Imtsblalt zur Tmbacher ^eitnna. ^. 2»7. Dinstag den V. September »85«. ä 5U8. u ^) Nr. »7!>68. Konkurs-Kundmachung ^kgen Besetzung einer definitiven sinanz - Konzipisten - Stelle in Dal- matien. . Im Bereiche der k. k. Finanz-Lanoes-Direktion ^ Dalmatien ist eine definitive Finanz-Konzipi-nenstelle mit dem Gehalte jährlicher 6W fl. zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig "legten Gesuche unter Nachweisung ihreö Alters, der absolvirten juridisch-politischen Studien, der vollständigen Kenntniß der italienischen und frisch-dalmatinischen Sprache, der bisherigen Dienstleistung, insbesondere im Zweige der Finanz-^erwalttmg, und unter ?lngabe, od und in welkem Grade sie mit einem Finanz-Beamten in Dalmatien verwandt oder verschwägert sind, bis 'angstcns >5. September »856 im vorgeschriebenen Dienstwege beim Präsidium der k. k. "lnanz-Landes-Direktion in Zara zu überreichen. .. Bewerbern, welche auch der deutschen Sprache wachtig sind, wird der Vorzug gegeben. Vom Präsidium der k. k. Finanz-Landcs-^^Direktion. Zara am 6. ?lugust »856. ^' 573. » ft) Nr. 2972. Konkurs-Kundmachung. Verleihung von Adjuten an Kon-^ptsprakti kanten im Bereiche der ^eier. - illyr. - küstcnl. Finanz - LandeS - Direktion. .Im Verwaltungsgebietc der steirisch-illyrisch-lustenländischen Finanz - Landes - Direktion sind Obrere Adjuten jahrlicher 3W fl. an Konzepts-plaktikanten zu verleihen, zu deren Besehung der Konkurs eröffnet wird. Die Bewerber haben ihre gehörig dokumen- "rten Gesuche unter Nachweisung ihl'es Lebens- 2^6, Religionsbekenntnisses, ihrer bisherigen lenstlcistung, über die zurückgelegten juridischen ludien und bestandenen Prüfungen, ferners -. ^ ihre moralische und politische Haltung und Ae Mittellosigkeit, endlich über ihre allfälligcn Sachkenntnisse längstens bis 2U. Sep- Mb^> l85tl im vorgeschriebenen Dienstwege be»/^ ^"zubringen, und darin zugleich anzuge- dc^ l^^ ^'"^ ^' welchem Grade sie mit Beamten s^ V^'ortigen Amtsbereiches verwandt oder ver- '^agert sind. ^luf j^,e Bewerber, welche sich über die ab-bie? ^efällsobergerichtliche Prüfung, oder über H .^""tniß der italienischen Sprache, oder über .„./6 zugleich auszuweisen vermögen, wird vor-i'gswelse Bedacht genommen werden. -«om Präsidium der k. k. steir.-illyr.-küstcnl. Flnanz-Landcs-Direktion. Graz am 23. T^^^gustl^'»«. ^ '"^- " (») Nr. 2357. H Konkurs-Kundmachung, k^ s ^''^ssistentenstellen im Kon-x^alstatus der innerösterreichisch-' inländischen Finanz - Behörden, 'nneinss '" ""'"»ten Konkrctalstatus der k. k. Horde, f^'^ ' küstenländischen Finanz - Be-der Gel, ^?"' "chrere Kanzlci-Assistentenstellen Wichts ^ jahrlicher 35U si. mit der Ver-Behörden ^"^ ^""Istleistung bei jeder der obigen besehe ' le nachdem es der Dienst erfordert, zu Kanzle, An-s! "^ ^^'^' ^^"' eventuell um eine ii!»l> ft /U tenlenstclle in der Gehaltsstufe von des Alters ,w ^" ^''sucl)e unter Nachweisung schen und ^ s'^^"^^^""^^^' ^"' "l>^l>' Dienstleist..« '^^"l Haltung, der bisherigen " ^efäUs ^'" der abgelegten Prüfung aus ^" und d.'/ ^ .?''' und Verrechnui'gsvorschrif- ' allfälligen Sprachkenntnisse unter der Angabe, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten der Finanz-Behörden des hier-ortigen Verwaltungögebietes verwandt oder verschwägert sind, im vorgeschriebenen Dienstwege bis 2N. September «856 bei diesem Präsidium zu überreichen. Vom Präsidium der k. k. innerösterreichisch-küstenlandischen Finanz-Landcsdirektion. Graz am 24. Juli 185«. Z. 577. "» (2) NrV,85,2' Berichtigung z u r Konkurs - Kund m achung der Fi -nanz - ^ andeö - Direktion vom 22. August »856, Z. I3N47. In der Kundmachung wegen Besetzung der bei dem k. k. Gefallen-Obcramte in Graz erledigten Amtsdiencrsstclle, wurde der mit diesem Dicnstposten verbundene Iahrcsgchalt irrig mit Zweihundert fünfzig Gulden statt mit Zweihundert Gulden ausgeschrieben, welches hiermit mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß im Ucbrigen die Konkurs-Kundmachung v. 22. August 1856 in voller Geltung bleibt. Graz am 3l. August l»5«. 3. 57U. n (3) Nr. 7V00 ää^9483^ Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Bezirks-Direklion Neu-stadtl wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß, nachdem die am I. August 1856 zu Landstraß abgehaltene Pachtver,,eigerung der Wegmauth, station Landstraß und Icssenitz, dann der Weg-und Brückenmauthstation Munkendorf erfolglos geblieben ist, am »6. September l856 Vormittag um lU Uhr eine neuerliche Pacht-Versteigerung des Erträgnisses der genannten Mauthstatwnen bei dem k. k. Verwaltungsamte Landstraß vorgenommen werden wird. Bei dieser Versteigerung wird das Erträgnis; der Weg-mauthstation Icssenih um den Ausrufspreis pr. 342 si., der Weg- und Brückenmauthstation in Munkendorf uln 22W fl., endlich der Wegmauth-station Landstraß um 6W ft. unter den gleichen, in den Amtsblättern der Laibacher Zeitung vom l4., !5. und »6. Juli »856, Nr. »60, »6l und »62, kundgemachten Bestimmungen für die Verwaltungsjahre »857, »858 und 1859, oder für die Verwaltungsjahre »857 und 1858, oder endlich nur für das Verwaltungsjahr »857 allein zur Pachtung ausgeboten. Zu dieser neuerlichen Versteigerung werden die Pachtlustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß allfällige schriftliche, gehörig gestempelte und mit den vorgeschriebenen Wadicn belegte Offerte längstens bis !4. September 1856 Vormittags »2 Uhr bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Neustadtl überreicht werden müssen, woselbst auch die Lizitationsbedilignisse in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. Neustadtl am 26. August »856. A, 56; • a (3) " " Nr. 3o«5. AVVISO »' ASTA. Col present« 'la essere pubblieulo ed inserito nei fogli diZagabria, Triesle e Lu-biana si porla a pubblica nolizia cbe uel giorno dei 32 p v. Setlembre «Ho ore l i maltuline nell' Edifizio MdgisLi-atiuilo verra lenuta un' Asta pubblica per assumere of-ferte voeali ed in iscrilto p^r I' appiana-ineiilo dei due orti di pubblica ragiono sc-gnati coi Nr 701 e 702 destinati alia f.