlages' wurde als Grundsatz festgehalten, daß der Kauf-Preis der im selben herausgegebenen Bücher so niedrig als möglich zu stellen sei, und daß ein Theil dieser Bücher den Kindern dürftiger Eltern unentgeltlich verabfolgt werden follc. Dieser Grnnd-sah ist noch heute der leitende: die Verlagsartikcl werden zn möglichst billigem Preise in den Verkehr gebracht nnd alljährlich sogenannte Armenbücher unentgeltlich zur Bethcilung von Schulkindern dürftiger Eltern ausgefolgt. Ursprünglich war das ausschließliche Privile-guun zum Schulbücherverlage dem Schulfonde für' ben ganzen Umfana der Erdländer eingeräumt.! Aber schon im Jahre 1775) wurde der Nachdruck der in Mähren bcnöthiglcn Schulbücher dcr mäh nschen Schnlcomission erlaubt, und bald darauf ließ ftch Maria Theresia durch die Erwägnng, daß die Normalschuldruckcrci unmöglich mit so viclcn lausend Abdrücken, als für die gefammtcn Erdlande erfordert werden, rechtzeitig aufkommen könne und wegen dcr Verfcndungskostcn die Bücher auch höher zu stehen kommen müßten, bestimmen, auch den Hauptnormalschulen in den k. k. Erblanden das Drnckprivilcgimn auf die im Lande bcnöthigtcn Schnlbücher unter gewissen Bedingungen zu bewilligen. So entstanden die Schulbücher-Verlage in Kram und Böhmen 1775, in Mähren, Tirol und in Freiburg im Brcisgaü 1778, in Galizien 1777. Das erste Büchlein, welches aus dem wiener Verlage hervorging, war der kleine „Saganischc" Katechismus vom Jahre 1772, und es wuchs die Zahl der Lehrtextc derart, daß man ihrer im Jahre 1776 schon 48, im Jahre 1780 aber 100 zählte. Dieselben waren theils Lehrtefte für Trivialschulen, als KathechiSnien, biblische Geschichte, Evangelicnbüchcr, Lesebücher, Schreibvorschriften und Rechen büchel; theils für den erweiterten Unterricht an den N ormal - und Haupt-fchulen, als Sprachlehre, Rechtfchreibuug, Briefstyl, Geographie, Phystk, Naturgeschichte, Land-wirthschst, Mechanik, Meßkunst, Baukunstzeichnen; theils HilfSbücher für Lehrer. Im Jahre 1807 übernahm der Vollsfchul-büchcrvcrlag, nachdem mit dcr Allerhöchsten Entschließung vom 27. August 1788 dem Stndieu-fonde ein ausschließliches Privilegium zum Druck und Verkauf der Gymnasialbüchcr zuerkannt und dies in der ersten Zeit im Pachtwcgc ansgeübt worden war, auch das Verlags- und Verschleiße schä'ft dcr Gymnasialbücher. ! DaS den Voltschulbücher-Verlage beherschcnde Princip, die Schulbücher w gut und dauerhaft, aber auch so wohlfeil als möglich herzustellen und m Verkauf zu bringen, führte im Jahre 1846 zur Ancrkcn-! nung eiues anderen Grundsatzes, nämlich daß die Herbeischaffung dcr Lehrbücher in den Volksfchnlen keine Quelle für die Staatsfinanzen fein sollte, ! ein Ausspruch, dcr in der Allerhöchsten Entschließung ! vom 21. Februar 1846 niedergelegt erscheint, j Dciu zufolge wurde im Jahre 1850 daS Ver-^ lagSprivilcgium des Studienfondeö aus Gymnasial-^ bücher, sowie auch alls Lehrbücher für die sclbst-ständigen Unter- und Obcrrcalschulcn, und Ende ^ des Jahres 1864 noch für unselbständige Unter-^ realschuleu von zwei blassen ausgehoben uud mit ! h. Ministerial-Erlaß vom 22. November 1867 ! als Grundsatz allsgesprochen, daß das Privilegium 5 des Schulbüchervcrlages AnSnahmen nicht ausließe, und daß auch im Pnvatverlag erschienene Lehr-' bücher mit Genehmigung des Ministeriums in Gebrauch kommen können. In den jüufziger Jahren wurde der Verlag von Volksschlllbüchcrn für sämmtliche Kronländer, ' Böhmen ausgenommen, in Wien ccntralisirt, so daß die Schulbüchervcrläge in Ofen, Trieft und Mailand im wiener Verlage ausgingen; daher es ! auch kommt, daß der Schulbuchcrvcrlag Lehrtcftc in allen österreichischen Sprachen — deutsche, italienische, böhmische, polnische, rutheuifchc, slovenische, kroatische, lircheuflavische, nngarischc, armenische und hebräische — zu verlegen hatte, nnd daß im Jahre 1860 ein großartiger Ausschwung im Ab satzc gegen das