>r-inazionc di ima piazza d* armi, ed alia c<>-s ruzioiie della Caserma, alia livellazione suddetla vanno uniti aticora i seguenli la-vori cioe : a) la formazioue dei niuri di recintoj b) la cosiruzioue di due 'porloni ed una scala j c) la costruzione del pozzo; (I) la cosiruzioue del canale per la eou- dotta dell' immondizie; e) I' appianamento orizzenlale del Lraltodi terreno su cui avrä da fabbricarsi la nuova-Caserma. L' asta per I' acceltazionc tlnllo oflerle scrilte si lena dalle ore n ul\c ovt> 13 me-ridiane, e per le ofteite voeali dalle 12 ad nn ora poineridiana. Ad 1111" oia verranno aperte le offer!c sciiltc e trow»ndüsi Ira le medesime ü (ra alcuna di cjuestc e la vocals, niigliore, due o piu ollerle uguali, si riaprira tosto J' asta vocale, alia (juale po-tranno prender parle tutli coloro cbe fecei o piecedentemenle qualcbe ofFerla. C o i) d i z i o 11 i. 1. Jl prezzo liscale perl' appianarneulo dietro il piano relative) viene slabililo in gepflogen, und es wird im Falle eines günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit nnt Demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als der vortheilhafteste darstellen wird, 2!. Aus obigem Ausweise sind auch die Aus-russpreise für die einzelnen Pacht-Bezirke und Steuerobjette, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhandlungen vorgenommen werden, zu entnehmen. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung e>-ner solchen Pachtung ausgeschloffen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine kriminalgerichtliche Untelsuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gefällsübertretungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefälls-Uebertretung in Untersuchung gezogen und bestrast, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von den. Strafverfahren loögezählt wul> den, sind durch sechs, auf den Zeitpunkt der Uebertretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewerber ausgeschlossen. — Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt, hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Dokumenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig lega-lisirten Vollmacht seines Machtgebcrs bei der Kommission vor der Lizitation ausweisen und dieselbe ihr übergeben. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theile für die Nerzehrungsstcuer und für dcn Gcmeindezuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen festgesetzten Ausrusspreises gleichkommenden Betrag im Baren oder in öffentlichen Staats-Obligationen, welche nach ihrem zur Zeit dec, Ellages bestehenden Börscnwerthe an-genommen werden, der ^izitations-Kommission als vorläufige Kaution zu erlegen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmati-kal-Sicherheits-Urkunde mit Beibringung des neuesten Grundbuchs- oder Landtafel-Extraktes, worin der als vorläufige Kaution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich sein musi, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstellung auch mit dem Schätzungsatte der verhypothezirten Realität belegt sein muß. angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden, li) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Punkte Punkt 8, litt. j) für schriftliche Offerte bestn"^ wurde, denjenigen unter ihnen namhaft z" t" ^ chen, an welchen auch allein die Uebergabc " Pachtobjektes und im gegebenen Falle die "">' kündigung des Pachtvertrages geschehen kan"' , Würde die Zustellung der Aufkündigung v Pachtvertrages von Seite des Acrars weg Abwesenheit des Pächters oder des Bevollm^. tigten nicht rechtzeitig geschehen können, " die Gefällsbehörde die persönliche Zustell" a nicht passend finden, so soll die Uebcrrelchl'^ der Aufkündigung bei der betreffenden ^^,h-Bezirkö-Obrlgkeit und falls die Pachtung "^ rere Bezirke umfaßt, bei einer oder der an ^^ Steuer-Bezirks-Obrigkeit zur weitern ^"!1^ digung der Partei die Wirkung der person" Zustellung vertreten. ^, ll. Die allgemeinen Pachtbedingnissc ^ nen bei der k. k. Görz, dann den und den Obern der Finanzwache in den ge' liclM Amtsstunden eingesehen werden. 673 Die für den Fall eintretender Tarifs- oder ^csetzänderungen geltenden Bestimmungen sind "N. Lmches-Regierungsblatte für die Stadt Aest und das Küstenland vom 3l. Juli 1854, ^l. Stück, II. Abtheilung, Nr. l5 enthalten. 12. Die Lizitationen beginnen an den festge-letzten Tagen immer pünktlich um die neunte stunde Vormittags. Von der k. k. Finanz - Bezirks - Direktion. Görz am 28. August 185«. Formulare eineö schriftlichen Offertes. Von Innen. Ich Endesgefcrtigter biete für die Pachtung bkr allgemeinen Verzehrungssteuer sammt dem l allfälligen Zuschlage von (folgt die Angabe der > Steuerobjekte) in dem Steuerbezirke (folgt der Name des Steuerbezirkes) oder in den Steuerbezirken (folgen die Namen der Steucrbezirke) für die Zeit vom .... l8. .. bis..... l8. . . den Iahrespachtschilling von..... (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge , daß ich in der Ankündigung ddo. . . . und in den eingesehenen, daher mir wohlbekannten Pachtbedingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. Als vorläufige Kaution lege ich im An- schluffe den Betrag von........Gulden .... Kreuzer bei, oder lege ich die Kasse-, Quittung über das erlegte Vadium bei .... .... am........l8. . . . (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters u. Wohnortes.) Von Außen. (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Betrages des beiliegenden Geldes oder der Amtsquittung.) Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt Zuschlag in dem Steuerdezirke oder in den Steuer-bezirken (folgt die genaue Bezeichnung der Steuerobjekte und des Steuerbezirkes oder der Steuerbezirke.) Ausweis über die zu verpachtenden Steuerbezirke und Steuerobjecte. ^. . ^, ,, ^ Zeitpunkt, , ^ ^7^ i« ^.I'/«.r «-5.uf«p ei« 2,. Tag d,s ,u «e. ^ Q<. ^ - « . ^i.s^i^^ mn „ sckla^ bewillig zchnmgs. Hemcmde- Zusammen ^ . / l,^^. K Steuerbez.rke. ^^^ .vo e. , ,.' ________ denkste« "w^l" ^^^___________________w"d. ^ Ausmaß.s. ^ ^^ f, ^^ ^ ^^.__________ I können > ^______ ! H)aidensckasl ^''" '?»'?!! ^ 2m Fall, als für ^aioen,cyall . ^ch^ l25U — ,i»igcGmmudcn Vc.- zthnmgsstlucr » Zu- . ,/liil^N "» schlage bewilliget wcr>- 2 , su^«, Wel" l4»M» — « ^> ^ den. wirb. s.bald die ^ravl Morz . ^.,. ^^^ ^ 3 3 Z Finanz-Behörde ihn " ' ^ 3" « hi^jU auffordert, Nccht .^ ^ und Pfticht des Päch' » ,, , ^,.. Well, Il^U — K V -l^ lers sti». cinci» diese » Umgebung Gorz 2«5t) - " ^ -- Zuschläg/ ei..z..Yel'M 6'"!«? -""" ä3 ^ «O "Nd glcichmäßiq mit .!? ^ ^) ^"" Pachtschillinge . Nein l55ll — ^ « ^ V nach Maß der l'ewil- ^ Canale . . . 2? '' ,,,« S) .^ " ligtm ,»>d ihm bc- Flelsch »«lU — ^ « ^ ^ s^,^ gegeben,» Hu- ^ » >V H schlilgsperzeute von der 5 T°>m,ter ^^^wrisllng des Alters, standeS, Religions-Bekenntnisses, taocUosen sittlichen und politischen Verhaltens, d»r Sprachk^nntnisse, insbesondere d Netli. Ni. 451 vorkommlnden '/., Hübe sich reine Kaufiustigcu sjemeldet haben, d^her zu der auf den 26. September d. I, angeordneten zweiten Tagsatzung geschritten werden wird. K. k. Bezirksamt Krainburg, alS Gericht, am 26. August !856. Z^1^2 4. "(8) " 3i r?2 7 4 8 Edikt. Vom k. k Bezutöamte Idria, als Gericht, wird hiemit bekannt gegeben'. Es hade die »xctutlve Feilbietung der dem Io sef Hamberger gehörigen, im Grundbuchc Idria 5„l, Urb. Fol. 42 voikommenden, in Untertanomla lud Haus Nr. 5l liegenden, gerichtlich auf 100 ft geschätzten Realität, wegen dlM Herrn Josef Sellan von Idria, aus demVelgleiche ddo. «4. Dezember v. I., Z, 5171, schuldiger 72 fi. 45 tr. sammt ^xekutionskosten bewilliget, und zur Vornahme der selben die Togsatzungen auf den 2. Oktober, den 3. November und d.n 2. Dezember l. I. früh 9 Uhr im Gerichtsorle mit dem angcoldnct, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietungstagfatzung auch unter dem Schatzungöwelthe hintanglgeben wird Der Grundbuchstrirakl, daS Schätzungsprolo toll lind die llizitatlousbedingnissc können in den ge. wohnlichen ?tmtsstunden hicramts eingesehen werden H. k. Bezirksamt Idria, als Gericht, den 20. August 1856 Z. 1625. (3) ^ ^Z, 4638 Edikt. Mit Bezug auf das dicßamtlichc Edikt von» 22. April 1856, Z. 1678, wird bekannt gegeben, daß in der Erctulionssache des Johann Wucher von Adelsberg, wider Josef und Iosesa Merschink von Snuric, pclo. 300 fi. zur ersten Fcilbielungstagsat zung kein Kauflustiger erschienen ist, daher jetzt zur zweiten auf ten 26. September l. I. angeoronetcn Feilbictungst^gsatzuna, geschnittn weiden wird. K k. Bezirksamt Felswtz, als Gericht, am 27. August 1856. 3. 1626. (3) Nr. 4637. H d i t t. Mit Bezug auf das hicramtliche Edikt vom 23. Aprll 1X56. Z. 2045. wird bekannt gegldel', d^'ß ll, der Ercrulionssache drs Blas Thonisch!t!cl> von Flistlitz, wider Ios,f Nollich von Postejxe, pl-ll) 70 fl. , zur .sstcn Fcildieluiigst.igsatzung k.in "auftnstigtl erschumn ist, daher j.tzt zur zweite,, auf dln .'6. Scplcmber l. I angeordneten Feilvie lungdtagsatzuiig a/schlitten werden wiro. K. k. Bezirksamt Feistritz, als Gericht, am 2 7. August »856. Z71S297 ' hann Hikel gehörigcn, zu Neubacher sul, Halit^Z, 2 gelegenen, im Grundbuchc Gottschee 'l'ull,. lX, Fol. »307, Nettf. Nr. 856 vorkommenden, laut Nr 3,. eine Forderung zustelle" haben, aufgefordert, bei diesem Gerichte zur Amel' dung und Darthumig ihrer Ansprüche den I Oklodll l. I. Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin >hl Gesuch schriftlich zu überreichen, widrigcns densel' ben an die Vcrlassenschaft, wenn sie durch die Oe« zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft wülde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ilM>' ein Pfandrecht gebührt. Oberlaibach am 20. Juni l>856. Z »642. (3) Nr. ll!>l>' Edikt zur Einberufung der Verlassenschafts Gläubiger. Von dem k. k. Bezirksamt? Oberlaibach, als Gericht, werden Diejenigen, welche als Gläubig^ an die Verlassenschaft des am 1. November l85i ohne Testament verstorbenen Martin Schustersch'^ von Podpelsch Haus »Nr. 5, eine Forderung z" stellen haben, aufgefordert, bei ditfem Gerichte zl>l Anmeldung und Darlhuung ihrer Ansprüche de» 30, September Früh 9 Uhr zu erscheinen, oder bls dahin ihr Gesuck schriftlich zu überreichen, widrigens denselben an die Vcrlassenschast, wenn sie durch Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weilerer Anspruch zustande, als insoferne ihnen »in Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksamt Oberlaibach, als Gericht, am 30. April 1856. Z7^l643^(3) N.. 20?> Edikt zur Einberufung der Verlassen» schafts. Gläubiger. Von dem k. k. Vczirksamtc Obellaibach, als Gc< richt, werden Diejenigen, welche als Gläubiger a" die Vellafsenschaft des am 2. September ,855 ol)s>< Testament verstorbenen Nealitätenbesitzcrs Andreas Smuk von Beuka Haus.Nr 21, eine Forderung i" stellen haben, aufgefordert, bei diesem Gerichte z"l Anmeldung und Darlhuung ihrer Ansprüche den 2?» September!. I. Früh 9 Uhr hieramls zu elscheine", oder bis dahin ihr Gesuch schristlich zu überreichen, w>' dligenS denselben an die H>erlassenschait, wenn sie dulw Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpf würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofell» ihnen ein Pfandrecht gebührt. Oberlaibach am 30. März l856. Z. ,644. (3) Nr. 9?9> Edikt zur Einberufung der V erlassenscha fto< Gläubiger. .. Von dem k. k. Bezirksamte Oberlaibach, /»>» Gericht, werden Diejenigen, welche als Gläubigk an die Vcrlassenschafl des am 2 Februar 1856 ol)N Testament verstorbenen ^ Hüblers Luk^s O>lt"^ von Korenu Haus Nr. l , eine ^o>d!ru»g zu stc^ Hoden, aufgciordcrt, bei diesem Gerichte zur A>une' dung und Darthuung ihrer Ansprüche den 27. Scptt'" der l. I Früh 9 Uhr zu erscheinen, oder bis day' ihr Gesuch schriftlich zu ubeiltichen, widrigens dt« selben an die Verlassenschaft, wenn sie durch " Bezahlung der angemeldeten Forderungen er>ch"p , winde, kein weiterer Anspluch zustande, als >' sofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Oberlaibach am 30. März 1856. 3. l64l."(3) Nr. 2235' Edikt . zur Einberufung der V erl a sse n sch a l ' Gläubiger. 8'5 ^0 Testament verstorbenen Ganzhüblcrs Bartholn>a ^ linzhizh von Samatorza Nr. 9, eine Fordern»". . stellen haben, aufgeiordert, bei diesem Gerich" ^ Anmeldung undDanhuung ihrer Ansprüche "" ., September l. ... Fn'il) 9 Uhr liieramlö zu e>>^. nen, oder bis dahin »> Gesuch schrittlicli zu " „ reichen, widrigens denselben an die Verlafsr"'^^, w.nn sie durch Bezahlung der angemeldete» ö'' ,. rungen erschöpft würde, kein weiterer AnsPsUw ° stände, als insofern ihnen ein Pfandrecht gcl"W ,Vs, K. t. Bezirksamt Obellaid'ch, als w" am 10, Juli »856. «75 ^' ^' " (2) Nr. ,3«Ul». K u tt d m a ch ll n g. Veilcfsend die Minuendo-Ll'zitation und Offer< "'""^ndlung ?l,r Hilttangabe der Bespeisung Hlrastin^ und Zwanglinge in der Strafed Z'vangsarbcits-Anstalt in Laibach für die Zeit '.' November ,85tt bis 3l Oktober ,tt57. Dicse Minuendo-Lizitation u»d Offertenvcr-^andlluig findet am 22. September d. I. Vor-""ttags um 9 Uhr bei der Landesregilrung in "'bach, im Landhause zweiten Stocke, Departe-"knt lV., Statt. Den Verhandlungen werden die dieser Kund-, wachung veigedrucktcn Bldinqnisse zu Grunde gelegt, und ist jcder Lizitant oder Offerent an die->"ben, so ztvar gebunden, daß Anbote mit irgend tlncr Abweichung oder Aenderung der Bedingniss. ^ls gar nicht gemacht betrachtet werden. Die Offerte sind, den Anbot sowohl in Ziffern ^ls >n Buchstaben ausdrückend, unt.r Beischluß "'s Vadiumö von Dreihundert Gulden, von außen ^'t der entsprechenden Aufschrift versehen, dieser Landesregierung unt.r ihrer Adresse, oder der im Amtslokale läng 'lrns b,ö 9 Uhr Vormittags des 32. September W '^"^^ ^" überreichen, da nach Beginn de> "»wendo-Lizitation knn Offert mebr angenom-wen wird. Jeder öizitant hat der Kommission vor Beginn ^ Minuc,ldo°Lizitation das Vadium von Drei-yllndl'rt Gulden zu übergeben. Nach gcschlossencr mündlicher Adsseigerung ''^ zur kommissionellen Eröffnung der Offerte schritten. Als Elsteher wirb Derjenige angesehen, dessen ">'lwl sich ülü d.r niedrigste aus d^m Gesammt-^gcbnissc, sowohl der Limitation als auch der Offerte darstellt. Zum Schlüsse der Verhandlung werden die Madien, n,it Ausnahme desjenigen des Erstehcrs, lofott zurückgtstM. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach am »tl. August l85«. ^tzitations - und zugleich Vertragsbe-omgnG', welche bei Hintangabe der Ve-'.pkisung der Sträflinge und Zwänglinge ln Provinzial - Zwangsarbeitshause, und °/?ar sin die Zeit vom 1. November 185K "ö Ende Oktober 1857 nachstehend festgesetzt werden. .. ^>- I. Die Beköstigung sämmtlicher Straf« "^. und Zwänglinge im Provinzial-Zwangs-"b'ilsh^lse wird auf die Dauer vom ». No. ,.^'er !85 ^l im gesunden als kranken Zustande (mit "l'lwhmc der Brollieferung für die gesunden . lüfl'nge und Zwänglinge) um d^n Betrag von L m/^ ^^^' ^'^^ ""o zwei Viertel Kreuzcr ' ^., aufgeboten, und es wird die Bespeisinig . "lrä'fllng? lind Zwänglinge Demjenigen übcr- U"', wllchcr sich verbindet, dieselbe um dcn "lndest,, P,,itz ^ überneh.nen. ' ^ 2. Hi,!.>,-! wird festgesetzt, daß dem ^'Uermhln^ die Zahl der täglich zu vcrabreichen-^" K"liportionen nicht ln Voraus bestimmt ^d^'n kann, er demnach in k<üiem Falle auf eine ^l'cha'diqung Aüspluä) M2,hen könne, wenn sich ^ ^'>>)l dcr Sträflinge oder Zwänglinge sowohl '^ Ncslmden als kranken Zustande vermehren oder ""mindern sollte. 3- 3. D> l""r der Klanken adcr l.cck der N"st'i,t" ^'"^^ zu unterfertigenden, für beide E»is-l/s ^^lendrn Diät-Ordnung in (^, mit zu b/s,!' ^lbst bezeichneten Brot^attungen, ^enn e«^' ^"' U'U'wchm.'r wild vcrpsiichtct, od^> dt>- -»'/. ^^?^' "uo Zwaügshaus Verwaltuüg llchcn ^ f/^ ^" <^"l fl',l den sollt.', scine sammt- M!t welchen er na,:' sein nuiß "'^ '^ "''s einen Mrn,tt versche» Vndorb„n^" ''^^>ch 'brer Genießbarkeit oder v"t zu untersuchen, sich dieser Unter. "'Amtsbl. Nr. 207 v. 9. Sept. 1856.) suchung willig zu u,ttcr;iehcn, und die als verdorben erklärten Vonäthe wegzuschaffen; auch muß er sich gefallen lassen, w.im »s oie Stiaf- ul'd Zwangshausverwaltung nölh,g finden sollte, beim Einmesscn dst, zu überzeugen. I^de Bcvorlhc'ilung der Sträflinge oder Zwänglinge wird als eine Vertragsverletzung angeschl'n werden. H. 5. Die individuelle Bestimmung dcr kran« ken Strästinge und Zwängliuqe zur Bespeisung nach der in lil,. ! zuliegenden Diät-Ordnung hat durch die ärztliche Ordination zu geschehen, und es wird festgesetzt, daß bei dcr Vertheiluug vom Fleische überhaupt, sowohl für die kranken als gesunden Sträflinge und Z>vä«glmge das Fett, Flecksen und Kyochcn ausgeschnitten werden müssen. H. ll. Der Unternehmer ist ferner verbunden, den mit dlr Krankemvaitung beschäftigt werdenden Sträflingen und Zwän'lingen, da»n den Nekonvale6ztl!t«n cider Unpäßlichen, ln oder außer dem Krankenzimmer, so lange es d.r Arzt für nothwendig finden sollte, mit Zustimmu»g der Straf- und Zwailgtzhaus - Verwaltung auch die Krankenkost nach der 4. und 5. Dläc-Portion ab^ zureichen, wofür er keine besondere Entschädigung anzusprechen hat. — Auch ist der Unternehmer verbunden, die auf ärztlicde Ordiüation mit Zustimmung der betreffenden Verwaltung zu verab reichenden Extra - Pomouen, als: Mehlspeise, Ci^r lc., dann das erforderliche Metränke, als: Wein, Essig u. s. w., in guter Qualität ohne besondere Entschädigung zu verabfolgen. §. 7. An den gebotenen Fasttagen muß die Fcttmachung der Spe,sen für die gesunden Straf-lingt und Zwänglmge mit Nmdschmalz geschehen. ^. 