Jahr 1850 von 703.602 aus 2,213.5)10 Exemplare erfolgte. In den sechziger Jahren kam dcr Vcrlag von Volksschlllbüchcrn für Ungarn und Sieben bürgen, wie auch für die Lombardie und Vcnezien in Wegfall, und im Jahre 1864 wurde die Herausgabe der für Galizien bestimmten ruthenischcn Lehrbücher auf daS Stauropigianischc Institut in Lemberg übertragen. Die Folge davon war, daß im Jahre 1870 der Absatz aus 1,715.688 Efem Plarc von 2,213.910 des Jahres 1860 sank. Vel gleicht man jedoch den VolkSschulbücherabsatz des Jahres 1850 mit dem des Jahres 1870, fo wird man gewahr, daß fich derselbe im Verlaufe von zwei Dccennicn (von 703.602 auf 1,745.688) unter gewöhnlichen Verhältnissen mehr als verdoppelt hat. Durch das ReichSvolksschulgesetz vom 14ten Mai 186l1 ist übrigens das ausschließliche Privi legiulu des Schulbüchervcrlagcs in Wien aus die VolkSfchulbüchcr aufgehoben worden, indem nach H 8 in den Volksschulen Lehr und Lesebücher nach Wahl dcr Bezirlsschulaufsicht in Gebrauch kommen können, fobald folchc nach Anhörung der LandeS fchulbchörde vom Minister für Cultus und Uuter richt für zulässig erklärt worden sind. Bei Bürgerschulen kommt es der Lehrercon fcrenz zn, Anträge auf Einführung neuer Lehr-nnd Lesebücher zu stellen. - So kommen mm häufig im Privatvcrlagc erschienene Lchrteftc mit Genehmigung des Ministeriums in den Schulen zur Verwendung, woraus sich dann auch die Ab' nähme dcs Absatzes dcr Volksschulbücher des k. k. Schulbüchcrverlages im Jahre 1871 gegen das Jahr 1870, von 1,745.688 auf 1,623.824 Exemplare, fowie das Zurückgehen der Armendücher-gebühr erklärt. Dcr Schulbücherverlag ist verpflichtet, jährlich eine bestimmte Allzahl Efcmplarc als Armenbüchcr ^ sür die Volksschulen abzugeben. Bei Bemessung dcr Armcnbüchcrquotc wird der Absatz des voran-gehenden Jahres zur Grundlage genommen, und bilden 25 Proccnt des WcrtheS der abgesetzten Bücher die Armenbüchcrquotc für das nächste Schul jähr. Welche Lehrbücher innerhalb des für jedes Land ermittelten Betrages als Armen buchn für jeden Schulbezirt abzuliefern sind, bestimmen die Landesschulräthe, beziehentlich die Bezirksschulräthe. ! Da aus dem Verlage oer Volksschulbücher, ungeachtet des Festhaltcns billiger Vcrschlcißpreise !imd bedeutender Abgabe von Armcnbüchcrn, jährlich Mehreinnahmen resultiren, so werden dieselben als GebahrungSüberschüsse nach Maßgabe des Absatzes in die einzelnen Länder den Normalschulfondcn > dieser Länder zugeführt, und bilden diese Ueberschuß absuhrcu cine jährliche Einnahme dcr Normal schulsondc. Ihre Höhe betrug im Jahre 1864 32.W6 fl. 3!1 kr., stieg im Jahre 1866 auf 60.000 fl., sank aber sodann jährlich, so daß sie sich im Jahre 1870 mit 28.027 fl. 70 kr. und im Iahic 1^71 mit 24.328 fl. bezifferte. Hicvon entfiel auf Krain im letztgcdachtcn Jahre dcr Theilbctrag von 1241 fl. 43 kr. Mit dcr k. k. Schulbücherverlags-Verwaltung in Wien steht dcr sogenannte katechctischc oder Pfarrer Sautlcr'sche Vcrlag in Verbindung. Um dcn katholischen Geist zu wcckcn und namcullich in dicscr Hinsicht auf die Jugend einzuwirken, stiftete der vollssrcundlichc Pfarrer von Fischamend P. Sigmund Sautter, Tiroler von Geburt, im Jahre 16W dcn Betrag von 2000 fl., den er fpatcr noch um 650 fl. vermehrte, und überließ diefc Stiftuug dem Icsuitcn-Eollegium bei St. Anna in Wien mit der Bestimmung, daß von den Zinsen alljährlich ein Zehntel zum Eapital geschlagen, die übrigen neun Zehntel aber zum Druck uud Anlauf von katechctifchen und Erbau ungöfchriftcn verwendet und dicfe Drucksachen zwei mal dcS Jahres unter das christlatholische Voll ausgetheilt werden. Die Jesuiten sorgten angc legcntlichst sür die Erhaltung und Vermehrung dcr Stiftung, deren Eapital fortwährend wuchtz, nnd von deren Ertrag jährlich Tausende von tatho tischen Bclchruugsbüchcrn in die Hände der ^uacud und des Volkes gelangten. Nach Aufhebung dcS Jesuitenordens