8. Der Unternehmer l)at für enst!cute, ohuc daß sie dcr V.lwal-tung froher vorgesä>lagen und von dieser, nach vorläufiger Elwä^ung ihrer Rechtlichkeit und Vertrauenswürdi'.keit, angenommen werden, wirklich in den Dienst uud >n die ihnen dafür angc° wiescncn Lokalitälel, aufnehmen; in jedem Falle aber bleibt der Unternehmer für seine Leute ver« antwortlich und ist verbunden, auf jedesmaliges Begchren dcr Verwaltungen diejenigen sogleich des Dienstes z»l entlassen, die sich mit den St.äf-lingen oder Z'vänglingen in Verbindungen und Einverständnisse einlassen, oder denselben von Außen etwas zubringen. — Im Falle er j.doch selbst das LooS der Sträflinge oder Zwänglingt auf irgend eine eigenmächtige Weise verless.rn wollte, so können dn> im K, 2Ü dieses Vertrages aufgeführten Bestimmungen gegen ihn in Anwen-dung gebracht werden. §. U. Die dermal bereits bcigeschafften und dem bisherigen Unternehmer gcgcn dessen Haf' tung übcrgebcnen Küchen- und anderen Gerath' schaften hat der neue Unternehmer in Gegenwart der Verwaltungen inuentarisch zu übcrnehmen, und das Uebernommene sowohl als dasein der Folge allenfalls benöthigendc und von der k. k. Stras, oder Zwangsatbeitshaus-Verwaltung beizuschaffende Gerälhe bei Ausgang des Kontraktes wieder an die Straf' nud Zwangshaus - Verwaltungen im vollen blauchbaren Zustande zu übergeben. UebrigenS hat derselbe alle Ulensilien, die er noch benöthigcn sollte, aus Eigenem bcizuschaf-fcn, wofür er keine Vergütung cmsprccheu datf, da selbe sein Eigenthum verbleiben. H. lv. Wild dcm Uitternehmer die unentgeltliche Benützung einer Wohnung im 2traf- und Zwangsarbeitshause, bestehend im kleinen Gebäude cn,5 den drei Zimmern Nr. 3, 4 und 5, cmcr Küche Nr. 6, und einem Epeisegcwölbe Nr. 3l >,nd »2, dann cines Kellers unter dem Thurme Nr. U>, endlich zweier Kellergeschoß Nr. ll und lli im Hauptgebäude zur Benützung als Holzlegc und zur Aufbewahrung dcr 2äl>re, Gemüse, Erdäpfel lc. :c. zugesichert, und derselbe verbindlich gemacht, die ecsteren vier Lokalitäten stets im Frühjahre zu weißen, und alle um so gewisser reinlich zu halten, als die Verwaltung widrigen« faNs berechtiget sein soll, die Reinigung auf dessen Kosten zu bewirken, Wenn im Laufe dcr Koutraklsdaurr im In«-tclesse der Strafe oder Zwangsarl'eits-Anstalt die Nothwendigkeit eintreten sollte, an diesen Lokalitaten Veränderungen oder Adaptilungen vorzunehmen, so hat der Unternehmer derlei Um-staltungen gegen eine» angemessenen Lokal'Ersatz sich gefallen zu lassen. §'. ll. Die Abkochung und Vcrtheilung der Kostportionen muß zu den, dem Untelnchmer nach Bestimmung der Hausordnung bekannt gegeben werdenden Stunden, und genau so, wie voll-ständig nach dem im Speisezettel !il. ^V, Z t;l. l^ ausgewiesenen Ausmaße erfolgen. Die Speisen müssen genießbar uerabieichc, und der zur Fett« machung dersclbcn vorgeschriebene Speck oder das Schmalz jedem Sträflinge oder Zwänsjlinge ein» zcln auf seine Portion gegeben, und überhaupt in der Qualität und Quantität die genaueste und pünktlichste Gewissenhaftigkeit beobachtet werden, widligeüs für jede etwa crmangelnde oder nicht qualitätmäßig befundene, von dcr Verwaltung der Anstalten oder dem Arzte zurückgewiesene Speise, vom Untelnehmer sogleich eine kontraktmäßige beigestellt werden mus;, inocm sonst die Bespcisuug auf welch' immer für eine Art auf Kosten des Unternehmers in der im §, 2ll ange-deutctcn Weise eingeleitet werden wird. §. »2. Wild ausdrücklich fcstgcseht, daß d,r Unternehmer die Verthellung der Spelsen au die Sträflinge und Zwänglingc selbst zu besorgen hat, und daß die Speisen erst dann, wenn sie von den Sträflingen und Zwänglingei, übernommen sind, als abgeliefert angesehen werden sollen. H. !3. ler Unternehmer wird verpflichtet, die irdenen Schüsseln, sammt den hiezu erforderlichen hölzernen Deckeln, dann die hölzernen Löffel für die Sträflinge und Zwänglinge selbst belzu» schaffen, und dieselben nach crfolgtcr Abspeisung jederzeit reinigen zu lassen. Uebrigens wird ausdrücklich bedungen, daß die allenfalls nöthig werdende Verzinnung der uor<-handcnen kupfernen Kochgeschirre und Zimente, so oft die Verwaltung nach Ansicht deö Arztes oder eines anderen Kunstverständigen dieselbe als nothwendig erachten sollte,, von dem Unternehmer ohne Anspruch auf eine besondere Entschädigung sogleich und unweigerlich zu verfügen fein wird. H. l4. Der Unternehmer wird verbindlich ge« macht, die nach dem beiliegenden Auswcisc lit. O, den Sträflingen und Zwänglmgen erlaubten Extra« Genußartlkel, welche dieselben aus chcen Ueber-Verdiensten beischaffen dü'rf.n, um billige Plcisc zu verabfolgen, und zwar nach den monatlich erhobenen Lokalpressen und in Wemäßhcit einer dleßfälligcn, zwischen ihm und der Verwaltung getroffene» Uebcreinkunft. Nach Ende eines jeden Monates erfolgt die Vergütung dafül gegen klassenmäßig gestempelte Quittung aus dcr DepositenKasse dcr Anstalten. Uebrigcns bleibt es der Verwaltung unbe^ iwmmcn, für die Bcischaffung diejcr Artikel auch ein anderes Individuum zu bestimmen, falls der Unternehmer sich eine unbillige Bevcntheilung dcr Sträflinge, oder sonstigen Unterschleif zu Schul^ den kommen ließe. §. l5. Dem Unternehmer wird der Ausschank oou Bier und Wein an die Militär'Wache, an daS AufsichlS- und übrige Hauspersonale zwar gestattet, jedoch dürfen zu keiner Z^it und Gelegenheit anderen, nicht zur Anstalt gehörigen Per-Ionen derlei Getränke verabreicht werden, und derselbe wird verpflichtet, Eine Stunde nach dem Absperren der Sträflinge und Zwänglinge in ihre Schlafgema'cher, seine Wohnung zu schließen, und unter keinellci Vorwande cin Getränk a>i Jemanden zu vergeben. §'. ltt. In allen Fällen, in welche.