wmdc die sogenannte- latechctifche Bibliothek zu St. Amm dem k. k. Schulbüchcr.Verlage einverleibt, der zu- 12^6 gleich die Verpflichtung übernahm, die vom Stifter vorgesetzten Endzwecke getreulich zu erfüllen und zur Beförderung der Christenlehre die hiezu geeigneten Werke forthin in Druck zu legen und den geistlichen Kinderlehrern und Pfarrern auszutheilen. Mit Schluß des Jahres 1870 betrug das Stif-tungscapital, dessen Verwaltung dermalen der k. k. n. ö. Stattbalterei zusteht, 130.000 ft. Von den Iahresinteressen dieser Stiftung wird der zehnte Theil zum Capital geschlagen; von dem Reste wird je ein Drittel den beiden niederösterreichischen Diöcesendehörden zur stiftungsmäßigen Verwendung übergeben, das letzte Drittel aber w Gemä'ßheit des h. Ministerial-Erlasses vom 20. December 1851, Z. 2557, an die k. k. Schul-dücherverlagsdirectiou unter dem Name» „kateche-tisches Drittel" abgeführt, welches theils zur Herausgade neuer katechctischcr Schriften und Erbauungsbücher in den verschiedenen Landessprachen, theils zur unentgeltlichen Vertheilung solcher Werke, und in der jüngsten Zeit zur Betheilung der neu errichteten Schulbibliothekcn verwendet wird. Aus dem voranstehenden erhellt, in welch innigem Zusammenhange der k. k. Schulbücher-Verlag mit dem österreichischen Schulwesen steht und welchen wichtigen Einfluß er alls die Förderung der Volksbildung hat. Schon durch ein ganzes Jahrhundert entfaltet er sein segenreiches, menschensreuudliches Wirken zum unberechenbaren Wohle der Völker, deren geistige und materielle Interessen zu fördern er UN0 bläßlich bestrebt ist, und rechtfertigt vollkommen die Erwartung, welche die erlauchte Gründerin an diese höchst wohlthätige Schöpfung knüpfte. Um die hundertjährige Gründungsfeier des k. k. Schulbücher-Verlages in wahrhaft gedeihlicher Weise zu begehen, veranlaßt derselbe mit Genehmigung des h. Unterrichtsministeriums zwei wichtige Preisausschreibungen, und zwar eine zur Verfassung eines Handbuches der Erziehungs- und Unterrichtslehre für Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten; die andere aber zur Verfassung von „Sprach- und Lesebüchern" als Lesebücher für die deutschen, italienischen, böhmischen, polnischen, ruthenischen, slovenischen, serbo-kroatischen, und romanischen Sprachunterricht in den k. k. Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten für jenes ist ein Ehrenhonorar von 600 fl. und sür jedes einzelne der genannten Sprachbücher von 300 fl. nebst dem Schriftstellerhonorare, das bei Uebergabe des preisgekrönten Werkes an den wiener Schulbücherverlag mit dem Verfasser vereinbart werden wird. Die Manuscripte sind bis ! Ende December 1873 an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzusenden. ' Laibach, am 26. Juni 1872. A. k. A'mldesjchulratli sür Kram. (267—2) Nr. 41. Edict. Grledignng von Notar stellen. Das hohe k. k. Justizministerium hat mit Erlaß vom 19. Mai 1872, Z. 11858, die Er richtung von Nutarstcllen in allen Gerichtsdezirken in strain, wo solche bisher nicht systcmisitt waren, zu bewilligen befunden. Es wird sonach zur Besetzung von Notar stellen in den Gerichtshofsprcngeln Laibach und Ru dolfswcrth, und zwar je eines Notarpostens mit dem Amtssitze an den Bezirksgerichtsorten zu Wippach, Laas, Seuosetsch, Kronau, Tschcrncmbl, Großla-schitz, Landstraß, Mottling, Seiscnberg, Treffen llnd Natfchach, welche bisher nicht zur Besetzung gelangt sind, der neuerliche Concurs hiciuit ausgeschrieben. Die Bewerber um einen dieser Posten haben die mit den Ausweisen über ihre gesetzliche Befähigung und über die Kenntnis beider Landes sprachen belegten Gesnche unter Anschluß der Qualifications Tabellen im vorschriftmäßigen Wege binnen 14 Tagen nach der dritten Einschaltung dieses Edictes im AmtSolatte der „Laibacher Zeitung" Hieramts einzubringen. Laibach, am 20. Juli 1872. t';. k. Nli'.armtokammer für Kram.