-« cö in diesem Vcrtragc auf eine Veurthe'.lung der Qua-lttätmäßigkeit der zu liefernden Kost ankömmt, ist der Unternehmer dem Auöspruche der Straf, und ^waiigshaus^Verwaltung unterworfen. Sollte sich dcchlbe hiedurch oder überhaupt durch was immer für cine Anordnung der Straf-und Zwangshaus-Verwaltung, z. B. bezüglich 2 67S der Nothwendigkeit der Beistellun^ andncr Kost-artikcl :c,lc., beschwert erachten, so steht es demselben, abgesehen von cünr ihm unbenommenen mündlichen Verwendung an deil jeweiligen Direktor dcr Anstalt, n frei, dag.gcn an die k. k. Landesregierung binncn 24 stunden zu rekuriren, deren Ausspruch dann keinc weittre Berufung mehr zulaßt. §. 17. Für die sichere Aufbewahrung sammt-llcher Vorrü'the und B^nützu„gc;g^^nstände im Ltraf- und Zwangsarbeitshause hat dcr Untcr-nrhmer allein zu folgen, und die Verwaltung übernimmt für die dicßfallige Sicherheit cbcn so wenig eine Haftung, als für was immer für ein ungünstiges Ercigniß, wodurch diese Objekte bcr schaoigct, oder auch gänzlich zu Grunde gcrich> tet werden sollten, wenn anders dieses ungünstige Ereigniß nicht etwa durch Verschulden der Haus aufsicht und Wache selbst, welches jedoch von dein Unternehmer erwiesen wcrdcn müßte, herbeige führt wäre. §. l8. Das Aufschlagen dcr Preise dcr Lebens mitt.l oder des Brennholzes ?c. während drr Ver tragözcit gil.t dem Unternehmer keinen Anspruch auf irgiNd eine Vrrgütun,,->, über den eingegangene!-. Preis pr. Tag und Kopf, und eben so haben die ! Fonde der beiden Anstalten im enta/gcngcsetztc'n Falle eines Sinkens der Preise kein Recht, emeu Nachlaß an dcr stipulirten Kostoergütung pr. Tag und Kopf z:> fordern. §. l9. Wird festgesetzt, daß dem Unternehmer die für die beigestellte Beköstigung monat weise zu leistende Vergütung und zwar ^ derselben sogleich nach Ablauf jeden Monatcb, das letzte Fünftel aber erst nach erfolgtcr buchhalterischer Richtigstellung der von dcr Straf- und Zwangs-haus Verwaltung zu legenden monatlichen Ver-pflegsrechnungen, jedoch auch langjttns b,s 20. des nächstfolgenden Monatcä unmittelbar aus dem Strashaus- und Landcs«Konkurrenzf>.>nde znr Behebung angewiesen werden wird. K. 20. Der Unternehmer ist verpflichtendem ?lufsichtöpersonale dcr ?lnstalten auf Verlangen die Mlttagskost gegen zu vereinbarenden ange' mcffcnen Entgelt zu verabreichen. H. 21. In Hinsicht der Disziplincuvorschrif-ten wird festgesetzt, daß der Unternehmer sich nicht aNein die hier vorgezeichneten Bedingmsse zur genauen Beobachtung gegenwärtig halten, sondern sich auch den Bestimmungen der Hausordnung überhaupt, so wie jenen Modifikationen derselben zu fügen hat, welche in Zukunft wegln der Sicherheit und Ordnung dcr Anstalten eingeführt werden sollten. D^c Außerachtlassung dei> selben würde al6 eine Verletzung der Kontrakts-Verbindlichkeiten angeschen werden, und is müßten gegen den Unternehmer nach Maßgabe des aus derselben für die Anslalten entspringenden Nachtheils diejenigen Maßregeln ergriffen werden, welche der H. 23 bezeichnet. §. 22, Zur Sicherstellunq dcr von dem Unternehmer eingegangenen Verbindlichkeiten hat drrselbe dem hohen Aerar, bezüglich dem Landes' Konkurrenzfonde, cine gesetzlich annehmbare Kaution von 3M>fI., sage: Dreihundert Gulden EM. zu leisten, wozu das bei der Limitation erlegt, Vadium vcrwend.t werden darf. Uebrigens hat der Unternehmer für die genaue Zuhaltunq dcr übernommenen Verpflichtungen auch mit seincm sonstigen Vermögen zu haften. K. 23. Für dcn Fall, als der Unternehmer die ihm obliegenden Vclpstichtungcn in was immcr für einem Punkte nicht gcncm erfüllen solitc, steht der Verwaltung überhaupt und wie es bei einigen Punkten auch besonders bemerkt wurde, das Recht zu, die Erfüllung der bMvsseildcn Konttaktspunkte im beliebigen Wege auf Gefahr und Kosten des Uoterluhmcrs zu bewirken, unt zu dicscm Ende die Kautiol, desselben oder ein aUfaliigitz Nuthaben für seine bereits uorausge-güngcncn Lcistu'lgen beliebig zurückgehalten und zu verwenden, ln,d au.h auf sein soostiges Vermögen zu gniftn. Nrd die Elfüllu,ig deü Vertrages in irgend cincm Punkte auf Kost.n und Grfahr des U.it^lnhmclS veranlaßt so ist derselbe verpssicht.t, den ihn, hierüber vorq'cle',ten, von der Veiwaltuüg ausgcfcttigtcn und "von dcl Landesregierung bestätigten Kostenausweis, alö eine vollen Glauben verdienende Urkunde anzu« sehcn, und del', darin auögn welche der neu erzielte Preis dcr Beköstigung in Ver-gleichung m»t dem von ihm angebotenen Preije sür den slrafhaus- und Bandes - Konkcrrenzfond ungünstiger wäre, zahlungöpfticl'tlg ist, während derselbe hingegen, wcnn der ncuc Verirag für die gedachten Fonde günstiger wäre, doch keincn V^rgüiullgs - Anspruch an den Btrafhaus- und Bandes-Konkurrcnzfond zu stellen berechtiget sein soll, und Letztere vielmehr in jedem Falle befugt sind, die Kaution dz>' tations-ProtokollS dic volle Ncchtswlrkung, für die Fonde der beiden Anstalten aber wrrden die» selben »rst dann verbindlich, wenn daS Liz!t>U>on6' Ergebniß selbst von der hohen politischen Landes' Behörde bcstätigct worden sein wird. Dcr Unternehmer leistet hiebe» auf jeden Rück-tritt aus dem Grunde des §. 862 dcS a. b. G>, wegen allfallig verspäteter Einlangung und V«« kanntmachung dcr höhnen Ratifikation, ausdrücb lich Verzicht. ^'. 2tt. Der Ulitcr»chmer macht sich verbind» lich, über die gcsammteii Kostlicferungsbedmgüijse eincu förmlichen Vnlrag zu fcrtlgen, und «ll einem Pare der Urkunde darüber dcn gesetzlich entfallenden Stempcl bcizustellen. ^F. S p e i se - I e t t e l zur Verkostung dcr gesunden Sträflinge im Laibacher Strafhause. ^. « ^ . ,^ Zu verabreichende Tage <«- rfordernlP gekochtc Speisc Hnmerlumg pr. Kopf ^)^'. ^opf und Tag '/^ Pfund rohes Rindfleisch, '/^ Pfund ausgekochtes Rind- l Tägllch erhält jeder W I '/^ Seitcl ord. Weizenmehl, fleisch ohne F-lechscu und Kno- gesunde Sträfling 2 ^ 4 Loth weißes Brot, chen, dann zwei Seitel Fleische Pfund Sorschitzen-Z l ^ Loth Salz und brühc und 3 Knödel .'l 8 Loth Brot, in Folge Gub. '/, y kr. Grünzeug oder 2 5 12 Loth V., Z. 17460 li« I«H l ^ Seitel Gerste, '^o » Fisolen, 3 '^ » Einbrcnuinchl, « ,, ^. ., , «>-.^ ^ ^ - '/ Lo li Eveck 2'/,, Seitel Rltschet und Z /^ / Salz? ^ " Kraut odcr Rüben ^ Seitel Kraut odcr Rüben '/,, kr. Grünzeug ^ I in S o tn m c r: '/^ Seitel Einbrcnnmehl ^ Loth Schweinschmalz, . 4 » Sorschitzcn-Brot, . ^ . , «. Das Einbrcnn nn'si '/.« kr. Kümmel und Salz, ' ^ ^"^" Elnbrcnnsuppc, jedesmal um W UYl l Scitel ord. Weizenmehl '^ Knödel ü ,2 Loth im ro- in dcn Kessel gethan ^ 4 Loth weißes Brot ' hcn Zustande wcrdcn. ^ '/5 » Speck, ^ I '/, Lotl) Salz und '^^G'ü"Mg Vom,. Oktober bis ^. m W1 ntcr: ultimo März wcrdc" 3 Pfund rohe Erdäpfel, Erdäpfel verabreicht ,'/.. Loth Speck, ' l 'i, Seitcl Einbrcnnsuppe Dic Erforderuisse z"^ l''z »Salz und H Scitcl gesäuerte Erd- Einbrcnusuppc lU' 4 » Essig und äpfcl Winter wie im l Quentchen Zwiebel Sommer^___^ , l'/^cttcl Fisolen, '3 ^-. " Kraul, .,,, ^..^,^,.., Z ,"!° » G°,,; und ' » «au«lla„t 'V, 5 » Embrcnmnchl __.^ D.nncr.- W" "l" Dinstag im Gub. Dck. 0. ,7. 9X" Wz Sommer »844,Z. l WM>-^ l 'V, 5 Stl. Türkischlveizcnmehl, Z t', « Milch, 2'/2 Seitcl türkischen Sterz und '3 ^ i!oth Schmalz und » » Milch ^ 'I . Salz ' ^^^ Hamstm^z Wic am Mittwoch l ! «77 ^ S;, e i s e - I c t t e l ^^ zur Verköstigung der im Zwangsarbeitshause zu Laibach angehaltenen Zwänglinge. Erforderniß pr. Kopf. Mittags: Z u v e r a b r e i ch e n d e g e- ?lußerdem erhalt jeder n '2 Pfund rohes 3iindsteisch kochte Speise pr. K 0 p f Zwängling täglich l Pfund -2 1 '/^ Seitel ordinäres Weizenmehl '/^ Pfund ausgekochtes Rind- Sorschitzenbrot, und zwar « 4 Loth weißes Brot fleisch ohne Flechsen und Knochen, Eben so Eben so die Hälfte Morgens 7 Uhr tz) I^/g Loth weißes Salz dann 2 Seitel Fleischbrühe und und die andere HalfteNach- ", u kr. Grünzeug 3 Knödel u tt Loth, oder 2 Knödel mittags 4 Uhr. Abends: :'l 12 Loth im rohen Zustande ^._______? '2 Seitel Einbrennsuppe_________________________________, Mittags im S 0 m in c r: 1 '^' '/z Seitel Gerste ',«, » Fisolen k ^ LothAeck"'"^ 2', Seitel Ritschet und Z , ^ ^ ^? » » Kraut oder Eben so Eben so "/5 Scitel Kraut und Rüben -""""' '/,u kr. Grünzeug Abends: ---------- 1 '2 Seitel Einbrennsuppe ___________ Mittags im Sommer: '/5 Seitel Eiobrennmehl Das Einbrcnnmehl muß je- ^ Loth Schweinschmalz desmal um w Uhr in den 4 „ Sorschitzenbrot Kessel gethan werden '/,0 » Kümmel und Salz I Seitel ordinäres Weizenmehl 4 Loth weißes Brot ^ » Speck I '2 Scitel Einbrennsuppe n t'^ Loth Salz 2 Knödel !l 12 Loth im ro- ^. '/, n kr. Grünzeug hen Zustande ^ Abends: Eben so Eben so l '/2 Seitel Einbrennsuppe Mittags im Winter: Vom !. Oktober bis Ende 3 Pfund rohe Erdäpfel März werden Erdäpfel ver-,'., Loth Speck abrcicht. — Das Erforder-l'/^ » Salz niß zur Einbrennsuppe im 4 „ Essig » '/, Seitel Einbrennsuppe Sommer wie im Winter 1 Quinte! Zwiebel 3 » gesäuerte Erdäpfel gl^H Abends: l'2 Seitel Einbrennsuppe___________________________________________ s U5st?ag"ö^ ^ ^ " ^ '/^ Seitcl Fisolen ^ ^ « Kraut 2'/, Seitel Fisolen Z ^ '/5 Loth Schmalz l » Sauerkraut Eben so Eben so Z ,'/, , Salz ^ 2/, Scitel Einbrcnnmehl A bends: '---------- l '/, Seitel Einbrennsuppe_______________________ ____________________________ I Mittags: Wie am Dinstag Wie am Dinstag ^ Wie am Sonntag im Sommer im Sommer Z Abends: I '/, Seitel____________________________________Eben so_______Eben so__________ M i t t a g"s: l "/.. Seitel Türkischweizenmehl 2'/, Seitel türkischen Sterz Eben so Eben so Z N. » Milch I » Milch '3 ^5 Loth Schmalz ^ ^ » Salz Abends: --------------^l'/, Seitel Einbrennsuppe_____^^^__________________________________ 3 M itcags: "^ ' 'ß' Wie am Montag und Mittwoch Eben so Eben so ^ ! Abends: ---— ! I ',, Seitel Einbrennsuppe D i n t - V r d n u n g -^^_^. für die kranken Sträflinge und Zwä'nglwge im k. k. Provinzial - Slraf- und ?lrbcitshause zu Laibach._________________ ^^ Zu verabreichende Speisen bei der Erfordernisse pr. Kopf ! Des Zu verabreichende Speisen bci der Erfordernisse pr. Kopf K3 I'dcsmal l Seitel leere Rindsuppe ^^ ^^Loth^z ^ Mor- I Seitel Einbrennsuppe Wie bei der l!. Diät ^-^-----^^llMald^ Tages zu '/ Stl. ^ '^ ' , n.,,.pp' .,,. 2 l,'h Pohlmehl. '/. 'th. Schmalz -i- bestehend: 7 öth. AeM oder Birnen, Mittags " ^'"dsuppo sinqcs^i't mid zwar' l'/, Lth Scmnnlschmttri, ,! Aus gedörrten Aepseln oder Vllt^n '2 Lth. Zucker DlnN^i mit qn<,'llttr ("crsir !l i!th qcvolltc ^'.^c '! „ " ZwetichllN tt vtl). ZwttjchkeN -Uottw^.) »lit Sni,,!!.lsch,!!llci! «'/, 5'lh. Gc>!»,nlschüittcl, .,, ^. ^^^< Mundsemmel sür dcn gan: ^>.',!ncrsl^g mit .vlcsl.l» 2 i!lh, Mundm.!'! und /. Vl z, ^ ^">3 1 »"! ^ag 1.,, ^"'»^1^ mit Pcnmdcl l '/, ^!th. ^midscmmci '»'d l '/, . Abends 1 Scitel Rindsuppe Nie bei der n. Diät '"'l»5c« . ," . , ^.'lh Schünilz ,______________________----------------------------------------------------------------------------------------> ^^-^-^^.^^^'l'dsupp.' ,<^ Sl'inuclschniltcll ! D^' l°hc l'liüdflcish liüd S^ilz zur Suv^' ist wic bci der c,^u Di^it. as Ausmaß ^ W.iusupP, siir .inc P^liou: '/. Gcit.I .n'tc» Wcin. l L^th Zuck.r, » (f>. '"lndfloijches und Salzev bel diejcl ^lat l,I wie (f,tra- Mchlspcisc», vcrschiedent. M.M'N.,: l Scitrl Milch mit cmg^'chtc," N^ii,,, bei der Ersten. Ordmawn GricS oder Nudel, 4 Loth. ll78 Des Zu verabreichende Speise bei der Erfordernisse pr. Kopf ! Des Zu verabreichende Speise bei der Erfordernisse pr. Kopf ZV. Diät. ^ V. Dias. > I Seitel Cinbrennsuppe i Mor- l '2 Seitel Einbrennsuppe Mit 2 Lth. Scmmelschnit' Mor- I Seite! eingekochte Nindsuppc Wie bei der ll Diät ! gens l 'l, Seitel eingekochte Nindsuppe ten wie bei der ll Diät gens 8 i!olh gekochtes Kalbfleisch ohne , Nlitt.lgs y ^oth Rindfleisch ohne Knochen, '/, Pfund rohes Ztindsicisch ?)/ittags Flechsen, Haut und Knochen, u. z.: '/^ Pfund rohes Kalbfleisch Flechsen und Haut, dan Zuge-Sonntag eingemacht 1 '/^ ^th. Mundmehl müse, und zwar: Montag gesotten '/, Loth Butter , Sonntag gelbe Rüben l4 Lth, gelbe Rüben, 2 Lth. Dinstag gebraten '^ Pfund rohes Kalbfleisch^ Pohlmehl, ^ Loll) Mittwoch eingemacht » » » » > ' Schmalz Donnerstag gesotten » » „ » ^ Montag Sauerkraut detto Freitag gebraten » » » » ! Dinstag saure Rüben detto Samstag gesotten, dann eine Obst- » „ « » Mittwoch Erdäpfel 2« Loth Rüben, 2 Loth ! speise >> » » » wie Pohlmehl, ^ Loth Nt Loth Mlmdsrmmeln für den nan« bei der ll. Diät ' Schmalz und Zwiebel zen Tag ^ Donnerstag weiße Rüben od. Kohlrabi ltt Loth Erdapfel, 2 Loch Abends l'/, Seitel Nindsuppe_______ 2 Loth Semmelschnitten ! Pohlmehl, '^ Loth !' ' Schmalz Anmerkung. In jenen Monaten, wo da6 bei der lll Diät ein- ^, Freitag saure Rüben detto geführte Obst frisch, wohlfeil und in guter Qualität !, Samstag Erdäpfel detto zu haben ist, kann statt gedörrtem Obst, auch > .8 Loth Sorschitzen-Brot für den frisches in einer verhältnißmäsiigen Quantität ge- ^ ganzen Tag kocht werden, ! Abends I'/, Seitel Rindsuppe___________Mit3Lth.Scmmclschnittc!! HZ. Tarif für die vom Ausspeiscr an Sträflinge und Zwänglinge zu verabreichen erlaubten Artikel, welche sich dieselben über Bewilligung der Verwaltung von ihrem disponiblen Ucberverdienstc anschaffen dürfen. ......................... -......... - ^- «c. T " ! _-> ' B e n a n n t l i ch ^ «.. ^ G ! ^ I c3 __________ ff. skr, dl. — ! 1 > — ! — warme Vinbrennsuppe ^ «H — l ' — — warme Fleischbrühe " ^ ^ — — — — die Brotgattungen nach dem jeweiligen Tarif ^'^ l — — — Bier ^ »- — — — l Pfeffer ^^ — , — — 8 Salz 2F — ^ — ' — 1 Schnupftabak «» r- — — I — gedörrtes Obst '33). ________ 3 ftische Butter , ^ 3- .— ! — — I gutes Baumöl /3 ^-^ — — z — geselchten Speck 3 ^ l — ! — — Essig guter Qualität / ^ -Z Z. 58«. a (l) Nl. 9«7l. K u n d m a ch u l, q wegen Verpachtung der Wegmauthstation Trujana, Kraxen, Neumarkcl, dann der Weg' lind Brüke kenmauthstation Felstrih od Podpetsch, Kraindur^, Oberkanker uno Zwischenwassern. Nachdem die am 20. August d. I. wieder^ holt vorgenommene Pachlvnsteigerung des Mauth enrässnisses der !«) Wegmauthstation Trojana; l>) dctlo Kraxen; c) Weg. und Brückcnmaulhstalion Feistrih ob Podpetsch; ) kävnt. und krain. Weg' und Brückemnauth- station Dbltkankcr; s) Wegmautystation Ncumarktl und ^) der Weg< und Bnickcnmauthstation Zwischen^ wassern für das Verwaltungsjahr 1857 und lücksichtlich .858 und l85!> ohne Erfolg verblieben war. so wird zur Verpachtung des (5r, tragnisscs der vorgenamittn Mauthstationrn für die Verwaltungöja'yre l857, !8.'i8 und 185!), und zwar entweder für aUc diese drei Verwal< tunftsjahre, oder nur für die Verwaltungsjahre I857 und 1858, odrr auch bloß für das Ver-waltung^jahl- »8."i? allein, unlcr dei, gleichln, in der Kundmachung der hohcn k, k. Finanz LattdcS» Direktion zu Graz vom 4. Juli i85li, Z. l3lN9, eingeschaltet in die AmtüdlalM' dcr »^aibacher Zritmig" Nr. loeldcn. Die münvliche Versteigerung dieser obgenann-leu Maulhftatioucn wild am l8, September 185« um »0 Uhr Vormittags bei dlr k, k Finanz Bezirks Direktion zu ^aibach, mit Festsetzung folgender AuSruföprcisc, nämlich eines jährl, PachtschiUinges von liW st. für die Station Trojana, von 9W st. für die Station Kraxe», 1779 si für die Station Feistritz 00 Podpetsch, von 5lil2 fl. für Die Station Kramburg, oon »0W si. für die Station O^crkankcr, von 1422 st, für die Station Neumarkcl uud von 4scl>' KassakontroU^rsstellc mit dem prov'sorischsi, Iahrcsgehalte von tl^ Konzeptfache, dcr et forderlichen dozimastisch^ Kenntnisse, dcr bisherigen Dieustleistung und dcr Kautwusfähigkeit, unter Angabe, ob und in >vel-chem Grade sie mit Beamten der genannte» Kassa, oder der k. k. Berghauptmannschaft z" ^aibclch verwandt oder verschwägert sind, >"' Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis 2. Oktobcl «85« bei der k. k. Berghauplmannschaft zu ^i' bach einzubringen. 'Auf Bewerber, welche sich übcr die mit g"' tem Erfolge zurückgelegten ber^akademischcn Sl«' dien auszuweisen vermögen, wird vorzugslvcl^ Bedacht genommen werden. - K. k, Ber^hauptmannschaft Laibach am ^ September l85tt. Z" 587. a (I) Nr"4N^ K u n d m a ch u n q. Am 25. September l85l! zwischen ll ^ l2 Uhr Vormittags wird in der Anuskan^' deö k. k. Bezirksamtes Neusladtl eine öffentlich Verhandlung zur Sicherstellung der VorjP^l"' in der Marschstation Neustadll' auf die Da"" dcs Velwaltungsjahrcs 1^57 gepflogeil wttd^'' Die Pachllustigcn werden daher eingeladen zu obiger Verhandlung mit dem volgeschrieln'lu" Vadium pr. NW si., welches auch als Kautio" zurück behalten wird, anher erscheinen zu wollc»< wo schon oon jetzt an die näheren Pachtdedin^ nisse eingesehen werden können. Schließlich wild bemelkt, daß auch sch^ liche, mit dem vorgeschriebenen Vadium dokulw'^ tirte Offerte bei dcr cinganqserwähnten ^'^' Handlung angenommen werden, nur müssen 1^"^ 0rr ^iz'tationö-Kommission vor dem Beginne ^ mündlichen Versteigeulig, nämlich vor der eu>' tlN Voimittagsstunde am 25. September ls>' überreicht worden sein. K. k, Bezirksamt Neustadtl am :t. scp' tcmber l85ll. ^^, Z?"5847^" (?) Nr. 1V33, !>ä 5^^' K u n d m a ch u ll g Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß 6' bracht, daß vom l5. September l. I. an, i'" schcn Cormons und Görz an die Sttlle ^ gegenwärtig täglichen Votenqange, 2 Mal >^ chentllche Botenfahrten und 5 Mal w')chenll>a) Botengänge ins Leben treten werden. , < Die Bc'tenfahrten, mittelst welchen 2^ packete und Fahrpostscnduugen bis zxm ^^"'^,^ von 2tt Pfund werden befördert werden, ha' r>on (5or>non5 jedcn Samstag und Mittu' ^, ->,m 4 Uhr Nachmittags abzugehen, und es ')' deren Rückfahrt von Görz am Sonntag " Donnerstag Früh !> Uhr statt zu findet,. , An den übrigen Tagen der Woche l)^ sich auf dieser Strecke Fußbotenposten zu b""^ Mittelst welchen Vriesposlsendungen und 3 ^^..^ nicht übersteigende Fahrpostgegenstände l)cs werden können. ^si K. k. Post-Direktion Triest am 25. """ 185«.